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Beschlussvorlage GB (Aufstellung des Landesentwicklungsplanes NRW hier: Stellungnahme des Kreises Euskirchen zum überarbeiteten Entwurf vom September 2015)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
33 kB
Datum
16.12.2015
Erstellt
25.11.15, 14:46
Aktualisiert
25.11.15, 14:46
Beschlussvorlage GB (Aufstellung des Landesentwicklungsplanes NRW
hier: Stellungnahme des Kreises Euskirchen zum überarbeiteten Entwurf vom September 2015) Beschlussvorlage GB (Aufstellung des Landesentwicklungsplanes NRW
hier: Stellungnahme des Kreises Euskirchen zum überarbeiteten Entwurf vom September 2015)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 169/2015 25.11.2015 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 30.11.2015 Kreisausschuss 02.12.2015 Kreistag 16.12.2015 Aufstellung des Landesentwicklungsplanes NRW hier: Stellungnahme des Kreises Euskirchen zum überarbeiteten Entwurf vom September 2015 Sachbearbeiter/in: Frau Conrad Tel.: 15 964 Abt.: 60.13 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag des Kreises Euskirchen beschließt die der Vorlage beigefügte Stellungnahme zum LEP. -2Begründung: In der Anlage zu dieser Vorlage ist die Stellungnahme des Kreises Euskirchen zum Entwurf des LEP vom 22.09.2015 beigefügt. Die Stellungnahme des Kreises Euskirchen wurde in enger Abstimmung mit den kreisangehörigen Kommunen erarbeitet. In zwei Planerkonferenzen am 30.09. und 23.11.2015 diskutierten Vertreter der Kommunen mit der Abteilung Umwelt und Planung und der Bezirksregierung die kritischen Punkte. Die Stellungnahme der LEP-AöR ist in die Stellungnahme des Kreises eingeflossen. Wie in der Info 119/2015 dargelegt, hat die Landesregierung Änderungen des Entwurfs des neuen Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen gebilligt und ein zweites Beteiligungsverfahren beschlossen. Die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen werden bei der Aufstellung des neuen LEP NRW beteiligt und können bis zum 15. Januar 2016 zur Planbegründung und zum Umweltbericht Stellung nehmen (§ 13 LPIG, § 10 ROG). Weitere Informationen zum LEP entnehmen Sie bitte der Info 119/2015 und der Vorlage D 17/2014. gez. i. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)