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Beschlussvorlage GB (Z1 / V220 / 2016 (S.u.G. 09.06.2016))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
17 kB
Datum
06.07.2016
Erstellt
21.06.16, 09:24
Aktualisiert
21.06.16, 09:24
Beschlussvorlage GB (Z1 / V220 / 2016 (S.u.G. 09.06.2016))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z 1 V 220/2016 Datum: 20.06.2016 ENDGÜLTIGER Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 09.06.2016 A) TOP 3 Öffentliche Sitzung Zuschüsse des Kreises Euskirchen an Dritte (freie Träger der V 220/2016 Wohlfahrtspflege u.a.) im Bereich Soziales hier: Vereinbarungen über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele für den Zeitraum 2017-2019 Die Mitglieder Mende, Gerdemann, Stolz, Züll und SchweikertWehner nehmen wegen Befangenheit an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil. Die Mitglieder der SPD-Fraktion greifen eine Anregung der CDUFraktion auf und beantragen eine Ergänzung der Beschlussempfehlung sowohl bei V220/2016 als auch bei V221/2016. Hiernach sollen während der Vereinbarungslaufzeit die Zuschussbeträge jährlich um die durchschnittliche Tariferhöhung im öffentlichen Dienst (TVöD Kommunen) der letzten 3 Jahre erhöht werden. Der Ausschuss erklärt sich mit dieser Ergänzung der Beschlussempfehlung einverstanden. Der Vorsitzende lässt daher über folgenden Beschlussvorschlag abstimmen: Der Kreistag beschließt, mit den Zuwendungsempfängern die als Anlage beigefügten Vereinbarungen über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele ab dem 01.01.2017 für die Dauer von drei Jahren abzuschließen. Für die Dauer der Vereinbarungslaufzeit werden die Zuschussbeträge jährlich um die durchschnittliche Tariferhöhung im öffentlichen Dienst (TVöD Kommunen) der letzten 3 Jahre erhöht. Der Durchschnitt der vergangenen 3 Jahre (2014 – 2016) beträgt 2,3 %. Abstimmungsergebnis: einstimmig, bei 0 Enthaltungen