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Info GB (Teil F Mitgliedschaften in Zweckverbänden)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
2,4 MB
Datum
16.12.2015
Erstellt
06.11.15, 14:46
Aktualisiert
06.11.15, 14:46

Inhalt der Datei

Teil F – Mitgliedschaft in Zweckverbänden Ein Zweckverband ist – im Gegensatz zu einer Beteiligung an einer Gesellschaft in privater Rechtsform – eine juristische Person des öffentlichen Rechts. Zu ihm können sich Gemeinden und Gemeindeverbände im Rahmen interkommunaler Kooperation zusammenschließen. Die Rechtsverhältnisse des Zweckverbandes sind im Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit NW geregelt. Mit der Gründung des Zweckverbandes gehen die ihm zur Erledigung gestellten Aufgaben von der Gemeinde auf den Zweckverband über. Mit der Reform der Kommunalverfassung 2007 hat der Gesetzgeber in § 4 Abs. 1 GkG NW klargestellt, dass Zweckverbände auch mehrere Aufgaben wahrnehmen können. Der Zweckverband hat als Körperschaft des öffentlichen Rechts die Befugnis, im eigenen Namen hoheitlich zu handeln. Hierfür steht ihm die Dienstherreneigenschaft zu. Darüber hinaus existieren besondere durch Gesetz installierte Zweckverbände wie z.B. Erftverband und Wasserverband Eifel-Rur. Für die Mitgliedschaft in Zweckverbänden besteht keine Berichtspflicht im Rahmen dieses Berichtes. Es handelt sich hier aber ebenfalls um verselbständigte Bereiche, die Aufgaben des Kreises wahrnehmen und denen aus Sicht des Kreises Euskirchen eine ähnliche Bedeutung wie den Beteiligungen zukommt. Seite 339 1. Zweckverband Berufsbildungszentrum Euskirchen (BZE) Berufsbildungszentrum Euskirchen In den Erken 7 53881 Euskirchen-Euenheim Internet: http://www.bze-euskirchen.de/ A) Aufgaben und Ziele des Zweckverbands Aufgabe des Zweckverbands ist die Unterhaltung und der Betrieb eines Berufsbildungszentrums. Das Berufsbildungszentrum führt berufsbildende, berufsfördernde und berufsbegleitende Maßnahmen folgender Art durch: a) überbetriebliche Unterweisung von Auszubildenden im Bereich der Industrie und des Handwerks, b) berufsvorbereitende Maßnahmen für Jugendliche und Erwachsene, c) Maßnahmen zur beruflichen Umschulung, d) Maßnahmen zur beruflichen Aus- und Fortbildung, e) sonstige der beruflichen Bildung dienende Maßnahmen. B) Mitgliedschaftsverhältnisse Mitglieder des Zweckverbands sind der Kreis Euskirchen, die Industrie- und Handelskammer zu Aachen (IHK) und die Handwerkskammer Aachen (HWK). C) Stammkapital und Anteile Das Stammkapital beträgt 825.225,10 € und entfällt zu gleichen Teilen auf die Verbandsmitglieder. D) Wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen Der Verband ist gemeinnützig i.S.d. Abgabenordnung. Etwaige Gewinne dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Verbandes; das gilt auch für den Fall ihres Ausscheidens. Der Finanzbedarf wird vorrangig durch spezielle Entgelte für die durchgeführten Bildungsmaßnahmen gedeckt. Soweit diese nicht ausreichen, erhebt der Zweckverband eine Umlage, von der auf den Kreis Euskirchen zwei Drittel, auf die IHK und die HWK jeweils ein Sechstel entfallen. E) Zusammensetzung der Organe Organe a) Verbandsversammlung (12 Mitglieder, davon je 4 Kreis Euskirchen/IHK/HWK) b) Verbandsvorsteher a) Vertreter des Kreises in der Verbandsversammlung Mitglieder bis 24.06.2014 1. AV Manfred Poth 2. Günter Weber 3. Heinrich Hettmer 4. Hans Reiff (CDU) (SPD) (FDP) Iris Poth (Stabsstellenleiterin 80) Ruth Schmitz (CDU) Margret Rhiem (SPD) Franz Troschke (UWV) ab 25.06.2014 1. AV Manfred Poth 2. Ute Stolz 3. Karsten Stickeler 4. Heinrich Hettmer (CDU) (CDU) (SPD) LR Günter Rosenke Dirk Jahr Dominik Schmitz Emmanuel Kunz Seite 340 Stellvertreter (CDU) (CDU) (SPD) b) Verbandsvorsteher Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes hat in ihrer Sitzung am 13.05.2014 eine Satzung zur Änderung der Verbandssatzung beschlossen. Die Änderung beruht im Wesentlichen auf der geänderten Ausgestaltung der Funktion des Verbandsvorstehers. Die bisherige ehrenamtliche Verbandsvorsteherschaft wird bei gleichzeitigem Wegfall der Funktionsstelle „Leitende Dienstkraft“ durch eine hauptamtliche Verbandsvorsteherschaft ersetzt. Ehrenamtlicher Verbandsvorsteher Ass. Heinz Gehlen (bis 30.06.2014) Stellvertreter: Georg Stoffels (01.07.2014 bis 31.10.2014) Hauptamtlicher Verbandsvorsteher Jochen Kupp (seit 01.11.2014) Die Abberufung der Leiterin des Berufsbildungszentrums, Frau Maria Breuer, erfolgte mit Wirkung zum 30.06.2014. Für den Zeitraum vom 01.07.2014 bis zum 31.10.2014 wurde die Durchführung der Aufgaben der laufenden Verwaltung bis zur Bestellung eines hauptamtlichen Verbandsvorstehers am 01.11.2014 Herrn Marcus Schmelzer übertragen. F) Jahresabschluss (s. nächste Seiten) Seite 341 Seite 342 Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 Geschäftsjahr EUR Vorjahr EUR 1. Umsatzerlöse 2.660.958.53 2.450 .896,09 2. Gesamtleistung 2.660.958,53 2.450.896,09 124.927,87 12.281,13 123.658,23 14.823,44 b) Erträge aus der Herabsetzung der Pauschalwertberichtigung zu Forderungen 1.150,00 0,00 c) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 7.637,00 10.982,15 30.166, 10 176.162,10 73 778.47 223.242,29 140.210,22 169.590,96 1.716.711,88 1.654.952 ,61 518.091.74 2.234.803,62 485.580.42 2.140.533 ,03 207.669,85 210.390,82 163.820,99 22.313,61 38.403,32 19.999,99 3.697,89 13.465,67 171.561,31 21.138 ,84 37.975 , 12 22.271,66 5.454,60 13.286,50 261.701,47 254.436,94 271.688,03 153.623,57 3. sonstige betriebliche Erträge ( a) ordentliche betriebliche Erträge aa) Grundstückserträge ab) sonstige ordentliche Erträge d) sonstige Erträge im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigke it 4. Materialaufwand Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 5. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter b) soziale Abgaben und Aufwend ungen für Altersversorgung und für Unterstützung - davon für Altersversorgung EUR 125.705,96 (EUR 124.585,20) 6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 7. sonstige betriebliche Aufwendungen a) ordentliche betriebliche Aufwendungen aa) Raumkosten ab) Grundstücksaufwendungen ac) Versicherungen, Beiträge und Abgaben ad) Reparaturen und Insta ndhaltungen ae) Fahrzeugkosten af) Werbe- und Reisekosten Übertrag Seite 343 Gewinn- und Verlustrechnung vom 1.Januar bis 31. Dezember 2014 Geschäftsjahr EUR Übertrag ag) ah) Kosten der Warenabgabe verschiedene betriebliche Kosten b) Verluste aus dem Abgang von Gegenstä nden des Anlagevermögens c) Verluste aus Wertminderungen oder aus dem Abgang von Gegenständen des Umlaufvermögens und Einstellungen in die Wertberichtigung zu Forderungen d) sonst ige Aufwendungen im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstät igkeit 8. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen - davon Zinsaufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen EUR 2.516 ,35 (EUR 5.895,93) 10. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 11. sonstige Steuern ( 12. Jahresfehlbetrag Seite 344 Vorjahr EUR 254.436 ,94 261.701 ,47 153.623,57 271.688,03 84.209,50 166 .621,55 59.160,85 201.378,21 6.896 ,08 0,00 17.468,27 0,00 318 60 537.215,47 1.306,02 533.533 , 11 2,90 48,86 8.670,23 7.289 07 291.445,86- 387 .149,75- 798,93 1.205,93 292.244,79 388.355,68 Lagebericht Gemäß §25 Eigenbetriebsverordnung über die Entwicklung des Berufsbildungszentrums Euskirchen BZE im Wirtschaftsjahr 2014. 1. Grundlagen des Unternehmens a) Geschäftsmodell des Unternehmens Das Berufsbildungszentrum Euskirchen BZE ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts in Form eines Zweckverbandes. Die Mitglieder des Zweckverbandes sind der Kreis Euskirchen, die Industrie- und Handelskammer Aachen und die Handwerkskammer Aachen. Der Zweckverband hat die Aufgabe, ein Berufsbildungszentrum zu betreiben und zu unterhalten sowie die persönlichen und sächlichen Voraussetzungen für einen den Anforderungen der Praxis entsprechenden Berufsbildungsbetrieb zu schaffen. Das BZE ist durch die CERTQUA mbH zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008 und hat die Träger- und Maßnahmenzulassung nach der „Akkreditierungsund Zulassungsverordnung Arbeitsförderung“ AZAV. Organe sind die Verbandsversammlung und der Verbandsvorsteher. Seit Geltung der Verbandssatzung (in der Fassung vom 12.08.2014) erledigt der Verbandsvorsteher die Betriebsleitung allein. b) Ziele und Strategien Der Zweckverband verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Ziele im Sinne des §52 der Abgabenordnung in der jeweils geltenden Fassung. Der Verband ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Das BZE führt berufsbildende, berufsfördernde und berufsbegleitende Maßnahmen folgender Art durch: - überbetriebliche Unterweisungen von Auszubildenden im Bereich der Industrie und des Handwerks - berufsvorbereitende Maßnahmen für Jugendliche und Erwachsene - Maßnahmen zur beruflichen Umschulung - Maßnahmen zur beruflichen Aus- und Fortbildung - sonstige der beruflichen Bildung dienende Maßnahmen Der überwiegende Teil der Bildungsmaßnahmen im BZE wird unter Inanspruchnahme unterschiedlicher öffentlicher Fördergelder und Zuschüsse des Landes oder der Bundesagentur für Arbeit durchgeführt. Des Weiteren bewirbt sich das BZE regelmäßig an ausgewählten Ausschreibungen der Bundesagentur für Arbeit und des Jobcenters, die über das Regionale Einkaufszentrum NRW öffentlich ausgeschrieben werden. Etwa ein Fünftel der erzielten Umsatzerlöse entfallen auf die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) Industrie. Hier werden die anfallenden Kosten direkt durch die Ausbildungsbetriebe getragen und sind aus diesem Grund durch das BZE in einem gewissen Rahmen verhandelbar. Die Entgeltsätze pro Teilnehmer zur Durchführung der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU) Handwerk sind hingegen festgelegt und werden je nach Kurs durch unterschiedliche Förderbeträge des Bundes und des Landes aufgestockt. Seite 345 Bei allen Maßnahmen – außer der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU) Industrie – hat das BZE nur bedingt Einfluss auf die tatsächliche Teilnehmerzahl und damit auf den Umsatz der jeweiligen Maßnahme. Die Teilnehmerzahl hängt je nach Maßnahme von der Zuweisung der Arbeitsagentur oder des Jobcenters ab bzw. von der Zahl der Auszubildenden, die von Jahr zu Jahr unterschiedlich sein kann. Bedingt durch die geringen Arbeitslosenzahlen sind die Zuweisungen in den letzten Jahren insbesondere bei den Umschulungen - gesunken. Ferner hat der Preisdruck bei Ausschreibungen in den letzten Jahren durch eine zunehmende Anzahl von privatwirtschaftlichen Mitbewerbern (IB, Dekra, Tertia, u.u.) stark zugenommen. 2. Wirtschaftsbericht a) Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Das Berufsbildungszentrum Euskirchen hat im Bereich der gewerblich-technischen (überbetrieblichen) Ausbildung ein Alleinstellungsmerkmal in einigen Berufsfeldern im Kreis Euskirchen. Die privatwirtschaftlichen Mitbewerber verfügen über keine entsprechenden Werkstätten in den im Berufsbildungszentrum Euskirchen angebotenen Berufsfeldern. Das Berufsbildungszentrum Euskirchen bietet in seinen Werkstätten berufsbildende Maßnahmen in folgenden Gewerken an: - Metall - Maler und Lackierer - Holz - Kraftfahrzeugtechnik - Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik - Schweißen - Elektrik und Elektronik Je nach konjunktureller Lage schwankt in diesen Berufen die Zahl der Auszubildenden (im Handwerk sank die Anzahl der Ausbildungsverträge im Vergleich zum Vorjahr um 10%). Aufgrund der sehr guten Beschäftigungslage steigt aber der Bedarf an Fachkräften deutlich an. Insgesamt ist aufgrund des demografischen Wandels davon auszugehen, dass die Anzahl der Ausbildungsverträge im gewerblich-technischen Bereich in den kommenden Jahren weiter sinken wird. Daher werden die Erträge im Bereich der überbetrieblichen Unterweisung – insbesondere im Bereich Handwerk – in den nächsten Jahren sinken. Dem oben dargestellten Sachverhalt folgend werden zusätzlich auch Schulabsolventen für den Ausbildungsmarkt attraktiv, die mit einem eher schlechten Abschluss die Schule absolviert haben. Ferner könnte der Ausbildungsmarkt auch für Migranten und Flüchtlinge interessant werden. Wir erhoffen uns in dem Bereich einen zusätzlichen Kursbedarf für das BZE. Weiterhin werden wir auch neue Geschäftsfelder ergründen, damit die zu erwartenden Umsatzminderungen kompensiert werden können. Dies könnten zum Beispiel sein: - Eingliederungskurse für Migranten und Flüchtlinge - Berufsorientierung im Bereich Gymnasium - Berufsausbildung im Bereich „Pflegeberufe“ - Entwicklung von Seminaren (z. B. Interkulturelles Management) - Durchführung von Meisterkursen Seite 346 Seite 347 Seite 348 Seite 349 Der Vorjahresverlust in Höhe von 388,4 T€ und der Verlustvortrag aus 2012 in Höhe von 44,7 T€ wurde bereits mit der Kapitalrücklage verrechnet, die zum Stichtag vor Verlustausgleich mit 1.446,8 T€ ausgewiesen ist. Unter Berücksichtigung des für 2014 ausgewiesenen Jahresfehlbetrags ergibt sich ein Eigenkapital in Höhe von 1.979,8 T€, was einer Eigenkapitalquote von 70,2% entspricht (2012 – 2.705,1 T€ = 83,36% / 2013 – 2.272,0 = 74,19%). In den letzten 3 Jahren hat sich das Eigenkapital des BZE um ca. 730 T€ verringert. Erwirtschaftet das Berufsbildungszentrum in den nächsten Jahren vergleichbare Verluste wie in den Jahren 2012/2013 - und werden diese nicht von den Mitgliedern ausgeglichen – ist das Eigenkapital in 4 – 5 Jahren aufgezehrt. Das Fremdkapital ist insgesamt als kurz- bis mittelfristig anzusehen und aus den laufenden Erträgen zu tilgen. Unterstellt man nur die Abschreibungen als nicht zahlungswirksam abgeflossenen Aufwand, so ergibt sich bei deren Hinzurechnung zum Jahresfehlbetrag im Berichts- und Vorjahr kein positiver CashFlow, der zur Tilgung der Verbindlichkeiten und für Reinvestitionen eingesetzt werden kann. Notwendigerweise wurden daher in den letzten Jahren durch die Ausweitung der Bankkreditlinien in 2013 und 2014 Verluste des Geschäftsbetriebs finanziert. Die Rückzahlung der Bankverbindlichkeiten und eine gleichzeitige Schaffung von Reinvestitionsrücklagen setzen künftig deutlich bessere Jahresergebnisse voraus, um eine Fehlbetragsumlage durch die Mitglieder zu vermeiden. Wesentliche Verbindlichkeiten sind die Altersteilzeitrückstellung mit 147,2 T€ und die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit 505,5 T€. Insgesamt beläuft sich das Fremdkapital auf 834,0 T€ (VJ: 778,1 T€) Der Finanzbedarf soll durch Entgelte, die für die Durchführung von Bildungsmaßnahmen erhoben werden, unter Berücksichtigung des Kostenverursachungsprinzips gedeckt werden. Soweit die erzielten Einnahmen zur Deckung des Finanzbedarfs und eventueller Fehlbeträge nicht ausreichen, erhebt der Zweckverband von den Verbandsmitgliedern eine Umlage, von der auf den Kreis Euskirchen zwei Drittel und auf die Industrie- und Handelskammer Aachen und die Handwerkskammer Aachen jeweils ein Sechstel entfallen. Zum Abschlussstichtag weist die Bilanz des BZE eine Bilanzsumme in Höhe von 2.818,5 T€ (2013 – 3.062,5 T€ aus. Investitionen In 2014 wurden insgesamt 66,4 T€ investiert. Investitionen in die Gebäude wurden in Höhe von 2 T€ aktiviert. In die EDV wurde 29,5 T€ investiert. Für die Büro- und Werkstattausrüstung wurden insgesamt 34,9 T€ aktiviert. Den Investitionen stehen Abschreibungen in Höhe 207,7 T€ (Vorjahr 210,4 T€) gegenüber. Für die kommenden Jahre sind wieder vermehrte Investitionen geplant, damit der Investitionsstau der vergangenen Jahre abgebaut wird und damit die Ausbildung auch weiterhin an modernen Maschinen und Geräten stattfinden kann. Denn nur so ist das Berufsbildungszentrum Euskirchen auch weiterhin für die Unternehmen in der Region als Ausbildungspartner interessant. Seite 350 Seite 351 Seite 352 3. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Ende des Geschäftsjahres sind nicht eingetreten. 4. Prognose, Risiko- und Chancenbericht Prognose Die Gesamtentwicklung des BZE im Jahr 2014 entsprach nicht den Annahmen und Erwartungen im entsprechenden Wirtschaftsplan. Der prognostizierte Jahresfehlbetrag in Höhe von 204,6 T€ erhöhte sich um 87,6 T€ auf 292,2 T€. Das Jahr 2014 ist als Jahr der strukturellen Veränderungen des Zweckverbandes zu bezeichnen. Die Verbandsversammlung beschloss eine elementare Satzungsänderung. Ziel war es, die Struktur des Zweckverbandes dahingehend zu verändern, dass die Position des ehrenamtlichen Verbandsvorstehers und der leitenden Dienstkraft abgeschafft wird, um hierfür einen hauptamtlichen Verbandsvorsteher einzusetzen. Die Satzungsänderungen wurden beschlossen und sind am 12. August 2014 in Kraft getreten. Seite 353 Seite 354 Zu den einzelnen Maßnahmen gelten die nachstehenden Erläuterungen aus dem Wirtschaftsplan 2015. Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen Die Erträge der Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen sind seit mehreren Jahren rückläufig. Dieses Ausbildungsprogramm wird von der Agentur für Arbeit ausgeschrieben und das Jobcenter hat sich in den vergangenen Jahren zusätzlich mit 3 Teilnehmerplätzen eingekauft. 2011 bis 2013 konnte diese Maßnahme mit insgesamt 15 Teilnehmern umgesetzt werden. 2014 hat das Jobcenter diese 3 Plätze nicht mehr eingebucht, sodass die neue Maßnahme lediglich mit 12 Teilnehmern starten konnte. Überbetriebliche Ausbildung - Industrie Der demographische Wandel trifft das BZE wie viele andere Unternehmungen auch. Die Ausbildungszahlen sind aufgrund sinkender Schülerzahlen rückläufig. Ferner liegt das Hauptaugenmerk des BZE in den gewerblich-technischen Berufsfeldern. Diese Berufe sind bei den Jugendlichen nicht mehr so gefragt und es bleiben daher zahlreiche Ausbildungsstellen unbesetzt. Den rückläufigen Lehrgangstrend konnten wir durch eine Preisanpassung kompensieren. Die vorherige Preisbasis stammt aus dem Jahre 2008. Überbetriebliche Ausbildung - Handwerk Auch im Handwerksbereich treten die gleichen Probleme wie im Bereich Industrie auf. Allerdings haben wir hier nicht die Möglichkeit in die Preispolitik aktiv einzugreifen. Wir planen hier einen Rückgang von ca. 12,5 % im Vergleich zum Vorjahr. Umschulung Im Herbst 2014 ist eine neue Umschulungsmaßnahme gestartet. Nach intensiver Werbung konnten wir folgende Anmeldezahlen erreichen: - 11 Maschinen- und Anlagenführer - 1 Industriemechaniker Im Frühjahr 2015 starten neue Umschulungskurse. Wir befinden uns derzeit in der Anmeldephase, konnten aber die ersten fixen Anmeldungen bereits verbuchen. Die prognostizierten Zahlen sind verhalten optimistisch angesetzt, so dass wir hier noch ggf. Mehrerlöse erzielen können. In diesem Falle wirkt die derzeit gute Arbeitsmarktsituation negativ für uns, da sowohl Jobcenter als auch Agentur für Arbeit relativ wenig Teilnehmer entsendet. Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen Die berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen werden immer wichtiger für das BZE. Der Umsatzanteil der berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen beträgt mittlerweile 30%. Unter der Bezeichnung fassen wir im weitesten Sinne unten stehende Maßnahmen und Projekte zusammen: a) BO – Berufsorientierung Die Berufsorientierung richtet sich in der Regel an Schüler der 8. und 9. Klassen. Resultierend aus der Wahrnehmung der Ausbildungsbetriebe, dass junge Auszubildende oft mit falschen Vorstellungen in eine Berufsausbildung starten und es somit zur Demotivation, schlechten Leistungen, Überforderung und Ausbildungsabbruch kommt, wurde eine Vorbereitung entwickelt, die im Programm der Berufsorientierung mündet. Hier wird eine Potentialanalyse vorgeschaltet bei der Stärken und Schwächen der Jugendlichen losgelöst vom Schulalltag beleuchtet werden. Zusätzlich werden sog. Werkstatttage angesetzt, um den zukünftigen Auszubildenden Berufsfelder näher zu bringen. Seite 355 Diese Programme tragen verschiedene Namen, sind jedoch inhaltlich sehr ähnlich: BOP (Berufsorientierungsprogramm, Startklar, KAoA (kein Abschluss ohne Anschluss)). Hier sind wir natürlich vor allem abhängig von den Schülerzahlen, denn auch hier ist der demographische Wandel sehr gut zu spüren. Neuerdings werden Teile des Programms ausgeschrieben. Wir werden uns an den Ausschreibungen beteiligen und versuchen ständig, das Programm zu verbessern und effizienter zu gestalten. b) BvB – Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen Die BvB richten sich an junge Menschen bis 25 Jahre, die aufgrund multipler sozialer Hemmnisse nicht über die nötige Ausbildungsreife verfügen. Sie werden hier unterstützt, gefördert, sozialpädagogisch begleitet und mittels geschulter Ausbilder und Anleiter auf den Ausbildungsstart vorbereitet. Die BvB laufen aktuell im zweiten Jahr im BZE und wir können bereits auf sehr gute Vermittlungserfolge blicken. Die Zielgruppe wird auch in den nächsten Jahren ähnlich stark besetzt erwartet, da es bei den ständig steigenden Anforderungen in der Berufsausbildung immer wieder junge Menschen mit Unterstützungsbedarf geben wird. c) Jugend in Arbeit Jugend in Arbeit richtet sich an junge Menschen, die durchweg eine Ausbildungsreife besitzen, diese jedoch aufgrund verschiedener Umstände nicht unter Beweis stellen konnten. Manchmal ist es lediglich durch die mangelhaften Bewerbungsunterlagen zu erklären. Jedoch lässt oft die Motivation der Teilnehmer sehr stark zu wünschen übrig. Sie erscheinen dann nicht einmal zu einem Beratungstermin. Die Zuweisung sollte von der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter erfolgen. De facto weist in Euskirchen seit Jahren lediglich das Jobcenter zu. Ein Nachteil ist, dass wir hier erst eine Vergütung bekommen, wenn bestimmte Beratungsschritte abgeschlossen wurden. Erscheint der Teilnehmer z. B. nicht mehr nach dem dritten Gespräch, wurde von uns viel Zeit investiert ohne einen Ertrag zu erhalten. Das Geschäft lief im letzten Jahr im BZE stark defizitär, da die Betreuung durch Mitarbeiter mit einem hohen Lohnniveau erfolgte. Wir haben jetzt eine neue Mitarbeiterin eingestellt und hoffen auch in diesem Bereich rentabel zu arbeiten. d - g) Programme finden nach derzeitigen Planungen nicht mehr statt. h) externe Umschüler Hier haben wir einen Umschüler einer Berufsgenossenschaft aufgenommen. Dies ist losgelöst von unseren bisherigen Umschulungen. Zukünftig werden wir versuchen, verstärkt mit den BGs zu kooperieren. i) Praxiskurse Die Praxiskurse sind als Teil des Berufsorientierungsprogramms zu sehen. Wir wollen hier neue Kurse schaffen und dadurch neue Umsätze generieren. Trotz beträchtlicher prognostizierter Umsatzverluste rechnen wir mit einem deutlich besseren Jahresergebnis in Höhe von -197 T€. Folgende Komponenten sind dafür maßgeblich: - Minderung Umsatzerlöse um 125 T€ - Aktivierung von Eigenleistungen 65 T€ - Aufbau eines Sponsoring Pools 15 T€ - Auflösung von Rückstellungen 38 T€ - geringere Personalkosten 93 T€ - geringere Wertberichtigungen auf Forderungen 17 T€ - geringere sonstige betriebliche Aufwendungen 6 T€ (incl. Minderkosten für die externen Buchhaltungskosten) - höhere Zinsaufwendungen 14 T€ Seite 356 Seite 357 Die Ausschreibungsseiten der Bundesagentur für Arbeit werden regelmäßig dahingehend untersucht, welche Maßnahmen im Wettbewerb neu vergeben werden sollen. Bei der Erstellung entsprechender Angebote wird in erster Linie darauf geachtet, dass die ausgeschriebenen Platzzahlen verwirklicht werden können und die vorhandene Infrastruktur der Geforderten entspricht. Werden weniger Plätze ausgeschrieben, müssen alternative Angebote am Markt platziert werden, um vorhandene Ressourcen und Kapazitäten zu erhalten. Hierzu sind dann verstärkte Akquisitionen mit der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter oder potentiellen Kunden notwendig. Als wirkungsvolles Instrument der Risikoüberwachung dient die tägliche Kontrolle der Liquidität. Auch die Analyse der durchgeführten Maßnahmen erfolgt zeitnah. Die Mitglieder der Verbandsversammlung werden vierteljährlich über Soll-Ist-Vergleiche (anhand Vergleichsrechnungen mit dem Wirtschaftsplan) informiert. Die Kapitalstruktur ist sicherlich als Risiko für unser Berufsbildungszentrum anzusehen. Die hohen Verluste der vergangenen Jahre wurden nicht von den Mitgliedern ausgeglichen, sondern durch die Gewinnrücklagen verrechnet. Dadurch hat sich die Liquidität enorm verschlechtert. Es besteht ein Kontokorrentkredit in Höhe von 700 T€ der zum Ende des Wirtschaftsjahres zu ca. 70% ausgelastet war. Durch den relativ geringen Zinssatz für den Kontokorrentkredit (1,75%) ist der Kapitaldienst für den Kredit relativ gering. Falls sich die Zinssituation wieder ändert könnte dies weitreichende Folgen für das Berufsbildungszentrum haben. Ferner ist ein Kapitalbedarf für Reinvestitionen notwendig, damit wir das Berufsbildungszentrum auf einem technischen guten Stand halten können. Durch eingehende Erträge werden wir die Verbindlichkeiten nur sehr langsam abbauen können, daher wäre es von Vorteil wenn die Mitglieder zumindest einen Teilausgleich der Jahresfehlbeträge vornehmen würden. Chancenbericht Das BZE ist eng mit der Region verknüpft und genießt einen sehr guten Ruf über die Grenzen des Kreises Euskirchen hinaus. Engagierte und hochmotivierte Mitarbeiter sind unser größtes Kapital. Wir sind mit allen Akteuren des Bildungsgeschäftes und der Wirtschaft eng und aktiv verknüpft. Der zentrale Standort des BZE mit der sehr guten eigenen Infrastruktur ist ein wichtiger Garant für den langfristigen Erhalt – und auch die kostendeckende Arbeit - des Berufsbildungszentrums. Euskirchen, den 20. Mai 2015 Jochen Kupp - Verbandsvorsteher - Seite 358 2. Zweckverband Kommunale Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur Bonnstr. 16-18 50226 Frechen Internet: http://www.kdvz-frechen.de/ A) Aufgaben und Ziele des Zweckverbands Der Zweckverband ist Träger der Kommunalen Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur und ist Dienstleister für seine Verbandsmitglieder in allen Belangen technikunterstützter Informationsverarbeitung. Dem Zweckverband obliegen insbesondere folgende Aufgaben, um eine wirtschaftlichere Aufgabenerledigung beim Einsatz der Informationstechnologie bei den Verbandsmitgliedern zu erreichen, als dies für jedes Verbandsmitglied alleine möglich ist: 1. Bereitstellung von Anwendungen und Unterstützung bei deren Nutzung auf allen vereinbarten Rechnerebenen, 2. Beratung und Unterstützung bei der Erstellung und Fortschreibung örtlicher TUIEntwicklungspläne, 3. Planung, Beschaffung, Vermittlung, Installation und Administration von IT-Komponenten, 4. Unterstützung bei der Problembehebung und künftigen Problemvermeidung durch die Nutzung von IT-Komponenten vor Ort, 5. Bereitstellung von Rechner- und Netzkapazitäten zur Gewährleistung einer hohen Verfügbarkeit, die termingerechte Durchführung von Produktionen und die Sicherstellung des Schutzes gespeicherter Daten vor Missbrauch und Zerstörung, 6. Schulung von Bediensteten der Verbandsmitglieder in der Handhabung eingesetzter SoftwareProdukte, 7. Prüfung der Programme im Bereich der Haushaltswirtschaft vor ihrer Anwendung gem. § 103 Abs. 1 Nr. 4 GO NRW. B) Mitgliedschaftsverhältnisse Mitglieder sind die Kreise Düren, Euskirchen und der Rhein-Erft-Kreis sowie 34 kreisangehörige Städte und Gemeinden. Der Zweckverband erwartet lt. Satzung, dass die übrigen kommunalen Gebietskörperschaften der Kreise Düren, Erftkreis und Euskirchen beitreten. Zum 31.12.2012 wurde die Mitgliedschaft im Zweckverband durch den Kreis Düren, die Städte Düren und Euskirchen sowie durch die Gemeinde Blankenheim gekündigt. Zur Frage der Rechtswirksamkeit der Kündigungen ist ein Rechtsstreit anhängig. Gemäß Urteil des VG Köln vom 03.04.2014 sind die v.g. Verbandsmitglieder zum 01.01.2013 wirksam aus dem Zweckverband ausgeschieden. Hiergegen hat die kdvz Berufung vor dem OVG Münster eingelegt. Eine Entscheidung liegt zum aktuellen Zeitpunkt (31.08.2015) noch nicht vor. C) Stammkapital und Anteile Der Zweckverband besitzt kein Stammkapital. D) Wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen Unter Beachtung des § 18 Abs. 3 GkG NRW finden die Vorschriften über Wirtschaftsführung und Rechnungswesen der Eigenbetriebe (EigVO NRW) sinngemäß Anwendung. Soweit seine sonstigen Erträge nicht ausreichen, um den Finanzbedarf zu decken, erhebt der Zweckverband von seinen Mitgliedern eine Umlage nach § 19 GkG. Die Höhe der Umlage richtet sich zum einen nach dem nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelten Aufwand und zum anderen nach der Inanspruchnahme der Produkte und Leistungen durch die Verbandsmitglieder. E) Zusammensetzung der Organe a) Verbandsversammlung (je Verbandsmitglied ein Vertreter mit einer Stimme) b) Verwaltungsrat (Verbandsvorsteher, dessen zwei Stellvertreter sowie je fünf Hauptverwaltungsbeamte/leitende Bedienstete aus den Gebieten des Rhein-Erft-Kreises und der Kreise Düren und Euskirchen) c) Verbandsvorsteher Daneben besteht ein Rechnungsprüfungsausschuss. Der Zweckverband beruft einen Geschäftsführer. Seite 359 a) Vertreter des Kreises in der Verbandsversammlung Mitglied bis 24.06.2014 Josef Carl Rhiem Stellvertreter (CDU) Franz Cremer (SPD) ab 25.06.2014 Karsten Stickeler (CDU) Emmanuel Kunz (SPD) b) Vertreter des Kreises im Verwaltungsrat Der Kreis Euskirchen wird im Verwaltungsrat durch Herrn Johannes Adams, Geschäftsbereichsleiter I, (stellvertretender Verbandsvorsteher) vertreten. c) Verbandsvorsteher Heinrich Stommel (Bürgermeister Stadt Jülich) Stellvertreter: Dr. Patrick Lehmann (Allgemeiner Vertreter und Kämmerer, Stadt Frechen) Johannes Adams (Geschäftsbereichsleiter I, Kreis Euskirchen) Geschäftsführer: Karl Heinz Wergen F) Jahresabschluss Der Jahresabschluss 2013 des Zweckverbandes Kommunale Datenverarbeitungszentrale Rhein-ErftRur ist ab Seite 361 dargestellt. Der Jahresabschluss für das Jahr 2014 lag zum Zeitpunkt der Berichterstattung noch nicht vor und wird im nächsten Beteiligungsbericht dargestellt. Seite 360 Seite 361 C. Rechnungsabgrenzungsposten III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 3. sonstige Vermögensgegenstände I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände B. Umlaufvermögen Wertpapiere des Anlagevermögens III. Finanzanlagen 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 2. technische Anlagen und Maschinen 3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung II. Sachanlagen entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten I. Immaterielle Vermögensgegenstände A. Anlagevermögen AKTIVA 20.119.762,98 188.615,28 1.006.849,40 67.308,62 4.863.654,00 2.993,30 4.933.955,92 18.746.434,92 182.203,96 24.916,40 17.446,01 4.799.500,00 5.951,01 4.822.897,02 8.364.581,22 485.603,06 166.459,19 3.529.576,29 408.234,63 314.315,56 3.495.177,23 8.364.581,22 2.877.514,04 1.822.260,03 Vorjahreszahlen EUR 2.772.627,04 2.130.583,93 EUR BILANZ 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 4. sons ige Verbindlichkeiten C. Verbindlichkeiten 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 2. sons ige Rückstellungen B. Rückstellungen Jahresüberschuss A. Eigenkapital 31. Dezember 2013 zum Frechen Kommunale Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur 0,00 20.119.762,98 1.837.820,38 292.566,98 528.943,13 107.748,46 2.767.078,95 14.408.900,00 2.943.784,03 17.352.684,03 EUR 18.746.434,92 2.076.287,21 386.851,69 485.697,55 99.868,60 3.048.705,05 13.636.520,00 2.061.209,87 15.697.729,87 0,00 Vorjahreszahlen EUR PASSIVA GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG vom 01.01.2013 bis 31.12.2013 Kommunale Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur Frechen 1. Umsatzerlöse 2. sonstige betriebliche Erträge 3. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 4. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 6. sonstige betriebliche Aufwendungen 7. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 9. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 10. sonstige Steuern 11. Jahresüberschuss Seite 362 EUR 13.528.488,98 Vorjahr 2012 EUR 14.197.611,92 400.850,29 169.153,79 324.443,34 849.947,24 1.174.390,58 228.465,48 982.617,57 1.211.083,05 4.404.081,46 4.188.966,06 2.343.290,98 6.747.372,44 2.037.120,92 6.226.086,98 834.336,75 1.645.227,12 5.091.437,89 5.190.254,10 0,00 68,58 80.781,61 92.649,04 1.020,00 1.534,00 1.020,00 1.534,00 0,00 0,00 K Kommu unale Date nvera rbeitu ungsze entralle Rhei n-Erftt-Rur L AGE EBER RICHT T 2 2013 3 Seite 363 KDVZ-PORTRAIT Gründung 20.04.1966 BGB-Gesellschaft „Kommunale elektronische Datenverarbeitungsanlage im Landkreis Köln“ 01.07.1978 Zweckverband „Kommunale Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur“ Sitz 50226 Frechen Bonnstraße 16-18 Rechtsform Zweckverband nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) Organe Verbandsversammlung Josef Carl Rhiem (Vorsitzender) Verwaltungsrat Verbandsvorsteher: Heinrich Stommel Bürgermeister Stadt Jülich 1. stv. Verbandsvorsteher: Dr. Patrick Lehmann 1. Beigeordneter der Stadt Frechen 2. stv. Verbandsvorsteher: Johannes Adams Geschäftsbereichsleiter I Kreis Euskirchen Geschäftsführer: Karl Heinz Wergen Aufgaben Die kdvz Rhein-Erft-Rur ist als kommunaler Zweckverband ITDienstleister für 37 Kommunalverwaltungen in den Kreisen Düren, Euskirchen und Rhein-Erft-Kreis. Die Bereitstellung von Fachanwendungen sowie eines hochperformanten und ausfallsicheren Netzes gehören ebenso zu ihrem Kerngeschäft wie der Betrieb eines professionellen Rechenzentrums. Die Evaluation neuer Technologien, Consultingleistungen und ein umfassender IT-Support bilden zusätzliche Tätigkeitsschwerpunkte. Der Zweckverband bedient neben den Verbandsmitgliedern auch weitere Kunden mit Leistungen aus seinem Produktportfolio. Lagebericht 2013 2 Seite 364 1. GESCHÄFTSVERLAUF Der Geschäftsverlauf des Wirtschaftsjahres 2013 stellt sich im Vergleich mit den Werten des Vorjahres wie folgt dar: Gewinn- und Verlustrechnung 2013 2012 T€ T€ T€ Umsatzerlöse darin Kostenweiterbelastungen 13.528,5 -268,4 14.197,6 -145,7 -669,1 -122,7 bereinigte Umsatzerlöse 13.260,1 14.051,9 -791,8 Neutrale Erträge Personal- und Versorgungsaufwendungen Abschreibungen 400,9 -6.747,4 -834,3 169,2 -6.226,1 -1.645,2 231,7 -521,3 810,9 Übrige Aufwendungen davon Kostenweiterbelastungen -6.265,8 268,4 -6.401,3 145,7 135,5 122,7 bereingte übrige Aufwendungen -5.997,4 -6.255,6 258,2 -80,8 -92,6 11,8 1,0 1,5 -0,5 -1,0 -1,5 0,5 0,0 0,0 0,0 Finanzergebnis Ergebnis vor Steuern Steuern INVESTITIONEN Abweichung Der Verband hat im Wirtschaftsjahr 2013 Investitionen in Höhe von 1.109 T€ getätigt, welche sich wie folgt in den Anlageklassen wiederfinden: DV-Software 849,5 T€ Betriebsgebäude 0,0 T€ Maschinen und technische Anlagen Betriebs- und Geschäftsausstattung 18,2 T€ 241,3 T€ 1.109,0 T€ Gemäß der obigen Darstellung lag das Investitionsvolumen im Wirtschaftsjahr 2013 unter dem freien Cash Flow, welcher sich wie folgt ermittelt: ordentliches Jahresergebnis 1,0 T€ ordentliche Abschreibungen 834,3 T€ Veränderungen der langfristigen Rückstellungen Cash Flow 772,4 T€ 1.607,7 T€ Lagebericht 2013 3 Seite 365 KAPITALFLUSSRECHNUNG Die kdvz Rhein-Erft-Rur hat im Wirtschaftsjahr 2013 einen Kapitalfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von 2.328,7 T€ erzielt. Hieraus wurden Investitionen sowie die Tilgungen für Investitionskredite vorgenommen, die einzelnen Zahlungsströme des Wirtschaftsjahres sind in den nachfolgenden Rechnungen dargestellt: Mittelveränderung aus der lfd. Geschäftstätigkeit Jahresergebnis 0,0 T€ Abschreibungen 834,3 T€ Zunahme der Rückstellungen 1.655,0 T€ Erträge aus Anlageverkäufen 0,0 T€ Abnahme der Vorräte und sonstigen Aktiva Abnahme der sonstigen Verbindlichkeiten und sonstigen Passiva Cash Flow aus der lfd. Geschäftstätigkeit -117,5 T€ -43,2 T€ 2.328,7 T€ Mittelveränderung aus der Investitionstätigkeit Einzahlungen aus Abgängen 0,0 T€ Investitionen -1.109,0 T€ Zugang Wertpapiere des Anlagevermögens (Pensionsfonds) Cash Flow aus der Investitionstätigkeit 0,0 T€ -1.109,0 T€ Mittelveränderung aus der Finanzierungstätigkeit Darlehensaufnahmen 0,0 T€ Darlehenstilgungen -238,5 T€ Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit -238,5 T€ Veränderung des Finanzmittelbestandes Finanzmittel zum 01.01.2013 24,9 T€ Cash Flow aus der lfd. Geschäftstätigkeit Cash Flow aus der Investitionstätigkeit 2.328,7 T€ -1.109,0 T€ Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit Finanzmittel zum 31.12.2013 -238,5 T€ 1.006,1 T€ Lagebericht 2013 4 Seite 366 Planabweichungsanalyse auf Basis des Jahresabschlusses 2013 1. Umsatzerlöse (ohne Ergebnis der Kostenabrechnung) 2. Gesamtleistung 3. sonstige betriebliche Erträge a) Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens b) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen c) sonstige Erträge im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 4. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 5. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 7. sonstige betriebliche Aufwendungen a) ordentliche betriebliche Aufwendungen aa) Raumkosten ab) Versicherungen, Beiträge und Abgaben ac) Reparaturen und Instandhaltungen ad) Fahrzeugkosten ae) Werbe- und Reisekosten afa) Pflege/Miete Software und Hardware afb) Datenübermittlung afc) Consulting und Beratung afd) Porto u. Beförderungsentgelte ag) verschiedene betriebliche Kosten ah) Rückstellungen aus lfd. Verfahren b) Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens c) sonstige Aufwendungen im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 8. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 9. Abschreibungen auf Finanzanlagen 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 11. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 12. sonstige Steuern 13. Erträge aus satzungsmäßigen Finanzbedarfsumlagen für Vorjahre 14.1 Jahreszwischenergebnis 14.2 Ergebnis der Kostenabrechnung für 2013 Ergebnis Plan 13.540.651,50 € 13.540.651,50 € 13.151.314,00 € 13.151.314,00 € € - € - € - € - € - € 400.850,29 € - € 324.443,34 € 849.947,24 € 68.990,00 € 895.457,00 € - 400.850,29 € 255.453,34 € 45.509,76 € 4.404.081,46 € 4.163.216,00 € 240.865,46 € 2.343.290,98 € 6.747.372,44 € 2.094.100,00 € 6.257.316,00 € 249.190,98 € 490.056,44 € 1.133.640,00 € - 299.303,25 € 285.800,61 67.542,61 86.981,49 17.827,82 35.948,26 1.907.464,34 637.817,50 299.057,92 513.793,28 220.300,22 1.018.199,79 € € € € € € € € € € € 704,05 € 5.091.437,89 80.781,61 - 389.337,50 € 389.337,50 € - 834.336,75 € - Abweichung € € € € € 273.103,00 83.302,00 163.685,00 20.929,00 38.390,00 2.483.560,00 677.540,00 456.903,00 313.681,00 207.513,00 4.718.606,00 2.500,00 79.805,00 € € € € € € € € € € € - € 12.697,61 15.759,39 76.703,51 3.101,18 2.441,74 576.095,66 39.722,50 157.845,08 200.112,28 12.787,22 1.018.199,79 € € € € € € € € € € € 704,05 € € € € € € 372.831,89 2.500,00 976,61 13.182,52 € 1.020,00 € 13.182,52 € 1.020,00 € - € € 12.162,52 € - € € - € € € € € € 12.162,52 € 12.162,52 € 14.3 Jahresüberschuss - € Lagebericht 2013 5 Seite 367 Finanzstruktur Rückstellungen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Übrige Verbindlichkeiten (davon gegenüber Verbandsmitgliedern) Summe Vermögensstruktur Immaterielle Anlagen Sachanlagen Finanzanlagen Anlagevermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (davon gegen Verbandsmitglieder) Flüssige Mittel Abgrenzungsposten Summe 2013 in T€ 2012 in T€ Veränderung 17.352,7 15.697,7 1.655,0 1.837,8 929,3 2.076,3 972,4 -238,5 -43,2 (528,9) 20.119,8 (67,4) 18.746,4 (-0,2) 1.373,3 2013 in T€ 2012 in T€ Veränderung 2.130,6 1.822,3 308,3 3.495,2 3.529,6 -34,4 8.364,6 8.364,6 0,0 13.990,3 13.716,4 273,9 4.934,0 4.822,9 111,1 (4.863,7) 1.006,8 188,6 20.119,8 (4.381,2) 24,9 182,2 18.746,4 (379,4) 981,9 6,4 1.373,3 Lagebericht 2013 6 Seite 368 2. SCHWERPUNKTTHEMEN AUS DEN GESCHÄFTS- UND FACHBEREICHEN 2.1 IT-Anwendungen Im Bereich des Einwohnerwesens ist für das vergangene Jahr zunächst der Wechsel des Hosting-Dienstleisters herauszuheben. Im Zuge einer KDN-weiten Ausschreibung konnte sich die regio iT GmbH durchsetzen und wird in den nächsten fünf Jahren die technische Produktbereitstellung für die Kunden der kdvz Rhein-Erft-Rur übernehmen. Die eigentliche Umstellung ging aufgrund der intensiven Vorbereitungsarbeiten letztlich ohne Probleme vonstatten. Parallel dazu wurden auch die lizenztechnischen Gegebenheiten angepasst; im Gegensatz zur vorherigen reinen ASP-Lösung liegen die Nutzungsrechte der Softwarelizenzen nunmehr in den Händen der kdvz; der Verband bezieht lediglich die Hosting-Dienstleistungen über die regio iT GmbH. Als weiterer Schritt zur Konsolidierung der EWO-Umgebung wurde die Polizeiauskunft von der bisherigen Lösung eines Drittanbieters auf die in der EWO-Software integrierte Webauskunft umgestellt. Zudem wurde zum Jahreswechsel die Meldeauskunft für Behörden in das NRW-einheitliche sog. „MpB-Portal“, welches ab 01.01.2014 rechtlich verbindlich ist, integriert. Private Anfrager erhalten ab diesem Zeitpunkt ihre Auskünfte über das Portal d-NRW. Im abgelaufenen Jahr wurden neun Wahlen und Bürgerentscheide IT-seitig begleitet – hervorzuheben ist hier sicherlich die Bundestagswahl. Aufgrund der gründlichen Vorbereitungen verlief diese aus Sicht der kdvz reibungslos; selbst die rd. 10,2 Millionen Zugriffe am Wahlabend vermochten den Systemen nichts anzuhaben. Seit Beginn des Jahres 2013 unterstützt die kdvz darüber hinaus die Datenzentrale civitec in Siegburg mit ihren 34 kreisangehörigen Verwaltungen, zwei Kreisen und einer kreisfreien Stadt als Kunden im Bereich Wahlen. Die kdvz übernimmt dabei sowohl das Hosting der notwendigen Infrastruktur als auch die Verfahrensbetreuung der Fachanwendung „VoteManager“ für die Verbandsmitglieder des civitec. Insgesamt betreut die kdvz somit rund 90 Kommunen in diesem Bereich – so auch bei den bevorstehenden Kommunal- und Europawahlen im Mai 2014. Das Interesse der Kunden an Lösungen rund um das Thema Dokumentenmanagement (DMS) war auch im vergangenen Jahr unvermindert hoch. Bei sieben Kommunen hat die kdvz die elektronische Steuerakte inkl. der Anbindung an das Finanzverfahren eingeführt; hierbei wurden sowohl Kunden mit klassischer Client/Server-Struktur wie auch Kunden mit einem virtualisiertem Umfeld unterstützt. Zwei Kunden haben sich für die Einführung der elektronischen Bauakte entscheiden, für eine weitere wurde eine Rettungsbelegakte mit Anbindung an das entsprechende Fachverfahren entwickelt und eingeführt. Eine Verwaltung hat den elektronischen Aktenplan in ihrem Hause implementiert. Für 2014 ist die Umsetzung weiterer Fachakten inkl. Anbindung an die unterschiedlichen Fach- Lagebericht 2013 7 Seite 369 verfahren geplant. Der nach wie vor hohe Bedarf an DMS-Lösungen dokumentiert die zentrale Bedeutung, die die elektronische Dokumentenführung im Hinblick auf die Modernisierung kommunaler Prozesse besitzt. Die kdvz betreut zurzeit ca. 14.500 Abrechnungsfälle im Bereich der Personalabrechnung. Dabei sind permanent die aktuellen Veränderungen u.a. in den Bereichen der Sozialversicherung, der Lohnsteuer und der Sondertarifverträge aufzunehmen, zusammen mit dem Softwarelieferanten anzupassen und die Kunden in der Handhabung der jeweiligen Anpassung zu unterstützen. Eine besondere Herausforderung im vergangenen Jahr lag in der Umsetzung der Anforderungen aus der SEPA-Richtlinie (Single Euro Payments Area / Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) und der damit einhergehenden Modifikation der Zahlungsvorgänge. Seit September 2013 werden diese SEPA-konform abgewickelt. Seit Mitte des Jahres stellt die kdvz darüber hinaus den Datentransfer der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale zwischen den Kommunen und den Finanzbehörden sicher. Im Finanzwesen hat sich der positive Trend des Vorjahres hinsichtlich der Unterstützung des Softwareproduktes newsys- tem®kommunal (nsk) der Firma Infoma fortgesetzt; das Dienstleistungsangebot der kdvz Rhein-Erft-Rur sowie dessen Qualität fanden zunehmend höhere Akzeptanz. Umfangreiche Beratungs- bzw. Supportleistungen zu unterschiedlichen Themenstellungen wurden im abgelaufenen Jahr direkt durch die kdvz erbracht, ohne auf die Unterstützung des Softwareherstellers zurückgreifen zu müssen. Einhergehend mit dem stetigen Ausbau des Supportangebotes wurden zunehmend weitere Modulbausteine der nsk-Software eingeführt; zu erwähnen sind in diesem Zusammenhang insbesondere die Module „Liegenschafts- und Gebäudemanagement“, „Kommunale Betriebe“ sowie „Business Intelligence (BI)“. Neben den softwareseitigen Supportdienstleistungen wurden in 2013 auch zunehmend softwareunabhängige Beratungsleistungen – insbesondere bei der Erstellung von Jahresabschlüssen / Bilanzen – in Anspruch genommen. Das Unterstützungsangebot der kdvz Rhein-Erft-Rur hinsichtlich der SEPA-Richtlinie wurde fast flächendeckend genutzt, die dazugehörigen Umstellungsarbeiten stichtagsgenau umgesetzt. Das laufende Jahr steht, neben dem weiteren Ausbau des Dienstleistungsangebotes, ganz im Zeichen der Umstellung von newsystem®kommunal auf die Version 7 / Navision 2013. Hier sind für rund 600 Nutzer die technischen und fachlichen Voraussetzungen (Schulungen / Customizing etc.) zu schaffen und mehr als 20 Umstellungsprojekte innerhalb von rund sechs Monaten durchzuführen. Im Bereich Content-Management-System (CMS) / Internetpräsentationen wurden alle beim CMS betreuten Kunden auf ein Hosting in der Sicherheitszelle der kdvz bei gleichzeitiger Software- Lagebericht 2013 8 Seite 370 aktualisierung abschließend umgestellt. Viele Verwaltungen nutzten dies für einen mehr oder weniger großen Relaunch des Layouts ihrer Website durch Mitarbeiter der kdvz. Für mehrere Kunden wurden neue Module eingerichtet, geschult und in Betrieb genommen. Durch die Umstellungen ist das Hosting der Internetseiten deutlich sicherer und immer auf dem technisch aktuellen Stand. Darüber hinaus bietet die kdvz ein neues Produkt „Homepage für Schulen / Kitas“ im Webbereich an, das auf dem Open-Source CMS „Joomla“ basiert und optional ein Hosting über die Fa. NetCologne beinhaltet. Die Erfassung von Ordnungswidrigkeiten über Smartphones mithilfe der Software „WiNOWiG mobil“ wurde für acht neue Kunden eingerichtet, so dass das Modul mittlerweile von 20 Verwaltungen eingesetzt wird. Für das Gesamtpaket „WiNOWiG" (inkl. WiNOWiG mobil) konnte ebenso ein Neukunde gewonnen werden wie für das Auskunftsmodul „WiNOWiG Online". Im Bereich kommunaler Sitzungsdienst konnte die kdvz im vergangenen Jahr Neukunden aus dem Verbandsgebiet der GKD Paderborn hinzugewinnen. Die Einführung des kommunalen Sitzungsdienstes in den Städten Bad Driburg, Paderborn und Willebadessen sowie bei der GKD Paderborn soll im Frühjahr 2014 abgeschlossen werden. Im Verbandsgebiet der kdvz wurde der papierlose Sitzungsdienst bei sechs Kommunen produktiv eingeführt, weitere acht Verwaltungen haben in 2013 mit dem Testbetrieb begonnen und planen den Produktivbetrieb spätestens zum Beginn der neuen Legislaturperiode. Derzeit nutzen insgesamt 22 Verwaltungen den papierlosen Sitzungsdienst in verschiedenen Ausbaustufen. 2.2 Projekte Die Projekte für 2013 wurden mit den Verbandsmitgliedern abgestimmt und in wesentlichen Inhalten wie folgt realisiert: Single Euro Payments Area (SEPA) Die kdvz Rhein-Erft-Rur hat zu Beginn des Jahres 2013, unterstützt durch die Kreissparkasse Köln, ihre Kunden umfassend über die Anforderungen und Auswirkungen der SEPA-Umstellung informiert. Die umfangreichen Umstellungsarbeiten bei einer Vielzahl von Applikationen, insbesondere im Finanzbereich, wurden projektiert und sukzessive umgesetzt, über den jeweiligen Stand der Umstellungsarbeiten fortlaufend in den Verbandsgremien berichtet. Alle durch die kdvz beeinflussbaren Umstellungen sind letztlich termingerecht erfolgt. Prozessbeschreibungen und Aufbau Bürgerportal Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit hatte die kdvz Rhein-Erft-Rur zu Jahresbeginn 2013 einen externen Dienstleister beauftragt, modellhaft die Bürgerservice-Prozesse x An- und Ummeldung Wohnsitz Lagebericht 2013 9 Seite 371 x Bereinigung des Melderegisters x Erteilung Parkerlaubnis x Erteilung einer Meldeauskunft x Beantragung eines Führungszeugnisses der Städte Bergheim und Frechen zu analysieren, optimieren und zu standardisieren. Die untersuchten Bürgerservicedienste wurden im Rahmen der Sollkonzeption mit elektronischen Bürgerservices unterlegt und können im Sinne einer Blaupause aufgrund der fachlichen und organisatorischen Standardisierung grundsätzlich von allen Mitgliedskommunen genutzt werden. Im Einzelnen dokumentieren die Projektergebnisse, dass E-Bürgerdienste kosteneffizient sind und pro Fall 20% bis zu 100% der Kosten sparen können, darüber hinaus die wirtschaftlichen Risiken und die finanzielle Belastung („EService-Kosten“) gering sind. Ferner können auch kleine Kommunen und Kommunen mit angespannter Finanzlage von E-Bürgerdiensten profitieren, weil sie von sehr günstigen Bereitstellungskonditionen der kdvz profitieren und die gemeinsame Nutzung der E- Government-Infrastruktur und möglichst vieler Fachverfahren Implementierungs- und Betriebskosten reduziert. 2.3 IT-Betrieb In den vergangen Jahren sind die Anforderungen an die Datensicherung sowohl quantitativ als auch qualitativ gestiegen, das zu sichernde Datenvolumen hat sich in den letzten drei Jahren nahezu verdoppelt. In 2012 wurde ein neues hochmodernes Datensicherungssystem beschafft und implementiert; das Customizing und die notwendigen umfangreichen Anpassungen des Datensicherungskonzeptes wurden im vergangenen Jahr abgeschlossen. Zum Jahreswechsel 2013 / 2014 wurde für das Softwareprodukt „KIRP“ ein Plattformwechsel vorgenommen. Die vormalige Großrechner-Applikation, die bei einem kommunalen IT-Dienstleister für die kdvz betrieben wurde, wurde durch ein ServerVerfahren ersetzt und gleichzeitig in das Rechenzentrum der kdvz zurückverlagert. Aufgrund der Komplexität der Anwendung waren hierfür intensive Vorarbeiten erforderlich. Für Verwaltungen, die ihre Jahresabschlüsse bereits durchgeführt haben, stehen die Datenbestände nunmehr auf einem Auskunftssystem der kdvz zur Verfügung, für Kommunen, die noch Jahresabschlüsse zu tätigen haben, ein entsprechendes Produktivsystem auf Server-Basis. Die Kapazitäten des Druckzentrums wurden durch die Beschaffung zweier neuer Großdrucksysteme nochmals erweitert, ein neues Farbdrucksystem erweitert die Produktpalette um die Möglichkeit Farbdrucke in größeren Mengen zu produzieren. 2.4 Netze Das Wide Area Network (WAN) der kdvz Rhein-Erft-Rur als eine zentrale Infrastrukturkomponente hat sich im vergangenen Jahr Lagebericht 2013 10 Seite 372 wiederum als ausfallsicheres und hochverfügbares Netz gezeigt. Kurzzeitige Unterbrechungen der Primäranbindungen wurden durch automatische Umschaltungen im Millisekundenbereich auf den Backup-Weg unbemerkt vom Kunden aufgefangen. Die Verfügbarkeit des Verbandsnetzes lag bei nahezu 100%. Da der bis dato bestehende Vertrag zum 31.12.2013 auslief, musste das Verbandsnetz im vergangenen Jahr europaweit ausgeschrieben werden. Mit dem neuen Kontrakt konnte ein erheblicher finanzieller Vorteil, bei gleicher Technik und Anschlussbandbreite, erzielt werden. Der aktuelle Vertrag hat eine Laufzeit von 36 Monaten mit der Option auf eine zwölfmonatige Verlängerung. Darüber hinaus wurde die komplette interne Netzwerkinfrastruktur im Produktionsbereich auf verbesserte, performantere und vor allem zukunftssichere Systeme umgestellt. Erstmalig kamen dabei 40 Gigabit-Anbindungen/- Techniken zum Einsatz. Das Internet bleibt als weltweites Informations- und Kommunikationsmedium für die Kunden der kdvz Rhein-Erft-Rur unverzichtbar. Gleichzeitig ist das Internet aber immer noch das sicherheitskritischste Netz, auf dessen Gefahrenabwehr ein Arbeitsschwerpunkt liegt. Der Gesamt-Datenverkehr ist gegenüber 2012 deutlich angestiegen und liegt nun bei ca. 36 TerraByte. Infolge dessen wurde die Bandbreite, nahezu kostenneutral, von 150 auf 200 Mbit/s erhöht. Durch den Einsatz neuer zentraler Proxy-, Virenscanner- und SpamAbwehr-Systeme mit deutlich größerem Funktionsumfang wurden die hohen Sicherheitsanforderungen weiterhin eingehalten, die redundante Auslegung der Systeme sorgte für die notwendige Stabilität und eine nahezu 100%-ige Verfügbarkeit. Neben der Internetnutzung „von Innen nach Außen“ steht der Internetzugang aber auch für Zugriffe von Außen zur Verfügung. Nicht nur die zahlreichen DMZ-Applikationen (DMZ = Demilitarized Zone), auch die Nutzung von VPN-Verbindungen (Heimarbeitsplätze, kleinere Außenstellen) hat erneut zugenommen. Darüber hinaus gehört die Einbindung von Smartphones und Tablet-PCs mittlerweile zum Tagesgeschäft. Auch in 2013 wurden in zahlreichen Verwaltungsgebäuden W(ireless)-LAN-Komponenten installiert. Mittels WLAN-fähiger Geräte (Laptop, Smartphone, Tablets etc.) haben Nutzer dort jetzt die Möglichkeit, auf das lokale Netzwerk und/oder auf das Internet zuzugreifen. Da der Netzwerkzugang bzw. die Authentisierung höchsten Sicherheitsstandards genügen müssen, stellt die kdvz den Kunden zentrale Authentisierungs- und Benutzerverwaltungs-Systeme zur Verfügung. Aktuell sind bei 15 Kunden insgesamt 58 WLANAccess-Points installiert. Die Vorteile einer IP-basierten Telefonanlage haben im vergangenen Jahr weitere Kommunen überzeugt. Mittlerweile setzen sieben Verbandsmitglieder das System Swyx an über 500 Arbeitsplät- Lagebericht 2013 11 Seite 373 zen ein. Mit Erfolg wurden bei allen Swyx-Besta ndskunden Upgrades auf die akt uelle Version durchgeführt, danebe en standen die Kundenberatun g und Angebotsaufbereitung im Vo rdergrund. Auch bei externen Ku nden konnte die kdvz in Bezug auf Swyx unterstützend tätig werden und ihr Fac chwissen untter Beweis sttellen. 2.5 IT-Services Die Inanspr uchnahme von technisc chen Diensttleistungen der kdvz Rhein-Erft-Ru ur stieg auch im verg gangenen J ahr weiter an. Der Trend, Produ ukte ganzheitlich als Service abzu unehmen, lässt sich auch im kom mmunalen Umfeld beobachten; die kdvz stellt für ihre Kunden imm er mehr kommunale Fachanwend dungen zentral als Service (‚S oftware as a Service‘ – SaaS) berei t. Aktuell nutzen ca. 3000 – 35 00 Benutzer zentral bereitgestellt e Anwendungen des Zweckverba ndes. Die Nachfr age nach Virtualisierungstec hnologien und - produkten ist weiterhin ungebrochen. Die entsprechende Infrastruktur der kdvz ist auf einem permanent hohe n Leistungsniveau zu halten und im mmer wieder zu aktualisieren. Im J ahr 2013 wurde aufgrund der a anhaltend steigenden Systemanfo S rderungen bzw. des Serverwachs tums erneut ein Teil derr Infrastrukt ur modernisiert. Waren es im J ahr 2012 noch ca. 350 Server im Rechenzentrum der kdvz, so ist die Anzahl im m Jahr 2013 auf ca. 430 0 Server angestiegen – eine Entwi cklung, die sich bereits die letzten J ahre fortsetzt. Abb. A 1: Entw wicklung Serveranzahl (physikalisch / virtuell) Zeitgleich w urde eine Erweiterung der Virtua alisierungsressourcen vorgenomme en, um auch den Anforderungen im m Jahr 2014 gewachsen zu sein. Insbesondere die Änderung in der Infrastruktu ur für die Finanzsoftwa re wird für einen deutlichen Anstieg g der benötigten Systemressourc en im laufenden Jahr sorrgen. Die steigend e Komplexittät von IT-Infrastrukture en hinsichtlich Hardund Software e, Sicherheit, Verfügbarkeit sowie Personaleinsatz forciert nach w ie vor das Interesse I im Zweckver band nach Unterstützung bei de r Re-Zentralisierung von IT-Ei nrichtungen. Durch Lagebericht 2013 12 Seite 374 die gemeinschaftliche und zentralisierte Bereitstellung von Ressourcen kann hier eine wirtschaftliche Lösung geschaffen, die Komplexität zurück ins Rechenzentrum übertragen werden. Die kdvz unterstützt die Kunden bei der Analyse des eigenen Umfelds, der Konzeption, der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sowie der Umsetzung. In 2013 wurde ein weiteres komplexes Zentralisierungsprojekt (ca. 360 Arbeitsplätze) erfolgreich umgesetzt; die dabei prognostizierten wirtschaftlichen Effekte bestätigten sich im Projektverlauf. Die Anforderung eines anderen Verbandsmitgliedes, die städtischen Hausmeister an externen Standorten mit neuen IT-Komponenten zu versorgen, konnte in Form von virtualisierten Windows-Desktops der kdvz realisiert werden. Im laufenden Jahr werden weitere Kommunen ihre IT-Infrastrukturen zur kdvz verlagern. Neben dem gegenwärtigen Trend zur Re-Zentralisierung sind die Dienstleistungen beim Kunden vor Ort dennoch unverzichtbar für eine funktionierende Informationstechnologie bei den Verbandsmitgliedern. Hierzu zählt beispielsweise die Unterstützung der Kommunen bei der Aktualisierung ihres IT-Umfeldes. Im Jahr 2013 wurden zahlreiche Virtualisierungslösungen, Speichersysteme und Datensicherungs-/Back-up-Konzepte bei den Kunden realisiert. Hinzu kommen diverse Supportleistungen wie Mietscheinablösungen, Hardund Softwareaustausch, Migrationen, Hilfestellung bei unterschiedlichsten Problemen rund um den Arbeitsplatz usw.; unter anderem unterstützte die kdvz weitere 10 Mitgliedsverwaltungen bei der Migration ihrer GroupWare-Lösung von Novell GroupWise nach MS Exchange. Das zentrale Hosting der Exchange-Systeme nutzten zum Jahresende 19 Verbandsmitglieder mit insgesamt ca. 2500 Postfächern. Serviceverträge über die Nutzung des zentralen Virenschutzes existieren mit 25 Mitgliedsverwaltungen, die von der kdvz bereitgestellte Lösung zur Softwareverteilung bedient derzeit ca. 1700 Arbeitsplätze. Der Betrieb kommunaler Fachanwendungen bedingt entsprechend leistungsstarke Infrastrukturen, auf denen die Applikationen laufen. Auch hier ist eine permanente Modernisierung und Erweiterung unumgänglich. Das System für die Wahlanwendung wurde im Vorgriff auf die Bundestagswahl 2013 weiter modernisiert mit dem Ergebnis, dass die Wahlen auf den performanten und hochverfügbaren 64bit-Systemen für die nunmehr ca. 90 Verwaltungen erfolgreich durchgeführt werden konnten. Für die anstehende Kommunal- und Europawahl wurden bereits intensive Vorarbeiten geleistet. Ähnliches gilt für das Finanzverfahren. Die neue Softwaregeneration des Produktes newsystem®kommunal wird sich grundlegend ändern. Erste Vorbereitungen und Tests hierzu sind bereits im Jahr 2013 durchgeführt worden, entsprechend notwendige Systemressourcen wurden bereits erweitert. Im laufenden Jahr werden die Kunden auf das neue System umgestellt; hierzu sind komplexe Migrationen durchzuführen. Lagebericht 2013 13 Seite 375 2.6 Weitere Themen Ein Aufgabenschwerpunkt des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) der kdvz liegt in der Prüfung finanzwirksamer Verfahren. In Erfüllung des Auftrages der Verbandsmitglieder hält das RPA seinen Zertifizierungskatalog jeweils auf dem aktuellen Stand. Eine zusätzliche Bedeutung erhalten die Zertifizierungen durch den Einsatz von NKF bei den Mitgliedskommunen: In den Fällen, in denen externe Wirtschaftsprüfer mit der Prüfung der Bilanzen beauftragt sind, wird von diesen u. a. eine Bescheinigung über die fachliche Richtigkeit der eingesetzten Software gefordert. Dieser Anforderung wird mit der Zertifizierung durch das kdvz-eigene Rechnungsprüfungsamt entsprochen. Insgesamt sechs finanzwirksame Fachverfahren wurden im letzten Jahr vor ihrem Ersteinsatz geprüft bzw. hinsichtlich ihrer Weitereinwicklung überwacht. Im Rahmen der begleitenden Vergabeprüfung hat das RPA im vergangenen Jahr 157 Prüfungen mit einem Gesamtauftragswert von ca. 4,5 Mio. € vorgenommen. Die Themen IT-Sicherheit und Datenschutz sind gerade durch die Ereignisse im letzten Jahr wieder verstärkt ins Bewusstsein gerückt. Die kdvz hat sich hier in der Vergangenheit ein breites Know-how aufgebaut und bietet ihren Mitgliedskommunen entsprechende Unterstützungsleistungen an; zehn Verwaltungen werden beim Aufbau und Betrieb eines notwendigen Informationssicherheitsmanagements durch die kdvz begleitet, für drei Kommunen stellt die kdvz den behördlichen Datenschutzbeauftragten. Im Rahmen des Risikomanagements fanden in 2012 zum 30.05. und zum 30.11. die vorgeschriebenen turnusmäßigen Bewertungen statt. Für 2014 ist geplant, erstmalig auch Risikobewertungen auf Produktebene vorzunehmen. 3. NICHTFINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN Im Berichtsjahr betrug die durchschnittliche Mitarbeiterzahl 87,3. Bei der Berechnung wurden die Ausbildungskräfte nicht berücksichtigt. Die Altersstruktur des Personalkörpers ergab zum Stichtag 31.12.2013 folgendes Bild: unter 30 höherer Dienst gehobener Dienst mittlerer Dienst 5 4 30 - 50 1 20 7 51 - 60 2 30 11 älter als 60 2 4 2 Folgende Dienstvereinbarungen hatten zum Stichtag 31.12.2012 Gültigkeit: - Dienstvereinbarung zur Flexibilisierung der Arbeitszeit Lagebericht 2013 14 Seite 376 - Dienstvereinbarung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement nach längeren Erkrankungszeiten - Dienstvereinbarung zur Einführung leistungsorientierter Entgelte und Vereinbarung eines betrieblichen Systems nach § 18 Abs. 6 Satz 1 TVöD (LOB) 4. CHANCEN UND RISIKEN / GESAMTSITUATION Für das Jahr 2013 lässt sich resümieren, dass die Produkte und Dienstleistungen des Zweckverbandes in einem unvermindert hohen Grad von den Kunden nachgefragt wurden. Hinsichtlich der aus verbandspolitischer Sicht höchst bedeutsamen Auseinandersetzung mit vier austrittswilligen Verbandsmitgliedern konnte im abgelaufenen Jahr keine endgültige Klärung herbeigeführt werden. Während eine von ursprünglich fünf Kommunen noch vor Jahresende 2012 ihre Kündigung zurückgezogen hatte, haben die übrigen austrittswilligen Mitgliedsverwaltungen mit einer Ausnahme die Nutzung von Ressourcen des Zweckverbandes im Jahr 2013 vollständig eingestellt. Aufgrund des schwebenden Verfahrens sah sich die Bezirksregierung Köln bislang nicht in der Lage, die Umlagefestsetzung des Zweckverbandes zu genehmigen. Gleichwohl hatte dies keine Auswirkungen auf die Liquidität des Verbandes, da die übrigen Verbandsmitglieder ihre Umlageanteile in voller Höhe geleistet haben. Ein Schlichtungsverfahren, das die Bezirksregierung im Sommer auf Ersuchen der austrittswilligen Kommunen eingeleitet hatte, wurde ergebnislos beendet. Die Gremien des Zweckverbandes haben daraufhin entschieden, den Klageweg zu beschreiten, zum einen Klagen gegen die vier austrittswilligen Verbandsmitglieder wegen Feststellung des Bestehens einer Mitgliedschaft und Zahlung, zum anderen Klage gegen das Land NRW, vertreten durch die Bezirksregierung Köln, wegen Nichtgenehmigung der Verbandsumlage im Wirtschaftsplan 2013. Alle Verfahren sind noch vor Gericht anhängig, im Leitverfahren kdvz gegen das Land NRW wird mit einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts NRW in Münster noch in diesem Jahr gerechnet. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die vermögensrechtliche Auseinandersetzung mit den ausscheidungswilligen Kommunen den Zweckverband auch im Jahr 2013 maßgeblich bewegt hat und mit einem hohen Ressourceneinsatz verbunden war. Ungeachtet der ungeklärten rechtlichen Situation ist die kdvz RheinErft-Rur ihrem Auftrag, den Verbandsmitgliedern qualitativ hochwertige Produkte und Dienstleistungen zu wirtschaftlichen Konditionen anzubieten, auch in 2013 gerecht geworden. Das Interesse der Kommunen an technischen Lösungen wie etwa der Virtualisierung Lagebericht 2013 15 Seite 377 und Zentralisierung von IT-Infrastrukturen gewinnt dabei weiter an Bedeutung. Im laufenden Jahr haben bereits drei weitere Kunden ihre IT-Komponenten in das Rechenzentrum der kdvz verlagert, zwei werden bis Jahresende zusätzlich noch folgen. Somit betreibt die kdvz mit Beginn des kommenden Jahres die komplette IT- Infrastruktur für insgesamt neun Verbandsmitglieder; zwei weitere haben sich auf einen Umstieg im ersten Halbjahr 2015 festgelegt. Gleichermaßen hoch ist die Nachfrage nach modernen Fachapplikationen wie etwa der Lösung zum Dokumentenmanagement. Bereits bei 12 Kommunen sind erste Fachbereiche auf die elektronische Aktenführung umgestellt. Neben den „klassischen“ IT-Themen rücken weitere Handlungsfelder in den Vordergrund. Beispielsweise werden sich die Verwaltungen zukünftig bedingt durch den demografischen Wandel und sich verändernde gesetzliche Rahmenbedingungen verstärkt mit der Betrachtung kommunaler Geschäftsprozesse beschäftigen. In 2013 hat die kdvz gemeinsam mit zwei Kommunen ein entsprechendes Projekt mit dem Schwerpunkt „E-Bürgerdienste“ durchgeführt, dessen Ergebnisse als Blaupause für den gesamten Zweckverband dienen. Dieses und andere Themen wie z. B. die Unterstützung beim Kassengeschäft eines Verbandsmitglieds belegen, dass die Anforderungen der Kunden an ihren kommunalen IT-Dienstleister einem stetigen Veränderungsprozess unterliegen und inzwischen weit über die Grenzen einer reinen IT-zentrierten Aufgabenerledigung hinausreichen. Aufgrund der hohen Akzeptanz der kdvz Rhein-Erft-Rur bei ihren Mitgliedern sieht sich der Zweckverband gut aufgestellt, den Modernisierungsprozess der Kommunen in seinem Einzugsgebiet aktiv mitzugestalten. 5. VORGÄNGE VON BESONDERER BEDEUTUNG NACH DEM SCHLUSS DES GESCHÄFTSJAHRES keine Frechen, den 18.09.2014 Im Auftrag Stommel Wergen Verbandsvorsteher Geschäftsführer Lagebericht 2013 16 Seite 378 3. Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Sieg (ZV VRS) und Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH (VRS GmbH) Glockengasse 37-39 50667 Köln Internet: http://www.vrsinfo.de/ A) Ziele der Beteiligung Der Zweckverband VRS erfüllt Aufgaben nach § 5 Abs. 1 ÖPNVG NW (Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr NW) und sonstigen Vorschriften. Dazu gehört insbesondere die Weiterentwicklung und Fortschreibung des Verbundtarifs sowie Marktforschung und Erstellung von Marketingkonzepten. Die VRS GmbH nimmt für den ZV VRS die diesem obliegenden Aufgaben wahr. In Abstimmung mit den Verkehrsunternehmen übernimmt sie zudem Aufgaben als Dienstleister für diese. Die Erbringung von Leistungen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ist ein dringender öffentlicher Zweck im Sinne des § 108 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 107 Abs. 1 GO. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind an dieser Stelle beide Institutionen dargestellt. Mit der am 01.01.2008 in Kraft getretenen Änderung des ÖPNVG NW ist die Aufgabe der konzeptionellen Planung und Gestaltung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) auf den neu gegründeten Zweckverband Nahverkehr Rheinland (ZV NVR) übertragen worden, dessen Mitglieder der ZV VRS und der Aachener Verkehrsverbund sind. B) Erfüllung des öffentlichen Zwecks Auszug aus der aufgabenkritischen Untersuchung des Kreises im Jahre 2003: „Ist die Mitgliedschaft zur Aufgabenerfüllung des Kreises erforderlich und/oder kann ggf. die Mitgliedschaft entfallen? Ja, da es sich um einen Pflichtverband nach § 5 ÖPNVG NW handelt. Die Mitgliedschaft kann nicht entfallen. Können die vom Zweckverband wahrgenommenen Aufgaben entfallen oder reduziert werden? Nein. Der Zweckverband bedient sich für die operative Aufgabenerfüllung der VRS GmbH. Die regelmäßige Prüfung der Wirtschafts- und Finanzplanung der GmbH wird in den Gremien der GmbH, in denen der Kreis Euskirchen vertreten ist, beraten und beschlossen. Bisher ergaben sich keine Ansatzpunkte für eine Forderung nach Wegfall oder Reduktion von Aufgaben. Kann die Aufgabe in anderer Form (besser) wahrgenommen werden? Nein, da die Organisationsform vorgeschrieben ist. Bestehen Erfüllungsdefizite bei der Aufgabenerledigung? Nein. Sind zusätzliche Leistungsanforderungen an den Zweckverband absehbar? Im Rahmen des künftigen ÖPNV-Wettbewerbes werden sich neue Aufgaben für die VRS GmbH ergeben, deren Umfang jedoch noch nicht abgeschätzt werden kann Abschlussbewertung: Die Mitgliedschaft im Zweckverband ist durch das ÖPNVG NRW vorgeschrieben. Zur Aufgabenerledigung bedient sich der Zweckverband der VRS GmbH, deren Alleingesellschafter er ist, und bei deren regelmäßigen Prüfungen sich keine Ansatzpunkte für eine Verbesserung der Aufgabenwahrnehmung und ihrer Wirtschaftlichkeit gezeigt haben.“ C) Beteiligungsverhältnisse Der Kreis Euskirchen ist Mitglied im Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Sieg, weiterhin die Stadt Bonn, der Rhein-Erft-Kreis, die Stadt Köln, die Stadt Leverkusen, die Stadt Monheim am Rhein, der Oberbergische Kreis, der Rhein-Sieg-Kreis und der Rheinisch-Bergische Kreis. Jedes Verbandsmitglied entsendet je angefangene 100.000 Einwohner einen Vertreter in die Verbandsversammlung. Der Zweckverband VRS wiederum ist Alleingesellschafter der Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH mit einem Stammkapital i.H.v. 240.000 €. Der Zweckverband VRS ist neben dem Zweckverband Aachener Verkehrsverbund (AVV) Verbandsmitglied im Zweckverband Nahverkehr – SPNV & Infrastruktur – Rheinland (ZV NVR). Der ZV Nahverkehr Rheinland ist wiederum Alleingesellschafter der Nahverkehr Rheinland GmbH mit einem Stammkapital i.H.v. 100.000 €. Die Nahverkehr Rheinland GmbH hat am 18.12.2013 als Alleingesellschafterin mit einem Stammkapital von 25.000 € die Gesellschaft zur Vorbereitung und Umsetzung des Rhein-Ruhr-Express (RXX) im Kooperationsraum Rheinland mbH gegründet. Seite 379 D) Wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen Durch den Zweckverband VRS wird eine jährliche Verbandsumlage erhoben, näheres s. Teil D.2. E) Zusammensetzung der Organe 1. ZV Verkehrsverbund Rhein-Sieg a) Verbandsversammlung b) Verbandsvorsteher 2. Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH a) Gesellschafterversammlung (wird durch ZV VRS besetzt) b) Aufsichtsrat c) Beirat (Vertreter der Verkehrsunternehmen, die verbundrelevante Verkehre erbringen) d) Geschäftsführung 3. ZV Nahverkehr Rheinland a) Verbandsversammlung b) Vergabeausschuss c) Betriebsausschuss Eigenbetrieb Fahrzeuge d) Hauptausschuss e) Verbandsvorsteher 4. Nahverkehr Rheinland GmbH a) Gesellschafterversammlung (wird durch den ZV NVR besetzt) b) Aufsichtsrat c) Geschäftsführung 1a) Vertreter des Kreises in der Verbandsversammlung des ZV VRS Mitglieder Stellvertreter (gebundene Vertretung) 1. LR Günter Rosenke Achim Blindert (GBL IV) 2. Bernd Kolvenbach * (CDU) Hans Schmitz (SPD) * gleichzeitig 1. Vorsitzender der Verbandsversammlung 1b) Verbandsvorsteher des ZV VRS Landrat Sebastian Schuster (Rhein-Sieg-Kreises) - ab 14.11.2014 Stellvertreter: Landrat Günter Rosenke - bis 13.11.2014 Stellvertreter: Landrat Dr. Hermann-Josef Tebroke (Rheinisch-Bergischer Kreise) - ab 14.11.2014 2a) Gesellschafterversammlung der VRS GmbH: Vorsitzender: Bernd Kolvenbach (CDU) Besetzung durch ZV VRS 2b) Vertreter des Kreises im Aufsichtsrat der VRS GmbH Mitglied Stellvertreter bis 11.12.2014 Bernd Kolvenbach (CDU) Hans Schmitz ab 12.12.2014 Hans Schmitz Bernd Kolvenbach (SPD) (SPD) Achim Blindert (GBL IV) (CDU) geborenes Mitglied (Vorsitzender der Verbandsversammlung ZV VRS) 2c) Vertreter des Kreises im Beirat der VRS-GmbH Der Kreis wird im Beirat in seiner Funktion als Verkehrsunternehmen (BgA) durch Herrn Achim Blindert (GBL IV) vertreten. 2d) Geschäftsführung der VRS-GmbH Dr. Norbert Reinkober Dr. Wilhelm Schmidt-Freitag 3a) Vertreter des Kreises in der Verbandsversammlung des ZV NVR Mitglieder Stellvertreter (gebundene Vertretung) 1. LR Günter Rosenke Achim Blindert (GBL IV) 2. Bernd Kolvenbach (CDU) Hans Schmitz (SPD) 3b) Vergabeausschuss Mitglieder 1. Achim Blindert 2. Hans Schmitz Seite 380 (GBL IV) (SPD) Stellvertreter (gebundene Vertretung) Bernd Kolvenbach (CDU) 3c) Betriebsausschuss Eigenbetrieb Fahrzeuge (seit 12.12.2014) Mitglieder Stellvertreter (gebundene Vertretung) 1. Achim Blindert (GBL IV) Bernd Kolvenbach (CDU) 2. Hans Schmitz (SPD) 3d) Hauptausschuss des ZV NVR Mitglied Bernd Kolvenbach, Vorsitzender (CDU) Stellvertreter (gebundene Vertretung) Hans Schmitz (SPD) 3e) Verbandsvorsteher des ZV NVR bis 13.11.2014 Landrat Stephan Pusch (Kreis Heinsberg) Stellvertreter: Landrat Günter Rosenke ab 14.11.2014 Landrat Dr. Hermann-Josef Tebroke (Rheinisch Bergischer Kreis) 1. Stellvertreter: Oberbürgermeister Marcel Philipp (Stadt Aachen) nachrichtlich: ab 27.01.2015 2. Stellvertreter: Landrat Sebastian Schuster (Rhein-Sieg-Kreis) 3. Stellvertreter: Landrat Wolfgang Spelthahn (Kreis Düren) 4a) Gesellschafterversammlung der NVR GmbH: Besetzung durch ZV NVR Landrat Dr. Hermann-Josef Tebroke (Rheinisch Bergischer Kreis) 4b) Vertreter des Kreises im Aufsichtsrat der NVR GmbH Mitglied Stellvertreter Bernd Kolvenbach (bis 11.12.2014) (CDU) Achim Blindert (GBL IV) Bernd Kolvenbach (ab 12.12.2014) (CDU) Hans Schmitz (SPD) 4c) Geschäftsführung der NVR GmbH Dr. Norbert Reinkober Dr. Wilhelm Schmidt-Freitag Heiko Sedlaczek F) Jahresabschluss Die Jahresabschlüsse 2013 und 2014 des Zweckverbandes lagen zum Zeitpunkt der Berichterstellung noch nicht vor und werden im nächsten Beteiligungsbericht dargestellt. Der Jahresabschluss 2014 der GmbH ist ab Seite 382 dargestellt. Seite 381 Seite 382 Seite 383 Seite 384 Seite 385 Seite 386 Seite 387 4. Zweckverband Kronenburger See Geschäftsführung: Gemeinde Dahlem Internet: http://www.dahlem.de/kronenburgersee.php A) Aufgaben und Ziele des Zweckverbands Aufgabe des Verbandes ist die Unterhaltung einer Stauanlage und eines Wassersammelbeckens zur Aufstauung der Kyll oberhalb Kronenburgerhütte. Weiterhin dient der Verband der Tourismusförderung am Kronenburger See. B) Mitgliedschaftsverhältnisse Mitglieder des Zweckverbandes Kronenburger See sind die Gemeinde Dahlem, die Verbandsgemeinde Obere Kyll, der Kreis Euskirchen und der Landkreis Vulkaneifel. C) Stammkapital und Anteile Der Zweckverband hat kein Stammkapital. D) Wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen Der Verband deckt seinen Finanzbedarf durch die Erhebung von Umlagen von seinen Mitgliedern im Verhältnis der Beteiligung der Mitglieder in der Verbandsversammlung (Anteil Kreis Euskirchen: 1/9 bzw. 11,11 %) E) Zusammensetzung der Organe a) Verbandsversammlung (9 Sitze, davon Gemeinde Dahlem 5, Landkreis Vulkaneifel 2, Verbandsgemeinde Obere Kyll und Kreis Euskirchen je 1 Sitz) b) Verbandsvorsteher a) Vertreter des Kreises in der Verbandsversammlung Mitglieder Stefanie Seidler (SPD) Stellvertreter Johannes Mertens (CDU) b) Verbandsvorsteher Reinhold Müller (Bürgermeister Gemeinde Dahlem) bis 22.06.2014 Jan Lembach (Bürgermeister Gemeinde Dahlem) seit 01.10.2014 F) Jahresabschluss Wegen der relativ geringen direkten Finanzbeziehungen des Zweckverbandes zum Kreis Euskirchen wird auf die Beifügung des Jahresabschlusses verzichtet. Seite 388 5. Zweckverband Naturpark Rheinland Willy-Brandt-Platz 1 50126 Bergheim Internet: http://www.naturpark-rheinland.de/info/ A) Aufgaben und Ziele des Zweckverbands Der Verband hat die Aufgabe, im Rahmen seiner Maßnahmeplanung das Verbandsgebiet unter Wahrung der Belange von Natur und Landschaft sowie der biologischen Vielfalt für die Erholung der Bevölkerung auszubauen und zu pflegen, den umwelt- und sozialverträglichen Tourismus zu fördern und auf eine nachhaltige Regionalentwicklung hinzuwirken. Ihm obliegen insbesondere: a) die Betreuung des Naturparks nach § 44 Abs. 1 des Landschaftsgesetzes NRW b) die Erstellung und Fortschreibung des Maßnahmeplanes im Sinne des § 44 Abs. 2 des Landschaftsgesetzes NRW c) die Erholungsplanung für das gesamte Verbandsgebiet - mit Ausnahme der Planung der innerörtlichen Grün- und Erholungsanlagen - auf der Grundlage des Maßnahmeplanes d) die Koordinierung der Planung von Erholungsanlagen durch Gemeinden und sonstige Dritte im Interesse einer einheitlichen Naturpark- und Erholungsplanung im Verbandsgebiet e) die Maßnahmen- und Ausführungsplanung sowie die Errichtung der Erholungsanlagen, die der Verband im Einzelfall auf Dritte übertragen kann. Die Bauleitplanung der Gemeinden bleibt unberührt. f) die Unterhaltung und der Betrieb der Tageserholungsanlagen, die der Verband auf Dritte übertragen kann g) die Beratung und Betreuung für nicht zum Verbandsgebiet gehörende Erholungsanlagen aufgrund von besonderen Vereinbarungen h) Maßnahmen, die der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und ihrer Arten- und Biotopvielfalt dienen und in denen zu diesem Zweck eine dauerhaft umweltgerechte Landnutzung angestrebt wird i) die Förderung eines breiten Umweltbewusstseins durch Umweltbildung, Informations- und Öffentlichkeitsarbeit. B) Mitgliedschaftsverhältnisse Mitglieder des Zweckverbandes sind der Rhein-Erft-Kreis, der Kreis Euskirchen, der Rhein-Sieg-Kreis, die Stadt Bonn, die Stadt Köln und die RWE Power AG. C) Stammkapital und Anteile Der Zweckverband besitzt kein Stammkapital. D) Wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen Der Finanzbedarf des Zweckverbandes wird gedeckt aus Zuwendungen, Spenden, sonstigen Einnahmen und Umlagen der kommunalen Mitglieder. Der Zweckverband erhebt von den Verbandsmitgliedern eine Umlage, soweit seine sonstigen Einnahmen nicht ausreichen, um seinen Finanzbedarf zu decken. Die Umlage wird von den Mitgliedern nach einem prozentualen Schlüssel auf der Basis der eingebrachten Flächen und der Bevölkerungszahl erhoben. Die RWE Power AG ist von der Umlage freigestellt. E) Zusammensetzung der Organe a) Verbandsversammlung (insg. 18 Mitglieder, davon 3 Kreis Euskirchen, je Vertreter eine Stimme) b) Verbandsausschuss (je Mitglied 1 Vertreter mit gleichem Stimmrecht) c) Planungsausschüsse Nord und Süd (Je ein Vertreter/Verbandsmitglied sowie die Bürgermeister der jeweiligen kreisangehörigen Städte und Gemeinden) d) Verbandsvorsteher a) Vertreter des Kreises in der Verbandsversammlung Mitglieder bis 24.06.2014 1. AV Manfred Poth 2. Josef Carl Rhiem 3. Heinrich Hettmer Stellvertreter (CDU) (SPD) Achim Blindert Hans Peter Nussbaum Margret Rhiem (GBL IV) (CDU) (SPD) Seite 389 ab 25.06.2014 1. AV Manfred Poth 2. Rita Gerdemann 3. Stefan Schmitz (CDU) (SPD) Achim Blindert Karsten Stickeler Heinrich Hettmer (GBL IV) (CDU) (SPD) b) Vertreter des Kreises im Verbandsausschuss Mitglieder bis 24.06.2014 1. LR Günter Rosenke 2. Josef Carl Rhiem Stellvertreter (stv. Verbandsvorsteher) (CDU) Margret Rhiem (SPD) ab 25.06.2014 1. LR Günter Rosenke 2. Rita Gerdemann (stv. Verbandsvorsteher) (CDU) Stefan Schmitz (SPD) c) Vertreter des Kreises im Planungsausschuss Nord Mitglieder bis 24.06.2014 1. LR Günter Rosenke 2. Josef Carl Rhiem Stellvertreter (stv. Verbandsvorsteher) (CDU) Heinrich Hettmer (SPD) ab 25.06.2014 1. LR Günter Rosenke 2. Leo Wolter (stv. Verbandsvorsteher) (CDU) Heinrich Hettmer (SPD) Vertreter des Kreises im Planungsausschuss Süd Mitglieder bis 24.06.2014 1. LR Günter Rosenke (stv. Verbandsvorsteher) 2. Hans Peter Nussbaum (CDU) Andreas Schulte (SPD) ab 25.06.2014 1. LR Günter Rosenke 2. Heinrich Hettmer Karsten Stickeler (CDU) (stv. Verbandsvorsteher) (SPD) Stellvertreter d) Verbandsvorsteher Landrat Michael Kreuzberg, Rhein-Erft-Kreis Stellvertreter: LR Günter Rosenke Geschäftsführer: Harald Sauer F) Jahresabschluss Wegen der relativ geringen direkten Finanzbeziehungen des Verbandes zum Kreis Euskirchen wird auf die Beifügung des Jahresabschlusses verzichtet. Seite 390 6. Zweckverband Region Aachen Dennewartstraße 25 - 27 52068 Aachen Internet: http://www.regionaachen.de/ A) Aufgaben und Ziele des Zweckverbands Der Zweckverband organisiert die politische und administrative Zusammenarbeit der Verbandsmitglieder mit dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung der Region. Er hat die Aufgabe, eine gemeinsame regionale und grenzüberschreitende Strukturentwicklung zu betreiben. Hierzu gehören insbesondere: 1. Initiierung und Umsetzung von regionalen und grenzüberschreitenden Netzwerken und Kooperationsprojekten. 2. Die Förderung der Zusammenarbeit in und mit der EUREGIO Maas-Rhein. 3. Die Koordinierung, Bündelung und Vertretung der regionalen Interessen in Institutionen und Gremien der überregionalen Zusammenarbeit (z. B. Innovationsregion Rheinisches Revier, Metropolregion Rheinland). 4. Die koordinierte Steuerung und Umsetzung a) nationaler und europäischer Förderprogramme (z. B. INTERREG, ESF und EFRE), b) der regionalen Arbeitspolitik, insbesondere der regionalisierten Landesarbeitspolitik NRW, c) der regionalen und grenzüberschreitenden Kulturpolitik (insbesondere RKP NRW), sowie die Beratung von Antragstellern. 5. Die Weiterentwicklung der Bildungs- und Wissensregion. 6. Die Befassung mit regionsweit relevanten Themen der Tourismusentwicklung, der Infrastrukturausstattung sowie der Einrichtungen der Daseinsvorsorge. 7. Regionalmarketing und regionale Imagebildung. 8. Die Zusammenarbeit mit der AGIT mit dem Ziel einer koordinierten Aufgabenwahrnehmung 9. Die regelmäßige Information der Öffentlichkeit, insbesondere der Städte und Gemeinden, über die Arbeit des Zweckverbandes. B) Mitgliedschaftsverhältnisse Mitglieder des Zweckverbandes sind die StädteRegion Aachen, die Stadt Aachen und die Kreise Düren, Euskirchen und Heinsberg. Der Landschaftsverband Rheinland gehört dem Zweckverband als beratendes Mitglied an. Der Zweckverband Region Aachen ist am Stammkapital (25.000 €) der Innovationsregion Rheinisches Revier GmbH (IRR GmbH) mit 2.000 € (8 %) beteiligt. Nähere Angaben hierzu sind Teil B Nr. 17 „Innovationsregion Rheinisches Revier“ zu entnehmen. C) Stammkapital und Anteile Der Zweckverband besitzt kein Stammkapital. D) Wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen Der Zweckverband erhebt von den ihm angehörenden Gebietskörperschaften eine Umlage, soweit seine Erträge die entstehenden Aufwendungen nicht decken. Die Umlage ist nach der Einwohnerzahl der Verbandsmitglieder zu bemessen, wobei bei der Bemessung der städteregionalen Umlage die Einwohnerzahl der Stadt Aachen nicht zu berücksichtigen ist. Maßgeblich ist die von IT NRW amtlich festgestellte Einwohnerzahl nach dem Stand des 30.06 des Jahres, das dem Jahr vorausgeht, für das die Haushaltssatzung beschlossen wird. Die vorstehende Regelung gilt nicht für den Landschaftsverband Rheinland. Dieser zahlt an den Zweckverband einen Beitrag gemäß gesonderter Vereinbarung. In seiner Sitzung am 20.03.2013 hat der Kreistag die sofortige Auszahlung einer Abschlagszahlung in Höhe von 50.000 € beschlossen, um nach Geschäftsaufnahme am 01.01.2013 dessen Liquidität sicher zu stellen (D 6/2013). E) Zusammensetzung der Organe a) Verbandsversammlung (insg. 61 Mitglieder, davon 12 Kreis Euskirchen, je Vertreter eine Stimme) b) Präsident des Zweckverbandes c) Verbandsvorsteher Seite 391 a) Vertreter des Kreises in der Verbandsversammlung Mitglieder bis 24.06.2014 1. LR Günter Rosenke 2. Ute Stolz 3. Günter Weber 4. Bernd Kolvenbach 5. Johannes Esser 6. Urban Josef Jülich 7. Heinrich Hettmer 8. Hans Schmitz 9. Peter Rau 10. Hans Reiff 11. Franz Troschke 12. Angela Kalnins Stellvertreter (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (SPD) (SPD) (FDP) (FDP) (UWV) (B90/Grüne) Mitglieder ab 25.06.2014 1. LR Günter Rosenke 2. Urban-Josef Jülich (CDU) 3. Bernd Kolvenbach (CDU) 4. Franz-Josef Nießen (CDU) 5. Hans-Erhard Schneider (CDU) 6. Hans Peter Wasems (CDU) 7. Stefan Schmitz (SPD) 8. Hans Schmitz (SPD) 9. Wolfgang Heller (SPD) 10. Hans Reiff (FDP) 11. Angela Kalnins (B90/Grüne) 12. Franz Troschke (bis 30.09.2014) (UWV) Andreas Bühl (ab 01.10.2014) (UWV) AV Manfred Poth Clas Kohlheyer Carl Josef Rhiem Hans Peter Wasems Hans-Erhard Schneider Günther Schulz Thilo Waasem Markus Ramers Christian Grau Dirk van Meenen Thomas Pick Valérie Nitsche (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (SPD) (SPD) (FDP) (FDP) (UWV) (B90/Grüne) Stellvertreter AV Manfred Poth Karsten Stickeler Josef Reidt Clas Kohlheyer Dominik Schmitz Frank Weimbs Stefanie Seidler Emmanuel Kunz Dr. Peter Schweikert-Wehner Bernd Lübke Nathalie Konias Michael Mondorf (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (SPD) (SPD) (SPD) (AfD) (B90/Grüne) (AfD) b) Präsidentin des Zweckverbandes Regierungspräsidentin Gisela Walsken c) Verbandsvorsteher Landrat Wolfgang Spelthahn, Kreis Düren Stellvertreter: Landrat Günter Rosenke Oberbürgermeister Marcel Philipp, Stadt Aachen Städteregionsrat Helmut Etschenberg, StädteRegion Aachen Landrat Stephan Pusch, Kreis Heinsberg Geschäftsführer: Ulrich Schirowski nachrichtlich: Seit 01.07.2015 ist Frau Prof. Dr. Christiane Vaeßen Geschäftsführerin des Zweckverbandes. F) Jahresabschluss Die Jahresabschlüsse 2013 und 2014 des Zweckverbandes lagen zum Zeitpunkt der Berichterstellung noch nicht vor und werden im nächsten Beteiligungsbericht dargestellt. Seite 392 7. Erftverband Am Erftverband 6 50126 Bergheim Internet: http://www.erftverband.de/ A) Aufgaben und Ziele des Zweckverbands Der Erftverband nimmt die folgenden Aufgaben wahr: 1. Die Erforschung und Beobachtung der wasserwirtschaftlichen Verhältnisse im Zusammenhang mit dem Braunkohlenabbau: • Regelung des Grundwasserstands • Maßnahmen zur Sicherung der Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft mit Wasser • Ausgleich nachteiliger ökologischer Veränderungen 2. Die Unterhaltung oberirdischer Gewässer einschließlich Hochwasserschutz: • Rückführung ausgebauter oberirdischer Gewässer in einen naturnahen Zustand • Vermeidung nachteiliger Veränderungen des oberirdischen Wassers 3. Die Abwasserbehandlung und Klärschlammbeseitigung sowie Sanierung, Instandhaltung und Betrieb von Kanalnetzen B) Mitgliedschaftsverhältnisse Der Erftverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts für das Einzugsgebiet der Erft und angrenzende Gebiete. Er dient dem Wohl der Allgemeinheit und dem Nutzen seiner Mitglieder. Aus der Systematik des § 6 des Erftverbandgesetzes (ErftVG) ergeben sich sechs Mitgliedergruppen: • Braunkohlenbergwerk • Elektrizitätswirtschaft • kreisfreie Städte, kreisangehörige Städte und Gemeinden • Kreise • Unternehmen, sonstige Träger der öffentlichen Wasserversorgung • gewerbliche Unternehmen. C) Stammkapital und Anteile Der Erftverband besitzt kein Stammkapital. D) Wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen Die Mitglieder haben dem Verband die Beiträge zu leisten, die zur Erfüllung seiner Aufgaben und seiner Verbindlichkeiten und zu einer ordentlichen Haushalts- oder Wirtschaftsführung erforderlich sind, soweit andere Einnahmen zur Deckung der Ausgaben des Verbandes nicht ausreichen. E) Zusammensetzung der Organe a) Delegiertenversammlung (insg. 102 Delegierte, davon 1 Kreis Euskirchen) b) Verbandsrat (insg. 15 Mitglieder) c) Vorstand a) Vertreter des Kreises in der Delegiertenversammlung Mitglieder Hans Schmitz (SPD) Stellvertreter Urban-Josef Jülich (CDU) b) Vertreter des Kreises im Verbandsrat Der Kreis Euskirchen ist bis zum 30.09.2014 durch Herrn Josef Reidt (CDU) und ab 01.10.2014 durch Herrn Andreas Schulte (SPD) im Verbandsrat vertreten. c) Vorstand Bauassessor Dipl.-Ing. Norbert Engelhardt Ständiger Vertreter des Vorstands: Dr. Bernd Bucher F) Jahresabschluss Wegen der relativ geringen direkten Finanzbeziehungen des Verbandes zum Kreis Euskirchen wird auf die Beifügung des Jahresabschlusses verzichtet. Die Jahresberichte sind im Internet abrufbar. Seite 393 8. Wasserverband Eifel-Rur (WVER) Eisenbahnstraße 5 52353 Düren Internet: http://www.wver.de/ A) Aufgaben und Ziele des Zweckverbands Zu den gesetzlichen Aufgaben des WVER gehören nach der Vorgabe des Eifel-RurVG: • der Hochwasserschutz und die Verstetigung des Wasserflusses, • die Bereitstellung von Wasser für die Trinkwassergewinnung und von Betriebswasser sowie die Ausnutzung der Wasserkraft, • die Bewässerung und Entwässerung von Grundstücken, • die Beseitigung von Abwässern aus Gewerbe und Privatbereich, • die Herstellung von naturnahen Verhältnissen an den Gewässern sowie die Sicherung eines guten Zustandes der Gewässer. Grundlage des verbandlichen Handelns ist dabei die Idee des „Flussgebietsmanagements”, bei der alle wasserwirtschaftlichen Aufgaben in einer Hand gebündelt sind. Diese Vorstellung ist auch eine Leitidee der neuen EU- Wasserrahmenrichtlinie, die sich zum Ziel gesetzt hat, europaweit einen „guten Zustand” der Gewässer zu erreichen. Zur Erfüllung seiner Aufgaben betreibt der WVER ein miteinander verbundenes Talsperrensystem sowie leistungsfähige Kläranlagen und kümmert sich um den Erhalt von Fließgewässern. B) Mitgliedschaftsverhältnisse Das Verbandgebiet des WVER umfasst das in Nordrhein-Westfalen gelegene oberirdische Einzugsgebiet der Rur. Es erstreckt sich in Nord-Süd-Richtung von Heinsberg bis Hellenthal, von West nach Ost von Aachen bis Düren. Der WVER ist als sondergesetzlicher Verband eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Seine Mitglieder sind: • die Kommunen im Verbandsgebiet • die Kreise im Verbandsgebiet • Abwasser ableitende gewerbliche Betriebe im Verbandsgebiet • die Trinkwasserversorger im Verbandsgebiet C) Stammkapital und Anteile Der WVER besitzt kein Stammkapital. D) Wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen Die Mitglieder haben dem Verband die Beiträge zu leisten, die zur Erfüllung seiner Aufgaben und seiner Verbindlichkeiten und zu einer ordentlichen Haushalts- oder Wirtschaftsführung erforderlich sind, soweit andere Einnahmen zur Deckung der Ausgaben des Verbandes nicht ausreichen. E) Zusammensetzung der Organe a) Verbandsversammlung (insg. bis zu 101 stimmberechtigte Delegierte) b) Verbandsrat (insg. 15 Mitglieder, von der Delegiertenversammlung gewählt) c) Vorstand a) Vertreter des Kreises in der Verbandsversammlung Der Kreis Euskirchen ist in der Verbandsversammlung durch Herrn Johannes Esser (CDU) vertreten. b) Vertreter des Kreises im Verbandsrat Der Kreis Euskirchen ist in diesem Gremium nicht vertreten. c) Vorstand Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Firk Ständiger Vertreter des Vorstands: Dipl.-Ing. Robert Steegmans F) Jahresabschluss Die Jahresberichte sind im Internet abrufbar. Seite 394 9. AAV – Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung Werksstraße 15 45527 Hattingen Internet: http://www.aav-nrw.de/ A) Aufgaben und Ziele des Zweckverbands Der AAV ist ein sondergesetzlicher Verband und damit eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Der Verband erfüllt Aufgaben nach dem Altlastensanierungs- und Altlastenaufbereitungsverbandsgesetz (AAVGesetz), dem Landesabfallgesetz, dem Landesbodenschutzgesetzes und dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Das AAV-Gesetz sieht vor, dass der Verband im folgenden Fall zur Gefahrenabwehr tätig werden kann: • Maßnahmen zur Sanierungsuntersuchung, -planung und Sanierung von Altlasten oder schädlichen Bodenveränderungen nach den Vorschriften des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG). Wie bereits in der Vergangenheit liegt die Besonderheit darin, dass der Verband nicht nur finanzielle Mittel bereitstellt (bis zu 80 % der Sanierungskosten bei Maßnahmen zur Gefahrenabwehr), sondern auch altlastenspezifisches Know-How, das er bei seinen bisher durchgeführten Projekten gesammelt hat. Die technische und finanzielle Umsetzung der Projekte (Planung, Ausschreibung, Vergabe und Abwicklung der Sanierungsmaßnahmen) erfolgt in der Regel durch den AAV als Maßnahmenträger und Auftraggeber, jedoch grundsätzlich im Zusammenwirken mit den Kommunen, die die Projekte beim AAV anmelden. Projektmanagement und -controlling werden stets in enger Kooperation und Abstimmung mit den kommunalen Partnern durchgeführt. In der Regel werden hierzu öffentlich-rechtliche Verträge geschlossen, in denen die Aufgaben und Zuständigkeiten aller Beteiligten geregelt sind. B) Mitgliedschaftsverhältnisse Als AAV- Mitglieder sind im Gesetz aufgeführt: • Freiwillige Mitglieder: alle natürlichen und juristischen Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts sowie deren Zusammenschlüsse, die sich zu freiwilligen Beiträgen gegenüber dem Verband schriftlich verpflichtet haben. • Kreise und die kreisfreie Städte, • das Land Nordrhein-Westfalen. Natürliche und juristische Personen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts, die nicht Mitglieder nach oben genannten Kriterien sind, können die Aufnahme in den Verband beantragen. Eine Aufnahmepflicht besteht jedoch nicht. Näheres ist in der Satzung geregelt. C) Stammkapital und Anteile Der Zweckverband besitzt kein Stammkapital. D) Wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen Der Verband erhält zur Erfüllung seiner Aufgaben • Beiträge: Sie betragen pro Einwohner des jeweiligen Mitgliedes 0,06 Euro • Zweckgebundene Mittel: Sie sind einer zwischen dem Umweltministerium und der NRWWirtschaft abgeschlossenen Kooperationsvereinbarung festgelegt sind E) Zusammensetzung der Organe a) Delegiertenversammlung (Zahl der Delegierten richtet sich nach Stimmenanteilen. Je volle 25.000 Euro des in der Kooperationsvereinbarung garantierten und festgelegten Mitgliedsbeitrages bzw. der Mittel des Landes ergeben eine Stimme) b) Vorstand (10 Mitglieder) a) und b) Vertreter des Kreises in Vorstand und Delegiertenversammlung Der Kreis Euskirchen ist in diesen Organen nicht vertreten. F) Jahresabschluss Wegen der relativ geringen Bedeutung des Verbandes für den Kreis Euskirchen wird auf die Beifügung des Jahresabschlusses verzichtet. Der Jahresbericht 2014 ist im Internet abrufbar. Seite 395 Seite 396