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Beschlussvorlage Stab (Nordeifel Tourismus GmbH - Wirtschafts- und Finanzplan 2016 ff.)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
99 kB
Datum
16.12.2015
Erstellt
04.11.15, 12:02
Aktualisiert
04.11.15, 12:02
Beschlussvorlage Stab (Nordeifel Tourismus GmbH - Wirtschafts- und Finanzplan 2016 ff.) Beschlussvorlage Stab (Nordeifel Tourismus GmbH - Wirtschafts- und Finanzplan 2016 ff.)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 171/2015 01.11.2015 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. 16.11.2015 Kreisausschuss 02.12.2015 Kreistag 16.12.2015 Nordeifel Tourismus GmbH - Wirtschafts- und Finanzplan 2016 ff. Sachbearbeiter/in: Frau Poth x Tel.: (02251) 15 369 Abt.: Stabsstelle 80 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt, die über die Deckelungsbeträge der kommunalen Gesellschafter der Nordeifel Tourismus GmbH (20.000 €) hinaus gehenden Beträge der Wirtschafts- und Finanzplanung 2016 ff. durch den Gesellschafter Kreis Euskirchen im Rahmen seines Deckelungsbetrages (260.000 €) abzudecken. -2Begründung: Die Gesellschafterversammlung der Nordeifel Tourismus GmbH befasste sich in der Sitzung am 22.09.2015 mit der 5-jährigen Wirtschafts- und Finanzplanung 2016-2020. Die Aufstellung des Wirtschaftsplans erfolgte in der Annahme der Gesellschafterbeitritte Bad Münstereifel und Dahlem zu Beginn des kommenden Jahres. Die Geschäftsführung stellte dar, dass erstmals in 2016ff. die Zuschussbeträge der Kommunen, die gemäß Gesellschaftervertrag auf 20.000 € jährlich gedeckelt sind, die prognostizierten Aufwendungen in Höhe von 679.500 € (2016) nicht mehr decken. Laut § 13 Abs. 1 Gesellschaftsvertrag der Nordeifel Tourismus GmbH erfolgt die Finanzierung der Gesellschaft durch die Gesellschafter nach den Anteilen ihrer Stammkapitaleinlagen. Laut § 13 Abs. 4 wird die Einzahlungsverpflichtung einschließlich der Übernahme von Verlusten seitens der Gesellschafter auf die folgenden jährlichen Beträge begrenzt: a. Kreis Euskirchen b. übrige Gesellschafter jeweils 260.000 € 20.000 € Abweichende Regelungen bedürfen der Zustimmung sämtlicher Gesellschafter. Alternativ können die Beträge, die die Höchstbeträge von 20.000 € je Gesellschafter überschreiten, auch vom Kreis Euskirchen (bis zur gesellschaftsvertraglich bestimmten Höchstgrenze von 260.000 €) übernommen werden. Der prognostizierte Zuschussbetrag durch den Kreis Euskirchen beträgt in 2016 223.749 €. Damit wird der Deckelungsbetrag des Kreises Euskirchen in Höhe von 260.000 € nicht ausgeschöpft. Die Mehrbelastungen der kommunalen Gesellschafter in Höhe von insgesamt 3.751 € könnten übernommen werden. Die Gesellschafterversammlung hat den Wirtschaftsplan 2016 am 22.09.2015 einstimmig beschlossen unter der Maßgabe, dass die über die Deckelungsbeträge der Kommunen (je 20.000 €) hinaus gehenden Beträge durch den Gesellschafter Kreis Euskirchen im Rahmen seines Deckelungsbetrags (260.000 €) abgedeckt werden. gez. Rosenke Landrat Stabsstelle: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift)