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Beschlussvorlage GB (Z 1 / V 169 /2015 (Ausschuss f. Planung, Umwelt u. Verkehr 30.11.2015))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
28 kB
Datum
16.12.2015
Erstellt
02.12.15, 12:00
Aktualisiert
17.12.15, 12:01
Beschlussvorlage GB (Z 1 / V 169 /2015 (Ausschuss f. Planung, Umwelt u. Verkehr 30.11.2015)) Beschlussvorlage GB (Z 1 / V 169 /2015 (Ausschuss f. Planung, Umwelt u. Verkehr 30.11.2015)) Beschlussvorlage GB (Z 1 / V 169 /2015 (Ausschuss f. Planung, Umwelt u. Verkehr 30.11.2015))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z 1 / V 169 / 2015 Datum: 17.12.2015 Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr vom 30.11.2015 Öffentliche Sitzung TOP 3 Aufstellung des Landesentwicklungsplanes NRW hier: Stellungnahme des Kreises Euskirchen zum überarbeiteten Entwurf vom September 2015 Die CDU-Fraktion bedankt sich bei der Verwaltung für die gute Vorlage, in der die grundsätzlichen Wünsche niedergelegt seien. Der Grundsatz, für den ländlichen Raum Entwicklungsmöglichkeiten für Gewerbe und Mensch zu schaffen, dürfe nicht behindert werden. Es müssen Fördermöglichkeiten für Um- und Ausbaumaßnahmen geschaffen werden. Die Attraktivität der Ortskerne müsse gefördert und die Wanderbewegung vom Land in die Stadt müsse umgekehrt werden. Hierzu sollten die Wohnungsbaufördermittel nicht nur in die Stadt sondern auch ins Land fließen. Auch der Schienenverkehr, der ÖPNV und die Straßen, wie z.B. der Lückenschluss der A 1 seien dabei zu berücksichtigen. Die Flüchtlingsproblematik wurde bei der Aufstellung des LEP nicht aufgegriffen. Die Zuwanderung der Flüchtlinge solle als Chance gesehen werden, um der demographischen Entwicklung entgegen zu wirken. Die SPD-Fraktion schließt sich grundsätzlich den Ausführungen der CDU-Fraktion an. Die Vorlage sei zielgenau von der Verwaltung vorbereitet worden und sie werde der Vorlage grundsätzlich zustimmen. Auch die SPD-Fraktion vertritt die Auffassung, dass die Wanderbewegung, weg vom Land hin zu den urbanen Ballungsräumen gestoppt werden müsse. Trotz der normativen Kraft des Faktischen, sollte man den Anspruch an die LEP stellen. Die Rückplanung von Flächen, die lange nicht genutzt wurden, bewirke, dass die Ausweitung von Siedlungsflächen nicht mehr zulässig sei. Es müssten Potentiale erhalten werden, für den Fall, dass die Ballungszentren voll seien, insbesondere für den Fall der Rückwanderung. Köln könne bereits zum jetzigen Zeitpunkt keine Gewerbegebiete mehr ausweisen. Auch die SPD-Fraktion vertritt die Meinung, dass Infrastrukturmaßnahmen wie z.B. der Lückenschluss der A 1 wichtig seien und auch die Entwicklung des ÖPNV sollte ermöglicht werden. Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN sieht die Situation des Wachsens in den Dörfern als kritisch an. Sie vertritt die Auffassung, dass Schulen und Kindertagesstätten erhalten werden sollten und auch dem ÖPNV und dem SPNV müsse weiter Beachtung geschenkt werden. Dabei sollten die ÖPNVAnbindungen verbessert werden, um somit weniger Autos auf der Straße zu haben. Die Fraktion spricht sich gegen den V 169/2015 Lückenschluss der A 1 aus. Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN kündigt an, dass sie sich bei der Abstimmung über die Vorlage enthalten werde. Der Ausschussvorsitzende ruft die einzelnen Kapitel der Stellungnahme auf, damit Änderungswünsche der Fraktionen vorgebracht werden können. Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird bei den Allgemeinen Anmerkungen zum Entwurf 2015 des LEP Folgendes geändert: Seite 3, 3 Absatz Eine Chance für den ländlichen Raum (Zuzug von Bevölkerung und somit Nutzung und Sicherung der vorhandenen Infrastruktur) wie für das Land NRW (Schaffung von günstigem Wohnraum, wo es tatsächlich günstig ist), wird somit nicht genutzt. Zum Ende des Absatzes wird folgender Satz ergänzt: Um einseitige Wanderungsbewegungen in die Ballungsräume zu verhindern, muss die Attraktivität der ländlichen Räume des Landes durch den Einsatz von Fördermitteln gesteigert werden. Unter Kapitel 1.2 Demographischer Wandel gestalten wird folgender Satz ergänzt: Hier sind die Chancen und Risiken dieser Zuwanderung darzustellen. Unter Kapitel 6 Siedlungsraum wird das Wort Patenschaften durch das Wort Partnerschaften ersetzt. Bei Kapitel 6.2-1 Grunsatz Ausrichtung auf zentralörtlich bedeutsame Allgemeine Siedlungsbereiche erklärt die CDUFraktion, dass dies auch für Orte unter 2.000 Einwohner gelten solle, falls Bedarf nachgewiesen werde. Bei Kapitel 6.4-2 Ziel Inanspruchnahme von Standorten für landesbedeutsame flächenintensive Großvorhaben heißt es, dass für die LEP-Fläche Euskirchen/Weilerswist eine Reduzierung der Ansiedlungsgröße möglichst auf einen Orientierungswert von 30 ha vorzusehen und eine Einzelfallentscheidung der Landesregierung zuzulassen sei. Seitens der CDU-Fraktion wird angemerkt, dass es nicht klar wird, ob sich die Einzelfallentscheidung auf die Flächen ab 30 ha oder auf kleinere Flächen beziehe. Sie bittet die Abstimmung über diesen Punkt bis zur Sitzung des Kreistages zurückzustellen. Die SPD-Fraktion merkt an, dass es sich um Flächen ab 30 ha handeln sollte und keine Öffnung nach unten zugelassen werde sollte. Bei Flächen unter 30 ha wird die Gefahr gesehen, dass eine Anrechnung auf andere kommunale Gewerbeflächen erfolgen könnte. Die Verwaltung erklärt hierzu, dass die Größenordnung 30 ha eine Empfehlung der Landesgesellschaft NRW Invest sei. Diese Empfehlung beruhe auf den Vermarktungserfolgen der letzten Jahre. Man wolle sich darüber hinaus auch Einzelfallentscheidungen, z.B. bei einer Größe von ca. 25 ha grundsätzlich offen halten. Bei Kapitel 7.1-3 Grundsatz Unzerschnittene verkehrsarme Räume wird m² durch km² ersetzt. Bei Kapitel 7.4-3 Ziel Sicherung von Trinkwasservorkommen erklärt die Verwaltung auf Anfrage der Fraktion Bündnis/90 DIE GRÜNEN, dass der Brunnen nicht mehr in Betrieb sei, sei eine Entscheidung des Wasserwerkes. Zu Kapitel 8.1-11 Ziel Öffentlicher Verkehr bemerkt die SPDFraktion, dass nicht zugelassen werden könne, dass Mittel- und Oberzentren statt an den Schienenverkehr nur über den öffentlichen Busverkehr angebunden werden. Schließlich handele es sich hier auch um Güterverkehre, die als Entwicklungspotenziale nicht außer Acht gelassen werden sollten. Mittelzentren an den Schienenverkehr anzuschließen, müsse Ziel bleiben. Die SPD-Fraktion schlägt vor, es bei der ursprünglich deutlicheren Formulierung zu belassen, dass jedes Mittelzentrum einen Bahnanschluss benötige und dies sei als Ziel zu formuieren. Die Reaktivierung „ggfls“ sollte entfallen. Die Verwaltung erklärt hierzu, dass in der ursprünglichen Fassung ein Grundsatz formuliert wurde und das Ziel nicht so deutlich dargestellt worden sei. Folgende Formulierung wird vorgeschlagen: Ziel muss es sein, Mittelzentren an den Schinenverkehr anzubinden.Insbesondere vorhandene Schienennetze sind zu nutzen und ggf. ist die Reaktivierung zu prüfen. Dabei ist auch eine Ausstattung mit barrierefreien Haltepunkten zu gewährleisten. Ein leistungsfähiger Schienenersatzverkehr kann nur ausnahmsweise eine Alternative sein. Auf Wunsch der Faktion Bündnis 90 DIE GRÜNEN wird im letzten Absatz das Wort muss durch müssen ersetzt. Bei Kapitel 10 Energieversorgung schlägt die CDU-Fraktion vor, dass bei Ausweisung von Vorrangflächen im Vorfeld geprüft werden solle, ob diese für die Errichtung von Windkraftanlagen tatsächlich geeignet seien. Die SPD-Fraktion merkt hierzu an, dass bei der Ausweisung von Vorrangflächen, die Kommune mit entscheiden müsse. Der Ausschussvorsitzende stellt die Stellungnahme der Verwaltung zum Entwurf 2015 des LEP, mit Ausnahme des Kapitels 6.4-2 Ziel Inanspruchnahme von Standorten für landesbedeutsame flächenintensiver Großvorhaben, zur Abstimmung. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei 1 Enthaltung