Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
16 kB
Datum
16.12.2015
Erstellt
11.12.15, 14:49
Aktualisiert
11.12.15, 14:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z2 / V 165 / 2015
Datum: 10.12.2015
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses vom 02.12.2015
A)
TOP 13
Öffentliche Sitzung
Schülerfahrkosten und Kosten der Mittagsverpflegung Anpassung an neue Regelungen in SGB II und XII, AsylblG
(Leistungen für Bildung und Teilhabe)
V 165/2015
Ausschuss für Bildung und Inklusion
Z1
10.11.2015
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) merkt
an, dass möglichst alle bisherigen Fälle berücksichtigt werden
und mit diesem Verfahren keine neuen Härtefälle erzeugt
werden.
Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt:
1. Die bisherige Befreiung vom Eigenanteil für das Schülerticket
von Empfängern von Leistungen nach dem SGB II gemäß
Kreistagsbeschluss vom 13.09.2006 V 239/2006 wird vor dem
Hintergrund der geänderten Rechtslage (Übernahme
erforderlicher Schülerbeförderungskosten aus den Leistungen für
Bildung und Teilhabe gemäß § 28 Abs. 4 SGB II) aufgehoben.
2. Die bisherige Befreiungsregelung bezüglich des
Kostenbeitrags zur Mittagsverpflegung an den kreiseigenen
Schulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung
gemäß den Kreistagsbeschlüssen vom 15.02.1977 und
23.02.1994 wird vor dem Hintergrund der geänderten Rechtslage
(Übernahme der Mehraufwendungen für Mittagsverpflegung aus
den Leistungen für Bildung und Teilhabe gemäß § 28 Abs. 6
SGB II, § 34 Abs. 6 SGB XII und § 3 Abs. 3 AsylbLG, 6b Abs. 1
BKGG) aufgehoben.
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dafür,
bei 1 Gegenstimme (DIE LINKE)