Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
115 kB
Datum
06.07.2016
Erstellt
01.06.16, 12:01
Aktualisiert
01.06.16, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 220/2016
17.05.2016
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
09.06.2016
Kreisausschuss
22.06.2016
Kreistag
06.07.2016
Zuschüsse des Kreises Euskirchen an Dritte (freie Träger der Wohlfahrtspflege u.a.) im Bereich Soziales
hier: Vereinbarungen über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele für den Zeitraum
2017-2019
Sachbearbeiter/in: Frau Haas
Tel.: (02251) 15 521
Abt.: 50
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
gez.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Hessenius
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
X Es entstehen Folgekosten - siehe Begründung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt, mit den Zuwendungsempfängern die als Anlage beigefügten Vereinbarungen
über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele ab dem 01.01.2017 für die Dauer von drei Jahren
abzuschließen.
-2Begründung:
Im Bereich Soziales wurden mit den Trägern der Wohlfahrtsverbände durch Kreistagsbeschluss vom
17.07.2013 (V 22/2013) für die Dauer von drei Jahren und mit der Frauenberatungsstelle durch Kreistagsbeschluss vom 09.04.2014 (V 115/2014) für die Dauer von zwei Jahren, Vereinbarungen über die
Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele geschlossen. Grundlage für den Abschluss der Vereinbarungen waren die von der Arbeitsgruppe "Finanzen, Personal, Controlling" in ihrer Sitzung vom
20.04.2010 getroffenen Grundsatzentscheidungen und Handlungsempfehlungen.
Zum 31.12.2016 laufen die geschlossenen Vereinbarungen mit den Wohlfahrtsverbänden und der
Frauenberatungsstelle ab. Vertragsgemäß sind die Verhandlungen über eine Weiterführung der Vereinbarungen bis spätestens 6 Monate vor Ablauf abzuschließen. Die endgültige Entscheidung obliegt
dem Kreistag nach vorheriger Entscheidung durch den Fachausschuss.
Seitens der Abteilung Soziales wurden die Wohlfahrtsverbände und die Frauenberatungsstelle über
den Ablauf der Vereinbarungen informiert. Mit der Verwaltung wurde die Weiterführung der Vereinbarungen verhandelt und mit folgenden Ergebnissen abgestimmt:
Familienentlastungsdienst, Mobile Soziale Dienste, Familienpflege, Wohnungslosenhilfe:
Die Zuschüsse sollen zu den bisherigen Konditionen fortgeführt werden.
Migrationsberatung: Erhöhung des Zuschusses von 8.800 € auf 12.000 €:
Aufgrund der aktuellen Flüchtlingssituation ist der Beratungsbedarf erheblich angestiegen, so
dass verwaltungsseitig der Erhöhung des Ansatzes zugestimmt wird.
Frauenberatungsstelle inklusive der Beratungsstelle für sexualisierte Gewalt:
Erhöhung des Zuschusses von 42.000 € auf 56.200 €.
Die Erhöhung des Zuschusses wird zum einen für die tariflich bedingte Personalkostensteigerungen beantragt (7.200 €). Zum anderen ist eine betriebliche Altersversorgung für die Mitarbeiterinnen vorgesehen, um so einen sich abzeichnenden Wettbewerbsnachteil (z.B. bei Neueinstellungen) im Vergleich zu anderen Anbietern sozialer Dienste auszugleichen und langjährigen halbtags beschäftigten Mitarbeiterinnen eine bessere Absicherung für das Alter zu bieten
(7.000 €, siehe Schreiben der Frauenberatungsstelle vom 19.05.2016).
Die Verwaltung sieht die Anpassung des Zuschusses aus den vorgenannten Gründen als gerechtfertigt an und stimmt der Erhöhung zu.
Die Übersicht der Zuschüsse aus dem Bereich Soziales ist als Anlage 1 und die abgestimmten Rahmenvereinbarungen sind als Anlagen 2-7 beigefügt.
Der Kreistag wird gebeten, dem Abschluss der Rahmenvereinbarungen für die Dauer von drei Jahren
zuzustimmen.
gez.
i. V.
Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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