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Info GB (Anlage zur Info 121/2015)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
893 kB
Datum
19.11.2015
Erstellt
09.11.15, 12:02
Aktualisiert
09.11.15, 12:02
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Euskirchen. KREIS EUSKIRCHEN 02.11.2015 KreiShaus. Jülicher Ring 32 Postarrschrifl Postfach 1145. 53861 Euskirchen Telefon-Durchwahl {0 22 51) 15-3 00 Telefax (0 22 51) 15-4 44 Der Landrat Internet. http/Avww.kreis-euskirchen.de eMail-Adresse; landrat.rosenke@kreis-euskirchen.de 1. AktanausfertMuno Herrn/Frau MdB Abgeordnetenbüro Deutscher Bundestag Platz der Republik 1 11011 Berlin Herrn/Frau MdL Landtag Nordrhein-Westfalen Postfach 10 11 43 40002 Düsseldorf Beteiligungsquote des Bundes an den Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II Sehr geehrte ich möchte mich heute mit einem aktuellen Anliegen an Sie wenden. Große Gruppen der bereits in Deutschland eingetroffenen und noch eintreffenden Flüchtlinge sind oder werden sozialleistungsberechtigt sein. Dies betrifft insbesondere die Gruppen der anerkannten Asylberechtigten und - mit zeitlichem Nachlauf - der sogenannten vollziehbar Ausreisepflichtigen mit unverschuldetem Ausreisehindernis. Ein solches tatsächliches Ausreisehindernis ist etwa ein Bürgerkrieg im Heimatland. Diese Personengruppen haben damit Zugang zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II (landläufig als Hartz IV" t)ezeichnet) über die Zahl der zu erwartenden zusatzlichen SGB-Il-Empfänger gibt es unterschiedliche Prognosen. Unstrittig ist jedoch, dass es zu Steigerungen kommen wird. Unstrittig ist ebenso, dass auch die Bundesregierung von erheblichen Steigenjngen ausgeht. Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales. Andrea Nahles. hat dazu im Interview mit der Süddeutschen Zeitung vom 09. Oktober 2015 erklärt; -2- „Nahles; Niemand hier wird wegen der Flüchtlinge seinen Job verlieren. Im Gegenteil: Es entstehen tausende neue. Aber die Mehrheit der Flüchtlinge wird nicht sofort Arbeit finden und hat damit Anspruch auf Arbeitslosengeld II, also Hartz IV, wenn ihr Asylantrag anerkannt ist. Wir rechnen deshalb im nächsten Jahr mit zusätzlichen Leistungsempfängern in einer Bandbreite von 240.000 bis 460.000. Bis 2019 könnte diese Zahl auf eine Million anwachsen." (Quelle. Homepage des BMAS, http;//www bmas.de/DE/Presse/lnte^v^ews/2015/10•10•2015• sueddeulsche-zeitu^g.html -Abruf 28.10.2015) Andere Prognosen gehen mittlerweile - basierend auf einer Flüchtlingszahl von 960.000 Personen - davon aus. dass im Jahr 2016 ca. 635.000 zusätzliche Personen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen werden. Für Nordrhein-Westfalen wären dies nach dem Königsteiner Schlüssel etwa 135.000 zusätzliche erwerbsfähige Leistungsberechtigte im SGB II Frau Nahles hat im enA/ähnten Bundeshaushalt hingewiesen: Interview ferner auf die Auswirkungen auf den „Wir haben verabredet, dass wir mit dem Finanzminister im November eine Art Kassensturz machen. Erst dann werden wir wissen, wie viel Geld wir tatsächlich brauchen, um einerseits die Arbeitslosengeid Ii-Leistungen zu bezahlen und anderer seits alles zu tun, um die Flüchtlinge so schneit wie möglich auf dem Arbeitsmarkt zu integrieren." (Quelle. Homepage des BMAS. htlp;//www.bmas.de/DE/Presse/lntervtews/2015/10-10-2015sueddeutsche-zeitung.html • Abruf 28.10.2015) Zusätzlich zu den vom Bund direkt zu finanzierenden Leistungen sind im SGB II auch die Kreise und kreisfreien Städte betroffen. Denn neben der durch den Bund vollfinanzierten Regelleistung werden die im Wesentlichen kommunal getragenen Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) für SGB Il-Bedarfsgemelnschaften deutlich ansteigen. An den Kosten der Unterkunft im SGB II beteiligt sich auch der Bund, und zwar originär mit 26,4 % Darüber hinaus werden derzeit SGB-ll-fremde Bundesleistungen wie das Bildungs und Teilhabepaket sowie die Übergangsmilliarde über Erhöhungen des Beteiligungssatzes abgewickelt {siehe § 46 SGB II), wie folgender Überblick verdeutlicht: Bundesbetelligung in % der KdU 2011 2012 2013 2014 2015 2016 26^4% 26,4% 26,4% 26.4% 26.4% 26.4% zzyl.: • Schulsozialarbeit und Mittagessen Horte 2,8% 2,8% 2,8% • Leisiungsaufwand Bildung und Teilhabe 5,4% 5.4% 3,4% • Verwaltungsaufwand Bildung und Teilhabe 1,2% 1,2% 1,2% gelnderte BcrechnungsgrumUag» 1.2% • Übergangsmilliarde 1,2% 1.2% 3.7% 3,7% Angesichts der kommunalen Finanzierung der Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) in Höhe von 73,6 % werden zusätzliche Leistungsberechtigte im SGB II In nicht unerheblicher Zahl automatisch zu kommunalen Finanzproblemen führen. Die kritische Finanzlage der nordrhein-westfälischen Kommunen, die auch Im Kreis Euskirchen vorzufinden ist, darf ich ebenso als bekannt voraussetzen wie die Tatsache, dass das weitere Drehen an der gemeindlichen Steuerschraube teilweise kaum noch zu verantworten ist. -3- Es ist deshalb aus meiner Sicht unabdingbar, dass der Bund seinen KdUBeteiligungssatz von bisher originär 26,4 % deutlich erhöht, damit nicht am Ende die Kommunen bei den finanziellen Lasten allein gelassen werden. Denn auch im Kreis Euskirchen wird es iDereits ab 2016 unweigerlich zu Belastungen der Kreisumlage kommen, wenn der Bund seinen Anteil an den Kosten der Unterkunft nicht anpasst. Der Landkreistag Nordrhein-Westfalen geht aufgnjnd aktueller Prognosen von Nettomehr belastungen bei den Kosten der Unterkunft in einer Größenordnung von 450 Mio. € in Nordrhein-Westfalen aus. Vor dem Hintergrund der Gesamtlast fordert er eine Erhöhung der onginären Bundesbeteiligung von 26,4 % auf ca. 39 %. Angesichts der nicht zu be streitenden Prognoseunsicherheiten könnte diese Erhöhung auch mit einer flexiblen An passungsklausel versehen werden, um Über- und Unterkompensationen zu vermeiden (Quelle Elldienst 10/2015, Seite 341 http//www Ikt-nrw deA/ert)andszeitschrift/Eildienst2015 aspx) Ich meine, dass der Vorschlag des Landkreistages Nordrhein-Westfalen Unterstützung verdient. Unabhängig von der Höhe der Prognose, die selbstverständlich zu diskutieren ist und den neueren Entwicklungen anzupassen sein wird, erscheint es mir sehr dnnglich, dass sich Bund und Land mit der geschilderten Thematik befassen und zu einer zügigen Problemlösung kommen. Ich möchte Sie daher bitten, sich für die Kommunen im Kreis Euskirchen dahingehend einzusetzen, dass es zu einer Übernahme der anstehenden kommunalen fWlehrbelastungen im SGB II durch den Bund kommt. Für Ihre Mühen danke ich Ihnen im Voraus. Mit freundlichen Grüßen 2. Durchschrift gelangt an den Landkreistag NRW. Herrn Dr Klein mit der Bitte um Kenntnisnahme freundlichen Grüßen (Rosenke) 3. Durchschriften gelangen an die Bürgermeister der Stfldte und Gemetrtden im Kreis Euskirchen mit der Bitte um Kenntnisnahme und Untersttttzung ur>dltchen Grüoen (Rosenke 4. Durchschriften gelangen an die Kreistagsfraktionen mtt der Bitte um Kenntmsnahrrte ur>d Unterstützung ^ jreundlichen Grut&en \\ -4- 5. Durchschriften: GBL III,AbtL SO 6. r.V.bei20 Verteiler: MdB Detlef Serf MdB Helga Kühn-Mengel MdL Klaus Voussem MdL Rolf See! MdL Dr. Ingo Wolf MdL Gudrun Zentls ' I