Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
2,8 MB
Datum
06.07.2016
Erstellt
01.06.16, 12:01
Aktualisiert
01.06.16, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Diakonie SS
Euskirchen
Körperschaft des
öffentlichen Rechts
Diakonie Euskirchen • Kaplan-Kellermann-Straße 12 • 53879 Euskirchen
Kreis Euskirchen
Herr Linden
Geschäftsführung &
Verwaltung
Jülicher Ring 32
Geschäftsführung &
Verwaltung
Tel.: +49 22 51 92 90-0
Fax: +49 22 51 92 90-20
E-mail:
info@diakonie-eu.de
Web:
www.diakonie-eu.de
53879 Euskirchen
13. Mai 2016
Vereinbarungen über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele
des Mobilen Sozialen Dienstes und des Familienunterstützenden
Dienstes
Diakonie
Euskirchen
Kaplan-Kellermann-Straße 12
53879 Euskirchen
Geschäftsführung
Walter Steinberger
Nadine Günther
Bankverbindung
KD Bank Duisburg
BIC (SWIFT)
GENODED1DKD
Sehr geehrter Herr Linden,
in der Anlage erhalten Sie wie besprochen die Leistungsvereinbarun
gen.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
ä4
Nadine Günther
Geschäftsführung
IBAN
DE12 3506 0190 1088 4332 00
Vereinbarung über Leistungen, Qualitätsentwicklung und
Ziele des
Familienunterstützungsdienstes
Der Kreis Euskirchen - Abt. 50
und das Diakonische Werk Euskirchen für den Bereich des seit 1990 auf Grundlage
eines KT-Beschlusses geförderten Familienunterstützungsdienstes schließen
•
•
•
eine Leistungsvereinbarung (Anl. 1)
eine Qualitätsentwicklungsvereinbarung (Anl. 2)
eine Zielvereinbarung - Kennzahlen/Controlling/Berichtswesen - (Anl. 3)
ab.
1.
2.
3.
Die Leistungs- und Qualitätsvereinbarung basieren auf dem jeweiligen
Anforderungsprofil der Aufgabe durch die Fachabteilung sowie dem
Leistungs- und Qualitätsangebot durch den Träger. Die Zielvereinbarung
mit den entsprechenden Kennzahlen wird gemeinsam festgelegt.
Der Träger verpflichtet sich, einen Kosten- und Finanzierungsplan vorzulegen.
Die Vereinbarungen gelten ab dem 01.01.2017 für einen Zeitraum von drei
Jahren.
4.
Der Zuschuss des Kreises basiert auf einem einvernehmlichen, von der Ar
5.
beitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände erarbeiteten Verteilungsschlüssel.
Danach erhält das Diakonische Werk Euskirchen einen Betrag in Höhe von
zurzeit 26.800,00 EURO jährlich. Die Auszahlung erfolgt vierteljährlich zur
Quartalsmitte (15.02., 15.05., 15.08., 15.09.).
Es ist ein ständiger Wirksamkeitsdialog zu führen.
6.
7.
Bei wesentlichen Änderungen, die die bestehenden Vereinbarungen betreffen,
ist auf Verlangen einer Vereinbarungspartei neu zu verhandeln. Der Kreistag
entscheidet nach Vorberatung in den Fachausschüssen über die geänderte
Vereinbarung.
Die Verhandlungen über eine Weiterführung des in Ziffer 3 vereinbarten
Zeitraumes sind bis spätestens 6 Monate vor Ablauf abzuschließen. Die
endgültige Entscheidung obliegt dem Kreistag nach vorheriger Entscheidung
durch den Fachausschuss.
8.
Die Nachweisung der Kreisförderung erfolgt in Form eines Verwendungsnach
weises. Eine sich nach Prüfung des Verwendungsnachweises ergebende
Überzahlung ist unverzüglich zurückzuzahlen oder wird mit der nächsten Zah
lung des Kreises Euskirchen verrechnet. Der Kreis behält sich vor, die zweck
entsprechende Verwendung insbesondere durch Einsichtnahme in die Buch
führung und Belege zu überprüfen.
Euskirchen,
Für den Kreis Euskirchen
Für das Diakonische Werk Euskirchen
DiakoxHSches^Werk
Rosenke
Kr. 12
iplanGünth« 887! Euskirchen
(Land rat)
(Gescl
H«£9 00
Wonneberger-Wrede
(Geschäftsbereichsleiterin Bildung,
Gesundheit und Soziales)
Anlagen 1-3
Diakonisches Werk Euskirchen
Träger
Kaplan - Kellermann - Straße 12
53879 Euskirchen
Dienst/Hilfe/Einrichtung:
Familienunterstützender Dienst
(FUD)
01) Leistungsvereinbarung
Aufgabenbeschreibung:
Rechtsgrundlage:
Hilfen für Kinder und Jugendliche mit einer
Behinderung und deren Angehörige
Durchführung von freizeitpädagogischen
Angeboten
Entlastung von Familien mit Kindern mit
einer Behinderung
Beratung von Kindern und Jugendlichen
mit einer Behinderung und deren
Familien und Angehörigen
Selbsthilfegruppe für Eltern, die ein Kind
mit Autismusspektrumstörung haben
Selbsthilfegruppe für Eltern, die ein Kind
mit Down Syndrom haben
Ambulante komplementäre Leistungen nach
§§ 55 & 56 SGB IX
§§ 39 & 45b SGB XI
§§53ffSGBXII
Art und Inhalt der Leistung
Art der Leistung
Der Leistungserbringer führt eine persönliche
Beratung mit den Betroffenen, Angehörigen und
Kooperationspartnern durch und erstellt eine
passgenaue auf den Einzelfall bezogene
Bedarfsanalyse.
Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und
Ziele der Leistung
Inhalt der Leistung
Förderung der Inklusion von Menschen mit einer
Behinderung.
Freizeitbegleitung & Begleitung im häuslichen Umfeld
Integration in die Gesellschaft
Entlastung der Eltern
Anregung und Stärkung der
Selbständigkeit
Sinnvolle Freizeitgestaltung
Einzel - und Gruppenangebote
Individuell angepasste Angebote
Direkte, mittelbare und indirekte Leistung
Direkte Leistung
Dies sind einzelfallbezogene Leistungen:
Persönliche Gespräche mit Betroffenen
und Angehörigen
Erstellung einer Bedarfsanalyse
Organisation der Umsetzung der
geplanten Maßnahmen
Durchführung der geplanten Maßnahme
Dies sind klientenbezogene Tätigkeiten:
Mittelbare Leistung
Telefonate, Schriftverkehr
Gespräche im sozialen Umfeld der
Klienten (Schule, Therapien etc.)
Gewinnung ehren - und nebenamtlicher
Mitarbeiterinnen
Indirekte Leistung
Dies sind alle zur Organisation der Beratung, des
Arbeitsablaufs, sowie zur Qualitätssicherung
notwendigen Tätigkeiten und Maßnahmen:
Organisation und Leistung des Dienstes
Öffentlichkeitsarbeit
Kooperation mit Fachdiensten und
Verbänden
Organisation und Durchführung von
Fortbildungen
Ziele der Leistung
Zielgruppen
Umfang der Leistung
Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung, die in
ihrem Alltag im häuslichen Umfeld und/oder in der
Freizeit Assistenz benötigen, sowie deren
Angehörige.
Dauer und Intensität der Leistung richten sich jeweils
nach dem individuellen Bedarf der Betroffenen bzw.
deren Angehören.
Personelle Ausstattung
Sozialarbeiterinnen/Sozialpädagoginnen BA
Fachkräfte
Sonstige Kräfte
Geeignete ehren - und nebenamtliche
Mitarbeiterinnen, Absolventen eines freiwilligen
sozialen Jahres und des
Bundesfreiwilligendienstes, sowie Auszubildende
der Heilerziehungspflege.
Sachliche Ausstattung
Büro
Anteilig Warteraum
Anteilig Gruppenräume
Anteilig Besprechungsräume
Anteilig Geschäftsführungskosten
Verwaltungskosten
Fahrzeugkosten
Fortbildungskosten
Beiträge zu Versicherung und
Räumlichkeiten:
Sonstige Aufwendungen:
Berufsgenossenschaft
Träger
Diakonisches Werk Euskirchen
Kaplan - Kellermann - Straße 12
53879 Euskirchen
Dienst/Hilfe/Einrichtung
Familienunterstützender Dienst
1FUD]
02) Qualitätsentwicklungsvereinbarung
Rechtsgrundlage:
Ambulante komplementäre Leistungen nach
§§ 55 & 56 SGB IX
§§ 39 & 45b SGB XI
§§53ffSGBXII
Qualität der Leistung
Strukturqualität
Verkehrsgünstige Lage
Mitarbeit in Arbeitsgruppen
Stellenbeschreibung
Prozessqualität
Bedarfsorientierte Einzelfallberatung
Vermittlung und Kooperation mit
Fachdisziplinen und Diensten
Fortbildung
Telefonische Erreichbarkeit
Zeitnahe Beratung
Verlässliche Vertretungsregelung
Dokumentation, Aktenführung
Ergebnisqualität:
Berichtswesen
Evaluation
Gesprächsnotizen, Protokolle,
Jahresbericht
Träger
Diakonisches Werk Euskirchen
Kaplan - Kellermann - Straße 12
53879 Euskirchen
Familienunterstützender Dienst
Dienst/Hilfe/Einrichtung:
(FUD)
03) Zielvereinbarung
Rechtsgrundlage:
Ambulante komplementäre Leistungen nach
§§ 55 & 56 SGB IX
§§ 39 & 45b SGB XI
§§53ffSGBXII
329 Klienten (Stichtag 30.03.16)
Zeitnahe Erstberatung innerhalb einer
Kennzahlen
Woche
Öffentlichkeitsarbeit:
ca. 1.500 Terminkalender
15 Zeitungsveröffentlichungen,
25 sonstige Veröffentlichungen
Kosten und Finanzierungsplan
Kosten
Personalkosten
267.437,84 €
Sachkosten
13.815,10€
Overhead / EDV
28.089,47 €
Gesamt
309.342,41 €
Finanzierung
Kreismittel
26.800,00 €
Kommunale Mittel
0,00 €
Landesmittel
0,00 €
Bundesmittel
0,00 €
Sonstiges
Eigenmittel
242.441,10 €
Gesamt
40.101,31 €
309.342,41 €
Controlling-Berichtswesen:
Jahresbericht zum 30.04. des Folgejahres
ControllingVerwendungsnachweis
Interne und externe Prüfungsverfahren,
termingerechte Verwendungsnachweise