Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
99 kB
Datum
16.11.2015
Erstellt
05.11.15, 10:09
Aktualisiert
05.11.15, 10:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
X Öffentliche Sitzung
Datum:
Info 116/2015
04.11.2015
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels.
16.11.2015
Prime Site Rhine Region - Aktueller Sachstand
Der Fachausschuss bat in der letzten Sitzung am 31.08.2015 um Berichterstattung bei neuen
Entwicklungen.
Am 24.09.2015 fand ein weiteres Abstimmungsgespräch zwischen Vertretern der LEP AÖR,
NRW.INVEST, AGIT mbH und Kreis Euskirchen statt.
Alle anwesenden Einrichtungen und Vertretungen bestätigten die gemeinsame Zielsetzung,
miteinander zu einer transparenten und abgestimmten Vermarktungsstrategie und –umsetzung zur
Prime Site Rhine Region beizutragen zu wollen.
Es erfolgte ein Informationsaustausch über den neuesten Fortschreibungsentwurf der
Landesregierung zum LEP und die Möglichkeiten der Einflussnahme der anwesenden Akteure auf die
weitere Fortschreibung des LEP.
Die Gesprächsteilnehmer waren sich einig, dass im fortgeschriebenen Entwurf des Landes NRW zum
LEP bei „Standorte für landesbedeutsame flächenintensive Großvorhaben“ (Seiten 75 ff. ) sich
gegenüber dem ursprünglichen Entwurf aus 2013 nichts im Sinne einer an die derzeitigen
Vermarktungsmöglichkeiten angepassten Mindestvorgabe getan hat; vielmehr werden die vorherigen
Annahmen eher verschärft Auch vor dem Hintergrund an der Flächenvermarktung interessierter
Projektentwickler müsse auf Landesebene ein nochmaliger Diskussionsprozess hinsichtlich der im
Entwurf vorgesehenen vermarktungshemmenden Mindestflächenvorgabe (80 ha im Endausbau,
mögliche Produktionsverbünde, Startgröße mindestens 10 ha) angestoßen werden.
Gleichzeitig wurde die Konkurrenzsituation vorhandener Flächenentwicklungen im Speckgürtel Kölns
(Hürth – Ermöglichung einer Flächenausweisung und Ansiedlung über 100 ha) diskutiert und als sehr
kritisch erachtet. Die LEP AÖR hat bezüglich der vermarktungshemmenden Mindestflächenvorgabe
eine Terminanfrage zu einem Gespräch an das MWEIMH NRW gestellt. Wegen Erkrankung des
zuständigen Bearbeiters im Ministerium kam ein Besprechungstermin bisher nicht zustande.
Die NRW.INVEST hielt im Gespräch die nach neuester Landesplanung weiter bestehende
Flächenmindestvorgabe für vermarktungshemmend. Sie will sich ihrerseits in Gesprächen an die
Staatskanzlei und das Wirtschaftsministerium richten. Dazu wird sie ein Argumentationspapier
erarbeiten, dass die Vermarktungshemmnisse belegt. Darin sollen die langjährigen Erfahrungen der
Wirtschaftsförderung des Landes NRW zu Vermarktungsprozessen aber auch die Erkenntnisse aus
entsprechendem Datenmaterial der AGIT zusammengetragen werden. Das Papier wird uns zur
Verfügung gestellt.
-2Es ist beabsichtigt, dass die drei Träger der LEP-AÖR, die LEP-AÖR selbst und NRW.INVEST sich in
ihren Stellungnahmen zur fortgeschriebenen Landesplanung abstimmen werden.
Die Frist zur Stellungnahme endet am 15.1.2016.
Ob darüber hinaus weitere Aktionen sinnvoll sind (z.B. gemeinsames Anschreiben des Landrates, der
Bürgermeister Euskirchen und Weilerswist und des LEP AÖR Vorstands an die zuständigen
Landesministerien sowie an die Landtagsabgeordneten) ist noch zu entscheiden.
NRW-INVEST wird die Dokumentation der Ergebnisse von Projektentwickler-Workshops, die im
Laufe des Sommers 2015 geführt wurden, alsbald fertig stellen. Auch diese Erkenntnisse können als
wichtige Grundlage für die weiteren Verhandlungen zur LEP-Ausrichtung gewertet werden. Die mit
den Projektentwickler-Workshops verbundene Vermarktungsstrategie von NRW.INVEST sieht die
größten Chancen in der Logistikbranche Auch das weicht teilweise von der fortgeschriebenen
Landesplanung ab (Schwerpunktvorgabe: Industrielle Produktion). Alle Projektentwickler kalkulieren
mit Größenordnungen von Nutzungseinheiten mit max. 30 ha. Die bisherige Größenordnung von 80
ha -- auch in der Möglichkeit, sie in Produktionsverbünden zu erreichen-, sei ein erhebliches
Vermarktungshemmnis.
Einvernehmlich mit NRW. INVEST wurde entschieden, mit 2 besonders interessanten
Projektentwicklern Vertiefungsgespräche mit dem Ziel zu führen, konkrete Vermarktungsverträge
abzuschließen. Ob und inwieweit sich deren Vorstellungen zur Vermarktung mit der starren Haltung
des Landes in der fortgeschriebenen Landesentwicklungsplanung in Einklang zu bringen ist, wird in
den Gesprächen herauszuarbeiten sein.
Jedenfalls lässt die von der Staatskanzlei erarbeitete Synopse der einzelnen Stellungnahmen zum
ersten Fortschreibungsentwurf mit den Erwiderungen der Staatskanzlei vom 5.10. 2015 eine sehr
verfestigte Haltung erkennen. So argumentiert die Staatskanzlei im Wesentlichen, dass es Landesziel
sei, eine Vorhaltefläche für landesbedeutende Großvorhaben in den nächsten 15 Jahren zu sichern
und die derzeitige Vermarktungssituation für den Plangeber dabei nicht ausschlaggebend sein könne.
Auch ein Vergleich mit anderen Bundesländern (Anmerkung LEP-AÖR: die entweder keine oder
geringere Mindestflächenvorgaben haben) helfe nicht wirklich weiter, weil in den Ländern
unterschiedliche Siedlungsstrukturen bestünden.
Auch die AGIT mbH wird ihre Argumente zu Ansiedlungserfahrungen zur Verfügung stellen.
Weiteres Ziel des Gespräches am 24.9.2015 war auch ein Austausch über die Optimierung der
Vermarktung durch ein koordiniertes Vorgehen von NRW.INVEST und der kommunalen Ebene mit
Unterstützung der AGIT.
Zur konkreten Vermarktung des Standortes Prime Site Rhine Region will die AGIT bis zum
Jahresende mit einer Zeitschiene versehen folgende Leistungen konkretisieren:
- Informationstransfer zur Fläche in logistikaffinen Netzwerke, an logistikaffine Personen
- Gesprächsrunde mit LOGIT Cluster NRW
(Anmerkung: Das Logistikportal NRW ist die zentrale Informations- und
Kommunikationsplattform des LogistikClusters NRW. Sie dient als erste Anlaufstelle für alle,
die sich mit dem Thema Logistik in NRW beschäftigen. Über dieses Portal erhält man nicht
nur Informationen zum Logistikstandort NRW, sondern auch Zugang zur aktiven NRWLogistikcommunity und deren Aktivitäten, die vom LOG-IT Club e.V. sowie dem Verband
Verkehrswirtschaft und Logistik Nordrhein-Westfalen getragen werden. Aktiv unterstützt wird
das LogistikCluster NRW von der Landesregierung NRW.)
- Durchführung eines Workshops mit Experten
- Konkretisierung der Möglichkeiten des Werkzeugmaschinenlabors WZL RWTH Aachen zur
proaktiven Fabrikplanung
- Präsentation der Prime Site in der Region (NO.1 unter TOP-10-Flächen) – hierzu ggfls. auch
Broschüre/Präsentation
- Anschreiben von Projektentwicklern in Belgien, Niederlande
-3-
Besuch von Fachmessen in Abstimmung mit NRW.invest (keine Dopplung)
ggfls. Durchführung einer Journalistenreise
Identifizieren von „Logistk“-Medien, Anzeigenschaltungen
Hinsichtlich der Finanzierung des Angebotes und der Leistungen erwartet die AGIT eine weitere
Absprache mit den Teilnehmern.
Zur Verbesserung des gegenseitigen Informationsflusses wird vereinbart, die Gesprächsteilnehmer
zu einer regelmüßig tagenden AG einzuladen. Das nächste Treffen dieser AG macht erst nach
Gespräche mit dem MWEIMH und der Staatskanzlei NRW Sinn.
Für den 3.12.2015 ist eine Sitzung des Projektbeirates LEP-Fläche Euskirchen/Weilerswist terminiert.
In dieser Sitzung soll u.a. über die Sachstände zu den o.g. Themen informiert und die Stellungnahme
der LEP-AÖR zum fortgeschriebenen Entwurf der Landesentwicklungsplanung beschlossen werden.
Der Fachausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.
gez. Rosenke
Landrat
Stabsstelle:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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