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Dringlichkeitsentscheidung Stab (Z1 D16 2015 (Wifö, Tourismus, Vogelsang 09.11.2015))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
40 kB
Datum
16.12.2015
Erstellt
18.11.15, 09:19
Aktualisiert
18.11.15, 09:19
Dringlichkeitsentscheidung Stab (Z1 D16 2015  (Wifö, Tourismus, Vogelsang 09.11.2015)) Dringlichkeitsentscheidung Stab (Z1 D16 2015  (Wifö, Tourismus, Vogelsang 09.11.2015)) Dringlichkeitsentscheidung Stab (Z1 D16 2015  (Wifö, Tourismus, Vogelsang 09.11.2015)) Dringlichkeitsentscheidung Stab (Z1 D16 2015  (Wifö, Tourismus, Vogelsang 09.11.2015)) Dringlichkeitsentscheidung Stab (Z1 D16 2015  (Wifö, Tourismus, Vogelsang 09.11.2015)) Dringlichkeitsentscheidung Stab (Z1 D16 2015  (Wifö, Tourismus, Vogelsang 09.11.2015))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z1 /D 16/2015 Datum: 18.11.2015 Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang vom 09.11.2015 Öffentliche Sitzung TOP 3 Konversion Vogelsang hier: Finanzierung Forum Vogelsang Herr Poth erläutert die Vorlage und begründet den Hintergrund für die Kurzfristigkeit der Vorlage. Er teilt mit, dass als Basis zur Erstellung der Vorlage die Beschlüsse des Aufsichtsrates der Vogelsang IP gGmbH vom 05.11.2015 dienten. Hier wurden alle Beschlüsse einstimmig getroffen. Außerdem musste die Vorlage mit dem GmbHGesellschafter LVR abgestimmt werden, der hierzu keine Einwände erhoben hat und der geplanten Vorgehensweise zustimmt. Des Weiteren geht Herr Poth auf die Mehrkostenentwicklung ein und berichtet, dass der Kostenrahmen derzeit ca. 8.8 Mio. € über dem laut Förderbescheid bewilligten Kostenrahmen von 35,1 Mio. € liege. Hier sei seitens der Planer ein Puffer von ca. 670.000 € eingerechnet, somit liegen die baufachlich hinterlegten Mehrkosten bei ca. 8,1 Mio. €. Er teilt mit, dass von den seit Januar entstandenen Mehrkosten allein rd. 2,4 Mio. € auf Insolvenzen und Kündigungen von Unternehmen zurückzuführen sind. Hier werde man ggfls. Schadensersatzforderungen geltend machen. Herr Poth führt aus, dass der Aufsichtsrat der Vogelsang IP gGmbH von einer Umsetzung der noch vorhandenen Einsparpotenzialen abgesehen habe, da hierdurch der Betriebskostenhaushalt der Vogelsang IP gGmbH belastet würde. Weiterhin habe der Aufsichtsrat beschlossen, dass die entstehenden Kreditkosten im Betriebshaushalt zu erwirtschaften sind. Die Einsparungen dürfen nicht im Bildungshaushalt der Gesellschaft zu Buche schlagen, die Geschäftsführung wurde gebeten, einen entsprechenden Vorschlag zu unterbreiten. Außerdem habe die Geschäftsführung dem Aufsichtsrat nachvollziehbar dargelegt, dass die Mehrkosten begründet und demzufolge unvermeidbar sind. Herr Poth berichtet, dass die im Förderprojekt bisher erfolgten Mittelabrufe vom Fördergeber geprüft und ohne wesentliche D 16/2015 Abzüge anerkannt wurden. Auch von daher sei davon auszugehen, dass keine finanziellen Unregelmäßigkeiten in der Abwicklung des Projektes vorliegen. Der Durchführungszeitraum für das Förderprojekt sei bis zum 31.12.2015 verlängert worden, der letzte Mittelabruf sei bis zum 25.01.2016 bei der Bezirksregierung vorzulegen. Außerdem teilt er mit, dass der Aufsichtsrat beschlossen habe, der Geschäftsführung zur Entlastung und Unterstützung interimsmäßig eine CoGeschäftsführung zur Seite zu stellen. Die vorgesehene Beschlussfassung wird von Herrn Poth eingehend erläutert. Abschließend weist er auf die gute Kooperation zwischen den Gesellschaftern der Vogelsang IP gGmbH sowie Bezirksregierung bzw. Land hin. Der Ausschussvorsitzende bedankt sich bei Herrn Poth für seine Ausführungen. Herr Cremer, SPD-Fraktion teilt mit, dass die Mehrkosten unstrittig begründet scheinen, möchte jedoch wissen, ob bei der Massenaufnahme seinerzeit Fehler unterlaufen sind und hier evtl. die Möglichkeit besteht, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Herr Bell, Fraktion DIE LINKE, teilt mit, dass er die Situation für äußerst unerfreulich halte. Wenn man geahnt hätte, dass diese Entwicklung einträfe, hätte man sich möglicherweise gegen das Projekt entschieden. Er äußert den Verdacht, dass es sich bei dem geringeren Kostenansatz evtl. um eine Methode gehandelt habe, um das Projekt genehmigt zu bekommen. Er möchte wissen, ob die Kosten für die Co-Geschäftsführung aus dem Projektbudget gezahlt werden und ob es nicht ratsam gewesen sei, der Geschäftsführung viel früher Hilfe zur Seite zu stellen. Herr Troschke bittet darum, dass der als Co-Geschäftsführer vorgesehene, und bei der Sitzung anwesende Herr Hammes sich den Ausschussmitgliedern vorstellt. Er fragt nach der Vertretungsregelung im Rahmen der Co-Geschäftsführung. Außerdem weist er darauf hin, dass er in der Sitzung im Januar nachgefragt habe, mit welchem Kostenrahmen Herr Moritz höchstens rechne, hierauf eine Antwort bekommen habe, dass eine Erhöhung bei ca. 100.000 € bis 300.000 € liegen könne und er jetzt erläutert haben möchte, wie man einem solchen Irrtum unterlaufen konnte, ihm würden hier Transparenz und Hintergrund fehlen. Herr Reiff, FDP-Fraktion, sieht die Mehrkosten durch verschiedene Ursachen begründet. Aus seiner Sicht ist es notwendig, das Projekt schnellstmöglich fertig zu stellen, damit es nicht noch teurer wird. Herr Moritz führt aus, dass es für ihn als Projektverantwortlichen nicht sehr angenehm sei, die schlechte Botschaft zu überbringen, er sich für diese jedoch nicht substanziell verantwortlich sehe. Er teilt mit, dass der Kostenrahmen bereits im Vorlauf zum Projekt ca. zwei Jahre lang untersucht worden sei. Dieser sei u.a. im Gutachten der NRW.Urban bestätigt worden, welche eine sehr dezidierte Prüfung vorgenommen habe. Möglicherweise, dies wolle er nicht ausschließen, wurden bei einzelnen Gewerken Mengen von den Planern unterbewertet. Es sei geboten und man sei verpflichtet, diesen Dingen nachzugehen, es werde sich hierbei voraussichtlich eher um kleinere Beträge handeln. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen dürfe hierbei schwierig sein; eine dezidierte Angabe über die Höhe sei derzeit nicht möglich. Den Begriff „Methode“ im Zusammenhang mit der Kostenberechnung bzw. dem Kostenansatz hält Herr Moritz für eine „starke“ Vokabel. Herr Moritz weist auf die Tatsache von Sowieso-Kosten hin. Man hätte das Projekt theoretisch auch 20-30 % kostenmäßig geringer ansetzen können, dann wären im Endeffekt trotzdem deutliche Mehrkosten zu Stande gekommen und man stünde jetzt vor dem gleichen Problem. Einige Entwicklungen seien einfach unvorhersehbar gewesen. Im letzten halben Jahr habe man sechs Kündigungsfälle zu verzeichnen gehabt und der Baubetrieb „laufe“ erst seit ca. 2 Monaten wieder sukzessive„rund“. Mit einem Eröffnungstermin sei somit frühestens Ende April / Anfang Mai 2016 zu rechnen. Ein genaues Datum könne er angesichts der Unwägbarkeiten nicht sagen. Die Co-Geschäftsführung stelle eine Entlastung dar und solle über das Projekt abgerechnet werden. Durch die Insolvenzen sei eine Explosion an „Changemanagement“ eingetreten, welche hohe Anforderungen an die Betroffenen stelle. Auch hier kommt die Hilfestellung zum richtigen Zeitpunkt. Auf die Frage von Herrn Troschke teilt Herr Moritz mit, dass man als Geschäftsführer auf die Zuarbeit der Bauleitungen/Planer angewiesen sei. GmbH-seitig würden die Abläufe und Angaben zudem regelmäßig evaluiert. Er habe im Januar dieses Jahres den ihm bekannten Stand weitergegeben. Hinzu seien seitdem noch anderen Kosten, wie verdeckte Massenmehrungen, brandschutztechnische Dinge, unerwartete Bauzustände etc., gekommen. Er unterstützt die Meinung von Herrn Reiff, dass Sorge zu tragen sein, dass die Maßnahme schnellstmöglich vorangebracht wird. Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass bis zum 31.12.2015 möglichst viele Rechnungen bezahlt werden und man deutlich über 35,1 Mio. € Ausgaben hinaus komme. Dies sei vor allem geboten, weil zukünftig verschiedene Prüfungen anstehen und man einen „Puffer“ für eventuelle prüfungsbedingte Kürzungen schaffen wolle, um spätere Rückzahlungen zu vermeiden. Er betont, dass bisher 12Mittelabrufe mit einem Gesamtvolumen von etwa 34 Mio. € getätigt wurden. Bisher sei man bei einem fachlich begründeten Einbehalt von 50.000 €. Herr Moritz geht davon aus, dass man auch diese Kosten noch begründen könne. Er teilt mit, dass es sich damit insgesamt um einen optimalen Lauf handelt. Weiterhin führt Herr Moritz aus, dass als Co-Geschäftsführer Herr Ulrich Hammes von der rosenbaum | nagy management & marketing GmbH ausgewählt wurde. Zur Zeit werden die Aufgaben von Herrn Hammes definiert und die Arbeitsschwerpunkte festgelegt. Wie die Vertretungsregelung der Geschäftsführer festgelegt wird, steht zur Zeit noch nicht fest, hierüber wird in der Gesellschafterversammlung der Vogelsang IP gGmbH am 24.11.2015 entschieden. Im Anschluss stellt sich Herr Ulrich Hammes vor. Er teilt mit, dass er den Beruf des Kaufmannes erlernt habe und 36 Jahre in einem international tätigen Bauunternehmen tätig war, zuletzt habe er geschäftsführend eine Abteilung mit 400 bis 600 Mitarbeitern geleitet. Nun möchte er sein von der Pike auf erlerntes Wissen nutzen, um die „Gegenseite“ gut aufzustellen. Herr Hammes zeigt sich zuversichtlich, dass die Zusammenarbeit der Geschäftsführung gelingen wird, da Herr Moritz und er sich gut ergänzten. Als seinen Aufgabenbereich definiert er die Unterstützung bei der fördertechnischen Abwicklung des Projektes sowie bei der Abwicklung der in 2016 nachlaufenden Maßnahmen, die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sowie die Realisierung von Vertragserfüllungsbürgschaften. Herr Esser hinterfragt, ob es seitens der Bezirksregierung keine Probleme gäbe, wenn das Projekt zum 31.12.2015 noch nicht endgültig festgestellt sei. Herr Moritz führt aus, dass die Möglichkeit der Fertigstellung des Projektes außerhalb des Bewilligungszeitraums bestehe. Man wolle dieses Ziel gemeinsam bis April/Mai 2016 erreichen. Der vorgesehene Ablauf sei der Bezirksregierung bekannt und stelle fördertechnisch kein Problem dar. Herr Hassen fragt, ob die Unterbringung von Flüchtlingen in Vogelsang geplant sei. Herr Poth spricht sich dafür aus, dieses Thema in die nächste Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang zu vertagen, da heute die Beratungen im Rahmen des Förderprojektes „Sanierung und Umbau“ im Vordergrund stünden. Herr van Meenen, FDP-Fraktion fragt, ob die Kündigungen nicht vermeidbar gewesen wären. Herr Moritz teilt mit, dass die Kündigungen aufgrund von Mangelleistungen dringend erforderlich gewesen wären. Hätte man die Kündigungen nicht vorgenommen, wäre ein Abschluss des Projektes nicht in Sicht gewesen. Man versuche jedoch, in diesen Fällen Schadenersatzansprüche bei den jeweiligen Unternehmen geltend zu machen. Frau Konias, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisiert die späte Veröffentlichung der Beschlussvorlage. Wenn die Mehrkosten nicht vermeidbar waren, so wäre aus ihrer Sicht zumindest die kurzfristige Bereitstellung der Beschlussvorlage vermeidbar gewesen. Im Rahmen der Fraktionsvorsitzenden-Konferenz seien die Inhalte der Beschlussvorlage nicht so dargestellt worden, wie letzten Endes formuliert. Eine Beratung innerhalb ihrer Fraktion sei aufgrund dessen nicht möglich gewesen. Herr Poth teilt mit, dass die Einzelheiten erst im Aufsichtsrat der Vogelsang IP gGmbH am 05.11.2015 ausführlich diskutiert wurden und die Inhalte der Vorlage im Wesentlichen in der Fraktionsvorsitzenden-Konferenz am 05.11.2015 besprochen wurden. Es gelte, die Gesellschaft handlungsfähig zu machen. Dies sei der Grund dafür, dass den Ausschussmitgliedern diese Sondersitzung und die kurzfristige Bereitstellung der Beschlussvorlage zugemutet werden. Herr Troschke, UWV-Fraktion, teilt mit, dass er die Zwänge aufgrund der dringlichen Situation versteht. Er müsse aber Frau Konias zustimmen, dass eine Beratung aufgrund der kurzfristigen Abgabe der Beschlussvorlage nicht möglich gewesen sei. Seine Fraktion tage erst nach der Sitzung. Aus diesem Grund werde er nicht an der Abstimmung teilnehmen. Die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang empfehlen folgende Beschlussfassung: 1. Der Kreistag nimmt die beabsichtigte Darlehensaufnahme durch die Vogelsang IP gGmbH zur Finanzierung der 5 Mio. € übersteigenden Mehrkosten bis zu weiteren 5 Mio. € zur Kenntnis. 2. Der Kreistag erklärt seine grundsätzliche Bereitschaft, im Rahmen dieser Darlehensaufnahme ein Gesellschafterdarlehen bereitzustellen, sofern ein anteiliger Betrag vom Landschaftsverband Rheinland verbürgt wird. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Mittel in den Haushalt 2016 aufzunehmen. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, im 1. Halbjahr 2016 einen konkretisierenden Darlehensvergabebeschluss vorzubereiten. 5. Für den Fall, dass die Darlehensaufnahme nicht beim Kreis Euskirchen erfolgt, beschließt der Kreistag die Übernahme einer Ausfallbürgschaft zugunsten der Vogelsang IP gGmbH zur Besicherung der zur Finanzierung der Mehrkosten erforderlich werdenden Kreditaufnahmen bis zu einem Gesamtbetrag von 5 Mio. €. Der Höchstbetrag für die dann zu übernehmende Ausfallbürgschaft beträgt 1.818.182 €. Für die ggf. erforderliche Gewährung der Bürgschaft wird ein einmaliges Entgelt in Höhe von 9.092 € erhoben, zahlbar binnen eines Monats nach Unterzeichnung der Bürgschaftsurkunde. Abstimmungsergebnis: mit Mehrheit dafür bei 1 Gegenstimme ( DIE LINKE) und 2 Enthaltungen (Bündnis 90/Die Grünen) Herr Troschke, UWV-Fraktion, nimmt nicht an der Abstimmung teil.