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Beschlussvorlage GB (Anlage 6 Beratungsstelle für Wohnungslose, Caritas Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
4,0 MB
Datum
06.07.2016
Erstellt
01.06.16, 12:01
Aktualisiert
01.06.16, 12:01

Inhalt der Datei

Caritasverband Caritasverband • Postfach 1618 • 53866 Euskirchen L e Kreis Euskirchen Herrn Landrat Günter Rosenke für das Kreisdekanat Euskirchen e.V. Telefon-Sammel-Nr. 02251/7000-0 Telefax-Nummer Jülicher Ring 32 02251/7000-65 VORSTAND Wilhelmstr. 52 • 53879 Euskirchen 53879 Euskirchen sekretariat@caritas-eu.de www.caritas-eu.de Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Fu/Be Telefon-Durchwahl 02251/7000-46 Telefax-Durchwahl 02251/7000-65 11.05.2016 Vereinbarungen über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele Hier: Unser Schreiben vom 27.04.2016 Sehr geehrter Herr Landrat Rosenke, sehr geehrter Herr Poth, sehr geehrte Damen und Herren, bezugnehmend auf unser Schreiben vom 27.04.2016 möchten wir dieses nach ein gehenden internen wie auch externen Beratungen zurücknehmen und ersetzen. Die notwendigen Erhöhungen in den Bereichen der Hilfen für Schwangere und Famlienpianung „Esperanza" sowie für die Fachberatungsstelle für Wohnungslose werden wir weiterhin mit Eigenmitteln kompensieren, so dass wir hier um Fortführung der aktuellen Bezuschussung bitten. Für die Migrationsberatung für Erwachsene sowie die Beratung für Asylsuchende und Flüchtlinge erbitten wir eine aufrundende Anpassung der Kreismittel auf 6.000,00 Euro. Suchthilfe: Erhöhung der Kreismittel um 40.000,00 Euro Für die Suchthilfe beantragen wir weiterhin eine Erhöhung des Betriebskosten zuschusses des Kreises um 40,000,00 Euro, was einer anteiligen Steigerung dieses Ansatzes um 6-7% der aktuellen Gesamtfinanzierung entspricht. Für die Fortführung der Hilfeangebote in diesem Bereich der Daseinsfürsorge benötigen wir dringend die Aufstockung dieses Ansatzes, da der Einsatz unserer eigenen Mittel durch den Auf gabenzuwachs (z.B. Frühe Hilfen, Flüchtlingshilfe, Kinder von sucht- und psychisch erkrankten Eltern, Projektmaßnahmen) und dass zunehmende Wegbrechen von Drittmitteln intensiv gefordert wird. Die Finanzierungslücke, die jährlich durch Eigenbeiträge (Erträge aus Spenden, Rentenversicherung, Stiftungen, Teilnehmerbeiträge und Eigenmitteln) zum Erhalt des Suchthilfezentrums abgedeckt werden muß, wird seit Jahren immer größer. Dies Kreissparkasse Euskirchen • BIC WELADED1EUS • IBAN DE02 3825 0110 0001 0076 16 Volksbank Euskirchen eG • BIC GENODED1EVB • IBAN DE35 3826 0082 0105 1580 17 liegt zum einen darin begründet, das sich der Mitfinanzierungsanteil des Landes durch Deckelung seit 2004 um 5% auf aktuell 15% verringert hat und zum anderen auch der Betriebskostenzuschuss des Kreises von 2004 bis zur Ersten Vereinbarung über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele für diesen Förderbereich im Jahre 2008 ebenso starr festgeschrieben war. Die mit Beginn dieser Vereinbarung festgeschriebene jährliche Erhöhung der Kreis zuschüsse entsprechend den Regelungen im Haushalt des Kreises beträgt für den Betriebskostenzuschuss für die Sucht- und Drogenhilfe jährlich 0,8%. Dem gegenüber sind die Personalkosten bei uns als tariftreuem Arbeitgeber um durchschnittlich 3 % jährlich (ohne Einmalzahlungen) für das umfangreiche und den Bedarfen angepasste differenzierte Suchthilfeangebot gestiegen. Hieraus wird er sichtlich, das sich die Spanne zwischen den mitfinanzierenden Landes- und Kreis mitteln und den Eigenbeiträgen des Caritasverbandes immer weiter geöffnet hat. Alleine die Personalkosten konnten noch nie durch die Landes- und Kreismittel so wie die jährlich gesteigerten Erträge gedeckt werden. Gleichzeitig haben sich in diesem Zeitraum auch die Anforderungen an das Personal und die Angebote gravierend verändert. Mit einer Erhöhung des Zuschusses für die Psychosoziale Begleitbetreuung im Rahmen der Methadonsubstitution im Jahr 2013 hat der Kreis Euskirchen der Veränderung in diesem Hilfemodul Rechnung getragen, so dass in diesem Bereich eine adäquate Mitfinanzierung erfolgt. Bei den anderen Hilfemodulen der Prävention sowie der Sucht- und Drogenbera tung, die mit dem Betriebskostenzuschuss mitfinanziert werden, muß der Caritasver band die gestiegene Finanzierungslücke schließen. Durch verschiedenste Maßnahmen konnten wir den Zugang zum Suchthilfesystem erleichtern, Angebote zur Frühintervention installieren, neue Problembereiche der suchgefährdeten und suchtkranken Mitbürgerinnen und Mitbürger mitbehandeln und auch die Fallzahlen erhöhen. Während in den 1990er Jahren die Verteilung der Hauptdiagnose noch bei ca. 75% Alkoholabhängigkeit und 25 % Drogenabhängigkeit lag, hat sich das in diesem Jahr zehnt auf ca. 45 % Alkoholabhängigkeit, 48 % Drogenabhängigkeit und 7 % Andere verändert. Daneben hat sich insbesondere die Drogenarbeit gewandelt, denn auch im Kreis Euskirchen gibt es selten den ausschließlich Heroin oder Kokain konsumie renden Abhängigen, sondern primär den mehrfachabhängigen Drogenkonsumenten mit weiteren psychiatrischen Diagnosen. Diese Klientengruppe ist häufig auf öffentliche Transferleistungen angewiesen, hat massive gesundheitliche, psychische und soziale Beeinträchtigungen, die in beson derem Maße eine auf ihren Bedarf zugeschnittene Unterstützung benötigen. Bildungs- und Erwerbsstatus sowie eine prekäre Lebenslage bestimmen maßgeblich Entwicklung und Verlauf einer Abhängigkeitserkrankung. Das Gesamthilfeangebot der Sucht- und Wohnungslosenhilfe bietet den betroffenen wie mitbetroffenen Kreis bürgerinnen und Kreisbürgern insbesondere auch durch die komplementären Diens te im Caritasverband (Entschuldungshilfe, Gesetzliche Betreuungen, Ambulante Fle xible Erziehungshilfen, Migrationsdienst und Hilfen für psychisch Erkrankte) eine sehr gute Möglichkeit, den Prozess einer sozialen, beruflichen und gesellschaftlichen Teilhabe zu initiieren. Die den unterschiedlichsten Lebenslagen der Alkohol- und/oder Drogenabhängigen, Cannabisabhängigen, Spielsüchtigen und Abhängigen weiterer Verhaltenssuchtfor men angepassten Beratungs- und Behandlungstätigkeiten erfordern ein gut ausge bildetes, multiprofessionelles Team, für dessen Erhalt wir den Antrag um den Erhö hungsansatz von 40.000,00 Euro bitten. Für weitergehende Fragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung. Für Ihre Prüfung unseres Antrages im Rahmen einer adäquaten SuchthilfeDaseinsversorgung im Kreis Euskirchen bedanken wir uns im Voraus. f.j. mm Gescneftsflührender Vorstand Bernhard Becker &chbep0ich Sucht- und Wohnungslosenhilfe Vereinbarung über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der Beratungsstelle für Wohnungslose Der Kreis Euskirchen - Abt. 50 und der Caritasverband Euskirchen für den Bereich der Beratungsstelle für Wohnungs lose schließen auf der Grundlage der Hilfe nach dem 8. Kapitel SGB XII, § 67 SGB XII - Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten • • • eine Leistungsvereinbarung (Anl. 1) eine Qualitätsentwicklungsvereinbarung (Anl. 2) eine Zielvereinbarung - Kennzahlen/Controlling/Berichtswesen (Anl. 3) ab. 2. Die Leistungs- und Qualitätsvereinbarung basieren auf dem jeweiligen Anforderungsprofil der Aufgabe durch die Fachabteilung sowie dem Leistungs- und Qualitätsangebot durch den Träger. Die Zielvereinbarung mit den entsprechenden Kennzahlen wird gemeinsam festgelegt. Der Träger verpflichtet sich, einen Kosten- und Finanzierungsplan vorzulegen. 3. Die Vereinbarungen gelten ab dem 01.01.2017 für einen Zeitraum von drei Jah 5. Der Kreis zahlt - nach Abzug des Zuschussbetrages LVR sowie weiterer För dermittel und Spenden - einen Zuschuss in Höhe der verbleibenden aner kennungsfähigen Gesamtkosten. Auf dieser Berechnungsbasis beläuft sich der Zuschussbetrag auf max. 81.800,00 € jährlich. Die Auszahlung erfolgt viertel jährlich zur Quartalsmitte (15.02., 15.05., 15.08., 15.11.). Es ist ein ständiger Wirksamkeitsdialog zu führen. ren. 6. Bei wesentlichen Änderungen, die die bestehenden Vereinbarungen betreffen, ist auf Verlangen einer Vereinbarungspartei neu zu verhandeln. Der Kreistag entscheidet nach Vorberatung in den Fachausschüssen über die geänderte Vereinbarung. Die Verhandlungen über eine Weiterführung des in Ziffer 3 vereinbarten Zeitraumes sind bis spätestens 6 Monate vor Ablauf abzuschließen. Die endgültige Entscheidung obliegt dem Kreistag nach vorheriger Entscheidung durch den Fachausschuss. 8. Die Nachweisung der Kreisförderung erfolgt in Form eines entsprechenden Ver wendungsnachweises. Eine sich nach Prüfung des Verwendungsnach-weises ergebende Überzahlung ist unverzüglich zurückzuzahlen oder wird mit der nächsten Zahlung des Kreises Euskirchen verrechnet. Der Kreis behält sich vor, die zweckentsprechende Verwendung insbesondere durch Einsicht-nahme in die Buchführung und Belege zu überprüfen. Euskirchen Für den Kreis Euskirchen Rosenke (Landrat) Wonneberger-Wrede Lennartz (Geschäftsbereichsleiterin Bildung, Gesundheit und Soziales) (Nicht-beruflicher Vorstand) Anlagen 1-3 Caritasverband für das Kreisdekanat Euskirchen e.V. Wilhelmstraße 52, 53879 Euskirchen Tel. 02251/7000-0, Fax 02251/7000-66 Läj controlling@caritas-eu.de Anlage 1: Leistungsvereinbarung Träger: Caritasverband für das Kreisdekanat Euskirchen e.V Dienst/ Hilfe/ Einrichtung: Sucht- und Wohnungslosenhilfe / Fachberatungsstelle nach §§67 ff. SGB XII Rechtsgrundlage: 8. Kapitel SGB XII, §§ 67 ff. SGB XII - Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten Art und Inhalt der Leistung Art der Leistung Ziele der Leistung Fachberatungsstelle mit ergänzenden Hilfeangeboten für volljährige, alleinstehende Wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten, die diese aus eigener Kraft nicht bewältigen können. Die Leistung soll die oben genannte Personengruppe zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben befähigen, hierzu gehört z. B. im Einzelnen: - Vermeidung und Überwindung von Wohnungslosigkeit mittels Erlangung und Sicherung einer eigenen Unterkunft - Hilfestellung zur Erlangung einer materiellen Lebensgrundlage - Unterstützung zur Beseitigung gesundheitlicher Einschränkungen. - Stabilisierung bestehender sozialer Beziehungen - Herausführung aus der sozialen Isolation und Stärkung sozialer Kompetenzen - Wiedererlangung und Förderung verloren gegangener Alltagskompetenzen Inhalt der Leistung - Mobilisierung zur Inanspruchnahme weitergehender Hilfen - Wiedererlangung oder Erhalt eines Arbeitsverhältnisses Die Leistung beinhaltet eine auf die Fähigkeiten der einzelnen Person abgestimmten Hilfestellung, die sie befähigen soll, durch Erarbeitung eigener Möglichkeiten eine selbständige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erlangen. Die Leistung beinhaltet die im Einzelfall erforderlichen Hilfen zur Beratung, Begleitung, Betreuung und Förderung nach Maßgabe der §§67 ff. SGB XII. Als Maßnahmen zur Erbringung dieser Leistungen können verschiedene Formen der Unterstützung zum Tragen kommen, wie z.B.: - persönliche Beratung und Unterstützung des Hilfesuchenden in Einzel- und Gruppengesprächen sowie Familiengesprächen - individuelle Hilfeplanerstellung, Begleitung und Reflektion - Vermittlung weiterer Hilfen, Begleitung in tagesstrukturierende Maßnahmen bis hin zur Integration in den Arbeitsmarkt Caritasverband für das Kreisdekanat Euskirchen e.V. Wilhelmstraße 52, 53879 Euskirchen Tel. 02251/7000-0, Fax 02251/7000-66 lAj controlling@caritas-eu.de Direkte, mittelbare und indirekte Leistung: Direkte Leistungen: Krisenintervention, Beratung, Betreuung Grundversorgung mittels Wärmestube, Getränke und Mahlzeiten, Dusch- und Waschgelegenheit, Waschmaschinenund Wäschetrocknernutzung Erhebung des persönlichen Hilfebedarfs Beratung und Unterstützung bei der Erschließung der individuellen materiellen Absicherung Unterstützung zur Erlangung notwendiger hygienischer und medizinischer Versorgung Förderung individueller Kompetenzen durch Freizeit-, Beschäftigungs- und Gruppen angebote Begleitung bei Behördengängen Vermittlung an weitere Hilfsdienste, wie z.B. Entschuldungshilfe, Suchtberatung, soziotherapeutische Einrichtungen Betreuung bei stationären Aufenthalten Hilfestellung bei der Suche nach oder Stabilisierung von eigenem Wohnraum Kontaktaufnahme zu Vermietern und Wohnungsbaugesellschaften Unterstützung zur Bewältigung der selbstständigen Haushalts- und Lebens führung Mittelbare Leistungen: A: Klientenbezogene Tätigkeiten, zum Beispiel: Vor- und Nachbereitung von Einzel-, Gruppen- und Familiengesprächen Wohnraumakquise Schriftverkehr und Telefonate mit gesetzlichen Betreuern, Hilfeanbietern, Behörden und Institutionen Fallbesprechung Falldokumentation, Statistik B: Klientenübergreifende Tätigkeiten zum Beispiel: C: Fahrt- und Wegezeiten: Teamsitzungen Teilnahme an Facharbeitskreisen Fortbildung und Supervision Aufsuchen von Behörden, Einrichtungen und Diensten Caritasverband für das Kreisdekanat Euskirchen e.V. Wilhelmstraße 52, 53879 Euskirchen Tel. 02251/7000-0, Fax 02251/7000-66 LäJ controlling@caritas-eu.de Indirekte Leistungen: - Organisation des Dienstes - Fortschreibung der Konzeption - Kooperation und Netzwerkarbeit - Verwaltungstätigkeiten - Öffentlichkeitsarbeit - Gemeinwesenarbeit - Prävention - Evaluation der Angebote - Qualitätsmanagement Zielgruppe und Umfang der Leistung: Zielgruppe: Zielgruppe sind volljährige, alleinstehende Wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten, die diese aus eigener Kraft nicht bewältigen können. Umfang der Leistung: Der Umfang und die Intensität der zu leistenden Hilfe ergibt sich aus dem individuellen Hilfebedarf. Die Leistung kann sich von einem Kurzkontakt bis hin zu einem längerfristigen Betreuungs- und Beratungsprozess erstrecken. Personelle Ausstattung Fachkräfte: Sonstige Kräfte: Dipl. Pädagoginnen Dipl. Sozialpädagoglnnen Dipl. Sozialarbeiterinnen Verwaltungskraft Ehrenamtliche Fallverantwortung: jeweilige Fachkraft Sachliche Ausstattung: 2 Beratungs- und Büroräume mit 4 Arbeitsplätzen Tagesstätte mit Küche und Sanitäreinrichtung (Dusch- und Waschgelegenheit sowie Waschmaschine und Trockner) 1 Gruppenraum 1 Kreativwerkstatt 1 Verwaltungsbüro mit 1 Arbeitsplatz Caritasverband für das Kreisdekanat Euskirchen e.V. Wilhelmstraße 52, 53879 Euskirchen Tel. 02251/7000-0, Fax 02251/7000-66 L|£ controlling@caritas-eu.de Anlage 2: Qualitätsentwicklungsvereinbarung Träger: Caritasverband für das Kreisdekanat Euskirchen e.V Dienst/ Hilfe/ Einrichtung: Sucht- und Wohnungslosenhilfe / Fachberatungsstelle nach §§67 ff. SGB XII Rechtsgrundlage: 8. Kapitel SGB XII, §§ 67 ff. SGB XII - Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten Qualität der Leistung: Strukturqualität: Barrierefreies, offenes Beratungsangebot ohne Zugangs anforderungen mit integrierter Tagesstätte zur Basis versorgung Verkehrsgünstige und zentrale Lage mit guter Erreichbarkeit ergänzender Hilfeangebote und Behörden Telefonische, E-mail sowie persönliche Erreichbarkeit Internetzugang, Möglichkeiten zu tagesstrukturierenden Freizeit-, Kreativ- und Beschäftigungsmaßnahmen Adäquate Raum- und Technikausstattung Regelmäßige Fall- und Dienstbesprechungen Vernetzung und Kooperation mit der regionalen Angebots struktur Mitarbeit in Facharbeitsgruppen Funktionsbeschreibungen Prozessqualität: Supervision und Fortbildung, Teilnahme an Fachtagungen Internes Controlling Sicherung des Datenschutzes Arbeitsschutz- und Hygienebeauftragte Teilnahme an der Wohnungsnotfall-Berichterstattung NRW Zeitnahe Hilfestellung und Bedarfsermittlung Klare Fallverantwortung innerhalb des Beratungsteams Bedarfsorientierte Beratungszeiten Erstellung, Umsetzung, Überprüfung und Fortschreibung des individuellen Hilfeplans unter Einbeziehung des Betroffenen und des kooperierenden Umfeldes und Hilfesystems Dokumentation des Hilfsprozesses Ergebnisqualität: Regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit des Hilfeangebots durch Reflexion mit den Hilfeempfängern und weiteren Beteiligten Grad der Zufriedenheit der Hilfeempfänger und Kooperationspartner Analyse und Erreichung der jährlichen Kennzahlen Auswertung des Jahresberichts und der Leistungsdokumentation. Caritasverband für das Kreisdekanat Euskirchen e.V. Wilhelmstraße 52, 53879 Euskirchen Tel. 02251/7000-0, Fax 02251/7000-66 LÄJ controlling@caritas-eu.de Anlage 3: Zielvereinbarung Träger: Caritasverband für das Kreisdekanat Euskirchen e.V Dienst/ Hilfe/ Einrichtung: Sucht- und Wohnungslosenhilfe / Fachberatungsstelle nach §§67 ff. SGB XII Rechtsgrundlage: 8. Kapitel SGB XII, §§ 67 ff. SGB XII - Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten Zielvereinbarung Kennzahlen: Alle Kreisbürgerinnen die akut von Wohnungslosigkeit bedroht oder unmittelbar von Wohnungslosigkeit betroffen sind werden kurzfristig beraten. Im Jahresdurchschnitt werden 200 wohnungslose und durchreisende Personen sowie von Wohnungslosigkeit bedrohte Mitbürgerinnen in der Fachberatungsstelle und Tagesstätte erreicht. 140 Personen haben in der Fachberatungsstelle ihre Postanschrift. Bei der zweimaligen Beteiligung an Märkten und Straßenfesten wird die Öffentlichkeit über die Tätigkeiten informiert. In 10 Zeitungsberichten wird über die Tätigkeiten berichtet und werden die Hilfeangebote vorgestellt. 10 Besuchergruppen (Vereine, Firmen, Institutionen, Verwaltungsmitarbeiter innen, Politikerinnen, etc.) informieren sich über die Arbeit in der Einrichtung vor Ort. Kosten- und Finanzierungsplan: Kosten: Personalkoste 228.000,00 € Sachkosten: 22.800,00 € Overhead/ED> 45.600,00 € Gesamt: 296.400,00 € Caritasverband für das Kreisdekanat Euskirchen e.V. Wilhelmstraße 52, 53879 Euskirchen Tel. 02251/7000-0, Fax 02251/7000-66 LÄu controlling@caritas-eu.de Finanzierung: Kreismittel: 81.800,00 € Kommunale Mittel: Landesmittel: 128.300,00 € Bundesmittel: Sonstiges: Eigenmittel: Gesamt: 86.300,00 € 296.400,00 € Controlling - Berichtswesen: Jahresbericht bis zum 30.04. des Folgejahres Controlling - Verwendungsnachweis: Interne und externe Prüfungsverfahren, termingerechte Verwendungsnachweise