Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
1,4 MB
Datum
16.12.2015
Erstellt
06.11.15, 14:46
Aktualisiert
06.11.15, 14:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Teil B – Angaben zu den einzelnen Gesellschaften
1. RWE Aktiengesellschaft (RWE AG)
45030 Essen
Internet: http://www.rwe.com/web/cms/de/8/rwe/
A) Ziele der Beteiligung
Gegenstand des Unternehmens ist die Leitung einer Gruppe von Unternehmen, die insbesondere auf
den Geschäftsfeldern Erzeugung und Beschaffung von Energie einschließlich erneuerbarer Energien,
Gewinnung, Beschaffung und Verarbeitung von Bodenschätzen und anderen Rohstoffen, Versorgung
und Handel mit Energie, Errichtung, Betrieb und Nutzung von Transportsystemen für Energie, Versorgung mit Wasser und Behandlung von Abwasser und der Erbringung von Dienstleistungen auf den vorgenannten Gebieten einschließlich Energieeffizienzdienstleistungen tätig sind. Insbesondere mit ihrem
Engagement in den Bereichen Energie- und Wasserversorgung sowie Entsorgung leistet die RWE AG
einen Beitrag zur Grundversorgung der Bevölkerung und betreibt klassische kommunalwirtschaftliche
Aufgaben. Die RWE AG erfüllt damit einen öffentlichen Zweck im Sinne des § 108 Abs. 1 Nr. 1 GO NW
in Verbindung mit § 107a Abs. 1 GO NW.
Nach Übernahme der RWE Dea (Segment Upstream Gas & Öl) zum 01.01.2014 durch die Investmentgesellschaft LetterOne ist der RWE-Konzern seit 2014 in 7 Segmente, welche auch als „Unternehmensbereiche“ bezeichnet werden, untergliedert. Die Aufgabenerfüllung erfolgt durch die in Klammern
dargestellten Gesellschaften.
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Konventionelle Stromerzeugeung
Vertrieb / Verteilnetze Deutschland
Vertrieb Niederlande / Belgien
Vertrieb Großbritannien
Zentralost- / Südosteuropa
Erneuerbare Energien
Trading / Gas Midstream
(RWE Generation)
(RWE Deutschland)
(Essent)
(RWE npower)
(RWE East)
(RWE Innogy)
(RWE Supply & Trading)
B) Erfüllung des öffentlichen Zwecks
Auszug aus der aufgabenkritischen Untersuchung des Kreises im Jahre 2003:
„1. Ist die Beteiligung zur Aufgabenerfüllung des Kreises erforderlich?
Nein. Die Grundversorgung der Kreisbevölkerung kann angesichts des liberalisierten Marktes auch anderweitig sichergestellt werden.
2. Können die von der Beteiligung wahrgenommenen Aufgaben entfallen oder reduziert
werden? siehe Ziffer 1.
3. Kann die Beteiligung veräußert werden? Ja.
4. Kann die Aufgabe in anderer Organisationsform (besser) wahrgenommen werden? entfällt
5. Bestehen Erfüllungsdefizite bei der Aufgabenerledigung? Nein.
6. Sind zusätzliche Leistungsanforderungen an die Beteiligung absehbar? Nein.
Abschlussbewertung:
Die Veräußerung der verbleibenden RWE-Aktien ist grundsätzlich möglich. Soweit eine Veräußerung
erfolgen soll, ist der richtige Zeitpunkt über einen zu erzielenden Mindestpreis festzulegen. Bei der Abwägung über einen etwaigen Verkauf ist zu berücksichtigen, dass die RWE Partner des Kreises (bzw.
der KVE) als Gesellschafterin der KEV sowie der Energie Nordeifel ist. Insofern sprechen durchaus
strategische Erwägungen für das Halten der Aktien, da der Kreis nicht nur als Partner, sondern auch
gleichzeitig als Aktionär auftritt. Zwischen diesen strategischen Überlegungen und der Veräußerungsmöglichkeit ist abzuwägen.“
C) Beteiligungsverhältnisse
Gesellschafter bzw. Aktionär
Kreis Euskirchen
übrige Aktionäre
Summe Stammaktien
Anzahl der Aktien
93.850
614.651.150
614.745.000
Gezeichnetes Kapital
1.181.320 €
7.736.818.680 €
7.738.000.000 €
Anteil
0,02 %
99,98 %
100,00 %
Im Dezember 2011 wurden durch die RWE AG 52,3 Mio. neue und 28,1 Mio. im Eigenbestand gehaltenen RWE-Stammaktien am Kapitalmarkt platziert. Bei einem Ausgabekurs von 26 € je Aktie wurde ein
Bruttoemissionserlös in Höhe von rd. 2,1 Mrd. € erzielt. Für die im Eigenbestand gehaltenen Aktien wurSeite 13
den Bezugsrechte ausgegeben. Der Kreis Euskirchen hat von seinem Bezugsrecht für 4.939 Aktien gem.
Kreistagsbeschluss (D 45/2011) keinen Gebrauch gemacht.
In der Eröffnungsbilanz des Kreises Euskirchen wurde der Wert der RWE-Aktien gem. § 55 Abs. 6 S. 1
i.V.m. § 55 Abs. 7 GemHVO mit dem Tiefstkurs der vergangenen 12 Wochen ausgehend von Bilanzstichtag (49,10 €) angesetzt. Der zum 01.01.2009 ausgewiesene Bilanzwert beträgt 4.608.035 €.
Zum 31.12.2012 erfolgte eine außerplanmäßige Abschreibung gem. § 35 Abs. 5 GemHVO auf einen
Kurswert von 28,74 € je Aktie, da eine voraussichtlich dauernde Wertminderung angenommen wird. Mit
dieser Abwertung werden die sich im Besitz des Kreises Euskirchen befindlichen RWE-Aktien in der Bilanz mit dem niedrigeren beizulegenden Wert in Höhe von 2.697.249 € angesetzt. Im Rahmen des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 erfolgte eine weitere außerplanmäßige Abschreibung gem. § 35 Abs. 5
Satz 2 GemHVO auf einen Kurswert von 23,81 € je Aktie. Mit dieser Abwertung werden die sich im Besitz des Kreises Euskirchen befindlichen RWE-Aktien in der Bilanz mit dem niedrigeren beizulegenden
Wert in Höhe von 2.234.850 € angesetzt.
D) Wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen
Über die Verwendung des Bilanzgewinns beschließt die Hauptversammlung auf Vorschlag des Vorstandes und Aufsichtsrates. Der Jahresabschluss der RWE AG ist in Teil C nur auszugsweise dargestellt. Der vollständige Geschäftsbericht ist auf der Homepage der RWE dargestellt.
E) Zusammensetzung der Organe
a) Hauptversammlung
b) Aufsichtsrat
c) Vorstand
Vertreter des Kreises in der Hauptversammlung der RWE AG:
bis 24.06.2014
Clas Kohlheyer, CDU
ab 25.06.2014
Dirk Jahr, CDU
Der Kreis ist im Aufsichtsrat und Vorstand der RWE AG nicht vertreten. Deren Zusammensetzung ist im
Internet abrufbar.
nachrichtlich:
Vertreter des Kreises im Beirat des RWE Konzerns und im Kommunalbeirat Eifel Rur der RWE
Deutschland AG
Landrat Günter Rosenke
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2. Verband der kommunalen RWE-Aktionäre GmbH (VkA)
Rüttenscheider Straße 62
45130 Essen
Internet: http://www.vka-rwe.de/
A) Ziele der Beteiligung
Gegenstand der Gesellschaft ist die Bildung einer einheitlichen Auffassung der Gesellschafter in energiewirtschaftlichen und damit zusammenhängenden kommunalpolitischen Fragen sowie die Unterstützung ihrer Gesellschafter bei deren Aufgaben zur Sicherung einer wirtschaftlich sinnvollen Daseinsvorsorge und bei der Darbietung einer sicheren und preiswerten Ver- und Entsorgung in den Bereichen
Strom, Öl, Gas, Wasser, Abwasser und Abfall.
B) Erfüllung des öffentlichen Zwecks
Auszug aus der aufgabenkritischen Untersuchung des Kreises im Jahre 2003:
„1. Ist die Beteiligung zur Aufgabenerfüllung des Kreises erforderlich?
Ja. Die Beteiligung an der VkA ist so lange erforderlich wie Aktien an der RWE AG gehalten werden. Im
Falle einer Veräußerung der verbleibenden RWE-Aktien kann die VkA-Beteiligung eingestellt werden.
2. Können die von der Beteiligung wahrgenommenen Aufgaben entfallen oder reduziert werden?
siehe Ziffer 1
3. Kann die Beteiligung veräußert werden? siehe Ziffer 1
4. Kann die Aufgabe in anderer Organisationsform (besser) wahrgenommen werden? siehe Ziffer 1
Bestehen Erfüllungsdefizite bei der Aufgabenerledigung? siehe Ziffer 1
5. Sind zusätzliche Leistungsanforderungen an die Beteiligung absehbar? Nein.
Abschlussbewertung:
Die Beteiligung an der VkA steht in direktem Zusammenhang mit der Beteiligung an der RWE AG. Sofern eine Veräußerung der RWE-Aktien bejaht wird, entfällt auch der Anknüpfungspunkt zu einer Beteiligung an der VkA.“
C) Beteiligungsverhältnisse
Gesellschafter
Kreis Euskirchen
24 Städte/Gemeinden
30 Kreise
3 kommunale Verbände
27 weitere Gesellschafter
Summe
Stammkapital
1.083,94 €
Anteil
0,85 %
126.739,03 €
127.822.97 €
99,15 %
100,00 %
D) Wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen
Die Gesellschafter sind nach dem Gesellschaftsvertrag verpflichtet, zur Deckung der laufenden Aufgaben der Gesellschaft Nachschüsse in der jeweils durch Beschluss der Gesellschafterversammlung festzusetzenden Höhe zu leisten. Die zu leistenden Nachschüsse richten sich nach dem Verhältnis der Geschäftsanteile (§ 26 Abs. 2, 3 GmbHG).
E) Zusammensetzung der Organe
a) Gesellschafterversammlung
b) Verwaltungsrat
c) Geschäftsführung
a) Vertreter des Kreises in der Gesellschafterversammlung
Landrat Günter Rosenke
b) Vertreter des Kreises im Verwaltungsrat
Der Kreis ist im Verwaltungsrat nicht vertreten.
c) Geschäftsführung
Staatssekretär a.D. Ernst Gerlach, Oberhausen
Landrat a.D. Roger Graef, Bollendorf
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3. Aachener Gesellschaft für Innovation und Technologietransfer mbH (AGIT)
Dennewartstraße 25 - 27
52068 Aachen
Internet: http://www.agit.de/
A) Ziele der Beteiligung
Gegenstand des Unternehmens sind die Förderung und Entwicklung der Wirtschaftsregion Aachen in
allen relevanten Entwicklungsfeldern, die geeignet sind, den Wirtschaftsraum wettbewerbsfähig fortzuentwickeln. Für die gesamte Region Aachen hat die Gesellschaft die Aufgabe, mit den hierfür geeigneten Partnern aus den Bereichen Wissenschaft (Hochschulen/Qualifikationseinrichtungen), Wirtschaft,
Politik und Verbänden, auch grenzüberschreitend, die gemeinsam definierten Zielprojekte zu erarbeiten
und umzusetzen. Hierzu gehören die Errichtung und der Betrieb von Technologiezentren, das Angebot
von Beratungs- und anderen Dienstleistungen, die Durchführung von Vorhaben auf dem Gebiet der
technologieorientierten Wirtschaftsförderung, die Vermittlung und Verwertung von Urheberrechten und
Know-how, die Standortwerbung für die Region im In- und Ausland und die Vermittlung und Moderation
von strukturpolitischen Fördermaßnahmen des Landes NRW, des Bundes und der EU.
Die Struktur- und Wirtschaftsförderung dient der wirtschaftlichen Betreuung der Einwohner gemäß § 6
Abs. 1 KrO, es handelt sich um eine Einrichtung der Wirtschaftsförderung nach § 107 Abs. 2 Nr. 3 GO.
Demnach besteht ein wichtiges Interesse des Kreises im Sinne des § 108 Abs. 1 Nr. 2 GO NW i.V.m. §
53 KrO.
Der Kreistag hat am 16.04.2012 gem. Vorlage V 257/2012 im Hinblick auf eine regionale Strukturreform
(AGIT mbH / REGIO Aachen e.V.) beschlossen, dass die strukturpolitisch relevanten Aufgaben der
AGIT durch den neu gegründeten Zweckverband Region Aachen übernommen werden. Die kommunalen Vertreter in den Gremien der AGIT mbH wurden beauftragt, deren strategische und organisatorische
Neuaufstellung unter Einbeziehung externen Sachverstandes aktiv voran zu treiben. Dabei sollte sich
der künftige Aufgabenkanon der AGIT mbH an direkten wirtschaftsfördernden Maßnahmen insbesondere in Zusammenarbeit mit Unternehmen ausrichten. Die Fortführung dieses Reformprozesses wurde
durch den Kreistag am 31.10.2012 (V 314/2012) nochmals bestätigt.
B) Erfüllung des öffentlichen Zwecks
Auszug aus der aufgabenkritischen Untersuchung des Kreises im Jahre 2003:
„1. Ist die Beteiligung zur Aufgabenerfüllung des Kreises erforderlich?
Ja. Zum einen stellt der Kreis Euskirchen durch seine Beteiligung an der AGIT die überregionale Vermarktung des Wirtschaftsstandortes Kreis Euskirchen als Teil der Region Aachen im In- und Ausland
sicher. Zum anderen partizipiert der Kreis Euskirchen an technologieorientierten Projekten (z. B. Zentrum für Automobile Innovation und Ansiedlung von Entwicklungslaboren von Automobilherstellern und
Zulieferern), für die allerdings in aller Regel zusätzliche Finanzmittel aufzubringen sind. Bei der Vermarktung durch die AGIT – und dies lässt der Gesellschaftsname unterstellen – wird die in seinem
Zentrum hochschulgeprägte Region Aachen durch Innovationspotenzial und Technologietransfer profiliert, wobei die positiven Standortfaktoren des Kreises Euskirchen nicht in entsprechendem Maße zur
Geltung kommen können. Auch ist das Potenzial an ansiedlungs- und umsiedlungswilligen Betrieben
nachweislich bundesweit zurückgegangen, sodass der AGIT erfolgreiche Neuansiedlungen im Kreis
Euskirchen bislang nicht zugeschrieben werden können. Mit der Beteiligung an der AGIT hat sich der
Kreis Euskirchen seinerzeit (1992) zur Wirtschaftsregion Aachen bekannt. Die regional bedeutsame
Funktion der AGIT wird nunmehr durch die Einrichtung der „Regionalagentur für die Region Aachen“
(GbR) gestärkt. Ein Austritt aus der AGIT würde den Kreis in der Wirtschaftsregion Aachen isolieren, es
sei denn, dass alle regional bedeutsamen Funktionen in einer anderen, regional getragenen Organisation konzentriert würden.
2. Können die von der Beteiligung wahrgenommenen Aufgaben entfallen oder reduziert werden?
Nein. Die AGIT hat die Vermarktung der Region Aachen in In- und Ausland zur Aufgabe und betreibt
entsprechende Geschäftskontakte. Eine Aufgabenreduzierung wäre hinsichtlich der Profilierung des
Wirtschaftsstandortes Kreis Euskirchen und Akquisitionsbemühungen kontraproduktiv und nur durch
Aktivitäten der Wirtschaftsförderung des Kreises und ggf. der TAE GmbH aufzufangen.
3. Kann die Beteiligung veräußert werden?
Nein. Verwaltungsseitig ist an der AGIT-Mitgliedschaft festzuhalten. Gemäß § 13 bedürfen Abtretung
und Veräußerung von Gesellschaftsanteilen der Zustimmung aller Gesellschafter und sind nur zum Ende eines Geschäftsjahres zulässig. Eine Verpflichtung der übrigen Gesellschafter, den Gesellschaftsanteil zu erwerben, besteht nicht. Beim Ausscheiden eines Gesellschafters wird der Geschäftsanteil des
ausscheidenden Gesellschafters von der Gesellschaft eingezogen. Der ausscheidende Gesellschafter
erhält als Vergütung die § 3 geleistete Stammeinlage. Die Vergütung ist nicht auszuzahlen, sondern als
zinsloses Darlehen in der Gesellschaft zu belassen.
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4. Kann die Aufgabe in anderer Organisationsform (besser) wahrgenommen werden?
Nein, dies ist nicht ersichtlich.
5. Bestehen Erfüllungsdefizite bei der Aufgabenerledigung?
Nein. Die Erfüllungsdefizite der Vergangenheit wurden durch eine Neuausrichtung der AGIT (Schnittstellenminimierung, Konzentration auf Kompetenzfelder) aufgehoben, an der insbesondere die Kreise
der Region mitgewirkt haben.“
In der Sitzung des Kreistages vom 07.09.2005 wurde der Antrag A 30/2005, die AGIT zum baldmöglichen Zeitpunkt zu verlassen, abgelehnt.
C) Beteiligungsverhältnisse
Gesellschafter
Stammkapital
Anteil
Kreis Euskirchen
138.934,00 €
4,27%
Industrie- und Handelskammer zu Aachen
421.242,00 €
12,95%
Handwerkskammer Aachen
138.934,00 €
4,27%
Stadt Aachen
971.450,00 €
29,87%
StädteRegion Aachen
500.378,00 €
15,38%
Wirtschaftsförderungsgesellschaft für die StädteRegion Aachen
Kreis Düren
52.000,00 €
1,60%
277.867,00 €
8,54%
Kreis Heinsberg
138.934,00 €
4,27%
Sparkasse Aachen
467.815,00 €
14,38%
Sparkasse Düren
67.296,00 €
2,07%
Kreissparkasse Euskirchen
36.000,00 €
1,11%
Kreissparkasse Heinsberg
39.075,00 €
1,20%
3.075,00 €
0,09 %
3.253.000,00 €
100,00%
Fachhochschule Aachen
Summe
Die Beteiligungen der AGIT sind in der Übersicht in Teil A Nr. 4 dargestellt. Wegen der relativ geringen
Bedeutung dieser Beteiligungen für den Kreis Euskirchen wird hier auf eine eingehende Berichterstattung verzichtet (s. Teil A Nr. 3).
D) Wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen
Für Aufgaben der internationalen Ansiedlungswerbung, des Regionalmarketings und der Beratung
technologieorientierter Gründer stellen die kommunalen Gesellschafter sowie die Kammern finanzielle
Zuschüsse bzw. Dienst- und Sachleistungen der AGIT zur Verfügung.
Verluste aus dem Betrieb des Technologiezentrums Aachen (TZA) und des Medizinisch-Technischen
Zentrums (MTZ) werden bis zum Geschäftsjahr 2012 wie nachstehend beschrieben getragen:
• Für den 1. Bauabschnitt TZA durch die kommunalen Gesellschafter und die Kammern
• Für den 2. Bauabschnitt TZA durch die Stadt Aachen (64%) und die StädteRegion Aachen
(36%)
• Für das MTZ durch die Stadt Aachen.
Ab 2008 waren zusätzlich die folgenden Zuschüsse zu leisten (s. V 436/2008):
• für die Regionalagentur Aachen zu gleichen Anteilen durch die kommunalen Gesellschafter
(Kreis Euskirchen 20%)
• für die Regionalentwicklung entsprechend dem zugrunde gelegten Finanzierungsschlüssel
(Kreis Euskirchen: 6,74% des kommunal zu tragenden Aufwandes)
In 2013 wurde im Rahmen der beschlossenen Neuausrichtung der Gesellschaft die interne Trennung
der AGIT-Geschäftsbereiche „Technologiezentrumsmanagement“ und „Wirtschaftsförderung“ vorgenommen. Mit dieser Trennung stellt sich die Finanzierung dieser Bereiche unterschiedlich dar. Die Finanzierung des Technologiezentrumsmanagements wird bis zu einer bestimmten Höhe in die alleinige
Verantwortung der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen gestellt.
Für Aufgaben der Wirtschaftsförderung (internationale Ansiedlungswerbung, Regionalmarketing, Technologietransfer und Beratung technologieorientierter Gründer) werden nach Gesellschafteranteilen, entsprechend einer jährlich zu beschließenden Zuschussregelung, finanzielle Mittel durch die kommunalen
Gesellschafter sowie durch die Kammern zur Verfügung gestellt.
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Sonderaufgaben im Bereich der Regionalentwicklung, des Regionalmarketing und die damit im Zusammenhang stehenden Aufgabenfelder werden entsprechend eines Zuschussschlüssels von 20 % je
Gebietskörperschaft finanziert.
Die vorstehenden Regelungen wurden durch den Abschluss einer entsprechenden Gesellschaftervereinbarung, welche mit der Änderung des Gesellschaftsvertrages verbunden war, getroffen (Beschluss
des Kreistages vom 09.10.2013, V 59/2013).
Die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages und der Vereinbarung der AGIT-Gesellschafter
erfolgte am 29.11.2013. Die Regelungen der Gesellschaftervereinbarung gelten vom 01.01.2013 zunächst bis zum 30.06.2019.
E) Zusammensetzung der Organe
a) Gesellschafterversammlung: je 1 € Kapitalbeteiligung 1 Stimme
b) Aufsichtsrat: Insgesamt 17 Sitze (Stimmen), davon 1 Kreis Euskirchen
c) Geschäftsführung
a) Vertreter des Kreises in der Gesellschafterversammlung
Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied:
Stellvertreter (gebundene Vertretung):
Johannes Esser (CDU)
bis 24.06.2014
Landrat Günter Rosenke
bis 24.06.2014
Franz Cremer (SPD)
ab 25.06.2014
Hans Peter Wasems (CDU)
ab 25.06.2014
b) Vertreter des Kreises im Aufsichtsrat
Landrat Günter Rosenke
c) Geschäftsführung
Dr. Helmut Greif
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Stellvertreter: AV Manfred Poth
Stellvertreter: Franz Cremer (SPD)
bis 24.06.2014
ab 25.06.2015
4. Technik-Agentur Euskirchen GmbH (TAE)
In den Erken 7
53881 Euskirchen-Euenheim
Internet: http://www.tae-gmbh.de/
A) Ziele der Beteiligung
Gegenstand des Unternehmens ist die Verbesserung der Wirtschaftsstruktur des Kreises Euskirchen
durch die Errichtung und den Betrieb einer Technik-Agentur. Hierzu gehören insbesondere das Angebot
von Beratungsleistungen für Existenzgründer, Technologietransfermaßnahmen und Betriebsansiedlungen sowie das Angebot und die Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen im Bereich innovativer
Technologien.
B) Erfüllung des öffentlichen Zwecks
Auszug aus der aufgabenkritischen Untersuchung des Kreises im Jahre 2003:
„1. Ist die Beteiligung zur Aufgabenerfüllung des Kreises erforderlich?
Ja. Mit der Rechtsform einer GmbH soll die TAE das Leistungsangebot des öffentlich-rechtlich organisierten BZE, der Wirtschaftsförderung des Kreises und der Aachener Gesellschaft für Innovation und
Technologietransfer sinnvoll ergänzen. Die TAE ist originär technisch bzw. technologisch ausgerichtet.
So zählt zu den Schwerpunkten der Beratungen der Technologietransfer (Informationen zu neuen
Technologien und Fördermitteln, Vermittlung von Technologieexperten, Entwicklung und Einführung
von Neuerungen), die Vermittlung von Verbundprojekten und das Durchführen von Qualifizierungsmaßnahmen bis hin zu firmenspezifischer Qualifizierung.
2. Können die von der Beteiligung wahrgenommenen Aufgaben entfallen oder reduziert werden?
Auf Grund der engen organisatorischen Verbindung zwischen BZE und TAE GmbH sind die Aufgabeninhalte beider Einrichtungen in gegenseitiger Abgrenzung und in Abgrenzung zu anderen Dienstleistern
zu überprüfen und es ist festzustellen, ob die Einrichtungen mit ihrem Dienstleistungsangebot in dem
beabsichtigten Maß angenommen werden (Siehe auch Ausführungen zur Mitgliedschaft BZE).
3. Kann die Beteiligung veräußert werden?
Gemäß § 6 des TAE Gesellschaftsvertrags vom 19.09.1994 kann der Kreis Euskirchen seit dem
31.12.2004 mit halbjährlicher Frist zum Schluss eines Geschäftsjahres seinen Austritt erklären. Der Geschäftsanteil des Kreises Euskirchen kann von der Gesellschaft unter Beachtung der Bestimmungen
des GmbHG erworben oder eingezogen werden. Der ausscheidende Gesellschafter erhält als Vergütung den Buchwert seiner Einlage, maximal jedoch denn Nennwert seiner geleisteten Stammeinlage. Im
Übrigen sind weitere Regelungen des Gesellschaftsvertrages zu beachten. Gemäß § 5 des Gesellschaftsvertrages bedarf diese Abtretung zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung aller Gesellschafter.
4. Kann die Aufgabe in anderer Organisationsform (besser) wahrgenommen werden?
Nein. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand (Koblenz) hat in ihrer Stellungnahme vom Juli 2004 herausgearbeitet, dass die Organisationsform des Zweckverbandes für die Wahrnehmung der hoheitlichen Aufgaben und in Abgrenzung zu den Aufgaben und der Rechtsform der TAE
GmbH sinnvoll ist. Dabei stellt die Mittelrheinische Treuhand (Koblenz) insbesondere darauf ab, dass
sich die Angebote von BZE und TAE GmbH sinnvoll ergänzen und, da die Geschäftsführung für beide
Organisationsformen in einer Hand liegt, das Angebot je nach Qualifizierungsart, -inhalt, -zielrichtung
und –förderung von der einen oder der anderen Organisationsform vorgehalten werden kann.
5. Bestehen Erfüllungsdefizite bei der Aufgabenerledigung? Nein.
6. Sind zusätzliche Leistungsanforderungen an die Beteiligung absehbar? Nein.
Abschlussbewertung:
TAE GmbH und das BZE sind organisatorisch eng verbunden. Auf Grund der Tatsache, dass nunmehr
auch private Qualifizierungsträger Angebote zur Berufsbildung erstellen, sollte in einer Prüfung festgestellt werden, ob das Angebot der TAE GmbH weiterhin aufrecht erhalten werden muss. Ggf. ist in Verbindung mit dem BZE auch für die TAE GmbH eine Entwicklungsstrategie auszuarbeiten, die die Position der Einrichtung transparent und nachvollziehbar aufzeigt und deren wirtschaftliche Zukunft beleuchtet.“
Der Bericht über die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung ist in Teil C beigefügt.
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C) Beteiligungsverhältnisse
Gesellschafter
Kreis Euskirchen
Kreissparkasse Euskirchen
Industrie- und Handelskammer zu Aachen
Handwerkskammer Aachen
Zweckverband Berufsbildungszentrum Euskirchen
Aachener Gesellschaft für Innovation und Technologietransfer (AGIT) mbH
Summe
Stammkapital
13.293,59 €
5.112,92 €
1.789,52 €
1.789,52 €
Anteil
52,00 %
20,00 %
7,00 %
7,00 %
1.789,52 €
7,00 %
1.789,52 €
25.564,59 €
7,00 %
100,00 %
D) Wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen
Der Defizitausgleich erfolgt durch Betriebskostenzuschüsse von maximal 30.000 € jährlich und wird
entsprechend der Geschäftsanteile von allen Gesellschaftern getragen (beschränkte Nachschusspflicht). Ab dem Jahr 2009 erklärten die Gesellschafter ihre Bereitschaft, einen Verlust von max. 85.500
€ entsprechend ihrer Gesellschafteranteile auszugleichen.
Aufgrund der Änderung des Gesellschaftsvertrages vom 20.11.2014 werden die Bestimmungen zur Finanzierung der Gesellschaft nun auch im Gesellschaftsvertrag festgelegt. Die Finanzierung erfolgt
durch die Gesellschafter nach den Anteilen der Stammkapitaleinlagen. Die sich aus dem Wirtschaftsplan ergebenden Finanzierungsanteile werden im Voraus an die Gesellschaft gezahlt. Etwaig verbleibende Fehlbeträge sind bis zum Ende des Folgejahres auszugleichen. Eventuell zu viel gezahlte Beträge verbleiben in der Gesellschaft. Die Einzahlungsverpflichtung einschließlich Verlustübernahme wird
auf den jährlichen Betrag von insgesamt 85.500 € begrenzt (V 45/2014).
E) Zusammensetzung der Organe
a) Gesellschafterversammlung (11 Mitglieder, je 255,65 € Geschäftsanteil 1 Stimme)
b) Geschäftsführung
a) Vertreter des Kreises in der Gesellschafterversammlung
Der Kreis wird gem. § 8 (5) des Gesellschaftsvertrages durch Herrn Landrat Günter Rosenke (geborenes Mitglied) und vier weitere Mitglieder vertreten:
ordentliche Mitglieder:
bis 24.06.2014
1. Günter Weber (Stimmführer)
2. Hans-Erhard Schneider
3. Stefanie Seidler
4. Hans Reiff
Stellvertreter/innen:
CDU
CDU
SPD
FDP
Bernd Kolvenbach
Clas Kohlheyer
Heinrich Hettmer
Volker Kindler
CDU
CDU
SPD
FDP
ab 25.06.2014
1. Hans-Erhard Schneider (Stimmführer)
2. Karsten Stickeler
3. Heinrich Hettmer
4. Dirk van Meenen
CDU
CDU
SPD
FDP
Clas Kohlheyer
Franz-Josef Nießen
Stefanie Seidler
Hans Reiff
CDU
CDU
SPD
FDP
b) Geschäftsführung
Zum 30.06.2014 wurde Frau Maria Breuer als Geschäftsführerin abberufen und Herr Michael Franssen
ab 01.07.2014 zum Interimsgeschäftsführer bestellt.
nachrichtlich:
Zum 01.07.2015 wurde Herr Jochen Kupp zum Geschäftsführer bestellt und Herr Michael Franssen
zum gleichen Zeitpunkt als Interimsgeschäftsführer abberufen.
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5. Euskirchener Gemeinnützige Baugesellschaft mbH (EUGEBAU)
Kirchstr. 5
53879 Euskirchen
Internet: http://www.eugebau.de/
A) Ziele der Beteiligung
Gegenstand der Einrichtung ist vorrangig eine sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung
der breiten Schichten der Bevölkerung. Die EUGEBAU errichtet, betreut, bewirtschaftet und verwaltet
Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen, darunter Eigenheime und Eigentumswohnungen. Sie
führt ihre Geschäfte nach den Grundsätzen der Wohnungsgemeinnützigkeit im Sinne des Gesellschaftsvertrages. Damit liegt kommunalrechtlich ein öffentlicher Zweck im Sinne des § 107 Abs. 2 Nr. 3
in Verbindung mit § 8 Abs. 1 GO vor.
B) Erfüllung des öffentlichen Zwecks
Auszug aus der aufgabenkritischen Untersuchung des Kreises im Jahre 2003:
„1. Ist die Beteiligung zur Aufgabenerfüllung des Kreises erforderlich?
Nein. Die Aufgabe der Wohnungsversorgung muss nicht über eine Beteiligung sichergestellt werden.
2. Können die von der Beteiligung wahrgenommenen Aufgaben entfallen oder reduziert
werden? Ja.
3. Kann die Beteiligung veräußert werden?
Die Geschäftsanteile an der EGB können mit Zustimmung des Aufsichtsrates veräußert bzw. abgetreten werden (§ 4 des Gesellschaftervertrages). Es kann unterstellt werden, dass der Aufsichtsrat immer
dann seine erforderliche Zustimmung erteilt, wenn die Interessen der Gesellschaft durch die Übertragung des Geschäftsanteils in hinreichendem Umfang gewahrt bleiben, d. h. wenn der potenzielle Erwerber der Geschäftsanteile den im Gesellschaftsvertrag festgelegten Gesellschaftszweck genauso gut
verwirklichen könnte wie der Kreis Euskirchen.
4. Kann die Aufgabe in anderer Organisationsform (besser) wahrgenommen werden? entfällt
5. Bestehen Erfüllungsdefizite bei der Aufgabenerledigung? entfällt
6. Sind zusätzliche Leistungsanforderungen an die Beteiligung absehbar? entfällt
Abschlussbewertung:
Die Anteile des Kreises an der Euskirchener Gemeinnützigen Baugesellschaft mbH (EGB) können generell veräußert bzw. abgetreten werden. Über die Veräußerungsmöglichkeiten hat der Kreistag bereits
in seiner Sitzung am 02.04.2003 (Haushaltsplanberatung) sowie anschließend in nichtöffentlichen Sitzungen (siehe V 224/2003, Sitzungen des Kreistages vom 08.10.2003 und 23.06.2004) beraten. Das
Thema ist anlässlich der Haushaltsplanberatungen 2005 erneut aufzugreifen (Beschluss des Kreistages
vom 23.06.2004).“
Der Kreistag hat in der Sitzung vom 18.12.2006 zu A100/2006 folgende Beschlüsse gefasst:
„1. Die durch die Verwaltung vorgesehene Heranziehung von angenommenen Erlösen aus dem Verkauf der Anteile des Kreises an der Euskirchener gemeinnützigen Baugesellschaft zum Ausgleich des
Haushaltsentwurfes 2007 wird gestrichen.
2. Die vom Kreistag entsandten Mitglieder des Aufsichtsrates der EUGEBAU werden beauftragt, ein
ergebnisoffenes externes Organisationsgutachten hinsichtlich der künftigen Unternehmensausrichtung
der Gesellschaft in Auftrag zu geben. Dabei ist unter anderem die Frage zu untersuchen, welchen höheren unmittelbaren und mittelbaren Nutzen der Kreis aus einer Weiterführung einer Beteiligung erzielen kann. Diese Untersuchung soll zeitlich so angelegt werden, dass der Kreistag in die Lage versetzt
wird, einen fundierten Beschluss über die weitere Beteiligung an der EugeBau in der zweiten Jahreshälfte 2007 herbeiführen zu können.“
Zur Erfüllung des öffentlichen Zweckes nimmt die Geschäftsführung im Lagebericht (Teil C) Stellung.
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C) Beteiligungsverhältnisse
Gesellschafter
Kreis Euskirchen
Kreisstadt Euskirchen
Stadt Mechernich
Stadt Zülpich
Gemeinde Weilerswist
Bauinnung des Kreises Euskirchen
Volksbank Euskirchen
Eigene Anteile
5 private Gesellschafter
Summe
Stammkapital
1.079.850,00 €
1.507.420,00 €
2.070,00 €
6.210,00 €
2.070,00 €
5.290,00 €
2.530,00 €
2.760,00 €
2.300,00 €
2.610.500,00 €
Anteil
41,37 %
57,74 %
0,08 %
0,24 %
0,08 %
0,20 %
0,10 %
0,11 %
0,08 %
100,00 %
D) Wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen
Aus dem Jahresüberschuss abzüglich eines Verlustvortrages ist bei der Aufstellung der Bilanz eine
Rücklage zu bilden. In diese sind mindestens 10% des Jahresergebnisses einzustellen, bis die Hälfte
des Stammkapitals erreicht oder wieder erreicht ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses entscheidet der Aufsichtsrat nach Beratung mit der Geschäftsführung über die Bildung einer Bauerneuerungsrücklage und beschließt über Einstellung und Entnahme. Der Bilanzgewinn kann unter die Gesellschafter als Gewinnanteil verteilt, zur Bildung von anderen Gewinnrücklagen verwandt oder auf neue
Rechnung vorgetragen werden. Der ausgeschüttete Gewinnanteil soll in der Regel 4% der Einzahlungen der Gesellschafter auf die Stammeinlage nicht übersteigen (für den Kreis Euskirchen 43.194 €).
Wird ein Bilanzverlust ausgewiesen, so hat die Gesellschafterversammlung über die Verlustabdeckung
zu beschließen.
E) Zusammensetzung der Organe
a) Gesellschafterversammlung (je 10 € Geschäftsanteil 1 Stimme)
b) Aufsichtsrat (12 Mitglieder)
c) Geschäftsführer
a) Vertreter des Kreises in der Gesellschafterversammlung
Ordentliches Mitglied:
bis 24.06.2014
Ingrid Berners
Stellvertreter:
CDU
Heinrich Hettmer
SPD
ab 25.06.2014
Stefan Schmitz
SPD
Hans-Erhard Schneider
CDU
b) Vertreter des Kreises im Aufsichtsrat
Geborenes Mitglied
Landrat Günter Rosenke
Stellvertreter: AV Manfred Poth
Ordentliche Mitglieder:
bis 24.06.2014
1. Hans-Josef Engels
2. Bernd Kolvenbach
3. Franz Albert Groß
4. Norbert Häger
CDU
CDU
FDP
SPD
ab 25.06.2014
1. Hans-Josef Engels
2. Bernd Kolvenbach
3. Norbert Häger
4. Ellen Mende
CDU
CDU
SPD
B 90/Grüne
c) Geschäftsführer
Oliver Knuth
Seite 22
6. Konzern Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH (KKM)
6.1 Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH (KKM)
St. Elisabeth-Straße 2 – 6
53894 Mechernich
Internet: http://www.kkhm.de/
A) Ziele der Beteiligung
Gegenstand der KKM ist die Förderung der Gesundheitspflege und Altenhilfe. Dieser Zweck wird auf
dem Gebiet des Kreises Euskirchen insbesondere verwirklicht durch die Erbringung von vollstationären,
teilstationären und ambulanten medizinischen Leistungen, die Bereitstellung und Erbringung von Pflege-, Versorgungs- und Betreuungsleistungen für alte Menschen sowie die Erbringung aller damit zusammenhängenden Dienstleistungen.
Somit liegt der öffentliche Zweck in der sozialen Betreuung der Einwohner gemäß § 6 KrO, sodass ein
wichtiges Interesse des Kreises nach § 108 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 107 Abs. 2 Nr. 2 GO gegeben ist.
B) Erfüllung des öffentlichen Zwecks
Auszug aus der aufgabenkritischen Untersuchung des Kreises im Jahre 2003:
„1. Ist die Beteiligung zur Aufgabenerfüllung des Kreises erforderlich?
Nicht erforderlich, aber sinnvoll. Die Vorhaltung mindestens eines Krankenhauses im Kreisgebiet ist im
Interesse der Einwohner erforderlich, allerdings ist diese Vorhaltung nicht zwingend über ein eigenes
Krankenhaus (bzw. die Mehrheitsbeteiligung an einer entsprechenden Gesellschaft) sicherzustellen.
Nach § 1 Abs. 2 Krankenhausgesetz NRW (KHG NRW) ist die Sicherstellung der Krankenversorgung in
Krankenhäusern eine öffentliche Aufgabe des Landes. Gemeinden und Gemeindeverbände wirken
nach Maßgabe des Krankenhausgesetzes NRW dabei mit. Krankenhausträger sind nach § 1 Abs. 3
KHG NRW in der Regel freie gemeinnützige, kommunale, private Träger und das Land. Falls sich kein
anderer geeigneter Träger findet, sind Gemeinden und Gemeindeverbände verpflichtet, Krankenhäuser
zu errichten und zu betreiben. Die stationäre Krankenversorgung ist im Kreisgebiet sichergestellt, die
gegenwärtige Struktur mit 3 Krankenhäusern ist als bedarfsgerecht anzusehen. Dies ist zuletzt durch
die weitgehend abgeschlossene Krankenhausplanung bestätigt worden. Letzten Endes ist im Kreis
Euskirchen eine Trägerpluralität, die auch unter Wettbewerbsgesichtspunkten durchaus Vorteile bietet,
realisiert: Neben den kirchlichen Krankenhäusern in Schleiden und Euskirchen wird die mit kommunalen Gesellschaftern strukturierte Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH (KKM) vorgehalten. Über die
(Mit-)Trägerschaft eines eigenen Krankenhauses hat der Kreis Euskirchen unmittelbar die Möglichkeit,
die für die medizinische Versorgung der Bevölkerung notwendigen Strukturen und Leistungsangebote
im medizinischen Bereich vorzuhalten. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass in der jüngeren Vergangenheit immer wieder private oder auch freigemeinnützige Krankenhausträger ihren Betrieb einstellen mussten. Bei Gebietskörperschaften, die mit derartigen Betriebsaufgaben konfrontiert werden, kann
durchaus eine nicht unerhebliche Reduzierung des Leistungsangebotes für die eigene Bevölkerung
verbunden sein. Darüber hinaus ist der Kreis Euskirchen über die KKM in der Lage, auch bei nicht von
vorneherein rentablen Aufgabenerfüllungen Leistungsangebote in entsprechenden Regionen des Kreises Euskirchen zu schaffen. Dies betrifft vor allem die Versorgung älterer Menschen in und am Schloss
Schleiden, die neue Struktur des St. Antonius Krankenhauses Schleiden, aber auch die Schaffung des
Geriatrischen Zentrums sowie des ambulanten OP-Zentrums Zülpich.
2. Können die von der Beteiligung wahrgenommenen Aufgaben entfallen oder reduziert werden?
Nein. Die Vorhaltung eines Krankenhauses im Kreisgebiet in kommunaler Trägerschaft ist im Interesse
der Einwohner erforderlich. Als Folge der demographischen Entwicklung und des medizinischen Fortschritts ist mit einer wachsenden Nachfrage nach medizinischen Leistungen zu rechnen. Ansonsten
siehe Antwort zur Frage 1.
3. Kann die Beteiligung veräußert werden?
Ja. Eine Übertragung des Gesellschaftsanteils wäre allerdings nur an den verbleibenden Gesellschafter
(Stadt Zülpich) und nur mit dessen Zustimmung (§ 6 des Gesellschaftsvertrages) möglich. Eine entsprechende Realisierungsmöglichkeit erscheint zweifelhaft.
4. Kann die Aufgabe in anderer Organisationsform (besser) wahrgenommen werden?
Nein. Die Organisationsform einer GmbH ist für diese Aufgabenstellung gut gewählt.
5. Bestehen Erfüllungsdefizite bei der Aufgabenerledigung?
Nein. Wie den Prüfungsberichten für das Jahr 2003 zu entnehmen ist, ist die KKM GmbH sowohl unter
Beachtung leistungsmäßiger Kriterien als auch unter Zugrundelegung von wirtschaftlichen Anforderungen als gesundes und stabiles Gesundheitsunternehmen zu bezeichnen. Trotz der nicht zuletzt auf Anlaufsituationen zurückzuführenden Verluste bei verschiedenen Tochtergesellschaften ist auch das Konzernergebnis im Jahre 2003 - wie in den Vorjahren - positiv.
Wie im Lagebericht des Konzern ausgeführt, werden die Einrichtungen des Liebfrauenhofes Schleiden
auch im Jahre 2004 ein negatives Ergebnis nicht vermeiden können. Ergebnisbelastend wirkt sich zum
Seite 23
einen aus, dass die bis längstens 30. Juni 2005 vereinbarten Investitionskostenentgelte keine volle Refinanzierung der entsprechenden Kosten ermöglichen. Neben der Deckungslücke bei den Investitionskosten ist die Situation, dass im Haus St. Josef aufgrund der vorgegebenen Betriebsgröße kein betriebswirtschaftlich adäquates Ergebnis zu erreichen ist, zu berücksichtigen. Mit der Neustrukturierung
der Wohnbereiche unter Berücksichtigung des Ersatzneubaus auf dem Sportplatzgelände werden spätestens nach Fertigstellung des Neubaus alle Verlustquellen beseitigt werden können.
Bei der Ambulantes OP-Zentrum Zülpich GmbH wird in diesem Jahr die Inanspruchnahme schon auf
über 1.000 Patienten steigen. Ein ausgeglichenes Ergebnis wird aber erst bei über 2.000 Patienten zu
erreichen sein. Um dieses Ziel zu erreichen, wird seitens der Geschäftsführung ein Zeitraum von 2-3
Jahren veranschlagt.
Die Geriatrisches Zentrum Zülpich GmbH ist eine Gesellschaft, die sich aufgrund der geringen Größe
der einzelnen Leistungsangebote immer im Bereich +/- Null bewegen wird. Für das Jahr 2004 ist festzuhalten, dass aufgrund einer positiven Entwicklung in den Monaten ab März 2003 im Hauptumsatzbereich „Geriatrische Rehabilitation“ das erste Halbjahr 2004 mit einem ausgeglichenen Ergebnis abgeschlossen hat. Sofern diese Entwicklung anhält, ist für das Jahr 2004 zumindest mit einem ausgeglichenen Ergebnis zu rechnen.
Den vorstehenden Ausführungen Rechnung tragend, ist davon auszugehen, dass bei den genannten
Tochtergesellschaften auch auf Dauer keine größeren Ergebnisbeiträge zu erwarten sind. Allerdings
werden ausgeglichene Ergebnisse angestrebt und auch als realistisch angesehen. Die Leistungsangebote der Tochtergesellschaften sind wichtig für die Attraktivität des Gesamtverbundes KKM GmbH. Auf
mittlere Sicht werden Gesundheitsunternehmen nur dann erfolgreich agieren können, wenn sie umfassende Leistungsangebote in der akuten Krankenhausversorgung, in der Rehabilitation, in der Altenpflege und im ambulanten Sektor darstellen können und sie damit als regionales Dienstleistungsunternehmen wahrgenommen werden. Der Aufbau der Leistungsketten ermöglicht es, den Patienten ein umfassendes Leistungsangebot zu bieten.
6. Sind zusätzliche Leistungsanforderungen an die Beteiligung absehbar?
Ja. Die Vergütung der Krankenhausbehandlung erfolgt seit dem 01.01.2003 komplett über so genannte
DRG-Fallpauschalen. In den Prüfungsberichten kommt zum Ausdruck, dass die KKM GmbH gut für diese Anforderungen gewappnet ist. Darüber hinaus sind die Kompetenzen und die Managementstrukturen im Gesamtverbund so ausgestaltet, dass den sicherlich nicht einfachen Veränderungen in den
Rahmenbedingungen erfolgreich begegnet werden kann.
Abschlussbewertung:
Für die stationäre Krankenhausversorgung ist die Vorhaltung eines eigenen Krankenhauses bzw. die
Beteiligung an der KKM GmbH nicht zwingend vorgeschrieben. Ob überhaupt eine Veräußerung realisiert werden kann, ist derzeit zu bezweifeln. Bei der Beurteilung etwaiger Veräußerungsüberlegungen
sind die unter Frage 1 aufgeführten Argumente in die Abwägung einzubeziehen.“
Der Bericht über die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung ist in Teil C beigefügt.
C) Beteiligungsverhältnisse
Die Beteiligungsverhältnisse stellen sich wie nachstehend dar:
Gesellschafter
Stammkapital
Kreis Euskirchen
511.500,00 €
Stadt Zülpich
153.500,00 €
Summe
665.000,00 €
Anteil
76,92 %
23,08 %
100,00 %
Beteiligungen und verbundene Unternehmen der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH s. Nr. 6.2.
D) Wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen
Die Gesellschaft ist lt. Gesellschaftsvertrag gemeinnützig tätig. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln
der Gesellschaft erhalten. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft
fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Seit der Änderung des Gesellschaftsvertrages am 15.07.2010 sind die Gesellschafter nicht mehr verpflichtet, Jahresfehlbeträge bis zu einer bestimmten Höhe oder unbegrenzt auszugleichen.
E) Zusammensetzung der Organe
a) Gesellschafterversammlung (13 Mitglieder, davon 10 Vertreter des Kreises Euskirchen)
b) Verwaltungsrat (11 Mitglieder, davon 8 Vertreter des Kreises Euskirchen)
c) Geschäftsführung
Seite 24
a) Vertreter des Kreises in der Gesellschafterversammlung
bis 24.06.2014
1. Günter Rosenke
Landrat
2. Manfred Schmitz (Stimmführer)
CDU
3. Maria Zibell
CDU
4. Ingrid Berners
CDU
5. Günther Schulz
CDU
6. Stefanie Seidler
SPD
7. Hans Schmitz
SPD
8. Nathalie Konias
B 90/Grüne
9. Dr. Manfred Wolter
skB/FDP
10. Wulf-Dietrich Simon
UWV
ab 25.06.2014
1. Günter Rosenke
2. Rita Gerdemann
3. Rudi Mießeler
4. Hans-Peter Wasems (Stimmführer)
5. Leo Wolter
6. Heinrich Hettmer
7. Hans Schmitz
8. Dr. Manfred Wolter
9. Nathalie Konias
10. Dr. Klaus Jeck
Landrat
CDU
CDU
CDU
CDU
SPD
SPD
skB/FDP
B 90/Grüne
AfD
b) Vertreter des Kreises im Verwaltungsrat
Ordentliche Mitglieder
bis 24.06.2014
1. Günter Rosenke
Landrat
2. Josef Reidt (Vorsitzender)
CDU
3. Josef Carl Rhiem
CDU
4. Günther Schulz
CDU
5. Karl Vermöhlen
SPD
6. Winfried Hergarten
SPD
7. Hans Reiff
FDP
8. Wulf-Dietrich Simon
UWV
Manfred Poth
Hans Peter Wasems
Dr. Sabine Dirhold
Matthias Vogelsberg
Hans Schmitz
Stefanie Seidler
Volker Kindler
Dr. Dieter Pesch
AV
CDU
CDU
CDU
SPD
SPD
FDP
UWV
ab 25.06.2014
1. Günter Rosenke
2. Josef Reidt (Vorsitzender)
3. Günther Schulz
4. Ute Stolz
5. Karl Vermöhlen
6. Wolfgang Heller
7. Hans Reiff
8. Nathalie Konias
Manfred Poth
Dirk Jahr
Ursula Beul
Dr. Sabine Dirhold
Heinrich Hettmer
Andreas Schulte
Frederik Schorn
Angela Kalnins
AV
CDU
CDU
CDU
SPD
SPD
FDP
B 90/Grüne
Landrat
CDU
CDU
CDU
SPD
SPD
FDP
B 90/Grüne
Stellvertreter/innen (gebundene Vertretung)
c) Geschäftsführung
Dr. Hans Rossels, Hauptgeschäftsführer
Dipl. Kfm. Manfred Herrmann, Geschäftsführer Verwaltung & Logistik
Dipl. Kfm. Hermann Gemke, Geschäftsführer Finanzen
Der Hauptgeschäftsführer der KKM GmbH, Herr Dr. Hans Rossels, vertritt diese in den Gesellschafterversammlungen der Tochtergesellschaften. Er muss lt. Beschluss des Verwaltungsrates dabei im Innenverhältnis dessen Zustimmung einholen.
Seite 25
6.2
Beteiligungen der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH (KKM)
Die KKM GmbH und ihre Tochterunternehmen sind innerhalb einer Konzernstruktur und im Rahmen
des Leistungsaustauschs eng miteinander verbunden. Die Berichterstattung erfolgt hier zusammengefasst für alle Gesellschaften innerhalb des Konzerns.
Die Unternehmensgruppe der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH bietet ein breites Spektrum an stationären und ambulanten Versorgungs- und Behandlungsformen für die Menschen im Kreis Euskirchen
und der Eifel. Das Leistungsangebot reicht von Prävention, Beratung, stationärer, teilstationärer und
ambulanter Behandlung im akuten Krankheitsfall, Durchführung von Rehabilitationsmaßnahmen bis hin
zur Unterbringung in den verschiedenen Wohn- und Pflegeformen innerhalb der Konzerngesellschaften.
Folgende Konzerngesellschaften sind unter Mehrheitsbeteiligung der Kreiskrankenhaus Mechernich
GmbH in das Leistungsspektrum des Konzerns eingebunden:
A) Ziele der Beteiligungen
Geriatrisches Zentrum Zülpich GmbH
Betrieb einer geriatrischen Rehabilitation unterhalb der Akutgeriatrie sowie einer Kurzzeitpflege und
Vermietung betreuter Altenwohnungen. Betrieb und Unterhaltung der Altenpflegeeinrichtung Barbarahof
Mechernich und des MVZ am Kreiskrankenhaus Mechernich.
AmbuMed GmbH
Betrieb eines Zentrums zur Durchführung ambulanter Operationen in Zülpich sowie die Erbringung aller
damit zusammenhängenden Dienstleistungen. Träger des MVZ an der Olefmündung in Gemünd.
VIVANT – Ihr Pflegedienst im Kreis Euskirchen gGmbH
Betrieb, Unterhaltung und Verwaltung von Einrichtungen der ambulanten Pflege innerhalb des Gebietes
des Kreises Euskirchen sowie die Erbringung aller damit zusammenhängenden Dienstleistungen.
Liebfrauenhof Schleiden GmbH
Betrieb von Einrichtungen der Altenhilfe und -betreuung in Schleiden und Zülpich.
St. Antonius Krankenhaus Schleiden gGmbH
Betrieb, Unterhaltung und Verwaltung von Einrichtungen der Krankenversorgung innerhalb des Gebietes des Kreises Euskirchen sowie die Erbringung aller damit zusammenhängenden Dienstleistungen.
KKM Servicegesellschaft mbH
Erbringung von Serviceleistungen gegenüber der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH und den mit ihr
verbundenen Unternehmen; Serviceleistungen in dem Sinne sind Übernahme von Verwaltungsaufgaben, EDV, Einkauf, Speisenversorgung und Gebäudereinigung.
KKM Gebäudedienste GmbH
Erbringung von Gebäudereinigungsleistungen gegenüber der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH und
den mit ihr verbundenen Unternehmen.
Zum 01.01.2014 hat die Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH durch die Übernahme von 44,33 % der
Geschäftsanteile der Caritas Trägergesellschaft West gGmbH (CTW) ihre Beteiligung an der St. Antonius Krankenhaus Schleiden gGmbH von bisher 49 % auf 93,33 % erhöht. Nach Umsetzung der Betriebsstättenlösung sollen bis spätestens 31.12.2015 auch die bei der CTW verbleibenden Geschäftsanteile von 6,67 % durch die Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH übernommen werden (Beschluss des
Kreistages vom 09.10.2013, V 62/2013).
nachrichtlich:
Zum 01.01.2015 erhöht sich durch die Übernahme der Geschäftsanteile der Familienpflege der Franziskusschwestern e.V. Essen der Geschäftsanteil der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH an der
Liebfrauenhof Schleiden GmbH von bislang 51 % auf 100 % (Beschluss des Kreistages vom
01.10.2014 V 44/2014).
B) Erfüllung des öffentlichen Zwecks
Das Ergebnis der aufgabenkritischen Untersuchung des Kreises im Jahre 2003 ist bei der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH in Teil B 6.1 dargestellt.
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C) Beteiligungsverhältnisse
a) Geriatrisches Zentrum Zülpich GmbH
Gesellschafter
Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH
Eifelhöhen-Klinik AG Nettersheim-Marmagen
Summe
Stammkapital
5.361.000,00 €
343.000,00 €
5.704.000,00 €
Anteil
93,99 %
6,01 %
100,00 %
zu a) Schloß Schleiden Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH
Gesellschafter
Stammkapital
Geriatrisches Zentrum Zülpich GmbH
13.804,87 €
3 private Gesellschafter
13.804,89 €
Summe
27.609,76 €
Anteil
50,00 %
50,00 %
100,00 %
Schloß Schleiden Immobilien GmbH & Co. KG
Komplementärin: Schloß Schleiden Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH (ohne Kapitaleinlage)
Kommanditisten
Kommanditkapital*
Anteil
24 private Kommanditisten, insgesamt:
1.407.393,42 €
100,00 %
Summe
1.407.393,42 €
100,00 %
*Bilanzwert 31.12.2014
b) Liebfrauenhof Schleiden GmbH
Gesellschafter bis 31.12.2014
Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH
Familienpflege der Franziskusschwestern e.V. Essen
Summe
Stammkapital
51.000,00 €
49.000,00 €
100.000,00 €
Anteil
51,00 %
49,00 %
100,00 %
nachrichtlich:
Gesellschafter ab 01.01.2015
Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH
Summe
Stammkapital
100.000,00 €
100.000,00 €
Anteil
100,00 %
100,00 %
c) St. Antonius Krankenhaus Schleiden gGmbH
Gesellschafter
Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH
Caritas-Trägergesellschaft West gGmbH
Summe
Stammkapital
28.000,00 €
2.000,00 €
30.000,00 €
Anteil
93,33 %
6,67 %
100,00 %
d) AmbuMed- Gesellschaft für ambulante Dienstleistungen mbH
Gesellschafter
Stammkapital
Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH
25.000,00 €
Summe
25.000,00 €
Anteil
100,00 %
100,00 %
e) KKM Servicegesellschaft mbH
Gesellschafter
Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH
Summe
Stammkapital
25.000,00 €
25.000,00 €
Anteil
100,00 %
100,00 %
zu e) KKM Gebäudedienste GmbH
Gesellschafter
KKM Servicegesellschaft mbH
Summe
Stammkapital
25.000,00 €
25.000,00 €
Anteil
100,00 %
100,00 %
f) VIVANT - Ihr Pflegedienst im Kreis Euskirchen – gGmbH
Gesellschafter
Stammkapital
Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH
12.750,00 €
Arbeiterwohlfahrt Regionalverband Rhein-Erft-Eus6.150,00 €
kirchen e.V.
Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Euskirchen
6.150,00 €
e.V.
Summe
25.050,00 €
Anteil
50,90 %
24,55 %
24,55 %
100,00 %
Seite 27
D) Wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen
Die Ergebnisverwendung wird auf Vorschlag der Geschäftsführung und ggf. nach Genehmigung des
Beirats bzw. Aufsichtsrates durch die Gesellschafterversammlung beschlossen.
Bei St. Antonius Krankenhaus Schleiden gGmbH und VIVANT gGmbH: Die Gesellschaft ist lt. Gesellschaftsvertrag gemeinnützig tätig. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Es darf keine
Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig
hohe Vergütungen begünstigt werden.
Durch notariellen Vertrag ist die Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH – als Nachfolgerin der ehemals
beteiligten St. Antonius-Betreibergesellschaft – verpflichtet, die Verluste der Liebfrauenhof Schleiden
GmbH, soweit diese nicht auf neue Rechnung vorgetragen und aus Gewinnen der nächsten drei Jahre
ausgeglichen werden können, bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 250 T€ auszugleichen.
nachrichtlich:
Ab 2015 gilt für die Liebfrauenhof Schleiden GmbH gleiches wie für die St. Antonius Krankenhaus
Schleiden gGmbH und die VIVANT gGmbH.
Hinweis:
Im Konzern Kreiskrankenhaus Mechernich besteht eine Vielzahl von gegenseitigen Finanz- und Leistungsbeziehungen (z.B. Gesellschafterdarlehen, Personalgestellung, Mieten, Lieferungen und Leistungen), die in den Jahresabschlüssen (Teil C) und Auswertungen (Teil D.1) dargestellt sind. Eine weitergehende Aufbereitung würde den Rahmen dieses Berichtes sprengen.
E) Zusammensetzung der Organe
Der Hauptgeschäftsführer der KKM GmbH, Herr Dr. Hans Rossels, vertritt diese in den Gesellschafterversammlungen der Tochtergesellschaften. Er muss dabei lt. geltender Beschlusslage im Innenverhältnis die Zustimmung des Verwaltungsrates einholen. Im Folgenden wird daher nur die Besetzung der
sonstigen Gremien dargestellt.
a)
Geriatrisches Zentrum Zülpich GmbH
• Gesellschafterversammlung
• Beirat (6 Sitze, davon 5 von KKM besetzt)
• Geschäftsführung:
Dr. Hans Rossels
Manfred Herrmann
Hermann Gemke
Vertreter der KKM im Beirat (gem. § 9 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages):
1. Vorsitzender des Verwaltungsrates der KKM:
Josef Reidt
2. Erster stv. Vorsitzender des Verwaltungsrates der KKM:
Bürgermeister Albert Bergmann
3. Zweiter stv. Vorsitzender des Verwaltungsrates der KKM:
Josef C. Rhiem bis 12.12.2014
Zweite stv. Vorsitzende des Verwaltungsrates der KKM:
Ute Stolz
ab 13.12.2014
4. Landrat des Kreises Euskirchen:
Günter Rosenke
5. weiteres vom Verwaltungsrat KKM benanntes Mitglied:
André Heinrichs
aa) Schloß Schleiden Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH
• Gesellschafterversammlung (Vertretung der GZZ durch Geschäftsführer der KKM GmbH)
• Geschäftsführung: Dipl. Ing. Joachim Stiller, Dr. Hans Rossels
bis 31.12.2014
nachrichtlich:
Dipl. Ing. Joachim Stiller, Hermann Gemke
ab 01.01.2015
ab) Schloß Schleiden Immobilien GmbH & Co. KG
• Gesellschafterversammlung
• Geschäftsführung: Schloß Schleiden Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH
b)
Liebfrauenhof Schleiden GmbH
• Gesellschafterversammlung
• Aufsichtsrat (7 Sitze, davon 4 von KKM besetzt)
• Geschäftsführung:
Dr. Hans Rossels
Manfred Herrmann
Hermann Gemke
Seite 28
Vertreter der KKM im Aufsichtsrat der Liebfrauenhof Schleiden GmbH:
1. LR Günter Rosenke
2. Josef Reidt
3. Pastor Philipp Cuck
4. Winfried Hergarten
nachträglich
Nach dem Ausscheiden des Gesellschafters Familienpflege der Franziskusschwestern e.V. wurde der Aufsichtsrat aufgelöst.
c)
St. Antonius Krankenhaus Schleiden gGmbH
• Gesellschafterversammlung
• Geschäftsführung:
Dr. Hans Rossels
Manfred Herrmann
Hermann Gemke
d)
AmbuMed- Gesellschaft für ambulante Dienstleistungen mbH
• Gesellschafterversammlung
• Geschäftsführung:
Dr. Hans Rossels
Manfred Herrmann
Hermann Gemke
e)
KKM Servicegesellschaft mbH
• Gesellschafterversammlung
• Geschäftsführung:
Manfred Herrmann
Hermann Gemke
nachrichtlich:
Im Rahmen von Aufgabenneuorganisationen ist Herr Hermann Gemke mit Wirkung zum 31.01.2015 als
Geschäftsführer der Gesellschaft abberufen worden. Zum 01.02.2015 ist Herr Lothar Jentges zum weiteren gesamtvertretungsberechtigten Geschäftsführer bestellt worden.
ea) KKM Gebäudedienste GmbH
• Gesellschafterversammlung
• Geschäftsführung:
Manfred Herrmann
f)
VIVANT - Ihr Pflegedienst im Kreis Euskirchen - gGmbH
• Gesellschafterversammlung (Vertretung der KKM GmbH durch ihren Geschäftsführer)
• Aufsichtsrat (3 von 5 Mitgliedern werden von der KKM GmbH benannt)
• Geschäftsführung:
Dr. Hans Rossels
Manfred Herrmann
Hermann Gemke
Vertreter der KKM im Aufsichtsrat der VIVANT – Ihr Pflegedienst im Kreis Euskirchen gGmbH:
1. LR Günter Rosenke
2. Josef Reidt
3. Winfried Hergarten
bis 12.12.2014
Karl Vermöhlen
ab 13.12.2014
Seite 29
7. Radio Euskirchen GmbH & Co. KG
Rheinstraße 55
53881 Euskirchen
Internet: http://www.radioeuskirchen.de/
A) Ziele der Beteiligung
Nach § 53 des Landesmediengesetzes NW ist der l0,okale Rundfunk dem Gemeinwohl verpflichtet. Lokale Programme müssen das öffentliche Geschehen im Verbreitungsgebiet darstellen und wesentliche
Anteile an Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung enthalten. Die Veranstaltung und Verbreitung von lokalem Rundfunk im Kreis Euskirchen obliegt der „Veranstaltergemeinschaft für lokalen Rundfunk im Kreis Euskirchen e.V.“, der gem. § 62 des Landesmediengesetzes u.a. der Kreis angehört. Die
Verwaltungs- und Dienstleistungsaufgaben werden aufgrund des bestehenden Dienstleistungsvertrages
von der Hörfunk Service GmbH Köln (HSG) wahrgenommen. Die Radio Euskirchen GmbH & Co. KG ist
ein mittelbares Tochterunternehmen der M. DuMont Schauberg Expedition der Kölnischen Zeitung
GmbH & Co. KG, Köln (MDS), und damit mit allen Tochterunternehmen von MDS verbunden. Sie wird
in den Konzernabschluss der MDS einbezogen, der im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Sinn der
Beteiligung ist aus Sicht des Kreises vor allem die kommunalpolitische Einbindung des Kreises Euskirchen in den Lokalfunk.
B) Erfüllung des öffentlichen Zwecks
Auszug aus der aufgabenkritischen Untersuchung des Kreises im Jahre 2003:
„1. Ist die Beteiligung zur Aufgabenerfüllung des Kreises erforderlich?
Nein. Die Beteiligung an einer Radiogesellschaft gehört zu den freiwilligen Aufgaben.
2. Können die von der Beteiligung wahrgenommenen Aufgaben entfallen oder reduziert werden?
Siehe Frage 1.
3. Kann die Beteiligung veräußert werden?
Ja. Ob sich allerdings Interessenten für die Kommanditanteile finden lassen, dürfte fraglich sein.
4. Kann die Aufgabe in anderer Organisationsform (besser) wahrgenommen werden?
entfällt
5. Bestehen Erfüllungsdefizite bei der Aufgabenerledigung?
Ja. Die finanzielle Lage der Einheitsgesellschaft zeigt, dass die Verluste nur durch Zuschüsse des Mitgesellschafters gedeckt werden können.
6. Sind zusätzliche Leistungsanforderungen an die Beteiligung absehbar?
Nein.
Abschlussbewertung:
Da es sich bei der Beteiligung an der Radiogesellschaft um eine freiwillige Aufgabe des Kreises handelt, wäre eine Veräußerung der Anteile generell denkbar. Ob sich allerdings Interessenten für die
Kommanditanteile finden lassen, dürfte fraglich sein.“
C) Beteiligungsverhältnisse
Kommanditisten
Kreis Euskirchen
RRB Rheinische Rundfunkbeteiligungsgesellschaft mbH &
Co. KG (RRB), Köln
Summe
Einlage
127.822,97 €
Anteil
25,00 %
383.468,91 €
75,00 %
511.291,88 €
100,00 %
Die Radio Euskirchen GmbH ist Komplementärin bei der Radio Euskirchen GmbH & Co. KG. Gleichzeitig werden die Anteile an der Radio Euskirchen GmbH von der KG gehalten. Es liegt somit eine sog.
„Einheitsgesellschaft“ vor.
D) Wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen
Die Haftung des Kreises Euskirchen ist auf die Höhe des Kommanditanteils beschränkt. Verluste sind
gemäß Gesellschaftsvertrag auf dem für jeden Gesellschafter geführten Verlustvortragskonto zu verbuchen und dort mit dem Gewinn der folgenden Jahre vorab zu verrechnen. Es besteht keine Nachschusspflicht.
Der Kreistag hat am 11.06.2008 (V 419/2008) der Zuführung der auf den Kreis Euskirchen entfallenden
Gewinnanteile der Radio Euskirchen GmbH & Co. KG der Geschäftsjahre 2006 und 2007 von insgesamt 102.041,99 € zur Kapitalrücklage zugestimmt. Künftige Gewinne sollen entnommen werden, wenn
die Summe aus Kapitalanteil und Rücklage des Kreises Euskirchen mehr als 250.000 € beträgt.
Seite 30
E) Zusammensetzung der Organe
a) Gesellschafterversammlung
b) Geschäftsführung
a) Vertreter des Kreises in der Gesellschafterversammlung:
bis 24.06.2014 Markus Ramers
(SPD)
Stellvertreter: Hans-Erhard Schneider
ab 25.06.2014 Dominik Schmitz (CDU)
Stellvertreter: Emmanuel Kunz
(CDU)
(SPD)
b) Geschäftsführung
durch die Komplementärin (Radio Euskirchen GmbH)
Geschäftsführer: Dietmar Henkel, Leichlingen
Vertreter des Kreises in der Veranstaltergemeinschaft
bis 24.06.2014
1. Manfred Poth
Allgem. Vertr. d. Landrates
2. Maria Zibell
CDU
ab 25.06.2014
1. Manfred Poth
2. Stefanie Seidler
Allgem. Vertr. d. Landrates
SPD
Seite 31
8. Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang mbH
Forum Vogelsang
53937 Schleiden
Internet: http://www.vogelsang-ip.de/
A) Ziele der Beteiligung
Gegenstand des Unternehmens ist die nationalparkverträgliche, denkmalgerechte und geschichtsverantwortliche Entwicklung des Standortes „Burg Vogelsang“ gemäß dem Leitbild vogelsang ip zu einem
„Internationaler Platz im Nationalpark Eifel“. Die Gesellschaft führt die begonnene Konversion fort und
übernimmt die Steuerung der Gesamtentwicklung des Standortes unter Berücksichtigung der Interessen des Nationalparks Eifel, der Nationalparkregion und insbesondere der Kernnutzungen. Sie übernimmt folgende Aufgabenfelder:
1.
Erneuerung und Sanierung der Infrastruktur gem. der noch abzuschließenden Dienstleistungsvereinbarung zwischen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und der Gesellschaft (SEV)
• Gesamtkoordination aller Infrastrukturmaßnahmen
• Erstellung, Fortschreibung Investitionsplanung, Controlling
• Steuerung der Planungs- und Baumaßnahmen
2.
Projektentwicklung Kernnutzungen
• Mitwirkung, Beratung, Koordination der Kernnutzungen
• Erstellung von Markt- und Machbarkeitsstudien
• Entwicklung städtebaulicher Konzepte
• Erstellung von Fachgutachten
3.
Vermarktung und Marketing der außerhalb der Kernnutzung verbleibenden 90 ha
• Betreuung Markterkundungsverfahren
• Nutzer- und Investorenakquisition
• Erstellung Marketingkonzept und Koordination Maßnahmen
• Verkaufs- / Vertragsverhandlungen
• Kundenbetreuung in Planungs-, Genehmigungs- und Bauphase
• Erstellung von Markt- und Machbarkeitsstudien
• Entwicklung städtebaulicher Konzepte
• Erstellung von Fachgutachten
4.
Betrieb und Unterhalt der nicht an Dritte übertragenen Verkehrs- und Grünflächen sowie ggf. Versorgungsinfrastruktur gem. der noch abzuschließenden Dienstleistungsvereinbarung zwischen der
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und der Gesellschaft (SEV)
• Aufstellung Pflege- und Unterhaltskonzept
• Entwicklung Kosten-Umlagemodell
• Management der Dienstleistungen
5.
Entwicklung Parkmanagementkonzept für Gesamtimmobilie
• Erstellung eines Parkmanagementkonzeptes einschl. Finanzierungsplan
• Abstimmung mit Nutzern und Eigentümern
• Vorbereitung der künftigen Betreiberstruktur
Die unter den Punkten 1. und 4. angesprochene Dienstleistungsvereinbarung wurde am 10.03. /
30.03.2009 abgeschlossen.
Die Dauer der Gesellschaft ist befristet. Sie endet mit Ablauf des 31.12.2016. Die Verlängerung der
Dauer der Gesellschaft bedarf der Zustimmung von ¾ der Stimmen der Gesellschafter. Jeder Gesellschafter ist berechtigt, mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres, erstmals zum
31.12.2016, seinen Austritt aus der Gesellschaft zu erklären.
Der Kreistag hat am 09.10.2013 den Beschluss gem. V 68/2013 zur weiteren Beteiligung des Kreises
Euskirchen nach dem 31.12.2013 als Gesellschafter an der Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang mbH um bis zu fünf weitere Jahre beschlossen. Die Beschlussfassung erfolgte vorbehaltlich der
weiteren Beteiligung des Landes NRW, der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) und der übrigen kommunalen Gebietskörperschaften als Gesellschafter an der Standortentwicklungsgesellschaft
Vogelsang mbH. Nachdem die übrigen Gesellschafter der Fortführung der Gesellschaft, wenn auch
teilweise nur für zwei Jahre, zugestimmt haben, erfolgte die Änderung des Gesellschaftsvertrages am
03.12.2014
Seite 32
B) Erfüllung des öffentlichen Zwecks
Der öffentliche Zweck besteht in der Strukturentwicklung im Rahmen der Konversion der ehem. NSOrdensburg „Vogelsang“, die bis zur Gründung der Gesellschaft als Truppenübungsplatz der belgischen
Streitkräfte genutzt wurde. Die Beteiligung hat aus Sicht des Kreises Euskirchen vor allem eine strategische Bedeutung.
C) Beteiligungsverhältnisse
Gesellschafter
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Land NRW, vertreten durch: Ministerium für Bauen,
Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr (MBWSV)
Kreis Euskirchen
StädteRegion Aachen
Kreis Düren
Stadt Schleiden
Zusammen
Stammkapital
12.000 €
Anteil
33,33%
12.000 €
6.480 €
2.160 €
2.160 €
1.200 €
36.000 €
33,33%
18,00%
6,00%
6,00%
3,33%
100,00%
D) Wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen
Der Kreistag hat am 03.04.2008 beschlossen, für die Zeit vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2013 jährlich
einen finanziellen Beitrag des Kreises Euskirchen zum operativen Geschäft der "Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang GmbH" in Höhe von 81.000 € zu leisten (V 407/2008). Ferner hat der Kreistag
am 09.10.2013 für bis zu fünf weiteren Jahren die Bereitstellung eines jährlichen Finanzierungsanteils in
Höhe von 81.000 € beschlossen (V 68/2013).
E) Zusammensetzung der Organe
a) Gesellschafterversammlung
b) Aufsichtsrat (13 Mitglieder, davon 3 Kreis Euskirchen)
c) Geschäftsführung
a) Vertreter des Kreises in der Gesellschafterversammlung
Mitglied
bis 24.06.2014
1. Manfred Poth
Allg. Vertreter
2. Urban-Josef Jülich (Stimmführer)
CDU
3. Franz Cremer
SPD
ab 25.06.2014
1. Manfred Poth
Allg. Vertreter
2. Frank Weimbs (Stimmführer)
CDU
3. Franz Cremer (stv. Stimmführer)
SPD
Stellvertreter
Günter Rosenke
Ingrid Berners
Heinrich Hettmer
Landrat
CDU
SPD
Günter Rosenke
Dominik Schmitz
Markus Ramers
Landrat
CDU
SPD
b) Vertreter des Kreises im Aufsichtsrat
Mitglied
bis 24.06.2014
1. Josef Reidt
CDU
2. Manfred Poth (Vorsitzender) Allg. Vertreter
3. Uwe Schmitz
SPD
ab 25.06.2014
1. Josef Reidt
2. Manfred Poth
3. Franz Cremer
CDU
Allg. Vertreter
SPD
Stellvertreter
Günther Schulz
Günter Rosenke
Markus Ramers
CDU
Landrat
SPD
Ute Stolz
Günter Rosenke
Markus Ramers
CDU
Landrat
SPD
c) Geschäftsführung
Geschäftsführer: Thomas Fischer-Reinbach
Seite 33
9. vogelsang ip gGmbH
Forum Vogelsang
53937 Schleiden
Internet: http://www.vogelsang-ip.de/
A) Ziele der Beteiligung
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung,
Kunst und Kultur, internationaler Gesinnung, Toleranz auf allen Gebieten der Kultur, Völkerverständigung, Umwelt- und Landschaftsschutz, Denkmalschutz, regionaler Identität sowie demokratischen Gesellschaftsstrukturen. Die Gesellschaftszwecke werden verwirklicht durch die Trägerschaft von Zweckbetrieben im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Hierzu zählen
ausschließlich die Errichtung und der Betrieb eines Informations-, Ausstellungs- und Bildungszentrums
in Vogelsang, die Durchführung eines regelmäßigen Besucher- und Veranstaltungsprogramms in Vogelsang, die Durchführung von Informations- und Ausstellungsaktivitäten in Vogelsang sowie die Durchführung von Bildungsaktivitäten, die hiermit in Zusammenhang stehen.
B) Erfüllung des öffentlichen Zwecks
Kommunalrechtlich liegt eine sog. nichtwirtschaftliche Betätigung gem. § 107 Abs. 2 Nr. 2 GO vor. Der
öffentliche Zweck besteht in der wirtschaftlichen und kulturellen Betreuung der Einwohner gemäß § 6
KrO. Das wichtige Interesse des Kreises ist in diesem Zusammenhang nach § 108 Abs. 1 Nr. 2 GO gegeben.
C) Beteiligungsverhältnisse
Gesellschafter
Stammkapital
Anteil
13.650 €
7.800 €
1.950 €
1.300 €
650 €
1.300 €
50,00 %
28,57 %
7,15 %
4,76 %
2,38 %
4,76 %
650 €
2,38 %
27.300 €
100,00 %
Landschaftsverband Rheinland
Kreis Euskirchen
StädteRegion Aachen
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
Stadt Schleiden
Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens
Gesamtsumme
D) Wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen
Die Finanzierung der Aufgaben der Gesellschaft erfolgt durch die Gesellschafter nach den Anteilen ihrer
Stammkapitaleinlagen. Abweichende Regelungen bedürfen der Zustimmung sämtlicher Gesellschafter.
Die Einzahlungsverpflichtung einschließlich der Übernahme von Verlusten seitens der Gesellschafter ist
auf einen Gesamtbetrag von 0,5 Mio. € jährlich begrenzt.
E) Zusammensetzung der Organe
a) Gesellschafterversammlung
b) Aufsichtsrat (15 Mitglieder, davon 3 Kreis Euskirchen)
c) Geschäftsführung
a) Vertreter des Kreises in der Gesellschafterversammlung
Mitglied
bis 24.06.2014
1. Manfred Poth
Allg. Vertreter
2. Urban-Josef Jülich (Stimmführer)
CDU
3. Markus Ramers
SPD
Günter Rosenke
Ute Stolz
Uwe Schmitz
Landrat
CDU
SPD
ab 25.06.2014
1. Manfred Poth
Allg. Vertreter
2. Johannes Mertens (Stimmführer)
CDU
3. Emmanuel Kunz (stv. Stimmführer)
SPD
Günter Rosenke
Urban-Josef Jülich
Markus Ramers
Landrat
CDU
SPD
Seite 34
Stellvertreter
Der Vorsitz der Gesellschafterversammlung wird im jährlichen Wechsel jeweils durch einen Vertreter
des Landschaftsverbandes Rheinland und einen Vertreter des Kreises Euskirchen geführt, wobei der
stellvertretende Vorsitzende vom anderen Gesellschafter gestellt wird.
In 2014 wurde der Vorsitzende der Gesellschafterversammlung, Herr Manfred Poth, vom Gesellschafter
Kreis Euskirchen gestellt.
b) Vertreter des Kreises im Aufsichtsrat
Mitglied
bis 24.06.2014
1. Josef Reidt
2. Manfred Poth
3. Uwe Schmitz
Stellvertreter
CDU
Allg. Vertreter
SPD
Bernd Kolvenbach
Günter Rosenke
Markus Ramers
CDU
Landrat
SPD
ab 25.06.2014
1. Josef Reidt
2. Manfred Poth
3. Markus Ramers
CDU
Allg. Vertreter
SPD
Ute Stolz
Günter Rosenke
Emmanuel Kunz
CDU
Landrat
SPD
Der Vorsitz des Aufsichtsrats wird im jährlichen Wechsel jeweils durch einen Vertreter des Landschaftsverbandes Rheinland und einen Vertreter des Kreises Euskirchen geführt - analog der Gesellschafterversammlung, jedoch durch den jeweils anderen Gesellschafter. Der stellvertretende Vorsitzende wird
vom anderen Gesellschafter gestellt.
In 2014 wurde der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrates, Herr Manfred Poth, vom Gesellschafter Kreis Euskirchen gestellt.
c) Geschäftsführung
Geschäftsführer: Albert Moritz
Seite 35
10. Regionalverkehr Köln GmbH (RVK)
Theodor-Heuss-Ring 19 - 21
50668 Köln
Internet: http://www.rvk.de/
A) Ziele der Beteiligung
Die RVK ist ein Verkehrsunternehmen im öffentlichen Personennahverkehr. Die Leistungserstellung
erfolgt sowohl auf eigenen Linien als auch im Auftrag für andere Verkehrsunternehmen. Alle das
Hauptgeschäft unterstützenden Funktionen werden durch die RVK selbst erbracht bzw. können auch für
andere Unternehmen erbracht werden.
B) Erfüllung des öffentlichen Zwecks
Die Erbringung von Leistungen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ist ein dringender öffentlicher Zweck im Sinne des § 108 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 107 Abs. 1 GO.
C) Beteiligungsverhältnisse
Gesellschafter 31.12.2014
Kreis Euskirchen
Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB)
Stadtwerke Bonn Verkehrs GmbH (SWBV)
Elektrische Bahnen der Stadt Bonn & des Rhein-SiegKreises OHG (SSB)
Linksrheinische Verkehrsgesellschaft mbH (LVG)
Oberbergische Verkehrsgesellschaft mbH (OVAG)
Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH (REVG)
Rheinisch-Bergischer Kreis (RBK)
Summe
Stammkapital
447.400,00 €
447.400,00 €
447.400,00 €
Anteil
12,50 %
12,50 %
12,50 %
447.400,00 €
447.400,00 €
447.400,00 €
447.400,00 €
447.400,00 €
3.579.200,00 €
12,50 %
12,50 %
12,50 %
12,50 %
12,50 %
100,00 %
nachrichtlich
In der Gesellschafterversammlung am 25.06.2015 wurde der Beschluss zur Teilung des Geschäftsanteils der Oberbergischen Verkehrsgesellschaft mbH (OVAG) gefasst. Der neue Geschäftsanteil (10 %)
im Nennbetrag von 357.920 € wurde durch die Gesellschaft selbst erworben und der Geschäftsanteil im
Nennbetrag von 89.480 € (2,5 %) wurde von der OVAG an den Oberbergischen Kreis abgetreten (V
101/2015). Die notarielle Beurkundung fand am 22.07.2015 statt. Die Beteiligungsverhältnisse stellen
sich anschließend wie folgt dar:
Gesellschafter 22.07.2015
Kreis Euskirchen
Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB)
Stadtwerke Bonn Verkehrs GmbH (SWBV)
Elektrische Bahnen der Stadt Bonn & des Rhein-SiegKreises OHG (SSB)
Linksrheinische Verkehrsgesellschaft mbH (LVG)
Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH (REVG)
Rheinisch-Bergischer Kreis (RBK)
Oberbergischer Kreis
Eigene Anteile
Summe
Stammkapital
447.400,00 €
447.400,00 €
447.400,00 €
Anteil
12,50 %
12,50 %
12,50 %
447.400,00 €
447.400,00 €
447.400,00 €
447.400,00 €
89.480,00 €
357.920,00 €
3.579.200,00 €
12,50 %
12,50 %
12,50 %
12,50 %
2,50 %
10,00 %
100,00 %
Die RVK ist beteiligt an:
• RBR Regio-Bus-Rheinland GmbH, Köln, Alleingesellschafterin mit einem Stammkapital i.H.v.
200.000 €,
• Verkehrsgesellschaft Bergisches Land mbH, Gummersbach, (VBL), mit 25 % am Stammkapital
von 200.000
nachrichtlich:
Der 25 %-ige Geschäftsanteil der RVK an der VBL wurde zum 22.07.2015 an den bisherigen
Mehrheitsgesellschafter (75 %), die Oberbergische Verkehrsgesellschaft mbH, veräußert.
Seite 36
D) Wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen
Gemäß § 19 des Gesellschaftsvertrages sind auf die Gesellschafter entfallende negative Ergebnisse
der Gesellschaft durch Einlagen der Gesellschafter in die Kapitalrücklage auszugleichen (beschränkte
Nachschusspflicht). Überzahlungen, soweit sie nicht erforderlich sind, um auszugleichende Verluste
vorangegangener Geschäftsjahre zu decken, sind zurück zu erstatten oder auf die Abschlagszahlungen
des folgenden Geschäftsjahres anzurechnen.
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 14.12.2011 seine Zustimmung zur Anhebung der jährlichen
Höchstbeträge für die auszugleichenden negative Ergebnisse von bisher 2,5 Mio. € auf 5,5 Mio. € erteilt
(V219/2011).
nachrichtlich
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 25.03.2015 einer Änderung des Gesellschaftsvertrages zugestimmt (V 94/2015). Hiernach sind negative Ergebnisse der Gesellschaft durch die Gesellschafter jährlich bis zur Höhe von 0,5 Mio. € (Ausnahme: SWBV bis zu 1 Mio. €) auszugleichen. Diese Höchstbeträge sind nicht auf die Finanzierungspflicht der einzelnen Gesellschafter aus öffentlichen Dienstleistungsaufträgen anwendbar. Die notarielle Beurkundung der Änderung des Gesellschaftsvertrages erfolgte am
21.08.2015.
E) Zusammensetzung der Organe
• Vertreter des Kreises Euskirchen in der Gesellschafterversammlung:
Hans Schmitz (SPD)
•
Aufsichtsrat (12 Mitglieder, davon je 1 Vertreter der Gesellschafter und 4 Arbeitnehmervertreter):
Landrat Günter Rosenke (Vorsitzender)
•
Geschäftsführung: Eugen Puderbach, Köln
Seite 37
11. Konzern Energie Nordeifel GmbH & Co KG (ene)
Hindenburgstraße 13
53925 Kall
Internet: http://www.ene-strom.de/
Innerhalb der Konzernstruktur bestehen die folgenden Gesellschaften
Mutterunternehmen:
Energie Nordeifel GmbH & Co KG (ene)
Komplementärin der ene:
Energie Nordeifel Beteiligungs-GmbH (enb)
Tochterunternehmen:
• Kreis-Energie-Versorgung Schleiden GmbH (KEV GmbH)
• KEV Energie GmbH
o KEVER Projekt-Betriebs-Beteiligungsgesellschaft mbH (KEVER PBB)
BWP – Bürgerwindpark Schleiden Verwaltungs-GmbH
o Sun Park Kalenberg GmbH & Co. KG
o Nordeifeler Regenerative GmbH & Co. KG (NER)
o Sun Park Herhahn GmbH & Co. KG
o BWP – Bürgerwindpark Schleiden GmbH & Co. KG
• Gemeinschaftskraftwerk Steinkohle Hamm GmbH & Co. KG
• eegon – Eifel-Energiegesellschaft eG
• Green Gecco Beteiligungsgesellschaft-Verwaltungs GmbH
• Green Gecco Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG
o Green Gecco Verwaltungs GmbH
o Green Gecco GmbH & Co. KG
An Suidhe Wind Farm Ltd.
WINKRA Süderdeich Windparkbetriebsgesellschaft mbH
WINKRA Hörup Windparkbetriebsgesellschaft mbH
RWE Innogy Lüneburger Heide Windparkbetriebsgesellschaft mbH
RWE Innogy Windpark GmbH
Abweichend von seiner Beschlussfassung vom 09.10.2013 (V 61/2013) hat der Kreistag der Beteiligung
der KEVER Projekt-Betriebs-Beteiligungsgesellschaft mbH an der „Projektentwicklung Eifel Energien
GmbH“ (PEE GmbH) unter Übernahme eines Geschäftsanteils von 12.500 € (50%) gemeinsam mit der
C4 Planung und Betreuungs-GmbH (50 %) zugestimmt und die Vertreter des Kreises Euskirchen in den
entsprechenden Gremien des ene-Konzerns zu entsprechenden Beschlussfassungen ermächtigt (V
53/2014). Die Gesellschaftsgründung ist bislang noch nicht erfolgt (Stand: 31.08.2015).
A) Ziele der Beteiligung
ene: Erbringen von Dienstleistungen im Rahmen der Energieerzeugung und -versorgung auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, wie zum Beispiel: Planung und Durchführung von Energieeffizienzprojekten, die Planung, der Erwerb, die Anpachtung, Anmietung, Wartung, Instandhaltung und Bau
von Energieerzeugungs-, Energieversorgungs- und Energieverbrauchsanlagen einschließlich der Vermietung, Verpachtung von Transformatorenstationen, Schaltanlagen, das Energiecontrakting sowie
Energielieferungen. Weiterhin das Halten von Beteiligungen im Rahmen der vorgenannten Zwecke,
insbesondere an der Kreis-Energie-Versorgung Schleiden Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit
Sitz in Kall/Eifel und der KEV Energie Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Kall/Eifel und
die Verwaltung der Beteiligungen.
Entsprechend den Beschlussfassung des Kreistages vom 28.08.2012 im Wege der Dringlichkeit (D
62/2012), vom 17.07.2013 (V 30/2013) und vom 01.10.2014 (V 41/2014) zur Zukunft der Energieversorgung im Kreis Euskirchen wird sich das Unternehmensziel der ene nach Umsetzung der Maßnahmen wie folgt darstellen:
Erbringen von Dienstleistungen im Rahmen der Energieerzeugung und –versorgung (insbesondere mit
Strom, Gas und Wärme) auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, wie zum Beispiel: Planung
und Durchführung von Energieeffizienzprojekten, die Planung, der Erwerb, die Anpachtung, Anmietung,
Wartung, Instandhaltung und Bau von Energieerzeugungs-, Energieversorgungs- und Energieverbrauchsanlagen einschließlich der Vermietung, Verpachtung von Transformatorenstationen, Schaltanlagen, Engagement in neue Technologien, das Energiecontracting sowie Energielieferungen; das Erbringen von Dienstleistungen im Rahmen der Wasserversorgung auf dem Gebiet der kommunalen Gesellschafter und das Halten von Beteiligungen im Rahmen der vorgenannten Zwecke, insbesondere an
der Kreis-Energie-Versorgung Schleiden Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Kall/Eifel und
Seite 38
der KEV Energie Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Kall/Eifel und die Verwaltung der
Beteiligungen.
enb: Beteiligung als persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafterin an der ene.
KEV GmbH: Versorgung mit Energie, sowie Planung, Bau und Betrieb von Energiefortleitungsanlagen
auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der §§ 107 ff. der Gemeindeordnung
NRW.
KEV Energie GmbH: Versorgung, Vertrieb und Handel mit Energie und verbundenen Dienstleistungen
auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der §§ 107 ff. der Gemeindeordnung
NRW.
KEVER PBB: Beteiligung als persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafterin ohne Stimmrecht
und ohne Kapitalanteil an einer oder mehreren Projekt- und /oder Beteiligungsgesellschaften in der
Rechtsform der GmbH & Co. KG. Gegenstand der vorgenannten Kommanditgesellschaft(en) sind sämtliche Aktivitäten auf dem Gebiet der Erzeugung und Bereitstellung von Energie aus regenerativen Energieträgern in Deutschland. Gegenstand des Unternehmens ist insbesondere die Entwicklung, die Planung, der Bau und/oder der Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung sowie Entwicklung, Planung,
Bau und Dienstleistung / Andienung von Effizienz-Themen.
Sun Park Kalenberg GmbH & Co. KG: Planung, Errichtung und Betrieb von Photovoltaikanlagen einschließlich der Veräußerung des aus dem Betrieb der Photovoltaikanlagen gewonnenen elektrischen
Stroms zur Einspeisung in das öffentliche Versorgungsnetz sowie die mögliche Veräußerung der von
der Gesellschaft im Rahmen ihres Unternehmenszwecks betriebenen Photovoltaikanlagen nebst zugehöriger Rechtsverhältnisse, voraussichtlich mit Wirkung zum 31. Dezember 2031.
Nordeifeler Regenerative GmbH & Co. KG: Planung, Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung oder Umwandlung regenerativer Energien einschließlich der Veräußerung der aus den Anlagen gewonnenen elektrischen Stroms zur Einspeisung in das öffentliche Versorgungsnetz, die Erbringung von Versorgungsleistungen im Energiebereich und die mit diesem Bereich unmittelbar verbundenen Dienstleistungen, die dem Hauptzweck dienen sowie die mögliche Veräußerung der von der Gesellschaft im Rahmen ihres Unternehmenszwecks betriebenen Anlagen nebst zugehöriger Rechtsverhältnisse.
Sun Park Herhahn GmbH & Co. KG: Planung, Errichtung und der Betrieb von Photovoltaikanlagen
einschließlich der Veräußerung des aus dem Betrieb der Photovoltaikanlagen gewonnenen elektrischen
Stroms zur Einspeisung in das öffentliche Versorgungsnetz sowie die mögliche Veräußerung der von
der Gesellschaft im Rahmen ihres Unternehmenszwecks betriebenen Photovoltaikanlagen nebst zugehöriger Rechtsverhältnisse.
BWP – Bürgerwindpark Schleiden Verwaltungs-GmbH: Beteiligung als persönlich haftende und geschäftsführende Gesellschafterin ohne Stimmrecht und ohne Kapitalanteil an der BWP Bürgerwindpark
Schleiden GmbH & Co. KG mit Sitz in Schleiden.
BWP – Bürgerwindpark Schleiden GmbH & Co. KG: Planung, Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung oder Umwandlung regenerativer Energien einschließlich der Veräußerung des aus
dem Betrieb der Anlagen gewonnenen elektrischen Stroms zur Einspeisung in das öffentliche Versorgungsnetz oder Anlagen zur mittelbaren oder unmittelbaren Speicherung sowie die mögliche Veräußerung der von der Gesellschaft im Rahmen ihres Unternehmenszwecks betriebenen Erzeugungsanlagen
nebst zugehöriger Rechtsverhältnisse auf dem Gebiet der Stadt Schleiden.
Gemeinschaftskraftwerk Steinkohle Hamm GmbH & Co. KG: Errichtung und Betrieb eines Steinkohlekraftwerkes.
eegon – Eifel-Energiegenossenschaft eG: Errichtung und Unterhaltung von Anlagen zur Erzeugung
regenerativer Energien, insbesondere Photovoltaikanlagen, sowie Errichtung und Betrieb von KWKAnlagen. Weiterhin die Verteilung und Vertrieb der gewonnenen Energie in Form von Strom und/oder
Wärme, Unterstützung und Beratung der regenerativen Energiegewinnung und Energieeffizienz sowie
gemeinsamen Einkauf von Anlagen und Betriebsstoffen zur Energieerzeugung.
Green Gecco: Aktivitäten auf dem Gebiet der Erzeugung und Bereitstellung von Energie aus regenerativen Energieträgern in Deutschland und weiteren EU-Mitgliedstaaten, insbesondere Planung, Errichtung und/oder Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung. Für jedes Einzelprojekt zur regenerativen
Energieerzeugung soll eine separate Projektgesellschaft als Zweckgesellschaft gegründet oder erworben werden.
B) Erfüllung des öffentlichen Zwecks
Die Gesellschaften sind kommunalrechtlich als Unternehmen einzuordnen und erfüllen im Rahmen der
Energieversorgung einen öffentlichen Zweck im Sinne des § 108 Abs. 1 Nr. 1 GO NW in Verbindung mit
§§ 107 Abs. 1 und 107a Abs. 1 GO NW.
Seite 39
C) Beteiligungsverhältnisse
11.1. Unmittelbare Beteiligungen des Kreises
a)
Energie Nordeifel Beteiligungs-GmbH (enb)
Gesellschafter
Kreis Euskirchen
RWE Deutschland AG
Summe
Stammkapital
12.500,00 €
12.500,00 €
25.000,00 €
Anteil
50,00 %
50,00 %
100,00 %
Der Kreistag hat am 28.08.2012 im Wege der Dringlichkeit dem Eintritt der Energie Rur-Erft GmbH &
Co. KG als weitere Gesellschafterin in die Energie Nordeifel Beteiligungs-GmbH zugestimmt (D
62/2012). Die Gründung der Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG erfolgte am 18.12.2014. Mit Vollzug des
Vertrages (06.01.2015) zur Einbringung von Kommanditanteilen an der Energie Nordeifel GmbH & Co.
KG und Geschäftsanteilen an der Energie Nordeifel Beteiligungs-GmbH in die Energie Rur-Erft GmbH &
Co. KG wurde diese neue Kommanditistin der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG und zugleich neue
Gesellschafterin der Energie Nordeifel Beteiligungs-GmbH.
nachrichtlich:
Gesellschafter (Stand 07.01.2015)
Kreis Euskirchen
RWE Deutschland AG
Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG
Summe
b)
Stammkapital
8.350,00 €
8.350,00 €
8.300,00 €
25.000,00 €
Anteil
33,40 %
33,40 %
33,20 %
100,00 %
Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ene)
Komplementärin: Energie Nordeifel Beteiligungs-GmbH (ohne Kapitaleinlage)
Kommanditisten
Kreis Euskirchen
RWE Deutschland AG
Summe
Festkapital
12.500,00 €
12.500,00 €
25.000,00 €
Anteil
50,00 %
50,00 %
100,00 %
Der Kreistag hat am 28.08.2012 im Wege der Dringlichkeit dem Eintritt der Energie Rur-Erft GmbH &
Co. KG als weitere Gesellschafterin in die Energie Nordeifel Beteiligungs-GmbH zugestimmt (D
62/2012). Die Gründung der Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG erfolgte am 18.12.2014. Mit Vollzug des
Vertrages (06.01.2015) zur Einbringung von Kommanditanteilen an der Energie Nordeifel GmbH & Co.
KG und Geschäftsanteilen an der Energie Nordeifel Beteiligungs-GmbH in die Energie Rur-Erft GmbH &
Co. KG wurde diese neue Kommanditistin der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG und zugleich neue
Gesellschafterin der Energie Nordeifel Beteiligungs-GmbH.
nachrichtlich:
Gesellschafter (Stand 07.01.2015)
Kreis Euskirchen
RWE Deutschland AG
Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG
Summe
c)
Stammkapital
8.350,00 €
8.350,00 €
8.300,00 €
25.000,00 €
Anteil
33,40 %
33,40 %
33,20 %
100,00 %
Kreis-Energie-Versorgung Schleiden GmbH (KEV GmbH)
Gesellschafter
Kreis Euskirchen
RWE Deutschland AG
Energie Nordeifel GmbH & Co KG (ene)
Summe
Seite 40
Stammkapital
77.550,00 €
77.550,00 €
2.944.900,00 €
3.100.000,00 €
Anteil
2,50 %
2,50 %
95,00 %
100,00 %
d)
KEV Energie GmbH
Gesellschafter
Kreis Euskirchen
RWE Deutschland AG
Energie Nordeifel GmbH & Co KG (ene)
Summe
e)
Stammkapital
7.500,00 €
7.500,00 €
285.000,00 €
300.000,00 €
Anteil
2,50 %
2,50 %
95,00 %
100,00 %
Festkapital
150.000,00 €
50.000,00 €
200.000,00 €
Anteil
75,00 %
25,00 %
100,00 %
Nordeifeler Regenerative GmbH & Co. KG
Komplementärin: KEVER PBB (ohne Kapitaleinlage)
Kommanditisten
Kreis Euskirchen
KEV Energie GmbH
Summe
11.2. Mittelbare Beteiligungen des Kreises
zu 11.1 b) Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ene)
a)
Gemeinschaftskraftwerk Steinkohle Hamm GmbH & Co. KG
Komplementärin: Steinkohledoppelblock VerwaltungsGmbH (ohne Kapitaleinlage)
Kommanditisten
ene
RWE AG
GEKKO Vorschaltgesellschaft GmbH & Co. KG
Andere Versorgungsunternehmen
Summe
b)
Festkapital
163.398,69 €
38.562.091,50 €
2.679.738,57 €
8.594.771,24 €
50.000.000,00 €
Anteil
0,33 %
77,12 %
5,36 %
17,19 %
100,00 %
eegon – Eifel Energie Genossenschaft eG
Die ene hat einen Genossenschaftsanteil in Höhe von 500,00 € erworben. Zum 31.12.2014 umfasste
die Mitgliederliste der Genossenschaft 466 Mitglieder, die zusammen 1.866 Genossenschaftsanteile
halten.
c)
Green Gecco Beteiligungsgesellschaft-Verwaltungs GmbH
Gesellschafter
ene
28 weitere Versorgungsunternehmen
Summe
d)
Stammkapital
525,00 €
29.895,00 €
30.420,00 €
Anteil
1,73 %
98,27 %
100,00 %
Green Gecco Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG
Komplementärin: Green Gecco Beteilgungsgesellschaft-Verwaltungs GmbH (ohne Kapitaleinlage)
Gesellschafter
ene
28 weitere Versorgungsunternehmen
Summe
e)
Stammkapital
2.227.176,00 €
126.821.764,80 €
129.048.940,80 €
Anteil
1,73 %
98,27 %
100,00 %
Stammkapital
Anteil
12.250,00 €
12.750,00 €
25.000,00 €
49,00 %
51,00 %
100,00 %
Green Gecco Verwaltungs GmbH
Gesellschafter
Green Gecco Beteiligungsgesellschaft mbH &
Co. KG
RWE Innogy
Summe
Seite 41
f)
Green Gecco GmbH & Co. KG
Komplementärin: Green Gecco Verwaltungs GmbH (ohne Kapitaleinlage)
Kommanditisten
Green Gecco Beteiligungsgesellschaft mbH &
Co. KG
RWE Innogy
Summe
fa)
Stammkapital
1,00 £
1,00 £
Anteil
100,00 %
100,00 %
Stammkapital
25.564,59 €
25.564,59 €
Anteil
100,00 %
100,00 %
Stammkapital
25.564,59 €
25.564,59 €
Anteil
100,00 %
100,00 %
RWE Innogy Lüneburger Heide Windparkbetriebsgesellschaft mbH
Gesellschafter
Green Gecco GmbH & Co. KG
Summe
fe)
49,00 %
51,00 %
100,00 %
WINKRA Hörup Windparkbetriebsgesellschaft mbH
Gesellschafter
Green Gecco GmbH & Co. KG
Summe
fd)
490.000,00 €
510.000,00 €
1.000.000,00 €
WINKRA Süderdeich Windparkbetriebsgesellschaft mbH
Gesellschafter
Green Gecco GmbH & Co. KG
Summe
fc)
Anteil
An Suidhe Wind Farm Limited
Gesellschafter
Green Gecco GmbH & Co. KG
Summe
fb)
Festkapital
Stammkapital
25.000,00 €
25.000,00 €
Anteil
100,00 %
100,00 %
Stammkapital
25.000,00 €
25.000,00 €
Anteil
100,00 %
100,00 %
RWE Innogy Windpark GmbH
Gesellschafter
Green Gecco GmbH & Co. KG
Summe
zu 11.1 d) KEV Energie GmbH
a)
KEVER Projekt-Betriebs-Beteiligungsgesellschaft mbH (KEVER PBB)
Gesellschafter
KEV Energie GmbH
PE Becker GmbH
Summe
b)
Stammkapital
12.750,00 €
12.250,00 €
25.000,00 €
Anteil
51,00 %
49,00 %
100,00 %
Sun Park Kalenberg GmbH & Co. KG
Komplementärin: KEVER PBB (ohne Kapitaleinlage)
Kommanditisten
KEV Energie GmbH
Stadt Mechernich
Summe
c)
Festkapital
158.100,00 €
151.900,00 €
310.000,00 €
Nordeifeler Regenerative GmbH & Co. KG
siehe auch C 11.1 – Unmittelbare Beteiligungen – Buchstabe e).
Seite 42
Anteil
51,00 %
49,00 %
100,00 %
d)
Sun Park Herhahn GmbH & Co. KG
Komplementärin: KEVER PBB (ohne Kapitaleinlage)
Kommanditisten
KEV Energie GmbH
eegon-Eifel-Energiegenossenschaft
Stadt Schleiden
Summe
e)
Anteil
33,33 %
33,33 %
33,33 %
100,00 %
BWP – Bürgerwindpark Schleiden Verwaltungs-GmbH
Gesellschafter
KEVER Projekt-Betriebs-Beteiligungsgesellschaft mbH (KEVER PBB)
Summe
f)
Festkapital
120.000,00 €
120.000,00 €
120.000,00 €
360.000,00 €
Stammkapital
Anteil
25.000,00 €
25.000,00 €
100,00 %
100,00 %
BWP – Bürgerwindpark Schleiden GmbH & Co. KG
Komplementärin: BWP – Bürgerwindpark Schleiden Verwaltungs-GmbH (ohne Kapitaleinlage)
Kommanditisten Stand: 31.12.2013
KEV Energie GmbH
PE Becker GmbH
Summe
Festkapital
255.000,00 €
245.000,00 €
500.000,00 €
Anteil
51,00 %
49,00 %
100,00 %
Im März 2014 erfolgte eine Kapitalerhöhung auf insgesamt 5,62 Mio. €. Die Kommanditanteile stellen
sich zum Stichtag 12.03.2014 wie folgt dar:
Kommanditisten Stand: 12.03.2014
KEV Energie GmbH
PE Becker GmbH
Summe
Festkapital
2.866.200,00 €
2.753.800,00 €
5.620.000,00 €
Anteil
51,00 %
49,00 %
100,00 %
Mit Wirkung zum 31.12.2014 hat die eegon – Eifel Energiegenossenschaft eG einen Anteil von 9,26 %
von den beiden bisherigen Kommanditisten erworben.
Kommanditisten Stand: 31.12.2014
KEV Energie GmbH
PE Becker GmbH
eegon – Eifel Energiegenossenschaft eG
Summe
Festkapital
2.606.200,00 €
2.493.800,00 €
520.000,00 €
5.620.000,00 €
Anteil
46,37 %
44,37 %
9,26 %
100,00 %
D) Wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen
Zwischen der ene (Organträger) und der KEV Schleiden GmbH (Organgesellschaft) wurde am
08.12.2003 ein Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, mit dem sich die KEV GmbH verpflichtet, ab
dem Geschäftsjahr 2004 ihren ganzen Gewinn an die ene abzuführen. Am Gewinn oder Verlust der ene
nehmen deren Gesellschafter im Verhältnis ihrer Kapitalanteile teil, also Kreis Euskirchen und RWE
Deutschland AG jeweils zur Hälfte. Über die Ergebnisverwendung beschließt die Gesellschafterversammlung der ene. Die Höhe der Zuflüsse an den Kreis ist in Teil D Nr. 2 dargestellt.
Zwischen der ene (Organträger) und der KEV Energie GmbH (Organgesellschaft) wurde am 23.08.2011
ein Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, mit dem sich die KEV Energie GmbH verpflichtet, ihren
ganzen Gewinn dem Organträger abzuführen. Abzuführen ist - vorbehaltlich einer Bildung oder Auflösung von Rücklagen - der ohne die Gewinnabführung entstehende Jahresüberschuss vermindert um
einen etwaigen Verlustvortrag aus dem Vorjahr und einen etwaigen ausschüttungsgesperrten Betrag.
Die ene hat sich verpflichtet, jeden während der Vertragsdauer sonst entstehenden Jahresfehlbetrag
auszugleichen, soweit dieser nicht dadurch ausgeglichen wird, dass den anderen Gewinnrücklagen Beträge entnommen werden, die während der Vertragsdauer eingestellt worden sind.
Mit Vereinbarungen vom 10.12.2013 wurden die Bestimmungen zur Verlustübernahme (jeweils § 2 der
v.g. Gewinnabführungsverträge) aufgehoben und vollständig neu gefasst.
Seite 43
Hinweis:
Neben den Gewinnabführungsverträgen und den Verlustausgleichsverpflichtungen besteht im Konzern
Energie Nordeifel eine Vielzahl von gegenseitigen Finanz- und Leistungsbeziehungen (z.B. Mieten, Lieferungen und Leistungen), die in den Jahresabschlüssen (Teil C) und Auswertungen (Teil D.1) dargestellt sind. Eine weitergehende Aufbereitung würde den Rahmen dieses Berichtes sprengen.
E) Zusammensetzung der Organe
Gesellschaft
Organ
Energie Nordeifel Beteiligungs GmbH
Gesellschafterversammlung
Geschäftsführer
Energie Nordeifel GmbH &
Co. KG
Gesellschafterversammlung
ordentliche Mitglieder
Johannes Mertens
Dieter Hinze
† 25.06.2014
Markus Böhm
ab 23.06.2014
LR Günter Rosenke
Josef Reidt
Aufsichtsrat
Ute Stolz
CDU
(bis 24.06.2014)
Frank Weimbs
CDU
(ab 25.06.2014)
Ingrid Berners
CDU
(bis 24.06.2014)
Hans Peter Wasems
CDU
(ab 25.06.2014)
Franz Cremer
SPD
(bis 24.06.2014)
Gerhard Stentrup
SPD
(ab 25.06.2014)
Jörg Grutke
B90/Grüne
(bis 24.06.2014)
Angela Kalnins
B90/Grüne
(ab 25.06.2014)
Frank Westerburg
UWV
(bis 24.06.2014)
Markus Herbrand
FDP
(ab 25.06.2014)
LR Günter Rosenke
Gesellschafterversammlung
Genossenschaftsversammlung
Gesellschafterversammlung
GF Dieter Hinze
GF Markus Böhm
GF Dieter Hinze
GF Markus Böhm
Gesellschafterversammlung
Gesellschafterversammlung
GF Dieter Hinze
† 25.06.2014
GF Markus Böhm ab 23.06.2014
Günther Schulz
CDU
(bis 24.06.2014)
Franz-Josef Nießen
CDU
(ab 25.06.2014)
Helmut Klaßen
Geschäftsführer
Seite 44
CDU
Helmut Schmitz
CDU
(bis 24.06.2014)
Jörg Grutke
B90/Grüne
(bis 24.06.2014)
Johannes Esser
CDU
(ab 25.06.2014)
Thilo Waasem
SPD
(ab 25.06.2014)
Energie Nordeifel BeteiligungsGmbH*1
GF Dieter Hinze
† 25.06.2014
GF Markus Böhm ab 23.06.2014
Geschäftsführung
Gemeinschaftskraftwerk
Steinkohle Hamm GmbH &
Co. KG
eegon – EifelEnergiegenossenschaft
Green Gecco Beteiligungsgesellschaft-Verwaltungs
GmbH
Green Gecco Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG
Kreis-Energie-Versorgung
Schleiden GmbH
CDU
Stellvertreter
Winfried Hergarten
(bis 24.06.2014)
Thilo Waasem
(ab 25.06.2014)
CDU
SPD
AV Manfred Poth
Hans Peter Wasems
(bis 24.06.2014)
Ute Stolz
(ab 25.06.2014)
Johannes Mertens
CDU
CDU
CDU
Matthias Vogelsberg
CDU
(bis 24.06.2014)
Franz-Josef Nießen
CDU
(ab 25.06.2014)
Stefanie Seidler
SPD
(bis 24.06.2014)
Heinrich Hettmer
SPD
(ab 25.06.2014)
Klaus Kaldenbach skB 90/Grüne
(bis 24.06.2014)
Jörg Grutke
B90/Grüne
(ab 25.06.2014)
Thomas Pick
UWV
(bis 24.06.2014)
Hans Reiff
FDP
(ab 25.06.2014)
† 25.06.2014
ab 23.06.2014
† 25.06.2014
ab 23.06.2014
Franz Cremer
SPD
Gesellschaft
Organ
KEV Energie GmbH
Gesellschafterversammlung
Geschäftsführer
ordentliche Mitglieder
Günther Schulz
(bis 24.06.2014)
Thilo Waasem
(ab 25.06.2014)
Markus Böhm
KEVER Projekt-BetriebsGesellschafterverBeteiligungsgesellschaft mbH sammlung
Geschäftsführung
GF Markus Böhm
Sun Park Kalenberg GmbH & GesellschafterverCo. KG
sammlung
Geschäftsführung
GF Markus Böhm
Nordeifeler Regenerative
GmbH & Co. KG
Gesellschafterversammlung
Geschäftsführung
Sun Park Herhahn GmbH &
Co. KG
BWP – Bürgerwindpark
Schleiden VerwaltungsGmbH
Gesellschafterversammlung
Geschäftsführung
Gesellschafterversammlung
Geschäftsführung
BWP-Bürgerwindpark Schlei- Gesellschafterverden GmbH & Co. KG
sammlung
Geschäftsführung
CDU
SPD
Stellvertreter
Franz Cremer
(bis 24.06.2014)
Dominik Schmitz
(ab 25.06.2014)
SPD
CDU
Markus Mertgens
KEVER Projekt-BetriebsBeteiligungsgesellschaft mbH*2
Hans Peter Wasems
CDU
(bis 24.06.2014)
Franz Cremer
SPD
(ab 25.06.2014)
GF Markus Böhm
KEVER Projekt-BetriebsBeteiligungsgesellschaft mbH *2
GF Markus Böhm
Franz Cremer
(bis 24.06.2014)
Hans Peter Wasems
(ab 25.06.2014)
SPD
CDU
KEVER Projekt-BetriebsBeteiligungsgesellschaft mbH *2
KEVER Projekt-BetriebsBeteiligungsgesellschaft mbH
GF Markus Mertgens
GF Markus Böhm
BWP – Bürgerwindpark Schleiden
Verwaltungs-GmbH *2
*1 Lt. Gesellschaftsvertrag der ene ist die persönlich haftende Gesellschafterin zur Geschäftsführung und Vertretung berechtigt
und verpflichtet.
*2 Lt. Gesellschaftsverträgen der Sun Park Kalenberg GmbH & Co. KG, der Nordeifeler Regenerative GmbH & Co. KG, der Sun
Park Herhahn GmbH & Co. KG und der BWP – Bürgerwindpark Schleiden GmbH & Co. KG ist die persönlich haftende Gesellschafterin zur Geschäftsführung und Vertretung berechtigt und verpflichtet.
Hinweise:
• Die Ausübung der der ene aus ihren Beteiligungen an der KEV GmbH und der KEV Energie
GmbH zustehenden Rechte bedarf der vorherigen Beschlussfassung durch den Aufsichtsrat
der ene.
• Die Geschäftsführung der KEV Energie GmbH ist verpflichtet, vor Ausübung ihres Stimmrechts
in der Gesellschafterversammlung einer Beteiligungsgesellschaft bei wesentlichen Angelegenheiten die vorherige Zustimmung der Gesellschafterversammlung der KEV Energie GmbH einzuholen, z.B. Änderungen des Gesellschaftsvertrages, Feststellung des Jahresabschlusses
Entlastung des Geschäftsführers.
In der Gesellschafterversammlung der Energie Nordeifel Beteiligungs-GmbH am 23.06.2014 wurde
Herr Markus Böhm zum Geschäftsführer bestellt.
Seite 45
12. Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG (ere KG) und Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH (ere VGmbH)
Hindenburgstraße 13
53925 Kall
A) Ziele der Beteiligung
ere KG: Halten einer Beteiligung an der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ene) und Halten einer Beteiligung an der Energie Nordeifel Beteiligungs-GmbH (enb).
enb: Beteiligung als persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafterin an der ere KG.
B) Erfüllung des öffentlichen Zwecks
Die Gesellschaften sind kommunalrechtlich als Unternehmen einzuordnen und erfüllen im Rahmen der
Energieversorgung einen öffentlichen Zweck im Sinne des § 108 Abs. 1 Nr. 1 GO NW in Verbindung mit
§§ 107 Abs. 1 und 107a Abs. 1 GO NW.
C) Beteiligungsverhältnisse
a)
Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH (ere V-GmbH)
Gesellschafter Stand: 31.12.2014
Kreis Euskirchen
RWE Deutschland AG
Summe
Stammkapital
12.500,00 €
12.500,00 €
25.000,00 €
Anteil
50,00 %
50,00 %
100,00 %
nachrichtlich:
Der Kreistag hat am 28.08.2012 im Wege der Dringlichkeit (D 62/2012) der Veräußerung von Geschäfts- und Kommanditanteilen an der ere V-GmbH und der ere KG an die in der Anlage 3 zum Konsortialvertrag vom 18.12.2014 genannten Städte und Gemeinden zugestimmt. Die Veräußerungen an
die Gemeinden Blankenheim, Hellenthal und Kall fand im Rahmen einer notariellen Beurkundung am
22.06.2015 statt.
Gesellschafter (Stand 31.08.2015)
Stammkapital
Anteil
Kreis Euskirchen
7.250,00 €
29,00 %
RWE Deutschland AG
7.250,00 €
29,00 %
Gemeinde Blankenheim
3.500,00 €
14,00 %
Gemeinde Hellenthal
3.500,00 €
14,00 %
Gemeinde Kall
3.500,00 €
14,00 %
Summe
25.000,00 €
100,00 %
b)
Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG (ere KG)
Komplementärin: Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH (ohne Kapitaleinlage)
Kommanditisten (Stand 31.12.2014)
Kreis Euskirchen
RWE Deutschland AG
Summe
Festkapital
12.500,00 €
12.500,00 €
25.000,00 €
Anteil
50,00 %
50,00 %
100,00 %
nachrichtlich:
Der Kreistag hat am 28.08.2012 im Wege der Dringlichkeit (D 62/2012) der Veräußerung von Geschäfts- und Kommanditanteilen an der ere V-GmbH und der ere KG an die in der Anlage 3 zum Konsortialvertrag vom 18.12.2014 genannten Städte und Gemeinden zugestimmt. Die Veräußerungen an
die Gemeinden Blankenheim, Hellenthal und Kall fand im Rahmen einer notariellen Beurkundung am
22.06.2015 statt.
Gesellschafter (Stand 31.08.2015)
Stammkapital
Anteil
Kreis Euskirchen
7.250,00 €
29,00 %
RWE Deutschland AG
7.250,00 €
29,00 %
Gemeinde Blankenheim
3.500,00 €
14,00 %
Gemeinde Hellenthal
3.500,00 €
14,00 %
Gemeinde Kall
3.500,00 €
14,00 %
Summe
25.000,00 €
100,00 %
Seite 46
D) Wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen
An einem Gewinn sowie an einem Verlust nehmen die Gesellschafter im Verhältnis ihrer Kapitalanteile
teil. Über die Ergebnisverwendungen beschließen die Gesellschafterversammlungen der ere KG und
der ere V-GmbH.
E) Zusammensetzung der Organe
1.) Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH (ere V-GmbH)
a) Gesellschafterversammlung
b) Geschäftsführung
a) Vertreter des Kreises in der Gesellschafterversammlung
Ingo Hessenius, Kreiskämmerer
Stellvertreter: Johannes Adams, GBL I
b) Geschäftsführung
Herbert Radermacher, Bürgermeister Gemeinde Kall
Jens van der Crabben, RWE Deutschland AG
2.) Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG (ere KG)
a) Gesellschafterversammlung
b) Geschäftsführung
a) Vertreter des Kreises in der Gesellschafterversammlung
Ingo Hessenius, Kreiskämmerer
Stellvertreter: Johannes Adams, GBL I
b) Geschäftsführung
1*
Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH
1*
Lt. Gesellschaftsvertrag der ere KG ist die persönlich haftende Gesellschafterin zur Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet.
Seite 47
13. Nordeifel Tourismus GmbH (NeT GmbH)
Bahnhofstraße 13
53925 Kall
Internet: http://www.nordeifel-tourismus.de/
A) Ziele der Beteiligung
Gegenstand des Unternehmens ist die Wahrnehmung touristischer Strukturentwicklung und Tourismusförderung sowie touristischer Produktentwicklung des Kreises Euskirchen und seiner kommunalen Gesellschafter. Ziele sind die Optimierung der Zusammenarbeit und Nutzung von Synergieeffekten unter
Berücksichtigung der einzelnen Aufgabenverteilungen auf regionaler und örtlicher Ebene, die Attraktivierung der Angebote, die Steigerung der wirtschaftlichen Effekte durch Übernachtungs- und Tagesgäste sowie die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen und Einkommen.
B) Erfüllung des öffentlichen Zwecks
Kommunalrechtlich liegt eine sog. nichtwirtschaftliche Beteiligung gem. § 107 Abs. 2 Nr. 3 GO vor. Der
öffentliche Zweck besteht in der Fremdenverkehrsförderung. Das wichtige Interesse des Kreises ist
nach § 108 Abs. 1 Nr. 2 GO gegeben.
C) Beteiligungsverhältnisse
Gesellschafter
Stammkapital
Anteil
15.600 €
1.200 €
1.200 €
1.200 €
1.200 €
1.200 €
1.200 €
59,05 %
4,55 %
4,55 %
4,55 %
4,55 %
4,55 %
4,55 %
Stadt Zülpich
1.200 €
4,55 %
Gemeinde Blankenheim
1.200 €
4,55 %
Gemeinde Nettersheim
1.200 €
4,55 %
26.400 €
100,00 %
Kreis Euskirchen
Gemeinde Hellenthal
Gemeinde Kall
Gemeinde Weilerswist
Kreisstadt Euskirchen
Stadt Mechernich
Stadt Schleiden
Gesamtsumme
Der Kreistag hat aufgrund der Vorlage V 273/2012 am 02.07.2012 die Veräußerung eigener Anteile an
der Nordeifel Tourismus GmbH in Höhe von 1.200 € u.a. an die Stadt Bad Münstereifel zum 01.01.2013
beschlossen. Die Veräußerung an die Stadt Bad Münstereifel erfolgte vorbehaltlich des noch zu fassenden Stadtratsbeschlusses. Ein entsprechender Beschluss des Rates der Stadt Bad Münstereifel ist
bislang (Stand: 31.08.2015) noch nicht erfolgt.
D) Wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen
Die Finanzierung der Aufgaben der Gesellschaft erfolgt durch die Gesellschafter nach den Anteilen ihrer
Stammkapitaleinlagen. Abweichende Regelungen bedürfen der Zustimmung sämtlicher Gesellschafter.
Die sich aus dem Wirtschaftsplan ergebenden Finanzierungsanteile werden als Abschlag jeweils zum 1.
eines Quartals im Voraus an die Gesellschaft gezahlt.
Ein etwaig verbleibender Fehlbetrag aus der Gewinn- und Verlustrechnung ist bis zum Ende des Folgejahres auszugleichen, soweit die Gesellschafterversammlung nicht etwas anderes beschließt. Die Einzahlungsverpflichtung einschließlich der Übernahme von Verlusten seitens der Gesellschafter wird jährlich für den Kreis Euskirchen auf den Betrag von 260.000 € und für die übrigen Gesellschafter auf jeweils 20.000 € begrenzt.
Seite 48
E) Zusammensetzung der Organe
a) Gesellschafterversammlung
b) Geschäftsführung
a) Vertreter des Kreises in der Gesellschafterversammlung
Mitglied
bis 24.06.2014
1. LR Günter Rosenke
2. Günter Weber (Stimmführer)
3. Thilo Waasem
ab 25.06.2014
1. LR Günter Rosenke
2. Günter Weber (Stimmführer)
3. Thilo Waasem (stv. Stimmführer)
Stellvertreter
CDU
SPD
CDU
SPD
Ingo Hessenius
Johannes Mertens
Markus Ramers
Ingo Hessenius
Leo Wolter
Gerhard Stentrup
Kreiskämmerer
CDU
SPD
Kreiskämmerer
CDU
SPD
b) Geschäftsführung
Geschäftsführerin: Iris Poth
Seite 49
14. Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung Köln GbR
Konrad-Adenauer-Straße 13
50966 Köln
Internet: http://www.rheinstud.de
A) Ziele der Beteiligung
Das Studieninstitut vermittelt den Dienstkräften der Gesellschafter sowie ihrer kreisangehörigen Städte
und Gemeinden, einschließlich deren Eigenbetriebe, durch planmäßigen Unterricht eine gründliche Berufsausbildung, nimmt die vorgeschriebenen Prüfungen ab und sorgt für die berufliche Fortbildung. Es
kann darüber hinaus weitere Aufgaben übernehmen.
Das Studieninstitut übernimmt auch die Ausbildung, Prüfung und Fortbildung der Dienstkräfte gemeindlicher Zweckverbände sowie solcher Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, deren Leiterin oder Leiter Beamtin oder Beamter einer Gemeinde oder eines Gemeindeverbandes ist.
Das Studieninstitut hat ferner die Aufgabe, die Anstellungskörperschaften bei der Auslese der Bewerberinnen und Bewerber nach dem geltenden Beamten- sowie Arbeits- und Tarifrecht zu beraten und zu
unterstützen. Insbesondere hat es die vorgeschriebenen Auswahlverfahren durchzuführen.
Das Studieninstitut kann auch Dienstkräfte anderer Verwaltungen, Körperschaften und Einrichtungen,
die öffentlichen Zwecken dienen, auswählen, ausbilden, prüfen und fortbilden.
B) Erfüllung des öffentlichen Zwecks
Kommunalrechtlich liegt eine sog. nichtwirtschaftliche Beteiligung gem. § 107 Abs. 2 Nr. 5 GO vor. Der
öffentliche Zweck besteht in der Deckung des Eigenbedarfs der Gemeinden und Gemeindeverbände.
Das wichtige Interesse des Kreises ist nach § 108 Abs. 1 Nr. 2 GO gegeben.
C) Beteiligungsverhältnisse
In die GbR wurden seitens der Gesellschafter keine Kapitalanteile eingebracht.
Die Gesellschafterversammlung hat am 31.10.2008 die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 einstimmig
beschlossen und die Eigenkapitalanteile für 5 Jahre festgelegt.
Gesellschafter
Kreis Euskirchen
Rhein-Erft-Kreis
Landschaftsverband Rheinland
Oberbergischer Kreis
Rheinisch Bergischer Kreis
Rhein-Sieg-Kreis
Stadt Bonn
Stadt Köln
Gesamtsumme
Eigenkapitalanteil
59.223,72 €
157.177,24 €
174.40,43 €
98.932,30 €
90.219,03 €
207.321,95 €
118.193,35 €
Anteil
5,4515 %
14,4680 %
16,0539 %
9,1066 %
8,3045 %
19,0837 %
10,8795 %
180.907,19 €
16,6523 %
1.086.381,21 €
100,0000 %
D) Wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen
Soweit die zur Erfüllung der Aufgaben der Gesellschaft erforderlichen Mittel nicht durch andere Einnahmen der Gesellschaft gedeckt werden, werden von den Gesellschaftern Umlagen erhoben. Den
Schlüssel für die Errechnung der Umlagen setzt die Gesellschafterversammlung mit einer Mehrheit von
zwei Dritteln der Stimmen der Vertreterinnen und Vertreter der Gesellschafter fest.
E) Zusammensetzung der Organe
a) Gesellschafterversammlung
b) Institutsausschuss
c) Institutsvorsteher
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a) Vertreter des Kreises in der Gesellschafterversammlung
Stellvertreter
Manfred Poth
Mitglied
LR Günter Rosenke
Allg. Vertreter
b) Institutsausschuss
Stellvertreter
Mitglied
bis 24.06.2014
1. Manfred Poth
2. Hans Peter Wasems
Allg. Vertreter
CDU
ab 25.06.2014
1. Johannes Adams
2. Hans Peter Wasems
GBL I
CDU
Johannes Adams
Markus Ramers
Ingo Hessenius
Emmanuel Kunz
GBL I
SPD
Kreiskämmerer
SPD
c) Institutsvorsteher
Landrat des Kreises Euskirchen, Herr Günter Rosenke, vertreten durch Frau Patricia Florack
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15. „LEP-Fläche Euskirchen/Weilerswist“ Anstalt des öffentlichen Rechts
(LEP-AöR)
Kölner Straße 75
53879 Euskirchen
Internet: http//www.primesite-rhineregion.eu/
A) Ziele des gemeinsamen Kommunalunternehmen
Aufgabe des gemeinsamen Kommunalunternehmens ist die Finanzierung und Entwicklung einer interkommunalen Ansiedlung von flächenintensiven Großvorhaben auf der im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen, ausgewiesenen und im Landesentwicklungsplan vorgesehenen Fläche in Euskirchen und Weilerswist. Zur Erfüllung dieser Aufgabe soll das gemeinsame
Kommunalunternehmen die erforderlichen Grundstücksflächen erwerben oder deren Verfügbarkeit auf
andere Weise sicherstellen, die Grundstücke zur Baureife entwickeln und die erworbenen Grundstücksflächen an ansiedlungswillige Unternehmen veräußern.
B) Erfüllung des öffentlichen Zwecks
Bei dem gemeinsamen Kommunalunternehmen handelt sich um eine wirtschaftsfördernde Einrichtung
nach § 107 Abs. 2 Ziffer 3 GO.
C) Beteiligungsverhältnisse
Träger
Kreis Euskirchen
Kreisstadt Euskirchen
Gemeinde Weilerswist
Gesamtsumme
Stammkapital
Anteil
3.000 €
5.000 €
2.000 €
30,00 %
50,00 %
20,00 %
10.000 €
100,00 %
D) Wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen
Zur Vorbereitung, Finanzierung und Durchführung des Vorhabens wurde zwischen den beteiligten
Kommunen, der LEP-AöR und dem Land Nordrhein-Westfalen eine Vereinbarung zur gemeinsamen
Finanzierung und Entwicklung der interkommunalen Ansiedlung von flächenintensiven Großvorhaben
auf der LEP-Fläche in Euskirchen/Weilerswist geschlossen. Die Finanzierung des Grunderwerbs einschließlich der fälligen Zinszahlungen sowie der vorbereitenden und durchzuführenden Dienstleistungen und laufenden Verwaltungskosten der AöR erfolgt durch aufzunehmende endfällige Darlehen bei
Bank oder Sparkassen. Die Laufzeit der Darlehen korrespondiert mit der maximalen Laufzeit des Vorhabens.
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 20.07.2011 der Abgabe einer Gewährträgerhaftungserklärung
gem. § 87 GO NRW zu Gunsten der LEP-AöR gegenüber eines Darlehensgebers zugestimmt (V
179/2011). Eine entsprechende Erklärung wurde ebenfalls von der Stadt Euskirchen und der Gemeinde
Weilerswist angegeben. Durch diese Erklärung bestätigen die Träger der AöR, dass sie bei Zahlungsausfall der LEP-AöR in Abänderung der gesetzlichen Gewährträgerhaftung gem. § 114 a GO NRW bereits vor Befriedigung aus dem Vermögen der LEP-AöR für deren Verbindlichkeiten entsprechend ihrer
Anteile am Stammkapital der LEP-AöR bis zur Höhe von 18,4 Mio. € haften werden.
E) Zusammensetzung der Organe
a) Verwaltungsrat
b) Vorstand
c) Projektbeirat
a) Vertreter des Kreises im Verwaltungsrat
Mitglied
bis 24.06.2014
1. LR Günter Rosenke
2. Urban-Josef Jülich
3. Norbert Häger
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Stellvertreter
CDU
SPD
Manfred Poth
Valérie Nitsche
Margret Rhiem
Allg. Vertreter
B90/Grüne
SPD
Mitglied
ab 25.06.2014
1. LR Günter Rosenke
2. Günter Weber (Stimmführer)
3. Stefan Schmitz (stv. Stimmführer)
Stellvertreter
CDU
SPD
Manfred Poth
Karsten Stickeler
Norbert Häger
Allg. Vertreter
CDU
SPD
b) Vorstand
Josef Forstner
Johannes Adams (Vorsitzender)
Oliver Knaup
c) Vertreter des Kreises im Projektbeirat
Der Projektbeirat ist kein unmittelbares Organ entsprechend der Unternehmenssatzung des gemeinsamen Kommunalunternehmens. Durch die am 25.06.2009 getroffene Vereinbarung zur gemeinsamen
Finanzierung und Entwicklung der interkommunalen Ansiedlung von flächenintensiven Großvorhaben
auf der LEP-Fläche in Euskirchen/Weilerswist wird ihm jedoch die wichtige Aufgabe der Steuerung der
Entwicklung und der Vermarktung der LEP-Fläche übertragen. Neben Vertretern der jeweiligen Trägerkommune gehören dem Projektbeirat auch Vertreter des Landes an. Die Träger der AöR und das Land
wirken so gestaltend an der Entwicklung des Projektes mit und nehmen ihre das Projekt betreffende
Belange in Übereinstimmung mit den Entscheidungen des Projektbeirates wahr.
Der Kreistag hatte in der vergangenen Wahlperiode die personenidentische Entsendung der in den
Verwaltungsrat entsandten Mitglieder und Stellvertreter als Vertreter und Stellvertreter in den Projektbeirat beschlossen. Zum Stimmführer des Projektbeirates war bis zum 24.06.2014 Urban-Josef Jülich
und als dessen Stellvertreter Norbert Häger bestellt.
Die Entsendung ab dem 25.06.2014 stellt sich wie folgt dar:
Mitglieder
1. LR Günter Rosenke
2. Karsten Stickeler (Stimmführer)
3. Stefan Schmitz (stv. Stimmführer)
CDU
SPD
Stellvertreter
Manfred Poth
Günter Weber
Norbert Häger
Allg. Vertreter
CDU
SPD
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16. Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland Anstalt des öffentlichen Rechts
(CVUA Rheinland AöR)
Blücherplatz 43
52068 Aachen
Internet: http://www.cvua-rheinland.de/
A) Ziele des gemeinsamen Kommunalunternehmen
Aufgabe des gemeinsamen Kommunalunternehmens ist die Durchführung der in § 4 des Gesetzes zur
Bildung integrierter Untersuchungsanstalten für Bereiche des Verbraucherschutzes (IUAG NRW) aufgeführten Aufgaben. Hiernach führt die Untersuchungsanstalt für das Land und für die Kommunen nach
Maßgabe der gesetzlichen Regelungen Probenahmen mit Ausnahme der Probenahmen, die von den
Kreisordnungsbehörden durchgeführt werden, Untersuchungen und Kontrollen auf dem Gebiet des Lebensmittel- und Futtermittelrechts, der Tierseuchenbekämpfung, der Tiergesundheit und des Tierschutzes durch. Hierzu zählen auch Untersuchungen von kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen, Erzeugnissen der Weinwirtschaft sowie Tabakerzeugnissen. Die in Satz 1 und 2 genannten Tätigkeiten
umfassen auch die Erstellung von Gutachten, Beurteilungen und Stellungnahmen, die in diesem Zusammenhang erforderlich sind. Die Untersuchungsanstalt übt diese Tätigkeiten als amtliches Laboratorium gemäß Artikel 12 Abs. 1 der Verordnung (EG) 882/2004 aus, soweit die Tätigkeiten vom Anwendungsbereich dieser Verordnung erfasst sind. Um der integrierten Untersuchungsanstalt im Regierungsbezirk Köln eine vollständige Aufgabenerfüllung zu ermöglichen, wird sie sich zur Durchführung
des Chemischen- und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper Anstalt des öffentlichen Rechts
(CVUA RRW) bedienen. Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Wahrnehmung hoheitlicher Untersuchungsaufgaben wurde abgeschlossen.
B) Erfüllung des öffentlichen Zwecks
Der öffentliche Zweck ergibt sich aus dem Gesetz zur Bildung integrierter Untersuchungsanstalten für
Bereiche des Verbraucherschutzes (IUAG NRW).
Nach § 2 IUAG NRW können in den Regierungsbezirken die staatlichen Veterinäruntersuchungsämter
oder das Chemische Landes- und Staatliche Veterinäruntersuchungsamt und kommunale Untersuchungsämter sowie kommunale Untersuchungsämter miteinander als rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts zu integrierten Untersuchungsanstalten für Bereiche des Verbraucherschutzes (Untersuchungsanstalten) zusammengeführt werden.
C) Beteiligungsverhältnisse
Träger
Stammkapital
Anteil
Kreis Euskirchen
Land NRW
StädteRegion Aachen
Stadt Aachen
17.500 €
90.000 €
17.500 €
17.500 €
5,83 %
30,00 %
5,83 %
5,83 %
Stadt Bonn
17.500 €
5,83 %
Stadt Köln
17.500 €
5,83 %
Stadt Leverkusen
17.500 €
5,83 %
Kreis Düren
17.500 €
5,83 %
Kreis Heinsberg
17.500 €
5,83 %
Oberbergischer Kreis
17.500 €
5,83 %
Rheinisch-Bergischer Kreis
17.500 €
5,83 %
Rhein-Erft-Kreis
17.500 €
5,83 %
Rhein-Sieg-Kreis
17.500 €
5,83 %
300.000 €
100,00 %
Summe
D) Wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen
Die Finanzierung der CVUA AöR erfolgt auf der Grundlage der am 05.01.2011 beschlossenen Finanzsatzung. Soweit die amtlichen Tätigkeiten nicht durch Gebühren und sonstige Erträge gedeckt sind, erhebt die Anstalt zur Finanzierung ihrer laufenden Betriebskosten vom Land und den kommunalen Trägern Entgelte. Über die Höhe der Entgeltzahlungen hat der Verwaltungsrat der Anstalt eine jährliche
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Entgeltordnung zu erlassen. Die Bestimmung der Entgelte der kommunalen Träger erfolgt dabei einwohnerbezogen auf Basis der Einwohnerzahlen zu 30.06. des jeweiligen Vorjahres.
E) Zusammensetzung der Organe
a) Verwaltungsrat
b) Vorstand
a) Vertreter des Kreises im Verwaltungsrat
Mitglied
Heinz Rosell
GBL II
Stellvertreter
Dr. Jochen Weins
Abt.-Leiter 39
b) Vorstand
Herr Dr. Löhr (Standort Aachen), Vorstandsvorsitzender
Frau Pauly-Mundegar (Standort Leverkusen)
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17. Innovationsregion Rheinisches Revier GmbH (IRR GmbH)
Karl-Heinz-Beckurts-Str. 13
52428 Jülich
Internet: http://www.rheinisches-revier.de
A) Ziele der Beteiligung
Gegenstand des Unternehmens sind die Förderung und Gestaltung der Strukturentwicklung im Rheinischen Revier. Das Unternehmen unterstützt der Strukturentwicklung dienende Projekte mit wirtschaftsfördernder, ökologischer sowie bildungspolitischer Ausrichtung oder führt sie in eigener Regie durch. Es
betreibt die Akquise der hierzu erforderlichen Finanzmittel.
B) Erfüllung des öffentlichen Zwecks
Kommunalrechtlich liegt eine sog. nichtwirtschaftliche Betätigung gem. § 107 Abs. 2 Nr. 3 GO vor. Der
öffentliche Zweck besteht in der Wirtschaftsförderung. Das wichtige Interesse des Kreises nach § 108
Abs. 1 Nr. 2 GO ist gegeben.
C) Beteiligungsverhältnisse
Träger
Stammkapital
Anteil
Kreis Euskirchen
Rhein-Erft-Kreis
Rhein-Kreis Neuss
Kreis Heinsberg
2.000 €
2.500 €
2.500 €
2.000 €
8,00 %
10,00 %
10,00 %
8,00 %
Kreis Düren
2.000 €
8,00 %
StädteRegion Aachen
2.000 €
8,00 %
Zweckverband Region Aachen
2.000 €
8,00 %
Industriegewerkschaft Bergbau und Energie
1.000 €
4,00 %
IHK Aachen
9.000 €
36,00 %
25.000 €
100,00 %
Summe
D) Wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen
Die Finanzierung der Gesellschaft ergibt sich aus § 20 des Gesellschaftsvertrages. Die Gesellschaft teilt
ihre Tätigkeit in die Geschäftsbereiche "Netzwerkaktivitäten/Betrieb der Geschäftsstelle" und "Durchführung einzelner Projekte im Bereich der Strukturentwicklung" auf. Die Gesellschafter leisten für den Geschäftsbereich "Netzwerkaktivitäten/Betrieb der Geschäftsstelle" einen jährlichen Zuschuss, der den
notwendigen Eigenanteil zum Beitrag des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die nicht-förderfähigen
Ausgaben in Höhe von maximal 25.000 Euro deckt. Ein höherer Betrag kommt nur in Betracht, wenn er
im Wirtschaftsplan beschlossen wurde. Gesellschafter, die der Beitragserhöhung nicht zugestimmt haben, leisten keinen Zuschuss zum beschlossenen Erhöhungsbetrag. Den dann offenen Anteil des Erhöhungsbetrages tragen die übrigen Gesellschafter im Verhältnis ihrer Geschäftsanteile. Der Verteilungsschlüssel richtet sich nach dem Verhältnis der Geschäftsanteile. Weitere Zuschusspflichten bestehen nicht. Der Eigenanteil für die "Durchführung einzelner Projekte im Bereich der Strukturentwicklung",
einschließlich des entstehenden projektbezogenen zusätzlichen Aufwands für die Geschäftsstelle, wird
ausschließlich von den Gesellschaftern aufgebracht, die in der Gesellschafterversammlung für die
Durchführung gestimmt haben. Der Eigenanteil jedes Gesellschafters wird im Teilbudget festgelegt.
Über den festgelegten Betrag hinaus bestehen keine Zuschusspflichten. Der Eigenanteil kann bei entsprechendem Beschluss der Gesellschafterversammlung durch Personalgestellung, entsprechend dem
im Teilbudget festgelegten Personalaufwand, erfolgen.
E) Zusammensetzung der Organe
a) Gesellschafterversammlung
b) Aufsichtsrat (15 Mitglieder, davon 3 Kreis Euskirchen)
c) Geschäftsführung
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a) Vertreter des Kreises in der Gesellschafterversammlung
Mitglied
bis 24.06.2014
1. LR Günter Rosenke
2. Bernd Kolvenbach (Stimmführer)
3. Hans Schmitz
Stellvertreter
CDU
SPD
Manfred Poth
Günter Weber
Markus Ramers
Allg. Vertreter
CDU
SPD
ab 25.06.2014
1. LR Günter Rosenke
2. Günter Weber (Stimmführer)
3. Stefan Schmitz (stv. Stimmführer)
CDU
SPD
Manfred Poth
Urban-Josef Jülich
Heinrich Hettmer
Allg. Vertreter
CDU
SPD
b) Vertreter des Kreises im Aufsichtsrat
Der Kreis Euskirchen wird gem. § 12 Abs. 1 Nr. 5 des Gesellschaftsvertrages durch Herrn Landrat Günter Rosenke (geborenes Mitglied) vertreten.
c) Geschäftsführung
Geschäftsführer: Joachim Diehl
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