Daten
Kommune
Bedburg
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Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 35. Sitzung des Rates der Stadt Bedburg
am Dienstag, den 18.05.2004.
Sitzungsbeginn:
17:31 Uhr
Sitzungsende:
18:41 Uhr
TOP
Betreff
6.
Bebauungsplan Nr. 42a/Bedburg (Vorhabenbezogen)
-Gebiet zwischen Lärmschutzwall, Langemarckstraße Erft und BahnstraßeAufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses
Umstellung des Planverfahrens
Herr Druch merkt an, im städtebaulichen Vertrag solle festgehalten werden, dass
die Antragsteller den Ausbau zeitlich nicht zu sehr nach hinten schieben können.
Dies sagt Fachbereichsleiter Ackermann zu.
Beschluss:
zu a) und b):
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, den Einleitungsbeschluss für den
vorhabenbezogenen
Bebauungsplan
Nr.
42a/Bedburg
(Vorhabenund
Erschließungsplan „Im Hasental“) vom 05.11.2002 gem. § 2 Abs. 1 des
Baugesetzbuches aufzuheben und einen neuen Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1
des Baugesetzbuches für den Bebauungsplan Nr. 42a/Bedburg zu fassen.
Planungsziel ist
- die geringfügige Erweiterung der überbaubaren Grundstücksflächen im Bereich der
eingeschossigen Bauweise im Plangebiet,
- die Übernahme der Planänderungen auf der Grundlage der Ergebnisse aus der
frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung eingegangenen Anregungen auf der
Grundlage des Ratsbeschlusses vom 14.10.2003,
- die Umstellung eines Verfahrens für einen Vorhaben- und Erschließungsplan auf ein
Bebauungsplanverfahren mit städtebaulichem Vertrag,
- der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages hinsichtlich der durch das
Planverfahren entstehenden Kosten durch die Antragsteller (Maßnahmenträger), dies
nebst Zahlung eines Infrastrukturkostenbeitrages durch die Maßnahmenträger,
- die uneingeschränkte Nutzung bzw. den Bestandschutz des Walles bei der in der
Planung vorgesehenen Anlage von Garagen bzw. Stellplatzflächen im Bereich des
Lärmschutzwalles einschließlich der aufstehenden Lärmschutzwand zu beachten und
Beeinträchtigungen zu vermeiden.
Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Bedburg, den Auslegungsbeschluss gem. § 3
Abs. 2 des Baugesetzbuches vom 14.10.2003 aufzuheben und einen neuen
Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung
vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 12 des
Gesetzes vom 23.07.2002 (BGBl. I S. 2850) für den Bebauungsplan Nr. 42a/Bedburg
„Im Hasental“ zu fassen und den Plan (Anlage 2) auf die Dauer eines Monats nebst
Begründung öffentlich auszulegen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)