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Beschlussvorlage GB (Jahresabschluss zum 31.12.2015)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
888 kB
Datum
05.10.2016
Erstellt
07.09.16, 12:01
Aktualisiert
07.09.16, 12:01

Inhalt der Datei

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 der Kreissparkasse Euskirchen Land Nordrhein-Westfalen Regierungsbezirk Köln Aktivseite Jahresbilanz zum 31. Dezember 2015 Euro 1. 2. 3. 4. 5. Euro Barreserve a) Kassenbestand b) Guthaben bei der Deutschen Bundesbank 15.292.843,47 10.736.469,75 Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei der Deutschen Bundesbank zugelassen sind a) Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen sowie ähnliche Schuldtitel öffentlicher Stellen b) Wechsel 26.029.313,22 16.343 12.637 28.980 -,-- - 180.147.683,60 1.345.567.547,06 56.205 140.031 196.236 1.260.380 -,--,-- Forderungen an Kreditinstitute a) täglich fällig b) andere Forderungen Forderungen an Kunden darunter: durch Grundpfandrechte gesichert Kommunalkredite 31.12.2014 Tsd. EUR Euro 30.663.482,93 149.484.200,67 858.118.144,37 Euro 174.151.248,85 Euro Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere a) Geldmarktpapiere aa) von öffentlichen Emittenten darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank -,-- Euro ab) von anderen Emittenten darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank -,-- Euro (814.144) (144.737) -,-- ( -) - ( -) - -,-- -,-b) c) 6. Anleihen und Schuldverschreibungen ba) von öffentlichen Emittenten darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank bb) von anderen Emittenten darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank eigene Schuldverschreibungen Nennbetrag 31.202.258,24 67.241 31.202.257,24 Euro 8. 9. 538 -,--,-- Euro Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere Beteiligungen darunter: an Kreditinstituten an Finanzdienstleistungsinstituten Anteile an verbundenen Unternehmen darunter: an Kreditinstituten an Finanzdienstleistungsinstituten Treuhandvermögen darunter: Treuhandkredite 480.015,68 172.309.738,51 141.107.480,27 Euro 6a. Handelsbestand 7. 172.309.738,51 (67.241) 170.755 237.996 (170.755) ( -) 237.996 141.107.480,27 -,-- - 28.615.273,93 28.691 -,-- Euro ( -) -,-- Euro ( -) 7.600.000,00 100 -,-- Euro ( -) -,-- Euro ( -) 4.352.032,57 4.352.032,57 Euro (4.969) 10. Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand einschließlich Schuldverschreibungen aus deren Umtausch 11. Immaterielle Anlagewerte a) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten c) Geschäfts- oder Firmenwert d) geleistete Anzahlungen 4.969 -,-- - -,-- - 28.297,00 -,--,-28.297,00 37 37 25.290.508,21 27.410 4.962.996,17 2.638 499.311,99 565 15. Aktive latente Steuern -,-- - 16. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung -,-- - 1.795.882.717,94 1.788.541 12. Sachanlagen 13. Sonstige Vermögensgegenstände 14. Rechnungsabgrenzungsposten Summe der Aktiva Passivseite Euro 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten a) täglich fällig b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist Euro 31.12.2014 Tsd. EUR Euro 1.225.624,08 180.406.512,67 181.632.136,75 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden a) Spareinlagen aa) mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten 399.582.690,66 509.194 59.541.510,66 7.378 516.572 459.124.201,32 b) andere Verbindlichkeiten ba) täglich fällig bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 880.277.052,73 102.165.792,64 982.442.845,37 1.441.567.046,69 3. Verbriefte Verbindlichkeiten a) begebene Schuldverschreibungen b) andere verbriefte Verbindlichkeiten darunter: Geldmarktpapiere eigene Akzepte und Solawechsel im Umlauf Treuhandverbindlichkeiten darunter: Treuhandkredite 5. Sonstige Verbindlichkeiten 6. Rechnungsabgrenzungsposten - -,-- Euro ( -) ( -,-- -) - -,-- - 4.352.032,57 4.969 -,-- Euro 4.352.032,57 Euro (4.969) 6a. Passive latente Steuern 7. 781.783 132.506 914.289 1.430.861 -,--,-- 3a. Handelsbestand 4. 1.277 174.309 175.586 Rückstellungen a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen b) Steuerrückstellungen c) andere Rückstellungen 2.103.955,98 2.700 490.284,07 662 -,-- - 29.016.193,54 12.996 418 18.378 31.792 15.199.586,00 131.607,23 13.685.000,31 8. Sonderposten mit Rücklageanteil -,-- - 9. Nachrangige Verbindlichkeiten -,-- 10.251 -,-- - 10. Genussrechtskapital darunter: vor Ablauf von zwei Jahren fällig 11. Fonds für allgemeine Bankrisiken darunter: Sonderposten nach § 340e Abs. 4 HGB -,-- Euro ( 33.767.235,71 -,-- Euro -) 29.515 ( -) 12. Eigenkapital a) b) c) d) gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Gewinnrücklagen ca) Sicherheitsrücklage cb) andere Rücklagen -,--,-102.204.754,09 -,-- Bilanzgewinn 2. Eventualverbindlichkeiten a) Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen abgerechneten Wechseln b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen c) Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten Andere Verpflichtungen a) Rücknahmeverpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften b) Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen c) Unwiderrufliche Kreditzusagen 102.953.832,63 101.420 101.420 785 102.205 1.795.882.717,94 1.788.541 14.588.780,71 15.980 15.980 64.659.575,60 59.617 59.617 102.204.754,09 749.078,54 Summe der Passiva 1. - -,-14.588.780,71 -,-- -,--,-64.659.575,60 Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 Euro 1. 2. 3. 4. Zinserträge aus a) Kredit- und Geldmarktgeschäften b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen Zinsaufwendungen darunter: aus der Aufzinsung von Rückstellungen Euro 1.1.-31.12.2014 Tsd. EUR Euro 47.985.561,82 50.553 6.811.714,78 8.783 59.337 21.281 54.797.276,60 13.728.568,19 166.898,83 Euro Laufende Erträge aus a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren b) Beteiligungen c) Anteilen an verbundenen Unternehmen 5. 6. 7. 8. 9. Nettoertrag des Handelsbestands Sonstige betriebliche Erträge Erträge aus der Auflösung von Sonderposten mit Rücklageanteil 11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 12. Sonstige betriebliche Aufwendungen darunter: aus der Aufzinsung von Rückstellungen 2.119.080,32 Euro 13. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 14. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft (265) 38.055 853.064,44 60 735 795 57.648,00 795.416,44 -,-- Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungsoder Teilgewinnabführungsverträgen Provisionserträge Provisionsaufwendungen 10. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen a) Personalaufwand aa) Löhne und Gehälter ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung darunter: für Altersversorgung 2.652.853,84 Euro b) andere Verwaltungsaufwendungen 41.068.708,41 743.686,68 10.629.965,55 395.579,06 10.234.386,49 -,-4.891.927,00 -,-57.791.773,02 20.892.680,59 20.505 6.218.843,31 38.534.301,54 6.108 26.613 (2.601) 11.818 38.432 2.295.675,47 3.535.909,98 2.343 7.972 27.111.523,90 11.422.777,64 (1.142) 3.779.060,60 - -,-3.779.060,60 15. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere 16. Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. Aufwendungen aus Verlustübernahme Zuführungen zu dem Fonds für allgemeine Bankrisiken Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit Außerordentliche Erträge Außerordentliche Aufwendungen Außerordentliches Ergebnis Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen 1.375.157,50 28. Einstellungen in Gewinnrücklagen a) in die Sicherheitsrücklage b) in andere Rücklagen 29. Bilanzgewinn 2.062 2.062 132 -,-- 3.185.695,72 749.078,54 -,-749.078,54 132 2.187 3.165 2.224 156 2.380 785 785 -,-749.078,54 785 -,-749.078,54 785 1.375.157,50 85.041,57 4.251.852,10 3.934.774,26 -,--,--,-3.021.246,13 164.449,59 25. Jahresüberschuss 26. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 27. Entnahmen aus Gewinnrücklagen a) aus der Sicherheitsrücklage b) aus anderen Rücklagen 607 10.165 386 9.779 2.933 52.170 -,--,-- -,--,-- Anhang zum Jahresabschluss 2015 A. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Währungsumrechnung Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV) aufgestellt. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im Geschäftsjahr 2015 nicht verändert. Auch haben wir keine Veränderung der Zuordnung von Vermögensgegenständen zum Umlauf- oder Anlagevermögen vorgenommen. Forderungen an Kunden und Kreditinstitute (einschließlich Namensschuldverschreibungen) haben wir zum Nennwert bilanziert. Unverzinsliche Forderungen werden mit dem Barwert ausgewiesen. Die Unterschiedsbeträge zwischen Nennwert und Auszahlungsbetrag wurden aufgrund ihres Zinscharakters in die Rechnungsabgrenzungsposten aufgenommen und werden planmäßig über die Laufzeit der Geschäfte verteilt. Schuldscheindarlehen mit Halteabsicht und -fähigkeit bis zur Endfälligkeit haben wir mit den Anschaffungskosten bilanziert. Die in strukturierten Produkten eingebetteten Derivate haben wir zusammen mit dem Basisinstrument als einheitlichen Vermögensgegenstand bilanziert. Strukturierte Produkte sind dadurch gekennzeichnet, dass ein verzinsliches oder unverzinsliches Basisinstrument (i.d.R. Forderungen oder Wertpapiere) mit einem oder mehreren Derivaten vertraglich zu einer Einheit verbunden ist. Bei den einheitlich bilanzierten strukturierten Schuldscheindarlehen liegt keine Unterverzinslichkeit vor. Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte in Übereinstimmung mit der Stellungnahme RS HFA 22 des IDW. Für akute Ausfallrisiken bei Forderungen an Kunden haben wir Einzelwertberichtigungen in Höhe des zu erwartenden Ausfalls gebildet. Ferner wurden nach den Erfahrungen der Vergangenheit (Ausfälle der letzten fünf Jahre) bemessene Pauschalwertberichtigungen auf den latent gefährdeten Forderungsbestand berücksichtigt. Zusätzlich haben wir Vorsorge für die besonderen Risiken des Geschäftszweiges der Kreditinstitute getroffen. Von Kunden im Zusammenhang mit einer vorzeitigen Anpassung von Festzinsvereinbarungen an das aktuelle Marktzinsniveau erhaltene Ausgleichsbeträge wurden (wie Vorfälligkeitsentgelte) unmittelbar in voller Höhe erfolgswirksam vereinnahmt. Zur Sicherung gegen allgemeine Bankrisiken ist ein Sonderposten gemäß § 340g HGB dotiert. Andere nicht festverzinsliche Wertpapiere der Liquiditätsreserve (Umlaufvermögen) sind mit ihren Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips und des Wertaufholungsgebots bilanziert. Wertpapiere, die dazu bestimmt wurden, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, wurden ebenfalls nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Anschaffungskosten von Wertpapieren, die aus mehreren Erwerbsvorgängen resultieren, wurden auf Basis des Durchschnittspreises ermittelt. Existiert für ein Wertpapier ein aktiver Markt, entspricht der beizulegende Wert dem Markt- bzw. Börsenpreis am Bilanzstichtag. Liegt kein aktiver Markt vor, wird der beizulegende (Zeit-) Wert durch allgemein anerkannte Bewertungsmethoden ermittelt. Für Anteile an Investmentvermögen haben wir als beizulegenden Wert den Börsenpreis angesetzt. Einen aktiven Markt haben wir unterstellt, wenn Marktpreise von einer Börse oder einem Händler oder einer Preis-Service-Agentur (Reuters) leicht und regelmäßig erhältlich sind und auf aktuellen und regelmäßig auftretenden Markttransaktionen beruhen. Dies war bis auf eine Ausnahme bei allen Wertpapieren der Fall; bei diesem Wertpapier haben wir Informationen über jüngste Transaktionen in vergleichbaren Wertpapieren untersucht und auf dieser Basis den beizulegenden Wert festgelegt. 1 Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen sind mit den Anschaffungskosten, vermindert um Abschreibungen wegen dauernder Wertminderung, bilanziert. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden nicht als Aktivposten in die Bilanz aufgenommen. Die immateriellen Anlagewerte und die Sachanlagen, die ab dem Jahr 2010 angeschafft worden sind, werden linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Vor dem Jahr 2010 angeschaffte Vermögensgegenstände schreiben wir unter Nutzung der Übergangsmöglichkeiten des BilMoG (Artikel 67 Abs. 4 EGHGB) weiterhin mit den steuerlich zulässigen Höchstsätzen ab. Niedrigere Wertansätze auf Sachanlagevermögen, die aus der Übernahme steuerrechtlicher Regelungen resultierten (§ 6b EStG), haben wir ebenfalls nach Artikel 67 Abs. 4 EGHGB fortgeführt. Vermögensgegenstände von geringerem Wert (bis 410,00 EUR) werden sofort als Sachaufwand erfasst. Die vorhandene sowie die im Geschäftsjahr erworbene Software wurde nach den Grundsätzen des Rechnungslegungsstandards HFA 11 des IDW bilanziert. Einen Überhang aktiver latenter Steuern, der sich nach der Saldierung mit passiven latenten Steuern ergab, haben wir in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht bilanziert. Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Disagien werden in Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und zeitanteilig verteilt. Beim erstmaligen Ansatz von Rückstellungen wird der diskontierte Erfüllungsbetrag in einer Summe erfasst (Nettomethode). Die Rückstellungen für unmittelbar zugesagte Pensionen und ähnliche Verpflichtungen haben wir nach dem finanzmathematischen Teilwertverfahren auf Grundlage der Heubeck-Richttafeln 2005 G berechnet. Bei der Ermittlung wurden jährliche Lohn-, Gehalts- und Rentensteigerungen von 2 % unterstellt. Die Rückstellungen wurden unter Wahrnehmung des Wahlrechts gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Die sonstigen Rückstellungen entfallen im Wesentlichen auf Verpflichtungen aus banküblichen Geschäften im Zusammenhang mit Bonuszahlungen für Sparverträge, auf Verpflichtungen aus dem Personalbereich sowie Rückstellungen für den nicht in das Bankbuch einbezogenen Teil der Zinsswapgeschäfte. Sie wurden in Höhe des voraussichtlichen Erfüllungsbetrages gebildet. Für Zwecke der Rückstellungsbildung haben wir eine Einschätzung vorgenommen, ob dem Grunde nach rückstellungspflichtige Tatbestände vorliegen und ob nach aktuellen Erkenntnissen mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Inanspruchnahme zu erwarten ist. Bei der Beurteilung von Rechtsrisiken haben wir die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigt. Bei einer voraussichtlichen Restlaufzeit von mehr als einem Jahr erfolgte eine Abzinsung. Für bestimmte Gruppen von Rückstellungen haben wir auch bei einer voraussichtlichen Restlaufzeit bis zu einem Jahr eine Abzinsung vorgenommen. Die Abzinsung erfolgte mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden, von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre. Bei der Bestimmung des Diskontierungssatzes sind wir grundsätzlich davon ausgegangen, dass Änderungen des Zinssatzes jeweils zum Jahresende eingetreten sind. Entsprechend sind wir für die Bestimmung des Zeitpunktes der Änderungen des Verpflichtungsumfanges bzw. des zweckentsprechenden Verbrauchs vorgegangen. Zinsbezogene Finanzinstrumente (einschließlich Derivate) unseres Bankbuchs (Zinsbuchs) haben wir auf der Grundlage der vom IDW veröffentlichten Stellungnahme zur Rechnungslegung RS BFA 3 „Einzelfragen der verlustfreien Bewertung von zinsbezogenen Geschäften des Bankbuchs (Zinsbuch)“ nach der Barwertmethode bewertet. Ein Verpflichtungsüberschuss besteht nicht, so dass die Bildung einer Rückstellung nicht erforderlich war. Dieses Bankbuch umfasst alle Kunden-, Eigenanlage- und zur Zinsbuchsteuerung abgeschlossene Zinsswapgeschäfte mit vergleichbarer maximaler Zinsbindungsdauer. Zinsswapgeschäfte, deren Zinsbindungsdauer im Einzelfall darüber hinausgeht, haben wir zu diesem Zweck aufgeteilt. Den nicht in das Bankbuch einbezogenen Teil der Zinsswapgeschäfte haben wir separat bewertet und eine Rückstellung gebildet. Alle im Bestand befindlichen Zinsswapgeschäfte wurden im Rahmen der Steuerung von Zinsänderungsrisiken abgeschlossen und werden unabhängig von der Laufzeit in die Betrachtung des gesamten Zinsänderungsrisikos einbezogen. Die Sparkasse setzt Derivate nur im Rahmen der Zinsbuchsteuerung ein. 2 Von dem Wahlrecht zur Bildung von Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB wurde kein Gebrauch gemacht. Für einen geringen Anteil unserer Sachanlagen haben wir von der Möglichkeit der Bilanzierung mit einem festen Wert gemäß § 240 Abs. 3 HGB Gebrauch gemacht. Negative Zinsen für Guthaben bei der Zentralbank und der eigenen Girozentrale in Höhe von 259,10 EUR wurden im Zinsertrag ausgewiesen. Positive Zinsen in Höhe von 48.375,02 EUR aus Geldaufnahmen wurden im Zinsaufwand ausgewiesen. Auf ausländische Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten sowie am Bilanzstichtag nicht abgewickelte Kassageschäfte sind mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag in Euro umgerechnet. Bei den Beständen handelt es sich um in derselben Währung besonders gedeckte Geschäfte. D. h. das Wechselkursänderungsrisiko wird durch sich betragsmäßig entsprechende Geschäfte oder Gruppen von Geschäften einer Währung ausgeschlossen. Bei den besonders gedeckten Geschäften handelt es sich um lfd. Konten von Kunden, die durch gegenläufige Geschäfte mit Kreditinstituten gedeckt sind. Die Aufwendungen und Erträge von besonders gedeckten Geschäften wurden saldiert; ein auszuweisendes Ergebnis aus der Währungsumrechnung entstand dabei nicht. B. Entwicklung des Anlagevermögens Das Anlagevermögen entwickelte sich wie folgt: Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen Anschaffungskosten Veränderungen des Geschäftsjahres Grundstücke und Bauten Betriebs- und Geschäftsausstattung Immaterielle Anlagewerte EUR EUR EUR 81.129.330,78 21.505.148,16 793.098,57 Zugänge - 162.261,35 20.757,12 Abgänge - 1.666.767,06 144.324,48 Zuschreibungen - - - Abschreibungen und Wertberichtigungen gesamt 59.555.102,40 16.284.362,62 641.234,21 Bilanzwert 31.12.2015 21.574.228,38 3.716.279,83 28.297,00 Bilanzwert 31.12.2014 22.976.735,38 4.433.261,83 36.759,00 Abschreibungen des Geschäftsjahres 1.402.507,00 863.949,35 29.219,12 Abschreibungen des Vorjahres 1.419.003,18 886.663,74 37.407,68 3 Finanzanlagen Forderungen an Kreditinstitute Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Bilanzwert 31.12.2014 Nettoveränderungen Bilanzwert 31.12.2015 EUR EUR EUR 0,00 48.695.466,59 48.695.466,59 237.996.431,68 -65.686.693,17 172.309.738,51 28.690.870,52 -75.596,59 28.615.273,93 100.000,00 7.500.000,00 7.600.000,00 Beteiligungen Anteile an verbundenen Unternehmen C. Angaben zu weiteren Bilanzposten Zu den nachstehenden Bilanzposten geben wir ergänzende Erläuterungen: Die zu Posten oder Unterposten der Bilanz nach Restlaufzeiten gegliederten Beträge beinhalten keine anteiligen Zinsen. Aktiva 3 - Forderungen an Kreditinstitute Vorjahr in Tsd. EUR In diesem Posten sind enthalten: - Forderungen an die eigene Girozentrale 86.046.531,74 EUR 126.736 Der Unterposten b) - andere Forderungen - setzt sich nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen: - bis drei Monate - mehr als drei Monate bis ein Jahr - mehr als ein Jahr bis fünf Jahre - mehr als fünf Jahre 20.000.000,00 EUR 75.000.000,00 EUR 5.000.000,00 EUR 48.500.000,00 EUR Im Unterposten b) - andere Forderungen - sind enthalten: - Nachrangige Forderungen 13.799.765,22 EUR 4 9.272 Aktiva 4 - Forderungen an Kunden Vorjahr in Tsd. EUR In diesem Posten sind enthalten: - Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.922.076,83 EUR 1.935 0,00 EUR 0 - Nachrangige Forderungen 263.887,72 EUR Dieser Posten setzt sich nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen: 264 - Forderungen an verbundene Unternehmen - bis drei Monate - mehr als drei Monate bis ein Jahr - mehr als ein Jahr bis fünf Jahre - mehr als fünf Jahre - Forderungen mit unbestimmter Laufzeit 86.425.411,88 EUR 88.844.783,45 EUR 274.403.637,67 EUR 847.510.019,60 EUR 47.951.740,17 EUR Aktiva 5 - Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Die in diesem Posten enthaltenen Wertpapiere sind börsennotiert. Der Markt für diese Papiere wird grundsätzlich als aktiv eingestuft. In diesem Posten sind enthalten: - Beträge, die bis zum 31.12.2016 fällig werden 19.989.600,00 EUR Aktiva 6 - Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere Die in diesem Posten enthaltenen Papiere sind börsennotiert. Der Markt wird als aktiv eingestuft. Aktiva 7- Beteiligungen Von den Beteiligungen sind 4.584.218,86 EUR (i. Vj. 4.584 Tsd. EUR) in börsenfähigen aber nicht börsennotierten Wertpapieren verbrieft. Im Hinblick auf die untergeordnete Bedeutung der Beteiligungen für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse wird auf Angaben gemäß § 285 Nr. 11 HGB verzichtet. Aktiva 8 - Anteile an verbundenen Unternehmen Im Hinblick auf die untergeordnete Bedeutung der Tochterunternehmen für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse wird auf die Angaben nach § 285 Nr. 11 HGB und die Aufstellung eines Konzernabschlusses gem. § 296 Abs. 2 HGB verzichtet. Durch die Gewinnabführungsverträge mit der Sparkasse sind die Jahresergebnisse bei den Unternehmen regelmäßig ausgeglichen. 5 Aktiva 9 - Treuhandvermögen Das ausgewiesene Treuhandvermögen stellt in voller Höhe Forderungen an Kunden dar. Aktiva 12 - Sachanlagen Grundstücke und Bauten in Höhe von 16.697.320,58 EUR (i. Vj. 17.790 Tsd. EUR) werden im Rahmen der eigenen Tätigkeit genutzt. Aktiva 14 - Rechnungsabgrenzungsposten Vorjahr in Tsd. EUR In diesem Posten ist enthalten: - Unterschiedsbetrag zwischen Rückzahlungsbetrag und niedrigerem Ausgabebetrag bei Verbindlichkeiten 263.760,98 EUR 370 Aktiva 15 - Aktive latente Steuern Aus den in § 274 HGB genannten Sachverhalten resultieren latente Steuerbe- und Steuerentlastungseffekte. Wir haben diese Effekte auf der Basis eines Körperschaftsteuersatzes (inklusive Solidaritätszuschlag) von 15,83 % und eines Gewerbesteuersatzes von 16,66 % unter Zugrundelegung des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 18 ermittelt. Aktive und passive latente Steuern haben wir verrechnet. Einen verbleibenden Überhang aktiver latenter Steuern haben wir nicht angesetzt. Die verrechneten passiven und aktiven latenten Steuern resultieren im Wesentlichen aus unterschiedlichen Wertansätzen folgender Gruppen von Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten: Forderungen an Kunden, Beteiligungen, Sachanlagen, Rückstellungen für Pensionen, andere Rückstellungen und dem Fonds für allgemeine Bankrisiken. Mit Blick auf die zu versteuernden temporären Differenzen und die Erwartung voraussichtlicher künftiger steuerpflichtiger Gewinne halten wir die voraussichtliche Realisierung der aktiven latenten Steuern für gegeben. Fremdwährungsaktiva Unter den Aktiva lauten auf Fremdwährung Vermögensgegenstände im Gesamtbetrag von 1.988,68 EUR. 6 Passiva 1 - Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Vorjahr in Tsd. EUR In diesem Posten sind enthalten: - Verbindlichkeiten gegenüber der eigenen Girozentrale - Verbindlichkeiten, für die Forderungen an Kunden mit einem Buchwert von insgesamt sicherheitshalber abgetreten sind 4.053,76 EUR 24 130.986.863,79 EUR 115.040 Der Unterposten b) - mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist - setzt sich nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen: - bis drei Monate - mehr als drei Monate bis ein Jahr - mehr als ein Jahr bis fünf Jahre - mehr als fünf Jahre 3.537.308,42 EUR 19.488.301,67 EUR 85.804.385,19 EUR 70.022.979,15 EUR Passiva 2 - Verbindlichkeiten gegenüber Kunden Vorjahr in Tsd. EUR In diesem Posten sind enthalten: - Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht - Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 0,00 EUR 547 7.748.410,45 EUR 530 Der Unterposten a) ab) - Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten - setzt sich nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen: - bis drei Monate - mehr als drei Monate bis ein Jahr - mehr als ein Jahr bis fünf Jahre - mehr als fünf Jahre 1.389.044,27 EUR 56.325.386,90 EUR 1.818.094,84 EUR 8.984,65 EUR Der Unterposten b) bb) - andere Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist - setzt sich nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen: - bis drei Monate - mehr als drei Monate bis ein Jahr - mehr als ein Jahr bis fünf Jahre - mehr als fünf Jahre 25.241.172,29 EUR 12.618.518,62 EUR 48.143.896,53 EUR 15.673.537,80 EUR Passiva 4 - Treuhandverbindlichkeiten Bei den Treuhandverbindlichkeiten handelt es sich um Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. 7 Passiva 6 - Rechnungsabgrenzungsposten Vorjahr in Tsd. EUR In diesem Posten ist enthalten: - Unterschiedsbetrag zwischen Nennbetrag und niedrigerem Auszahlungsbetrag bei Forderungen 483.174,80 EUR 571 Passiva 9 - Nachrangige Verbindlichkeiten Die nachrangigen Verbindlichkeiten wurden mit 4,6 % verzinst und waren am 16.06.2015 zur Rückzahlung fällig. Im Geschäftsjahr entstanden Aufwendungen von 209 Tsd. EUR (im Vj. 460 Tsd. EUR). Fremdwährungspassiva Unter den Passiva lauten auf Fremdwährung Verbindlichkeiten im Gesamtbetrag von 1.988,68 EUR. Eventualverbindlichkeiten Bei unseren Kreditgewährungen werden in diesem Posten für Kreditnehmer übernommene Bürgschaften und Gewährleistungsverträge erfasst. Auf Basis der regelmäßigen Bonitätsbeurteilungen der Kunden im Rahmen unserer Kreditrisikomanagementprozesse gehen wir für die hier ausgewiesenen Beträge davon aus, dass sie nicht zu einer wirtschaftlichen Belastung der Sparkasse führen werden. Sofern dies im Einzelfall nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann, haben wir ausreichende Rückstellungen gebildet. Sie sind vom Gesamtbetrag der Eventualverbindlichkeiten abgesetzt worden. Andere Verpflichtungen Die unter diesem Posten ausgewiesenen unwiderruflichen Kreditzusagen werden im Rahmen unserer Kreditvergabeprozesse herausgelegt. Auf dieser Grundlage sind wir der Auffassung, dass unsere Kunden voraussichtlich in der Lage sein werden, ihre vertraglichen Verpflichtungen nach der Auszahlung zu erfüllen. Sofern im Einzelfall nicht davon ausgegangen werden kann, haben wir eine ausreichende Risikovorsorge gebildet. Die gebildete Risikovorsorge ist vom Gesamtbetrag der unwiderruflichen Kreditzusagen abgesetzt worden. D. Derivative Finanzinstrumente Die folgenden im Rahmen der Steuerung von Zinsänderungsrisiken abgeschlossenen Zinsswapgeschäfte wurden grundsätzlich in die verlustfreie Bewertung des Bankbuchs einbezogen. Dabei wurden Geschäfte, deren Zinsbindungsdauern über die übliche Laufzeit des Zinsbuches hinausgehen aufgeteilt und der darüber hinaus gehende Anteil einzeln bewertet. Die Zeitwerte wurden als Barwert zukünftiger Zinszahlungsströme ermittelt und enthalten keine Abgrenzungen und Kosten (cleanprice); es fanden die Swap-Zinskurven per 30.12.2015 Verwendung. Kontrahenten sind die Landesbank Hessen-Thüringen (nominal 25 Mio. Euro) und die Deka Bank (nominal 15 Mio. Euro). Zinsswaps Nominalbeträge nach Restlaufzeiten in Mio. EUR bis 1 Jahr 1 – 5 Jahre > 5 Jahre 20,0 0,0 20,0 1) Aus Sicht der Sparkasse negative Zeitwerte werden mit Minus angegeben 8 Insgesamt in Mio. EUR 40,0 Beizulegende Zeitwerte 1) in Mio. EUR Rückstellung in Mio. EUR -9,3 4,4 E. Aus der Bilanz nicht ersichtliche finanzielle Verpflichtungen Die ehemaligen Anteilseigner der Portigon AG, vormals Westdeutschen Landesbank AG (u. a. der Rheinische Sparkassen- und Giroverband, Düsseldorf - RSGV- mit rd. 25,03 %) haben im November 2009 mit der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) Maßnahmen zur Übertragung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten der WestLB AG auf eine Abwicklungsanstalt vereinbart. Auf dieser Grundlage wurden im Dezember 2009 die Verträge zur Errichtung einer Abwicklungsanstalt ("Erste Abwicklungsanstalt“) gemäß § 8a Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz geschlossen. Der Rheinische Sparkassen- und Giroverband, Düsseldorf (RSGV) ist entsprechend seinem Anteil (25,03 %) verpflichtet, tatsächliche liquiditätswirksame Verluste der Abwicklungsanstalt, die nicht durch das Eigenkapital der Abwicklungsanstalt von 3 Mrd. EUR und deren erzielte Erträge ausgeglichen werden können, bis zu einem Höchstbetrag von 2,25 Mrd. EUR zu übernehmen. Im Zuge der Übertragung weiterer Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auf die Erste Abwicklungsanstalt im Jahr 2012 wurde die Haftung dergestalt modifiziert, dass der RSGV sich verpflichtet, bei Bedarf maximal 37,5 Mio. EUR als Eigenkapital zum Ausgleich bilanzieller Verluste zur Verfügung zu stellen. Die Ausgleichsverpflichtung für tatsächlich liquiditätswirksame Verluste verringert sich entsprechend um diesen Betrag, so dass der Höchstbetrag von 2,25 Mrd. EUR unverändert bleibt. Auf die Sparkasse entfällt als Mitglied des RSGV damit eine anteilige indirekte Verpflichtung entsprechend ihrer Beteiligung am RSGV. Auf Basis derzeitiger Erkenntnisse ist für diese Verpflichtung im Jahresabschluss 2015 der Sparkasse keine Rückstellung zu bilden. Es besteht aber das Risiko, dass die Sparkasse während der voraussichtlich langfristigen Abwicklungsdauer entsprechend ihrem Anteil am RSGV aus ihrer indirekten Verpflichtung in Anspruch genommen wird. Für dieses Risiko wird die Sparkasse für einen Zeitraum von 25 Jahren aus den Gewinnen des jeweiligen Geschäftsjahres eine jahresanteilige bilanzielle Vorsorge bilden. Die Höhe der Vorsorge orientiert sich an unserer Beteiligungsquote am RSGV zum Zeitpunkt der Übernahme der indirekten Verpflichtung im Jahr 2009 (1,1833 %). Zum 31.12.2015 beträgt unsere Beteiligungsquote 1,1130 %. Es ist vorgesehen, den Vorsorgebedarf unter Berücksichtigung der Erkenntnisse und Erwartungen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Abwicklungsplanes unter Einbeziehung aller Beteiligten spätestens nach Ablauf von zehn Jahren zu überprüfen. Seit dem Geschäftsjahr 2009 wurde eine Vorsorge von 6.217 Tsd. Euro durch Dotierung des Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB getroffen, die mit 902 Tsd. Euro auf das Geschäftsjahr 2015 entfallen ist. Davon unberührt bleibt die Verpflichtung, im Rahmen der Erstellung des jeweiligen Jahresabschlusses zu prüfen, ob sich aufgrund der dann vorliegenden Erkenntnisse die Notwendigkeit ergibt, eine Rückstellung zu bilden. F. Sonstige Angaben Die Kreissparkasse Euskirchen ist Mitglied der Rheinischen Zusatzversorgungskasse (RZVK) und gehört dem im Umlageverfahren geführten Abrechnungsverband I (§ 55 Abs. 1a Satzung der RZVK) an. Die RZVK hat die Aufgabe, den Beschäftigten ihrer Mitglieder eine zusätzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung nach Maßgabe der Satzung und des Tarifvertrages vom 1.3.2002 (ATV-K) zu gewähren. Gemäß § 1 Abs. 1 S. 3 BetrAVG steht die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung ein (Subsidiärhaftung im Rahmen einer mittelbaren Versorgungsverpflichtung). Im Geschäftsjahr 2015 betrug der Umlagesatz 4,25 % der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte (Bemessungsgrundlage). Er bleibt im Jahr 2016 unverändert. Zum 31.12.2000 wurde das bisherige Gesamtversorgungssystem geschlossen und durch ein als Punktemodell konzipiertes Betriebsrentensystem ersetzt. Infolge dessen erhebt die RZVK zusätzlich zur Umlage ein so genanntes - pauschales - Sanierungsgeld in Höhe von 3,5 % der Bemessungsgrundlage zur Deckung eines zusätzlichen Finanzbedarfs hinsichtlich der Finanzierung der Versorgungsansprüche, die im ehemaligen Gesamtversorgungssystem entstanden sind. Die Höhe der Umlage und des Sanierungsgeldes werden auf der Basis gleitender Deckungsabschnitte, die jeweils mindestens einen Zeitraum von zehn Jahren (plus ein Überhangjahr) umfassen, regelmäßig (alle fünf Jahre) überprüft. Die RZVK geht davon aus, dass mit dem im Jahr 2010 auf den jetzigen Wert von 7,75 % angehobenen Gesamtaufwand ein nachhaltiger und verstetigter Umlage- und Sanierungsgeldsatz erreicht worden ist. Zusatzbeiträge zur schrittweisen Umstellung auf ein kapitalgedecktes Verfahren werden zzt. nicht erhoben. Auf Basis der Angaben im Geschäftsbericht 2014 der RZVK wurden die Rentenleistungen in diesem Jahr zu etwa 9 25 % durch die erzielten Vermögenserträgnisse finanziert. Die Betriebsrenten werden jeweils zum 1. Juli eines Jahres um 1 % ihres Betrages erhöht. Die Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung betrugen bei umlage- und sanierungsgeldpflichtigen Entgelten von 19.030.192,60 EUR im Jahr 2015 1.572.207,06 EUR. Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard HFA 30 vertretenen Rechtsauffassung begründet die Mitgliedschaft in der RZVK im Hinblick auf Fragen des Jahresabschlusses eine mittelbare Pensionsverpflichtung. Die RZVK hat im Auftrag der Sparkassen auf Basis der Rechtsauffassung des IDW den Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtungen nach Maßgabe des IDW RS HFA 30 zum 31.12.2015 für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB mit einem Betrag von 44,4 Mio. EUR ermittelt. Im Hinblick darauf, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbands I handelt, bleibt es für Zwecke dieser Ermittlung unberücksichtigt. Der Vermögensdeckungsgrad betrug nach Angaben im Geschäftsbericht 2014 der RZVK etwa 31% (bei Ermittlung der Deckungsrückstellung nach den sich aus der Anlage 4 zum ATV-K ergebenden Vorgaben). Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtungen wurde in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden, die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer jährlichen Rentensteigerung von 1% ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde der gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung ermittelte Wert zum 31.12.2015 verwendet. Im Geschäftsjahr wurden für den Abschlussprüfer folgende Honorare erfasst: a) für die Abschlussprüfungsleistungen: davon für Vorjahr 22.890,12 EUR b) für andere Bestätigungsleistungen: c) für sonstige Leistungen: Gesamthonorar: 257.348,52 EUR 41.144,12 EUR 0,00 EUR 298.492,64 EUR Die offenzulegenden Angaben gemäß der Verordnung (EU) 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen sind auf der Internetseite der Sparkasse (www.ksk-eu.de) unter der Rubrik „Ihre Sparkasse/Berichte“ veröffentlicht. Den Mitgliedern des Vorstandes wurden im Geschäftsjahr Gesamtbezüge von 674.564,64 EUR gewährt. Die gewährten Kredite (einschließlich Haftungsverhältnisse) betrugen 378.348,88 EUR (im Vj. 432 Tsd. EUR). Für die früheren Mitglieder der Geschäftsführung und deren Hinterbliebene wurden Versorgungsbezüge von 666.024,84 EUR (im Vj. 693 Tsd. EUR) gezahlt. Für diese Personengruppe bestehen Pensionsrückstellungen von 6.486.213,00 EUR (im Vj. 6.251 Tsd. EUR). Die Bezüge des Aufsichtsorgans betrugen 80.218,42 EUR. An die Mitglieder des Aufsichtsorgans waren Kredite (einschließlich Haftungsverhältnisse) von 2.647.490,34 EUR (im Vj. 3.408 Tsd. EUR) ausgereicht. Beraterverträge mit Mitgliedern bzw. ehemaligen Mitgliedern der Organe bestehen nicht. 10 Bezüge und andere Leistungen: Die Berichterstattung über Bezüge und andere Leistungen der Mitglieder des Vorstandes sowie die Bezüge der Aufsichtsgremien erfolgt unter Bezugnahme auf § 19 Abs. 6 SpkG NW. Bezüge der Mitglieder des Vorstandes: Für die Festlegung der Struktur und der Höhe der Bezüge der Mitglieder des Vorstandes ist der vom Verwaltungsrat gebildete Hauptausschuss zuständig. Mit den Mitarbeitern des Vorstandes bestehen auf fünf Jahre befristete Dienstverträge. Die Mitglieder des Vorstandes erhalten ausschließlich feste Bezüge. Erfolgsbezogene Vergütungsbestandteile sowie Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung werden nicht gewährt. Auf die festen Gehaltsansprüche wird die Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes angewendet. Vorstand Udo Becker Vorsitzender Hartmut Cremer Mitglied Grundbetrag und Allgemeine Zulage (erfolgsunabhängig) Sonstige Vergütung GesamtVergütung 343.302,24 EUR 11.088,14 EUR 354.390,38 EUR 312.092,98 EUR 8.081,28 EUR 320.174,26 EUR Die sonstigen Vergütungen betreffen im Wesentlichen Sachbezüge aus der privaten Nutzung von Dienstfahrzeugen. Sie werden pauschal anhand des Bruttolistenpreises der Fahrzeuge nach der sog. 1%-Regelung ermittelt. Im Falle der Nichtverlängerung der Dienstverträge ergeben sich Ansprüche, die den Regelungen der Altersversorgung entsprechen, sofern die Nichtverlängerung nicht vom Vorstandsmitglied zu vertreten ist. Altersversorgung der Mitglieder des Vorstandes: Vorstand Im Jahr 2015 der Pensionsrückstellung zugeführt Udo Becker Vorsitzender Hartmut Cremer Mitglied Barwert der Pensionsansprüche 31.12.2015 301.806,00 EUR 992.871,00 EUR 445.551,00 EUR 2.429.768,00 EUR Die Altersversorgung beträgt ratierlich steigend bis maximal 55 % der ruhegehaltsfähigen Bezüge zum Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand. Zum 31.12.2015 betrug der Anspruch bei Herrn Becker 45% und bei Herrn Cremer 50%. Das Hinterbliebenenruhegeld für Ehepartner und Waisen bestimmt sich nach Abschnitt III und § 61 des BeamtVG. Auf dieser Basis wurde der Barwert der Pensionsansprüche nach versicherungsmathematischen Grundsätzen und unter der Annahme eines Eintritts in den Ruhestand mit Vollendung des 65. Lebensjahres für den Vorsitzenden bzw. bei Vertragsablauf zum 31.10.2020 für das Mitglied berechnet. Ab Beginn der Ruhegeldzahlungen wird auf die Ansprüche die Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes angewendet. Bezüge der Mitglieder der Aufsichtsgremien: Den Mitgliedern des Verwaltungsrates und dem Hauptverwaltungsbeamten (HVB) wurde für ihre Tätigkeit in der Verbandsversammlung und dem Aufsichtsgremium der Sparkasse einschl. seiner Ausschüsse (Bilanzprüfungsausschuss, Risikoausschuss, Hauptausschuss) ein Sitzungsgeld von 266 EUR je Sitzung gezahlt; die Vorsitzenden erhalten jeweils den doppelten Betrag. Außerdem erhalten die ordentlichen Mitglieder des Verwaltungsrates für ihre Tätigkeit im Verwaltungsrat oder seiner Ausschüsse einen Pauschalbetrag nach Anzahl der Sitzungsteilnahmen von max. 1.381 EUR p.a.; 11 die Vorsitzenden erhalten den doppelten Betrag. Daneben erhalten einige Teilnehmer Aufwendungsersatz für Fahrkosten. In Abhängigkeit der Sitzungshäufigkeit und -teilnahme ergaben sich damit im Geschäftsjahr 2015 folgende Bezüge der einzelnen Mitglieder (ohne Fahrtkosten): Name: Josef Reidt Andreas Schulte Hans-Josef Nolden Hans-Josef Engels Bernd Kolvenbach Johannes Mertens Manfred Poth (HVB) Hans Reiff Jörg Grutke Franz Troschke EUR 11.979,37 7.672,69 4.925,85 3.509,00 4.810,75 3.509,00 611,25 5.422,00 3.243,00 1.771,33 Name: Norbert Häger Günter Rosenke (HVB) Stefan Böhm Günter Weber Volker Zart Karl-Heinz Daniel Michael Weiler Thilo Waasem Markus Ramers Andreas Bühl EUR insgesamt Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt: Vollzeitkräfte Teilzeit- und Ultimokräfte 268 142 410 12 422 Auszubildende Insgesamt Vorstand Udo Becker Sparkassendirektor (Vorsitzender) Hartmut Cremer Sparkassendirektor Holger Glück Verhinderungsvertreter (zum weiteren Mitglied bestellt mit Wirkung zum 01.04.2016) 12 2.045,22 6.140,75 3.243,00 5.422,00 3.243,00 2.480,85 2.977,00 611,25 4.846,60 1.754,51 80.218,42 Verwaltungsrat Vorsitzendes Mitglied Josef Reidt, selbständiger Rechtsanwalt 1. Stellvertreter des vorsitzenden Mitglieds Andreas Schulte, Unternehmer Wellpappenwerk 2. Stellvertreter des vorsitzenden Mitglieds Hans-Josef Nolden, Rentner Mitglieder gemäß § 10 Abs. 2b SpkG NW Stellvertreter Hans-Josef Engels, Rentner Hans-Josef Nolden, Rentner Bernd Kolvenbach, Fraktionsgeschäftsführer Johannes Mertens, Rentner Clas Kohlheyer, Einkaufsleiter Ute Stolz, Verwaltungsleiterin Günther Schulz, Rentner Frank Weimbs, Geschäftsführer Orgelbaugesellschaft Thilo Waasem, Steuerfachangestellter Andreas Bühl, Rentner Norbert Häger, selbständiger Rechtsanwalt Christian Grau, Soldat Andreas Schulte, Unternehmer Wellpappenwerk Franz Troschke, selbständiger Rechtsanwalt Markus Ramers, Lehrer Hans Reiff, Geschäftsführer Holzhandelsgesellschaft Jörg Grutke, Umwelt- und Energiemanager Nathalie Konias, Hausfrau Mitglieder gemäß § 10 Abs. 2c SpkG NW Stellvertreter Stefan Böhm, Sparkassenangestellter Günter Weber, Sparkassenangestellter Volker Zart, Sparkassenangestellter Karl-Heinz Daniel, Sparkassenangestellter Michael Weiler, Sparkassenangestellter Martin Baranzke, Sparkassenangestellter Gerd Wallraff, Sparkassenangestellter Mario Tillmann, Sparkassenangestellter Richard van Bonn, Sparkassenangestellter Petra Wegerhoff, Sparkassenangestellte Euskirchen, den 26. Februar 2016 Kreissparkasse Euskirchen Vorstand Becker Cremer 13 BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Kreissparkasse Euskirchen für das Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung des Vorstandes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss - unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung - und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Sparkasse sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstandes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Düsseldorf, den 12. Mai 2016 Prüfungsstelle des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes Theemann Kardas Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer Lagebericht der Kreissparkasse Euskirchen für das Geschäftsjahr 2015 1 Grundlagen der Geschäftstätigkeit der Sparkasse Die Kreissparkasse Euskirchen – nachfolgend Sparkasse genannt – ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in 53879 Euskirchen, Von-Siemens-Straße 8. Sie ist im Handelsregister A 5513 des Amtsgerichtes in Bonn eingetragen. Träger der Sparkasse ist der Kreis Euskirchen. Grundlagen der Geschäftstätigkeit und des Geschäftsmodells sind insbesondere die handels-, steuerund kreditgesetzlichen Vorschriften sowie das Sparkassengesetz von Nordrhein-Westfalen (öffentlicher Auftrag), die Satzung und die Geschäftsstrategie der Sparkasse. Die Sparkasse ist ein regional tätiges Universalkreditinstitut mit einer für Sparkassen dieser Größenordnung typischen Geschäftstätigkeit, die sich auf das Satzungsgebiet konzentriert. Der Kreis Euskirchen war bis zum 19. Juli 2005 rechtlich verpflichtet, für die Sparkasse und die bei ihr eingelegten Kundengelder finanziell einzustehen. Nach einer Änderung der Haftungsgrundlagen der Sparkasse wird die Anstaltslast seitdem durch die Trägerbeziehung ersetzt und die Gewährträgerhaftung läuft nach einem gestaffelten Zeitplan aus. Auf die Geschäftspolitik und Leistungsfähigkeit der Sparkasse haben die Änderungen keinen Einfluss. Die Sparkasse wird sich weiterhin uneingeschränkt für die Bürgerinnen und Bürger im Geschäftsgebiet engagieren. Sie bleibt der wichtigste Finanzpartner der kleinen und mittleren Unternehmen. Als öffentlich-rechtliche Unternehmen sind Sparkassen nicht vorrangig darauf ausgerichtet, höchstmögliche Gewinne zu erwirtschaften. Daher vermeiden Sparkassen übermäßige Risiken. Dennoch kann niemals völlig ausgeschlossen werden, dass ein Institut in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät. Die Sparkassen-Finanzgruppe verfügt deshalb über ein institutsbezogenes Sicherungssystem. Die Sparkasse ist Mitglied dieses Sicherungssystems, das seit dem 3. Juli 2015 als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) anerkannt ist. Das System besteht aus 13 Sicherungseinrichtungen: den elf Sparkassenstützungsfonds der regionalen Sparkassen- und Giroverbände, dem Sicherungsfonds der Landesbausparkassen und der Sicherungsreserve der Landesbanken und Girozentralen. Seit der Gründung des Sicherungssystems in den 1970er-Jahren ist es bei keinem Mitgliedsinstitut zu einer Leistungsstörung gekommen. In der Sparkassen-Finanzgruppe hat noch kein Kunde Einlagen oder Zinsen verloren. Die Girozentralenfunktion für die Sparkasse wird seit 2012 durch die Landesbank Hessen-Thüringen ausgeübt. 2 Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Die konjunkturelle Entwicklung in Deutschland war im Jahr 2015 geprägt durch einen moderaten und gleichförmigen Aufwärtstrend. Nach dem kräftigen Wachstum im Winterhalbjahr 2014 / 2015 büßte die deutsche Wirtschaft im Sommerhalbjahr 2015 nur geringfügig an Dynamik ein. Auch für das Schlussquartal 2015 zeichnet sich eine Fortsetzung dieses Trends ab. Nach aktuellen Berechnungen ist das deutsche Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Gesamtjahr 2015 um 1,7 % gewachsen. Die deutsche Wirtschaft konnte sich damit in einem nach wie vor schwierigen weltwirtschaftlichen und politischen Umfeld insgesamt gut behaupten. Im Vorjahr war das BIP in ähnlicher Größenordnung gewachsen (+1,6 %). In einer längerfristigen Betrachtung liegt das Wirtschaftswachstum 2015 damit wieder über dem Durchschnitt der letzten zehn Jahre von +1,3 %. Als zentraler Wachstumstreiber erwies sich erneut die Binnennachfrage. Der private Konsum expandierte angesichts eines steigenden Beschäftigungsniveaus, stark wachsender Reallöhne und der Kaufkraftgewinne aufgrund niedriger Ölpreise. Zudem bewirkten steigende staatliche Transfers und Zuwächse der staatlichen Konsumausgaben einen kräftigen Anstieg der Staatsausgaben. Die Investi- 1 tionskonjunktur blieb demgegenüber verhalten und vom Außenhandel gingen ebenfalls kaum Wachstumsimpulse aus. Im aktuellen Niedrigzinsumfeld schwinden die Sparanreize. Die privaten Haushalte nutzten vor diesem Hintergrund ihre Einkommenszuwächse auch im Jahr 2015 überwiegend für den Konsum. Dies hat zunehmend negative Auswirkungen auf die Erreichbarkeit mittel- und langfristiger Sparziele, insbesondere im Bereich der privaten Altersvorsorge. Das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte nahm nach ersten Berechnungen im Jahr 2015 um 2,8 % zu. Die in jeweiligen Preisen berechneten Konsumausgaben der privaten Haushalte stiegen im gleichen Zeitraum mit +2,5 % fast genauso stark wie das verfügbare Einkommen. Entsprechend lag die Sparquote (Anteil des Sparens am verfügbaren Einkommen) der privaten Haushalte bei 9,7 % und damit etwas über dem Wert für 2014 (9,5 %). 2.2 Branchenbezogene Rahmenbedingungen Die asynchrone Geldpolitik der führenden Notenbanken war im Jahr 2015 eines der herausragenden Themen an den Kapital- und Währungsmärkten. Während die EZB durch verschiedene Maßnahmenpakete ihre Geldpolitik im Jahresverlauf immer weiter lockerte, hat die US-amerikanische Notenbank (Fed) im Dezember 2015 mit der ersten Leitzinserhöhung seit neun Jahren ihre geldpolitische Krisenpolitik beendet. Die EZB hielt im Jahr 2015 unbeirrt an ihrem umstrittenen geldpolitischen Kurs fest. Im Januar 2015 beschloss das Eurosystem zunächst ein Programm der quantitativen Lockerung, das den bis September 2016 befristeten Ankauf von Anleihen privater und öffentlicher Schuldner von monatlich bis zu 60 Mrd. Euro vorsieht. Bereits im Dezember 2015 verlängerte die EZB dieses Programm vorzeitig um weitere sechs Monate bis mindestens März 2017. Das gesamte Ankaufvolumen umfasste zu diesem Zeitpunkt damit rund 1.500 Mrd. EUR. Gleichzeitig beschloss die EZB, den Zinssatz für die Einlagenfazilität von minus 0,2 % auf minus 0,3 % zu senken. Das Niedrigzinsumfeld beeinflusst in Deutschland vor allem die kleineren und mittleren Banken, die traditionell einen großen Teil ihrer Erträge über das Kredit- und Einlagengeschäft erwirtschaften und in besonderem Umfang Fristentransformation betreiben. Bisher konnten sie durch eine Ausweitung des Geschäftsvolumens und eine geringere Risikovorsorge den negativen Einfluss auf ihre Erträge kompensieren. Die im Rahmen der europäischen Bankenunion entwickelten harmonisierten Vorgaben der europäischen Einlagensicherungsrichtlinie wurden mit dem Einlagensicherungsgesetz in deutsches Recht umgesetzt. Insgesamt wird das gesetzliche Schutzniveau für die Einleger weiter verbessert. Allgemein gilt, dass jeder Einleger einen Rechtsanspruch auf Entschädigung bis zur Höhe der Deckungssumme von 100.000 EUR hat. Die Einlagensicherungssysteme müssen bis zum Jahr 2024 verfügbare Finanzmittel in Höhe von 0,8 % der gedeckten Einlagen durch risikoorientierte Beiträge der jeweils angeschlossenen Institute aufbauen. Die deutsche Einlagensicherung bleibt derzeit national verankert. Auf EU-Ebene wird jedoch bereits die Schaffung einer gemeinsamen Einlagensicherung diskutiert. Der Vorschlag der EU-Kommission greift die Überlegungen zur Schaffung der europäischen Bankenunion auf, nach denen als dritte Säule neben der einheitlichen Bankenaufsicht und dem einheitlichen Abwicklungsmechanismus auch eine gemeinsame Einlagensicherung treten soll. Derzeit sind jedoch wesentliche Voraussetzungen für eine solche europäische Einlagensicherung noch nicht erfüllt. Vor deren Schaffung sind weitere Integrationsschritte in Europa notwendig. Die rheinischen Sparkassen verzeichneten im Jahr 2015 eine Belebung des Kreditgeschäftes und erneut hohe Zuwächse bei den Kundeneinlagen. Die Geldvermögensbildung der Privatpersonen verstärkte sich deutlich. Im Wertpapiergeschäft mit Kunden wurden wieder höhere Umsätze erzielt. Das Kundenkreditvolumen stieg um 0,7 % auf 112,5 Mrd. EUR (2014: -0,1 %). Zuwächse gab es sowohl im Kreditgeschäft mit Firmenkunden (+0,6 %) als auch mit Privatpersonen (+1,6 %). Das größte Plus gab es erneut in der privaten Wohnungsbaufinanzierung (+2,7 %). Die Darlehenszusagen erreichten mit 20,2 Mrd. EUR (+13,0 %) ein Rekordvolumen. Die offenen Darlehenszusagen betrugen 4,1 Mrd. EUR (+19,1 %). Die Kundeneinlagen stiegen um 2,1 % auf 113,3 Mrd. EUR (2014: +1,9 %). Massiven Mittelzuflüssen bei täglich fälligen Einlagen (+10,0 %) und einem geringen Plus bei Spareinlagen (+0,2 %) standen starke Bestandsrückgänge bei Termingeldern (-31,1 %) und Eigenemissionen (-13,3 %) gegenüber. Die Privatpersonen bildeten im Jahr 2015 zusätzliches Geldvermögen in Höhe von 2,97 Mrd. EUR (2014: +1,99 Mrd. EUR). Bilanzneutrale Anlagen stiegen um 0,05 Mrd. EUR (2014: -0,14 Mrd. EUR), bei bilanzwirksamen Geschäften gab es starke Zuwächse in Höhe von 2,92 Mrd. EUR (2014: +2,12 Mrd. 2 EUR). Das Kunden-Wertpapiergeschäft hat sich wieder belebt. Der Gesamtumsatz mit Kunden stieg um 9,7 % auf 18,5 Mrd. EUR. Der Nettoabsatz an Kunden war mit +0,43 Mrd. EUR wieder positiv. Die Bilanzsumme der rheinischen Sparkassen blieb mit 154,3 Mrd. EUR gegenüber 2014 unverändert. Im Kundengeschäft wurde ein Refinanzierungsüberschuss in Höhe von 3,0 Mrd. EUR erzielt. Die gesamtwirtschaftlichen und branchenbezogenen Rahmenbedingungen haben die Sparkasse in ihrer vorgesehenen Geschäftstätigkeit nicht beschränkt. 2.3 Geschäftsverlauf und Darstellung der Geschäftsentwicklung Die wichtigsten Bilanzbestände haben sich wie folgt entwickelt: Bilanzbestände Passiva Spareinlagen Sparkassenbriefe Täglich fällige Einlagen (Durchschnittsbestände) Befristete Einlagen Schuldverschreibungen Sonstiges Posten 2+3 Verb. ggü. Kreditinstituten (darunter zuständige Landesbank) Treuhandverbindlichkeiten Nachrangige Verbindlichkeiten Eigenkapital Fonds für allgemeine Bankrisiken Sonstige Passivposten Bilanzsumme Aktiva Barreserve Ford. an Kreditinstitute (darunter zuständige Landesbank) Wertpapiere 1 Eigenanlagen Forderungen an Kunden Treuhandvermögen Sonstige Aktivposten Bilanzsumme Durchschnittsbilanzsumme Bestände 2015 2014 Mio. EUR Mio. EUR Veränderungen 2015 2014 Mio. EUR Mio. EUR 459,1 70,0 880,3 (798,3) 32,1 0,0 0,0 1.441,5 181,6 (0) 4,4 0,0 103,0 33,8 31,6 1.795,9 516,6 108,7 781,8 (693,6) 20,7 0,0 3,1 1.430,9 175,6 (0,0) 5,0 10,3 102,2 29,5 35,0 1.788,5 -57,5 -38,7 98,5 (104,7) 11,4 0,0 -3,1 10,6 6,0 (0,0) -0,6 -10,3 0,8 4,3 -3,4 7,4 -21,8 -2,6 103,7 (66,6) -3,5 0,0 0,0 75,8 10,9 (-0,1) -0,8 0,0 0,8 2,2 0,5 89,4 26,0 180,1 (86,0) 172,8 378,9 1.345,6 4,4 67,0 1.795,9 1.847,0 29,0 196,2 (126,7) 238,5 463,7 1.260,4 5,0 59,4 1.788,5 1.753,0 -3,0 -16,1 (-40,7) -65,7 -84,8 85,2 -0,6 7,6 7,4 94,0 -0,8 51,5 (42,5) -15,4 35,3 62,1 -0,8 -7,2 89,4 2,0 Nach einem deutlichen Anstieg in Höhe von 75,8 Mio. EUR im Vorjahr stiegen die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden im Berichtsjahr nochmals um 10,6 Mio. EUR an. Zwischen den verschiedenen Einlageformen waren in der noch andauernden Phase extrem niedriger Zinsen, in der die Verfügbarkeit der Geldanlagen für unsere Kunden ein wichtiger Aspekt ist, erneut strukturelle Verschiebungen zu verzeichnen. Hohen Mittelzuflüssen bei täglich fälligen Einlagen (+98,5 Mio. EUR) und befristeten Einlagen (+11,4 Mio. EUR) standen Abflüsse bei Spareinlagen (-57,5 Mio. EUR) und Sparkassenbriefen (-38,7 Mio. EUR) gegenüber. Die Forderungen an Kunden konnten insgesamt um 85,2 Mio. EUR gesteigert werden (Vorjahr: +62,1 Mio. EUR). Im Berichtsjahr betrug der Saldo von An- und Verkäufen im bilanzneutralen Kundenwertpapiergeschäft +37,3 Mio. EUR (Vorjahr: +17,4 Mio. EUR). Im Bauspargeschäft wurden 1.486 Vertragsabschlüsse mit einer Vertragssumme von 53,2 Mio. EUR erreicht (Vorjahr: 1.886 Stück und 51,3 Mio. EUR Vertragssumme). Im Lebensversicherungsneugeschäft war die Beitragssumme mit 16,1 Mio. EUR etwas niedriger als im Vorjahr (17,3 Mio. EUR). Bei den übrigen Versicherungen betrug der Absatz 1.136 Stück (Vorjahr: 958 Stück). 1 Aktiva Posten 5 und 6 3 Das für 2015 nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten prognostizierte Betriebsergebnis vor Bewertung von 10,9 Mio. EUR wurde um 2,1 Mio. EUR übertroffen. Wesentliche Ursachen waren ein gegenüber der Prognose stärkerer Rückgang des Zinsaufwandes und eine Erhöhung des Provisionsertrages. Die Schlussbilanzsumme erhöhte sich um 7,4 Mio. EUR. Im Umfeld der gesamtwirtschaftlichen und branchenbezogenen Rahmenbedingungen sind wir mit der Geschäftsentwicklung im Jahr 2015 zufrieden. 3 Darstellung und Analyse der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) nennt folgende wesentliche Daten: Mio. EUR 2015 Erträge (GuV 1-9) Darunter - Zinsergebnis und GuV 3 - Provisionsergebnis Aufwendungen (GuV 10-12, 17) Darunter - allgemeine Verwaltungsaufwendungen Darunter - Personalaufwand - andere Verwaltungsaufwendungen Ergebnis vor Bewertung Bewertungsergebnis (GuV 13-16) Zuführung Fonds für allgemeine Bankrisiken Steuern Jahresüberschuss 57,8 2014 Veränderung 52,2 5,6 41,9 10,2 -44,4 38,8 9,8 -48,7 3,1 0,4 4,3 -38,5 -38,4 -0,1 -27,1 -11,4 13,4 -5,2 -4,3 -3,2 0,7 -26,6 -11,8 3,5 1,9 -2,2 -2,4 0,8 -0,5 0,4 9,9 -7,1 -2,1 -0,8 -0,1 Das Zinsergebnis stieg im Vergleich zum Vorjahr um 3,1 Mio. EUR an. Bei weiterhin sehr niedrigem Zinsniveau und Umschichtungen innerhalb der Kundeneinlagen sanken die Zinsaufwendungen stärker als die Zinserträge. Das Provisionsergebnis hat sich leicht erhöht. Der Personalaufwand ist ebenfalls leicht angestiegen, während sich die anderen Verwaltungsaufwendungen in etwa gleicher Höhe reduziert haben. Das Ergebnis vor Bewertung lag mit 13,4 Mio. EUR um 9,9 Mio. EUR über dem Vorjahreswert. Die Aufwendungen (GuV 10-12, 17) haben sich von 48,7 Mio. EUR auf 44,4 Mio. EUR reduziert. Die Cost-Income-Ratio (Verwaltungsaufwand in % der Gesamterträge gemäß der nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten erstellten Erfolgsrechnung) reduzierte sich auf 75 % (Vorjahr: 79 %). Das gemäß § 26a Abs. 1 Satz 4 KWG zu ermittelnde Verhältnis von Jahresüberschuss und Bilanzsumme zum 31.12.2015 beträgt 0,042 % (Vorjahr: 0,044 %). Das Bewertungsergebnis umfasst das Kreditgeschäft, die Eigenanlagen, die Beteiligungen sowie sonstige a. o. Posten. Im Kreditgeschäft, bei den Beteiligungen und den sonstigen a. o. Posten lagen die Bewertungserträge im Jahr 2015 über den Bewertungsaufwendungen. Bei den Eigenanlagen überstiegen die Bewertungsaufwendungen die Bewertungserträge. Insgesamt ergibt sich ein Bewertungsergebnis von -5,2 Mio. EUR (Vorjahr: 1,9 Mio. EUR). Der Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB wurde im Geschäftsjahr mit 4,3 Mio. EUR dotiert. Nicht festverzinsliche Wertpapiere der Liquiditätsreserve (Umlaufvermögen) sind mit ihren Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips und des Wertaufholungsgebots bilanziert. Wertpapiere, die dazu bestimmt wurden, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, wurden ebenfalls nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Anschaffungskosten von Wertpapieren, die aus mehreren Erwerbsvorgängen resultieren, wurden auf Basis des Durchschnittspreises ermittelt. 4 Existiert für ein Wertpapier ein aktiver Markt, entspricht der beizulegende Wert dem Markt- bzw. Börsenpreis am Bilanzstichtag. Liegt kein aktiver Markt vor, wird der beizulegende (Zeit-)Wert durch allgemein anerkannte Bewertungsmethoden ermittelt. Für Anteile an Investmentvermögen haben wir als beizulegenden Wert den Börsenpreis angesetzt. Einen aktiven Markt haben wir unterstellt, wenn Marktpreise von einer Börse oder einem Händler oder einer Preis-Service-Agentur (Reuters) leicht und regelmäßig erhältlich sind und auf aktuellen und regelmäßig auftretenden Markttransaktionen beruhen. Dies war bis auf eine Ausnahme bei allen Wertpapieren der Fall; bei diesem Wertpapier haben wir Informationen über jüngste Transaktionen in vergleichbaren Wertpapieren untersucht und auf dieser Basis den beizulegenden Wert festgelegt. Bezüglich bestehender außerbilanzieller Geschäfte wird auf die Angaben im Anhang verwiesen. Die Auswirkungen negativer Zinsen am Geld- und Kapitalmarkt sowie der EU-Bankenabgabe und der Beiträge im Rahmen des Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe auf die Ertrags-, Finanzund Vermögenslage der Sparkasse waren im Jahr 2015 gering. Die Zahlungsbereitschaft der Sparkasse war im Berichtsjahr jederzeit gegeben. Ende 2015 betrug die Liquiditätskennzahl (gem. Verordnung über die Liquidität der Institute, LiqV) des maßgeblichen ersten Laufzeitbands 1,92 (Vorjahr: 2,67). Die Liquiditätskennzahl wird monatlich ermittelt. Die gemäß der delegierten Verordnung aus 2015 ermittelte Liquiditätsdeckungsquote betrug am Jahresende 91,66 % (Mindestquote zum Stichtag 60 %). Die Liquiditätsdeckungsquote wird arbeitstäglich ermittelt. Hinsichtlich der Steuerung von Liquiditätsrisiken wird auf den Chancen- und Risikobericht verwiesen. Die Sparkasse wendet gemäß Art. 102 ff. CRR die Vorschriften über das Handelsbuch nicht an (Nichthandelsbuchinstitut) und nutzt die Ausnahmeregelung gemäß Art. 94 CRR. Die haftenden Eigenmittel der Sparkasse liegen mit einer Gesamtkapitalquote von 16,87 % gem. Art. 92 Abs. 2 CRR deutlich über den aufsichtsrechtlichen Anforderungen. Auch mit wirtschaftlichen Eigenmitteln ist die Sparkasse vergleichsweise günstig ausgestattet. Anrechnungserleichterungen für durch Wohnimmobilien vollständig besicherte Risikopositionen (Art. 125 CRR in Verbindung mit Art. 208 CRR) werden in Übereinstimmung mit den fachüblichen Kriterien genutzt. Die Investitionen betrugen im Berichtsjahr 0,2 Mio. EUR und betrafen im Wesentlichen die Betriebsund Geschäftsausstattung. Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Sparkasse sind geordnet. 4 Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Die Kennziffern zur Personal- und Beschäftigungslage haben sich wie folgt entwickelt: Anzahl der Beschäftigten -mit Bezügen- 2 Zum Jahresende (davon Auszubildende / Trainees) (davon nichtbankspezifische Beschäftigte) Im Jahresdurchschnitt 3 (davon Auszubildende / Trainees) (davon nichtbankspezifische Beschäftigte) Vollzeitkräfte 2015 2014 282,0 296,0 (15,0) (13,0) (0,0) (0,0) 282,9 (11,7) (0,0) Teilzeitkräfte 2015 2014 144,0 136,0 (0,0) (0,0) (0,0) (4,0) 296,7 (10,5) (0,0) Der jahresdurchschnittliche Mitarbeiterbestand hat sich insgesamt reduziert. 2 3 Zuordnung entsprechend den Richtlinien für den Betriebsvergleich der Sparkassen Mitarbeiterkapazitäten 5 79,0 (0,0) (0,3) 73,2 (0,0) (1,0) 5 Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres 2015 sind nicht eingetreten. 6 Chancen- und Risikobericht 6.1 Risikomanagementsystem Die Risikostrategie leitet sich aus der Geschäftsstrategie der Sparkasse ab. Sie beinhaltet die Ziele der Steuerung der sich aus den wesentlichen Geschäftsaktivitäten ergebenden Risiken sowie allgemeine Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele und Toleranzen für alle wesentlichen Risiken. Unter dem Begriff „Risiko“ verstehen wir eine Verlust- oder Schadensgefahr, die dadurch entsteht, dass eine erwartete zukünftige Entwicklung ungünstiger verläuft als geplant oder sogar existenzbedrohend wird. In jedem Fall ist damit die Gefahr einer Vermögensminderung verbunden. Die Verringerung oder das vollständige Ausbleiben einer Chance zur Erhöhung der Erträge oder des Vermögens wird nicht als Risiko angesehen („enger Risikobegriff“). Auf eventuelle Abweichungen von dieser Definition wird bei der jeweiligen Risikoart hingewiesen. Die Sparkasse nimmt in ihrer geschäftspolitischen Ausrichtung grundsätzlich eine risikoneutrale Position ein. Dies bedeutet, dass Risiken bei einem günstigen Chance- / Risikoprofil bewusst eingegangen werden. Eine Kompensation oder Verminderung der Risiken erfolgt bei einem ungünstigen Chance- / Risikoprofil. Risiken mit einem vertretbaren potenziellen Vermögensnachteil werden akzeptiert. Die Sparkasse setzt derivative Absicherungsgeschäfte nur im Rahmen der Zinsbuchsteuerung ein. Bei der Ausgestaltung der Aufbau- und Ablauforganisation stellt die Sparkasse sicher, dass miteinander unvereinbare Tätigkeiten durch unterschiedliche Mitarbeiter durchgeführt werden. Prozesse sowie die damit verbundenen Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortlichkeiten, Kontrollen und die Kommunikationswege sind klar definiert und aufeinander abgestimmt. Für die Ausübung der Risikocontrolling-Funktion hat die Sparkasse eine eigene Geschäftsanweisung erlassen. Die für die Überwachung und Kommunikation von Risiken zuständige RisikocontrollingFunktion wird durch die Mitarbeiter des Zentralbereiches Unternehmenssteuerung wahrgenommen. Der Zentralbereich Unternehmenssteuerung untersteht dem Marktfolgevorstand und ist damit von den Bereichen getrennt, die Geschäfte initiieren bzw. abschließen. Die Leitung der RisikocontrollingFunktion obliegt dem Leiter des Zentralbereiches Unternehmenssteuerung. Dieser ist dem Marktfolgevorstand unterstellt und gemäß seiner Stellenbeschreibung bzw. der Geschäftsanweisung für die Risikocontrolling-Funktion bei wichtigen risikopolitischen Entscheidungen des Vorstands zu beteiligen. Den Mitarbeitern der Risikocontrolling-Funktion sind alle notwendigen Befugnisse und ein uneingeschränkter Zugang zu allen Informationen eingeräumt, die für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich sind. Neben den in den MaRisk aufgeführten Tätigkeiten obliegen der RisikocontrollingFunktion noch die Identifizierung neuer gesetzlicher Regelungen oder anderer aufsichtsrechtlicher Anforderungen zum Risikomanagement sowie die Ableitung von Impulsen und Maßnahmen zur Steuerung von Risiken, die aus der Nichteinhaltung von rechtlichen Regelungen und internen Vorgaben, insbesondere bei Feststellungen von Limitabweichungen, resultieren. Die Interne Revision stellt die prozessunabhängige Prüfung grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse sicher. Sie prüft und beurteilt insbesondere die Risikomanagementprozesse, die Wirksamkeit und Angemessenheit des Internen Kontrollsystems sowie die Ordnungsmäßigkeit des Finanz- und Rechnungswesens. Bei Auslagerungen von Aktivitäten und Prozessen, bei Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten (einschließlich neuer Vertriebswege) und wesentlichen Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie in den IT-Systemen werden die aufsichtsrechtlichen Anforderungen beachtet. Die Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen mit bankgeschäftlichem Bezug erfolgen vornehmlich in der Sparkassen-Finanzgruppe. Im Rahmen der in den Strategieprozess der Sparkasse integrierten ganzheitlichen Risikoerkennung / Risikoinventur wird anlassbezogen, mindestens jährlich geprüft, ob vorhandene und potenzielle Risiken im Risikomanagement angemessen erfasst wurden. Hieraus ergibt sich das Gesamtrisikoprofil der Sparkasse. 6 Der Vorstand wird über die Risikosituation mindestens vierteljährlich informiert. Unter Risikogesichtspunkten bedeutende bzw. wesentliche Informationen sind von dem Bereich, der sie erhält, unverzüglich an den Vorstand, den Zentralbereich Unternehmenssteuerung und die Revision weiterzuleiten, so dass geeignete Maßnahmen bzw. Prüfungshandlungen frühzeitig eingeleitet werden können. Als unter Risikogesichtspunkten bedeutende bzw. wesentliche Informationen gelten allgemein Vorgänge mit einem neuen zusätzlichen Schadens- / Risikopotenzial ab 500 TEUR und Vorgänge, aus denen eine dauerhafte negative Auswirkung auf die Reputation der Sparkasse erwachsen kann. Für operationelle Risiken gilt dies bereits ab einem Bruttoschadenvolumen von 25 TEUR. Der Verwaltungsrat / Risikoausschuss wird ebenfalls mindestens vierteljährlich über die Risikolage informiert. Über für den Verwaltungsrat / Risikoausschuss unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen wird der Vorstand unverzüglich berichten. Eine unverzügliche Berichterstattung an den Risikoausschuss / Verwaltungsrat erfolgt, wenn ein potenzielles Schadensrisiko im Einzelfall ab 4 Mio. EUR vorliegt und / oder wenn nach Einschätzung des Vorstandes beim Reputationsrisiko erhebliche Auswirkungen wahrscheinlich sind. Die Risikotragfähigkeit wird bei der Sparkasse nur noch periodenorientiert überwacht. Zur Deckung der Risiken dient primär der prognostizierte laufende periodische Geschäftserfolg. Aus diesem Grund kommt der periodenorientierten Darstellung der Risikotragfähigkeit eine besondere Funktion zu. Sie ist daher der primäre Steuerungskreis. Das periodenorientierte Risikotragfähigkeitskonzept dient gleichzeitig der unterjährigen Überwachung der Rentabilitätsentwicklung. Es ist sicherzustellen, dass die aufsichtsrechtlichen Eigenmittelanforderungen immer als strenge Nebenbedingung zu berücksichtigen sind, um dem Going-Concern-Ansatz Rechnung zu tragen. Zur Absorption möglicherweise eintretender Verluste stehen die reservierten Eigenmittel in der Betrachtung der Risikotragfähigkeit folglich nicht zur Verfügung. Der Fortbestand des Instituts ist das wesentliche Schutzziel der Risikotragfähigkeitssteuerung. Die bis zum 30.09.2015 parallel durchgeführten Berechnungen der Risikotragfähigkeit in der wertorientierten Betrachtungsweise waren für die Gesamtbank- und Risikosteuerung von untergeordneter Bedeutung und werden seitdem nicht mehr fortgeführt. Bezogen auf ihr Risikopotenzial sind Adressenrisiken im Kundenkreditgeschäft und Zinsänderungsrisiken (wertorientiert) gegenüber den anderen Risikoarten dominant. Für diese wurden daher separate wertorientierte voneinander unabhängige Risikolimitsysteme eingerichtet. Unsere Risikotoleranzen legen wir quantitativ unter anderem im Rahmen unserer Limitsysteme (z. B. Risikolimite, Strukturvorgaben, Ampelsysteme), der Strenge der Risikomessung und der Höhe des Risikopuffers fest. Darüber hinaus haben wir qualitative Risikotoleranzen (z. B. Anforderung an die Sicherheiten bei Krediten und Vermeidung bestimmter Geschäfte). Wir begrenzen und überwachen so unsere Risiken und die damit verbundenen Risikokonzentrationen unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit. Für nicht eindeutig messbare Risiken sind ausreichende Risikopuffer festzulegen, die sich z. B. an historischen Werten orientieren können. Sofern ein Limit überschritten wird (rot), erfolgt eine Überprüfung auf Ursachen und evtl. durchzuführende Maßnahmen. Es ist eine ausreichende Risikotragfähigkeit gegeben, die auch erhalten bleiben soll. Die Angemessenheit der Methoden zur Beurteilung der Risikotragfähigkeit und das definierte Limitsystem werden jährlich überprüft. Die internen Kontrollverfahren zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Steuerungs- und Überwachungssysteme sind in den Organisationsrichtlinien der Sparkasse umfassend beschrieben und wirksam. Das Management einzelner Risikoarten inkl. deren Berücksichtigung innerhalb der Risikotragfähigkeit und bei der Betrachtung von Stresstests richtet sich insbesondere danach, ob diese als wesentlich eingeschätzt werden. Die Risikobewertung der Sparkasse findet ihren Ausdruck in einer Risikoampel, die sich aus der potenziellen Schadenshöhe und der Eintrittswahrscheinlichkeit ergibt. Als für die Sparkasse wesentliche Risiken wurden das wertorientierte Zinsänderungsrisiko, das zinsbedingte Abschreibungsrisiko bei den Eigenanlagen, das Zinsspannenrisiko der Gesamtbank, das Adressenrisiko o im Kundenkreditgeschäft, o bei Eigenanlagen und o Beteiligungen im Hinblick auf die sparkassenverbundpolitische Beteiligung am Rheinischen Sparkassen- und Giroverband, das Liquiditätsrisiko im Hinblick auf die Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit (Liquiditätsrisiko i. e. S.) und das Refinanzierungsrisiko sowie Operationelle Risiken 7 aufgrund der in der Vergangenheit eingetretenen Risiken und der durchgeführten Risikoinventur identifiziert. Konzentrationen über verschiedene Risikoarten hinweg wurden nur bei den Eigenanlagen bei Schuldnern des Sicherungsverbundes der Sparkassen-Finanzgruppe identifiziert. Diese Konzentration wird jedoch im Hinblick auf den Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe akzeptiert. 6.2 Adressenrisiken Die Gefahr, dass bestehende Zahlungsansprüche ganz oder teilweise uneinbringlich werden, bezeichnet man als Ausfallrisiko. Darüber hinaus entsteht ein Risiko bereits bei einer Bonitätsveränderung (Migration in eine schlechtere Bonitätsklasse) des Schuldners. Im Ergebnis führt dies zu einer Wertverringerung. Die Höhe des Ausfallrisikos auf Einzelgeschäftsebene richtet sich in erster Linie nach der Höhe der Forderungen und der Bonität. Daneben wird das Einzelkreditrisiko durch Besicherung und Laufzeit determiniert. Auf Gesamtbankebene ist zusätzlich der Grad der Diversifikation des Kreditportfolios entscheidend. Das Risiko resultiert dabei aus der mangelnden Diversifikation des Kreditportfolios hinsichtlich seiner Struktur (z. B. Klumpen bei Branchen, Größenklassen / Granularität und Sicherheiten). Abschreibungsrisiken bei Eigenanlagen geben die Belastung der GuV durch Niederstwertabschreibungen an, die durch Verschlechterung der Bonität, Zinsanstieg oder durch andere kursbeeinflussende Faktoren (Erhöhung der Spreads) verursacht werden. Die Eigenanlagen werden grundsätzlich dem Anlagebestand zugeordnet. Daher kann eine Bewertung nach dem strengen Niederstwertprinzip unterbleiben. Für die handelsrechtliche Bilanzierung soll jedoch weiterhin die bisherige Bewertungspraxis zum strengen Niederstwertprinzip erfolgen. Die kreditgeschäftliche Betätigung der Sparkasse konzentriert sich auf den Kreis Euskirchen (Sitz des Kreditnehmers oder Lage des finanzierten Objektes). Überdies betreibt sie das Kreditgeschäft in ihrem über den Kreis Euskirchen hinausgehenden Satzungsgebiet. Es sind keine Kreditersatzgeschäfte im Bestand, die durch Übernahme von Anteilen strukturierter Kreditportfolios begründet wurden. Auf Rechnung der Sparkasse erfolgt keine Bewilligung von Krediten durch Dritte. Begründungen von Forderungen an Kunden beruhen ausnahmslos auf eigenen qualifizierten Kreditentscheidungen. Gesamtgeschäftsbezogene Risiken (besondere Branchen-, Größenklassen- und Länderkonzentrationen) bestehen nicht. Die mit dem Geschäftsmodell „Sparkasse“ verbundenen Risikokonzentrationen werden akzeptiert. Die nach den internen Vorgaben anrechenbaren Sicherheiten entfallen z. B. aufgrund der bestehenden Anrechnungsrestriktionen und verwendeten Parametern überwiegend auf wohnwirtschaftliche und gewerbliche Grundpfandrechte. Die Bestands- und Risikoentwicklung sind im längerfristigen Vergleich zum Verbandsdurchschnitt unbefriedigend. Hinsichtlich der Risikoentwicklung zeigen die letzten Jahre eine deutliche Verbesserung. Die prozentualen Forderungsausfälle in Relation zum risikobehafteten Kreditvolumen waren in den letzten Jahren geringer als der Verbandsdurchschnitt. Als risikorelevantes Kreditgeschäft im Sinne der MaRisk gelten Kreditengagements ab 750 TEUR. In wesentlichen Bereichen des Kreditgeschäftes ist die Grenze für das zweite Votum durch die Marktfolge schon ab einem Gesamtkreditvolumen von 250 TEUR vorgeschrieben. Für Lastschriftrahmen wurde eine besondere Risikorelevanzgrenze von ≥ 500 TEUR (davon aufgrund Äquivalenzbetrachtung tatsächlich risikoträchtig höchstens 50 TEUR) festgelegt, die neben der originären Risikorelevanzgrenze besteht. Als Problemkredite von wesentlicher Bedeutung gelten risikorelevante Engagements im Sinne der MaRisk in Sanierung und Abwicklung. Zur Risikosteuerung wird das Kundenkreditgeschäft in Forderungen an Privatkunden, Unternehmen und Forderungen gegenüber öffentlichen Haushalten gegliedert. Forderungen gegenüber Kreditnehmern im Ausland und Organisationen ohne Erwerbszweck sind nur in geringem Umfang im Kreditportfolio. Das Kundenkreditgeschäft wird periodisch gesteuert. Die wertorientierte Sichtweise unterstützt. Als periodische Steuerungskennziffern auf Gesamt- oder Teilportfolioebene werden der erwartete Verlust, der Value-at-Risk bei einem Konfidenzniveau von 99 % und einem Planungshorizont von 12 Monaten als unerwarteter Verlust, die Sicherungsquote und die risikofreie Marge als Verhältnis der erwarteten Verluste zum Zinskonditionsbeitrag aktiv verwendet. Zur Unterstützung der Steuerung wird die Entwicklung der periodischen Risikokennziffern Verhältnis der erwarteten Verluste zum 8 Blankokreditvolumen (durchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit) und durchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit für das Neugeschäft des laufenden Jahres beobachtet. Als wertorientierte Risikokennziffern zur Unterstützung der periodischen Steuerung dienen auf Gesamtportfolioebene der erwartete Verlust, der Value-at-Risk bei einem Konfidenzniveau von 99 % und einem Planungshorizont von 12 Monaten als unerwarteter Verlust, der Risikobeitrag sowie das Verhältnis aus unerwartetem und erwartetem Verlust (Q-Faktor). Eine wesentliche Grundlage für die Bewertung der Kundenforderungen sind die Rating- bzw. Scoringnoten der eingesetzten Risikoklassifizierungsverfahren. Die Klassifizierungsverfahren sollen daher alle Risikosegmente so umfassend wie möglich abbilden und stets aktualisiert werden. Im Rahmen der Steuerung des Adressenrisikos wird das Kundenkreditgeschäft zusammen mit den Eigenanlagen bei der Risikomessung mittels der IT-Anwendung Sparkassen-CreditPortfolioView (CPV) auf Kreditnehmerverbundebene einbezogen. Bei CPV handelt es sich um ein Kreditportfoliomodell, das auf unterschiedlichen Annahmen (z. B. der Art der Verlustverteilung) beruht und für die Simulationen verschiedene Parameter benötigt, die über mathematische und statistische Verfahren ermittelt werden. Diese können zu einer Unterschätzung der tatsächlichen Kreditrisiken führen. Ziel der Risikosteuerung ist es, Engagements mit einem unangemessenen Chance- / Risikoprofil zu vermeiden bzw. zu reduzieren und vertretbare Risiken angemessen zu bepreisen. Die Risiko- / Ertragsrelation soll insgesamt kontinuierlich verbessert werden. Die Erwartungen an die Entwicklung des Kundenkreditgeschäftes werden, gemessen an der Veränderung der risikofreien Ergebnisbeiträge, in den jährlichen Rentabilitätszielen und hinsichtlich der Bestandsentwicklung in den Volumenszielen konkretisiert. Durch den Vorstand werden Soll- und Muss-Anforderungen definiert, welche die qualitativen und quantitativen Anforderungen an Kreditentscheidungen beschreiben. Hierbei handelt es sich nicht um explizite strategische Anweisungen sondern um operative Leitlinien für Einzelentscheidungen im Kundenkreditgeschäft. Solange eine gesicherte Refinanzierungsbasis durch Verbindlichkeiten gegenüber Kunden gegeben ist, erfolgt keine Limitierung des Neugeschäfts. Die Überwachung erfolgt im Rahmen der Liquiditätsrisikosteuerung. Gesamtgeschäftsbezogene Risiken (besondere Branchen-, Größenklassen- und Länderkonzentrationen) sollen auch zukünftig vermieden werden. Da keine branchenspezifischen Risikokonzentrationen bestehen, wird auf die Limitierung nach Branchen verzichtet. Die mit Eigenanlagen verbundenen Adressenausfallrisiken werden über kreditnehmerbezogene Limitierungen bzw. Kreditrahmen gesteuert und damit begrenzt. Sie werden in die Systeme zur Quantifizierung der Adressenrisiken für die Gesamtbank integriert und bei der Risikotragfähigkeit berücksichtigt. Es dürfen keine Geschäfte abgeschlossen werden, für deren risikomäßige Erfassung keine Regelungen bestehen („Kein Geschäft ohne Limit“). Die Höhe der Limitierungen bzw. Kreditrahmen richtet sich nach der Bonität des Schuldners und der Anlageklasse. Derivative Geschäfte werden bei den Limits mit ihrem Kreditäquivalenzbetrag und Wertpapierleihgeschäfte mit ihrem Marktwert berücksichtigt. Es sind nur auf Euro lautende zinstragende Finanzinstrumente von inländischen bzw. ausländischen Schuldnern aus der Europäischen Union zugelassen, deren Landeswährung der Euro ist. Die Konzentration auf die Heimatwährung ist eine bewusste geschäftspolitische Entscheidung, um Währungsrisiken auszuschließen. Bei den Eigenanlagen und Geldaufnahmen stehen die Liquiditätsdisposition und die Umsetzung der passiven Zinsänderungsrisikosteuerung unter Beachtung des Limitsystems und nicht die Spekulation auf Marktpreischancen im Vordergrund. Die Chancen der Fristentransformation sollen ausschöpfend genutzt werden. Die stückzahlmäßig wenigen dispositiven Eigenanlagen im Zinsbuch erfolgen grundsätzlich im Rahmen einer langfristigen Buy-and-hold-Strategie (Dauerhalteabsicht und -fähigkeit) zur groben Aussteuerung der Cash-Flow-Differenzen der eigenen Zinsbuchpositionen gegenüber der Struktur der gewählten Benchmark und werden dem Anlagebestand zugeordnet. Während Kundengeschäfte außerhalb der Cash-Flow-Struktur der Benchmark regelmäßig abgeschlossen werden, sofern die Marktgegebenheiten dies erforderlich machen, können im Rahmen des Risikomanagements auch Eigengeschäfte außerhalb dieser Struktur zur Annäherung an das Risiko der Benchmark getätigt werden. Wertpapiere und Geldanlagen von Schuldnern des Sicherungsverbundes der SparkassenFinanzgruppe, von deutschen Gebietskörperschaften (Bund und Bundesländer), von der Deutschen Bundesbank (DBB), der Europäischen Zentralbank (EZB), von den deutschen Förderbanken Kreditanstalt für Wiederaufbau, Landwirtschaftliche Rentenbank bzw. NRW.Bank und Hypothekenpfandbriefe deutscher Emittenten bewerten wir als sicher. Über diese Eigenanlagen wird nicht einzeln berichtet. 9 Die übrigen Eigenanlagen (überwachungswürdige Eigenanlagen) werden bezüglich der Spreadrisiken besonders überwacht und einzeln berichtet. Das hohe Engagement bei der eigenen Girozentrale und den Landesbanken wird mit Blick auf das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe ebenso akzeptiert wie die daraus resultierende Inter-Risikokonzentration. Es besteht kein Engagement in nennenswertem Umfang bei Schuldnern aus wirtschaftsschwachen Staaten des Euro-Währungsraumes, wie z. B. Spanien und Griechenland. Die Sparkasse hat sichergestellt, dass Kreditrisiken mit Hilfe geeigneter Verfahren frühzeitig erkannt und erfasst, nach den nachfolgend beschriebenen Grundsätzen bewertet und im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen) abgeschirmt werden. Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf, d. h. Bedarf an spezifischen Kreditrisikoanpassungen, besteht. Eine außerordentliche Überprüfung erfolgt, wenn der Sparkasse Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen. Auffällige Engagements werden identifiziert und danach ggf. in die Intensiv- bzw. Problemkreditbearbeitung übergeleitet. Unterjährig hat die Sparkasse sichergestellt, dass der Einzelrisikovorsorgebedarf erfasst und im Rahmen des Risikotragfähigkeitskonzeptes berücksichtigt wird. Die Risikovorsorge wird gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen Niederstwertprinzip ermittelt. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben, für zweifelhaft einbringliche Forderungen werden Einzelwertberichtigungen bzw. Rückstellungen gebildet. Die Sparkasse hat hierzu eine Kriterienliste erstellt, auf deren Grundlage Risikovorsorgen gebildet werden. Als zweifelhaft einbringlich wird eine Forderung angesehen, wenn es aufgrund unzureichender wirtschaftlicher Verhältnisse und unzureichender Besicherung als wahrscheinlich anzusehen ist, dass die Forderung aus dem Einkommen oder dem Vermögen des Kreditnehmers oder den Sicherheiten nicht (vollständig) realisiert werden kann. Die Ausfallwahrscheinlichkeit wird primär anhand der wirtschaftlichen Verhältnisse und des Zahlungsverhaltens des Kreditnehmers beurteilt. Ferner ist zu berücksichtigen, welche Zahlungen nach Eintritt der Leistungsstörungen noch erwartet werden können, wofür vor allem die erwarteten Erlöse aus den Sicherheiten maßgeblich sind. Die erforderliche Risikovorsorge wird zeitnah ermittelt, vorgemerkt, regelmäßig überprüft und fortgeschrieben. Im Falle eines erheblichen Risikovorsorgebedarfs wird der Vorstand unverzüglich informiert. Eine Auflösung der Einzelrisikovorsorge wird erst dann vorgenommen, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben, so dass eine Gefährdung der Kapitaldienstfähigkeit unwahrscheinlich geworden ist oder der Kredit aus den gestellten Sicherheiten zurückgeführt werden kann. Für latente Ausfallrisiken wurden Pauschalwertberichtigungen in Höhe des steuerlich anerkannten Verfahrens gebildet. Darüber hinaus bestehen allgemeine Kreditrisikoanpassungen in Form von Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken nach § 340f HGB. Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorge sind in den Organisationsrichtlinien der Sparkasse geregelt. Der vierteljährliche Risikobericht umfasst u. a. Angaben zur Veränderung der Kundenforderungen, zur Branchen- und Größenklassenverteilung sowie zur Verteilung der Forderungen auf Rating- bzw. Scoringklassen. Bestimmte, risikorelevante Kundenkreditengagements werden einzeln dargestellt. Über die periodischen und barwertigen Steuerungs- und Risikokennziffern sowie deren zeitliche Entwicklung wird ebenfalls informiert. Das Kreditportfolio zeigt sowohl nach Branchen, nach Risikoklassen als auch nach Größenklassen keine Auffälligkeiten. Es umfasst etwa 2,2 Mrd. EUR (inklusive zugesagter und nicht ausgeschöpfter Kreditzusagen). Davon entfallen ca. 0,3 Mrd. EUR auf Kreditinstitute, weitere etwa 0,7 Mrd. EUR auf Unternehmen und Selbstständige, 0,2 Mrd. EUR auf Staaten, Länder und Gemeinden sowie ca. 0,9 Mrd. EUR auf Privatpersonen. Die Kredite an Unternehmen und Selbstständige entfallen zu ca. 55 % auf den Dienstleistungsbereich, zu etwa 12 % auf den Handel und zu 11 % auf das Baugewerbe. Die Anteile der übrigen Branchen liegen jeweils unter 10 %. Den größten Anteil der Kredite an Privatpersonen machen Kredite für den Wohnungsbau mit ca. 80 % aus. Unter Adressenrisiken aus Beteiligungen wird die Gefahr verstanden, dass unerwartete, negative zukünftige Entwicklungen und damit verbundene Verluste zu einer Wertminderung von Beteiligungen und verbundenen Unternehmen der Sparkasse führen können (Beteiligungsrisiko im engeren Sinn). Aus der Beteiligung am Rheinischen Sparkassen- und Giroverband (RSGV) ergeben sich neben den Risiken aus den vom RSGV unterhaltenen Beteiligungen aufgrund der Satzungslage bedeutsame Besonderheiten. Die von der Sparkasse gehaltenen Beteiligungen und verbundenen Unternehmen lassen sich hinsichtlich der Art der Beteiligung in strategische, Funktions- und Kapitalbeteiligungen einteilen. Strategische Beteiligungen folgen dem Verbundgedanken und sind Ausdruck der Geschäftsstrategie der Sparkassen-Finanzgruppe. Auch die bestehenden Funktionsbeteiligungen dienen der Spezialisie10 rung und Bündelung betrieblicher Aufgaben und sind als strategisch zu bewerten. Kapitalbeteiligungen werden mit dem Ziel eingegangen, gemäß dem Sparkassengesetz die Wirtschaft zu fördern und haben strategisch einen starken Bezug zur regionalen Geschäftstätigkeit der Sparkasse. Die Beteiligungen der Sparkasse, sowohl direkte als auch indirekte Beteiligungen, wurden aufgrund langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen, um den Verbund der Sparkassen-Finanzgruppe zu stärken, die Zusammenarbeit mit den Institutionen in der Region zu ermöglichen und nachhaltig die regionalen Wirtschaftsräume zu fördern. Sie dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrags durch den Gesetzgeber sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Eine Gewinnerzielung steht somit nicht im Vordergrund. Sämtliche Positionen werden aus strategischen Gründen gehalten. Die Beteiligungen sind als gebundene Anlagen zu sehen. Kreditnahe bzw. kreditsubstituierende Beteiligungen bestehen derzeit nicht. Sollten sie zukünftig ausnahmsweise eingegangen werden, werden sie wie Kundenkredite behandelt. Der geringe Umfang dieser Geschäfte lässt eine Steuerung und Überwachung der Adressenrisiken auf Einzelgeschäftsebene zu. Die Überwachung dieser Beteiligungen obliegt dem Zentralbereich Unternehmenssteuerung. Bedeutende Beteiligungen werden im Risikobericht dargestellt. Über Beteiligungen (Begründung, Erhöhung, Reduzierung, Bewertung) entscheidet der Vorstand unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften (Sparkassen-, Handels-, Steuerrecht). In Anlehnung an die Regelungen im Kundenkreditgeschäft werden Beteiligungen und verbundene Unternehmen ab einem Buchwert von 750 TEUR als risikorelevant betrachtet, da sich die Risiken beider Geschäftsfelder nicht wesentlich unterscheiden. Unter Risikogesichtspunkten ist besonders die sparkassenverbundpolitische Beteiligung an dem Rheinischen Sparkassen- und Giroverband (RSGV) mit einer Anteilsquote von 1,113 % von Bedeutung, die ca. 60 % des gesamten Beteiligungsbuches inkl. den verbundenen Unternehmen ausmacht. Die sparkassenverbundpolitische Beteiligung am RSGV belastet die Sparkasse erheblich. Die Bewertung der Beteiligungen erfolgt zu Anschaffungskosten gemäß HGB. Dauerhafte Wertminderungen auf Beteiligungen werden abgeschrieben und Zuschreibungen sind bis zur Höhe der Anschaffungskosten möglich. Solange keine nachhaltigen Verluste ausgewiesen werden, unterstellt die Sparkasse die Werthaltigkeit der Beteiligung. Ist dagegen eine nachhaltige negative Ertragslage zu verzeichnen, geht die Sparkasse von einer Wertminderung aus, sofern nicht die Werthaltigkeit gesondert begründet wird. Der Buchwert der Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen beträgt 36,2 Mio. EUR, wovon 4,6 Mio. EUR börsenfähig aber nicht börsennotiert sind. Die Angaben erfolgen zum Buchwert, da weder für interne noch für externe Zwecke Zeitwerte ermittelt werden. Eventuell erforderliche Wertaufholungen und Abschreibungen wurden vorgenommen. Bei den in der Vergangenheit auf den Erinnerungswert von einem Euro abgeschriebenen Beteiligungen sind die Gründe für die Wertberichtigung weiterhin gegeben. Neben den Beteiligungen und verbundenen Unternehmen werden noch Darlehen zur unmittelbaren Beteiligungsfinanzierung in Höhe von 1,9 Mio. EUR und nachrangige Forderungen an Finanzinstitute des Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe in Höhe von 13,8 Mio. EUR gehalten. Die ehemaligen Anteilseigner der Portigon AG, vormals Westdeutschen Landesbank AG (u. a. der Rheinische Sparkassen- und Giroverband, Düsseldorf - RSGV - mit rd. 25,03 %) haben im November 2009 mit der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) Maßnahmen zur Übertragung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten der WestLB AG auf eine Abwicklungsanstalt vereinbart. Auf dieser Grundlage wurden im Dezember 2009 die Verträge zur Errichtung einer Abwicklungsanstalt („Erste Abwicklungsanstalt“) gemäß § 8a Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz geschlossen. Der Rheinische Sparkassen- und Giroverband, Düsseldorf (RSGV) ist entsprechend seinem Anteil (25,03 %) verpflichtet, tatsächliche liquiditätswirksame Verluste der Abwicklungsanstalt, die nicht durch das Eigenkapital der Abwicklungsanstalt von 3 Mrd. EUR und deren erzielte Erträge ausgeglichen werden können, bis zu einem Höchstbetrag von 2,25 Mrd. EUR zu übernehmen. Im Zuge der Übertragung weiterer Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auf die Erste Abwicklungsanstalt im Jahr 2012 wurde die Haftung dergestalt modifiziert, dass der RSGV sich verpflichtet, bei Bedarf maximal 37,5 Mio. EUR als Eigenkapital zum Ausgleich bilanzieller Verluste zur Verfügung zu stellen. Die Ausgleichsverpflichtung für tatsächlich liquiditätswirksame Verluste verringert sich entsprechend um diesen Betrag, so dass der Höchstbetrag von 2,25 Mrd. EUR unverändert bleibt. Auf die Sparkasse entfällt als Mitglied des RSGV damit eine anteilige indirekte Verpflichtung entsprechend ihrer Beteiligung am RSGV. Auf Basis derzeitiger Erkenntnisse ist für diese Verpflichtung im Jahresabschluss 2015 der Sparkasse keine Rückstellung zu bilden. Es besteht aber das Risiko, dass die Sparkasse während der voraussichtlich langfristigen Abwicklungsdauer entsprechend ihrem Anteil am RSGV aus ihrer indirekten Verpflichtung in Anspruch genommen wird. Für dieses Risiko wird die Sparkasse für einen Zeitraum von 25 Jahren aus den Gewinnen des jeweiligen Geschäftsjahres eine jahresanteilige bilanzielle Vorsorge bilden. Die Höhe der Vorsorge orientiert sich an der Beteiligungsquote der 11 Sparkasse am RSGV zum Zeitpunkt der Übernahme der indirekten Verpflichtung im Jahr 2009 (1,1833 %). Zum 31.12.2015 beträgt die Beteiligungsquote 1,1130 %. Es ist vorgesehen, den Vorsorgebedarf unter Berücksichtigung der Erkenntnisse und Erwartungen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Abwicklungsplanes unter Einbeziehung aller Beteiligten spätestens nach Ablauf von zehn Jahren zu überprüfen. Seit dem Geschäftsjahr 2009 wurde eine Vorsorge von 6.217 TEUR durch Dotierung des Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB getroffen. Hiervon entfallen auf das Geschäftsjahr 2015 902 TEUR. Davon unberührt bleibt die Verpflichtung, im Rahmen der Erstellung des jeweiligen Jahresabschlusses zu prüfen, ob sich aufgrund der dann vorliegenden Erkenntnisse die Notwendigkeit ergibt, eine Rückstellung zu bilden. Für die Quantifizierung der Risiken des Beteiligungsportfolios eignet sich kein mathematischstatistisches Risikomodell. Bei den Berechnungen zur Risikotragfähigkeit werden pauschale Wertminderungen für die Beteiligungen berücksichtigt. Hierbei handelt es sich um ein einfaches und transparentes Verfahren. Risikomindernde Diversifikationseffekte werden nicht berücksichtigt. Die Auswertung des gerateten Portfolios (Kundenkreditgeschäft und Eigenanlagen) zeigt eine Konzentration in den Risikoklassen mit geringen Ausfallwahrscheinlichkeiten. Bezüglich der Adressenrisiken ist die Risikolage gemessen an den maßgeblichen Steuerungskennziffern mit den Werten des Vorjahres vergleichbar. 6.3 Verbriefungen Die Sparkasse ist weder Originator noch Investor oder Sponsor einer Verbriefungstransaktion. 6.4 Marktpreisrisiken Unter Marktpreisrisiken versteht die Sparkasse das Risiko eines wirtschaftlichen Verlustes aus zukünftigen Marktpreisschwankungen. Da die Sparkasse keine bzw. keine wesentlichen Positionen in Aktien, Investmentzertifikaten, Fremdwährungen oder Edelmetallen handelt bzw. unterhält, beschränken sich die Marktpreisrisiken bei der Sparkasse derzeit auf Zinsänderungsrisiken und Risiken aus Sachanlagen. Das von der Sparkasse eingegangene Zinsänderungsrisiko als wesentlicher Teil des Marktpreisrisikos resultiert aus der Fristentransformation. Risiken für die Sparkasse entstehen hierbei insbesondere bei einem Anstieg, einer Absenkung oder einer Drehung der Zinsstrukturkurve. Dabei beinhaltet das Zinsänderungsrisiko den Rückgang des Gesamtbarwertes und / oder die negative Beeinflussung des Zinsüberschusses aufgrund sich ändernder Zinssätze. Das Zinsänderungsrisiko wird wertorientiert, passiv gesteuert und ergibt sich aus der Differenz des Zinsbuchbarwertes auf Basis geänderter Zinsstrukturen gegenüber dem Barwert zum Betrachtungszeitpunkt ohne erwarteten Zuwachs. Es wird eine Benchmark von 10 Jahre gleitend festgelegt. Im Hinblick auf die gute Ausstattung mit wirtschaftlichen Eigenmitteln und der mit einer Hebelung verbundenen Chancen wird eine Hebelung der Benchmark mit einem Zielkorridor von „1,50 x 10 Jahre gleitend abzüglich 0,50 x 3 Monate gleitend" bis „2,00 x 10 Jahre gleitend abzüglich 1,00 x 3 Monate gleitend" gewählt. Dies bedeutet z. B. die Anlage des zweifachen Zinsbuchbarwertes im gleitenden Zehnjahresgeld bei Refinanzierung des einfachen Zinsbuchbarwertes im gleitenden 3-Monats-Geld. Ziel ist es, sich der Chance und dem Risiko der Benchmark anzunähern. Die Chance ergibt sich aus dem durchschnittlich zu erwartenden Ertrag und das Risiko aus dem Value-at-Risk. Abweichungen von der Cash-Flow-Struktur und der Chance der Benchmark werden akzeptiert. Zur Begrenzung der Performance-Abweichungen des Zinsbuches relativ zur gewählten Benchmark soll das Abweichungslimit herangezogen werden. Zusätzlich wird der Differenz-Cash-Flow zwischen der eigenen Positionierung und der Benchmark auf Jahresbasis kumuliert betrachtet. In die Messung des Zinsänderungsrisikos im Anlagebuch sind alle relevanten zinstragenden beziehungsweise zinssensitiven Geschäfte und Positionen einbezogen. Die Berechnung des Zinsänderungsrisikos erfolgt auf monatlicher Basis über einen Value-at-Risk mittels historischer Simulation (Konfidenzniveau von 99 % und Haltedauer / Planungshorizont von drei und zwölf Monaten). Diese Value-at-Risk-Werte des Zinsbuches der Sparkasse sowie weitere in den Organisationsrichtlinien näher bestimmten Kennzahlen, die im Rahmen bestehender Ampel- bzw. Limitsysteme regelmäßig beobachtet werden, sind die Steuerungskennziffern. 12 Für die Bestände mit unbestimmter Fristigkeit werden geeignete Annahmen (Modell der gleitenden Durchschnitte) getroffen. Effekte aus vorzeitigen Kreditrückzahlungen werden bei der Abbildung von Risiken aus impliziten Optionen berücksichtigt. Für Annahmen über das Kündigungsverhalten von Anlegern im Produkt Zuwachssparen hat die Sparkasse Verfahren unter Berücksichtigung von statistischem und optionalem Ausübeverhalten im Einsatz. Weiterhin werden auf vierteljährlicher Basis weitere Extrem-Szenarien gerechnet, die Zinssensitivitätsanalysen und Stresstests umfassen. Die Cash-Flow-Struktur wird maßgeblich durch das Kundengeschäft geprägt, so dass Abweichungen zur idealtypisch völlig gleichverteilten Cash-Flow-Struktur der Benchmark entstehen. Kundengeschäfte außerhalb der Cash-Flow-Struktur der Benchmark werden abgeschlossen, sofern die Marktgegebenheiten dies erforderlich machen. Im Rahmen des Risikomanagements können auch Eigengeschäfte außerhalb dieser Struktur zur Annäherung an das Risiko der Benchmark getätigt werden. Neben Kassageschäften können auch Zinsswaps mit langen Laufzeiten bis zu 50 Jahren und ebenfalls im Rahmen von strukturierten Produkten als derivative Komponente abgeschlossen werden. Dies werden in der Regel Payerswaps zur Risikoreduzierung sein. Bezüglich der bestehenden Derivate wird auf die Angaben im Anhang verwiesen. Die quantifizierten Zinsänderungsrisiken werden den vorgesehenen Limits gegenübergestellt. Die Ampel- und Limitsysteme für Zinsänderungsrisiken werden jährlich überprüft und bedarfsweise neu festgelegt. Bei Überschreitungen der Limits entscheidet der Vorstand über Maßnahmen zur Gegensteuerung. Zinsbezogene Finanzinstrumente (einschließlich Derivate) unseres Bankbuchs (Zinsbuchs) haben wir auf der Grundlage der vom IDW veröffentlichten Stellungnahme zur Rechnungslegung RS BFA 3 „Einzelfragen der verlustfreien Bewertung von zinsbezogenen Geschäften des Bankbuchs (Zinsbuch)“ nach der Barwertmethode bewertet. Ein Verpflichtungsüberschuss besteht nicht, so dass die Bildung einer Rückstellung nicht erforderlich war. Dieses Bankbuch umfasst alle Kunden-, Eigenanlage- und zur Zinsbuchsteuerung abgeschlossene Zinsswapgeschäfte mit vergleichbarer maximaler Zinsbindungsdauer. Zinsswapgeschäfte, deren Zinsbindungsdauer im Einzelfall darüber hinausgeht, haben wir zu diesem Zweck aufgeteilt. Den nicht in das Bankbuch einbezogenen Teil der Zinsswapgeschäfte haben wir separat bewertet und eine Rückstellung gebildet. Alle im Bestand befindlichen Zinsswapgeschäfte wurden im Rahmen der Steuerung von Zinsänderungsrisiken abgeschlossen und werden unabhängig von der Laufzeit in die Betrachtung des gesamten Zinsänderungsrisikos einbezogen. Die Überwachung des wertorientierten Zinsänderungsrisikos obliegt dem Zentralbereich Unternehmenssteuerung. Der Vorstand wird monatlich über dieses Risiko im Rahmen des Treasuryberichtes informiert. Sobald Berechnungen durchgeführt werden, erfolgt eine Berichterstattung an den Vorstand. Aus diesem Grund ist eine Ad-hoc-Berichterstattung nicht erforderlich. Die von der deutschen Bankenaufsicht für externe Zwecke vorgegebenen Zinsschocks von +200 Basispunkten bzw. -200 Basispunkten hatten zum jeweiligen Jahresende folgende Barwertveränderungen: Barwertveränderung in Mio. EUR in % der regulatorischen Eigenmittel Zinsänderungsrisiken bei Verschiebung um +200 Basispunkte -200 Basispunkte 2015 2014 2015 2014 -38,0 -35,2 -5,3 -3,4 -28,3 -26,6 -4,0 -2,6 Die Sparkasse ist ein „Kreditinstitut mit erhöhtem Zinsänderungsrisiko“ im Sinne des Rundschreibens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Nr. 11 / 2011 (BA) vom 09.11.2011. Aufgrund der guten Ausstattung mit wirtschaftlichen Eigenmitteln akzeptiert die Sparkasse das eingegangene Zinsänderungsrisiko, um die Ertragschancen aus der Fristentransformation ausnutzen zu können. Darüber hinaus werden die Zinsänderungsrisiken periodisch als Zinsspannenrisiken überwacht. Zinsspannenrisiko ist die negative Abweichung des jeweiligen Zinsüberschusses vom Ergebnis bei konstanten Zinsen und Beständen. Wachstumsbedingtes / strukturbedingtes Zinsspannenrisiko ist die negative Abweichung des periodenbezogenen Zinsüberschusses vom Ergebnis bei konstanten Beständen / konstanter Struktur. Damit wird auch das Vertriebsrisiko (Volumen) abgebildet. Zinsbe- 13 dingtes Zinsspannenrisiko ist die negative Abweichung des periodenbezogenen Zinsüberschusses vom Ergebnis bei konstanter Zinssituation. Damit wird auch das Vertriebsrisiko (Marge) abgebildet. Die Zinsspanneneffekte werden aufgrund der Simulationen mit verschiedenen Bestands- und Zinsentwicklungen für das laufende und die vier Folgejahre ermittelt. Durch den gewählten Betrachtungszeitraum wird der Portfoliostruktur der Sparkasse angemessen Rechnung getragen. Die Zinsspanne (Überschuss der Zinserträge gegenüber den Zinsaufwendungen) ist die wesentliche Steuerungskennziffer. Bei der Überwachung des Zinsspannenrisikos wird die identifizierte Ertragskonzentration durch Aufgliederung des Zinsüberschusses in Konditionsbeitrag und Transformationsertrag berücksichtigt. Die Fachabteilung führt die Erfolgsrechnung monatlich durch. Der Vorstand wird im Rahmen der Prognoserechnung mindestens vierteljährlich hierüber informiert. Sofern eine Reduzierung des Betriebsergebnisses vor Bewertung in Höhe von 500 TEUR oder mehr im Vergleich zum Vormonat festgestellt wird, erfolgt eine unverzügliche Information des Vorstands. Überdies wird eine periodenorientierte Zinsspannensimulation über mehrere Planungsjahre vorgenommen, deren Ergebnisse im vierteljährlichen Risikobericht dargestellt werden. Über angenommene Veränderungen von Bestandsstrukturen im Kundengeschäft werden ebenfalls vertriebliche Risiken / Geschäfts- und Ertragsrisiken aus dem Kundengeschäft bezüglich Volumen und Margen abgebildet. Abschreibungsrisiken geben die Belastung der GuV durch Niederstwertabschreibungen an, die durch Marktpreisrückgänge bei nicht zinstragenden Eigenanlagen oder durch Zinsanstieg verursacht werden. Der geringe Bestand an nicht zinstragenden Eigenanlagen ist ohne Bedeutung für die Risikobeurteilung. Für sie wurden pauschale Annahmen zur Risikoquantifizierung getroffen. Vorhandene Eigenanlagen entfallen hauptsächlich auf zinstragende Wertpapiere und wurden zum strengen Niederstwertprinzip bewertet, obwohl dies aufgrund der Dauerhalteabsicht und -fähigkeit sowie der Zuordnung zum Anlagebestand nicht zwingend erforderlich ist. Die hohe Bedeutung des Risikos ergibt sich aus einem möglichen deutlichen Zinsanstieg. Bei einem Großteil unserer Wertpapieranlagen sind derzeit noch hohe stille Reserven vorhanden, die einen Zinsanstieg zum Teil kompensieren könnten. Für die Eigenanlagen werden die zinsbedingten Abschreibungsrisiken je nach Zinsszenario ermittelt. Das Bewertungsergebnis Wertpapiere ist die wesentliche Steuerungskennziffer. Die Sparkasse betreibt keine Geschäfte im Handelsbuch. Die Sachanlagen werden in betriebsnotwendige und nicht betriebsnotwendige Sachanlagen unterteilt. Sie sind als gebundene Anlagen zu sehen, denen keine Liquidierbarkeit unterstellt wird. Die betriebsnotwendigen Sachanlagen haben einen hohen Nutzen für die Sparkasse. Dieser Nutzen steht im Vordergrund, nicht eine Bewertung zum Verkehrs- oder Ertragswert. Unerwartete Wertminderungen sind eher unwahrscheinlich. Dem Wertverzehr im Verlauf der planmäßigen Nutzungsdauer wird durch die jährlichen Abschreibungen Rechnung getragen. Weitere Marktpreisschwankungen sind nicht zu erwarten. Bei den nicht betriebsnotwendigen Sachanlagen steht der Ertragswert der Vermögensgegenstände im Vordergrund. Für die Einschätzung des Marktpreisrisikos aus nicht betriebsnotwendigen Sachanlagen wird ausschließlich eine im Eigentum der Sparkasse stehende Hotelimmobilie in Euskirchen als relevant betrachtet. Nach der vorgenommenen Zeitwertabschreibung haben sich die Risiken aus dieser Immobilie deutlich reduziert. Das verbliebene Risikopotenzial ergibt sich aus den im Rahmen des Pachtverhältnisses bestehenden vertraglichen Vereinbarungen und aus dem Bonitätsrisiko des Pächters. Bei den sonstigen nicht betriebsnotwendigen vermieteten Sachanlagen betragen die Verhältnisse der Netto-Jahresmieten zu anteiligen Buchwerten in der Regel unter zehn. Außerplanmäßige Abschreibungen sind daher nicht zu erwarten. Bestehende nicht betriebsnotwendige Vermögenspositionen werden weiterhin gehalten. Deren Management ist auf eine Werterhaltung ausgerichtet. Neue direkte Investitionen in nicht betriebsnotwendige Immobilien sollen nicht vorgenommen werden. Davon ausgenommen sind Instand- und Erhaltungsaufwendungen sowie Ersatzbeschaffungen im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen. Neue Investitionen in nicht betriebsnotwendige Immobilien sollen vorrangig über unser neu gegründetes Tochterunternehmen Realwert GmbH erfolgen. Die Überwachung und Steuerung der Marktpreisrisiken der Sachanlagen erfolgt auf Einzelobjektebene und wird im Rahmen der Jahresabschlusserstellung vorgenommen. Wertmindernde Ereignisse, die sich aus dem Bereich der Operationellen Risiken ergeben, werden über das vorhandene Berichtswesen ebenfalls erfasst. Bei den Berechnungen zur Risikotragfähigkeit wird für Marktpreisrisiken aus Sachanlagen aufgrund der strategischen Ausrichtung und der aktuellen Risikobewertung keine unerwartete Belastung mehr berücksichtigt. 14 Unter Berücksichtigung ihrer geordneten Vermögens- und Ertragslage ist die Sparkasse Marktpreisrisiken in vertretbarem Umfang eingegangen. Das Risiko hat sich im Vergleich zum Vorjahr erhöht. 6.5 Bedarfsspannenrisiko Bedarfsspannenrisiko ist die negative Abweichung der Bedarfsspanne (Ergebnis der ordentlichen Erfolgsrechnung ohne Zinsergebnis) vom geplanten Ergebnis. Über angenommene Veränderungen des Provisionsergebnisses werden ebenfalls vertriebliche Risiken / Ertrags- und Geschäftsrisiken aus dem Kundengeschäft bezüglich Provisionen abgebildet. Der Sach- und Personalaufwand ergibt sich überwiegend in Abhängigkeit von den betriebsinternen Erfordernissen an die personelle und technisch-organisatorische Ausstattung. Die Berichterstattung an den Vorstand erfolgt vierteljährlich. Die Personal- und Sachaufwendungen sind fix bzw. reagieren träge auf einen sich verändernden Geschäftsumfang. Dieses Risiko macht die Sparkasse bei jeder Investition in betriebsnotwendige Sachanlagen durch Aufwandsschätzungen auf Basis des Investitionsplanes und durch die langfristige Personalaufwandsplanung transparent. Die Erkenntnisse werden bei entsprechenden Entscheidungen berücksichtigt. Der Sach- und Personalaufwand wird über eine Aufwandsbudgetierung gesteuert. Der Provisionsüberschuss wird über die Vertriebsziele gesteuert. Bezüglich des Bedarfsspannenrisikos ist die Risikolage der Sparkasse gegenüber dem Vorjahr konstant. Die Bedarfsspanne hat sich im vergangenen Jahr reduziert. 6.6 Liquiditätsrisiken Die Sparkasse hat sicherzustellen, dass sie ihre Zahlungsverpflichtungen jederzeit erfüllen kann. Dabei ist eine ausreichende Diversifikation im Hinblick auf die Vermögens- und Kapitalstruktur zu gewährleisten. Neben dem Risiko der Zahlungsunfähigkeit (Liquiditätsrisiko im engeren Sinn) sind zudem das Refinanzierungsrisiko und das Marktliquiditätsrisiko zu beurteilen. Die Sparkasse ist ein Einlageninstitut. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden übersteigen die Forderungen an Kunden in den letzten Jahrzehnten. Die große Bedeutung der Kundeneinlagen als aktuelle Hauptrefinanzierungsquelle kann als Risikokonzentration angesehen werden, ist im Geschäftsmodell begründet und wird akzeptiert. Das Kundengeschäft ist jedoch granular. Das kleinteilige Kundengeschäft macht den größten Anteil am Gesamtgeschäftsvolumen aus und ist für die Refinanzierung der Sparkasse von enormer Bedeutung. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden werden täglich durch den Zentralbereich Unternehmenssteuerung überwacht. Wesentliche Risikokonzentrationen innerhalb des Kundengeschäfts sind nicht vorhanden. Die Stabilität der Liquiditätsversorgung wird durch die Kennziffern zur Liquidität (z. B. LiqV und LCR) bestätigt und durch die strategischen Rahmenbedingungen (z. B. Puffer) gewährleistet. Die Sparkasse ist nicht kapitalmarktorientiert. Institutionelle Refinanzierungen werden regelmäßig nur zweckgebunden für Kundenkredite aufgenommen. Sie verfolgt eine konservative Anlagestrategie der dispositiven Finanzmittel. Die Sparkasse hat ausreichend Refinanzierungsmöglichkeiten über die Notenbank. Die Sparkasse ist Teil der Sparkassen-Finanzgruppe. Sie ist Mitglied des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes. Darüber hinaus gibt es eine länderübergreifende Organisation der Sparkassen-Finanzgruppe auf Bundesebene mit einem leistungsfähigen Liquiditätsverbund und einem mehrstufigen Sicherungssystem. Wir gehen von einer jederzeit ausreichenden Liquiditätsversorgung der Sparkasse innerhalb des Verbundes aus. Hier kann sicherlich eine Risikokonzentration gesehen werden. Jedoch haben die vergangenen Finanzmarktkrisen gezeigt, dass gerade der leistungsfähige Liquiditätsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe eine Stütze im nationalen Finanzsystem gewesen ist. Die Liquiditätsversorgung im Sparkassenverbund war weiterhin funktionsfähig, während eine externe Finanzmittelbeschaffung nur noch sehr eingeschränkt möglich war. Daher stellt diese Konzentration kein Risiko dar. Risikomindernde Diversifikationseffekte werden nicht berücksichtigt. Die Sparkasse verwendet ein einfaches Liquiditätskostenverrechnungssystem. Bis zum Planungshorizont werden durchgängig positive Liquiditätsbeiträge erreicht. Das Refinanzierungsrisiko beschreibt die Gefahr, Refinanzierungen gar nicht oder nur zu erhöhtem Aufwand durchführen zu können. Das Refinanzierungsrisiko würde für die Sparkasse nur bei enormen, extrem unwahrscheinlichen Abflüssen der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden schlagend werden. Durch das Floor-Rating der Sparkassen-Finanzgruppe und die Möglichkeit, die Kundenforderungen zur Verbesserung der Refinanzierungsmöglichkeiten heranzuziehen, erfährt das Spreadrisiko, welches neben der Marktpreisentwicklung die Refinanzierungsaufwendungen maßgeblich beeinflusst, eine Begrenzung. Aus diesem Grund wird im Rahmen der Messung der Risikotragfähigkeit für 15 das Liquiditätsrisiko nur ein pauschal errechneter Sicherheitspuffer berücksichtigt, wodurch das Risiko sofort und stark steigender Liquiditätskosten abgebildet wird. Unter Marktliquiditätsrisiko verstehen wir die Gefahr, Vermögensgegenstände gar nicht oder nur mit größeren Bewertungsabschlägen liquidieren zu können. Das Marktliquiditätsrisiko betrifft vor allem die Schuldverschreibungen im Eigenbestand. Das Marktliquiditätsrisiko hat für uns nur eine geringe Bedeutung, da selbst in schwierigen Marktsituationen eine Veräußerung nicht geplant ist. Aufgrund des Geschäftsmodells und der eigenen Vermögens- und Refinanzierungsstruktur verbleibt für die Sparkasse das Zahlungsunfähigkeitsrisiko im Vordergrund der Steuerung. Wesentliche Voraussetzungen zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen ist ein funktionsfähiges Zahlungsverkehrssystem und ein funktionsfähiger Geld- und Kapitalmarkt. Diese elementaren Voraussetzungen sind durch staatliche und aufsichtsrechtliche Institutionen zumindest auf nationaler Ebene sicherzustellen. Sie liegen damit außerhalb des Einflussbereiches der Sparkasse. Wir erwarten, dass die Europäische Zentralbank (EZB) mit Hilfe ihres geldpolitischen Instrumentariums die Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Geldmarktes weiterhin gewährleisten wird und Refinanzierungsmöglichkeiten gerade in Krisensituationen schafft, selbst wenn eine Liquidation von werthaltigen Vermögenspositionen am freien Markt schwierig sein sollte. Wesentliche Steuerungskennziffern sind die Liquiditätskennziffer, die gestresste Liquiditätskennziffer und die Liquiditätsdeckungsquote. Als kritischer Wert für die gestresste Liquiditätskennziffer und die Liquiditätsdeckungsquote wird eine Grenze von jeweils 1,15 festgelegt. Die Liquiditätsplanung der Sparkasse erfolgt in Anlehnung an die aufsichtsrechtlichen Vorschriften nach dem Konzept der Liquiditätsverordnung (LiqV). Der gesamte Betrachtungszeitraum beträgt ein Jahr (vier Laufzeitbänder gem. LiqV). Wir verfolgen damit einen einfachen und transparenten Ansatz zur Steuerung des Zahlungsunfähigkeitsrisikos. Zusätzlich erfolgt eine tägliche Überwachung der Erfüllung der Liquiditätsdeckungsquote. Als Liquiditätsreserve sind in jedem Fall nominell 30 Mio. EUR hochliquide Aktiva der Stufe 1 gemäß delegierter Verordnung zur Liquiditätsdeckungsquote ohne das dispositive Zentralbankguthaben und ohne den Bargeldbestand vorzuhalten, die auch in Krisenzeiten am Markt veräußerbar sind. Ohne Berücksichtigung dieser Liquiditätsreserve soll daneben das freie EZB-Refinanzierungspotenzial 50 Mio. EUR nicht unterschreiten. Beide Liquiditätsreserven stellen weitere Steuerungsgrößen dar. Zur Überwachung dieser Risikotoleranzen wurde ein Ampelsystem installiert. Die Ampel springt auf gelb, sollte der Überschuss zur freien Liquiditätsreserve von mindestens 80 Mio. EUR die Grenze von 20 Mio. EUR unterschreiten. Das heißt, dass bei einer grünen Einstufung eine Liquiditätsreserve von insgesamt mindestens 100 Mio. EUR besteht. Mit Blick auf die Schwankungen bei den Kundeneinlagen werden ausreichende Refinanzierungsspielräume offen gehalten und die aufsichtsrechtlichen Vorgaben eingehalten. Die Liquiditätsreserve ist aufgrund unserer Dauerhalteabsicht und -fähigkeit im Zeitverlauf sehr stabil und granular. Ein Verkauf von Kundenforderungen ist geschäftspolitisch nicht vorgesehen. Die Überwachung der Liquiditätsrisiken erfolgt durch die Abteilung Rechnungswesen. Diese disponiert täglich die Konten der Sparkasse bei der Landesbank und der Bundesbank und überwacht die Mindestreserve-Erfüllung. Das Dispositionsergebnis wird dem Eigenhandel übermittelt und ist u. a. Grundlage für die Anlageentscheidung. Die Liquiditätsanlage erfolgt durch den Eigenhandel im Rahmen der im Treasury-Ausschuss herbeigeführten Vorstandsbeschlüsse bzw. auf Grundlage der restriktiven Rahmenbedingungen für Handelsgeschäfte. Das Programm „Finanzplanung“ liefert revolvierend für einen Zeitraum von zwölf Monaten für jede Aktiv- bzw. Passivposition den Liquiditätszu- bzw. -abfluss. Grundlage für die Entwicklung der Positionen ist die Differenz zwischen dem aktuellen Bestand des lfd. Monats und den technisch berechneten Prognosebestandsdaten der Folgemonate. Im Rahmen der Berechnung erfolgt monatlich die Ermittlung der Liquiditätskennziffer für das erste Laufzeitband und der Beobachtungskennziffern für die weiteren Laufzeitbänder. Für das Konzept der Risikotragfähigkeit ist weniger das Risiko der Zahlungsunfähigkeit (Liquiditätsrisiko im engeren Sinn) von Bedeutung. Es kann nicht sinnvoll durch Risikodeckungspotenzial begrenzt werden. Um Risiko- und Stressszenarien abzubilden, werden besondere Liquiditätsrechnungen durchgeführt. Zur Messung von Risikokonzentrationen bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kunden werden durch den Zentralbereich Unternehmenssteuerung vierteljährlich die Einlagenbestände je Einzelkunde in einer Größenklassengliederung dargestellt. Dabei werden nur Kunden in die Auswertung einbezogen, deren individueller Einlagebestand über 100 TEUR liegt. Die Auswertung zeigt eine granulare Verteilung. Risikokonzentrationen sind nicht zu erkennen. Die Überwachung der offenen Linien im Pfanddepot der Notenbank und die Fortschreibung der darüber hinaus übertragbaren pfandfähigen Titel erfolgt monatlich. Zusätzlich wird das Volumen möglicher Tagesgeldaufnahmen bei ausgewählten Kontrahenten abgefragt. Der Vorstand wird regelmäßig vierteljährlich im Rahmen des Risikobe16 richtes über die aktuelle Liquiditätskennziffer, die Risiko-Liquiditätskennziffer, die gestresste Liquiditätskennziffer und die Liquiditätsdeckungsquote sowie deren historische Entwicklungen informiert. Dabei wird ein Zeitraum von maximal fünf Jahren betrachtet. Sollte der Risikotoleranzwert von 1,15 der gestressten Liquiditätskennziffer und / oder der Liquiditätsdeckungsquote unterschritten werden, erfolgt unverzüglich eine Information an den Vorstand, die Revision und den TreasuryAusschuss. Die regelmäßige Information über das freie EZB-Refinanzierungspotenzial an den Vorstand erfolgt vierteljährlich im Rahmen des Risikoberichtes. Die Überwachung des Liquiditätspuffers erfolgt aufgrund der Steuerung der Liquiditätsrisiken und der guten Liquiditätslage monatlich durch den Zentralbereich Unternehmenssteuerung. Eine wesentliche kurzfristige Veränderung aufgrund von umfangreichen Veräußerungen von hochliquiden oder notenbankpfandfähigen Vermögenswerten sowie Fälligkeiten ist daher unwahrscheinlich. Daneben erfolgt weiterhin die tägliche Disposition. Hierdurch wird die tägliche aussagekräftige Beurteilung der Liquiditätslage ermöglicht. Sollte die Grenze von 20 Mio. EUR Überschuss unterschritten werden, informiert der Zentralbereich Unternehmenssteuerung den Vorstand und die Revision unverzüglich. Sollte eine liquiditätsbedingte Geldaufnahme in Höhe von 25 Mio. EUR in einem Monat notwendig sein, informiert der Eigenhandel den Vorstand, den Zentralbereich Unternehmenssteuerung und die Revision unverzüglich. Über die Größenklassenverteilung der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden, die Schwankungsbreite der täglichen Bestandsveränderungen und die Liquiditätsliste wird der Vorstand durch die Fachabteilung vierteljährlich informiert. Bei Unterschreitung eines Risikotoleranzwertes analysiert und dokumentiert der Treasury-Ausschuss die Ursachen, die den Notfall ausgelöst haben. Der Treasury-Ausschuss quantifiziert die Liquiditätslücke und schlägt ggf. unverzüglich Sofortmaßnahmen zur Beschaffung von Liquidität gemäß einer für diese Zwecke existierenden Liquiditätsliste vor, über die der Vorstand entscheidet. Die Umsetzung der Maßnahmen wird durch den Eigenhandel vorgenommen. Die Überwachung der Durchführung der Notfallmaßnahmen übernimmt der Zentralbereich Unternehmenssteuerung. Die erfolgte Umsetzung ist vom Zentralbereich Unternehmenssteuerung an den Treasury-Ausschuss zu melden, der die Auswirkung der Maßnahmen auf die Liquiditätslage feststellt und ggf. weitere Sofortmaßnahmen vorschlägt, sollten diese erforderlich sein. Ist die Unterschreitung des Risikotoleranzwertes nicht mehr gegeben, stellt der Treasury-Ausschuss das Notfallende fest und informiert den Vorstand. Die aufsichtsrechtlichen Standards werden mit Reserven eingehalten. 6.7 Operationelle Risiken Operationelle Risiken sind die Gefahr von Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder infolge externer Einflüsse eintreten. Sie entstehen im Zuge der normalen Geschäftstätigkeit und umfassen ebenfalls externe politische und rechtliche Risiken. Anzahl, Art und Ausmaß der Schäden bzw. Risiken werden als Steuerungsgrößen betrachtet. Die Sparkasse ist gesetzlich verpflichtet, eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation sowie ein angemessenes und wirksames Risikomanagement zu unterhalten. Dies spiegelt sich in unseren schriftlich fixierten aufbau- und ablauforganisatorischen Regelungen wider. Hierdurch beugen wir Risiken vor, die dadurch entstehen, dass Zuständigkeiten nicht eindeutig definiert sind bzw. Prozesse einschließlich Informationspflichten nicht ausreichend geregelt sind. Zur Minimierung von Risiken aus rechtlich nicht durchsetzbaren Verträgen verwenden wir im Geschäftsverkehr mit Kunden Vertragsvordrucke des Deutschen Sparkassenverlages, die einer juristischen Prüfung unterzogen werden. Bestimmte Rechtsrisiken werden zudem durch die MaRisk Compliance-Funktion identifiziert und bewertet. Erforderlichenfalls wirkt diese Funktion auf eine Risikoreduzierung hin. Bei der Gestaltung von wesentlichen Prozessen orientieren wir uns grundsätzlich an den Empfehlungen des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes und der Finanz Informatik. Zusätzlich trägt die Interne Revision durch umsetzungsbegleitende Prüfungshandlungen zur Qualitätssicherung und -verbesserung interner Verfahren bei. Durch die Teilnahme an institutsübergreifenden Veranstaltungen (Erfahrungsaustausch, Workshops, Tagungen) werden fachliche Weiterentwicklungen frühzeitig erkannt und berücksichtigt. Zur Sicherstellung der Qualität bei der Durchführung von Projekten besteht in der Organisationsabteilung ein zentrales Projektmanagement. Daneben erleichtert dies die Durchführung und das Controlling von Projekten. Die Umsetzung neuer Anforderungen, die sich z. B. aus Änderungen des Kundenverhaltens oder neuen rechtlichen Rahmenbedingungen ergeben können, wird durch die Bereitstellung und den Einsatz qualitätsgesicherter Anwendungen unterstützt. Risikokonzentrationen wurden nicht identifiziert. Risiken, die dadurch entstehen, dass Mitarbeiter nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen, nicht über eine den Anforderungen der Stelle entsprechende Qualifikation verfügen oder nicht aus17 reichend motiviert sind, identifizieren und begegnen wir durch Personalbedarfsanalysen, eine bewusste Personalauswahl, die Bereitstellung eines angemessenen Weiterbildungsbudgets, eine regelmäßige Mitarbeiterbeurteilung sowie durch eine Beobachtung der Krankheitstage und Arbeitszeitkonten. Das Interne Kontrollsystem schützt vor Schäden aus unautorisierten Handlungen, Bearbeitungsfehlern und unsachgemäßer Beratung. Hinweise auf unautorisierte Handlungen lösen diverse, im Anweisungswesen beschriebene Meldepflichten aus, sie können zudem im Rahmen eines Hinweisgebersystems gemäß KWG kommuniziert werden. Ferner wurden diesbezüglich Versicherungen abgeschlossen. Das Vergütungssystem korrespondiert mit den strategischen Vorgaben, setzt keine Fehlanreize und führt nicht zu unangemessenen Risiken für die Sparkasse. Risikokonzentrationen wurden nicht identifiziert. Im Bereich der Infrastruktur steht die Sicherheit der Elektronischen Datenverarbeitung im Mittelpunkt. Zur Sicherung von Datenintegrität, -verbindlichkeit, -vertraulichkeit und -verfügbarkeit wurden organisatorische Regelungen erlassen, deren Angemessenheit und Wirksamkeit von einem ITSicherheitsausschuss bzw. einem IT-Sicherheitsbeauftragten überwacht werden. Die Organisation der Datenverarbeitung orientiert sich am Rahmenwerk „Sicherer IT-Betrieb“ des Informatikzentrums der Sparkassenorganisation GmbH (SIZ). Durch Modellrisiken, die in den eingesetzten Steuerungsinstrumenten liegen können, könnten falsche Steuerungsimpulse gesetzt werden. Die Arbeitsplatzsicherheit wird von der Fachkraft für Arbeitssicherheit überwacht. Die Sicherheitstechnik entspricht dem aktuellen Standard. Ihre Funktionsfähigkeit wird regelmäßig überprüft. Die Qualität der übrigen Haus- und Gebäudetechnik ist bei der Sparkasse von untergeordneter Bedeutung. Es finden regelmäßige Unterweisungen bezüglich der im Notfallhandbuch festgelegten Verhaltens- und Verfahrensweisen in möglichen Notfallsituationen statt. Zudem werden Notfallübungen durchgeführt. Risikokonzentrationen wurden nicht identifiziert. Zur finanziellen Abschirmung der Risiken aus externen Einflüssen, wie Naturgewalten und Unfällen, wurden die allgemein üblichen Versicherungen abgeschlossen. Bei anstehenden Outsourcingentscheidungen wird eine Risikoanalyse zur Einschätzung der Wesentlichkeit vorgenommen. Bei wesentlichen Auslagerungen sowie nicht wesentlichen Auslagerungen, bei denen Risiken in der Risikoanalyse identifiziert wurden, erfolgt eine aktive Überwachung und Steuerung. Risikokonzentrationen ergeben sich durch die Auslagerungen von wesentlichen Aktivitäten und Prozessen auf die Finanz Informatik GmbH & Co. KG, die Deutsche Wertpapier Service Bank AG und die Sparkassen-Rating und Risikosysteme GmbH. Hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und Risikogehalt bestehen keine sinnvollen Alternativen. Die Risiken, die grundsätzlich akzeptiert werden, sind in die internen Risikocontrollingprozesse angemessen eingebunden. Die Einflussnahmemöglichkeiten auf risikominimierende und -steuernde Prozesse dieser externen Dienstleister durch die Sparkasse als Einzelinstitut sind begrenzt. Die Einflussnahme im Sinne der Sparkassen-Finanzgruppe wird durch die Vertretung der Mitgliedsinstitute in den Gremien gewährleistet. Der mögliche länger andauernde Ausfall, z. B. der Finanz Informatik, wird als für die Sparkasse nicht beeinflussbare Katastrophe betrachtet. Es liegen entsprechende Notfallkonzepte bei der FI vor, damit es nicht zu einem längerfristigen Ausfall kommt. Zur Verhinderung von betrügerischen und kriminellen Handlungen zu Lasten der Sparkasse wurde zusätzlich eine Zentrale Stelle bestimmt, die nach den gesetzlichen Regelungen sämtliche Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung sowie der sonstigen strafbaren Handlungen koordiniert und für ein risikominimierendes Gesamtkonzept sorgt. Die Zentrale Stelle wird bei der Risikoinventur einbezogen. Bei auftretenden Kundenreklamationen und Schadensereignissen werden Ursachenanalysen durchgeführt und eventuell erforderliche Anpassungen vorgenommen bzw. Maßnahmen getroffen. Dies gilt ebenso für die anlassunabhängige Identifikation und Bewertung bedeutender Risikopotenziale. Nach der Risikoinventur erfolgt die qualitative Risikobewertung. Zusätzlich erfolgt eine regelmäßige Analyse der Eigenversicherungen. Ex post werden die Schäden in einer Schadensfalldatenbank erfasst und analysiert. Die Bearbeitung der Schadensfälle erfolgt im Vorstandssekretariat. Für die Meldung von Schadensfällen und Risikopotenzialen ist jeder Bereich verantwortlich. Durch die Beachtung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement und die zeitnahe Umsetzung von Neuerungen werden Operationelle Risiken umfassend reduziert. Im Hinblick auf die aufbauund ablauforganisatorischen Regelungen, die Verwendung von Vertragsvordrucken des Deutschen Sparkassenverlages im Kundengeschäft, die Mitarbeiterauswahl, -ausstattung und -qualifikation, die Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems, die Ausgestaltung des Vergütungssystems, die abgeschlossenen Versicherungen und die in der Vergangenheit eingetretenen Schadensfälle werden Operationelle Risiken – auch unter Würdigung des Gesamtrisikoprofils der Sparkasse – als niedrig gewertet. Auf vorhandene Risikopotenziale wird angemessen reagiert. Bei Betrachtung von wenig wahrscheinlichen Extremsituationen sind jedoch für jeden Teilbereich wesentliche Operationelle 18 Risiken mit jeweils sehr extremem Schadenpotenzial denkbar, die nicht vollständig ausgeschlossen werden können. Die Information des Vorstands und der jeweiligen Beauftragten über Schadensfälle erfolgt volumenunabhängig. Der Gesamtvorstand wird vierteljährlich im Rahmen des von dem Zentralbereich Unternehmenssteuerung zu erstellenden Risikoberichtes über eingetretene Schadensfälle des laufenden Jahres und Operationelle Risiken informiert. Gegenstand dieser Information sind die Art, die Ursachen und das Ausmaß von Schäden bzw. Risiken. Für operationelle Risiken wurden pauschale Puffer festgelegt, die vollständig mit Risikodeckungspotenzial unterlegt werden. Risikotoleranzen / Limits für operationelle Risiken sind schwer festzulegen, da in vielen Fällen die Anzahl und die Höhe von Schäden nur wenig zu beeinflussen sind. Das Risiko einer Inanspruchnahme aus operationellen Risiken (z. B. bei Rechtsrisiken) ist schwer abschätzbar. Für erkennbare Risiken werden Rückstellungen gebildet. Eine Überprüfung der jährlichen Bruttoschäden in den letzten Jahren gemäß Schadensfalldatenbank ergibt, dass auch die Gesamtsumme deutlich unter dem pauschal für operationelle Risiken angenommenen Teillimit liegt. Risikomindernde Diversifikationseffekte werden nicht berücksichtigt. Mit den bestehenden Verfahren werden die Operationellen Risiken ausreichend gemanagt. Der jährliche Bruttoschaden soll 500 TEUR nicht überschreiten. Dieser Wert wurde in der Vergangenheit deutlich unterschritten. Die bekannt gewordenen Schadensfälle sind im Verhältnis zur Risikodeckungsmasse weiterhin gering. Die Sparkasse sieht derzeit keine erhöhten Operationellen Risiken. 6.8 Sonstige Risiken Die sonstigen Risiken lassen sich nicht den zuvor genannten Risikoarten zuordnen, wobei eine Quantifizierung der sonstigen Risiken ggf. über diese Risikoarten erfolgen kann. Das Reputationsrisiko beschreibt die Gefahr, dass der Ruf, das Ansehen und / oder die Vertrauenswürdigkeit (die Reputation) der Sparkasse durch an die Öffentlichkeit dringende Informationen so sehr belastet wird, dass negative Auswirkungen auf die Ertrags- und / oder Vermögenslage der Sparkasse zu befürchten sind. Diese negative Öffentlichkeitswirkung könnte z. B. durch eingetretene oder drohende Risiken oder eine allgemein negative Darstellung in den Medien verursacht werden. Das Reputationsrisiko stellt für die Sparkasse ggf. ein Folgerisiko operationeller und auch anderer Risiken (z. B. Marktpreisänderungs- und Adressenrisiken) dar. Durch eine qualitativ hochwertige Leistungserbringung, zu der in der Geschäftsstrategie wesentliche Aussagen festgelegt wurden, soll die Kundenzufriedenheit dauerhaft auf einem sehr hohen Niveau gehalten werden. Im Rahmen der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen, z. B. aus dem Geldwäschegesetz und dem Kreditwesengesetz, wird eine Überwachung der Geschäftsbeziehungen vorgenommen. Hierdurch wird gleichzeitig auch das Risiko begrenzt, dass sich aus Geschäftsbeziehungen negative Auswirkungen auf die Reputation der Sparkasse ergeben. Das Reputationsrisiko wird ebenfalls bei strategischen Managemententscheidungen mit möglicher Außenwirkung, wie z. B. Entscheidungen über Auslagerungen von Geschäftsaktivitäten oder über die Einführung bzw. Änderung von Produkten und Vertriebswegen im Rahmen des Neuen-Produkt-Prozesses betrachtet. Bei einem eintretenden Reputationsrisiko könnte die Auswirkung auf die Sparkasse erheblich sein. Die Eintrittswahrscheinlichkeit wird als gering betrachtet, da über die Verbundwahrnehmung das Reputationsrisiko einer einzelnen Sparkasse begrenzt wird. Durch die Leistungsfähigkeit der Sparkassen-Finanzgruppe insgesamt wird die Wahrscheinlichkeit eines zentral verursachten Reputationsrisikos mit negativen Auswirkungen für die Sparkasse ebenfalls als gering eingestuft. Mit den bestehenden Verfahren werden die Risiken ausreichend gemanagt. Nach der Risikoinventur erfolgt die Risikobewertung durch den Zentralbereich Vorstandssekretariat. Eine sinnvolle vorausschauende Quantifizierung des Reputationsrisikos ist nicht möglich. Eine Berücksichtigung als eigene Risikoart innerhalb der Risikotragfähigkeit bzw. Stresstestrechnungen erfolgt nicht, da sie über andere einbezogene Risiken angemessen abgebildet werden. Mögliche Auswirkungen auf die Ertragslage werden indirekt über den Rückgang von Geschäftsaktivitäten im Rahmen der Volumens- und Provisionsertragsplanungen berücksichtigt. Das strategische Managementrisiko besteht in der Gefahr, dass die Ertrags- und / oder Vermögenslage der Sparkasse durch strategische Entscheidungen oder Managementfehler in der Gesamtbanksteuerung belastet wird. Mit den bestehenden Instrumenten der Risikofrüherkennung, wie z. B. der Erfolgsprognose und der langfristigen Rentabilitätsplanung, den guten überbetrieblichen Vergleichsmöglichkeiten und der Überwachung durch die Aufsichtsorgane der Sparkasse werden die Risiken ausreichend überwacht. Bei eintretenden Risiken aus strategischen Fehlentscheidungen und sonstigen Managementfehlern könnte die Auswirkung auf die Ertrags- und Vermögenslage erheblich sein. Durch die für die Organe der Sparkasse abgeschlossene Vermögensschadenhaftpflichtversiche19 rung wird das Nettoschadenspotenzial aus Verletzungen der kaufmännischen Sorgfaltspflicht der Organe für die Sparkasse begrenzt. Die Risiken werden außerdem durch den eingeführten Strategieprozess, der eine weitgehende Beteiligung aller Unternehmensbereiche vorsieht, begrenzt. Die Eintrittswahrscheinlichkeit wird auch zukünftig als gering betrachtet. Vor diesem Hintergrund wird das strategische Managementrisiko als nicht wesentliches Risiko eingestuft. Als Quellen der Risikoerkennung dienen die vierteljährlichen Risikoberichte, die internen und externen Prüfungsberichte, Betriebsvergleiche und die Ergebnisse durchgeführter Befragungen. Eine sinnvolle vorausschauende Quantifizierung des strategischen Managementrisikos ist nicht möglich. Aus dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe können wegen der in diesem Zusammenhang vom RSGV zu unterhaltenden Stützungs- und Reservefonds ebenfalls Risiken für die Sparkasse entstehen. Die Inanspruchnahme der Sparkasse aus der Nachschuss- bzw. Auffüllungspflicht darf jedoch nicht zu einer substanziellen eigenen Gefährdung führen. Dies gilt sinngemäß auch für die Einlagensicherungssysteme auf nationaler bzw. EU-Ebene. Durch das bestehende Risikomonitoring der Sparkassen-Finanzgruppe werden die Risiken aus dem Sicherungssystem begrenzt. Es ermöglicht eine frühzeitige Erkennung einer verschlechterten Risikolage bei Mitgliedsinstituten und eröffnet den Sicherungseinrichtungen Einfluss- und Sanktionsmöglichkeiten zur Verbesserung der individuellen Risikosituation der das Sicherungssystem evtl. belastenden Institute und damit auch zur Abwendung von Risiken für das Sicherungssystem. Als Quellen der Risikoerkennung dienen bekannt werdende Informationen und Berichte über Stützungsfälle vom Risikomonitoringausschuss des RSGV sowie aus den Ausschüssen der Sicherungseinrichtungen der Sparkassen-Finanzgruppe, die das Sicherungssystem bilden. Eine sinnvolle vorausschauende Quantifizierung der Risiken aus dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe und den sonstigen Einlagensicherungssystemen ist nicht möglich. Das Schadenspotenzial wird jedoch als gering eingeschätzt. Die Eintrittswahrscheinlichkeit wird als mittel eingeschätzt. Aus den Regelungen zur europäischen Bankenunion und den Einlagensicherungssystemen auf nationaler bzw. EU-Ebene ergeben sich laufende Aufwendungen für die Sparkasse. Bezüglich der sonstigen Risiken wird wie bisher nicht von außergewöhnlichen Belastungen ausgegangen. 6.9 Zusammenfassende Darstellung der Risikolage Im Geschäftsjahr 2015 hat sich die Risikolage der Sparkasse nicht wesentlich verändert. Die Limite wurden auf Basis der Risikoinventur und einer Risikotragfähigkeitsanalyse unter Berücksichtigung der Ertrags- und Vermögenslage sowie der strategischen Ausrichtung der Sparkasse definiert. Das festgelegte steuerungsrelevante Gesamtlimit, das etwa 55 % des Risikodeckungspotenzials ausmacht, wird mit Reserven eingehalten. Überschreitungen von Teillimits an drei Stichtagen in der periodenorientierten Betrachtung konnten durch geringe Auslastungen bei den anderen Risikokategorien kompensiert werden. Die von der Sparkasse eingegangenen Risiken sind im Hinblick auf die geordnete Ertrags- und Vermögenslage tragbar. Adressenrisiken und Zinsänderungsrisiken sind mit ihrem maßgeblichen Anteil am Gesamtlimit die bedeutendsten Risikoarten. Die eingerichteten Risikomanagementsysteme sind im Hinblick auf das Gesamtrisikoprofil und die strategischen Vorgaben der Sparkasse angemessen. Sie werden der Bedeutung der jeweiligen Risikoarten gerecht. 7 Prognosebericht Die tatsächlichen Ergebnisse können wesentlich von den nachfolgend dargestellten Erwartungen über die voraussichtliche Entwicklung abweichen. Die Sparkasse verfügt über Instrumente und Prozesse, um Abweichungen von den Erwartungen zu erkennen, zu analysieren und gegebenenfalls steuernd einzugreifen. Die Voraussetzungen für eine weitere positive gesamtwirtschaftliche Entwicklung in den Jahren 2016 und 2017 sind durchaus gegeben. Als Stütze des Wachstums dürften sich erneut die Konsumausgaben erweisen. Die Wachstumsimpulse des privaten Konsums könnten wegen des Auslaufens zuvor stimulierend wirkender Faktoren (z. B. Einmaleffekt aus der Einführung des Mindestlohns, kein weiterer starker Rückgang der Ölpreise) etwas nachlassen. Gleichzeitig dürfte der staatliche Konsum noch stärker an Bedeutung gewinnen. Von den Investitionen sind demgegenüber zunächst keine größeren Wachstumsimpulse zu erwarten. Die deutsche Exportwirtschaft sollte von dem stimulierenden Effekt 20 der Abwertung des Euro noch einige Zeit profitieren können. Die Bundesbank prognostiziert als Ergebnis ihrer Einschätzung der Perspektiven für die deutsche Wirtschaft ein reales Wachstum von 1,8 % in 2016 und 1,7 % im Folgejahr. Die Äußerungen von EZB-Präsident Draghi im Anschluss an die EZB-Ratssitzung vom 21. Januar 2016 nährten bereits Spekulationen über weitere geldpolitische Lockerungen im laufenden Jahr. Aufgrund des niedriger als erwartet verlaufenden Inflationspfades und dessen prognostizierte Entwicklung hielten zahlreiche Finanzanalysten eine nochmalige Absenkung des Einlagenzinssatzes im Zuge der EZB-Ratssitzung im März 2016 für nicht ausgeschlossen. Diese Vermutungen wurden sogar noch übertroffen. In dieser Sitzung wurden neben der Reduzierung des Zinssatzes für die Einlagenfazilität von -0,3 % auf -0,4 % u. a. auch die Rücknahme des Leitzinssatzes von 0,05 % auf 0,00 % und die Ausweitung des Ankaufprogramms von monatlich 60 Mrd. EUR auf 80 Mrd. EUR beschlossen. Mit den EZB-Entscheidungen wurden die Erwartungen über den Zeitpunkt des Ausstiegs aus der expansiven Geldpolitik im Euro-Raum sukzessive weiter in die Zukunft verschoben. Kritiker verweisen vor diesem Hintergrund auf die erheblichen Risiken einer Fortsetzung der Niedrigzinspolitik. So besteht die Gefahr, dass Investoren erhöhte Risiken in Kauf nehmen, ohne über ausreichend hohe Risikopuffer zu verfügen. Abrupte Veränderungen von Vermögenspreisen (wie z. B. das Platzen von Preisblasen an Wertpapier- und Immobilienmärkten) können in einem solchen Umfeld unmittelbar die Finanzstabilität gefährden. Die durch die EZB-Politik künstlich herbeigeführten günstigen Finanzierungskonditionen schaffen in den Euro-Staaten zudem den Anreiz, notwendige Konsolidierungsschritte und Strukturreformen aufzuschieben. Aus heutiger Sicht besteht frühestens mit dem bislang geplanten Termin für das Auslaufen des Anleihekaufprogramms im März 2017 die Chance, dass die EZB zu einer geldpolitischen Normalität zurückkehrt. Die Umfrage der Deutschen Bundesbank zur Ertragslage und Widerstandsfähigkeit deutscher Kreditinstitute im Niedrigzinsumfeld aus dem Jahr 2015 hat gezeigt, dass die anhaltend niedrigen Zinsen die deutschen Kreditinstitute in allen abgefragten Szenarien zur Zinsentwicklung über einen Zeitraum von fünf Jahren deutlich belasten. Bislang scheinen die Kreditinstitute insgesamt zwar keine übermäßig hohen Risiken einzugehen. Gleichwohl sind die Zinsänderungsrisiken gestiegen. Die meisten Institute sind jedoch angesichts des vorhandenen Überschusskapitals und verfügbarer stiller Reserven widerstandsfähig gegenüber den Belastungen aus dem Niedrigzinsumfeld. Dies trifft auch auf die Sparkasse zu. Negativzinsen im Kundengeschäft sind bisher nicht vorgesehen. Im Hinblick auf das herausfordernde Unternehmensumfeld und zur Stärkung der Marktpräsenz wird das Vorstandsgremium der Sparkasse ab dem 1. April 2016 um einen weiteren Marktvorstand auf drei Personen erweitert. Die Sparkasse geht für das laufende Geschäftsjahr von einer im Vergleich zu den Vorjahren stetigen Geschäftsentwicklung aus. Der prognostizierte Zuwachs bei den Kundenforderungen resultiert insbesondere aus steigenden Wohnungsbaudarlehen. Der ebenfalls prognostizierte leichte Zuwachs bei den Kundenverbindlichkeiten geht vermutlich mit einer Fortsetzung der strukturellen Verschiebungen (Erhöhung täglich fällige Einlagen, Rückgang Spareinlagen) einher. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten werden sich im Gegenzug leicht reduzieren, so dass die Bilanzsumme in etwa konstant bleiben wird. Der Umfang des bilanzneutralen Kundenwertpapiergeschäfts wird zunehmen. Im Bauspar- und Versicherungsgeschäft rechnet die Sparkasse mit einem Zuwachs. Bis zum Jahresende erwartet die Sparkasse Geldmarktsätze auf nahezu unverändertem Niveau. Im Zehnjahresbereich sieht sie ansteigende Zinssätze von etwa 1,30 %. Der Zinsüberschuss wird sich voraussichtlich u. a. zinsbedingt im Vergleich zum Vorjahr um etwa 1,3 Mio. EUR reduzieren. Der Zinsaufwand wird weniger stark sinken als der Zinsertrag. Insbesondere eine inverse Zinsentwicklung würde die Zinsspanne belasten. Das Provisionsergebnis und die Bedarfsspanne werden jeweils leicht steigen. Für das Jahr 2016 erwartet die Sparkasse ein nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten prognostiziertes Betriebsergebnis vor Bewertung von 11,2 Mio. EUR. Die Cost-Income-Ratio wird sich auf Grundlage dieser Prognose leicht verschlechtern. Die Bewertungsaufwendungen werden die Bewertungserträge im laufenden Geschäftsjahr voraussichtlich übersteigen. Die neutralen Aufwendungen werden die neutralen Erträge insbesondere bei weiteren Rückgängen des Marktzinsniveaus im laufenden Geschäftsjahr voraussichtlich übersteigen, da in diesem Fall die Rückstellung für den nicht in das Bankbuch einbezogenen Teil der Zinsswapgeschäfte erhöht werden müsste. Die Anforderungen der LiqV und der Liquiditätsdeckungsquote wird die Sparkasse voraussichtlich einhalten und ihre Zahlungsbereitschaft wird jederzeit gegeben sein. Auf Grundlage des internen Kapitalplanungsprozesses wird die Sparkasse auch die künftigen erhöhten Eigenmittelanforderungen mit Reserven erfüllen. Der jahresdurchschnittliche Mitarbeiterbestand wird sich vermutlich weiter reduzieren. Wir erwarten, dass die aktuell und zukünftig von der Sparkasse übernommenen 21 Risiken insbesondere im Hinblick auf die geordnete Ertrags- und Vermögenslage weiterhin tragbar sein werden. Auf neue aufsichtsrechtliche Anforderungen, z. B. die weitere Umsetzung von Basel III wird sich die Sparkasse durch geeignete Maßnahmen angemessen und rechtzeitig einstellen. Nachhaltige Auswirkungen auf das Geschäftsmodell werden nicht erwartet. Euskirchen, den 21. März 2016 Kreissparkasse Euskirchen Vorstand Becker Cremer 22