Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
893 kB
Datum
19.11.2015
Erstellt
09.11.15, 12:02
Aktualisiert
09.11.15, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Euskirchen.
KREIS EUSKIRCHEN
02.11.2015
KreiShaus. Jülicher Ring 32
Postarrschrifl
Postfach 1145. 53861 Euskirchen
Telefon-Durchwahl {0 22 51) 15-3 00
Telefax (0 22 51) 15-4 44
Der Landrat
Internet.
http/Avww.kreis-euskirchen.de
eMail-Adresse;
landrat.rosenke@kreis-euskirchen.de
1. AktanausfertMuno
Herrn/Frau
MdB
Abgeordnetenbüro
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Herrn/Frau
MdL
Landtag Nordrhein-Westfalen
Postfach 10 11 43
40002 Düsseldorf
Beteiligungsquote des Bundes an den Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem
SGB II
Sehr geehrte
ich möchte mich heute mit einem aktuellen Anliegen an Sie wenden.
Große Gruppen der bereits in Deutschland eingetroffenen und noch eintreffenden Flüchtlinge
sind oder werden sozialleistungsberechtigt sein. Dies betrifft insbesondere die Gruppen der
anerkannten Asylberechtigten und - mit zeitlichem Nachlauf - der sogenannten vollziehbar
Ausreisepflichtigen mit unverschuldetem Ausreisehindernis. Ein solches tatsächliches Ausreisehindernis ist etwa ein Bürgerkrieg im Heimatland. Diese Personengruppen haben damit
Zugang zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II (landläufig als Hartz IV"
t)ezeichnet)
über die Zahl der zu erwartenden zusatzlichen SGB-Il-Empfänger gibt es unterschiedliche
Prognosen. Unstrittig ist jedoch, dass es zu Steigerungen kommen wird.
Unstrittig ist ebenso, dass auch die Bundesregierung von erheblichen Steigenjngen ausgeht.
Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales. Andrea Nahles. hat dazu im Interview mit der
Süddeutschen Zeitung vom 09. Oktober 2015 erklärt;
-2-
„Nahles; Niemand hier wird wegen der Flüchtlinge seinen Job verlieren. Im
Gegenteil: Es entstehen tausende neue. Aber die Mehrheit der Flüchtlinge wird nicht
sofort Arbeit finden und hat damit Anspruch auf Arbeitslosengeld II, also Hartz IV,
wenn ihr Asylantrag anerkannt ist. Wir rechnen deshalb im nächsten Jahr mit
zusätzlichen Leistungsempfängern in einer Bandbreite von 240.000 bis 460.000. Bis
2019 könnte diese Zahl auf eine Million anwachsen."
(Quelle.
Homepage
des
BMAS,
http;//www bmas.de/DE/Presse/lnte^v^ews/2015/10•10•2015•
sueddeulsche-zeitu^g.html -Abruf 28.10.2015)
Andere Prognosen gehen mittlerweile - basierend auf einer Flüchtlingszahl von 960.000
Personen -
davon aus. dass im Jahr 2016 ca. 635.000 zusätzliche Personen dem
Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen werden. Für Nordrhein-Westfalen wären dies nach dem
Königsteiner Schlüssel etwa 135.000 zusätzliche erwerbsfähige Leistungsberechtigte im
SGB II
Frau Nahles hat im enA/ähnten
Bundeshaushalt hingewiesen:
Interview ferner
auf die Auswirkungen
auf den
„Wir haben verabredet, dass wir mit dem Finanzminister im November eine Art
Kassensturz machen. Erst dann werden wir wissen, wie viel Geld wir tatsächlich
brauchen, um einerseits die Arbeitslosengeid Ii-Leistungen zu bezahlen und anderer
seits alles zu tun, um die Flüchtlinge so schneit wie möglich auf dem Arbeitsmarkt zu
integrieren."
(Quelle.
Homepage
des
BMAS. htlp;//www.bmas.de/DE/Presse/lntervtews/2015/10-10-2015sueddeutsche-zeitung.html • Abruf 28.10.2015)
Zusätzlich zu den vom Bund direkt zu finanzierenden Leistungen sind im SGB II auch die
Kreise und kreisfreien Städte betroffen. Denn neben der durch den Bund vollfinanzierten
Regelleistung werden die im Wesentlichen kommunal getragenen Kosten der Unterkunft und
Heizung (KdU) für SGB Il-Bedarfsgemelnschaften deutlich ansteigen.
An den Kosten der Unterkunft im SGB II beteiligt sich auch der Bund, und zwar originär mit
26,4 % Darüber hinaus werden derzeit SGB-ll-fremde Bundesleistungen wie das Bildungs
und Teilhabepaket sowie die Übergangsmilliarde über Erhöhungen des Beteiligungssatzes
abgewickelt {siehe § 46 SGB II), wie folgender Überblick verdeutlicht:
Bundesbetelligung in % der KdU
2011
2012
2013
2014
2015
2016
26^4%
26,4%
26,4%
26.4%
26.4%
26.4%
zzyl.:
• Schulsozialarbeit und Mittagessen Horte
2,8%
2,8%
2,8%
• Leisiungsaufwand Bildung und Teilhabe
5,4%
5.4%
3,4%
• Verwaltungsaufwand Bildung und Teilhabe
1,2%
1,2%
1,2%
gelnderte BcrechnungsgrumUag»
1.2%
• Übergangsmilliarde
1,2%
1.2%
3.7%
3,7%
Angesichts der kommunalen Finanzierung der Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) in
Höhe von 73,6 % werden zusätzliche Leistungsberechtigte im SGB II In nicht unerheblicher
Zahl automatisch zu kommunalen Finanzproblemen führen. Die kritische Finanzlage der
nordrhein-westfälischen Kommunen, die auch Im Kreis Euskirchen vorzufinden ist, darf ich
ebenso als bekannt voraussetzen wie die Tatsache, dass das weitere Drehen an der
gemeindlichen Steuerschraube teilweise kaum noch zu verantworten ist.
-3-
Es ist deshalb aus meiner Sicht unabdingbar, dass der Bund seinen KdUBeteiligungssatz von bisher originär 26,4 % deutlich erhöht, damit nicht am Ende die
Kommunen bei den finanziellen Lasten allein gelassen werden. Denn auch im Kreis
Euskirchen wird es iDereits ab 2016 unweigerlich zu Belastungen der Kreisumlage kommen,
wenn der Bund seinen Anteil an den Kosten der Unterkunft nicht anpasst.
Der Landkreistag Nordrhein-Westfalen geht aufgnjnd aktueller Prognosen von Nettomehr
belastungen bei den Kosten der Unterkunft in einer Größenordnung von 450 Mio. € in
Nordrhein-Westfalen aus. Vor dem Hintergrund der Gesamtlast fordert er eine Erhöhung der
onginären Bundesbeteiligung von 26,4 % auf ca. 39 %. Angesichts der nicht zu be
streitenden Prognoseunsicherheiten könnte diese Erhöhung auch mit einer flexiblen An
passungsklausel versehen werden, um Über- und Unterkompensationen zu vermeiden
(Quelle Elldienst 10/2015, Seite 341 http//www Ikt-nrw deA/ert)andszeitschrift/Eildienst2015 aspx)
Ich meine, dass der Vorschlag des Landkreistages Nordrhein-Westfalen Unterstützung
verdient. Unabhängig von der Höhe der Prognose, die selbstverständlich zu diskutieren ist
und den neueren Entwicklungen anzupassen sein wird, erscheint es mir sehr dnnglich, dass
sich Bund und Land mit der geschilderten Thematik befassen und zu einer zügigen
Problemlösung kommen.
Ich möchte Sie daher bitten, sich für die Kommunen im Kreis Euskirchen dahingehend
einzusetzen, dass es zu einer Übernahme der anstehenden kommunalen fWlehrbelastungen
im SGB II durch den Bund kommt.
Für Ihre Mühen danke ich Ihnen im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
2.
Durchschrift gelangt an den Landkreistag NRW. Herrn Dr Klein
mit der Bitte um Kenntnisnahme
freundlichen Grüßen
(Rosenke)
3.
Durchschriften gelangen an die
Bürgermeister der Stfldte und Gemetrtden im Kreis Euskirchen
mit der Bitte um Kenntnisnahme und Untersttttzung
ur>dltchen Grüoen
(Rosenke
4.
Durchschriften gelangen an die Kreistagsfraktionen
mtt der Bitte um Kenntmsnahrrte ur>d Unterstützung
^ jreundlichen Grut&en
\\
-4-
5.
Durchschriften: GBL III,AbtL SO
6.
r.V.bei20
Verteiler:
MdB Detlef Serf
MdB Helga Kühn-Mengel
MdL Klaus Voussem
MdL Rolf See!
MdL Dr. Ingo Wolf
MdL Gudrun Zentls
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