Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
99 kB
Datum
16.12.2015
Erstellt
04.11.15, 12:02
Aktualisiert
04.11.15, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 171/2015
01.11.2015
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels.
16.11.2015
Kreisausschuss
02.12.2015
Kreistag
16.12.2015
Nordeifel Tourismus GmbH - Wirtschafts- und Finanzplan 2016 ff.
Sachbearbeiter/in: Frau Poth
x
Tel.: (02251) 15 369
Abt.: Stabsstelle 80
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt, die über die Deckelungsbeträge der kommunalen Gesellschafter der
Nordeifel Tourismus GmbH (20.000 €) hinaus gehenden Beträge der Wirtschafts- und Finanzplanung
2016 ff. durch den Gesellschafter Kreis Euskirchen im Rahmen seines Deckelungsbetrages (260.000
€) abzudecken.
-2Begründung:
Die Gesellschafterversammlung der Nordeifel Tourismus GmbH befasste sich in der Sitzung am
22.09.2015 mit der 5-jährigen Wirtschafts- und Finanzplanung 2016-2020. Die Aufstellung des Wirtschaftsplans erfolgte in der Annahme der Gesellschafterbeitritte Bad Münstereifel und Dahlem zu
Beginn des kommenden Jahres. Die Geschäftsführung stellte dar, dass erstmals in 2016ff. die
Zuschussbeträge der Kommunen, die gemäß Gesellschaftervertrag auf 20.000 € jährlich gedeckelt
sind, die prognostizierten Aufwendungen in Höhe von 679.500 € (2016) nicht mehr decken.
Laut § 13 Abs. 1 Gesellschaftsvertrag der Nordeifel Tourismus GmbH erfolgt die Finanzierung der
Gesellschaft durch die Gesellschafter nach den Anteilen ihrer Stammkapitaleinlagen. Laut § 13 Abs. 4
wird die Einzahlungsverpflichtung einschließlich der Übernahme von Verlusten seitens der
Gesellschafter auf die folgenden jährlichen Beträge begrenzt:
a. Kreis Euskirchen
b. übrige Gesellschafter jeweils
260.000 €
20.000 €
Abweichende Regelungen bedürfen der Zustimmung sämtlicher Gesellschafter.
Alternativ können die Beträge, die die Höchstbeträge von 20.000 € je Gesellschafter überschreiten,
auch vom Kreis Euskirchen (bis zur gesellschaftsvertraglich bestimmten Höchstgrenze von 260.000
€) übernommen werden.
Der prognostizierte Zuschussbetrag durch den Kreis Euskirchen beträgt in 2016 223.749 €. Damit
wird der Deckelungsbetrag des Kreises Euskirchen in Höhe von 260.000 € nicht ausgeschöpft. Die
Mehrbelastungen der kommunalen Gesellschafter in Höhe von insgesamt 3.751 € könnten übernommen werden.
Die Gesellschafterversammlung hat den Wirtschaftsplan 2016 am 22.09.2015 einstimmig beschlossen unter der Maßgabe, dass die über die Deckelungsbeträge der Kommunen (je 20.000 €)
hinaus gehenden Beträge durch den Gesellschafter Kreis Euskirchen im Rahmen seines Deckelungsbetrags (260.000 €) abgedeckt werden.
gez. Rosenke
Landrat
Stabsstelle:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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