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Beschlussvorlage GB (Haushaltssatzung 2016: Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gemäß § 55 KrO NRW)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
95 kB
Datum
20.04.2016
Erstellt
22.01.16, 12:01
Aktualisiert
22.01.16, 12:01
Beschlussvorlage GB (Haushaltssatzung 2016: Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gemäß § 55 KrO NRW) Beschlussvorlage GB (Haushaltssatzung 2016: Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gemäß § 55 KrO NRW)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 185/2016 15.01.2016 Datum: Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Arbeitsgruppe „Finanzen, Personal, Controlling“ 29.02.2016 Kreisausschuss 06.04.2016 Kreistag 20.04.2016 Haushaltssatzung 2016: Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gemäß § 55 KrO NRW Sachbearbeiter/in: Herr Hessenius Tel.: 420 Abt.: 20 Die Vorlage berührt den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Die Beschlussempfehlung wird zu einem späteren Zeitpunkt formuliert. Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer -2- Begründung: Am 16.11.2015 wurde das Benehmen zur Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2016 eingeleitet, siehe Info 122/2015. § 55 Abs. 2 KrO NRW ist wie folgt formuliert: „Stellungnahmen der kreisangehörigen Gemeinden im Rahmen der Benehmensherstellung werden dem Kreistag mit der Zuleitung des Entwurfes der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen zur Kenntnis gegeben. Den Gemeinden ist auf Wunsch Gelegenheit zur Anhörung zu geben. Über Einwendungen der Gemeinden beschließt der Kreistag in öffentlicher Sitzung. Der Kreis teilt ihnen das Beratungsergebnis und dessen Begründung mit.“ Mittlerweile liegt eine Stellungnahme vor (Eingang am 14.01.2016), die dem Kreistag hiermit anliegend gemäß § 55 Abs. 2 KrO NRW zur Kenntnis gegeben wird. Der Kreistag hat gemäß § 55 Abs. 2 Satz 3 KrO NRW über die in den Stellungnahmen nach § 55 Abs. 1 KrO NRW erhobenen Einwendungen in öffentlicher Sitzung zu beschließen. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)