Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
25 kB
Datum
12.11.2015
Erstellt
04.11.15, 12:02
Aktualisiert
04.11.15, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
X Öffentliche Sitzung
Datum:
Info 117/2015
02.11.2015
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
12.11.2015
Unbegleitete ausländische Minderjährige im Kreis Euskirchen
- Sachstandsbericht -
In der Sitzung vom 27.08.2015 wurde im Rahmen der Ausführungen zum Geschäftsbericht der
Abteilung Jugend und Familie darüber informiert, dass eine gesetzliche Neuregelung zum 1.1.2016
zur Verteilung der unbegleiteten ausländischen Minderjährigen auf alle Jugendämter geplant ist.
Aufgrund der noch weiter gestiegenen hohen Fallzahlen in den Ballungsräumen ist die
bundesgesetzliche Gesetzesänderung zwischenzeitlich zum 1.11.2015 in Kraft getreten.
Ab Bekanntgabe dieses Zeitpunktes wurden auch in den Kreis Euskirchen im Zuge der
Unterbringungen in den Flüchtlingsunterkünften im Kreis verstärkt Minderjährige in Obhut genommen.
Es wird derzeit weiterhin davon ausgegangen, dass im Zuge der gesetzlichen Umsetzung ca. 60
unbegleitete ausländische Minderjährige im Kreis Euskirchen versorgt werden müssen.
Im August war der Kreis Euskirchen für die Unterbringung von 4 unbegleiteten ausländischen
Minderjährigen zuständig, am Stichtag 2.11.2015 sind es nun 33. In jedem Fall muss unverzüglich
eine intensive Altersfeststellung durch zwei Fachkräfte in der Regel unter Hinzuziehung eines
anerkannten Dolmetschers erfolgen. Ebenfalls muss unverzüglich die Einrichtung einer
Vormundschaft beantragt werden. Die Verantwortung für eine angemessene Betreuung der
Jugendlichen liegt ab diesem Moment bei der Abteilung Jugend und Familie.
Die Planungen der Abteilung gehen dahin, für die spontan erforderlichen Inbhutnahmen zwei
Wohngruppen im Kreis zu schaffen, in denen in einem Zeitraum von 2-8 Wochen die Jugendlichen
kennen gelernt werden und die konkrete Perspektive erarbeitet wird. Diese soll entsprechend der EUAufnahme-Richtlinie möglichst in der Unterbringung in Gastfamilien bestehen. Ist dies nicht möglich
sind entsprechende stationäre Angebote (Heimgruppe, Jugendwohngruppe, sozialpädagogisch
betreutes Wohnen) geplant. Bezüglich der Vormundschaften wird beabsichtigt, möglichst auf
Ehrenamtler zurückzugreifen. Sowohl die Gastfamilien als auch die ehrenamtlichen Vormünder sollen
ausreichend professionell unterstützt werden, damit es zu keinen Überforderungssituationen für die
ehrenamtlich Tätigen und die Jugendlichen kommt.
Die deutliche Bevorzugung der Unterbringung in Gastfamilien sowie der Einrichtung von
ehrenamtlichen Vormündern resultiert auch aus der Annahme, dass hierdurch die Integration der
Jugendlichen in den Kreis erleichtert wird.
-2In zwei Informationsveranstaltungen am 17.9. sowie am 27.10.2015 wurde für den ehrenamtlichen
Einsatz in den genannten Feldern sowie für den Einsatz als "Sprachmittler" geworben. Insgesamt
kamen ca. 240 Interessenten zu den Veranstaltungen. Alleine aus der ersten Veranstaltung resultierte
ein Rücklauf von ca. 30 Interessenten jeweils für das Gastfamilienprojekt als auch für die
Vormundschaft. Erste Gastfamilien sind bereits geprüft, eine erste Vermittlung konnte erfolgen.
Schulungstermine für die ehrenamtlichen Vormünder sind in der 2. Hälfte des Novembers sowie im
Januar geplant.
Das geplante Konzept wurde sowohl mit hauptamtlichen Fachkräften aus der Flüchtlingsarbeit als
auch mit den Jugendhilfeträgern im Kreis Euskirchen diskutiert und findet weitgehend Zustimmung.
Die erforderlichen Personalressourcen seitens der ambulanten Anbieter der Hilfe zur Erziehung
stellen ebenso wie die zeitnahe Schaffung der entsprechenden stationären Angebote eine große
Herausforderung dar. Die Betreuung der Zielgruppe ist insbesondere in der ersten Zeit besonders
aufwändig, weil häufig die Alltagsverständigung schwierig ist, und eine Tagesstruktur (Sprachkurs,
Schulbesuch) noch geschaffen werden muss.
Derzeit sind auch mangels anderer Alternativen in der Heimerziehung die Jugendlichen häufig in
Bereitschaftspflege in Obhut genommen worden. Die Jugendlichen zeigen (bis auf eine Ausnahme)
bisher keine gravierenden Störungen im Verhalten. Der Großteil der Jugendlichen kommt aus Syrien
(16) und aus Afghanistan (6). Aus dem Irak kommen 3 Jugendliche, jeweils 2 Jugendliche kommen
aus Ghana, Eritrea und dem Iran, jeweils ein Jugendlicher kommt aus Georgien sowie aus Togo.
Wie bereits in der mündlichen Info zum Geschäftsbericht erwartet, kommt es derzeit zu einer
erheblichen Belastung des Personals im ASD durch die zahlreichen Altersfeststellungen und
Inobhutnahmen. Aufgrund der derzeit noch nicht in ausreichender Anzahl vorhandenen
ehrenamtlichen Vormünder steigen auch in diesem Bereich zurzeit die Fallzahlen stark an.
gez. i. V. Poth
,
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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