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Beschlussvorlage GB (Z1 / V247 / 2016 (PlanA 21.09.2016))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
17 kB
Datum
05.10.2016
Erstellt
26.09.16, 10:02
Aktualisiert
26.09.16, 10:02
Beschlussvorlage GB (Z1 / V247 / 2016 (PlanA 21.09.2016))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z 1/V 247/2016 Datum: 21.09.2016 Vorabauszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr vom 21.09.2016 A) TOP 11 Öffentliche Sitzung Fortschreibung des Nahverkehrsplans Kreis Euskirchen 1. Sachstand Integration TaxiBus und AST in den kreisangehörigen Kommunen 2. Zülpich-Konzept: Teilumsetzung zum Fahrplanwechsel Dezember 2016 Seitens der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN wird deutlich gemacht, dass es die oberste Priorität sei, dass die Berufspendler, Studenten und Schüler pünktlich die Züge erreichen. Weiter bemerkt die Fraktion, dass eine Schnellbuslinie nicht das geeignete Mittel sei, die Orte anzubinden. Auf Anfrage der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN erklärt die Verwaltung, dass die RVE bestätigt habe, dass trotz der geänderten Wegeführung die Fahrplanzeiten eingehalten würden. Darauf müsse man sich verlassen. Die Verwaltung weist aber auch auf die Beschleunigung der Linie 298 hin, was als ebenso wichtig angesehen werde. Sollte jedoch wider Erwachten, dieses neue System nicht funktionieren, bestünde jeder Zeit die Möglichkeit darauf zu reagieren bzw. es zu ändern. Der Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr empfiehlt folgende Beschlussfassung: zu 1.) Der Kreistag nimmt die Ausführungen zum Sachstand der TaxiBus-/AST-Integration in den Kommunen Bad Münstereifel, Dahlem, Kall, Mechernich, Nettersheim und Weilerswist zur Kenntnis. Der Kreistag beschließt die Umsetzung der Angebotsausweitung im Bereich Blankenheim umzusetzen und das TaxiBus-Angebot an Samstagen im Rahmen des Pilotprojektes auf den Linien 832 und 833 in einen Zweistundentakt zu verändern. Zu 2.) Der Kreistag beschließt die Veränderungen auf den Linien 298 und SB98 zum Fahrplanwechsel im Dezember 2016 umzusetzen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig V 247/2016