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Dringlichkeitsentscheidung Stab (Z2 / D 16 / 2015 (KA 02.12.2015))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
21 kB
Datum
16.12.2015
Erstellt
11.12.15, 14:49
Aktualisiert
11.12.15, 14:49
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Kreis Euskirchen Der Landrat Z2 / D 16 / 2015 Datum: 10.12.2015 Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses vom 02.12.2015 A) TOP 9 Öffentliche Sitzung Konversion Vogelsang hier: Finanzierung Forum Vogelsang Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. D 16/2015 09.11.2015 UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke teilt mit, dass man zwar zähneknirschend zustimmen werde aber er ausdrücklich darauf hinweise, dass man zeitnah und umfassend über jegliche Veränderungen informiert werde. Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) führt aus, dass man die finanziellen Probleme aufgrund der unprofessionellen Darstellung vorhergesagt habe und auch die detaillierte Einbindung der Fachgremien nicht funktioniert habe. Er verweist auf entsprechende Fachleute und Sachverstand innerhalb der Kreisverwaltung, die bereits den Kreishausanbau und diverse Sanierungen gemeistert hätten. Er persönlich kritisiere zudem das Management vor Ort und werde durch die nun erfolgte professionelle Steuerung hierin bestätigt. Der anstehende Beschluss für eine Bevorratung auf 10 Mio. € reiche aus Sicht seiner Fraktion ebenfalls noch nicht aus und daher werde man der Vorlage nicht zustimmen. Man hoffe nur, dass es keine Beschädigung am Ansehen Vogelsangs und dem entsprechenden Bildungsauftrag geben werde. Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) erläutert, dass man bislang die Vorlagen zur Finanzierung nicht mitgetragen habe, weil man der Ansicht sei, dass die Gesellschafter und nicht die Gesellschaft in der Finanzierungspflicht stünden. Der Zweck der Gesellschaft werde durch diese zusätzlichen finanziellen Belastungen nicht nur erschwert, sondern teilweise gefährdet. Er könne sich zudem nicht vorstellen, dass das Projekt seinerzeit so einmütig beschlossen worden wäre, wenn man über einen Kostenrahmen von 45 Mio. € gesprochen hätte. Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) stellt fest, dass zwischen den Zahlen vom Frühjahr und den aktuellen Zahlen einige Insolvenzen zwischen lägen, die so nicht absehbar waren. Insofern sei dieser Mehrpreis abzudecken und dies müssten alle Gesellschafter gemeinsam leisten und nicht der Kreis Euskirchen alleine. Fraktionsvorsitzender Reidt (CDU) attestiert, dass es eben nicht wie beim Anbau um einen Neubau gehe, sondern um Altbestand und dass bei sämtlichen Überprüfungen durch das Rechnungsprüfungsamt, den Landschaftsverband oder die Bezirksregierung keine Unregelmäßigkeiten festgestellt worden seien. Allenfalls hätte die jetzt eingesetzte technische Assistenz früher eingesetzt werden müssen. Z1 Kreisausschussmitglied Ramers (SPD) erläutert, dass die einzige Alternative zu dieser - für alle unliebsamen Entscheidung lediglich sein könne, dass man den jetzigen Zustand als Bauruine nach und nach verfallen lasse und sämtliche Ansprüche und Erwartungen damit über Bord werfe. Es sei jedoch viel zielführender die Baumaßnahmen zum Ende zu bringen, um dann das eigentliche Projekt starten zu lassen und den Mehrwert und die Erwartungen generieren zu können. Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) erwidert, dass nicht der Neubau im Vordergrund stehe, sondern die Fachleute, die sich mit problematischen Situationen auskennen. Und hier habe eben die notwendige Reaktion nicht bzw. zu spät stattgefunden. Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: 1. Der Kreistag nimmt die beabsichtigte Darlehensaufnahme durch die Vogelsang IP gGmbH zur Finanzierung der 5 Mio. € übersteigenden Mehrkosten bis zu weiteren 5 Mio. € zur Kenntnis. 2. Der Kreistag erklärt seine grundsätzliche Bereitschaft, im Rahmen dieser Darlehensaufnahme ein Gesellschafterdarlehen bereitzustellen, sofern ein anteiliger Betrag vom Landschaftsverband Rheinland verbürgt wird. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Mittel in den Haushalt 2016 aufzunehmen. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, im 1. Halbjahr 2016 einen konkretisierenden Darlehensvergabebeschluss vorzubereiten. 5. Für den Fall, dass die Darlehensaufnahme nicht beim Kreis Euskirchen erfolgt, beschließt der Kreistag die Übernahme einer Ausfallbürgschaft zugunsten der Vogelsang IP gGmbH zur Besicherung der zur Finanzierung der Mehrkosten erforderlich werdenden Kreditaufnahmen bis zu einem Gesamtbetrag von 5 Mio. €. Der Höchstbetrag für die dann zu übernehmende Ausfallbürgschaft beträgt 1.818.182 €. Für die ggf. erforderliche Gewährung der Bürgschaft wird ein einmaliges Entgelt in Höhe von 9.092 € erhoben, zahlbar binnen eines Monats nach Unterzeichnung der Bürgschaftsurkunde. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dafür, bei 2 Gegenstimmen (DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen)