Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
2,9 MB
Datum
06.07.2016
Erstellt
01.06.16, 12:01
Aktualisiert
01.06.16, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Caritasverband
für die Region
Eitel e.V.
Caritasverband für die Region E:feie.V. Postfach 22 62 53933 Schieiden
Geschäftsführung
Rolf Schneider
Gemünder Straße 40
Kreis Euskirchen
f
Abt. 50/Frau Haas
Jülicher Ring 32
Kreis Euskirchen ]
53877 Euskirchen
53937 Schieiden
Tel.. (0 24 45)85 07-250
Fax: (0 24 45) 85 07-280
2ZMRZ2016
r.schneider@cantas-eife!.ce
www.caritas-eifel.de
Datum: 18.03.2016
ihr Zeichen:
Ihr Schreiben vom: 17.03.2016
Unser Zeichen schn-mk
Vereinbarungen Mobiler Sozialer Dienst und Familienpflege
Sehr geehrte Frau Haas,
heute sende ich Ihnen die Vereinbarungen zum Mobilen Sozialen Dienst und der Familienpfle
ge in zweifacher Ausführung zurück.
Ich bitte um Rücksendung eines Exemplars.
Aus Schleifen grüßt Sie
ik %&?-
^
i.A. Marianne Klinkhammer
Sekretariat der Geschäftsführung
Anlage
Geschäftsführer:
Rolf Schneider
Hans Josef Schmitt
Banxverbindungen:
1 Vcrstar.dsvorsitzender
2. Verstandsvorsitzende.
inge Meinen
Kreissparkasse Euskirchen
DE11 3825 0110 0003 1006 17
WELADED1EUS
Registergericht
Vereinsregister-Nr.:
Amtsgericht Düren
PAX - Sank e. G Aachen
VR - Bank Nordelfei eG
DE56 3706 0193 1003 9880 11
GENODE01 PAX
DE84 3706 9720 5001 6850 17
GENODED1SLE
VR 30315
IBAN
BfC
Vereinbarung über Leistungen, Qualitätsentwicklung und
Ziele der
Familienpflege
Der Kreis Euskirchen - Abt. 50
und der Caritasverband für die Region Eifel e.V. für den Bereich der Familienpflege
schließen auf der Grundlage des KT-Beschlusses v. 15.02.1995
•
•
•
eine Leistungsvereinbarung (Anl. 1)
eine Qualitätsentwicklungsvereinbarung (Anl. 2)
eine Zielvereinbarung - Kennzahlen/Controlling/Berichtswesen (Anl. 3)
ab.
1.
Die Leistungs- und Qualitätsvereinbarung basieren auf dem jeweiligen
Anforderungsprofil der Aufgabe durch die Fachabteilung sowie dem
Leistungs- und Qualitätsangebot durch den Träger. Die Zielvereinbarung
mit den entsprechenden Kennzahlen wird gemeinsam festgelegt.
Der Träger verpflichtet sich, einen Kosten- und Finanzierungsplan vorzulegen.
Die Vereinbarungen gelten ab dem 01.01.2017 für einen Zeitraum von drei
Jahren.
Der Zuschuss des Kreises basiert auf einem einvernehmlichen, von der Ar
beitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände erarbeiteten Verteilungsschlüssel.
Danach erhält der Caritasverband für die Region Eifel e.V. einen Betrag in
Höhe von zurzeit 15.500,00 EURO jährlich. Die Auszahlung erfolgt vierteljähr
lich zur Quartalsmitte (15.02., 15.05., 15.08., 15.11.).
Es ist ein ständiger Wirksamkeitsdialog zu führen.
Bei wesentlichen Änderungen, die die bestehenden Vereinbarungen betreffen,
ist auf Verlangen einer Vereinbarungspartei neu zu verhandeln. Der Kreistag
entscheidet nach Vorberatung in den Fachausschüssen über die geänderte
Vereinbarung.
Die Verhandlungen über eine Weiterführung des in Ziffer 3 vereinbarten
Zeitraumes sind bis spätestens 6 Monate vor Ablauf abzuschließen. Die
endgültige Entscheidung obliegt dem Kreistag nach vorheriger Entscheidung
durch den Fachausschuss.
8.
Die Nachweisung der Kreisförderung erfolgt in Form eines Verwendungsnach
weises. Eine sich nach Prüfung des Verwendungsnachweises ergebende Überzahlung ist unverzüglich zurückzuzahlen oder wird mit der nächsten Zah
lung des Kreises Euskirchen verrechnet. Der Kreis behält sich vor, die zweck
entsprechende Verwendung insbesondere durch Einsichtnahme in die Buch
führung und Belege zu überprüfen.
Euskirchen,
Für den
Für den Kreis Euskirchen
/
Caritasverbi nd Region E
L
Rosenke
Schneider
(Landrat)
(Geschäftsführer)
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Wonneberger-Wrede
(Geschäftsbereichsleiterin Bildung,
Gesundheit und Soziales)
Anlagen 1-3
Träger
Caritasverband für die Region Eifel e.V.
Dienst/Hilfe/Einrichtung:
Familienpflege
01) Leistungsvereinbarung
Familienpflege ist ein Angebot für Familien und
Aufgabenbeschreibung:
Alleinerziehende, wenn in besonderen
Belastungssituationen die Weiterführung des
Haushaltes, die ausreichende Betreuung und
Erziehung der Kinder, die Pflege und
Versorgung kranker oder behinderter
Familienmitglieder von der Familie nicht selbst
geleistet werden kann.
Die Hilfe kann notwendig werden
-
während eines Krankenhaus- oder
-
-
bei Risikoschwangerschaft, Entbindung oder
Mehrlingsgeburten
bei besonderen Belastungen durch chronische
Erkrankungen, Pflegebedürftigkeit oder
Behinderung
-
nach dem Verlust eines Elternteils
-
bei psychischen oder erzieherischen
Belastungen
bei Familien in prekären Lebenslagen
bei Betreuungslücken bei Tagungen,
Fortbildungen und Ferien berufstätiger Eltern
Kuraufenthalts eines Elternteils
-
Rechtsgrundlage:
Kreistagsbeschluss vom 16.12.98, SGB V und RVO
Art und Inhalt der Leistung
Art der Leistung
Führung des Haushaltes (Einkauf, Kochen,
Wäsche- und Wohnungspflege)
Grundversorgung von Säuglingen und
Kleinkindern
Versorgung und altersgemäße Tagesstruktur
von Kindern
Beschäftigung von Kindern
Alltagsorganisation
Gesundheit und Körperpflege der
Erwachsenen
Unterstützung bei der Bewältigung von
Alltagsproblemen
Umgang mit Geld
Bei Bedarf Vermittlung zu Beratungsdiensten
Ziele der Leistung
Die Unterstützung der Familie in besonderen
Belastungs- oder Notsituationen, um somit einer
vorübergehenden Fremdplatzierung von Kindern
vorzubeugen.
Hauswirtschaftliche, pädagogische,
pflegerische und betreuerische Tätigkeiten und
Hilfen, sowie Anleitung zur Selbsthilfe nach
Inhalt der Leistung
Ausgangssituation der Familie.
Stärkung der individuellen
Handlungskompetenz
Direkte, mittelbare und indirekte Leistung
Direkte Leistung
-
Alltägliche Versorgungsleistungen
Praktische Haushaltsführung
Betreuung und Versorgung der Kinder
Hausaufgabenbetreuung
-
Vorbildhaftes Arbeiten
-
Beratung, Anleitung und Vermittlung von
praktischem Wissen und Fertigkeiten
-
Begleitung zu Behörden und Institutionen
-
Entlastung durch vorübergehende Übernahme
von Aufgabenbereichen der Familie
-
Telefonate, Schriftverkehr, Rechnungslegung
-
an Kostenträger
Gespräche im sozialen Umfeld
Gewinnung von weiteren Helfern
-
Organisation und Leitung des Dienstes
-
Teamgespräche
Supervision
Mittelbare Leistung
Indirekte Leistung
-
Dokumentation
-
Öffentlichkeitsarbeit
-
Kooperation mit Fachdiensten, Kostenträgern,
Ärzten, Behörden, Schulen u. Kindergärten
Ziele der Leistung
Zielgruppen
Familien mit Kindern
Umfang der Leistung
Intensität und Dauer der Leistung sind
einzelfallbezogen und/oder abhängig von der
Genehmigung durch den Kostenträger
Personelle Ausstattung
-
Examinierte Familienpflegerinnen-
-
Erzieherinnen, Hauswirtschafterinnen
Sonstige Kräfte
-
Angelernte hauswirtschaftliche Kräfte
Fallverantwortung
-
Leitung des Fachdienstes
-
Büroraum ausgestattet mit Beratungsecke,
Dorfhelferinnen
Fachkräfte
Sachliche Ausstattung
Räumlichkeiten:
Telefon, Anrufbeantworter, PC, Vernetzung,
E-Mail- und Internetzugang,
abschließbaren Aktenschränken
-
Gruppen- und Konferenzräume
-
Wartebereich mit relevanter
Informationslektüre und Spielecke
Sonstige Aufwendungen:
-
Anteilig Verwaltungskosten
Anteilig Umlage
Anteilig Fahrtkosten
-
Regelmäßige Fortbildung der Mitarbeiter
-
Supervisionskosten
Kosten der Öffentlichkeitsarbeit
Träger
Caritasverband für die Region Eifel e.V.
Dienst/Hilfe/Einrichtung:
Familienpflege
02) Qualitätsentwicklungsvereinbarung
Rechtsgrundlage:
Kreistagsbeschluss vom 16.12.98, SGB V und RVO
Qualität der Leistung
Strukturqualität
Der Fachdienst Familienpflege ist eingebunden
in die Organisationsstruktur des
Caritasverbandes für die Region Eifel e.V. und
profitiert von der internen Kommunikations
struktur sowie der Vernetzung zu den weiteren
vielseitigen sozialen Diensten des Verbandes.
Der Dienst verfügt aufgrund der langjährigen
Tätigkeit über eine umfangreiche und effektive
Vernetzung zu relevanten Einrichtungen und
Institutionen.
Der Fachdienst ist aktiv beteiligt am
Qualitätsmanagement des Caritasverbandes.
Bedarfsorientierte mit der Familie abgestimmte
Prozessqualität
Einsatzzeit
Fachliche Einsatzsteuerung nach Ressourcen
Zeitnahe Beratung
Hausbesuche
Fachliche Fallbegleitung
Fortbildung der Mitarbeitenden
Supervision
Telef. Erreichbarkeit
Dokumentation, Aktenführung, Berichtswesen
Ergebnisqualität:
Evaluation
Jahresberichte
Träger
Caritasverband für die Region Eifel e.V.
Dienst/Hilfe/Einrichtung:
Familienpflege
03) Zielvereinbarung
Rechtsgrundlage:
Kreistagsbeschluss vom 16.12.98, SGB V und RVO
Kennzahlen:
Kurzfristige Beratung
In den Einsätzen nicht mehr als ein zweimaliger
Wechsel der Mitarbeitenden
Kundenzufriedenheit
Kosten und Finanzierungsplan;
Kosten
Personalkosten
Sachkosten
Overhead/EDV
Gesamt
251.320,71 €
24.967,43 €
57.907,13 €
334.195,27 €
Finanzierung
Gesamt
15.500,00 €
0,00 €
26.700,00 €
0,00 €
284.600,78 € [z.B. Kostenerstattung SV-Träger]
7.394,49 €
334.195,27 €
Controlling-Berichtswesen:
15.03. des Folgejahres
ControllingVerwendungsnachweis:
termingerechte Verwendungsnachweise
Kreismittel
Kommunale Mittel
Landesmittel
Bundesmittel
Sonstiges
Eigenmittel
Interne und externe Prüfungsverfahren,