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Beschlussvorlage GB (Integrationsbericht Stand Oktober 2015)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
2,1 MB
Datum
16.12.2015
Erstellt
02.11.15, 12:01
Aktualisiert
02.11.15, 12:01

Inhalt der Datei

„Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ Integrationsbericht des Kreises Euskirchen Stand Oktober 2015 vielfalt.leben@kreis-euskirchen.de „Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen "Unser Land braucht Einwanderung. […] Wir verlieren uns nicht, wenn wir Vielfalt akzeptieren." (Bundespräsident Gauck, Spiegel-Online, 22.05.2014) "Zuwanderung ist als Chance und Bereicherung zu sehen. […] Die Gesellschaft müsse eine bestimmte geistige Offenheit entwickeln […]. Integration sei nicht mehr zeitgemäß. Vielmehr gehe es um Teilhabe, Partizipation und Respekt.“ (Bundeskanzlerin Angela Merkel, Die Welt, 28.05.2014) „Zuwanderer sind im Kreis Euskirchen in ihrer kulturellen und sprachlichen Vielfalt und mit ihren beruflichen und persönlichen Kompetenzen sowie ihrem Engagement willkommen. (…) Gleichberechtigung, Chancengleichheit, gesellschaftliche Teilhabe, politische Partizipation, interkultureller Austausch und das Zusammenleben werden im Kreis Euskirchen unterstützt und gefördert. Ziel ist es, dass alle im Kreis Euskirchen lebenden Menschen in gegenseitigem Respekt zusammenleben und gemeinsam ihre Zukunft zum Wohle aller gestalten können.“(Demografie-Initiative Kreis Euskirchen) „Toleranz hat Tradition in unserem Land. Darum gilt es, den in jüngster Zeit vermehrt auftretenden rechtsradikalen Aktionen entgegen zu treten. Wir werden nicht zulassen, dass Menschen bei uns durch Gewalt, Beleidigung oder Diskriminierung verletzt werden. Alle Menschen in Euskirchen werden aufgerufen, überall dort entschieden und klar nein zu sagen, wo sich Gewalt, Fremdenfeindlichkeit und Extremismus jedweder Art zeigen. Wir ergreifen die Initiative, damit in der Stadt, Betrieben und Unternehmen, Kirchen, Schulen und Hochschulen, in sozialen Institutionen, in Medien und Kultur, in Vereinen und im Sport möglichst viele Menschen ermutigt werden, sich jedem fremdenfeindlichen Reden und Handeln zu widersetzen.“ (Bündnis für Toleranz und Zivilcourage - gegen Gewalt und Fremdenfeindlichkeit des Rates der Kreisstadt Euskirchen, 15.12.2011) „Wäre die Freundschaft zwischen den Weltreligionen überall so groß wie in Euskirchen – es gäbe wohl ein paar weniger Probleme auf der Welt. In der Kreisstadt können ein evangelischer Pfarrer, ein Imam aus der Türkei und ein katholischer Diakon Arm in Arm auf der Bühne stehen und gemeinsam für Freundschaft und Frieden beten. Ein besseres Zeichen für die Toleranz unter den religiösen Gemeinschaften kann es kaum geben.“ (Tim Nolden, Kölner Stadt-Anzeiger, 30.06.2013) „Das bunte Bild der heutigen Wirtschaft des Kreises Euskirchen lässt sich in seinem Ursprung über Jahrhunderte zurückverfolgen“ (Dr. Otto Eschweiler, Kreis Euskirchen - Jahrbuch 1976) 2 „Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen Inhalt 1 VORWORT – „VIELFALT LEBEN“ IM KREIS EUSKIRCHEN ............................................................................ 6 FLÜCHTLINGSSITUATION IM KREIS EUSKIRCHEN .............................................................................................. 7 ERSTAUFNAHMEEINRICHTUNG DES LANDES NRW ........................................................................................... 9 NOTUNTERKÜNFTE DES LANDES NRW ............................................................................................................. 9 2 DER BERICHT ZUM INTEGRATIONSKONZEPT DES KREISES EUSKIRCHEN IM SINNE VON „VIELFALT LEBEN“ 11 2.1 DIE EINRICHTUNG DES KOMMUNALEN INTEGRATIONSZENTRUMS (KI) IN EUSKIRCHEN............................................ 12 2.2 DEMOGRAFISCHE ENTWICKLUNG IM KREIS EUSKIRCHEN ................................................................................... 13 2.2.1 Bevölkerungsrückgang .................................................................................................................... 13 2.2.1.1 2.3 2.4 2.5 2.6 2.7 3 Alterung der Gesellschaft ....................................................................................................................... 14 MIGRATION UND INTEGRATION ................................................................................................................... 18 TEILHABE AN BILDUNG UND AUSBILDUNG ..................................................................................................... 19 TEILHABE AM ARBEITSMARKT...................................................................................................................... 20 DIE GESUNDHEITSSITUATION ...................................................................................................................... 22 PFLEGE UND MIGRATION ........................................................................................................................... 28 DAS KONZEPT „VIELFALT LEBEN“ ........................................................................................................... 28 3.1 DAS INTEGRATIONSKONZEPT DES KREISES EUSKIRCHEN VOM 19.12.2012 UND SEINE SECHS HANDLUNGSFELDER ....... 29 3.2 DIE UMSETZUNGSVORHABEN DES KOMMUNALEN INTEGRATIONSZENTRUMS ........................................................ 29 3.3 PROJEKTE, KAMPAGNEN, INITIATIVEN UND ANGEBOTE IN DEN SECHS HANDLUNGSFELDERN .................................... 30 3.3.1 Handlungsfeld Interkulturelle Öffnung ............................................................................................ 31 3.3.1.1 Wegweiser für Migrantinnen und Migranten......................................................................................... 31 3.3.1.2 Interkulturelle Öffnung der Verwaltung ................................................................................................. 32 3.3.1.2.1 Ermittlung des Migrationshintergrundes und Erfassung der in der Kreisverwaltung zur Verfügung stehenden Sprachressourcen der Mitarbeitenden ............................................................................................... 32 3.3.1.2.2 Kreisinterner Pool Übersetzungshilfe ................................................................................................ 33 3.3.1.2.3 Grundlagen interkultureller Kompetenz für Mitarbeitende und Führungskräfte der Kreisverwaltung Euskirchen 33 3.3.1.2.4 Koordination von Austauschmöglichkeiten für Mitarbeitende der kreisangehörigen Kommunen ... 33 3.3.1.2.5 Unterstützung der Runden Tische in den Kommunen und Kirchengemeinden ................................. 34 3.3.1.3 Deutschkurse für Flüchtlinge .................................................................................................................. 34 3.3.1.4 Unterstützung von freiwillig engagierten Bürgerinnen und Bürgern rund um Flüchtlingsarbeit ........... 35 3.3.1.5 Basiswissen Flüchtlingsarbeit in Kooperation mit dem Deutschen Roten Kreuzes (DRK) ...................... 37 3.3.1.6 Beratung von Institutionen in Konflikt- oder Krisensituationen im Umkreis von Flüchtlingsunterkünften 37 3.3.1.7 Unterstützung bei der Akquise möglicher Vormünder für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge in Kooperation mit dem Jugendamt Kreis Euskirchen ................................................................................................... 38 3.3.1.8 Interkulturelle Woche ............................................................................................................................ 38 3.3.2 Handlungsfeld Bildung .................................................................................................................... 39 3.3.2.1 Informationsleitfaden für Kindertagesstätten im Umgang mit Familien mit Migrationshintergrund .... 41 3.3.2.2 Rucksack KiTa ......................................................................................................................................... 41 3.3.2.3 „SmiLe - Sprachbildung mit individuellem Spracherfolg“ ....................................................................... 42 3.3.2.3.1 Unterstützungsangebote für Tätige im SmiLe-Projekt....................................................................... 43 3.3.2.4 Seiteneinstiegsberatung ......................................................................................................................... 44 3.3.2.5 Besetzungsverfahren von Lehrerinnen und Lehrern im Herkunftssprachlichen Unterricht (HSU) ......... 46 3.3.2.6 Unterstützung der Schulaufsicht bei Integrationsstellenanträgen ......................................................... 46 3.3.2.7 Fachberatungsstelle für den Herkunftssprachlichen Unterricht (HSU) .................................................. 47 3.3.2.8 Rucksack Grundschule ............................................................................................................................ 47 3.3.2.9 Schule ohne Rassismus ........................................................................................................................... 48 3.3.2.10 Inhaltliche Organisation und Durchführung der HSU-Treffen ................................................................ 49 3.3.2.11 „Wie funktioniert Grundschule?“ - Infos für Eltern mit Migrationshintergrund .................................... 49 3 „Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen 3.3.2.12 3.3.3 Handlungsfeld Ausbildung und Beruf .............................................................................................. 51 3.3.3.1 3.3.3.2 3.3.3.3 3.3.4 Programm „sprachstark - Qualität in sprachheterogenen Schulen“ (QuisS) .......................................... 56 Deutsch für neu zugewanderte Mütter .................................................................................................. 57 Verleihung „Deutscher Bürgerpreis“ ...................................................................................................... 58 Handlungsfeld Gesundheit .............................................................................................................. 58 3.3.5.1 3.3.5.2 3.3.5.3 3.3.5.4 3.3.5.5 3.3.5.6 3.3.6 „Stadtteilmütter – Brücken bauen“ ........................................................................................................ 52 Kampagne zur beruflichen Qualifizierung von jungen Flüchtlingen (18-21 Jahre) ................................. 53 Patenschaftsmodell Übergang Schule – Beruf........................................................................................ 54 Handlungsfeld Sprache .................................................................................................................... 55 3.3.4.1 3.3.4.2 3.3.4.3 3.3.5 Seiteneinstieg für alle optimal- Arbeitskreis: „Praxisgespräche Seiteneinstieg“ .................................... 50 Gesundheitswegweiser für Migrantinnen und Migranten ..................................................................... 60 Grundversorgung der Flüchtlinge ........................................................................................................... 61 Medizinische Versorgung in der Notunterkunft Schleiden-Gemünd...................................................... 62 Psychiatrie und Migration ...................................................................................................................... 63 Migration und Pflege .............................................................................................................................. 63 Gesundheitsheft Asyl .............................................................................................................................. 63 Handlungsfeld Kultur, Sport und Freizeit ......................................................................................... 63 3.3.6.1 3.3.6.2 3.3.6.3 3.3.6.4 3.3.6.5 Internationales Frauenschwimmen ........................................................................................................ 65 Deutsches Sportabzeichen für Flüchtlinge ............................................................................................. 66 Interkultureller Garten ........................................................................................................................... 67 Spielmobil für Kinder .............................................................................................................................. 69 Frauen-Info International ....................................................................................................................... 70 3.4 KOORDINATION VON FÖRDERAUFRUFEN ....................................................................................................... 70 3.4.1 Förderaufruf „Förderung von Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe“ ..................................................... 70 3.4.2 Förderaufruf „Zusammenkommen und Verstehen“ Soforthilfe zur Förderung der Integration von Flüchtlingen in den Kommunen .................................................................................................................... 71 3.4.3 Förderaufruf "Verbesserung der sozialen Eingliederung von neuzugewanderten Unionsbürgern/innen“ (Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen-EHAP) ............................. 72 3.4.4 Förderaufruf „Fördermitteln für Projekte zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern im Förderjahr 2016“ .............................................................................. 73 3.5 DAS NETZWERK „VIELFALT UND INTEGRATION“ (FAG4) INNERHALBDER GREMIENSTRUKTUR DES KOMMUNALEN BILDUNGS-UND INTEGRATIONSZENTRUMS (KOBIZ) ...................................................................................................... 73 3.5.1 Die Arbeitsgruppe „Sprachliche Bildung“ des Netzwerks Vielfalt und Integration .......................... 74 3.5.2 Die Arbeitsgruppe „Bürgerschaftliches Engagement“ des Netzwerks Vielfalt und Integration ...... 74 3.5.2.1 3.5.2.2 „Digitale Landkarte“ ............................................................................................................................... 75 „Planung und Organisation einer Veranstaltungsreihe“ ........................................................................ 75 3.5.3 Die Arbeitsgruppe „Projekte mit und für Frauen mit Migrationshintergrund“ des Netzwerks Vielfalt und Integration............................................................................................................................................. 75 3.5.3.1 3.5.4 3.5.4.1 4 DIE UN-KONVENTION ÜBER DIE RECHTE VON MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN .................................................. 77 INKLUSIONSPLAN AUF LANDESEBENE ............................................................................................................ 78 INKLUSIONSPLAN KREIS EUSKIRCHEN ............................................................................................................ 78 VERNETZUNG UND ZUSAMMENARBEIT ................................................................................................. 79 5.1 6 „Willkommenskultur in Form von Wegweisern, Flyern, Piktogrammen, Leichter Sprache“ .................. 77 EINFACH FÜR ALLE. INKLUSIONSPLAN FÜR DEN KREIS EUSKIRCHEN ...................................................... 77 4.1 4.2 4.3 5 „Gesundheitsexpertinnen“ ..................................................................................................................... 76 Die Arbeitsgruppe „Willkommenskultur“ des Netzwerks Vielfalt und Integration .......................... 76 KOBIZ-NAHER FÖRDERVEREIN .................................................................................................................... 79 ÖFFENTLICHKEITSARBEIT ....................................................................................................................... 80 6.1 6.2 6.3 KOBIZ-NEWSLETTERS ............................................................................................................................... 80 BERICHT DER GEMEINSAMEN KOBIZ-BILDUNGSKONFERENZ 2015 ..................................................................... 80 VERÖFFENTLICHUNG DER LAUFENDEN PROJEKTE, INITIATIVEN UND MAßNAHMEN DER KOOPERATIONSPARTNERINNEN UND -PARTNER DES KI ............................................................................................................................................ 81 6.4 ONLINE-VERÖFFENTLICHUNG DES MIGRATIONSWEGWEISERS IN MEHREREN SPRACHEN.......................................... 81 4 „Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen 6.5 VERÖFFENTLICHUNG DER ANGEBOTE ZUR DEUTSCHFÖRDERUNG FÜR FLÜCHTLINGE ............................................... 81 7 DIE ORGANISATIONSEINHEIT „KOMMUNALES BILDUNGS- UND INTEGRATIONSZENTRUM (KOBIZ)“ UND IHRE RAHMENBEDINGUNGEN ........................................................................................................................ 81 8 MONITORING ........................................................................................................................................ 84 8.1 8.2 9 KOOPERATION DES KI MIT DER DEMOGRAFIE-INITIATIVE DES KREISES EUSKIRCHEN ............................ 85 9.1 10 SOZIALPLANUNG UND SOZIALBERICHT ALS ORIGINÄRE AUFGABEN INNERHALB DES KOBIZ/KI .................................. 84 CONTROLLING .......................................................................................................................................... 84 PROJEKTE IN KOOPERATION MIT DER DEMOGRAFIE-INITIATIVE 2015.................................................................. 88 SCHWERPUNKTZIELE KI 2016/2017 ........................................................................................................ 88 10.1 10.2 SCHWERPUNKTZIEL (SPRACHLICHE) BILDUNG ................................................................................................. 88 SCHWERPUNKTZIEL ARBEIT UND AUSBILDUNG – ÜBERGANG SCHULE/BERUF ....................................................... 91 11 ABSCHLUSS / AUSBLICK ......................................................................................................................... 94 12 DAS TEAM KI MIT DEN JEWEILIGEN AUFGABENSCHWERPUNKTEN ........................................................ 96 13 BIBLIOGRAFIE ........................................................................................................................................ 97 5 „Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen 1 Vorwort – „Vielfalt leben“ im Kreis Euskirchen Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, der Kreis Euskirchen zeichnet sich seit Jahrzehnten durch kulturelle und religiöse Vielfalt aus. Sowohl Sie, die Bürger/innen des Kreises Euskirchen, als auch die kommunalen Institutionen haben eine lange Tradition darin, diese Unterschiede zu akzeptieren und zu respektieren. Heute ist der Kreis Euskirchen ein Ort, wo Menschen mit den verschiedensten Religionen und Kulturen friedlich und respektvoll miteinander leben. In den letzten 60 Jahren siedelten sich im Kreis Euskirchen Familien aus vielen europäischen Ländern wie Portugal, Polen, Italien, Türkei, Griechenland, ehemaliges Jugoslawien und europäischen Mittelmeeranrainerstaaten an (Abb. 1). Ab 1989 wählten viele Russlanddeutsche, vor allem aus der Region um Kasachstan und Sibirien, den Kreis Euskirchen als Ort für einen Neubeginn aus. Abb. 1: Rangfolge der nichtdeutschen Bevölkerung im Kreis Euskirchen 2013 Quelle: Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW Heute wirken infolge dessen viele Weltreligionen und Glaubensrichtungen wie die Katholische Kirche, Evangelische Kirche, Evangelischen Freikirche, Neuapostolische Kirche, Apostolische Gemeinschaft, Bahai-Religion, Griechisch-Orthodoxe Kirche und der Islam im Kreis Euskirchen friedlich nebeneinander und miteinander. Der Kreis Euskirchen wird seit Jahrzehnten durch Zuwanderung bereichert. Von ca. 190.000 Einwohnern waren 2013 etwa 11.000 Nichtdeutsche (5,7%) und rund 31.000 Deutsche mit Migrationshintergrund (16,2%) (Abb. 2), die entweder im Laufe ihres Lebens eingebürgert 6 „Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen wurden oder mindestens noch ein ausländisches Elternteil aufweisen. Für die Bewahrung und Ausbau dieser kulturellen und sprachlichen Vielfalt und die Nutzung von bereits vorhandenen kulturellen und interkulturellen Ressourcen ist das Hauptziel des Kreises Euskirchen die Weiterentwicklung aktiver Willkommenskultur und erfolgreicher Integrationspolitik. Der Kreis Euskirchen will nicht nur heute, sondern auch in Zukunft für Migrantinnen und Migranten sowie Fachkräfte aus dem Ausland als neuer Lebensmittelpunkt attraktiv bleiben. Abb. 2: Bevölkerung im Kreis Euskirchen nach Zuwanderungsstatus 2012 Quelle: Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW Flüchtlingssituation im Kreis Euskirchen Die Anzahl der Menschen, die vor politischer Verfolgung nach Deutschland fliehen und hier politisches Asyl bzw. die Gewährung internationalen Schutzes beantragen, ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Für das Jahr 2015 prognostiziert das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine weitere Steigerung der Zahl neuer Asylanträge. Bei vielen Flüchtlingen ist die Bleibewahrscheinlichkeit aufgrund der politischen Situation in ihren Herkunftsländern hoch. Asylbewerbersituation im Kreis Euskirchen: 1.870 Asylbewerber/innen (Stand: Oktober 2015) 7 „Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen Abb.2.1: Top 10 der Herkunftsländer (Quelle: Kreis Euskirchen, Stand 19.10.2015) Abb. 2.2: Entwicklung Zahl Asylbewerber/innen Januar bis Oktober 2015 Kreis Euskirchen (Quelle: Kreis Euskirchen, Stand: 19.10.2015) Die steigenden Flüchtlingszahlen stellen die Kommunen im Kreis Euskirchen vor hohe Anforderungen. Sie sind zuständig für die Versorgung und Unterbringung. Es müssen immer wieder neue Unterkünfte organisiert und teilweise umgebaut werden. 8 „Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen Aufgrund der persönlichen Situation der Flüchtlinge (keine angelegten Angebote zur Schaffung von Tagesstruktur, keinen Zugang zu Integrationskursen, Information der Medien über die Fluchtumstände am und im Mittelmeer) sind immer mehr Bürgerinnen und Bürger bereit, sich freiwillig zu engagieren. In jeder kreisangehörigen Kommune im Kreis Euskirchen haben sich Initiativen gegründet, um Flüchtlingen zu helfen und ihnen hier eine Orientierung zu geben. Seitens der bürgerschaftlich Engagierten erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Kommunen, um Hilfen und Angebote zu optimieren. Die Unterstützung der Flüchtlinge reicht von Orientierungsangeboten („Wie funktioniert die deutsche Mülltrennung,“ „Wie komme ich zum – richtigen – Arzt,“ „Wo ist die nächste Tafel zur Essensausgabe und die Kleiderkammer“ etc.) über Deutschförderangeboten bis hin zu Angeboten zu Freizeitaktivitäten (Sportangebote, Ausflüge und erlebnispädagogische Angebotemit Netzwerkpartnern). Wohlfahrtsverbände, kirchliche Vereinigungen und diverse Beratungsstellen haben auf die Situation reagiert und erstellen Angebote, teilweise in Kooperation untereinander, um Kommunen und freiwillig engagierte Bürgerinnen und Bürger (im Ehrenamt) zu unterstützen. Erstaufnahmeeinrichtung des Landes NRW Seit Oktober 2015 besteht in der Stadt Euskirchen nach dem Umbau der ehemaligen Schule in den Erftauen eine offizielle Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE)mit max. 300 Plätzen. Notunterkünfte des Landes NRW Wie in anderen Gebietskörperschaften der Bundesrepublik werden auch im Kreis Euskirchen seitens des Landes NRW übergangsweise Notunterkünfte eingerichtet, da die Erstaufnahmeeinrichtungen (EAEs) bzw. Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUEs) zweitweise keine Aufnahmekapazitäten mehr aufweisen. Zu Beginn des Jahres wurden im Tagungshaus in Kronenburg für ca. zwei Monaten 50 Flüchtlinge untergebracht. Seit August besteht die Notunterkunft im Landschulheim Gemünd mit einer Besetzung von etwa 200 Personen. Seit Oktober werden weitere 200 Personen in einem ehemaligen DHLGebäude in der Stadt Euskirchen und ca. 100 in einer Jugendherberge Hellenthal versorgt. Weitere Notunterkünfte sind in Planung. Als Betreiber dieser Notunterkünfte wird vom Land u.a. das Deutsche Rote Kreuz(DRK) beauftragt. 9 „Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen Freiwillig engagierte Bürgerinnen und Bürger bieten auch in den Notunterkünften Freizeitangebote und Deutschförderung an. Der Notwendigkeit zum Ausbau der gesellschaftlichen Integration von Flüchtlingen mit hoher Bleiberechtswahrscheinlichkeit und einer Willkommenskultur zugunsten aller im Kreis Euskirchen befindlichen Flüchtlinge wird im Kreis Euskirchen in hohem Maße entsprochen. Mit einer Willkommenskultur und einer effizienten Integrationspolitik kann garantiert werden, dass gerade junge Migrantinnen und Migranten gleiche Bildungschancen haben wie Kinder und Jugendliche ohne Migrationshintergrund. „Willkommenskultur“ und „Vielfalt leben“ vereinen sich zur erfolgversprechenden Zukunftsperspektive. Sabine Sistig Henrike Berners Leiterin III/49 Integrationsbeauftragte Kreis Euskirchen Kommunales Bildungs-und Integrationszentrum (KoBIZ) Team Kommunales Integrationszentrum (KI) Kreis Euskirchen / KoBIZ III/49 Henrike Berners, Dipl. Pädagogin, Leiterin KI Ilhan Güngör, Lehrkraft, Stellvertretender Leiter KI Annette Bahner, Pädagogische Mitarbeiterin Jutta Bernardy, Lehrkraft Roland Kuhlen, Sozialpädagogischer Mitarbeiter Vera Secker, Dipl. Geografin Irina Ruppel, Teamassistentin Nina Göhr, Praktikantin 10 „Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen 2 Der Bericht zum Integrationskonzept des Kreises Euskirchen im Sinne von „Vielfalt leben“ „Vielfalt leben“ – dabei geht es vor allem um die Nutzung der kulturellen, sprachlichen und arbeitsmarktrelevanten Ressourcen, die Menschen mit Migrationshintergrund und Zuwandererinnen und Zuwanderer besitzen. Sie tragen zur Leistungs- und Innovationsfähigkeit unseres Kreises bei. Sie sprechen verschiedene Mutter- und Familiensprachen, gehören verschiedenen Religionsgemeinschaften an und pflegen unterschiedliche Lebensstile. Angesichts der zunehmenden Alterung, des Bevölkerungsrückgangs (vgl. Abschnitt 2.2) und des Wegzugs von Fachkräften in Großstädte gilt es, die Zuwanderung als Chance wahrzunehmen. Migrantinnen und Migranten sowie ausländische Fachkräfte, die aus eigenem Antrieb kommen, bringen fachliche Qualifikationen und kulturelle Anregungen mit in den Kreis Euskirchen. Der Wettbewerb um kluge und aktive Menschen hat längst begonnen. Die rechtlichen und inhaltlichen Grundlagen für den Bericht „Vielfalt leben“ des Kreises Euskirchen sind: Am 14. Februar 2012 wurde das „Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen“ verabschiedet, das als Grundlage der Integrationspolitik in Nordrhein-Westfalen mehr soziale Gerechtigkeit und Chancengleichheit für Menschen mit Migrationshintergrund oder Zuwanderergeschichte schaffen soll. Die im § 7 Abs. 1 des Gesetzes vorgesehene Förderung von Kommunalen Integrationszentren durch Vorlage eines Integrationskonzeptes wurde mit der Erstellung des Konzeptes in Anspruch genommen. Grundhaltung eines solchen Konzeptes soll laut Gesetz sein: “Integration ist kein einseitiger Anpassungsakt von Zugewanderten, sondern ein interaktiver Prozess zwischen Zuwanderern und Aufnahmegesellschaft, der sowohl eine Integrationsleistung der Zuwanderer als auch eine Veränderung der Mehrheitsgesellschaft beinhaltet.“ In dem am 19.12.2012 vom Kreistag des Kreises Euskirchen beschlossenen „Integrationskonzept des Kreises Euskirchen“ als Vorläufer des jetzt vorliegenden Berichtes „Vielfalt leben“, werden als Ziele die Entwicklung und Förderung von Maßnahmen und Projekten definiert, die der gleichberechtigten Teilhabe an Gesellschaft und Bildung, der erfolgreichen sozialen Eingliederung und der Herstellung von Chancengleichheit von Ausländerinnen und Ausländern sowie Menschen mit Migrationshintergrund dienen sollen. Grundlegend sind dabei die Verbesserung der beruflichen Integration, die Verstärkung der zielgruppenorientierten und wohnortnahen Sprachförderung und die Verbesserung der Aufklärung von Migrantinnen und Migranten zum Gesundheitsschutz durch verstärkte Öffentlichkeitsarbeit und Durchführung von lokalen Gesundheitstagen. Zielgruppe des Integrationskonzeptes sind Nichtdeutsche und Deutsche mit Migrationshintergrund. Gem. § 4 Abs. 1 des Teilhabe- und Integrationsgesetzes NRW 11 „Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen gehören hierzu (1) Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind oder (2) außerhalb des heutigen Gebietes des Bundesrepublik Deutschland geborene und seit dem 01.01.1950 nach Deutschland zugewanderte Personen oder (3) Personen, bei denen mindestens ein Elternteil die in (2) beschriebenen Kriterien erfüllt. Im April 2013 beschloss der Kreistag des Kreises Euskirchen das Handlungskonzept der „Demografie-Initiative Kreis Euskirchen“ mit seinen wichtigsten Leitzielen wie gleiche Bildungschancen für alle Bevölkerungsgruppen, die Förderung von Willkommenskultur und Chancengleichheit für Menschen mit Migrationshintergrund und Zuwanderergeschichte, die Erhöhung der Familien- und Seniorenfreundlichkeit und die bessere Integration in den Arbeitsmarkt. 2.1 Die Einrichtung des Kommunalen Integrationszentrums (KI) in Euskirchen Mit der Verabschiedung des „Gesetzes zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen“, das im Februar 2012 fraktionsübergreifend mit großer Mehrheit im Landtag verabschiedet wurde, wurde im § 7 der Grundstein für die Einrichtung von Kommunalen Integrationszentren (KI) gesetzt. Es versteht sich als neues Angebot des Landes an die Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen zur Unterstützung ihrer Integrationsarbeit vor Ort. Zum heutigen Zeitpunkt sind bereits 49 Kommunale Integrationszentren in NRW eingerichtet, die ihre Arbeit aufgenommen haben (siehe Abb. 3). Viele Kreise und kreisfreie Städte in NRW können auf den Erfahrungen der Integrationsarbeit aufbauen, die jahrzehntelang in den so genannten „Regionalen Arbeitsstellen zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien (RAA)“ und später im Landesprogramm „Innovation in der kommunalen Integrationsarbeit (KOMM-IN NRW)“ gesammelt worden sind. Innerhalb dieser Rahmenbedingungen beginnt das KI des Kreises Euskirchen am 15. Januar 2014 in der neu gegründeten ursprünglichen „Organisationseinheit Sozialplanung“, heutiges Kommunales Bildungs- und Integrationszentrum Kreis Euskirchen (KoBIZ), seine Migrationsund Integrationsarbeit. 12 „Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen Abb. 3: Die Kommunalen Integrationszentren in NRW Landesweite Koordinierungsstelle der Kommunalen Integrationszentren (LaKI) Februar 2015 2.2 Demografische Entwicklung im Kreis Euskirchen Vor dem Hintergrund der zunehmenden Alterung, des Bevölkerungsrückgangs und des faktisch fortdauernden Abstroms von Fachkräften in Großstädte gewinnen die Erkenntnisse aus dem Bericht „Vielfalt leben“ Bedeutung im Wettbewerb um Fachkräfte unabhängig von deren Geschlecht, Alter, Herkunft, Religion oder körperlicher Beeinträchtigung. Nacheinander sollen die wichtigsten demografischen Variablen beleuchtet werden: 2.2.1 Bevölkerungsrückgang Der Bevölkerungsrückgang wird den Kreis Euskirchen in den nächsten 15 Jahren nach einer Bevölkerungsvorausberechnung des „Landesbetriebes Information und Technik NordrheinWestfalen (IT.NRW)“ in demografischer sowie sozialer Hinsicht stark beschäftigen (s. Abb. 4). So wird davon ausgegangen, dass die Bevölkerung im Kreis Euskirchen bis 2030 um 1% zurückgehen wird. Die vorausberechnete Entwicklung in den Städten und Gemeinden ist dabei sehr unterschiedlich. Für die Gemeinde Weilerswist wird ein Bevölkerungswachstum bis 2030 von +23,1% prognostiziert. Weilerswist ist damit die einzige Kommune im Kreis, der ein größeres (deutliches) Bevölkerungswachstum vorausberechnet wird. Eine nahezu 13 „Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen unveränderte Anzahl an Einwohnerinnen und Einwohnern wird nach den Berechnungen von IT.NRW die Stadt Zülpich (+0,5%) haben. In den anderen Kommunen wird von einer rückläufigen Einwohnerzahl ausgegangen. Dabei reicht das Spektrum der negativen Bevölkerungsentwicklung von -14,4% in der Stadt Schleiden bis zu -2,2% in der Stadt Mechernich. Allen Kommunen gemein ist, dass die Zahl der älteren Einwohner (65+) zunimmt, während die Zahl der Kinder und Jugendlichen zurückgeht (Fortschreibung Sozialbericht Kreis Euskirchen). Abb. 4: Bevölkerungsentwicklung für die Städte und Gemeinden des KreisesEuskirchen 2013bis 2030 Quelle: FortschreibungSozialbericht Kreis Euskirchen. 2.2.1.1 Alterung der Gesellschaft Eine weitere wichtige Variable ist die Alterung, d.h. die Erhöhung des Durchschnittsalters der Bevölkerung im Kreis Euskirchen. Anhand der Anteile der einzelnen Altersgruppen (unter 18 Jahre, zwischen 18 und 65 Jahren sowie über 65 Jahre) an der Gesamtbevölkerung, lässt sich darstellen, in wie weit die Alterung der Gesellschaft vorangeschritten ist (Abb. 5). 14 „Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen Abb. 5: Altersstruktur der Gemeinden 2013 - Zensuswerte Quelle: FortschreibungSozialbericht Kreis Euskirchen. So beträgt der durchschnittliche Anteil der unter 18-Jährigen im Kreis Euskirchen an der Gesamtbevölkerung insgesamt 17%. Einen geringeren Anteil hat diese Altersgruppe in Bad Münstereifel (16%) und Hellenthal (16%). In den anderen Städten und Gemeinden des Kreises entspricht der Anteil dem Kreisdurchschnitt oder liegt höher. Im Vergleich dazu ist kreisweit die Bevölkerungsgruppe zwischen 18 und 65 Jahren, also der Großteil der Personen im erwerbsfähigen Alter, mit einem durchschnittlichen Anteil von 63% vertreten. Die Gemeinde Weilerswist bildet den höchsten Anteil dieser Bevölkerungsgruppe mit 65%, den niedrigsten Wert weist die Gemeinde Dahlem mit 59% auf. Die Altersgruppe der 65Jährigen und ältermacht insgesamt 20% der Gesamtbevölkerung des Kreises aus. Den höchsten Anteil haben Hellenthal und Bad Münstereifel mit je 24%. In der Stadt Schleiden und der Gemeinde Blankenheim liegt der Anteil mit 23%und in der Stadt Bad Münstereifel mit 24% über dem Durchschnitt. Leicht unterdurchschnittliche Anteile haben die Stadt Zülpich, die Gemeinde Weilerswist, die Stadt Mechernich und die Stadt Euskirchen mit jeweils 19%. Ein Vergleich der gegenwärtigen Altersstruktur mit 2006 zeigt, dass sich die Anteile der unter 18-Jährigen in allen Kommunen rückläufig entwickeln, während die Anteile der anderen beiden Altersklassen zunehmen (Abb. 6-8). Der Kreis Euskirchen wird älter. Die Zahl der Kinder und Jugendlichen geht zurück. Zwischen 2012 und 2013 war dieser Rückgang jedoch moderat. Im gesamten Kreis ging die Zahl der unter 6-Jährigen um nur 150 Personen zurück. Derzeit liegt der Anteil im Kreis bei 4,7%. Einen überdurchschnittlichen Anteil mit über 5% haben die Städte Mechernich sowie die 15 „Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen Gemeinden Weilerswist und Dahlem. Der Anteil der Bevölkerungsgruppe stieg in Blankenheim (+0,5%, +15 Personen).In den anderen Kommunen war die Entwicklung negativ (Abb. 7). Ein anderes Bild der Entwicklung zeigt sich bei den Personen im Alter über 85 Jahre. Ihre Zahl steigt in allen Städten und Gemeinden des Landkreises an und ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung nimmt zu. Im Kreis liegt ihr Anteil bei 2,5% (2013). Einen stark überdurchschnittlichen Anteil dieser Bevölkerungsgruppe mit über 3% haben die Städte Bad Münstereifel und Schleiden sowie die Gemeinde Dahlem. Abb. 6: Anteil der unter 18 Jährigen an der Gesamtbevölkerung – 2012und 2013 Quelle: FortschreibungSozialbericht Kreis Euskirchen. 16 „Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen Abb. 7: Anteil der unter 6-jährigen Kinder an der Gesamtbevölkerung– 2012und 2013 Quelle: FortschreibungSozialbericht Kreis Euskirchen. Abb. 8: Anteil der über 85-Jährigen an der Kreisbevölkerung – 2012bis 2013 Quelle: FortschreibungSozialbericht Kreis Euskirchen. 17 „Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen 2.3 Migration und Integration Der Anteil der Nichtdeutschen, d.h. der Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, (Abb. 9) liegt im Jahr 2013im Kreis Euskirchen bei 5,0%.Die höchsten Anteile fallen auf die Stadt Euskirchen mit 7,5%. In den anderen Städten und Gemeinden des Kreises liegt der Ausländeranteil unter dem Durchschnitt des Kreises. Den niedrigsten Ausländeranteil weißt die Gemeinde Kall mit 2,8% auf. Im Vergleich zu 2012ist der Ausländeranteil 2013im Kreis insgesamt leicht angestiegen (+0,2%). Vor dem Hintergrund der Alterung und des Bevölkerungsrückgangs als gesamtgesellschaftliche Entwicklung kann der Zuwachs an Ausländerinnen und Ausländern auch einen Zuwachs an Arbeits- und Fachkräften bedeuten. Abb. 9: Anteil der Nichtdeutschen – 2012 und 2013 Quelle: FortschreibungSozialbericht Kreis Euskirchen. 18 „Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen 2.4 Teilhabe an Bildung und Ausbildung Teilhabe an Bildung und Ausbildung ist ein entscheidender Faktor für die Verhinderung von sozialer Segregation und der Bildung von Parallelgesellschaften und gleichzeitig Zukunftsgarant im demografischen Wandel. Während der Anteil der Schulabgänger, die ohne Abschluss die Schule verlassen, landesweit von 5,4 % (2011) auf rd. 5,0% (2013) gesunken ist, lag der Wert im Kreis Euskirchen bereits 2011 mit 4,1% unter dem Landesdurchschnitt und ist bis 2013 um weitere0,7% gesunken(Abb. 12). Abb. 12: Anteil der Schulabgänger ohne Hauptschulabschluss - 2011und 2013 Quelle: FortschreibungSozialbericht Kreis Euskirchen. Die scheinbar günstige Bildungssituation zeigt sich auch bei den Schulübergängen von der Grundschule in die Gymnasien, bei denen der Kreis Euskirchen 2014/2015 mit rd. 48% im Landesvergleich vorne lag(Quelle: Fortschreibung Sozialbericht Kreis Euskirchen). Bezieht man in diese Betrachtung die Gruppe der nichtdeutschen mit ein, relativiert sich das positive Gesamtergebnis. 14,4% der Nichtdeutschen beendeten im Schuljahr 2011/2012 die Hauptschule ohne Abschluss, während es bei den Deutschen 3,1% sind. Mit dem Hauptschulabschluss schließen 30,8% der Nichtdeutschen die Schule ab, gegenüber 17,6% der Deutschen. Bei der Erreichung der Fachoberschulreife gleicht sich die Situation etwas an: 39,4% Nichtdeutsche gegenüber 39,6% Deutschen. Die Unterschiedlichkeit zeigt sich dann 19 „Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen wieder beim (Fach-)Abitur, mit dem nur 15,4% der Nichtdeutschen gegenüber 39,7% der Deutschen die Schule beendeten (Abb. 13). Insgesamt deuten die hier angeführten Bildungsdaten auf eine immer noch erhebliche Diskrepanz zwischen den Bildungsabschlüssen von Kindern mit und Kindern ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Abb. 13: Anteil der deutschen und nichtdeutschen Schulabgänger/innen - 2011/12 Quelle: Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW Ziel… … bleibt die Verbesserung der Bildungschancen sowohl von nichtdeutschen Kindern und Jugendlichen als auch von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund als zentrale Aufgabe der Integrationspolitik des Kreises Euskirchen. 2.5 Teilhabe am Arbeitsmarkt Die Arbeitslosenquote im Kreis Euskirchen hat sich von 2006 mit rd. 9,3% bis 2012 auf rd. 6,8% verringert. Nach einem zwischenzeitlichen Anstieg im Jahre 2009 (in der Stadt Euskirchen auch noch 2010) ist die Zahl seither wieder rückläufig (Quelle EMPIRICA 2013: S. 18 ff Sozialbericht Kreis Euskirchen). Trotzdem entscheidet immer noch der Migrationshintergrund über den Erfolg oder Misserfolg der Integration in den Arbeitsmarkt: Während 2012 die Arbeitslosenquote bei Deutschen bei 6,4% liegt, beträgt sie in der Gruppe der Nichtdeutschen 16,2 %. Positiv zu verzeichnen ist, dass die Werte in Gesamt-NRW geringfügig höher ausfallen (Abb. 14). Auch unter SGB II-Leistungsempfängern sticht der Anteil der Nichtdeutschen mit 11,7% gegenüber 5,6% Deutschen signifikant hervor. Hier liegt 20 „Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen der NRW-Durchschnitt bei den Nichtdeutschen weit höher als im Kreis Euskirchen, was für die besseren Chancen dieser Gruppe am Arbeitsmarkt des Kreises sprechen könnte (Abb. 15). So wie Bildung der wichtigste Schlüssel für den sozialen Aufstieg in Deutschland ist, ist die Arbeitsmarktbeteiligung die Konsequenz einer gelungenen oder nicht gelungenen gesellschaftlichen Integration. Damit wird Bildung zum entscheidenden Barometer für Armut, für den Grad der sozialen Segregation sowie für die Höhe des Risikos, dass sich Parallelgesellschaften herausbilden bzw. verfestigen. Abb. 14: Arbeitslosenquote von Deutschen und Nichtdeutschen - 2012 Quelle: Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW 21 „Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen Abb. 15: Deutsche und nichtdeutsche SGB II-Leistungsempfänger –Quoten 2012 Quelle: Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW Ziel… … ist somit weiterhin die Verbesserung der Teilhabe am Arbeitsmarkt für Nichtdeutsche, Deutsche mit Migrationshintergrund zusätzlich zu den insgesamt sozial benachteiligten Deutschen. 2.6 Die Gesundheitssituation Die gesundheitliche Lage von Kindern in den Gemeinden im Kreis Euskirchen wird anhand statistischer Auswertungen der Schuleingangsuntersuchung (SEU) dargestellt. Im Folgenden werden die Befunde der Schuleingangsuntersuchungen in den Bereichen Teilnahme an der Früherkennungsuntersuchung U8, Übergewicht/Adipositas und Sprachauffälligkeiten aufgezeigt. Eine weiterführende detaillierte Darstellung der Untersuchungen, der Begriffsdefinitionen sowie weiterer Ergebnisse in allen Bereichen der Untersuchung finden sich im Bericht zur Schuleingangsuntersuchung (http://www.kreiseuskirchen.de/service/gesundheit/gesundheitsberichterstattung.php). Bei den SEUs wird auf freiwilliger Basis anhand des Bildungsabschlusses und des Ausbildungsabschlusses der Eltern ein Sozial-Score erfasst. Dieser Sozial-Score ordnet die Kinder einem niedrigen, mittleren und hohen Sozial-Score zu. Darüber hinaus werden die Kinder anhand der in den ersten vier Lebensjahren in der Familie überwiegend gesprochenen Sprache in Kinder mit und ohne Migrationshintergrund eingeteilt. Zu beachten ist, dass die Gesamtzahl der untersuchten Kinder in einzelnen Kommunen sehr klein sein kann. Schwankungen der Werte ergeben sich hier zum Teil aufgrund von Auffälligkeiten bei nur wenigen Kindern und haben keine statistisch bedeutsame 22 „Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen Aussagekraft. In den folgenden Tabellen sind die Anzahl der ausgewerteten Fälle nach dem Schuljahr (Einschulung des Kindes) sowie die Anzahl der ausgewerteten Fälle in den einzelnen Gemeinden dargestellt. Auf Grund der geringen Fallzahlen in einigen Gemeinden werden gemeindespezifische Auswertungen im Folgenden immer für mehrere Jahre zusammengefasst dargestellt. Abb. 16: Ausgewertete Fälle der SEU im Kreis Euskirchen insgesamt Ausgewertete Fälle Schuljahr (Einschulung) 2010/2011 2011/2012 2012/2013 2013/2014 2014/2015 insgesamt 1.824 1.701 1.656 1.760 1.703 mit Angabe zum mit Angabe zum SozialMigrationshintergrund Score 1.819 1.353 1.661 1.401 1.655 1.347 1.759 1.456 1.702 1.425 Quelle: Fortschreibung Sozialbericht Kreis Euskirchen Die Anzahl der ausgewerteten Fälle ist insgesamt in den letzten drei Jahren relativ konstant geblieben. Im Kreis Euskirchen liegt die Zahl der übergewichtigen und stark übergewichtigen Kinder relativ konstant bei 9%1 (2008 bis 2015 kumuliert). Kreisweit zeigt sich im Jahr 2014/15 jedoch ein Anstieg des Anteils übergewichtiger Einschüler/innen auf ca. 11%. Die Daten der zukünftigen Jahrgänge werden hier Auskunft über einen Trend zur Gewichtssteigerung geben. Beobachtete Schwankungen in einzelnen Gemeinden wie z.B. Schleiden bewegen sich im Bereich der Norm und stellen aufgrund geringer Fallzahlen keine statistisch bedeutsame Veränderung dar. 1 Als übergewichtig werden Kinder definiert, die schwerer als 90% alters- und größengleicher Kinder sind, als stark übergewichtig Kinder, die schwerer als 97% des Vergleichswertes sind. 23 „Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen Abb. 17: Übergewichtigkeit bei Kindern im Kreis Euskirchen - Schuljahre 2008/2009 bis 2011/2012 und 2012/2013bis 2014/2015 Quelle: Fortschreibung Sozialbericht Kreis Euskirchen Der soziale Hintergrund der Kinder gemessen anhand des Sozial-Scores (Bildungsniveau der Eltern) wie auch der Migrationshintergrund beeinflussen die Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchung zum Teil erheblich. Beschreibend lässt sich feststellen, dass die Eltern der Einschüler/innen in den letzten Jahren zu einem geringen Anteil von ca. 20% einen niedrigen Sozial-Score aufweisen. Das Verhältnis von mittlerem und hohem Sozial-Score schwankt in den einzelnen Jahren um je ca. 40%, mit einer Tendenz zu niedrigeren Anteilen an hohem Sozial-Score. In 2014/5 beispielsweise hat über die Hälfte der Kinder einen mittleren (53%) und nur 26% einen hohen Sozial-Score.(vgl. Tab. 63 im Anhang). Der Anteil der Kinder mit Migrationshintergrund in den Schuleingangsuntersuchungen ist zwischen 2012/2013 (18%) und 2014/2015 (19%) in etwa gleichgeblieben (vgl. Tab. 64 im Anhang). Betrachtet man das Verhältnis von Kindern mit Migrationshintergrund in den drei Kategorien des Sozial-Scores zeigt sich eine deutliche Überrepräsentation in der Kategorie niedriger Sozialstatus, d.h. Kinder mit Migrationshintergrund stammen deutlich häufiger aus Familien mit niedrigem Sozial-Score als aus Familien mit mittlerem oder hohem Sozial-Score. Dieses Verhältnis ist in den letzten Jahren nahezu konstant. In Bezug auf Sprachauffälligkeiten, definiert als Defizite in verschiedenen sprachlichen Untertests der Schuleingangsuntersuchung wie der Artikulation oder der grammatikalischen 24 „Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen Kompetenz, liegt der Anteil der Kinder mit Beeinträchtigungen relativ konstant um 28% (kumuliert für 2012/2013 bis 2014/2015) mit leichten Schwankungen (29% in 2012/2013 bzw. 27% in2014/2015). Abb. 18: Sprachauffälligkeiten bei Kindern in den Gemeinden im Kreis Euskirchen (Schuljahre 2012/2013 bis 2014/2015 kumuliert) Quelle: Fortschreibun Sozialbericht Kreis Euskirchen Für den Anteil von Kindern mit Übergewicht ist in den letzten drei Jahren durchgängig die starke Abhängigkeit vom Sozial-Score festzustellen. Während im Kreis Euskirchen im Durchschnitt rund 9% der Kinder übergewichtig oder adipös sind, beträgt der Anteil bei niedrigem Sozial-Score fast 13%. Bei mittlerem Sozial-Score liegt der Anteil im Durchschnitt, während er bei hohem Bildungsniveau der Eltern da-runter liegt. Kinder mit Migrationshintergrund sind häufiger übergewichtig als Kinder ohne Migrationshintergrund. Der Sozial-Score hat bei Kindern mit Migrationshintergrund keinen nennenswerten Einfluss. 25 „Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen Abb. 19: Übergewicht und Adipositas bei Kindern nach Sozial-Score im Kreis Euskirchen (Schuljahre 2012/2013 bis 2014/2015) - kumuliert Quelle: FortschreibungSozialbericht Kreis Euskirchen Sprachauffälligkeiten zeigen ebenfalls einen starken Sozialgradienten, d.h. Kinder mit niedrigem Sozial-Score haben sehr viel häufiger auffällige Sprachbefunde als Kinder mit mittlerem oder hohem Sozial-Score. Die Rate der Kinder mit Sprachauffälligkeiten ist bei Kindern mit Migrationshintergrund nach wie vor höher als bei Kindern ohne Migrationshintergrund, jedoch ist bei der erstgenannten Gruppe in den letzten drei Jahren ein Rückgang von 35% auf 32% (vgl. Abb. 9 im Anhang) festzustellen. Betrachtet man die Befunde zu Sprachauffälligkeiten differenziert für den Migrationshintergrund und den Sozial-Score gleichzeitig nähern sich die Ergebnisse für Kinder mit und ohne Migrationshintergrund nahezu an, d.h. das Bildungsniveau der Eltern hat einen erheblich stärken Einfluss auf die Sprachbefunde der Kinder als der Migrationshintergrund an sich. 26 „Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen Abbildung 20: Sprachauffälligkeiten bei Kindern nach Sozial-Score im Kreis Euskirchen (Schuljahre 2013/2014 bis 2014/2015) Abbildung 21: Sprachauffälligkeiten bei Kindern nach Sozial-Score und Migrationshintergrund im Kreis Euskirchen (Schuljahre 2013/2014 bis 2014/2015) 27 „Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen Ziel… … der Integrationspolitik ist die Verbesserung der gesundheitlichen Situation von Nichtdeutschen, Deutschen mit Migrationshintergrund und sozial benachteiligten Personen mithilfe von Gesundheitsförderung, -beratung und -prävention. 2.7 Pflege und Migration Die Herausforderungen, die in den nächsten Jahren auf den Altenhilfe- und Altenpflegebereich zukommen, seien in diesem Zusammenhang genannt. Das Robert KochInstitut geht bereits im „Schwerpunktbericht der Gesundheitsberichterstattung des Bundes“ aus dem Jahre 2008 davon aus, dass sich die zweite und dritte Generation der Nichtdeutschen und Deutschen mit Migrationshintergrund nicht mehr nur auf familienpflegerische Lösungen verlassen können, d.h. sie werden stärker das deutsche Altenpflegesystem in Anspruch nehmen. Dafür muss das Personal in der Altenpflege und hilfe interkulturell vorbereitet werden, damit die Betreuung und Pflege von Älteren mit Migrationshintergrund an kulturelle und soziale Unterschiede angepasst werden kann (Robert-Koch-Institut 2008: S. 102 ff.). Ziel… … muss sein, dass der Zugang zu Gesundheitsdiensten und Altenhilfeeinrichtungen insgesamt für Menschen mit Migrationshintergrund verbessert und Fachkräfte in interkultureller Kompetenz qualifiziert werden. 3 Das Konzept „Vielfalt leben“ Im Rahmen der Bearbeitung des „Integrationskonzeptes für den Kreis Euskirchen“ vom 19.12.2012 unterstützt das im Kreis Euskirchen neu geschaffene KI Projekte und Netzwerkprozesse im Rahmen der Strategie „Vielfalt leben“. Es initiiert in Kooperation mit und durch Impulse von Netzwerkpartnern die positive Entwicklung von Integrationsbemühungen von Menschen mit Migrationshintergrund. Das KI koordiniert auf der Basis des „Augenhöhe-Prinzips“ Akteurinnen und Akteure. Es erfasst, evaluiert und beobachtet systematisch mithilfe des Monitorings. Dem empirisch erhobenen Sozialbericht des Kreises Euskirchen zu demografischen, sozialen und bildungsbezogenen Entwicklungen im Kreis Euskirchen kommt dabei Bedeutung zu. Aus ihm lassen sich Handlungsempfehlungen ableiten, Ziele können formuliert werden. Bei Netzwerkprozessen und Projekten, welche die Ziele nicht erfüllen oder nicht absehbare negative Begleiterscheinungen mit sich bringen könnten, bietet die im Sozialplan eingebettete Integrationsplanung die Möglichkeit, in solche nicht erwünschten Verläufe steuernd einzugreifen. Im Folgenden werden die Bezüge des Integrationsberichts zum Integrationskonzept vom 19.12.2012 dargestellt. 28 „Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen Es wird aufgeführt, welche Rolle das KI als Handlungsfeld des KoBIZ bei der Formulierung und Umsetzung der Handlungsempfehlungen für effiziente, bedarfsgerechte und soziale Dienstleistungen, Projekte und Einrichtungen hat. 3.1 Das Integrationskonzept des Kreises Euskirchen vom 19.12.2012 und seine sechs Handlungsfelder Die Grundlage für den Integrationsbericht „Vielfalt leben“ bildet das erste „Integrationskonzept des Kreises Euskirchen“, in dem sechs wichtige Handlungsfelder definiert wurden mit den zentralen Herausforderungen: Interkulturelle Öffnung: Schaffung einer Willkommens- und Anerkennungskultur und mittelfristig interkulturelle Öffnung der öffentlichen Institutionen und Einrichtungen Bildung: Verbesserung der Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund und aus sozial benachteiligten Gruppen Ausbildung und Beruf: Bessere und nachhaltigere Integration von Menschen mit Migrationshintergrund, Nichtdeutschen und sozial Benachteiligten in den Arbeitsmarkt Sprache: Förderung der Mehrsprachigkeit an Schulen mit allen im Kreis Euskirchen vertretenen Sprachen, wie z.B. Türkisch, Russisch und Arabisch Gesundheit: Unterstützung und Beratungsangebote für Migrantinnen und Migranten bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen, Beratungsmöglichkeiten und Hilfsangeboten im Gesundheits-, Bildungs- und Sozialbereich Kultur, Sport und Freizeit: Unterstützung bei der Bildung von Interessensvertretungen und Initiativen sowie Initiierung des interreligiösen Dialogs zur Vermittlung zwischen den Religionen für gegenseitigen Respekt und Verständnis füreinander Eine Bearbeitung der Handlungsfelder beinhaltet die Weiterentwicklung von Maßnahmen und Projekten sowie die Hinzunahme von neuen Zielen, die zur allgemeinen Zielerreichung als angemessen und effizient betrachtet werden. 3.2 Die Umsetzungsvorhaben des Kommunalen Integrationszentrums Das KI hat sich gemäß den Vorgaben durch die Landeskoordinierungsstelle der Kommunalen Integrationszentren (LaKI) seit seiner Gründung folgende Handlungsschwerpunkte gesetzt: 1. Bildung 2. Gesundheit 29 „Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen Diesen Handlungsschwerpunkten sind folgende Umsetzungsvorhaben zugeordnet Schaffung einer Willkommens- und Anerkennungskultur; mittelfristige interkulturelle Einrichtungen; Öffnung der öffentlichen Institutionen und Verbesserung der Bildungschancen von Kindern und Migrationshintergrund und aus sozial benachteiligten Gruppen; Jugendlichen mit Förderung der Mehrsprachigkeit an Schulen mit allen im Kreis Euskirchen vertretenen Sprachen wie z.B. Türkisch, Russisch und Arabisch; Unterstützung und Beratung von Migrantinnen und Migranten, bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen, Beratungsmöglichkeiten und Hilfsangeboten im Gesundheits-, Bildungs- und Sozialbereich sowie bei der Bildung von Interessensvertretungen und Initiativen; Initiierung des interkulturellen Dialogs zur Vermittlung zwischen den Kulturen für gegenseitigen Respekt und Verständnis füreinander; bessere und nachhaltigere Integration von Menschen mit Migrationshintergrund, Ausländerinnen und Ausländer und sozial Benachteiligten in den Arbeitsmarkt; Verbesserung der deutschen Sprachkenntnisse aller neu zugewanderten Menschen; Verbesserung der Informationsmöglichkeiten über das deutsche Gesundheitswesen und Schaffung von Angeboten zur gesundheitlichen Prävention für Menschen mit Migrationshintergrund; Schaffung von Möglichkeiten zum interkulturellen Austausch, zum gemeinsamen Sport und zur Freizeitgestaltung. 3.3 Projekte, Kampagnen, Initiativen und Angebote in den sechs Handlungsfeldern 30 „Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen 3.3.1 Handlungsfeld Interkulturelle Öffnung Das erste Integrationskonzept des Kreises Euskirchen setzt sich theoretisch mit den vielfältigen Barrieren auseinander, die Nichtdeutsche und Menschen mit Migrationshintergrund davon abhalten, Angebote von Organisationen, Institutionen und staatlichen Einrichtungen, die für die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger zuständig sind, zu nutzen. Als Zugangshindernisse werden im Integrationskonzept u.a. „bestehende Sprachbarrieren und Segregation, fehlende Informationen über die Angebote, Ängste vor ausländerrechtlichen Konsequenzen, keine muttersprachlichen Fachkräfte, fehlende interkulturelle Kompetenz der deutschen Fachkräfte“ definiert. Die interkulturelle Öffnung soll (…) „die Strukturen mit ihrer Exklusion verändern und ist als Prozess zu verstehen, der einer regelmäßigen Kontrolle auf Wirksamkeit und einer entsprechenden Anpassung bedarf (S. 11 f.).“ Die geplanten „Maßnahmen zur (1) interkulturellen Orientierung und Öffnung von sozialen Diensten im Sozialraum (2) Erhebung des Migrationshintergrundes bei den Beschäftigten der Kreisverwaltung (3) Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen und (4) aktive Werbung bei Einstellung und Ausbildungsmessen“ sind vom KI in den folgenden Projekten umgesetzt worden: 3.3.1.1 Wegweiser für Migrantinnen und Migranten Ein deutschsprachiger Wegweiser für Migrantinnen und Migranten „Willkommen im Kreis Euskirchen“ ist Ende 2014 vom KI in Kooperation mit der Integrationsagentur des DRK zusammengestellt worden und wurde als Broschüre in Taschenformat veröffentlicht. Er soll zur Transparenz über die Dienstleistungen, Beratungsmöglichkeiten und Hilfsangebote im Bildungs- und Sozialbereich für Menschen mit Migrationshintergrund unter Einbeziehung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden beitragen. In einem ersten Schritt hat die Integrationsagentur des DRK Befragungen zum Format der Broschüre in Integrationskursen durchgeführt. Der überwiegende Teil der Teilnehmer/innen hat sich für ein DIN A7 Taschen-Format ausgesprochen. Im zweiten Schritt haben die Integrationsagentur und das KI in Zusammenarbeit mit verschiedenen Abteilungen der Kreisverwaltung die Inhalte festgelegt. Unter den Überschriften Ausländerbüro, Migrationsberatungen, Einbürgerung, Integrations- und Deutschkurse, Anerkennung im Ausland erworbener schulischer und beruflicher Abschlüsse, Kinder / Jugend / Familie, allgemeine Sozialberatung, Hilfe für Frauen, Schwangerschaftsberatung, Senioren, Verkehrsverbindungen, Stadt- und 31 „Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen Gemeindeverwaltungen, Beruf / Job, Studium, berufliche Integration, mögliche finanzielle Hilfe, Tafeln / Lebensmittelausgaben, Kleiderkammern / Möbellager, Polizeiwachen, Krankenhäuser, Notfallnummern und Ärzte finden Interessierte wichtige Informationen, Adressen, Telefonnummern und die Öffnungszeiten der jeweiligen Stelle. Die Übersetzung in fünf Sprachen erfolgte teilweise durch Mitarbeitende des KoBIZTeams und teilweise durch mehrsprachige Mitbürgerinnen und Mitbürgern. Die Broschüre liegt neben der deutschen Ausgabe seit Mai 2015 in den Sprachen Türkisch und Russisch vor und ist seit Juli 2015 in den Sprachen Arabisch, Französisch und Englisch verfügbar. Alle Versionen sind auf der Homepage des Kreises als PDF-Datei verfügbar. Die Kosten zur Erstellung der Wegweiser wurden übernommen von der DemografieInitiative Kreis Euskirchen; auch Fördergelder des Landes NRW standen zur Finanzierung zur Verfügung. Ziel ist für 2016 die Erstellung weiterer Ausgaben in Serbisch/Kroatisch, Persisch und Tigrinya. 3.3.1.2 Interkulturelle Öffnung der Verwaltung Willkommenskultur und interkulturelle Öffnung der Ämter und Behörden werden oft ausschließlich im Zusammenhang mit Zuwanderung und Migration genannt. Im KI wird der Begriff analog zu den Menschenrechten bewusst auf alle Menschen im Kreis Euskirchen angewandt, seien sie verschiedenen Geschlechts, aus unterschiedlichen Sozialmilieus, Altersgruppen, mit Behinderungen oder aus verschiedenen Religionen und Kulturen. Es geht dabei in erster Linie um einen friedlichen und respektvollen Umgang miteinander unabhängig von Abstammung oder Herkunft. Ein solches Ambiente bedingt von Anfang an auch eine zuwanderungsfreundliche und mehrsprachige Willkommenskultur in Verwaltung. 3.3.1.2.1 Ermittlung des Migrationshintergrundes und Erfassung der in der Kreisverwaltung zur Verfügung stehenden Sprachressourcen der Mitarbeitenden Zieldieses Projektes ist es, die Interkulturelle Öffnung bei öffentlichen Trägern der Schulen und in der Verwaltung in Abstimmung mit den Entscheidungsträgern im Jahr 2015 voranzubringen. Die hierzu erforderliche Erhebung soll in Form eines vom KI entworfenen und mit der Verwaltungsleitung abgestimmten Fragebogens von der zentralen Zuständigkeit in der Kreisverwaltung gesteuert werden. Die Auswertung der Ergebnisse wird im KI erfolgen. Es wird u.a. den Abteilungen Jugend und Familie, Gesundheit und Ausländerbüro ein Serviceund Kooperationsangebot des KI in den Bereichen Fallberatung, interkulturelle Kompetenz und Dolmetschen vorgelegt, das in Zukunft zu einer noch engeren Kooperation führen soll. 32 „Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen 3.3.1.2.2 Kreisinterner Pool Übersetzungshilfe Gelebte Willkommenskultur bedeutet auch, dass Menschen ohne Deutschkenntnisse, die sich an Verwaltung wenden, auf Mitarbeitende treffen, die die Anliegen der Menschen verstehen. Dazu bedarf es einer Unterstützung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im operativen Bereich der Kreisverwaltung, bspw. in Form eines „Pools Übersetzungshilfe“. Die Mitarbeitende des KI decken insgesamt 5 Sprachen ab: Türkisch, Ungarisch, Niederländisch, Französisch und Englisch. Die Übersetzungstätigkeit wird von Abteilungen der Verwaltung regelmäßig in Anspruch genommen. Dabei wird die reine Übersetzungshilfe durch die im KoBIZ weiter angesiedelten Qualifikationen (Mitarbeitende in den Bereichen Sozialarbeit, Pädagogik, Sozialpädagogik, Geografie) angereichert und führt in fast allen Fällen zu einer Arbeitserleichterung der jeweiligen Stelle. Ziel ist es, in Zukunft die Sprachressourcen aller Mitarbeitenden der Kreisverwaltung im Sinne eines hausinternen Wissensmanagements zu erfassen und im Bedarfsfall zur gegenseitigen Unterstützung in den Abteilungen einzusetzen. Die Schulen bitten zunehmend um Unterstützung zur Einschätzung der Seiteneinsteiger anhand mitgebrachter Zeugnisse bzgl. des jeweiligen Notensystems des Herkunftslandes und des allgemeinen Leistungsbildes. Die Mitarbeitenden des KI leisten in diesem Zusammenhang Übersetzungshilfe und geben pädagogische Einschätzungen ab. Insgesamt gab es bis zum 15.05.2015 mehr als 80 Einsätze, davon 18 % Übersetzungen und 82 % Dolmetschertätigkeiten durch KoBIZ-Mitarbeitende. 3.3.1.2.3 Grundlagen interkultureller Kompetenz für Mitarbeitende und Führungskräfte der Kreisverwaltung Euskirchen Nach Abstimmung innerhalb der Kreisverwaltung im Jahr 2015 sollen den unterschiedlichen Arbeitsebenen unter Einbindung des KI Qualifizierungsangebote zur interkulturellen Sensibilisierung angeboten werden. Ein Grobkonzept einer möglichen Seminarreihe zu interkultureller Kompetenzwurde im Herbst 2015 dem Personalmanagement der Kreisverwaltung durch das KI vorgelegt. 3.3.1.2.4 Koordination von Austauschmöglichkeiten für Mitarbeitende der kreisangehörigen Kommunen Mit der Leistungsgewährung nach Asylbewerberleistungsgesetz(AsylbLG) beauftragte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kommunalen Verwaltungen wünschen sich einen Austausch auf der Sachbearbeitungsebene. Bereits in den 1990er Jahren gab es einen entsprechenden Austausch, als die Asylbewerberzahlen im Kreis Euskirchen ähnlich hoch waren wie zu Beginn 2015. Durch die in 2015 stark steigenden Zahlen ergeben sich in erheblichem Umfange leistungsrechtliche Fragen. Ziel ist es, dem Bedarf nach interkommunalem Austausch durch die Schaffung einer Plattform nachzukommen. In einem zweiten Schritt soll die Ausländerbehörde mit einbezogen werden, da auch immer wieder ausländerrechtliche Fragen aufkommen. 33 „Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen Das KI hat im Juni 2015 eine Umfrage bei allen Kommunen erstellt, um eine Bereitschaft und inhaltliche Bedarfe für einen konstituierenden Austausch nach den Sommerferien 2015 abzuklären. Im August 2015 startet eine Online-Umfrage, um den Termin mit den Kommunen für ein erstes Treffen im September abzustimmen. Für eine gleichmäßige Erreichbarkeit aller Kommunen kann in Abstimmung mit der Stadt Mechernich das erste Treffen in den Räumen der Stadt stattfinden. Bei diesem ersten Treffen wird abgesprochen, ob das KI weiterhin koordinierende Aufgaben übernehmen wird oder ob diese Treffen von den Kommunen selber weiterorganisiert wird. 3.3.1.2.5 Unterstützung der Runden Tische in den Kommunen und Kirchengemeinden Bei den Treffen der Runden Tische Flüchtlingsarbeit der Kirchen und Kommunen wird das KI zur Vorstellung seiner Arbeit und möglicher Unterstützungsangebote eingebunden. Hier werden z.B. der Wegweiser für Migrantinnen und Migranten (siehe 3.3.1.1) und das „SmiLeProjekt“ vorgestellt (siehe 3.3.2.3). Ziel ist es, bei diesen Treffen grundsätzliche Fragen zu beantworten oder fachliche Fragen an entsprechende Abteilungen (z.B. Ausländeramt) des Kreises oder Institutionen weiterzugeben und deren Antworten an die Runden Tische zurück zu spiegeln. Die Teilnahme an den Runden Tischen dient ebenfalls dazu, Bedarfe der bürgerschaftlich Engagierten und der Flüchtlinge festzustellen und entsprechend darauf zu reagieren. Das KI hat einen E-Mail-Verteiler dieser Runden Tische erstellt und gibt regelmäßig alle erhaltenen wichtigen Informationen, per Mail an die Teilnehmerinnen und Teilnehmerweiter (z.B. verständliche Übersichten und Grafiken im Zusammenhang mit Praktika für Flüchtlinge, Zugang von traumatisieren Flüchtlingen zur Psychotherapie, etc.). 3.3.1.3 Deutschkurse für Flüchtlinge Ausgehend von der Tatsache, dass Flüchtlinge, die noch kein Bleiberecht haben, bisher (Stand Oktober 2015) auch kein Recht auf staatlich finanzierte Deutsch- bzw. Integrationskurse haben, hat das KI Kreis Euskirchen nach Finanzierungsmöglichkeiten für professionelle Deutschkurse gesucht. Die Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die häufig über wenig finanzielle Mittel verfügen, müssen sich selbstständig um das Erlernen der deutschen Sprache bemühen und die Kosten dafür tragen. 34 „Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen In diesem Zusammenhang hat das KI mit dem Jugendmigrationsdienst, der Caritas Kreisverband Euskirchen, dem katholischen Bildungswerk Euskirchen, dem Bildungsforum Düren/Eifel und dem privaten Weiterbildungsträger Euro Schulen Bonn Kontakt aufgenommen. Die Euro Schulen Bonn können aktuell keine Vorhersagen für kommende berufsbezogene Deutschkurse in Euskirchen machen, da die Voraussetzungen für die neue Förderperiode mit ESF-Mittel vom BAMF zum Zeitpunkt der Anfrage noch nicht klar sind. Bisher kann ein bestimmtes Kontingent an Asylbewerberinnen und Asylbewerber ohne Bleiberecht an berufsbezogenen Kursen teilnehmen. Voraussetzung ist ein Sprachniveau von A1. Der Jugendmigrationsdienst und die Caritas bauen innerhalb des Jahres 2015 ihr Sprachangebot durch Mittel des Erzbistums Köln aus. Mit der Steigerung der Asylbewerberzahlen in den Kommunen werden einige engagierte Bürgerinnen und Bürger aktiv und bieten ehrenamtlich unter anderem niederschwellige Deutschförderangebote für die Asylbewerberinnen und Asylbewerber an. Das KI hat selber keine Finanzierungsmöglichkeiten für Sprachkurse dieser Art. Daher unterstützt das KI ehrenamtliche Deutschförderangebote mit Unterlagen / Kopiervorlagen für beginnende Kurse und fasst die Angebote im Kreis in einer Übersicht zusammen. Ziel ist es, den weiterhin hohen Bedarf an professionellen Deutschkursen auszubauen. Interessierte Asylbewerberinnen und Asylbewerber werden an die Volkshochschule (VHS), an Weiterbildungsträger und an die Angebote der bürgerschaftlich Engagierten weitergeleitet. Es wird nachfolgendes Projekt installiert: 3.3.1.4 Unterstützung von freiwillig engagierten Bürgerinnen und Bürgern rund um Flüchtlingsarbeit Ziel des Projekts ist die Unterstützung ehrenamtlich tätiger Bürgerinnen und Bürger, die sich für Flüchtlinge mittels niederschwelliger Orientierungs- und Deutschkurse sowie Alltagshilfe engagieren. Asylbewerberinnen und Asylbewerber haben bis zur Klärung ihres Aufenthaltsstatus keinen Zugang zu regulären Deutsch- bzw. Integrationskursen. Daher bieten engagierte Bürgerinnen und Bürger in vielen Städten und Gemeinden eigene Orientierungs- und Deutschförderangebote an. Das Engagement umfasst: • niederschwellige Orientierungskurse in Form von aktiver Alltagshilfe zu den Themen: geographische Lage der Kommunen und des Kreises, Mülltrennung, Verkehrsregeln, öffentlicher Nahverkehr, Einkaufen, Behördengänge, Arztbesuche, etc. • niederschwellige Deutschkurse auf Konversationsbasis • die Übernahme der Kosten für Deutschbücher und sonstige Materialien 35 „Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen Für die niederschwelligen Orientierungs- und Deutschkurse stellt das KI Unterrichtsmaterialien zusammen, die in Form eines Ordners mit Kopiervorlagen den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stehen. Die Zusammenstellung umfasst Deutschlandkarten, mehrsprachige Informationen zur Mülltrennung in Deutschland, Anlauttabellen in verschiedenen Sprachen, Verben-Domino, Materialbeispiele von Deutschförderkursen in Köln, etc. Einige Buchspenden von vielfach angefragten Verlagen werden weitergeleitet. Finanzielle Mittel für die Schulung von Bürgerinnen und Bürgern, die die Angebote durchführen, stehen nicht zur Verfügung. Der Jugendmigrationsdienst bietet in unregelmäßigen Abständen Informationen zur Methodik und Didaktik an. Interessierte Bürgerinnen und Bürger werden derzeit an dieses Angebot verwiesen. Des Weiteren werden die Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler zukünftig in folgenden Modulen geschult: • • • • Anregungen zur Vermittlung von Deutschkenntnissen auf Konversationsniveau Chancen und Grenzen bürgerschaftlichen Engagements Kulturelle Unterschiede und ihre Chancen Interkulturelle Sensibilisierung Nächste Schritte im Projekt: • • • • • Klärung finanzieller Mittel Sammlung von Materialien für Orientierungs- und Deutschkurse Austausch mit Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtlern zwecks Bedarfsermittlung Ermittlung des Unterstützungsangebots für Bürgerinnen und Bürger Treffen der Akteurinnen und Akteure der neu gebildeten Arbeitsgruppe „sprachliche Bildung“ innerhalb der Facharbeitsgruppe „Netzwerk für Vielfalt und Integration“ (s. Ziff. 3.5.1) im März 2015, u.a. mit der Integrationsagentur des DRK, dem Caritasverband Euskirchen, dem Flüchtlingsnetzwerk Nordeifel, den Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtlern im Südkreis, dem Jugendmigrationsdienst Euskirchen sowie anderen interessierten, nicht gewerblichen Institutionen und ehrenamtlich Engagierten. Die bereits bestehenden Alphabetisierungs-, Orientierungs- und Deutschförderkurse der Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler, von VHS, Caritas und JMD werden seit Herbst 2014 vom KI in einer Übersicht veröffentlicht. Die Übersicht ist nach Kommunen sortiert und wird als PDF-Datei an einen bestehenden Verteiler alle zwei Monate aktualisiert versendet und auf der Homepage der Kreisverwaltung veröffentlicht. https://www.kreis-euskirchen.de/service/schulen/VeroeffentlKoBIZ.php 36 „Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen 3.3.1.5 Basiswissen Flüchtlingsarbeit in Kooperation mit dem Deutschen Roten Kreuzes (DRK) Die Teilnahme des KI an den Runden Tischen Flüchtlingsarbeit bei den Kirchen und Kommunen hat gezeigt, dass es einen Bedarf an grundsätzlichen Informationen zum Thema Asylbewerber/innen gibt. Gemeinsam mit der Integrationsagentur des DRK entwickelt das KI ein Präsentationsformat für engagierte Bürgerinnen und Bürger im Flüchtlingsbereich. In diesem Vortragwerden die Themen Asylbewerberzahlen, Fluchtgründe, Gesundheit, Ehrenamt, usw. bearbeitet. Je nach Gruppenkonstellation können auch einzelne Elemente der Präsentation ausgelassen oder verstärkt angesprochen werden. Der Info-Vortrag der Integrationsagentur des Kreisverbandes DRK und des KI des Kreises Euskirchen hat folgendes Ziel: Informationsvermittlung zur Lebensrealität von Flüchtlingen, Grundlagen des Asylverfahrens, Möglichkeiten des Gesundheitssystems für Asylsuchende, Selbstfürsorge und Grenzen des Ehrenamtes und bei Bedarf: Auftragsfindung bzw. Klärung von Einsatzmöglichkeiten in der Arbeit mit Flüchtlingen. Außerdem werden die Vorträge zur Weitergabe von Infomaterial und zum Austausch von sonstigen Informationen und von Kontaktdaten (z.B. über weitere Netzwerke) genutzt. Dieser DRK/KI-Info-Vortrag vermittelt mit hin zunächst Grundlagen und soll ein Auftakt zu weiteren geplanten Vorträgen und Informationen von Fachleuten (Rechtsanwälte, Journalisten,...) aus der Flüchtlingsarbeit sein. Bis August 2015 werden noch keine Fördermittel gefunden, um eine Vortragsreihe von Fachleuten zu finanzieren. Bisher ist die Präsentation in den Kommunen Nettersheim, Euskirchen, Dahlem und Blankenheim durchgeführt worden. 3.3.1.6 Beratung von Institutionen in Konflikt- oder Krisensituationen im Umkreis von Flüchtlingsunterkünften Das KI bietet Gemeinden und Einrichtungen Unterstützung und Beratung bei Konfliktsituationen zwischen Bürgerinnen und Bürgern sowie neuen Nachbarinnen und Nachbarn im Bereich von Flüchtlingsunterkünften an. So werden in einer Flüchtlingsunterkunft in Mechernich - Strempt gemeinsam mit der Stadtverwaltung Mechernich sowie dem ortsansässigen Kindergarten der AWO und dem Runden Tisch für Flüchtlinge Maßnahmen besprochen. Ziel ist die Entschärfung der spannungsgeladenen Situation rund um die Spielplatznutzung und die Flüchtlingsunterkunft Haus Rath. Als Ergebnis werden nun im Rahmen der ehrenamtlichen Arbeit drei „Kümmerer“ aus der katholischen Gemeinde in Strempt den 37 „Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen Flüchtlingen dort regelmäßig Unterstützung anbieten. Mit Beginn des neuen Schuljahres wird ein passgenauer „SmiLe-Sprachpate“ für sprachliche Förderung im Kindergarten akquiriert. 3.3.1.7 Unterstützung bei der Akquise möglicher Vormünder für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge in Kooperation mit dem Jugendamt Kreis Euskirchen Durch eine geplante Gesetzesänderung wird es ab 2016 zu einer Verteilung von minderjährigen Flüchtlingen im Land NRW kommt. Das Jugendamt des Kreises bereitet sich seit Sommer 2015 auf dieses Thema vor. Durch die Kontakte des KI zu vielen engagierten Bürgerinnen und Bürgern im Flüchtlingsbereich wird die Zusammenarbeit zwischen dem Jugendamt, der Abteilung Vormundschaft und dem KI als sinnvoll erachtet. Bei einem Aufruf zu einem Informationsabend für potentielle ehrenamtliche Vormünder hat das KI seine Kontakte zu den bereits im Flüchtlingsbereich ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern aufgenommen und diese Veranstaltung beworben. Bei der Schulung von ehrenamtlichen Vormündern wird daher zusätzlich ein neues Modul „unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“ eingebaut. Dieses Modul setzt sich zusammen aus Vorträgen des Ausländeramtes und eines Fachanwaltes für Ausländerrecht sowie einer Präsentation des KI zu Grundlageninformationen im Asylbewerberbereich. Ziel ist die Intensivierung der Zusammenarbeit mit dem Jugendamt des Kreises in diesem Themenfeld. Es findet ein Informationsabend des Jugendamtes am 17.09.2015 statt, an dem sich Bürgerinnen und Bürger zu den Themen Vormund und Gastfamilien informieren können. Aufgrund des großen Interesses aus der Bevölkerung erfolgt ein weiterer Informationsabend am 27.10.2015. 3.3.1.8 Interkulturelle Woche Die bundesweit einheitlich datierte „Interkulturelle Woche“ steht 2015 unter dem Motto „Vielfalt – das Beste gegen Einfalt.“ Während der Interkulturellen Woche bieten Religionsgemeinschaften, Vereine (Sportvereine), Wohlfahrtsverbände, Städte, Gemeinden und Schulen Veranstaltungen, Aktionen sowie Diskussionen für alle Bürgerinnen und Bürger mit und ohne Migrationshintergrund an. Hintergrund sind die vor 30 Jahren vom Ökumenischen Vorbereitungsausschuss in Frankfurt initiierten interkulturellen Wochen, die seitdem bundesweit angeboten und von verschiedenen Organisationen aufgegriffen werden. Auch im Kreis Euskirchen finden erstmalig Veranstaltungen im Rahmen der Interkulturellen Woche vom 27. September bis zum 3. Oktober 2015statt. 38 „Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen Ziel ist die Begegnung zum Abbau von Ängsten und zur Schaffung von Verständnis. Durch gesellschaftliche Teilhabe entsteht Gleichberechtigung und findet Integration statt. In dieser Woche werden vielfältige Veranstaltungen zur Begegnung, Teilhabe und Integration durchgeführt. Die Verbreitung der Angebote erfolgt über die Internetseite www.interkulturellewoche.de, die Homepage des Kreises Euskirchen sowie über den EmailVerteiler des Netzwerks Vielfalt und Integration. Das KI ist maßgeblich an folgenden Veranstaltungen im Rahmen der Interkulturellen Woche beteiligt: Organisation von zwei Tanz-Theater-Vorführungen für Kindertagesstätten-Kinder zum Thema „Vielfalt und Integration“ am 02.10.2015 im Kreishaus Euskirchen Unterstützung der Caritas Euskirchen bei der Organisation eines Klezmer-Konzertes im Gemeindesaal St. Martin in Euskirchen Teilnahme am Vorbereitungstreffen zur Veranstaltung „Friedensfest“ auf Vogelsang am 19.09.2015 Organisation von zwei Filmvorführungen von Filmen von und mit Flüchtlingen mit anschließender Diskussion/Vortragsrunde der Filmemacher und Beteiligten Aufbau und Pflege des Veranstaltungskalenders der Interkulturellen Woche Layout und Einstellen des www.interkulturellewoche.de Veranstaltungskalenders auf der Internetseite 3.3.2 Handlungsfeld Bildung Das Handlungsfeld Bildung wird in den Bereichen A) Interkulturelle Bildung sowie B) Interkulturelle Schulentwicklung umgesetzt. A) Interkulturelle frühe Bildung Teilhabemöglichkeiten und Zugänge zu Bildung werden im ersten Integrationskonzept als entscheidend für eine gelungene Bildungsbiografie identifiziert: „Ein erfolgreicher Bildungsverlauf findet seine Wurzeln in der frühen Kindheit. Freude und Erfolgserlebnisse beim Lernen und positive Zugänge zu Bildung prägen die eigene 39 „Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen Bildungsbiografie von den ersten Lebensjahren an bis hin ins hohe Alter. Immer wieder bestätigen Studien wie der „Sozialbericht Land NRW 2009, Grundschuluntersuchung Wiesbaden 2007“, dass Kinder aus sozial schwachen und/oder bildungsfernen Elternhäusern auf ihrem Bildungsweg mit deutlich größeren Hemmnissen und Schwierigkeiten konfrontiert sind als Kinder aus so genannten bildungsnahen Milieus. Auch Kinder aus Familien mit Zuwanderergeschichte haben häufiger problematische Bildungsverläufe.“ Daher will der Kreis Euskirchen allen Kindern Chancengleichheit und Teilhabe an Bildung, Kultur und Gesellschaft ermöglichen und somit positive Lebensperspektiven für alle Kinder schaffen. Bezogen auf ausländische Kinder oder Kinder aus Familien mit Migrationshintergrund bedeutet dies, so früh wie möglich positive Zugänge zum Thema Bildung und Bildungsinstitutionen zu schaffen. Rückmeldungen aus der Jugendhilfeplanung belegen, dass fast alle Kinder aus Zuwandererfamilien ab spätestens dem 4. Lebensjahr Kindertageseinrichtungen besuchen. In den ersten 3 Lebensjahren sind diese Kinder in Kindertagesstätten deutlich unterrepräsentiert. Erwiesen ist in diesem Zusammenhang, dass ein möglichst frühzeitiger Besuch von Kindertagesstätten den Erwerb der deutschen Sprache positiv beeinflusst und Kinder, welche eine Einrichtung erst ab dem 4. Lebensjahr besuchen, bei Schuleintritt häufiger mit erheblichen Sprachdefiziten zu kämpfen haben. Teilhabe an Bildung geht jedoch mit dem Beherrschen der deutschen Sprache einher. Ziel des Kreises ist es, eine enge Zusammenarbeit mit Eltern aus Zuwandererfamilien anzustreben, bzw. auszubauen. Hier muss mit Familien mit einem anderen kulturellen Hintergrund und somit eventuell auch einem kulturell anders geprägtem Bildungsverständnis die Bedeutung der Frühen Bildung thematisiert werden. Zugänge zur Frühen Bildung müssen erleichtert, Bildungsübergänge begleitet und unterstützt werden. (Kreis Euskirchen: S. 12 f.)“ Angedachte Maßnahmenwie die „(1) Beratung von Familien zum deutschen Bildungssystem; (2) Werbung für den frühzeitigen KiTa-Besuch; (3) Babybegrüßungsbesuche durch Stadtteilmütter, die unterstützen, beraten, aufklären und als Lotsinnen fungieren; (4) Förderung des Kindertagesstättenbesuches für Kinder mit Migrationshintergrund durch eine entsprechende Arbeitsgruppe "Elternarbeit mit Migranten in Kindertagesstätten"; (5) Förderung zweisprachiger Sprachförderprojekte (Griffbereit, Rucksack- KiTa, RucksackGrundschule); (6) Fortbildungen für Kindertageseinrichtungen und Schulen zur interkulturellen Arbeit (in den Übergängen gemeinsam für Erzieher/innen und Lehrer/innen), aber auch zur durchgängigen Sprachbildung im KiTa- bzw. Schulalltag (Erzieher/innen und Lehrer/innen als Sprachvorbilder, Vermittlung von Neugier und Freude an der Sprache); (7) Förderung von Patenprojekten (Hausaufgabenhilfe, Bewerbungstraining etc.); (8) enge Vernetzung mit Migranteninitiativen vor Ort (z.B. türkisch- islamische Gemeinde, Integrationsrat, Mennonitische Gemeinde etc.); (9) Anwerbung z.B. türkisch-islamischer Personen mit guten Deutschkenntnissen für die Ausbildung zur Tagespflege; sowie ein (10) Konzept zur allgemeinen Sprachförderung (unabhängig von Delfin 4).“ Dazu setzt das KI nachfolgende Projekte um. 40 „Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen 3.3.2.1 Informationsleitfaden für Kindertagesstätten im Umgang mit Familien mit Migrationshintergrund In einem Kooperationsprojekt zwischen KI, Jugendamt und DRK Integrationsagentur wird zum Schuljahresbeginn 2015/2016 ein Leitfaden für alle 140 Kitas im Kreis Euskirchen erstellt. Ziel ist die Zusammenstellung und Übersicht aller wichtigen Informationen für die Beratung zugewanderter Familien. Inhalte des Leitfadens Infoveranstaltungen für Eltern, z.B. über das Schulsystem, den Übergang KitaSchule sowie Erste Hilfe für Kinder Adressen für Beratung für zugewanderte Familien Infos zum Bildungs- und Teilhabegesetz Infos über das „SmiLe-Projekt“ Beratung und Workshops für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter z.B. zu Themen wie Interkulturelle Entwicklung oder Konfliktmoderation 3.3.2.2 Rucksack KiTa Das vom Jugendamt des Kreises Euskirchen bearbeitete Projekt „Rucksack KiTa“ ist zusammen mit „Rucksack Grundschule“ ein Projekt zur Förderung der Sprach- und Erziehungskompetenz entlang der Bildungskette. Es wird landesweit seit mehr als 10 Jahren an über 300 Kindertageseinrichtungen (KiTa)unter Federführung der Landeskoordinierungsstelle der kommunalen Integrationszentren durchgeführt. Das Programm Rucksack KiTa richtet sich an Eltern mit Zuwanderungsgeschichte und ihre Kinder zwischen vier und sechs Jahren, die eine Tageseinrichtung besuchen sowie an die Kindertageseinrichtungen, die von diesen Kindern besucht werden. Ziel von Rucksack KiTa ist die allgemeine sprachliche Bildung der Kinder anhand von Themen wie beispielsweise „Körper“, „Die Kindertageseinrichtung“ und „Familie“, die Förderung der zugewanderten Eltern in der Herkunftssprache sowie die Förderung der deutschen Sprache durch Erzieherinnen und Erzieher. Rucksack KiTa ist zudem ein Elternbildungsprogramm: Eltern erfahren, wie sie ihre Kinder in der allgemeinen Entwicklung optimal fördern können. Die Eltern werden als Experten für die Erziehung ihrer Kinder sowie für das Erlernen der Herkunftssprache angesprochen. Sie treffen sich für die Dauer von neun Monaten wöchentlich und werden durch Elternbegleiterinnen angeleitet, die speziell dafür ausgebildet sind. Die Elternbegleiterinnen kommen selbst aus zugewanderten Familien. Unterstützt wird die Arbeit von und mit den Eltern durch Rucksack KiTa-Materialien, die den Eltern Anregungen für täglich wechselnde Aktivitäten mit ihren Kindern geben. Die Anbindung an die Kindertageseinrichtung ist eine Bedingung für die Durchführung des Programms. Hier erfolgt die Förderung in der deutschen Sprache parallel zu der Arbeit mit 41 „Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen den Eltern. Die Kindertageseinrichtung und die Elterngruppe koordinieren dabei ihre Arbeit. Eltern und Erzieherinnen und Erzieher gehen eine Erziehungspartnerschaft ein, die auch die interkulturelle Öffnung der Einrichtung unterstützt. Folgende Einrichtungen nehmen am Projekt Rucksack in der KiTa teil: Familienzentrum Nilpferd, Euskirchen, seit fünf Jahren Städtisches Familienzentrum Stotzheim, Euskirchen, seit vier Jahren AWO Familienzentrum Mechernich, seit vier Jahren AWO KiTa Frauenbergerstraße, Euskirchen, seit einem Jahr Städtisches Familienzentrum Kiefernweg, Euskirchen, seit einem Jahr Die Erfahrungen sind bisher sehr positiv: Die Mütter freuen sich auf den Austausch in der Gruppe, die Beziehung zwischen Müttern und Kindern wird sichtlich gestärkt. Der Wert der Mehrsprachigkeit wird betont, die Mütter pflegen in der Familie bewusster die Erstsprache, die Voraussetzung für ein gutes Erlernen der Zweitsprache ist. Ferner beteiligen sich die Mütter aktiver am Leben in der KiTa und die Einrichtungen ihrerseits werden interkulturell geöffnet. Das Erlernen der Schriftsprache als Voraussetzung für die Bildungssprache wird durch Ausleihe von zweisprachigen Büchern einerseits und Informationen über eine sinnvolle Nutzung der Unterhaltungsmedien (Fernsehen PC, Smartphones) andererseits gefördert. Die Kinder erweitern ihr Wissen und ihren Wortschatz spielerisch. Kinder, die am Rucksackprogramm teilgenommen haben, fallen positiv in der Schuleingangsuntersuchung auf. Für neu zugewanderte Mütter ist die Rucksackgruppe oft die erste Möglichkeit, den häuslichen und familiären Raum zu verlassen und Kontakte zu knüpfen. Die beteiligten Kontaktpersonen in KiTa und Schule sowie die Elternbegleiterinnen nehmen vier Mal im Jahr an gemeinsamen Fortbildungsveranstaltung teil, in denen Fragen der Gruppenleitung ebenso besprochen werden wie Themen aus dem Bereich der Pädagogik, Entwicklungspsychologie und Kommunikation. In einer Feierstunde im Juni 2015 werden 42 Müttern und sieben Elternbegleiterinnen Urkunden für ihr Engagement überreicht. 3.3.2.3 „SmiLe - Sprachbildung mit individuellem Spracherfolg“ Im Projekt "SmiLe" (Sprachbildung mit individuellem Lernerfolg) setzen sich bürgerschaftlich engagierte Menschen als Sprachpaten und Sprachpatinnen für neu zugewanderte Kinder und Jugendliche ein. Zunächst erhalten sie in einer vom KI durchgeführten vierteiligen Einführungsveranstaltung theoretische und praktische Hinweise für ihren zukünftigen Einsatz. Ziel ist die interkulturelle Sensibilisierung und Bewusstseinsschärfung hinsichtlich verbreiteter Vorurteile. Nach dem Besuch der Einführungsveranstaltung wird für jeden Paten und jede Patin ein passendes Patenkind gesucht. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit den Schulen und Kindertagesstätten des Kreises Euskirchen. Einsatzort 42 „Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen ist die jeweilige Schule oder Kindertagesstätte des Kindes. Die Patinnen und Paten bieten ihrem Sprachpatenkind an mindestens einem Vormittag pro Woche für eine Stunde ihre ungeteilte Aufmerksamkeit und entdecken gemeinsam mit ihm spielerisch die deutsche Sprache. In regelmäßigen Abständen finden Austauschtreffen statt, in denen die Patinnen und Paten Gelegenheit haben, ihre Erfahrungen auszutauschen und über Herausforderungen rund um SmiLe zu diskutieren. Das Projekt wird von zwei Mitarbeiterinnen des KoBIZ betreut. Sie sind für die Planung und Durchführung der Einführungsveranstaltung, für das Zusammenführen von Schulen und SmiLe-Paten und SmiLe-Patinnen und für die weitere Unterstützung und Begleitung der Paten und Patinnen zuständig. Mit Stand Oktober 2015 sind 70SmiLies aktiv; für die im November neu startenden Einführungsveranstaltungen haben sich 30 Interessierte gemeldet, sodass im Schuljahr 2015/2016 viele neuzugewanderte Kinder und Jugendliche mit Sprachpatinnen und Sprachpaten versorgt werden können. Da das Interesse an SmiLe ungebrochen hoch ist, wird das KI auch 2016 weitere Einführungsveranstaltungen an. 3.3.2.3.1 Unterstützungsangebote für Tätige im SmiLe-Projekt In den regelmäßig stattfindenden Austauschtreffen werden die Sprachpatinnen und Sprachpaten von den beiden Mitarbeiterinnen des KI bei Fragen zu ihrem Einsatz beraten. Zudem werden sie dort fortlaufend durch unterschiedliche interkulturelle Übungen sensibilisiert, erhalten weitere didaktische und methodische Anregungen zum spielerischen Erlernen der deutschen Sprache, tauschen sich über mögliche Sprachspiele und Kinderliteratur aus, erfahren Grundlagen zum Umgang mit traumatisierten Kindern und erlangen Hintergrundwissen über die Bedeutung und die Chancen von Mehrsprachigkeit. Bis zum Ende 2015 sind vier Austauschtreffen geplant. B) Interkulturelle Schulentwicklung Schulbildung und Zugang zu höheren Schulformen werden im ersten Integrationskonzept bereits als Schwerpunkt (1) „zur Herstellung von Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit“ betrachtet. Als Hauptziel werden „Teilhabe und Integration durch Bildung, insbesondere im Hinblick auf interkulturelle Unterrichts- und Schulentwicklung und durchgängige Sprachbildung“, definiert. Dabei gehe es „v.a. um die Bildungschancen von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund, die in allen Bereichen wie Primarstufe, Sekundarstufe I und II sowie im Übergang von Schule/Beruf verbessert werden sollen. Nur so könnten möglichst früh die Grundlagen für eine erfolgreiche Schullaufbahn bzw. einen aussichtsreichen Berufsweg gelegt werden. 43 „Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen Gerade der Sprache kommt als wichtiger Baustein im Rahmen schulischer Lehr- und Lernprozesse eine überaus wichtige Rolle zu. Sie bilde sozusagen das notwendige Fundament für schulischen und beruflichen Erfolg.“(S. 14 f.) Alle geplanten Maßnahmen wie die „(1) Förderung der Mehrsprachigkeit durch Projekte wie "HSU" (Herkunftssprachlicher Unterricht), "DemeK" (Deutschlernen in mehrsprachigen Klassen) oder "KoAlA" (Koordinierte Alphabetisierung im Anfangsunterricht); (2) Stadtteilmütter und -väter als Bindeglied mit Lotsenfunktion zwischen Familien mit Migrationshintergrund und Bildungseinrichtungen sowohl schulischer als auch nicht schulischer Art, als auch mit Behörden (z.B. Jugendamt),Beratungseinrichtungen, Verbänden, Unternehmen, etc.; (3) Innovative Projekte zur kulturellen Bildung wie zum Beispiel das Friedensfest, an dem sich neben verschiedenen Nationalitäten auch unterschiedliche Institutionen beteiligen, um die vielfältigen Sprachen und Kulturen in positive Beziehungen zueinander zu setzen; (4) Erstellung von mehrsprachigem Informationsmaterial über das hiesige Schul- und Bildungssystem in Form von Flyern sowie Informationsveranstaltungen für Eltern zur schulischen und beruflichen Bildung in Deutschland; (5) Kooperation mit dem "Netzwerk junge Migranten" der Stadt Euskirchen; (6) stärkere Einbindung der Eltern mit Zuwanderergeschichte in den Schulalltag (Projekte zur interkulturellen Bildung, schulische Aktivitäten, Elternvertretungen, etc.); (7) engere Zusammenarbeit mit der Elterninitiative der türkisch-islamischen Gemeinde in Euskirchen, die Förderunterricht durch Ehrenamtler/innen für alle Jahrgangsstufen der S I und S II und Primarstufe anbieten; (8) Integration von Ehrenamtlern und Ehrenamtlerinnen mit Migrationshintergrund in das Projekt P.I.D.E.S der AWO; (9) Erweiterung, Verzahnung und Optimierung der Netzwerke innerhalb und außerhalb des Bereiches Schule; sowie (10) Ausbau des Rucksack-Projektes“ spiegeln sich in den folgenden Projekten des KI wieder. 3.3.2.4 Seiteneinstiegsberatung Als Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger werden Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund bezeichnet, die im Laufe eines Schuljahres aus ihrem Heimatland ohne oder mit geringen Deutschkenntnissen einreisen und in das hiesige Schulsystem eingegliedert werden. Schulen mit einer Schülerschaft, die aus verschiedenen Kulturkreisen stammt und Deutsch als Zweitsprache lernt, stehen vor besonderen Herausforderungen. Viele Schulen lösen diese Aufgaben mit großem Engagement. Doch um alle neu zugewanderten Kinder und Jugendlichen zu integrieren und ihnen zu guten Lernleistungen und Bildungsabschlüssen zu verhelfen, sind die Schulen auf Unterstützung angewiesen. Die allgemeine Grundlage ist die Gesetzeslage zur Schulpflicht nach der Landesverfassung NRW Artikel 8 Absatz 2 und dem Schulgesetz NRW § 1, § 34-41 und § 125. Danach sind alle Kinder und Jugendlichen mit Wohnsitz in NRW schulpflichtig, unbeschadet ihres Aufenthaltstitels. Die Rechtsgrundlagen für die Beschulung der zugewanderten Kinder und Jugendlichen 44 „Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen finden sich in folgenden Verordnungen: BASS 13 – 63 Nr. 3: Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte, insbesondere im Bereich der Sprachen RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 21.12.2009 BASS 12 – 51 Nr. 8: Erfüllung der Schulpflicht bei Zuzug von Jugendlichen nach Nordrhein-Westfalen, RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 1.9.2005. Die Anerkennung der Mehrsprachigkeit ist dokumentiert im Schulgesetz § 2 und in der BASS 13-63 Nr. 3, in der APO-S I § 5, APOGOst und in der BASS 13-61 Nr.1. Diese Rechtsgrundlagen betonen die Bedeutsamkeit des Erlernens der deutschen Sprache, stellen die Bedeutung des Herkunftssprachenunterrichtes heraus und zeigen den Vorrang des gemeinsamen Unterrichtes auf. Im Kreis Euskirchen gibt es mit Stand Oktober 2015 folgende Internationalen Förderklassen (IFK): Georgschule, Euskirchen - Hauptschule (2 Klassen, seit Schuljahr 2013/2014) Friedrich-Haass-Schule, Bad Münstereifel 2014/2015) - Hauptschule (seit Schuljahr Thomas Eßer Berufskolleg, Euskirchen (2 Klassen, seit Schuljahr 2015/2016) Gesamtschule Euskirchen (Schuljahr 2015/2016, voraussichtlich ab November 2015) Gesamtschule Weilerswist (Schuljahr 2015/2016 nach den Herbstferien) Gesamtschule Blankenheim und Hauptschule Zülpich haben eine Fachstelle erhalten, voraussichtlicher Start Schuljahr 2015/2016) Hauptschule Zülpich möchte eine IFK beantragen In den IFKs erhalten die Kinder 12 Unterrichtsstunden pro Woche jahrgangsübergreifende Deutschförderung für maximal zwei Schuljahre. In der Regel verlässt ein Kind diese Klasse nach etwa einem Schuljahr. Alle Kinder sind einer Regelklasse angebunden. Ziel der Seiteneinsteigerberatung in Zuarbeit zur schulaufsichtlichen Zuständigkeit ist es, die Kinder und Jugendlichen dahingehend zu beraten, dass sie die Möglichkeiten zur Integration in das deutsche Schulsystem wahrnehmen können, schnell die deutsche Sprache erlernen und so erfolgreich einen Schulabschluss anstreben können. Dafür ist es erforderlich, eine 45 „Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen passende Schule mit geeigneten Fördermöglichkeiten zu finden sowie das zügige Erlernen der deutschen Sprache zu ermöglichen .Im Rahmen der Seiteneinstiegsberatung werden alle gemeldeten schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen entsprechend ihrer mitgebrachten Kompetenzen(Bildungsbiographie) bedarfsgerecht und systemoptimiert beraten und an in Betracht kommende Schulen empfohlen. In der Beratung werden die Personaldaten und die bisherige Schullaufbahn aufgenommen. In einem ausführlichen Gespräch wird ermittelt, ob die Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger Kenntnisse der deutschen Sprachen haben und ob sie die lateinische Schrift beherrschen. Die Eltern werden über das deutsche Schulsystem, die Bedeutung eines Schulabschlusses für ihre Kinder und Fördermöglichkeiten informiert. Die Zahl der Seiteneinstiegsberatungen steigt fortwährend. Werden im gesamten Schuljahr 2014/2015 insgesamt 198 Kinder und Jugendliche beraten wurden, so sind es allein in den ersten vier Wochen des Schuljahres 2015/2016 (01.08.2015) bereits 77 Beratungen. 3.3.2.5 Besetzungsverfahren von Lehrerinnen und Lehrern im Herkunftssprachlichen Unterricht (HSU) In Absprache mit der Schulaufsichtsbehörde wird das Besetzungsverfahren von HSULehrkräften zur Überwachung der Qualitätsstandards vom KI durchgeführt. Alle in Betracht kommenden HSU-Bewerberinnen und Bewerber werden im Rahmen des Bewerbungsprozesses der zu besetzenden HSU-Stelle von der Schulaufsicht eingeladen, der/die am besten geeignete Bewerber/Bewerberin durch ein verbindliches Auswahlverfahren durch KI Mitarbeiter und Schulaufsicht ausgewählt. Der/die ausgewählte Bewerber/Bewerberin, die ausgewählte Bewerberin wird vom KI in den Schuldienst eingeführt, dem Kollegium vorgestellt und bei Bedarf begleitet. Seit Start des KI im Februar 2014 sind zwei Stellen besetzt worden. 3.3.2.6 Unterstützung der Schulaufsicht bei Integrationsstellenanträgen Mit dem Erlass „Vielfalt gestalten – Teilhabe und Integration durch Bildung; Verwendung von Integrationsstellen“ ist es das erklärte Ziel des Schulministeriums, in allen Schulformen ein Gesamtkonzept durchgängiger Sprachbildung zu installieren. Alle Schulen in NRW haben die Möglichkeit, zusätzliche Stundenanteile durch den Integrationsstellenantrag zu beantragen. „Mit den zusätzlichen Stellenanteilen wird in den Schulen auch zusätzliche Lern- und Unterrichtszeit möglich. Unterricht, Ganztagsangebote und herkunftssprachlicher Unterricht in 16 Sprachen sollen miteinander verknüpft werden. Die Stellen können im Einzelnen insbesondere zur durchgängigen sprachlichen Bildung, zur Entwicklung von Erziehungs- und Bildungspartnerschaften zwischen Schule und Elternhaus sowie zur interkulturellen Verständigung, auch für Vorhaben gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus verwendet werden.“ 46 „Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen (www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Integration/Schulentwicklung/PersonaleEbene/Integrationsstellen/) Für alle Schulen gibt es ein einheitliches Antragsformular. Für das Schuljahr 2015/16wird dieser Antrag entsprechend der Vorgaben bis zum 31.12.2014 gestellt. Die Schulen bekamen Unterstützung und Beratung einer Mitarbeiterin des KI bzgl. inhaltlicher und formaler Aspekte beim Ausfüllen des Antrags. Zudem unterstützt sie die Schulaufsicht bei der Auswertung der Anträge. 3.3.2.7 Fachberatungsstelle für den Herkunftssprachlichen Unterricht (HSU) Ziel der Fachberatungsstelle ist ein Beratungs- und Betreuungsangebote für Schulen zu HSU. Folgende Angebote beinhaltet die Fachberatung: Schulen, an denen HSU bereits stattfindet, werden in allen Fragen zum HSU durch die Fachberatung des KI betreut. Schulen, die HSU zukünftig anbieten möchten, werden durch die Fachkräfte beraten und betreut. Die in den Schulen tätigen HSU Lehrkräfte werden in ihrer Arbeit durch den KIFachberater betreut und unterstützt, z.B. bei der Erstellung eines Stundenplan und der Koordination des Unterrichts an mehreren Schulen. Darüber hinaus organisiert der Fachberater teilweise die Sprachprüfungen und führt die Prüfungen als 2. Prüfer und Protokollant mit den HSU Lehrkräften durch. Des Weiteren ist er Ansprechpartner für Fragen von Eltern und allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern zum HSU. 3.3.2.8 Rucksack Grundschule Das Projekt „Rucksack Grundschule“ richtet sich an Eltern mit Migrationshintergrund und ihre Kinder im ersten bis vierten Schuljahr sowie an die Grundschulen, die von diesen Kindern besucht werden. Ziel des Projekts ist die durchgängige sprachliche Bildung, wobei Themenbereiche des Klassenunterrichts aufgegriffen werden. Die Kinder werden im Unterricht in allen Fächern in der deutschen Sprache unterrichtet und sowohl im Herkunftssprachenunterricht als auch von den Eltern in der Familiensprache gefördert. „Rucksack Grundschule“ ist zudem ein Elternbildungsprogramm, in dem die Eltern erfahren, wie sie ihre Kinder in der allgemeinen und schulischen Entwicklung zuhause optimal fördern können. Diese häuslichen Übungen erfolgen überwiegend in der Familiensprache. Die Gruppen werden von Müttern unterschiedlicher Herkunft besucht, deshalb ist die Gruppensprache Deutsch. Die Mütter nutzen sehr gerne diese Möglichkeit, ihre 47 „Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen Deutschkenntnisse zu erweitern und dies auch in den gemeinsamen Übungen mit dem Kind zu Hause fortzusetzen. Durch die Teilnahme an der Rucksackgruppe werden Mütter besser in das Schulleben eingebunden, beteiligen sich aktiv an Veranstaltungen der Schule und finden besseren Zugang zum deutschen Bildungssystem, das sich erheblich von den Erfahrungen aus den Herkunftsländern unterscheidet. In der Rucksackgruppe werden Mütter auch motiviert, an (Bildungs-)Veranstaltungen über den schulischen Bereich hinaus teilzunehmen. So besucht eine Müttergruppe eine Halbtagesveranstaltung für Berufsrückkehrerinnen. Die Grundschulen erhalten mit „Rucksack Grundschule“ ein Angebot zur mehrsprachigen und interkulturellen Unterrichts- und Schulentwicklung, welches auf Wertschätzung und Anerkennung von Vielfalt, Ressourcen und Kompetenzen beruht und im Schulprogramm festgeschrieben wird. Das Projekt „Rucksack Grundschule“ wird vom KI koordiniert. Nach Zuständigkeitsklärung wurde die Projektumsetzung verbindlich mit den federführenden Schulleitungen festgeschrieben. So wird das Projekt bis 2016 an zwei Schulen des Kreises Euskirchen Schule an der Hardtburg in Euskirchen-Stotzheim Katholische Grundschule Mechernich in Kooperation mit den Schulträgern der Städte Euskirchen und Mechernich durchgeführt werden. Im Schuljahr 2015/2016 wird „Rucksack Grundschule“ zusätzlich an der Weststadtschule in Euskirchen installiert. Im Schuljahr 2014/2015 nehmen 15 Mütter russischer, türkischer, arabischer und rumänischer Herkunft an den Gruppen teil. 3.3.2.9 Schule ohne Rassismus Das bundesweite Projekt „Schule ohne Rassismus/Schule mit Courage“ wird in NRW von der der Landesweiten Koordinierungsstelle der kommunalen Integrationszentren (LaKI) in Dortmund betreut und gesteuert. Für die einzelnen Kommunen sind die jeweiligen KIs mit der Begleitung der Schulen in ihrem Entwicklungsprozess zur Schule ohne Rassismus/Schule mit Courage und darüber hinaus mit der weiteren Unterstützung und Koordinierung betraut. Ziel des Programms ist, dass Schulen, die in dieses Netzwerk aufgenommen werden wollen, sich verpflichten, bewusst gegen jede Form von Diskriminierung, Gewalt und Mobbing aus welchen Gründen auch immer vor zu gehen, bei Konflikten einzugreifen und in regelmäßigen 48 „Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen Abständen Projekttage zu dieser Thematik durchzuführen. Eine Schule erhält den Titel „Schule ohne Rassismus-Schule mit Courage“, wenn mindestens 70 % aller am Schulleben beteiligten Menschen die oben genannten Verpflichtungen einhalten wollen. Im Kreis Euskirchen gibt es derzeit vier Schulen mit dem Titel „Schule ohne Rassismus-Schule mit Courage“ (Stand August 2015). Im Jahr 2015 wird der Kaplan-Kellermann-Realschule der Titel verliehen. Im Jahr 2014 erhält ihn die Realschule Blankenheim. Das KI begleitet die Schulen fachlich und nimmt an den Veranstaltungen zur Verleihung des Titels mit eigenen Beiträgen teil. 3.3.2.10 Inhaltliche Organisation und Durchführung der HSU-Treffen Die Schulaufsichten mit der Generale Migration der Kreise Euskirchen und Düren haben festgelegt, dass sich die HSU-Lehrkräfte beider Kreise gemeinsam in der Regel zweimal im Jahr zu einer zweitägigen Veranstaltung treffen. Für die organisatorische und inhaltliche Planung und die Durchführung dieser Austauschund Informationstreffen sind aus dem Kreis Düren der entsprechende Schulrat und ein Mitarbeiter aus dem Schulamt und aus dem Kreis Euskirchen der entsprechende Schulrat und die beiden KI-Lehrkräfte gemeinsam verantwortlich. Ziel des geplanten Austauschtreffens im Dezember 2015 ist die Informationsvermittlung folgender Themen: „Interkulturelle Sensibilisierung“, „Umgang mit schwierigen Kindern“ und „Zusammenstellung eines Infopaketes rund um HSU für Schulen“. Im Dezember 2014 wird ein zweitägiges Treffen genutzt, um die für alle Lehrkräfte erforderlichen Erste-Hilfe-Kenntnisse aufzufrischen. 3.3.2.11 „Wie funktioniert Grundschule?“ - Infos für Eltern mit Migrationshintergrund Ziel der Informationsveranstaltung „Wie funktioniert Grundschule?“ ist, Eltern mit Migrationshintergrund zu erreichen, deren Kinder im Vorschulalter sind. Oft haben diese Menschen in ihren Heimatländern einen ganz anderen Schulalltag erlebt, als er in Deutschland in vielen Grundschulen üblich ist. Ihnen sind Unterrichtsmethoden und Arbeitsformen in deutschen Grundschulen nicht vertraut. Damit es ihnen gelingt, trotz ganz anderer eigener Schulerfahrungen ihr Kind im Schulalltag in Deutschland zu begleiten und zu unterstützen, informiert das KI in einfacher Sprache über die Anmeldung und Einschulung, 49 „Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen über das Leben und Lernen in der Grundschule, über Leistungsbewertung und Zeugnisse und über die Möglichkeiten und Chancen der Elternmitwirkung. Interessierte KiTas können diesen Vortrag beim KI anfordern. 3.3.2.12 Seiteneinstieg für alle optimal- Arbeitskreis: „Praxisgespräche Seiteneinstieg“ Ziel des Arbeitskreises „Praxisgespräche Seiteneinstieg“ ist es, zugewanderten Schülerinnen und Schülern möglichst optimale Startvoraussetzungen und Unterstützung rund um schulische Bildung zu geben. Auch werden die Lehrkräfte, die neu zugewanderte Kinder und Jugendliche unterrichten, vom KI unterstützt. Ihre pädagogischen und didaktischen Fähigkeiten hinsichtlich sprachsensiblen Unterrichts in mehrsprachigen Klassen als auch die Sensibilisierung für interkulturelle Konstellationen und eigenes vorurteilsbewusstes Handeln können sie in dem Arbeitskreis „Praxisgespräche Seiteneinstieg“ erweitern. Allen interessierten Lehrkräften aller Schulformenwird das Angebot der Teilnahme an diesem Arbeitskreis unterbreitet. Der Arbeitskreis trifft sich regelmäßig rotierend an verschiedenen Schulen. Neben Austausch werden auch Unterstützungsbedarfe der Lehrkräfte u.a. durch externe Berater bedient. Mögliche Themen sind z.B. Differenzierung im Unterricht mit Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern, Leseförderung, Alphabetisierung, Interkulturelle Sensibilisierung, Umgang mit traumatisierten Schülerinnen und Schülern etc. Im April 2015 wird in einer Auftaktveranstaltung der Startpunkt gesetzt. Lehrkräfte und Schulleitungen aller Schulformen erhalten Informationen über die momentane Seiteneinsteiger-Situation im Kreis, über die Arbeit in der Internationalen Förderklasse an der Georgschule, über das „SmiLe–Projekt“ und über Unterrichtsmaterialien speziell für Deutsch als Zweitsprache. Zusätzlich formulieren die Lehrkräfte Themen, die Inhalte des zukünftigen Arbeitskreises sein können. Ende Oktober 2015 ist das erste Arbeitskreistreffen geplant mit dem Schwerpunkt „Umgang mit traumatisierten Kindern“. Am 2.12.2015 referiert Frau Weis von der Uni Duisburg Essen zum Thema „Sprachsensibler Unterricht in mehrsprachigen Klassen – Eine Einführung.“ Zu diesem Vortrag werden sowohl die Mitglieder des Arbeitskreises als auch weitere Interessierte eingeladen. Für die organisatorische und inhaltliche Planung und Durchführung der Arbeitskreistreffen sind die Lehrkräfte des KI in Kooperation mit der zuständigen Schulaufsicht verantwortlich. 50 „Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen 3.3.3 Handlungsfeld Ausbildung und Beruf Im ersten Integrationskonzept wurde bereits hervorgehoben, dass „die Ausbildungschancen der Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Migrationshintergrund auf dem regionalen Ausbildungsmarkt signifikant unterrepräsentiert sind. Als wichtiger Grund für die Unterrepräsentation betrachtet man die Tatsache, dass diese Gruppe im Vergleich zu deutschen Jugendlichen ohne Migrationshintergrund mehr als doppelt so häufig die Schule ohne Abschluss verlässt. Auch sind ihre Schulabschlüsse niedriger als die der Schülerinnen und Schüler ohne Migrationshintergrund, sie bleiben überdurchschnittlich häufig ohne Berufsabschluss und haben Probleme beim Übergang in den Arbeitsmarkt. Für alle Mädchen und jungen Frauen mit Migrationshintergrund gilt mittlerweile, dass sie ein höheres Bildungsniveau erreichen als ihre männlichen Pendants. Fortbildungen Die Lehrkräfte des Kommunalen Integrationszentrums nahmen an mehreren Fortbildungen teil, um die unter B) genannten Tätigkeiten und ihre Beratungsarbeit professionell ausüben zu können. Die Fortbildungen waren im Einzelnen: BeraterIn für interkulturelle Unterrichts- und Schulentwicklung NRW (kurz: BIKUS) Interkulturelle Sensibilisierung Gemeinsame Unterstützungsangebote für Lehrkräfte in Vorbereitungsklassen, Bezirksregierung Köln Unterricht für neu zugewanderte Kinder und Jugendliche, LaKI DemeK-Fortbildung - Deutsch in Mehrsprachigen Klassen Migrationsgesellschaftliche Herausforderungen für Institutionen und professionelles Handeln, Laki Insgesamt wird die Verbesserung der beruflichen Integration von Menschen mit Migrationshintergrund als einer der wesentlichsten Schwerpunkte der Integrationsarbeit betrachtet. Denn Erwerbsarbeit ermöglicht ihnen, soziale Kontakte aufzubauen und zu erweitern, sich aktiv in die Aufnahmegesellschaft einzubringen und vor allem ihren Lebensunterhalt aus eigenen Kräften und Mitteln zu sichern. Damit ist die berufliche Integration ein Kernelement gesellschaftlicher Integration. Laut des ersten Integrationskonzeptes zeigt die Beschäftigungssituation von Migrantinnen und Migranten im Kreis Euskirchen eine nicht ungewöhnliche Diskrepanz zwischen einem Mangel an qualifizierten Arbeitskräften und einer Vielzahl von niedrig qualifizierten Arbeitnehmern bzw. Arbeitssuchenden, die nur bedingt Zugang zum ersten Arbeitsmarkt finden können. Da der Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund an dem o. g. Personenkreis einen nicht unbedeutenden Anteil einnehme, stellt ihre anhaltend hohe Arbeitslosigkeit ein großes Hindernis bei der Integration in die Gesellschaft dar. Es ist davon 51 „Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen auszugehen, dass die gestiegenen Qualifikationsanforderungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt den vergleichsweise niedrigen beruflichen Qualifikationen von Menschen mit Migrationshintergrund gegenüberstehen und zu ihrer geringeren Wettbewerbsfähigkeit beitragen. Vor dem Hintergrund einer negativen demografischen Entwicklung und zunehmenden Alterung der Kreiseuskirchener Bevölkerung gewinnt die höhere Qualifizierung von Menschen mit Migrationshintergrund eine gesellschaftspolitische Bedeutung, wenn man in den nächsten Jahren den drohenden Fachkräftemangels abwenden möchte. Für das Bildungs- und Ausbildungssystem bedeutet dies, dass vorhandene Zugangsbarrieren in Ausbildung und Beschäftigung für Jugendliche mit Migrationshintergrund rasch abgebaut und gleichzeitig die Strukturen im Übergang von der Schule zum Beruf überschaubarer und transparenter gestaltet werden müssen.“(S. 15 f.) Die im Rahmen des Integrationskonzeptes vorgeschlagenen „Maßnahmen fokussieren eine stärkere Vernetzung der Integrationsakteure im Handlungsfeld Ausbildung und Beruf, insb. Jobcenter und Bundesagentur für Arbeit, damit die vorhandenen Förderinstrumente effizienter und bedarfsgerechter eingesetzt werden können.(…) Maßnahmen: „die (1) systematische Erfassung des Merkmals "Migrationshintergrund" auf regionaler Ebene, um konkrete Handlungsbedarfe gemeindescharf einschätzen zu können; (2) Informationsveranstaltungen für die Zielgruppe der Unternehmer mit Migrationshintergrund; (3) Unternehmensbesuche mit beratendem Charakter; (4) Verbesserung der Berufsorientierung durch Förderung von Projekten im Übergangsmanagement Schule/Beruf (z. B. Potenzialanalyse für alle Schüler ab der Klasse 8); (5) Ausbau und Fortführung der berufsspezifischen Sprachkurse im Rahmen des "ESF-BAMF-Programms zur berufsbezogenen Sprachförderung"; und (6) Organisation von Job- und/oder Bildungsbörsen speziell für Migranten in Kooperation mit dem Jobcenter EU-aktiv und der Agentur für Arbeit.“ Alle genannten Maßnahmen werden aktuell in den Projekten und im Ressourcen berücksichtigenden Schnittstellenmanagement des KoBIZ weiter verfolgt und ausgebaut. Dem KI geht es neben der Integration in den Arbeitsmarkt auch um die gesellschaftliche Integration. Auf eine gesellschaftliche Integration sind insbesondere die Frauen mit Migrationshintergrund angewiesen, die über keine ausreichende berufliche Qualifizierung verfügen und die für sich selbst auch keine Integration in den Arbeitsmarkt anstreben. 3.3.3.1 „Stadtteilmütter – Brücken bauen“ Im Integrationskonzept des Kreises Euskirchen war die Einführung des Projektes „Stadtteilmütter“ vorgesehen. Im Mittelpunkt des Projektes „Stadtteilmütter – Brücken bauen“ stehen Frauen mit Migrationshintergrund, die nach einer einschlägigen Qualifizierung als „Brückenbauerinnen“ zwischen zugewanderten Familien ihrer Herkunft und den Institutionen des öffentlichen Lebens fungieren. Als ausgebildete Stadtteilmütter stellen sie Kontakte zu Familien her, die aufgrund von Sprachbarrieren und kulturellen Hürden durch die schon vorhandenen 52 „Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen Einrichtungen und Dienste nicht oder nur wenig erreicht werden. Ihr wichtigstes Ziel ist die Verbesserung der Zukunftsaussichten der Kinder, v.a. in Bezug auf Bildung und Gesundheit. Außerdem übernehmen sie Vorbildfunktionen für Menschen derselben gesellschaftlichen Herkunft und verkörpern Teilhabe an der deutschen Aufnahmegesellschaft. Für die Stadteilmütter selbst führt die Teilnahme am Projekt in der Regel zu einer Steigerung des Selbstbewusstseins, einer Erleichterung des eigenen Familienmanagements und zu einer Aufwertung ihrer Rolle in Familie und Gesellschaft. Nicht zuletzt finden sie einen leichteren Zugang zum Arbeitsmarkt aufgrund der Qualifikation als „Stadtteilmutter“. So belegen Erfahrungsberichte aus dem Stadtteilmütterprojekt in Köln-Mülheim und Köln-Meschenich, dass bereits zum Ende der Ausbildungsphase die Teilnehmerinnen in eine Teilzeitberufsausbildung oder in den ersten Arbeitsmarkt übergehen. Während der Planungsphase des Projekts ergeben Gespräche mit Vertreterinnen der Kommunen Zülpich, Kall und Mechernich, sowie mit der Agentur für Arbeit, dass sich dieses Format für die ländliche Region im Kreis Euskirchen zurzeit nicht eignet. Die Gesprächspartner in den Gemeinden berichteten, dass die Familien, die schon seit längerer Zeit hier leben, gut integriert und die Frauen vielfach Teilzeit berufstätig seien. Der in Frage kommende Personenkreis sei so über das Kreisgebiet verstreut, dass eine zentral angebotene Qualifizierungsmaßnahme von den Teilnehmerinnen kaum zu erreichen sei. Auch der spätere praktische Einsatz werde daran scheitern. Die Koordination der Arbeit der späteren Stadtteilmütter mitzugestalten, bewerteten die eingebundenen Kommunen als nicht leistbar. 3.3.3.2 Kampagne zur beruflichen Qualifizierung von jungen Flüchtlingen (18-21 Jahre) Frühzeitige Maßnahmen der Integration durch Zugang in Ausbildung und Beschäftigung von Flüchtlingen mit hoher Bleiberechtswahrscheinlichkeit sind von hoher Bedeutung. Ziel einer frühzeitigen Arbeitsmarktintegration ist nicht nur die Schaffung eines wesentlichen Bausteins zur gesellschaftlichen Integration, sondern auch die Gefahr von Langzeitarbeitslosigkeit durch langwierige Wartezeiten zu vermeiden. Auch vor dem Hintergrund aktueller Fachkräfteengpässe in Deutschland sollte das Potential von Flüchtlingen frühzeitig erhoben und für den Arbeitsmarkt genutzt werden. Asylsuchenden ist der Arbeitsmarktzugang durch eine im November 2014 in Kraft getretene Rechtsänderung bereits nach drei Monaten möglich. Somit gibt es sehr schnell Handlungsbedarf bei grundlegender allgemeinsprachlicher und darauf aufbauender berufsbezogener Deutschförderung (Integrationskurs bzw. ESF-BAMF-Programm), der bei dieser Zielgruppe bisher aus rechtlichen bzw. finanziellen Gründen nicht gedeckt werden konnten. Seit Einrichtung des ESF-Programms zum Modellprojekt basaler Sprachförderung im Rahmen von „Early Intervention NRW“ ist die Grundlage für ko-finanzierte Basissprachkurse zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen geschaffen. 53 „Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen Zum Ausbau der Willkommenskultur im Kreis Euskirchen, der Erhaltung des sozialen Friedens durch Beschäftigung der Zuwanderinnen und Zuwanderer und insbesondere mit Blick auf die perspektivische Fachkräftesicherung sollen kurzfristig ab Oktober 2015 zwei Basissprachkurse (max. 300 Unterrichtseinheiten pro Kurs) mit jeweils 15 Personen (= 50 % der beratenden Personen im Pilotprojekt) auf der Grundlage des Modellprojektes „Early Intervention NRW“ (Zielniveau A1 GER) bei der Kreisvolkshochschule Euskirchen angeboten werden. Ergänzend zu diesem Sprachangebot können im Einzelfalle Fahrtkosten sowie Kosten für Kinderbetreuung gefördert werden. Kurz- und mittelfristig sollen weitere Angebote von antragsberechtigten Institutionen im Sinne der Förderkriterien erfolgen. Nach Abstimmungsgesprächen auf Verwaltungsleitungsebene in 2015 wird gemeinsam mit den Partnern der Agentur für Arbeit, des Jobcenters EU-aktiv, des Deutschen Roten Kreuzes (DKR), des Jugendmigrationsdienstes (JMD) sowie dem Netzwerk von Dolmetschern modellhaft eine erste Kampagne zur Integration junger Flüchtlinge durchgeführt. Im Nachbereitungstreffen der Kampagne werden die Ergebnisse und die Bedarfe ausgewertet; höchste Priorität hat die Einrichtung von Intensivsprachkursen (inhaltlich analog des BAMF-Integrationskurses mit berufsspezifischen Lerninhalten), im weiteren Schritt die Einbindung in bestehende Angebote zur Schulabschlusserlangung sowie Vermittlung in Maßnahmen der individuellen Berufsorientierung. Für die Zielgruppe der Personen mit Alphabetisierungsbedarf soll ein gesondertes Angebot konzipiert werden. Ein notwendiger Ausbau des Handlungsschwerpunkts „Arbeit und Ausbildung“ für die kommenden Jahre zeichnet sich in der zweiten Jahreshälfte 2015 sehr deutlich ab. Auch in enger Kooperation zwischen den zuständigen Rechtskreisen SGB II und SGB III und der Ausländerbehörde Kreis Euskirchen unter Einbindung der jeweiligen Fördermöglichkeiten der Partner bzw. der ESF-/Bundes-/Landesprogrammen erfährt dieser Schwerpunkt zunehmend eine deutliche Gewichtung. 3.3.3.3 Patenschaftsmodell Übergang Schule – Beruf Das „Patenschaftsmodell“ wird in enger Kooperation des KI mit der Kommunalen Koordinierung (KoKo) des Landesprogramms „Kein Abschluss ohne Anschluss“ im KoBIZ des Kreises Euskirchen geplant und durchgeführt. Zielgruppe sind die Schülerinnen und Schüler der internationalen Förderklassen IFK in der Sekundarstufe I sowie der Abgangsjahrgang oder Klassen der Ausbildungsvorbereitung bzw. der neu einzurichtenden internationalen Förderklasse des Thomas-Esser-Berufskollegs, Euskirchen. Ziel ist, dass Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler als Mentorinnen und Mentoren sowohl eine Begleitung im Übergang Schule / Beruf als auch eine Praktikumsbegleitung für junge (neu zugewanderte) Menschen mit Migrationshintergrund leisten. Die Akquise der Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler erfolgt über das KoBIZ. Diese soll parallel zur 54 „Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen Identifizierung der zu begleitenden Jugendlichen laufen. Die Identifizierung der Jugendlichen gelingt durch Kontakt mit ihren Vormündern in Kooperation mit dem Jugendamt, durch Abfrage bei den Klassenlehrer/innen der IFK sowie durch fallgenauen Abgleich mit dem erfolgreichen Projekt P.I.D.E.S der AWO Rhein-Erft & Euskirchen e.V. (s. http://www.pides.de) zur Vermeidung von Doppelstrukturen. Es erfolgt eine Identifizierung der Jugendlichen auch durch Empfehlung des Seiteneinsteigerberaters des KI. Nach Installation der IFK am Thomas-Esser-Berufskolleg TEB (Stand Oktober 2015: zwei IFK Klassen am TEB) wird eine zeitnahe Ansprache der Jugendlichen (Frühjahr 2016) durch das KI / die KoKo erfolgen. Die Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler sollen durch Mitarbeitende des KoBIZ anhand einer Seminarreihe auf ihre Aufgabe vorbereitet werden. 3.3.4 Handlungsfeld Sprache Das erste Integrationskonzept legt den Schwerpunkt der sprachlichen Kompetenz sehr stark auf den deutschen Spracherwerb. Seinerzeitige Ausgangslage ist , „dass die Schüler/innen mithilfe eines ausreichenden Förderangebots bei vorliegenden sprachlichen Defiziten ihren Bildungsweg noch in eine erfolgreiche Bildungsbiografie von der Schule bis hin zum Beruf umwandeln können. Die Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund schneiden im Vergleich zu Kindern und Jugendlichen ohne Migrationshintergrund im deutschen Bildungssystem schlechter ab, weil sie nicht in ausreichendem Maß über die Unterrichts- und Schulsprache Deutsch verfügen. Defizitäre Deutschkenntnisse können somit erhebliche Probleme beim Zugang zur gleichberechtigten Teilhabe und Akzeptanz im sozialen Umfeld verursachen. Daher soll man bereits ab dem Kleinkindalter eine gute sprachliche Bildung fördern, um die Erfolgschancen der Kinder und Jugendlichen aus zugewanderten Familien im deutschen Bildungssystem zu erhöhen. Dabei kommt den Eltern eine besondere Bedeutung zu. Sie sollen den Spracheerwerb und die Sprachentwicklung ihrer Kinder frühzeitig und ggf. mit Hilfe kompetenter Netzwerke unterstützen und fördern. Ein wirksames Instrument ist die durchgängige Sprachbildung entlang der gesamten Bildungsbiographie von Kindern und Jugendlichen, die auf den Erwerb und die Vermittlung der so genannten Bildungssprache als eine spezielle Variante der deutschen Sprache, die in den Bildungsprozessen eine hohe Relevanz hat, abzielt. Ihr wichtigstes Merkmal ist, dass sie sich sehr stark an der Literatursprache orientiert und sich damit deutlich von der allgemeinen, mündlichen Umgangssprache abhebt. Je weiter Schüler/innen im Bildungsprozess voranschreiten, desto mehr kommt es darauf an, Inhalte ohne erklärende Kontexte, sondern allein mit fachsprachlichen Mitteln zu verstehen und auszudrücken. Eine Aufwertung der sprachlichkulturellen Bedürfnisse und Gegebenheiten bzw. Wertschätzung der Familiensprache im zweisprachigen Elternhaus geht sprachpsychologisch einher mit der Förderung und Unterstützung der deutschen Bildungssprache und fördert zudem die in ganz Europa wertgeschätzte Mehrsprachigkeit.“(S. 16 ff.) 55 „Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen Die geplanten Maßnahmen umfassen sowohl „die frühe Deutschförderung im Kindergartenalter als auch schul- und ausbildungsbegleitende Hilfen bis hin zu Integrationskursen nach dem Zuwanderungsgesetz. Möglich sind auch Kommunikations- und Orientierungskurse, Alphabetisierungskurse und berufsorientierter und berufsbezogener Deutschunterricht im Erwachsenenalter zum Erlernen der deutschen Sprache. Ziel ist es, ein im gesamten Kreis Euskirchen flächendeckendes, gut erreichbares und transparentes Angebot an durchgängiger Sprachförderung für alle Alters- und Zielgruppen zu erreichen“ Mit folgenden Projekten trägt das KI zur Zielerreichung bei: 3.3.4.1 Programm „sprachstark - Qualität in sprachheterogenen Schulen“ (QuisS) Zahlreiche Untersuchungen zum Schulerfolg von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund und von Kindern und Jugendlichen aus bildungsfernen deutschen Familien belegen ihre hohe Lernmotivation und ihre positive Einstellung zur Schule. Trotz dieser starken Lernbereitschaft erzielen diese Schülerinnen und Schüler aber häufig deutlich schlechtere Lernergebnisse als ihre Altersgenossen. Es gilt daher als erwiesen, dass es einen signifikanten Zusammenhang zwischen geringen Schulerfolgen und schlechterer Beherrschung der deutschen Bildungssprache gibt. Sprachheterogene Schulen stehen vor besonderen Herausforderungen. Für ihren Auftrag, die Schulerfolge zu verbessern und dem durchschnittlichen Niveau in ihrer Kommune anzupassen, erhalten sie zusätzliche fachliche Unterstützung der Bezirksregierung Köln durch das Programm QuisS. Schulen mit einem großen Anteil an Schülerinnen und Schülern aus bildungsbenachteiligten Elternhäusern oder mit Deutsch als Zweitsprache müssen gezielte Anstrengungen unternehmen, um allen Kindern und Jugendlichen zu guten Lernleistungen zu verhelfen. Viele Schulen stellen sich diesen Aufgaben mit großem Engagement, aber die begrenzten Erfolge der Vergangenheit zeigen, dass zusätzliche spezifische Maßnahmen erforderlich sind. Dazu sind die Schulen auf fachliche und finanzielle Unterstützung angewiesen. Das Programm „sprachstark - Qualität in sprachheterogenen Schulen“(QuisS) der Bezirksregierung Köln stellt ein solches Unterstützungsangebot dar. Das grundlegende Ziel ist hier, die Bildungserfolge aller Schülerinnen und Schüler unabhängig von der sprachlichen oder sozialen Herkunft in der Schule zu verbessern. Die Erfahrung zeigt, dass Maßnahmen zur sprachlichen Bildung oder zur Entwicklung der Lernkompetenz und Selbstwirksamkeit allen Kindern und Jugendlichen nutzen, egal, welche Muttersprache sie sprechen. Die sukzessive Implementierung von QuisS an Schulen erstreckt sich auf mehrere Handlungsfelder: a) Unterrichtsentwicklung b) Schulentwicklung c) Vernetzung in der Kommune 56 „Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen d) ergänzende Angebote Im Kreis Euskirchen ist die GGS Nordstadt in Euskirchen seit dem Schuljahr 2014/2015 QuisSSchule. Das Kollegium hat im Schuljahr 2014/2015 an der mehrtägigen verpflichtenden DemeK-Fortbildung (Deutsch in mehrsprachigen Klassen) teilgenommen. Im neuen Schuljahr gilt es nun, nach und nach die in der Fortbildung kennengelernten Methoden und Aspekte eines nachhaltigen und erfolgreichen sprachsensiblen Unterrichts in mehrsprachigen Klassen in der Unterrichts- und Schulentwicklung umzusetzen. Die Bezirksregierung Köln verlangt für die Möglichkeit der Schulen zur Teilnahme am QuisSProgramm eine QuisS-Koordinatorin. Sie wird vom KI Kreis Euskirchen gestellt. Die Aufgaben der QuisS-Koordinatorin umfassen folgende Bereiche: • Schulen und Schulaufsicht über die Inhalte des QuisS-Programms informieren • außerschulische Kooperationspartnern für QuisS-Schulen suchen, z.B. Universität zu Köln, Schulpsychologischer Dienst, Fördervereine • Unterstützung der QuisS-Schulen beim Ausbau der kommunalen Vernetzung • Unterstützung der Schulen bei der Durchführung von außerunterrichtlichen Projekten, z.B. Ferienschule, Lesekonzerte, Sprachfeste • Koordinierung von Angeboten, z.B. Fortbildungen, Veranstaltungen, Dolmetschern • Vernetzung der insgesamt 32 QuisS-Grundschulen im Regierungsbezirk Köln mit einem hohen Anteil an Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund Regelmäßig treffen sich die QuisS-KoordinatorInnen mit der QuisS-Projektleitung der Bezirksregierung Köln, um Inhalte und Rahmenbedingungen des QuisS-Programmes und seine praktischen Umsetzung an Schulen zu erarbeiten. In Kooperation mit der QuisS-Koordinatorin des Kreises Düren werden zudem alle drei bis vier Monate obligatorische QuisS-Sprachbeauftragten-Treffen geplant und durchgeführt. Derzeit gibt es keine Möglichkeit, eine weitere Schule im Kreis Euskirchen in den QuisSVerbund aufzunehmen, weil das Projekt QuisS landesweit auf 111 Schulen begrenzt und diese Zahl erreicht ist. 3.3.4.2 Deutsch für neu zugewanderte Mütter Im Rahmen der Willkommenskultur hat sich das KI zum Ziel gesetzt, bis Ende 2015 im Kreis Euskirchen allen neu zugewanderten Müttern unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus Möglichkeiten zum Erlernen der deutschen Sprache zur Verfügung zu stellen. Diese Personengruppe, die zuhause die schulische Bildung ihrer Kinder unterstützt, soll im Rahmen der (beruflichen) Integration besonders gefördert werden. Hier setzt das Projekt „Deutschkurse für neu zugewanderte Mütter“ des KI an, das in Kooperation mit der Demografie-Initiative des Kreises Euskirchen Möglichkeiten zum Erlernen der deutschen Sprache bietet. Die einzelnen Phasen sind: 57 „Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen • An zwei Schulen (vorzugsweise in Mechernich und in Schleiden) wird für Mütter, nachdem sie ihre Kinder zur Schule gebracht haben, einmal pro Woche ein 1,5stündiger niederschwelliger Deutschkurs angeboten. • Kontaktaufnahme, Absprache und Kooperation mit Schulen wegen Räumlichkeiten • Identifizierung und Kontaktaufnahme zu möglichen Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtlern, z.B. (z.B. pensionierte Lehrerinnen) • Werbemaßnahmen für die Teilnahme an der Initiative • Start der Kurse zum Erlernen der deutschen Sprache Nach Feststellung der nicht zu leistenden finanziellen Aufwendungen (Aufwandsentschädigung im Rahmen des Ehrenamts) wird das Projekt aufgrund vorübergehender Haushaltsführung nicht wie geplant umgesetzt. Es finden bereits solche Kurse im Haus der Familie in Euskirchen, in Eigeninitiative einer Grundschule in Euskirchen und über den Jugendmigrationsdienst in Mechernich im Familienzentrum statt. Für Flüchtlinge gibt es außerdem von Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtlern durchgeführte Deutschkurse in verschiedenen Institutionen, z.B. den katholischen Kirchengemeinden. 3.3.4.3 Verleihung „Deutscher Bürgerpreis“ Besonders verdienten Personen aus den Bereichen bürgerschaftliches Engagement, Zivilcourage, gesellschaftliches Engagement und Förderung des Gemeinwohls wird bundesweit der Deutsche Bürgerpreis verliehen. 2003 wurde der dieser Preis ins Leben gerufen mit dem Ziel, gerade diesen Menschen für ihren gemeinnützigen Einsatz Anerkennung und Dank auszusprechen. Das Ziel des Deutschen Bürgerpreises ist es, möglichst viele Bereiche des Ehrenamts anzusprechen und die Vielfalt der Freiwilligentätigkeit zu würdigen. Deshalb widmet sich die Ehrung immer einem neuen Schwerpunkt, z.B. Jugendarbeit, Sport, Umweltschutz, Rettungsdienst sowie Bildung und Chancengleichheit. 2014 lautet es „Vielfalt fördern – Gemeinschaft leben!“ und richtetet sich an engagierte Menschen, deren Engagement Teilhabe, Toleranz und Akzeptanz fördert und den Gemeinschaftssinn stärkt. In diesem Zusammenhang identifiziert das KI potentielle Kandidaten, die sich bei der Verfolgung der Ziele wie die Interkulturelle Öffnung und Sensibilisierung, Antidiskriminierung, Chancengleichheit, Mehrsprachigkeit und Inklusion verdient gemacht haben, und unterstützt bei der Antragstellung. 3.3.5 Handlungsfeld Gesundheit Der Gesundheit kommt im ersten Integrationskonzept eine schwerpunktmäßige (2) Rolle zu. Es wird davon ausgegangen, dass „Gesundheit und Krankheit in enger Wechselwirkung mit Bildung, finanziellen Ressourcen und sozialer Eingebundenheit stehen und somit wichtige Faktoren für die gesellschaftliche Integration von Deutschen und Nichtdeutschen mit 58 „Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen Migrationshintergrund darstellen. Die Grundlage für eine Teilhabe an der Gesellschaft ist die körperliche und seelische Gesundheit und diese wird von der o.g. Bevölkerungsgruppe oftmals vernachlässigt, weil die objektiven und subjektiven Anforderungen des Integrationsprozesses die zur Verfügung stehenden Zeitressourcen komplett aufbrauchen. Sie zeigen insgesamt höhere Gesundheitsbelastungen und weisen schlechtere Gesundheitswerte auf als Deutsche ohne Migrationshintergrund. Ein wichtiger Grund dafür ist, dass die Mehrheit stärker von Armut bedroht ist und aufgrund der fehlenden finanziellen Ressourcen oft zu minderwertigeren Lebensmitteln und seltener zu frischem Obst und Gemüse greift. Die Leidtragenden sind die Kinder und Jugendlichen, die dadurch spezifische daraus resultierende Gesundheitsrisiken, wie z.B. Übergewichtigkeit, psychische Auffälligkeiten, usw. aufzeigen. Ein anderer wichtiger Grund ist die seltenere Inanspruchnahme von Früherkennungsuntersuchungen, Impfungen und Routinezahnuntersuchungen, die meist mit der unsicheren Lebenssituation zusammenhängen, z.B. kulturelle und sprachliche Hürden, ungeklärte Aufenthaltsstatus, v.a. bei Asylbewerbern, Desinformation über soziale und gesundheitliche Leistungen sowie Erfahrungen mit Diskriminierung, Rassismus, Unerwünschtheit und Unverständnis. Insgesamt muss man jedoch berücksichtigen, dass die Gruppe der Menschen mit Migrationshintergrund stark heterogen ist und nicht jede kulturelle Gruppe das gleiche Gesundheitsverhalten an den Tag legt. Vorhandene Ressourcen wie gut funktionierende familiäre Strukturen, effektive Problemlösungskompetenzen, Mehrsprachigkeit, interkulturelle Kompetenz sowie gut ausgebaute soziale Netzwerke können auch zu gesundheitsfördernden Verhalten führen, z.B. ein günstigeres Stillverhalten bei Müttern, niedrigerer Tabakkonsum bei Mädchen und jungen Frauen, sowie ein geringerer Alkoholkonsum bei Jugendlichen und jungen Männern aus islamisch geprägten Ländern. Wir auch innerhalb der deutschen Bevölkerungsgruppe ohne Migrationshintergrund, gibt es auch bei den einstigen Einwanderungs-, Flüchtlings- sowie Aussiedlergruppen der ersten Generation Menschen, die in Deutschland alt geworden sind. Im Zuge der Alterung unserer Gesellschaft spielt diese Gruppe eine nicht zu unterschätzende Rolle, die zudem eine große Heterogenität aufweist. Je nach Kulturzugehörigkeit und Sprachbeherrschung herrscht ein sehr unterschiedlicher Informationsstand über Hilfs- und Gesundheitsangebote im Alter. Die institutionalisierte Altenhilfe wird unterdurchschnittlich genutzt“, was im ersten Integrationskonzept auf „fehlende Informationen, schlechte Erfahrungen mit Institutionen, geringe Deutschkenntnisse oder Angst vor möglichen ausländerrechtlichen Konsequenzen“ zurückgeführt wird. „Da konkrete soziale Daten über diese Zielgruppe, aus denen man Bedarfe ableiten könnte, fehlen, orientiert sich die Altenhilfe überwiegend an den deutschen Seniorinnen und Senioren ohne Migrationshintergrund. In der zukünftigen Planung kommt die institutionalisierte Altenhilfe jedoch nicht umhin, sich über entsprechende passgenaue Leistungen und Angebote Gedanken zu machen. Ähnliches gilt für den Behindertenpflegebereich, wo in den letzten Jahrzehnten aufgrund von familienspezifischen Lösungen oder Unwissenheit hinsichtlich der Versorgungsmöglichkeiten und Hilfsangebote kaum die institutionalisierte Pflege in Anspruch genommen wurde. Stattdessen wurden 59 „Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen behinderte Menschen mit Migrationshintergrund eher in der Familie gepflegt und „aus Scham“ zu Hause versteckt“ (S. 18 ff.) „(1) Sammlung und Vernetzung von gesundheitsfördernden Projekten im Bereich KiTa und Schule; die (2) Fortbildung der Mitarbeiter des Gesundheitswesens wie Ärzte ,Krankenpfleger/innen, Therapeutinnen und Therapeuten und auch der Beratungseinrichtungen im Bereich der „interkulturellen Kompetenz“; die (3) Herausgabe eines Gesundheitswegweisers in mehreren Sprachen, wo auf Sprachkenntnisse des Gesundheitspersonal hingewiesen wird; die (4) Etablierung von Gesundheitslotsen, die Menschen mit Migrationshintergrund der rehabilitativen bzw. medizinischen Versorgung zuführen; die (5) gezielte Einstellung von Fachpersonal mit Migrationshintergrund in medizinischen Versorgungs- und Beratungseinrichtungen; die (6) kulturelle Sensibilisierung der institutionalisierten Altenhilfe durch Vernetzung und Zusammenarbeit mit den Migrationsdiensten sowie Angebote von mehrsprachigen Informationsveranstaltungen; und schließlich die (7) Etablierung von Präventions- und Versorgungsmaßnahmen im Bereich Sucht, HIV/AIDS, Sexualberatung und Familienplanung für Deutsche und Nichtdeutsche mit Migrationshintergrund“ - diese erwünschten Maßnahmen werden in den folgende Projekten angelegt: 3.3.5.1 Gesundheitswegweiser für Migrantinnen und Migranten Die Teilhabe der Migrantinnen und Migranten am öffentlichen Leben sowie an der Gesundheits- und Grundversorgung ist ein wichtiger Meilenstein für eine erfolgreiche Integration in die deutsche Gesellschaft. Im Bereich der sozialen Sicherung gilt, dass allen Menschen unabhängig von Geschlecht, Sozialmilieu, Altersgruppe, von Behinderungen oder Religionen und Kulturen der Zugang zum System der Gesundheits- und Grundversorgung nicht nur offen bleibt, sondern im Sinne der Bedarfs-, Leistungs-, Verteilungs- und Teilhabegerechtigkeit auch transparent gemacht wird. In der Praxis hat sich bei sozialen Beratungsstellen und ehrenamtlich engagierten Bürgerinnen und Bürgern gezeigt, dass die Suche nach mehrsprachigen Ärztinnen und Ärzten für Zuwanderinnen und Zuwanderer oft sehr mühsam ist. Durch die steigende Zahl von Zuwanderern und Zuwanderinnen ist daher eine Übersicht über die vorhandenen Sprachen in Gesundheitseinrichtungen wichtig geworden. Viele Zuwanderinnen und Zuwanderer fühlen sich in ihrer Heimatsprache sicherer als im Deutschen und können ihre gesundheitlichen Probleme in ihrer Sprache eher benennen und beschreiben. Ziel eines deutschsprachigen Wegweisers ist die Schaffung von Transparenz über die Versorgungsmöglichkeiten und Hilfsangebote im Gesundheitsbereich für Menschen mit Migrationshintergrund. Der Gesundheitswegweiser soll bis Ende 2015 aufgelegt sein. Seit Sommer 2014 recherchiert das KI und sammelt die Adressen und Telefonnummern aller relevanten Personen und Institutionen wie Ärzte, Apotheker und anderer Akteure im Gesundheitswesen, die über Fremdsprachenkenntnisse verfügen. Eine erste Information wird vom KI bereits bei der Ärztevollversammlung 2014 verteilt. 60 „Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen Die gesammelten Daten sollen nach Sprachen und Fachrichtungen sortiert werden. Die einzelnen Abschnitte in der Broschüre sollen sukzessive ebenfalls übersetzt werden, sodass z. B. der Abschnitt über arabisch sprechende Ärzte und Personal in Deutsch direkt mit begleitender arabischer Übersetzung vorliegen wird. Folgende Schritte zur Durchführung sind umgesetzt bzw. geplant: Rücksprache Gesundheitsamt schriftliche Umfrage bei den Ärztinnen und Ärzten schriftliche Umfrage bei Apothekerinnen und Apothekern Suche nach Kooperationspartnerinnen und –partnern Gesundheitseinrichtungen (als Türöffnerinnen und Türöffner) aus den andern schriftliche Umfrage bei Gesundheitseinrichtungen (Hebammen, Logopädinnen und Logopäden etc.) Auswertung der Rückmeldungen Rückmeldung und ggf. Rückfragen bei nicht erfolgten Erfassung aller Daten in einer Datei Entwurf eines Gesundheitswegweisers Suche nach einer Finanzierung eines Druckes mit niedriger Auflage Erstellung einer Kreisverwaltung PDF-Datei zur Veröffentlichung auf der Homepage der Verteilung des Gesundheitswegweisers bei entsprechenden Beratungsstellen und in Ehrenamtsgruppen regelmäßige Aktualisierung der PDF-Datei im Internet 3.3.5.2 Grundversorgung der Flüchtlinge Auf Initiative einer im Kreis Euskirchen niedergelassenen Ärztin gibt es im Juni 2015 ein Treffen zwischen Gesundheitsamt und Sozialamt des Kreises sowie des KI, um über die medizinische Behandlung von Flüchtlingen zu beraten. Die Ärztin berichtet, dass es häufig Sprachprobleme gebe. Gemeinsam mit den ärztlichen Kolleginnen und Kollegen der Ärztekammer habe man Literatur gesichtet und Entwürfe zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation von Flüchtlingen gemacht. Festgehalten seitens der Sozialbehörde und der Abteilung Gesundheit wird, dass unter dem Begriff „Flüchtlinge“ sehr verschiedene Personengruppen gemeint sein können. 61 „Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen Asylbewerber und Asylbewerberinnen in Erstaufnahmeeinrichtungenwerden vom Land NRW versorgt. Das Land NRW übergibt die Betreuung dieser Menschen an einen Betreiber, der auch die medizinische Versorgung sicherstellen muss. Der Betreiber für die Erstaufnahmeeinrichtung in Euskirchen ist inklusive der medizinischen Versorgung aus einer Hand, das „ZOF e.V“ (http://zof-online.de) „ZOF e. V.“ ist ein freier Träger mit überregional derzeit in ganz Deutschland mehr als dreihundert Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verschiedener Nationalitäten. Aus Sicht der Abteilung Gesundheit ergibt sich eine Problematik der medizinischen Versorgung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern im laufenden Asylverfahren. Nicht selten wird die Abteilung Gesundheit angesprochen, da sich eine hausärztliche Versorgung für diesen Personenkreis nicht finden lässt. Für diesen Personenkreis ergibt sich aus Sicht der Abteilung Gesundheit ein Handlungsbedarf. Erste Überlegungen gehen dahin, dass durch niedergelassene Kolleginnen und Kollegen eine feste Sprechstunde für Asylbewerberinnen und Asylbewerber in den Notfallpraxen durchgeführt werden könne. Diese Idee wird weiterverfolgt. Geplant ist ein erneutes Treffen im Oktober 2015. Ziel des KI ist es, sich in diesem Zusammenhang um Materialien und mögliche Lösungen für Übersetzungsprobleme zu kümmern. 3.3.5.3 Medizinische Versorgung in der Notunterkunft Schleiden-Gemünd Aufgrund des derzeitigen enormen Zustroms von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern sind die vorhandenen Einrichtungen des Landes NRW nicht mehr in der Lage, diese Personen aufzunehmen. Das Land Nordrhein-Westfalen bringt die Personen in Notunterkünften unter. Eine derartige Einrichtung wird in Schleiden-Gemünd in dem Schullandheim des Rhein-Sieg Kreises eröffnet. Kostenträger für die gesamte Unterbringung einschließlich der medizinischen Versorgung und der notwendigen Untersuchungen nach Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist das Land Nordrhein-Westfalen. Verantwortliche Organisatoren sind die Bezirksregierung Arnsberg bzw. jetzt auch für den Kreis Euskirchen die Bezirksregierung Köln. Das Land Nordrhein-Westfalen hat für Schleiden-Gemünd das DRK Euskirchen gebeten, vorerst die Versorgung der Bewohnenden dieser Einrichtung sicherzustellen. Das DRK ist aktuell (Stand Oktober 2015) Betreiber dieser Einrichtung im Auftrag des Landes NRW. Der Betreiber ist u.a. für die medizinische Versorgung verantwortlich. Ein entsprechendes Verfahren wird zwischen Betreiber, Kreisverbandsarzt, Kassenärztlicher Vereinigung Kreisstelle Euskirchen und der Ärztekammer Kreisstelle Euskirchen abgesprochen. Auf entsprechende Übersetzungshilfen zur besseren Verständigung, (zum Beispiel (http://www.tipdoc.de/hauptseiten/download.html) wird hingewiesen. Ziel des 62 „Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen eingebundenen KI ist es, bis zur optimalen Organisation bei Problemfällen als Ansprechpartner zu fungieren. Für den Fall, dass in naher Zukunft eine weitere Zentralunterkunft oder Notunterkunft im Kreis Euskirchen eingerichtet wird, soll eine Arbeitsgruppe unter Einbindung des KI erneut über Lösungsmöglichkeit beraten. 3.3.5.4 Psychiatrie und Migration Im Rahmen der Jahresversammlung der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft (PSAG) im Kreis Euskirchen wird unter anderem am 19.11.2014 ein gemeinsamer Workshop „Psychiatrie und Migration – ein unlösbares Problem?!“ durch die Fachklinik Marienborn Zülpich, Frau Dr. Haferkamp („Migration & psychische Gesundheit“ als Schwerpunkt ihrer Praxis für Psychotherapie) und dem KI durchgeführt. 3.3.5.5 Migration und Pflege Das KI nimmt an der gemeinsamen Sitzung des Arbeitskreises Allgemeine Psychiatrie sowie des Arbeitskreises Psychotherapie und Beratung der PSAG in der Fachklinik Marienborn zum Thema „Migration in psychiatrischen, psychotherapeutischen und psychosozialen Arbeitsfeldern“ mit einer pädagogischen Fachkraft teil. 3.3.5.6 Gesundheitsheft Asyl Das „tip doc Gesundheitsheft für Asylbewerber“ soll die Gesundheitsvorsorge und die medizinische Versorgung der Asylbewerberinnen und Asylbewerber vereinfachen und richtet sich an die Asylbewerber/innen sowie Ärztinnen und Ärzte. Das Heft, das in insgesamt elf Sprachen vorliegt, wird vom Verein Bild und Sprache e.V. herausgegeben. In Absprache mit dem Gesundheitsamt wird das Heft vom KI an das Netzwerk der ehrenamtlich in der Flüchtlingsarbeit Engagierten verteilt. 3.3.6 Handlungsfeld Kultur, Sport und Freizeit Der Bereich von Kultur, Sport und Freizeitgestaltung ist im ersten Integrationskonzept als bedeutungsvoll für sozio-kulturelle Aktivitäten für das Ankommen und die Teilhabe an der Gesellschaft aufgeführt: „Gerade Sport und Bewegung gehören in modernen Gesellschaften zu den wünschenswerten Freizeitgestaltungen, weil sie die Gesundheit fördern, die Kosten im Gesundheitsbereich mindern, aber v.a. auf das Erleben, Erfahren und Verstehen des Selbst abzielen sowie ein Zusammengehörigkeitsgefühl schaffen. Über das gemeinsame Sporterlebnis ergibt sich die Gelegenheit, Menschen anderer Kulturkreise kennenzulernen, Gemeinsamkeiten zu entdecken, aber auch Missverständnisse und Vorurteile abzubauen sowie Verständnis und Toleranz aufzubauen. So soll man im Kreis Euskirchen den Sport als 63 „Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen Integrationsmotor nutzen und über sportliche Aktivitäten und Sportvereine die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund fördern. Dafür soll man zunächst eine Bestandsaufnahme machen, wie viele Sportangebote im Kreis Euskirchen bestehen und wie hoch die Beteiligung von Menschen mit Migrationshintergrund ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vereine keine statistischen Daten über die Staatsangehörigkeit oder Herkunft von Vereinsmitgliedern im Kreis Euskirchen erheben. Daher geht man von einer Schätzung von 5 bis 10% dieser Gruppe aus, die in deutschen Sportvereinen aktiv sind. Hingegen sind bei den Deutschen ohne Migrationshintergrund rund 30% in Sportvereinen organisiert. Migranten sind damit in deutschen Sportvereinen deutlich unterrepräsentiert. Hinzu kommt, dass sich prozentual gesehen die Geschlechterverteilung in der Vereinsmitgliedschaft insgesamt angepasst hat, demgegenüber ist die Anzahl der männlichen Vereinsmitglieder mit Migrationshintergrund weit höher als die weiblichen Pendants. Daraus resultiert das primäre Ziel, eine höhere Partizipation von Frauen mit Migrationshintergrund zu erreichen. Das Argument, dass Frauen mit Migrationshintergrund weniger Sport treiben würden, ist bereits vor 10 Jahren in einer Studie des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend widerlegt worden. Laut der Studie ist die geringe Beteiligung am organisierten Sport nicht durch geringeres Interesse der Mädchen zu erklären. Denn 45% der Mädchen gaben an, dass sie gerne häufiger Sport treiben würden. Eine neuere Studie in Form eines Abschlussberichts des Projektes „Integration durch Sport – Migrantinnen im Sport“ aus dem Jahr 2011 bestätigt das hohe sportliche Interesse von Migrantinnen. Es gibt auch keine signifikanten Unterschiede nach Ursprungsland der Eltern oder der Mädchen und der Auswahl von bestimmten Sportarten bzw. -angeboten. Ausschlaggebend für die Nachfrage und Akzeptanz der Angebote ist nur die zielgruppenspezifische Konzeption des Angebots. Das bedeutet, dass die Sportvereine zwar erkannt haben, dass Mädchen und Frauen mit Migrationshintergrund zu wenig im Vereinssport organisiert sind, jedoch keine entsprechenden Angebote für diese Zielgruppen haben. Dafür fehlen der Informationsaustausch und die Vernetzung mit Partnern aus der Integrations- und Migrantenarbeit, Kulturvereinen und den jeweiligen kulturellen Communities. Abhilfe sieht man sowohl in einer Vernetzung und Kooperation mit allen wichtigen Akteuren rund um die Integrations- und Migrationsarbeit sowie der Kulturvereine, als auch in der Erhöhung der Zahl an Trainern und Übungsleitern mit Migrationshintergrund. Damit ist die Hemmschwelle, v.a. für die Eltern niedriger und das führt zu einer größeren Akzeptanz der Sportangebote. Ebenso bietet der Kulturbereich im Kreis Euskirchen ein wichtiges Integrationsfeld. Im Kreis Euskirchen leben Menschen mit mehr als 130 unterschiedlichen Migrationshintergründen, die große kulturelle Ressourcen und Schätze besitzen, die wir auf Urlaubsreisen bewundern und schätzen. Im Projekt "Reise um die Welt" sind diese Ressourcen und Schätze in einige Kitas des Kreis Euskirchen „transportiert“ worden, um vorhandene Vorurteile abzubauen und den reisenden Kindern auf eine entspannte und fröhliche Art den Blick in eine andere Kultur zu ermöglichen. Indem den Kindern ein Einblick in den Alltag von Kameraden mit (anderem) Migrationshintergrund gewährt wird, lernen die Kinder die Unterschiede zu ihrer eigenen 64 „Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen kulturellen Herkunft oder der der Eltern kennen. Dadurch verlieren sie die Scheu vor dem „Unbekannten“ und sehen, wo es Parallelen und Unterschiede gibt. Die Auseinandersetzung mit der eigenen Existenz und der Einblick in eine andere Kultur soll den Kindern eine gewisse “interkulturelle Kompetenz“ vermitteln, damit sie sich auch in späteren Jahren mit kulturellen Unterschieden auseinandersetzen, mit ihnen adäquat umgehen lernen und diese als selbstverständlich ansehen. Der Ablauf ist so, dass die Kinder mit und ohne Migrationshintergrund sich gegenseitig zu Hause besuchen und dort im Schoße der Familie ein landestypisches Mittagessen einnehmen, zusammen spielen, Fotos ansehen, ein Lied lernen und auf andere vielfältige Weise etwas über das „Gastgeberland“ erfahren. Gleichzeitig werden in den Kitas gemeinsame Aktivitäten unter Beteiligung der Eltern durchgeführt. Landestypische Speisen werden gemeinsam zubereitet, Geschichten vorgelesen oder erzählt und so Einblicke in die jeweilige Herkunftskultur vermittelt. Im Laufe des Projektes, das von den Beteiligten durchweg positiv aufgenommen worden ist, haben sich sowohl unter den Kindern als auch deren Eltern zwischenzeitlich stabile Bekanntschaften bzw. Freundschaften entwickelt, die auch über die Kindergärten hinaus gepflegt werden. Das Projekt soll später auf Schulen ausgeweitet werden. Eine andere Möglichkeit für die Jugendlichen und Kinder mit Migrationshintergrund, ihre eigene Kultur oder die der Eltern zu präsentieren, bietet die seit mehr als 10 Jahren jährlich in Euskirchen stattfindende "Offene Zeltstadt (OZ)" für die in den Sommerferien daheimgebliebenen Kinder und Jugendlichen. In Kombination mit einem Integrationsprojekts sind sie in den Jahren 2011 und 2012 in die gemeinsame Planung und Durchführung der „Offenen Zeltstadt“ eingebunden. Man hat in diesen Jahren eine deutliche Steigerung der Teilnahme von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund erreichen können“(S. 20 ff.) In diesem Zusammenhang fordert das erste Integrationskonzept Maßnahmen: „(1) die Stärkung der Integrationspotenziale in den Bereichen Kultur, Sport und Freizeit und den Abbau von Zugangsbarrieren und Optimierung von bereits bestehenden Angeboten; (2) die Erweiterung und Optimierung von Netzwerken mit Partnern innerhalb und außerhalb des Kultur-, Sport- und Freizeitbereiches; (3) die Einbeziehung von Menschen mit Migrationshintergrund in die Bereiche Betreuung, Training und Übungsleitung der Sportvereine; (4) die kontinuierliche Förderung der „interkulturellen Kompetenz“ der Mitarbeiter/innen in Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen; und (5) die Beseitigung von Zugangsbarrieren und die Erhöhung der Attraktivität von Sportangeboten für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund, insbesondere für Mädchen.“ Im KI werden die geplanten Maßnahmen in folgenden konkreten Projekten bearbeitet: 3.3.6.1 Internationales Frauenschwimmen Gesellschaftliche Integration ohne Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft ist nahezu unmöglich. Deshalb wird vom Jugendmigrationsdienst (JMD) und 65 „Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen der Türkisch-Islamischen Gemeinde bereits Anfang 2014 die Initiative für ein muslimisches Frauenschwimmen ergriffen, das zunächst mit diesem Ziel nicht umgesetzt werden kann. Das Konzept des Internationalen Frauenschwimmens wird leicht verändert, indem man das Projekt für Frauen aller Nationalitäten und Glaubensrichtungen öffnet. Ziel des Projektes ist es, der nun festgelegten Personengruppe der Frauen, die aus den unterschiedlichsten Gründen (religiösen, gesundheitlichen, persönlichen) im geschützten Raum ohne Anwesenheit von Männern schwimmen wollen oder das Schwimmen erlernen wollen, ein entsprechendes Angebot zu verschaffen. In der Konzeption des Internationalen Frauenschwimmens ist vorgesehen, dass Kinder an dieser Veranstaltung nicht teilnehmen, um den Frauen so für zwei Stunden zu ermöglichen, ohne Verantwortung für die Kinder den eigenen sportlichen und gesundheitlichen Bedürfnissen nachzugehen. Im Sinne der Familienentwicklung wird für diese Zeit den Vätern die Verantwortung für die gemeinsamen Kinder überlassen. Durch die veränderte Konzeption kann das KI in Zusammenarbeit mit interessierten Frauengruppen und in Kooperation mit der Gemeinde Kall und der DLRG Mechernich das „Internationale Frauenschwimmen“ reaktivieren. Im Jahr 2015 finden drei Kurse mit neun bzw. zehn Einheiten unter Anleitung einer ausgebildeten Rettungsschwimmerin der DLRG statt. Die Teilnehmerinnen der Kurse pflegen einen lebendigen Austausch über alle vertretenen Kulturen und Altersklassen hinweg. Sie nutzen den Schwimmkurs als Zeit für die eigene Gesundheit und Regeneration. Die Teilnehmerinnen stammen aus Albanien, Deutschland, Iran, Spanien, Sri Lanka und der Türkei. Es nehmen insgesamt knapp 50 Frauen im Rahmen von zwei Kursen an dem Internationalen Schwimmen teil (1. Kurs 25 Teilnehmerinnen, 2. Kurs 24 Teilnehmerinnen). Bereits vor Ausschreibung des dritten Kurses liegen 18 Anmeldungen von interessierten Frauen vor. Mehrere Frauenhaben inzwischen Schwimmen gelernt. Im September 2015 startet der 3. Kurs. 3.3.6.2 Deutsches Sportabzeichen für Flüchtlinge Um einerseits Sportmöglichkeiten für Flüchtlinge zu schaffen und andererseits Flüchtlinge und Deutsche über Sprachbarrieren hinweg zusammen zu bringen, ist es Ziel des Projektes, Patenschaften herzustellen, um regelmäßig gemeinsam Sport zu treiben und für das Deutsche Sportabzeichen zu trainieren. Angesprochen werden sollen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund. Die Federführung liegt beim KreisSportBund Euskirchen und dem KoBIZ. Kooperationspartner sollen Kommunen und Mitglieder der Runden Tische Flüchtlinge (Caritas, JMD, Integrationsagentur, KoBIZ, Städte und Gemeinden, Ausländeramt Kreis EU, Sozialpsychiatrischer Dienst, Migrantenselbstorganisationen des Kreises, Sprecherinnen und Sprecher der ehrenamtlich Tätigen) sein. 66 „Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen Als Zeichen der Integrationsbemühungen des KreisSportBundes Euskirchen, des KoBIZ und des Kreises Euskirchen soll im Rahmen des Sportabzeichentreffs des Stadtsportverbandes Euskirchen ein Sportkurs zum Ablegen des Sportabzeichens kombiniert mit einer Abschlussveranstaltung ein „Tag des Sportabzeichens – integrativ“ durchgeführt werden. Die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund ist, seitdem die Kommunen mit der Bewältigung der stark angestiegenen Zuwanderung von Flüchtlingen nach Deutschland konfrontiert sind, ein wichtiges Thema. Durch die in 2014 geschätzten 200.000 Flüchtlinge in Deutschland wird der demografische Wandel beeinflusst. Ab Mai 2015 wird jeden Mittwoch von 17.00 - 19.00 Uhr im Erftstadion Euskirchen (06.05.30.09.2015) der Sportabzeichentreff vom SSV Euskirchen angeboten. Im Rahmen dieses Treffs soll auch der Sportabzeichenkurs integrativ durchgeführt werden. Dazu werden die in den jeweiligen Kommunen lebenden Flüchtlinge, die sie betreuenden Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler, die Runden Tische in den Kommunen, die Kommunen, die Sportvereine und auch die Sportinteressierten eingeladen. In diesem Kurs können alle Teilnehmer (ca. 20) mit einem Trainer für das Sportabzeichen trainieren oder auch bei den Prüfern bereits Prüfungen ablegen. Über die hergestellten Kontakte sollen die Flüchtlinge, die Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler und Sportinteressierten motiviert werden, als Vorbereitung zur Erlangung des Sportabzeichens von Mai bis September regelmäßig ins Erftstadion zu kommen und am Ende der Saison (Ende September) alle Bedingungen für das Sportabzeichen erfüllt haben. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmerwerden so auch motiviert, einem der Sportvereine beizutreten. Zum Ende ist geplant, das Sportabzeichen auf der Abschlussveranstaltung (30.09.2015) als Veranstaltung im Rahmen der Interkulturellen Woche zu überreichen. Einladung an die in den jeweiligen Kommunen lebenden Flüchtlinge bzw. die sie betreuenden Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler, die Runden Tische in den Kommunen, die Kommunen, die Sportvereine und auch die sportinteressierten Menschen des Kreises werden über einen Presseartikel ausgesprochen und in den verschiedenen Netzwerken kommuniziert. Dieses Projekt konnte mangels Teilnehmerzahl zu dieser Zeit nicht durchgeführt werden. 3.3.6.3 Interkultureller Garten 1996 entsteht auf Initiative von bosnischen Flüchtlingsfrauen das Projekt Internationale Gärten. Die spezifische Situation von Flüchtlingen ist geprägt dadurch, dass sie alles verloren haben: Hab und Gut, soziale Netzwerke und die Vorstellung von Zugehörig-Sein. Interkulturelle Gärten geben schon in anderen Städten Flüchtlingen oder Zuwanderern „Boden“ unter die Füße, in denen sie Wurzeln schlagen können. Interkulturelle Gärten nutzen städtische Freiräume, also brachliegende Flächen, die im Besitz von Kommunen oder Kirchen sind, die in Parzellen eingeteilt und Flüchtlingen, Migrantinnen, Migranten und Deutschen zur Verfügung gestellt werden, um sie zu bewirtschaften. Sie 67 „Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen sollen den Menschen die Möglichkeit geben, sich neu zu verwurzeln. Ausgehend von dem Gedanken, dass Frauen mit Migrationshintergrund teilweise keine Integration durch Arbeit wünschen oder berufliche Integration wegen unterschiedlicher Voraussetzungen nicht realistisch ist, bietet dieses Projekt Möglichkeiten der gesellschaftlichen Integration. Für das Projekt „Interkultureller Garten“ in Zülpich hat sich ein Unterstützerkreis gefunden, der sich über eine Entwicklung des Projekts austauscht. Bei der zur Verfügung gestellten Fläche handelt es sich um den ehemaligen “Freizeitgarten“, dem Ausstellungsgelände der Gartenbauvereine bei der Landesgartenschau (LaGa) 2014 in der Stadt Zülpich. Der Unterstützerkreis hat sich bislang (Stand Juni 2015) zwei Mal getroffen, um über erste Pläne, über mögliche Sponsoren und über Aktivitäten zur Umsetzung zu diskutieren. Dem Kreis gehören Vertreterinnen und Vertreter der evangelischen und katholischen Kirche, der „ Zülpicher Tafel“, des „Fair Zülpich e.V.“, VertreterInnen des Runden Tischs Zülpich für Flüchtlinge u. a. an. Der zur Verfügung gestellte Freizeitgarten ist zu klein, um einen schrebergartenähnliches Projekt, aus dem sich mehrere Familien selbst versorgen könnten, zu entwickeln. Deshalb bietet sich hier eher ein Gemeinschaftsprojekt an, in dem zugewanderte Menschen gemeinsam in dem Garten arbeiten und sich begegnen können, im kleinen Rahmen gemeinsam Lebensmittel produzieren können (z.B. Marmelade kochen) und an verschiedenen Workshops zu Themen rund um den Garten teilnehmen können. In ein solches Gesamtprojekt kann ein spezielles Projekt für Flüchtlingsfrauen integriert werden. Die Frauen übernehmen unter Anleitung einer Projektbetreuerin die Pflege von einigen Beeten, Anbau und Ernte des Gemüses und der Früchte zur Verwertung. Die Ausrichtung der Gruppe ist ausdrücklich ressourcenorientiert. Die Frauen sollen in ihren Gartenstunden gemeinsames produktives Handeln in der Natur erleben. Die Möglichkeit des gemeinsamen Teetrinkens und eines gemeinsam genossenen Imbiss mit Gesprächen und Erzählen wird gegeben. Kinder können mitgebracht werden. Ziel des Projektes ist es, den Teilnehmerinnen durch selbsterzeugte Lebensmittel ein kleines Stückchen Souveränität zu verleihen, die sie benötigen, um anderen als Gleiche begegnen zu können. Sie haben etwas in der Hand: Selbstgeerntetes oder selbst Hergestelltes, das sie verschenken können, zu dem sie einladen können. Damit knüpfen sie an die Alltagskultur der Gastlichkeit an, in denen viele von ihnen aufgewachsen sind. Die Flüchtlinge können von der Opferrolle in die Rolle der Akteurinnen wechseln und ihre Kompetenzen einbringen. (Projektidee und Textauszüge entnommen: „Christa Müller: Wurzeln schlagen in der Fremde. Internationale Gärten und ihre Bedeutung für Integrationsprozesse“ ökom Verlag 2002) Insgesamt wird davon ausgegangen, dass ein interkultureller Garten die professionelle Leitung, z.B. im Rahmen einer Honorarstelle durch eine sozialpädagogische Fachkraft mit interkultureller Kompetenz und entsprechenden Gartenfachkenntnissen, für einige Wochenstunden braucht. 68 „Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen Die Rolle des KoBIZ wird sein, die Netzwerkpartner/innen bei Koordination, Ermittlung von Finanzierungsmöglichkeiten, und inhaltlicher Beratung der Konzeption und Umsetzung zu unterstützen. Das Projekt ist bereits dem Förderverein des KoBIZ (Ziff. 5.1) vorgestellt. Zwei das Projekt betreuende Ehrenamtler stehen dafür seit Sommer 2015 zur Verfügung. 3.3.6.4 Spielmobil für Kinder Ziel des Projektes Spielmobil ist, Kindern und Jugendlichen in Flüchtlingsunterkünften im Kreis Euskirchen nachmittags ein begleitetes Angebot an Bewegungsspielen, Gesellschaftsspielen, Sportaktivitäten und Geschicklichkeitsbeschäftigungen zu bieten. Kinder und Jugendliche in Flüchtlingsunterkünften fehlen häufig Anreize zu spielen oder sich zu bewegen. Dies soll durch den Einsatz des Spielmobils geändert werden. Durch das begleitete Angebot von Sport und Spiel können sie Stress abbauen, das eigene soziale Verhalten stärken, ihren Bewegungsdrang stillen, Kontakte aufbauen, Lösungsstrategien gemeinsam entwickeln und ganz nebenbei durch die Betreuung und die Spielanleitung von ehrenamtlichen Menschen auch die deutsche Sprache lernen. Für dieses Projekt wird zum einen ein älteres, größeres und noch fahrtaugliches Fahrzeug gesucht. Zum anderen werden Menschen gesucht, die sich für Kinder und Jugendliche in den Flüchtlingsheimen engagieren möchten und die stundenweise als Spielbegleiterinnen und Spielbegleiter mit dem Bus nachmittags verschiedene Unterkünfte ansteuern, an denen dann das Spielangebot stattfindet. Angedacht sind mindestens zwei Begleiterinnen und Begleiter pro Einsatznachmittag, die vor Ort für ca. zwei Stunden mit Kindern und Jugendlichen entsprechend ihres Alters und ihrer Neigungen ein Spiel- und Bewegungsprogramm anbieten. Von unterschiedlichen Ballspielen, Stelzenlaufen (die vorher beispielsweise auch zusammen gezimmert werden können) Fangspielen, Abzählspielen bis hin zu Gesellschaftsspielen, Spielliedern oder Bastelangeboten und Vorleserunden soll das Angebot reichen. Das Spielmobil soll feste Anfahrtszeiten haben und regelmäßig zwei bis drei Mal pro Woche jeweils unterschiedliche Unterkünfte anfahren. Die Spielbegleiterinnen und Spielbegleiter sollen vorab von den Mitarbeitenden des KI in Spielpädagogik und sensiblem Umgang mit zugewanderten Kindern und Jugendlichen eingeführt und darüber hinaus während ihrer Einsatzzeit durchgehend begleitet werden. Um Kontaktängste abzubauen, ist es denkbar, dass zu den Spiel-und Bewegungszeiten des Spielmobils auch heimische Kinder aus benachbarten Wohngegenden eingeladen werden. Das Projekt Spielmobil wird federführend innerhalb des KI des Kreises Euskirchen geplant und betreut. Denkbar und wünschenswert sind Kooperationen mit den jeweiligen Kommunen, Jugendamt, Jugendmigrationsdienst, Sportvereinen, Caritas, Arbeiterwohlfahrt, oder anderen wohltätigen Vereinen und Gruppierungen, die das Projekt finanziell, personell und mit Know-how unterstützen könnten. 69 „Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen Konkrete Planungen beginnen im Herbst 2015. 3.3.6.5 Frauen-Info International In einem Kooperationsprojekt zwischen der Integrationsagentur des DRK, dem Verein Frauen helfen Frauen und dem KI wird ein Konzept zu niederschwelliger Bildungsarbeit in Form von Vorträgen und Gesprächen in einfacher Sprache in den Bereichen Bildung, Erziehung, Gesundheit entwickelt. Die erste Veranstaltung „Wie funktioniert Schule in Deutschland?“ in den Räumlichkeiten DRK erreicht leider nur wenige Interessentinnen, wird aber inhaltlich sehr positiv aufgenommen. Den KiTas im Kreis Euskirchen wird diese Veranstaltung nun vor Ort angeboten. Eine zweite Veranstaltung zum Thema „Erste Hilfe fürs Kind“ läuft im September 2015 an. ARBEITSKREISE Die Mitarbeitenden des KI nehmen regelmäßig an folgenden Arbeitskreisen teil: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. LeiterInnenkreis der Landeskoordinationstelle Kommunale Integrationszentren NRW AK IKEEP (Interkulturelle Entwicklung im Elementar und Primärbereich) LaKi AK Rucksack Schule LaKi Arbeitskreis Hilfen für Flüchtlingsfrauen bei Frauen helfen Frauen e.V. Frauennetzwerk Euskirchen LaKI Arbeitskreis Seiteneinsteiger LaKI Arbeitskreis Schulentwicklung Runde Tische Flüchtlingsnetzwerke 9. Runder Tisch Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage des LaKI 3.4 Koordination von Förderaufrufen Das Kommunale Integrationszentrum übernimmt Recherche und Koordination von öffentlichen Ausschreibungen und Förderaufrufen. In 2015 werden folgende Förderaufrufe fachlich begleitet: 3.4.1 Förderaufruf „Förderung von Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe“ Mit dem Programm für Ehrenamtliche in der Flüchtlingshilfe will die Landesregierung von NRW Flüchtlinge und diejenigen, die sich ehrenamtlich für sie engagieren, pragmatisch und effektiv unterstützen. Ziel ist es dabei, Flüchtlingen einen guten Start in ihrem Zufluchtsland zu ermöglichen und ihnen Zugänge zur Gesellschaft zu eröffnen. Zu diesem Zweck hat die Landesregierung NRW 18.000€ für die Arbeit vor Ort zur Verfügung gestellt. Diese Mittel werden den KI-Kommunen auf Antrag als Zuweisung zur Verfügung gestellt. Die Mittel 70 „Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen werden an freie Träger wie zu. B. Flüchtlingsinitiativen, Ehrenamtsagenturen, Integrationsagenturen, Kirchengemeinden, Moschee vereine etc. auf Antrag weitergeleitet. Das KI kümmert sich um Bekanntmachung dieser Kampagne im Netzwerk und organisierte die gesamte Umsetzung. Fördergelder werden bewilligt für Malworkshop in der Pfarrgemeinde Wegweiser für Flüchtlinge in der Stadt Euskirchen Niederschwellige Sprachkurse für Asylbewerber Internationale Spielgruppe für Vorschulkinder Begleitung bei Behördengängen, Gesundheitsangelegenheiten Informationsmaterial für die Arbeit der Integrations- und Sozialberatung Schulung von Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler Kochen und Informationsaustausch mit Flüchtlingen in den Unterkünften in Hollerath Sprachunterricht für beschäftige Asylbewerber in der Grün- und Landschaftspflege Begleitung und Unterstützung bei der Arbeitssuche Projekt "Leselust" zur Förderung des Leseverständnisses Cafe International: Begegnungsstätte für Flüchtlinge und Helfer Flüchtlingskurs mit vier Deutschlehrerinnen Druck Migrantenwegweiser Dolmetschertätigkeiten im Kreishaus Im Rahmen von Förderung von Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe geplant und bewilligt: Spielmobil Schulungsreihe für Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler 3.4.2 Förderaufruf „Zusammenkommen und Verstehen“ Soforthilfe zur Förderung der Integration von Flüchtlingen in den Kommunen Das Zurechtfinden in den Bereichen Wohnen, Arbeiten, Bildung, Gesundheit und Zusammenleben stellt für die Flüchtlinge und Asylsuchende eine große Herausforderung dar, für deren Bewältigung sie ehrenamtliche Begleitung, Unterstützung und praktische Hilfe erfahren, um in ihrer neuen Umgebung und Nachbarschaft trotz Sprachbarrieren anzukommen. Die Landesregierung NRW unterstützt Bürgerinnen und Bürger in der Flüchtlingshilfe im Kreis Euskirchen daher mit der Bereitstellung von Sofortmitteln in Höhe von 18.434,84 Euro im Rahmen des Programms „Zusammenkommen und Verstehen“ für das Jahr 2015 durch Unterstützung in der Herrichtung von Begegnungsräumen und für die Erstellung von Informationsmaterialien für Flüchtlinge und ehrenamtliche Helfer. 71 „Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen Gefördert werden: A) die Renovierung und Ausstattung mit Möbeln und flüchtlingsbezogenen Lern- und Betätigungskomponenten von Begegnungsräumen für Flüchtlinge außerhalb von Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes NordrheinWestfalen und B) die Erstellung, Pflege/Aktualisierung, Druck, Anschaffung und Übersetzung von Informationsmaterialien im Rahmen von Printmedien oder internetgestützten Medien für ehrenamtliche Helfer und für die Flüchtlinge selbst zur Erstorientierung in der aufnehmenden Kommune. Antragsteller sind u.a. Kreise, in der Regel die KI u.a. zugunsten der kreisangehörigen Kommunen. Das KI kümmert sich um die Bekanntmachung dieses Aufrufs bei den kreisangehörigen Kommunen, beantragt die Förderung und organisiert die Umsetzung. Fördergelder werden den Kommunen im Kreis Euskirchen weitergeleitet für: a) • Renovierung und Ausstattung von Begegnungsräumen in Unterkünften • W-LAN und Hardware zur Verbesserung der Sprachlernmöglichkeiten b) • Vervielfältigung von Broschüren, Lehrmaterial für Deutschunterricht • Druck eines örtlichen Leitfadens für Flüchtlinge zur Orientierung 3.4.3 Förderaufruf "Verbesserung der sozialen Eingliederung von neuzugewanderten Unionsbürgern/-innen“ (Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen-EHAP) Das KoBIZ nimmt zusammen mit dem Caritasverband für das Kreisdekanat Euskirchen e.V. und dem Wirkstatt e.V. mit dem Kooperationsprojekt „Zu BEW“ am Interessensbekundungsverfahren im Rahmen der „Förderrichtlinie des Bundesministerium für Arbeit und Soziales und Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit dem Ziel der Verbesserung der sozialen Eingliederung von neuzugewanderten Unionsbürgerinnen und -bürgern, deren Kindern sowie von wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen im Rahmen des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP)“ teil. Der Caritasverband e. V. und der Wirkstatt e.V. ergänzen sich sowohl inhaltlich als auch räumlich. Der Caritasverband e.V. übernimmt die Migrations- und Wohnungslosenberatung schwerpunktmäßig im Nordkreis, der Wirkstatt e.V. unterhält eine Wohnungslosenberatungsstelle im Südkreis. Durch das Kooperationsprojekt können diese Beratungsleistungen noch besser aufeinander abgestimmt werden. Das KoBIZ unterstützt die Projektziele durch inhaltliche und fachliche Begleitung und Vernetzung. Das Antrags- und Bewilligungsverfahren ist im Oktober 2015 abgeschlossen. 72 „Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen 3.4.4 Förderaufruf „Fördermitteln für Projekte zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern im Förderjahr 2016“ Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat die Aufgabe, ergänzend zu den gesetzlichen Integrationsangeboten (Integrationskurse, Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderinnen und Zuwanderer, Jugendmigrationsdienste) Projekte zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern mit dauerhafter Bleibeperspektive zu fördern. Für die Förderperiode ab 2016 plant das BAMF wieder die Förderung von Projekten zur Integration von Menschen mit Migrationshintergrund mit dauerhafter Bleibeperspektive gemäß den Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern des Bundesministeriums des Innern (BMI) und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) – „Förderrichtlinien“. Zielgruppen sind Zugewanderte mit dauerhafter Bleibeperspektive ab 12 Jahren ohne weitere Altersbeschränkung (altersunabhängige Projekte) und jugendliche Zugewanderte von 12-27 Jahren (Jugendprojekte). Die vom BAMF geförderten Projekte setzen im Wohnumfeld an, d.h. dort, wo alltägliche Kontaktmöglichkeiten zwischen Zugewanderten und Aufnahmegesellschaft bestehen. Erfolge der Integration, aber auch Hemmnisse sind hier am offensichtlichsten erkennbar. Im Fokus der Projekte stehen dabei sowohl die Integration der Zuwanderinnen und Zuwanderer als auch die interkulturelle Öffnung der Aufnahmegesellschaft. Das KI nimmt im Herbst 2015 zwecks Kooperation bei der Umsetzung eines geeigneten Projekts mit Partnerinnen und Partnern im Netzwerk Kontakt auf. 3.5 Das Netzwerk „Vielfalt und Integration“ (FAG4) innerhalbder Gremienstruktur des Kommunalen Bildungs-und Integrationszentrums (KoBIZ) Im Kreis Euskirchen werden von den Akteurinnen und Akteuren aus Wohlfahrtsorganisationen, Migrantenorganisationen, Kulturvereinen, Initiativen, Vereinen, Städten und Gemeinden im Sinne von Integration und Vielfalt Formen der Netzwerkarbeit und Kooperation genutzt. Die Aufgabe des KI besteht in der Geschäftsführung, der Koordination und der Moderation der Facharbeitsgruppe (FAG) „Vielfalt und Integration“ mit den vier neu gegründeten Arbeitsgruppen (AGs).Die Gründung des Netzwerks „Vielfalt und Integration“ (FAG 4), das innerhalb der bestehenden Gremienstruktur des Kreises Euskirchen (Abb. 21) Entscheidungen oder Arbeitsergebnisse aus den gebildeten Arbeitsgruppen (s.u.) bei Bedarf in die maßgeblichen Gremien weiterleitet, garantiert den Akteurinnen und Akteuren transportierte Expertise in politische Entscheidungsfindungen. Verantwortlich sind die Kooperationspartnerinnen und -partner des KI, wie interessierte Bürgerinnen und Bürger, Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler, Vertreterinnen und Vertreter von Kommunen und 73 „Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen Wohlfahrtsverbänden sowie Abteilungsleitungen des Kreishauses (z. B. Ausländeramt), die am 16. September 2014 konstituierend tagen und den Willen zur Vernetzung und Zusammenarbeit demonstrierten. Beim zweiten Treffen am 09. Dezember 2014 etablierte man sich als feste Facharbeitsgruppe und gibt sich eine formelle Struktur. Nach der gemeinsamen thematischen Priorisierung kommt das Plenum zum Ergebnis, Arbeitsgruppen zu nachfolgenden Themen zu bilden. 3.5.1 Die Arbeitsgruppe „Sprachliche Bildung“ des Netzwerks Vielfalt und Integration Die AG Sprachliche Bildung (Handlungsfeld Sprache)basiert auf folgender Grundannahme: Sprache ist der Weg zur Bildung, Bildung ist der Weg zur gesellschaftlichen Integration und Teilhabe. Hier können Konzepte erarbeitet werden, wie man Einzelpersonen und nicht gewerbliche Institutionen, die sich schon jetzt mit sprachlicher Bildung von Menschen mit Migrationshintergrund im Kreis Euskirchen befassen, professionell unterstützen und begleiten kann. Es sollen mit allen bereits tätigen bürgerschaftlich Engagierten, Verbänden, Vereinen, Gruppierungen und Institutionen gemeinsam Ideen zu einem flächendeckenden Angebot von Sprachkursen für Menschen mit keinen oder geringen Deutschkenntnissen aller Altersgruppen entwickelt und Konzepte für die Umsetzung erstellt werden. Die Moderation übernimmt das KI. 3.5.2 Die Arbeitsgruppe „Bürgerschaftliches Engagement“ des Netzwerks Vielfalt und Integration Die AG „Bürgerschaftliches Engagement“ trifft sich am 21. April 2015 zur konstituierenden Sitzung. Der vorläufige Name dieser Gruppe lautet „BümentInMigration“ (Bürgerschaftliches Engagement rund um Integration von Menschen mit Migrationshintergrund). Die AG macht es sich zur Aufgabe, Menschen, die sich bürgerschaftlich für Flüchtlinge und schon länger hier lebende zugewanderte Menschen engagieren, zu unterstützen. Teilnehmen können alle Mitglieder der Facharbeitsgruppe sowie interessierte Vertreterinnen und Vertreter nicht gewerblicher Institutionen und bürgerschaftlich engagierte Menschen. Im nächsten Schritt sollen Fortbildungs- und Unterstützungsbedarfe auf der Grundlage der Erfahrungen der Akteurinnen und Akteure definiert, ein Zeitplan festgelegt und nach geeigneten Referenten gesucht werden. Die Arbeitsgruppe trifft sich fortlaufend, um die gesteckten Ziele weiter zu bearbeiten. Bisher haben zwei Arbeitstreffen stattgefunden (Stand August 2015). Mögliche Aufgabengebiete sind: Entwicklung von Leitlinien/Standards/Handlungsempfehlungen zum bürgerschaftlichen Engagement 74 „Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen Entwicklung einer Veranstaltungsreihe zur Unterstützung der Menschen, die sich bürgerschaftlich für Flüchtlinge engagieren Entwicklung von Konzepten zur Unterstützung und Begleitung aller im bürgerschaftlichen Engagement tätigen Menschen und Institutionen Zusammenstellung und Ergänzung schon vorhandener Tätigkeitsfelder von bürgerschaftlichem Engagement im Kreis Euskirchen 3.5.2.1 „Digitale Landkarte“ Die AG möchte als einen ihrer ersten Arbeitsschritte eine digitale Landkarte des Kreises Euskirchen erstellen, aus der für alle Interessierten klar hervorgeht, welche Angebote rund um Integration und Unterstützung von Flüchtlingen und Menschen mit Zuwanderungsgeschichte innerhalb der einzelnen Kommunen vorhanden sind. Aus dieser Landkarte sollen dabei sowohl die ehrenamtlichen Hilfsaktionen als auch die lokalen Angebote der verschiedenen Träger, Organisationen und Kommunen hervorgehen. Beim Treffen der Arbeitsgruppe im Herbst 2015 wird weiter an der Entwicklung dieser Landkarte gearbeitet. Bis dahin werden vom KI alle möglichen Angebote gesammelt und vorsortiert. 3.5.2.2 „Planung und Organisation einer Veranstaltungsreihe“ Die Menschen, die sich bürgerschaftlich für Flüchtlinge engagieren, müssen unterstützt und vor Überforderung geschützt werden. Denkbar ist in diesem Zusammenhang eine Veranstaltungsreihe, in der verschiedene Referenten zu Themen wie zum Beispiel „Umgang mit traumatisierten Menschen“, „Interkulturelle Sensibilisierung“, „Rechtliche und formale Aspekte des Ehrenamts“, „Möglichkeiten und Grenzen des Ehrenamts“ usw., vortragen. Die Arbeitsgruppe wird in einem ihrer nächsten Treffen über die Realisierung und die Rahmenbedingungen einer solchen Veranstaltungsreihe beraten. 3.5.3 Die Arbeitsgruppe „Projekte mit und für Frauen mit Migrationshintergrund“ des Netzwerks Vielfalt und Integration In dieser AG werden wegen ihrer inhaltlichen Nähe mehrere vom Netzwerk priorisierte Themen zusammengefasst: „Frühe Hilfen“, „Selbstbewusstsein der Frauen stärken“ und „Stadtteilmütter“. Hier können im ersten Schritt bestehende Projekte erfasst werden, die besonders die Lebenssituation zugewanderter Frauen, Mütter und junger Mädchen im Fokus haben. Im Weiteren wird die Arbeitsgruppe Bedarfe erheben und Kooperationen zur Entwicklung entsprechender Projekte eingehen. Themen, die dazu angesprochen werden sind u.a. Stadtteilmütter, Sportangebote für muslimische Frauen, Gewalt gegen Frauen mit Zuwanderungsgeschichte, Frauen-Info International, Müttercafés, Bürgerschaftliches Engagement von Frauen mit Migrationshintergrund, Moderation sowie die Gewährleistung des Informationstransfers zwischen allen Akteurinnen und Akteuren. In dieser Arbeitsgruppe diskutieren und informieren Mitarbeiterinnen unterschiedlicher Institutionen und weitere 75 „Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen engagierte Frauen über Projekte, die besonders die zugewanderten Frauen im Focus haben. Die beteiligten Institutionen sind u.a.: DRK, Haus der Familie, Jobcenter, Jugendmigrationsdienst, Frauen helfen Frauen e.V., Familienzentren, Jugendamt. Den Beteiligten ist zum einen der direkte und persönliche Informationsaustausch über bestehende Initiativen und Projekte wichtig. Diese Initiativen und Projekte werden dann über die jeweiligen Verteiler der Beteiligten veröffentlicht und somit einer größeren Gruppe zugänglich gemacht. Bekannt gemacht werden auf diesem Wege u. a. Babynestkurse für Flüchtlingsfrauen im Haus der Familie, Deutschkurse in Kitas, Internationales Frauenschwimmen, Infoveranstaltungen für Berufsrückkehrerinnen und zur Teilzeit-Ausbildung Spielgruppen für zugewanderte Frauen und ihre Kleinkinder, Info-Reihe für Familienzentren zum Thema 1. Hilfe für Kinder, Zumba- Kurs, usw. Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeitsgruppe ist die Entwicklung zukünftiger Projekte: 3.5.3.1 „Gesundheitsexpertinnen“ Seit Frühjahr 2015 werden von dieser Arbeitsgruppe Möglichkeiten recherchiert, im Bereich Gesundheitswesen eine niederschwellige Qualifizierung für zugewanderte Frauen zu entwickeln. Eine solche Qualifizierung soll die Frauen zu „Gesundheitslotsinnen“ innerhalb ihrer Sprachcommunity befähigen und ihnen andererseits Anreiz bieten, eine reguläre Ausbildung im Gesundheitsbereich (Krankenschwester, Altenpflegerin etc.) anzustreben. 3.5.4 Die Arbeitsgruppe „Willkommenskultur“ des Netzwerks Vielfalt und Integration Vor dem Hintergrund eines inklusiven Gemeinwesens kann die Willkommenskultur alle Menschen im Kreis Euskirchen umfassen, die aus unterschiedlichen Sozialmilieus, Altersgruppen, mit Behinderungen oder mit den verschiedensten Religionen und Kulturen in den Kreis Euskirchen ziehen. In einem ersten Schritt erfasst und präsentiert die AG bestehende Projekte, die sich jetzt schon um eine zuwanderungsfreundliche und mehrsprachige Willkommenskultur bemühen, damit Neuankömmlinge und Neubürger/innen unabhängig von Abstammung oder Herkunft der Eltern gleich, freundlich und offen willkommen geheißen und beraten werden. In einem weiteren Schritt können mit allen aktiven Akteurinnen und Akteuren wie Städte, Gemeinden, Verbände, Vereine und anderen Gruppierungen gemeinsam Ideen zu einem flächendeckenden Konzept einer Willkommenskultur entwickelt und Strategien zur Umsetzung ausgearbeitet werden. Die Ziele können dabei die Nutzung der kulturellen und sprachlichen Ressourcen der zugewanderten Menschen oder der Zuzug von ausgebildeten und auszubildenden Fachkräften sein. 76 „Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen 3.5.4.1 „Willkommenskultur in Form von Wegweisern, Flyern, Piktogrammen, Leichter Sprache“ Im Rahmen dieses Projekts wird in einem ersten Schritt eine Bestandsaufnahmedurch die Mitglieder der Arbeitsgruppe über Verständlichkeit von Auskünften in Form von Hinweisschildern, Flyern, Websites und anderer schriftlicher Informationen im Kreishaus vorgenommen. Danach werden Beispiele und Ideen für Leichte Sprache, Piktogramme, Wegweiser und Flyer zusammengetragen und mit den vorhandenen Leitsystemen und Informationsmaterialien abgeglichen und Verbesserungsvorschläge entwickelt. Das KI begleitet das Projekt fachlich und organisatorisch. 4 Einfach für Alle. Inklusionsplan für den Kreis Euskirchen 4.1 Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Am 26. März 2009 trat die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN- BRK) in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Sie formuliert keine zusätzlichen Rechte, sondern konkretisiert die universellen Menschenrechte für die speziellen Bedürfnisse und Lebenslagen von Menschen mit Behinderungen. Menschen mit Behinderungen sollen in den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten kommen. Kernstück der UN-BRK sind die Artikel 5– 30, in denen die Grundrechte von "Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung" bis "Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit, Sport" aufgeführt werden. Leitgedanke der UN-Konvention ist die Inklusion. "Inklusion heißt Gemeinsamkeit von Anfang an. Sie beendet das aufwendige Wechselspiel von Exklusion (= ausgrenzen) und Integration (= wieder hereinholen)" – so der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung. Wie muss die Gesellschaft beschaffen sein, damit alle Menschen die Möglichkeit haben, teilzuhaben? – dies ist die zentrale Frage, die bei der Umsetzung der UN-BRK zu beantworten ist. Inklusion ist ein Querschnittsthema – alle Ebenen und alle Ressorts müssen sich damit auseinandersetzen, inwieweit geltende Gesetze und Verordnungen oder bestehende Verfahrensweisen mit der UN-BRK in Einklang stehen und die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gewährleistet ist. Inklusion ist aber insbesondere auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht ohne die Einbeziehung der Zivilgesellschaft erreicht werden kann. 77 „Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen 4.2 Inklusionsplan auf Landesebene Wir brauchen einen Perspektivwechsel – es geht nicht mehr in erster Linie darum, die Anpassung einzelner Menschen mit Beeinträchtigungen an die „Normalgesellschaft“ zu verbessern. Sondern darum: Welche Maßnahmen in unserer Gesellschaft müssen getroffen werden, damit Menschen mit und ohne Beeinträchtigung ohne große Anpassungsleistungen gleichberechtigt zusammenleben können. Der Leitgedanke ist nicht mehr die Orientierung am traditionellen Fürsorgeprinzip. Ziel ist es vielmehr, Menschen mit Behinderungen gleichberechtigte Teilhabe und selbstbestimmte Lebensführung zu eröffnen. – Dies ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung.“(Guntram Schneider, Sozialminister NRW). Unter dem Titel "Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv" legt die Landesregierung Nordrhein- Westfalens am 03.07.2012 einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK vor. Auch hier ist ein breites Spektrum von 21 Aktionsfeldern und dazugehörigen Maßnahmen beschrieben. Durch die Landesinitiative "NRW inklusiv" soll der gesamtgesellschaftliche Prozess der Bewusstseinsbildung vorangebracht werden. 4.3 Inklusionsplan Kreis Euskirchen Der Kreis Euskirchen hat der Umsetzung der UN-BRK von Beginn an eine hohe Bedeutung zugemessen, denn nur durch die Einbeziehung aller Ebenen lässt sich eine inklusive Gesellschaft schrittweise verwirklichen. Viele Stellen beschäftigen sich seit Jahren bzw. Jahrzehnten damit, wie die Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen im Kreis Euskirchen weiter verbessert werden kann. Ziel der Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention ist eine Teilhabe aller Menschen am Gemeinwesen. Dieses Ziel gilt nicht nur für Menschen mit Behinderungen. „Das Kommunale Integrationszentrum wird federführend mit der Erstellung eines Inklusionsplanes beauftragt. Begleitet wird die Erstellung des Inklusionsplanes u.a. von einer interfraktionell besetzten Projektgruppe mit aktuell 13 Mitgliedern der Kreistagsfraktionen.“ – so sieht es der Ausschuss für Schule und Inklusion in seinem Beschluss vom 18.11.2014 vor. Im Juli 2014 findet ein Workshop „Inklusion“ für die Verantwortlichen zum Thema Inklusion (Geschäftsbereichsleiter sowie Abteilungsleiter des Geschäftsbereichs drei, Inklusionskoordinatorinnen, Schulrat, Kreissportbund, Wirtschaftsförderung, Integrationsbeauftragter, Behindertenvertretung, Pflegestützpunkt, etc.) im Kreishaus moderiert durch das KoBIZ/KI statt, dessen Ergebnis den „Startschuss“ zum Erstellungsprozess bildet. 78 „Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen Während des Workshops verständigten sich die Teilnehmenden darauf, einen „erweiterten Inklusionsbegriff“ zugrunde zu legen, der sich an den Menschenrechten orientiert. Niemand soll wegen seines Geschlechts, seiner Herkunft, seiner Hautfarbe oder sozialen Stellung benachteiligt werden. Inklusion im Kreis Euskirchen bedeutet, dass allen Menschen Teilhabe ermöglicht werden soll. Inklusion begegnet jedem Einzelnen mit Fairness, Offenheit und Respekt. Inklusion ist kein Ergebnis, sondern ein Prozess. Selbst wenn inklusive Prozesse nie wirklich abgeschlossen sind, lohnt sich jeder kleine Schritt. Im Februar2015findetdie konstituierende Sitzung der Lenkungsgruppe „Inklusionsplan“ mit Benennung der Handlungsfeld- Leitungen durch die Abteilungsleiter/innen des Geschäftsbereichs III sowie der Wirtschaftsförderung statt. Ein erstes Treffen mit den sogenannten „Handlungsfeldkümmerern“, bei denen das KI über den Erstellungsprozess informiert, gibt es im März 2015. Im Anschluss stellten die „Kümmerer“ ihre AG-Mitglieder zusammen und nehmen ihre Arbeit auf. Das KI koordiniert die Arbeitsgruppen. Eine erste Sitzung der Interfraktionellen Projektgruppe Inklusion IPI wird durch das KoBIZ/KI im Juni 2015 vorbereitet und moderiert, um gemäß des Auftrags aus dem Kreistagsbeschluss von April 2012mit der IPI eine erste Vorgehensweise zu erarbeiten. Das KoBIZ/KI erstellt für diese Sitzung einen ersten Konzeptentwurf für das Handlungsfeld Bildung und Erziehung, das zur Beratung ausgegeben wird. Im August 2015 treffen sich zwei von drei HandlungsfeldArbeitsgruppen zu einem ersten Arbeitstreffen. Von September 2015 bis Januar 2016 sollen in den Handlungsfeldern inhaltliche Vorbereitungen der 1. Inklusionskonferenz anlaufen, die voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2016 stattfinden wird. Das KoBIZ/KI leistet bis zur Fertigstellung des Aktionsplans für den Kreis Euskirchen (voraussichtlich im Jahr 2017) die fachliche Begleitung, Organisation und Moderation des Gesamtprozesses. 5 Vernetzung und Zusammenarbeit 5.1 KoBIZ-naher Förderverein Das Team KoBIZ hat im zweiten Jahr seines Bestehens die Gründung eines Fördervereins vorangetrieben und mit der Gründerversammlung am 03.03.2015 einen Meilenstein u.a. im Ausbau von Unterstützungsmöglichkeiten von Menschen mit Migrationshintergrund gesetzt. Der neu entstandene Verein "Vielfalt leben im Kreis Euskirchen" will Bildungs- und Integrationsprojekte des KoBIZ finanziell und ideell unterstützen, sofern öffentliche Mittel dafür nicht zur Verfügung stehen. Bereits die Gründungsversammlung am 3. März 2015 ist mit 18 Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus unterschiedlichen Kommunen, mit verschiedenen beruflichen 79 „Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen Hintergründen und aus allen Altersgruppen gut besucht. "Wir wollen einen Beitrag zur Integration und gesellschaftlichen Teilhabe aller Menschen im Kreis Euskirchen leisten!", so die gemeinsame Zielsetzung des gewählten Vorstandes. Das Aufgabenfeld für den neuen Verein ist dabei sehr vielfältig: Unterstützung der Flüchtlingsarbeit vor Ort, Stärkung der Willkommenskultur, Förderung von Mehrsprachigkeit sowie von Bildungs- und Integrationsprojekten. Es soll eine enge Kooperation mit dem hauptamtlichen KoBIZ-Team in der Kreisverwaltung erfolgen und die bisherige Arbeit unterstützt werden, s. https://www.kreiseuskirchen.de/service/schulen/Foerderverein_KoBIZ.php von links nach rechts: A. Bahner, B. Yalcinkaya, V. Neumann, P. von Wilken, M. Ramers, J. Bernardy, I. Güngör, S. Sistig (mit beratender Stimme), R. Morr, es fehlt W. Voges | Foto: © R. Kuhlen, KoBIZ 6 Öffentlichkeitsarbeit 6.1 KoBIZ-Newsletters Veröffentlichungen des KoBIZ-Newsletter erfolgen in Mai 2014 und in Oktober 2014. Die Newsletter sind abrufbar unter: http://www.kreis-euskirchen.de/service/schulen/VeroeffentlKoBIZ.php#a5 6.2 Bericht der gemeinsamen KoBIZ-Bildungskonferenz 2015 Die 4. Bildungskonferenz „Erfolgreich Netzwerken im Kreis Euskirchen“ am 22. April 2015 wird organisiert und durchgeführt vom KoBIZ Kreis Euskirchen. Die Dokumentation der Konferenz ist online abrufbar unter: 80 „Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen https://www.kreis-euskirchen.de/service/downloads/rb/49_bildkonf_2015_4.pdf 6.3 Veröffentlichung der laufenden Projekte, Initiativen und Maßnahmen der Kooperationspartnerinnen und -partner des KI Unter https://www.kreis-euskirchen.de/service/schulen/kobiz.php können sich Interessierte über laufende Projekte, Initiativen und Maßnahmen der Netzwerkpartner des KI informieren. 6.4 Online-Veröffentlichung des Migrationswegweisers in mehreren Sprachen In Kooperation des Kommunalen Bildungs- und Integrationszentrum (KoBIZ) Kreis Euskirchen und der Integrationsagentur DRK Euskirchen ist der erste "Wegweiser für Migrantinnen und Migranten" für das Kreisgebiet Euskirchen entstanden. Dass dieser in Druck gehen kann, ermöglicht die Kostenübernahme der Demografie-Initiative des Kreises Euskirchen. Der Wegweiser ist in Deutsch, Türkisch, Russisch, Englisch, Französisch und Arabisch erschienen. Online abrufbar sind die Wegweiser für Migrantinnen und Migranten in folgenden Sprachen 1. Migrantenwegweiser in deutscher Sprache 2. Migrantenwegweiser in englischer Sprache 3. Migrantenwegweiser in russischer Sprache 4. Migrantenwegweiser in türkischer Sprache 5.Migrantenwegweiser in französischer Sprache 6. Migrantenwegweiser in arabischer Sprache 6.5 Veröffentlichung der Angebote zur Deutschförderung für Flüchtlinge Im gesamten Kreis Euskirchen werden Deutschkurse für Flüchtlinge und Migrantinnen und Migranten sowohl von Bildungsträgern als auch von Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtlern angeboten. Eine Aufstellung des aktuellen Kursangebotes (aktuell: Deutschkurse ab September 2015) ist online zu finden unter www.kreis-euskirchen.de/service/downloads/rb/49Deutsch_Foerderkurs_Migr.pdf 7 Die Organisationseinheit „Kommunales Bildungs- und Integrationszentrum (KoBIZ)“ und ihre Rahmenbedingungen Das Kommunale Bildungs- und Integrationszentrum (KoBIZ) ist eine zu Beginn 2014 eingerichtete Organisationseinheit innerhalb der Kreisverwaltung Euskirchen im 81 „Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen Geschäftbereich III (Schulen, Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie) und in seiner Struktur direkt dem Geschäftsbereichsleiter III unterstellt. Es handelt sich um einen Zusammenschluss der HandlungsfelderRegionales Bildungsbüro (RBB), Kommunales Integrationszentrum (KI) sowie Kommunale Koordinierung (KoKo) des Landesprogramms KAoA mit den zusätzlichen Aufgaben: Fortschreibung Sozialplan Kreis Euskirchen undErstellung des „Aktionsplans Inklusion im Gemeinwesen.“ Abb. 21: Die Gremienstruktur des Kommunalen Bildungs-und Integrationszentrums (KoBIZ) (Die farblichen Kennungen wiederspiegeln die Hauptfarben aus den Logos der jeweiligen Fördergeber bzw. Kooperationspartner auf Landesebene) Das K.I.ist zuständig für die Erweiterung und den Ausbau von Integrationsangeboten für Menschen mit Migrationshintergrund im Kreis Euskirchen. Es bearbeitet die Cluster „Integration durch Bildung“sowie „Integration als Querschnittsaufgabe“ (mit den Schwerpunkten Gesundheit, Arbeit und Beschäftigung, Interkulturelle Öffnung, Kultur/Sport/Freizeit) im Verbund mit der Landeskoordinierungsstelle (LaKI) NRW als Qualifizierungs-und Austauschebene. Die KoKo koordiniert und setzt vorgegebene Elemente des Landesprogramm „Kein Abschluss ohne Anschluss“ im Bereich Übergang Schule – Beruf um (Schwerpunkt in 2015: Ausschreibung und Vergabe der Potentialanalyse in Schulen ab Kl. 8, Koordination der u.a. betrieblichen Berufsfelderkundung) im Verbund mit den zuständigen Landesministerien MAIS und MSW auf der Planungsebene. Das RBB als Element der Kooperation zwischen dem Land NRW und dem Kreis Euskirchen ist seit 2009 im Kreis Euskirchen aktiv. Das RBB trägt zum einen zur Vernetzung aller 82 „Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen Bildungsakteure bei. Es initiiert, begleitet und setzt Bildungsprojekte vor Ort um im qua Bildungskonferenz festgelegten Themenbereich „Übergänge gestalten.“ Im Weiteren hat das KoBIZ die Aufgabe der operativen Geschäftsführung sowie der Organisation und Moderation von Abstimmungsprozessen zwischen maßgeblichen Gremien sowie Begleitung der Facharbeitsgruppen auf der Arbeitsebene. Die Facharbeitsgruppen 1) Berufs- und Studienorientierung, 2) Übergangsangebote und 3) Duale Ausbildung richten sich inhaltlich primär auf die Arbeit der KoKo aus. Die Facharbeitsgruppe 4 „Netzwerk Vielfalt und Integration“ entsteht aus der Vielzahl der Kooperationspartner des KI. Aus dem „Netzwerk Vielfalt und Integration“ gehen die vier Arbeitsgruppen “Sprachliche Bildung“, „Bürgerschaftliches Engagement“, „Projekte mit und für Migrantinnen/Frauen mit Zuwanderungsgeschichte“ und der „Willkommenskultur im Kreis Euskirchen“ hervor. Die Arbeitsergebnisse aller Facharbeitsgruppen werden in dem viermal jährlich tagenden Vorbereitungsgremium, bestehend aus den Partnern der Jugendhilfe, Agentur für Arbeit, Jobcenter, Untere Schulaufsicht, Abteilung Schulen, IHK Aachen und Kreishandwerkerschaft Rureifel, diskutiert, auf den Weg gebracht, ggf. kommentiert und in die jeweilige Facharbeitsgruppe zurückgegeben. Abstimmungs-und Arbeitsergebnisse des Vorbereitungsgremiums werden dem zweimal jährlich tagenden Gemeinsamen Entscheidungsgremium zur Beratung bzw. Entscheidung zugeführt. Die Sprecher/innen der Facharbeitsgruppen nehmen an den Sitzungen des Gemeinsamen Entscheidungsgremiums des KoBIZ teil (Abb.21). In ihrer Funktion sollen sie über den Sachstand der Facharbeitsgruppen berichten, über laufende Projekte, Probleme und Erfolge informieren und inhaltliche Fragen zu den Aktivitäten der Facharbeitsgruppen beantworten. Außerdem können sie Arbeitsaufträge aus dem Gemeinsamen Entscheidungsgremium entgegennehmen und diese zurück in die regelmäßig tagenden Facharbeitsgruppen tragen. Das Gemeinsame Entscheidungsgremium ist ein Zusammenschluss der für die Arbeit des KoBIZ vorgegebenen Gremien: Lenkungskreis RBB sowie Beirat Schule – Beruf/Studium. Die konstituierende Sitzung dieser Verantwortungsgemeinschaft erfolgt am 03.11.2014 unter Berücksichtigung der jeweiligen Vorsitze und Zuständigkeiten innerhalb der Beratungsfolge der gemeinsamen Tagesordnung. Diese Zusammenführung entspricht dem Wunsch und Auftrag der Verwaltung sowie maßgeblicher Akteure nach Gremienverschlankung. So können in unterschiedlichen Gremien zu selben Themen eingebundene Personen konzentriert werden. Neben den Entscheidungsträgern aus Verwaltung, Agentur für Arbeit, Jobcenter EU-aktiv, Kammern, Schulen undKommunen sind hier Sprecher der Facharbeitsgruppen eins bis vier mit beratender Stimme vertreten. Im „Schornstein“ des Hauses sieht man die politischen Gremien, die insbesondere bei monetären Entscheidungen maßgeblich zu beteiligen sind. 83 „Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen Der federführende Ausschuss des KoBIZ ist der Ausschuss Bildung und Inklusion. Dem KoBIZ kommt die Aufgabe des Backoffices für das Gremium zu, die Koordination und Organisation von Abstimmungsprozessen innerhalb der Gremienstruktur, die konzeptionelle und operative Unterstützung der/des gewählten Sprecher/in bei der Moderation sowie die Gewährleistung des Informationstransfers zwischen allen Akteurinnen und Akteuren. 8 Monitoring 8.1 Sozialplanung und Sozialbericht als originäre Aufgaben innerhalb des KoBIZ/KI Auf Grundlage der Demografie Initiative „Sozialplanung“ können soziale Unterstützungssysteme oder Projekte optimiert und ihre Wirkungen im Sozialraum nachgeprüft werden. Die wichtigste Säule stellt dabei der Sozialbericht mit seinen empirischen Erhebungen dar, indem in Abstimmung mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden sowie den politischen Gremien soziale Daten zur Alterung der Gesellschaft, zum Migrationshintergrund, zum Geburtenrückgang oder zur Bildungssituation vorliegen. Indem die Sozialplanung wichtige soziale Daten in einer bestimmten Zeitperiode liefert, stellt sie ein wirksames Präventionsinstrument dar. Im Laufe des Jahres 2014 werden Erkenntnisse aus dem empirisch erhobenen Sozialbericht bereits als Handlungsempfehlungen formuliert. Sie fließen in aktuelle Maßnahmen, Initiativen und Projekte des KI ein(siehe Abschnitt 3.3). Die Fortschreibung des Sozialberichts obliegt der im KoBIZ/KI angegliederten Sozialplanerin des Kreises Euskirchen. Der Sozialbericht 2014 kann online eingesehen werden unter: http://www.kreis-euskirchen.de/kreishaus/downloads/sozbericht2014.pdf; der Anhang zum Sozialbericht mit allen Tabellen, Statistiken und Grafiken unter: http://www.kreis-euskirchen.de/kreishaus/downloads/sozbericht2014an.pdf Die Fortschreibung des Sozialberichts 2015 wird planmäßig im IV Quartal 2015 erscheinen. 8.2 Controlling Mit dem Controlling wird die Entwicklung und Leistung der Kommunalen Integrationszentren NRW auf Grundlage einer standardisierten Struktur abgebildet. Die Landesweite Koordinierungsstelle der Kommunalen Integrationszentren (LAKI) stellt dafür ein Controlling - Programm zur Verfügung. Das Controlling ersetzt den Sachbericht des Verwendungsnachweises und ist dadurch für jedes KI verbindlich durchzuführen. 84 „Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen Zum Jahresbeginn formuliert das KI-Team Ziele, die mit den jeweiligen Projekten in einem Berichtsjahr erreicht werden sollen. Schwerpunktziele sind für zwei Berichtsjahre zu definieren. Die Ziele sind folgenden Handlungsfeldern zugeordnet: Schwerpunkt Bildungskette Schwerpunkt Querschnitt Frühe Bildung Interkulturelle Schulentwicklung Seiteneinsteiger Übergang Schule/Beruf Allgemeines Ziel Querschnitt Diese beiden Schwerpunktziele werden für 2014 festgelegt: S(chwerpunkt)B(ildung): Das Projekt Rucksack Schule ist an zwei Schulen des Kreises Euskirchen in Kooperation mit den Stadtverwaltungen Euskirchen und Mechernich installiert. S(chwerpunkt)Q(uerschnitt): Im Kreis besteht für alle Beteiligten Transparenz über die Versorgungsmöglichkeiten und Hilfsangebote im Gesundheitsbereich für Menschen mit Migrationshintergrund unter Einbeziehung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden. 9 Kooperation des KI mit der Demografie-Initiative des Kreises Euskirchen Im Kreis Euskirchen werden bereits seit 2008 seitens der Demografie-Initiative entscheidende Impulse zur Bearbeitung des Themenfeldes „Integration“ gesetzt. „Als Antwort auf den Beschluss des Kreistags vom 03. April 2008, wird im Kreis Euskirchen seit 2009 das Handlungskonzept ‚Demografischer Wandel‘ (durch die Demografie-Initiative Kreis Euskirchen) erarbeitet und stetig aktualisiert. Dieses umfasst im Teil I eine Schilderung des Demografieprozesses, die Darstellung der Handlungsfelder und Leitziele sowie einige zentrale Fakten zum demografischen Wandel im Kreis und in den Kommunen. Im Teil II sind die Projektskizzen der Handlungsfeld-Arbeitsgruppen sowie der Kreisverwaltung und des Regionalen Bildungsbüros/KoBIZ dargestellt. (…)“: 1. Einleitung Der "Demografische Wandel" ist ein Phänomen, das sich nur schwer greifen lässt. Gleichzeitig ist er eine der größten Herausforderungen unserer Gesellschaft, insbesondere für Kommunen und Kreise. Dabei geht es um mehr, als um die Schrumpfung der Bevölkerung: „Viel bedeutsamer und für den Kreis Euskirchen nachhaltiger wirkt die Verschiebung der inneren Bevölkerungsstruktur. Der Kreis wird nachhaltig älter, der Anteil der Kinder und 85 „Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen Jugendlichen wird irreversibel weniger und auch der Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund wird steigen" (Herr Dr. Kösters, lizenzierter Demografie-Trainer der Bertelsmann Stiftung, im Rahmen eines Workshops für den Kreis Euskirchen). 2. Der Demografieprozess im Kreis Euskirchen 2.1. Wie alles anfing... Mit einer Klausurtagung und der Bildung einer verwaltungsinternen Arbeitsgruppe Demografie startete der Demografie-Prozess im Kreis Euskirchen im Jahr 2007. Am 3. April 2008 wurde das Thema "demografischer Wandel im Kreis Euskirchen" im Kreistag diskutiert. Im Rahmen der Sitzung hielt Herr Dr. Kösters einen Vortrag über die "Chancen und Auswirkungen des demografischen Wandels im Kreis Euskirchen". Sein Fazit für den Kreis Euskirchen: Die Bevölkerung wird weniger, bunter und älter. Der Kreistag beschloss, das Thema des demografischen Wandels anzugehen. Es wurden die folgenden Ziele definiert: - Einbindung und Kooperation mit den Kommunen und externen Partnern - Entwicklung und Abstimmung eines politischen Leitbildes und Handlungskonzeptes - Erarbeitung einer Stärken-Schwächen-Analyse 2.2. Der Workshop-Prozess Den Auftrag der Politik annehmend, wurden von September 2008 bis Februar 2009 Workshops mit Vertretern von Politik und Verwaltung, mit den Bürgermeistern der elf Kommunen sowie mit Vertretern gesellschaftsrelevanter Institutionen durchgeführt. In diesen wurden die aktuellen Trends und absehbaren Entwicklungen des demografischen Wandels für den Kreis Euskirchen durch den Referenten und Moderator Herrn Dr. Winfried Kösters anschaulich und beeindruckend vermittelt. In einem abschließenden Workshop wurden zentrale Handlungsfelder für den Kreis Euskirchen identifiziert, Leitziele zu diesen Handlungsfeldern formuliert und die weitere Gestaltung des Prozesses vereinbart. (…) Zum (abschließenden) vierten Workshop waren Personen aus Politik, Verwaltung, Kommunen und Vertreter gesellschaftlich relevanter Akteursgruppen eingeladen, mehrheitlich jene, die schon an einem der ersten drei Workshops teilgenommen hatten. Am vierten Workshop haben etwa 90 Personen teilgenommen. In diesem Workshop wurden die Erkenntnisse aus den vergangenen Workshops zusammengetragen, die zentralen Handlungsfelder identifiziert, Leitziele formuliert und die weitere Gestaltung des Prozesses vereinbart 2.3. Der Umsetzungsprozess Der langfristig angelegte Umsetzungsprozesses dient der Konzeption und Umsetzung von Projekten und Maßnahmen, die das Erreichen der Leitziele unterstützen! 86 „Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen 2.3.1. Gestaltung des Umsetzungsprozesses Die Gestaltung des Umsetzungsprozesses wurde im Rahmen des Bündelungsworkshops am 9. Februar 2009 beschlossen. Es wurden eine Struktur, die Organisation sowie die Kommunikation definiert und die relevanten Akteure identifiziert. Struktur und Ablauf des Demografieprozesses wurden am 3. Juni 2009 durch den Kreistag verabschiedet. Die Prozesssteuerungsgruppe ist für das Controlling des Demografieprozesses verantwortlich. Sie setzt sich aus Vertretern der Politik, der Kommunen, der Multiplikatoren sowie der Verwaltung zusammen. Sprecher und Moderatoren der HandlungsfeldArbeitsgruppen nehmen als Gäste an den Terminen der Prozesssteuerungsgruppe teil. Ab 2011 wird die PSG ca. einmal jährlich tagen. Die sechs Handlungsfeld-Arbeitsgruppen: Bildung, Integration, Kinder-, Jugend- und Familienfreundlichkeit, Wirtschaft & Arbeit, Lebensqualität & Infrastruktur sowie Verständnis zwischen den Generationen haben nach der Sommerpause 2009 mit der inhaltlichen Arbeit begonnen. In den ersten Sitzungen der sechs Arbeitsgruppen wurden die Stärken und Schwächen des Kreises für die jeweiligen Handlungsfelder erarbeitet. (…) Im Folgenden wurden in den Arbeitsgruppen Projektideen gesammelt und Projektskizzen erarbeitet. Diese sind in Teil II des Handlungskonzeptes dargestellt. Neustruktur des Umsetzungsprozesses ab Frühjahr 2013 Die zu Beginn des Demografieprozesses geschaffenen Arbeitsstrukturen werden an die fortgeschrittenen Entwicklungen angepasst, um neue Flexibilität zu ermöglichen. Die Arbeitsgruppen werden nicht weiter aufrechterhalten. An ihrer Stelle wird die Moderatorenrunde der Verwaltung eine interne Arbeitsgruppe bilden und Projekte entwickeln. Durch die Neustruktur können Querschnittsaufgaben vernetzt und handlungsfeldübergreifende Lösungen geschaffen werden. Die Einbindung der Geschäftsbereichsleiter-Runde und der Politik bleibt unverändert bestehen. Um eine Beteiligung externer Akteure weiterhin zu ermöglichen, werden bewährte Plattformen erhalten und zusätzliche neu geschaffen. Im jährlichen Demografie-Forum werden weiterhin die im Laufe des Jahres initiierten oder umgesetzten Projekte vorgestellt und Impulse für die weitere Arbeit geschaffen. Themen- oder projektbezogene Treffen mit regionalen Akteuren und Fachleuten vereinbaren die Moderatoren nach Bedarf. Außerdem wird eine Online-Kommunikationsplattform unter www.demografie-initiative.eu eingerichtet.“ (www.kreis-euskirchen.de/wirtschaft/downloads/Handlungskonzept_Teil1.pdf) Das KI hat Mittelbindungen im Demografieprozess zu den nachfolgend aufgeführten Demografieprojekten vorgenommen. 87 „Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen 9.1 Projekte in Kooperation mit der Demografie-Initiative 2015 I. Handlungsfeld Bildung Rucksack Grundschule (siehe 3.3.2.9) II. Handlungsfeld Integration/ Inklusion Wegweiser für Migrantinnen und Migranten (siehe 3.3.1.1) Gesundheitswegweiser für Migrantinnen und Migranten (siehe 3.3.5.1) Deutsch für neu zugewanderte Mütter (siehe 3.3.4.2) SmiLe – Sprachbildung mit individuellem Spracherfolg(siehe 3.3.2.3) Unterstützung von freiwillig engagierten Bürgerinnen und Bürgern rund um die Flüchtlingsarbeit (siehe 3.3.1.4) Deutschkurse für Flüchtlinge (siehe 3.3.1.3) Seiteneinstieg für alle optimal – Arbeitskreis: „Praxisgespräche Seiteneinstieg“ (siehe 3.3.2.13) Interkulturelle Woche (3.3.1.8) Interkultureller Garten (3.3.6.3) Die detaillierten Projektskizzen sind online abrufbar im Teil 2 des Handlungskonzepts der Demografie-Initiative unter: https://www.kreis-euskirchen.de/wirtschaft/downloads/Handlungskonzept_Teil2.pdf 10 Schwerpunktziele KI 2016/2017 Die Kommunalen Integrationszentren in Nordrhein-Westfalen sind verpflichtet, sich alle zwei Jahre zwei Schwerpunktziele zu setzen. Für die Jahre 2016 und 2017 werden folgende Schwerpunktziele definiert: 1. Bildung 2. Arbeit und Ausbildung Das Handlungsfeld „Bildung“ wird dabei als Schwerpunktthema fortgeführt. Mit dem Querschnittsthema „Arbeit und Ausbildung“ setzt das KI ein neues Schwerpunktziel. 10.1 Schwerpunktziel (Sprachliche) Bildung (Sprachliche) Bildung als Voraussetzung gelingender Schwerpunktziel bleiben. Integration wird wichtiges Dem aktuellen Integrationsbericht sind zahlreiche Projekte, Maßnahmen und Initiativen zur (sprachlichen) Bildung von Kindern und Erwachsenen zu entnehmen (siehe Kap. 3.3.2 und 3.3.4).Die aufgeführten Projekte und Maßnahmen werden innerhalb der Folgejahre 88 „Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen abgeschlossen bzw., soweit sinnvoll, fortgeführt. Das KI kooperiert im Themenfeld Bildung erfolgreich mit zahlreichen Akteurinnen und Akteuren im Kreis. Die Seiteneinstiegsberatung und das Projekt „SmiLe“ werden insbesondere im Blick auf die aktuelle Flüchtlingssituation in den Jahren 2016/2017 eine besondere Gewichtung erfahren. Im Hinblick auf den Zustrom an Flüchtlingsfamilien mit schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen in den Kreis versteht das KI seine Unterstützung beim Ausbau der Internationalen Förderklassen (IFK) als Orte migrationsgerechter Angebote von Bildung als wichtige Aufgabe. Den IFKs an den sich in Kreisträgerschaft befindenden Berufskollegs kommt dabei besonderes Augenmerk zu, da sie neben der (sprachlichen) Bildung auch der Ausbildungsvorbereitung dienen. IFK am Berufskolleg(Quelle: http://www.kommunale-integrationszentren-nrw.de) „Bei der Einrichtung einer IFK am Berufskolleg handelt es sich im Rahmen der Ausbildungsvorbereitung um einen einjährigen vollzeitschulischen Bildungsgang gemäß der APO-BK 13-33 Nr.1.1/Nr. 1.2 Anlage A, der einmal wiederholt werden darf. Bei der Zielgruppe handelt es sich um Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr mit Zuwandergeschichte, die erstmals eine deutschsprachige Schule besuchen und nicht über die erforderlichen Sprachkenntnisse für die erfolgreiche Teilnahme am Unterricht in einer Regelklasse verfügen. Eine Aufnahme ist auch möglich, sofern die Jugendlichen die Sekundarstufe I nur kurzfristig besucht haben und eine Teilnahme in einer Regelklasse des Berufskollegs auf Grund der mangelnden Sprachkenntnisse nicht möglich ist. Der Aufenthaltsstatus spielt für die Aufnahme in die Internationale Förderklasse keine Rolle. Die Stundentafel zielt vordergründig auf den deutschsprachlichen Kompetenzerwerb mit Deutsch als Fremdsprache (DAF) ab. Das Kennenlernen des deutschen Schulsystems und des gesellschaftlichen Lebens werden als permanentes Nebenziel im Unterricht mit verfolgt. Im Zeitablauf erfolgt eine Vermittlung beruflicher Grundkenntnisse, so dass sich den Jugendlichen Möglichkeiten z. B. zur Annahme einer Ausbildungsstelle/Arbeitsstelle oder des Nachholens eines Schulabschlusses bieten. Gegebenenfalls besteht auch die Möglichkeit den bereits vorhandenen ausländischen Schulabschluss/Berufsabschluss nach deutschem Recht anerkennen zu lassen. Sofern in Internationalen Förderklassen ein dem Hauptschulabschluss vergleichbarer Abschluss erreicht wird, kann die oder der Jugendliche in der Internationalen Förderklasse die Feststellung zur Berechtigung zum Besuch eines weiterführenden Bildungsganges im Berufskolleg beantragen. Hierfür ist eine zusätzliche Feststellung des Leistungsstandes erforderlich. Für die zusätzliche Feststellung des Leistungsstandes sind schriftliche und gegebenenfalls mündliche Leistungsnachweise im bereichsspezifischen Fach sowie in den 89 „Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen Fächern: Deutsch/Kommunikation, Mathematik und Englisch erforderlich. Über die Zulassung zur Teilnahme entscheidet die Klassenkonferenz. Die schriftlichen Arbeiten sind der oberen Schulaufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Der Umfang der schriftlichen Leistungsnachweise beträgt 90 Minuten pro Fach. Eine Leistungsnote wird nicht ausgewiesen. Bei einer zusätzlichen Feststellung des Leistungstandes, die auf die Annahme eines Bildungsganges abzielt, der den mittleren Schulabschluss voraussetzt, kann die Klassenkonferenz auf der Grundlage der begleiteten Lernerfolgskontrolle und zusätzlichen Feststellung des Leistungsstandes auch eine Berechtigung zum Besuch von Bildungsgängen aussprechen, die den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 voraussetzen. Die Schülerinnen und Schüler erhalten eine Berechtigung zum Besuch eines weiterführenden Bildungsganges gemäß Anlage A 2.4. Diese Berechtigung entspricht keinem Schulabschluss der Sekundarstufe I gemäß § 12 Absatz 2 des Schulgesetzes NRW. Die IFK werden in Kooperation mit den Kommunalen Integrationszentren (KI) vor Ort der Berufskollegs eingerichtet. Der Antrag auf Einführung einer IFK und einer Lehrerstelle (Integrationsstelle) wird an die entsprechende Bezirksregierung gestellt. Das Land hat den Berufskollegs 68 Stellen für die Arbeit in den internationalen Förderklassen zur Verfügung gestellt. (siehe unten, Graphik im Download) Stundentafel der IFK (mit 1240-1440 Unterrichtsstunden) Berufsübergreifender Lernbereich Berufsbezogener Lernbereich Differenzierungsbereich Kompetenzerwerb Im Mittelpunkt des Unterrichtsgeschehens stehen der Erwerb der Sprachkompetenz, die Verbesserung der Allgemeinbildung, das Aneignen von beruflichen Grundkenntnissen und die berufliche Orientierung. Die Jugendlichen sollen Schlüsselkompetenzen in beruflichen und gesellschaftlichen Bereichen erlangen. Berufsübergreifender Lernbereich (mit 600-720 Unterrichtsstunden) Den größten Anteil nimmt das Fach Deutsch/Kommunikation mit 480 Unterrichtstunden ein. In allen Situationen des Lebens benötigen die Jugendlichen Sprach- und Lesekompetenzen. Ferner die Kompetenz Kommunikation mit anderen Menschen aufnehmen und die eigenen Interessen vertreten und darstellen zu können. Diese zentralen Schwerpunkte umfassen die Deutschförderung. Darüber hinaus sollen die Jugendlichen Schlüsselqualifikationen in den Fächern: Religionslehre mit 40 Unterrichtstunden, Sport/Gesundheitsförderung und Politik/Gesellschaftslehre mit jeweils 40-160 Unterrichtsstunden erlangen. Berufsbezogener Lernbereich (mit 480-560 Unterrichtsstunden) 90 „Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen Berufliche Schlüsselqualifikationen sollen in den Fächern: Theorie/Praxis mit 320-400 Unterrichtsstunden, Mathematik und Englisch mit jeweils 80-160 Unterrichtsstunden erworben werden. Differenzierungsbereich (mit 40-240 Unterrichtsstunden) Im Differenzierungsbereich soll eine spezielle Förderung erfolgen, da die Vorkenntnisse der Jugendlichen sehr unterschiedliche Niveaustufen aufzeigen. Weitere spezielle Angebote wie Berufsorientierungund Berufswahl, Vorbereitung auf ein/e Betriebspraktikum/Ausbildungsstelle, Bewerbungstraining, Lernen und organisieren lernen etc. wären denkbar. Anregungen für ergänzende Angebote: Gruppenangebote In Kooperation mit Schulsozialarbeit/Lehrerteams und/oder externen Kooperationspartnern könnten besondere Angebote für die Jugendlichen dargeboten werden wie z. B. gemeinsame Museumsbesuche, Interkulturelle Feste feiern, gemeinsame Essen aus den Herkunftsländern zubereiten, Ausflüge in den ZOO unternehmen, das Kennenlernen verschiedener Institutionen wie das Finanzamt oder die Agentur für Arbeit, Interkulturelles Elterncafé in der Schule eröffnen, Besuch eines Fußballspieles u.v.m. Lebenspraktische Beratung Um den Jugendlichen Orientierungs- und Entscheidungshilfen für den Alltag zu geben, sollen sie in allen Lebenslagen unterstützt werden. Der Umgang mit Behörden z. B. bei ausländerrechtlichen Problemen und Hilfestellungen bei schulischen/privaten Schwierigkeiten könnten zu dieser Beratung gehören. Bildungsberatung zwecks Zukunftsperspektive Die Bildungsberatung könnte sich z. B. mit der Berufswahl oder mit der Beratung der weiterführenden Bildungsangebote (Ausbildungsstelle/Arbeitsstelle/Duales Studium) nach Absolvierung der IFK beschäftigen.“ 10.2 Schwerpunktziel Arbeit und Ausbildung – Übergang Schule/Beruf Insbesondere im Hinblick auf die aktuelle landesweite Flüchtlingssituation stellt auch für den Kreis Euskirchen die neue Intensität der Integrationsarbeit eine Herausforderung dar, die als Querschnittsaufgabe nahezu alle Leistungsbereiche berührt. Zur Wahrung des sozialen Friedens ist insbesondere die Integration der Flüchtlinge in Ausbildung und Arbeit erforderlich. Der Wahrung des sozialen Friedens und einer kreisweiten Integration in den Ausbildungsund Arbeitsmarkt wird die Arbeit des Kommunalen Integrationszentrums in den Jahren 2016/2017 verpflichtet sein. Kreisweit engagieren sich viele Bürgerinnen und Bürger ehrenamtlich für neuzugewanderte Menschen mit Migrationshintergrund. Ihr Engagement bedeutet gelebte Unterstützung durch gesellschaftlich relevante Akteurinnen und Akteure. Das KI verpflichtet sich, die 91 „Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler auch bei Arbeits- und Ausbildungsmarktthemen zu unterstützen. „Junge Menschen mit Migrationshintergrund sind noch immer – trotz positiver Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt und der Anstrengungen vieler Beteiligter – mehr als andere von Brüchen und Risiken im Übergang von der Schule in den Beruf betroffen. Deshalb setzen die Kommunalen Integrationszentren an diesem wichtigen Bildungsübergang an. Grundlegend ist dabei die Ausrichtung an den Stärken der Jugendlichen. Ihre Kompetenzen sollen in den Blick genommen werden. Hierzu sollen neben den schulischen auch die außerschulischen Lernorte und Einflüsse genutzt werden. Die Kommunalen Integrationszentren sind Partner für die Verankerung der Diversität in der von der Landesregierung begonnenen Neugestaltung des Übergangssystems Schule-Beruf in den Regionen. Dabei bringen sie erprobte Ansätze und Projekte in den Bereichen „Zusammenarbeit mit Eltern“, „durchgängige Sprachbildung“ und „Potenziale fördern – Zugangsbarrieren abbauen“ ein. Über die kognitiven und sozialen Kompetenzen hinaus haben insbesondere Jugendliche mit Migrationshintergrund häufig Kompetenzen und Stärken, die direkt aus ihrer Migrationsgeschichte erwachsen. Zu diesen zählen mehrsprachige Fähigkeiten und interkulturelle Kompetenzen. Obwohl diese Fähigkeiten als berufliche Schlüsselqualifikation gelten, weisen Schülerinnen und Schüler in Bewerbungsschreiben selten auf sie hin, weil ihnen diese Stärken oft nicht bewusst sind. Hier will das „Portfolio Interkulturelle Kompetenzen“ Unterstützung geben. Die Materialien sind für den Einsatz in der Berufsorientierung in der Schule bestimmt und wollen dazu beitragen, dass Jugendliche eigene vorhandene Zusatzkompetenzen wie die Mehrsprachigkeit und Interkulturelle Kompetenzen als Stärke wahrnehmen. Mit Hilfe der Arbeitsblätter werden diese Kompetenzen gleichzeitig erfasst, durch Reflexionen und Kompetenzbeschreibungen erhalten Schülerinnen und Schüler weiterhin Bausteine für schriftliche Bewerbungen und mündliche Präsentationen. Bei dem „Portfolio Interkulturelle Kompetenzen“ handelt es sich um ein offenes System, das sich in andere Portfolio-Strukturen (z.B. Berufswahlpass) leicht einpassen lässt. Dabei kann das vorhandene Material sehr gut auch in Teilen genutzt werden.“(Quelle: http://www.kommunale-integrationszentren-nrw.de) 92 „Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen Bereits bestehende Initiativen und Maßnahmen beim LaKi im Schwerpunktziel Arbeit und Ausbildung – Übergang Schule/Beruf „Potenziale” ist eine Gruppe beruflich erfolgreicher Migrantinnen und Migranten, die sich auf Initiative des Landes NRW und der Landeskoordinierungsstelle der Kommunalen Integrationszentren (vormals Hauptstelle RAA NRW) zusammengeschlossen hat und landesweit für bessere Berufschancen für Menschen mit Migrationshintergrund eintritt. Aktuell wird die Initiative vom Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW (MAIS) und der Landesweiten Koordinierungsstelle Kommunale Integrationszentren (LaKI) umgesetzt. Go4Job “Go4Job – European Gateway to Career and Success” Die Eingliederung von jungen Menschen in den Arbeitsmarkt ist in vielen EU-Mitgliedstaaten nach wie vor schwierig. Insbesondere bei Jugendlichen mit Migrationshintergrund verläuft der Übergang von der Schule in den Beruf nicht immer erfolgreich. Um Abhilfe zu schaffen sind alternative Übergangswege und zusätzliche Hilfen zum bestehenden Regelsystem der beruflichen Orientierung notwendig. Das Projekt „Go4Job“ leistet hier seinen Beitrag. Chancen der Vielfalt nutzen lernen Gut und praxisnah ausgebildetes Personal in der pädagogischen Praxis ist eine grundlegende Voraussetzung für den Bildungserfolg der Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund. Die Projektziele: Chancen der Vielfalt nutzen lernen basierte auf den Erfahrungen des Projekts „Förderunterricht für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund“ der Stiftung. 93 „Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen Maßnahmen zum Schwerpunktziel Arbeit und Ausbildung des KI im Kreis Euskirchen a) Die Kampagne Integration in den Arbeitsmarkt junger Flüchtlinge (s. Ziff. 3.3.3.2)wird evaluiert (Stand Oktober 2015). Planmäßig wird das Format gemeinsam mit den Netzwerkpartnern und unter Beachtung der originären Zuständigkeiten in den Jahren 2016/2017 fortgeführt. Jeder Profiling-Phase (analog zu der erstmalig durchgeführten Kampagne im August/September 2015) folgen die weiteren Schritte unter Einbindung von institutionellen Zuständigkeiten und erforderlichen Netzwerkpartnern: 1. Schritt: Deutsch lernen (ca. 6 Monate, teilweise kann Berufsorientierung als Praktika integriert werden) 2. Schritt: Schulabschluss nachholen / Anerkennung von Schulabschlüssen (teilweise kann Berufsorientierung integriert werden) 3.Schritt: Berufsorientierung (als Praktika von einigen Wochen bis max. 3 Monaten, idealerweise innerhalb der ersten zwei Schritte) 4. Schritt: Fokus Ausbildung b) Enge Kooperation und Schnittstellenmanagement des KI mit der originären Zuständigkeit im Übergang Schule-Beruf durch die Kommunalen Koordinierung (KoKo) des Landesprogramms „Kein Abschluss ohne Anschluss“ sowie dem Regionalen Bildungsbüro im KoBIZ. 11 Abschluss / Ausblick Das Kommunale Integrationszentrum ist seit seinem Bestehen weniger durch intensiv betriebene Öffentlichkeitsarbeit als vielmehr durch fruchtbringende Kooperation, Austausch auf Augenhöhe mit allen relevanten Akteurinnen und Akteuren im Kreis Euskirchen und durch sein umfängliches praktisches Tun weithin bekannt. Die landesweit einmalige Einbindung eines Kommunalen Integrationszentrums in eine Organisationseinheit wie das Kommunale Bildungs- und Integrationszentrum KoBIZ mit seinen drei Handlungsfeldern Regionales Bildungsbüro, Kommunale Koordinierung und Kommunales Integrationszentrum innerhalb des Geschäftsbereichs III der Kreisverwaltung findet über den Kreis Euskirchen hinaus Beachtung und stößt (bildungs-)regionsweit auf Interesse, wie Christa Kuhle, Leitende Regierungsschuldirektorin, Bezirksregierung Köln im Rahmen der vierten Bildungskonferenz 2015 festhält: „Der Kreis Euskirchen hat mit der Gründung der neuen Organisationseinheit ‚Kommunales Bildungs- und Integrationszentrum‘, kurz KoBiZ, einen ungewöhnlichen Weg eingeschlagen. Es ist der Versuch, die Landesprogramme KAoA und KI mit dem Regionalen Bildungsbüro strukturell zusammenzuführen. Damit ist die Zuversicht verbunden, das Problem der Parallelstrukturen und der damit verbundenen Schnittstellenproblematik bei der Wurzel zu packen. Auch andere Regionen im Regierungsbezirk Köln schauen mit Interesse auf die Entwicklung. Unter dem Dach des Kommunalen Bildungs- und Integrationszentrums (KoBiZ) sind nun KAoA, KI 94 „Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen und das RBB die Säulen, die durch ein gemeinsames Entscheidungsgremium gesteuert werden. Diesem Entscheidungsgremium gehören knapp 40 Vertreterinnen und Vertreter aus unterschiedlichen Institutionen und Einrichtungen an. Ich bin sehr gespannt darauf, wie es diesem großen Steuerungsgremium gelingen wird, sich abzustimmen und tragfähige Entscheidungen zu treffen, die geeignet sind, Maßnahmen wirklich umzusetzen. Es war und ist Ihnen hier im Kreis Euskirchen wichtig, dass die bestehenden Zuständigkeiten dabei erhalten bleiben. Diese Auffassung teile ich ausdrücklich. Voraussetzung dafür ist aber, dass alle Mitglieder des Gremiums ihr Mandat verantwortlich übernehmen und für kontinuierliche Information und Abstimmung innerhalb der eigenen Institution sorgen.“(siehe: www.kreis-euskirchen.de/service/downloads/rb/49_bildkonf_2015_4.pdf) Die vom KI geplanten Maßnahmen und Projekte sind erfolgreich angelaufen und erreichen sowohl Menschen mit Migrationshintergrund, Flüchtlinge, Asylbewerberinnen und Asylbewerber als auch und Einwohnerinnen und Einwohner des Kreises Euskirchen. Durch die lebendigen Kontakte zu den Bildungseinrichtungen, den Migrantenorganisationen, den Städten und Gemeinden, den freien Trägern und Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler wird im Kreis flächendeckend Integration erreicht und gelebt. Dabei spielen im Kreis Euskirchen insbesondere durch die sich zuspitzende Flüchtlingssituation die vielen ehrenamtlich engagierten Menschen, die durch ihre gelebte Willkommenskultur unverzichtbare Akteurinnen und Akteure sind, eine bedeutende Rolle. Fachliche Unterstützung der Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler wird ein öffentliches Schwerpunktthema der Zukunft sein. Unterstützt wird das KI grundlegend durch die Landeskoordinierungsstelle LaKI in Dortmund, wo Fortbildungen initiiert, Sprachförderprogramme entwickelt und neue Themenfelder gemeinsam erschlossen werden. Das letzte Quartal des Jahres 2015 nutzt das KI insbesondere zur Perspektivenentwicklung und Zieldefinition aller Projekte. Konkrete Einzelziele zu allen im Integrationsbericht beschriebenen Projekten werden im Rahmen der KoBIZ-Jahresberichterstattung 2015 benannt (geplante Veröffentlichung: I Quartal 2016). 95 „Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen 12 Das Team KI mit den jeweiligen Aufgabenschwerpunkten Henrike Berners Integrationsbeauftragte, Leitung des KI (seit Mai 2015) Interkulturelle Öffnung, Netzwerk Vielfalt und Integration, Gremienarbeit, Inklusion 02251 15331 henrike.berners@kreis-euskirchen.de Ilhan Güngör Stellv. Leitung, Seiteneinsteigerberatung, Herkunftssprachlicher Unterricht 02251 15503 ilhan.guengoer@kreis-euskirchen.de Annette Bahner Rucksack KiTa-GS, Arbeit mit Migrantinnen, Krisenintervention 02251 15336 annette.bahner@kreis-euskirchen.de Jutta Bernardy SmiLe Projekt, Seiteneinsteiger, QuisS 02251 15697 jutta.bernardy@kreis-euskirchen.de Roland Kuhlen Flüchtlingsarbeit, Wegweiser für Migrantinnen, Gesundheitswegweiser 02251 15538 roland.kuhlen@kreis-euskirchen.de Vera Secker Controlling, Sozialplanung 02251 15535 vera.secker@kreis.euskirchen.de Irina Ruppel Backoffice 02251 15504 irina.ruppel@kreis-euskirchen.de Nina Göhr Praktikantin 02251 15504 Dr. Rudolfo Valentino Leitung (Januar 2014 bis Februar 2015) 96 „Vielfalt leben im Kreis Euskirchen“ - Integrationsbericht des Kreises Euskirchen 13 Bibliografie EMPIRICA (Hrsg.): Sozialbericht für den Kreis Euskirchen, Bonn, Januar 2014. Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.): Mädchen mit Migrationshintergrund und sportliches Engagement, Berlin 2004. Bündnis für Toleranz und Zivilcourage - gegen Gewalt und Fremdenfeindlichkeit des Rates der Kreisstadt Euskirchen, http://euskirchen.de, 15.12.2011. Der Spiegel: Bundespräsident über Integration: Gauck fordert mehr Verständnis für Einwanderer, Spiegel-Online, http://www.spiegel.de, 22.05.2014. Deutscher Olympischer Sportbund (Hrsg.): DOSB – Netzwerkprojekt „Bewegung und Gesundheit – mehr Migrantinnen in den Sport“, Frankfurt a. M. 2011. Die Welt: Merkel hält den Begriff http://www.welt.de/politik/deutschland , 28.05.2013. "Integration" für veraltet, Eschweiler, Dr. Otto: Die Natur und die Römer machten den Anfang. In: Kreis Euskirchen (Hrsg.): Jahrbuch 1976 des Kreises Euskirchen, Euskirchen 1976. Kölner Stadt-Anzeiger, Tim Nolden: Pfarrer, Diakon und Imam Arm in Arm, 30.06.2013. Kölnische Rundschau, Gabriele Jonas-Jankowski, Procter und Gamble“ (P&G), 23.09.2013. Kreis Euskirchen (Hrsg.): Integrationskonzept des Kreises Euskirchen, Euskirchen 2012. Kreis Euskirchen (Hrsg.): Handlungskonzept der DemografieInitiative 2015 des Kreises Euskirchen, Euskirchen 2015. Kreis Euskirchen (Hrsg.): Dokumentation der vierten Bildungskonferenz „Erfolgreich Netzwerken im Kreis Euskirchen“, Euskirchen 2015. Landesweite Koordinierungsstelle, Kommunale Integrationszentren http://www.kommunale-integrationszentren-nrw.de, Februar 2015. (LaKI), Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW: Integrationsprofil Kreis Euskirchen. Daten zu Zuwanderung und Integration. Ausgabe 2014, Düsseldorf 2014. Robert-Koch-Institut/Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Gesundheitsberichterstattung des Bundes: Migration Gesundheitsberichterstattung des Bundes, Berlin 2008. 97 Schwerpunktbericht der und Gesundheit, i.d.R.