Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
103 kB
Datum
06.07.2016
Erstellt
15.06.16, 04:05
Aktualisiert
23.06.16, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
D 24/2016
14.06.2016
Datum:
Dringlichkeitsentscheidung
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
22.06.2016
Kreistag
06.07.2016
Vergleichsvertrag VRS
hier: Ermächtigung der Vertreter des Kreises Euskirchen
Sachbearbeiter/in: Frau Kratzke
x
Tel.: 15 537
Abt.: ÖPNV
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag ermächtigt die Vertreter des Kreises in den entsprechenden Gremien, der
Unterzeichnung des „Vergleichsvertrages VRS“ zuzustimmen.
Kreiskämmerer
-2Begründung:
In der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr am 08.06.2016 im Rahmen der
Diskussion zu der nichtöffentlichen Info 148/2016 hat der Vertreter des Kreises Euskirchen in der
Gesellschafterversammlung der Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) darum gebeten, ihn förmlich zu
ermächtigen, dem Vergleichsvertrag zuzustimmen.
Diese Bitte wird mit dieser Vorlage aufgegriffen. Durch die Beschlussfassung sollen die Vertreter des
Kreises in den entsprechenden Gremien legitimiert werden, dem Vergleichsvertrag zuzustimmen.
Betroffene Gremien sind zum einen der Aufsichtsrat bzw. die Gesellschafterversammlung der
Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) und zum anderen der Beirat der Verkehrsunternehmen im
Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS), sofern sich eine Notwendigkeit zur Unterzeichnung des
Vertrages ergibt.
Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) wird die
Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden.
Begründung der Dringlichkeit:
Die Sitzungen des Aufsichtsrates bzw. der Gesellschafterversammlung der RVK sowie des VRSBeirates sind für den 30.06.2016 terminiert. Die Sitzung des Kreistages findet hingegen erst am
06.07.2016 statt, so dass der Beschluss bereits im Kreisausschuss (22.06.2016) im Wege der
Dringlichkeit gefasst werden muss.
gez. Reidt
gez. Schulte
gez. Reiff
gez. Grutke
gez. Troschke
gez. Bell
gez. i. V. Poth
Landrat
gez. Dürer
(Kreisausschussmitglieder)
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)