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Beschlussvorlage GB (Anerkennung des Fördervereins Drei- Eichen- Schule e.V., Weilerswist-Metternich als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
100 kB
Datum
12.11.2015
Erstellt
09.11.15, 12:02
Aktualisiert
09.11.15, 12:02
Beschlussvorlage GB (Anerkennung des Fördervereins Drei- Eichen- Schule e.V., Weilerswist-Metternich 
als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII) Beschlussvorlage GB (Anerkennung des Fördervereins Drei- Eichen- Schule e.V., Weilerswist-Metternich 
als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII)

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Kreis Euskirchen Der Landrat V 175/2015 06.11.2015 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 12.11.2015 Anerkennung des Fördervereins Drei- Eichen- Schule e.V., Weilerswist-Metternich als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII Sachbearbeiter/in: Herr Lorbach Tel.: 15-694 Abt.: 51.4 X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Jugendhilfeausschuss beschließt, den Verein Drei- Eichen- Schule e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII anzuerkennen. -2Begründung: Der Verein Drei- Eichen- Schule e. V hat mit Schreiben vom 19.10.2015 die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII beantragt. Die zur Anerkennung erforderlichen Unterlagen wurden bei der Abt. Jugend und Familie zwischenzeitlich eingereicht. Der Verein Drei- Eichen- Schule e. V wurde im Jahr 1996 mit dem Ziel gegründet, die Kinder der Schule in ihrer allgemeinen Entwicklung zu fördern. Dies geschieht laut Satzung des Vereins durch folgende Maßnahmen: - Hilfe bei der Beschaffung von künstlerischen und technischen Arbeitsmitteln - Hilfe bei der Einrichtung und Ausstattung der Schule - Förderung von Ausflügen und anderen Veranstaltungen der Schule - Pflege des Zusammenlebens der Schüler, Lehrer und Eltern, sowie aller an der Schule interessierten Mitbürgern und des Schulträgers - Übernahme der Trägerschaft von Betreuungsangeboten Konkrete und größtenteils wiederkehrende Förderprojekte des Vereins sind - die Anschaffung von Unterrichtsmaterialien (z.B. Montessori-Materialien bei Lese- Rechtschreibschwäche; aktuell: DAF- DAZ- Materialien „Deutsch in der Grundschule“ zur Ausbildung von Asylanten- und Flüchtlingskindern) - die Einrichtung und laufende Aufstockung der Schulbücherei - die Ausstattung des Pausenhofs (Spielgeräte, Kletterspinne, Tischtennisplatte, Basketballkorb) - Unterstützung von Klassenfahrten, Ausflügen und Schulfesten - Beihilfen zur Finanzierung von Projektwochen (z.B. Circus-Projekt Casselly) - Ausrichtung des jährlichen Spiele Festes - jährliche Renovierungsaktionstage - Elterncafés zur Einschulungsfeier, Karnevalsfeier, Begehbarer Adventskalender - Unterstützung von Präventionsprojekten gegen sexuellen Missbrauch (MUMM) u.a. Die zur Anerkennung erforderlichen Unterlagen (Satzung, Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht Bonn, Freistellungsbescheid des Finanzamtes) liegen bei Bedarf in der Fachabteilung zur Einsichtnahme aus. Die Verwaltung schlägt vor, den Verein Drei- Eichen- Schule e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII anzuerkennen. gez. i. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)