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Beschlussvorlage GB (Z2_ V182_ 2016 ( Kreisausschuss vom 06.04.2016))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
16 kB
Datum
20.04.2016
Erstellt
11.04.16, 15:00
Aktualisiert
11.04.16, 15:00
Beschlussvorlage GB (Z2_ V182_ 2016 ( Kreisausschuss vom 06.04.2016))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z 2 / V 182 / 2015 Datum: 11.04.2016 Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses vom 06.04.2016 A) TOP 15 Öffentliche Sitzung Bürgschaftsregelung des Kreises Euskirchen Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. V 182/2015 07.03.2016 Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) bittet um Mitteilung wie viele Bürgschaften derzeit abgeschlossen sind und ob das Thema Provision mit 0,5% auskömmlich sei. Die Verwaltung verweist auf die der Vorlage beigefügte Bürgschaftsübersicht, die zum Stand 31.12.2015 vollständig ist. Nach diesem Zeitpunkt wird lediglich eine weitere Bürgschaft für Vogelsang relevant. Zur Provision weist die Verwaltung darauf hin, dass diese nach den vorherigen EU-rechtlichen Bestimmungen notwendig war, deren Höhe aber nicht im Hinblick auf eine etwaige Auskömmlichkeit ermittelt wurde. Auch wenn nach dem geänderten Regelwerk eine Provision rechtlich entfallen könnte, schlägt die Verwaltung gleichwohl vor, diese wie bisher zu belassen. Der Kreisausschuss Beschlussfassung: empfiehlt dem Kreistag folgende Der Kreistag beschließt die „Richtlinie des Kreises Euskirchen über die Gewährung von De-minimis-Beihilfen in Form von Bürgschaften“ gemäß Anlage 1 der Vorlage. Die Richtlinie tritt zum 01.05.2016 in Kraft. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Z1