Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
100 kB
Datum
12.11.2015
Erstellt
09.11.15, 12:02
Aktualisiert
09.11.15, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 175/2015
06.11.2015
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
12.11.2015
Anerkennung des Fördervereins Drei- Eichen- Schule e.V., Weilerswist-Metternich
als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII
Sachbearbeiter/in: Herr Lorbach
Tel.: 15-694
Abt.: 51.4
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, den Verein Drei- Eichen- Schule e.V. als Träger der freien
Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII anzuerkennen.
-2Begründung:
Der Verein Drei- Eichen- Schule e. V hat mit Schreiben vom 19.10.2015 die Anerkennung als Träger
der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII beantragt.
Die zur Anerkennung erforderlichen Unterlagen wurden bei der Abt. Jugend und Familie
zwischenzeitlich eingereicht.
Der Verein Drei- Eichen- Schule e. V wurde im Jahr 1996 mit dem Ziel gegründet, die Kinder der
Schule in ihrer allgemeinen Entwicklung zu fördern.
Dies geschieht laut Satzung des Vereins durch folgende Maßnahmen:
- Hilfe bei der Beschaffung von künstlerischen und technischen Arbeitsmitteln
- Hilfe bei der Einrichtung und Ausstattung der Schule
- Förderung von Ausflügen und anderen Veranstaltungen der Schule
- Pflege des Zusammenlebens der Schüler, Lehrer und Eltern, sowie aller an der
Schule interessierten Mitbürgern und des Schulträgers
- Übernahme der Trägerschaft von Betreuungsangeboten
Konkrete und größtenteils wiederkehrende Förderprojekte des Vereins sind
- die Anschaffung von Unterrichtsmaterialien (z.B. Montessori-Materialien bei
Lese- Rechtschreibschwäche; aktuell: DAF- DAZ- Materialien „Deutsch in der
Grundschule“ zur Ausbildung von Asylanten- und Flüchtlingskindern)
- die Einrichtung und laufende Aufstockung der Schulbücherei
- die Ausstattung des Pausenhofs (Spielgeräte, Kletterspinne, Tischtennisplatte,
Basketballkorb)
- Unterstützung von Klassenfahrten, Ausflügen und Schulfesten
- Beihilfen zur Finanzierung von Projektwochen (z.B. Circus-Projekt Casselly)
- Ausrichtung des jährlichen Spiele Festes
- jährliche Renovierungsaktionstage
- Elterncafés zur Einschulungsfeier, Karnevalsfeier, Begehbarer Adventskalender
- Unterstützung von Präventionsprojekten gegen sexuellen Missbrauch (MUMM) u.a.
Die zur Anerkennung erforderlichen Unterlagen (Satzung, Eintragung in das Vereinsregister beim
Amtsgericht Bonn, Freistellungsbescheid des Finanzamtes) liegen bei Bedarf in der Fachabteilung
zur Einsichtnahme aus.
Die Verwaltung schlägt vor, den Verein Drei- Eichen- Schule e.V. als Träger der freien Jugendhilfe
gem. § 75 SGB VIII anzuerkennen.
gez. i. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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