Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
7,4 MB
Datum
06.07.2016
Erstellt
01.06.16, 12:01
Aktualisiert
01.06.16, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Caritasverband
Caritasverband • Postfach 1618 • 53866 Euskirchen
für das Kreisdekanat
Euskirchen e.V.
Kreis Euskirchen
Telefon-Sammel-Nr. 02251/7000-0
Herrn Landrat Günter Rosenke
Telefax-Nummer
VORSTAND
Wilhelmstr. 52 • 53879 Euskirchen
sekretariat@caritas-eu.de
www.caritas-eu.de
Jülicher Ring C\2
53879 Euskirc hen
Ihr Zeichen
Ihr Schreiben vom
02251/7000-65
Unser Zeichen
Fu/Be
Telefon-Durchwahl
02251/7000-46
Telefax-Durchwahl
02251/7000-65
11.05.2016
Vereinbarungen über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele
Hier: Unser Schreiben vom 27.04.2016
Sehr geehrter Herr Landrat Rosenke,
sehr geehrter Herr Poth,
sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend auf unser Schreiben vom 27.04.2016 möchten wir dieses nach ein
gehenden internen wie auch externen Beratungen zurücknehmen und ersetzen.
Die notwendigen Erhöhungen in den Bereichen der Hilfen für Schwangere und Famlienplanung „Esperanza" sowie für die Fachberatungsstelle für Wohnungslose
werden wir weiterhin mit Eigenmitteln kompensieren, so dass wir hier um Fortführung
der aktuellen Bezuschussung bitten.
Für die Migrationsberatung für Erwachsene sowie die Beratung für Asylsuchende
und Flüchtlinge erbitten wir eine aufrundende Anpassung der Kreismittel auf
6.000,00 Euro.
Suchthilfe: Erhöhung der Kreismittel um 40.000,00 Euro
Für die Suchthilfe beantragen wir weiterhin eine Erhöhung des Betriebskosten
zuschusses des Kreises um 40,000,00 Euro, was einer anteiligen Steigerung dieses
Ansatzes um 6-7% der aktuellen Gesamtfinanzierung entspricht. Für die Fortführung
der Hilfeangebote in diesem Bereich der Daseinsfürsorge benötigen wir dringend die
Aufstockung dieses Ansatzes, da der Einsatz unserer eigenen Mittel durch den Auf
gabenzuwachs (z.B. Frühe Hilfen, Flüchtlingshilfe, Kinder von sucht- und psychisch
erkrankten Eltern, Projektmaßnahmen) und dass zunehmende Wegbrechen von
Drittmitteln intensiv gefordert wird.
Die Finanzierungslücke, die jährlich durch Eigenbeiträge (Erträge aus Spenden,
Rentenversicherung, Stiftungen, Teilnehmerbeiträge und Eigenmitteln) zum Erhalt
des Suchthilfezentrums abgedeckt werden muß, wird seit Jahren immer größer. Dies
Kreissparkasse Euskirchen • BIC WELADED1EUS • IBAN DE02 3825 0110 0001 0076 16
Volksbank Euskirchen eG • BIC GENODED1EVB • IBAN DE35 3826 0082 0105 1580 17
liegt zum einen darin begründet, das sich der Mitfinanzierungsanteil des Landes
durch Deckelung seit 2004 um 5% auf aktuell 15% verringert hat und zum anderen
auch der Betriebskostenzuschuss des Kreises von 2004 bis zur Ersten Vereinbarung
über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele für diesen Förderbereich im Jahre
2008 ebenso starr festgeschrieben war.
Die mit Beginn dieser Vereinbarung festgeschriebene jährliche Erhöhung der Kreis
zuschüsse entsprechend den Regelungen im Haushalt des Kreises beträgt für den
Betriebskostenzuschuss für die Sucht- und Drogenhilfe jährlich 0,8%.
Dem gegenüber sind die Personalkosten bei uns als tariftreuem Arbeitgeber um
durchschnittlich 3 % jährlich (ohne Einmalzahlungen) für das umfangreiche und den
Bedarfen angepasste differenzierte Suchthilfeangebot gestiegen. Hieraus wird er
sichtlich, das sich die Spanne zwischen den mitfinanzierenden Landes- und Kreis
mitteln und den Eigenbeiträgen des Caritasverbandes immer weiter geöffnet hat.
Alleine die Personalkosten konnten noch nie durch die Landes- und Kreismittel so
wie die jährlich gesteigerten Erträge gedeckt werden.
Gleichzeitig haben sich in diesem Zeitraum auch die Anforderungen an das Personal
und die Angebote gravierend verändert. Mit einer Erhöhung des Zuschusses für die
Psychosoziale Begleitbetreuung im Rahmen der Methadonsubstitution im Jahr 2013
hat der Kreis Euskirchen der Veränderung in diesem Hilfemodul Rechnung getragen,
so dass in diesem Bereich eine adäquate Mitfinanzierung erfolgt.
Bei den anderen Hilfemodulen der Prävention sowie der Sucht- und Drogenbera
tung, die mit dem Betriebskostenzuschuss mitfinanziert werden, muß der Caritasver
band die gestiegene Finanzierungslücke schließen.
Durch verschiedenste Maßnahmen konnten wir den Zugang zum Suchthilfesystem
erleichtern, Angebote zur Frühintervention installieren, neue Problembereiche der
suchgefährdeten und suchtkranken Mitbürgerinnen und Mitbürger mitbehandeln und
auch die Fallzahlen erhöhen.
Während in den 1990er Jahren die Verteilung der Hauptdiagnose noch bei ca. 75%
Alkoholabhängigkeit und 25 % Drogenabhängigkeit lag, hat sich das in diesem Jahr
zehnt auf ca. 45 % Alkoholabhängigkeit, 48 % Drogenabhängigkeit und 7 % Andere
verändert. Daneben hat sich insbesondere die Drogenarbeit gewandelt, denn auch
im Kreis Euskirchen gibt es selten den ausschließlich Heroin oder Kokain konsumie
renden Abhängigen, sondern primär den mehrfachabhängigen Drogenkonsumenten
mit weiteren psychiatrischen Diagnosen.
Diese Klientengruppe ist häufig auf öffentliche Transferleistungen angewiesen, hat
massive gesundheitliche, psychische und soziale Beeinträchtigungen, die in beson
derem Maße eine auf ihren Bedarf zugeschnittene Unterstützung benötigen.
Bildungs- und Erwerbsstatus sowie eine prekäre Lebenslage bestimmen maßgeblich
Entwicklung und Verlauf einer Abhängigkeitserkrankung. Das Gesamthilfeangebot
der Sucht- und Wohnungslosenhilfe bietet den betroffenen wie mitbetroffenen Kreis
bürgerinnen und Kreisbürgern insbesondere auch durch die komplementären Diens
te im Caritasverband (Entschuldungshilfe, Gesetzliche Betreuungen, Ambulante Fle
xible Erziehungshilfen, Migrationsdienst und Hilfen für psychisch Erkrankte) eine
sehr gute Möglichkeit, den Prozess einer sozialen, beruflichen und gesellschaftlichen
Teilhabe zu initiieren.
Die den unterschiedlichsten Lebenslagen der Alkohol- und/oder Drogenabhängigen,
Cannabisabhängigen, Spielsüchtigen und Abhängigen weiterer Verhaltenssuchtfor
men angepassten Beratungs- und Behandlungstätigkeiten erfordern ein gut ausge
bildetes, multiprofessionelles Team, für dessen Erhalt wir den Antrag um den Erhö
hungsansatz von 40.000,00 Euro bitten.
Für weitergehende Fragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.
Für Ihre Prüfung unseres Antrages im Rahmen einer adäquaten SuchthilfeDaseinsversorgung im Kreis Euskirchen bedanken wir uns im Voraus.
F.J. F^nk(
Gescraftsflührender Vorstand
Bernhard Becker
TachbejÄich Sucht- und Wohnungslosenhilfe
Vereinbarung über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele
der
Migrationserstberatung
Der Kreis Euskirchen - Abt. 50
und der Caritasverband Euskirchen für den Bereich der Migrationserstberatung schließen
auf der Grundlage des KT-Beschlusses v. 15.02.1995
•
•
eine Leistungsvereinbarung (Anl. 1)
eine Qualitätsentwicklungsvereinbarung (Anl. 2)
•
eine Zielvereinbarung - Kennzahlen/Controlling/Berichtswesen - (Anl. 3)
ab.
3.
Die Leistungs- und Qualitätsvereinbarung basieren auf dem jeweiligen
Anforderungsprofil der Aufgabe durch die Fachabteilung sowie dem
Leistungs- und Qualitätsangebot durch den Träger. Die Zielvereinbarung
mit den entsprechenden Kennzahlen wird gemeinsam festgelegt.
Der Träger verpflichtet sich, einen Kosten- und Finanzierungsplan vorzulegen.
Die Vereinbarungen gelten ab dem 01.01.2017 für einen Zeitraum von drei Jahren
4.
Der Zuschuss des Kreises basiert auf einem einvernehmlichen, von der Ar
1.
2.
beitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände erarbeiteten Verteilungsschlüssel.
Danach erhält der Caritasverband Euskirchen einen Betrag in Höhe von zurzeit
6.000,00 EURO jährlich. Die Auszahlung erfolgt vierteljährlich zur Quartalsmitte
5.
6.
7.
(15.02., 15.05., 15.08., 15.11.).
Es ist ein ständiger Wirksamkeitsdialog zu führen.
Bei wesentlichen Änderungen, die die bestehenden Vereinbarungen betreffen, ist
auf Verlangen einer Vereinbarungspartei neu zu verhandeln. Der Kreistag
entscheidet nach Vorberatung in den Fachausschüssen über die geänderte
EteöJteWaaod^jngen über eine Weiterführung des in Ziffer 3 vereinbarten
Zeitraumes sind bis spätestens 6 Monate vor Ablauf abzuschließen. Die
endgültige Entscheidung obliegt dem Kreistag nach vorheriger Entscheidung
durch den Fachausschuss.
8.
Die Nachweisung der Kreisförderung erfolgt in Form eines Verwendungsnach
weises. Eine sich nach Prüfung des Verwendungsnachweises ergebende
Überzahlung ist unverzüglich zurückzuzahlen oder wird mit der nächsten Zahlung
des Kreises Euskirchen verrechnet. Der Kreis behält sich vor, die
zweckentsprechende Verwendung insbesondere durch Einsichtnahme in die
Buchführung und Belege zu überprüfen.
Euskirchen,
Für den Kreis Euskirchen
CaKtasverband Euskirchen
Rosenke
irender Vorstandsvorsitzender)
(Landrat)
Wonneberger-Wrede
(Geschäftsbereichsleiterin Bildung,
Lennartz
(Nicht-beruflicher Vorstand)
Gesundheit und Soziales)
Anlagen 1-3
Caritasverband für das Kreisdekanat Euskirchen e.V.
Wilhelmstraße 52, 53879 Euskirchen
Tel. 02251/7000-0, Fax 02251/7000-66
£
migration@caritas-eu.de
Anlage 1: Leistungsvereinbarung
Träger: Caritasverband für das Kreisdekanat Euskirchen e.V
Dienst/ Hilfe/ Einrichtung
Migrationsberatung (MEB)
Beratungsstelle für Asylsuchende und Flüchtlinge
Rechtsgrundlage:
Asyl- und Ausländerrecht
Zuwanderungsgesetz vom 01.01.2015
1 (Aufenthaltsgesetz) §43, §45
Artikel 5 (Änderung des Bundesvertriebenengesetzes) § 9
Art und Inhalt der Leistung:
Art der Leistung:
Integrationsprogramm/Integrationskurs mit sozialpädagogischen
bzw. migrationsspezifischen Beratungsangeboten
Der Leistungserbringer leistet eine bedarfsorientierte Einzelfall
begleitung (Casemanagement)
Beratungspraxis:
-
Einbeziehung der Klienten zur Erarbeitung „passgenauer
-
Zielfindung und Zieldefinition
-
Ablauf- und Entwicklungsplanung
-
Evaluation
-
planmäßige/systematische Vernetzung aller an der
Hilfen"
Problemlage Beteiligten
Entwicklung eines umfassenden Hilfeplanes
Steuerung des Hilfeprozesses
Ziele der Leistung:
Initiierung, Steuerung und Begleitung des Integrationsprozesses
von Neuzuwanderern und Bestandsausländern (Ausländer,
Spätaussiedler, Flüchtlinge)
Ziel ist es, durch diese Integrationsförderung diesen Personen
kreis zu selbständigem Handeln in allen Angelegenheiten des
täglichen Lebens zu befähigen
Inhalt der Leistung
Das Angebot eröffnet den Zuwanderern, unabhängig von
Herkunftsland, Geschlecht, Alter und Religion, die Möglichkeit
zu eigenverantwortlichem Handeln.
Die einzelbezogenen Maßnahmen können mit Gruppen
angeboten (Integrationskurse, Hilfen zur Arbeit) kombiniert
werden.
Caritasverband für das Kreisdekanat Euskirchen e.V.
Wilhelmstraße 52, 53879 Euskirchen
Tel. 02251/7000-0, Fax 02251/7000-66
Mk
migration@caritas-eu.de
Direkte, mittelbare und indirekte Leistung:
Sondierungsgespräche
Erstellung einer individuellen Sozial- und
Kompetenzanalyse
Erstellung eines Förderplans
Sicherstellung und Umsetzung des
Förderplans
Direkte Leistungen:
Beschluss und Kontrolle einer
Integrationsvereinbarung
Mittelbare Leistungen:
A: Klientenbezogene Tätigkeiten,
zum Beispiel:
klientbezogene Telefonate und Schrift
verkehr
Durchführung der Spracheingangsprüfung
B: Klientenübergreifende Tätigkeiten
zum Beispiel:
Gespräche im sozialen Umfeld der
Migranten
Organisation, Vor- und Nachbereitung der
Gruppenangebote
C: Fahrt- und Wegezeiten:
Organisation und Leitung des Dienstes
Sicherstellung des Zugangs der
Migranten zur Beratungseinrichtung
Indirekte Leistungen:
Öffentlichkeitsarbeit (Flyer, Pressearbeit)
Kooperation mit der Ausländerbehörde,
der Agentur für Arbeit, Kommunen
Kooperation zwischen den Trägern der
MEB (Caritasverband, DRK, Jugend
migrationsdienst
Kooperation mit Migrantenorganisationen
(Aufbaunetzwerk, Runder Tisch)
Regelmäßiger Austausch mit dem zustän
digen Regionalkoordinator der Ministerien
Kooperation mit den Integrationskurs
trägern
Zielgruppe und Umfang der Leistung:
Zielgruppe:
grundsätzlich Spätaussiedler, deren Ehegatten und
Abkömmlinge i.S. des BVFG über 27 Jahre bis zu drei
Jahren nach der Einreise
grundsätzlich Ausländer über 27 Jahre, die sich
dauerhaft im Bundesgebiet aufhalten, i.S. §44 Aufenth.G.
bis zu drei Jahre nach der Einreise bzw. Erlangung des
auf Dauer angelegten Aufenthaltsstatus
bereits länger im Bundesgebiet lebende Zuwanderer
Caritasverband für das Kreisdekanat Euskirchen e.V.
4*
Wilhelmstraße 52, 53879 Euskirchen
Tel. 02251/7000-0, Fax 02251/7000-66
migration@caritas-eu.de
(Ausländer und Spätaussiedler) über 27 Jahre in
konkreten Krisensituationen. Hier ist vorrangig der
Beratungsbedarf von Ausländern zu decken, die zur
Umfang der Leistung:
Teilnahme am Integrationskurs verpflichtet sind.
Die Intensität und die Dauer der Leistung sind einzel
fallbezogen und richten sich nach dem individuellen
Hilfebedarf
Einstiegsphase
Umsetzungsphase
Ablösungsphase
Auf Wunsch Nachbetreuung
Personelle Ausstattung:
Fachkräfte:
Die Tätigkeit eines Migrationserstberaters erfordert
formale Qualifikationskriterien:
- Als formales Qualifikationskriterium für die
Aufgabenwahrnehmung im Rahmen der
Migrationserstberatung wird vorrangig eine
abgeschlossene Berufsausbildung zum Dipl.Sozial
arbeiter/Sozialpädagogen, Dipl.Pädagogen oder
Dipl.Erziehungswissenschaftler vorgeschrieben.
Als weitere Qualifikationen sind gefordert:
- Ausbildung im Casemanagement
- Methodenkenntnisse und praktische Erfahrung im
Berufsfeld, interkulturelle Kompetenz und Kenntnisse
von Lernprozessen
Sonstige Kräfte:
Für bestimmte Tätigkeiten können geeignete Personen
ohne fachspezifische Ausbildung eingesetzt werden:
- interessierte Ehrenamtliche (z.B. Mitglieder des
Integrationsrates)
Fallverantwortung:
Die Fallverantwortung kann nur durch den Migrations-
Personen aus Migrantenselbsthilfeorganisationen
berater wahrgenommen werden
Sachliche Ausstattung:
Räumlichkeiten:
-
Einzelbüro und Doppelbüros
-
Warteraum
-
Gruppenraum
-
Konferenzraum
Sonstige Aufwendungen:
- Verwaltungskosten
-
Fahrtkosten
-
Regelmäßige Fortbildung der Migrationsberater
-
Öffentlichkeitsarbeit
Caritasverband für das Kreisdekanat Euskirchen e.V.
Wilhelmstraße 52, 53879 Euskirchen
Tel. 02251/7000-0, Fax 02251/7000-66
gl migration@caritas-eu.de
Anlage 2: Qualitätsentwicklungsvereinbarung
Träger: Caritasverband für das Kreisdekanat Euskirchen e.V
Dienst/ Hilfe/ Einrichtung
Migationsberatung (MEB)
Beratungsstelle für Asylsuchende und Flüchtlinge
Rechtsgrundlage:
Festlegung im Zuwanderungsgesetz vom 01.01.2005
1 (Aufenthaltsgesetz) §43, §45
Artikel 5 (Änderung des Bundesvertriebenengesetzes) § 9
Qualität der Leistung
Strukturqualität:
Eindeutige Auffindbarkeitdes Dienstes
verkehrsgünstige Lage
telefonische Erreichbarkeit
feste Sprechzeiten
Mitarbeit im Netzwerk
Mitarbeit in Arbeitsgruppen
Stellenbeschreibung der Mitarbeiter
Fortbildung der Mitarbeiter
internes Controllingverfahren
Sicherung des Datenschutzes
Prozessqualität:
IT-Qualität
Bedarfsorientierte Einzelfallberatung
Orientierung der Arbeit an den Indikatoren für die Ziel
erreichung im Beratungsprozess, in der Netzwerkarbeit, im
Bereich der interkulturellen Öffnung
Vermittlung und Kooperation mit Fachdisziplinen und
Diensten
Ergebnisqualität:
.
Dokumentation und Statistik
Evaluation
halbjährlich vorgeschriebene statistische Auswertung des
BAMF
jährlich vorgeschriebener Sachbericht des BAMF
Caritasverband für das Kreisdekanat Euskirchen e.V.
Wilhelmstraße 52, 53879 Euskirchen
Tel. 02251/7000-0, Fax 02251/7000-66
£fc ! migration@caritas-eu.de
Anlage 3: Zielvereinbarung
Träger: Caritasverband für das Kreisdekanat Euskirchen e.V
Dienst/ Hilfe/ Einrichtung
Migrationerstberatung (MEB)
Beratungsstelle für Asylsuchende und Flüchtlinge
Rechtsgrundlage:
Festlegung im Zuwanderungsgesetz vom 01.01.2005
1 (Aufenthaltsgesetz) § 43, § 45
Artikel 5 (Änderung des Bundesvertriebenengesetzes) § 9
Zielvereinbarung:
Klientenzahl:
-
Alle Klienten werden kurzfristig beraten und nach Bedarf betreut. Es können
Wartezeiten entstehen. Vollzeitstelle 80 Klientensysteme.
Öffentlichkeits- und Kommunikationsarbeit:
-
Netzwerkarbeit
-
Informationsveranstaltungen
Sprachkurse
- mit sozialpädagogischer Begleitung
Strukturqualität:
Büros, Gruppenräume, Lehrräume, Cafe International, IT für jeden Arbeitsplatz und
sonstige üblichen Standards
Kosten- und Finanzierungsplan:
Kosten:
Personalkosten:
Sachkosten:
Overhead/EDV:
Gesamt:
81.223 €
8.122 €
16.244 €
105.589 €
Caritasverband für das Kreisdekanat Euskirchen e.V.
Wilhelmstraße 52, 53879 Euskirchen
Tel. 02251/7000-0, Fax 02251/7000-66
£ ! migration@caritas-eu.de
Finanzierung:
6%
6.000 €
23%
24.000 €
Bundesmittel BAMF:
6%
6.000 €
Sonstiges/Spenden:
3%
3.000 €
62%
66.589 €
Kreismittel:
Kommunale Mittel:
Landesmittel:
Eigenmittel:
Gesamt:
100%
105.589 €
Controlling - Berichtswesen:
Jahresbericht bis zum 30.04. des Folgejahres
Controlling - Verwendungsnachweis:
Interne und externe Prüfungsverfahren, termingerechte Verwendungsnachweise
Fachbereich Eingliederungs- und Behindertenhilfe
Männlich
46
Weiblich
14
bis 20 Jahre
5
Migrationserstberatung
Die Konzeption der Migrationserstbe
ratung sieht eine Beratung nach dem
Case Management vor, die mit einer
bedarfsorientierten
Einzelfallbeglei
21-30 Jahre
10
31-40 Jahre
35
tung arbeitet. Das Beratungsangebot
41-50 Jahre
10
richtet sich an erwachsene Zuwanderer
51-60 Jahre
0
über 60 Jahre
0
über 27 Jahre mit einer Bleibeberechti
gung bzw. Aufenthaltserlaubnis.
Stadt Euskirchen
47
Weilerswist
5
Zülpich
2
Bad Münstereifel
1
üdkreis
Kreis
Euskirchen (ges.)
5
60
Außerhalb Kreis Eusk.
0
Deutsch
1
Die Beratungsstelle
führte
61 Klienten eine Beratung durch.
Beratungsthemen waren:
Verbesserung der
Soziale Unterstützungsleistungen
Existenzsicherung/
Flüchtlinge
0
Arbeitslosigkeit/ Arbeitssuche
Berufliche Integration
Anerkennung von
Sonstige
0
Berufsabschlüssen
59
12
Verheiratet
33
Geschieden
8
Getrennt
7
Verwitwet
0
Mmw
Eigeninitiative
Privatperson
Behörde
Unverzichtbarer Bestandteil der Arbeit
ist die Kooperation und Vernetzung mit
anderen gesellschaftlichen und institu
tionellen Netzwerken.
rechtlicher Status
Gesundheitliche Probleme
renamtliche Helfer. Mit allen Akteuren
Ausbildung/ Studium
fanden vier Treffen statt.
13
0
47
0
Kirchl. Dienste
0
Arbeitgeber
0
Sonstige
0
Erwerbstätigkeit
8
Arbeitslosengeld I
0
Sonstige
tausch mit der Arbeitsverwaltung, Zen
tralstelle für ausländisches Bildungs
wesen, IHK und HWK statt
Familiäre Probleme
Soziale Dienste
ALG ll/ Grundsicherung
Die Verbesserung der Deutschkennt
nisse ist das wichtigste Einzelthema
in den Beratungen. Bei der Förderung
der beruflichen Integration kamen ver
stärkt Fragen zur Anerkennung auslän
discher Bildungs-, Berufsabschlüsse
und berufliche Qualifikation. Hierfür
fand ein direkter fallbezogener Aus
Zum Netzwerk gehören: Bundesamt
für Migration, DRK, Jobcenter Eu-aktiv,
Integrationskursträger, Ausländeramt,
Sozialämter, Rechtsanwälte und eh
Aufenthaltsrechtlich/
Ledig
Durchschnitt 2 Leistungen.
Deutschkenntnisse
wirtschaftliche Situation
Ausländer
bei
Pro Beratungskontakt ergeben sich im
52
0
Migrationsertsberaterin Ingrid Schiffer im Austausch mit Peter Müller-Gewiss, dem Koordiantor derAktion
Neue Nachbarn. Eine engeVerzahnung der Dienste und Hilfen für Geflüchtete und Migranten istsinnvoller
und notwendiger Bestandteil der täglichen Arbeit der Caritas Euskirchen.
30
Fachbereich Eingliederungs- und Behindertenhilfe
Beratungsstelle für Asylsuchende u. Rüchtlinge
Die Beratungsstelle wurde im Berichts
zeitraum von insgesamt 173Klienten in
285 Beratungen aufgesucht. Die Ratsu
chenden kamen aus circa 36 verschie
problemen (29), psychischen Pro
blemen und Traumatisierungen
(18), sowie bei Partnerschafts- und
Familienproblemen.
denen Herkunftsländern. Die zehn am
meisten
vertretenen
Nationalitäten
waren Syrien, Irak, Eritrea, Iran, Al
banien. Kosovo, Mazedonien, Nigeria,
Guinea und Serbien.
Die insgesamt 413 bearbeiteten Bera
tungsanliegen der Asylsuchenden und
Geflüchteten weisen eine große Vielfalt
an inhaltlichen Themenschwerpunk•^ ten auf. Folgende wurden am häu
figsten bearbeitet:
Ungefähr 60 Klienten suchten unsere
Beratungsstelle einmalig auf. Bei den
anderen 113 Klienten war eine inten
sivere Betreuung mit wiederholtem Be
ratungsbedarf notwendig.
werkorientierte Sozialarbeit zusätzlich
an Bedeutung gewinnen. So steht die
Beratungsstelle im stetigen Austausch
Wohn- bzw. Unterbringungsange
legenheiten (63), wie beispielswei
se Umverteilungen (13) oder auch
behörde, Kommunales Integrations
zentrum, Jugendamt), den Kommunen,
dem BAMFund der Bezirksregierung in
Anträge aufeinen Wohnungswech
Arnsberg, sowie mit Rechtsanwälten,
Ärzten und Psychologen, auch über das
Kreisgebiet hinaus. Zudem stehen wir
Fragen zum Aufenthaltsrecht (38)
und zum Asylverfahren (44) in
Verbindung mit Ausreise bzw. Ab
im Kontakt mit anderen sozialen Insti
schiebungen, sowie einer freiwilli
gen Rückkehr ins Heimatland
sinterne Hilfeangebote, wie beispiels
weise die Angebote von Esperanza. Nur
Familienzusammenführungen
durch diese Form der Vernetzung ist
(29)
ein personalisiertes Hilfeangebot für
Pass-
£
und
Dokumentenbeschaf-
Männlich
Weiblich
tutionen und vermitteln auch verband
die Klienten zu gewährleisten.
fung (15)
120
53
Alter
]
bis 20 Jahre
12
21-30 Jahre
69
31-40 Jahre
59
41-50 Jahre
19
51-60 Jahre
14
über 60 Jahre
0
Wohnsitz
Stadt Euskirchen
Weilerswist
Die stetige Zunahme der Flüchtlings
zahlen im Jahr 2015 ließen die netz
mit Behörden des Kreises (Ausländer
sel oder eine Einzelunterbringung
Klienter
]
121
10
Zülpich
12
Bad Münstereifel
13
Südkreis
13
Kreis Euskirchen (ges.)
169
Außerhalb Kreis Eusk.
4
| Nationalität
\
Deutsch
0
Ausländer
0
Flüchtlinge
Sonstige
173
0
IFamilienstand
Ledig
Verheiratet
I
101
63
Geschieden
3
Getrennt
0
Verwitwet
6
Kontaktaufnahme
Eigeninitiative
110
Unterstützung bei der Klärung/
Sicherung der sozialen und wirt
Neben 15 verbandsinternen Arbeits
Privatperson
31
kreisen und 8 fachbezogenen ver
Behörde
17
schaftlichen Verhältnisse, wie z.B.
bandsübergreifenden Arbeitskreisen,
beispielsweise mit dem Kommunalen
Integrationszentrum oder dem Jobcen
ter, fanden im vergangenen Jahr 11 Run
Soziale Dienste
13
Hilfestellungen bei der Ausbildungs-/ Arbeitssuche (16), Proble
men am Arbeitsplatz, der Woh
nungssuche, zunehmender Ver
schuldung (Schuldenregulierung),
AsylblG und im Zusammenhang
de Tische statt. Mit ihrer Hilfe sollte die
Vernetzung mit anderen Leistungsträ
gern zielführender abgestimmt wer
mit SGB11/XII (26)
den. Hier trafen Vertreter der einzelnen
Beratung und Unterstützung
bei alltäglichen lebenspraktischen
Anliegen, wie z.B. Antragshilfen
und der Vermittlung an andere
Fachdienste (45). Aber auch die
Förderung des Spracherwerbs (33).
Hilfen in psychosozialen Notlagen
Wohlfahrtsverbände (DRK, Diakonie,
AWO), der Stadt Euskirchen, dem Ju
und Konflikten, wie Gesundheits
aufeinander abzustimmen.
Kirchl. Dienste
2
Arbeitgeber
0
Sonstige
0
| Wirtschaftliche Situation
Erwerbstätigkeit
Arbeitslosengeld I
ALG ll/Grundsicherung
Sonstige
13
0
47
113
gendamt, dem Kommunalen Integra
tionszentrum, sowie der einzelnen
kirchlichen Akteure aufeinander, um
ihre verschiedenen Hilfeangebote zu
kommunizieren und nach Möglichkeit
29
Vereinbarung über Leistungen, Qualitätsentwicklung und
Ziele der Migrationserstberatung
Der Kreis Euskirchen - Abt. 50
und das Deutsche Rote Kreuz (Kreisverband Euskirchen) für den Bereich der Migra
tionserstberatung schließen auf der Grundlage des KT-Beschlusses v. 15 02 1995
•
•
eine Leistungsvereinbarung (Anl. 1)
eine Qualitätsentwicklungsvereinbarung (Anl. 2)
• eine Zielvereinbarung - Kennzahlen/Controlling/Berichtswesen - (Anl. 3)
ab.
1.
Die Leistungs- und Qualitätsvereinbarung basieren auf dem jeweiligen
Anforderungsprofil derAufgabe durch die Fachabteilung sowie dem
Leistungs- und Qualitätsangebot durch den Träger. Die Zielvereinbarung
mit den entsprechenden Kennzahlen wird gemeinsam festgelegt.
Der Träger verpflichtet sich, einen Kosten- und Finanzierungsplan vorzulegen.
Die Vereinbarungen gelten ab dem 01.01.2017 für einen Zeitraum von drei
Jahren.
Der Zuschuss des Kreises basiert auf einem einvernehmlichen, von der Ar
beitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände erarbeiteten Verteilungsschlüssel.
Danach erhält das Deutsche Rote Kreuz (Kreisverband Euskirchen) einen Be
trag in Höhe von zurzeit 6.000,00 EURO jährlich. Die Auszahlung erfolgt vier
teljährlich zur Quartalsmitte (15.02., 15.05., 15.08., 15.11.).
5.
Es ist ein ständiger Wirksamkeitsdialog zu führen.
6.
Bei wesentlichen Änderungen, die die bestehenden Vereinbarungen betreffen,
ist auf Verlangen einer Vereinbarungspartei neu zu verhandeln. Der Kreistag
entscheidet nach Vorberatung in den Fachausschüssen über die geänderte
Vereinbarung.
Die Verhandlungen über eine Weiterführung des in Ziffer 3 vereinbarten
Zeitraumes sind bis spätestens 6 Monate vor Ablauf abzuschließen. Die
endgültige Entscheidung obliegt dem Kreistag nach vorheriger Entscheidung
durch den Fachausschuss.
8.
Die Nachweisung der Kreisförderung erfolgt in Form eines Verwendungsnach
weises. Eine sich nach Prüfung des Verwendungsnachweises ergebende
Überzahlung ist unverzüglich zurückzuzahlen oderwird mit der nächsten Zah
lung des Kreises Euskirchen verrechnet. Der Kreis behältsich vor, die zweck
entsprechende Verwendung insbesondere durch Einsichtnahme in die Buch
führung und Belege zu überprüfen.
Euskirchen,
Euskirchen, /tk,ffS\//£
Für den Kreis Euskirchen
Für das Deutsche Rote Kreuz
Kreiaverband Euskirchen
Rosenke
Kicker
(Landrat)
(Geschäftsführer
Wonneberger-Wrede
(Geschäftsbereichsleiterin Bildung,
Gesundheit und Soziales)
Anlagen 1-3
+
Deutsches
Rotes
Kreuz
im Kreis Euskirchen
Anlage 1: Leistungsvereinbarung
Träger: DRK Kreisverband Euskirchen e.V.
Dienst/ Hilfe/ Einrichtung: Migrationsberatung (MBE) und Flüchtlingsberatung
Rechtsgrundlage:
Asyl- und Ausländerrecht
Zuwanderungsgesetz vom 01.01.2015
1 (Aufenthaltsgesetz) §43, §45
Artikel 5 (Änderung des Bundesvertriebenengesetzes) § 9
Art und Inhalt der Leistung:
Art der Leistung:
Integrationsprogramm/Integrationskurs mit
migrationsspezifischen Beratungsangeboten.
Der Leistungserbringer leistet eine bedarfsorientierte Einzelfall
begleitung (Casemanagement)
Beratungspraxis:
- Einbeziehung der Klienten zur Erarbeitung „passgenauer
Hilfen"
Ziele der Leistung:
-
Zielfindung und Zieldefinition
Ablauf- und Entwicklungsplanung
-
Evaluation
-
planmäßige/systematische Vernetzung aller an der
Problemlage Beteiligten
Entwicklung eines umfassenden Hilfeplanes
-
Steuerung des Hilfeprozesses
Initiierung, Steuerung und Begleitung des Integrationsprozesses
von Neuzuwanderern und Bestandsausländern (Ausländer,
Spätaussiedler, Flüchtlinge)
Ziel ist es, durch diese Integrationsförderung diesen Personen
kreis zu selbständigem Handeln in allen Angelegenheiten des
täglichen Lebens zu befähigen.
Inhalt der Leistung: Das Angebot eröffnet den Zuwanderern, unabhängig von
Herkunftsland, Geschlecht, Alter und Religion, die Möglichkeit
zu eigenverantwortlichem Handeln.
Die einzelbezogenen Maßnahmen können mit Gruppen
angeboten (Integrationskurse, Hilfen zur Arbeit) kombiniert
werden.
+
Deutsches
Rotes
Kreuz
im Kreis Euskirchen
Direkte, mittelbare und indirekte Leistung:
Sondierungsgespräche
Direkte Leistungen:
Erstellung einer individuellen Sozial- und
Kompetenzanalyse
Erstellung eines Förderplans
Sicherstellung und Umsetzung des
Förderplans
Beschluss und Kontrolle einer
Integrationsvereinbarung
Mittelbare Leistungen:
A: Klientenbezogene Tätigkeiten,
zum Beispiel:
klientbezogene Telefonate und Schrift
verkehr
Durchführung der Spracheingangsprüfung
Mobile Beratung nach Vereinbarung
B: Klientenübergreifende Tätigkeiten,
zum Beispiel:
Gespräche im sozialen Umfeld der
Migranten
Organisation, Vor- und Nachbereitung der
Gruppenangebote
Je nach Bedarf der mobilen Beratung
(Durchschnittlich 6 Stunden pro Woche)
C: Fahrt- und Wegezeiten:
Organisation und Leitung des Dienstes
Indirekte Leistungen:
Sicherstellung des Zugangs der Klienten
zur Beratungseinrichtung
Öffentlichkeitsarbeit (Flyer, Pressearbeit)
Kooperation mit der Ausländerbehörde,
der Agentur für Arbeit, Kommunen, Kobiz
Kooperation zwischen den Trägern der
MBE (Caritasverband, DRK, Jugend
migrationsdienst)
Kooperation mit Migrantenorganisationen
(Aufbaunetzwerk, Runder Tisch)
Regelmäßiger Austausch mit dem zustän
digen Regionalkoordinator der Ministerien
Kooperation mit den Integrationskurs
trägern
Zielgruppe und Umfang der Leistung:
Zielgruppe:
grundsätzlich Spätaussiedler, deren Ehegatten und
Abkömmlinge i.S. des BVFG über 27 Jahre bis zu drei
Jahren nach der Einreise
grundsätzlich Ausländer über 27 Jahre, die sich
dauerhaft im Bundesgebiet aufhalten, i.S. §44 Aufenth.G.
bis zu drei Jahre nach der Einreise bzw. Erlangung des
+
Umfang der Leistung:
Deutsches
Rotes
Kreuz
im Kreis Euskirchen
auf Dauer angelegten Aufenthaltsstatus
bereits länger im Bundesgebiet lebende Zuwanderer
(Ausländer und Spätaussiedler) über 27 Jahre in
konkreten Krisensituationen. Hier ist vorrangig der
Beratungsbedarf von Ausländern zu decken, die zur
Teilnahme am Integrationskurs verpflichtet sind.
Die Intensität und die Dauer der Leistung sind einzel
fallbezogen und richten sich nach dem individuellen
Hilfebedarf
Einstiegsphase
Umsetzungsphase
Ablösungsphase
Auf Wunsch Nachbetreuung
Personelle Ausstattung:
Fachkräfte:
Die Tätigkeit eines Migrationserstberaters erfordert
formale Qualifikationskriterien:
-
Als formales Qualifikationskriterium für die
Aufgabenwahrnehmung im Rahmen der
Migrationserstberatung wird vorrangig eine
abgeschlossene Berufsausbildung zum Dipl.Sozialarbeiter/Sozialpädagogen, Dipl.Pädagogen oder
Dipl.Erziehungswissenschaftler bzw.
Sozialwissenschaftler vorgeschrieben.
Als weitere Qualifikationen sind gefordert:
- Ausbildung im Casemanagement
- Methodenkenntnisse und praktische Erfahrung im
Berufsfeld, interkulturelle Kompetenz und Kenntnisse
von Lernprozessen
Sonstige Kräfte:
Fallverantwortung:
Sachliche Ausstattung:
Für bestimmte Tätigkeiten können geeignete Personen
ohne fachspezifische Ausbildung eingesetzt werden:
- interessierte Ehrenamtliche (z.B. Mitglieder des
Integrationsrates)
- Personen aus Migrantenselbsthilfeorganisationen.
Die Fallverantwortung kann nur durch den Migrationsberater bzw. Flüchtlingsberater wahrgenommen werden
Räumlichkeiten:
-
Einzelbüro und Doppelbüros
anteilig Warteraum
anteilig Gruppenraum
anteilig Konferenzraum
Sonstige Aufwendungen:
- anteilig Verwaltungskosten
- anteilig Fahrtkosten
-
Regelmäßige Fortbildung der Migrationsberater
-
Öffentlichkeitsarbeit
+
Deutsches
Rotes
Kreuz
im Kreis Euskirchen
Anlage 2: Qualitätsentwicklungsvereinbarung
Träger: DRK Kreisverband Euskirchen e.V.
Dienst/ Hilfe/ Einrichtung: Migrationsberatung (MBE) und Flüchtlingsberatung
Rechtsgrundlage:
Festlegung im Zuwanderungsgesetz vom 01.01.2005
1 (Aufenthaltsgesetz) §43, §45
Artikel 5 (Änderung des Bundesvertriebenengesetzes) § 9
Qualität der Leistung
Strukturqualität:
Eindeutige Auffindbarkeit des Dienstes
verkehrsgünstige Lage
telefonische Erreichbarkeit
feste Sprechzeiten
Mitarbeit im Netzwerk
Mitarbeit in Arbeitsgruppen
Stellenbeschreibung der Mitarbeiter
Fortbildung der Mitarbeiter
internes Controllingverfahren
Sicherung des Datenschutzes
IT-Qualität
Prozessqualität:
Bedarfsorientierte Einzelfallberatung
Orientierung der Arbeit an den Indikatoren für die Ziel
erreichung im Beratungsprozess, in der Netzwerkarbeit, im
Bereich der interkulturellen Öffnung
Vermittlung und Kooperation mit Fachdisziplinen und
Diensten
Ergebnisqualität:
Dokumentation, Aktenführung, Berichtswesen und Statistik
Evaluation
halbjährlich vorgeschriebene statistische Auswertung des
BAMF
jährlich vorgeschriebener Sachbericht des BAMF
+
Deutsches
Rotes
Kreuz
im Kreis Euskirchen
Anlage 3: Zielvereinbarung
Träger: DRK Kreisverband Euskirchen e.V.
Dienst/ Hilfe/ Einrichtung: Migrationsberatung (MBE) und Flüchtlingsberatung
Rechtsgrundlage:
Festlegung im Zuwanderungsgesetz vom 01.01.2005
1 (Aufenthaltsgesetz) § 43, § 45
Artikel 5 (Änderung des Bundesvertriebenengesetzes) § 9
Zielvereinbarung:
Klientenzahl:
- Alle Klienten werden kurzfristig beraten und nach Bedarf betreut. Es können
Wartezeiten entstehen. Im Jahr werden durchschnittlich 250 Klienten beraten und
betreut.
Öffentlichkeits- und Kommunikationsarbeit:
-
Netzwerkarbeit
-
Informationsveranstaltungen
-
Kooperationen
-
Medienarbeit
Sprachkurse
- mit sozialpädagogischer Begleitung
Strukturqualität:
Büros, Gruppenräume, Lehrräume, Sozial-Cafe, IT für jeden Arbeitsplatz und die
Erfüllung der intern vereinbarten Standards im Rahmen der Strukturqualität.
Kosten- und Finanzierungsplan:
Kosten:
Personalkosten:
51.993,04€
Sachkosten:
16.969,50€
Overhead/EDV:
14.000,00€
Gesamt:
82.962,54€
+
Deutsches
Rotes
Kreuz
im Kreis Euskirchen
Finanzierung:
Kreismittel:
Kommunale Mittel:
10%
0%
6.000,00€
00,00€
Landesmittel:
29%
24.000,00€
Bundesmittel BAMF:
28%
23.858,00€
Sonstiges/Spenden:
0%
Eigenmittel:
Gesamt:
00,00€
33%
29.377,53€
100%
82.962,54€
Controlling - Berichtswesen:
Jahresbericht bis zum 30.04. des Folgejahres
Controlling - Verwendungsnachweis:
Interne und externe Prüfungsverfahren, termingerechte Verwendungsnachweise