Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
101 kB
Datum
06.07.2016
Erstellt
25.05.16, 14:46
Aktualisiert
09.06.16, 13:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
X Öffentliche Sitzung
Datum:
Info 157/2016
19.05.2016
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels.
06.06.2016
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
08.06.2016
Kreisausschuss
22.06.2016
Kreistag
06.07.2016
Metropolregion Rheinland: Sachstand zur Vorbereitung einer Organisationsstruktur
(Gründung eines e.V.)
Am 11.04.2016 tagte die Vollversammlung der Akteure der Metropolregion Rheinland, zu der die
beiden Regierungspräsidentinnen aus Köln und Düsseldorf eingeladen hatten.
Die Versammlung beriet über einen Satzungsentwurf zwecks Gründung des Metropolregion
Rheinland e.V., Beratungsgrundlage war der hier in Anlage 1 zu Info 157/2016 beigefügte
Satzungsentwurf mit Stand vom 06.04.2016.
Dem Protokoll zur o.g. Versammlung ist zu entnehmen, dass bezogen auf die Satzung weitere
Änderungen in einem Steuerungsgremium am 03.05.2016 erfolgen sollen.
Hierzu liegen der Verwaltung bis Stand heute, 23.05.2016, keine Informationen vor.
Ziel der Vollversammlung ist es, noch vor der Sommerpause alle politischen Gremien mit dem
Satzungsentwurf beschäftigen zu können und die Gründung der Metropolregion Rheinland e.V. nach
den Sommerferien zu vollziehen.
Nachfolgend einige Eckdaten aus dem Satzungsentwurf:
Ziele und Zweck des Vereins:
- die Zusammenarbeit der kommunalen Gebietskörperschaften und Wirtschaftskammern im
Rheinland auf politischer, wirtschaftlicher und der Ebene der Verwaltung zu intensivieren, um mit
geeigneten Maßnahmen eine Metropolregion von europäischer Bedeutung zu entwickeln,
- die Positionierung der Region mit ihren vielfältigen Ausprägungen als Arbeits-, Wohn-, Wirtschafts-,
Wissens-, Verkehrs-, Planungs-, Tourismus-, Kultur- und Sportregion als zusammenhängender und
gemeinsamer Lebensraum nach innen und außen, national wie international.
Dabei sollen die Wettbewerbsfähigkeit der Vereinsmitglieder verbessert, der Zugang zu
Fördergeldern verbessert, die Positionierung bei Planungen gebündelt, die Region besser und
professionell vermarktet und identitätsstiftend gewirkt werden.
-2-
Mitgliedschaft
Alle kreisfreien Städte, Städteregion, Kreise des Rheinlandes, die Wirtschaftskammern und der
Landschaftsverband Rheinland werden als Vereinsmitglieder gesetzt. Die Regierungspräsidentinnen
haben Gaststatus, ebenso die Vorsitzenden der Regionalräte Köln und Düsseldorf, die
Regionalmanagements der Teilregionen, der Vorsitzende des Kuratoriums
Über den Status der Stadt Duisburg und des Kreis Wesel wird noch beraten.
Finanzierung des Vereins
Die Vollversammlung befasste sich mit dem Entwurf einer 2-Jahresplanung. In Rede stehen für
diesen Zeitraum Personal- und Sachkosten in Höhe von 1 Mio. €. Der Entwurf dient der weiteren
Konkretisierung.
Eine Beitragsordnung liegt noch nicht vor.
Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
Gremien und Vertretungsregelung:
In der Mitgliederversammlung sind die o.g. Mitglieder durch ihre Oberbürgermeister, Landräte,
Städteregionsrat, Direktor/in des LVR und einem Stellvertreter aus den Reihen der
Verwaltungsführung sowie je einem Mitglied des gewählten Parlaments/Vollversammlung vertreten.
Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.
Beschlüsse werden mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Stimmübertragung ist nicht
möglich. Die Vertreter der stimmberechtigten Mitglieder haben ihre Stimme einheitlich abzugeben.
Vorstand
Er besteht aus 13 stimmberechtigten Mitgliedern. Davon entsenden die Kreise vier Mitglieder, je zwei
aus den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf.
Die Amtszeit beträgt zwei Jahre.
Vorstandsbeschlüsse werden mit 2/3 Mehrheit gefasst.
Der Vorstand kann einen Lenkungskreis einsetzen, darin wäre u.a. als eines von vier
Regionalmanagements der Zweckverband Region Aachen vertreten, die Leiter der Arbeitsgruppen,
die Vorsitzenden der Regionalräte, der/die Geschäftsführer/in des Vereins.
Der Vorstand kann Arbeitskreise einsetzen.
Es wird ein Kuratorium mit beratender Funktion gebildet, dem Vertreter aus Bildung, Hochschulen,
Kirchen, Gewerkschaften, Unternehmen, Sparkassen etc. angehören sollen.
Abschließend kann noch ein kurzer Überblick zu der aktuellen Arbeit der bislang installierten
Facharbeitsgruppen gegeben werden:
AG Standortmarketing, Federführung OB Bonn
Die Ziele eines gemeinsamen Marketings sollen demnächst in einem Workshop erarbeitet werden.
AG Kultur und Tourismus, Federführung LVR
Ziel ist die Profilierung der/zur KulturMetropoleRheinland, die Erstellung eines Profils und eines
Kulturkatasters, Klärungsbedarf zu finanziellen und personellen Ressourcen der AG.
AG Verkehr, Dr. Keller Düsseldorf
Befassung mit drei Themen:
-Lobbying, z.B. Gemeinsame Positionierung beim Bundesverkehrswegeplan und zur
Landesinfrastrukturbedarfsplanung,
-3-Tarifstruktur der Verkehrsverbünde,
-Baustellenmanagement.
AG Forschung und Bildung, Federführung IHK Aachen
Zum Aufgabenpaket gehören:
-Untersuchung zum Verhältnis Ausgaben für Forschung und Entwicklung in der Region zu
Bund/Land,
-Entwicklung bzw. Aktualisierung eines Forschungshandbuches,
-Erarbeitung eines Bildungshandbuches zur berufsqualifizierenden Bildung.
-Leitbild für die Forschungslandschaft im Rheinland,
-Zusammenarbeit der Universitäten der Region , insbesondere. bei einer nächsten ExzellenzBewerbung,
-Konzept für Studienabbrecher,
-Duale Studiengänge,
-Partnerschaften zwischen Schule und Wirtschaft.
AG Datenatlas, Federführung Regionalplanungsbehörden Köln und Düsseldorf
Arbeitsprogramm: Rheinisches Städtewachstum, Grüne Infrastruktur, Datenatlas
Seitens der Kreisverwaltung sind bislang an den Arbeitsgruppensitzungen beteiligt: Herr Landrat
Rosenke in der AG Forschung und Bildung, Herr Blindert in der AG Verkehr.
Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme der Ausführungen.
Sobald der Verwaltung weitere Informationen zur Gründungsvorbereitung des e.V. vorliegen, werden
die politischen Gremien des Kreistages wieder damit befasst.
gez. Rosenke
Landrat
Stabsstelle:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
______________________
(Unterschrift)
______________________
(Unterschrift)
______________________
(Unterschrift)