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Info Stab (Metropolregion Rheinland: Sachstand zur Vorbereitung einer Organisationsstruktur (Gründung eines e.V.))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
101 kB
Datum
06.07.2016
Erstellt
25.05.16, 14:46
Aktualisiert
09.06.16, 13:32
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Kreis Euskirchen Der Landrat X Öffentliche Sitzung Datum: Info 157/2016 19.05.2016 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. 06.06.2016 Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 08.06.2016 Kreisausschuss 22.06.2016 Kreistag 06.07.2016 Metropolregion Rheinland: Sachstand zur Vorbereitung einer Organisationsstruktur (Gründung eines e.V.) Am 11.04.2016 tagte die Vollversammlung der Akteure der Metropolregion Rheinland, zu der die beiden Regierungspräsidentinnen aus Köln und Düsseldorf eingeladen hatten. Die Versammlung beriet über einen Satzungsentwurf zwecks Gründung des Metropolregion Rheinland e.V., Beratungsgrundlage war der hier in Anlage 1 zu Info 157/2016 beigefügte Satzungsentwurf mit Stand vom 06.04.2016. Dem Protokoll zur o.g. Versammlung ist zu entnehmen, dass bezogen auf die Satzung weitere Änderungen in einem Steuerungsgremium am 03.05.2016 erfolgen sollen. Hierzu liegen der Verwaltung bis Stand heute, 23.05.2016, keine Informationen vor. Ziel der Vollversammlung ist es, noch vor der Sommerpause alle politischen Gremien mit dem Satzungsentwurf beschäftigen zu können und die Gründung der Metropolregion Rheinland e.V. nach den Sommerferien zu vollziehen. Nachfolgend einige Eckdaten aus dem Satzungsentwurf: Ziele und Zweck des Vereins: - die Zusammenarbeit der kommunalen Gebietskörperschaften und Wirtschaftskammern im Rheinland auf politischer, wirtschaftlicher und der Ebene der Verwaltung zu intensivieren, um mit geeigneten Maßnahmen eine Metropolregion von europäischer Bedeutung zu entwickeln, - die Positionierung der Region mit ihren vielfältigen Ausprägungen als Arbeits-, Wohn-, Wirtschafts-, Wissens-, Verkehrs-, Planungs-, Tourismus-, Kultur- und Sportregion als zusammenhängender und gemeinsamer Lebensraum nach innen und außen, national wie international. Dabei sollen die Wettbewerbsfähigkeit der Vereinsmitglieder verbessert, der Zugang zu Fördergeldern verbessert, die Positionierung bei Planungen gebündelt, die Region besser und professionell vermarktet und identitätsstiftend gewirkt werden. -2- Mitgliedschaft Alle kreisfreien Städte, Städteregion, Kreise des Rheinlandes, die Wirtschaftskammern und der Landschaftsverband Rheinland werden als Vereinsmitglieder gesetzt. Die Regierungspräsidentinnen haben Gaststatus, ebenso die Vorsitzenden der Regionalräte Köln und Düsseldorf, die Regionalmanagements der Teilregionen, der Vorsitzende des Kuratoriums Über den Status der Stadt Duisburg und des Kreis Wesel wird noch beraten. Finanzierung des Vereins Die Vollversammlung befasste sich mit dem Entwurf einer 2-Jahresplanung. In Rede stehen für diesen Zeitraum Personal- und Sachkosten in Höhe von 1 Mio. €. Der Entwurf dient der weiteren Konkretisierung. Eine Beitragsordnung liegt noch nicht vor. Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. Gremien und Vertretungsregelung: In der Mitgliederversammlung sind die o.g. Mitglieder durch ihre Oberbürgermeister, Landräte, Städteregionsrat, Direktor/in des LVR und einem Stellvertreter aus den Reihen der Verwaltungsführung sowie je einem Mitglied des gewählten Parlaments/Vollversammlung vertreten. Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Beschlüsse werden mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Stimmübertragung ist nicht möglich. Die Vertreter der stimmberechtigten Mitglieder haben ihre Stimme einheitlich abzugeben. Vorstand Er besteht aus 13 stimmberechtigten Mitgliedern. Davon entsenden die Kreise vier Mitglieder, je zwei aus den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Vorstandsbeschlüsse werden mit 2/3 Mehrheit gefasst. Der Vorstand kann einen Lenkungskreis einsetzen, darin wäre u.a. als eines von vier Regionalmanagements der Zweckverband Region Aachen vertreten, die Leiter der Arbeitsgruppen, die Vorsitzenden der Regionalräte, der/die Geschäftsführer/in des Vereins. Der Vorstand kann Arbeitskreise einsetzen. Es wird ein Kuratorium mit beratender Funktion gebildet, dem Vertreter aus Bildung, Hochschulen, Kirchen, Gewerkschaften, Unternehmen, Sparkassen etc. angehören sollen. Abschließend kann noch ein kurzer Überblick zu der aktuellen Arbeit der bislang installierten Facharbeitsgruppen gegeben werden: AG Standortmarketing, Federführung OB Bonn Die Ziele eines gemeinsamen Marketings sollen demnächst in einem Workshop erarbeitet werden. AG Kultur und Tourismus, Federführung LVR Ziel ist die Profilierung der/zur KulturMetropoleRheinland, die Erstellung eines Profils und eines Kulturkatasters, Klärungsbedarf zu finanziellen und personellen Ressourcen der AG. AG Verkehr, Dr. Keller Düsseldorf Befassung mit drei Themen: -Lobbying, z.B. Gemeinsame Positionierung beim Bundesverkehrswegeplan und zur Landesinfrastrukturbedarfsplanung, -3-Tarifstruktur der Verkehrsverbünde, -Baustellenmanagement. AG Forschung und Bildung, Federführung IHK Aachen Zum Aufgabenpaket gehören: -Untersuchung zum Verhältnis Ausgaben für Forschung und Entwicklung in der Region zu Bund/Land, -Entwicklung bzw. Aktualisierung eines Forschungshandbuches, -Erarbeitung eines Bildungshandbuches zur berufsqualifizierenden Bildung. -Leitbild für die Forschungslandschaft im Rheinland, -Zusammenarbeit der Universitäten der Region , insbesondere. bei einer nächsten ExzellenzBewerbung, -Konzept für Studienabbrecher, -Duale Studiengänge, -Partnerschaften zwischen Schule und Wirtschaft. AG Datenatlas, Federführung Regionalplanungsbehörden Köln und Düsseldorf Arbeitsprogramm: Rheinisches Städtewachstum, Grüne Infrastruktur, Datenatlas Seitens der Kreisverwaltung sind bislang an den Arbeitsgruppensitzungen beteiligt: Herr Landrat Rosenke in der AG Forschung und Bildung, Herr Blindert in der AG Verkehr. Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme der Ausführungen. Sobald der Verwaltung weitere Informationen zur Gründungsvorbereitung des e.V. vorliegen, werden die politischen Gremien des Kreistages wieder damit befasst. gez. Rosenke Landrat Stabsstelle: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift)