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Beschlussvorlage GB (Z2 / V247 / 2016 (KA 28.09.2016))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
17 kB
Datum
05.10.2016
Erstellt
30.09.16, 15:03
Aktualisiert
30.09.16, 15:03
Beschlussvorlage GB (Z2 / V247 / 2016 (KA 28.09.2016))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z2 / V247 / 2016 Datum: 30.09.2016 Vorabauszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses vom 28.09.2016 A) TOP 25 Öffentliche Sitzung Fortschreibung des Nahverkehrsplans Kreis Euskirchen 1. Sachstand Integration TaxiBus und AST in den kreisangehörigen Kommunen 2. Zülpich-Konzept: Teilumsetzung zum Fahrplanwechsel Dezember 2016 V 247/2016 Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr Z1 21.09.2016 Kreisausschussmitglied Ramers (SPD) erläutert die Situation in der Gemeinde Blankenheim und ist der Auffassung, dass man insgesamt kreisweit als einheitlichen Standard samstags bis 14 Uhr bei einem Stundentakt verbleibe und wenn eine Kommune darüber hinaus im Anschluss auch noch einen Zweistundentakt anbieten möchte, dann könne sie dies gerne tun. Herr Blindert, GBL V, erläutert, dass der Beschluss für den Bereich der Gemeinde Blankenheim den Wechsel vom Stundenauf einen Zweistundentakt beinhalte. Dies sei auch so von der Gemeinde Blankenheim beantragt worden. Dies sei einerseits kritisch zu sehen aber andererseits biete es auch die Möglichkeit diese Taktung zu testen und nach Abschluss der Pilotphase auszuwerten und durch den Kreistag ggf. einen anderen Beschluss herbeizuführen. Kreisausschussmitglied Ramers (SPD) informiert über die politische Diskussion, die im Ausschuss in Blankenheim geführt wurde und dass dies dann anscheinend nicht mit dem übereinstimme, was die Verwaltung nun beim Kreis beantragt habe. Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) teilt mit, dass die Rückmeldungen an ihn mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag übereinstimmten. Letztlich sei allerdings das Problem, insbesondere auch im Punkt 2 zu Zülpich, die mangelnde Einbindung der Politik vor Ort in den Kommunen. Der Vorsitzende schlägt daraufhin vor, heute keinen Beschluss zu fassen und zunächst die Sachlage mit der Gemeinde Blankenheim nochmals abzustimmen, um dann im Kreistag entweder den vorliegenden Beschluss oder einen entsprechend abgewandelten Beschluss zu fassen. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch.