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Info Stab (Fachkräftesicherung - Beratung zur beruflichen Entwicklung, neu: Anerkennungsberatung im Ausland erworbener Berufsabschlüsse)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
88 kB
Datum
16.11.2015
Erstellt
29.10.15, 12:00
Aktualisiert
29.10.15, 12:00
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neu: Anerkennungsberatung im Ausland erworbener Berufsabschlüsse) Info Stab (Fachkräftesicherung - Beratung zur beruflichen Entwicklung,
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Kreis Euskirchen Der Landrat X Öffentliche Sitzung Datum: Info 108/2015 28.10.2015 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Bildung und Inklusion 10.11.2015 Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. 16.11.2015 Fachkräftesicherung - Beratung zur beruflichen Entwicklung, neu: Anerkennungsberatung im Ausland erworbener Berufsabschlüsse Das Förderangebot "Beratung zur beruflichen Entwicklung" unterstützt Ratsuchende in beruflichen Veränderungsprozessen, die in Nordrhein-Westfalen wohnen und arbeiten. Das Land NRW will mit diesem Angebot einen weiteren wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung leisten. Die Beratung wird von qualifizierten Beraterinnen und Beratern durchgeführt, sie kann bis zu 9 Stunden umfassen und ist kostenlos. Zielgruppen sind - Menschen mit beruflichen Veränderungswünschen - Berufsrückkehrende (nach einer familiären Unterbrechung der Berufstätigkeit), - Frauen und Männer, die im Ausland eine Berufsqualifikation erworben haben Seit zwei Jahren führt das Bildungsinstitut der Rheinischen Wirtschaft GmbH (BRW) im Auftrag des Kreises Euskirchen bereits das NRW Förderprogramm "Beratung zur beruflichen Entwicklung" (BBE) für Ratsuchende aus dem Kreis Euskirchen durch. Nun gibt es viele Menschen, die ihren Berufsabschluss im Ausland erworben haben, was Probleme mit sich bringt. Es fängt bei der Jobsuche an und hört bei der Bezahlung auf. Genügend Menschen mit Zuwanderungsgeschichte verfügen über berufliche Qualifikationen, deren Anerkennung die Suche nach einem passenden, der Qualifikation entsprechenden Beschäftigungsverhältnis verbessern und die berufliche Weiterentwicklung bis hin zu einer angemessenen Vergütung unterstützen kann. Unter anderem führen die Kammern der jeweiligen Berufsgruppen sogenannte Anerkennungsverfahren durch. Die Aufgabe der Anerkennungsstellen ist auch die Prüfung und Bewertung der im Ausland erworbenen Abschlüsse auf Gleichwertigkeit. Allerdings sind solche Verfahren meist kompliziert und kostenintensiv. Daher lässt das Land NRW sogenannte „Fachberatungsstellen“ einrichten, die an die bereits bestehenden „BBE-Stellen“ angekoppelt werden, um hier entsprechende Unterstützungsleistungen für Ratsuchende kostenlos anzubieten. Seit dem 01.11.2015 verfügt der Kreis Euskirchen über eine „Fachberatungsstelle zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsabschlüsse", gekoppelt an die o.g. Beratungsstelle zur beruflichen -2Entwicklung. Die Beratungen werden ebenfalls durch das BRW durchgeführt. Die Fachberatung vermittelt umfassende Informationen über gesetzliche Rahmenbedingungen, Handlungsmöglichkeiten und den Ablauf des Anerkennungsverfahrens. Sie begleitet die Antragstellenden im Verfahren und unterstützt insbesondere bei Anforderungen der Anerkennungsstelle für die Gleichwertigkeitsprüfung beruflicher Qualifikationen. Ratsuchende sollen bei ihrer beruflichen Entwicklung unterstützt und gefördert werden. Finanzierung: Das Förderinstrument wird mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Nordrhein-Westfalen finanziert. Die bis zu neunstündigen Beratungen sind für den Ratsuchenden kostenlos. Die Höhe der Förderung beträgt 49,-€ pro Beratungsstunde. Die Leistungen des BRW werden pro Stunde mit 43,29 € (Brutto) vergütet. Der Restbetrag wird für Öffentlichkeitsarbeit und Verwaltungsaufwand im Abrechnungsverfahren verwendet. Im Jahresbericht der Stabsstelle 80 wird zusammenfassend über die Inanspruchnahme der Beratungsprogramme Bericht erstattet. Der Fachausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten. gez. Rosenke Landrat Stabsstelle: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift)