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Dringlichkeitsentscheidung GB (Jahresabschluss 2013 - Teil A)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,5 MB
Datum
06.07.2016
Erstellt
18.05.16, 12:04
Aktualisiert
18.05.16, 12:04

Inhalt der Datei

KREIS EUSKIRCHEN -FINANZEN UND STEUERUNGSUNTERSTÜTZUNG- JAHRESABSCHLUSS 2013 Jahresabschluss 2013 Impressum Herausgeber Kreis Euskirchen Der Landrat Jülicher Ring 32 53879 Euskirchen Tel.: 02251/15-0 Fax: 02251/15-666 E-Mail: mailbox@kreis-euskirchen.de USt-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 122393798 © Kreis Euskirchen 2016 Jahresabschluss 2013 Inhaltsverzeichnis Einleitung ............................................................................................................................................... 5 I. Ergebnisrechnung 2013 ............................................................................................................... 7 II. Finanzrechnung 2013 ................................................................................................................... 9 III. Bilanz 2013 .................................................................................................................................. 11 IV. Anhang ......................................................................................................................................... 14 1 2 Bilanzierung und Bewertung ..................................................................................................... 16 1.1 ALLGEMEINES ........................................................................................................................ 16 1.2 ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN................................................... 17 Erläuterungen zur Bilanz ........................................................................................................... 20 2.1 AKTIVA ................................................................................................................................... 20 2.1.1 Anlagevermögen ...............................................................................................................20 2.1.1.1 Immaterielle Vermögenswerte ................................................................................ 21 2.1.1.2 Sachanlagen ........................................................................................................... 21 2.1.2 Finanzanlagen ..................................................................................................................25 2.1.3 Umlaufvermögen ..............................................................................................................26 2.1.4 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten .............................................................................30 2.2 PASSIVA................................................................................................................................. 33 2.2.1 Eigenkapital ......................................................................................................................33 2.2.1.1 Allgemeine Rücklage .............................................................................................. 33 2.2.1.2 Sonderrücklagen ..................................................................................................... 34 2.2.1.3 Ausgleichsrücklage ................................................................................................. 34 2.2.1.4 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 2013 .............................................................. 35 2.2.2 Sonderposten....................................................................................................................35 2.2.2.1 Sonderposten für Zuwendungen............................................................................. 35 2.2.2.2 Sonderposten für den Gebührenausgleich ............................................................. 37 1 Jahresabschluss 2013 2.2.2.3 2.2.3 3 Rückstellungen .................................................................................................................38 2.2.3.1 Pensionsrückstellungen .......................................................................................... 38 2.2.3.2 Rückstellung für Deponie und Altlasten .................................................................. 41 2.2.3.3 Instandhaltungsrückstellungen ............................................................................... 42 2.2.3.4 Sonstige Rückstellungen......................................................................................... 44 2.2.4 Verbindlichkeiten ..............................................................................................................47 2.2.5 Passive Rechnungsabgrenzung .......................................................................................51 Erläuterungen zur Ergebnisrechnung ...................................................................................... 52 3.1 ORDENTLICHE ERTRÄGE ......................................................................................................... 52 3.1.1 Steuern und ähnliche Abgaben ........................................................................................52 3.1.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen ..........................................................................52 3.1.3 Sonstige Transfererträge ..................................................................................................53 3.1.4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte .............................................................................53 3.1.5 Privatrechtliche Leistungsentgelte ....................................................................................54 3.1.6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen .........................................................................54 3.1.7 Sonstige ordentliche Erträge ............................................................................................54 3.1.8 Aktivierte Eigenleistungen ................................................................................................55 3.2 ORDENTLICHE AUFWENDUNGEN .............................................................................................. 55 3.2.1 Personalaufwendungen ....................................................................................................55 3.2.2 Versorgungsaufwendungen ..............................................................................................56 3.2.3 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen ...............................................................56 3.2.4 Bilanzielle Abschreibungen...............................................................................................56 3.2.5 Transferaufwendungen .....................................................................................................58 3.2.6 Sonstige ordentliche Aufwendungen ................................................................................59 3.3 FINANZERGEBNIS.................................................................................................................... 60 3.3.1 2 Sonstige Sonderposten ........................................................................................... 38 Finanzerträge ....................................................................................................................60 Jahresabschluss 2013 3.3.2 Zinsen und ähnliche Aufwendungen ................................................................................61 3.4 AUßERORDENTLICHE ERTRÄGE UND AUFWENDUNGEN.............................................................. 61 3.5 HAFTUNGSVERHÄLTNISSE ....................................................................................................... 61 3.6 VORSCHLAG ZUR BEHANDLUNG DES JAHRESERGEBNISSES 2013.............................................. 62 4 Erläuterungen zur investiven Finanzrechnung ....................................................................... 63 4.1 INVESTIVE EINZAHLUNGEN ...................................................................................................... 64 4.2 INVESTIVE AUSZAHLUNGEN ..................................................................................................... 65 5 Plan-Ist-Vergleich gemäß § 38 Abs. 2 GemHVO ...................................................................... 69 6 Anlagenspiegel ........................................................................................................................... 77 7 Forderungsspiegel ..................................................................................................................... 78 8 Verbindlichkeitenspiegel ........................................................................................................... 79 V. Lagebericht.................................................................................................................................. 80 VI. Teilergebnis- / Teilfinanzrechnungen .......................................................................................167 3 4 Jahresabschluss 2013 Einleitung Einleitung Nach § 95 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) bzw. § 37 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO) haben die Gemeinden und Kreise zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus  der Ergebnisrechnung,  der Finanzrechnung,  den Teilrechnungen,  der Bilanz,  dem Anhang. Außerdem ist dem Jahresabschuss gem. § 95 Abs. 1 Satz 4 GO NRW bzw. § 37 Abs. 2 GemHVO NRW  ein Lagebericht beizufügen. Der Entwurf des Jahresabschlusses wird nach § 95 Abs. 3 GO NRW vom Kämmerer aufgestellt und dem Landrat zur Bestätigung vorgelegt. Der Landrat leitet den von ihm bestätigten Entwurf innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres dem Kreistag zur Feststellung zu. Soweit er von dem ihm vorgelegten Entwurf abweicht, kann der Kämmerer dazu eine Stellungnahme abgeben. Wird von diesem Recht Gebrauch gemacht, hat der Landrat die Stellungnahme mit dem Entwurf dem Kreistag vorzulegen. Der vorliegende Jahresabschluss 2013 wird nach Feststellung durch den Kreistag (§ 96 Abs. 2 GO) unverzüglich der Aufsichtsbehörde angezeigt und öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass im vorliegenden Jahresabschluss die nach Artikel 7 Nr. 2 des NKFWeiterentwicklungsgesetzes vorgesehene Umbenennung der Zeilen 18 (bisher: Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit; neu: Ordentliches Ergebnis) und 22 (bisher: Ordentliches Ergebnis; 5 Jahresabschluss 2013 Einleitung neu: Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit) in der Ergebnisrechnung nach § 38 Abs. 1 S. 3 i.V.m. § 2 Abs. 1 GemHVO umgesetzt wurde. 6 Jahresabschluss 2013 Ergebnisrechnung 2013 I. Ergebnisrechnung 2013 Die Ergebnisrechnung ist ein Nachweis der dem Haushaltsjahr tatsächlich zuzurechnenden Erträge und Aufwendungen. Hier werden alle Erträge und Aufwendungen aus den produktorientierten Teilrechnungen zusammengefasst. Die Erträge und Aufwendungen sind nach § 38 GemHVO getrennt voneinander nachzuweisen. Aufwendungen dürfen nicht mit Erträgen verrechnet werden, soweit durch Gesetz oder Verordnung nichts anderes zugelassen ist. Gesamtergebnisrechnung Nr. Bezeichnung 01 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfererträge 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 07 08 + Aktivierte Eigenleistungen 09 +/- Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge 11 - Personalaufwendungen 12 - Versorgungsaufwendungen 13 Ergebnis Fortg. Ansatz Ist-Ergebnis 2012 2013 2013 Vergl. Ansatz/Ist (Sp.3 - Sp.2) 5.781.287,68 5.000.000,00 6.568.609,54 1.568.609,54 164.935.049,50 169.480.200,00 169.469.995,88 -10.204,12 3.523.510,29 3.021.500,00 3.517.721,72 496.221,72 31.222.880,83 33.116.800,00 32.507.206,64 -609.593,36 1.512.498,79 1.444.500,00 1.621.042,86 176.542,86 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 20.991.391,73 23.107.200,00 23.434.484,10 327.284,10 + Sonstige ordentliche Erträge 15.378.161,24 8.637.600,00 20.039.479,85 11.401.879,85 94.856,14 51.000,00 89.160,07 38.160,07 243.439.636,20 243.858.800,00 257.247.700,66 13.388.900,66 39.358.999,87 41.194.100,00 41.363.766,04 169.666,04 2.762.285,15 4.667.100,00 3.153.075,38 -1.514.024,62 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 28.218.925,13 32.482.725,00 27.023.447,82 -5.459.277,18 14 - Bilanzielle Abschreibungen 11.023.496,22 9.959.000,00 9.043.745,68 -915.254,32 15 - Transferaufwendungen 123.619.739,06 129.932.200,00 134.212.949,50 4.280.749,50 16 - Sonstige Aufwendungen 41.139.376,62 33.516.000,00 46.136.563,97 12.620.563,97 17 = Ordentliche Aufwendungen 246.122.822,05 251.751.125,00 260.933.548,39 9.182.423,39 18 = Ordentliches Ergebnis (Z. 10 u. 17) -2.683.185,85 -7.892.325,00 -3.685.847,73 4.206.477,27 19 + Finanzerträge 7.949.413,87 7.423.800,00 7.552.288,48 128.488,48 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 16.383,44 113.500,00 40.306,42 -73.193,58 21 = Finanzergebnis (Z. 19 u. 20) 7.933.030,43 7.310.300,00 7.511.982,06 201.682,06 7 Jahresabschluss 2013 Ergebnisrechnung 2013 Gesamtergebnisrechnung Nr. Bezeichnung 22 = Ergebnis lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 18 u. 21) 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (Z. 23 u. 24) 26 = Jahresergebnis (Z. 22 u. 25) Ergebnis Fortg. Ansatz Ist-Ergebnis 2012 2013 2013 Vergl. Ansatz/Ist (Sp.3 - Sp.2) 5.249.844,58 -582.025,00 3.826.134,33 4.408.159,33 5.249.844,58 -582.025,00 3.826.134,33 4.408.159,33 85.628,75 85.628,75 -11.688,30 -11.688,30 Nachrichtlich: Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen mit der allg. Rücklage 27 Verrechnete Erträge bei Vermögensgegenständen 28 Verrechnete Erträge bei Finanzanlagen 29 Verrechnete Aufwendungen bei Vermögensgegenständen 30 Verrechnete Aufwendungen bei Finanzanlagen -206.715,34 -206.715,34 31 Verrechnungssaldo -132.774,89 -132.774,89 8 Jahresabschluss 2013 Finanzrechnung 2013 II. Finanzrechnung 2013 Die Finanzrechnung ist ein Nachweis der tatsächlichen Einzahlungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr. Nach § 39 GemHVO sind die im Haushaltsjahr eingegangenen Einzahlungen und geleisteten Auszahlungen getrennt voneinander nachzuweisen. Auch hier dürfen die Auszahlungen nicht mit den Einzahlungen verrechnet werden (soweit durch Gesetz oder Verordnung nichts anderes zugelassen ist). Gesamtfinanzrechnung Nr. Bezeichnung 01 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfereinzahlungen 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 07 Ergebnis Fortg. Ansatz Ist-Ergebnis 2012 2013 2013 Vergl. Ansatz/Ist (Sp.3 - Sp.2) 5.782.221,29 5.000.000,00 6.570.940,96 1.570.940,96 159.632.938,59 163.510.800,00 164.853.465,84 1.342.665,84 3.108.570,32 2.811.500,00 3.335.932,85 524.432,85 28.341.512,78 31.228.600,00 30.840.828,71 -387.771,29 1.626.396,32 1.264.900,00 1.704.995,41 440.095,41 20.547.677,22 23.017.150,00 23.097.155,30 80.005,30 + Sonstige Einzahlungen 8.729.646,99 4.099.900,00 4.670.050,31 570.150,31 08 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 5.885.029,95 7.423.800,00 8.515.606,02 1.091.806,02 09 = Einzahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit 233.653.993,46 238.356.650,00 243.588.975,40 5.232.325,40 10 - Personalauszahlungen 36.141.256,46 38.663.700,00 37.425.806,98 -1.237.893,02 11 - Versorgungsauszahlungen 4.958.738,45 5.152.000,00 4.846.120,27 -305.879,73 12 - Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen 28.654.721,28 33.773.332,00 28.271.763,94 -5.501.568,06 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 16.383,44 113.500,00 40.306,42 -73.193,58 14 - Transferauszahlungen 122.491.119,46 128.102.600,00 131.820.397,62 3.717.797,62 15 - Sonstige Auszahlungen 32.192.528,70 30.981.500,00 32.154.034,91 1.172.534,91 16 = Auszahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit 224.454.747,79 236.786.632,00 234.558.430,14 -2.228.201,86 17 = Saldo lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9 u. 16) 9.199.245,67 1.570.018,00 9.030.545,26 7.460.527,26 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 11.800.963,54 36.927.000,00 10.250.859,64 -26.676.140,36 19 + Einzahlungen Veräußerung von Sachanlagen 88.000,00 145.675,13 20 + Einzahlungen Veräußerung von Finanzanlagen 21 + Einzahlungen aus Beiträgen u.ä. Entgelten 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 140.960,94 4.928.800,00 57.675,13 -4.928.800,00 496.503,12 440.000,00 1.449.707,31 1.009.707,31 12.438.427,60 42.383.800,00 11.846.242,08 -30.537.557,92 9 Jahresabschluss 2013 Finanzrechnung 2013 Gesamtfinanzrechnung Nr. Bezeichnung 24 - Auszahlungen f. d. Erwerb v. Grundst u. Gebäuden 25 Ergebnis Fortg. Ansatz Ist-Ergebnis 2012 2013 2013 Vergl. Ansatz/Ist (Sp.3 - Sp.2) 7.575,35 70.000,00 12.303,77 -57.696,23 - Auszahlungen für Baumaßnahmen 3.500.430,57 18.783.100,00 4.760.091,27 -14.023.008,73 26 - Auszahlungen Erwerb von bew. Anlageverm. 2.541.145,89 6.324.400,00 2.038.458,19 -4.285.941,81 27 - Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen 152.186,80 19.000,00 2.186,90 -16.813,10 28 - Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen 10.709.948,63 34.278.000,00 7.304.599,72 -26.973.400,28 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 18.491.287,24 59.474.500,00 14.117.639,85 -45.356.860,15 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23 u. 30) -6.052.859,64 -17.090.700,00 -2.271.397,77 14.819.302,23 32 = Finanzmittelüberschuss/ -fehlbetrag (Z. 17 u. 31) 3.146.386,03 -15.520.682,00 6.759.147,49 22.279.829,49 33 + Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen 1.709.948,34 148.000,00 120.440,37 -27.559,63 34 + Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung 35 - Tilgung und Gewährung von Darlehen -280.799,76 -354.000,00 -311.846,89 42.153,11 36 - Tilgung von Krediten zur Liquiditätssicherung 37 = Saldo aus Finanzierungstätigkeit 1.429.148,58 -206.000,00 -191.406,52 14.593,48 38 = Änderung Bestand eigener Finanzmittel (Z. 32 u. 37) 4.575.534,61 -15.726.682,00 6.567.740,97 22.294.422,97 39 + Anfangsbestand an Finanzmitteln 181.171.597,36 -34.414.145,80 185.474.879,67 219.889.025,47 40 + Änderung Bestand an fremden Finanzmitteln 620.577,83 620.577,83 41 = Liquide Mittel (Z. 38, 39 u. 40) 192.663.198,47 242.804.026,27 10 1.580.000,00 -272.252,30 185.474.879,67 -50.140.827,80 Jahresabschluss 2013 Bilanz 2013 III. Bilanz 2013 Die Bilanz gibt umfassend Auskunft über das Vermögen und die Schulden des Kreises. Sie hat sämtliche Vermögensgegenstände als Anlage- oder Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten zu enthalten. Sie unterteilt sich in Aktiv- und Passivseite. Im Rahmen des Jahresabschlusses bildet die Bilanz das zentrale Element der drei Rechnungskomponenten. 11 Jahresabschluss 2013 Bilanz 2013 12 Jahresabschluss 2013 Bilanz 2013 13 Jahresabschluss 2013 Anhang IV. Anhang Im Anhang nach § 44 GemHVO sind zu den Posten der Bilanz die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben. Die Positionen der Ergebnisrechnung und die in der Finanzrechnung nachzuweisenden Einzahlungen und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit sind zu erläutern. Die Anwendung von Vereinfachungsregelungen und Schätzungen ist zu beschreiben. Die Erläuterungen sind so zu fassen, dass sachverständige Dritte die Sachverhalte beurteilen können. Gesondert anzugeben und zu erläutern sind nach § 44 Abs. 2 GemHVO: 1. Besondere Umstände, die dazu führen, dass der Jahresabschluss nicht ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt, 2. die Verringerung der allgemeinen Rücklage und ihre Auswirkungen auf die weitere Entwicklung des Eigenkapitals innerhalb der auf das abgelaufene Haushaltsjahr bezogenen mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung, 3. Abweichungen vom Grundsatz der Einzelbewertung und von bisher angewandten Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden, 4. die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, für die Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung gebildet worden sind, unter Angabe des Rückstellungsbetrages, 5. die Aufgliederung des Postens „Sonstige Rückstellungen“ entsprechend § 36 Abs. 4 und 5, sofern es sich um wesentliche Beträge handelt, 6. Abweichungen von der standardmäßig vorgesehenen linearen Abschreibung sowie von der örtlichen Abschreibungstabelle bei der Festlegung der Nutzungsdauer von Vermögensgegenständen, 7. noch nicht erhobene Beiträge aus fertiggestellten Erschließungsmaßnahmen, 8. bei Fremdwährungen der Kurs der Währungsumrechnung, 9. die Verpflichtungen aus Leasingverträgen. Zu 1.: Es sind keine besonderen Umstände bekannt, die dazu führen, dass der vorliegende Jahresabschluss nicht ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertragsund Finanzlage der Gemeinde vermittelt. 14 Jahresabschluss 2013 Anhang Zu 2.: Der vorliegende Abschluss führt zu keiner Verringerung der allgemeinen Rücklage. Zu 3.: Beim Bilanzposten „Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler“ wird vom Grundsatz der Einzelbewertung abgewichen: Die Fritz-von-Wille Bildersammlung, der historisch wertvolle Buchbestand im Eifelmuseum Blankenheim und der Fotobestand im Kreismedienzentrum werden entsprechend der Regelung in § 55 Abs. 3 GemHVO mit ihrem Versicherungswert (also als Festwert nach § 34 Abs. 1 GemHVO) bilanziert. Von bisherigen Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden wurde im vorliegenden Abschluss nicht abgewichen. Zu 4.: Siehe hierzu weiter unten Abschnitt 2.2.3.3. Zu 5.: Siehe hierzu weiter unten Abschnitt 2.2.3.4. Zu 6.: In 2013 wurde als Abschreibungsmethode ausschließlich die lineare Abschreibung gewählt. Von der NKF-Rahmentabelle NRW wird an zwei Stellen abgewichen: - Bagger und sonstige Baufahrzeuge werden lt. Rahmentabelle 8 – 12 Jahre abgeschrieben. Im Abfallwirtschaftszentrum Mechernich gilt hingegen wegen der hohen Beanspruchung für Radlader eine Nutzungszeit von 6 Jahren und für Radbagger eine Nutzungszeit von fünf Jahren. - Für Notarzteinsatzfahrzeuge wird in der NKF-Rahmentabelle NRW eine Nutzungsdauer von 6 – 8 Jahren vorgegeben. Der kreiseigene Rettungsdienst als kostenrechnende Einrichtung schreibt diese Fahrzeugart bisher über fünf Jahre ab. Die Gründe liegen auch hier in der hohen Beanspruchung, insbesondere in der hohen Kilometerleistung (im Durchschnitt pro Fahrzeug rd. 55.000 – 60.000 km p.a.) und der 24-Stunden-Inanspruchnahme. Zu 7.: Der Kreis Euskirchen erhebt keine Erschließungsbeiträge. Zu 8.: Es wurden keine Fremdwährungen in den Abschluss 2013 einbezogen. Zu 9.: 15 Jahresabschluss 2013 Bilanzierung und Bewertung Es sind keine Leasingverträge bekannt, die in den Abschluss 2013 hätten einbezogen werden müssen. Zu erläutern sind auch die im Verbindlichkeitenspiegel auszuweisenden Haftungsverhältnisse sowie alle Sachverhalte, aus denen sich künftig erhebliche finanzielle Verpflichtungen ergeben können und weitere wichtige Angaben, soweit sie nach Vorschriften der GO NRW oder der GemHVO für den Anhang vorgesehen sind. Die zum Stichtag 31.12.2013 bestehenden Haftungsverhältnisse resultieren aus gewährten Ausfallbürgschaften zu Gunsten Beteiligungsgesellschaften des Kreises Euskirchen, aus einer abgegebenen Gewährträgererklärung zu Gunsten einer Anstalt des öffentlichen Recht und in einem Fall aus der Gewährung einer Ausfallbürgschaft zu Gunsten der Gemeinde Nettersheim. Nähere Erläuterungen hierzu sind im nachfolgenden Abschnitt 2.2.4 zu finden. Gemäß § 44 Abs. 3 GemHVO sind dem Anhang ein Anlagenspiegel, ein Forderungsspiegel und ein Verbindlichkeitenspiegel beizufügen. 1 Bilanzierung und Bewertung 1.1 Allgemeines Nach § 53 Abs. 1 der Kreisordnung NRW (KrO NRW) gelten für die Haushaltswirtschaft der Kreise die Vorschriften des 8. Teils der GO NRW entsprechend. Die Vorschriften des Gesetzes über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (NKFG) werden vom Kreis Euskirchen seit dem 01.01.2009 angewendet. Form und Gliederung der Bilanz, der Ergebnisund Finanzrechnung sowie der produktorientierten Teilrechnungen entsprechen den amtlichen Mustern für das doppische Rechnungswesen und zu Bestimmungen der GO NRW und der GemHVO NRW (VV Muster zur GO NRW und GemHVO NRW). Die Vorschriften des Ersten Gesetzes zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKFWG) vom 18.09.2012 wurden gemäß Artikel 11 des Gesetzes erstmals für das Haushaltsjahr 2013 angewendet. Nach § 28 GemHVO sind in einer Inventur zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres die im wirtschaftlichen Eigentum stehenden Vermögensgegenstände, die Schulden und die Rechnungsabgrenzungsposten unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Inventur vollständig aufzunehmen. Dabei ist der Wert der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden anzugeben 16 Jahresabschluss 2013 Bilanzierung und Bewertung (Inventar). Die Vermögensgegenstände sind nach § 28 Abs. 1 letzter Satz GemHVO mindestens alle fünf Jahre durch eine körperliche Inventur aufzunehmen. Beim Kreis Euskirchen findet eine körperliche Inventur alle vier Jahre statt, damit auch bei Vermögensgegenständen mit einer Abschreibungsdauer von fünf Jahren zumindest eine Inaugenscheinnahme nach dem Vier-AugenPrinzip sichergestellt wird. Geringwertige Vermögensgegenstände des Anlagevermögens nach § 33 Abs. 4 GemHVO werden ab 60 Euro Anschaffungs- oder Herstellungskosten –unabhängig davon, ob sie selbständig nutzbar sind oder nicht– einzeln inventarisiert. Im Jahresabschluss 2013 wurden körperliche Inventuren in folgenden kreiseigenen Einrichtungen bzw. Liegenschaften durchgeführt:  Kreis-Volkshochschule,  Medienzentrum,  Hans-Verbeek-Schule,  Kreispolizeibehörde,  Zulassungsstelle Schleiden. Im Übrigen erfolgte die Inventur als Buch- bzw. Beleginventur. Dabei werden Art, Menge und Wert der Vermögensgegenstände und Schulden anhand der Buchführung ermittelt. 1.2 Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Anlagevermögen In der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 wurden die bis zum 31.12.2008 beschafften Anlagegüter mit dem vorsichtig geschätzten Zeitwert bewertet. Die Bilanzierung der seither zugegangenen Anlagegüter erfolgte durchgängig zum Anschaffungswert. Für die bis zum 31.12.2008 zugegangenen Anlagegüter gelten dabei gemäß § 92 Abs. 3 GO NRW die vorsichtig geschätzten Zeitwerte lt. Eröffnungsbilanz als Anschaffungskosten. Abnutzbare Anlagegüter wurden entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Die dabei zugrunde gelegten Nutzungsdauern richten sich (bis auf die oben unter Nr. 6 genannten Ausnahmen) nach den Inventurrichtlinien des Kreises Euskirchen, basierend auf der amtlichen NKF-Rahmentabelle des Landes. Ab 2013 erfolgt für alle Anlagegüter eine Abschreibung ab dem Folgemonat nach der Inbetriebnahme bzw. nach dem Beginn der Nutzung. Nach § 35 Abs. 2 GemHVO können Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten wertmäßig den Betrag von 410 Euro ohne Umsatzsteuer nicht übersteigen, die selbstständig genutzt werden können und einer Abnutzung unterliegen, unmittelbar 17 Jahresabschluss 2013 Bilanzierung und Bewertung als Aufwand verbucht werden. Der Kreis Euskirchen macht erstmals mit dem vorliegenden Abschluss von dieser Möglichkeit Gebrauch. Umlaufvermögen Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu den Anschaffungskosten nach dem Ergebnis der Inventur ausgewiesen. Die Forderungen sind zu Nennbeträgen abzüglich der Wertberichtigungen angesetzt. Neben Einzelwertberichtigungen auf niedergeschlagene Forderungen wurden Ausfallrisiken und Unsicherheiten durch angemessene Wertberichtigungen, z. T. pauschal, berücksichtigt. Eine Übersicht der bestehenden Forderungen ergibt sich aus dem Forderungsspiegel. Als liquide Mittel sind die Sicht- bzw. Geldanlagen bei Banken und Kreditinstituten sowie im Barmittelbestand vorhandene Kassenbestände ausgewiesen. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden vor dem Bilanzstichtag geleistete Zahlungen angesetzt, die aufwandsmäßig einer bestimmten Zeit nach diesem Tag zuzurechnen sind (§ 42 Abs.1 GemHVO NRW). Geleistete Zuwendungen, die mit einer mehrjährigen und einklagbaren Gegenleistungsverpflichtung verbunden sind, wurden ebenfalls als Rechnungsabgrenzungsposten aktiviert und entsprechend der Erfüllung der Gegenleistungsverpflichtung aufgelöst (§ 43 Abs. 2 GemHVO NRW). Bilanziert wurde der jeweilige Auszahlungsbetrag bzw. Restwert der noch nicht in Ansatz gebrachten Aufwendungen. Eigenkapital Das Eigenkapital wird aus der Differenz zwischen Vermögen (Aktivseite) und den Schulden (Verbindlichkeiten und Rückstellungen) unter Einbeziehung der Sonderposten gebildet. Die Eigenkapitalposition wird in die allgemeine Rücklage, in Sonderrücklagen, die Ausgleichsrücklage und in den Posten „Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag" gegliedert. Sonderposten Erhaltene zweckgebundene Zuwendungen für Investitionen wurden als Sonderposten angesetzt und entsprechend der Abnutzung des bezuschussten Vermögensgegenstandes aufgelöst (§ 43 Abs. 5 GemHVO NRW). Darüber hinaus wurden die Gebührenüberschüsse der kostenrechnenden Einrichtungen Abfallbeseitigung und Rettungsdienst als Sonderposten für den Gebührenausgleich ausgewiesen (§ 43 Abs. 6 GemHVO NRW). Letztlich werden auch Schenkungen von Sachanlagevermögen (z.B. aus Umstufungen von Kreisstraßen) als Sonderposten bilanziert. 18 Jahresabschluss 2013 Bilanzierung und Bewertung Rückstellungen Nach § 36 Abs. 1 GemHVO NRW müssen Pensionsverpflichtungen nach beamtenrechtlichen Vorschriften als Rückstellung angesetzt werden. Zu diesen Rückstellungen gehören bestehende Versorgungsansprüche sowie sämtliche Anwartschaften und andere fortgeltenden Ansprüche nach dem Ausscheiden aus dem Dienst. Die Berechnung der Bilanzwerte wurde durch die Rheinische Versorgungskasse vorgenommen und beruht auf Echtdaten anhand vorläufiger Dienstzeitberechnungen. Die Daten sowie die Berechnungsmethode wurden durch die Heubeck AG testiert. Die Pensions- und Beihilferückstellungen wurden dabei nicht pauschal in einer Summe, sondern personenbezogen ermittelt. Gemäß § 36 Abs. 2 GemHVO NRW ist eine Rückstellung für Rekultivierung und Nachsorge von Deponien in Höhe der zu erwartenden Gesamtkosten zum Zeitpunkt der Rekultivierungs- und Nachsorgemaßnahmen zu bilden. Die Ermittlung der Rückstellungshöhe für die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 in Höhe von 234.116.026 € war durch externe, von der Gemeindeprüfungsanstalt überprüfte Gutachten erfolgt. Zum Bilanzstichtag 31.12.2013 erfolgte die Fortschreibung der externen Gutachten mit dem Ergebnis, dass eine ertragswirksame Rückstellungauflösung in Höhe von insgesamt 5.457.219 € vorgenommen werden musste (siehe hierzu Erläuterungen zu 2.2.3.2). Zum Jahresabschluss 2013 wird eine Rückstellung für die Nachsorge der Deponien in Höhe von 228.658.807 € bilanziert. Der Betrieb der Einrichtung konnte in 2013 aus den übrigen ordentlichen Erträgen gedeckt werden. Für unterlassene Instandhaltungen von Sachanlagen, die den Bestimmungen gem. § 36 Abs. 3 GemHVO NRW unterliegen, wurden in 2013 neue Rückstellungen passiviert. Darüber hinaus waren sonstige Rückstellungen zu bilden. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Zahlungsbetrag angesetzt und sind als Verpflichtungen eindeutig quantifizierbar. Einzelheiten ergeben sich aus dem Verbindlichkeitenspiegel. Passive Rechnungsabgrenzungsposten Als passive Rechnungsabgrenzungsposten wurden sowohl vor dem Bilanzstichtag eingegangene Einnahmen angesetzt, soweit sie einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellten als auch erhaltene Zuwendungen für Investitionen, die an Dritte weitergeleitet wurden (§ 42 Abs. 3 GemHVO NRW). Analog zur aktiven Rechnungsabgrenzung erfolgt auch hier eine Auflösung entsprechend der Erfüllung der Gegenleistungsverpflichtung. 19 Jahresabschluss 2013 Erläuterungen zur Bilanz 2 Erläuterungen zur Bilanz 2.1 Aktiva Die Aktivseite der Bilanz zum 31.12.2013 stellt sich grafisch wie folgt dar: Aktive Rechnungsabgrenzung 41,1 Mio. € 9% Aktiva Anlagevermögen 229,3 Mio. € 47% Umlaufvermögen 212,1 Mio. € 44% 2.1.1 Anlagevermögen Der Buchwert des Anlagevermögens betrug zum 31.12.2013 rd. 229,3 Mio. €. Gegenüber dem Anfangsbestand zum 01.01.2013 von 232,1 Mio. € ergaben sich damit Veränderungen von ca. -1,2 %. 20 Jahresabschluss 2013 Erläuterungen zur Bilanz Die wesentlichen bestandsverändernden Faktoren des Jahres 2013 werden im Folgenden erläutert. Im Übrigen ergibt sich die Entwicklung des Anlagevermögens aus dem Anlagenspiegel (siehe unten Teil 5). 2.1.1.1 Immaterielle Vermögenswerte Das immaterielle Anlagevermögen belief sich zum Bilanzstichtag auf einen Buchwert von 496.712,66 € und sank damit gegenüber dem Vorjahresbestand um rd. 9 %. Damit lagen die Abschreibungen über neu aktivierten Lizenzen. Außerplanmäßige Abschreibungen waren nicht zu verzeichnen. 2.1.1.2 Sachanlagen Als Sachanlagevermögen wurde zum 31.12.2013 ein Buchwert von insgesamt 168.518.333,23 € geführt (Bestand 01.01.2013: 171.092.421,79 €). Den Bruttoinvestitionen im Berichtszeitraum von 6,9 Mio. € standen Abgänge und Abschreibungen von 9,5 Mio. € gegenüber, enthalten sind hier außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von insgesamt 723.366,18 € (siehe hierzu die Ausführungen bei 3.2.4 Bilanzielle Abschreibungen). 21 Jahresabschluss 2013 Erläuterungen zur Bilanz In 2013 wurden neben einer Vielzahl kleinerer Investitionen im Wesentlichen folgende Vermögensgegenstände in Betrieb genommen bzw. folgende Aktivierungen durchgeführt: Anschaffungs‐ und Herstellungskosten nachrichtlich: Sonderposten 331.155,97 0 Kreisstraße 24 2.056.127,14 1.154.499,64 K44.1 km 1,400 ‐ 2,282 Kreisstraße 44 1.026.940,26 470.000,00 Infrastrukturvermögen K20 km 0 ‐ 1,650 Kreisstraße 20 342.715,04 190.777,43 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge EU‐RD 942 / EU‐RD 919 Notarzteinsatzfahrzeuge 100.424,23 0 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge EU‐RD 804 / EU‐RD 824 Rettungstransportwagen 240.333,01 0 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge EU‐RD 900 MB VITO Service‐ u. Technikfahrzeug 55.827,26 0,00 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge MB Sprinter Fahrzeug AWZ 45.000,00 0 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge MB Sprinter Fahrzeug Kreisbauhof 49.334,86 49.334,86 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge Schneeschleuder Maschine Kreisbauhof 31.654,00 31.654,00 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge Fräsmaschine Maschine Thomas‐Esser‐ Berufskolleg 57.976,11 57.976,11 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge LKW / Kipper Fahrzeug Grünflächenkolonne 46.605,22 46.605,22 Betriebs‐ und Geschäftsausstattung Black Diamond 8810 Switches 66.255,70 66.255,70 Bilanzposition Vermögensgegenstand Erläuterung Bauten auf fremdem Grund und Boden Rettungswache Mechernich Erweiterungsbau Infrastrukturvermögen K24.1 km 0 ‐ 3,916 Infrastrukturvermögen Aus dem Bestand genommen wurden Vermögensgegenstände, die der Kreis zur Erfüllung seiner Aufgaben nicht mehr benötigt. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um altersbedingte Aussonderungen im Rahmen von Ersatzbeschaffungen. Nach dem NKFWG wurden Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von Vermögensgegenständen (siehe nachstehende Übersicht) im vorliegenden Abschluss erstmals entsprechend der Bestimmungen des § 43 III GemHVO NRW unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage verrechnet (siehe auch Ziffer 2.2.1.1). In Folge dessen fließen diese Erträge und Aufwendungen nicht (mehr) in die Ergebnisrechnung ein, sondern werden nach § 38 III GemHVO dort nachrichtlich nach dem Jahresergebnis ausgewiesen. 22 Jahresabschluss 2013 Erläuterungen zur Bilanz Abgänge des Sachanlagevermögens Produkt Bezeichnung 111 09 111 10 111 17 111 19 126 01 127 01 221 01 231 01 537 01 537 04 542 01 545 01 Sonstige Zentrale Dienste Dienstleistungen des Bauhofs TUIV Immobilienmanagement Gefahrenabwehr und Krisenmanagement Notfallrettung Hans‐Verbeek‐Schule Thomas‐Eßer‐Berufskolleg Beseitigung und Verwertung von Abfällen Rekultivierung und Nachsorge Neubau und Unterhaltung von Straßen Winterdienst Erträge Aufwendungen 20,00 1.090,00 3.843,39 795,00 100,00 9.098,00 600,00 3.897,36 50.020,00 2.650,00 1.547,00 11.968,00 85.628,75 709,09 0,00 9.052,88 37,00 0,00 366,15 1,00 67,08 0,00 0,00 1.455,10 0,00 11.688,30 In der Regel wurde für bereits abgeschriebene Vermögensgegenstände noch ein Verkaufserlös erzielt. Insbesondere konnten durch die Veräußerung einer abgeschriebenen Trommelsiebanlage Erträge in Höhe von rd. 47.000 Euro (Produkt 537 01) und durch die Veräußerung von zwei abgeschriebenen Rettungswagen Erträge in Höhe von rd. 9.000 Euro (Produkt 127 01) erzielt werden. Zu den mit der Rücklage zu verrechnenden Erträgen gehören auch Erträge aus dem mit dem Vermögensgegenstand verbundenen Sonderposten, wenn dieser Posten aufgrund des Abgangs bzw. der Veräußerung aufzulösen ist. Im Jahresabschluss 2013 wurden in diesem Zusammenhang Sonderpostenauflösungen in Höhe von 3.423,44 Euro vorgenommen und unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage verrechnet (im o.g. Betrag von 85.628,75 Euro enthalten). Die bei Produkt 111 17 entstandenen Aufwendungen resultieren unter anderem aus dem Austausch von zwei noch nicht vollständig abgeschriebenen Festplattensystemen, die durch leistungsstärkere Geräte ausgetauscht werden mussten. Zudem wurde im Zuge der Server-Virtualisierung ein Gerät ersetzt, ein weiterer Server wies vor Ablauf der planmäßigen Abschreibung einen Defekt auf. 23 Jahresabschluss 2013 Erläuterungen zur Bilanz Folgende Maßnahmen befanden sich in 2013 im Bau bzw. in der Fertigstellung. Eine Inbetriebnahme erfolgte jedoch in 2013 (noch) nicht. Buchwert 31.12.12 Buchwert 31.12.13 Veränderung 15.085,56 15.085,56 + 0,00 137,45 0,00 ‐ 137,45 K 32 ‐ Neubau OD Vollem 46.381,20 160.060,74 + 113.679,54 K 34 ‐ Neubau OD Frohngau 11.030,00 11.030,00 + 0,00 K 39 ‐ Neubau Schönau/Holzmülheim 25.446,00 25.446,00 + 0,00 8.403,19 8.403,19 + 0,00 240.048,91 0,00 ‐ 240.048,91 0,00 10.600,00 + 10.600,00 ‐130.884,90 574.505,73 + 705.390,63 7.253,75 78.278,62 + 71.024,87 K 1 ‐ Neubau OD Kuchenheim K 24 ‐ Ausbau von Billig‐Antweiler K 41 ‐ Neubau ‐ Neuhofer Straße, Lommersdorf K 44 ‐ Neubau OD Wachendorf K 61 ‐ Brücken/Straßenbau Manscheid K 64 ‐ Neubau OD Ingersberg‐Eichen K 81 ‐ Neubau Zubringer Strempt‐B 266 Buswendeschleife K17 0,00 1.008,92 + 1.008,92 46,20 0,00 ‐ 46,20 4.998,00 672.656,63 + 667.658,63 227.945,36 1.557.075,39 + 1.329.130,03 Erweiterung St. Nikolaus‐Schule 29.674,61 80.620,16 + 50.945,55 Zwischensumme Schulen 29.674,61 80.620,16 + 50.945,55 Umstellung der Leitstelle auf Digitalfunk 20.115,82 20.115,82 + 0,00 176.397,74 0,00 ‐ 176.397,74 Radweg Losheim Ausbau Billiger Straße ‐ II. Bauabschnitt Zwischensumme Straßen Umbau u. Erweiterung Rettungswache Mechernich Rettungswache Euskirchen 0,00 62.823,50 + 62.823,50 RTW 4‐1 300024505 17,72 0,00 ‐ 17,72 RTW 4‐2 300024513 17,71 0,00 ‐ 17,71 196.548,99 82.939,32 ‐ 113.609,67 9.082,86 0,00 ‐ 9.082,86 0,00 28.778,29 + 28.778,29 Zwischensumme Rettungsdienst Umbau Gasverdichterstation Kleinanlieferstation AWZ Umrüstung Deponiegasbeh. Altdeponie Straßfeld ELER (Inbetriebnahme 2013) Summe Anlagen im Bau 0,00 10.620,34 + 10.620,34 12.746,76 0,00 ‐ 12.746,76 475.998,58 1.760.033,50 + 1.284.034,92 Der negative Betrag zum 31.12.2012 bei der Maßnahme K 64 (Neubau OD Ingersberg-Eichen) resultiert aus der Tatsache, dass Ende des Jahres 2012 eine Rückeinnahme zu verbuchen war, die die bis dato getätigten Auszahlungen übertraf. 24 Jahresabschluss 2013 Erläuterungen zur Bilanz 2.1.2 Finanzanlagen Der Wert der Finanzanlagen belief sich zum Bilanzstichtag auf 60.306.448,21 € (Vorjahr: 60.470.147,00 €). Die Veränderungen ergeben sich aus Zugängen im Berichtsjahr in Höhe von 43.016,55 € und aus Abschreibungen auf Finanzanlagen im Gesamtbetrag von 206.715,34. Buchwert 31.12.12 Buchwert Veränderung 31.12.13 Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH (KKM) 33.274.208,00 33.274.208,00 + 0,00 Zwischensumme verbundene Unternehmen 33.274.208,00 33.274.208,00 + 0,00 Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln GbR 73.874,44 63.256,91 ‐ 10.617,53 1,00 1,00 + 0,00 7.524.375,00 7.524.375,00 + 0,00 173.401,00 173.401,00 + 0,00 9.147,00 9.147,00 + 0,00 Zweckverband KDVZ Euskirchener Gemeinnützige Baugesellschaft Radio Euskirchen GmbH & Co. KG Verband der kommunalen RWE‐Aktionäre GmbH CVUA Rheinland AöR Energie Nordeifel GmbH & Co.KG ‐Konzern‐ 17.500,00 17.500,00 + 0,00 9.471.000,00 9.471.000,00 + 0,00 13.121,59 13.121,59 + 0,00 625,00 625,00 + 0,00 Energie Nordeifel Beteiligungs‐GmbH KEV Energie GmbH Nordeifeler Regenerative GmbH & Co. KG Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) 150.000,00 150.000,00 + 0,00 3.190.403,00 3.190.403,00 + 0,00 41.468,00 41.468,00 + 0,00 Zweckverband Verkehrsverbund Rhein‐Sieg (ZV VRS) Zweckverband Naturpark Rheinland Zweckverband Kronenburger See Zweckverband BZE 10.153,00 10.153,00 + 0,00 659.875,00 659.875,00 + 0,00 2.326.696,93 2.143.752,91 ‐ 182.944,02 Technik Agentur Euskirchen GmbH 22.189,00 22.189,00 + 0,00 Aachener Gesellschaft für Innovation und Technologietransfer mbH 66.007,00 55.253,21 ‐ 10.753,79 0,00 1,00 + 1,00 18.000,00 15.600,00 ‐ 2.400,00 LEP‐AöR 3.000,00 3.000,00 + 0,00 Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang mbH 6.188,00 6.188,00 + 0,00 8.095,00 8.095,00 + 0,00 Zweckverband Region Aachen Nordeifel Tourismus GmbH (NeT) Vogelsang iP gGmbH Zwischensumme Beteiligungen 23.785.119,96 23.578.405,62 ‐ 206.714,34 RWE ‐ Aktien KVR‐Fonds der Rheinischen Versorgungskasse Zwischensumme Wertpapiere Summe Finanzanlagen Die Zugänge resultieren 2.697.249,00 2.697.249,00 + 0,00 713.570,04 756.585,59 + 43.015,55 3.410.819,04 3.453.834,59 + 43.015,55 60.470.147,00 60.306.448,21 ‐ 163.698,79 aus dem gemäß Abschnitt 11 der Satzung der Rheinischen Versorgungskassen veranlassten Zukauf weiterer Anteile am KVR-Fonds im Gesamtbetrag von 43.015,55 € und aus dem Erinnerungswert (1,00 €) für die Beteiligung an dem zum 01.01.2013 gegründeten Zweckverband Region Aachen (Beschluss des Kreistages vom 16.04.2012, V 257/2012). 25 Jahresabschluss 2013 Erläuterungen zur Bilanz Da eine Einbringung von Kapitalanteilen nicht erfolgte, wird in gleicher Höhe des Beteiligungswertes ein Sonderposten in der Bilanz des Kreises passiviert (vgl. hierzu auch Ziffer 2.2.2.3). Außerplanmäßige Abschreibungen erfolgten im Berichtsjahr 2013 bei den nachstehend aufgeführten Finanzanlagen aufgrund der voraussichtlich dauernden Wertminderungen auf die zum Abschlussstichtag beizulegenden Werte:  Zweckverband Berufsbildungszentrum Euskirchen - 182.944,02 €  AGIT GmbH - 10.753,79 €  Studieninstitut für kommunale Verwaltung GbR - 10.617,53 € - 204.315,34 € Gemäß Beschluss des Kreistages vom 02.07.2012 (V 273/2012) wurden zum 01.01.2013 jeweils Geschäftsanteile in Höhe von 1.200 € der Nordeifel Tourismus GmbH an die Gemeinden Blankenheim und Nettersheim veräußert. Die Veräußerungen wurden wegen des zeitlichen Auseinanderfallens der Kaufpreiszahlung (31.12.2012) und des Vermögensüberganges (01.01.2013) im Berichtsjahr als Abschreibungen auf Finanzanlagen behandelt. Im Vorjahr wurden die Kaufpreise als Erträge aus der Veräußerung von Anlagevermögen verbucht. Nach dem NKFWG wurden Erträge und Aufwendungen aus Wertveränderungen von Finanzanlagen im vorliegenden Abschluss erstmals entsprechend der Bestimmungen des § 43 III GemHVO NRW unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage verrechnet (siehe auch Ziffer 2.1.1.2). In Folge dessen fließen diese Erträge und Aufwendungen nicht (mehr) in die Ergebnisrechnung ein, sondern werden nach § 38 III GemHVO dort nachrichtlich nach dem Jahresergebnis ausgewiesen. Entsprechend wurden die o.g. Beträge in einer Gesamthöhe von 206.715,34 Euro behandelt. 2.1.3 Umlaufvermögen Als Umlaufvermögen werden die Vermögensgegenstände angesetzt, die dem Geschäftsbetrieb nicht dauerhaft dienen sollen, sondern zum Verbrauch, Verkauf oder nur für eine sonstige kurzfristige Nutzung vorgesehen sind. Das Umlaufvermögen des Kreises Euskirchen setzt sich zum 31.12.2013 wie nachstehend zusammen: a) Vorräte b) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände c) Liquide Mittel Summe 26 331.843,15 € 19.141.317,00 € 192.663.198,47 € 212.136.358,62 € Jahresabschluss 2013 Erläuterungen zur Bilanz Zu a) Vorräte Die Vorräte (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe) beliefen sich zum Bilanzstichtag auf einen Buchwert von insgesamt 331.843,15 € gegenüber rd. 360 T€ im Vorjahr. Es handelt sich im Wesentlichen um übliche Schwankungen bei Heizöl-, Schmier- und Treibstoffbeständen am Abfallwirtschaftszentrum Mechernich bzw. an den kreiseigenen Tankstellen und um unerhebliche Bestandsveränderungen bei Ge- und Verbrauchsmaterialien der kostenrechnenden Einrichtungen und der allgemeinen Verwaltung. Zu b) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Unter diesem Bilanzposten sind unter Berücksichtigung der Wertberichtigungen am Bilanzstichtag gegenüber Dritten bestehende Ansprüche des Kreises Euskirchen ausgewiesen. Die Übernahme des aus einer Vielzahl einzelner offener Posten (ca. 37.000) bestehenden Forderungsbestandes der Schlussbilanz zum 31.12.2011 aus dem Finanzverfahren KIRP zum 01.01.2012 in die neue Finanzsoftware INFOMA erfolgte Anfang 2012 automatisiert unter Federführung des Softwareanbieters. Da der Jahresabschluss 2011 in KIRP erst im Januar 2015 fertig gestellt werden konnte, ergab sich in der Zwischenzeit ein ständiger Anpassungsbedarf des Forderungsbestandes in INFOMA. Zum Bilanzstichtag 31.12.2013 werden zum einen aufgrund fehlerhafter Grundeinstellungen in der Software INFOMA und zum anderen aufgrund von Buchungsfehlern nicht alle Forderungen der richtigen Bilanzposition der öffentlich-rechtlichen bzw. der privatrechtlichen Forderungen zugeordnet. Erschwerend kommt hinzu, dass der hohe Detaillierungsgrad des Finanzverfahrens KIRP (je Einnahmeart ein Forderungskonto) in INFOMA explizit auf Empfehlung des Softwareberaters aufgegeben wurde. Eine Korrektur aller Einzelfälle war mit vertretbarem Zeitaufwand nicht möglich. Einige Gebührenarten konnten noch mit ihrem Gesamtbetrag der richtigen Bilanzposition zugeordnet werden, andere jedoch nicht. Da jedoch der Gesamtforderungsbestand richtig ist und mit der Liste der offenen Posten aus INFOMA zum 31.12.2013 übereinstimmt, wurden bei den fehlerhaften Positionen in Abstimmung mit der Rechnungsprüfung pauschale Korrekturen zwischen den einzelnen Forderungspositionen vorgenommen. Die Problematik wird auch folgende Jahresabschlüsse noch betreffen. Mit dem ersten Gesetz zur Weiterentwicklung des neuen kommunalen Finanzmanagement (NKFWG) wurde die Gliederung der Bilanz gemäß § 41 III GemHVO im Bereich „Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände“ entsprechend der Darstellung in der nachfolgenden Tabelle geändert. 27 Jahresabschluss 2013 Erläuterungen zur Bilanz Der Forderungsbestand stellt sich danach wie folgt dar: Bestand 01.01.2013 € Forderungsart Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen nachrichtlich Wertberichtigung zum 31.12.2013 € nachrichtlich Niederschlagungen zum 31.12.2013 € 962.330,41 14.071.499,64 -4.105.500,00 -95.520,38 Veränderung Forderungen +/ € 13.109.169,23 Bestand 31.12.2013 € Privatrechtliche Forderungen 3.196.641,49 146.522,05 3.343.163,54 -2.555.700,00 -1.876,49 Sonstige Vermögensgegenstände 2.934.428,07 -1.207.774,25 1.726.653,82 0,00 0,00 -98.921,79 19.141.317,00 -6.661.200,00 -97.396,87 Summe: 19.240.238,79 Die Position „Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen“ setzt sich aus Gebührenforderungen (6.534.807,49 €), Steuerforderungen (607,50 €), Forderungen aus Transferleistungen (4.387.430,49 €) sowie Sonstige öffentlich-rechtlichen Forderungen (3.148.654,16 €) zusammen. Unter der Position „Gebührenforderungen“ werden neben den Gebührenforderungen des Rettungsdienstes, der Abfallentsorgung, der Zulassungsstelle etc. die „Delegierten Forderungen Elternbeiträge“ (750.902,20 €) ausgewiesen. Unter der Position „Forderungen aus Transferleistungen“ werden der Ersatz sozialer Leistungen außerhalb und innerhalb von Einrichtungen sowie sonstige Transfererträge ausgewiesen, die sich gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 1.091.946,02 € erhöht haben. In dieser Position enthalten sind auch die „Delegierten Forderungen SGB XII“ (1.990.411,48 €) sowie die Forderungen aus dem Bereich des SGB II (2.342.586,09 €). Da es sich bei den „Delegierten Forderungen“ um Forderungen handelt, die die Städte und Gemeinden im Rahmen der durch Satzung übertragenen Aufgaben der „Elternbeitragserhebung für den Bereich der Kindertageseinrichtungen“ und der „Sozialhilfe“ im eigenen Namen beitreiben, wirtschaftlicher Eigentümer aber der Kreis Euskirchen bleibt, erfolgt die Bilanzierung anhand von zum jeweiligen Bilanzstichtag durch die kreisangehörigen Kommunen vorzulegenden Nachweise. Wie auch schon in Vorjahren waren die zum Stichtag 31.12.2013 vorgelegten Nachweise nicht durchgängig schlüssig. Die Forderungen sind auch dann auf Basis der Forderungsmeldungen bilanziert worden, wenn sich die darin eingetragenen Zahlen nicht zweifelsfrei aus den diesen beigefügten Nachweisen aus der gemeindlichen Finanzbuchhaltung ergaben. Zwischenzeitlich wurden mit Unterstützung des Kreises insbesondere im Bereich Elternbeiträge bei den Kommunen die Voraussetzungen zur 28 Jahresabschluss 2013 Erläuterungen zur Bilanz korrekten Forderungsauswertung geschaffen, was sich ab dem Jahresabschluss 2015 auswirken wird. Eine Übernahme dieser Erkenntnisse auf den Bereich „Soziales“ ist vorgesehen und wird sich vsl. erst ab dem Jahresabschluss 2016 auswirken. In der Position „Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen“ sind u.a. die Erstattungsansprüche aus Pensionsverpflichtungen nach § 107b BeamtVG und Art. 131 GG sowie aus dem Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur enthalten. Ebenfalls in dieser Position enthalten sind die antizipativen Rechnungsabgrenzungen. Die „Privatrechtlichen Forderungen“ setzten sich aus den privatrechtlichen Forderungen gegenüber dem privaten Bereich (1.613.504,84 €), dem öffentlichen Bereich (133.272,24 €), verbundenen Unternehmen (1.526.335,42 €) sowie gegen Beteiligungen (70.051,04 €) zusammen. Bei den „privatrechtlichen Forderungen gegenüber dem privaten Bereich“ handelt es sich um Forderungen aus Leistungen nach dem Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz), Forderungen gegen Kreditinstitute aus unterjährig fälligen Zinszahlungen sowie Forderungen gegen Mitarbeiter. Zu den „privatrechtlichen Forderungen gegenüber dem öffentlichen Bereich“ gehören u.a. Forderungen aus Personalkostenerstattungen sowie sonstige privatrechtliche Ersatzansprüche. Die Gewährung eines Kommunaldarlehens zur Finanzierung des Ankaufes einer Photovoltaik-Anlage von der ene GmbH & Co. KG an die Nordeifeler Regenerative GmbH & Co. KG zählt zu den „Privatrechtlichen Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen“ mit einem Restbetrag von 1.498.035,16 €. Unter den „Sonstigen Vermögensgegenständen“ sind u.a. die Ansprüche des Kreises zu bilanzieren, die keinem anderen Bilanzposten zugeordnet werden können. Hier sind u.a. die privatrechtlichen antizipativen Rechnungsabgrenzungsposten (1.673.699,06 €) auszuweisen, die sich zum Vorjahr um einen Betrag von 1.218.730,32 € verringert haben. In der Bilanz sind nur solche Forderungen auszuweisen, die auch als werthaltig einzustufen sind. Nicht werthaltige bzw. nicht voll werthaltige Forderungen wurden mit einem Gesamtbetrag von 6.661.200 € wertberichtigt (Vorjahr: 6.618.000 €). Die Wertberichtigung wurde durch die Anwendung der Verfahren der Einzelwertberichtigung (728.300 €), pauschalen Einzelwertberichtigung (5.840.700 €) und Pauschalwertberichtigung (92.200 €) ermittelt. Wie sich die Wertberichtigung auf die einzelnen Forderungsarten verteilt, zeigt die vorstehende Tabelle. Weiterhin wurde bei den öffentlich-rechtlichen 29 Jahresabschluss 2013 Erläuterungen zur Bilanz Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen ein Betrag in Höhe von 95.520,68 € und bei den privatrechtlichen Forderungen ein Betrag in Höhe von 1.876,49 € im Rahmen von befristeten Niederschlagungen (Zurückstellung der Weiterverfolgung eines fälligen Anspruchs) wertberichtigt. Zur Entwicklung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wird im Übrigen auf den Forderungsspiegel (Teil 6) verwiesen. Zu c) Liquide Mittel Der zu bilanzierende Betrag setzt sich wie folgt zusammen: Liquide Mittel Betrag EUR Sichteinlagen bei Banken und Kreditinstituten Kreissparkasse Euskirchen, Konto 1000017 7.821.327,34 Kreissparkasse Euskirchen, Konto 1029180 638.834,35 Kreissparkasse Euskirchen, Konto 1049782 -908,55 VR-Bank Nordeifel, Konto 100175029 141.589,25 Sonstige Einlagen Termingeldanlagen < 6 Monaten 5.000.000,00 Termingeldanlagen > 6 Monaten 179.000.000,00 Migrationszahlweg 1000 Bargeld Kassenbestand 3,00 62.353,08 192.663.198,47 Die Salden der Sichteinlagen sind zum Stichtag durch Kontoauszüge, die sonstigen Einlagen durch Saldenbestätigungen der Banken zum Stichtag nachgewiesen. Der Kassenbestand ist durch den Tagesabschluss der Kreiskasse zum Stichtag belegt. 2.1.4 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden angesetzt, wenn Auszahlungen vor dem Bilanzstichtag geleistet werden, die erst für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag Aufwand darstellen. 30 Jahresabschluss 2013 Erläuterungen zur Bilanz Sie setzen sich wie folgt zusammen: Allgemeine aktive Rechnungsabgrenzung Aktive Rechnungsabgrenzung für geleistete Zuwendungen Summe 5.999.387,76 € 35.131.623,59 € 41.131.011,35 € Im Jahr 2013 wurden gem. § 42 Absatz 1 Satz 1 GemHVO NRW aktive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 5.999.387,76 € gebildet, welche einen Aufwand im Folgejahr darstellen. Gegenüber dem Vorjahr ergibt sich eine Erhöhung um 775.118,95 €. Werden Zuwendungen zeitbezogenen für Vermögensgegenstände Gegenleistungsverpflichtung Rechnungsabgrenzungsposten zu geleistet verbunden, bilanzieren und und sind mit diese entsprechend einer mehrjährigen, Zuwendungen der Erfüllung als der Gegenleistungsverpflichtung aufzulösen (§ 43 II GemHVO NRW). Für die investiven Zuschüsse erhält der Kreis Euskirchen in der Regel selbst investive Förderungen von Dritten. Diese sind zum Stichtag 31.12.2013 auf der Passivseite nachgewiesen (s. hierzu unter Nr. 2.2.5). Der Anlagespiegel der aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP) lässt sich wie folgt aufgliedern und zusammenfassen: Buchwert 31.12.2012 Kindertageseinrichtungen aus EB Kindertageseinrichtungen U3‐Ausbau Summe Kindertagseinrichtungen Fahrzeugförderung Vogelsang Römertherme Zülpich Zu‐ und Abgang, Umbuchung, Zuschreibung 2013 11.626.152,36 0,00 6.636.207,45 2.498.484,97 18.262.359,81 Auflösung 2013 Buchwert 31.12.2013 ‐817.480,71 10.808.671,65 ‐587.459,66 Veränderung ‐ 817.480,71 8.547.232,76 + 1.911.025,31 2.498.484,97 ‐1.404.940,37 19.355.904,41 + 1.093.544,60 753.747,71 0,00 11.126.176,85 3.675.183,60 ‐181.472,87 572.274,84 ‐ 181.472,87 ‐102.528,99 14.698.831,46 + 3.572.654,61 246.043,71 0,00 ‐14.987,43 231.056,28 ‐ 14.987,43 DKB ‐ Haltestellen etc. 80.782,66 0,00 ‐13.463,78 67.318,88 ‐ 13.463,78 Haltestellen Nationalpark 34.982,35 0,00 ‐4.997,48 29.984,87 ‐ 4.997,48 1.320,00 0,00 ‐660,00 660,00 ‐ 660,00 Wanderorientierungstafeln 20.666,03 38.706,22 ‐3.710,77 55.661,48 + 34.995,45 Rad‐ und Wanderbahnhöfe 0,00 119.931,37 0,00 119.931,37 + 119.931,37 6.332.306,16 ‐1.726.761,69 35.131.623,59 + 4.605.544,47 Biologische Station Summe ARAP 30.526.079,12 Berücksichtigt man zu diesen Anlagen auch die Passivseite (passive Rechnungsabgrenzungsposten – PRAP), die sich analog wie folgt zusammenfassen lassen, 31 Jahresabschluss 2013 Erläuterungen zur Bilanz Buchwert 31.12.2012 Zu‐ und Abgang, Umbuchung, Zuschreibung 2013 Auflösung 2013 Buchwert 31.12.2013 Veränderung Kindertageseinrichtungen aus EB ‐5.958.298,17 0,00 411.361,07 ‐5.546.937,10 + 411.361,07 Kindertageseinrichtungen U3‐Ausbau ‐4.978.520,30 ‐2.504.689,46 479.866,33 ‐7.003.343,43 ‐ 2.024.823,13 ‐10.936.818,47 ‐2.504.689,46 891.227,40 ‐12.550.280,53 ‐ 1.613.462,06 Summe Kindertagseinrichtungen Fahrzeugförderung ‐753.611,67 34,00 ‐9.763.041,67 ‐3.675.183,60 DKB ‐ Haltestellen etc. ‐80.782,66 0,00 13.463,78 ‐67.318,88 Haltestellen Nationalpark ‐34.981,80 0,00 4.997,40 ‐29.984,40 + 4.997,40 Wanderorientierungstafeln ‐6.560,71 ‐21.431,19 1.322,01 ‐26.669,89 ‐ 20.109,18 Rad‐ und Wanderbahnhöfe 0,00 ‐42.906,69 0,00 ‐42.906,69 ‐ 42.906,69 ‐21.575.796,98 ‐6.244.176,94 1.191.596,31 ‐26.628.377,61 ‐ 5.052.580,63 Vogelsang Summe PRAP 181.419,71 ‐572.157,96 + 181.453,71 99.166,01 ‐13.339.059,26 ‐ 3.576.017,59 + 13.463,78 … ergibt sich die folgende Nettobetrachtung: Netto‐Betrachtung Buchwert 31.12.2012 Zu‐ und Abgang, Umbuchung, Zuschreibung 2013 Auflösung 2013 Buchwert 31.12.2013 Veränderung Kindertageseinrichtungen aus EB 5.667.854,19 0,00 ‐406.119,64 5.261.734,55 ‐ 406.119,64 Kindertageseinrichtungen U3‐Ausbau 1.657.687,15 ‐6.204,49 ‐107.593,33 1.543.889,33 ‐ 113.797,82 Summe Kindertagseinrichtungen 7.325.541,34 ‐6.204,49 ‐513.712,97 6.805.623,88 ‐ 519.917,46 Fahrzeugförderung Vogelsang 136,04 34,00 ‐53,16 116,88 ‐ 19,16 1.363.135,18 0,00 ‐3.362,98 1.359.772,20 ‐ 3.362,98 Römertherme Zülpich 246.043,71 0,00 ‐14.987,43 231.056,28 ‐ 14.987,43 DKB ‐ Haltestellen etc. 0,00 0,00 0,00 0,00 + 0,00 Haltestellen Nationalpark 0,55 0,00 ‐0,08 0,47 ‐ 0,08 1.320,00 0,00 ‐660,00 660,00 ‐ 660,00 Wanderorientierungstafeln 14.105,32 17.275,03 ‐2.388,76 28.991,59 + 14.886,27 Rad‐ und Wanderbahnhöfe 0,00 77.024,68 0,00 77.024,68 + 77.024,68 8.950.282,14 88.129,22 ‐535.165,38 8.503.245,98 ‐ 447.036,16 Biologische Station Summe 32 Jahresabschluss 2013 Erläuterungen zur Bilanz 2.2 Passiva Passive Rechnungsabgrenzung 28,2 Mio. € 6% Eigenkapital 32,9 Mio. € Verbindlichkeiten 7% 12,6 Mio. € 3% Sonderposten 92,7 Mio. € 19% Passiva Rückstellungen 316,2 Mio. € 65% 2.2.1 Eigenkapital Die Eigenkapitalposition wird in die allgemeine Rücklage, in Sonderrücklagen, die Ausgleichsrücklage nach § 56 a KrO NRW und in den Posten „Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag" gegliedert. Das Eigenkapital hat zum 31.12.2013 die Summe von 32.888.047,95 € (31.12.2012: 29.194.688,51 €). 2.2.1.1 Allgemeine Rücklage a) Saldo Allgemeine Rücklage Die Allgemeine Rücklage weist zum Jahresabschluss 2013 gegenüber dem Anfangsbestand am 01.01.2013 (16.815.755,31 €) einen Betrag von 19.330.350,78 € aus (weitere Erläuterungen hierzu siehe Nr. 2.2.1.3). Die Differenz in Höhe von 2.514.595,47 € ergibt sich aus der Zuführung aus dem 33 Jahresabschluss 2013 Erläuterungen zur Bilanz Jahresabschluss 2012 in Höhe von 2.647.370,36 € (siehe Nr. 2.2.1.3) sowie aus den nachfolgenden Verrechnungen nach § 43 III GemHVO NRW. b) Verrechnungen nach § 43 III GemHVO NRW Mit dem ersten Gesetz zur Weiterentwicklung des neuen kommunalen Finanzmanagement (NKFWG) wurde auch der § 43 III GemHVO NRW geändert. Danach sind Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von Vermögensgegenständen nach § 90 III Satz 1 GO sowie aus Wertveränderungen von Finanzanlagen unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Folgende Verrechnungen wurden im Jahresabschluss 2013 vorgenommen: Verrechnete Erträge bei Vermögensgegenständen Verrechnete Aufwendungen bei Vermögensgegenständen 85.628,75 ‐11.688,30 Verrechnete Erträge bei Finanzanlagen 0 Verrechnete Aufwendungen bei Finanzanlagen ‐206.715,34 Summe ‐132.774,89 Auf die Erläuterungen zu den Aktiva-Positionen 2.1.1.2 und 2.1.2 wird verwiesen. 2.2.1.2 Sonderrücklagen Nach § 43 Abs. 4 GemHVO NRW sind erhaltene Zuwendungen für die Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen in Höhe des noch nicht aktivierten Anteils der Vermögensgegenstände in einer Sonderrücklage zu bilanzieren, wenn der Zuwendungsgeber deren ertragswirksame Auflösung ausgeschlossen hat. Es ergaben sich in 2013 keine Sachverhalte, die zur Bildung einer solchen (zweckgebundenen) Sonderrücklage führten. 2.2.1.3 Ausgleichsrücklage Die Ausgleichsrücklage verfügte zum 01.01.2013 über einen Bestand von 7.129.088,62 €. Der Kreistag hat am 21.10.2015 beschlossen, vom Jahresüberschuss 2012 in Höhe von 5.249.844,58 € einen Teil von 2.602.474,22 € der Ausgleichsrücklage und den Restbetrag von 2.647.370,36 € der Allgemeinen Rücklage zuzuführen (siehe hierzu V 153/2015 vom 22.09.2015). Zum 31.12.2013 ergibt sich ein Bestand der Ausgleichsrücklage in Höhe von 9.731.562,84 €. 34 Jahresabschluss 2013 Erläuterungen zur Bilanz Bezeichnung Allgemeine Rücklage Bestand 01.01.2013 € Bestand 31.12.2013 € 16.815.755,31 Gem. § 43 III GemHVO direkt mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen 19.463.125,67 -132.774,89 Sonderrücklagen 0,00 0,00 Ausgleichsrücklage 7.129.088,62 9.731.562,84 Zwischensumme: 23.944.843,93 29.061.913,62 5.249.844,58 3.826.134,33 29.194.688,51 32.888.047,95 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag Summe Eigenkapital 2.2.1.4 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 2013 Der Jahresüberschuss im Jahresabschluss 2013 beläuft sich auf 3.826.134,33 €. Die Ermittlung des Überschusses ergibt sich aus dem Saldo der Ergebnisrechnung. Nach § 75 Abs. 3 GO / § 56 a KrO können der Ausgleichsrücklage Jahresüberschüsse durch Beschluss des Kreistages zugeführt werden, soweit ihr Bestand nicht den Höchstbetrag von einem Drittel des Eigenkapitals erreicht hat. Nach § 96 Abs. 1 GO NRW beschließt der Kreistag über die Verwendung des Jahresüberschusses. Dieser Beschluss erfolgt im Rahmen der Beschlussfassung über den Jahresabschluss des Jahres 2013. 2.2.2 Sonderposten 2.2.2.1 Sonderposten für Zuwendungen Der Anfangsbestand bei der Bilanzposition Sonderposten für Zuwendungen betrug zum 01.01.2013 72.238.409,09 €. Unter Berücksichtigung der Zugänge aus Zuwendungen, insbesondere aus dem Bereich Kreisstraßenbau, sowie der Abgänge auf Sonderposten (korrespondierend mit der Abschreibung des damit geförderten Anlagevermögens) beläuft sich der Endbestand zum 31.12.2013 auf 71.196.203,09 € (- 1,4 %). Zugänge aus Zuwendungen Infrastrukturvermögen: Der Kreis Euskirchen erhält Landeszuweisungen, die zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse bei Kreisstraßen eingesetzt werden. Sonderposten konnten im Wesentlichen bei folgenden in 2013 in Betrieb genommenen Straßenbaumaßnahmen passiviert werden: 35 Jahresabschluss 2013 Erläuterungen zur Bilanz Maßnahme 2013 Betrag in € K 24.1 690.000 K 44.1 470.000 K 60.1 180.400 K 68.1 83.100 Investitionspauschale: Zur pauschalen Förderung investiver Maßnahmen erhält der Kreis Euskirchen jährlich nach § 16 des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) eine pauschale Zuwendung. Die Verwendung der Zuwendung erfolgte –wie auch in den Vorjahren– nach dem „Schwerpunktprinzip“ zu einzelnen Vermögensgegenständen. Die Auswahl erfolgt nach Kriterien wie Werthaltigkeit, Aktivierungszeitpunkt und unter Berücksichtigung bereits zugeordneter Sonderposten (z.B. aus Einzelförderungen). Im Jahr 2013 hat der Kreis Euskirchen eine Pauschale in Höhe von 531.015,39 € erhalten und nach den vorgenannten Grundsätzen einzelnen Vermögensgegenständen zugeordnet. Schulpauschale/Bildungspauschale: Nach § 17 GFG erhält der Kreis Euskirchen als Schulträger jährlich eine zweckgebundene pauschale Zuweisung zur Unterstützung kommunaler Aufgabenerfüllung im Schulbereich sowie kommunaler Investitionsmaßnahmen im Bereich der frühkindlichen Bildung. Die Mittel können ganz oder teilweise für den investiven Neu-, Um- und Erweiterungsbau, den Erwerb, die Modernisierung und für raumbildende Ausbauten als auch konsumtiv, z.B. für die Einrichtung und Ausstattung von Schulgebäuden und kommunalen Kindertageseinrichtungen eingesetzt werden. Mit den Mitteln der Schulpauschale/Bildungspauschale können darüber hinaus Instandsetzungen von Schulgebäuden sowie Mieten und Leasingraten für Schulgebäude finanziert werden. In 2013 wurde aus der Gesamtzuweisung von 1.079.300,00 € eine Summe von 640.164,06 € investiven Maßnahmen zugewiesen, wobei hiervon ein Betrag von 421.132,73 € zunächst als erhaltene Anzahlung für die Maßnahme „Thomas-Eßer-Berufskolleg - Sanierung zentrale Gewerke“ verbucht wurde (siehe auch Nr. 2.2.4 Verbindlichkeiten). Sonderposten wurden in Höhe von 219.031,33 € passiviert: Sonderposten Schulpauschale 2013 Thomas-Eßer- Berufskolleg (Umbau Trakt C) Betrag in € 92.661,57 Berufskolleg Eifel (Umbau Pausenhalle) Erweiterung St. Nikolaus-Schule 30.026,85 96.342,91 219.031,33 Feuerschutzpauschale: Das Land leistet zu den Kosten des Feuerschutzes jährlich eine fachbezogene Investitionspauschale aus dem Aufkommen der Feuerschutzsteuer. In 2013 wurde eine Zuwendung von 14.000,56 € 36 Jahresabschluss 2013 Erläuterungen zur Bilanz geleistet. Hiermit konnte die Beschaffung eines Atemschutzmasken-Prüfstandes im Brandschutzzentrum Schleiden gefördert werden. Sonstige Zuwendungen für Investitionen: Weitere Sonderpostenzugänge erfolgten aufgrund von Investitionszuwendungen zur Erhaltung und Verbesserung des Ländlichen Erbes im Bereich Naturschutz. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um eine Zaunbaumaßnahme zum Biotop- und Artenschutz (rd. 12.000 €). 2.2.2.2 Sonderposten für den Gebührenausgleich Der Kreis ist nach der zum Stichtag geltenden Fassung des § 6 Abs. 2 KAG NRW verpflichtet, bestehende Kostenüberdeckungen aus Gebührenkalkulationen am Ende des Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen. Dies bedeutet, dass die Kostenüberdeckung für den Kreis nicht frei verfügbar ist, sondern den Gebührenpflichtigen wieder zu Gute kommen muss. Nach § 43 Absatz 6 GemHVO NRW ist hierfür ein Sonderposten anzusetzen. Zum Jahresabschluss stellen sich die Bestände gegenüber dem Vorjahr wie folgt dar: Sonderposten für den Gebührenausgleich Bestand 01.01.2013 € Zuführung Entnahme € € Abfallbeseitigung 7.542.468,80 5.457.219,00 872.764,82 12.126.922,98 4.584.454,18 Rettungsdienst 4.097.809,32 0,00 1.092.189,98 3.005.619,34 -1.092.189,98 11.640.278,12 5.457.219,00 1.964.954,80 15.132.542,32 3.492.264,20 Einrichtung Summe Bestand 31.12.2013 € Veränderung +/€ In 2013 entstanden aus operativem Geschäft Fehlbeträge sowohl beim Rettungsdienst als auch bei der Abfallbeseitigung; eine Kostendeckung konnte nur über eine Entnahme aus den jeweiligen Sonderposten ertragswirksam erreicht werden. Der bisher hier beim Rettungsdienst ausgewiesene Zuführungsbetrag aus einer gegenüber dem Sonderposten aus der Kameralistik übernommenen Zinsverpflichtung entfällt zukünftig in Absprache mit der Gemeindeprüfungsanstalt, da es im NKF dafür keine Grundlage mehr gibt. Der in obiger Tabelle bei der Abfallbeseitigung ausgewiesene Zuführungsbetrag entspricht dem Auflösungsbetrag der Rückstellung für Deponien, der sich nach einer Neubewertung der Rückstellung zum Bilanzstichtag 31.12.2013 ergeben hat (siehe hierzu die Erläuterungen zu 2.2.3.2). Aufgrund des Grundsatzes der Nutzenneutralität muss der Auflösungsbetrag der Einrichtung Abfallbeseitigung der Gruppe der Benutzer (Gebührenzahler), auch wenn hier nicht immer Personenidentität besteht, gutgebracht werden. Mit der Gemeindeprüfungsanstalt wurde abgestimmt, dass der Auflösungsbetrag im Produkt „Abfallbeseitigung“ ertragswirksam verbucht wird 37 Jahresabschluss 2013 Erläuterungen zur Bilanz und darüber in den Sonderposten für den Gebührenausgleich gebracht wird, damit er anschließend gebührensenkend verwendet wird. 2.2.2.3 Sonstige Sonderposten Unter dem Bilanzposten Sonstige Sonderposten werden im Wesentlichen Schenkungen Dritter und Umstufungen von Infrastrukturvermögen ausgewiesen. In beiden Fällen wird der Kreis wirtschaftlicher Eigentümer der Vermögensgegenstände und aktiviert diese zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Zum gleichen Zeitpunkt und in gleicher Höhe werden auf der Passivseite Sonderposten gebildet. Analog zur linearen Abschreibung dieses Anlagevermögens erfolgt die Auflösung der Sonderposten. Der einzige Zugang in Höhe von 1,00 Euro resultiert aus der Beteiligung des Kreises an dem zum 01.01.2013 gegründeten Zweckverband Region Aachen (Beschluss des Kreistages vom 16.04.2012, V 257/2012). Da eine Einbringung von Kapitalanteilen nicht erfolgte, wird in gleicher Höhe des Beteiligungswertes (1,00 €) ein Sonderposten in der Bilanz des Kreises passiviert (vgl. hierzu auch Ziffer 2.1.2). Darüber hinaus waren planmäßige Sonderpostenauflösungen in Höhe von 355.524,24 Euro zu buchen. 2.2.3 Rückstellungen Nach § 88 GO NRW sind für dem Grunde oder der Höhe nach ungewisse Verpflichtungen, für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften und laufenden Verfahren oder für bestimmte Aufwendungen Rückstellungen in angemessener Höhe zu bilden. Die Voraussetzungen für die Bildung von Rückstellungen regelt § 36 GemHVO NRW. Soweit zum Bilanzstichtag 31.12.2013 Rückstellungen zu bilden waren, werden diese, soweit sie der Höhe nach nicht unwesentlich waren, nachstehend näher erläutert. 2.2.3.1 Pensionsrückstellungen In der Position Pensionsrückstellungen werden neben Versorgungsanwartschaften der Beamten auch Ansätze für Beihilfen gemäß § 77 des Landesbeamtengesetzes zurückgestellt. 38 Jahresabschluss 2013 Erläuterungen zur Bilanz Der versicherungsmathematisch berechnete Rückstellungsbedarf belief sich für die aktiven Beamten und Pensionäre zum 31.12.2013 auf insgesamt 57.840.411,00 €. Zum 01.01.2013 war noch ein Wert von insgesamt 57.665.235,00 € ausgewiesen worden (Differenz: 175.176,00 €). Der berechnete Rückstellungsbedarf für Beihilfen belief sich zum Abschlussstichtag 31.12.2013 auf 16.400.642,00 €. Gegenüber dem Anfangsbestand zum 01.01.2013 i. H. v. 16.467.847,00 € ergibt sich eine Differenz in Höhe von 67.205,00 €. Unter Berücksichtigung der auch bei anderen Bilanzpositionen auszuweisenden Anspruchs- oder Verpflichtungsfälle ergibt sich folgendes Bild: Aktiva 1. Erstattungsansprüche gemäß § 107b BeamtVG / Art. 131 GG / VLVG 2. Erstattungsansprüche gemäß Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur a) Pensionsverpflichtung b) Beihilfeverpflichtung Summe 2. Passiva 1. Rückstellung für Pensionsverpflichtungen 2. Rückstellung für Erstattungsverpflichtungen nach § 107b BeamtVG / Art. 131 GG / VLVG 3. Rückstellung für Beihilfeverpflichtungen netto Eröffnungsbilanz 31.12.2009 31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2013 603.254 € 663.872 € 701.625 € 1.130.143 € 1.165.119 € 1.287.172 € 621.200 € 227.498 € 848.698 € 642.527 € 236.321 € 878.848 € 709.566 € 261.493 € 971.059 € 822.090 € 287.001 € 1.109.091 € 504.027 € 166.317 € 670.344 € 547.120 € 177.626 € 724.746 € 53.814.891 € 54.878.694 € 55.443.690 € 57.926.515 € 57.665.235 € 57.840.411 € 120.398 € 354.565 € 357.378 € 542.433 € 637.930 € 624.739 € 14.879.656 € 67.362.993 € 15.166.909 € 68.857.448 € 15.804.113 € 69.932.497 € 16.199.561 € 72.429.275 € 16.467.847 € 72.935.549 € 16.400.642 € 72.853.874 € 39 Jahresabschluss 2013 Erläuterungen zur Bilanz ANZAHL PERSONEN AM 31.12. 140 124 120 129 126 124 123 125 Aktive ohne Erstattungen durch Dritte 100 Pensionäre 81 80 81 79 75 74 60 59 57 54 74 Witwen, Waisen, Erstattungsfälle an Dritte u.a. 57 50 49 40 Aktive mit Erstattungen durch Dritte 20 0 17 15 12 Aktive mit voller Erstattung durch das Land 6 3 5 4 5 5 4 4 2008 2009 2010 2011 2012 2013 PENSIONS‐ UND BEIHILFERÜCKSTELLUNGEN, ERSTATTUNGSANSPRÜCHE UND ‐VERPFLICHTUNGEN ‐ NETTO (T€) AM 31.12. 40.000 35.874 34.959 35.256 34.300 35.000 33.578 32.955 Pensionäre 28.644 30.000 29.210 27.285 24.780 25.000 23.239 Aktive ohne Erstattungen durch Dritte 23.812 20.000 Witwen, Waisen, Erstattungsfälle an Dritte u.a. 15.000 10.000 8.580 8.494 585 678 9.129 9.918 9.589 9.250 Aktive mit Erstattungen durch Dritte 1.125 1.438 Aktive mit voller Erstattung durch das Land 5.000 0 40 767 926 0 0 0 0 0 0 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Jahresabschluss 2013 Erläuterungen zur Bilanz NETTO‐PENSIONS‐ UND BEIHILFERÜCKSTELLUNGEN AM 31.12. 74.000 285 72.936 72.854 72.429 72.000 280 281 277 69.932 70.000 275 275 68.000 270 T€ 67.363 267 66.000 265 263 263 64.000 260 62.000 255 60.000 250 2008 2.2.3.2 ANZAHL PERSONEN 68.857 2009 2010 2011 2012 2013 Rückstellung für Deponie und Altlasten Die Rückstellung für Deponien weist zum 01.01.2013 einen Bestand in Höhe von 234.116.026,00 € aus. Zum Bilanzstichtag 31.12.2013 wurde das Ingenieurbüro für Abfallwirtschaft, Prof. R. Stegmann und Partner, Hamburg, auf Grundlage des § 32 GemHVO mit der Fortschreibung der Gutachten „Rückstellungsermittlung für die Stilllegung und Nachsorge der Deponie Mechernich, Bilanzstichtag 31.12.2008“ vom 22.08.2011 (Rückstellungsbetrag 226.530.567,00 €) sowie „Rückstellungsermittlung für die Altdeponien Arloff, Straßfeld und Hönningen im Kreis Euskirchen, Bilanzstichtag 31.12.2008“ vom 14.07.2010 (Rückstellungsbetrag 7.585.459,00 €) beauftragt. Mit Datum vom 22.04.2016 wurden die beiden neuen Gutachten vorgelegt. Demnach ergibt sich zum 31.12.2013 für die „Deponie Mechernich“ ein Rückstellungsbedarf in Höhe von 221.191.965,00 € und für die „Altdeponien Arloff, Straßfeld und Hönningen“ in Höhe von insgesamt 7.466.842,00 €. Dies führt zu einer ertragswirksamen Rückstellungauflösung in Höhe von insgesamt 5.457.219,00 €. Dieser Betrag wurde dem Sonderposten für den Gebührenausgleich „Abfallbeseitigung“ zugeführt (siehe hierzu die Erläuterungen 2.2.2.2). Die Vorgehensweise wurde insgesamt mit der Gemeindeprüfungsanstalt abgestimmt. 41 Jahresabschluss 2013 Erläuterungen zur Bilanz 2.2.3.3 Instandhaltungsrückstellungen Für die Bildung von Instandhaltungsrückstellungen nach § 36 Abs. 3 GemHVO gelten die in der GemHVO genannten Bedingungen:  Die Nachholung der Instandsetzung muss konkret beabsichtigt sein,  als bisher unterlassen bewertet werden,  und die vorgesehenen Maßnahmen müssen am Abschlussstichtag einzeln bestimmt und wertmäßig beziffert sein. Die am 01.01.2013 bereits bestehenden Rückstellungen als auch die neuen Instandhaltungsrückstellungen für Maßnahmen, die für 2013 geplant waren, jedoch nicht realisiert werden konnten, werden nachfolgend aufgeführt: Rückstellung Bestand 31.12.2012 € Zugang € Inanspruchnahme € Auflösung Bestand Erläute31.12.2013 rung € € Nr. Kreishaus KMF-Sanierung 40.055,64 Erneuerung Trinkwasserstation 35.000,00 Sanierung Trinkwassernetz 60.000,00 Außenbeleuchtung Kreishaus / Parkplätze Erneuerung WC-Anlagen EG - 3. OG Altbau Flachdachsanierungen Sitzungssaal Gesundheitsamt 120.000,00 8.000,00 26.181,06 160.000,00 83.500,00 0,00 40.055,64 8.000,00 18,94 8.800,00 a 60.000,00 0,00 b 18.703,59 96,41 261.200,00 c 83.500,00 0,00 135.000,00 135.000,00 Thomas-Eßer-Berufskolleg Fassadensanierung inkl. Ingenieurleistungen 10.500,00 Erneuerung Sheddachfenster Werkstattbereich 40.000,00 574,37 9.925,63 0,00 d 40.000,00 0,00 e 926,24 0,00 f 10,26 0,00 g Berufskolleg Eifel Erneuerung Trinkwassernetz Betonsanierung 96.000,00 95.073,76 10,26 Abwasserleitungen/Regenentwässerung 10.800,00 10.800,00 Erneuerung Fettabscheider Küchentrakt 40.000,00 26.563,75 9.300,00 9.300,00 Erneuerung Dach Sporthalle inkl. Lichtkuppeln Sanierungsarbeiten Sporthalle Heizkörpersanierung in 4 Klassenräumen Sankt-Nikolaus-Schule 42 17.400,00 0,00 0,00 36,25 h 0,00 17.400,00 20.000,00 13.400,00 0,00 20.000,00 i Jahresabschluss 2013 Erläuterungen zur Bilanz Bestand 31.12.2012 € Rückstellung Erneuerung der Dacheindeckung Zugang € 200.000,00 Inanspruchnahme € Auflösung Bestand Erläute31.12.2013 rung € € Nr. 66.680,03 80.019,97 53.300,00 j Burgruine Kronenburg Sanierung Burgruine Kronenburg 25.000,00 25.000,00 Brandschutzzentrum Schleiden Erneuerung der Außenbeleuchtung 0,00 14.400,00 14.400,00 Infrastrukturvermögen Instandhaltung Straßen 15.000,00 Summe: 802.565,90 15.000,00 337.400,00 377.432,20 208.433,70 554.100,00 Erläuterungen: a) 18,94 € wurden ertragswirksam aufgelöst, da der Rückstellungsbetrag auf volle Hundert abgerundet wurde. b) Die Maßnahme wurde schlussendlich nicht durchgeführt und die Mittel wurden daher nicht mehr benötigt. c) 96,41 € wurden ertragswirksam aufgelöst, da der Rückstellungsbetrag auf volle Hundert abgerundet wurde. d) Die Maßnahme wurde abgeschlossen und der verbliebene Betrag in Höhe von 9.925,63 € nicht mehr benötigt und entsprechend ertragswirksam aufgelöst. e) Die Mittel wurden im Haushaltsjahr 2014 neu veranschlagt, die gebildete Rückstellung war daher ertragswirksam aufzulösen. f) Die Maßnahme wurde abgeschlossen, der verbliebene Betrag in Höhe von 926,24 € nicht mehr benötigt und entsprechend ertragswirksam aufgelöst. g) 10,26 € wurden für die Fortführung nicht mehr benötigt und entsprechend ertragswirksam aufgelöst. h) 36,25 € wurden ertragswirksam aufgelöst, da der Rückstellungsbetrag auf volle Hundert abgerundet wurde. i) Die Instandhaltungsrückstellung wurde nicht in Anspruch genommen. Die Rückstellung wurde daher in voller Höhe ertragswirksam aufgelöst. j) Die Instandhaltungsrückstellung wurde im Jahre 2013 um 80.000 € reduziert und ertragswirksam aufgelöst, da entgegen der Ursprungsplanung nach detaillierter Entwurfsplanung mit Kostenberechnung nur ein Teil der Dacheindeckung erneuert werden musste (siehe Ausschussinfo 14/2013 vom 16.05.2013). 43 Jahresabschluss 2013 Erläuterungen zur Bilanz Weitere 19,97 € wurden ertragswirksam aufgelöst, da der Rückstellungsbetrag auf volle Hundert abgerundet wurde. 2.2.3.4 Sonstige Rückstellungen Unter dem Bilanzposten „Sonstige Rückstellungen“ sind die Rückstellungen für andere als die zuvor benannten ungewissen Verbindlichkeiten anzusetzen. Die Fortschreibung der im vorangegangenen Jahresabschluss gebildeten Rückstellungen entwickelte sich im Haushaltsjahr 2013 wie folgt: Rückstellung Bestand 01.01.2013 € Zugang Inanspruchnahm e € € Auflösung Bestand 31.12.2013 € € 1.969.987,67 248.658,68 221.640,04 - 1.997.006,31 b) Rückstellung für Überstunden 951.262,76 294.705,72 73.126,97 - 1.172.841,51 c) Rückstellung für Altersteilzeit 1.028.328,14 238.703,57 264.312,49 12.371,93 990.347,29 700.000,00 824.472,47 525.000,00 - 999.472,47 3.927.563,99 523.265,17 - - 4.450.829,16 637.930,00 11.348,00 - 24.539,00 624.739,00 77.600,00 120.600,00 77.600,00 - 120.600,00 585.000,00 - - 585.000,00 290.000,00 - 278.865,80 11.134,20 - - 1.077.000,00 - - 1.077.000,00 - 275.000,00 - - 275.000,00 a) Rückstellung für Urlaub d) Rückstellung für Forderungen nach dem Einheitslastenabrechnungsgesetz e) Rückstellung Prozessrisiko Sonderzuw endung f) Rückstellung nach § 107b BeamtVG g) Rückstellung Abrechnung Notarztgestellung h) Rückstellung KdU-Beteiligung BuT i) Rückstellung Schülerbeförderungskosten j) Rückstellung amtsangemessene Besoldung k) Rückstellung Mietzahlung KITA DRK l) Rückstellung Altersdiskriminierung Sum m e: - 500.000,00 - - 500.000,00 10.167.672,56 4.113.753,61 1.440.545,30 48.045,13 12.792.835,74 Zu a), b), c), f) Hier handelt es sich um betriebsgewöhnliche unterjährige Zu- und/oder Abgänge, die keiner weiteren Erläuterung bedürfen. Zu d) Auf Grundlage des Einheitslastenabrechnungsgesetzes (ELAG) besteht die Verpflichtung zur Beteiligung an den Kosten der Deutschen Einheit. Mit Bescheid der Bezirksregierung vom 11.12.2013 wurden für die Jahre 2009 bis 2011 insgesamt 1.256.285,77 € zurückgefordert. Es erfolgte die Inanspruchnahme des für die Jahre 2009 bis 2011 insgesamt zurückgestellten Betrages von 525.000 €. Im Jahresabschluss 2013 wurde der Rückstellung für das Jahr 2012 nochmal ein Betrag von 265.772,47 € und für das Jahr 2013 ein Betrag von 558.700 € zugeführt. 44 Jahresabschluss 2013 Erläuterungen zur Bilanz Zu e) Das Musterklageverfahren am Bundesverfassungsgericht war zum Jahresabschluss 2013 noch nicht entschieden. Zu g) Gemäß § 36 Abs. 4 GemHVO sind für Verpflichtungen, die dem Grunde oder der Höhe nach zum Abschlussstichtag noch nicht genau bekannt sind, Rückstellungen anzusetzen, sofern der zu leistende Betrag nicht geringfügig ist. Es muss wahrscheinlich sein, dass eine Verbindlichkeit zukünftig entsteht, die wirtschaftliche Ursache vor dem Abschlussstichtag liegt und die zukünftige Inanspruchnahme voraussichtlich erfolgen wird. Die Endabrechnung eines Vertragskrankenhauses für die Gestellung des Notarztes im Jahr 2013 wurde erst nach Ende des Wertaufhellungszeitraumes (31.03.2014) im Mai 2015 vorgenommen. Es war mithin eine Rückstellung in vorgenannter Höhe zu bilden. Zu h) Durch § 46 Abs. 6 und 7 SGB II war das Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2012 ermächtigt worden, die für das Bildungspaket (Bildung und Teilhabe nach § 28 SGB II –BuT–) vorgesehene Quote erstmalig im Jahr 2013 jährlich durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates für das Folgejahr festzulegen und für 2012 rückwirkend anzupassen. Da zum Wertaufhellungszeitpunkt strittig war, ob bei der 2013 beginnenden Revision eine etwaige Differenz zwischen Quote und IstAusgaben Rückforderungen für das Vorjahr auslösen würde, musste im Jahresabschluss 2012 eine Rückstellung nach § 36 Abs. 4 GemHVO für eine nicht geringfügige ungewisse Verpflichtung gebildet werden. Da zum Stichtag 31.12.2013 der Sachstand unverändert ist, bleibt die Rückstellung bestehen. Zu i) Der Vertrag über das Tarifangebot „SchülerTicket“ zwischen dem Kreis Euskirchen und der Regionalverkehr Köln GmbH sieht eine monatliche Spitzabrechnung der Schulträgerleistung in elf Raten vor. Über die Kriterien dieser Spitzabrechnung gab es für die Monate September bis Dezember 2012 Differenzen, die dazu führten, dass der Kreis Zahlungen in Höhe von 290.000 € für diesen Zeitraum zurückbehielt und in dieser Höhe eine Rückstellung zu bilden hatte. In 2013 erfolgte die Abrechnung der Schülerbeförderungskosten 2012, nachdem am 26.04.2013 eine Einigung erzielt werden konnte. Insgesamt wurde ein Betrag von 278.865,80 € gezahlt. Der Differenzbetrag von 11.134,20 € wurde ertragswirksam aufgelöst. Zu j) Die Landesregierung hatte 2013 angekündigt, die für die tariflich Beschäftigten geltenden Tarifabschlüsse der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) auf die Beamten übertragen zu wollen. Mit dem Gesetz über die Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2013/2014 im Land Nordrhein-Westfalen vom 16. Juli 2013 wurden die Tarifabschlüsse vom 09.03.2013 jedoch nur teilweise auf die Beamten übertragen. Am 17.09.2013 hat der Verfassungsgerichtshof NRW in 45 Jahresabschluss 2013 Erläuterungen zur Bilanz Münster mitgeteilt, dass die Abgeordneten der CDU- und der FDP-Landtagsfraktion sowie zwei Abgeordnete der Landtagsfraktion der Piraten am 16. September 2013 Normenkontrolle gegen das Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2013/14 erhoben haben. Bei einer rückwirkenden Neuregelung/vollständigen Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamten kämen erhebliche finanzielle Lasten auf den Kreis Euskirchen zu, die der Periode 2013 zuzuordnen wären. Daneben wären die Pensionsrückstellungen betroffen, da jede Besoldungserhöhung unmittelbare Auswirkungen auf die Höhe der nach § 36 Abs. 1 GemHVO zu bildenden Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen hat. Im Jahresabschluss 2013 musste eine Rückstellung nach § 36 Abs. 4 GemHVO für erwartete Belastungen aus dem Besoldungsanpassungsgesetz in Höhe von 1.077.000 € gebildet werden, wobei ein Betrag von 82.000 € auf die Besoldungsnachzahlungen (aktive Beamte) und ein Betrag von 995.000 € auf die Anpassung der Pensionsrückstellungen (aktive Beamte und Versorgungsempfänger) entfällt. Zu k) Eine Bezuschussung von Mietzahlungen ist im Rahmen der nach § 20 Abs. 2 Satz 5 KiBiz vorgesehenen Pauschalen für Kindertageseinrichtungen zu leisten. Nach § 10 DVO KiBiz werden Mietzahlungen in der Regel nicht bezuschusst, sofern eine mit Landesmitteln investiv geförderte Einrichtung, die bisher u.a. im Eigentum betrieben worden ist, künftig als Mieteinrichtung betrieben werden soll. Vom Landschaftsverband Rheinland wurde im Juni 2010 die Bezuschussung der Miete für investiv geförderte Kindertageseinrichtung mit der Begründung einer Doppelförderung verweigert. Dies sollte auch für investiv geförderte Einrichtungen gelten, bei denen die Zweckbindung bereits seit Jahren abgelaufen ist. Bezüglich der Zuwendungsbescheide für das Kindergartenjahr 2012/2013 wurde vom DRK hiergegen am 11.Juli 2012 Klage erhoben. Zum 31.12.2013 wird gem. § 36 Abs. 4 eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten „Mietbezuschussung für die vom DRK betriebenen Kindertageseinrichtungen“ in Höhe von 275.000,00 € gebildet. Zu l) Die bisherige Grundgehaltstabelle für die Beamtenbesoldung sah eine Gehaltsstaffelung in Stufen vor, die sich am Dienstalter des Beamten orientierte, wobei sich die Eingruppierung in die jeweilige Dienstaltersstufe am Lebensalter orientierte. Nachdem Gerichte dies als Altersdiskriminierung bewertet hatten, wurde die Besoldung angepasst, die sich – analog zum Tarifrecht – fortan an der Erfahrung und Dienstzeit eines Mitarbeiters orientieren sollte („Erfahrungsstufen“). Allerdings wurden Übergangsregelungen geschaffen, die auf dem früheren Grundgehalt basierten - also wiederum das Alter des Beamten als Maßstab nahmen. Darin sahen mehrere Beamte einen Fall von Altersdiskriminierung im Beruf, die in der EU untersagt ist, und haben vor dem europäischen Gerichtshof wegen möglicher Altersdiskriminierung und Unvereinbarkeit der besoldungsrechtlichen 46 Jahresabschluss 2013 Erläuterungen zur Bilanz Vorschriften mit europäischen Recht vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) geklagt (Verstoß gegen die Richtlinie 2000/78/EG). Sollte der EuGH den Klägern recht geben, könnten ggf. alle Beamte des Kreises Euskirchen einen Antrag auf diskriminierungsfreie Besoldung stellen und rückwirkend für drei Jahre Anspruch auf eine Besoldung aus der jeweils letzten Stufe heraus haben (also für 2011, 2012 und 2013, vorherige Ansprüche sind verjährt). Nach § 36 Abs. 4 GemHVO wird im Jahresabschluss 2013 eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten in Höhe von 500.000 € gebildet. 2.2.4 Verbindlichkeiten Unter diesem Bilanzposten sind die zum Bilanzstichtag eingegangenen Verpflichtungen des Kreises Euskirchen gegenüber Dritten, die noch nicht oder noch nicht vollständig erfüllt sind, auszuweisen, die sich wie folgt auf die einzelnen Bilanzpositionen verteilen: Arten der Verbindlichkeiten I. Anleihen Bestand 01.01.2013 € Bestand 31.12.2013 € Veränderung +/ € 0,00 0,00 0,00 von verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 von Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 von Sondervermögen 0,00 0,00 0,00 vom öffentlichen Bereich 416.851,12 297.321,30 -119.529,82 vom privaten Kreditmarkt 1.563.805,00 1.498.035,16 -65.769,84 III. Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 0,00 0,00 0,00 IV. Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 111.864,01 107.574,55 -4.289,46 1.254.693,49 1.705.714,79 451.021,30 191.842,35 675.592,12 483.749,77 7.937.677,50 7.035.788,23 -901.889,27 210.700,00 1.241.152,73 1.030.452,73 11.687.433,47 12.561.178,88 873.745,41 II. Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen V. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen VI. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen VII. Sonstige Verbindlichkeiten VIII. Erhaltene Anzahlungen Summe: Bei den Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen vom öffentlichen Bereich handelt es sich um ein Altdarlehen im Bereich der ehemaligen Zentralen Mülldeponie Mechernich. Bei dem Kredit für Investitionen vom privaten Kreditmarkt handelt es sich um ein Kommunaldarlehen zur Finanzierung des Ankaufes einer Photovoltaik-Anlage von der ene GmbH & Co. KG, das an die 47 Jahresabschluss 2013 Erläuterungen zur Bilanz Projektgesellschaft Nordeifeler Regenerative GmbH & Co. KG zu den Kommunalkreditkonditionen zuzgl. Avalprovision ausgereicht wurde (siehe hierzu 2.1.3). Die Position „Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen“ basiert auf einem Leibrentenvertrag. Unter der Position „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen“ werden Verbindlichkeiten aus Kauf-, Werk- und Dienstleistungsverträgen, Miet- und Pachtverträgen etc. ausgewiesen. Bei den „Verbindlichkeiten aus Transferleistungen“ handelt es sich um noch nicht ausgezahlte Leistungen der Sozial- und Jugendhilfe (275.675,56 €) sowie noch nicht an die kreisangehörigen Kommunen erstattete Leistungen nach dem SGB XII und der Krankenhilfe (399.916,56 €). In den sonstigen Verbindlichkeiten sind u.a. Verbindlichkeiten aus der antizipativen Rechnungsabgrenzung (4.455.716,98 €), aus sonstigen zweckgebundenen Zuweisungen und Ersatzgeldern (562.732,41 €), aus Vorauszahlungen zur Abwicklung von Baumaßnahmen, die der Kreis Euskirchen für den Landesbetrieb Straßen NRW und Rheinland Pfalz durchführt (867.828,01 €) sowie aus ungeklärten Zahlungseingängen (469.550,51 €) enthalten. Die ungeklärten Zahlungseingänge haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 1.156.863,11 € reduziert, die Vorauszahlungen zur Abwicklung von Baumaßnahmen um 756.793,20 € erhöht. In der vorgenannten Position wurden bisher auch „Erhaltene Anzahlungen“ bilanziert, die nunmehr gemäß § 41 IV Nr. 4.8 GemHVO in einer separaten Bilanzposition auszuweisen sind. Der Betrag der „Sonstigen Verbindlichkeiten“ vermindert sich im Vergleich zum Vorjahr um insgesamt 901.889,27 €. Bei den „Erhaltenen Anzahlungen“ handelt es sich um Finanzmittel von Dritten, die der Kreis Euskirchen zur Finanzierung von Vermögensgegenständen, insbesondere Zuweisungen zum Kreisstraßenbau, erhält. Wurde der geförderte Vermögensgegenstand zum Jahresende noch nicht in Betrieb genommen, so erfolgt der Ausweis der „Vorleistung“ unter der Bilanzposition „Erhaltene Anzahlung“: Maßnahme Bestand 31.12.2013 in Euro TEBK (Sanierung zentrale Gewerke) - aus Schulpauschale 421.132,73 K 64 Neubau OD/Radweg 430.000,00 K 32 OD Vollem Ausbau Billiger Straße 61.000,00 318.000,00 1.230.132,73 48 Jahresabschluss 2013 Erläuterungen zur Bilanz Des Weiteren werden unter der Position „Erhaltene Anzahlung“ auch Zahlungen Dritter bilanziert, die der Kreis Euskirchen aus naturschutzrechtlichen Gründen (Teilbetrag der Ersatzgelder) erhält und zur Finanzierung von noch nicht aktivierten Vermögensgegenständen einsetzt (11.020 €). Nach der zweckentsprechenden Verwendung und Aktivierung des Vermögensgegenstandes erfolgt die Bildung von Sonderposten. Zur Entwicklung der Verbindlichkeiten in 2013 wird im Übrigen auf den beigefügten Verbindlichkeitenspiegel (Teil 7) verwiesen. Im Verbindlichkeitenspiegel sind neben bestehenden Verbindlichkeiten des Kreises nachrichtlich auch Haftungsverhältnisse, die der Kreis Euskirchen gegenüber Dritten eingegangen ist, ausgewiesen (§ 44 Abs. 2 GemHVO). Es handelt sich hier im Wesentlichen um eingegangene Ausfallbürgschaften in einer Gesamtsumme von 16.747.217 €. Nachfolgende Übersicht listet die bestehenden Einzelverpflichtungen zum Stichtag 31.12.2013 auf: 49 Jahresabschluss 2013 Erläuterungen zur Bilanz 50 Jahresabschluss 2013 Erläuterungen zur Ergebnisrechnung 2.2.5 Passive Rechnungsabgrenzung Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten u. a. Zuweisungen für den KiTa-Ausbau, Zuweisungen für die Fahrzeugförderung im ÖPNV sowie die vorlaufende Planung Vogelsang bzw. das Projekt „Umbau Forum Vogelsang“. Der Anlagespiegel der passiven Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP) lässt sich wie folgt aufgliedern und zusammenfassen: Buchwert 31.12.2012 Zu‐ und Abgang, Umbuchung, Zuschreibung 2013 Auflösung 2013 Buchwert 31.12.2013 Veränderung Kindertageseinrichtungen aus EB ‐5.958.298,17 0,00 411.361,07 ‐5.546.937,10 + 411.361,07 Kindertageseinrichtungen U3‐Ausbau ‐4.978.520,30 ‐2.504.689,46 479.866,33 ‐7.003.343,43 ‐ 2.024.823,13 ‐10.936.818,47 ‐2.504.689,46 891.227,40 ‐12.550.280,53 ‐ 1.613.462,06 Summe Kindertagseinrichtungen Fahrzeugförderung Vogelsang ‐753.611,67 34,00 ‐9.763.041,67 ‐3.675.183,60 181.419,71 ‐572.157,96 + 181.453,71 99.166,01 ‐13.339.059,26 ‐ 3.576.017,59 DKB ‐ Haltestellen etc. ‐80.782,66 0,00 13.463,78 ‐67.318,88 Haltestellen Nationalpark ‐34.981,80 0,00 4.997,40 ‐29.984,40 + 4.997,40 Wanderorientierungstafeln ‐6.560,71 ‐21.431,19 1.322,01 ‐26.669,89 ‐ 20.109,18 Rad‐ und Wanderbahnhöfe 0,00 ‐42.906,69 0,00 ‐42.906,69 ‐ 42.906,69 ‐21.575.796,98 ‐6.244.176,94 1.191.596,31 ‐26.628.377,61 ‐ 5.052.580,63 Summe PRAP + 13.463,78 Eine Nettobetrachtung ist oben unter 2.1.4 dargestellt. Des Weiteren sind unter der Position „Passive Rechnungsabgrenzungsposten“ vor dem Abschlussstichtag eingegangene Einnahmen, soweit sie einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, auszuweisen (vgl. § 42 Abs. 1 Satz 3 GemHVO NRW). Der Betrag dieser passiven Rechnungsabgrenzungsposten beläuft sich zum 31.12.2013 auf 1.614.334,24 €. Insgesamt ergibt sich folgende Zusammensetzung dieser Position: Allgemeine passive Rechnungsabgrenzung Passive Rechnungsabgrenzung für geleistete Zuwendungen Summe 1.614.334,24 € 26.628.377,61 € 28.242.711,85 € 51 Jahresabschluss 2013 Erläuterungen zur Ergebnisrechnung 3 Erläuterungen zur Ergebnisrechnung Die Ergebnisrechnung hat die Aufgabe, über die Art, die Höhe und die Quellen der Mittelbereitstellung und -verwendung periodisiert zu informieren. Sie weist die geleisteten Aufwendungen und vereinnahmten Erträge eines Haushaltsjahres aus und bildet damit das Ressourcenaufkommen und den Ressourcenverbrauch ab. Im Folgenden werden die bedeutsamen Ertrags- und Aufwandspositionen, insbesondere wesentliche festgestellte Abweichungen zwischen Plan und Ist des Haushaltsjahres 2013 erläutert. 3.1 Ordentliche Erträge 3.1.1 Steuern und ähnliche Abgaben Diese Ertragsposition beinhaltet die Ausgleichsleistung des Landes aus Wohngeldersparnis nach AGSGB II NRW mit 6.568.609,54 €. Erwartet wurde lediglich eine Ausgleichsleistung in Höhe von 5.000.000 €. 3.1.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen Diese Position mit 169.469.995,88 € beinhaltet insbesondere die Erträge aus der Allgemeinen Kreisumlage sowie der Jugendamtsumlage (117.153.441,00 €), der ÖPNV-Umlage (3.748.079,00 €), der VHS-Umlage (170.159,00 €) und die im Rahmen des Finanzausgleichs gewährten Schlüsselzuweisungen (22.543.890,00 €). Darüber hinaus sind hier weitere Zuweisungen enthalten, wobei besonders die Landeszuweisungen für die Betriebskosten der Kindergartenträger mit 14.673.782,89 € zu erwähnen sind (Planansatz 13.404.000 €). Die ebenfalls in dieser Ertragsposition ausgewiesene Auflösung von bilanziellen Sonderposten aus Investitionszuweisungen beläuft sich auf 3.761.213,29 €, wovon der überwiegende Anteil auf das Infrastrukturvermögen entfällt (2.700.922,10 €). Die restliche ertragswirksame Auflösung ergibt sich im Wesentlichen aus der Auflösung der Investitionspauschalen nach dem GFG, wobei die Schulpauschale i.d.R. unmittelbar zur Finanzierung kommunaler Sachleistungen eingesetzt wird. 52 Jahresabschluss 2013 Erläuterungen zur Ergebnisrechnung Überblick Sonderpostenauflösungen: Sonderpostenauflösungen 542 01 Kreisstraßen 111 17 EDV 111 19 Immobilienmanagement 126 01 Gefahrenabwehr Zwischensumme Einzelprodukte Rest SoPo‐Auflösung Anteil Einzelprodukte an SoPo‐Auflösung JA 2009 JA 2010 JA 2011 JA 2012 JA 2013 3.530.089,82 2.731.158,00 114.564,00 508.656,00 55.522,50 3.409.900,50 120.189,32 3.602.869,42 2.801.673,60 123.648,52 508.801,12 52.981,46 3.487.104,70 115.764,72 3.652.585,92 2.825.880,04 140.368,20 501.600,12 53.789,66 3.521.638,02 130.947,90 3.686.379,45 2.839.815,39 124.103,82 502.985,99 54.800,14 3.522.396,83 163.982,62 3.761.213,29 2.833.175,05 123.850,48 595.320,87 72.061,32 3.624.946,21 136.267,08 96,6% 96,8% 96,4% 95,6% 96,4% HH 2013 Diff. 3.944.600 ‐ 183.386,71 3.112.700 ‐ 279.524,95 129.500 ‐ 5.649,52 505.000 + 90.320,87 61.400 + 10.661,32 3.808.600 136.000 Diff. 13/12 ‐ 4,6% ‐ 9,0% ‐ 4,4% + 17,9% + 17,4% + 74.833,84 ‐ 6.640,34 ‐ 253,34 + 92.334,88 + 17.261,18 + 2,0% ‐ 0,2% ‐ 0,2% + 18,4% + 31,5% 96,6% Zu erwähnen ist auch die Auflösung von passiven Rechnungsabgrenzungen aus erhaltenen Investitionszuwendungen (siehe hierzu auch 3.2.5) in Höhe von 1.191.630,31 €: JA 2009 JA 2010 JA 2011 JA 2012 JA 2013 HH 2013 Diff. Auflösung PRAP aus erhaltenen Investitionszuwendungen 4149000 770.712,00 365 01 Kindergärten 448.289,00 547 01 ÖPNV 322.423,00 571 04 Strukturentwicklung 0,00 Summe 770.712,00 781.765,01 463.789,93 317.975,08 0,00 781.765,01 984.816,89 611.278,93 276.395,16 97.142,80 984.816,89 1.059.588,33 725.354,55 235.067,76 99.166,02 1.059.588,33 1.191.630,31 891.227,40 199.914,89 100.488,02 1.191.630,31 1.000.200 742.400 160.700 97.100 1.000.200 + 191.430,31 + 148.827,40 + 39.214,89 + 3.388,02 Diff. 13/12 + 19,1% + 20,0% + 24,4% + 3,5% + 132.041,98 + 165.872,85 ‐ 35.152,87 + 1.322,00 + 12,5% + 22,9% ‐ 15,0% + 1,3% 3.1.3 Sonstige Transfererträge Diese aus dem Transfer von Sozialleistungen geprägte Position beläuft sich im Ergebnis auf 3.517.721,72 € (Ansatz 3.021.500 €). Zu erwähnen ist hier insbesondere die positive Entwicklung bei den übergeleiteten Unterhaltsansprüchen außerhalb von Einrichtungen (a.v.E.) und den Rückzahlungen gewährter Hilfen a.v.E., die im Ergebnis rd. 428 T€ über Ansatz liegen und damit maßgeblich die Haushaltsverbesserung bei den Transfererträgen bewirkt haben. 3.1.4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte betragen insgesamt 32.507.206,64 € und liegen damit 609.593,36 € unter Ansatz. Sie verteilen sich auf Verwaltungsgebühren mit 7.087.496,38 € (davon für das Produkt Zulassung 3.391.304,01 €), Benutzungsgebühren mit 18.605.045,19 € (davon für den Rettungsdienst 9.074.462,68 € und für die Abfallentsorgung 9.515.528,40 €), und ähnliche Entgelte mit 4.849.710,27 € (davon Elternbeiträge bei den Kindertageseinrichtungen mit 4.195.601,41 €). Darüber hinaus sind hier die Erträge aus der Auflösung der Sonderposten für den Gebührenausgleich, die durch die Einstellung von Gebührenüberschüssen der kostenrechnenden Einrichtungen Rettungsdienst und Abfallentsorgung aus Vorjahren entstanden sind, mit einem Betrag von 1.092.189,98 € für den Rettungsdienst und einem Betrag von 872.764,82 € für die Abfallentsorgung 53 Jahresabschluss 2013 Erläuterungen zur Ergebnisrechnung enthalten. Ursprünglich geplant war eine Auflösung von Sonderposten in Höhe von insgesamt 1.954.600 € für die Abfallentsorgung. 3.1.5 Privatrechtliche Leistungsentgelte Die privatrechtlichen Leistungsentgelte belaufen sich auf 1.621.042,86 €. Davon entfallen im Wesentlichen 1.459.873,55 € auf Erträge aus Verkauf (davon 702.225,09 € aus Stromverkauf AWZ inkl. Eigenstromverbrauch von 76.916,24 €), 527.698,72 € aus Treibstoffverkauf der kreiseigenen Tankstellen) und 126.637,92 € auf Miet- und Pachterträge. 3.1.6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen In den in 2013 abgerechneten Kostenerstattungen und Kostenumlagen von 23.434.484,10 € sind die Leistungsbeteiligung des Bundes an der Grundsicherung für Arbeitssuchende (8.113.559,80 €), die Leistungsbeteiligung des Bundes bei der Grundsicherung im Alter (5.925.402,11 €), die Kostenerstattungen der Personal- und Sachkosten für das Jobcenter (4.146.981,32 €) sowie diverse Erstattungsleistungen von Bund, Land, Gemeinden und sonstigen Aufgabenträgern enthalten. 3.1.7 Sonstige ordentliche Erträge Die Position umfasst mit 20.039.479,85 € u.a. Erträge aus Bußgeldverfahren (4.390.393,39 €), den Ertrag aus der abfallrechtlichen Zinsverpflichtung (2.226.302,63 €) sowie Erträge aus der Wertveränderung von Forderungen (6.618.000,00 €, davon 2.583.200,00 € UVG). Bei letzterem handelt es sich um die Ausbuchung der Wertberichtigung, die im Rahmen des Jahresabschlusses 2012 eingestellt wurde. Die Erträge aus der Zinsverpflichtung Abfalldeponie und die Ausbuchung der Wertberichtigung waren zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung 2013 nicht absehbar und konnten daher nicht geplant werden (siehe hierzu auch 3.2.6). Entgegen der ursprünglichen Planung (4.446.200 €) erfolgt keine Inanspruchnahme der Rückstellung Abfalldeponien. Die Erträge aus Bußgeldverfahren fielen um ca. 689 T€ höher aus als ursprünglich geplant. Außerdem entstanden nicht eingeplante Mehrerträge bei den Mahn- und Vollstreckungsgebühren in Höhe von 250 T€ (davon 194 T€ nicht werthaltig), aus der Auflösung bzw. Herabsetzung von Instandhaltungsrückstellungen in Höhe von 208 T€ sowie aus Ersatz in Höhe von 167 T€. Ebenfalls in dieser Position enthalten ist der Ertrag aus der Auflösung der Rückstellung Abfalldeponie in Höhe von 5.457.219,00 €, der zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung nicht absehbar war (siehe hierzu die Erläuterungen zu 2.2.3.2). 54 Jahresabschluss 2013 Erläuterungen zur Ergebnisrechnung 3.1.8 Aktivierte Eigenleistungen Zu aktivierende Eigenleistungen betrafen in 2013 folgende Produkte: Zeile 8 ‐ Aktivierte Eigenleistungen 542 01 Kreisstraßen 537 04 Stilllegung und Nachsorge 221 01 Hans‐Verbeek‐Schule 111 19 Immobilienmanagement Summe JA 2009 JA 2010 JA 2011 JA 2012 JA 2013 HH 2013 122.179,12 116.775,52 0,00 0,00 5.403,60 122.179,12 319.522,67 105.752,27 209.515,40 0,00 4.255,00 319.522,67 118.063,39 103.642,39 1.467,00 0,00 12.954,00 118.063,39 94.856,14 78.741,87 21,00 593,00 15.500,27 94.856,14 89.160,07 43.361,58 0,00 0,00 45.798,49 89.160,07 51.000 50.000 0 0 1.000 51.000 Diff. Diff. 13/12 + 38.160,07 + 74,8% ‐ 6.638,42 ‐ 13,3% + 0,00 + 0,00 + 44.798,49 + 4479,8% ‐ 5.696,07 ‐ 35.380,29 ‐ 21,00 ‐ 593,00 + 30.298,22 ‐ 6,0% ‐ 44,9% ‐ 100,0% ‐ 100,0% + 195,5% Hierbei handelt es sich um einen Gesamtbetrag von 89.160,07 €, der den Herstellungskosten der aktivierten Vermögensgegenstände zugeschrieben und über die Nutzungsdauer abgeschrieben wird. 3.2 Ordentliche Aufwendungen 3.2.1 Personalaufwendungen Eine detaillierte Aufstellung des Personalaufwandes in 2013 getrennt nach Beamten und tariflich Beschäftigten enthält die folgende Tabelle: JA 2009 Beamte Dienstaufwendungen Aufwandsentschädigung LR / AV Zuführung Rückstellung Prozessrisiko Sonderzuwendung Zuführung Rückstellung Altersteilzeit Zuführung Rückstellung Besoldungserhöhung Zuführung Rückstellung Altersdiskriminierung Beihilfen Gesundheitsvorsorge Zuführung Pensionsrückstellung Zuführung Beihilferückstellung Summe Beamte 5.251.902,09 5.022,36 260.569,59 0,00 0,00 0,00 345.170,16 105,94 1.588.693,00 305.620,00 7.757.083,14 JA 2010 JA 2011 5.306.393,05 5.725.723,39 5.829,71 6.960,00 262.476,43 283.039,65 0,00 27.326,95 0,00 0,00 0,00 0,00 321.587,57 367.517,71 1.520,80 235,62 1.775.341,00 3.306.943,00 598.824,00 896.800,00 8.271.972,56 10.614.546,32 JA 2012 JA 2013 6.008.002,62 6.252.511,62 7.006,40 7.029,60 303.665,34 337.639,34 118.852,82 160.672,82 0,00 461.500,00 0,00 500.000,00 369.290,84 349.785,18 2.623,66 4.516,50 1.861.265,00 1.954.199,00 553.859,00 412.437,00 9.224.565,68 10.440.291,06 HH 2013 Diff. 6.235.900 + 16.611,62 6.600 + 429,60 0 + 337.639,34 122.100 + 38.572,82 0 + 461.500,00 0 + 500.000,00 420.000 ‐ 70.214,82 5.000 ‐ 483,50 2.023.000 ‐ 68.801,00 607.000 ‐ 194.563,00 9.419.600 + 1.020.691,06 Diff. 13/12 + 0,3% + 6,5% + 4,1% + 0,3% + 11,2% + 35,2% ‐ 16,7% ‐ 9,7% ‐ 3,4% ‐ 32,1% + 10,8% + 244.509,00 + 23,20 + 33.974,00 + 41.820,00 + 461.500,00 + 500.000,00 ‐ 19.505,66 + 1.892,84 + 92.934,00 ‐ 141.422,00 + 1.215.725,38 + 970.961,88 ‐ 167.499,26 ‐ 238.649,49 + 0,00 + 0,00 + 83.735,47 ‐ 3.418,06 + 135.136,51 ‐ 6.931,99 + 15.705,73 + 789.040,79 + 4,2% ‐ 68,2% ‐ 45,8% + 4,5% ‐ 29,1% + 3,0% ‐ 12,9% + 14,2% + 2,6% + 0,4% + 2.004.766,17 + 5,1% + 31,6% Beschäftigte Dienstaufwendungen tariflich Beschäftigte Zuführung Rückstellung Altersteilzeit Dienstaufwendungen sonstige Beschäftigte Beschäftigungsentgelt Zivildienstleistende Honorare Dozenten Feuerwehrlehrgänge Beiträge Versorgungskasse tariflich Beschäftigte Beiträge Versorgungskasse sonstige Beschäftigte Beiträge gesetzliche Sozialversicherung tarifl. Besch. Beiträge gesetzliche Sozialversicherung sonst. Besch. Beiträge GUV Summe Beschäftigte 18.726.974,68 19.233.366,35 21.207.738,91 22.878.446,43 23.849.408,31 24.532.100 187.830,32 524.505,76 378.150,63 245.530,01 78.030,75 94.200 466.808,95 513.243,28 542.139,16 521.467,16 282.817,67 302.500 100.124,86 83.884,04 50.772,76 0,00 0,00 0 11.123,25 14.109,75 12.184,00 0,00 0,00 0 1.354.893,78 1.578.298,44 1.718.005,43 1.849.060,70 1.932.796,17 1.834.300 6.813,03 11.600,84 13.970,55 11.754,15 8.336,09 12.000 3.618.805,80 3.732.752,82 4.158.554,85 4.464.158,85 4.599.295,36 4.848.200 42.681,27 53.893,29 61.535,02 53.659,80 46.727,81 46.200 92.397,07 99.858,64 92.840,09 110.357,09 126.062,82 105.000 24.608.453,01 25.845.513,21 28.235.891,40 30.134.434,19 30.923.474,98 31.774.500 ‐ 682.691,69 ‐ 2,8% ‐ 16.169,25 ‐ 17,2% ‐ 19.682,33 ‐ 6,5% + 0,00 + 0,00 + 98.496,17 + 5,4% ‐ 3.663,91 ‐ 30,5% ‐ 248.904,64 ‐ 5,1% + 527,81 + 1,1% + 21.062,82 + 20,1% ‐ 851.025,02 ‐ 2,7% Summe Zeile 11 32.365.536,15 34.117.485,77 38.850.437,72 39.358.999,87 41.363.766,04 41.194.100 + 169.666,04 ‐ 5,3% + 72,1% + 5,0% ‐ 25,5% + 13,2% Entgegen der ursprünglichen Planung erfolgten Zuführungen zu den Rückstellungen Prozessrisiko Sonderzuwendungen, Besoldungserhöhung und Altersdiskriminierung mit einem Gesamtbetrag von 1.308.739,34 €. Die Verbesserungen bei der Zuführung zur Pensionsrückstellung und der Zuführung zur Beihilferückstellung bewegen sich im Rahmen der üblichen Unabwägbarkeiten bei der Planung. 55 Jahresabschluss 2013 Erläuterungen zur Ergebnisrechnung 3.2.2 Versorgungsaufwendungen Der Versorgungsaufwand setzte sich wie folgt zusammen: Beiträge Versorgungskasse Beamte Beiträge Versorgungskasse Beamte (KKM) Zuführung Rückstellung Prozessrisiko Zuführung Rückstellung Besoldungserhöhung Beihilfen Versorgungsempfänger Summe Zeile 12 JA 2009 JA 2010 JA 2011 JA 2012 JA 2013 3.534.361,00 140.000,00 183.849,88 0,00 672.872,56 4.531.083,44 2.660.068,00 150.000,00 183.867,59 0,00 934.069,74 3.928.005,33 3.208.142,51 221.176,49 186.832,53 0,00 356.553,94 3.972.705,47 1.888.752,22 162.787,59 186.358,22 0,00 524.387,12 2.762.285,15 1.843.633,56 147.385,44 185.625,83 615.500,00 360.930,55 3.153.075,38 HH 2013 Diff. Diff. 13/12 3.587.400 ‐ 1.743.766,44 ‐ 48,6% 157.000 ‐ 9.614,56 ‐ 6,1% 0 + 185.625,83 0 + 615.500,00 922.700 ‐ 561.769,45 ‐ 60,9% 4.667.100 ‐ 1.514.024,62 ‐ 32,4% ‐ 45.118,66 ‐ 2,4% ‐ 15.402,15 ‐ 9,5% ‐ 732,39 ‐ 0,4% + 615.500,00 ‐ 163.456,57 ‐ 31,2% + 390.790,23 + 14,1% Auch hier handelt es sich um die üblichen Unabwägbarkeiten bei der Planung der Pensions- und Beihilferückstellungen. Ebenfalls musste hier entgegen der ursprünglichen Planung eine Zuführung zur Rückstellung Besoldungserhöhung vorgenommen werden. 3.2.3 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Diese Position mit 27.023.447,82 € lässt sich wie folgt aufschlüsseln: Zeile 13 ‐ Sach‐ und Dienstleistungsaufwand Unterhaltung unbewegl. Vermögen Abfallverbrennung Erstattungen f. Aufw. an Dritte davon: Zulassung davon: KFA‐Anteil SGB II Bewirtschaftung Unterhaltung bewegl. Vermögen davon: Haltung von Fahrzeugen Rettungsdienst ‐ Drittleistungen Schülerbeförderung Sonstiges Summe Zeile 13 JA 2009 JA 2010 JA 2011 JA 2012 JA 2013 HH 2013 Diff. 26.544.078,04 5.210.236,05 7.551.334,18 3.092.383,11 598.867,35 852.834,56 2.331.083,14 2.311.399,07 1.497.780,23 2.406.549,38 1.460.167,98 2.180.925,13 26.544.078,04 29.745.777,18 7.332.312,39 7.548.684,16 3.812.712,62 1.347.655,00 896.189,24 2.289.215,57 2.542.499,93 1.712.056,80 2.457.302,70 1.391.242,25 2.371.807,56 29.745.777,18 27.503.571,68 5.270.147,32 7.538.965,58 3.451.301,46 899.793,20 1.107.576,03 2.229.177,83 2.443.821,02 1.646.217,25 2.708.943,93 1.284.217,92 2.576.996,62 27.503.571,68 28.218.925,13 5.208.992,50 7.403.614,23 4.198.169,75 1.078.136,51 1.346.454,31 2.201.664,81 2.757.289,84 1.245.790,00 2.782.193,00 1.336.024,12 2.330.976,88 28.218.925,13 27.023.447,82 4.103.951,83 7.311.108,87 4.015.364,14 1.136.678,63 1.307.085,85 2.092.938,84 2.937.904,17 1.230.573,51 2.958.139,16 1.323.927,26 2.280.113,55 27.023.447,82 31.983.700 6.883.700 0 3.738.400 1.112.000 1.190.000 2.451.800 2.938.700 1.692.700 3.584.500 1.395.500 10.991.100 31.983.700 ‐ 4.960.252,18 ‐ 2.779.748,17 + 7.311.108,87 + 276.964,14 + 24.678,63 + 117.085,85 ‐ 358.861,16 ‐ 795,83 ‐ 462.126,49 ‐ 626.360,84 ‐ 71.572,74 ‐ 8.710.986,45 ‐ 4.960.252,18 Diff. 13/12 ‐ 15,5% ‐ 40,4% + 7,4% + 2,2% + 9,8% ‐ 14,6% ‐ 0,0% ‐ 27,3% ‐ 17,5% ‐ 5,1% ‐ 79,3% ‐ 15,5% ‐ 1.195.477,31 ‐ 1.105.040,67 ‐ 92.505,36 ‐ 182.805,61 + 58.542,12 ‐ 39.368,46 ‐ 108.725,97 + 180.614,33 ‐ 15.216,49 + 175.946,16 ‐ 12.096,86 ‐ 50.863,33 ‐ 1.195.477,31 ‐ 4,2% ‐ 21,2% ‐ 1,2% ‐ 4,4% + 5,4% ‐ 2,9% ‐ 4,9% + 6,6% ‐ 1,2% + 6,3% ‐ 0,9% ‐ 2,2% ‐ 4,2% 3.2.4 Bilanzielle Abschreibungen Bilanzielle Abschreibungen bilden den Werteverzehr von aktivierungsfähigem Vermögen während der Nutzungsdauer ab. Die bilanziellen Abschreibungen betragen insgesamt 9.043.745,68 €. Sie verteilen sich wie folgt: JA 2009 JA 2010 JA 2011 JA 2012 JA 2013 HH 2013 Diff. Zeile 14 ‐ Abschreibungen 8.102.205,99 8.316.341,26 8.626.675,08 11.023.496,22 9.043.745,68 9.959.000 ‐ 915.254,32 … auf Sachanlagen … auf Gebäude, Aufbauten & Betriebsvorr. … auf Infrastrukturvermögen … auf Finanzanlagen 1.683.196,99 2.173.994,00 4.243.979,00 1.036,00 1.856.397,92 2.178.686,60 4.274.705,74 6.551,00 2.029.150,82 2.293.872,79 4.296.323,47 7.328,00 2.187.524,66 2.289.177,74 4.300.793,75 2.246.000,07 2.001.503,25 2.849.966,58 4.192.275,85 0,00 3.852.300 1.689.000 4.417.700 0 56 Diff. 13/12 ‐ 9,2% ‐ 1.850.796,75 ‐ 48,0% + 1.160.966,58 + 68,7% ‐ 225.424,15 ‐ 5,1% + 0,00 ‐ 1.979.750,54 ‐ 18,0% ‐ 186.021,41 ‐ 8,5% + 560.788,84 + 24,5% ‐ 108.517,90 ‐ 2,5% ‐ 2.246.000,07 ‐ 100,0% Jahresabschluss 2013 Erläuterungen zur Ergebnisrechnung Zur Ermittlung des Haushaltsansatzes 2013 wurden die Abschreibungen für die bereits im Kreiseigentum befindlichen Wirtschaftsgüter simuliert und um die im Haushaltsplan eingestellten Investitionen ergänzt. Die Differenzen zum Haushaltsansatz ergeben sich im Wesentlichen durch nicht ausgeschöpfte bzw. ins Folgejahr übertragene Investitionsmaßnahmen. Des Weiteren waren Verschiebungen zwischen den Positionen „Abschreibungen auf Sachanlagen“ und „Abschreibungen auf Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen“ zu verzeichnen. Nach den Bestimmungen des § 35 V GemHVO NRW sind außerplanmäßige Abschreibungen bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung eines Vermögensgegenstandes des Anlagevermögens vorzunehmen, um diesen mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der diesem am Abschlussstichtag beizulegen ist. Beim Sachanlagevermögen erfolgten 2013 aufgrund der Vornahme eines Werthaltigkeitstest außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von insgesamt 723.366,18 €. Hiervon entfallen 693.655 Euro auf die Gebäude des Kreisbauhofes in Schleiden: Gebäudeteil Wert alt Wert neu außerpl. AfA Kfz Halle Tankanlage Salzlagerhalle Bürotrakt Lagerhalle 660.724 7.650 43.002 92.762 95.936 900.074 143.918 2.666 18.733 20.205 20.897 206.419 516.806 4.984 24.268 72.557 75.040 693.655 Die außerplanmäßigen Abschreibungen erfolgten aufgrund des in 2013 ermittelten Instandsetzungsstaus in Höhe von 1,28 Mio. €. Die Höhe des Instandsetzungsstaus übersteigt die Restwerte der betroffenen Gebäude derart, dass von einer Werthaltigkeit der Gebäude nicht mehr ausgegangen werden kann. Zur Ermittlung der Abschreibungshöhe wurde als Hilfswert der zu realisierende Veräußerungswert herangezogen. Den Aufwendungen aus den außerplanmäßigen Abschreibungen stehen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 90.451 Euro gegenüber (Zeile 7). Eine Verrechnung der Erträge und Aufwendungen im Sinne von § 43 III GemHVO NRW scheidet aus, da der Bauhof in seiner derzeitigen Form bis voraussichtlich zum 31.12.2016 für die Aufgabenerfüllung des Kreises weiter genutzt wird. Des Weiteren erfolgte aufgrund eines Unfalls eines Rettungsdienstfahrzeuges eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von 29.711,18 Euro. Hier erfolgte ebenfalls die Abschreibung auf den zu erzielenden Veräußerungswert, welcher als Hilfswert diente. 57 Jahresabschluss 2013 Erläuterungen zur Ergebnisrechnung Die Abschreibungen auf Finanzanlagen erfolgen bei den nachstehend aufgeführten Positionen aufgrund der voraussichtlich dauernden Wertminderungen auf die zum Abschlussstichtag beizulegenden Werte:  Zweckverband Berufsbildungszentrum Euskirchen  AGIT GmbH - 10.753,79 €  Studieninstitut für kommunale Verwaltung GbR - 10.617,53 € - 182.944,02 € - 204.315,34 € Darüber hinaus erfolgte aufgrund der Veräußerung von Geschäftsanteilen der Nordeifel Tourismus GmbH an die Gemeinden Blankenheim und Nettersheim (jeweils 1.200 €) die Abschreibung des Beteiligungswertes (s. hierzu auch Ziffer 2.1.2) auf den tatsächlichen Wert zum 31.12.2013. Diese Beträge werden entsprechend § 43 Abs. 3 GemHVO unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage verrechnet (s. hierzu auch Ziffer 2.2.1.1), so dass in der Ergebnisrechnung keine Werte ausgewiesen werden. Die Abschreibungen verteilen sich im Wesentlichen wie folgt auf die Produkte: Zeile 14 ‐ Abschreibungen 542 01 Kreisstraßen 545 01 Winterdienst 111 14 Finanzmanagement 571 02 Beschäftigungsorientierte Dienstle 111 17 EDV 111 19 Immobilienmanagement 111 09 Zentrale Dienste 231 01 Thomas‐Eßer‐Berufskolleg 231 02 Berufskolleg Eifel 126 01 Gefahrenabwehr 127 01 Notfallrettung 127 02 Krankentransport 537 04 Stilllegung und Nachsorge 537 01 Abfallentsorgung Zwischensumme Einzelprodukte Rest Zeile 14 Anteil Einzelprodukte an Zeile 14 JA 2009 JA 2010 JA 2011 JA 2012 JA 2013 HH 2013 8.102.205,99 4.477.413,00 53.079,46 1.036,00 0,00 190.195,86 1.634.865,00 80.961,00 131.381,46 54.884,43 198.370,07 267.820,00 48.354,00 3.728,50 823.269,50 7.965.358,28 136.847,71 8.316.341,26 4.496.352,21 42.880,57 0,00 0,00 332.263,98 1.644.181,03 88.351,17 97.965,65 42.271,52 201.578,58 292.299,02 90.761,14 19.911,26 813.046,94 8.161.863,07 154.478,19 8.626.675,08 4.497.227,78 40.264,06 735,60 55,65 429.070,36 1.616.480,67 34.706,14 143.466,28 43.459,96 207.813,83 323.276,47 124.268,96 173.603,15 801.994,58 8.436.423,49 190.251,59 11.023.496,22 4.500.474,34 39.787,65 1.910.973,61 335.512,47 461.957,49 1.613.212,58 39.595,03 149.471,92 51.596,36 209.837,22 354.744,91 134.374,40 183.167,91 845.685,43 10.830.391,32 193.104,90 9.043.745,68 4.391.193,31 46.590,31 86,79 0,00 412.844,94 2.304.815,45 24.472,45 108.363,01 44.397,14 172.622,98 403.561,26 132.398,76 187.374,76 723.902,04 8.952.623,20 91.122,48 9.959.000 4.685.300 55.600 1.000 0 766.000 1.659.200 47.200 157.300 56.800 237.800 659.300 275.500 309.500 877.900 9.788.400 170.600 98,3% 98,1% 97,8% 98,2% 99,0% 98,3% Diff. ‐ 915.254,32 ‐ 9,2% ‐ 294.106,69 ‐ 6,3% ‐ 9.009,69 ‐ 16,2% ‐ 913,21 ‐ 91,3% + 0,00 ‐ 353.155,06 ‐ 46,1% + 645.615,45 + 38,9% ‐ 22.727,55 ‐ 48,2% ‐ 48.936,99 ‐ 31,1% ‐ 12.402,86 ‐ 21,8% ‐ 65.177,02 ‐ 27,4% ‐ 255.738,74 ‐ 38,8% ‐ 143.101,24 ‐ 51,9% ‐ 122.125,24 ‐ 39,5% ‐ 153.997,96 ‐ 17,5% Diff. 13/12 ‐ 1.979.750,54 ‐ 109.281,03 + 6.802,66 ‐ 1.910.886,82 ‐ 335.512,47 ‐ 49.112,55 + 691.602,87 ‐ 15.122,58 ‐ 41.108,91 ‐ 7.199,22 ‐ 37.214,24 + 48.816,35 ‐ 1.975,64 + 4.206,85 ‐ 121.783,39 ‐ 18,0% ‐ 2,4% + 17,1% ‐ 100,0% ‐ 100,0% ‐ 10,6% + 42,9% ‐ 38,2% ‐ 27,5% ‐ 14,0% ‐ 17,7% + 13,8% ‐ 1,5% + 2,3% ‐ 14,4% 3.2.5 Transferaufwendungen Diese aus dem Transfer von Sozialleistungen geprägte Position beläuft sich auf 134.212.949,50 €. Sie lässt sich wie folgt aufschlüsseln: Überblick: 58 Jahresabschluss 2013 Erläuterungen zur Ergebnisrechnung Zeile 15 ‐ Transferaufwand Landschaftsumlage 311 01 Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) 311 05 Pflegewohngeld (PfG NW) 311 08 Grundsicherungsleistungen nach SGB XII 343 01 Leistungen bei Krankheit (SGB XII) 343 02 Leistungen bei Behinderung (SGB XII) 343 03 Leistungen bei Pflegebedürftigkeit (SGB XII) 341 01 Unterhaltsvorschussleistungen 361 01 Tagespflege 363 09 Ambulante Hilfe zur Erziehung 363 10 Hilfen zur Erziehung (stationär/teilstationär) 365 01 Plätze in Tageseinrichtungen für Kinder Rest Soziales Rest Jugend Zwischensumme Soziales, Jugend & Landschaftsumlage Einmalige Zuweisung an Gemeinden Einheitslastenabrechnungsgesetz 547 02 Verkehrsunternehmen 547 01 ÖPNV‐Aufgabenträger 571 04 Strukturentwicklung KDVZ‐Umlage 552 01 Wasseraufsicht und Wasserbau Zwischensumme Einzelprodukte Rest Zeile 15 Anteil Einzelprodukte an Zeile 15 JA 2009 JA 2010 JA 2011 JA 2012 JA 2013 HH 2013 Diff. 105.274.907,96 35.092.923,00 1.099.935,04 4.779.370,41 5.949.696,58 1.087.366,98 1.127.128,17 5.602.931,50 1.830.306,00 207.401,90 2.433.629,46 12.639.579,59 25.611.812,84 966.426,61 968.419,22 99.396.927,30 0,00 125.000,00 2.790.000,00 343.423,00 478.573,92 783.860,73 456.622,00 104.374.406,95 900.501,01 119.752.319,07 34.181.050,00 1.153.110,94 5.006.013,57 5.810.767,22 824.943,35 1.248.046,16 5.613.576,37 2.210.202,68 681.176,29 2.732.171,29 14.278.180,44 27.222.099,71 1.056.477,53 1.034.497,37 103.052.312,92 10.720.917,03 125.000,00 2.831.634,85 332.805,64 530.560,14 730.725,33 469.625,00 118.793.580,91 958.738,16 117.282.936,06 34.080.347,00 1.383.595,12 5.166.517,88 6.622.840,41 760.100,40 1.434.415,95 5.920.044,70 2.091.270,14 968.902,87 3.192.671,75 14.063.670,69 28.836.918,43 1.150.650,93 1.062.630,72 106.734.576,99 999.999,97 275.000,00 5.461.144,96 928.313,42 627.598,87 772.063,77 478.722,00 116.277.419,98 1.005.516,08 123.619.739,06 36.208.335,00 1.420.366,55 5.478.429,51 7.007.981,40 585.445,44 1.852.065,41 6.338.232,67 2.008.929,00 1.252.656,69 3.461.469,65 14.266.311,32 30.919.041,41 1.657.047,32 1.090.430,95 113.546.742,32 647.465,01 175.000,00 5.173.519,95 1.420.252,76 647.368,11 658.287,30 490.553,00 122.759.188,45 860.550,61 134.212.949,50 37.057.377,96 1.591.592,20 5.917.581,35 8.159.067,11 930.886,45 1.647.474,35 6.508.196,92 1.940.589,26 1.481.902,77 4.186.455,41 15.826.063,22 34.787.445,06 1.663.240,69 1.097.298,60 122.795.171,35 0,00 1.555.758,24 5.788.721,82 1.251.634,37 822.702,80 689.751,76 502.165,00 133.405.905,34 807.044,16 129.869.200 37.057.600 1.515.000 5.880.000 7.427.000 922.000 1.363.500 6.560.000 2.100.000 1.267.000 3.795.000 15.086.000 34.139.000 1.441.800 1.297.200 119.851.100 0 0 5.739.000 1.194.600 824.100 632.000 511.500 128.752.300 1.116.900 + 4.343.749,50 ‐ 222,04 + 76.592,20 + 37.581,35 + 732.067,11 + 8.886,45 + 283.974,35 ‐ 51.803,08 ‐ 159.410,74 + 214.902,77 + 391.455,41 + 740.063,22 + 648.445,06 + 221.440,69 ‐ 199.901,40 + 2.944.071,35 + 0,00 + 1.555.758,24 + 49.721,82 + 57.034,37 ‐ 1.397,20 + 57.751,76 ‐ 9.335,00 + 4.653.605,34 ‐ 309.855,84 99,1% 99,2% 99,1% 99,3% 99,4% 99,1% Diff. 13/12 + 3,3% + 10.593.210,44 + 8,6% ‐ 0,0% + 849.042,96 + 2,3% + 5,1% + 171.225,65 + 12,1% + 0,6% + 439.151,84 + 8,0% + 9,9% + 1.151.085,71 + 16,4% + 1,0% + 345.441,01 + 59,0% + 20,8% ‐ 204.591,06 ‐ 11,0% ‐ 0,8% + 169.964,25 + 2,7% ‐ 7,6% ‐ 68.339,74 ‐ 3,4% + 17,0% + 229.246,08 + 18,3% + 10,3% + 724.985,76 + 20,9% + 4,9% + 1.559.751,90 + 10,9% + 1,9% + 3.868.403,65 + 12,5% + 15,4% + 6.193,37 + 0,4% ‐ 15,4% + 6.867,65 + 0,6% + 2,5% + 9.248.429,03 + 8,1% ‐ 647.465,01 ‐ 100,0% + 1.380.758,24 + 789,0% + 0,9% + 615.201,87 + 11,9% + 4,8% ‐ 168.618,39 ‐ 11,9% ‐ 0,2% + 175.334,69 + 27,1% + 9,1% + 31.464,46 + 4,8% ‐ 1,8% + 11.612,00 + 2,4% + 3,6% + 10.646.716,89 + 8,7% ‐ 27,7% ‐ 53.506,45 ‐ 6,2% Zu erwähnen ist auch die Auflösung von aktiven Rechnungsabgrenzungen aus gewährten Investitionszuwendungen (1.727.125,80 €, im Überblick enthalten), denen wie oben bereits erwähnt (siehe Nr. 3.1.2) Erträge von 1.191.630,31 € gegenüberstehen. Auflösung ARAP aus gewährten Investitionszuweisungen 5319000 281 01 Kultur (Römertherme Zülpich) 365 01 Kindergärten 547 01 ÖPNV 554 02 Natur‐ und Landschaftsschutz 571 04 Strukturentwicklung Summe JA 2009 JA 2010 JA 2011 JA 2012 JA 2013 HH 2013 1.216.649,00 8.743,00 885.483,00 322.423,00 0,00 0,00 1.216.649,00 1.225.111,61 14.987,43 891.658,54 317.805,64 660,00 0,00 1.225.111,61 1.429.587,39 14.987,43 1.037.525,57 276.414,39 660,00 100.000,00 1.429.587,39 1.523.013,74 14.987,43 1.169.740,33 235.096,98 660,00 102.529,00 1.523.013,74 1.727.125,80 14.987,43 1.405.304,48 199.934,13 660,00 106.239,76 1.727.125,80 1.817.600 0 1.556.900 160.700 0 100.000 1.817.600 Diff. ‐ 90.474,20 ‐ 5,0% + 14.987,43 ‐ 151.595,52 ‐ 9,7% + 39.234,13 + 24,4% + 660,00 + 6.239,76 + 6,2% Diff. 13/12 + 204.112,06 + 13,4% + 0,00 + 0,0% + 235.564,15 + 20,1% ‐ 35.162,85 ‐ 15,0% + 0,00 + 0,0% + 3.710,76 + 3,6% Netto-Betrachtung: 281 01 365 01 547 01 554 02 571 04 Summe Kultur (Römertherme Zülpich) Kindergärten ÖPNV Natur‐ und Landschaftsschutz Strukturentwicklung ARAP 14.987,43 1.405.304,48 199.934,13 660,00 106.239,76 1.727.125,80 PRAP 0,00 891.227,40 199.914,89 0,00 100.488,02 1.191.630,31 Diff. 14.987,43 514.077,08 19,24 660,00 5.751,74 535.495,49 3.2.6 Sonstige ordentliche Aufwendungen Dieser Position werden alle Aufwendungen der laufenden Verwaltungstätigkeit zugeordnet, die nicht zu den bisher genannten Aufwandspositionen zählen. Insgesamt beliefen sich die sonstigen ordentlichen Aufwendungen in 2013 auf 46.136.563,97 €. Hervorzuheben sind hier insbesondere die Kosten der Unterkunft (23.702.158,95 €) sowie die einmaligen Leistungen nach dem SGB II (690.060,03 €), sowie die Wertveränderung von Forderungen (6.661.200,00 €). 59 Jahresabschluss 2013 Erläuterungen zur Ergebnisrechnung Die Wertberichtigungen stellen sich wie folgt dar: Forderungsart Betrag Wertberichtigung zu Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen -4.105.500,00 Wertberichtigung zu Privatrechtliche Forderungen -2.555.700,00 Summe -6.661.200,00 Überblick Zeile 16: JA 2009 JA 2010 JA 2011 JA 2012 JA 2013 Zeile 16 ‐ Sonstiger ordentlicher Aufwand 37.158.930,51 KdU und einmalige Leistungen nach dem SGB II 22.746.729,21 Abfallrechtliche Zinsverpflichtung 2.217.801,19 Ausbildung 18.567,87 Fortbildung 188.723,73 Aufwendungen für ehrenamtl. und sonstige Tätigkeit 396.108,12 Fraktionszuwendungen 217.584,18 Aufwand aus Veräußerung von Grundstücken und Gebä 1,00 Geschäftsaufwendungen 970.590,57 Versicherungsbeiträge 264.420,25 Steuern 426.890,46 Mitgliedsbeiträge 195.216,51 Einstellung in Sonderposten Gebührenausgleich 351.488,36 Dienstreisen 266.496,65 Dienst‐ und Schutzkleidung 121.197,48 Mieten 169.380,40 Wertberichtigungen 6.755.300,00 Weitere Wertveränderungen 713.787,30 Bildungs‐ und Teilhabepaket 0,00 Schwerbehindertenangelegenheiten: Gutachten 0,00 Zwischensumme Einzelpositionen 36.020.283,28 Rest Zeile 16 1.138.647,23 37.661.055,49 23.566.119,78 2.197.585,61 43.405,69 165.366,52 455.401,95 245.043,91 646.014,40 1.075.833,21 285.543,62 246.818,72 196.686,95 352.391,65 260.371,45 105.754,23 330.572,26 5.813.600,00 702.870,56 0,00 227.781,93 36.917.162,44 743.893,05 39.030.331,16 23.891.048,33 2.178.597,86 43.984,23 158.564,02 438.299,35 248.408,41 0,00 1.126.955,41 312.920,96 444.088,64 196.081,24 92.976,49 262.303,46 117.816,86 498.880,09 7.147.200,00 348.795,25 248.618,89 237.548,29 37.993.087,78 1.037.243,38 41.139.376,62 24.275.645,83 2.311.225,86 75.148,06 255.503,09 390.944,12 251.281,30 0,00 1.269.250,80 392.821,79 495.011,91 195.237,67 167.483,44 273.562,20 117.048,66 496.763,72 6.618.000,00 1.641.066,00 757.963,76 247.103,64 40.231.061,85 908.314,77 46.136.563,97 24.392.218,98 2.226.302,63 62.777,36 270.934,88 404.728,32 259.577,76 0,00 1.297.057,36 386.721,90 650.771,90 117.335,05 5.457.219,00 280.577,41 131.390,50 497.562,84 6.756.101,44 1.119.022,49 499.856,55 281.408,40 45.091.564,77 1.044.999,20 98,0% 97,3% 97,8% 97,7% Anteil Einzelpositionen an Zeile 16 96,9% HH 2013 Diff. Diff. 13/12 33.496.000 + 12.640.563,97 + 37,7% 24.900.000 ‐ 507.781,02 ‐ 2,0% 0 + 2.226.302,63 90.000 ‐ 27.222,64 ‐ 30,2% 353.500 ‐ 82.565,12 ‐ 23,4% 491.600 ‐ 86.871,68 ‐ 17,7% 228.700 + 30.877,76 + 13,5% 0 + 0,00 1.082.700 + 214.357,36 + 19,8% 294.300 + 92.421,90 + 31,4% 503.300 + 147.471,90 + 29,3% 116.300 + 1.035,05 + 0,9% 2.280.000 + 3.177.219,00 + 139,4% 298.100 ‐ 17.522,59 ‐ 5,9% 178.500 ‐ 47.109,50 ‐ 26,4% 623.700 ‐ 126.137,16 ‐ 20,2% 0 + 6.756.101,44 400.000 + 719.022,49 + 179,8% 650.000 ‐ 150.143,45 ‐ 23,1% 220.000 + 61.408,40 + 27,9% 32.710.700 + 12.380.864,77 + 37,8% 785.300 + 259.699,20 + 33,1% + 4.997.187,35 + 12,1% + 116.573,15 + 0,5% ‐ 84.923,23 ‐ 3,7% ‐ 12.370,70 ‐ 16,5% + 15.431,79 + 6,0% + 13.784,20 + 3,5% + 8.296,46 + 3,3% + 0,00 + 27.806,56 + 2,2% ‐ 6.099,89 ‐ 1,6% + 155.759,99 + 31,5% ‐ 77.902,62 ‐ 39,9% + 5.289.735,56 + 3158,4% + 7.015,21 + 2,6% + 14.341,84 + 12,3% + 799,12 + 0,2% + 138.101,44 + 2,1% ‐ 522.043,51 ‐ 31,8% ‐ 258.107,21 ‐ 34,1% + 34.304,76 + 13,9% + 4.860.502,92 + 12,1% + 136.684,43 + 15,0% 97,7% Die Einstellung von Gebührenüberschüssen in bilanzielle Sonderposten für den Gebührenausgleich umfasst: a) die kostenrechnende Einrichtung Rettungsdienst mit 0,00 € b) die kostenrechnende Einrichtung Abfallentsorgung mit 5.457.219,00 € Summe 5.457.219,00 € Der Anteil zu b) entspricht dem im Rahmen der Fortschreibung der Rückstellung für Deponien ertragswirksam aufgelösten Anteil. 3.3 Finanzergebnis 3.3.1 Finanzerträge Die Finanzerträge belaufen sich auf insgesamt 7.552.288,48 €. Sie verteilen sich auf Zinserträge von Kreditinstituten und verbundenen Unternehmen (5.117.756,98 €), Gewinnanteile aus Beteiligungen (2.246.831,50 €) sowie Erträge aus Wertpapieren (187.700,00 €). 60 Jahresabschluss 2013 Erläuterungen zur Ergebnisrechnung Überblick: Zeile 19 ‐ Finanzerträge Zinserträge Beteiligungsertrag ene/enb Beteiligungsertrag NER Beteiligungsertrag EUGEBAU Beteiligungsertrag Radio Euskirchen Beteiligungsertrag Studieninstitut Beteiligungsertrag RVK Beteiligungsertrag RWE AG JA 2009 JA 2010 JA 2011 JA 2012 JA 2013 HH 2013 Diff. 8.616.205,70 6.554.135,40 1.492.119,76 6.570.020,97 4.744.767,76 1.350.316,59 7.873.036,35 5.405.416,60 1.312.203,18 7.949.413,87 5.646.990,18 1.555.488,57 129.582,00 16.879,62 0,00 0,00 328.475,00 129.582,00 25.119,57 0,00 672.240,00 328.475,00 129.582,00 35.574,56 21.628,56 372.450,00 187.700,00 7.423.800 5.076.500 1.600.000 23.000 129.600 35.000 0 372.000 187.700 + 128.488,48 + 41.256,98 + 47.731,07 129.582,00 18.043,54 0,00 0,00 422.325,00 7.552.288,48 5.117.756,98 1.647.731,07 0,00 129.582,00 39.598,43 0,00 429.920,00 187.700,00 Diff. 13/12 + 1,7% + 0,8% + 3,0% ‐ 397.125,39 ‐ 529.233,20 + 92.242,50 ‐ 5,0% ‐ 9,4% + 5,9% ‐ 18,00 ‐ 0,0% + 4.598,43 + 13,1% + 0,00 + 57.920,00 + 15,6% + 0,00 + 0,0% + 0,00 + 4.023,87 ‐ 21.628,56 + 57.470,00 + 0,00 + 0,0% + 11,3% ‐ 100,0% + 15,4% + 0,0% 3.3.2 Zinsen und ähnliche Aufwendungen Diese Aufwandsposition von insgesamt 40.306,42 € beinhaltet die Darlehenszinsen für ein Landesdarlehen (2.902,26 €) sowie für ein Darlehen bei einem Kreditinstitut (37.404,16 €). Dieses Darlehen dient der Finanzierung eines an die Beteiligungsgesellschaft „Nordeifeler Regenerative GmbH & Co. KG“ ausgereichten Darlehens zur Finanzierung der Photovoltaik-Anlage auf dem Gelände des Abfallwirtschaftszentrums (Beschluss des Kreistages vom 02.07.2012, V 272/2012). Ein Ertrag in selber Höhe ist daher in Zeile 19 (Finanzerträge) enthalten. 3.4 Außerordentliche Erträge und Aufwendungen Im Haushaltsjahr 2013 sind keine außerordentlichen Erträge und Aufwendungen entstanden. 3.5 Haftungsverhältnisse Im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung hat der Kreis Euskirchen Bürgschaften für Darlehen seiner Beteiligungsgesellschaften sowie für eine kreisangehörige Kommune übernommen. Die Gesamtsumme der Darlehensbestände beläuft sich zum 31.12.2013 auf insgesamt 16.747.217,00 €. Dieser Gesamtbestand ist auch im Verbindlichkeitenspiegel (Teil 7) ausgewiesen. Unter Berücksichtigung der beim Kreis Euskirchen vorliegenden Informationen ist mit einer Inanspruchnahme des Kreises Euskirchen durch die Gläubiger nicht zu rechnen. Daher waren zum 31.12.2013 aus den Haftungsverhältnissen aus Bürgschaften keine Beträge zu passivieren. 61 Jahresabschluss 2013 Erläuterungen zur Ergebnisrechnung 3.6 Vorschlag zur Behandlung des Jahresergebnisses 2013 Das Jahr 2013 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 3.826.134,33 € ab. Gemäß § 56a Satz 2 KrO können der Ausgleichsrücklage Jahresüberschüsse durch Beschluss des Kreistages zugeführt werden, soweit ihr Bestand nicht den Höchstbetrag von einem Drittel des Eigenkapitals erreicht hat. Die Höhe des Eigenkapitals am 31.12.2013 erreicht 32.888.047,95 €, das Drittel beträgt mithin 10.962.682,65 €. Es wird vorgeschlagen, gemäß § 75 Abs. 3 Satz 2 GO / § 56a Satz 2 KrO einen Betrag von 1.231.119,81 € der Ausgleichsrücklage und einen Betrag von 2.595.014,52 € der Allgemeinen Rücklage zuzuführen. Der Überschuss wird entsprechend § 41 Abs. 4 GemHVO in der Schlussbilanz zum 31.12.2013 unter dem Passivposten Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag offen ausgewiesen. 62 Jahresabschluss 2013 Erläuterungen zur investiven Finanzrechnung 4 Erläuterungen zur investiven Finanzrechnung Die investive Finanzrechnung weist periodengerecht alle Einzahlungen und Auszahlungen von liquiden Mitteln nach und bildet im Jahresabschluss die Investitionstätigkeit und deren Finanzierung ab. Schwerpunkte der Investitionstätigkeit: Im Folgenden werden die wesentlichen Einzahlungs- und Auszahlungspositionen aus dem investiven Bereich (Zeile 18 bis 29 der Finanzrechnung) erläutert. 63 Jahresabschluss 2013 Erläuterungen zur investiven Finanzrechnung 4.1 Investive Einzahlungen Überblick investive Einzahlungen: Einzahlungen investiv Zeile 18 ‐ Zuwendungen aus Investitionsmaßnahmen Zeile 19 ‐ Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen Zeile 20 ‐ Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen Zeile 22 ‐ Sonstige Investitionseinzahlungen Summe JA 2009 JA 2010 JA 2011 JA 2012 JA 2013 HH 2013 4.818.715,30 89.610,11 0,00 43.897,35 4.952.222,76 6.300.120,16 266.597,28 0,00 16.180,42 6.582.897,86 7.133.734,81 103.782,24 0,00 168.977,15 7.406.494,20 11.800.963,54 140.960,94 0,00 496.503,12 12.438.427,60 10.250.859,64 145.675,13 0,00 1.449.707,31 11.846.242,08 36.927.000 88.000 4.928.800 440.000 42.383.800 fortgeschr.Plan 2013 Erfüllungsgrad 36.927.000 88.000 4.928.800 440.000 42.383.800 27,8% 165,5% 0,0% 329,5% 27,9% Einzahlungen investiv (T€) JA 2009 0 JA 2010 2.000 JA 2011 JA 2012 4.000 JA 2013 6.000 8.000 10.000 12.000 14.000 4.819 6.300 Zeile 18 ‐ Zuwendungen aus Investitionsmaßnahmen 7.134 11.801 10.251 90 267 Zeile 19 ‐ Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen 104 141 146 44 16 Zeile 22 ‐ Sonstige Investitionseinzahlungen 169 497 1.450 In Zeile 18 sind unter anderem Zuwendungen aus Kreisstraßenbaumaßnahmen (rd. 2,2 Mio. €), Zuwendungen für den Ausbau von Kindertagesstätten (rd. 2,4 Mio. €), Pauschalzuwendungen für Investitionen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz NRW (rd. 1,6 Mio. €) sowie für den Umbau Forum Vogelsang (rd. 3,9 Mio. €) enthalten. 64 Jahresabschluss 2013 Erläuterungen zur investiven Finanzrechnung Zeile 18 ‐ Zuwendungen aus Investitionsmaßnahmen 542 01 Kreisstraßen 545 01 Winterdienst 547 01 ÖPNV‐Aufgabenträger 365 01 Kindertageseinrichtungen 111 17 EDV 243 01 Schulverwaltung 611 01 GFG‐Pauschalen 612 02 GFG‐Pauschalen 571 04 Strukturentwicklung Zwischensumme Einzelprodukte Rest Zeile 18 Anteil Einzelprodukte an Zeile 18 JA 2009 JA 2010 JA 2011 JA 2012 JA 2013 4.818.715,30 2.458.000,00 0,00 242.282,51 301.885,00 0,00 0,00 0,00 1.481.045,77 260.440,93 4.743.654,21 75.061,09 6.300.120,16 1.466.000,00 0,00 60.210,51 2.742.963,00 0,00 5.318,31 0,00 1.566.945,32 444.656,70 6.286.093,84 14.026,32 7.133.734,81 2.256.700,00 0,00 2.784,60 1.062.960,26 0,00 1.678,68 0,00 1.529.650,88 2.257.234,87 7.111.009,29 22.725,52 11.800.963,54 1.812.654,99 0,00 ‐16.344,87 1.371.529,77 0,00 0,00 0,00 1.528.403,52 7.078.327,99 11.774.571,40 26.392,14 10.250.859,64 2.225.900,00 0,00 17.795,71 2.396.666,25 0,00 439.135,94 2.699.582,97 ‐1.528.403,52 3.951.756,14 10.202.433,49 48.426,15 98,4% 99,8% 99,7% 99,8% 99,5% HH 2013 Diff. Diff. 13/12 36.927.000 ‐ 26.676.140,36 ‐ 72,2% 6.082.000 ‐ 3.856.100,00 ‐ 63,4% 0 + 0,00 0 + 17.795,71 1.232.000 + 1.164.666,25 + 94,5% 0 + 0,00 5.000 + 434.135,94 + 8682,7% 1.610.000 + 1.089.582,97 + 67,7% 0 ‐ 1.528.403,52 27.903.000 ‐ 23.951.243,86 ‐ 85,8% 36.832.000 95.000 ‐ 1.550.103,90 + 413.245,01 + 0,00 + 34.140,58 + 1.025.136,48 + 0,00 + 439.135,94 + 2.699.582,97 ‐ 3.056.807,04 ‐ 3.126.571,85 ‐ 13,1% + 22,8% ‐ 208,9% + 74,7% ‐ 200,0% ‐ 44,2% 99,7% Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagevermögen werden in Zeile 19 nachgewiesen. In 2013 erfolgten diverse Veräußerungen von Vermögensgegenständen, die der Kreis zur Aufgabenerfüllung nicht mehr benötigt. In der Regel sind dies altersbedingte Aussonderungen aufgrund von Ersatzbeschaffungen. Weiterhin werden in Zeile 19 Versicherungsleistungen, die der Kreis Euskirchen aufgrund von beschädigten oder zerstörten Vermögensgegenstanden erhalten hat, ausgewiesen (28.230,53 €). In Zeile 22 werden im Wesentlichen die Kostenerstattungen zum Bau des Radweges Losheim ausgewiesen (1.351.785,90 €). Entsprechend einer Verwaltungsvereinbarung legt der Kreis Euskirchen auf der ehemaligen Bahntrasse zwischen Losheim und Jünkerath einen Radweg an, dessen Kosten vollständig von den Landesbetrieben Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz übernommen werden. Die in 2013 erhaltene Kostenerstattung übersteigt die bislang getätigten Auszahlungen, so dass der Differenzbetrag als sonstige Verbindlichkeit ausgewiesen wird (siehe hierzu auch 2.2.4 Verbindlichkeiten). 4.2 Investive Auszahlungen Überblick investive Auszahlungen: Auszahlungen investiv Zeile 24 ‐ Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken Zeile 25 ‐ Auszahlungen für Baumaßnahmen Zeile 26 ‐ Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlag Zeile 27 ‐ Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen Zeile 28 ‐ Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen Zeile 29 ‐ Sonstige Investitionsauszahlungen Summe JA 2009 JA 2010 JA 2011 JA 2012 JA 2013 54.028,04 3.590.731,49 2.163.406,69 18.300,00 1.114.120,83 0,00 6.940.587,05 52.196,11 3.107.320,64 2.360.770,72 17.708,12 2.038.515,48 0,00 7.576.511,07 39.377,66 4.126.523,32 2.411.339,65 7.698,50 4.649.424,19 0,00 11.234.363,32 7.575,35 3.500.430,57 2.541.145,89 152.186,80 10.709.948,63 1.580.000,00 18.491.287,24 12.303,77 4.760.091,27 2.038.458,19 2.186,90 7.304.599,72 0,00 14.117.639,85 fortgeschr.Plan 2013 Erfüllungsgrad 70.000 18.783.100 6.324.400 19.000 34.278.000 0 59.474.500 17,6% 25,3% 32,2% 11,5% 21,3% 23,7% 65 Jahresabschluss 2013 Erläuterungen zur investiven Finanzrechnung Auszahlungen investiv (T€) JA 2009 JA 2010 0 Zeile 24 ‐ Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken JA 2011 JA 2012 2.000 JA 2013 4.000 6.000 8.000 10.000 12.000 54 52 39 8 12 3.591 3.107 4.127 3.500 Zeile 25 ‐ Auszahlungen für Baumaßnahmen 4.760 2.163 2.361 2.411 2.541 2.038 Zeile 26 ‐ Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen Zeile 27 ‐ Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen 18 18 8 152 2 1.114 2.039 Zeile 28 ‐ Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen 4.649 10.710 7.305 Zeile 29 ‐ Sonstige Investitionsauszahlungen 0 0 0 1.580 0 Im Vergleich zu den Haushaltsansätzen ist festzustellen, dass die Ermächtigungen weitestgehend nicht ausgeschöpft wurden. Wesentliche geleistete Investitionsauszahlungen für Baumaßnahmen: Zeile 25 ‐ Auszahlungen für Baumaßnahmen 542 01 Kreisstraßen 111 19 Immobilienmanagement 221 02 St. Nikolaus‐Schule 231 01 Thomas‐Eßer‐Berufskolleg 537 01 Abfallentsorgung 537 04 Stilllegung und Nachsorge 127 01 Notfallrettung 127 02 Krankentransport 547 01 ÖPNV‐Aufgabenträger Zwischensumme Einzelprodukte Rest Zeile 25 Anteil Einzelprodukte an Zeile 25 JA 2009 JA 2010 JA 2011 JA 2012 JA 2013 HH 2013 3.590.731,49 3.327.900,41 1.126,79 0,00 109.419,99 0,00 0,00 2.886,78 2.886,77 57.886,87 3.502.107,61 88.623,88 3.107.320,64 2.041.869,39 0,00 0,00 94.070,44 0,00 932.135,62 1.012,62 0,00 36.463,63 3.105.551,70 1.768,94 4.126.523,32 3.593.077,88 128.269,89 332.947,10 10.512,88 9.950,36 25.094,52 4.396,07 4.396,07 2.677,50 4.111.322,27 15.201,05 3.500.430,57 3.175.881,42 26.651,81 103.925,60 2.369,91 0,00 9.082,86 84.277,72 84.277,70 0,00 3.486.467,02 13.963,55 4.760.091,27 4.261.879,39 10.384,23 141.666,91 81.159,57 28.778,29 10.620,34 103.451,19 103.451,07 0,00 4.741.390,99 18.700,28 10.582.000 9.962.000 50.000 67.000 174.000 0 0 122.000 122.000 0 10.497.000 85.000 fortgeschr.Plan 2013 Erfüllungsgrad 18.783.100 16.137.600 50.000 125.000 174.000 1.057.400 616.900 262.600 264.500 0 18.688.000 95.100 97,5% 99,9% 99,6% 99,6% 99,6% 99,2% 99,5% 25,3% 26,4% 20,8% 113,3% 46,6% 2,7% 1,7% 39,4% 39,1% Die Zeile 25 – Auszahlungen für Baumaßnahmen – wird vom Kreisstraßenbau dominiert. Insbesondere wurden Auszahlungen für die Maßnahmen K64 Neubau OD Ingersberg-Eichen (rd. 711 T€), K44 OD Wachendorf (rd. 780 T€), K60 Neubau OD Wahlen (rd. 272 T€), Radweg Losheim (rd. 301 T€), K24 Ausbau Billig-Antweiler (rd. 1.281 T€) und Ausbau Billiger Straße II. Bauabschnitt (rd. 476 T€) vorgenommen. 66 Jahresabschluss 2013 Erläuterungen zur investiven Finanzrechnung In 2013 wurde zudem der Umbau und die Erweiterung der Rettungswache Mechernich fertiggestellt (rd. 148 T€) sowie der Erweiterungsbau der Rettungswache Euskirchen begonnen (rd. 59 T€). Des Weiteren erfolgten noch Auszahlungen zur Fertigstellung des Erweiterungsbaus der St. NikolausSchule (rd. 142 T€). Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Vermögen wurden in Höhe von rd. 2,0 Mio. € geleistet. Wesentliche Investitionsauszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen waren: Zeile 26 ‐ Ausz. für den Erwerb von bewegl. AV 126 01 Gefahrenabwehr 127 01 Notfallrettung 127 02 Krankentransport 111 17 EDV 111 09 Sonstige Zentrale Dienste 231 01 Thomas‐Eßer‐Berufskolleg 231 02 Berufskolleg Eifel 511 03 Geoinformation 537 01 Abfallentsorgung 537 04 Stilllegung und Nachsorge 111 10 Dienstleistungen des Bauhofs 542 01 Kreisstraßen 545 01 Winterdienst Zwischensumme Einzelprodukte Rest Zeile 26 Anteil Einzelprodukte an Zeile 26 JA 2009 JA 2010 JA 2011 JA 2012 JA 2013 HH 2013 2.163.406,69 257.554,55 169.861,24 97,02 513.212,96 89.647,81 246.528,52 36.159,00 19.246,78 172.752,86 110.796,49 5.328,23 392.136,99 34.843,44 2.048.165,89 115.240,80 2.360.770,72 66.523,91 345.219,41 513.066,25 670.986,97 74.177,88 101.918,45 30.683,94 20.005,14 253.489,71 15.260,27 1.841,30 185.599,05 12.850,76 2.291.623,04 69.147,68 2.411.339,65 194.980,82 478.778,62 112.927,73 389.378,89 59.293,12 199.038,77 60.840,96 20.181,81 210.965,46 184.145,76 2.620,08 289.663,10 69.887,78 2.272.702,90 138.636,75 2.541.145,89 211.411,83 616.090,06 83.059,55 346.245,64 80.480,76 185.439,27 79.756,35 4.351,03 395.049,55 39.034,01 2.637,68 248.551,51 75.504,22 2.367.611,46 173.534,43 2.038.458,19 148.425,81 527.669,51 24.874,91 416.224,08 49.091,17 222.781,00 1.011,91 2.535,27 94.255,33 56.268,41 47.104,21 187.475,93 113.748,28 1.891.465,82 146.992,37 4.119.000 479.000 1.373.000 236.000 747.000 85.000 181.000 58.000 21.000 103.000 245.000 31.000 303.000 42.000 3.904.000 215.000 fortgeschr.Plan 2013 Erfüllungsgrad 6.324.400 643.200 1.817.200 495.400 1.094.000 85.000 299.100 70.200 21.000 156.400 437.100 31.000 458.000 157.000 5.764.600 559.800 94,7% 97,1% 94,3% 93,2% 92,8% 94,8% 91,1% 32,2% 23,1% 29,0% 5,0% 38,0% 57,8% 74,5% 1,4% 12,1% 60,3% 12,9% 151,9% 40,9% 72,5% Im Bereich des Rettungsdienstes erfolgte unter anderem die Anschaffung von Rettungs- und Notarztfahrzeugen (rd. 397 T€). In der Auszahlungsposition der Kreisstraßen sind die Anschaffung eines PKWs (rd. 27 T€), eines Transporters (rd. 49 T€) sowie eines Tiefladeanhängers (rd. 33 T€), bei Abfallentsorgung/Stilllegung und Nachsorge u.a. der Erwerb eines Transporters (rd. 45 T€) sowie einer Softwareerweiterung für die mobile Registrierkasse (rd. 17 T€) enthalten. Bei der EDV wurden diverse Soft- und Hardwaremodule in Höhe von rd. 416 T€ angeschafft, beim Thomas-Eßer-Berufskolleg erfolgte neben einer Vielzahl kleinerer Auszahlungen insbesondere die Anschaffung einer Fräsmaschine (rd. 58 T€). Die in Zeile 27 nachgewiesenen Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen beziehen sich ausschließlich auf den im Jahre 2010 von der Aachen-Münchener Versicherung übernommenen Geschäftsanteil an der AGIT mbH in Höhe von insgesamt 10.934,00 €. Die Zahlung erfolgt gem. der abgeschlossenen Auszahlungsvereinbarung in fünf Jahrestranchen beginnend mit dem Jahr 2010. Die Zeile 28 enthält die investiven Zuschüsse an Kindertageseinrichtungen (Produkt 365 01) und bei Produkt 571 04 im Wesentlichen die Auszahlungen zum Umbau Forum Vogelsang (4,6 Mio. €) sowie Auszahlungen für das Projekt Rad- und Wanderbahnhöfe (109 T€.) 67 Jahresabschluss 2013 Erläuterungen zur investiven Finanzrechnung Übersicht der Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen: Zeile 28 ‐ Auszahlungen von aktivierbaren Zuwe 365 01 Kindertageseinrichtungen 542 01 Kreisstraßen 547 01 ÖPNV‐Aufgabenträger 571 04 Strukturentwicklung Zwischensumme Einzelprodukte Rest Zeile 28 Anteil Einzelprodukte an Zeile 28 68 JA 2009 JA 2010 JA 2011 JA 2012 JA 2013 HH 2013 fortgeschr.Plan 2013 Erfüllungsgrad 1.114.120,83 304.916,00 7.800,00 498.355,13 0,00 811.071,13 303.049,70 2.038.515,48 1.305.677,08 0,00 37.000,99 694.000,00 2.036.678,07 1.837,41 4.649.424,19 2.324.450,76 0,00 0,00 2.324.973,43 4.649.424,19 0,00 10.709.948,63 3.322.466,25 0,00 0,00 7.387.482,38 10.709.948,63 0,00 7.304.599,72 2.627.969,75 0,00 0,00 4.676.629,97 7.304.599,72 0,00 34.278.000 4.531.000 45.000 0 29.702.000 34.278.000 0 34.278.000 4.531.000 45.000 0 29.702.000 34.278.000 0 72,8% 99,9% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 21,3% 58,0% 0,0% 15,7% Jahresabschluss 2013 Plan-Ist-Vergleich gemäß § 38 Abs. 2 GemHVO 5 Plan-Ist-Vergleich gemäß § 38 Abs. 2 GemHVO 69 Jahresabschluss 2013 Plan-Ist-Vergleich gemäß § 38 Abs. 2 GemHVO 70 Jahresabschluss 2013 Plan-Ist-Vergleich gemäß § 38 Abs. 2 GemHVO 71 Jahresabschluss 2013 Plan-Ist-Vergleich gemäß § 38 Abs. 2 GemHVO 72 Jahresabschluss 2013 Plan-Ist-Vergleich gemäß § 38 Abs. 2 GemHVO 73 Jahresabschluss 2013 Plan-Ist-Vergleich gemäß § 38 Abs. 2 GemHVO 74 Jahresabschluss 2013 Plan-Ist-Vergleich gemäß § 38 Abs. 2 GemHVO 75 Jahresabschluss 2013 Plan-Ist-Vergleich gemäß § 38 Abs. 2 GemHVO 76 Jahresabschluss 2013 Anlagenspiegel 6 Anlagenspiegel 77 Jahresabschluss 2013 Forderungsspiegel 7 Forderungsspiegel Arten der Forderungen Gesamtbetrag des Haushaltsjahres mit einer Restlaufzeit von bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre 2013 EUR 1. Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen Gesamtbetrag des Vorjahres 2012 EUR 14.071.499,64 13.719.256,69 EUR EUR EUR 27.147,36 325.095,59 13.109.169,23 2. Privatrechtliche Forderungen 3.343.163,54 1.837.126,04 359.226,81 1.146.810,69 3.196.641,49 3. Sonstige Vermögensgegenstände 1.726.653,82 1.726.653,82 0,00 0,00 2.934.428,07 19.141.317,00 17.283.036,55 386.374,17 1.471.906,28 19.240.238,79 4. Summe aller Forderungen 78 Jahresabschluss 2013 Verbindlichkeitenspiegel 8 Verbindlichkeitenspiegel Arten der Verbindlichkeiten 1. Anleihen Gesamtbetrag des Haushaltsjahres 2013 EUR mit einer Restlaufzeit von bis zu 1 1 bis 5 mehr als 5 Jahr Jahre Jahre EUR EUR EUR Gesamtbetra g des Vorjahres 2012 EUR 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.1 von verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.2 von Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.3 von Sondervermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.4.1 vom Bund 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.4.2 vom Land 297.321,30 119.529,82 177.791,48 0,00 416.851,12 2.4.3 von Gemeinden (GV) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.4.4 von Zweckverbänden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.4.5 vom sonstigen öffentl. Bereich 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.4.6 von sonstigen öffentl. Sonderrechnungen 2.5 vom privaten Kreditmarkt 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.498.035,16 67.382,68 286.464,68 1.144.187,80 1.563.805,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.1 vom öffentlichen Bereich 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.2 vom privaten Kreditmarkt 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4. Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kredit aufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 107.574,55 33.726,76 73.847,79 0,00 111.864,01 5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.705.714,79 1.705.714,79 0,00 0,00 1.254.693,49 675.592,12 675.592,12 0,00 0,00 191.842,35 7. Sonstige Verbindlichkeiten 7.035.788,23 5.624.675,38 1.411.112,85 0,00 7.937.677,50 8. Erhaltene Anzahlungen 1.241.152,73 1.241.152,73 0,00 0,00 210.700,00 12.561.178,88 9.467.774,28 1.949.216,80 1.144.187,80 11.687.433,47 2. Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 2.4 vom öffentlichen Bereich 2.5.1 von Banken und Kreditinstituten 2.5.2 von übrigen Kreditgebern 3. Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 6. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 9. Summe aller Verbindlichkeiten Nachrichtlich: Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten: 16.747.217,00 16.721.422,00 79