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Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Erlass einer neuen Friedhofssatzung)

Daten

Kommune
Kall
Größe
16 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Erlass einer neuen Friedhofssatzung) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Erlass einer neuen Friedhofssatzung) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Erlass einer neuen Friedhofssatzung) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Erlass einer neuen Friedhofssatzung) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Erlass einer neuen Friedhofssatzung)

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 119/2003 08.12.2003 Federführung: Fachbereich III An den Planungs-, Bauund Umweltausschuss mit der Bitte um X Fachbereichsleiter: Sachbearbeiter/in: öffentliche Sitzung Herr Schramm Herr Kreusch Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 6 Erlass einer neuen Friedhofssatzung Beschlussvorschlag: Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, die Friedhofssatzung der Gemeinde Kall in der von der Verwaltung vorgelegten Form zu erlassen. Sachdarstellung: Aufgrund des In-Kraft-Tretens des neuen Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen für das Land Nordrhein-Westfalen (Bestattungsgesetz NRW) am 01.09.2003 sind die Kommunen gehalten, ihre Friedhofssatzungen an dieses neue Gesetz anzupassen. Der Städte- und Gemeindebund NRW hat daher auch seine Friedhofsmustersatzung auf diese neue Rechtsgrundlage abgestellt. Die Neufassung der Friedhofssatzung der Gemeinde Kall wurde deshalb in Anlehnung an die Friedhofsmustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW entworfen. Eine solche Mustersatzung kann naturgemäß nur den Versuch einer gewissen Bündelung der vielgestaltigen Regelungen der Praxis unternehmen und der Gemeinde als Friedhofsträger Anhaltspunkte für die Gestaltung der eigenen Friedhofssatzung geben. Daher war es nicht nur möglich, sondern vielfach sogar notwendig, die örtlichen Verhältnisse und Bedürfnisse einer ländlichen Gemeinde wie der Gemeinde Kall zu berücksichtigen, die den konkreten Inhalt der jeweiligen Friedhofssatzung einer Gemeinde beeinflussen. Als wichtige Neuerungen der neuen Friedhofssatzung der Gemeinde Kall sind insbesondere herauszustellen: - Einrichtung einer Abteilung mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften Die Regelungen hierzu sind den §§ 20 bis 22 zu entnehmen. Eine Abteilung mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften wird auf dem Friedhof Kall-Heistert eingerichtet. - Einrichtung eines Grabfeldes für anonyme Urnenreihengrabstätten Die Regelung erfolgt in § 17. Ein Grabfeld wird auf den Friedhöfen Kall-Heistert und evtl. Steinfeld eingerichtet. - Einrichtung eines Grabfeldes für Aschenbeisetzungen durch Verstreuen (anonym) Die Regelung erfolgt in § 18. Ein Grabfeld wird auf dem Friedhof Kall-Heistert eingerichtet. - Aschenbeisetzungen in bestehende Wahlgräber (bisher schon gehandhabt) bzw. Reihengräber Die Regelungen erfolgen in § 16 Abs. 3, 7 und 8. - Bestattung ohne Sarg im Ausnahmefall (Muslime) Die Regelung erfolgt in § 9 Abs. 1. Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 119/2003 09.12.2003 Federführung: Fachbereich III Fachbereichsleiter: Sachbearbeiter/in: öffentliche Sitzung Herr Schramm Herr Kreusch An den Rat mit der Bitte um X Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 6 Erlass einer neuen Friedhofssatzung Beschlussvorschlag: Gemäß Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 08.12.2003 – TOP 6 – beschließt der Rat, die beigefügte Friedhofssatzung der Gemeinde Kall zu erlassen. Sachdarstellung: Aufgrund des In-Kraft-Tretens des neuen Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen für das Land Nordrhein-Westfalen (Bestattungsgesetz NRW) am 01.09.2003 sind die Kommunen gehalten, ihre Friedhofssatzungen an dieses neue Gesetz anzupassen. Der Städte- und Gemeindebund NRW hat daher auch seine Friedhofsmustersatzung auf diese neue Rechtsgrundlage abgestellt. Die Neufassung der Friedhofssatzung der Gemeinde Kall wurde deshalb in Anlehnung an die Friedhofsmustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW entworfen. Eine solche Mustersatzung kann naturgemäß nur den Versuch einer gewissen Bündelung der vielgestaltigen Regelungen der Praxis unternehmen und der Gemeinde als Friedhofsträger Anhaltspunkte für die Gestaltung der eigenen Friedhofssatzung geben. Daher war es nicht nur möglich, sondern vielfach sogar notwendig, die örtlichen Verhältnisse und Bedürfnisse einer ländlichen Gemeinde wie der Gemeinde Kall zu berücksichtigen, die den konkreten Inhalt der jeweiligen Friedhofssatzung einer Gemeinde beeinflussen. Als wichtige Neuerungen der neuen Friedhofssatzung der Gemeinde Kall sind insbesondere herauszustellen: - Einrichtung einer Abteilung mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften Die Regelungen hierzu sind den §§ 20 bis 22 zu entnehmen. Eine Abteilung mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften wird auf dem Friedhof Kall-Heistert eingerichtet. - Einrichtung eines Grabfeldes für anonyme Urnenreihengrabstätten Die Regelung erfolgt in § 17. Ein Grabfeld wird auf den Friedhöfen Kall-Heistert und evtl. Steinfeld eingerichtet. - Einrichtung eines Grabfeldes für Aschenbeisetzungen durch Verstreuen (anonym) Die Regelung erfolgt in § 18. Ein Grabfeld wird auf dem Friedhof Kall-Heistert eingerichtet. - Aschenbeisetzungen in bestehende Wahlgräber (bisher schon gehandhabt) bzw. Reihengräber Die Regelungen erfolgen in § 16 Abs. 3, 7 und 8. - Bestattung ohne Sarg im Ausnahmefall (Muslime) Die Regelung erfolgt in § 9 Abs. 1. Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 08.12.2003 – TOP 6 – vorberaten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet.