Daten
Kommune
Bedburg
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Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 35. Sitzung des Rates der Stadt Bedburg
am Dienstag, den 18.05.2004.
Sitzungsbeginn:
17:31 Uhr
Sitzungsende:
18:41 Uhr
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Betreff
11.
Bebauungsplan Nr. 2a/Kirchherten/Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 36.
Änderung
-Gebiet in Verlängerung der beiden Stichstraßen an der Dr.-Hubert-Lesaar-Straße
zwischen Breite Straße und Mühlenstraßea) Aufhebung des Satzungsbeschlusses/Aufhebung und Neufassung des
Aufstellungsbeschlusses
b) Beschluss zur erneuten Offenlage gem. § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches
c) Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses für die 36. Änderung
des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg
Fachbereichsleiter Ackermann erläutert vor Beschlussfassung, dass aufgrund
des dem Bebauungsplangebiet benachbarten landwirtschaftlichen Hofes evtl.
auch entsprechende Lärmschutzmaßnahmen erforderlich werden.
Nach weiteren Wortbeiträgen durch die Herren Heinen, Druch, Spielmanns und
Fachbereichsleiter Ackermann geht der Vorsitzende zur Abstimmung über.
Beschluss:
zu a)
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt aus Rechtssicherheitsgründen, den
Satzungsbeschluss gem. § 10 des Baugesetzbuches für den Bebauungsplan Nr.
2a/Kirchherten vom 10.02.2004 aufzuheben und einen neuen Aufstellungsbeschluss bei
Änderung der Gebietsausweisung von MD* -Dorfgebiet (lärmvorbelastet) in WA* Allgemeines Wohngebiet mit der nachfolgenden Kennzeichnung - Aufgrund der
Randlage des landwirtschaftlichen Betriebes zum bebauten Bereich gelten für das neu
ausgewiesene Allgemeine Wohngebiet (WA) dorfgebietstypische Vorbelastungen – zu
fassen. Die übrigen Planinhalte und Ziele sollen weiterhin beibehalten werden.
zu b)
Ferner beschließt der Rat der Stadt Bedburg, den Bebauungsplan Nr.
2a/Kirchherten gem. § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches erneut öffentlich
auszulegen, wobei bestimmt wird, dass Anregungen nur zum geänderten Teil der
Planung vorgetragen werden können.
Die Frist der Offenlage wird aufgrund der bereits erreichten Planreife des
Bebauungsplanes auf 2 Wochen begrenzt.
zu c)
Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Bedburg, den Aufstellungsbeschluss für die 36.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg vom 14.10.2003 aufzuheben
und einen neuen Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches zu fassen,
mit dem Planungsziel der Änderung von Flächen für die Landwirtschaft in
Wohnbauflächen, dies bei Reduzierung des Plangeltungsbereiches auf die
Plangebietsgrenzen des Bebauungsplanes Nr. 2a/Kirchherten.
Der Planentwurf ist Bestandteil dieser Niederschrift und als Anlage 6 beigefügt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)