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Beschlussvorlage Stab (Berufsbildungszentrum Euskirchen (BZE) - Erhebung einer Verbandsumlage von den Zweckverbandsmitgliedern)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
100 kB
Datum
16.12.2015
Erstellt
04.11.15, 12:02
Aktualisiert
04.11.15, 12:02
Beschlussvorlage Stab (Berufsbildungszentrum Euskirchen (BZE) - Erhebung einer Verbandsumlage von den Zweckverbandsmitgliedern) Beschlussvorlage Stab (Berufsbildungszentrum Euskirchen (BZE) - Erhebung einer Verbandsumlage von den Zweckverbandsmitgliedern)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 168/2015 29.10.2015 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. 16.11.2015 Kreisausschuss 02.12.2015 Kreistag 16.12.2015 Berufsbildungszentrum Euskirchen (BZE) - Erhebung einer Verbandsumlage von den Zweckverbandsmitgliedern Sachbearbeiter/in: Frau Poth x Tel.: (02251) 15 369 Abt.: 80 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag stimmt der Umlageerhebung des Zweckverbandes Berufsbildungszentrum (BZE) bis zu einem Gesamtbetrag von 100 T€ p.a. (Anteil des Kreises Euskirchen: max. 67 T€ p.a.) zu. Die Leistung einer höheren Verbandsumlage bedarf einer erneuten Beratung und Beschlussfassung. -2Begründung: Bedingt durch deutliche Verbesserungen am Arbeitsmarkt (und dadurch resultierenden Einnahmeverlusten im Bereich von Umschulungen und Maßnahmen für arbeitslose Jugendliche) und eine verschärfte Wettbewerbssituation durch private Anbieter von berufsfördernden, berufsbegleitenden und berufsbildenden Maßnahmen musste das BZE in den letzten Jahren Fehlbeträge aus der Kapitalrücklage entnehmen. Das lässt die wirtschaftliche Lage des BZE künftig in diesem Umfang nicht mehr zu. In den vergangenen 6 Jahren (2009 bis 2014) wurden zur Verlustabdeckung rd. 861 T€ der Kapitalrücklage entnommen. Zum 01.01.2015 beträgt der Stand der Kapitalrücklage rd. 1.155 T€. Die Entnahme aus der Kapitalrücklage wirkt sich negativ für die Liquidität des Berufsbildungszentrums aus. Das Kassenkreditvolumen beläuft sich auf 700 T€. Dieses Volumen ist derzeit zu ca. 70% ausgeschöpft. Im vergangenen Jahr wurden bereits deutliche Restrukturierungsmaßnahmen eingeleitet, die dazu geführt haben, dass der Jahresfehlbetrag im Jahre 2015 auf max. 150 T€ (2014 = 292 T€) sinken wird. Für die kommenden Jahre wird mit einem durchschnittlichen jährlichen Fehlbedarf von rd. 130 T€ gerechnet. Am 18. September 2015 führte die Verwaltung ein Gespräch mit dem Verbandsvorsteher des BZE, Herrn Kupp. Es wurde sich darauf verständigt, dass der Verbandsversammlung vorgeschlagen werden soll, dass - wie in früheren Jahren - der Zweckverband BZE ab dem Jahre 2016 von den Verbandsmitgliedern eine Verbandsumlage erhebt. Dies wird in der anstehenden Verbandsversammlung am 25. November 2015 auch von den übrigen Verbandsmitgliedern (IHK Aachen, HWK Aachen) so mit getragen. Es ist beabsichtigt, dass der jährliche Fehlbedarf bis zu dem Betrag von 100 T€ über die Verbandsumlage abgedeckt werden soll. Der jeweilige Restbetrag soll weiterhin als Fehlbetrag ausgewiesen und durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage gedeckt werden. § 14 Abs. 2 der Zweckverbandssatzung bestimmt, dass soweit die erzielten Einnahmen zur Deckung des Finanzbedarfs und evtl. Fehlbeträge nicht ausreichen, der Zweckverband von den Verbandsmitgliedern eine Umlage erhebt, von der auf den Kreis Euskirchen zwei Drittel und auf die Industrie- und Handelskammer Aachen und Handwerkskammer Aachen jeweils ein Sechstel entfallen. Für den Entwurf des Kreishaushalts wird der Betrag von 67 T€ ab dem Jahr 2016 eingeplant. Für evtl. Rückfragen steht Herr Jochen Kupp, Verbandsvorsteher des BZE, in der Sitzung zur Verfügung. gez. Rosenke Landrat Stabsstelle: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift)