Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
842 kB
Datum
20.04.2016
Erstellt
22.01.16, 12:01
Aktualisiert
22.01.16, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kollegiale Konferenz
der Bürgermeister
im Kreis Euskirchen
1l/ian. 2016
An den
Landrat des Kreises Euskirchen
Herrn Günter Rosenke
Jülicher Ring 32
53877 Euskirchen
Euskirchen, den 13.01.2016
Aufstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr
2016;
- Beteiligungsverfahren der kreisangehörigen Kommunen gemäß § 55 Abs. 1 KrO NRW
Sehr geehrter Herr Landrat,
mit Ihrem Schreiben vom 16.11.2015 haben Sie das Verfahren zur Beteiligung der kreisangehörigen
Kommunen eingeleitet.
Die den Bürgermeistern übermittelten Eckdaten zum Haushaltsentwurf 2016 ließen wie in den
vergangenen Jahren naturgemäß nur die Grundzüge der Haushaltsentwicklung erkennen. Insoweit
wird an dieser Stelle schon darauf hingewiesen, dass eine ergänzende Stellungnahme nach Vorliegen
des Haushaltsentwurfes vorbehalten bleibt. Ebenso behalten wir uns die Beantragung einer Anhörung
vor.
Die Städte und Gemeinden haben mit sehr großer Sorge die nach dem Eckpunktepapier geplante
Anhebung der Kreisumlage zur Kenntnis nehmen müssen. Auch nach den Daten für die zukünftigen
Jahre sind weitere Steigerungen vorzusehen. Die Sorge ist auch nach Ihrem Schreiben vom
22.12.2015 nicht wesentlich geringer geworden. Danach haben die Kommunen für 2016 eine
geringere Steigerung zu tragen. Eine solche Information wäre - da es eine ähnliche Situation schon
einmal in der Vergangenheit gab - bereits zum Anfang des Beteiligungsverfahrens sinnvoll gewesen.
Dieses Vorgehen untermauert nicht das Vertrauen In die Beständigkeit der zuerst übermittelten Daten.
Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden haben in den vergangen Jahren im Beteiligungsver
fahren stets Punkte vorgetragen, die aber letztlich bei der Beschlussfassung über den Kreishaushalt
kaum Anklang gefunden haben. Viele der Hinweise und Anmerkungen haben auch heute noch
Bestand. Insoweit beschränken wir uns zur Vermeidung von Wiederholungen auf allgemeine
Hinweise.
In der Sache ist festzustellen, dass die für die Kreisumlagebemessung maßgeblichen Umlage
grundlagen für 2016 rd. 221,6 Mio. € betragen und damit rd. 9,1 Mio. € über den Umlagegrundlagen
des Jahres 2015 liegen. Auch die Schlüsselzuweisungen für den Kreis steigen gegenüber 2015. Es ist
bemerkenswert und für die Kommunen nur teilweise erklärbar, warum trotz dieser Verbesserungen,
die bei unverändertem Hebesatz schon zu einer deutlichen Umlagesteigerung führen, immer noch
eine Erhöhung des Umlagesatzes notwendig wird. Die Situation ist für 2016 trotz Ihres Schreiben vom
22.12.2015 unbefriedigend.
Im gleichen Schreiben sprechen Sie auch die Planung für die Ausgleichsrücklage an. Um Wieder
holungen zu vermeiden, sei an dieser Stelle auf die Vorträge in der Vergangenheit verwiesen. Aus
unserer Sicht ist die Ausgleichsrücklage für einen Umlageverband nicht erforderlich.
Unklar bleibt im Anschreiben zur Benehmensherstellung so manche der Darlegungen zum sozialen
Bereich und zur Jugendhilfe. Hier fehlen nähere, zur Beurteilung sinnvolle Erläuterungen. Gerade in
diesem Bereich stellt sich aus unserer Sicht immer wieder die Frage, ob Standards - die der Kreis
selbst vorgibt - und daraus folgende finanzielle Belastungen nicht reduziert werden können.
Auch zu der Entwicklung der Personalkosten fehlen nähere Erläuterungen. In dem Zusammenhang ist
auch nicht nachvollziehbar, ob und an welchen Stellen sich der Kreis mit der Reduzierung von Stellen
auseinandergesetzt hat.
Bei der Frage von Standards ist aus unserer Sicht auch zu prüfen, inwieweit der Kreis bei der
Inanspruchnahme von Förderprogrammen den Folgeaufwand prüft. Bereits in der Vergangenheit
haben wir kritisiert, dass bei Förderprogrammen nach Wegfall der Finanzmittel die Fortführung aus
Kreismittein und damit über die Umlage erfolgt. So sinnvoll manches Programm sein mag, diese
Vorgehensweise muss direkt bei Einstieg in ein Programm klar abgegrenzt werden.
Abschließend muss noch einmal sehr nachdrücklich auf die Belastung der kreisangehörigen
Kommunen durch die stetig steigende Kreisumlage verwiesen werden. In der Vergangenheit ist
bereits mehrfach darauf verwiesen worden, dass es für die Kommunen immer problematischer wird,
eine Konsolidierung unter diesen Gesichtspunkten durchzuführen. Es ist unverkennbar, dass die
Kreisumlage ein wesentlicher Faktor ist, der in unseren Städten und Gemeinden zum Anstieg der
Kassenkredite führt. Ebenso ist sie ein Aspekt, der zu immer weiter steigenden Realsteuersätzen
führt. Es ist nicht zu bestreiten, dass der Kreis Euskirchen wie alle Kommunen steigende Lasten zu
tragen hat. Aber ebenso ist es für die kreisangehörigen Kommunen wichtig, dass der Kreis Euskirchen
durch Konsolidierungsmaßnahmen diesen Lasten entgegenwirkt und damit auch seinem Rücksicht
nahmegebot nach § 9 Kreisordnung NRW gerecht wird.
f\/1it freundlichen Grüßen
Dr. Uwe Friedl
Rolf Hartmann
Bürgermeister Kreisstadt Euskirchen
Bürgermeister Gemeinde Blankenheim
/uuAAnna-Katharina Horst
Bürgermeisterin Gemeinde Weilerswist
Ulf Hürtgen
Bürgermeister Stadt Zülpich
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Jan Lembach
Udo Meister
Bürgermeister Gemeinde Dahlem
Bürgermeister Stadt Schleiden
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Wilfried Pracht
Sabine Preiser-Marian
Bürgermeister Gemeinde Nettersheim
Bürgermeisterin Stadt Bad Münstereifel
Herbert Radermacher
Dr. Hans-Peter Schick
Bürgermeister Gemeinde Kall
Bürgermeister Stadt Mechernich
Rudolf Westerburg
Bürgermeister Gemeinde Hellenthal