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Beschlussvorlage GB (Anlage 7 Familienpflege, Caritas Schleiden)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
2,9 MB
Datum
06.07.2016
Erstellt
01.06.16, 12:01
Aktualisiert
01.06.16, 12:01

Inhalt der Datei

Caritasverband für die Region Eitel e.V. Caritasverband für die Region E:feie.V. Postfach 22 62 53933 Schieiden Geschäftsführung Rolf Schneider Gemünder Straße 40 Kreis Euskirchen f Abt. 50/Frau Haas Jülicher Ring 32 Kreis Euskirchen ] 53877 Euskirchen 53937 Schieiden Tel.. (0 24 45)85 07-250 Fax: (0 24 45) 85 07-280 2ZMRZ2016 r.schneider@cantas-eife!.ce www.caritas-eifel.de Datum: 18.03.2016 ihr Zeichen: Ihr Schreiben vom: 17.03.2016 Unser Zeichen schn-mk Vereinbarungen Mobiler Sozialer Dienst und Familienpflege Sehr geehrte Frau Haas, heute sende ich Ihnen die Vereinbarungen zum Mobilen Sozialen Dienst und der Familienpfle ge in zweifacher Ausführung zurück. Ich bitte um Rücksendung eines Exemplars. Aus Schleifen grüßt Sie ik %&?- ^ i.A. Marianne Klinkhammer Sekretariat der Geschäftsführung Anlage Geschäftsführer: Rolf Schneider Hans Josef Schmitt Banxverbindungen: 1 Vcrstar.dsvorsitzender 2. Verstandsvorsitzende. inge Meinen Kreissparkasse Euskirchen DE11 3825 0110 0003 1006 17 WELADED1EUS Registergericht Vereinsregister-Nr.: Amtsgericht Düren PAX - Sank e. G Aachen VR - Bank Nordelfei eG DE56 3706 0193 1003 9880 11 GENODE01 PAX DE84 3706 9720 5001 6850 17 GENODED1SLE VR 30315 IBAN BfC Vereinbarung über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der Familienpflege Der Kreis Euskirchen - Abt. 50 und der Caritasverband für die Region Eifel e.V. für den Bereich der Familienpflege schließen auf der Grundlage des KT-Beschlusses v. 15.02.1995 • • • eine Leistungsvereinbarung (Anl. 1) eine Qualitätsentwicklungsvereinbarung (Anl. 2) eine Zielvereinbarung - Kennzahlen/Controlling/Berichtswesen (Anl. 3) ab. 1. Die Leistungs- und Qualitätsvereinbarung basieren auf dem jeweiligen Anforderungsprofil der Aufgabe durch die Fachabteilung sowie dem Leistungs- und Qualitätsangebot durch den Träger. Die Zielvereinbarung mit den entsprechenden Kennzahlen wird gemeinsam festgelegt. Der Träger verpflichtet sich, einen Kosten- und Finanzierungsplan vorzulegen. Die Vereinbarungen gelten ab dem 01.01.2017 für einen Zeitraum von drei Jahren. Der Zuschuss des Kreises basiert auf einem einvernehmlichen, von der Ar beitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände erarbeiteten Verteilungsschlüssel. Danach erhält der Caritasverband für die Region Eifel e.V. einen Betrag in Höhe von zurzeit 15.500,00 EURO jährlich. Die Auszahlung erfolgt vierteljähr lich zur Quartalsmitte (15.02., 15.05., 15.08., 15.11.). Es ist ein ständiger Wirksamkeitsdialog zu führen. Bei wesentlichen Änderungen, die die bestehenden Vereinbarungen betreffen, ist auf Verlangen einer Vereinbarungspartei neu zu verhandeln. Der Kreistag entscheidet nach Vorberatung in den Fachausschüssen über die geänderte Vereinbarung. Die Verhandlungen über eine Weiterführung des in Ziffer 3 vereinbarten Zeitraumes sind bis spätestens 6 Monate vor Ablauf abzuschließen. Die endgültige Entscheidung obliegt dem Kreistag nach vorheriger Entscheidung durch den Fachausschuss. 8. Die Nachweisung der Kreisförderung erfolgt in Form eines Verwendungsnach weises. Eine sich nach Prüfung des Verwendungsnachweises ergebende Überzahlung ist unverzüglich zurückzuzahlen oder wird mit der nächsten Zah lung des Kreises Euskirchen verrechnet. Der Kreis behält sich vor, die zweck entsprechende Verwendung insbesondere durch Einsichtnahme in die Buch führung und Belege zu überprüfen. Euskirchen, Für den Für den Kreis Euskirchen / Caritasverbi nd Region E L Rosenke Schneider (Landrat) (Geschäftsführer) i ü ^o5e? Wonneberger-Wrede (Geschäftsbereichsleiterin Bildung, Gesundheit und Soziales) Anlagen 1-3 Träger Caritasverband für die Region Eifel e.V. Dienst/Hilfe/Einrichtung: Familienpflege 01) Leistungsvereinbarung Familienpflege ist ein Angebot für Familien und Aufgabenbeschreibung: Alleinerziehende, wenn in besonderen Belastungssituationen die Weiterführung des Haushaltes, die ausreichende Betreuung und Erziehung der Kinder, die Pflege und Versorgung kranker oder behinderter Familienmitglieder von der Familie nicht selbst geleistet werden kann. Die Hilfe kann notwendig werden - während eines Krankenhaus- oder - - bei Risikoschwangerschaft, Entbindung oder Mehrlingsgeburten bei besonderen Belastungen durch chronische Erkrankungen, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung - nach dem Verlust eines Elternteils - bei psychischen oder erzieherischen Belastungen bei Familien in prekären Lebenslagen bei Betreuungslücken bei Tagungen, Fortbildungen und Ferien berufstätiger Eltern Kuraufenthalts eines Elternteils - Rechtsgrundlage: Kreistagsbeschluss vom 16.12.98, SGB V und RVO Art und Inhalt der Leistung Art der Leistung Führung des Haushaltes (Einkauf, Kochen, Wäsche- und Wohnungspflege) Grundversorgung von Säuglingen und Kleinkindern Versorgung und altersgemäße Tagesstruktur von Kindern Beschäftigung von Kindern Alltagsorganisation Gesundheit und Körperpflege der Erwachsenen Unterstützung bei der Bewältigung von Alltagsproblemen Umgang mit Geld Bei Bedarf Vermittlung zu Beratungsdiensten Ziele der Leistung Die Unterstützung der Familie in besonderen Belastungs- oder Notsituationen, um somit einer vorübergehenden Fremdplatzierung von Kindern vorzubeugen. Hauswirtschaftliche, pädagogische, pflegerische und betreuerische Tätigkeiten und Hilfen, sowie Anleitung zur Selbsthilfe nach Inhalt der Leistung Ausgangssituation der Familie. Stärkung der individuellen Handlungskompetenz Direkte, mittelbare und indirekte Leistung Direkte Leistung - Alltägliche Versorgungsleistungen Praktische Haushaltsführung Betreuung und Versorgung der Kinder Hausaufgabenbetreuung - Vorbildhaftes Arbeiten - Beratung, Anleitung und Vermittlung von praktischem Wissen und Fertigkeiten - Begleitung zu Behörden und Institutionen - Entlastung durch vorübergehende Übernahme von Aufgabenbereichen der Familie - Telefonate, Schriftverkehr, Rechnungslegung - an Kostenträger Gespräche im sozialen Umfeld Gewinnung von weiteren Helfern - Organisation und Leitung des Dienstes - Teamgespräche Supervision Mittelbare Leistung Indirekte Leistung - Dokumentation - Öffentlichkeitsarbeit - Kooperation mit Fachdiensten, Kostenträgern, Ärzten, Behörden, Schulen u. Kindergärten Ziele der Leistung Zielgruppen Familien mit Kindern Umfang der Leistung Intensität und Dauer der Leistung sind einzelfallbezogen und/oder abhängig von der Genehmigung durch den Kostenträger Personelle Ausstattung - Examinierte Familienpflegerinnen- - Erzieherinnen, Hauswirtschafterinnen Sonstige Kräfte - Angelernte hauswirtschaftliche Kräfte Fallverantwortung - Leitung des Fachdienstes - Büroraum ausgestattet mit Beratungsecke, Dorfhelferinnen Fachkräfte Sachliche Ausstattung Räumlichkeiten: Telefon, Anrufbeantworter, PC, Vernetzung, E-Mail- und Internetzugang, abschließbaren Aktenschränken - Gruppen- und Konferenzräume - Wartebereich mit relevanter Informationslektüre und Spielecke Sonstige Aufwendungen: - Anteilig Verwaltungskosten Anteilig Umlage Anteilig Fahrtkosten - Regelmäßige Fortbildung der Mitarbeiter - Supervisionskosten Kosten der Öffentlichkeitsarbeit Träger Caritasverband für die Region Eifel e.V. Dienst/Hilfe/Einrichtung: Familienpflege 02) Qualitätsentwicklungsvereinbarung Rechtsgrundlage: Kreistagsbeschluss vom 16.12.98, SGB V und RVO Qualität der Leistung Strukturqualität Der Fachdienst Familienpflege ist eingebunden in die Organisationsstruktur des Caritasverbandes für die Region Eifel e.V. und profitiert von der internen Kommunikations struktur sowie der Vernetzung zu den weiteren vielseitigen sozialen Diensten des Verbandes. Der Dienst verfügt aufgrund der langjährigen Tätigkeit über eine umfangreiche und effektive Vernetzung zu relevanten Einrichtungen und Institutionen. Der Fachdienst ist aktiv beteiligt am Qualitätsmanagement des Caritasverbandes. Bedarfsorientierte mit der Familie abgestimmte Prozessqualität Einsatzzeit Fachliche Einsatzsteuerung nach Ressourcen Zeitnahe Beratung Hausbesuche Fachliche Fallbegleitung Fortbildung der Mitarbeitenden Supervision Telef. Erreichbarkeit Dokumentation, Aktenführung, Berichtswesen Ergebnisqualität: Evaluation Jahresberichte Träger Caritasverband für die Region Eifel e.V. Dienst/Hilfe/Einrichtung: Familienpflege 03) Zielvereinbarung Rechtsgrundlage: Kreistagsbeschluss vom 16.12.98, SGB V und RVO Kennzahlen: Kurzfristige Beratung In den Einsätzen nicht mehr als ein zweimaliger Wechsel der Mitarbeitenden Kundenzufriedenheit Kosten und Finanzierungsplan; Kosten Personalkosten Sachkosten Overhead/EDV Gesamt 251.320,71 € 24.967,43 € 57.907,13 € 334.195,27 € Finanzierung Gesamt 15.500,00 € 0,00 € 26.700,00 € 0,00 € 284.600,78 € [z.B. Kostenerstattung SV-Träger] 7.394,49 € 334.195,27 € Controlling-Berichtswesen: 15.03. des Folgejahres ControllingVerwendungsnachweis: termingerechte Verwendungsnachweise Kreismittel Kommunale Mittel Landesmittel Bundesmittel Sonstiges Eigenmittel Interne und externe Prüfungsverfahren,