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Beschlussvorlage GB ("Vielfalt leben im Kreis Euskirchen" – Bericht zum Integrationskonzept Kreis Euskirchen vom 19.12.2012 – Abstimmung Schwerpunktziele KI 2016-2017)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
250 kB
Datum
16.12.2015
Erstellt
02.11.15, 12:01
Aktualisiert
02.11.15, 12:01
Beschlussvorlage GB ("Vielfalt leben im Kreis Euskirchen" – Bericht zum Integrationskonzept Kreis Euskirchen vom 19.12.2012 – Abstimmung Schwerpunktziele KI 2016-2017) Beschlussvorlage GB ("Vielfalt leben im Kreis Euskirchen" – Bericht zum Integrationskonzept Kreis Euskirchen vom 19.12.2012 – Abstimmung Schwerpunktziele KI 2016-2017) Beschlussvorlage GB ("Vielfalt leben im Kreis Euskirchen" – Bericht zum Integrationskonzept Kreis Euskirchen vom 19.12.2012 – Abstimmung Schwerpunktziele KI 2016-2017)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 163/2015 20.10.2015 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Bildung und Inklusion 10.11.2015 Kreisausschuss 02.12.2015 Kreistag 16.12.2015 "Vielfalt leben im Kreis Euskirchen" – Bericht zum Integrationskonzept Kreis Euskirchen vom 19.12.2012 – Abstimmung Schwerpunktziele KI 2016-2017 Sachbearbeiter/in: Frau Görgen Tel.: 02251/15-336 Abt.: 49 - KoBIZ Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt die in Ziffer 10 des Integrationsberichtes formulierten Schwerpunktziele 1. Bildung und 2. Arbeit und Ausbildung des Kommunalen Integrationszentrums für die Jahre 2016-2017. -2Begründung: Der Integrationsbericht „Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ stellt die Rückschau der Bearbeitung und Umsetzung der im Integrationskonzept des Kreises Euskirchen gem. Beschluss des Kreistages vom 19.12.2012 (V 315/2012) aufgeführten Handlungsbedarfe durch das Kommunale Integrationszentrum des Kreises Euskirchen mit Stand Oktober 2015 dar. Die Kommunalen Integrationszentren in Nordrhein-Westfalen sind verpflichtet, sich alle zwei Jahre zwei Schwerpunktziele zu setzen. Für die Jahre 2016 und 2017 sind im Kommunalen Integrationszentrum (KI) des Kreises Euskirchen gemäß Ziffer 10 des Integrationsberichtes die Schwerpunktziele (1) Bildung sowie (2) Arbeit und Ausbildung geplant. Das Handlungsfeld „Bildung“ wird dabei als Schwerpunktthema fortgeführt. Mit dem Querschnittsthema „Arbeit und Ausbildung“ setzt das KI ein neues Schwerpunktziel. Schwerpunktziel (Sprachliche) Bildung (Sprachliche) Bildung als Voraussetzung gelingender Integration wird wichtiges Schwerpunktziel bleiben. Dem jetzt vorliegenden Integrationsbericht „Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ sind zahlreiche Projekte, Maßnahmen und Initiativen zur (sprachlichen) Bildung von Kindern und Erwachsenen zu entnehmen. Die aufgeführten Projekte und Maßnahmen werden innerhalb der Folgejahre abgeschlossen bzw., soweit sinnvoll, fortgeführt. Das KI kooperiert im Themenfeld Bildung erfolgreich mit zahlreichen Akteurinnen und Akteuren im Kreis. Die Seiteneinstiegsberatung und das Projekt „SmiLe“- Sprachpatenschaften werden insbesondere im Blick auf die aktuelle Flüchtlingssituation in den Jahren 2016/2017 eine besondere Gewichtung erfahren. Im Hinblick auf den Zustrom von Flüchtlingsfamilien mit schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen in den Kreis versteht das KI seine Unterstützung beim Ausbau der Internationalen Förderklassen (IFK) als Orte migrationsgerechter Angebote von Bildung als wichtige Aufgabe. Den IFK an den sich in Kreisträgerschaft befindenden Berufskollegs kommt dabei besonderes Augenmerk zu, da sie neben der (sprachlichen) Bildung auch der Ausbildungsvorbereitung dienen. Schwerpunktziel Arbeit und Ausbildung – Übergang Schule/Beruf Insbesondere im Hinblick auf die aktuelle landesweite Flüchtlingssituation stellt auch für den Kreis Euskirchen die neue Intensität der Integrationsarbeit eine Herausforderung dar, die als Querschnittsaufgabe nahezu alle Leistungsbereiche berührt. Zur Wahrung des sozialen Friedens durch ein Tun, zugunsten des weiteren Ausbaus der Willkommenskultur im Kreis Euskirchen und insbesondere zur perspektivischen Fachkräftesicherung in Zeiten des demografischen Wandels, der einen Flächenkreis wie den Kreis Euskirchen erheblich prägen wird, ist insbesondere das Bemühen um Integration der Flüchtlinge mit Bleiberechtsperspektive in Ausbildung und Arbeit erforderlich. Kreisweit engagieren sich viele Bürgerinnen und Bürger ehrenamtlich für neuzugewanderte Menschen mit Migrationshintergrund. Ihr Engagement bedeutet gelebte Unterstützung durch gesellschaftlich relevante Akteurinnen und Akteure. Das KI verpflichtet sich, die Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler in ihren Unterstützungsangeboten auch bei Arbeits- und Ausbildungsmarktthemen zu begleiten. Das KI ist Partner für die Verankerung der Diversität in der von der Landesregierung begonnenen Neugestaltung des Übergangssystems Schule-Beruf in den Regionen. Dabei bringen sie erprobte Ansätze und Projekte in den Bereichen „Zusammenarbeit mit Eltern“, „durchgängige Sprachbildung“ und „Potenziale fördern – Zugangsbarrieren abbauen“ ein. Die enge Verzahnung der Kommunalen Koordinierung (KoKo) des Landesprogramms „Kein Abschluss ohne Anschluss“ und des Regionalen Bildungsbüros (RBB) mit dem KI ist im Kreis Euskirchen durch -3gelebte Zusammenarbeit in der gemeinsamen Organisation Integrationszentrum (KoBIZ)“ Kreis Euskirchen gegeben. „Kommunales Bildungs-und Angelegte Maßnahmen zum neuen Schwerpunktziel Arbeit und Ausbildung des KI im Kreis Euskirchen a) Die Kampagne Integration in den Arbeitsmarkt junger Flüchtlinge an drei Beratungstagen im August/September 2015 wurde aktuell evaluiert. Planmäßig wird das Format unter Berücksichtigung der originären Zuständigkeit gemeinsam mit den Netzwerkpartnern in den Jahren 2016/2017 fortgeführt. b) Enge Kooperation und Schnittstellenmanagement des KI mit der Kommunalen Koordinierung des Landesprogramms „Kein Abschluss ohne Anschluss“ sowie dem Regionalen Bildungsbüro innerhalb der gemeinsamen Organisation, s.o.. Die Schwerpunktziele 2016/2017 wurden unter Einbeziehung von Angebotserhebung zur Vermeidung von Doppelstrukturen und Expertise aus dem KI Netzwerk im ersten Schritt vom KI-Team in den Sitzungen 01.09.2015 und 21.10.2015 entwickelt, formuliert und mit der Schulaufsicht und der Verwaltungsleitung abgestimmt. Für den Weitergang des Verfahrens sowie für das Land NRW als Förderer des KI ist die politische Legitimation der aufgeführten Schwerpunktziele erforderlich. Im Übrigen wir der Integrationsbericht dem Kreistag zur Kenntnis vorgelegt. gez. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)