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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 42a/Bedburg (Vorhabenbezogen) -Gebiet zwischen Lärmschutzwall, Langemarckstraße Erft und Bahnstraße- Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses Umstellung des Planverfahrens)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
8,4 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 42a/Bedburg (Vorhabenbezogen)
-Gebiet zwischen Lärmschutzwall, Langemarckstraße Erft und Bahnstraße-
Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses 
Umstellung des Planverfahrens) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 42a/Bedburg (Vorhabenbezogen)
-Gebiet zwischen Lärmschutzwall, Langemarckstraße Erft und Bahnstraße-
Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses 
Umstellung des Planverfahrens)

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STADT BEDBURG Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 35. Sitzung des Rates der Stadt Bedburg am Dienstag, den 18.05.2004. Sitzungsbeginn: 17:31 Uhr Sitzungsende: 18:41 Uhr TOP Betreff 6. Bebauungsplan Nr. 42a/Bedburg (Vorhabenbezogen) -Gebiet zwischen Lärmschutzwall, Langemarckstraße Erft und BahnstraßeAufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses Umstellung des Planverfahrens Herr Druch merkt an, im städtebaulichen Vertrag solle festgehalten werden, dass die Antragsteller den Ausbau zeitlich nicht zu sehr nach hinten schieben können. Dies sagt Fachbereichsleiter Ackermann zu. Beschluss: zu a) und b): Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, den Einleitungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 42a/Bedburg (Vorhabenund Erschließungsplan „Im Hasental“) vom 05.11.2002 gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches aufzuheben und einen neuen Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches für den Bebauungsplan Nr. 42a/Bedburg zu fassen. Planungsziel ist - die geringfügige Erweiterung der überbaubaren Grundstücksflächen im Bereich der eingeschossigen Bauweise im Plangebiet, - die Übernahme der Planänderungen auf der Grundlage der Ergebnisse aus der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung eingegangenen Anregungen auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 14.10.2003, - die Umstellung eines Verfahrens für einen Vorhaben- und Erschließungsplan auf ein Bebauungsplanverfahren mit städtebaulichem Vertrag, - der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages hinsichtlich der durch das Planverfahren entstehenden Kosten durch die Antragsteller (Maßnahmenträger), dies nebst Zahlung eines Infrastrukturkostenbeitrages durch die Maßnahmenträger, - die uneingeschränkte Nutzung bzw. den Bestandschutz des Walles bei der in der Planung vorgesehenen Anlage von Garagen bzw. Stellplatzflächen im Bereich des Lärmschutzwalles einschließlich der aufstehenden Lärmschutzwand zu beachten und Beeinträchtigungen zu vermeiden. Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Bedburg, den Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches vom 14.10.2003 aufzuheben und einen neuen Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23.07.2002 (BGBl. I S. 2850) für den Bebauungsplan Nr. 42a/Bedburg „Im Hasental“ zu fassen und den Plan (Anlage 2) auf die Dauer eines Monats nebst Begründung öffentlich auszulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)