Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
28 kB
Datum
16.12.2015
Erstellt
02.12.15, 12:00
Aktualisiert
17.12.15, 12:01
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Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 1 / V 169 / 2015
Datum: 17.12.2015
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und
Verkehr vom 30.11.2015
Öffentliche Sitzung
TOP 3
Aufstellung des Landesentwicklungsplanes NRW
hier: Stellungnahme des Kreises Euskirchen zum
überarbeiteten Entwurf vom September 2015
Die CDU-Fraktion bedankt sich bei der Verwaltung für die gute
Vorlage, in der die grundsätzlichen Wünsche niedergelegt seien.
Der Grundsatz, für den ländlichen Raum
Entwicklungsmöglichkeiten für Gewerbe und Mensch zu schaffen,
dürfe nicht behindert werden. Es müssen Fördermöglichkeiten für
Um- und Ausbaumaßnahmen geschaffen werden.
Die Attraktivität der Ortskerne müsse gefördert und die
Wanderbewegung vom Land in die Stadt müsse umgekehrt
werden. Hierzu sollten die Wohnungsbaufördermittel nicht nur in
die Stadt sondern auch ins Land fließen.
Auch der Schienenverkehr, der ÖPNV und die Straßen, wie z.B.
der Lückenschluss der A 1 seien dabei zu berücksichtigen.
Die Flüchtlingsproblematik wurde bei der Aufstellung des LEP
nicht aufgegriffen.
Die Zuwanderung der Flüchtlinge solle als Chance gesehen
werden, um der demographischen Entwicklung entgegen zu
wirken.
Die SPD-Fraktion schließt sich grundsätzlich den Ausführungen
der CDU-Fraktion an. Die Vorlage sei zielgenau von der
Verwaltung vorbereitet worden und sie werde der Vorlage
grundsätzlich zustimmen.
Auch die SPD-Fraktion vertritt die Auffassung, dass die
Wanderbewegung, weg vom Land hin zu den urbanen
Ballungsräumen gestoppt werden müsse. Trotz der normativen
Kraft des Faktischen, sollte man den Anspruch an die LEP
stellen.
Die Rückplanung von Flächen, die lange nicht genutzt wurden,
bewirke, dass die Ausweitung von Siedlungsflächen nicht mehr
zulässig sei. Es müssten Potentiale erhalten werden, für den Fall,
dass die Ballungszentren voll seien, insbesondere für den Fall
der Rückwanderung. Köln könne bereits zum jetzigen Zeitpunkt
keine Gewerbegebiete mehr ausweisen.
Auch die SPD-Fraktion vertritt die Meinung, dass
Infrastrukturmaßnahmen wie z.B. der Lückenschluss der A 1
wichtig seien und auch die Entwicklung des ÖPNV sollte
ermöglicht werden.
Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN sieht die Situation des
Wachsens in den Dörfern als kritisch an. Sie vertritt die
Auffassung, dass Schulen und Kindertagesstätten erhalten
werden sollten und auch dem ÖPNV und dem SPNV müsse
weiter Beachtung geschenkt werden. Dabei sollten die ÖPNVAnbindungen verbessert werden, um somit weniger Autos auf der
Straße zu haben. Die Fraktion spricht sich gegen den
V 169/2015
Lückenschluss der A 1 aus.
Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN kündigt an, dass sie sich
bei der Abstimmung über die Vorlage enthalten werde.
Der Ausschussvorsitzende ruft die einzelnen Kapitel der
Stellungnahme auf, damit Änderungswünsche der Fraktionen
vorgebracht werden können.
Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird bei den Allgemeinen
Anmerkungen zum Entwurf 2015 des LEP Folgendes
geändert:
Seite 3, 3 Absatz
Eine Chance für den ländlichen Raum (Zuzug von Bevölkerung
und somit Nutzung und Sicherung der vorhandenen Infrastruktur)
wie für das Land NRW (Schaffung von günstigem Wohnraum, wo
es tatsächlich günstig ist), wird somit nicht genutzt.
Zum Ende des Absatzes wird folgender Satz ergänzt:
Um einseitige Wanderungsbewegungen in die Ballungsräume zu
verhindern, muss die Attraktivität der ländlichen Räume des
Landes durch den Einsatz von Fördermitteln gesteigert werden.
Unter Kapitel 1.2 Demographischer Wandel gestalten wird
folgender Satz ergänzt:
Hier sind die Chancen und Risiken dieser Zuwanderung
darzustellen.
Unter Kapitel 6 Siedlungsraum wird das Wort Patenschaften
durch das Wort Partnerschaften ersetzt.
Bei Kapitel 6.2-1 Grunsatz Ausrichtung auf zentralörtlich
bedeutsame Allgemeine Siedlungsbereiche erklärt die CDUFraktion, dass dies auch für Orte unter 2.000 Einwohner gelten
solle, falls Bedarf nachgewiesen werde.
Bei Kapitel 6.4-2 Ziel Inanspruchnahme von Standorten für
landesbedeutsame flächenintensive Großvorhaben heißt es,
dass für die LEP-Fläche Euskirchen/Weilerswist eine
Reduzierung der Ansiedlungsgröße möglichst auf einen
Orientierungswert von 30 ha vorzusehen und eine
Einzelfallentscheidung der Landesregierung zuzulassen sei.
Seitens der CDU-Fraktion wird angemerkt, dass es nicht klar
wird, ob sich die Einzelfallentscheidung auf die Flächen ab 30 ha
oder auf kleinere Flächen beziehe. Sie bittet die Abstimmung
über diesen Punkt bis zur Sitzung des Kreistages
zurückzustellen.
Die SPD-Fraktion merkt an, dass es sich um Flächen ab 30 ha
handeln sollte und keine Öffnung nach unten zugelassen werde
sollte.
Bei Flächen unter 30 ha wird die Gefahr gesehen, dass eine
Anrechnung auf andere kommunale Gewerbeflächen erfolgen
könnte.
Die Verwaltung erklärt hierzu, dass die Größenordnung 30 ha
eine Empfehlung der Landesgesellschaft NRW Invest sei. Diese
Empfehlung beruhe auf den Vermarktungserfolgen der letzten
Jahre. Man wolle sich darüber hinaus auch
Einzelfallentscheidungen, z.B. bei einer Größe von ca. 25 ha
grundsätzlich offen halten.
Bei Kapitel 7.1-3 Grundsatz Unzerschnittene verkehrsarme
Räume wird m² durch km² ersetzt.
Bei Kapitel 7.4-3 Ziel Sicherung von Trinkwasservorkommen
erklärt die Verwaltung auf Anfrage der Fraktion Bündnis/90 DIE
GRÜNEN, dass der Brunnen nicht mehr in Betrieb sei, sei eine
Entscheidung des Wasserwerkes.
Zu Kapitel 8.1-11 Ziel Öffentlicher Verkehr bemerkt die SPDFraktion, dass nicht zugelassen werden könne, dass Mittel- und
Oberzentren statt an den Schienenverkehr nur über den
öffentlichen Busverkehr angebunden werden. Schließlich handele
es sich hier auch um Güterverkehre, die als
Entwicklungspotenziale nicht außer Acht gelassen werden
sollten. Mittelzentren an den Schienenverkehr anzuschließen,
müsse Ziel bleiben.
Die SPD-Fraktion schlägt vor, es bei der ursprünglich
deutlicheren Formulierung zu belassen, dass jedes Mittelzentrum
einen Bahnanschluss benötige und dies sei als Ziel zu
formuieren.
Die Reaktivierung „ggfls“ sollte entfallen.
Die Verwaltung erklärt hierzu, dass in der ursprünglichen
Fassung ein Grundsatz formuliert wurde und das Ziel nicht so
deutlich dargestellt worden sei.
Folgende Formulierung wird vorgeschlagen:
Ziel muss es sein, Mittelzentren an den Schinenverkehr
anzubinden.Insbesondere vorhandene Schienennetze sind zu
nutzen und ggf. ist die Reaktivierung zu prüfen. Dabei ist auch
eine Ausstattung mit barrierefreien Haltepunkten zu
gewährleisten. Ein leistungsfähiger Schienenersatzverkehr kann
nur ausnahmsweise eine Alternative sein.
Auf Wunsch der Faktion Bündnis 90 DIE GRÜNEN wird im
letzten Absatz das Wort muss durch müssen ersetzt.
Bei Kapitel 10 Energieversorgung schlägt die CDU-Fraktion vor,
dass bei Ausweisung von Vorrangflächen im Vorfeld geprüft
werden solle, ob diese für die Errichtung von Windkraftanlagen
tatsächlich geeignet seien.
Die SPD-Fraktion merkt hierzu an, dass bei der Ausweisung von
Vorrangflächen, die Kommune mit entscheiden müsse.
Der Ausschussvorsitzende stellt die Stellungnahme der
Verwaltung zum Entwurf 2015 des LEP, mit Ausnahme des
Kapitels 6.4-2 Ziel Inanspruchnahme von Standorten für
landesbedeutsame flächenintensiver Großvorhaben, zur
Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, bei 1 Enthaltung