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Beschlussvorlage GB (Anlage 3 Migrationsberatung Caritas Euskirchen, DRK)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
7,4 MB
Datum
06.07.2016
Erstellt
01.06.16, 12:01
Aktualisiert
01.06.16, 12:01

Inhalt der Datei

Caritasverband Caritasverband • Postfach 1618 • 53866 Euskirchen für das Kreisdekanat Euskirchen e.V. Kreis Euskirchen Telefon-Sammel-Nr. 02251/7000-0 Herrn Landrat Günter Rosenke Telefax-Nummer VORSTAND Wilhelmstr. 52 • 53879 Euskirchen sekretariat@caritas-eu.de www.caritas-eu.de Jülicher Ring C\2 53879 Euskirc hen Ihr Zeichen Ihr Schreiben vom 02251/7000-65 Unser Zeichen Fu/Be Telefon-Durchwahl 02251/7000-46 Telefax-Durchwahl 02251/7000-65 11.05.2016 Vereinbarungen über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele Hier: Unser Schreiben vom 27.04.2016 Sehr geehrter Herr Landrat Rosenke, sehr geehrter Herr Poth, sehr geehrte Damen und Herren, bezugnehmend auf unser Schreiben vom 27.04.2016 möchten wir dieses nach ein gehenden internen wie auch externen Beratungen zurücknehmen und ersetzen. Die notwendigen Erhöhungen in den Bereichen der Hilfen für Schwangere und Famlienplanung „Esperanza" sowie für die Fachberatungsstelle für Wohnungslose werden wir weiterhin mit Eigenmitteln kompensieren, so dass wir hier um Fortführung der aktuellen Bezuschussung bitten. Für die Migrationsberatung für Erwachsene sowie die Beratung für Asylsuchende und Flüchtlinge erbitten wir eine aufrundende Anpassung der Kreismittel auf 6.000,00 Euro. Suchthilfe: Erhöhung der Kreismittel um 40.000,00 Euro Für die Suchthilfe beantragen wir weiterhin eine Erhöhung des Betriebskosten zuschusses des Kreises um 40,000,00 Euro, was einer anteiligen Steigerung dieses Ansatzes um 6-7% der aktuellen Gesamtfinanzierung entspricht. Für die Fortführung der Hilfeangebote in diesem Bereich der Daseinsfürsorge benötigen wir dringend die Aufstockung dieses Ansatzes, da der Einsatz unserer eigenen Mittel durch den Auf gabenzuwachs (z.B. Frühe Hilfen, Flüchtlingshilfe, Kinder von sucht- und psychisch erkrankten Eltern, Projektmaßnahmen) und dass zunehmende Wegbrechen von Drittmitteln intensiv gefordert wird. Die Finanzierungslücke, die jährlich durch Eigenbeiträge (Erträge aus Spenden, Rentenversicherung, Stiftungen, Teilnehmerbeiträge und Eigenmitteln) zum Erhalt des Suchthilfezentrums abgedeckt werden muß, wird seit Jahren immer größer. Dies Kreissparkasse Euskirchen • BIC WELADED1EUS • IBAN DE02 3825 0110 0001 0076 16 Volksbank Euskirchen eG • BIC GENODED1EVB • IBAN DE35 3826 0082 0105 1580 17 liegt zum einen darin begründet, das sich der Mitfinanzierungsanteil des Landes durch Deckelung seit 2004 um 5% auf aktuell 15% verringert hat und zum anderen auch der Betriebskostenzuschuss des Kreises von 2004 bis zur Ersten Vereinbarung über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele für diesen Förderbereich im Jahre 2008 ebenso starr festgeschrieben war. Die mit Beginn dieser Vereinbarung festgeschriebene jährliche Erhöhung der Kreis zuschüsse entsprechend den Regelungen im Haushalt des Kreises beträgt für den Betriebskostenzuschuss für die Sucht- und Drogenhilfe jährlich 0,8%. Dem gegenüber sind die Personalkosten bei uns als tariftreuem Arbeitgeber um durchschnittlich 3 % jährlich (ohne Einmalzahlungen) für das umfangreiche und den Bedarfen angepasste differenzierte Suchthilfeangebot gestiegen. Hieraus wird er sichtlich, das sich die Spanne zwischen den mitfinanzierenden Landes- und Kreis mitteln und den Eigenbeiträgen des Caritasverbandes immer weiter geöffnet hat. Alleine die Personalkosten konnten noch nie durch die Landes- und Kreismittel so wie die jährlich gesteigerten Erträge gedeckt werden. Gleichzeitig haben sich in diesem Zeitraum auch die Anforderungen an das Personal und die Angebote gravierend verändert. Mit einer Erhöhung des Zuschusses für die Psychosoziale Begleitbetreuung im Rahmen der Methadonsubstitution im Jahr 2013 hat der Kreis Euskirchen der Veränderung in diesem Hilfemodul Rechnung getragen, so dass in diesem Bereich eine adäquate Mitfinanzierung erfolgt. Bei den anderen Hilfemodulen der Prävention sowie der Sucht- und Drogenbera tung, die mit dem Betriebskostenzuschuss mitfinanziert werden, muß der Caritasver band die gestiegene Finanzierungslücke schließen. Durch verschiedenste Maßnahmen konnten wir den Zugang zum Suchthilfesystem erleichtern, Angebote zur Frühintervention installieren, neue Problembereiche der suchgefährdeten und suchtkranken Mitbürgerinnen und Mitbürger mitbehandeln und auch die Fallzahlen erhöhen. Während in den 1990er Jahren die Verteilung der Hauptdiagnose noch bei ca. 75% Alkoholabhängigkeit und 25 % Drogenabhängigkeit lag, hat sich das in diesem Jahr zehnt auf ca. 45 % Alkoholabhängigkeit, 48 % Drogenabhängigkeit und 7 % Andere verändert. Daneben hat sich insbesondere die Drogenarbeit gewandelt, denn auch im Kreis Euskirchen gibt es selten den ausschließlich Heroin oder Kokain konsumie renden Abhängigen, sondern primär den mehrfachabhängigen Drogenkonsumenten mit weiteren psychiatrischen Diagnosen. Diese Klientengruppe ist häufig auf öffentliche Transferleistungen angewiesen, hat massive gesundheitliche, psychische und soziale Beeinträchtigungen, die in beson derem Maße eine auf ihren Bedarf zugeschnittene Unterstützung benötigen. Bildungs- und Erwerbsstatus sowie eine prekäre Lebenslage bestimmen maßgeblich Entwicklung und Verlauf einer Abhängigkeitserkrankung. Das Gesamthilfeangebot der Sucht- und Wohnungslosenhilfe bietet den betroffenen wie mitbetroffenen Kreis bürgerinnen und Kreisbürgern insbesondere auch durch die komplementären Diens te im Caritasverband (Entschuldungshilfe, Gesetzliche Betreuungen, Ambulante Fle xible Erziehungshilfen, Migrationsdienst und Hilfen für psychisch Erkrankte) eine sehr gute Möglichkeit, den Prozess einer sozialen, beruflichen und gesellschaftlichen Teilhabe zu initiieren. Die den unterschiedlichsten Lebenslagen der Alkohol- und/oder Drogenabhängigen, Cannabisabhängigen, Spielsüchtigen und Abhängigen weiterer Verhaltenssuchtfor men angepassten Beratungs- und Behandlungstätigkeiten erfordern ein gut ausge bildetes, multiprofessionelles Team, für dessen Erhalt wir den Antrag um den Erhö hungsansatz von 40.000,00 Euro bitten. Für weitergehende Fragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung. Für Ihre Prüfung unseres Antrages im Rahmen einer adäquaten SuchthilfeDaseinsversorgung im Kreis Euskirchen bedanken wir uns im Voraus. F.J. F^nk( Gescraftsflührender Vorstand Bernhard Becker TachbejÄich Sucht- und Wohnungslosenhilfe Vereinbarung über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der Migrationserstberatung Der Kreis Euskirchen - Abt. 50 und der Caritasverband Euskirchen für den Bereich der Migrationserstberatung schließen auf der Grundlage des KT-Beschlusses v. 15.02.1995 • • eine Leistungsvereinbarung (Anl. 1) eine Qualitätsentwicklungsvereinbarung (Anl. 2) • eine Zielvereinbarung - Kennzahlen/Controlling/Berichtswesen - (Anl. 3) ab. 3. Die Leistungs- und Qualitätsvereinbarung basieren auf dem jeweiligen Anforderungsprofil der Aufgabe durch die Fachabteilung sowie dem Leistungs- und Qualitätsangebot durch den Träger. Die Zielvereinbarung mit den entsprechenden Kennzahlen wird gemeinsam festgelegt. Der Träger verpflichtet sich, einen Kosten- und Finanzierungsplan vorzulegen. Die Vereinbarungen gelten ab dem 01.01.2017 für einen Zeitraum von drei Jahren 4. Der Zuschuss des Kreises basiert auf einem einvernehmlichen, von der Ar 1. 2. beitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände erarbeiteten Verteilungsschlüssel. Danach erhält der Caritasverband Euskirchen einen Betrag in Höhe von zurzeit 6.000,00 EURO jährlich. Die Auszahlung erfolgt vierteljährlich zur Quartalsmitte 5. 6. 7. (15.02., 15.05., 15.08., 15.11.). Es ist ein ständiger Wirksamkeitsdialog zu führen. Bei wesentlichen Änderungen, die die bestehenden Vereinbarungen betreffen, ist auf Verlangen einer Vereinbarungspartei neu zu verhandeln. Der Kreistag entscheidet nach Vorberatung in den Fachausschüssen über die geänderte EteöJteWaaod^jngen über eine Weiterführung des in Ziffer 3 vereinbarten Zeitraumes sind bis spätestens 6 Monate vor Ablauf abzuschließen. Die endgültige Entscheidung obliegt dem Kreistag nach vorheriger Entscheidung durch den Fachausschuss. 8. Die Nachweisung der Kreisförderung erfolgt in Form eines Verwendungsnach weises. Eine sich nach Prüfung des Verwendungsnachweises ergebende Überzahlung ist unverzüglich zurückzuzahlen oder wird mit der nächsten Zahlung des Kreises Euskirchen verrechnet. Der Kreis behält sich vor, die zweckentsprechende Verwendung insbesondere durch Einsichtnahme in die Buchführung und Belege zu überprüfen. Euskirchen, Für den Kreis Euskirchen CaKtasverband Euskirchen Rosenke irender Vorstandsvorsitzender) (Landrat) Wonneberger-Wrede (Geschäftsbereichsleiterin Bildung, Lennartz (Nicht-beruflicher Vorstand) Gesundheit und Soziales) Anlagen 1-3 Caritasverband für das Kreisdekanat Euskirchen e.V. Wilhelmstraße 52, 53879 Euskirchen Tel. 02251/7000-0, Fax 02251/7000-66 £ migration@caritas-eu.de Anlage 1: Leistungsvereinbarung Träger: Caritasverband für das Kreisdekanat Euskirchen e.V Dienst/ Hilfe/ Einrichtung Migrationsberatung (MEB) Beratungsstelle für Asylsuchende und Flüchtlinge Rechtsgrundlage: Asyl- und Ausländerrecht Zuwanderungsgesetz vom 01.01.2015 1 (Aufenthaltsgesetz) §43, §45 Artikel 5 (Änderung des Bundesvertriebenengesetzes) § 9 Art und Inhalt der Leistung: Art der Leistung: Integrationsprogramm/Integrationskurs mit sozialpädagogischen bzw. migrationsspezifischen Beratungsangeboten Der Leistungserbringer leistet eine bedarfsorientierte Einzelfall begleitung (Casemanagement) Beratungspraxis: - Einbeziehung der Klienten zur Erarbeitung „passgenauer - Zielfindung und Zieldefinition - Ablauf- und Entwicklungsplanung - Evaluation - planmäßige/systematische Vernetzung aller an der Hilfen" Problemlage Beteiligten Entwicklung eines umfassenden Hilfeplanes Steuerung des Hilfeprozesses Ziele der Leistung: Initiierung, Steuerung und Begleitung des Integrationsprozesses von Neuzuwanderern und Bestandsausländern (Ausländer, Spätaussiedler, Flüchtlinge) Ziel ist es, durch diese Integrationsförderung diesen Personen kreis zu selbständigem Handeln in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens zu befähigen Inhalt der Leistung Das Angebot eröffnet den Zuwanderern, unabhängig von Herkunftsland, Geschlecht, Alter und Religion, die Möglichkeit zu eigenverantwortlichem Handeln. Die einzelbezogenen Maßnahmen können mit Gruppen angeboten (Integrationskurse, Hilfen zur Arbeit) kombiniert werden. Caritasverband für das Kreisdekanat Euskirchen e.V. Wilhelmstraße 52, 53879 Euskirchen Tel. 02251/7000-0, Fax 02251/7000-66 Mk migration@caritas-eu.de Direkte, mittelbare und indirekte Leistung: Sondierungsgespräche Erstellung einer individuellen Sozial- und Kompetenzanalyse Erstellung eines Förderplans Sicherstellung und Umsetzung des Förderplans Direkte Leistungen: Beschluss und Kontrolle einer Integrationsvereinbarung Mittelbare Leistungen: A: Klientenbezogene Tätigkeiten, zum Beispiel: klientbezogene Telefonate und Schrift verkehr Durchführung der Spracheingangsprüfung B: Klientenübergreifende Tätigkeiten zum Beispiel: Gespräche im sozialen Umfeld der Migranten Organisation, Vor- und Nachbereitung der Gruppenangebote C: Fahrt- und Wegezeiten: Organisation und Leitung des Dienstes Sicherstellung des Zugangs der Migranten zur Beratungseinrichtung Indirekte Leistungen: Öffentlichkeitsarbeit (Flyer, Pressearbeit) Kooperation mit der Ausländerbehörde, der Agentur für Arbeit, Kommunen Kooperation zwischen den Trägern der MEB (Caritasverband, DRK, Jugend migrationsdienst Kooperation mit Migrantenorganisationen (Aufbaunetzwerk, Runder Tisch) Regelmäßiger Austausch mit dem zustän digen Regionalkoordinator der Ministerien Kooperation mit den Integrationskurs trägern Zielgruppe und Umfang der Leistung: Zielgruppe: grundsätzlich Spätaussiedler, deren Ehegatten und Abkömmlinge i.S. des BVFG über 27 Jahre bis zu drei Jahren nach der Einreise grundsätzlich Ausländer über 27 Jahre, die sich dauerhaft im Bundesgebiet aufhalten, i.S. §44 Aufenth.G. bis zu drei Jahre nach der Einreise bzw. Erlangung des auf Dauer angelegten Aufenthaltsstatus bereits länger im Bundesgebiet lebende Zuwanderer Caritasverband für das Kreisdekanat Euskirchen e.V. 4* Wilhelmstraße 52, 53879 Euskirchen Tel. 02251/7000-0, Fax 02251/7000-66 migration@caritas-eu.de (Ausländer und Spätaussiedler) über 27 Jahre in konkreten Krisensituationen. Hier ist vorrangig der Beratungsbedarf von Ausländern zu decken, die zur Umfang der Leistung: Teilnahme am Integrationskurs verpflichtet sind. Die Intensität und die Dauer der Leistung sind einzel fallbezogen und richten sich nach dem individuellen Hilfebedarf Einstiegsphase Umsetzungsphase Ablösungsphase Auf Wunsch Nachbetreuung Personelle Ausstattung: Fachkräfte: Die Tätigkeit eines Migrationserstberaters erfordert formale Qualifikationskriterien: - Als formales Qualifikationskriterium für die Aufgabenwahrnehmung im Rahmen der Migrationserstberatung wird vorrangig eine abgeschlossene Berufsausbildung zum Dipl.Sozial arbeiter/Sozialpädagogen, Dipl.Pädagogen oder Dipl.Erziehungswissenschaftler vorgeschrieben. Als weitere Qualifikationen sind gefordert: - Ausbildung im Casemanagement - Methodenkenntnisse und praktische Erfahrung im Berufsfeld, interkulturelle Kompetenz und Kenntnisse von Lernprozessen Sonstige Kräfte: Für bestimmte Tätigkeiten können geeignete Personen ohne fachspezifische Ausbildung eingesetzt werden: - interessierte Ehrenamtliche (z.B. Mitglieder des Integrationsrates) Fallverantwortung: Die Fallverantwortung kann nur durch den Migrations- Personen aus Migrantenselbsthilfeorganisationen berater wahrgenommen werden Sachliche Ausstattung: Räumlichkeiten: - Einzelbüro und Doppelbüros - Warteraum - Gruppenraum - Konferenzraum Sonstige Aufwendungen: - Verwaltungskosten - Fahrtkosten - Regelmäßige Fortbildung der Migrationsberater - Öffentlichkeitsarbeit Caritasverband für das Kreisdekanat Euskirchen e.V. Wilhelmstraße 52, 53879 Euskirchen Tel. 02251/7000-0, Fax 02251/7000-66 gl migration@caritas-eu.de Anlage 2: Qualitätsentwicklungsvereinbarung Träger: Caritasverband für das Kreisdekanat Euskirchen e.V Dienst/ Hilfe/ Einrichtung Migationsberatung (MEB) Beratungsstelle für Asylsuchende und Flüchtlinge Rechtsgrundlage: Festlegung im Zuwanderungsgesetz vom 01.01.2005 1 (Aufenthaltsgesetz) §43, §45 Artikel 5 (Änderung des Bundesvertriebenengesetzes) § 9 Qualität der Leistung Strukturqualität: Eindeutige Auffindbarkeitdes Dienstes verkehrsgünstige Lage telefonische Erreichbarkeit feste Sprechzeiten Mitarbeit im Netzwerk Mitarbeit in Arbeitsgruppen Stellenbeschreibung der Mitarbeiter Fortbildung der Mitarbeiter internes Controllingverfahren Sicherung des Datenschutzes Prozessqualität: IT-Qualität Bedarfsorientierte Einzelfallberatung Orientierung der Arbeit an den Indikatoren für die Ziel erreichung im Beratungsprozess, in der Netzwerkarbeit, im Bereich der interkulturellen Öffnung Vermittlung und Kooperation mit Fachdisziplinen und Diensten Ergebnisqualität: . Dokumentation und Statistik Evaluation halbjährlich vorgeschriebene statistische Auswertung des BAMF jährlich vorgeschriebener Sachbericht des BAMF Caritasverband für das Kreisdekanat Euskirchen e.V. Wilhelmstraße 52, 53879 Euskirchen Tel. 02251/7000-0, Fax 02251/7000-66 £fc ! migration@caritas-eu.de Anlage 3: Zielvereinbarung Träger: Caritasverband für das Kreisdekanat Euskirchen e.V Dienst/ Hilfe/ Einrichtung Migrationerstberatung (MEB) Beratungsstelle für Asylsuchende und Flüchtlinge Rechtsgrundlage: Festlegung im Zuwanderungsgesetz vom 01.01.2005 1 (Aufenthaltsgesetz) § 43, § 45 Artikel 5 (Änderung des Bundesvertriebenengesetzes) § 9 Zielvereinbarung: Klientenzahl: - Alle Klienten werden kurzfristig beraten und nach Bedarf betreut. Es können Wartezeiten entstehen. Vollzeitstelle 80 Klientensysteme. Öffentlichkeits- und Kommunikationsarbeit: - Netzwerkarbeit - Informationsveranstaltungen Sprachkurse - mit sozialpädagogischer Begleitung Strukturqualität: Büros, Gruppenräume, Lehrräume, Cafe International, IT für jeden Arbeitsplatz und sonstige üblichen Standards Kosten- und Finanzierungsplan: Kosten: Personalkosten: Sachkosten: Overhead/EDV: Gesamt: 81.223 € 8.122 € 16.244 € 105.589 € Caritasverband für das Kreisdekanat Euskirchen e.V. Wilhelmstraße 52, 53879 Euskirchen Tel. 02251/7000-0, Fax 02251/7000-66 £ ! migration@caritas-eu.de Finanzierung: 6% 6.000 € 23% 24.000 € Bundesmittel BAMF: 6% 6.000 € Sonstiges/Spenden: 3% 3.000 € 62% 66.589 € Kreismittel: Kommunale Mittel: Landesmittel: Eigenmittel: Gesamt: 100% 105.589 € Controlling - Berichtswesen: Jahresbericht bis zum 30.04. des Folgejahres Controlling - Verwendungsnachweis: Interne und externe Prüfungsverfahren, termingerechte Verwendungsnachweise Fachbereich Eingliederungs- und Behindertenhilfe Männlich 46 Weiblich 14 bis 20 Jahre 5 Migrationserstberatung Die Konzeption der Migrationserstbe ratung sieht eine Beratung nach dem Case Management vor, die mit einer bedarfsorientierten Einzelfallbeglei 21-30 Jahre 10 31-40 Jahre 35 tung arbeitet. Das Beratungsangebot 41-50 Jahre 10 richtet sich an erwachsene Zuwanderer 51-60 Jahre 0 über 60 Jahre 0 über 27 Jahre mit einer Bleibeberechti gung bzw. Aufenthaltserlaubnis. Stadt Euskirchen 47 Weilerswist 5 Zülpich 2 Bad Münstereifel 1 üdkreis Kreis Euskirchen (ges.) 5 60 Außerhalb Kreis Eusk. 0 Deutsch 1 Die Beratungsstelle führte 61 Klienten eine Beratung durch. Beratungsthemen waren: Verbesserung der Soziale Unterstützungsleistungen Existenzsicherung/ Flüchtlinge 0 Arbeitslosigkeit/ Arbeitssuche Berufliche Integration Anerkennung von Sonstige 0 Berufsabschlüssen 59 12 Verheiratet 33 Geschieden 8 Getrennt 7 Verwitwet 0 Mmw Eigeninitiative Privatperson Behörde Unverzichtbarer Bestandteil der Arbeit ist die Kooperation und Vernetzung mit anderen gesellschaftlichen und institu tionellen Netzwerken. rechtlicher Status Gesundheitliche Probleme renamtliche Helfer. Mit allen Akteuren Ausbildung/ Studium fanden vier Treffen statt. 13 0 47 0 Kirchl. Dienste 0 Arbeitgeber 0 Sonstige 0 Erwerbstätigkeit 8 Arbeitslosengeld I 0 Sonstige tausch mit der Arbeitsverwaltung, Zen tralstelle für ausländisches Bildungs wesen, IHK und HWK statt Familiäre Probleme Soziale Dienste ALG ll/ Grundsicherung Die Verbesserung der Deutschkennt nisse ist das wichtigste Einzelthema in den Beratungen. Bei der Förderung der beruflichen Integration kamen ver stärkt Fragen zur Anerkennung auslän discher Bildungs-, Berufsabschlüsse und berufliche Qualifikation. Hierfür fand ein direkter fallbezogener Aus Zum Netzwerk gehören: Bundesamt für Migration, DRK, Jobcenter Eu-aktiv, Integrationskursträger, Ausländeramt, Sozialämter, Rechtsanwälte und eh Aufenthaltsrechtlich/ Ledig Durchschnitt 2 Leistungen. Deutschkenntnisse wirtschaftliche Situation Ausländer bei Pro Beratungskontakt ergeben sich im 52 0 Migrationsertsberaterin Ingrid Schiffer im Austausch mit Peter Müller-Gewiss, dem Koordiantor derAktion Neue Nachbarn. Eine engeVerzahnung der Dienste und Hilfen für Geflüchtete und Migranten istsinnvoller und notwendiger Bestandteil der täglichen Arbeit der Caritas Euskirchen. 30 Fachbereich Eingliederungs- und Behindertenhilfe Beratungsstelle für Asylsuchende u. Rüchtlinge Die Beratungsstelle wurde im Berichts zeitraum von insgesamt 173Klienten in 285 Beratungen aufgesucht. Die Ratsu chenden kamen aus circa 36 verschie problemen (29), psychischen Pro blemen und Traumatisierungen (18), sowie bei Partnerschafts- und Familienproblemen. denen Herkunftsländern. Die zehn am meisten vertretenen Nationalitäten waren Syrien, Irak, Eritrea, Iran, Al banien. Kosovo, Mazedonien, Nigeria, Guinea und Serbien. Die insgesamt 413 bearbeiteten Bera tungsanliegen der Asylsuchenden und Geflüchteten weisen eine große Vielfalt an inhaltlichen Themenschwerpunk•^ ten auf. Folgende wurden am häu figsten bearbeitet: Ungefähr 60 Klienten suchten unsere Beratungsstelle einmalig auf. Bei den anderen 113 Klienten war eine inten sivere Betreuung mit wiederholtem Be ratungsbedarf notwendig. werkorientierte Sozialarbeit zusätzlich an Bedeutung gewinnen. So steht die Beratungsstelle im stetigen Austausch Wohn- bzw. Unterbringungsange legenheiten (63), wie beispielswei se Umverteilungen (13) oder auch behörde, Kommunales Integrations zentrum, Jugendamt), den Kommunen, dem BAMFund der Bezirksregierung in Anträge aufeinen Wohnungswech Arnsberg, sowie mit Rechtsanwälten, Ärzten und Psychologen, auch über das Kreisgebiet hinaus. Zudem stehen wir Fragen zum Aufenthaltsrecht (38) und zum Asylverfahren (44) in Verbindung mit Ausreise bzw. Ab im Kontakt mit anderen sozialen Insti schiebungen, sowie einer freiwilli gen Rückkehr ins Heimatland sinterne Hilfeangebote, wie beispiels weise die Angebote von Esperanza. Nur Familienzusammenführungen durch diese Form der Vernetzung ist (29) ein personalisiertes Hilfeangebot für Pass- £ und Dokumentenbeschaf- Männlich Weiblich tutionen und vermitteln auch verband die Klienten zu gewährleisten. fung (15) 120 53 Alter ] bis 20 Jahre 12 21-30 Jahre 69 31-40 Jahre 59 41-50 Jahre 19 51-60 Jahre 14 über 60 Jahre 0 Wohnsitz Stadt Euskirchen Weilerswist Die stetige Zunahme der Flüchtlings zahlen im Jahr 2015 ließen die netz mit Behörden des Kreises (Ausländer sel oder eine Einzelunterbringung Klienter ] 121 10 Zülpich 12 Bad Münstereifel 13 Südkreis 13 Kreis Euskirchen (ges.) 169 Außerhalb Kreis Eusk. 4 | Nationalität \ Deutsch 0 Ausländer 0 Flüchtlinge Sonstige 173 0 IFamilienstand Ledig Verheiratet I 101 63 Geschieden 3 Getrennt 0 Verwitwet 6 Kontaktaufnahme Eigeninitiative 110 Unterstützung bei der Klärung/ Sicherung der sozialen und wirt Neben 15 verbandsinternen Arbeits Privatperson 31 kreisen und 8 fachbezogenen ver Behörde 17 schaftlichen Verhältnisse, wie z.B. bandsübergreifenden Arbeitskreisen, beispielsweise mit dem Kommunalen Integrationszentrum oder dem Jobcen ter, fanden im vergangenen Jahr 11 Run Soziale Dienste 13 Hilfestellungen bei der Ausbildungs-/ Arbeitssuche (16), Proble men am Arbeitsplatz, der Woh nungssuche, zunehmender Ver schuldung (Schuldenregulierung), AsylblG und im Zusammenhang de Tische statt. Mit ihrer Hilfe sollte die Vernetzung mit anderen Leistungsträ gern zielführender abgestimmt wer mit SGB11/XII (26) den. Hier trafen Vertreter der einzelnen Beratung und Unterstützung bei alltäglichen lebenspraktischen Anliegen, wie z.B. Antragshilfen und der Vermittlung an andere Fachdienste (45). Aber auch die Förderung des Spracherwerbs (33). Hilfen in psychosozialen Notlagen Wohlfahrtsverbände (DRK, Diakonie, AWO), der Stadt Euskirchen, dem Ju und Konflikten, wie Gesundheits aufeinander abzustimmen. Kirchl. Dienste 2 Arbeitgeber 0 Sonstige 0 | Wirtschaftliche Situation Erwerbstätigkeit Arbeitslosengeld I ALG ll/Grundsicherung Sonstige 13 0 47 113 gendamt, dem Kommunalen Integra tionszentrum, sowie der einzelnen kirchlichen Akteure aufeinander, um ihre verschiedenen Hilfeangebote zu kommunizieren und nach Möglichkeit 29 Vereinbarung über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der Migrationserstberatung Der Kreis Euskirchen - Abt. 50 und das Deutsche Rote Kreuz (Kreisverband Euskirchen) für den Bereich der Migra tionserstberatung schließen auf der Grundlage des KT-Beschlusses v. 15 02 1995 • • eine Leistungsvereinbarung (Anl. 1) eine Qualitätsentwicklungsvereinbarung (Anl. 2) • eine Zielvereinbarung - Kennzahlen/Controlling/Berichtswesen - (Anl. 3) ab. 1. Die Leistungs- und Qualitätsvereinbarung basieren auf dem jeweiligen Anforderungsprofil derAufgabe durch die Fachabteilung sowie dem Leistungs- und Qualitätsangebot durch den Träger. Die Zielvereinbarung mit den entsprechenden Kennzahlen wird gemeinsam festgelegt. Der Träger verpflichtet sich, einen Kosten- und Finanzierungsplan vorzulegen. Die Vereinbarungen gelten ab dem 01.01.2017 für einen Zeitraum von drei Jahren. Der Zuschuss des Kreises basiert auf einem einvernehmlichen, von der Ar beitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände erarbeiteten Verteilungsschlüssel. Danach erhält das Deutsche Rote Kreuz (Kreisverband Euskirchen) einen Be trag in Höhe von zurzeit 6.000,00 EURO jährlich. Die Auszahlung erfolgt vier teljährlich zur Quartalsmitte (15.02., 15.05., 15.08., 15.11.). 5. Es ist ein ständiger Wirksamkeitsdialog zu führen. 6. Bei wesentlichen Änderungen, die die bestehenden Vereinbarungen betreffen, ist auf Verlangen einer Vereinbarungspartei neu zu verhandeln. Der Kreistag entscheidet nach Vorberatung in den Fachausschüssen über die geänderte Vereinbarung. Die Verhandlungen über eine Weiterführung des in Ziffer 3 vereinbarten Zeitraumes sind bis spätestens 6 Monate vor Ablauf abzuschließen. Die endgültige Entscheidung obliegt dem Kreistag nach vorheriger Entscheidung durch den Fachausschuss. 8. Die Nachweisung der Kreisförderung erfolgt in Form eines Verwendungsnach weises. Eine sich nach Prüfung des Verwendungsnachweises ergebende Überzahlung ist unverzüglich zurückzuzahlen oderwird mit der nächsten Zah lung des Kreises Euskirchen verrechnet. Der Kreis behältsich vor, die zweck entsprechende Verwendung insbesondere durch Einsichtnahme in die Buch führung und Belege zu überprüfen. Euskirchen, Euskirchen, /tk,ffS\//£ Für den Kreis Euskirchen Für das Deutsche Rote Kreuz Kreiaverband Euskirchen Rosenke Kicker (Landrat) (Geschäftsführer Wonneberger-Wrede (Geschäftsbereichsleiterin Bildung, Gesundheit und Soziales) Anlagen 1-3 + Deutsches Rotes Kreuz im Kreis Euskirchen Anlage 1: Leistungsvereinbarung Träger: DRK Kreisverband Euskirchen e.V. Dienst/ Hilfe/ Einrichtung: Migrationsberatung (MBE) und Flüchtlingsberatung Rechtsgrundlage: Asyl- und Ausländerrecht Zuwanderungsgesetz vom 01.01.2015 1 (Aufenthaltsgesetz) §43, §45 Artikel 5 (Änderung des Bundesvertriebenengesetzes) § 9 Art und Inhalt der Leistung: Art der Leistung: Integrationsprogramm/Integrationskurs mit migrationsspezifischen Beratungsangeboten. Der Leistungserbringer leistet eine bedarfsorientierte Einzelfall begleitung (Casemanagement) Beratungspraxis: - Einbeziehung der Klienten zur Erarbeitung „passgenauer Hilfen" Ziele der Leistung: - Zielfindung und Zieldefinition Ablauf- und Entwicklungsplanung - Evaluation - planmäßige/systematische Vernetzung aller an der Problemlage Beteiligten Entwicklung eines umfassenden Hilfeplanes - Steuerung des Hilfeprozesses Initiierung, Steuerung und Begleitung des Integrationsprozesses von Neuzuwanderern und Bestandsausländern (Ausländer, Spätaussiedler, Flüchtlinge) Ziel ist es, durch diese Integrationsförderung diesen Personen kreis zu selbständigem Handeln in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens zu befähigen. Inhalt der Leistung: Das Angebot eröffnet den Zuwanderern, unabhängig von Herkunftsland, Geschlecht, Alter und Religion, die Möglichkeit zu eigenverantwortlichem Handeln. Die einzelbezogenen Maßnahmen können mit Gruppen angeboten (Integrationskurse, Hilfen zur Arbeit) kombiniert werden. + Deutsches Rotes Kreuz im Kreis Euskirchen Direkte, mittelbare und indirekte Leistung: Sondierungsgespräche Direkte Leistungen: Erstellung einer individuellen Sozial- und Kompetenzanalyse Erstellung eines Förderplans Sicherstellung und Umsetzung des Förderplans Beschluss und Kontrolle einer Integrationsvereinbarung Mittelbare Leistungen: A: Klientenbezogene Tätigkeiten, zum Beispiel: klientbezogene Telefonate und Schrift verkehr Durchführung der Spracheingangsprüfung Mobile Beratung nach Vereinbarung B: Klientenübergreifende Tätigkeiten, zum Beispiel: Gespräche im sozialen Umfeld der Migranten Organisation, Vor- und Nachbereitung der Gruppenangebote Je nach Bedarf der mobilen Beratung (Durchschnittlich 6 Stunden pro Woche) C: Fahrt- und Wegezeiten: Organisation und Leitung des Dienstes Indirekte Leistungen: Sicherstellung des Zugangs der Klienten zur Beratungseinrichtung Öffentlichkeitsarbeit (Flyer, Pressearbeit) Kooperation mit der Ausländerbehörde, der Agentur für Arbeit, Kommunen, Kobiz Kooperation zwischen den Trägern der MBE (Caritasverband, DRK, Jugend migrationsdienst) Kooperation mit Migrantenorganisationen (Aufbaunetzwerk, Runder Tisch) Regelmäßiger Austausch mit dem zustän digen Regionalkoordinator der Ministerien Kooperation mit den Integrationskurs trägern Zielgruppe und Umfang der Leistung: Zielgruppe: grundsätzlich Spätaussiedler, deren Ehegatten und Abkömmlinge i.S. des BVFG über 27 Jahre bis zu drei Jahren nach der Einreise grundsätzlich Ausländer über 27 Jahre, die sich dauerhaft im Bundesgebiet aufhalten, i.S. §44 Aufenth.G. bis zu drei Jahre nach der Einreise bzw. Erlangung des + Umfang der Leistung: Deutsches Rotes Kreuz im Kreis Euskirchen auf Dauer angelegten Aufenthaltsstatus bereits länger im Bundesgebiet lebende Zuwanderer (Ausländer und Spätaussiedler) über 27 Jahre in konkreten Krisensituationen. Hier ist vorrangig der Beratungsbedarf von Ausländern zu decken, die zur Teilnahme am Integrationskurs verpflichtet sind. Die Intensität und die Dauer der Leistung sind einzel fallbezogen und richten sich nach dem individuellen Hilfebedarf Einstiegsphase Umsetzungsphase Ablösungsphase Auf Wunsch Nachbetreuung Personelle Ausstattung: Fachkräfte: Die Tätigkeit eines Migrationserstberaters erfordert formale Qualifikationskriterien: - Als formales Qualifikationskriterium für die Aufgabenwahrnehmung im Rahmen der Migrationserstberatung wird vorrangig eine abgeschlossene Berufsausbildung zum Dipl.Sozialarbeiter/Sozialpädagogen, Dipl.Pädagogen oder Dipl.Erziehungswissenschaftler bzw. Sozialwissenschaftler vorgeschrieben. Als weitere Qualifikationen sind gefordert: - Ausbildung im Casemanagement - Methodenkenntnisse und praktische Erfahrung im Berufsfeld, interkulturelle Kompetenz und Kenntnisse von Lernprozessen Sonstige Kräfte: Fallverantwortung: Sachliche Ausstattung: Für bestimmte Tätigkeiten können geeignete Personen ohne fachspezifische Ausbildung eingesetzt werden: - interessierte Ehrenamtliche (z.B. Mitglieder des Integrationsrates) - Personen aus Migrantenselbsthilfeorganisationen. Die Fallverantwortung kann nur durch den Migrationsberater bzw. Flüchtlingsberater wahrgenommen werden Räumlichkeiten: - Einzelbüro und Doppelbüros anteilig Warteraum anteilig Gruppenraum anteilig Konferenzraum Sonstige Aufwendungen: - anteilig Verwaltungskosten - anteilig Fahrtkosten - Regelmäßige Fortbildung der Migrationsberater - Öffentlichkeitsarbeit + Deutsches Rotes Kreuz im Kreis Euskirchen Anlage 2: Qualitätsentwicklungsvereinbarung Träger: DRK Kreisverband Euskirchen e.V. Dienst/ Hilfe/ Einrichtung: Migrationsberatung (MBE) und Flüchtlingsberatung Rechtsgrundlage: Festlegung im Zuwanderungsgesetz vom 01.01.2005 1 (Aufenthaltsgesetz) §43, §45 Artikel 5 (Änderung des Bundesvertriebenengesetzes) § 9 Qualität der Leistung Strukturqualität: Eindeutige Auffindbarkeit des Dienstes verkehrsgünstige Lage telefonische Erreichbarkeit feste Sprechzeiten Mitarbeit im Netzwerk Mitarbeit in Arbeitsgruppen Stellenbeschreibung der Mitarbeiter Fortbildung der Mitarbeiter internes Controllingverfahren Sicherung des Datenschutzes IT-Qualität Prozessqualität: Bedarfsorientierte Einzelfallberatung Orientierung der Arbeit an den Indikatoren für die Ziel erreichung im Beratungsprozess, in der Netzwerkarbeit, im Bereich der interkulturellen Öffnung Vermittlung und Kooperation mit Fachdisziplinen und Diensten Ergebnisqualität: Dokumentation, Aktenführung, Berichtswesen und Statistik Evaluation halbjährlich vorgeschriebene statistische Auswertung des BAMF jährlich vorgeschriebener Sachbericht des BAMF + Deutsches Rotes Kreuz im Kreis Euskirchen Anlage 3: Zielvereinbarung Träger: DRK Kreisverband Euskirchen e.V. Dienst/ Hilfe/ Einrichtung: Migrationsberatung (MBE) und Flüchtlingsberatung Rechtsgrundlage: Festlegung im Zuwanderungsgesetz vom 01.01.2005 1 (Aufenthaltsgesetz) § 43, § 45 Artikel 5 (Änderung des Bundesvertriebenengesetzes) § 9 Zielvereinbarung: Klientenzahl: - Alle Klienten werden kurzfristig beraten und nach Bedarf betreut. Es können Wartezeiten entstehen. Im Jahr werden durchschnittlich 250 Klienten beraten und betreut. Öffentlichkeits- und Kommunikationsarbeit: - Netzwerkarbeit - Informationsveranstaltungen - Kooperationen - Medienarbeit Sprachkurse - mit sozialpädagogischer Begleitung Strukturqualität: Büros, Gruppenräume, Lehrräume, Sozial-Cafe, IT für jeden Arbeitsplatz und die Erfüllung der intern vereinbarten Standards im Rahmen der Strukturqualität. Kosten- und Finanzierungsplan: Kosten: Personalkosten: 51.993,04€ Sachkosten: 16.969,50€ Overhead/EDV: 14.000,00€ Gesamt: 82.962,54€ + Deutsches Rotes Kreuz im Kreis Euskirchen Finanzierung: Kreismittel: Kommunale Mittel: 10% 0% 6.000,00€ 00,00€ Landesmittel: 29% 24.000,00€ Bundesmittel BAMF: 28% 23.858,00€ Sonstiges/Spenden: 0% Eigenmittel: Gesamt: 00,00€ 33% 29.377,53€ 100% 82.962,54€ Controlling - Berichtswesen: Jahresbericht bis zum 30.04. des Folgejahres Controlling - Verwendungsnachweis: Interne und externe Prüfungsverfahren, termingerechte Verwendungsnachweise