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Info GB (Teil A Grundlagen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
1,2 MB
Datum
16.12.2015
Erstellt
06.11.15, 14:46
Aktualisiert
06.11.15, 14:46

Inhalt der Datei

Beteiligungen des Kreises Euskirchen an Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts, einer Anstalt des öffentlichen Rechts sowie Mitgliedschaften in Zweckverbänden Beteiligungsbericht 2014 Zugleich: Übersicht über die Wirtschaftslage und die voraussichtliche Entwicklung der Unternehmen und Einrichtungen sowie der Anstalten des öffentlichen Rechts und der Sondervermögen, für die Sonderrechnungen geführt werden nach § 1 Abs. 2 Ziffer 8 GemHVO Inhaltsverzeichnis Teil A – Grundlagen .............................................................................. 5 1. Gegenstand und Zweck des Beteiligungsberichtes.................................................. 5 2. Rechtliche Grundlagen ............................................................................................... 5 3. Inhalt, Gliederung und Stand des Berichtes .............................................................. 7 4. Beteiligungsverhältnisse – Übersichten .................................................................... 8 5. Wichtige Beschlüsse sowie Änderungen bei den Beteiligungen in 2014 ...............11 Teil B – Angaben zu den einzelnen Gesellschaften.......................... 13 1. RWE Aktiengesellschaft (RWE AG) ...........................................................................13 2. Verband der kommunalen RWE-Aktionäre GmbH (VkA) .........................................15 3. Aachener Gesellschaft für Innovation und Technologietransfer mbH (AGIT) ........16 4. Technik-Agentur Euskirchen GmbH (TAE) ...............................................................19 5. Euskirchener Gemeinnützige Baugesellschaft mbH (EUGEBAU) ...........................21 6. Konzern Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH (KKM) ............................................23 6.1 6.2 a) aa) ab) b) c) d) e) ea) f) Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH (KKM) ......................................... 23 Beteiligungen der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH (KKM) ............ 26 Geriatrisches Zentrum Zülpich GmbH .................................................... 28 Schloß Schleiden Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH ................... 28 Schloß Schleiden Immobilien GmbH & Co. KG ...................................... 28 Liebfrauenhof Schleiden GmbH .............................................................. 28 St. Antonius Krankenhaus Schleiden gGmbH ........................................ 29 AmbuMed- Gesellschaft für ambulante Dienstleistungen mbH............... 29 KKM Servicegesellschaft mbH................................................................ 29 KKM Gebäudedienste GmbH ................................................................. 29 VIVANT - Ihr Pflegedienst im Kreis Euskirchen - gGmbH....................... 29 7. Radio Euskirchen GmbH & Co. KG ...........................................................................30 8. Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang mbH ................................................32 9. vogelsang ip gGmbH ..................................................................................................34 10. Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) ........................................................................36 11. Konzern Energie Nordeifel GmbH & Co KG (ene) ..................................................38 11.1. Unmittelbare Beteiligungen des Kreises ................................................... 40 a) Energie Nordeifel Beteiligungs-GmbH (enb) ........................................... 40 b) Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ene) ............................................... 40 c) Kreis-Energie-Versorgung Schleiden GmbH (KEV GmbH) .................... 40 d) KEV Energie GmbH ................................................................................ 41 e) Nordeifeler Regenerative GmbH & Co. KG ............................................ 41 11.2. Mittelbare Beteiligungen des Kreises ....................................................... 41 zu 11.1 b) Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ene) ......................................... 41 a) Gemeinschaftskraftwerk Steinkohle Hamm GmbH & Co. KG ................. 41 b) eegon – Eifel Energie Genossenschaft eG ............................................. 41 c) Green Gecco Beteiligungsgesellschaft-Verwaltungs GmbH ................... 41 d) Green Gecco Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG .......................... 41 e) Green Gecco Verwaltungs GmbH .......................................................... 41 f) Green Gecco GmbH & Co. KG ............................................................... 42 Teil A – Grundlagen 1. Gegenstand und Zweck des Beteiligungsberichtes Die Beteiligungen an den Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts sind durch nicht unerhebliche Vermögenswerte und Finanzströme mit dem Kreis Euskirchen verbunden, so dass der Kreis einerseits aus der Verantwortung für diese Vermögenswerte, andererseits durch die finanziellen Auswirkungen der Finanzströme auf den Kreishaushalt zur Steuerung und Kontrolle seiner Beteiligungen berechtigt und verpflichtet ist. Um die Steuerungs- und Kontrollaufgaben zwischen Kreistag, Verwaltung und Beteiligungen zu koordinieren und die Öffentlichkeit zu unterrichten, ist eine Informationsquelle erforderlich, die regelmäßig ein Mindestmaß an entscheidungsrelevanten Daten zur Verfügung stellt. So hat der Kreis gem. § 117 der Gemeindeordnung (GO) NRW i.V.m. § 53 KrO einen Beteiligungsbericht zu erstellen, in dem seine wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Betätigung, unabhängig davon, ob verselbstständigte Aufgabenbereiche dem Konsolidierungskreis des Gesamtabschlusses angehören, zu erläutern ist. Dieser Bericht ist jährlich bezogen auf den Abschlussstichtag des Gesamtabschlusses fortzuschreiben und dem Gesamtabschluss beizufügen. Gem. § 52 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) NRW sind im Beteiligungsbericht gesondert anzugeben und zu erläutern 1. die Ziele der Beteiligung, 2. die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, 3. die Beteiligungsverhältnisse, 4. die Entwicklung der Bilanzen und der Gewinn- und Verlustrechnungen der letzten drei Abschlussstichtage, 5. die Leistungen der Beteiligungen, bei wesentlichen Beteiligungen mit Hilfe von Kennzahlen, 6. die wesentlichen Finanz- und Leistungsbeziehungen der Beteiligungen untereinander und mit der Gemeinde, 7. die Zusammensetzung der Organe der Beteiligungen, 8. der Personalbestand jeder Beteiligung. Im Bericht sind die Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen der Beteiligungen in einer Zeitreihe abzubilden, die das abgelaufene Geschäftsjahr, das Vorjahr und das Vorvorjahr umfasst. Die Darstellung kann bei den Bilanzen auf die in § 266 des Handelsgesetzbuches in den Absätzen 2 und 3 mit Buchstaben und römischen Zahlen bezeichneten Posten in der vorgeschriebenen Reihenfolge beschränkt werden. Bei den Gewinn- und Verlustrechnungen können Erleichterungen nach § 276 des Handelsgesetzbuches unabhängig von der Einhaltung der dort beschriebenen Größenklassen in Anspruch genommen werden. Werden bei den Beteiligungen für die Jahresabschlussanalyse Strukturbilanzen erstellt, können diese die vollständigen Bilanzen ersetzen. Dem Bericht ist eine Übersicht über die gemeindlichen Beteiligungen unter Angabe der Höhe der Anteile an jeder Beteiligung in Prozent beizufügen. Der Beteiligungsbericht ist dem Kreistag und den Einwohnern zur Kenntnis zu bringen. Der Kreis hat zu diesem Zweck den Bericht zur Einsichtnahme verfügbar zu halten. Auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme ist in geeigneter Weise öffentlich hinzuweisen. Der Kreis hält den Bericht zu diesem Zweck zur Einsichtnahme vor. Der Beteiligungsbericht 2014 wird mit dem Haushaltsplan 2016 veröffentlicht. Weiterhin ist er auf der Homepage des Kreises Euskirchen unter „http://www.kreiseuskirchen.de/“ abrufbar. 2. Rechtliche Grundlagen 2.1 Begriffsdefinitionen „Unternehmen“, „Einrichtung“ Nach § 53 der Kreisordnung NW (KrO NW) gelten für die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Kreises, soweit in der KrO NW keine andere Regelung getroffen ist, die Vorschriften der Gemeindeordnung (§§ 75 bis 118 GO) und die dazu erlassenen Rechtsverordnungen entsprechend. Der Gesetzgeber verwendet für die wirtschaftliche Betätigung den Begriff „Unternehmen” und für die nichtwirtschaftliche Betätigung den Begriff „Einrichtung”. Gem. § 107 Abs. 1 Satz 3 GO NW ist als „wirtschaftliche Betätigung“ der Betrieb von Unternehmen zu verstehen, die als Hersteller, Anbieter oder Verteiler von Gütern oder Dienstleistungen am Markt tätig werden, sofern die Leistung ihrer Art nach auch von einem Privaten mit der Absicht der Gewinnerzielung erbracht werden könnte. Seite 5 Im Absatz 2 des § 107 GO NW ist im Einzelnen aufgeführt, was als „nichtwirtschaftliche Betätigung“ gilt. Dazu zählen insbesondere: • Einrichtungen, zu denen der Kreis gesetzlich verpflichtet ist, • öffentliche Einrichtungen, die für die soziale und kulturelle Betreuung der Einwohner erforderlich sind, insbesondere Einrichtungen auf den Gebieten Schulen, Volkshochschulen, Tageseinrichtungen für Kinder und sonstige Einrichtungen der Jugendhilfe, Bibliotheken, Museen, Krankenhäuser, soziale und medizinische Beratungsstellen, • Einrichtungen, die der Wirtschaftsförderung, der Fremdenverkehrsförderung oder der Wohnraumversorgung dienen, • Einrichtungen des Umweltschutzes (z. B. Abfallentsorgung), • Einrichtungen, die ausschließlich der Deckung des Eigenbedarfs des Kreises dienen. 2.2 Zulässigkeit und Anforderungen bei Beteiligungen des Kreises Die Zulässigkeit der wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen Betätigung sowie die Gründung oder Beteiligung an Unternehmen und Einrichtungen des privaten Rechts ist in den §§ 107 bis 108b der Gemeindeordnung geregelt, auf die an dieser Stelle verwiesen wird. Unternehmen und Einrichtungen unterliegen weiteren Regeln, die in der GO NW dargelegt sind: • Unternehmen und Einrichtungen sind so zu führen, zu steuern und zu kontrollieren, dass der öffentliche Zweck nachhaltig erfüllt wird (§ 109 Abs. 1 GO). • Unternehmen sollen einen Ertrag für den Haushalt des Kreises abwerfen, soweit dadurch die Erfüllung des öffentlichen Zwecks nicht beeinträchtigt wird. Sie sollen neben den notwendigen Rücklagen eine marktübliche Verzinsung des Eigenkapitals erwirtschaften (§ 109 GO NW). • Unternehmen, für die kein Wettbewerb gleichartiger Unternehmen besteht, unterliegen dem Verbot des Missbrauchs wirtschaftlicher Machtstellung (§ 110 GO NW). • Unternehmen, Einrichtungen oder Beteiligungen an einer Gesellschaft dürfen nur dann teilweise oder vollständig veräußert werden, wenn die für die Betreuung der Einwohner erforderliche Erfüllung der Aufgaben des Kreises nicht beeinträchtigt wird (§ 111 GO NW). • Die Beteiligung oder Veräußerung von Beteiligungen an Gesellschaften sowie die anderen in § 115 GO aufgeführten Tatbestände sind vor deren Vollzug gegenüber der Aufsichtsbehörde anzuzeigen. 2.3 Vertretung des Kreises in den Organen der Gesellschaften Von Bedeutung sind hier insbesondere die Vorschriften des § 26 KrO sowie ergänzend § 113 GO. Hieraus ergibt sich u.a., dass • die kommunalen Vertreter durch den Kreistag bestellt und abberufen werden sowie dessen Weisungen unterliegen, • die erstmalige Beteiligung und die Erhöhung einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung an einer Gesellschaft sowie weitere in § 26 Abs. 1 KrO aufgeführte Angelegenheiten der Zustimmung des Kreistages bedürfen, • die Vertreter die Interessen des Kreises zu vertreten haben und an die Beschlüsse des Kreistags gebunden sind, • der Kreistag bei Angelegenheiten von besonderer Bedeutung frühzeitig zu unterrichten ist. Aufgrund der Neuwahl des Kreistages am 25.05.2014 sind die Vertreter/innen des Kreises Euskirchen zur Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten in Organen, Beiräten oder Ausschüssen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen bzw. als Mitglieder des Vorstandes, des Verwaltungs- oder Aufsichtsrates oder eines gleichartigen Organs in der Sitzung des Kreistages vom 25.06.2014 neu bestimmt worden. 2.4 Einführung des NKF Der Kreis Euskirchen hat zum 01.01.2009 das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) eingeführt. Nach den gesetzlichen Regelungen (insb. §§ 116, 117 GO, §§ 49-52 GemHVO) ergeben sich im Bereich der Beteiligungen die folgenden Änderungen: • Bewertung und Bilanzierung der Beteiligungen in der Eröffnungsbilanz des Kreises zum 01.01.2009, • Konsolidierung von verbundenen Unternehmen und assoziierten Bereichen im Gesamtabschluss, Stichtag spätestens 31.12.2010, Seite 6 • • Erhöhung der Anforderungen an den Beteiligungsbericht, Einbeziehung von Anstalten des öffentlichen Rechts und Zweckverbänden in die Bilanzierung und Konsolidierung. 3. Inhalt, Gliederung und Stand des Berichtes Die Bestandteile nach § 52 GemHVO finden sich im Beteiligungsbericht wie folgt wieder: 1. Ziele der Beteiligung Teil B 2. Erfüllung des öffentlichen Zwecks Teil B 3. die Beteiligungsverhältnisse Übersicht in Teil A.4, einzeln in Teil B Teil D.1 4. die Entwicklung der Bilanzen und der Gewinn- und Verlustrechnungen der letzten drei Abschlussstichtage 5. die Leistungen der Beteiligungen, bei wesentlichen Beteiligungen mit Teil D.4 Hilfe von Kennzahlen 6. die wesentlichen Finanz- und Leistungsbeziehungen der Beteiligungen untereinander und zum Kreis Teil B, Zahlungen in Teil D.2 7. die Zusammensetzung der Organe der Beteiligungen Teil B 8. der Personalbestand jeder Beteiligung. Teil D.3 Bei den mittelbaren Beteiligungen wird aus Übersichtlichkeitsgründen nur bei Gesellschaften berichtet, die im Kreisgebiet tätig sind oder hierzu einen unmittelbaren Bezug haben. Dies ist z.Zt. nur bei den verbundenen Unternehmen und Beteiligungen der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH und der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG der Fall. Von der Berichterstattung wird bei den folgenden Gesellschaften abgesehen: • Regio-Bus-Rheinland GmbH, Köln (RBR) • Verkehrsgesellschaft Bergisches Land mbH (VBL) • Gesellschaft zur Vorbereitung und Umsetzung des Rhein-Rur-Express (RRX) im Kooperationsraum Rheinland mbH • Technologie-Park Herzogenrath GmbH • Meß- und Prüfzentrum Fahrzeugtechnik Alsdorf GmbH • EBC Eurode Business Center GmbH & Co. KG, Herzogenrath • Carolus-Magnus-Centrum für Umwelttechnologie GmbH • HIMO Handwerker-Innovationszentrum Monschau Betreibergesellschaft mbH • Zentrum für industrieorientierte Dienstleistung (DLZ) Stolberg GmbH • Technologiezentrum Jülich GmbH • Gemeinschaftskraftwerk Steinkohle Hamm GmbH & Co. KG • eegon – Eifel Energiegenossenschaft eG • Green Gecco Beteiligungsgesellschaft-Verwaltungs GmbH • Green Gecco Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG • Green Gecco Verwaltungs GmbH • Green Gecco GmbH & Co. KG • An Suidhe Wind Farm Ltd. • WINKRA Süderdeich Windparkbetriebs GmbH • WINKRA Hörup Windparkbetriebsgesellschaft mbH • RWE Innogy Lüneburger Heide Windparkbetriebsgesellschaft mbH • RWE Innogy Windpark GmbH In den Beteiligungsbericht wurden auch die Zweckverbände aufgenommen, in denen der Kreis Euskirchen Mitglied ist, s. Teil F. Um die gesetzlich geforderte jährliche Berichterstattung zu gewährleisten, befinden sich alle Teile des Berichtes - mit Ausnahme des Teils E - auf dem Stand 31.12.2014. Damit eine größtmögliche Aktualität erreicht werden kann, sind in Teil E alle bis zum 31.08.2015 aufgetretenen Änderungen und eine aktuelle Übersicht angegeben. Seite 7 4. Beteiligungsverhältnisse – Übersichten Auf den folgenden Seiten sind dargestellt: • Seite 9: Graphische Übersicht über die Beteiligungen und Zweckverbände des Kreises Euskirchen, Stand 31.12.2014 • Seite 10: Übersicht unter Konsolidierungsgesichtspunkten (§ 116 GO, § 50 GemHVO) Seite 8 Beteiligungen des Kreises Euskirchen Stand 31.12.2014 Wohnen Euskirchener Gemeinnützige Baugesellschaft mbH (EUGEBAU) Anteil: 41,37 % Verkehr Versorgung Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Sieg (ZV VRS) Verband der kommunalen RWE-Aktionäre GmbH (VkA) Anteil 0,85 % Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH (VRS GmbH) Anteil 100 % Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH (ere V) Anteile Kreis/RWE jew. 50 % Zweckverband Nahverkehr Rheinland (ZV NVR) Ante l 50 % Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG (ere KG) Komplementärin ere V Kommanditisten Kreis/RWE jew. 50 % Nahverkehr Rheinland GmbH (NVR GmbH) Anteil 100 % Gesellschaft zur Vorbereitung und Umsetzung des Rhein-Ruhr-Express (RRX) im Kooperationsraum Rheinland mbH Anteil 100 % Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) Anteil 12,5 % Regio-Bus-Rheinland GmbH (RBR) Ante l 100 % Verkehrsgesellschaft Bergisches Land mbH (VBL) Anteil 25 % RWE AG Anteil 0,02 % RWE Deutschland AG Ante l 100 % Energie Norde fel Beteiligungs-GmbH (enb) Anteile Kreis/RWE jew. 50 % Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ene) Komplementärin enb Kommanditisten Kreis/RWE jew. 50 % Kreis-Energie-Versorgung Schleiden GmbH (KEV) Ante le ene 95 % Kreis/RWE jew. 2,5 % KEV Energie GmbH Anteile ene 95 % Kreis/RWE jew. 2,5 % KEVER Projekt-Betriebs-Betei igungsgesellschaft mbH (KEVER PBB) Anteil 51 % BWP Bürgerwindpark Schleiden Verwaltungs-GmbH Anteil 100 % BWP Bürgerwindpark Schleiden GmbH & Co. KG Kommanditisten KEV Energie 46,37 % Sun Park Kalenberg GmbH & Co. KG Komplementärin KEVER PBB Kommanditisten KEV Energie GmbH 51 % Stadt Mechernich 49 % Nordeifeler Regenerative GmbH & Co. KG Komplementärin KEVER PBB Kommanditisten Kreis Euskirchen 75 % KEV Energie GmbH 25 % Sun Park Herhahn GmbH & Co. KG Komplementärin KEVER PBB Kommanditisten KEV Energie GmbH, eegon & Stadt Schleiden je 1/3 Gemeinschaftskraftwerk Steinkohle Hamm GmbH & Co. KG Komplementärin Steinkohledoppelblock VerwaltungsGmbH Kommanditisten u.a. ene mit 0,33 % Struktur- und Wirtschaftsförderung, Arbeit Zweckverband Berufsbildungszentrum Euskirchen (ZV BZE) Stimmenanteil 1/3 Technik Agentur Euskirchen GmbH (TAE) Anteile Kreis 52% (AGIT 7 %, ZV BZE 7 %) Aachener Gese lschaft für Innovation und Technologietransfer mbH (AGIT) Ante l 4,27 % Technologie-Park Herzogenrath GmbH Anteil 5,45 % Meß- und Prüfzentrum Fahrzeugtechnik Alsdorf GmbH Anteil 25 % EBC Eurode Business Center GmbH & Co. KG, Herzogenrath Anteil 5 % Carolus-Magnus-Centrum für Umwelttechnologie GmbH Ante l 5 % HIMO HandwerkerInnovationszentrum Monschau Betre berges.mbH Anteil 3 % Zentrum für industrieorientierte Dienstleistung (DLZ) Stolberg GmbH Anteil 6 % Gesundheit und Altenpflege Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH (KKM) Anteil 76,92 % Geriatrisches Zentrum Zülpich GmbH Anteil 93,99 % Schloss Schleiden Immob.verw. GmbH Anteil 50 % Schloss Schleiden Immobilen GmbH & Co. KG Komplementärin s.o. 25 private Kommanditisten Liebfrauenhof Schleiden GmbH Ante l 51 % St. Antonius Krankenhaus Schleiden gGmbH Anteil 93,33 % AmbuMed- Gesellschaft für ambulante Dienstleistungen mbH Anteil 100 % Sonstige Beteiligungen und Zweckverbände Radio Euskirchen GmbH & Co. KG, Anteil 25 % Zweckverband Kommunale Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur (ZV KDVZ) Zweckverband Kronenburger See Zweckverband Naturpark Rheinland Erftverband Wasserverband Eifel-Rur Altlastensanierungs- und Altaktie NRW (AAV) Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung Köln Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland Anstalt des öffentlichen Rechts (CVUA Rheinland AöR) Anteil 5,83 % KKM Servicegesellschaft mbH Anteil 100 % KKM Gebäudedienste GmbH Anteil 100 % VIVANT - Ihr Pflegedienst im Kreis Euskirchen gGmbH Anteil 50,9 % Technologiezentrum Jülich GmbH Anteil 13 % Zweckverband Region Aachen Stimmante l 20 % IRR - Innovationsregion Rheinisches Revier GmbH Anteil Kreis 8 % Anteil ZV Region Aachen 8 % Nordeifel Tourismus GmbH Anteil 59,05 % LEP-Fläche Euskirchen/Weilerswist AöR Anteil 30 % vogelsang ip gGmbH Anteil 28,57 % Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang mbH Anteil 18 % eegon- Eifel Energiegenossenschaft eG (eegon) Anteil ene 500 € GREEN GECCO Bete ligungsgesellschaft-Verwaltungs GmbH Anteil ene 1,73 % GREEN GECCO Bete ligungsgesellschaft mbH & Co. KG Kommanditanteil ene 1,73 % Komplementärin GREEN GECCO Beteiligungsgesellschaft-Verwaltungs GmbH GREEN GECCO Verwa tungs GmbH Anteil 49 % GREEN GECCO GmbH & Co. KG Kommanditistin GREEN GECCO Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG (49 %) und RWE Innogy (51 %) Komplementärin GREEN GECCO Verwaltungs GmbH An Suidhe Wind Farm Lim ted Anteil 100 % WINKRA Süderdeich Windparkbetriebs GmbH Anteil 100 % WINKRA Hörup Windparkbetriebs GmbH Anteil 100 % RWE Innogy Lüneburger Heide Windparkbetriebsgesellschaft mbH Anteil 100 % RWE Innogy Windpark GmbH Anteil 100 % Seite 9 Seite 10 5. Wichtige Beschlüsse sowie Änderungen bei den Beteiligungen in 2014 5.1 Beschluss des Kreistages vom 09.04.2014 • Der Kreistag hat der unmittelbaren Beteiligung des Kreises Euskirchen an der IRR – Innovationsregion Rheinisches Revier GmbH mit einem Stammkapitalanteil in Höhe von 2.000 € (8 %) auf der Grundlage des Entwurfs des Gesellschaftsvertrages (Stand: 19.02.2014) zugestimmt. Diese Zustimmung galt auch insoweit, als an dem zu Grunde liegenden Gesellschaftsvertrag im Rahmen von ausstehenden Beratungen oder des Anzeigeverfahrens nach § 115 GO NRW Änderungen vorgenommen werden mussten, die die inhaltliche Aussage des Vertrages nicht grundlegend verändern. Die Zustimmung galt insbesondere erteilt für die Aufnahme des Weisungsrechtes gem. § 108 Abs. 5 Nr. 2 GO NRW. Der Kreistag beschloss weiterhin, Mittel für einen jährlichen Gesellschafterzuschuss gem. § 20 Abs. 2 Gesellschaftsvertrag (Geschäftsbereich 1 "Netzwerkaktivitäten/Betrieb der Geschäftsstelle") in Höhe von maximal 12.000 €/Jahr bis zum Jahr 2017 bereitzustellen. Der Kreistag hat den Beschluss gefasst, dass der Kreis Euskirchen in der Gesellschafterversammlung durch 3 Person(en) vertreten werden soll und hat diese benannt. Darüber hinaus hat der Kreistag die unmittelbare Beteiligung des Zweckverbandes Region Aachen an der IRR GmbH mit einem Stammkapitalanteil in Höhe von 2.000 € (8 %) auf der Grundlage des Entwurfs des Gesellschaftsvertrages (Stand: 19.02.2014) zustimmend zur Kenntnis genommen (D 16/2014). 5.2 Beschlüsse des Kreistages vom 25.06.2014 • Wahl der Vertreter/innen des Kreises Euskirchen, die zur Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten in Organen, Beiräten oder Ausschüssen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen bzw. als Mitglied des Vorstandes, des Verwaltungs- oder Aufsichtsrates oder eines gleichartigen Organs vom Kreistag zu bestellen oder vorzuschlagen sind (V 4/2014). 5.3 Beschlüsse des Kreistages vom 01.10.2014 • Der Kreistag hat dem gemeinsamen Antrag der CDU- und SPD-Fraktion (A 2/2014) zugestimmt und beschlossen, dass im Rahmen der Niederlegung der Mitgliedschaft von Herrn Josef Reidt im Verbandsrat des Erftverbandes diese Stelle mit Herrn Andreas Schulte nachbesetzt wird. • Der Kreistag des Kreises Euskirchen hat die als Anlage zur Info 14/2014 beigefügte Satzung des Zweckverbandes Berufsbildungszentrum Euskirchen in der Fassung der Beschlussfassung der Verbandsversammlung vom 13.05.2014 zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Änderung der Zweckverbandssatzung beruhte im Wesentlichen auf der geänderten Ausgestaltung der Funktion des Verbandsvorstehers. Mit der Änderung wird die Bestellung eines hauptamtlichen Verbandsvorstehers bei gleichzeitigem Wegfall der Position der leitenden Dienstkraft ermöglicht. • Der Kreistag hat dem Antrag der UWV-Fraktion (A 23/2014) zugestimmt und folgende Umbesetzung in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Region Aachen beschlossen: bisheriges Mitglied: Franz Troschke (UWV) – neues Mitglied: Andreas Bühl (UWV). • Der Kreistag hat beschlossen, der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Naturpark Rheinland für die Wahl des stellvertretenden Mitglieds in den Verbandsausschuss aus den ordentlichen Mitgliedern der Verbandsversammlung Herrn Stefan Schmitz (SPD) vorzuschlagen (V 62/2014 und A 27/2014). • Zur Zukunft der Energieversorgung im Kreis Euskirchen hat der Kreistag den Änderungen in dem am 17.07.2013 (V 30/2013) beschlossenen Vertragswerk gem. der Vorlage V 41/2014 zugestimmt. Der Beschluss über die Veräußerung der Kommandit- und Geschäftsanteile vom 28.08.2012 (D 62/2012) in der Fassung der Beschlussfassung vom 17.07.2013 blieb mit der Maßgabe bestehen, dass die Veräußerung an die in der neu gefassten Anlage 3 zum Konsortialvertrag aufgeführten Städte und Gemeinden geschieht. Gleichzeitig wurde der Verlängerung des Zeitraumes für die Veräußerung bis zum 31.12.2016 bzw. 30.06.2017 zugestimmt. • Der Kreistag hat der Übernahme der Geschäftsanteile der Familienpflege der Franziskusschwestern e.V. Essen an der Liebfrauenhof Schleiden GmbH durch die Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH (V 44/2014) wie folgt zugestimmt: Seite 11 o Zum 01.01.2015 erhöhen sich die Geschäftsanteile der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH an der Liebfrauenhof Schleiden GmbH von bislang 51 % auf 100 % zum Nennwert der Stammeinlage (49.000 €). o Der Neufassung des Gesellschaftsvertrags der Liebfrauenhof Schleiden GmbH wurde zugestimmt. Die Vertreter des Kreises Euskirchen in den Gremien der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH und der Liebfrauenhof Schleiden GmbH wurden zu entsprechenden Beschlussfassungen ermächtigt. • Der Kreistag hat den Entwurf zur Änderung des Gesellschaftsvertrages der „TAE GmbH Technik Agentur Euskirchen“ (TAE GmbH) einschließlich des Ergänzungsvorschlags der IHK Aachen zu § 4 Abs. 3 zustimmend zur Kenntnis genommen und beschlossen, die Vertreter des Kreises Euskirchen in der Gesellschafterversammlung der TAE GmbH zur Beschlussfassung über die Änderung des Gesellschaftsvertrages zu ermächtigen (V 45/2014). • Der Kreistag des Kreises Euskirchen hat den Änderungen in den Verbandssatzungen der Zweckverbände NVR und VRS zugestimmt und die Vertreter des Kreises Euskirchen in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes VRS ermächtigt, den Änderungen der Verbandssatzungen NVR und VRS zuzustimmen. Darüber hinaus wurden die Zweckverbände NVR und VRS aufgefordert, Verfahren zu entwickeln, die im Falle der drohenden Erhebung von Verbandsumlagen greifen. Diese Verfahren sollen unter Einbeziehung der Verbandsmitglieder der Zweckverbände Möglichkeiten zur Umsetzung von Einsparungen vorsehen, um ggf. die Erhebung von Umlagen abzuwenden (V 51/2014). • Abweichend von seiner Beschlussfassung vom 09.10.2013 (V 61/2013) hat der Kreistag der Beteiligung der KEVER Projekt-Betriebs-Beteiligungsgesellschaft mbH an der „Projektentwicklung Eifel Energien GmbH“ (PEE GmbH) unter Übernahme eines Geschäftsanteils von 12.500 € (50%) gemeinsam mit der C4 Planung und Betreuungs-GmbH (50 %) zugestimmt und die Vertreter des Kreises Euskirchen in den entsprechenden Gremien des ene-Konzerns zu entsprechenden Beschlussfassungen ermächtigt (V 53/2014). 5.4 Dringlichkeitsbeschluss des Kreistages vom 17.12.2014 • Seite 12 Im Wege der Dringlichkeit (D 8/2014) hat der Kreistag die aktuellen Entwicklungen zum Projekt "Sanierung und Umbau Forum Vogelsang" mit den dazu aufgezeigten unabweisbaren Kostensteigerungen von 3,0 Mio. €, die entsprechend dem favorisierten Finanzierungsmodell 1 die Bereitstellung von Gesellschafterzuschüssen (=10 % Eigenanteil) in Höhe von insgesamt 300.000 € erforderlich machen, zur Kenntnis genommen. Weiterhin hat der Kreistag zur Umsetzung des Finanzierungsmodells 1 vorsorglich die Bereitstellung eines Zuschusses bis zu einer Höhe von max. 86.000 € als gesonderten Finanzierungsbeitrag des Kreises Euskirchen entsprechend seinem Gesellschafteranteil zur Deckung der kalkulierten Kostensteigerungen beim Projekt "Sanierung und Umbau Forum Vogelsang" beschlossen. Die Bereitstellung des anteiligen Zuschusses erfolgte vorbehaltlich der Aufstockung und Bewilligung einer weiteren Projektförderung durch das Land NRW. Die im Rahmen der Beschlussfassung zur Haushaltssatzung 2015 am 10.12.2014 ausgesprochene Sperrung der für die Fortsetzungsmaßnahme erforderlichen, veranschlagten Mittel wurde aufgehoben. Darüber hinaus hat der Kreistag für den Fall, dass eine beantragte Projektförderung nicht bewilligt werden sollte beschlossen, zugunsten der Vogelsang ip gGmbH eine Ausfallbürgschaft zur Finanzierung der Mehrkosten erforderlich werdenden Kreditaufnahme in Höhe von max. 3 Mio. € bis zum Höchstbetrag von 1.090.900 € zu übernehmen.