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Info GB (Unbegleitete ausländische Minderjährige im Kreis Euskirchen - Sachstandsbericht -)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
25 kB
Datum
12.11.2015
Erstellt
04.11.15, 12:02
Aktualisiert
04.11.15, 12:02
Info GB (Unbegleitete ausländische Minderjährige im Kreis Euskirchen
- Sachstandsbericht -) Info GB (Unbegleitete ausländische Minderjährige im Kreis Euskirchen
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Kreis Euskirchen Der Landrat X Öffentliche Sitzung Datum: Info 117/2015 02.11.2015 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 12.11.2015 Unbegleitete ausländische Minderjährige im Kreis Euskirchen - Sachstandsbericht - In der Sitzung vom 27.08.2015 wurde im Rahmen der Ausführungen zum Geschäftsbericht der Abteilung Jugend und Familie darüber informiert, dass eine gesetzliche Neuregelung zum 1.1.2016 zur Verteilung der unbegleiteten ausländischen Minderjährigen auf alle Jugendämter geplant ist. Aufgrund der noch weiter gestiegenen hohen Fallzahlen in den Ballungsräumen ist die bundesgesetzliche Gesetzesänderung zwischenzeitlich zum 1.11.2015 in Kraft getreten. Ab Bekanntgabe dieses Zeitpunktes wurden auch in den Kreis Euskirchen im Zuge der Unterbringungen in den Flüchtlingsunterkünften im Kreis verstärkt Minderjährige in Obhut genommen. Es wird derzeit weiterhin davon ausgegangen, dass im Zuge der gesetzlichen Umsetzung ca. 60 unbegleitete ausländische Minderjährige im Kreis Euskirchen versorgt werden müssen. Im August war der Kreis Euskirchen für die Unterbringung von 4 unbegleiteten ausländischen Minderjährigen zuständig, am Stichtag 2.11.2015 sind es nun 33. In jedem Fall muss unverzüglich eine intensive Altersfeststellung durch zwei Fachkräfte in der Regel unter Hinzuziehung eines anerkannten Dolmetschers erfolgen. Ebenfalls muss unverzüglich die Einrichtung einer Vormundschaft beantragt werden. Die Verantwortung für eine angemessene Betreuung der Jugendlichen liegt ab diesem Moment bei der Abteilung Jugend und Familie. Die Planungen der Abteilung gehen dahin, für die spontan erforderlichen Inbhutnahmen zwei Wohngruppen im Kreis zu schaffen, in denen in einem Zeitraum von 2-8 Wochen die Jugendlichen kennen gelernt werden und die konkrete Perspektive erarbeitet wird. Diese soll entsprechend der EUAufnahme-Richtlinie möglichst in der Unterbringung in Gastfamilien bestehen. Ist dies nicht möglich sind entsprechende stationäre Angebote (Heimgruppe, Jugendwohngruppe, sozialpädagogisch betreutes Wohnen) geplant. Bezüglich der Vormundschaften wird beabsichtigt, möglichst auf Ehrenamtler zurückzugreifen. Sowohl die Gastfamilien als auch die ehrenamtlichen Vormünder sollen ausreichend professionell unterstützt werden, damit es zu keinen Überforderungssituationen für die ehrenamtlich Tätigen und die Jugendlichen kommt. Die deutliche Bevorzugung der Unterbringung in Gastfamilien sowie der Einrichtung von ehrenamtlichen Vormündern resultiert auch aus der Annahme, dass hierdurch die Integration der Jugendlichen in den Kreis erleichtert wird. -2In zwei Informationsveranstaltungen am 17.9. sowie am 27.10.2015 wurde für den ehrenamtlichen Einsatz in den genannten Feldern sowie für den Einsatz als "Sprachmittler" geworben. Insgesamt kamen ca. 240 Interessenten zu den Veranstaltungen. Alleine aus der ersten Veranstaltung resultierte ein Rücklauf von ca. 30 Interessenten jeweils für das Gastfamilienprojekt als auch für die Vormundschaft. Erste Gastfamilien sind bereits geprüft, eine erste Vermittlung konnte erfolgen. Schulungstermine für die ehrenamtlichen Vormünder sind in der 2. Hälfte des Novembers sowie im Januar geplant. Das geplante Konzept wurde sowohl mit hauptamtlichen Fachkräften aus der Flüchtlingsarbeit als auch mit den Jugendhilfeträgern im Kreis Euskirchen diskutiert und findet weitgehend Zustimmung. Die erforderlichen Personalressourcen seitens der ambulanten Anbieter der Hilfe zur Erziehung stellen ebenso wie die zeitnahe Schaffung der entsprechenden stationären Angebote eine große Herausforderung dar. Die Betreuung der Zielgruppe ist insbesondere in der ersten Zeit besonders aufwändig, weil häufig die Alltagsverständigung schwierig ist, und eine Tagesstruktur (Sprachkurs, Schulbesuch) noch geschaffen werden muss. Derzeit sind auch mangels anderer Alternativen in der Heimerziehung die Jugendlichen häufig in Bereitschaftspflege in Obhut genommen worden. Die Jugendlichen zeigen (bis auf eine Ausnahme) bisher keine gravierenden Störungen im Verhalten. Der Großteil der Jugendlichen kommt aus Syrien (16) und aus Afghanistan (6). Aus dem Irak kommen 3 Jugendliche, jeweils 2 Jugendliche kommen aus Ghana, Eritrea und dem Iran, jeweils ein Jugendlicher kommt aus Georgien sowie aus Togo. Wie bereits in der mündlichen Info zum Geschäftsbericht erwartet, kommt es derzeit zu einer erheblichen Belastung des Personals im ASD durch die zahlreichen Altersfeststellungen und Inobhutnahmen. Aufgrund der derzeit noch nicht in ausreichender Anzahl vorhandenen ehrenamtlichen Vormünder steigen auch in diesem Bereich zurzeit die Fallzahlen stark an. gez. i. V. Poth , Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)