Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
4,0 MB
Datum
06.07.2016
Erstellt
01.06.16, 12:01
Aktualisiert
01.06.16, 12:01
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Inhalt der Datei
Caritasverband
Caritasverband • Postfach 1618 • 53866 Euskirchen
L
e
Kreis Euskirchen
Herrn Landrat Günter Rosenke
für das Kreisdekanat
Euskirchen e.V.
Telefon-Sammel-Nr. 02251/7000-0
Telefax-Nummer
Jülicher Ring 32
02251/7000-65
VORSTAND
Wilhelmstr. 52 • 53879 Euskirchen
53879 Euskirchen
sekretariat@caritas-eu.de
www.caritas-eu.de
Ihr Schreiben vom
Ihr Zeichen
Unser Zeichen
Fu/Be
Telefon-Durchwahl
02251/7000-46
Telefax-Durchwahl
02251/7000-65
11.05.2016
Vereinbarungen über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele
Hier: Unser Schreiben vom 27.04.2016
Sehr geehrter Herr Landrat Rosenke,
sehr geehrter Herr Poth,
sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend auf unser Schreiben vom 27.04.2016 möchten wir dieses nach ein
gehenden internen wie auch externen Beratungen zurücknehmen und ersetzen.
Die notwendigen Erhöhungen in den Bereichen der Hilfen für Schwangere und Famlienpianung „Esperanza" sowie für die Fachberatungsstelle für Wohnungslose
werden wir weiterhin mit Eigenmitteln kompensieren, so dass wir hier um Fortführung
der aktuellen Bezuschussung bitten.
Für die Migrationsberatung für Erwachsene sowie die Beratung für Asylsuchende
und Flüchtlinge erbitten wir eine aufrundende Anpassung der Kreismittel auf
6.000,00 Euro.
Suchthilfe: Erhöhung der Kreismittel um 40.000,00 Euro
Für die Suchthilfe beantragen wir weiterhin eine Erhöhung des Betriebskosten
zuschusses des Kreises um 40,000,00 Euro, was einer anteiligen Steigerung dieses
Ansatzes um 6-7% der aktuellen Gesamtfinanzierung entspricht. Für die Fortführung
der Hilfeangebote in diesem Bereich der Daseinsfürsorge benötigen wir dringend die
Aufstockung dieses Ansatzes, da der Einsatz unserer eigenen Mittel durch den Auf
gabenzuwachs (z.B. Frühe Hilfen, Flüchtlingshilfe, Kinder von sucht- und psychisch
erkrankten Eltern, Projektmaßnahmen) und dass zunehmende Wegbrechen von
Drittmitteln intensiv gefordert wird.
Die Finanzierungslücke, die jährlich durch Eigenbeiträge (Erträge aus Spenden,
Rentenversicherung, Stiftungen, Teilnehmerbeiträge und Eigenmitteln) zum Erhalt
des Suchthilfezentrums abgedeckt werden muß, wird seit Jahren immer größer. Dies
Kreissparkasse Euskirchen • BIC WELADED1EUS • IBAN DE02 3825 0110 0001 0076 16
Volksbank Euskirchen eG • BIC GENODED1EVB • IBAN DE35 3826 0082 0105 1580 17
liegt zum einen darin begründet, das sich der Mitfinanzierungsanteil des Landes
durch Deckelung seit 2004 um 5% auf aktuell 15% verringert hat und zum anderen
auch der Betriebskostenzuschuss des Kreises von 2004 bis zur Ersten Vereinbarung
über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele für diesen Förderbereich im Jahre
2008 ebenso starr festgeschrieben war.
Die mit Beginn dieser Vereinbarung festgeschriebene jährliche Erhöhung der Kreis
zuschüsse entsprechend den Regelungen im Haushalt des Kreises beträgt für den
Betriebskostenzuschuss für die Sucht- und Drogenhilfe jährlich 0,8%.
Dem gegenüber sind die Personalkosten bei uns als tariftreuem Arbeitgeber um
durchschnittlich 3 % jährlich (ohne Einmalzahlungen) für das umfangreiche und den
Bedarfen angepasste differenzierte Suchthilfeangebot gestiegen. Hieraus wird er
sichtlich, das sich die Spanne zwischen den mitfinanzierenden Landes- und Kreis
mitteln und den Eigenbeiträgen des Caritasverbandes immer weiter geöffnet hat.
Alleine die Personalkosten konnten noch nie durch die Landes- und Kreismittel so
wie die jährlich gesteigerten Erträge gedeckt werden.
Gleichzeitig haben sich in diesem Zeitraum auch die Anforderungen an das Personal
und die Angebote gravierend verändert. Mit einer Erhöhung des Zuschusses für die
Psychosoziale Begleitbetreuung im Rahmen der Methadonsubstitution im Jahr 2013
hat der Kreis Euskirchen der Veränderung in diesem Hilfemodul Rechnung getragen,
so dass in diesem Bereich eine adäquate Mitfinanzierung erfolgt.
Bei den anderen Hilfemodulen der Prävention sowie der Sucht- und Drogenbera
tung, die mit dem Betriebskostenzuschuss mitfinanziert werden, muß der Caritasver
band die gestiegene Finanzierungslücke schließen.
Durch verschiedenste Maßnahmen konnten wir den Zugang zum Suchthilfesystem
erleichtern, Angebote zur Frühintervention installieren, neue Problembereiche der
suchgefährdeten und suchtkranken Mitbürgerinnen und Mitbürger mitbehandeln und
auch die Fallzahlen erhöhen.
Während in den 1990er Jahren die Verteilung der Hauptdiagnose noch bei ca. 75%
Alkoholabhängigkeit und 25 % Drogenabhängigkeit lag, hat sich das in diesem Jahr
zehnt auf ca. 45 % Alkoholabhängigkeit, 48 % Drogenabhängigkeit und 7 % Andere
verändert. Daneben hat sich insbesondere die Drogenarbeit gewandelt, denn auch
im Kreis Euskirchen gibt es selten den ausschließlich Heroin oder Kokain konsumie
renden Abhängigen, sondern primär den mehrfachabhängigen Drogenkonsumenten
mit weiteren psychiatrischen Diagnosen.
Diese Klientengruppe ist häufig auf öffentliche Transferleistungen angewiesen, hat
massive gesundheitliche, psychische und soziale Beeinträchtigungen, die in beson
derem Maße eine auf ihren Bedarf zugeschnittene Unterstützung benötigen.
Bildungs- und Erwerbsstatus sowie eine prekäre Lebenslage bestimmen maßgeblich
Entwicklung und Verlauf einer Abhängigkeitserkrankung. Das Gesamthilfeangebot
der Sucht- und Wohnungslosenhilfe bietet den betroffenen wie mitbetroffenen Kreis
bürgerinnen und Kreisbürgern insbesondere auch durch die komplementären Diens
te im Caritasverband (Entschuldungshilfe, Gesetzliche Betreuungen, Ambulante Fle
xible Erziehungshilfen, Migrationsdienst und Hilfen für psychisch Erkrankte) eine
sehr gute Möglichkeit, den Prozess einer sozialen, beruflichen und gesellschaftlichen
Teilhabe zu initiieren.
Die den unterschiedlichsten Lebenslagen der Alkohol- und/oder Drogenabhängigen,
Cannabisabhängigen, Spielsüchtigen und Abhängigen weiterer Verhaltenssuchtfor
men angepassten Beratungs- und Behandlungstätigkeiten erfordern ein gut ausge
bildetes, multiprofessionelles Team, für dessen Erhalt wir den Antrag um den Erhö
hungsansatz von 40.000,00 Euro bitten.
Für weitergehende Fragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.
Für Ihre Prüfung unseres Antrages im Rahmen einer adäquaten SuchthilfeDaseinsversorgung im Kreis Euskirchen bedanken wir uns im Voraus.
f.j. mm
Gescneftsflührender Vorstand
Bernhard Becker
&chbep0ich Sucht- und Wohnungslosenhilfe
Vereinbarung über Leistungen, Qualitätsentwicklung
und Ziele der
Beratungsstelle für Wohnungslose
Der Kreis Euskirchen - Abt. 50
und der Caritasverband Euskirchen für den Bereich der Beratungsstelle für Wohnungs
lose schließen auf der Grundlage der Hilfe nach dem 8. Kapitel SGB XII,
§ 67 SGB XII - Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
•
•
•
eine Leistungsvereinbarung (Anl. 1)
eine Qualitätsentwicklungsvereinbarung (Anl. 2)
eine Zielvereinbarung - Kennzahlen/Controlling/Berichtswesen (Anl. 3)
ab.
2.
Die Leistungs- und Qualitätsvereinbarung basieren auf dem jeweiligen
Anforderungsprofil der Aufgabe durch die Fachabteilung sowie dem
Leistungs- und Qualitätsangebot durch den Träger. Die Zielvereinbarung
mit den entsprechenden Kennzahlen wird gemeinsam festgelegt.
Der Träger verpflichtet sich, einen Kosten- und Finanzierungsplan vorzulegen.
3.
Die Vereinbarungen gelten ab dem 01.01.2017 für einen Zeitraum von drei Jah
5.
Der Kreis zahlt - nach Abzug des Zuschussbetrages LVR sowie weiterer För
dermittel und Spenden - einen Zuschuss in Höhe der verbleibenden aner
kennungsfähigen Gesamtkosten. Auf dieser Berechnungsbasis beläuft sich der
Zuschussbetrag auf max. 81.800,00 € jährlich. Die Auszahlung erfolgt viertel
jährlich zur Quartalsmitte (15.02., 15.05., 15.08., 15.11.).
Es ist ein ständiger Wirksamkeitsdialog zu führen.
ren.
6.
Bei wesentlichen Änderungen, die die bestehenden Vereinbarungen betreffen, ist
auf Verlangen einer Vereinbarungspartei neu zu verhandeln. Der Kreistag
entscheidet nach Vorberatung in den Fachausschüssen über die geänderte
Vereinbarung.
Die Verhandlungen über eine Weiterführung des in Ziffer 3 vereinbarten
Zeitraumes sind bis spätestens 6 Monate vor Ablauf abzuschließen. Die
endgültige Entscheidung obliegt dem Kreistag nach vorheriger Entscheidung
durch den Fachausschuss.
8.
Die Nachweisung der Kreisförderung erfolgt in Form eines entsprechenden Ver
wendungsnachweises. Eine sich nach Prüfung des Verwendungsnach-weises
ergebende Überzahlung ist unverzüglich zurückzuzahlen oder wird mit der
nächsten Zahlung des Kreises Euskirchen verrechnet. Der Kreis behält sich vor,
die zweckentsprechende Verwendung insbesondere durch Einsicht-nahme in die
Buchführung und Belege zu überprüfen.
Euskirchen
Für den Kreis Euskirchen
Rosenke
(Landrat)
Wonneberger-Wrede
Lennartz
(Geschäftsbereichsleiterin Bildung,
Gesundheit und Soziales)
(Nicht-beruflicher Vorstand)
Anlagen 1-3
Caritasverband für das Kreisdekanat Euskirchen e.V.
Wilhelmstraße 52, 53879 Euskirchen
Tel. 02251/7000-0, Fax 02251/7000-66
Läj controlling@caritas-eu.de
Anlage 1: Leistungsvereinbarung
Träger: Caritasverband für das Kreisdekanat Euskirchen e.V
Dienst/ Hilfe/ Einrichtung:
Sucht- und Wohnungslosenhilfe / Fachberatungsstelle
nach §§67 ff. SGB XII
Rechtsgrundlage:
8. Kapitel SGB XII, §§ 67 ff. SGB XII - Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer
Schwierigkeiten
Art und Inhalt der Leistung
Art der Leistung
Ziele der Leistung
Fachberatungsstelle mit ergänzenden Hilfeangeboten für
volljährige, alleinstehende Wohnungslose oder von
Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen mit besonderen
sozialen Schwierigkeiten, die diese aus eigener Kraft nicht
bewältigen können.
Die Leistung soll die oben genannte Personengruppe zur
Teilhabe am gesellschaftlichen Leben befähigen, hierzu gehört
z. B. im Einzelnen:
- Vermeidung und Überwindung von Wohnungslosigkeit mittels
Erlangung und Sicherung einer eigenen Unterkunft
- Hilfestellung zur Erlangung einer materiellen Lebensgrundlage
- Unterstützung zur Beseitigung gesundheitlicher
Einschränkungen.
- Stabilisierung bestehender sozialer Beziehungen
- Herausführung aus der sozialen Isolation und Stärkung
sozialer Kompetenzen
- Wiedererlangung und Förderung verloren gegangener
Alltagskompetenzen
Inhalt der Leistung
- Mobilisierung zur Inanspruchnahme weitergehender Hilfen
- Wiedererlangung oder Erhalt eines Arbeitsverhältnisses
Die Leistung beinhaltet eine auf die Fähigkeiten der einzelnen
Person abgestimmten Hilfestellung, die sie befähigen soll, durch
Erarbeitung eigener Möglichkeiten eine selbständige Teilhabe
am gesellschaftlichen Leben zu erlangen.
Die Leistung beinhaltet die im Einzelfall erforderlichen Hilfen zur
Beratung, Begleitung, Betreuung und Förderung nach Maßgabe
der §§67 ff. SGB XII.
Als Maßnahmen zur Erbringung dieser Leistungen können
verschiedene Formen der Unterstützung zum Tragen kommen,
wie z.B.:
- persönliche Beratung und Unterstützung des Hilfesuchenden
in Einzel- und Gruppengesprächen sowie Familiengesprächen
- individuelle Hilfeplanerstellung, Begleitung und Reflektion
- Vermittlung weiterer Hilfen, Begleitung in tagesstrukturierende
Maßnahmen bis hin zur Integration in den Arbeitsmarkt
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Direkte, mittelbare und indirekte Leistung:
Direkte Leistungen:
Krisenintervention, Beratung, Betreuung
Grundversorgung mittels Wärmestube,
Getränke und Mahlzeiten, Dusch- und
Waschgelegenheit, Waschmaschinenund Wäschetrocknernutzung
Erhebung des persönlichen Hilfebedarfs
Beratung und Unterstützung bei der
Erschließung der individuellen materiellen
Absicherung
Unterstützung zur Erlangung notwendiger
hygienischer und medizinischer Versorgung
Förderung individueller Kompetenzen durch
Freizeit-, Beschäftigungs- und Gruppen
angebote
Begleitung bei Behördengängen
Vermittlung an weitere Hilfsdienste, wie z.B.
Entschuldungshilfe, Suchtberatung,
soziotherapeutische Einrichtungen
Betreuung bei stationären Aufenthalten
Hilfestellung bei der Suche nach oder
Stabilisierung von eigenem Wohnraum
Kontaktaufnahme zu Vermietern und
Wohnungsbaugesellschaften
Unterstützung zur Bewältigung der
selbstständigen Haushalts- und Lebens
führung
Mittelbare Leistungen:
A: Klientenbezogene Tätigkeiten,
zum Beispiel:
Vor- und Nachbereitung von Einzel-,
Gruppen- und Familiengesprächen
Wohnraumakquise
Schriftverkehr und Telefonate mit
gesetzlichen Betreuern, Hilfeanbietern,
Behörden und Institutionen
Fallbesprechung
Falldokumentation, Statistik
B: Klientenübergreifende Tätigkeiten
zum Beispiel:
C: Fahrt- und Wegezeiten:
Teamsitzungen
Teilnahme an Facharbeitskreisen
Fortbildung und Supervision
Aufsuchen von Behörden, Einrichtungen
und Diensten
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Indirekte Leistungen:
- Organisation des Dienstes
- Fortschreibung der Konzeption
- Kooperation und Netzwerkarbeit
- Verwaltungstätigkeiten
- Öffentlichkeitsarbeit
- Gemeinwesenarbeit
- Prävention
- Evaluation der Angebote
- Qualitätsmanagement
Zielgruppe und Umfang der Leistung:
Zielgruppe:
Zielgruppe sind volljährige, alleinstehende Wohnungslose
oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen mit
besonderen sozialen Schwierigkeiten, die diese aus eigener
Kraft nicht bewältigen können.
Umfang der Leistung:
Der Umfang und die Intensität der zu leistenden Hilfe ergibt
sich aus dem individuellen Hilfebedarf.
Die Leistung kann sich von einem Kurzkontakt bis hin zu
einem längerfristigen Betreuungs- und Beratungsprozess
erstrecken.
Personelle Ausstattung
Fachkräfte:
Sonstige Kräfte:
Dipl. Pädagoginnen
Dipl. Sozialpädagoglnnen
Dipl. Sozialarbeiterinnen
Verwaltungskraft
Ehrenamtliche
Fallverantwortung:
jeweilige Fachkraft
Sachliche Ausstattung:
2 Beratungs- und Büroräume mit 4 Arbeitsplätzen
Tagesstätte mit Küche und Sanitäreinrichtung
(Dusch- und Waschgelegenheit sowie Waschmaschine
und Trockner)
1 Gruppenraum
1 Kreativwerkstatt
1 Verwaltungsbüro mit 1 Arbeitsplatz
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Anlage 2: Qualitätsentwicklungsvereinbarung
Träger: Caritasverband für das Kreisdekanat Euskirchen e.V
Dienst/ Hilfe/ Einrichtung:
Sucht- und Wohnungslosenhilfe / Fachberatungsstelle
nach §§67 ff. SGB XII
Rechtsgrundlage:
8. Kapitel SGB XII, §§ 67 ff. SGB XII - Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer
Schwierigkeiten
Qualität der Leistung:
Strukturqualität:
Barrierefreies, offenes Beratungsangebot ohne Zugangs
anforderungen mit integrierter Tagesstätte zur Basis
versorgung
Verkehrsgünstige und zentrale Lage mit guter Erreichbarkeit
ergänzender Hilfeangebote und Behörden
Telefonische, E-mail sowie persönliche Erreichbarkeit
Internetzugang, Möglichkeiten zu tagesstrukturierenden
Freizeit-, Kreativ- und Beschäftigungsmaßnahmen
Adäquate Raum- und Technikausstattung
Regelmäßige Fall- und Dienstbesprechungen
Vernetzung und Kooperation mit der regionalen Angebots
struktur
Mitarbeit in Facharbeitsgruppen
Funktionsbeschreibungen
Prozessqualität:
Supervision und Fortbildung, Teilnahme an Fachtagungen
Internes Controlling
Sicherung des Datenschutzes
Arbeitsschutz- und Hygienebeauftragte
Teilnahme an der Wohnungsnotfall-Berichterstattung NRW
Zeitnahe Hilfestellung und Bedarfsermittlung
Klare Fallverantwortung innerhalb des Beratungsteams
Bedarfsorientierte Beratungszeiten
Erstellung, Umsetzung, Überprüfung und Fortschreibung des
individuellen Hilfeplans unter Einbeziehung des Betroffenen
und des kooperierenden Umfeldes und Hilfesystems
Dokumentation des Hilfsprozesses
Ergebnisqualität:
Regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit des Hilfeangebots
durch Reflexion mit den Hilfeempfängern und weiteren
Beteiligten
Grad der Zufriedenheit der Hilfeempfänger und
Kooperationspartner
Analyse und Erreichung der jährlichen Kennzahlen
Auswertung des Jahresberichts und der
Leistungsdokumentation.
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Tel. 02251/7000-0, Fax 02251/7000-66
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Anlage 3: Zielvereinbarung
Träger: Caritasverband für das Kreisdekanat Euskirchen e.V
Dienst/ Hilfe/ Einrichtung: Sucht- und Wohnungslosenhilfe / Fachberatungsstelle
nach §§67 ff. SGB XII
Rechtsgrundlage:
8. Kapitel SGB XII, §§ 67 ff. SGB XII - Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer
Schwierigkeiten
Zielvereinbarung
Kennzahlen:
Alle Kreisbürgerinnen die akut von Wohnungslosigkeit bedroht oder
unmittelbar von Wohnungslosigkeit betroffen sind werden kurzfristig beraten.
Im Jahresdurchschnitt werden 200 wohnungslose und durchreisende
Personen sowie von Wohnungslosigkeit bedrohte Mitbürgerinnen in der
Fachberatungsstelle und Tagesstätte erreicht.
140 Personen haben in der Fachberatungsstelle ihre Postanschrift.
Bei der zweimaligen Beteiligung an Märkten und Straßenfesten wird die
Öffentlichkeit über die Tätigkeiten informiert.
In 10 Zeitungsberichten wird über die Tätigkeiten berichtet und werden die
Hilfeangebote vorgestellt.
10 Besuchergruppen (Vereine, Firmen, Institutionen, Verwaltungsmitarbeiter
innen, Politikerinnen, etc.) informieren sich über die Arbeit in der Einrichtung
vor Ort.
Kosten- und Finanzierungsplan:
Kosten:
Personalkoste
228.000,00 €
Sachkosten:
22.800,00 €
Overhead/ED>
45.600,00 €
Gesamt:
296.400,00 €
Caritasverband für das Kreisdekanat Euskirchen e.V.
Wilhelmstraße 52, 53879 Euskirchen
Tel. 02251/7000-0, Fax 02251/7000-66
LÄu controlling@caritas-eu.de
Finanzierung:
Kreismittel:
81.800,00 €
Kommunale Mittel:
Landesmittel:
128.300,00 €
Bundesmittel:
Sonstiges:
Eigenmittel:
Gesamt:
86.300,00 €
296.400,00 €
Controlling - Berichtswesen:
Jahresbericht bis zum 30.04. des Folgejahres
Controlling - Verwendungsnachweis:
Interne und externe Prüfungsverfahren, termingerechte Verwendungsnachweise