Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
88 kB
Datum
16.11.2015
Erstellt
29.10.15, 12:00
Aktualisiert
29.10.15, 12:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
X Öffentliche Sitzung
Datum:
Info 108/2015
28.10.2015
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Inklusion
10.11.2015
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels.
16.11.2015
Fachkräftesicherung - Beratung zur beruflichen Entwicklung,
neu: Anerkennungsberatung im Ausland erworbener Berufsabschlüsse
Das Förderangebot "Beratung zur beruflichen Entwicklung" unterstützt Ratsuchende in beruflichen
Veränderungsprozessen, die in Nordrhein-Westfalen wohnen und arbeiten. Das Land NRW will mit
diesem Angebot einen weiteren wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung leisten. Die Beratung wird
von qualifizierten Beraterinnen und Beratern durchgeführt, sie kann bis zu 9 Stunden umfassen und
ist kostenlos.
Zielgruppen sind
- Menschen mit beruflichen Veränderungswünschen
- Berufsrückkehrende (nach einer familiären Unterbrechung der Berufstätigkeit),
- Frauen und Männer, die im Ausland eine Berufsqualifikation erworben haben
Seit zwei Jahren führt das Bildungsinstitut der Rheinischen Wirtschaft GmbH (BRW) im Auftrag des
Kreises Euskirchen bereits das NRW Förderprogramm "Beratung zur beruflichen Entwicklung" (BBE)
für Ratsuchende aus dem Kreis Euskirchen durch.
Nun gibt es viele Menschen, die ihren Berufsabschluss im Ausland erworben haben, was Probleme
mit sich bringt. Es fängt bei der Jobsuche an und hört bei der Bezahlung auf.
Genügend Menschen mit Zuwanderungsgeschichte verfügen über berufliche Qualifikationen, deren
Anerkennung die Suche nach einem passenden, der Qualifikation entsprechenden
Beschäftigungsverhältnis verbessern und die berufliche Weiterentwicklung bis hin zu einer
angemessenen Vergütung unterstützen kann.
Unter anderem führen die Kammern der jeweiligen Berufsgruppen sogenannte
Anerkennungsverfahren durch. Die Aufgabe der Anerkennungsstellen ist auch die Prüfung und
Bewertung der im Ausland erworbenen Abschlüsse auf Gleichwertigkeit.
Allerdings sind solche Verfahren meist kompliziert und kostenintensiv. Daher lässt das Land NRW
sogenannte „Fachberatungsstellen“ einrichten, die an die bereits bestehenden „BBE-Stellen“
angekoppelt werden, um hier entsprechende Unterstützungsleistungen für Ratsuchende kostenlos
anzubieten.
Seit dem 01.11.2015 verfügt der Kreis Euskirchen über eine „Fachberatungsstelle zur Anerkennung
im Ausland erworbener Berufsabschlüsse", gekoppelt an die o.g. Beratungsstelle zur beruflichen
-2Entwicklung. Die Beratungen werden ebenfalls durch das BRW durchgeführt. Die Fachberatung
vermittelt umfassende Informationen über gesetzliche Rahmenbedingungen, Handlungsmöglichkeiten
und den Ablauf des Anerkennungsverfahrens. Sie begleitet die Antragstellenden im Verfahren und
unterstützt insbesondere bei Anforderungen der Anerkennungsstelle für die Gleichwertigkeitsprüfung
beruflicher Qualifikationen. Ratsuchende sollen bei ihrer beruflichen Entwicklung unterstützt und
gefördert werden. Finanzierung: Das Förderinstrument wird mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds
und des Landes Nordrhein-Westfalen finanziert.
Die bis zu neunstündigen Beratungen sind für den Ratsuchenden kostenlos.
Die Höhe der Förderung beträgt 49,-€ pro Beratungsstunde. Die Leistungen des BRW werden pro
Stunde mit 43,29 € (Brutto) vergütet. Der Restbetrag wird für Öffentlichkeitsarbeit und
Verwaltungsaufwand im Abrechnungsverfahren verwendet.
Im Jahresbericht der Stabsstelle 80 wird zusammenfassend über die Inanspruchnahme der
Beratungsprogramme Bericht erstattet.
Der Fachausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.
gez. Rosenke
Landrat
Stabsstelle:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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