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Beschlussvorlage GB (Zusätzliche Zeitverträge für Inobhutnahmen und Betreuung von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
98 kB
Datum
02.12.2015
Erstellt
27.11.15, 12:04
Aktualisiert
01.12.15, 12:00
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 178/2015 23.11.2015 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 02.12.2015 Zusätzliche Zeitverträge für Inobhutnahmen und Betreuung von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen Sachbearbeiter/in: Frau Geschwind Tel.: (02251) 15 180 Abt.: 10 X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreisausschuss beschließt die zusätzliche Einrichtung von 2,62 Zeitverträgen (zwei Vollzeitverträge sowie ein 24-Wochenstunden-Vertrag) in der Abteilung 51 für Inobhutnahmen und Betreuung von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen. Die Besetzung soll schnellstmöglich erfolgen. -2Begründung: Durch die aktuelle Entwicklung der Flüchtlingssituation erreicht den Kreis Euskirchen eine rasant steigende Zahl von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen (UAM). Die Abteilung 51 - Jugend und Familie - ist verantwortlich für die Inobhutnahme und Betreuung dieser Jugendlichen. Derzeit sind 57 UAM zu betreuen. Angekündigt ist ein Soll von weiteren 39 Minderjährigen. Der LVR als Landesverteilstelle für NRW geht darüber hinaus von einem weiteren Anstieg aus. Ziel ist es, diese Kinder und Jugendlichen möglichst in Gastfamilien unterzubringen und ihnen ehrenamtliche Vormünder zur Seite zu stellen. Für den Auffang der unabweisbaren Mehraufgaben ist eine personelle Aufstockung in der Abteilung 51 mit sozialpädagogischen Fachkräften erforderlich. Im Bereich Vormundschaftswesen steht eine Elternzeitvertretung in einer 15 Wochenstunden(WStd.)-Stelle an. Bei der Nachbesetzung durch einen Zeitvertrag soll dieser um 24 WStd. auf Vollzeit aufgestockt werden. Der ASD soll für Alterseinschätzung der Kinder und Jugendlichen, Inobhutnahmen und Hilfeplanungen zwei Zeitverträge in Vollzeit zunächst befristet für ein Jahr erhalten. Der Gesetzentwurf des 3. AG KJHG sieht vor, dass den öffentlichen Jugendhilfeträgern nach Stichtagsregelung (gemittelte Stichtagszahlen pro Quartal) ab dem 01.01.2016 pro UAM pauschal 3.100 € erstattet wird, um die Verwaltungskosten für Vormundschaften, ASD und wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH) zu regulieren. Nach vorsichtiger Schätzung von 70 UAM im Jahresdurchschnitt würde sich eine Finanzierung von 217.000 €/Jahr ergeben. Dies entspricht den KGStJahrespersonalkosten von ca. 3,9 Stellenanteilen der Entgeltgruppe S 11. Die Finanzierung der Maßnahme wäre unter diesen Prämissen gesichert. Die Haushaltsmittel müssten in 2016 bereit gestellt werden. Die Verwaltung geht davon aus, dass perspektivisch weiteres Personal auch im Bereich der WJH aufzubauen sein wird. Sollten die freien Träger der Jugendhilfe nicht mehr ausreichend in der Lage sein, stationäre und/oder ambulante Hilfe zu leisten, wäre die Abteilung 51 als öffentlicher Jugendhilfeträger gezwungen, selber auch in diesem Bereich tätig zu werden. Dies würde selbst bei einer geringen Betreuungsintensität einen massiven Personalbedarf auslösen, nach Angaben der Abteilung 51 mit 1 Vollzeitkraft pro 8 UAM in der ambulanten Hilfe bzw. 1 Vollzeitkraft pro 2 UAM in der stationären Hilfe. gez. i. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)