Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
18 kB
Datum
18.11.2015
Erstellt
09.11.15, 12:02
Aktualisiert
09.11.15, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Auszug aus der Niederschrift über die Verkehrsschau am 29.10.2015
im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel
Teilnehmer:
Herr Reidenbach, Ordnungsbehörde, Stadt Bad Münstereifel
Herr Eisbrüggen, Regionalniederlassung Ville-Eifel, Landesbetrieb Straßenbau NRW
Herr Mohr, Abt. 66.2, Kreis Euskirchen (außer TOP 12 / 13)
Herr Trenz, Kreispolizeibehörde
Herr Latz, Leiter Straßenverkehrsbehörde, Kreis Euskirchen
Frau Grab, Straßenverkehrsbehörde, Kreis Euskirchen
Frau Heß, Praktikantin Kreis Euskirchen
TOP 4a Hummerzheim, Antrag auf Einrichtung verkehrsberuhigender Maßnahmen
im Verlauf der K 50
Die UWV-Fraktionen sowohl im Rat der Stadt als auch im Kreistag haben die Einrichtung von
verkehrsberuhigenden Maßnahmen in der Ortsdurchfahrt Hummerzheim beantragt.
Die Stadt hat dort Verkehrsmessungen durchgeführt. Im Ergebnis ist festzustellen, dass die
Verkehrsbelastung sehr gering ist. Es ist im Schnitt mit einer Belastung von nur 400
Fahrzeugen täglich zu rechnen. Die gemessenen Geschwindigkeiten aus Fahrtrichtung
Soller weisen durchschnittlich eine V 85 von 54 km/h auf, aus Fahrtrichtung Berresheim von
69 km/h.
Eine Möglichkeit, Fahrbahneinengungen am Ortseingang aus Richtung Soller anzubringen,
sind nicht gegeben. Der Straßenverlauf mit Kurve, Senke und Kuppe lässt keine sichere
Einrichtung von Fahrbahneinengungen zu; sie würden den Verkehrsteilnehmer zum
Umfahren des Hindernisses in Richtung Gegenverkehr drängen, der durch den genannten
Straßenverlauf nicht ausreichend einsehbar wäre.
Aus Fahrtrichtung Berresheim zeigt das Ergebnis der gemessenen Geschwindigkeiten zwar
die Einrichtung einer Einengung als angebracht. Eine Einengung müsste jedoch bereits
unmittelbar am Ortseingang auf Grund der örtlichen Gegebenheiten installiert werden; ihre
Auswirkungen wären dadurch auch nur auf diesem kurzen Bereich spürbar, nicht jedoch in
der übrigen Ortsdurchfahrt.
Eine Auswirkung auf die Geschwindigkeit ist durch Fahrbahneinengungen und –
verschwenks nur gegeben, wenn ausreichend Gegenverkehr vorhanden ist. Nur bei
Gegenverkehr wird der Verkehrsteilnehmer zur Reduzierung der Geschwindigkeit bzw. zum
Anhalten vor dem Hindernis gezwungen; ohne Gegenverkehr können die Hindernisse
weiterhin ohne Reduzierung der Geschwindigkeit ungehindert durchfahren bzw. umfahren
werden. Bei einer Verkehrsbelastung von nur 400 Fahrzeugen täglich, die sich zudem
überwiegend auf jeweils eine Fahrtrichtung morgens und abends verteilen, ist mit einer
positiven Entwicklung durch das Installieren von Hindernissen in der vorliegenden
Ortsdurchfahrt nicht zu rechnen; erfahrungsgemäß können Auswirkungen erst ab einer
Belastung von mindestens 1000 Fahrzeugen / täglich erwartet werden.
Die Verkehrskommission steht daher eine Fahrbahneinengung am Ortseingang
Hummerzheim aus Fahrtrichtung Berresheim zurückhaltend gegenüber.