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Beschlussvorlage GB (Z2 / V 165 / 2015 (KA 02.12.2015))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
16 kB
Datum
16.12.2015
Erstellt
11.12.15, 14:49
Aktualisiert
11.12.15, 14:49
Beschlussvorlage GB (Z2 / V 165 / 2015 (KA 02.12.2015))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z2 / V 165 / 2015 Datum: 10.12.2015 Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses vom 02.12.2015 A) TOP 13 Öffentliche Sitzung Schülerfahrkosten und Kosten der Mittagsverpflegung Anpassung an neue Regelungen in SGB II und XII, AsylblG (Leistungen für Bildung und Teilhabe) V 165/2015 Ausschuss für Bildung und Inklusion Z1 10.11.2015 Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) merkt an, dass möglichst alle bisherigen Fälle berücksichtigt werden und mit diesem Verfahren keine neuen Härtefälle erzeugt werden. Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt: 1. Die bisherige Befreiung vom Eigenanteil für das Schülerticket von Empfängern von Leistungen nach dem SGB II gemäß Kreistagsbeschluss vom 13.09.2006 V 239/2006 wird vor dem Hintergrund der geänderten Rechtslage (Übernahme erforderlicher Schülerbeförderungskosten aus den Leistungen für Bildung und Teilhabe gemäß § 28 Abs. 4 SGB II) aufgehoben. 2. Die bisherige Befreiungsregelung bezüglich des Kostenbeitrags zur Mittagsverpflegung an den kreiseigenen Schulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung gemäß den Kreistagsbeschlüssen vom 15.02.1977 und 23.02.1994 wird vor dem Hintergrund der geänderten Rechtslage (Übernahme der Mehraufwendungen für Mittagsverpflegung aus den Leistungen für Bildung und Teilhabe gemäß § 28 Abs. 6 SGB II, § 34 Abs. 6 SGB XII und § 3 Abs. 3 AsylbLG, 6b Abs. 1 BKGG) aufgehoben. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dafür, bei 1 Gegenstimme (DIE LINKE)