Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
133 kB
Datum
16.12.2015
Erstellt
11.11.15, 12:01
Aktualisiert
11.11.15, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 161/2015
09.11.2015
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
18.11.2015
Kreisausschuss
02.12.2015
Kreistag
16.12.2015
Nahverkehrsplan (NVP) SPNV 2016 des NVR
hier: Stellungnahme des Kreises Euskirchen
Sachbearbeiter/in: Frau Kratzke
x
Tel.: 15 537
Abt.: 60.13
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt die in der Begründung dargestellte Stellungnahme zum Entwurf des
Nahverkehrsplanes (NVP) SPNV 2016 des NVR.
-2Begründung:
Die Kreise, kreisfreien Städte und SPNV-Aufgabenträger stellen nach § 8 ÖPNVG NRW zur
Sicherung und zur Verbesserung des ÖPNV jeweils einen Nahverkehrsplan auf. Der Entwurf des
SPNV-Nahverkehrsplans 2016 des Zweckverbands Nahverkehr Rheinland (NVR) wurde am
02.10.2015 von der Verbandsversammlung beschlossen. Nunmehr führt der NVR eine Beteiligung
der Träger öffentlicher Belange durch. Beteiligt werden die ÖPNV-Aufgabenträger im Verbandsgebiet
des NVR, die Verkehrsunternehmen und die benachbarten SPNV-Zweckverbände.
Nach den Planungen des NVR sollen die Zusammenfassung der Stellungnahmen sowie die
endgültige Fassung des SPNV-Nahverkehrsplans 2016 im Frühjahr 2016 den Gremien des NVR zum
Beschluss vorgelegt und anschließend veröffentlicht werden.
Unter dem Link
https://www.nvr.de/fileadmin/Dateien/PDF/20151002_SPNVNahverkehrsplan_2016_Entwurf.pdf
kann der Entwurf des SPNV-Nahverkehrsplans 2016 heruntergeladen werden. Die PDF-Datei ist
zudem digital beigefügt.
Der Kreis Euskirchen ist aufgefordert, bis zum 31.12.2015 seine Stellungnahme abzugeben.
Die Verwaltung schlägt folgende Stellungnahme aus Sicht des Kreises Euskirchen als
Aufgabenträger des ÖPNV vor. Die konkreten Forderungen sind durch Unterstreichung kenntlich
gemacht.
1.
Reaktivierung von Schienenstrecken
Die Schienenstrecke Euskirchen – Düren ist im Planungsraum des NVR (S. 2-4, Abb. 2) dargestellt
und bei der Darstellung der Verbindungsqualität im SPNV (S. 5-6) werden der Strecke „Defizite in der
SPNV-Verbindungsqualität“ bescheinigt.
Zudem wird ausgeführt, dass eine Reaktivierung der Bördebahn untersucht wird (Seite 6-2), wobei
auch eine kurze Darstellung des seit 2015 geltenden Fahrplanangebotes vorgenommen wird. Auf
Seite 7-3 (Zielnetz 2020) ist formuliert, dass „in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden
Mitteln für den SPNV-Betrieb der Betrieb auf der Bördebahn … aufrechterhalten bzw. verdichtet
werden soll. Für das Zielnetz 2025 (Text S. 7-6) ist formuliert, dass „in Abhängigkeit von den zur
Verfügung stehenden Mitteln angestrebt wird, den Verkehr auf der Bördebahn … weiter zu
verdichten.“ In den bildlichen Darstellungen beider Zielnetze (S. 7-4, S. 7-7) sind jedoch in der
Legende keine Maßnahmen zur Bördebahn aufgeführt.
Auf Seite 6-3 wird erläutert, dass der Hauptausschuss den NVR beauftragt habe, eine Priorisierung
der Reaktivierungsstrecken vorzunehmen; das Ergebnis dieser Untersuchung läge aber noch nicht
vor. In der Liste der zu untersuchenden Reaktivierungen ist neben der Bördebahn auch die
Oleftalbahn aufgeführt.
Die Bördebahn wird weiterhin in Kapitel 7 (Seite 7-9) in der Auflistung der erforderlichen
Infrastrukturmaßnahmen erwähnt. Konkret wird ein „Teilausbau der Infrastruktur“ beschrieben und
dass „Umfang und Einzelheiten der Maßnahmen hierzu im Einzelfall geprüft werden müssen“.
Folgende weitere Darstellungen bzw. Festlegungen sind aus Sicht des Kreises Euskirchen zur
Maßnahme „Reaktivierung der Schienenstrecke Euskirchen – Düren“ erforderlich:
a) Darstellung des Planungsstandes
Es sollte dargestellt werden, dass für diese Maßnahme ein weit fortgeschrittener Planungsstand
vorliegt. Hinzuweisen ist insbesondere auf die Verkehrsuntersuchung aus dem Jahr 2011 und das
„Vereinfachte Projekt-Dossierverfahren“ (2013), das einen Nutzen-Kostenfaktor von größer als 1
erwarten lässt.
b) Ergebnisse der Priorisierung
-3Die Ergebnisse der Priorisierung von zur Reaktivierung anstehenden Schienenstrecken sollten
Bestandteil des aktuell fortzuschreibenden NVP SPNV sein. Dies vor dem Hintergrund, dass im NVP
die Grundlagen über das zukünftige Leistungsangebot im SPNV getroffen werden und eine VollReaktivierung der Schienenstrecke Euskirchen – Düren innerhalb der Laufzeit des NVP SPNV liegen
könnte.
c) Weitere Planungen des NVR
Der NVR hat bereits Festlegungen für den Betrieb im Jahr 2016 und Überlegungen für den Zeitraum
darüber hinaus angestellt. Diese sollten im NVP Berücksichtigung finden.
d) Infrastrukturausbau der Bördebahn
Unter 7-9 sollte erwähnt werden, dass seitens der Rurtalbahn bereits einige Infrastrukturmaßnahmen
auf der Bördebahn, die der Reaktivierung dienen, umgesetzt wurden.
e) Aufnahme in die Zielnetze 2015 und 2030
In den bildlichen Darstellungen beider Zielnetze (S. 7-4, S. 7-7) sind die vom NVR vorgesehenen
Maßnahmen zur Bördebahn aufzuführen.
2.
Herstellung der Barrierefreiheit an den Haltepunkten der Eifelstrecke
Unter 3-7 werden allgemeine Forderungen nach einer Verbesserung der Zugänglichkeit der
Verkehrsstationen und Bahnsteige erhoben. Hierbei wird auf die zuständigen
Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) und Kommunen verwiesen.
Auch wenn die Zuständigkeit des NVR als Fördergeber begrenzt ist, sollte der NVP dazu dienen, eine
Bestands- und Mängelanalyse aller Haltepunkte im Gebiet des NVR vorzunehmen und hierauf
aufbauend eine Maßnahmenliste mit Priorisierung zu erstellen. Diese wäre Grundlage für die
Gespräche mit den Eisenbahninfrastrukturunternehmen und Kommunen geeignet.
Bezogen auf die Haltepunkte der Eifelstrecke sollte eine Darstellung der geplanten bzw.
erforderlichen Maßnahmen erfolgen.
Auf S. 6-5 wird aufgeführt, dass der NVR die Erhebung der Stationsqualität zukünftig regelmäßig
durchführen und die Ergebnisse in einem Stationsbericht veröffentlichen will. Aus Sicht des Kreises
Euskirchen muss hierauf aufbauend eine zügige Mängelbeseitigung als Zielvorstellung definiert
werden. Das Beispiel Bahnhof Euskirchen, an dem die neu installierten Aufzüge immer wieder für
mehrere Wochen defekt waren und damit den Zugang mobilitätseingeschränkter Personen unmöglich
gemacht haben, zeigt, dass ein Einwirken auf DB Station &Service notwendig ist, um die
Barrierefreiheit auch tatsächlich zu gewährleisten.
3.
Verbesserung der Zuverlässigkeit und der Kapazität auf der Eifelstrecke
a) Zuverlässigkeit
In Kapitel 6 (S. 6-3 ff) werden allgemeine Aussagen zur Streckenleistungsfähigkeit getroffen. Einige
Abzweigstellen werden als problematische Engpässe benannt. Für den Kreis Euskirchen hat die hier
genannte Abzweigstelle „Hürth-Kalscheuren“ Bedeutung, da diese die Eifelstrecke betrifft.
Bezogen auf die Eifelstrecke sind jedoch noch weitere Infrastrukturbestandteile (Bahnübergänge,
Stellwerke) für eine eingeschränkte Betriebsstabilität verantwortlich.
Bestehende Mängel im Bereich der verschiedenen Strecken sollten im NVP aufgezeigt werden und
als Grundlage der Forderung einer Mängelbeseitigung durch das EIU dienen.
b) Kapazität
Auf den Seiten 5-7 ff werden Aussagen zu der Auslastung der Züge in der HVZ getroffen. Für
bestimmte Linien wird aufgrund der zu erwartenden steigenden Nachfrage ein Handlungsbedarf
gesehen. Hier werden die Linien der Eifelstrecke (RB 24, RE 12, RE 22) oder der Voreifelbahn (RB
-423/S 23) nicht genannt. Gleichwohl erfolgen auf Seite 5-10 Ausführungen dahingehend, dass auf den
Linien RE 22 und RB 24 in der morgendlichen HVZ Kapazitätsengpässe bestehen. Um die Situation
zu entschärfen, sollen ab 2017 neun größere Fahrzeuge (Umbau der vorhandenen Fahrzeuge mit
zusätzlichen Mittelteilen) eingesetzt werden.
Grundsätzliche Verbesserungen auf der Eifelstrecke seien jedoch nur durch einen
Infrastrukturausbau erreichbar, der die Angebotsumstellung aus den S- Bahn-Betrieb ermögliche.
Für die S 23/ RB 23 werden seit der Kapazitätserhöhung zum Fahrplan 2015 keine
Kapazitätsprobleme benannt.
Problematisch war aus Sicht des Kreises Euskirchen die Kapazitätsauslastung der so genannten
Schülerfahrten zwischen Euskirchen und Bad Münstereifel. Hier konnte durch organisatorische
(Freigabe der 1. Klasse) und personelle Maßnahmen (regelmäßiger Einsatz DB-Servicepersonal und
sporadischer Einsatz der Bundespolizei) eine Verbesserung der Situation erreicht werden.
Im NVP sollte verankert werden, dass bei Fahrzeugen, die über automatische Zählsysteme verfügen,
regelmäßige Auswertungen und Vergleiche mit der bereitgestellten Kapazität angestellt werden.
Zudem sollte hinterfragt werden, ob im Hinblick auf die häufigen Fahrzeugausfälle im Vareo-Netz die
derzeitigen Fahrzeugkapazitäten ausreichend dimensioniert sind oder ob diese ausgeweitet werden
müssten.
4.
Bedienungszeiträume definieren; Einrichtung einer Frühfahrt aus Richtung Köln
(Eifelstrecke)
Auf Seite 3-3 werden allgemeine Aussagen zur zeitlichen Verfügbarkeit getroffen, wie z.B. dass der
SPNV zu fast jeder Tageszeit verfügbar sein soll und dass die Bedienungszeiten je nach
Wochentagen und Siedlungsraum von 5 Uhr morgens bis 1 Uhr nachts variieren. Als einziges Ziel
wird formuliert: „Auf nachfragestarken Achsen sind zumindest an Wochenenden und vor Feiertagen
durchgehende Nachtverkehre anzustreben.“
Aus Sicht der ländlichen Regionen muss als weiteres Ziel aufgenommen werden, dass im Sinne der
Daseinsvorsorge auch in ländlichen Regionen des NVR ein Angebot vorgehalten wird, dass den
Belangen aller Bevölkerungsgruppen gerecht wird. Hierzu sollte ein Bedienungsstandard für ländliche
und städtische Regionen entwickelt werden, auch um eine gerechte Verteilung knapper Ressourcen
zu ermöglichen. Dabei sind auch auf nachfrageschwächeren Relationen Ausweitungen im Früh- und
Spätverkehr zu prüfen.
Der Kreis Euskirchen fordert konkret gegenüber dem NVR, einen zusätzlichen morgendlichen
Frühzug aus Richtung Köln in Richtung Eifel einzusetzen. Dies vor dem Hintergrund, dass die
Kreisstadt Euskirchen erst kurz vor 7 Uhr angedient wird und die übrigen weiter südlich gelegenen
Haltepunkte entsprechend später.
5.
Verbesserung der Übergangszeiten zwischen Eifelstrecke und Voreifelbahn
Unter 5-13 werden die Umsteigezeiten an den Verknüpfungsbahnhöfen dargestellt. Der Bahnhof
Euskirchen wird in diesem Zusammenhang (5-12) positiv hervorgehoben, da er der einzige so
genannte Vollknoten im NVR sei.
Hinzuweisen ist darauf, dass die in Abbildung 29 dargestellten Übergangszeiten am Bahnhof
Euskirchen nicht den aktuellen Fahrplandaten entsprechen (in drei Fällen ergibt sich eine
Übergangszeit, die eine Minute größer ist). Die Bewertung der Übergangszeiten anhand der
Farbgebung (grün, gelb, rot) müssten hingegen nicht angepasst werden.
6.
Elektrifizierung der Eifelstrecke und der Voreifelbahn (s.a. S. 7-13, Zielstufe 2030 +)
Der Verfahrensstand zu den geplanten Machbarkeitsstudien zur Elektrifizierung der Eifelstrecke und
der Voreifelbahn ist darzustellen.
-5Der Beschluss der Zweckverbandsversammlung vom 16.06.2015 über die langfristige
Bestandssicherung der Strecke Euskirchen – Bad Münstereifel ist im NVP zu verankern.
7.
Berücksichtigung der Meldung des Kreises Euskirchen für den ÖPNV-Bedarfsplan
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zum ÖPNV-Bedarfsplan hat der Kreis Euskirchen u.a.
folgende Maßnahmen gemeldet, die im Zusammenhang mit der Eifelstrecke und der Voreifelbahn
stehen:
- Euskirchen Georgstr. (Neubau eines Haltepunktes an der Eifelstrecke/Bördebahn)
- Roitzheim (Neubau eines Haltepunktes an der Voreifelbahn)
- Stotzheim (Verlegung des Haltepunktes in Richtung Ortsteilzentrum und barrierefreie
Ausgestaltung)
Vertiefende Planungen liegen zu den nachfolgenden Maßnahmen noch nicht vor. Durch Aufnahme in
den NVP sollten die Bedarfe des Kreises Euskirchen dokumentiert werden.
8.
SPNV-Nachfrage (S 4-1)
Der vorliegende SPNV-Nahverkehrsplan soll die Ziele und Rahmenvorgaben für das zukünftige
mittel- bis langfristige betriebliche SPNV-Leistungsangebot im Gebiet des NVR festlegen. Als
Grundlage zur Planung werden u. a. Daten zur Bevölkerungsprognose herangezogen. Für den Kreis
Euskirchen wurde für das Jahr 2030 eine Einwohneranzahl von 183.000 prognostiziert. Die Quelle ist
nicht ersichtlich. Nach einer aktuellen Prognose von IT.NRW aus 2015 liegt die Bevölkerung im Kreis
Euskirchen um 3000 Einwohner höher (186.000 Einwohner). Die Datengrundlage sollte entsprechend
aktueller Prognosen angepasst werden.
gez.
i.V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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