Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,5 MB
Datum
06.07.2016
Erstellt
18.05.16, 12:04
Aktualisiert
18.05.16, 12:04
Stichworte
Inhalt der Datei
KREIS EUSKIRCHEN
-FINANZEN UND
STEUERUNGSUNTERSTÜTZUNG-
JAHRESABSCHLUSS 2013
Jahresabschluss 2013
Impressum
Herausgeber
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Jülicher Ring 32
53879 Euskirchen
Tel.: 02251/15-0
Fax: 02251/15-666
E-Mail: mailbox@kreis-euskirchen.de
USt-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 122393798
© Kreis Euskirchen 2016
Jahresabschluss 2013
Inhaltsverzeichnis
Einleitung ............................................................................................................................................... 5
I.
Ergebnisrechnung 2013 ............................................................................................................... 7
II.
Finanzrechnung 2013 ................................................................................................................... 9
III.
Bilanz 2013 .................................................................................................................................. 11
IV. Anhang ......................................................................................................................................... 14
1
2
Bilanzierung und Bewertung ..................................................................................................... 16
1.1
ALLGEMEINES ........................................................................................................................ 16
1.2
ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN................................................... 17
Erläuterungen zur Bilanz ........................................................................................................... 20
2.1
AKTIVA ................................................................................................................................... 20
2.1.1
Anlagevermögen ...............................................................................................................20
2.1.1.1
Immaterielle Vermögenswerte ................................................................................ 21
2.1.1.2
Sachanlagen ........................................................................................................... 21
2.1.2
Finanzanlagen ..................................................................................................................25
2.1.3
Umlaufvermögen ..............................................................................................................26
2.1.4
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten .............................................................................30
2.2
PASSIVA................................................................................................................................. 33
2.2.1
Eigenkapital ......................................................................................................................33
2.2.1.1
Allgemeine Rücklage .............................................................................................. 33
2.2.1.2
Sonderrücklagen ..................................................................................................... 34
2.2.1.3
Ausgleichsrücklage ................................................................................................. 34
2.2.1.4
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 2013 .............................................................. 35
2.2.2
Sonderposten....................................................................................................................35
2.2.2.1
Sonderposten für Zuwendungen............................................................................. 35
2.2.2.2
Sonderposten für den Gebührenausgleich ............................................................. 37
1
Jahresabschluss 2013
2.2.2.3
2.2.3
3
Rückstellungen .................................................................................................................38
2.2.3.1
Pensionsrückstellungen .......................................................................................... 38
2.2.3.2
Rückstellung für Deponie und Altlasten .................................................................. 41
2.2.3.3
Instandhaltungsrückstellungen ............................................................................... 42
2.2.3.4
Sonstige Rückstellungen......................................................................................... 44
2.2.4
Verbindlichkeiten ..............................................................................................................47
2.2.5
Passive Rechnungsabgrenzung .......................................................................................51
Erläuterungen zur Ergebnisrechnung ...................................................................................... 52
3.1
ORDENTLICHE ERTRÄGE ......................................................................................................... 52
3.1.1
Steuern und ähnliche Abgaben ........................................................................................52
3.1.2
Zuwendungen und allgemeine Umlagen ..........................................................................52
3.1.3
Sonstige Transfererträge ..................................................................................................53
3.1.4
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte .............................................................................53
3.1.5
Privatrechtliche Leistungsentgelte ....................................................................................54
3.1.6
Kostenerstattungen und Kostenumlagen .........................................................................54
3.1.7
Sonstige ordentliche Erträge ............................................................................................54
3.1.8
Aktivierte Eigenleistungen ................................................................................................55
3.2
ORDENTLICHE AUFWENDUNGEN .............................................................................................. 55
3.2.1
Personalaufwendungen ....................................................................................................55
3.2.2
Versorgungsaufwendungen ..............................................................................................56
3.2.3
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen ...............................................................56
3.2.4
Bilanzielle Abschreibungen...............................................................................................56
3.2.5
Transferaufwendungen .....................................................................................................58
3.2.6
Sonstige ordentliche Aufwendungen ................................................................................59
3.3
FINANZERGEBNIS.................................................................................................................... 60
3.3.1
2
Sonstige Sonderposten ........................................................................................... 38
Finanzerträge ....................................................................................................................60
Jahresabschluss 2013
3.3.2
Zinsen und ähnliche Aufwendungen ................................................................................61
3.4
AUßERORDENTLICHE ERTRÄGE UND AUFWENDUNGEN.............................................................. 61
3.5
HAFTUNGSVERHÄLTNISSE ....................................................................................................... 61
3.6
VORSCHLAG ZUR BEHANDLUNG DES JAHRESERGEBNISSES 2013.............................................. 62
4
Erläuterungen zur investiven Finanzrechnung ....................................................................... 63
4.1
INVESTIVE EINZAHLUNGEN ...................................................................................................... 64
4.2
INVESTIVE AUSZAHLUNGEN ..................................................................................................... 65
5
Plan-Ist-Vergleich gemäß § 38 Abs. 2 GemHVO ...................................................................... 69
6
Anlagenspiegel ........................................................................................................................... 77
7
Forderungsspiegel ..................................................................................................................... 78
8
Verbindlichkeitenspiegel ........................................................................................................... 79
V.
Lagebericht.................................................................................................................................. 80
VI.
Teilergebnis- / Teilfinanzrechnungen .......................................................................................167
3
4
Jahresabschluss 2013
Einleitung
Einleitung
Nach § 95 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) bzw. § 37 Gemeindehaushaltsverordnung
NRW (GemHVO) haben die Gemeinden und Kreise zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen
Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres
nachzuweisen ist. Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-,
Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern.
Der Jahresabschluss besteht aus
der
Ergebnisrechnung,
der
Finanzrechnung,
den
Teilrechnungen,
der
Bilanz,
dem
Anhang.
Außerdem ist dem Jahresabschuss gem. § 95 Abs. 1 Satz 4 GO NRW bzw. § 37 Abs. 2 GemHVO
NRW
ein
Lagebericht
beizufügen.
Der Entwurf des Jahresabschlusses wird nach § 95 Abs. 3 GO NRW vom Kämmerer aufgestellt und
dem Landrat zur Bestätigung vorgelegt. Der Landrat leitet den von ihm bestätigten Entwurf innerhalb
von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres dem Kreistag zur Feststellung zu. Soweit er von
dem ihm vorgelegten Entwurf abweicht, kann der Kämmerer dazu eine Stellungnahme abgeben. Wird
von diesem Recht Gebrauch gemacht, hat der Landrat die Stellungnahme mit dem Entwurf dem
Kreistag vorzulegen.
Der vorliegende Jahresabschluss 2013 wird nach Feststellung durch den Kreistag (§ 96 Abs. 2 GO)
unverzüglich der Aufsichtsbehörde angezeigt und öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass im vorliegenden Jahresabschluss die nach Artikel 7 Nr. 2 des NKFWeiterentwicklungsgesetzes vorgesehene Umbenennung der Zeilen 18 (bisher: Ergebnis der
laufenden Verwaltungstätigkeit; neu: Ordentliches Ergebnis) und 22 (bisher: Ordentliches Ergebnis;
5
Jahresabschluss 2013
Einleitung
neu: Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit) in der Ergebnisrechnung nach § 38 Abs. 1 S. 3
i.V.m. § 2 Abs. 1 GemHVO umgesetzt wurde.
6
Jahresabschluss 2013
Ergebnisrechnung 2013
I.
Ergebnisrechnung 2013
Die Ergebnisrechnung ist ein Nachweis der dem Haushaltsjahr tatsächlich zuzurechnenden Erträge
und Aufwendungen. Hier werden alle Erträge und Aufwendungen aus den produktorientierten
Teilrechnungen zusammengefasst. Die Erträge und Aufwendungen sind nach § 38 GemHVO getrennt
voneinander nachzuweisen. Aufwendungen dürfen nicht mit Erträgen verrechnet werden, soweit durch
Gesetz oder Verordnung nichts anderes zugelassen ist.
Gesamtergebnisrechnung
Nr.
Bezeichnung
01
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfererträge
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
07
08
+ Aktivierte Eigenleistungen
09
+/- Bestandsveränderungen
10
= Ordentliche Erträge
11
- Personalaufwendungen
12
- Versorgungsaufwendungen
13
Ergebnis
Fortg. Ansatz
Ist-Ergebnis
2012
2013
2013
Vergl.
Ansatz/Ist
(Sp.3 - Sp.2)
5.781.287,68
5.000.000,00
6.568.609,54
1.568.609,54
164.935.049,50
169.480.200,00
169.469.995,88
-10.204,12
3.523.510,29
3.021.500,00
3.517.721,72
496.221,72
31.222.880,83
33.116.800,00
32.507.206,64
-609.593,36
1.512.498,79
1.444.500,00
1.621.042,86
176.542,86
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
20.991.391,73
23.107.200,00
23.434.484,10
327.284,10
+ Sonstige ordentliche Erträge
15.378.161,24
8.637.600,00
20.039.479,85
11.401.879,85
94.856,14
51.000,00
89.160,07
38.160,07
243.439.636,20
243.858.800,00
257.247.700,66
13.388.900,66
39.358.999,87
41.194.100,00
41.363.766,04
169.666,04
2.762.285,15
4.667.100,00
3.153.075,38
-1.514.024,62
- Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
28.218.925,13
32.482.725,00
27.023.447,82
-5.459.277,18
14
- Bilanzielle Abschreibungen
11.023.496,22
9.959.000,00
9.043.745,68
-915.254,32
15
- Transferaufwendungen
123.619.739,06
129.932.200,00
134.212.949,50
4.280.749,50
16
- Sonstige Aufwendungen
41.139.376,62
33.516.000,00
46.136.563,97
12.620.563,97
17
= Ordentliche Aufwendungen
246.122.822,05
251.751.125,00
260.933.548,39
9.182.423,39
18
= Ordentliches Ergebnis (Z. 10 u. 17)
-2.683.185,85
-7.892.325,00
-3.685.847,73
4.206.477,27
19
+ Finanzerträge
7.949.413,87
7.423.800,00
7.552.288,48
128.488,48
20
- Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
16.383,44
113.500,00
40.306,42
-73.193,58
21
= Finanzergebnis (Z. 19 u. 20)
7.933.030,43
7.310.300,00
7.511.982,06
201.682,06
7
Jahresabschluss 2013
Ergebnisrechnung 2013
Gesamtergebnisrechnung
Nr.
Bezeichnung
22
= Ergebnis lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 18 u. 21)
23
+ Außerordentliche Erträge
24
- Außerordentliche Aufwendungen
25
= Außerordentliches Ergebnis (Z. 23 u. 24)
26
= Jahresergebnis (Z. 22 u. 25)
Ergebnis
Fortg. Ansatz
Ist-Ergebnis
2012
2013
2013
Vergl.
Ansatz/Ist
(Sp.3 - Sp.2)
5.249.844,58
-582.025,00
3.826.134,33
4.408.159,33
5.249.844,58
-582.025,00
3.826.134,33
4.408.159,33
85.628,75
85.628,75
-11.688,30
-11.688,30
Nachrichtlich: Verrechnung von Erträgen und
Aufwendungen mit der allg. Rücklage
27
Verrechnete Erträge bei Vermögensgegenständen
28
Verrechnete Erträge bei Finanzanlagen
29
Verrechnete Aufwendungen bei
Vermögensgegenständen
30
Verrechnete Aufwendungen bei Finanzanlagen
-206.715,34
-206.715,34
31
Verrechnungssaldo
-132.774,89
-132.774,89
8
Jahresabschluss 2013
Finanzrechnung 2013
II.
Finanzrechnung 2013
Die Finanzrechnung ist ein Nachweis der tatsächlichen Einzahlungen und Auszahlungen im
Haushaltsjahr. Nach § 39 GemHVO sind die im Haushaltsjahr eingegangenen Einzahlungen und
geleisteten Auszahlungen getrennt voneinander nachzuweisen. Auch hier dürfen die Auszahlungen
nicht mit den Einzahlungen verrechnet werden (soweit durch Gesetz oder Verordnung nichts anderes
zugelassen ist).
Gesamtfinanzrechnung
Nr.
Bezeichnung
01
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfereinzahlungen
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen, Kostenumlagen
07
Ergebnis
Fortg. Ansatz
Ist-Ergebnis
2012
2013
2013
Vergl.
Ansatz/Ist
(Sp.3 - Sp.2)
5.782.221,29
5.000.000,00
6.570.940,96
1.570.940,96
159.632.938,59
163.510.800,00
164.853.465,84
1.342.665,84
3.108.570,32
2.811.500,00
3.335.932,85
524.432,85
28.341.512,78
31.228.600,00
30.840.828,71
-387.771,29
1.626.396,32
1.264.900,00
1.704.995,41
440.095,41
20.547.677,22
23.017.150,00
23.097.155,30
80.005,30
+ Sonstige Einzahlungen
8.729.646,99
4.099.900,00
4.670.050,31
570.150,31
08
+ Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
5.885.029,95
7.423.800,00
8.515.606,02
1.091.806,02
09
= Einzahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit
233.653.993,46
238.356.650,00
243.588.975,40
5.232.325,40
10
- Personalauszahlungen
36.141.256,46
38.663.700,00
37.425.806,98
-1.237.893,02
11
- Versorgungsauszahlungen
4.958.738,45
5.152.000,00
4.846.120,27
-305.879,73
12
- Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen
28.654.721,28
33.773.332,00
28.271.763,94
-5.501.568,06
13
- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
16.383,44
113.500,00
40.306,42
-73.193,58
14
- Transferauszahlungen
122.491.119,46
128.102.600,00
131.820.397,62
3.717.797,62
15
- Sonstige Auszahlungen
32.192.528,70
30.981.500,00
32.154.034,91
1.172.534,91
16
= Auszahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit
224.454.747,79
236.786.632,00
234.558.430,14
-2.228.201,86
17
= Saldo lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9 u. 16)
9.199.245,67
1.570.018,00
9.030.545,26
7.460.527,26
18
+ Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
11.800.963,54
36.927.000,00
10.250.859,64
-26.676.140,36
19
+ Einzahlungen Veräußerung von Sachanlagen
88.000,00
145.675,13
20
+ Einzahlungen Veräußerung von Finanzanlagen
21
+ Einzahlungen aus Beiträgen u.ä. Entgelten
22
+ Sonstige Investitionseinzahlungen
23
= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
140.960,94
4.928.800,00
57.675,13
-4.928.800,00
496.503,12
440.000,00
1.449.707,31
1.009.707,31
12.438.427,60
42.383.800,00
11.846.242,08
-30.537.557,92
9
Jahresabschluss 2013
Finanzrechnung 2013
Gesamtfinanzrechnung
Nr.
Bezeichnung
24
- Auszahlungen f. d. Erwerb v. Grundst u. Gebäuden
25
Ergebnis
Fortg. Ansatz
Ist-Ergebnis
2012
2013
2013
Vergl.
Ansatz/Ist
(Sp.3 - Sp.2)
7.575,35
70.000,00
12.303,77
-57.696,23
- Auszahlungen für Baumaßnahmen
3.500.430,57
18.783.100,00
4.760.091,27
-14.023.008,73
26
- Auszahlungen Erwerb von bew. Anlageverm.
2.541.145,89
6.324.400,00
2.038.458,19
-4.285.941,81
27
- Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen
152.186,80
19.000,00
2.186,90
-16.813,10
28
- Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen
10.709.948,63
34.278.000,00
7.304.599,72
-26.973.400,28
29
- Sonstige Investitionsauszahlungen
30
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
18.491.287,24
59.474.500,00
14.117.639,85
-45.356.860,15
31
= Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23 u. 30)
-6.052.859,64
-17.090.700,00
-2.271.397,77
14.819.302,23
32
= Finanzmittelüberschuss/ -fehlbetrag (Z. 17 u. 31)
3.146.386,03
-15.520.682,00
6.759.147,49
22.279.829,49
33
+ Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen
1.709.948,34
148.000,00
120.440,37
-27.559,63
34
+ Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung
35
- Tilgung und Gewährung von Darlehen
-280.799,76
-354.000,00
-311.846,89
42.153,11
36
- Tilgung von Krediten zur Liquiditätssicherung
37
= Saldo aus Finanzierungstätigkeit
1.429.148,58
-206.000,00
-191.406,52
14.593,48
38
= Änderung Bestand eigener Finanzmittel (Z. 32 u. 37)
4.575.534,61
-15.726.682,00
6.567.740,97
22.294.422,97
39
+ Anfangsbestand an Finanzmitteln
181.171.597,36
-34.414.145,80
185.474.879,67
219.889.025,47
40
+ Änderung Bestand an fremden Finanzmitteln
620.577,83
620.577,83
41
= Liquide Mittel (Z. 38, 39 u. 40)
192.663.198,47
242.804.026,27
10
1.580.000,00
-272.252,30
185.474.879,67
-50.140.827,80
Jahresabschluss 2013
Bilanz 2013
III.
Bilanz 2013
Die Bilanz gibt umfassend Auskunft über das Vermögen und die Schulden des Kreises. Sie hat
sämtliche Vermögensgegenstände als Anlage- oder Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die
Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten zu enthalten. Sie unterteilt sich in Aktiv- und
Passivseite. Im Rahmen des Jahresabschlusses bildet die Bilanz das zentrale Element der drei
Rechnungskomponenten.
11
Jahresabschluss 2013
Bilanz 2013
12
Jahresabschluss 2013
Bilanz 2013
13
Jahresabschluss 2013
Anhang
IV.
Anhang
Im Anhang nach § 44 GemHVO sind zu den Posten der Bilanz die verwendeten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
anzugeben.
Die
Positionen
der
Ergebnisrechnung
und
die
in
der
Finanzrechnung nachzuweisenden Einzahlungen und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und
der Finanzierungstätigkeit sind zu erläutern. Die Anwendung von Vereinfachungsregelungen und
Schätzungen ist zu beschreiben. Die Erläuterungen sind so zu fassen, dass sachverständige Dritte die
Sachverhalte beurteilen können.
Gesondert anzugeben und zu erläutern sind nach § 44 Abs. 2 GemHVO:
1. Besondere Umstände, die dazu führen, dass der Jahresabschluss nicht ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der
Gemeinde vermittelt,
2. die Verringerung der allgemeinen Rücklage und ihre Auswirkungen auf die weitere
Entwicklung des Eigenkapitals innerhalb der auf das abgelaufene Haushaltsjahr bezogenen
mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung,
3. Abweichungen vom Grundsatz der Einzelbewertung und von bisher angewandten
Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden,
4. die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, für die Rückstellungen für unterlassene
Instandhaltung gebildet worden sind, unter Angabe des Rückstellungsbetrages,
5. die Aufgliederung des Postens „Sonstige Rückstellungen“ entsprechend § 36 Abs. 4 und 5,
sofern es sich um wesentliche Beträge handelt,
6. Abweichungen von der standardmäßig vorgesehenen linearen Abschreibung sowie von der
örtlichen
Abschreibungstabelle
bei
der
Festlegung
der
Nutzungsdauer
von
Vermögensgegenständen,
7. noch nicht erhobene Beiträge aus fertiggestellten Erschließungsmaßnahmen,
8. bei Fremdwährungen der Kurs der Währungsumrechnung,
9. die Verpflichtungen aus Leasingverträgen.
Zu 1.:
Es sind keine besonderen Umstände bekannt, die dazu führen, dass der vorliegende Jahresabschluss
nicht ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertragsund Finanzlage der Gemeinde vermittelt.
14
Jahresabschluss 2013
Anhang
Zu 2.:
Der vorliegende Abschluss führt zu keiner Verringerung der allgemeinen Rücklage.
Zu 3.:
Beim Bilanzposten „Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler“ wird vom Grundsatz der Einzelbewertung
abgewichen: Die Fritz-von-Wille Bildersammlung, der historisch wertvolle Buchbestand im
Eifelmuseum Blankenheim und der Fotobestand im Kreismedienzentrum werden entsprechend der
Regelung in § 55 Abs. 3 GemHVO mit ihrem Versicherungswert (also als Festwert nach § 34 Abs. 1
GemHVO) bilanziert.
Von bisherigen Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden wurde im vorliegenden Abschluss nicht
abgewichen.
Zu 4.:
Siehe hierzu weiter unten Abschnitt 2.2.3.3.
Zu 5.:
Siehe hierzu weiter unten Abschnitt 2.2.3.4.
Zu 6.:
In 2013 wurde als Abschreibungsmethode ausschließlich die lineare Abschreibung gewählt. Von der
NKF-Rahmentabelle NRW wird an zwei Stellen abgewichen:
-
Bagger und sonstige Baufahrzeuge werden lt. Rahmentabelle 8 – 12 Jahre abgeschrieben. Im
Abfallwirtschaftszentrum Mechernich gilt hingegen wegen der hohen Beanspruchung für
Radlader eine Nutzungszeit von 6 Jahren und für Radbagger eine Nutzungszeit von fünf Jahren.
-
Für Notarzteinsatzfahrzeuge wird in der NKF-Rahmentabelle NRW eine Nutzungsdauer von 6 – 8
Jahren vorgegeben. Der kreiseigene Rettungsdienst als kostenrechnende Einrichtung schreibt
diese Fahrzeugart bisher über fünf Jahre ab. Die Gründe liegen auch hier in der hohen
Beanspruchung, insbesondere in der hohen Kilometerleistung (im Durchschnitt pro Fahrzeug rd.
55.000 – 60.000 km p.a.) und der 24-Stunden-Inanspruchnahme.
Zu 7.:
Der Kreis Euskirchen erhebt keine Erschließungsbeiträge.
Zu 8.:
Es wurden keine Fremdwährungen in den Abschluss 2013 einbezogen.
Zu 9.:
15
Jahresabschluss 2013
Bilanzierung und Bewertung
Es sind keine Leasingverträge bekannt, die in den Abschluss 2013 hätten einbezogen werden
müssen.
Zu erläutern sind auch die im Verbindlichkeitenspiegel auszuweisenden Haftungsverhältnisse sowie
alle Sachverhalte, aus denen sich künftig erhebliche finanzielle Verpflichtungen ergeben können und
weitere wichtige Angaben, soweit sie nach Vorschriften der GO NRW oder der GemHVO für den
Anhang vorgesehen sind.
Die zum Stichtag 31.12.2013 bestehenden Haftungsverhältnisse resultieren aus gewährten
Ausfallbürgschaften zu Gunsten Beteiligungsgesellschaften des Kreises Euskirchen, aus einer
abgegebenen Gewährträgererklärung zu Gunsten einer Anstalt des öffentlichen Recht und in einem
Fall aus der Gewährung einer Ausfallbürgschaft zu Gunsten der Gemeinde Nettersheim. Nähere
Erläuterungen hierzu sind im nachfolgenden Abschnitt 2.2.4 zu finden.
Gemäß § 44 Abs. 3 GemHVO sind dem Anhang ein Anlagenspiegel, ein Forderungsspiegel und ein
Verbindlichkeitenspiegel beizufügen.
1 Bilanzierung und Bewertung
1.1 Allgemeines
Nach § 53 Abs. 1 der Kreisordnung NRW (KrO NRW) gelten für die Haushaltswirtschaft der Kreise die
Vorschriften des 8. Teils der GO NRW entsprechend. Die Vorschriften des Gesetzes über ein Neues
Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (NKFG) werden vom
Kreis Euskirchen seit dem 01.01.2009 angewendet. Form und Gliederung der Bilanz, der Ergebnisund Finanzrechnung sowie der produktorientierten Teilrechnungen entsprechen den amtlichen
Mustern für das doppische Rechnungswesen und zu Bestimmungen der GO NRW und der GemHVO
NRW (VV Muster zur GO NRW und GemHVO NRW). Die Vorschriften des Ersten Gesetzes zur
Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKFWG) vom 18.09.2012 wurden
gemäß Artikel 11 des Gesetzes erstmals für das Haushaltsjahr 2013 angewendet.
Nach § 28 GemHVO sind in einer Inventur zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres die im
wirtschaftlichen Eigentum stehenden Vermögensgegenstände, die Schulden und die Rechnungsabgrenzungsposten unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Inventur vollständig
aufzunehmen. Dabei ist der Wert der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden anzugeben
16
Jahresabschluss 2013
Bilanzierung und Bewertung
(Inventar). Die Vermögensgegenstände sind nach § 28 Abs. 1 letzter Satz GemHVO mindestens alle
fünf Jahre durch eine körperliche Inventur aufzunehmen. Beim Kreis Euskirchen findet eine
körperliche Inventur alle vier Jahre statt, damit auch bei Vermögensgegenständen mit einer
Abschreibungsdauer von fünf Jahren zumindest eine Inaugenscheinnahme nach dem Vier-AugenPrinzip sichergestellt wird. Geringwertige Vermögensgegenstände des Anlagevermögens nach § 33
Abs. 4 GemHVO werden ab 60 Euro Anschaffungs- oder Herstellungskosten –unabhängig davon, ob
sie selbständig nutzbar sind oder nicht– einzeln inventarisiert.
Im Jahresabschluss 2013 wurden körperliche Inventuren in folgenden kreiseigenen Einrichtungen
bzw. Liegenschaften durchgeführt:
Kreis-Volkshochschule,
Medienzentrum,
Hans-Verbeek-Schule,
Kreispolizeibehörde,
Zulassungsstelle Schleiden.
Im Übrigen erfolgte die Inventur als Buch- bzw. Beleginventur. Dabei werden Art, Menge und Wert der
Vermögensgegenstände und Schulden anhand der Buchführung ermittelt.
1.2 Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Anlagevermögen
In der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 wurden die bis zum 31.12.2008 beschafften Anlagegüter mit
dem vorsichtig geschätzten Zeitwert bewertet. Die Bilanzierung der seither zugegangenen
Anlagegüter erfolgte durchgängig zum Anschaffungswert. Für die bis zum 31.12.2008 zugegangenen
Anlagegüter gelten dabei gemäß § 92 Abs. 3 GO NRW die vorsichtig geschätzten Zeitwerte lt.
Eröffnungsbilanz als Anschaffungskosten. Abnutzbare Anlagegüter wurden entsprechend ihrer
Nutzungsdauer um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Die dabei zugrunde gelegten
Nutzungsdauern richten sich (bis auf die oben unter Nr. 6 genannten Ausnahmen) nach den
Inventurrichtlinien des Kreises Euskirchen, basierend auf der amtlichen NKF-Rahmentabelle des
Landes. Ab 2013 erfolgt für alle Anlagegüter eine Abschreibung ab dem Folgemonat nach der
Inbetriebnahme bzw. nach dem Beginn der Nutzung.
Nach § 35 Abs. 2 GemHVO können Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren
Anschaffungs- oder Herstellungskosten wertmäßig den Betrag von 410 Euro ohne Umsatzsteuer nicht
übersteigen, die selbstständig genutzt werden können und einer Abnutzung unterliegen, unmittelbar
17
Jahresabschluss 2013
Bilanzierung und Bewertung
als Aufwand verbucht werden. Der Kreis Euskirchen macht erstmals mit dem vorliegenden Abschluss
von dieser Möglichkeit Gebrauch.
Umlaufvermögen
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu den Anschaffungskosten nach dem Ergebnis der
Inventur ausgewiesen. Die Forderungen sind zu Nennbeträgen abzüglich der Wertberichtigungen
angesetzt.
Neben
Einzelwertberichtigungen
auf
niedergeschlagene
Forderungen
wurden
Ausfallrisiken und Unsicherheiten durch angemessene Wertberichtigungen, z. T. pauschal,
berücksichtigt. Eine Übersicht der bestehenden Forderungen ergibt sich aus dem Forderungsspiegel.
Als liquide Mittel sind die Sicht- bzw. Geldanlagen bei Banken und Kreditinstituten sowie im
Barmittelbestand vorhandene Kassenbestände ausgewiesen.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden vor dem Bilanzstichtag geleistete Zahlungen
angesetzt, die aufwandsmäßig einer bestimmten Zeit nach diesem Tag zuzurechnen sind (§ 42 Abs.1
GemHVO NRW). Geleistete Zuwendungen, die mit einer mehrjährigen und einklagbaren
Gegenleistungsverpflichtung verbunden sind, wurden ebenfalls als Rechnungsabgrenzungsposten
aktiviert und entsprechend der Erfüllung der Gegenleistungsverpflichtung aufgelöst (§ 43 Abs. 2
GemHVO NRW). Bilanziert wurde der jeweilige Auszahlungsbetrag bzw. Restwert der noch nicht in
Ansatz gebrachten Aufwendungen.
Eigenkapital
Das Eigenkapital wird aus der Differenz zwischen Vermögen (Aktivseite) und den Schulden
(Verbindlichkeiten und Rückstellungen) unter Einbeziehung der Sonderposten gebildet. Die
Eigenkapitalposition wird in die allgemeine Rücklage, in Sonderrücklagen, die Ausgleichsrücklage und
in den Posten „Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag" gegliedert.
Sonderposten
Erhaltene zweckgebundene Zuwendungen für Investitionen wurden als Sonderposten angesetzt und
entsprechend der Abnutzung des bezuschussten Vermögensgegenstandes aufgelöst (§ 43 Abs. 5
GemHVO NRW). Darüber hinaus wurden die Gebührenüberschüsse der kostenrechnenden
Einrichtungen Abfallbeseitigung und Rettungsdienst als Sonderposten für den Gebührenausgleich
ausgewiesen (§ 43 Abs. 6 GemHVO NRW). Letztlich werden auch Schenkungen von
Sachanlagevermögen (z.B. aus Umstufungen von Kreisstraßen) als Sonderposten bilanziert.
18
Jahresabschluss 2013
Bilanzierung und Bewertung
Rückstellungen
Nach § 36 Abs. 1 GemHVO NRW müssen Pensionsverpflichtungen nach beamtenrechtlichen
Vorschriften als Rückstellung angesetzt werden. Zu diesen Rückstellungen gehören bestehende
Versorgungsansprüche sowie sämtliche Anwartschaften und andere fortgeltenden Ansprüche nach
dem Ausscheiden aus dem Dienst. Die Berechnung der Bilanzwerte wurde durch die Rheinische
Versorgungskasse vorgenommen und beruht auf Echtdaten anhand vorläufiger Dienstzeitberechnungen. Die Daten sowie die Berechnungsmethode wurden durch die Heubeck AG testiert. Die
Pensions- und Beihilferückstellungen wurden dabei nicht pauschal in einer Summe, sondern
personenbezogen ermittelt.
Gemäß § 36 Abs. 2 GemHVO NRW ist eine Rückstellung für Rekultivierung und Nachsorge von
Deponien in Höhe der zu erwartenden Gesamtkosten zum Zeitpunkt der Rekultivierungs- und
Nachsorgemaßnahmen zu bilden. Die Ermittlung der Rückstellungshöhe für die Eröffnungsbilanz zum
01.01.2009 in Höhe von 234.116.026 € war durch externe, von der Gemeindeprüfungsanstalt
überprüfte Gutachten erfolgt. Zum Bilanzstichtag 31.12.2013 erfolgte die Fortschreibung der externen
Gutachten mit dem Ergebnis, dass eine ertragswirksame Rückstellungauflösung in Höhe von
insgesamt 5.457.219 € vorgenommen werden musste (siehe hierzu Erläuterungen zu 2.2.3.2).
Zum Jahresabschluss 2013 wird eine Rückstellung für die Nachsorge der Deponien in Höhe von
228.658.807 € bilanziert. Der Betrieb der Einrichtung konnte in 2013 aus den übrigen ordentlichen
Erträgen gedeckt werden.
Für
unterlassene
Instandhaltungen
von
Sachanlagen,
die
den
Bestimmungen
gem.
§ 36 Abs. 3 GemHVO NRW unterliegen, wurden in 2013 neue Rückstellungen passiviert. Darüber
hinaus waren sonstige Rückstellungen zu bilden.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Zahlungsbetrag angesetzt und sind als Verpflichtungen
eindeutig quantifizierbar. Einzelheiten ergeben sich aus dem Verbindlichkeitenspiegel.
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Als passive Rechnungsabgrenzungsposten wurden sowohl vor dem Bilanzstichtag eingegangene
Einnahmen angesetzt, soweit sie einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellten als
auch erhaltene Zuwendungen für Investitionen, die an Dritte weitergeleitet wurden (§ 42 Abs. 3
GemHVO NRW). Analog zur aktiven Rechnungsabgrenzung erfolgt auch hier eine Auflösung
entsprechend der Erfüllung der Gegenleistungsverpflichtung.
19
Jahresabschluss 2013
Erläuterungen zur Bilanz
2 Erläuterungen zur Bilanz
2.1 Aktiva
Die Aktivseite der Bilanz zum 31.12.2013 stellt sich grafisch wie folgt dar:
Aktive
Rechnungsabgrenzung
41,1 Mio. €
9%
Aktiva
Anlagevermögen
229,3 Mio. €
47%
Umlaufvermögen
212,1 Mio. €
44%
2.1.1 Anlagevermögen
Der Buchwert des Anlagevermögens betrug zum 31.12.2013 rd. 229,3 Mio. €. Gegenüber dem
Anfangsbestand zum 01.01.2013 von 232,1 Mio. € ergaben sich damit Veränderungen von ca. -1,2 %.
20
Jahresabschluss 2013
Erläuterungen zur Bilanz
Die wesentlichen bestandsverändernden Faktoren des Jahres 2013 werden im Folgenden erläutert.
Im Übrigen ergibt sich die Entwicklung des Anlagevermögens aus dem Anlagenspiegel (siehe unten
Teil 5).
2.1.1.1
Immaterielle Vermögenswerte
Das immaterielle Anlagevermögen belief sich zum Bilanzstichtag auf einen Buchwert von 496.712,66
€ und sank damit gegenüber dem Vorjahresbestand um rd. 9 %. Damit lagen die Abschreibungen
über neu aktivierten Lizenzen. Außerplanmäßige Abschreibungen waren nicht zu verzeichnen.
2.1.1.2
Sachanlagen
Als Sachanlagevermögen wurde zum 31.12.2013 ein Buchwert von insgesamt 168.518.333,23 €
geführt (Bestand 01.01.2013: 171.092.421,79 €). Den Bruttoinvestitionen im Berichtszeitraum von 6,9
Mio. € standen Abgänge und Abschreibungen von 9,5 Mio. € gegenüber, enthalten sind hier
außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von insgesamt 723.366,18 € (siehe hierzu die
Ausführungen bei 3.2.4 Bilanzielle Abschreibungen).
21
Jahresabschluss 2013
Erläuterungen zur Bilanz
In
2013
wurden
neben
einer
Vielzahl
kleinerer
Investitionen
im
Wesentlichen
folgende
Vermögensgegenstände in Betrieb genommen bzw. folgende Aktivierungen durchgeführt:
Anschaffungs‐ und
Herstellungskosten
nachrichtlich:
Sonderposten
331.155,97
0
Kreisstraße 24
2.056.127,14
1.154.499,64
K44.1 km 1,400 ‐ 2,282
Kreisstraße 44
1.026.940,26
470.000,00
Infrastrukturvermögen
K20 km 0 ‐ 1,650
Kreisstraße 20
342.715,04
190.777,43
Maschinen und technische
Anlagen, Fahrzeuge
EU‐RD 942 / EU‐RD 919
Notarzteinsatzfahrzeuge
100.424,23
0
Maschinen und technische
Anlagen, Fahrzeuge
EU‐RD 804 / EU‐RD 824
Rettungstransportwagen
240.333,01
0
Maschinen und technische
Anlagen, Fahrzeuge
EU‐RD 900 MB VITO
Service‐ u. Technikfahrzeug
55.827,26
0,00
Maschinen und technische
Anlagen, Fahrzeuge
MB Sprinter
Fahrzeug AWZ
45.000,00
0
Maschinen und technische
Anlagen, Fahrzeuge
MB Sprinter
Fahrzeug Kreisbauhof
49.334,86
49.334,86
Maschinen und technische
Anlagen, Fahrzeuge
Schneeschleuder
Maschine Kreisbauhof
31.654,00
31.654,00
Maschinen und technische
Anlagen, Fahrzeuge
Fräsmaschine
Maschine Thomas‐Esser‐
Berufskolleg
57.976,11
57.976,11
Maschinen und technische
Anlagen, Fahrzeuge
LKW / Kipper
Fahrzeug
Grünflächenkolonne
46.605,22
46.605,22
Betriebs‐ und
Geschäftsausstattung
Black Diamond 8810
Switches
66.255,70
66.255,70
Bilanzposition
Vermögensgegenstand
Erläuterung
Bauten auf fremdem Grund
und Boden
Rettungswache Mechernich
Erweiterungsbau
Infrastrukturvermögen
K24.1 km 0 ‐ 3,916
Infrastrukturvermögen
Aus dem Bestand genommen wurden Vermögensgegenstände, die der Kreis zur Erfüllung seiner
Aufgaben nicht mehr benötigt. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um altersbedingte
Aussonderungen im Rahmen von Ersatzbeschaffungen.
Nach dem NKFWG wurden Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von
Vermögensgegenständen (siehe nachstehende Übersicht) im vorliegenden Abschluss erstmals
entsprechend der Bestimmungen des § 43 III GemHVO NRW unmittelbar mit der allgemeinen
Rücklage verrechnet (siehe auch Ziffer 2.2.1.1). In Folge dessen fließen diese Erträge und
Aufwendungen nicht (mehr) in die Ergebnisrechnung ein, sondern werden nach § 38 III GemHVO dort
nachrichtlich nach dem Jahresergebnis ausgewiesen.
22
Jahresabschluss 2013
Erläuterungen zur Bilanz
Abgänge des Sachanlagevermögens
Produkt Bezeichnung
111 09
111 10
111 17
111 19
126 01
127 01
221 01
231 01
537 01
537 04
542 01
545 01
Sonstige Zentrale Dienste
Dienstleistungen des Bauhofs
TUIV
Immobilienmanagement
Gefahrenabwehr und Krisenmanagement
Notfallrettung
Hans‐Verbeek‐Schule
Thomas‐Eßer‐Berufskolleg
Beseitigung und Verwertung von Abfällen
Rekultivierung und Nachsorge
Neubau und Unterhaltung von Straßen
Winterdienst
Erträge
Aufwendungen
20,00
1.090,00
3.843,39
795,00
100,00
9.098,00
600,00
3.897,36
50.020,00
2.650,00
1.547,00
11.968,00
85.628,75
709,09
0,00
9.052,88
37,00
0,00
366,15
1,00
67,08
0,00
0,00
1.455,10
0,00
11.688,30
In der Regel wurde für bereits abgeschriebene Vermögensgegenstände noch ein Verkaufserlös
erzielt. Insbesondere konnten durch die Veräußerung einer abgeschriebenen Trommelsiebanlage
Erträge in Höhe von rd. 47.000 Euro (Produkt 537 01) und durch die Veräußerung von zwei
abgeschriebenen Rettungswagen Erträge in Höhe von rd. 9.000 Euro (Produkt 127 01) erzielt werden.
Zu den mit der Rücklage zu verrechnenden Erträgen gehören auch Erträge aus dem mit dem
Vermögensgegenstand verbundenen Sonderposten, wenn dieser Posten aufgrund des Abgangs bzw.
der Veräußerung aufzulösen ist. Im Jahresabschluss 2013 wurden in diesem Zusammenhang
Sonderpostenauflösungen in Höhe von 3.423,44 Euro vorgenommen und unmittelbar mit der
allgemeinen Rücklage verrechnet (im o.g. Betrag von 85.628,75 Euro enthalten).
Die bei Produkt 111 17 entstandenen Aufwendungen resultieren unter anderem aus dem Austausch
von zwei noch nicht vollständig abgeschriebenen Festplattensystemen, die durch leistungsstärkere
Geräte ausgetauscht werden mussten. Zudem wurde im Zuge der Server-Virtualisierung ein Gerät
ersetzt, ein weiterer Server wies vor Ablauf der planmäßigen Abschreibung einen Defekt auf.
23
Jahresabschluss 2013
Erläuterungen zur Bilanz
Folgende Maßnahmen befanden sich in 2013 im Bau bzw. in der Fertigstellung. Eine Inbetriebnahme
erfolgte jedoch in 2013 (noch) nicht.
Buchwert
31.12.12
Buchwert
31.12.13
Veränderung
15.085,56
15.085,56
+ 0,00
137,45
0,00
‐ 137,45
K 32 ‐ Neubau OD Vollem
46.381,20
160.060,74
+ 113.679,54
K 34 ‐ Neubau OD Frohngau
11.030,00
11.030,00
+ 0,00
K 39 ‐ Neubau Schönau/Holzmülheim
25.446,00
25.446,00
+ 0,00
8.403,19
8.403,19
+ 0,00
240.048,91
0,00
‐ 240.048,91
0,00
10.600,00
+ 10.600,00
‐130.884,90
574.505,73
+ 705.390,63
7.253,75
78.278,62
+ 71.024,87
K 1 ‐ Neubau OD Kuchenheim
K 24 ‐ Ausbau von Billig‐Antweiler
K 41 ‐ Neubau ‐ Neuhofer Straße, Lommersdorf
K 44 ‐ Neubau OD Wachendorf
K 61 ‐ Brücken/Straßenbau Manscheid
K 64 ‐ Neubau OD Ingersberg‐Eichen
K 81 ‐ Neubau Zubringer Strempt‐B 266
Buswendeschleife K17
0,00
1.008,92
+ 1.008,92
46,20
0,00
‐ 46,20
4.998,00
672.656,63
+ 667.658,63
227.945,36
1.557.075,39
+ 1.329.130,03
Erweiterung St. Nikolaus‐Schule
29.674,61
80.620,16
+ 50.945,55
Zwischensumme Schulen
29.674,61
80.620,16
+ 50.945,55
Umstellung der Leitstelle auf Digitalfunk
20.115,82
20.115,82
+ 0,00
176.397,74
0,00
‐ 176.397,74
Radweg Losheim
Ausbau Billiger Straße ‐ II. Bauabschnitt
Zwischensumme Straßen
Umbau u. Erweiterung Rettungswache Mechernich
Rettungswache Euskirchen
0,00
62.823,50
+ 62.823,50
RTW 4‐1 300024505
17,72
0,00
‐ 17,72
RTW 4‐2 300024513
17,71
0,00
‐ 17,71
196.548,99
82.939,32
‐ 113.609,67
9.082,86
0,00
‐ 9.082,86
0,00
28.778,29
+ 28.778,29
Zwischensumme Rettungsdienst
Umbau Gasverdichterstation
Kleinanlieferstation AWZ
Umrüstung Deponiegasbeh. Altdeponie Straßfeld
ELER (Inbetriebnahme 2013)
Summe Anlagen im Bau
0,00
10.620,34
+ 10.620,34
12.746,76
0,00
‐ 12.746,76
475.998,58
1.760.033,50
+ 1.284.034,92
Der negative Betrag zum 31.12.2012 bei der Maßnahme K 64 (Neubau OD Ingersberg-Eichen)
resultiert aus der Tatsache, dass Ende des Jahres 2012 eine Rückeinnahme zu verbuchen war, die
die bis dato getätigten Auszahlungen übertraf.
24
Jahresabschluss 2013
Erläuterungen zur Bilanz
2.1.2 Finanzanlagen
Der Wert der Finanzanlagen belief sich zum Bilanzstichtag auf 60.306.448,21 € (Vorjahr: 60.470.147,00 €). Die Veränderungen ergeben sich aus Zugängen im Berichtsjahr in Höhe von
43.016,55 € und aus Abschreibungen auf Finanzanlagen im Gesamtbetrag von 206.715,34.
Buchwert
31.12.12
Buchwert
Veränderung
31.12.13
Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH (KKM)
33.274.208,00 33.274.208,00
+ 0,00
Zwischensumme verbundene Unternehmen
33.274.208,00 33.274.208,00
+ 0,00
Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln GbR
73.874,44
63.256,91
‐ 10.617,53
1,00
1,00
+ 0,00
7.524.375,00
7.524.375,00
+ 0,00
173.401,00
173.401,00
+ 0,00
9.147,00
9.147,00
+ 0,00
Zweckverband KDVZ
Euskirchener Gemeinnützige Baugesellschaft
Radio Euskirchen GmbH & Co. KG
Verband der kommunalen RWE‐Aktionäre GmbH
CVUA Rheinland AöR
Energie Nordeifel GmbH & Co.KG ‐Konzern‐
17.500,00
17.500,00
+ 0,00
9.471.000,00
9.471.000,00
+ 0,00
13.121,59
13.121,59
+ 0,00
625,00
625,00
+ 0,00
Energie Nordeifel Beteiligungs‐GmbH
KEV Energie GmbH
Nordeifeler Regenerative GmbH & Co. KG
Regionalverkehr Köln GmbH (RVK)
150.000,00
150.000,00
+ 0,00
3.190.403,00
3.190.403,00
+ 0,00
41.468,00
41.468,00
+ 0,00
Zweckverband Verkehrsverbund Rhein‐Sieg (ZV VRS)
Zweckverband Naturpark Rheinland
Zweckverband Kronenburger See
Zweckverband BZE
10.153,00
10.153,00
+ 0,00
659.875,00
659.875,00
+ 0,00
2.326.696,93
2.143.752,91 ‐ 182.944,02
Technik Agentur Euskirchen GmbH
22.189,00
22.189,00
+ 0,00
Aachener Gesellschaft für Innovation und Technologietransfer mbH
66.007,00
55.253,21
‐ 10.753,79
0,00
1,00
+ 1,00
18.000,00
15.600,00
‐ 2.400,00
LEP‐AöR
3.000,00
3.000,00
+ 0,00
Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang mbH
6.188,00
6.188,00
+ 0,00
8.095,00
8.095,00
+ 0,00
Zweckverband Region Aachen
Nordeifel Tourismus GmbH (NeT)
Vogelsang iP gGmbH
Zwischensumme Beteiligungen
23.785.119,96 23.578.405,62 ‐ 206.714,34
RWE ‐ Aktien
KVR‐Fonds der Rheinischen Versorgungskasse
Zwischensumme Wertpapiere
Summe Finanzanlagen
Die
Zugänge
resultieren
2.697.249,00
2.697.249,00
+ 0,00
713.570,04
756.585,59
+ 43.015,55
3.410.819,04
3.453.834,59
+ 43.015,55
60.470.147,00 60.306.448,21 ‐ 163.698,79
aus
dem
gemäß
Abschnitt
11
der
Satzung
der
Rheinischen
Versorgungskassen veranlassten Zukauf weiterer Anteile am KVR-Fonds im Gesamtbetrag von
43.015,55 € und aus dem Erinnerungswert (1,00 €) für die Beteiligung an dem zum 01.01.2013
gegründeten Zweckverband Region Aachen (Beschluss des Kreistages vom 16.04.2012, V 257/2012).
25
Jahresabschluss 2013
Erläuterungen zur Bilanz
Da eine Einbringung von Kapitalanteilen nicht erfolgte, wird in gleicher Höhe des Beteiligungswertes
ein Sonderposten in der Bilanz des Kreises passiviert (vgl. hierzu auch Ziffer 2.2.2.3).
Außerplanmäßige Abschreibungen erfolgten im Berichtsjahr 2013 bei den nachstehend aufgeführten
Finanzanlagen
aufgrund
der
voraussichtlich
dauernden
Wertminderungen
auf
die
zum
Abschlussstichtag beizulegenden Werte:
Zweckverband Berufsbildungszentrum Euskirchen
- 182.944,02 €
AGIT GmbH
- 10.753,79 €
Studieninstitut für kommunale Verwaltung GbR
- 10.617,53 €
- 204.315,34 €
Gemäß Beschluss des Kreistages vom 02.07.2012 (V 273/2012) wurden zum 01.01.2013 jeweils
Geschäftsanteile in Höhe von 1.200 € der Nordeifel Tourismus GmbH an die Gemeinden Blankenheim
und Nettersheim veräußert. Die Veräußerungen wurden wegen des zeitlichen Auseinanderfallens der
Kaufpreiszahlung (31.12.2012) und des Vermögensüberganges (01.01.2013) im Berichtsjahr als
Abschreibungen auf Finanzanlagen behandelt. Im Vorjahr wurden die Kaufpreise als Erträge aus der
Veräußerung von Anlagevermögen verbucht.
Nach dem NKFWG wurden Erträge und Aufwendungen aus Wertveränderungen von Finanzanlagen
im vorliegenden Abschluss erstmals entsprechend der Bestimmungen des § 43 III GemHVO NRW
unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage verrechnet (siehe auch Ziffer 2.1.1.2). In Folge dessen
fließen diese Erträge und Aufwendungen nicht (mehr) in die Ergebnisrechnung ein, sondern werden
nach § 38 III GemHVO dort nachrichtlich nach dem Jahresergebnis ausgewiesen. Entsprechend
wurden die o.g. Beträge in einer Gesamthöhe von 206.715,34 Euro behandelt.
2.1.3 Umlaufvermögen
Als Umlaufvermögen werden die Vermögensgegenstände angesetzt, die dem Geschäftsbetrieb nicht
dauerhaft dienen sollen, sondern zum Verbrauch, Verkauf oder nur für eine sonstige kurzfristige
Nutzung vorgesehen sind.
Das Umlaufvermögen des Kreises Euskirchen setzt sich zum 31.12.2013 wie nachstehend
zusammen:
a) Vorräte
b) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
c) Liquide Mittel
Summe
26
331.843,15 €
19.141.317,00 €
192.663.198,47 €
212.136.358,62 €
Jahresabschluss 2013
Erläuterungen zur Bilanz
Zu a) Vorräte
Die Vorräte (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe) beliefen sich zum Bilanzstichtag auf einen Buchwert von
insgesamt 331.843,15 € gegenüber rd. 360 T€ im Vorjahr. Es handelt sich im Wesentlichen um
übliche Schwankungen bei Heizöl-, Schmier- und Treibstoffbeständen am Abfallwirtschaftszentrum
Mechernich bzw. an den kreiseigenen Tankstellen und um unerhebliche Bestandsveränderungen bei
Ge- und Verbrauchsmaterialien der kostenrechnenden Einrichtungen und der allgemeinen
Verwaltung.
Zu b) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Unter diesem Bilanzposten sind unter Berücksichtigung der Wertberichtigungen am Bilanzstichtag
gegenüber Dritten bestehende Ansprüche des Kreises Euskirchen ausgewiesen. Die Übernahme des
aus einer Vielzahl einzelner offener Posten (ca. 37.000) bestehenden Forderungsbestandes der
Schlussbilanz zum 31.12.2011 aus dem Finanzverfahren KIRP zum 01.01.2012 in die neue
Finanzsoftware
INFOMA
erfolgte
Anfang
2012
automatisiert
unter
Federführung
des
Softwareanbieters. Da der Jahresabschluss 2011 in KIRP erst im Januar 2015 fertig gestellt werden
konnte, ergab sich in der Zwischenzeit ein ständiger Anpassungsbedarf des Forderungsbestandes in
INFOMA.
Zum Bilanzstichtag 31.12.2013 werden zum einen aufgrund fehlerhafter Grundeinstellungen in der
Software INFOMA und zum anderen aufgrund von Buchungsfehlern nicht alle Forderungen der
richtigen Bilanzposition der öffentlich-rechtlichen bzw. der privatrechtlichen Forderungen zugeordnet.
Erschwerend kommt hinzu, dass der hohe Detaillierungsgrad des Finanzverfahrens KIRP (je
Einnahmeart ein Forderungskonto) in INFOMA explizit auf Empfehlung des Softwareberaters
aufgegeben wurde. Eine Korrektur aller Einzelfälle war mit vertretbarem Zeitaufwand nicht möglich.
Einige Gebührenarten konnten noch mit ihrem Gesamtbetrag der richtigen Bilanzposition zugeordnet
werden, andere jedoch nicht. Da jedoch der Gesamtforderungsbestand richtig ist und mit der Liste der
offenen Posten aus INFOMA zum 31.12.2013 übereinstimmt, wurden bei den fehlerhaften Positionen
in Abstimmung mit der Rechnungsprüfung pauschale Korrekturen zwischen den einzelnen
Forderungspositionen vorgenommen. Die Problematik wird auch folgende Jahresabschlüsse noch
betreffen.
Mit dem ersten Gesetz zur Weiterentwicklung des neuen kommunalen Finanzmanagement (NKFWG)
wurde die Gliederung der Bilanz gemäß § 41 III GemHVO im Bereich „Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände“ entsprechend der Darstellung in der nachfolgenden Tabelle geändert.
27
Jahresabschluss 2013
Erläuterungen zur Bilanz
Der Forderungsbestand stellt sich danach wie folgt dar:
Bestand
01.01.2013
€
Forderungsart
Öffentlich-rechtliche Forderungen
und Forderungen aus Transferleistungen
nachrichtlich
Wertberichtigung zum
31.12.2013
€
nachrichtlich
Niederschlagungen zum
31.12.2013
€
962.330,41 14.071.499,64
-4.105.500,00
-95.520,38
Veränderung
Forderungen
+/ €
13.109.169,23
Bestand
31.12.2013
€
Privatrechtliche Forderungen
3.196.641,49
146.522,05
3.343.163,54
-2.555.700,00
-1.876,49
Sonstige Vermögensgegenstände
2.934.428,07
-1.207.774,25
1.726.653,82
0,00
0,00
-98.921,79 19.141.317,00
-6.661.200,00
-97.396,87
Summe:
19.240.238,79
Die Position „Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen“ setzt sich
aus Gebührenforderungen (6.534.807,49 €), Steuerforderungen (607,50 €), Forderungen aus
Transferleistungen (4.387.430,49 €) sowie Sonstige öffentlich-rechtlichen Forderungen (3.148.654,16
€) zusammen.
Unter
der
Position
„Gebührenforderungen“
werden
neben
den
Gebührenforderungen
des
Rettungsdienstes, der Abfallentsorgung, der Zulassungsstelle etc. die „Delegierten Forderungen
Elternbeiträge“ (750.902,20 €) ausgewiesen.
Unter der Position „Forderungen aus Transferleistungen“ werden der Ersatz sozialer Leistungen
außerhalb und innerhalb von Einrichtungen sowie sonstige Transfererträge ausgewiesen, die sich
gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 1.091.946,02 € erhöht haben. In dieser Position enthalten sind
auch die „Delegierten Forderungen SGB XII“ (1.990.411,48 €) sowie die Forderungen aus dem
Bereich des SGB II (2.342.586,09 €).
Da es sich bei den „Delegierten Forderungen“ um Forderungen handelt, die die Städte und
Gemeinden im Rahmen der durch Satzung übertragenen Aufgaben der „Elternbeitragserhebung für
den Bereich der Kindertageseinrichtungen“ und der „Sozialhilfe“ im eigenen Namen beitreiben,
wirtschaftlicher Eigentümer aber der Kreis Euskirchen bleibt, erfolgt die Bilanzierung anhand von zum
jeweiligen Bilanzstichtag durch die kreisangehörigen Kommunen vorzulegenden Nachweise. Wie auch
schon in Vorjahren waren die zum Stichtag 31.12.2013 vorgelegten Nachweise nicht durchgängig
schlüssig. Die Forderungen sind auch dann auf Basis der Forderungsmeldungen bilanziert worden,
wenn sich die darin eingetragenen Zahlen nicht zweifelsfrei aus den diesen beigefügten Nachweisen
aus der gemeindlichen Finanzbuchhaltung ergaben. Zwischenzeitlich wurden mit Unterstützung des
Kreises insbesondere im Bereich Elternbeiträge bei den Kommunen die Voraussetzungen zur
28
Jahresabschluss 2013
Erläuterungen zur Bilanz
korrekten Forderungsauswertung geschaffen, was sich ab dem Jahresabschluss 2015 auswirken wird.
Eine Übernahme dieser Erkenntnisse auf den Bereich „Soziales“ ist vorgesehen und wird sich vsl. erst
ab dem Jahresabschluss 2016 auswirken.
In der Position „Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen“ sind u.a. die Erstattungsansprüche aus
Pensionsverpflichtungen nach § 107b BeamtVG und Art. 131 GG sowie aus dem Gesetz zur Straffung
der Behördenstruktur enthalten. Ebenfalls in dieser Position enthalten sind die antizipativen
Rechnungsabgrenzungen.
Die „Privatrechtlichen Forderungen“ setzten sich aus den privatrechtlichen Forderungen gegenüber
dem privaten Bereich (1.613.504,84 €), dem öffentlichen Bereich (133.272,24 €), verbundenen
Unternehmen (1.526.335,42 €) sowie gegen Beteiligungen (70.051,04 €) zusammen.
Bei den „privatrechtlichen Forderungen gegenüber dem privaten Bereich“ handelt es sich um
Forderungen aus Leistungen nach dem Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern
alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz), Forderungen gegen Kreditinstitute aus unterjährig fälligen Zinszahlungen sowie
Forderungen gegen Mitarbeiter.
Zu den „privatrechtlichen Forderungen gegenüber dem öffentlichen Bereich“ gehören u.a.
Forderungen aus Personalkostenerstattungen sowie sonstige privatrechtliche Ersatzansprüche.
Die Gewährung eines Kommunaldarlehens zur Finanzierung des Ankaufes einer Photovoltaik-Anlage
von der ene GmbH & Co. KG an die Nordeifeler Regenerative GmbH & Co. KG zählt zu den
„Privatrechtlichen Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen“ mit einem Restbetrag von
1.498.035,16 €.
Unter den „Sonstigen Vermögensgegenständen“ sind u.a. die Ansprüche des Kreises zu bilanzieren,
die keinem anderen Bilanzposten zugeordnet werden können. Hier sind u.a. die privatrechtlichen
antizipativen Rechnungsabgrenzungsposten (1.673.699,06 €) auszuweisen, die sich zum Vorjahr um
einen Betrag von 1.218.730,32 € verringert haben.
In der Bilanz sind nur solche Forderungen auszuweisen, die auch als werthaltig einzustufen sind.
Nicht werthaltige bzw. nicht voll werthaltige Forderungen wurden mit einem Gesamtbetrag von
6.661.200 € wertberichtigt (Vorjahr: 6.618.000 €). Die Wertberichtigung wurde durch die Anwendung
der Verfahren der Einzelwertberichtigung (728.300 €), pauschalen Einzelwertberichtigung (5.840.700
€) und Pauschalwertberichtigung (92.200 €) ermittelt. Wie sich die Wertberichtigung auf die einzelnen
Forderungsarten verteilt, zeigt die vorstehende Tabelle. Weiterhin wurde bei den öffentlich-rechtlichen
29
Jahresabschluss 2013
Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen ein Betrag in Höhe von 95.520,68 € und bei
den privatrechtlichen Forderungen ein Betrag in Höhe von 1.876,49 € im Rahmen von befristeten
Niederschlagungen (Zurückstellung der Weiterverfolgung eines fälligen Anspruchs) wertberichtigt.
Zur Entwicklung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wird im Übrigen auf den
Forderungsspiegel (Teil 6) verwiesen.
Zu c) Liquide Mittel
Der zu bilanzierende Betrag setzt sich wie folgt zusammen:
Liquide Mittel
Betrag EUR
Sichteinlagen bei Banken und Kreditinstituten
Kreissparkasse Euskirchen, Konto 1000017
7.821.327,34
Kreissparkasse Euskirchen, Konto 1029180
638.834,35
Kreissparkasse Euskirchen, Konto 1049782
-908,55
VR-Bank Nordeifel, Konto 100175029
141.589,25
Sonstige Einlagen
Termingeldanlagen < 6 Monaten
5.000.000,00
Termingeldanlagen > 6 Monaten
179.000.000,00
Migrationszahlweg 1000
Bargeld
Kassenbestand
3,00
62.353,08
192.663.198,47
Die Salden der Sichteinlagen sind zum Stichtag durch Kontoauszüge, die sonstigen Einlagen durch
Saldenbestätigungen der Banken zum Stichtag nachgewiesen. Der Kassenbestand ist durch den
Tagesabschluss der Kreiskasse zum Stichtag belegt.
2.1.4 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden angesetzt, wenn Auszahlungen vor dem Bilanzstichtag
geleistet werden, die erst für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag Aufwand darstellen.
30
Jahresabschluss 2013
Erläuterungen zur Bilanz
Sie setzen sich wie folgt zusammen:
Allgemeine aktive Rechnungsabgrenzung
Aktive Rechnungsabgrenzung für geleistete Zuwendungen
Summe
5.999.387,76 €
35.131.623,59 €
41.131.011,35 €
Im Jahr 2013 wurden gem. § 42 Absatz 1 Satz 1 GemHVO NRW aktive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 5.999.387,76 € gebildet, welche einen Aufwand im Folgejahr darstellen.
Gegenüber dem Vorjahr ergibt sich eine Erhöhung um 775.118,95 €.
Werden
Zuwendungen
zeitbezogenen
für
Vermögensgegenstände
Gegenleistungsverpflichtung
Rechnungsabgrenzungsposten
zu
geleistet
verbunden,
bilanzieren
und
und
sind
mit
diese
entsprechend
einer
mehrjährigen,
Zuwendungen
der
Erfüllung
als
der
Gegenleistungsverpflichtung aufzulösen (§ 43 II GemHVO NRW).
Für die investiven Zuschüsse erhält der Kreis Euskirchen in der Regel selbst investive Förderungen
von Dritten. Diese sind zum Stichtag 31.12.2013 auf der Passivseite nachgewiesen (s. hierzu unter
Nr. 2.2.5).
Der Anlagespiegel der aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP) lässt sich wie folgt aufgliedern
und zusammenfassen:
Buchwert
31.12.2012
Kindertageseinrichtungen aus EB
Kindertageseinrichtungen U3‐Ausbau
Summe Kindertagseinrichtungen
Fahrzeugförderung
Vogelsang
Römertherme Zülpich
Zu‐ und Abgang,
Umbuchung,
Zuschreibung 2013
11.626.152,36
0,00
6.636.207,45
2.498.484,97
18.262.359,81
Auflösung
2013
Buchwert
31.12.2013
‐817.480,71 10.808.671,65
‐587.459,66
Veränderung
‐ 817.480,71
8.547.232,76
+ 1.911.025,31
2.498.484,97 ‐1.404.940,37 19.355.904,41
+ 1.093.544,60
753.747,71
0,00
11.126.176,85
3.675.183,60
‐181.472,87
572.274,84
‐ 181.472,87
‐102.528,99 14.698.831,46
+ 3.572.654,61
246.043,71
0,00
‐14.987,43
231.056,28
‐ 14.987,43
DKB ‐ Haltestellen etc.
80.782,66
0,00
‐13.463,78
67.318,88
‐ 13.463,78
Haltestellen Nationalpark
34.982,35
0,00
‐4.997,48
29.984,87
‐ 4.997,48
1.320,00
0,00
‐660,00
660,00
‐ 660,00
Wanderorientierungstafeln
20.666,03
38.706,22
‐3.710,77
55.661,48
+ 34.995,45
Rad‐ und Wanderbahnhöfe
0,00
119.931,37
0,00
119.931,37
+ 119.931,37
6.332.306,16 ‐1.726.761,69 35.131.623,59
+ 4.605.544,47
Biologische Station
Summe ARAP
30.526.079,12
Berücksichtigt man zu diesen Anlagen auch die Passivseite (passive Rechnungsabgrenzungsposten –
PRAP), die sich analog wie folgt zusammenfassen lassen,
31
Jahresabschluss 2013
Erläuterungen zur Bilanz
Buchwert
31.12.2012
Zu‐ und Abgang,
Umbuchung,
Zuschreibung 2013
Auflösung
2013
Buchwert
31.12.2013
Veränderung
Kindertageseinrichtungen aus EB
‐5.958.298,17
0,00
411.361,07
‐5.546.937,10
+ 411.361,07
Kindertageseinrichtungen U3‐Ausbau
‐4.978.520,30
‐2.504.689,46
479.866,33
‐7.003.343,43
‐ 2.024.823,13
‐10.936.818,47
‐2.504.689,46
891.227,40 ‐12.550.280,53
‐ 1.613.462,06
Summe Kindertagseinrichtungen
Fahrzeugförderung
‐753.611,67
34,00
‐9.763.041,67
‐3.675.183,60
DKB ‐ Haltestellen etc.
‐80.782,66
0,00
13.463,78
‐67.318,88
Haltestellen Nationalpark
‐34.981,80
0,00
4.997,40
‐29.984,40
+ 4.997,40
Wanderorientierungstafeln
‐6.560,71
‐21.431,19
1.322,01
‐26.669,89
‐ 20.109,18
Rad‐ und Wanderbahnhöfe
0,00
‐42.906,69
0,00
‐42.906,69
‐ 42.906,69
‐21.575.796,98
‐6.244.176,94
1.191.596,31 ‐26.628.377,61
‐ 5.052.580,63
Vogelsang
Summe PRAP
181.419,71
‐572.157,96
+ 181.453,71
99.166,01 ‐13.339.059,26
‐ 3.576.017,59
+ 13.463,78
… ergibt sich die folgende Nettobetrachtung:
Netto‐Betrachtung
Buchwert
31.12.2012
Zu‐ und Abgang,
Umbuchung,
Zuschreibung 2013
Auflösung
2013
Buchwert
31.12.2013
Veränderung
Kindertageseinrichtungen aus EB
5.667.854,19
0,00
‐406.119,64
5.261.734,55
‐ 406.119,64
Kindertageseinrichtungen U3‐Ausbau
1.657.687,15
‐6.204,49
‐107.593,33
1.543.889,33
‐ 113.797,82
Summe Kindertagseinrichtungen
7.325.541,34
‐6.204,49
‐513.712,97
6.805.623,88
‐ 519.917,46
Fahrzeugförderung
Vogelsang
136,04
34,00
‐53,16
116,88
‐ 19,16
1.363.135,18
0,00
‐3.362,98
1.359.772,20
‐ 3.362,98
Römertherme Zülpich
246.043,71
0,00
‐14.987,43
231.056,28
‐ 14.987,43
DKB ‐ Haltestellen etc.
0,00
0,00
0,00
0,00
+ 0,00
Haltestellen Nationalpark
0,55
0,00
‐0,08
0,47
‐ 0,08
1.320,00
0,00
‐660,00
660,00
‐ 660,00
Wanderorientierungstafeln
14.105,32
17.275,03
‐2.388,76
28.991,59
+ 14.886,27
Rad‐ und Wanderbahnhöfe
0,00
77.024,68
0,00
77.024,68
+ 77.024,68
8.950.282,14
88.129,22
‐535.165,38
8.503.245,98
‐ 447.036,16
Biologische Station
Summe
32
Jahresabschluss 2013
Erläuterungen zur Bilanz
2.2 Passiva
Passive
Rechnungsabgrenzung
28,2 Mio. €
6%
Eigenkapital
32,9 Mio. €
Verbindlichkeiten
7%
12,6 Mio. €
3%
Sonderposten
92,7 Mio. €
19%
Passiva
Rückstellungen
316,2 Mio. €
65%
2.2.1 Eigenkapital
Die Eigenkapitalposition wird in die allgemeine Rücklage, in Sonderrücklagen, die Ausgleichsrücklage
nach § 56 a KrO NRW und in den Posten „Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag" gegliedert. Das
Eigenkapital hat zum 31.12.2013 die Summe von 32.888.047,95 € (31.12.2012: 29.194.688,51 €).
2.2.1.1
Allgemeine Rücklage
a) Saldo Allgemeine Rücklage
Die Allgemeine Rücklage weist zum Jahresabschluss 2013 gegenüber dem Anfangsbestand am
01.01.2013 (16.815.755,31 €) einen Betrag von 19.330.350,78 € aus (weitere Erläuterungen hierzu
siehe Nr. 2.2.1.3). Die Differenz in Höhe von 2.514.595,47 € ergibt sich aus der Zuführung aus dem
33
Jahresabschluss 2013
Erläuterungen zur Bilanz
Jahresabschluss 2012 in Höhe von 2.647.370,36 € (siehe Nr. 2.2.1.3) sowie aus den nachfolgenden
Verrechnungen nach § 43 III GemHVO NRW.
b) Verrechnungen nach § 43 III GemHVO NRW
Mit dem ersten Gesetz zur Weiterentwicklung des neuen kommunalen Finanzmanagement (NKFWG)
wurde auch der § 43 III GemHVO NRW geändert.
Danach sind Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von
Vermögensgegenständen nach § 90 III Satz 1 GO sowie aus Wertveränderungen von Finanzanlagen
unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen.
Folgende Verrechnungen wurden im Jahresabschluss 2013 vorgenommen:
Verrechnete Erträge bei Vermögensgegenständen
Verrechnete Aufwendungen bei Vermögensgegenständen
85.628,75
‐11.688,30
Verrechnete Erträge bei Finanzanlagen
0
Verrechnete Aufwendungen bei Finanzanlagen
‐206.715,34
Summe
‐132.774,89
Auf die Erläuterungen zu den Aktiva-Positionen 2.1.1.2 und 2.1.2 wird verwiesen.
2.2.1.2
Sonderrücklagen
Nach § 43 Abs. 4 GemHVO NRW sind erhaltene Zuwendungen für die Anschaffung oder Herstellung
von Vermögensgegenständen in Höhe des noch nicht aktivierten Anteils der Vermögensgegenstände
in einer Sonderrücklage zu bilanzieren, wenn der Zuwendungsgeber deren ertragswirksame
Auflösung ausgeschlossen hat. Es ergaben sich in 2013 keine Sachverhalte, die zur Bildung einer
solchen (zweckgebundenen) Sonderrücklage führten.
2.2.1.3
Ausgleichsrücklage
Die Ausgleichsrücklage verfügte zum 01.01.2013 über einen Bestand von 7.129.088,62 €. Der
Kreistag hat am 21.10.2015 beschlossen, vom Jahresüberschuss 2012 in Höhe von 5.249.844,58 €
einen Teil von 2.602.474,22 € der Ausgleichsrücklage und den Restbetrag von 2.647.370,36 € der
Allgemeinen Rücklage zuzuführen (siehe hierzu V 153/2015 vom 22.09.2015). Zum 31.12.2013 ergibt
sich ein Bestand der Ausgleichsrücklage in Höhe von 9.731.562,84 €.
34
Jahresabschluss 2013
Erläuterungen zur Bilanz
Bezeichnung
Allgemeine Rücklage
Bestand
01.01.2013
€
Bestand
31.12.2013
€
16.815.755,31
Gem. § 43 III GemHVO direkt mit der Allgemeinen
Rücklage zu verrechnen
19.463.125,67
-132.774,89
Sonderrücklagen
0,00
0,00
Ausgleichsrücklage
7.129.088,62
9.731.562,84
Zwischensumme:
23.944.843,93
29.061.913,62
5.249.844,58
3.826.134,33
29.194.688,51
32.888.047,95
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
Summe Eigenkapital
2.2.1.4
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 2013
Der Jahresüberschuss im Jahresabschluss 2013 beläuft sich auf 3.826.134,33 €. Die Ermittlung des
Überschusses ergibt sich aus dem Saldo der Ergebnisrechnung.
Nach § 75 Abs. 3 GO / § 56 a KrO können der Ausgleichsrücklage Jahresüberschüsse durch
Beschluss des Kreistages zugeführt werden, soweit ihr Bestand nicht den Höchstbetrag von einem
Drittel des Eigenkapitals erreicht hat.
Nach § 96 Abs. 1 GO NRW beschließt der Kreistag über die Verwendung des Jahresüberschusses.
Dieser Beschluss erfolgt im Rahmen der Beschlussfassung über den Jahresabschluss des Jahres
2013.
2.2.2 Sonderposten
2.2.2.1
Sonderposten für Zuwendungen
Der Anfangsbestand bei der Bilanzposition Sonderposten für Zuwendungen betrug zum 01.01.2013
72.238.409,09 €. Unter Berücksichtigung der Zugänge aus Zuwendungen, insbesondere aus dem
Bereich Kreisstraßenbau, sowie der Abgänge auf Sonderposten (korrespondierend mit der
Abschreibung des damit geförderten Anlagevermögens) beläuft sich der Endbestand zum 31.12.2013
auf 71.196.203,09 € (- 1,4 %).
Zugänge aus Zuwendungen Infrastrukturvermögen:
Der Kreis Euskirchen erhält Landeszuweisungen, die zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse bei
Kreisstraßen eingesetzt werden. Sonderposten konnten im Wesentlichen bei folgenden in 2013 in
Betrieb genommenen Straßenbaumaßnahmen passiviert werden:
35
Jahresabschluss 2013
Erläuterungen zur Bilanz
Maßnahme 2013
Betrag in €
K 24.1
690.000
K 44.1
470.000
K 60.1
180.400
K 68.1
83.100
Investitionspauschale:
Zur pauschalen Förderung investiver Maßnahmen erhält der Kreis Euskirchen jährlich nach § 16 des
Gemeindefinanzierungsgesetzes
(GFG)
eine
pauschale
Zuwendung.
Die
Verwendung
der
Zuwendung erfolgte –wie auch in den Vorjahren– nach dem „Schwerpunktprinzip“ zu einzelnen
Vermögensgegenständen. Die Auswahl erfolgt nach Kriterien wie Werthaltigkeit, Aktivierungszeitpunkt
und unter Berücksichtigung bereits zugeordneter Sonderposten (z.B. aus Einzelförderungen).
Im Jahr 2013 hat der Kreis Euskirchen eine Pauschale in Höhe von 531.015,39 € erhalten und nach
den vorgenannten Grundsätzen einzelnen Vermögensgegenständen zugeordnet.
Schulpauschale/Bildungspauschale:
Nach § 17 GFG erhält der Kreis Euskirchen als Schulträger jährlich eine zweckgebundene pauschale
Zuweisung zur Unterstützung kommunaler Aufgabenerfüllung im Schulbereich sowie kommunaler
Investitionsmaßnahmen im Bereich der frühkindlichen Bildung.
Die Mittel können ganz oder teilweise für den investiven Neu-, Um- und Erweiterungsbau, den Erwerb,
die Modernisierung und für raumbildende Ausbauten als auch konsumtiv, z.B. für die Einrichtung und
Ausstattung von Schulgebäuden und kommunalen Kindertageseinrichtungen eingesetzt werden. Mit
den Mitteln der Schulpauschale/Bildungspauschale können darüber hinaus Instandsetzungen von
Schulgebäuden sowie Mieten und Leasingraten für Schulgebäude finanziert werden.
In 2013 wurde aus der Gesamtzuweisung von 1.079.300,00 € eine Summe von 640.164,06 €
investiven Maßnahmen zugewiesen, wobei hiervon ein Betrag von 421.132,73 € zunächst als
erhaltene Anzahlung für die Maßnahme „Thomas-Eßer-Berufskolleg - Sanierung zentrale Gewerke“
verbucht wurde (siehe auch Nr. 2.2.4 Verbindlichkeiten). Sonderposten wurden in Höhe von
219.031,33 € passiviert:
Sonderposten Schulpauschale 2013
Thomas-Eßer- Berufskolleg (Umbau Trakt C)
Betrag in €
92.661,57
Berufskolleg Eifel (Umbau Pausenhalle)
Erweiterung St. Nikolaus-Schule
30.026,85
96.342,91
219.031,33
Feuerschutzpauschale:
Das Land leistet zu den Kosten des Feuerschutzes jährlich eine fachbezogene Investitionspauschale
aus dem Aufkommen der Feuerschutzsteuer. In 2013 wurde eine Zuwendung von 14.000,56 €
36
Jahresabschluss 2013
Erläuterungen zur Bilanz
geleistet.
Hiermit
konnte
die
Beschaffung
eines
Atemschutzmasken-Prüfstandes
im
Brandschutzzentrum Schleiden gefördert werden.
Sonstige Zuwendungen für Investitionen:
Weitere Sonderpostenzugänge erfolgten aufgrund von Investitionszuwendungen zur Erhaltung und
Verbesserung des Ländlichen Erbes im Bereich Naturschutz. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen
um eine Zaunbaumaßnahme zum Biotop- und Artenschutz (rd. 12.000 €).
2.2.2.2
Sonderposten für den Gebührenausgleich
Der Kreis ist nach der zum Stichtag geltenden Fassung des § 6 Abs. 2 KAG NRW verpflichtet,
bestehende Kostenüberdeckungen aus Gebührenkalkulationen am Ende des Kalkulationszeitraumes
innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen. Dies bedeutet, dass die Kostenüberdeckung für den
Kreis nicht frei verfügbar ist, sondern den Gebührenpflichtigen wieder zu Gute kommen muss. Nach
§ 43 Absatz 6 GemHVO NRW ist hierfür ein Sonderposten anzusetzen.
Zum Jahresabschluss stellen sich die Bestände gegenüber dem Vorjahr wie folgt dar:
Sonderposten für den Gebührenausgleich
Bestand
01.01.2013
€
Zuführung
Entnahme
€
€
Abfallbeseitigung
7.542.468,80
5.457.219,00
872.764,82
12.126.922,98
4.584.454,18
Rettungsdienst
4.097.809,32
0,00
1.092.189,98
3.005.619,34
-1.092.189,98
11.640.278,12
5.457.219,00
1.964.954,80
15.132.542,32
3.492.264,20
Einrichtung
Summe
Bestand
31.12.2013
€
Veränderung
+/€
In 2013 entstanden aus operativem Geschäft Fehlbeträge sowohl beim Rettungsdienst als auch bei
der Abfallbeseitigung; eine Kostendeckung konnte nur über eine Entnahme aus den jeweiligen
Sonderposten ertragswirksam erreicht werden. Der bisher hier beim Rettungsdienst ausgewiesene
Zuführungsbetrag aus einer gegenüber dem Sonderposten aus der Kameralistik übernommenen
Zinsverpflichtung entfällt zukünftig in Absprache mit der Gemeindeprüfungsanstalt, da es im NKF
dafür keine Grundlage mehr gibt. Der in obiger Tabelle bei der Abfallbeseitigung ausgewiesene
Zuführungsbetrag entspricht dem Auflösungsbetrag der Rückstellung für Deponien, der sich nach
einer Neubewertung der Rückstellung zum Bilanzstichtag 31.12.2013 ergeben hat (siehe hierzu die
Erläuterungen zu 2.2.3.2). Aufgrund des Grundsatzes der Nutzenneutralität muss der Auflösungsbetrag der Einrichtung Abfallbeseitigung der Gruppe der Benutzer (Gebührenzahler), auch wenn hier
nicht immer Personenidentität besteht, gutgebracht werden. Mit der Gemeindeprüfungsanstalt wurde
abgestimmt, dass der Auflösungsbetrag im Produkt „Abfallbeseitigung“ ertragswirksam verbucht wird
37
Jahresabschluss 2013
Erläuterungen zur Bilanz
und darüber in den Sonderposten für den Gebührenausgleich gebracht wird, damit er anschließend
gebührensenkend verwendet wird.
2.2.2.3
Sonstige Sonderposten
Unter dem Bilanzposten Sonstige Sonderposten werden im Wesentlichen Schenkungen Dritter und
Umstufungen von Infrastrukturvermögen ausgewiesen. In beiden Fällen wird der Kreis wirtschaftlicher
Eigentümer der Vermögensgegenstände und aktiviert diese zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Zum
gleichen Zeitpunkt und in gleicher Höhe werden auf der Passivseite Sonderposten gebildet. Analog
zur linearen Abschreibung dieses Anlagevermögens erfolgt die Auflösung der Sonderposten.
Der einzige Zugang in Höhe von 1,00 Euro resultiert aus der Beteiligung des Kreises an dem zum
01.01.2013 gegründeten Zweckverband Region Aachen (Beschluss des Kreistages vom 16.04.2012,
V 257/2012). Da eine Einbringung von Kapitalanteilen nicht erfolgte, wird in gleicher Höhe des
Beteiligungswertes (1,00 €) ein Sonderposten in der Bilanz des Kreises passiviert (vgl. hierzu auch
Ziffer 2.1.2).
Darüber hinaus waren planmäßige Sonderpostenauflösungen in Höhe von 355.524,24 Euro zu
buchen.
2.2.3 Rückstellungen
Nach § 88 GO NRW sind für dem Grunde oder der Höhe nach ungewisse Verpflichtungen, für
drohende Verluste aus schwebenden Geschäften und laufenden Verfahren oder für bestimmte
Aufwendungen Rückstellungen in angemessener Höhe zu bilden. Die Voraussetzungen für die
Bildung von Rückstellungen regelt § 36 GemHVO NRW.
Soweit zum Bilanzstichtag 31.12.2013 Rückstellungen zu bilden waren, werden diese, soweit sie der
Höhe nach nicht unwesentlich waren, nachstehend näher erläutert.
2.2.3.1
Pensionsrückstellungen
In der Position Pensionsrückstellungen werden neben Versorgungsanwartschaften der Beamten auch
Ansätze für Beihilfen gemäß § 77 des Landesbeamtengesetzes zurückgestellt.
38
Jahresabschluss 2013
Erläuterungen zur Bilanz
Der versicherungsmathematisch berechnete Rückstellungsbedarf belief sich für die aktiven Beamten
und Pensionäre zum 31.12.2013 auf insgesamt 57.840.411,00 €. Zum 01.01.2013 war noch ein Wert
von insgesamt 57.665.235,00 € ausgewiesen worden (Differenz: 175.176,00 €).
Der berechnete Rückstellungsbedarf für Beihilfen belief sich zum Abschlussstichtag 31.12.2013 auf
16.400.642,00 €. Gegenüber dem Anfangsbestand zum 01.01.2013 i. H. v. 16.467.847,00 € ergibt
sich eine Differenz in Höhe von 67.205,00 €.
Unter Berücksichtigung der auch bei anderen Bilanzpositionen auszuweisenden Anspruchs- oder
Verpflichtungsfälle ergibt sich folgendes Bild:
Aktiva
1. Erstattungsansprüche gemäß § 107b
BeamtVG / Art. 131 GG / VLVG
2. Erstattungsansprüche gemäß Gesetz
zur Straffung der Behördenstruktur
a) Pensionsverpflichtung
b) Beihilfeverpflichtung
Summe 2.
Passiva
1. Rückstellung für
Pensionsverpflichtungen
2. Rückstellung für
Erstattungsverpflichtungen nach §
107b BeamtVG / Art. 131 GG / VLVG
3. Rückstellung für
Beihilfeverpflichtungen
netto
Eröffnungsbilanz
31.12.2009
31.12.2010
31.12.2011
31.12.2012
31.12.2013
603.254 €
663.872 €
701.625 €
1.130.143 €
1.165.119 €
1.287.172 €
621.200 €
227.498 €
848.698 €
642.527 €
236.321 €
878.848 €
709.566 €
261.493 €
971.059 €
822.090 €
287.001 €
1.109.091 €
504.027 €
166.317 €
670.344 €
547.120 €
177.626 €
724.746 €
53.814.891 €
54.878.694 €
55.443.690 €
57.926.515 €
57.665.235 €
57.840.411 €
120.398 €
354.565 €
357.378 €
542.433 €
637.930 €
624.739 €
14.879.656 €
67.362.993 €
15.166.909 €
68.857.448 €
15.804.113 €
69.932.497 €
16.199.561 €
72.429.275 €
16.467.847 €
72.935.549 €
16.400.642 €
72.853.874 €
39
Jahresabschluss 2013
Erläuterungen zur Bilanz
ANZAHL PERSONEN AM 31.12.
140
124
120
129
126
124
123
125
Aktive ohne Erstattungen
durch Dritte
100
Pensionäre
81
80
81
79
75
74
60
59
57
54
74
Witwen, Waisen,
Erstattungsfälle an Dritte
u.a.
57
50
49
40
Aktive mit Erstattungen
durch Dritte
20
0
17
15
12
Aktive mit voller Erstattung
durch das Land
6
3
5
4
5
5
4
4
2008
2009
2010
2011
2012
2013
PENSIONS‐ UND BEIHILFERÜCKSTELLUNGEN, ERSTATTUNGSANSPRÜCHE UND
‐VERPFLICHTUNGEN ‐ NETTO (T€) AM 31.12.
40.000
35.874
34.959
35.256
34.300
35.000
33.578
32.955
Pensionäre
28.644
30.000
29.210
27.285
24.780
25.000
23.239
Aktive ohne Erstattungen
durch Dritte
23.812
20.000
Witwen, Waisen,
Erstattungsfälle an Dritte
u.a.
15.000
10.000
8.580
8.494
585
678
9.129
9.918
9.589
9.250
Aktive mit Erstattungen
durch Dritte
1.125
1.438
Aktive mit voller Erstattung
durch das Land
5.000
0
40
767
926
0
0
0
0
0
0
2008
2009
2010
2011
2012
2013
Jahresabschluss 2013
Erläuterungen zur Bilanz
NETTO‐PENSIONS‐ UND BEIHILFERÜCKSTELLUNGEN AM 31.12.
74.000
285
72.936
72.854
72.429
72.000
280
281
277
69.932
70.000
275
275
68.000
270
T€
67.363
267
66.000
265
263
263
64.000
260
62.000
255
60.000
250
2008
2.2.3.2
ANZAHL PERSONEN
68.857
2009
2010
2011
2012
2013
Rückstellung für Deponie und Altlasten
Die Rückstellung für Deponien weist zum 01.01.2013 einen Bestand in Höhe von 234.116.026,00 €
aus. Zum Bilanzstichtag 31.12.2013 wurde das Ingenieurbüro für Abfallwirtschaft, Prof. R. Stegmann
und Partner, Hamburg, auf Grundlage des § 32 GemHVO mit der Fortschreibung der Gutachten
„Rückstellungsermittlung für die Stilllegung und Nachsorge der Deponie Mechernich, Bilanzstichtag
31.12.2008“ vom 22.08.2011 (Rückstellungsbetrag 226.530.567,00 €) sowie „Rückstellungsermittlung
für die Altdeponien Arloff, Straßfeld und Hönningen im Kreis Euskirchen, Bilanzstichtag 31.12.2008“
vom 14.07.2010 (Rückstellungsbetrag 7.585.459,00 €) beauftragt. Mit Datum vom 22.04.2016 wurden
die beiden neuen Gutachten vorgelegt. Demnach ergibt sich zum 31.12.2013 für die „Deponie
Mechernich“ ein Rückstellungsbedarf in Höhe von 221.191.965,00 € und für die „Altdeponien Arloff,
Straßfeld und Hönningen“ in Höhe von insgesamt 7.466.842,00 €. Dies führt zu einer ertragswirksamen Rückstellungauflösung in Höhe von insgesamt 5.457.219,00 €. Dieser Betrag wurde dem
Sonderposten
für
den
Gebührenausgleich
„Abfallbeseitigung“
zugeführt
(siehe
hierzu
die
Erläuterungen 2.2.2.2). Die Vorgehensweise wurde insgesamt mit der Gemeindeprüfungsanstalt
abgestimmt.
41
Jahresabschluss 2013
Erläuterungen zur Bilanz
2.2.3.3
Instandhaltungsrückstellungen
Für die Bildung von Instandhaltungsrückstellungen nach § 36 Abs. 3 GemHVO gelten die in der
GemHVO genannten Bedingungen:
Die Nachholung der Instandsetzung muss konkret beabsichtigt sein,
als bisher unterlassen bewertet werden,
und die vorgesehenen Maßnahmen müssen am Abschlussstichtag einzeln bestimmt und
wertmäßig beziffert sein.
Die am 01.01.2013 bereits bestehenden Rückstellungen als auch die neuen Instandhaltungsrückstellungen für Maßnahmen, die für 2013 geplant waren, jedoch nicht realisiert werden konnten,
werden nachfolgend aufgeführt:
Rückstellung
Bestand
31.12.2012
€
Zugang
€
Inanspruchnahme
€
Auflösung
Bestand Erläute31.12.2013
rung
€
€
Nr.
Kreishaus
KMF-Sanierung
40.055,64
Erneuerung Trinkwasserstation
35.000,00
Sanierung Trinkwassernetz
60.000,00
Außenbeleuchtung Kreishaus /
Parkplätze
Erneuerung WC-Anlagen EG - 3. OG
Altbau
Flachdachsanierungen Sitzungssaal
Gesundheitsamt
120.000,00
8.000,00
26.181,06
160.000,00
83.500,00
0,00
40.055,64
8.000,00
18,94
8.800,00
a
60.000,00
0,00
b
18.703,59
96,41 261.200,00
c
83.500,00
0,00
135.000,00
135.000,00
Thomas-Eßer-Berufskolleg
Fassadensanierung inkl.
Ingenieurleistungen
10.500,00
Erneuerung Sheddachfenster
Werkstattbereich
40.000,00
574,37
9.925,63
0,00
d
40.000,00
0,00
e
926,24
0,00
f
10,26
0,00
g
Berufskolleg Eifel
Erneuerung Trinkwassernetz
Betonsanierung
96.000,00
95.073,76
10,26
Abwasserleitungen/Regenentwässerung
10.800,00
10.800,00
Erneuerung Fettabscheider Küchentrakt
40.000,00
26.563,75
9.300,00
9.300,00
Erneuerung Dach Sporthalle inkl.
Lichtkuppeln
Sanierungsarbeiten Sporthalle
Heizkörpersanierung in 4 Klassenräumen
Sankt-Nikolaus-Schule
42
17.400,00
0,00
0,00
36,25
h
0,00
17.400,00
20.000,00
13.400,00
0,00
20.000,00
i
Jahresabschluss 2013
Erläuterungen zur Bilanz
Bestand
31.12.2012
€
Rückstellung
Erneuerung der Dacheindeckung
Zugang
€
200.000,00
Inanspruchnahme
€
Auflösung
Bestand Erläute31.12.2013
rung
€
€
Nr.
66.680,03
80.019,97
53.300,00
j
Burgruine Kronenburg
Sanierung Burgruine Kronenburg
25.000,00
25.000,00
Brandschutzzentrum Schleiden
Erneuerung der Außenbeleuchtung
0,00
14.400,00
14.400,00
Infrastrukturvermögen
Instandhaltung Straßen
15.000,00
Summe:
802.565,90
15.000,00
337.400,00
377.432,20
208.433,70 554.100,00
Erläuterungen:
a) 18,94 € wurden ertragswirksam aufgelöst, da der Rückstellungsbetrag auf volle Hundert
abgerundet wurde.
b) Die Maßnahme wurde schlussendlich nicht durchgeführt und die Mittel wurden daher nicht mehr
benötigt.
c) 96,41 € wurden ertragswirksam aufgelöst, da der Rückstellungsbetrag auf volle Hundert
abgerundet wurde.
d) Die Maßnahme wurde abgeschlossen und der verbliebene Betrag in Höhe von 9.925,63 € nicht
mehr benötigt und entsprechend ertragswirksam aufgelöst.
e) Die Mittel wurden im Haushaltsjahr 2014 neu veranschlagt, die gebildete Rückstellung war daher
ertragswirksam aufzulösen.
f)
Die Maßnahme wurde abgeschlossen, der verbliebene Betrag in Höhe von 926,24 € nicht mehr
benötigt und entsprechend ertragswirksam aufgelöst.
g) 10,26 € wurden für die Fortführung nicht mehr benötigt und entsprechend ertragswirksam
aufgelöst.
h) 36,25 € wurden ertragswirksam aufgelöst, da der Rückstellungsbetrag auf volle Hundert
abgerundet wurde.
i)
Die Instandhaltungsrückstellung wurde nicht in Anspruch genommen. Die Rückstellung wurde
daher in voller Höhe ertragswirksam aufgelöst.
j)
Die Instandhaltungsrückstellung wurde im Jahre 2013 um 80.000 € reduziert und ertragswirksam
aufgelöst,
da
entgegen
der
Ursprungsplanung
nach
detaillierter
Entwurfsplanung
mit
Kostenberechnung nur ein Teil der Dacheindeckung erneuert werden musste (siehe
Ausschussinfo 14/2013 vom 16.05.2013).
43
Jahresabschluss 2013
Erläuterungen zur Bilanz
Weitere 19,97 € wurden ertragswirksam aufgelöst, da der Rückstellungsbetrag auf volle Hundert
abgerundet wurde.
2.2.3.4
Sonstige Rückstellungen
Unter dem Bilanzposten „Sonstige Rückstellungen“ sind die Rückstellungen für andere als die zuvor
benannten ungewissen Verbindlichkeiten anzusetzen.
Die Fortschreibung der im vorangegangenen Jahresabschluss gebildeten Rückstellungen entwickelte
sich im Haushaltsjahr 2013 wie folgt:
Rückstellung
Bestand
01.01.2013
€
Zugang
Inanspruchnahm e
€
€
Auflösung
Bestand
31.12.2013
€
€
1.969.987,67
248.658,68
221.640,04
-
1.997.006,31
b) Rückstellung für Überstunden
951.262,76
294.705,72
73.126,97
-
1.172.841,51
c) Rückstellung für Altersteilzeit
1.028.328,14
238.703,57
264.312,49
12.371,93
990.347,29
700.000,00
824.472,47
525.000,00
-
999.472,47
3.927.563,99
523.265,17
-
-
4.450.829,16
637.930,00
11.348,00
-
24.539,00
624.739,00
77.600,00
120.600,00
77.600,00
-
120.600,00
585.000,00
-
-
585.000,00
290.000,00
-
278.865,80
11.134,20
-
-
1.077.000,00
-
-
1.077.000,00
-
275.000,00
-
-
275.000,00
a) Rückstellung für Urlaub
d) Rückstellung für Forderungen nach
dem Einheitslastenabrechnungsgesetz
e) Rückstellung Prozessrisiko
Sonderzuw endung
f) Rückstellung nach § 107b BeamtVG
g) Rückstellung Abrechnung
Notarztgestellung
h) Rückstellung KdU-Beteiligung BuT
i) Rückstellung
Schülerbeförderungskosten
j) Rückstellung amtsangemessene
Besoldung
k) Rückstellung Mietzahlung KITA DRK
l) Rückstellung Altersdiskriminierung
Sum m e:
-
500.000,00
-
-
500.000,00
10.167.672,56
4.113.753,61
1.440.545,30
48.045,13
12.792.835,74
Zu a), b), c), f)
Hier handelt es sich um betriebsgewöhnliche unterjährige Zu- und/oder Abgänge, die keiner weiteren
Erläuterung bedürfen.
Zu d)
Auf Grundlage des Einheitslastenabrechnungsgesetzes (ELAG) besteht die Verpflichtung zur Beteiligung an den Kosten der Deutschen Einheit. Mit Bescheid der Bezirksregierung vom 11.12.2013
wurden für die Jahre 2009 bis 2011 insgesamt 1.256.285,77 € zurückgefordert. Es erfolgte die Inanspruchnahme des für die Jahre 2009 bis 2011 insgesamt zurückgestellten Betrages von 525.000 €. Im
Jahresabschluss 2013 wurde der Rückstellung für das Jahr 2012 nochmal ein Betrag von 265.772,47
€ und für das Jahr 2013 ein Betrag von 558.700 € zugeführt.
44
Jahresabschluss 2013
Erläuterungen zur Bilanz
Zu e)
Das Musterklageverfahren am Bundesverfassungsgericht war zum Jahresabschluss 2013 noch nicht
entschieden.
Zu g)
Gemäß § 36 Abs. 4 GemHVO sind für Verpflichtungen, die dem Grunde oder der Höhe nach zum
Abschlussstichtag noch nicht genau bekannt sind, Rückstellungen anzusetzen, sofern der zu leistende
Betrag nicht geringfügig ist. Es muss wahrscheinlich sein, dass eine Verbindlichkeit zukünftig entsteht,
die wirtschaftliche Ursache vor dem Abschlussstichtag liegt und die zukünftige Inanspruchnahme
voraussichtlich erfolgen wird.
Die Endabrechnung eines Vertragskrankenhauses für die Gestellung des Notarztes im Jahr 2013
wurde erst nach Ende des Wertaufhellungszeitraumes (31.03.2014) im Mai 2015 vorgenommen. Es
war mithin eine Rückstellung in vorgenannter Höhe zu bilden.
Zu h)
Durch § 46 Abs. 6 und 7 SGB II war das Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2012 ermächtigt
worden, die für das Bildungspaket (Bildung und Teilhabe nach § 28 SGB II –BuT–) vorgesehene
Quote erstmalig im Jahr 2013 jährlich durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates für
das Folgejahr festzulegen und für 2012 rückwirkend anzupassen. Da zum Wertaufhellungszeitpunkt
strittig war, ob bei der 2013 beginnenden Revision eine etwaige Differenz zwischen Quote und IstAusgaben Rückforderungen für das Vorjahr auslösen würde, musste im Jahresabschluss 2012 eine
Rückstellung nach § 36 Abs. 4 GemHVO für eine nicht geringfügige ungewisse Verpflichtung gebildet
werden. Da zum Stichtag 31.12.2013 der Sachstand unverändert ist, bleibt die Rückstellung bestehen.
Zu i)
Der Vertrag über das Tarifangebot „SchülerTicket“ zwischen dem Kreis Euskirchen und der
Regionalverkehr Köln GmbH sieht eine monatliche Spitzabrechnung der Schulträgerleistung in elf
Raten vor. Über die Kriterien dieser Spitzabrechnung gab es für die Monate September bis Dezember
2012 Differenzen, die dazu führten, dass der Kreis Zahlungen in Höhe von 290.000 € für diesen
Zeitraum zurückbehielt und in dieser Höhe eine Rückstellung zu bilden hatte. In 2013 erfolgte die
Abrechnung der Schülerbeförderungskosten 2012, nachdem am 26.04.2013 eine Einigung erzielt
werden konnte. Insgesamt wurde ein Betrag von 278.865,80 € gezahlt. Der Differenzbetrag von
11.134,20 € wurde ertragswirksam aufgelöst.
Zu j)
Die Landesregierung hatte 2013 angekündigt, die für die tariflich Beschäftigten geltenden
Tarifabschlüsse der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) auf die Beamten übertragen zu wollen.
Mit dem Gesetz über die Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2013/2014 im Land
Nordrhein-Westfalen vom 16. Juli 2013 wurden die Tarifabschlüsse vom 09.03.2013 jedoch nur
teilweise auf die Beamten übertragen. Am 17.09.2013 hat der Verfassungsgerichtshof NRW in
45
Jahresabschluss 2013
Erläuterungen zur Bilanz
Münster mitgeteilt, dass die Abgeordneten der CDU- und der FDP-Landtagsfraktion sowie zwei
Abgeordnete der Landtagsfraktion der Piraten am 16. September 2013 Normenkontrolle gegen das
Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2013/14 erhoben haben. Bei einer
rückwirkenden Neuregelung/vollständigen Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamten kämen
erhebliche finanzielle Lasten auf den Kreis Euskirchen zu, die der Periode 2013 zuzuordnen wären.
Daneben wären die Pensionsrückstellungen betroffen, da jede Besoldungserhöhung unmittelbare
Auswirkungen auf die Höhe der nach § 36 Abs. 1 GemHVO zu bildenden Rückstellungen für
Pensionsverpflichtungen hat. Im Jahresabschluss 2013 musste eine Rückstellung nach § 36 Abs. 4
GemHVO für erwartete Belastungen aus dem Besoldungsanpassungsgesetz in Höhe von 1.077.000 €
gebildet werden, wobei ein Betrag von 82.000 € auf die Besoldungsnachzahlungen (aktive Beamte)
und ein Betrag von 995.000 € auf die Anpassung der Pensionsrückstellungen (aktive Beamte und
Versorgungsempfänger) entfällt.
Zu k)
Eine Bezuschussung von Mietzahlungen ist im Rahmen der nach § 20 Abs. 2 Satz 5 KiBiz
vorgesehenen Pauschalen für Kindertageseinrichtungen zu leisten. Nach § 10 DVO KiBiz werden
Mietzahlungen in der Regel nicht bezuschusst, sofern eine mit Landesmitteln investiv geförderte
Einrichtung, die bisher u.a. im Eigentum betrieben worden ist, künftig als Mieteinrichtung betrieben
werden soll. Vom Landschaftsverband Rheinland wurde im Juni 2010 die Bezuschussung der Miete
für investiv geförderte Kindertageseinrichtung mit der Begründung einer Doppelförderung verweigert.
Dies sollte auch für investiv geförderte Einrichtungen gelten, bei denen die Zweckbindung bereits seit
Jahren abgelaufen ist. Bezüglich der Zuwendungsbescheide für das Kindergartenjahr 2012/2013
wurde vom DRK hiergegen am 11.Juli 2012 Klage erhoben. Zum 31.12.2013 wird gem. § 36 Abs. 4
eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten „Mietbezuschussung für die vom DRK betriebenen
Kindertageseinrichtungen“ in Höhe von 275.000,00 € gebildet.
Zu l)
Die bisherige Grundgehaltstabelle für die Beamtenbesoldung sah eine Gehaltsstaffelung in Stufen vor,
die sich am Dienstalter des Beamten orientierte, wobei sich die Eingruppierung in die jeweilige
Dienstaltersstufe am Lebensalter orientierte. Nachdem Gerichte dies als Altersdiskriminierung
bewertet hatten, wurde die Besoldung angepasst, die sich – analog zum Tarifrecht – fortan an der
Erfahrung und Dienstzeit eines Mitarbeiters orientieren sollte („Erfahrungsstufen“). Allerdings wurden
Übergangsregelungen geschaffen, die auf dem früheren Grundgehalt basierten - also wiederum das
Alter des Beamten als Maßstab nahmen. Darin sahen mehrere Beamte einen Fall von
Altersdiskriminierung im Beruf, die in der EU untersagt ist, und haben vor dem europäischen
Gerichtshof wegen möglicher Altersdiskriminierung und Unvereinbarkeit der besoldungsrechtlichen
46
Jahresabschluss 2013
Erläuterungen zur Bilanz
Vorschriften mit europäischen Recht vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) geklagt (Verstoß
gegen die Richtlinie 2000/78/EG). Sollte der EuGH den Klägern recht geben, könnten ggf. alle Beamte
des Kreises Euskirchen einen Antrag auf diskriminierungsfreie Besoldung stellen und rückwirkend für
drei Jahre Anspruch auf eine Besoldung aus der jeweils letzten Stufe heraus haben (also für 2011,
2012 und 2013, vorherige Ansprüche sind verjährt). Nach § 36 Abs. 4 GemHVO wird im
Jahresabschluss 2013 eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten in Höhe von 500.000 €
gebildet.
2.2.4 Verbindlichkeiten
Unter diesem Bilanzposten sind die zum Bilanzstichtag eingegangenen Verpflichtungen des Kreises
Euskirchen gegenüber Dritten, die noch nicht oder noch nicht vollständig erfüllt sind, auszuweisen, die
sich wie folgt auf die einzelnen Bilanzpositionen verteilen:
Arten der Verbindlichkeiten
I. Anleihen
Bestand
01.01.2013
€
Bestand
31.12.2013
€
Veränderung
+/ €
0,00
0,00
0,00
von verbundenen Unternehmen
0,00
0,00
0,00
von Beteiligungen
0,00
0,00
0,00
von Sondervermögen
0,00
0,00
0,00
vom öffentlichen Bereich
416.851,12
297.321,30
-119.529,82
vom privaten Kreditmarkt
1.563.805,00
1.498.035,16
-65.769,84
III. Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
0,00
0,00
0,00
IV. Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen
wirtschaftlich gleichkommen
111.864,01
107.574,55
-4.289,46
1.254.693,49
1.705.714,79
451.021,30
191.842,35
675.592,12
483.749,77
7.937.677,50
7.035.788,23
-901.889,27
210.700,00
1.241.152,73
1.030.452,73
11.687.433,47
12.561.178,88
873.745,41
II. Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
V. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
VI. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
VII. Sonstige Verbindlichkeiten
VIII. Erhaltene Anzahlungen
Summe:
Bei den Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen vom öffentlichen Bereich handelt es sich um
ein Altdarlehen im Bereich der ehemaligen Zentralen Mülldeponie Mechernich.
Bei dem Kredit für Investitionen vom privaten Kreditmarkt handelt es sich um ein Kommunaldarlehen
zur Finanzierung des Ankaufes einer Photovoltaik-Anlage von der ene GmbH & Co. KG, das an die
47
Jahresabschluss 2013
Erläuterungen zur Bilanz
Projektgesellschaft Nordeifeler Regenerative GmbH & Co. KG zu den Kommunalkreditkonditionen
zuzgl. Avalprovision ausgereicht wurde (siehe hierzu 2.1.3).
Die Position „Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen“
basiert auf einem Leibrentenvertrag.
Unter der Position „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen“ werden Verbindlichkeiten aus
Kauf-, Werk- und Dienstleistungsverträgen, Miet- und Pachtverträgen etc. ausgewiesen.
Bei den „Verbindlichkeiten aus Transferleistungen“ handelt es sich um noch nicht ausgezahlte
Leistungen der Sozial- und Jugendhilfe (275.675,56 €) sowie noch nicht an die kreisangehörigen
Kommunen erstattete Leistungen nach dem SGB XII und der Krankenhilfe (399.916,56 €).
In
den
sonstigen
Verbindlichkeiten
sind
u.a.
Verbindlichkeiten
aus
der
antizipativen
Rechnungsabgrenzung (4.455.716,98 €), aus sonstigen zweckgebundenen Zuweisungen und
Ersatzgeldern (562.732,41 €), aus Vorauszahlungen zur Abwicklung von Baumaßnahmen, die der
Kreis Euskirchen für den Landesbetrieb Straßen NRW und Rheinland Pfalz durchführt (867.828,01 €)
sowie
aus
ungeklärten
Zahlungseingängen
(469.550,51
€)
enthalten.
Die
ungeklärten
Zahlungseingänge haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 1.156.863,11 € reduziert, die
Vorauszahlungen zur Abwicklung von Baumaßnahmen um 756.793,20 € erhöht.
In der vorgenannten Position wurden bisher auch „Erhaltene Anzahlungen“ bilanziert, die nunmehr
gemäß § 41 IV Nr. 4.8 GemHVO in einer separaten Bilanzposition auszuweisen sind. Der Betrag der
„Sonstigen Verbindlichkeiten“ vermindert sich im Vergleich zum Vorjahr um insgesamt 901.889,27 €.
Bei den „Erhaltenen Anzahlungen“ handelt es sich um Finanzmittel von Dritten, die der Kreis
Euskirchen zur Finanzierung von Vermögensgegenständen, insbesondere Zuweisungen zum
Kreisstraßenbau, erhält. Wurde der geförderte Vermögensgegenstand zum Jahresende noch nicht in
Betrieb genommen, so erfolgt der Ausweis der „Vorleistung“ unter der Bilanzposition „Erhaltene
Anzahlung“:
Maßnahme
Bestand 31.12.2013
in Euro
TEBK (Sanierung zentrale Gewerke) - aus Schulpauschale
421.132,73
K 64 Neubau OD/Radweg
430.000,00
K 32 OD Vollem
Ausbau Billiger Straße
61.000,00
318.000,00
1.230.132,73
48
Jahresabschluss 2013
Erläuterungen zur Bilanz
Des Weiteren werden unter der Position „Erhaltene Anzahlung“ auch Zahlungen Dritter bilanziert, die
der Kreis Euskirchen aus naturschutzrechtlichen Gründen (Teilbetrag der Ersatzgelder) erhält und zur
Finanzierung von noch nicht aktivierten Vermögensgegenständen einsetzt (11.020 €).
Nach der zweckentsprechenden Verwendung und Aktivierung des Vermögensgegenstandes erfolgt
die Bildung von Sonderposten.
Zur
Entwicklung
der
Verbindlichkeiten
in
2013
wird
im
Übrigen
auf
den
beigefügten
Verbindlichkeitenspiegel (Teil 7) verwiesen.
Im Verbindlichkeitenspiegel sind neben bestehenden Verbindlichkeiten des Kreises nachrichtlich auch
Haftungsverhältnisse, die der Kreis Euskirchen gegenüber Dritten eingegangen ist, ausgewiesen (§ 44
Abs. 2 GemHVO). Es handelt sich hier im Wesentlichen um eingegangene Ausfallbürgschaften in
einer Gesamtsumme von 16.747.217 €.
Nachfolgende Übersicht listet die bestehenden Einzelverpflichtungen zum Stichtag 31.12.2013 auf:
49
Jahresabschluss 2013
Erläuterungen zur Bilanz
50
Jahresabschluss 2013
Erläuterungen zur Ergebnisrechnung
2.2.5 Passive Rechnungsabgrenzung
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten u. a. Zuweisungen für den KiTa-Ausbau,
Zuweisungen für die Fahrzeugförderung im ÖPNV sowie die vorlaufende Planung Vogelsang bzw.
das Projekt „Umbau Forum Vogelsang“.
Der Anlagespiegel der passiven Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP) lässt sich wie folgt
aufgliedern und zusammenfassen:
Buchwert
31.12.2012
Zu‐ und Abgang,
Umbuchung,
Zuschreibung 2013
Auflösung
2013
Buchwert
31.12.2013
Veränderung
Kindertageseinrichtungen aus EB
‐5.958.298,17
0,00
411.361,07
‐5.546.937,10
+ 411.361,07
Kindertageseinrichtungen U3‐Ausbau
‐4.978.520,30
‐2.504.689,46
479.866,33
‐7.003.343,43
‐ 2.024.823,13
‐10.936.818,47
‐2.504.689,46
891.227,40 ‐12.550.280,53
‐ 1.613.462,06
Summe Kindertagseinrichtungen
Fahrzeugförderung
Vogelsang
‐753.611,67
34,00
‐9.763.041,67
‐3.675.183,60
181.419,71
‐572.157,96
+ 181.453,71
99.166,01 ‐13.339.059,26
‐ 3.576.017,59
DKB ‐ Haltestellen etc.
‐80.782,66
0,00
13.463,78
‐67.318,88
Haltestellen Nationalpark
‐34.981,80
0,00
4.997,40
‐29.984,40
+ 4.997,40
Wanderorientierungstafeln
‐6.560,71
‐21.431,19
1.322,01
‐26.669,89
‐ 20.109,18
Rad‐ und Wanderbahnhöfe
0,00
‐42.906,69
0,00
‐42.906,69
‐ 42.906,69
‐21.575.796,98
‐6.244.176,94
1.191.596,31 ‐26.628.377,61
‐ 5.052.580,63
Summe PRAP
+ 13.463,78
Eine Nettobetrachtung ist oben unter 2.1.4 dargestellt.
Des
Weiteren
sind
unter
der
Position
„Passive
Rechnungsabgrenzungsposten“
vor
dem
Abschlussstichtag eingegangene Einnahmen, soweit sie einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach
diesem Tag darstellen, auszuweisen (vgl. § 42 Abs. 1 Satz 3 GemHVO NRW). Der Betrag dieser
passiven Rechnungsabgrenzungsposten beläuft sich zum 31.12.2013 auf 1.614.334,24 €.
Insgesamt ergibt sich folgende Zusammensetzung dieser Position:
Allgemeine passive Rechnungsabgrenzung
Passive Rechnungsabgrenzung für geleistete Zuwendungen
Summe
1.614.334,24 €
26.628.377,61 €
28.242.711,85 €
51
Jahresabschluss 2013
Erläuterungen zur Ergebnisrechnung
3 Erläuterungen zur Ergebnisrechnung
Die Ergebnisrechnung hat die Aufgabe, über die Art, die Höhe und die Quellen der Mittelbereitstellung
und -verwendung periodisiert zu informieren. Sie weist die geleisteten Aufwendungen und
vereinnahmten Erträge eines Haushaltsjahres aus und bildet damit das Ressourcenaufkommen und
den Ressourcenverbrauch ab.
Im Folgenden werden die bedeutsamen Ertrags- und Aufwandspositionen, insbesondere wesentliche
festgestellte Abweichungen zwischen Plan und Ist des Haushaltsjahres 2013 erläutert.
3.1 Ordentliche Erträge
3.1.1 Steuern und ähnliche Abgaben
Diese Ertragsposition beinhaltet die Ausgleichsleistung des Landes aus Wohngeldersparnis nach AGSGB II NRW mit 6.568.609,54 €. Erwartet wurde lediglich eine Ausgleichsleistung in Höhe von
5.000.000 €.
3.1.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Diese Position mit 169.469.995,88 € beinhaltet insbesondere die Erträge aus der Allgemeinen
Kreisumlage sowie der Jugendamtsumlage (117.153.441,00 €), der ÖPNV-Umlage (3.748.079,00 €),
der VHS-Umlage (170.159,00 €) und die im Rahmen des Finanzausgleichs gewährten Schlüsselzuweisungen (22.543.890,00 €). Darüber hinaus sind hier weitere Zuweisungen enthalten, wobei
besonders die Landeszuweisungen für die Betriebskosten der Kindergartenträger mit 14.673.782,89 €
zu erwähnen sind (Planansatz 13.404.000 €).
Die ebenfalls in dieser Ertragsposition ausgewiesene Auflösung von bilanziellen Sonderposten aus
Investitionszuweisungen beläuft sich auf 3.761.213,29 €, wovon der überwiegende Anteil auf das
Infrastrukturvermögen entfällt (2.700.922,10 €). Die restliche ertragswirksame Auflösung ergibt sich im
Wesentlichen aus der Auflösung der Investitionspauschalen nach dem GFG, wobei die
Schulpauschale i.d.R. unmittelbar zur Finanzierung kommunaler Sachleistungen eingesetzt wird.
52
Jahresabschluss 2013
Erläuterungen zur Ergebnisrechnung
Überblick Sonderpostenauflösungen:
Sonderpostenauflösungen
542 01
Kreisstraßen
111 17
EDV
111 19
Immobilienmanagement
126 01
Gefahrenabwehr
Zwischensumme Einzelprodukte
Rest SoPo‐Auflösung
Anteil Einzelprodukte an SoPo‐Auflösung
JA 2009
JA 2010
JA 2011
JA 2012
JA 2013
3.530.089,82
2.731.158,00
114.564,00
508.656,00
55.522,50
3.409.900,50
120.189,32
3.602.869,42
2.801.673,60
123.648,52
508.801,12
52.981,46
3.487.104,70
115.764,72
3.652.585,92
2.825.880,04
140.368,20
501.600,12
53.789,66
3.521.638,02
130.947,90
3.686.379,45
2.839.815,39
124.103,82
502.985,99
54.800,14
3.522.396,83
163.982,62
3.761.213,29
2.833.175,05
123.850,48
595.320,87
72.061,32
3.624.946,21
136.267,08
96,6%
96,8%
96,4%
95,6%
96,4%
HH 2013
Diff.
3.944.600 ‐ 183.386,71
3.112.700 ‐ 279.524,95
129.500
‐ 5.649,52
505.000 + 90.320,87
61.400 + 10.661,32
3.808.600
136.000
Diff. 13/12
‐ 4,6%
‐ 9,0%
‐ 4,4%
+ 17,9%
+ 17,4%
+ 74.833,84
‐ 6.640,34
‐ 253,34
+ 92.334,88
+ 17.261,18
+ 2,0%
‐ 0,2%
‐ 0,2%
+ 18,4%
+ 31,5%
96,6%
Zu erwähnen ist auch die Auflösung von passiven Rechnungsabgrenzungen aus erhaltenen
Investitionszuwendungen (siehe hierzu auch 3.2.5) in Höhe von 1.191.630,31 €:
JA 2009
JA 2010
JA 2011
JA 2012
JA 2013
HH 2013
Diff.
Auflösung PRAP aus erhaltenen Investitionszuwendungen
4149000
770.712,00
365 01
Kindergärten
448.289,00
547 01
ÖPNV
322.423,00
571 04
Strukturentwicklung
0,00
Summe
770.712,00
781.765,01
463.789,93
317.975,08
0,00
781.765,01
984.816,89
611.278,93
276.395,16
97.142,80
984.816,89
1.059.588,33
725.354,55
235.067,76
99.166,02
1.059.588,33
1.191.630,31
891.227,40
199.914,89
100.488,02
1.191.630,31
1.000.200
742.400
160.700
97.100
1.000.200
+ 191.430,31
+ 148.827,40
+ 39.214,89
+ 3.388,02
Diff. 13/12
+ 19,1%
+ 20,0%
+ 24,4%
+ 3,5%
+ 132.041,98
+ 165.872,85
‐ 35.152,87
+ 1.322,00
+ 12,5%
+ 22,9%
‐ 15,0%
+ 1,3%
3.1.3 Sonstige Transfererträge
Diese aus dem Transfer von Sozialleistungen geprägte Position beläuft sich im Ergebnis auf
3.517.721,72 € (Ansatz 3.021.500 €). Zu erwähnen ist hier insbesondere die positive Entwicklung bei
den
übergeleiteten
Unterhaltsansprüchen
außerhalb
von
Einrichtungen
(a.v.E.)
und
den
Rückzahlungen gewährter Hilfen a.v.E., die im Ergebnis rd. 428 T€ über Ansatz liegen und damit
maßgeblich die Haushaltsverbesserung bei den Transfererträgen bewirkt haben.
3.1.4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte betragen insgesamt 32.507.206,64 € und liegen damit
609.593,36 € unter Ansatz. Sie verteilen sich auf Verwaltungsgebühren mit 7.087.496,38 € (davon für
das Produkt Zulassung 3.391.304,01 €), Benutzungsgebühren mit 18.605.045,19 € (davon für den
Rettungsdienst 9.074.462,68 € und für die Abfallentsorgung 9.515.528,40 €), und ähnliche Entgelte
mit 4.849.710,27 € (davon Elternbeiträge bei den Kindertageseinrichtungen mit 4.195.601,41 €).
Darüber hinaus sind hier die Erträge aus der Auflösung der Sonderposten für den Gebührenausgleich,
die durch die Einstellung von Gebührenüberschüssen der kostenrechnenden Einrichtungen
Rettungsdienst und Abfallentsorgung aus Vorjahren entstanden sind, mit einem Betrag von
1.092.189,98 € für den Rettungsdienst und einem Betrag von 872.764,82 € für die Abfallentsorgung
53
Jahresabschluss 2013
Erläuterungen zur Ergebnisrechnung
enthalten. Ursprünglich geplant war eine Auflösung von Sonderposten in Höhe von insgesamt
1.954.600 € für die Abfallentsorgung.
3.1.5 Privatrechtliche Leistungsentgelte
Die privatrechtlichen Leistungsentgelte belaufen sich auf 1.621.042,86 €. Davon entfallen im
Wesentlichen 1.459.873,55 € auf Erträge aus Verkauf (davon 702.225,09 € aus Stromverkauf AWZ
inkl. Eigenstromverbrauch von 76.916,24 €), 527.698,72 € aus Treibstoffverkauf der kreiseigenen
Tankstellen) und 126.637,92 € auf Miet- und Pachterträge.
3.1.6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen
In den in 2013 abgerechneten Kostenerstattungen und Kostenumlagen von 23.434.484,10 € sind die
Leistungsbeteiligung des Bundes an der Grundsicherung für Arbeitssuchende (8.113.559,80 €), die
Leistungsbeteiligung des Bundes bei der Grundsicherung im Alter (5.925.402,11 €), die Kostenerstattungen der Personal- und Sachkosten für das Jobcenter (4.146.981,32 €) sowie diverse
Erstattungsleistungen von Bund, Land, Gemeinden und sonstigen Aufgabenträgern enthalten.
3.1.7 Sonstige ordentliche Erträge
Die Position umfasst mit 20.039.479,85 € u.a. Erträge aus Bußgeldverfahren (4.390.393,39 €), den
Ertrag aus der abfallrechtlichen Zinsverpflichtung (2.226.302,63 €) sowie Erträge aus der
Wertveränderung von Forderungen (6.618.000,00 €, davon 2.583.200,00 € UVG). Bei letzterem
handelt es sich um die Ausbuchung der Wertberichtigung, die im Rahmen des Jahresabschlusses
2012 eingestellt wurde. Die Erträge aus der Zinsverpflichtung Abfalldeponie und die Ausbuchung der
Wertberichtigung waren zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung 2013 nicht absehbar und konnten daher
nicht geplant werden (siehe hierzu auch 3.2.6). Entgegen der ursprünglichen Planung (4.446.200 €)
erfolgt keine Inanspruchnahme der Rückstellung Abfalldeponien. Die Erträge aus Bußgeldverfahren
fielen um ca. 689 T€ höher aus als ursprünglich geplant. Außerdem entstanden nicht eingeplante
Mehrerträge bei den Mahn- und Vollstreckungsgebühren in Höhe von 250 T€ (davon 194 T€ nicht
werthaltig), aus der Auflösung bzw. Herabsetzung von Instandhaltungsrückstellungen in Höhe von 208
T€ sowie aus Ersatz in Höhe von 167 T€.
Ebenfalls in dieser Position enthalten ist der Ertrag aus der Auflösung der Rückstellung Abfalldeponie
in Höhe von 5.457.219,00 €, der zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung nicht absehbar war (siehe
hierzu die Erläuterungen zu 2.2.3.2).
54
Jahresabschluss 2013
Erläuterungen zur Ergebnisrechnung
3.1.8 Aktivierte Eigenleistungen
Zu aktivierende Eigenleistungen betrafen in 2013 folgende Produkte:
Zeile 8 ‐ Aktivierte Eigenleistungen
542 01
Kreisstraßen
537 04
Stilllegung und Nachsorge
221 01
Hans‐Verbeek‐Schule
111 19
Immobilienmanagement
Summe
JA 2009
JA 2010
JA 2011
JA 2012
JA 2013
HH 2013
122.179,12
116.775,52
0,00
0,00
5.403,60
122.179,12
319.522,67
105.752,27
209.515,40
0,00
4.255,00
319.522,67
118.063,39
103.642,39
1.467,00
0,00
12.954,00
118.063,39
94.856,14
78.741,87
21,00
593,00
15.500,27
94.856,14
89.160,07
43.361,58
0,00
0,00
45.798,49
89.160,07
51.000
50.000
0
0
1.000
51.000
Diff.
Diff. 13/12
+ 38.160,07
+ 74,8%
‐ 6.638,42
‐ 13,3%
+ 0,00
+ 0,00
+ 44.798,49 + 4479,8%
‐ 5.696,07
‐ 35.380,29
‐ 21,00
‐ 593,00
+ 30.298,22
‐ 6,0%
‐ 44,9%
‐ 100,0%
‐ 100,0%
+ 195,5%
Hierbei handelt es sich um einen Gesamtbetrag von 89.160,07 €, der den Herstellungskosten der
aktivierten Vermögensgegenstände zugeschrieben und über die Nutzungsdauer abgeschrieben wird.
3.2 Ordentliche Aufwendungen
3.2.1 Personalaufwendungen
Eine detaillierte Aufstellung des Personalaufwandes in 2013 getrennt nach Beamten und tariflich
Beschäftigten enthält die folgende Tabelle:
JA 2009
Beamte
Dienstaufwendungen
Aufwandsentschädigung LR / AV
Zuführung Rückstellung Prozessrisiko Sonderzuwendung
Zuführung Rückstellung Altersteilzeit
Zuführung Rückstellung Besoldungserhöhung
Zuführung Rückstellung Altersdiskriminierung
Beihilfen
Gesundheitsvorsorge
Zuführung Pensionsrückstellung
Zuführung Beihilferückstellung
Summe Beamte
5.251.902,09
5.022,36
260.569,59
0,00
0,00
0,00
345.170,16
105,94
1.588.693,00
305.620,00
7.757.083,14
JA 2010
JA 2011
5.306.393,05 5.725.723,39
5.829,71
6.960,00
262.476,43
283.039,65
0,00
27.326,95
0,00
0,00
0,00
0,00
321.587,57
367.517,71
1.520,80
235,62
1.775.341,00 3.306.943,00
598.824,00
896.800,00
8.271.972,56 10.614.546,32
JA 2012
JA 2013
6.008.002,62 6.252.511,62
7.006,40
7.029,60
303.665,34
337.639,34
118.852,82
160.672,82
0,00
461.500,00
0,00
500.000,00
369.290,84
349.785,18
2.623,66
4.516,50
1.861.265,00 1.954.199,00
553.859,00
412.437,00
9.224.565,68 10.440.291,06
HH 2013
Diff.
6.235.900
+ 16.611,62
6.600
+ 429,60
0 + 337.639,34
122.100
+ 38.572,82
0 + 461.500,00
0 + 500.000,00
420.000
‐ 70.214,82
5.000
‐ 483,50
2.023.000
‐ 68.801,00
607.000 ‐ 194.563,00
9.419.600 + 1.020.691,06
Diff. 13/12
+ 0,3%
+ 6,5%
+ 4,1%
+ 0,3%
+ 11,2%
+ 35,2%
‐ 16,7%
‐ 9,7%
‐ 3,4%
‐ 32,1%
+ 10,8%
+ 244.509,00
+ 23,20
+ 33.974,00
+ 41.820,00
+ 461.500,00
+ 500.000,00
‐ 19.505,66
+ 1.892,84
+ 92.934,00
‐ 141.422,00
+ 1.215.725,38
+ 970.961,88
‐ 167.499,26
‐ 238.649,49
+ 0,00
+ 0,00
+ 83.735,47
‐ 3.418,06
+ 135.136,51
‐ 6.931,99
+ 15.705,73
+ 789.040,79
+ 4,2%
‐ 68,2%
‐ 45,8%
+ 4,5%
‐ 29,1%
+ 3,0%
‐ 12,9%
+ 14,2%
+ 2,6%
+ 0,4% + 2.004.766,17
+ 5,1%
+ 31,6%
Beschäftigte
Dienstaufwendungen tariflich Beschäftigte
Zuführung Rückstellung Altersteilzeit
Dienstaufwendungen sonstige Beschäftigte
Beschäftigungsentgelt Zivildienstleistende
Honorare Dozenten Feuerwehrlehrgänge
Beiträge Versorgungskasse tariflich Beschäftigte
Beiträge Versorgungskasse sonstige Beschäftigte
Beiträge gesetzliche Sozialversicherung tarifl. Besch.
Beiträge gesetzliche Sozialversicherung sonst. Besch.
Beiträge GUV
Summe Beschäftigte
18.726.974,68 19.233.366,35 21.207.738,91 22.878.446,43 23.849.408,31 24.532.100
187.830,32
524.505,76
378.150,63
245.530,01
78.030,75
94.200
466.808,95
513.243,28
542.139,16
521.467,16
282.817,67
302.500
100.124,86
83.884,04
50.772,76
0,00
0,00
0
11.123,25
14.109,75
12.184,00
0,00
0,00
0
1.354.893,78 1.578.298,44 1.718.005,43 1.849.060,70 1.932.796,17 1.834.300
6.813,03
11.600,84
13.970,55
11.754,15
8.336,09
12.000
3.618.805,80 3.732.752,82 4.158.554,85 4.464.158,85 4.599.295,36 4.848.200
42.681,27
53.893,29
61.535,02
53.659,80
46.727,81
46.200
92.397,07
99.858,64
92.840,09
110.357,09
126.062,82
105.000
24.608.453,01 25.845.513,21 28.235.891,40 30.134.434,19 30.923.474,98 31.774.500
‐ 682.691,69 ‐ 2,8%
‐ 16.169,25 ‐ 17,2%
‐ 19.682,33 ‐ 6,5%
+ 0,00
+ 0,00
+ 98.496,17 + 5,4%
‐ 3.663,91 ‐ 30,5%
‐ 248.904,64 ‐ 5,1%
+ 527,81 + 1,1%
+ 21.062,82 + 20,1%
‐ 851.025,02 ‐ 2,7%
Summe Zeile 11
32.365.536,15 34.117.485,77 38.850.437,72 39.358.999,87 41.363.766,04 41.194.100
+ 169.666,04
‐ 5,3%
+ 72,1%
+ 5,0%
‐ 25,5%
+ 13,2%
Entgegen der ursprünglichen Planung erfolgten Zuführungen zu den Rückstellungen Prozessrisiko
Sonderzuwendungen, Besoldungserhöhung und Altersdiskriminierung mit einem Gesamtbetrag von
1.308.739,34 €. Die Verbesserungen bei der Zuführung zur Pensionsrückstellung und der Zuführung
zur Beihilferückstellung bewegen sich im Rahmen der üblichen Unabwägbarkeiten bei der Planung.
55
Jahresabschluss 2013
Erläuterungen zur Ergebnisrechnung
3.2.2 Versorgungsaufwendungen
Der Versorgungsaufwand setzte sich wie folgt zusammen:
Beiträge Versorgungskasse Beamte
Beiträge Versorgungskasse Beamte (KKM)
Zuführung Rückstellung Prozessrisiko
Zuführung Rückstellung Besoldungserhöhung
Beihilfen Versorgungsempfänger
Summe Zeile 12
JA 2009
JA 2010
JA 2011
JA 2012
JA 2013
3.534.361,00
140.000,00
183.849,88
0,00
672.872,56
4.531.083,44
2.660.068,00
150.000,00
183.867,59
0,00
934.069,74
3.928.005,33
3.208.142,51
221.176,49
186.832,53
0,00
356.553,94
3.972.705,47
1.888.752,22
162.787,59
186.358,22
0,00
524.387,12
2.762.285,15
1.843.633,56
147.385,44
185.625,83
615.500,00
360.930,55
3.153.075,38
HH 2013
Diff.
Diff. 13/12
3.587.400 ‐ 1.743.766,44 ‐ 48,6%
157.000
‐ 9.614,56 ‐ 6,1%
0 + 185.625,83
0 + 615.500,00
922.700 ‐ 561.769,45 ‐ 60,9%
4.667.100 ‐ 1.514.024,62 ‐ 32,4%
‐ 45.118,66 ‐ 2,4%
‐ 15.402,15 ‐ 9,5%
‐ 732,39 ‐ 0,4%
+ 615.500,00
‐ 163.456,57 ‐ 31,2%
+ 390.790,23 + 14,1%
Auch hier handelt es sich um die üblichen Unabwägbarkeiten bei der Planung der Pensions- und
Beihilferückstellungen. Ebenfalls musste hier entgegen der ursprünglichen Planung eine Zuführung
zur Rückstellung Besoldungserhöhung vorgenommen werden.
3.2.3 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Diese Position mit 27.023.447,82 € lässt sich wie folgt aufschlüsseln:
Zeile 13 ‐ Sach‐ und Dienstleistungsaufwand
Unterhaltung unbewegl. Vermögen
Abfallverbrennung
Erstattungen f. Aufw. an Dritte
davon: Zulassung
davon: KFA‐Anteil SGB II
Bewirtschaftung
Unterhaltung bewegl. Vermögen
davon: Haltung von Fahrzeugen
Rettungsdienst ‐ Drittleistungen
Schülerbeförderung
Sonstiges
Summe Zeile 13
JA 2009
JA 2010
JA 2011
JA 2012
JA 2013
HH 2013
Diff.
26.544.078,04
5.210.236,05
7.551.334,18
3.092.383,11
598.867,35
852.834,56
2.331.083,14
2.311.399,07
1.497.780,23
2.406.549,38
1.460.167,98
2.180.925,13
26.544.078,04
29.745.777,18
7.332.312,39
7.548.684,16
3.812.712,62
1.347.655,00
896.189,24
2.289.215,57
2.542.499,93
1.712.056,80
2.457.302,70
1.391.242,25
2.371.807,56
29.745.777,18
27.503.571,68
5.270.147,32
7.538.965,58
3.451.301,46
899.793,20
1.107.576,03
2.229.177,83
2.443.821,02
1.646.217,25
2.708.943,93
1.284.217,92
2.576.996,62
27.503.571,68
28.218.925,13
5.208.992,50
7.403.614,23
4.198.169,75
1.078.136,51
1.346.454,31
2.201.664,81
2.757.289,84
1.245.790,00
2.782.193,00
1.336.024,12
2.330.976,88
28.218.925,13
27.023.447,82
4.103.951,83
7.311.108,87
4.015.364,14
1.136.678,63
1.307.085,85
2.092.938,84
2.937.904,17
1.230.573,51
2.958.139,16
1.323.927,26
2.280.113,55
27.023.447,82
31.983.700
6.883.700
0
3.738.400
1.112.000
1.190.000
2.451.800
2.938.700
1.692.700
3.584.500
1.395.500
10.991.100
31.983.700
‐ 4.960.252,18
‐ 2.779.748,17
+ 7.311.108,87
+ 276.964,14
+ 24.678,63
+ 117.085,85
‐ 358.861,16
‐ 795,83
‐ 462.126,49
‐ 626.360,84
‐ 71.572,74
‐ 8.710.986,45
‐ 4.960.252,18
Diff. 13/12
‐ 15,5%
‐ 40,4%
+ 7,4%
+ 2,2%
+ 9,8%
‐ 14,6%
‐ 0,0%
‐ 27,3%
‐ 17,5%
‐ 5,1%
‐ 79,3%
‐ 15,5%
‐ 1.195.477,31
‐ 1.105.040,67
‐ 92.505,36
‐ 182.805,61
+ 58.542,12
‐ 39.368,46
‐ 108.725,97
+ 180.614,33
‐ 15.216,49
+ 175.946,16
‐ 12.096,86
‐ 50.863,33
‐ 1.195.477,31
‐ 4,2%
‐ 21,2%
‐ 1,2%
‐ 4,4%
+ 5,4%
‐ 2,9%
‐ 4,9%
+ 6,6%
‐ 1,2%
+ 6,3%
‐ 0,9%
‐ 2,2%
‐ 4,2%
3.2.4 Bilanzielle Abschreibungen
Bilanzielle Abschreibungen bilden den Werteverzehr von aktivierungsfähigem Vermögen während der
Nutzungsdauer ab. Die bilanziellen Abschreibungen betragen insgesamt 9.043.745,68 €. Sie verteilen
sich wie folgt:
JA 2009
JA 2010
JA 2011
JA 2012
JA 2013
HH 2013
Diff.
Zeile 14 ‐ Abschreibungen
8.102.205,99
8.316.341,26
8.626.675,08
11.023.496,22
9.043.745,68
9.959.000
‐ 915.254,32
… auf Sachanlagen
… auf Gebäude, Aufbauten & Betriebsvorr.
… auf Infrastrukturvermögen
… auf Finanzanlagen
1.683.196,99
2.173.994,00
4.243.979,00
1.036,00
1.856.397,92
2.178.686,60
4.274.705,74
6.551,00
2.029.150,82
2.293.872,79
4.296.323,47
7.328,00
2.187.524,66
2.289.177,74
4.300.793,75
2.246.000,07
2.001.503,25
2.849.966,58
4.192.275,85
0,00
3.852.300
1.689.000
4.417.700
0
56
Diff. 13/12
‐ 9,2%
‐ 1.850.796,75 ‐ 48,0%
+ 1.160.966,58 + 68,7%
‐ 225.424,15
‐ 5,1%
+ 0,00
‐ 1.979.750,54
‐ 18,0%
‐ 186.021,41
‐ 8,5%
+ 560.788,84 + 24,5%
‐ 108.517,90
‐ 2,5%
‐ 2.246.000,07 ‐ 100,0%
Jahresabschluss 2013
Erläuterungen zur Ergebnisrechnung
Zur Ermittlung des Haushaltsansatzes 2013 wurden die Abschreibungen für die bereits im
Kreiseigentum befindlichen Wirtschaftsgüter simuliert und um die im Haushaltsplan eingestellten
Investitionen ergänzt. Die Differenzen zum Haushaltsansatz ergeben sich im Wesentlichen durch nicht
ausgeschöpfte bzw. ins Folgejahr übertragene Investitionsmaßnahmen. Des Weiteren waren
Verschiebungen zwischen den Positionen „Abschreibungen auf Sachanlagen“ und „Abschreibungen
auf Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen“ zu verzeichnen.
Nach den Bestimmungen des § 35 V GemHVO NRW sind außerplanmäßige Abschreibungen bei
einer
voraussichtlich
dauernden
Wertminderung
eines
Vermögensgegenstandes
des
Anlagevermögens vorzunehmen, um diesen mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der diesem am
Abschlussstichtag beizulegen ist.
Beim Sachanlagevermögen erfolgten 2013 aufgrund der Vornahme eines Werthaltigkeitstest
außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von insgesamt 723.366,18 €. Hiervon entfallen 693.655
Euro auf die Gebäude des Kreisbauhofes in Schleiden:
Gebäudeteil
Wert alt
Wert neu
außerpl. AfA
Kfz Halle
Tankanlage
Salzlagerhalle
Bürotrakt
Lagerhalle
660.724
7.650
43.002
92.762
95.936
900.074
143.918
2.666
18.733
20.205
20.897
206.419
516.806
4.984
24.268
72.557
75.040
693.655
Die
außerplanmäßigen
Abschreibungen
erfolgten
aufgrund
des
in
2013
ermittelten
Instandsetzungsstaus in Höhe von 1,28 Mio. €. Die Höhe des Instandsetzungsstaus übersteigt die
Restwerte der betroffenen Gebäude derart, dass von einer Werthaltigkeit der Gebäude nicht mehr
ausgegangen werden kann. Zur Ermittlung der Abschreibungshöhe wurde als Hilfswert der zu
realisierende Veräußerungswert herangezogen. Den Aufwendungen aus den außerplanmäßigen
Abschreibungen stehen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 90.451 Euro
gegenüber (Zeile 7). Eine Verrechnung der Erträge und Aufwendungen im Sinne von § 43 III
GemHVO NRW scheidet aus, da der Bauhof in seiner derzeitigen Form bis voraussichtlich zum
31.12.2016 für die Aufgabenerfüllung des Kreises weiter genutzt wird.
Des Weiteren erfolgte aufgrund eines Unfalls eines Rettungsdienstfahrzeuges eine außerplanmäßige
Abschreibung in Höhe von 29.711,18 Euro. Hier erfolgte ebenfalls die Abschreibung auf den zu
erzielenden Veräußerungswert, welcher als Hilfswert diente.
57
Jahresabschluss 2013
Erläuterungen zur Ergebnisrechnung
Die Abschreibungen auf Finanzanlagen erfolgen bei den nachstehend aufgeführten Positionen
aufgrund
der
voraussichtlich
dauernden
Wertminderungen
auf
die
zum
Abschlussstichtag
beizulegenden Werte:
Zweckverband Berufsbildungszentrum Euskirchen
AGIT GmbH
- 10.753,79 €
Studieninstitut für kommunale Verwaltung GbR
- 10.617,53 €
- 182.944,02 €
- 204.315,34 €
Darüber hinaus erfolgte aufgrund der Veräußerung von Geschäftsanteilen der Nordeifel Tourismus
GmbH an die Gemeinden Blankenheim und Nettersheim (jeweils 1.200 €) die Abschreibung des
Beteiligungswertes (s. hierzu auch Ziffer 2.1.2) auf den tatsächlichen Wert zum 31.12.2013.
Diese Beträge werden entsprechend § 43 Abs. 3 GemHVO unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage
verrechnet (s. hierzu auch Ziffer 2.2.1.1), so dass in der Ergebnisrechnung keine Werte ausgewiesen
werden.
Die Abschreibungen verteilen sich im Wesentlichen wie folgt auf die Produkte:
Zeile 14 ‐ Abschreibungen
542 01
Kreisstraßen
545 01
Winterdienst
111 14
Finanzmanagement
571 02
Beschäftigungsorientierte Dienstle
111 17
EDV
111 19
Immobilienmanagement
111 09
Zentrale Dienste
231 01
Thomas‐Eßer‐Berufskolleg
231 02
Berufskolleg Eifel
126 01
Gefahrenabwehr
127 01
Notfallrettung
127 02
Krankentransport
537 04
Stilllegung und Nachsorge
537 01
Abfallentsorgung
Zwischensumme Einzelprodukte
Rest Zeile 14
Anteil Einzelprodukte an Zeile 14
JA 2009
JA 2010
JA 2011
JA 2012
JA 2013
HH 2013
8.102.205,99
4.477.413,00
53.079,46
1.036,00
0,00
190.195,86
1.634.865,00
80.961,00
131.381,46
54.884,43
198.370,07
267.820,00
48.354,00
3.728,50
823.269,50
7.965.358,28
136.847,71
8.316.341,26
4.496.352,21
42.880,57
0,00
0,00
332.263,98
1.644.181,03
88.351,17
97.965,65
42.271,52
201.578,58
292.299,02
90.761,14
19.911,26
813.046,94
8.161.863,07
154.478,19
8.626.675,08
4.497.227,78
40.264,06
735,60
55,65
429.070,36
1.616.480,67
34.706,14
143.466,28
43.459,96
207.813,83
323.276,47
124.268,96
173.603,15
801.994,58
8.436.423,49
190.251,59
11.023.496,22
4.500.474,34
39.787,65
1.910.973,61
335.512,47
461.957,49
1.613.212,58
39.595,03
149.471,92
51.596,36
209.837,22
354.744,91
134.374,40
183.167,91
845.685,43
10.830.391,32
193.104,90
9.043.745,68
4.391.193,31
46.590,31
86,79
0,00
412.844,94
2.304.815,45
24.472,45
108.363,01
44.397,14
172.622,98
403.561,26
132.398,76
187.374,76
723.902,04
8.952.623,20
91.122,48
9.959.000
4.685.300
55.600
1.000
0
766.000
1.659.200
47.200
157.300
56.800
237.800
659.300
275.500
309.500
877.900
9.788.400
170.600
98,3%
98,1%
97,8%
98,2%
99,0%
98,3%
Diff.
‐ 915.254,32
‐ 9,2%
‐ 294.106,69
‐ 6,3%
‐ 9.009,69 ‐ 16,2%
‐ 913,21 ‐ 91,3%
+ 0,00
‐ 353.155,06 ‐ 46,1%
+ 645.615,45 + 38,9%
‐ 22.727,55 ‐ 48,2%
‐ 48.936,99 ‐ 31,1%
‐ 12.402,86 ‐ 21,8%
‐ 65.177,02 ‐ 27,4%
‐ 255.738,74 ‐ 38,8%
‐ 143.101,24 ‐ 51,9%
‐ 122.125,24 ‐ 39,5%
‐ 153.997,96 ‐ 17,5%
Diff. 13/12
‐ 1.979.750,54
‐ 109.281,03
+ 6.802,66
‐ 1.910.886,82
‐ 335.512,47
‐ 49.112,55
+ 691.602,87
‐ 15.122,58
‐ 41.108,91
‐ 7.199,22
‐ 37.214,24
+ 48.816,35
‐ 1.975,64
+ 4.206,85
‐ 121.783,39
‐ 18,0%
‐ 2,4%
+ 17,1%
‐ 100,0%
‐ 100,0%
‐ 10,6%
+ 42,9%
‐ 38,2%
‐ 27,5%
‐ 14,0%
‐ 17,7%
+ 13,8%
‐ 1,5%
+ 2,3%
‐ 14,4%
3.2.5 Transferaufwendungen
Diese aus dem Transfer von Sozialleistungen geprägte Position beläuft sich auf 134.212.949,50 €. Sie
lässt sich wie folgt aufschlüsseln:
Überblick:
58
Jahresabschluss 2013
Erläuterungen zur Ergebnisrechnung
Zeile 15 ‐ Transferaufwand
Landschaftsumlage
311 01
Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)
311 05
Pflegewohngeld (PfG NW)
311 08
Grundsicherungsleistungen nach SGB XII
343 01
Leistungen bei Krankheit (SGB XII)
343 02
Leistungen bei Behinderung (SGB XII)
343 03
Leistungen bei Pflegebedürftigkeit (SGB XII)
341 01
Unterhaltsvorschussleistungen
361 01
Tagespflege
363 09
Ambulante Hilfe zur Erziehung
363 10
Hilfen zur Erziehung (stationär/teilstationär)
365 01
Plätze in Tageseinrichtungen für Kinder
Rest Soziales
Rest Jugend
Zwischensumme Soziales, Jugend & Landschaftsumlage
Einmalige Zuweisung an Gemeinden
Einheitslastenabrechnungsgesetz
547 02
Verkehrsunternehmen
547 01
ÖPNV‐Aufgabenträger
571 04
Strukturentwicklung
KDVZ‐Umlage
552 01
Wasseraufsicht und Wasserbau
Zwischensumme Einzelprodukte
Rest Zeile 15
Anteil Einzelprodukte an Zeile 15
JA 2009
JA 2010
JA 2011
JA 2012
JA 2013
HH 2013
Diff.
105.274.907,96
35.092.923,00
1.099.935,04
4.779.370,41
5.949.696,58
1.087.366,98
1.127.128,17
5.602.931,50
1.830.306,00
207.401,90
2.433.629,46
12.639.579,59
25.611.812,84
966.426,61
968.419,22
99.396.927,30
0,00
125.000,00
2.790.000,00
343.423,00
478.573,92
783.860,73
456.622,00
104.374.406,95
900.501,01
119.752.319,07
34.181.050,00
1.153.110,94
5.006.013,57
5.810.767,22
824.943,35
1.248.046,16
5.613.576,37
2.210.202,68
681.176,29
2.732.171,29
14.278.180,44
27.222.099,71
1.056.477,53
1.034.497,37
103.052.312,92
10.720.917,03
125.000,00
2.831.634,85
332.805,64
530.560,14
730.725,33
469.625,00
118.793.580,91
958.738,16
117.282.936,06
34.080.347,00
1.383.595,12
5.166.517,88
6.622.840,41
760.100,40
1.434.415,95
5.920.044,70
2.091.270,14
968.902,87
3.192.671,75
14.063.670,69
28.836.918,43
1.150.650,93
1.062.630,72
106.734.576,99
999.999,97
275.000,00
5.461.144,96
928.313,42
627.598,87
772.063,77
478.722,00
116.277.419,98
1.005.516,08
123.619.739,06
36.208.335,00
1.420.366,55
5.478.429,51
7.007.981,40
585.445,44
1.852.065,41
6.338.232,67
2.008.929,00
1.252.656,69
3.461.469,65
14.266.311,32
30.919.041,41
1.657.047,32
1.090.430,95
113.546.742,32
647.465,01
175.000,00
5.173.519,95
1.420.252,76
647.368,11
658.287,30
490.553,00
122.759.188,45
860.550,61
134.212.949,50
37.057.377,96
1.591.592,20
5.917.581,35
8.159.067,11
930.886,45
1.647.474,35
6.508.196,92
1.940.589,26
1.481.902,77
4.186.455,41
15.826.063,22
34.787.445,06
1.663.240,69
1.097.298,60
122.795.171,35
0,00
1.555.758,24
5.788.721,82
1.251.634,37
822.702,80
689.751,76
502.165,00
133.405.905,34
807.044,16
129.869.200
37.057.600
1.515.000
5.880.000
7.427.000
922.000
1.363.500
6.560.000
2.100.000
1.267.000
3.795.000
15.086.000
34.139.000
1.441.800
1.297.200
119.851.100
0
0
5.739.000
1.194.600
824.100
632.000
511.500
128.752.300
1.116.900
+ 4.343.749,50
‐ 222,04
+ 76.592,20
+ 37.581,35
+ 732.067,11
+ 8.886,45
+ 283.974,35
‐ 51.803,08
‐ 159.410,74
+ 214.902,77
+ 391.455,41
+ 740.063,22
+ 648.445,06
+ 221.440,69
‐ 199.901,40
+ 2.944.071,35
+ 0,00
+ 1.555.758,24
+ 49.721,82
+ 57.034,37
‐ 1.397,20
+ 57.751,76
‐ 9.335,00
+ 4.653.605,34
‐ 309.855,84
99,1%
99,2%
99,1%
99,3%
99,4%
99,1%
Diff. 13/12
+ 3,3% + 10.593.210,44 + 8,6%
‐ 0,0%
+ 849.042,96 + 2,3%
+ 5,1%
+ 171.225,65 + 12,1%
+ 0,6%
+ 439.151,84 + 8,0%
+ 9,9% + 1.151.085,71 + 16,4%
+ 1,0%
+ 345.441,01 + 59,0%
+ 20,8%
‐ 204.591,06 ‐ 11,0%
‐ 0,8%
+ 169.964,25 + 2,7%
‐ 7,6%
‐ 68.339,74
‐ 3,4%
+ 17,0%
+ 229.246,08 + 18,3%
+ 10,3%
+ 724.985,76 + 20,9%
+ 4,9% + 1.559.751,90 + 10,9%
+ 1,9% + 3.868.403,65 + 12,5%
+ 15,4%
+ 6.193,37 + 0,4%
‐ 15,4%
+ 6.867,65 + 0,6%
+ 2,5% + 9.248.429,03 + 8,1%
‐ 647.465,01 ‐ 100,0%
+ 1.380.758,24 + 789,0%
+ 0,9%
+ 615.201,87 + 11,9%
+ 4,8%
‐ 168.618,39 ‐ 11,9%
‐ 0,2%
+ 175.334,69 + 27,1%
+ 9,1%
+ 31.464,46 + 4,8%
‐ 1,8%
+ 11.612,00 + 2,4%
+ 3,6% + 10.646.716,89 + 8,7%
‐ 27,7%
‐ 53.506,45
‐ 6,2%
Zu erwähnen ist auch die Auflösung von aktiven Rechnungsabgrenzungen aus gewährten
Investitionszuwendungen (1.727.125,80 €, im Überblick enthalten), denen wie oben bereits erwähnt
(siehe Nr. 3.1.2) Erträge von 1.191.630,31 € gegenüberstehen.
Auflösung ARAP aus gewährten Investitionszuweisungen
5319000
281 01
Kultur (Römertherme Zülpich)
365 01
Kindergärten
547 01
ÖPNV
554 02
Natur‐ und Landschaftsschutz
571 04
Strukturentwicklung
Summe
JA 2009
JA 2010
JA 2011
JA 2012
JA 2013
HH 2013
1.216.649,00
8.743,00
885.483,00
322.423,00
0,00
0,00
1.216.649,00
1.225.111,61
14.987,43
891.658,54
317.805,64
660,00
0,00
1.225.111,61
1.429.587,39
14.987,43
1.037.525,57
276.414,39
660,00
100.000,00
1.429.587,39
1.523.013,74
14.987,43
1.169.740,33
235.096,98
660,00
102.529,00
1.523.013,74
1.727.125,80
14.987,43
1.405.304,48
199.934,13
660,00
106.239,76
1.727.125,80
1.817.600
0
1.556.900
160.700
0
100.000
1.817.600
Diff.
‐ 90.474,20
‐ 5,0%
+ 14.987,43
‐ 151.595,52
‐ 9,7%
+ 39.234,13 + 24,4%
+ 660,00
+ 6.239,76 + 6,2%
Diff. 13/12
+ 204.112,06 + 13,4%
+ 0,00 + 0,0%
+ 235.564,15 + 20,1%
‐ 35.162,85 ‐ 15,0%
+ 0,00 + 0,0%
+ 3.710,76 + 3,6%
Netto-Betrachtung:
281 01
365 01
547 01
554 02
571 04
Summe
Kultur (Römertherme Zülpich)
Kindergärten
ÖPNV
Natur‐ und Landschaftsschutz
Strukturentwicklung
ARAP
14.987,43
1.405.304,48
199.934,13
660,00
106.239,76
1.727.125,80
PRAP
0,00
891.227,40
199.914,89
0,00
100.488,02
1.191.630,31
Diff.
14.987,43
514.077,08
19,24
660,00
5.751,74
535.495,49
3.2.6 Sonstige ordentliche Aufwendungen
Dieser Position werden alle Aufwendungen der laufenden Verwaltungstätigkeit zugeordnet, die nicht
zu den bisher genannten Aufwandspositionen zählen. Insgesamt beliefen sich die sonstigen
ordentlichen Aufwendungen in 2013 auf 46.136.563,97 €. Hervorzuheben sind hier insbesondere die
Kosten der Unterkunft (23.702.158,95 €) sowie die einmaligen Leistungen nach dem SGB II
(690.060,03 €), sowie die Wertveränderung von Forderungen (6.661.200,00 €).
59
Jahresabschluss 2013
Erläuterungen zur Ergebnisrechnung
Die Wertberichtigungen stellen sich wie folgt dar:
Forderungsart
Betrag
Wertberichtigung zu Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus
Transferleistungen
-4.105.500,00
Wertberichtigung zu Privatrechtliche Forderungen
-2.555.700,00
Summe
-6.661.200,00
Überblick Zeile 16:
JA 2009
JA 2010
JA 2011
JA 2012
JA 2013
Zeile 16 ‐ Sonstiger ordentlicher Aufwand
37.158.930,51
KdU und einmalige Leistungen nach dem SGB II
22.746.729,21
Abfallrechtliche Zinsverpflichtung
2.217.801,19
Ausbildung
18.567,87
Fortbildung
188.723,73
Aufwendungen für ehrenamtl. und sonstige Tätigkeit
396.108,12
Fraktionszuwendungen
217.584,18
Aufwand aus Veräußerung von Grundstücken und Gebä
1,00
Geschäftsaufwendungen
970.590,57
Versicherungsbeiträge
264.420,25
Steuern
426.890,46
Mitgliedsbeiträge
195.216,51
Einstellung in Sonderposten Gebührenausgleich
351.488,36
Dienstreisen
266.496,65
Dienst‐ und Schutzkleidung
121.197,48
Mieten
169.380,40
Wertberichtigungen
6.755.300,00
Weitere Wertveränderungen
713.787,30
Bildungs‐ und Teilhabepaket
0,00
Schwerbehindertenangelegenheiten: Gutachten
0,00
Zwischensumme Einzelpositionen
36.020.283,28
Rest Zeile 16
1.138.647,23
37.661.055,49
23.566.119,78
2.197.585,61
43.405,69
165.366,52
455.401,95
245.043,91
646.014,40
1.075.833,21
285.543,62
246.818,72
196.686,95
352.391,65
260.371,45
105.754,23
330.572,26
5.813.600,00
702.870,56
0,00
227.781,93
36.917.162,44
743.893,05
39.030.331,16
23.891.048,33
2.178.597,86
43.984,23
158.564,02
438.299,35
248.408,41
0,00
1.126.955,41
312.920,96
444.088,64
196.081,24
92.976,49
262.303,46
117.816,86
498.880,09
7.147.200,00
348.795,25
248.618,89
237.548,29
37.993.087,78
1.037.243,38
41.139.376,62
24.275.645,83
2.311.225,86
75.148,06
255.503,09
390.944,12
251.281,30
0,00
1.269.250,80
392.821,79
495.011,91
195.237,67
167.483,44
273.562,20
117.048,66
496.763,72
6.618.000,00
1.641.066,00
757.963,76
247.103,64
40.231.061,85
908.314,77
46.136.563,97
24.392.218,98
2.226.302,63
62.777,36
270.934,88
404.728,32
259.577,76
0,00
1.297.057,36
386.721,90
650.771,90
117.335,05
5.457.219,00
280.577,41
131.390,50
497.562,84
6.756.101,44
1.119.022,49
499.856,55
281.408,40
45.091.564,77
1.044.999,20
98,0%
97,3%
97,8%
97,7%
Anteil Einzelpositionen an Zeile 16
96,9%
HH 2013
Diff.
Diff. 13/12
33.496.000 + 12.640.563,97 + 37,7%
24.900.000
‐ 507.781,02
‐ 2,0%
0 + 2.226.302,63
90.000
‐ 27.222,64 ‐ 30,2%
353.500
‐ 82.565,12 ‐ 23,4%
491.600
‐ 86.871,68 ‐ 17,7%
228.700
+ 30.877,76 + 13,5%
0
+ 0,00
1.082.700
+ 214.357,36 + 19,8%
294.300
+ 92.421,90 + 31,4%
503.300
+ 147.471,90 + 29,3%
116.300
+ 1.035,05 + 0,9%
2.280.000 + 3.177.219,00 + 139,4%
298.100
‐ 17.522,59
‐ 5,9%
178.500
‐ 47.109,50 ‐ 26,4%
623.700
‐ 126.137,16 ‐ 20,2%
0 + 6.756.101,44
400.000
+ 719.022,49 + 179,8%
650.000
‐ 150.143,45 ‐ 23,1%
220.000
+ 61.408,40 + 27,9%
32.710.700 + 12.380.864,77 + 37,8%
785.300
+ 259.699,20 + 33,1%
+ 4.997.187,35
+ 12,1%
+ 116.573,15
+ 0,5%
‐ 84.923,23
‐ 3,7%
‐ 12.370,70
‐ 16,5%
+ 15.431,79
+ 6,0%
+ 13.784,20
+ 3,5%
+ 8.296,46
+ 3,3%
+ 0,00
+ 27.806,56
+ 2,2%
‐ 6.099,89
‐ 1,6%
+ 155.759,99
+ 31,5%
‐ 77.902,62
‐ 39,9%
+ 5.289.735,56 + 3158,4%
+ 7.015,21
+ 2,6%
+ 14.341,84
+ 12,3%
+ 799,12
+ 0,2%
+ 138.101,44
+ 2,1%
‐ 522.043,51
‐ 31,8%
‐ 258.107,21
‐ 34,1%
+ 34.304,76
+ 13,9%
+ 4.860.502,92
+ 12,1%
+ 136.684,43
+ 15,0%
97,7%
Die Einstellung von Gebührenüberschüssen in bilanzielle Sonderposten für den Gebührenausgleich
umfasst:
a) die kostenrechnende Einrichtung Rettungsdienst mit
0,00 €
b) die kostenrechnende Einrichtung Abfallentsorgung mit
5.457.219,00 €
Summe
5.457.219,00 €
Der Anteil zu b) entspricht dem im Rahmen der Fortschreibung der Rückstellung für Deponien
ertragswirksam aufgelösten Anteil.
3.3 Finanzergebnis
3.3.1 Finanzerträge
Die Finanzerträge belaufen sich auf insgesamt 7.552.288,48 €. Sie verteilen sich auf Zinserträge von
Kreditinstituten und verbundenen Unternehmen (5.117.756,98 €), Gewinnanteile aus Beteiligungen
(2.246.831,50 €) sowie Erträge aus Wertpapieren (187.700,00 €).
60
Jahresabschluss 2013
Erläuterungen zur Ergebnisrechnung
Überblick:
Zeile 19 ‐ Finanzerträge
Zinserträge
Beteiligungsertrag ene/enb
Beteiligungsertrag NER
Beteiligungsertrag EUGEBAU
Beteiligungsertrag Radio Euskirchen
Beteiligungsertrag Studieninstitut
Beteiligungsertrag RVK
Beteiligungsertrag RWE AG
JA 2009
JA 2010
JA 2011
JA 2012
JA 2013
HH 2013
Diff.
8.616.205,70
6.554.135,40
1.492.119,76
6.570.020,97
4.744.767,76
1.350.316,59
7.873.036,35
5.405.416,60
1.312.203,18
7.949.413,87
5.646.990,18
1.555.488,57
129.582,00
16.879,62
0,00
0,00
328.475,00
129.582,00
25.119,57
0,00
672.240,00
328.475,00
129.582,00
35.574,56
21.628,56
372.450,00
187.700,00
7.423.800
5.076.500
1.600.000
23.000
129.600
35.000
0
372.000
187.700
+ 128.488,48
+ 41.256,98
+ 47.731,07
129.582,00
18.043,54
0,00
0,00
422.325,00
7.552.288,48
5.117.756,98
1.647.731,07
0,00
129.582,00
39.598,43
0,00
429.920,00
187.700,00
Diff. 13/12
+ 1,7%
+ 0,8%
+ 3,0%
‐ 397.125,39
‐ 529.233,20
+ 92.242,50
‐ 5,0%
‐ 9,4%
+ 5,9%
‐ 18,00
‐ 0,0%
+ 4.598,43 + 13,1%
+ 0,00
+ 57.920,00 + 15,6%
+ 0,00 + 0,0%
+ 0,00
+ 4.023,87
‐ 21.628,56
+ 57.470,00
+ 0,00
+ 0,0%
+ 11,3%
‐ 100,0%
+ 15,4%
+ 0,0%
3.3.2 Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Diese Aufwandsposition von insgesamt 40.306,42 € beinhaltet die Darlehenszinsen für ein
Landesdarlehen (2.902,26 €) sowie für ein Darlehen bei einem Kreditinstitut (37.404,16 €). Dieses
Darlehen dient der Finanzierung eines an die Beteiligungsgesellschaft „Nordeifeler Regenerative
GmbH & Co. KG“ ausgereichten Darlehens zur Finanzierung der Photovoltaik-Anlage auf dem
Gelände des Abfallwirtschaftszentrums (Beschluss des Kreistages vom 02.07.2012, V 272/2012). Ein
Ertrag in selber Höhe ist daher in Zeile 19 (Finanzerträge) enthalten.
3.4 Außerordentliche Erträge und Aufwendungen
Im Haushaltsjahr 2013 sind keine außerordentlichen Erträge und Aufwendungen entstanden.
3.5 Haftungsverhältnisse
Im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung hat der Kreis Euskirchen Bürgschaften für Darlehen seiner
Beteiligungsgesellschaften
sowie
für
eine
kreisangehörige
Kommune
übernommen.
Die
Gesamtsumme der Darlehensbestände beläuft sich zum 31.12.2013 auf insgesamt 16.747.217,00 €.
Dieser Gesamtbestand ist auch im Verbindlichkeitenspiegel (Teil 7) ausgewiesen.
Unter Berücksichtigung der beim Kreis Euskirchen vorliegenden Informationen ist mit einer
Inanspruchnahme des Kreises Euskirchen durch die Gläubiger nicht zu rechnen. Daher waren zum
31.12.2013 aus den Haftungsverhältnissen aus Bürgschaften keine Beträge zu passivieren.
61
Jahresabschluss 2013
Erläuterungen zur Ergebnisrechnung
3.6 Vorschlag zur Behandlung des Jahresergebnisses 2013
Das Jahr 2013 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 3.826.134,33 € ab.
Gemäß § 56a Satz 2 KrO können der Ausgleichsrücklage Jahresüberschüsse durch Beschluss des
Kreistages zugeführt werden, soweit ihr Bestand nicht den Höchstbetrag von einem Drittel des
Eigenkapitals erreicht hat. Die Höhe des Eigenkapitals am 31.12.2013 erreicht 32.888.047,95 €, das
Drittel beträgt mithin 10.962.682,65 €.
Es wird vorgeschlagen, gemäß § 75 Abs. 3 Satz 2 GO / § 56a Satz 2 KrO einen Betrag von
1.231.119,81 € der Ausgleichsrücklage und einen Betrag von 2.595.014,52 € der Allgemeinen
Rücklage zuzuführen.
Der Überschuss wird entsprechend § 41 Abs. 4 GemHVO in der Schlussbilanz zum 31.12.2013 unter
dem Passivposten Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag offen ausgewiesen.
62
Jahresabschluss 2013
Erläuterungen zur investiven Finanzrechnung
4 Erläuterungen zur investiven Finanzrechnung
Die investive Finanzrechnung weist periodengerecht alle Einzahlungen und Auszahlungen von
liquiden Mitteln nach und bildet im Jahresabschluss die Investitionstätigkeit und deren Finanzierung
ab.
Schwerpunkte der Investitionstätigkeit:
Im Folgenden werden die wesentlichen Einzahlungs- und Auszahlungspositionen aus dem investiven
Bereich (Zeile 18 bis 29 der Finanzrechnung) erläutert.
63
Jahresabschluss 2013
Erläuterungen zur investiven Finanzrechnung
4.1 Investive Einzahlungen
Überblick investive Einzahlungen:
Einzahlungen investiv
Zeile 18 ‐ Zuwendungen aus Investitionsmaßnahmen
Zeile 19 ‐ Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen
Zeile 20 ‐ Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen
Zeile 22 ‐ Sonstige Investitionseinzahlungen
Summe
JA 2009
JA 2010
JA 2011
JA 2012
JA 2013
HH 2013
4.818.715,30
89.610,11
0,00
43.897,35
4.952.222,76
6.300.120,16
266.597,28
0,00
16.180,42
6.582.897,86
7.133.734,81
103.782,24
0,00
168.977,15
7.406.494,20
11.800.963,54
140.960,94
0,00
496.503,12
12.438.427,60
10.250.859,64
145.675,13
0,00
1.449.707,31
11.846.242,08
36.927.000
88.000
4.928.800
440.000
42.383.800
fortgeschr.Plan 2013 Erfüllungsgrad
36.927.000
88.000
4.928.800
440.000
42.383.800
27,8%
165,5%
0,0%
329,5%
27,9%
Einzahlungen investiv (T€)
JA 2009
0
JA 2010
2.000
JA 2011
JA 2012
4.000
JA 2013
6.000
8.000
10.000
12.000
14.000
4.819
6.300
Zeile 18 ‐ Zuwendungen aus Investitionsmaßnahmen
7.134
11.801
10.251
90
267
Zeile 19 ‐ Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen
104
141
146
44
16
Zeile 22 ‐ Sonstige Investitionseinzahlungen
169
497
1.450
In Zeile 18 sind unter anderem Zuwendungen aus Kreisstraßenbaumaßnahmen (rd. 2,2 Mio. €),
Zuwendungen für den Ausbau von Kindertagesstätten (rd. 2,4 Mio. €), Pauschalzuwendungen für
Investitionen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz NRW (rd. 1,6 Mio. €) sowie für den Umbau
Forum Vogelsang (rd. 3,9 Mio. €) enthalten.
64
Jahresabschluss 2013
Erläuterungen zur investiven Finanzrechnung
Zeile 18 ‐ Zuwendungen aus Investitionsmaßnahmen
542 01
Kreisstraßen
545 01
Winterdienst
547 01
ÖPNV‐Aufgabenträger
365 01
Kindertageseinrichtungen
111 17
EDV
243 01
Schulverwaltung
611 01
GFG‐Pauschalen
612 02
GFG‐Pauschalen
571 04
Strukturentwicklung
Zwischensumme Einzelprodukte
Rest Zeile 18
Anteil Einzelprodukte an Zeile 18
JA 2009
JA 2010
JA 2011
JA 2012
JA 2013
4.818.715,30
2.458.000,00
0,00
242.282,51
301.885,00
0,00
0,00
0,00
1.481.045,77
260.440,93
4.743.654,21
75.061,09
6.300.120,16
1.466.000,00
0,00
60.210,51
2.742.963,00
0,00
5.318,31
0,00
1.566.945,32
444.656,70
6.286.093,84
14.026,32
7.133.734,81
2.256.700,00
0,00
2.784,60
1.062.960,26
0,00
1.678,68
0,00
1.529.650,88
2.257.234,87
7.111.009,29
22.725,52
11.800.963,54
1.812.654,99
0,00
‐16.344,87
1.371.529,77
0,00
0,00
0,00
1.528.403,52
7.078.327,99
11.774.571,40
26.392,14
10.250.859,64
2.225.900,00
0,00
17.795,71
2.396.666,25
0,00
439.135,94
2.699.582,97
‐1.528.403,52
3.951.756,14
10.202.433,49
48.426,15
98,4%
99,8%
99,7%
99,8%
99,5%
HH 2013
Diff.
Diff. 13/12
36.927.000 ‐ 26.676.140,36
‐ 72,2%
6.082.000 ‐ 3.856.100,00
‐ 63,4%
0
+ 0,00
0
+ 17.795,71
1.232.000 + 1.164.666,25
+ 94,5%
0
+ 0,00
5.000
+ 434.135,94 + 8682,7%
1.610.000 + 1.089.582,97
+ 67,7%
0 ‐ 1.528.403,52
27.903.000 ‐ 23.951.243,86
‐ 85,8%
36.832.000
95.000
‐ 1.550.103,90
+ 413.245,01
+ 0,00
+ 34.140,58
+ 1.025.136,48
+ 0,00
+ 439.135,94
+ 2.699.582,97
‐ 3.056.807,04
‐ 3.126.571,85
‐ 13,1%
+ 22,8%
‐ 208,9%
+ 74,7%
‐ 200,0%
‐ 44,2%
99,7%
Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagevermögen werden in Zeile 19 nachgewiesen. In
2013
erfolgten
diverse
Veräußerungen
von
Vermögensgegenständen,
die
der
Kreis
zur
Aufgabenerfüllung nicht mehr benötigt. In der Regel sind dies altersbedingte Aussonderungen
aufgrund von Ersatzbeschaffungen.
Weiterhin werden in Zeile 19 Versicherungsleistungen, die der Kreis Euskirchen aufgrund von
beschädigten oder zerstörten Vermögensgegenstanden erhalten hat, ausgewiesen (28.230,53 €).
In Zeile 22 werden im Wesentlichen die Kostenerstattungen zum Bau des Radweges Losheim
ausgewiesen (1.351.785,90 €). Entsprechend einer Verwaltungsvereinbarung legt der Kreis
Euskirchen auf der ehemaligen Bahntrasse zwischen Losheim und Jünkerath einen Radweg an,
dessen Kosten vollständig von den Landesbetrieben Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz
übernommen werden. Die in 2013 erhaltene Kostenerstattung übersteigt die bislang getätigten
Auszahlungen, so dass der Differenzbetrag als sonstige Verbindlichkeit ausgewiesen wird (siehe
hierzu auch 2.2.4 Verbindlichkeiten).
4.2 Investive Auszahlungen
Überblick investive Auszahlungen:
Auszahlungen investiv
Zeile 24 ‐ Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken
Zeile 25 ‐ Auszahlungen für Baumaßnahmen
Zeile 26 ‐ Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlag
Zeile 27 ‐ Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen
Zeile 28 ‐ Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen
Zeile 29 ‐ Sonstige Investitionsauszahlungen
Summe
JA 2009
JA 2010
JA 2011
JA 2012
JA 2013
54.028,04
3.590.731,49
2.163.406,69
18.300,00
1.114.120,83
0,00
6.940.587,05
52.196,11
3.107.320,64
2.360.770,72
17.708,12
2.038.515,48
0,00
7.576.511,07
39.377,66
4.126.523,32
2.411.339,65
7.698,50
4.649.424,19
0,00
11.234.363,32
7.575,35
3.500.430,57
2.541.145,89
152.186,80
10.709.948,63
1.580.000,00
18.491.287,24
12.303,77
4.760.091,27
2.038.458,19
2.186,90
7.304.599,72
0,00
14.117.639,85
fortgeschr.Plan 2013 Erfüllungsgrad
70.000
18.783.100
6.324.400
19.000
34.278.000
0
59.474.500
17,6%
25,3%
32,2%
11,5%
21,3%
23,7%
65
Jahresabschluss 2013
Erläuterungen zur investiven Finanzrechnung
Auszahlungen investiv (T€)
JA 2009
JA 2010
0
Zeile 24 ‐ Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken
JA 2011
JA 2012
2.000
JA 2013
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
54
52
39
8
12
3.591
3.107
4.127
3.500
Zeile 25 ‐ Auszahlungen für Baumaßnahmen
4.760
2.163
2.361
2.411
2.541
2.038
Zeile 26 ‐ Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen
Zeile 27 ‐ Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen
18
18
8
152
2
1.114
2.039
Zeile 28 ‐ Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen
4.649
10.710
7.305
Zeile 29 ‐ Sonstige Investitionsauszahlungen
0
0
0
1.580
0
Im Vergleich zu den Haushaltsansätzen ist festzustellen, dass die Ermächtigungen weitestgehend
nicht ausgeschöpft wurden.
Wesentliche geleistete Investitionsauszahlungen für Baumaßnahmen:
Zeile 25 ‐ Auszahlungen für Baumaßnahmen
542 01
Kreisstraßen
111 19
Immobilienmanagement
221 02
St. Nikolaus‐Schule
231 01
Thomas‐Eßer‐Berufskolleg
537 01
Abfallentsorgung
537 04
Stilllegung und Nachsorge
127 01
Notfallrettung
127 02
Krankentransport
547 01
ÖPNV‐Aufgabenträger
Zwischensumme Einzelprodukte
Rest Zeile 25
Anteil Einzelprodukte an Zeile 25
JA 2009
JA 2010
JA 2011
JA 2012
JA 2013
HH 2013
3.590.731,49
3.327.900,41
1.126,79
0,00
109.419,99
0,00
0,00
2.886,78
2.886,77
57.886,87
3.502.107,61
88.623,88
3.107.320,64
2.041.869,39
0,00
0,00
94.070,44
0,00
932.135,62
1.012,62
0,00
36.463,63
3.105.551,70
1.768,94
4.126.523,32
3.593.077,88
128.269,89
332.947,10
10.512,88
9.950,36
25.094,52
4.396,07
4.396,07
2.677,50
4.111.322,27
15.201,05
3.500.430,57
3.175.881,42
26.651,81
103.925,60
2.369,91
0,00
9.082,86
84.277,72
84.277,70
0,00
3.486.467,02
13.963,55
4.760.091,27
4.261.879,39
10.384,23
141.666,91
81.159,57
28.778,29
10.620,34
103.451,19
103.451,07
0,00
4.741.390,99
18.700,28
10.582.000
9.962.000
50.000
67.000
174.000
0
0
122.000
122.000
0
10.497.000
85.000
fortgeschr.Plan 2013 Erfüllungsgrad
18.783.100
16.137.600
50.000
125.000
174.000
1.057.400
616.900
262.600
264.500
0
18.688.000
95.100
97,5%
99,9%
99,6%
99,6%
99,6%
99,2%
99,5%
25,3%
26,4%
20,8%
113,3%
46,6%
2,7%
1,7%
39,4%
39,1%
Die Zeile 25 – Auszahlungen für Baumaßnahmen – wird vom Kreisstraßenbau dominiert.
Insbesondere wurden Auszahlungen für die Maßnahmen K64 Neubau OD Ingersberg-Eichen (rd. 711
T€), K44 OD Wachendorf (rd. 780 T€), K60 Neubau OD Wahlen (rd. 272 T€), Radweg Losheim (rd.
301 T€), K24 Ausbau Billig-Antweiler (rd. 1.281 T€) und Ausbau Billiger Straße II. Bauabschnitt (rd.
476 T€) vorgenommen.
66
Jahresabschluss 2013
Erläuterungen zur investiven Finanzrechnung
In 2013 wurde zudem der Umbau und die Erweiterung der Rettungswache Mechernich fertiggestellt
(rd. 148 T€) sowie der Erweiterungsbau der Rettungswache Euskirchen begonnen (rd. 59 T€).
Des Weiteren erfolgten noch Auszahlungen zur Fertigstellung des Erweiterungsbaus der St. NikolausSchule (rd. 142 T€).
Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Vermögen wurden in Höhe von rd. 2,0 Mio. €
geleistet.
Wesentliche Investitionsauszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen waren:
Zeile 26 ‐ Ausz. für den Erwerb von bewegl. AV
126 01
Gefahrenabwehr
127 01
Notfallrettung
127 02
Krankentransport
111 17
EDV
111 09
Sonstige Zentrale Dienste
231 01
Thomas‐Eßer‐Berufskolleg
231 02
Berufskolleg Eifel
511 03
Geoinformation
537 01
Abfallentsorgung
537 04
Stilllegung und Nachsorge
111 10
Dienstleistungen des Bauhofs
542 01
Kreisstraßen
545 01
Winterdienst
Zwischensumme Einzelprodukte
Rest Zeile 26
Anteil Einzelprodukte an Zeile 26
JA 2009
JA 2010
JA 2011
JA 2012
JA 2013
HH 2013
2.163.406,69
257.554,55
169.861,24
97,02
513.212,96
89.647,81
246.528,52
36.159,00
19.246,78
172.752,86
110.796,49
5.328,23
392.136,99
34.843,44
2.048.165,89
115.240,80
2.360.770,72
66.523,91
345.219,41
513.066,25
670.986,97
74.177,88
101.918,45
30.683,94
20.005,14
253.489,71
15.260,27
1.841,30
185.599,05
12.850,76
2.291.623,04
69.147,68
2.411.339,65
194.980,82
478.778,62
112.927,73
389.378,89
59.293,12
199.038,77
60.840,96
20.181,81
210.965,46
184.145,76
2.620,08
289.663,10
69.887,78
2.272.702,90
138.636,75
2.541.145,89
211.411,83
616.090,06
83.059,55
346.245,64
80.480,76
185.439,27
79.756,35
4.351,03
395.049,55
39.034,01
2.637,68
248.551,51
75.504,22
2.367.611,46
173.534,43
2.038.458,19
148.425,81
527.669,51
24.874,91
416.224,08
49.091,17
222.781,00
1.011,91
2.535,27
94.255,33
56.268,41
47.104,21
187.475,93
113.748,28
1.891.465,82
146.992,37
4.119.000
479.000
1.373.000
236.000
747.000
85.000
181.000
58.000
21.000
103.000
245.000
31.000
303.000
42.000
3.904.000
215.000
fortgeschr.Plan 2013 Erfüllungsgrad
6.324.400
643.200
1.817.200
495.400
1.094.000
85.000
299.100
70.200
21.000
156.400
437.100
31.000
458.000
157.000
5.764.600
559.800
94,7%
97,1%
94,3%
93,2%
92,8%
94,8%
91,1%
32,2%
23,1%
29,0%
5,0%
38,0%
57,8%
74,5%
1,4%
12,1%
60,3%
12,9%
151,9%
40,9%
72,5%
Im Bereich des Rettungsdienstes erfolgte unter anderem die Anschaffung von Rettungs- und
Notarztfahrzeugen (rd. 397 T€).
In der Auszahlungsposition der Kreisstraßen sind die Anschaffung eines PKWs (rd. 27 T€), eines
Transporters (rd. 49 T€) sowie eines Tiefladeanhängers (rd. 33 T€), bei Abfallentsorgung/Stilllegung
und Nachsorge u.a. der Erwerb eines Transporters (rd. 45 T€) sowie einer Softwareerweiterung für die
mobile Registrierkasse (rd. 17 T€) enthalten.
Bei der EDV wurden diverse Soft- und Hardwaremodule in Höhe von rd. 416 T€ angeschafft, beim
Thomas-Eßer-Berufskolleg erfolgte neben einer Vielzahl kleinerer Auszahlungen insbesondere die
Anschaffung einer Fräsmaschine (rd. 58 T€).
Die in Zeile 27 nachgewiesenen Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen beziehen sich
ausschließlich auf den im Jahre 2010 von der Aachen-Münchener Versicherung übernommenen
Geschäftsanteil an der AGIT mbH in Höhe von insgesamt 10.934,00 €. Die Zahlung erfolgt gem. der
abgeschlossenen Auszahlungsvereinbarung in fünf Jahrestranchen beginnend mit dem Jahr 2010.
Die Zeile 28 enthält die investiven Zuschüsse an Kindertageseinrichtungen (Produkt 365 01) und bei
Produkt 571 04 im Wesentlichen die Auszahlungen zum Umbau Forum Vogelsang (4,6 Mio. €) sowie
Auszahlungen für das Projekt Rad- und Wanderbahnhöfe (109 T€.)
67
Jahresabschluss 2013
Erläuterungen zur investiven Finanzrechnung
Übersicht der Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen:
Zeile 28 ‐ Auszahlungen von aktivierbaren Zuwe
365 01
Kindertageseinrichtungen
542 01
Kreisstraßen
547 01
ÖPNV‐Aufgabenträger
571 04
Strukturentwicklung
Zwischensumme Einzelprodukte
Rest Zeile 28
Anteil Einzelprodukte an Zeile 28
68
JA 2009
JA 2010
JA 2011
JA 2012
JA 2013
HH 2013
fortgeschr.Plan 2013 Erfüllungsgrad
1.114.120,83
304.916,00
7.800,00
498.355,13
0,00
811.071,13
303.049,70
2.038.515,48
1.305.677,08
0,00
37.000,99
694.000,00
2.036.678,07
1.837,41
4.649.424,19
2.324.450,76
0,00
0,00
2.324.973,43
4.649.424,19
0,00
10.709.948,63
3.322.466,25
0,00
0,00
7.387.482,38
10.709.948,63
0,00
7.304.599,72
2.627.969,75
0,00
0,00
4.676.629,97
7.304.599,72
0,00
34.278.000
4.531.000
45.000
0
29.702.000
34.278.000
0
34.278.000
4.531.000
45.000
0
29.702.000
34.278.000
0
72,8%
99,9%
100,0%
100,0%
100,0%
100,0%
100,0%
21,3%
58,0%
0,0%
15,7%
Jahresabschluss 2013
Plan-Ist-Vergleich gemäß § 38 Abs. 2 GemHVO
5 Plan-Ist-Vergleich gemäß § 38 Abs. 2 GemHVO
69
Jahresabschluss 2013
Plan-Ist-Vergleich gemäß § 38 Abs. 2 GemHVO
70
Jahresabschluss 2013
Plan-Ist-Vergleich gemäß § 38 Abs. 2 GemHVO
71
Jahresabschluss 2013
Plan-Ist-Vergleich gemäß § 38 Abs. 2 GemHVO
72
Jahresabschluss 2013
Plan-Ist-Vergleich gemäß § 38 Abs. 2 GemHVO
73
Jahresabschluss 2013
Plan-Ist-Vergleich gemäß § 38 Abs. 2 GemHVO
74
Jahresabschluss 2013
Plan-Ist-Vergleich gemäß § 38 Abs. 2 GemHVO
75
Jahresabschluss 2013
Plan-Ist-Vergleich gemäß § 38 Abs. 2 GemHVO
76
Jahresabschluss 2013
Anlagenspiegel
6 Anlagenspiegel
77
Jahresabschluss 2013
Forderungsspiegel
7 Forderungsspiegel
Arten der Forderungen
Gesamtbetrag
des
Haushaltsjahres
mit einer Restlaufzeit von
bis zu 1
Jahr
1 bis 5
Jahre
mehr als 5
Jahre
2013
EUR
1. Öffentlich-rechtliche Forderungen
und Forderungen aus Transferleistungen
Gesamtbetrag
des Vorjahres
2012
EUR
14.071.499,64 13.719.256,69
EUR
EUR
EUR
27.147,36
325.095,59
13.109.169,23
2. Privatrechtliche Forderungen
3.343.163,54
1.837.126,04
359.226,81
1.146.810,69
3.196.641,49
3. Sonstige Vermögensgegenstände
1.726.653,82
1.726.653,82
0,00
0,00
2.934.428,07
19.141.317,00 17.283.036,55
386.374,17
1.471.906,28
19.240.238,79
4. Summe aller Forderungen
78
Jahresabschluss 2013
Verbindlichkeitenspiegel
8 Verbindlichkeitenspiegel
Arten der Verbindlichkeiten
1. Anleihen
Gesamtbetrag
des
Haushaltsjahres
2013
EUR
mit einer Restlaufzeit von
bis zu 1
1 bis 5
mehr als 5
Jahr
Jahre
Jahre
EUR
EUR
EUR
Gesamtbetra
g des
Vorjahres
2012
EUR
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
2.1 von verbundenen Unternehmen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
2.2 von Beteiligungen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
2.3 von Sondervermögen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
2.4.1 vom Bund
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
2.4.2 vom Land
297.321,30
119.529,82
177.791,48
0,00
416.851,12
2.4.3 von Gemeinden (GV)
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
2.4.4 von Zweckverbänden
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
2.4.5 vom sonstigen öffentl. Bereich
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
2.4.6 von sonstigen öffentl. Sonderrechnungen
2.5 vom privaten Kreditmarkt
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.498.035,16
67.382,68
286.464,68
1.144.187,80
1.563.805,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
3.1 vom öffentlichen Bereich
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
3.2 vom privaten Kreditmarkt
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
4. Verbindlichkeiten aus Vorgängen,
die Kredit aufnahmen wirtschaftlich
gleichkommen
107.574,55
33.726,76
73.847,79
0,00
111.864,01
5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
1.705.714,79
1.705.714,79
0,00
0,00
1.254.693,49
675.592,12
675.592,12
0,00
0,00
191.842,35
7. Sonstige Verbindlichkeiten
7.035.788,23
5.624.675,38
1.411.112,85
0,00
7.937.677,50
8. Erhaltene Anzahlungen
1.241.152,73
1.241.152,73
0,00
0,00
210.700,00
12.561.178,88
9.467.774,28
1.949.216,80
1.144.187,80
11.687.433,47
2. Verbindlichkeiten aus Krediten für
Investitionen
2.4 vom öffentlichen Bereich
2.5.1 von Banken und Kreditinstituten
2.5.2 von übrigen Kreditgebern
3. Verbindlichkeiten aus Krediten zur
Liquiditätssicherung
6. Verbindlichkeiten aus
Transferleistungen
9. Summe aller Verbindlichkeiten
Nachrichtlich:
Haftungsverhältnisse aus der
Bestellung von Sicherheiten:
16.747.217,00
16.721.422,00
79