Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
17 kB
Datum
05.10.2016
Erstellt
30.09.16, 15:03
Aktualisiert
30.09.16, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z2 / V247 / 2016
Datum: 30.09.2016
Vorabauszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses vom 28.09.2016
A)
TOP 25
Öffentliche Sitzung
Fortschreibung des Nahverkehrsplans Kreis Euskirchen
1. Sachstand Integration TaxiBus und AST in den
kreisangehörigen Kommunen
2. Zülpich-Konzept: Teilumsetzung zum Fahrplanwechsel
Dezember 2016
V 247/2016
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
Z1
21.09.2016
Kreisausschussmitglied Ramers (SPD) erläutert die Situation in
der Gemeinde Blankenheim und ist der Auffassung, dass man
insgesamt kreisweit als einheitlichen Standard samstags bis 14
Uhr bei einem Stundentakt verbleibe und wenn eine Kommune
darüber hinaus im Anschluss auch noch einen Zweistundentakt
anbieten möchte, dann könne sie dies gerne tun.
Herr Blindert, GBL V, erläutert, dass der Beschluss für den
Bereich der Gemeinde Blankenheim den Wechsel vom Stundenauf einen Zweistundentakt beinhalte. Dies sei auch so von der
Gemeinde Blankenheim beantragt worden. Dies sei einerseits
kritisch zu sehen aber andererseits biete es auch die Möglichkeit
diese Taktung zu testen und nach Abschluss der Pilotphase
auszuwerten und durch den Kreistag ggf. einen anderen
Beschluss herbeizuführen.
Kreisausschussmitglied Ramers (SPD) informiert über die
politische Diskussion, die im Ausschuss in Blankenheim geführt
wurde und dass dies dann anscheinend nicht mit dem
übereinstimme, was die Verwaltung nun beim Kreis beantragt
habe.
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) teilt
mit, dass die Rückmeldungen an ihn mit dem vorliegenden
Beschlussvorschlag übereinstimmten. Letztlich sei allerdings das
Problem, insbesondere auch im Punkt 2 zu Zülpich, die
mangelnde Einbindung der Politik vor Ort in den Kommunen.
Der Vorsitzende schlägt daraufhin vor, heute keinen Beschluss
zu fassen und zunächst die Sachlage mit der Gemeinde
Blankenheim nochmals abzustimmen, um dann im Kreistag
entweder den vorliegenden Beschluss oder einen entsprechend
abgewandelten Beschluss zu fassen.
Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch.