Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
21 kB
Datum
16.12.2015
Erstellt
11.12.15, 14:49
Aktualisiert
11.12.15, 14:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z2 / D 16 / 2015
Datum: 10.12.2015
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses vom 02.12.2015
A)
TOP 9
Öffentliche Sitzung
Konversion Vogelsang
hier: Finanzierung Forum Vogelsang
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus
u.Konvers.Vogels.
D 16/2015
09.11.2015
UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke teilt mit, dass man zwar
zähneknirschend zustimmen werde aber er ausdrücklich darauf
hinweise, dass man zeitnah und umfassend über jegliche
Veränderungen informiert werde.
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) führt
aus, dass man die finanziellen Probleme aufgrund der
unprofessionellen Darstellung vorhergesagt habe und auch die
detaillierte Einbindung der Fachgremien nicht funktioniert habe.
Er verweist auf entsprechende Fachleute und Sachverstand
innerhalb der Kreisverwaltung, die bereits den Kreishausanbau
und diverse Sanierungen gemeistert hätten. Er persönlich
kritisiere zudem das Management vor Ort und werde durch die
nun erfolgte professionelle Steuerung hierin bestätigt. Der
anstehende Beschluss für eine Bevorratung auf 10 Mio. € reiche
aus Sicht seiner Fraktion ebenfalls noch nicht aus und daher
werde man der Vorlage nicht zustimmen. Man hoffe nur, dass es
keine Beschädigung am Ansehen Vogelsangs und dem
entsprechenden Bildungsauftrag geben werde.
Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) erläutert, dass man
bislang die Vorlagen zur Finanzierung nicht mitgetragen habe,
weil man der Ansicht sei, dass die Gesellschafter und nicht die
Gesellschaft in der Finanzierungspflicht stünden. Der Zweck der
Gesellschaft werde durch diese zusätzlichen finanziellen
Belastungen nicht nur erschwert, sondern teilweise gefährdet. Er
könne sich zudem nicht vorstellen, dass das Projekt seinerzeit so
einmütig beschlossen worden wäre, wenn man über einen
Kostenrahmen von 45 Mio. € gesprochen hätte.
Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) stellt fest, dass zwischen den
Zahlen vom Frühjahr und den aktuellen Zahlen einige
Insolvenzen zwischen lägen, die so nicht absehbar waren.
Insofern sei dieser Mehrpreis abzudecken und dies müssten alle
Gesellschafter gemeinsam leisten und nicht der Kreis Euskirchen
alleine.
Fraktionsvorsitzender Reidt (CDU) attestiert, dass es eben nicht
wie beim Anbau um einen Neubau gehe, sondern um Altbestand
und dass bei sämtlichen Überprüfungen durch das
Rechnungsprüfungsamt, den Landschaftsverband oder die
Bezirksregierung keine Unregelmäßigkeiten festgestellt worden
seien. Allenfalls hätte die jetzt eingesetzte technische Assistenz
früher eingesetzt werden müssen.
Z1
Kreisausschussmitglied Ramers (SPD) erläutert, dass die einzige
Alternative zu dieser - für alle unliebsamen Entscheidung lediglich sein könne, dass man den jetzigen Zustand als Bauruine
nach und nach verfallen lasse und sämtliche Ansprüche und
Erwartungen damit über Bord werfe. Es sei jedoch viel
zielführender die Baumaßnahmen zum Ende zu bringen, um
dann das eigentliche Projekt starten zu lassen und den Mehrwert
und die Erwartungen generieren zu können.
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN)
erwidert, dass nicht der Neubau im Vordergrund stehe, sondern
die Fachleute, die sich mit problematischen Situationen
auskennen. Und hier habe eben die notwendige Reaktion nicht
bzw. zu spät stattgefunden.
Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
1.
Der Kreistag nimmt die beabsichtigte Darlehensaufnahme
durch die Vogelsang IP gGmbH zur Finanzierung der 5
Mio. € übersteigenden Mehrkosten bis zu weiteren 5 Mio.
€ zur Kenntnis.
2.
Der Kreistag erklärt seine grundsätzliche Bereitschaft, im
Rahmen dieser Darlehensaufnahme ein
Gesellschafterdarlehen bereitzustellen, sofern ein
anteiliger Betrag vom Landschaftsverband Rheinland
verbürgt wird.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Mittel in
den Haushalt 2016 aufzunehmen.
4.
Die Verwaltung wird beauftragt, im 1. Halbjahr 2016 einen
konkretisierenden Darlehensvergabebeschluss
vorzubereiten.
5.
Für den Fall, dass die Darlehensaufnahme nicht beim
Kreis Euskirchen erfolgt, beschließt der Kreistag die
Übernahme einer Ausfallbürgschaft zugunsten der
Vogelsang IP gGmbH zur Besicherung der zur
Finanzierung der Mehrkosten erforderlich werdenden
Kreditaufnahmen bis zu einem Gesamtbetrag von 5 Mio.
€. Der Höchstbetrag für die dann zu übernehmende
Ausfallbürgschaft beträgt 1.818.182 €. Für die ggf.
erforderliche Gewährung der Bürgschaft wird ein
einmaliges Entgelt in Höhe von 9.092 € erhoben, zahlbar
binnen eines Monats nach Unterzeichnung der
Bürgschaftsurkunde.
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dafür,
bei 2 Gegenstimmen (DIE LINKE
und Bündnis 90/Die Grünen)