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Beschlusstext (Bauantrag zur Errichtung einer Mobilfunkanlage mit Antennentragmast 40,30 m und Systemtechnik für das Mobilfunknetz E-Plus im Außenbereich von Bedburg-Kirchtroisdorf, Elsdorfer Straße, Gemarkung Pütz, Flur 29, Flurstück 104 hier: Erteilung des Einvernehmens gem. § 36 des Baugesetzbuches)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
6,5 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlusstext (Bauantrag zur Errichtung einer Mobilfunkanlage mit Antennentragmast 40,30 m und Systemtechnik für das Mobilfunknetz E-Plus im Außenbereich von Bedburg-Kirchtroisdorf, Elsdorfer Straße, Gemarkung Pütz, Flur 29, Flurstück 104
hier: Erteilung des Einvernehmens gem. § 36 des Baugesetzbuches)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 10. Sitzung der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung am Dienstag, den 05.09.2006. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 19:00 Uhr TOP Betreff 5. Bauantrag zur Errichtung einer Mobilfunkanlage mit Antennentragmast 40,30 m und Systemtechnik für das Mobilfunknetz E-Plus im Außenbereich von BedburgKirchtroisdorf, Elsdorfer Straße, Gemarkung Pütz, Flur 29, Flurstück 104 hier: Erteilung des Einvernehmens gem. § 36 des Baugesetzbuches Beschluss: Der Ausschuss für Struktur- und Stadtentwicklung beschließt das Einvernehmens gem. § 36 Baugesetzbuch zum vorliegenden Bauantrag zur Errichtung einer Mobilfunkanlage mit Antennentragmast 40,30 m und dazugehöriger Systemtechnik auf dem Grundstück Gemarkung Pütz, Flur 29, Flurstück 104 als privilegiertes Vorhaben im Sinne von § 35 Abs. 1 Ziffer 3 des Baugesetzbuches im Außenbereich von Bedburg-Kirchtroisdorf zu erteilen. Das Einvernehmen erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung der Unteren Landschaftsbehörde hinsichtlich der Darstellungen aus dem Landschaftsplan Nr. 2 des Erftkreises sowie der Zustimmung des Rhein-Erft-Kreises als Träger der Straßenbaulast zur vorgesehenen Planung. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)