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Info GB (Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2016)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
17 kB
Datum
16.12.2015
Erstellt
17.11.15, 14:46
Aktualisiert
17.11.15, 14:46
Info GB (Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2016)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: Öffentliche Sitzung Info 122/2015 16.11.2015 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 02.12.2015 Kreistag 16.12.2015 Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2016 Es ist beabsichtigt, den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 Mitte Januar 2016 aufzustellen und am 27.01.2016 dem Kreistag zuzuleiten. Gemäß § 55 Abs. 1 Satz 2 KrO NRW ist das Benehmen sechs Wochen vor Aufstellung des Entwurfes der Haushaltssatzung einzuleiten. Ich habe mit anliegendem Schreiben das Benehmen gemäß § 55 Abs. 1 Satz 2 KrO NRW eingeleitet und bitte um Kenntnisnahme. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)