Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
98 kB
Datum
02.12.2015
Erstellt
27.11.15, 12:04
Aktualisiert
01.12.15, 12:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 178/2015
23.11.2015
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
02.12.2015
Zusätzliche Zeitverträge für Inobhutnahmen und Betreuung von unbegleiteten
ausländischen Minderjährigen
Sachbearbeiter/in: Frau Geschwind
Tel.: (02251) 15 180
Abt.: 10
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreisausschuss beschließt die zusätzliche Einrichtung von 2,62 Zeitverträgen (zwei
Vollzeitverträge sowie ein 24-Wochenstunden-Vertrag) in der Abteilung 51 für Inobhutnahmen und
Betreuung von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen. Die Besetzung soll schnellstmöglich
erfolgen.
-2Begründung:
Durch die aktuelle Entwicklung der Flüchtlingssituation erreicht den Kreis Euskirchen eine rasant
steigende Zahl von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen (UAM). Die Abteilung 51 - Jugend
und Familie - ist verantwortlich für die Inobhutnahme und Betreuung dieser Jugendlichen. Derzeit sind
57 UAM zu betreuen. Angekündigt ist ein Soll von weiteren 39 Minderjährigen. Der LVR als
Landesverteilstelle für NRW geht darüber hinaus von einem weiteren Anstieg aus. Ziel ist es, diese
Kinder und Jugendlichen möglichst in Gastfamilien unterzubringen und ihnen ehrenamtliche
Vormünder zur Seite zu stellen. Für den Auffang der unabweisbaren Mehraufgaben ist eine
personelle Aufstockung in der Abteilung 51 mit sozialpädagogischen Fachkräften erforderlich.
Im Bereich Vormundschaftswesen steht eine Elternzeitvertretung in einer 15 Wochenstunden(WStd.)-Stelle an. Bei der Nachbesetzung durch einen Zeitvertrag soll dieser um 24 WStd. auf
Vollzeit aufgestockt werden.
Der ASD soll für Alterseinschätzung der Kinder und Jugendlichen, Inobhutnahmen und
Hilfeplanungen zwei Zeitverträge in Vollzeit zunächst befristet für ein Jahr erhalten.
Der Gesetzentwurf des 3. AG KJHG sieht vor, dass den öffentlichen Jugendhilfeträgern nach
Stichtagsregelung (gemittelte Stichtagszahlen pro Quartal) ab dem 01.01.2016 pro UAM pauschal
3.100 € erstattet wird, um die Verwaltungskosten für Vormundschaften, ASD und wirtschaftliche
Jugendhilfe (WJH) zu regulieren. Nach vorsichtiger Schätzung von 70 UAM im Jahresdurchschnitt
würde sich eine Finanzierung von 217.000 €/Jahr ergeben. Dies entspricht den KGStJahrespersonalkosten von ca. 3,9 Stellenanteilen der Entgeltgruppe S 11. Die Finanzierung der
Maßnahme wäre unter diesen Prämissen gesichert. Die Haushaltsmittel müssten in 2016 bereit
gestellt werden.
Die Verwaltung geht davon aus, dass perspektivisch weiteres Personal auch im Bereich der WJH
aufzubauen sein wird. Sollten die freien Träger der Jugendhilfe nicht mehr ausreichend in der Lage
sein, stationäre und/oder ambulante Hilfe zu leisten, wäre die Abteilung 51 als öffentlicher
Jugendhilfeträger gezwungen, selber auch in diesem Bereich tätig zu werden. Dies würde selbst bei
einer geringen Betreuungsintensität einen massiven Personalbedarf auslösen, nach Angaben der
Abteilung 51 mit 1 Vollzeitkraft pro 8 UAM in der ambulanten Hilfe bzw. 1 Vollzeitkraft pro 2 UAM in
der stationären Hilfe.
gez. i. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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