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Beschlussvorlage GB (Stellungnahme vom 13.01.2016)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
842 kB
Datum
20.04.2016
Erstellt
22.01.16, 12:01
Aktualisiert
22.01.16, 12:01
Beschlussvorlage GB (Stellungnahme vom 13.01.2016) Beschlussvorlage GB (Stellungnahme vom 13.01.2016) Beschlussvorlage GB (Stellungnahme vom 13.01.2016)

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Inhalt der Datei

Kollegiale Konferenz der Bürgermeister im Kreis Euskirchen 1l/ian. 2016 An den Landrat des Kreises Euskirchen Herrn Günter Rosenke Jülicher Ring 32 53877 Euskirchen Euskirchen, den 13.01.2016 Aufstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2016; - Beteiligungsverfahren der kreisangehörigen Kommunen gemäß § 55 Abs. 1 KrO NRW Sehr geehrter Herr Landrat, mit Ihrem Schreiben vom 16.11.2015 haben Sie das Verfahren zur Beteiligung der kreisangehörigen Kommunen eingeleitet. Die den Bürgermeistern übermittelten Eckdaten zum Haushaltsentwurf 2016 ließen wie in den vergangenen Jahren naturgemäß nur die Grundzüge der Haushaltsentwicklung erkennen. Insoweit wird an dieser Stelle schon darauf hingewiesen, dass eine ergänzende Stellungnahme nach Vorliegen des Haushaltsentwurfes vorbehalten bleibt. Ebenso behalten wir uns die Beantragung einer Anhörung vor. Die Städte und Gemeinden haben mit sehr großer Sorge die nach dem Eckpunktepapier geplante Anhebung der Kreisumlage zur Kenntnis nehmen müssen. Auch nach den Daten für die zukünftigen Jahre sind weitere Steigerungen vorzusehen. Die Sorge ist auch nach Ihrem Schreiben vom 22.12.2015 nicht wesentlich geringer geworden. Danach haben die Kommunen für 2016 eine geringere Steigerung zu tragen. Eine solche Information wäre - da es eine ähnliche Situation schon einmal in der Vergangenheit gab - bereits zum Anfang des Beteiligungsverfahrens sinnvoll gewesen. Dieses Vorgehen untermauert nicht das Vertrauen In die Beständigkeit der zuerst übermittelten Daten. Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden haben in den vergangen Jahren im Beteiligungsver fahren stets Punkte vorgetragen, die aber letztlich bei der Beschlussfassung über den Kreishaushalt kaum Anklang gefunden haben. Viele der Hinweise und Anmerkungen haben auch heute noch Bestand. Insoweit beschränken wir uns zur Vermeidung von Wiederholungen auf allgemeine Hinweise. In der Sache ist festzustellen, dass die für die Kreisumlagebemessung maßgeblichen Umlage grundlagen für 2016 rd. 221,6 Mio. € betragen und damit rd. 9,1 Mio. € über den Umlagegrundlagen des Jahres 2015 liegen. Auch die Schlüsselzuweisungen für den Kreis steigen gegenüber 2015. Es ist bemerkenswert und für die Kommunen nur teilweise erklärbar, warum trotz dieser Verbesserungen, die bei unverändertem Hebesatz schon zu einer deutlichen Umlagesteigerung führen, immer noch eine Erhöhung des Umlagesatzes notwendig wird. Die Situation ist für 2016 trotz Ihres Schreiben vom 22.12.2015 unbefriedigend. Im gleichen Schreiben sprechen Sie auch die Planung für die Ausgleichsrücklage an. Um Wieder holungen zu vermeiden, sei an dieser Stelle auf die Vorträge in der Vergangenheit verwiesen. Aus unserer Sicht ist die Ausgleichsrücklage für einen Umlageverband nicht erforderlich. Unklar bleibt im Anschreiben zur Benehmensherstellung so manche der Darlegungen zum sozialen Bereich und zur Jugendhilfe. Hier fehlen nähere, zur Beurteilung sinnvolle Erläuterungen. Gerade in diesem Bereich stellt sich aus unserer Sicht immer wieder die Frage, ob Standards - die der Kreis selbst vorgibt - und daraus folgende finanzielle Belastungen nicht reduziert werden können. Auch zu der Entwicklung der Personalkosten fehlen nähere Erläuterungen. In dem Zusammenhang ist auch nicht nachvollziehbar, ob und an welchen Stellen sich der Kreis mit der Reduzierung von Stellen auseinandergesetzt hat. Bei der Frage von Standards ist aus unserer Sicht auch zu prüfen, inwieweit der Kreis bei der Inanspruchnahme von Förderprogrammen den Folgeaufwand prüft. Bereits in der Vergangenheit haben wir kritisiert, dass bei Förderprogrammen nach Wegfall der Finanzmittel die Fortführung aus Kreismittein und damit über die Umlage erfolgt. So sinnvoll manches Programm sein mag, diese Vorgehensweise muss direkt bei Einstieg in ein Programm klar abgegrenzt werden. Abschließend muss noch einmal sehr nachdrücklich auf die Belastung der kreisangehörigen Kommunen durch die stetig steigende Kreisumlage verwiesen werden. In der Vergangenheit ist bereits mehrfach darauf verwiesen worden, dass es für die Kommunen immer problematischer wird, eine Konsolidierung unter diesen Gesichtspunkten durchzuführen. Es ist unverkennbar, dass die Kreisumlage ein wesentlicher Faktor ist, der in unseren Städten und Gemeinden zum Anstieg der Kassenkredite führt. Ebenso ist sie ein Aspekt, der zu immer weiter steigenden Realsteuersätzen führt. Es ist nicht zu bestreiten, dass der Kreis Euskirchen wie alle Kommunen steigende Lasten zu tragen hat. Aber ebenso ist es für die kreisangehörigen Kommunen wichtig, dass der Kreis Euskirchen durch Konsolidierungsmaßnahmen diesen Lasten entgegenwirkt und damit auch seinem Rücksicht nahmegebot nach § 9 Kreisordnung NRW gerecht wird. f\/1it freundlichen Grüßen Dr. Uwe Friedl Rolf Hartmann Bürgermeister Kreisstadt Euskirchen Bürgermeister Gemeinde Blankenheim /uuAAnna-Katharina Horst Bürgermeisterin Gemeinde Weilerswist Ulf Hürtgen Bürgermeister Stadt Zülpich r (jclo Jan Lembach Udo Meister Bürgermeister Gemeinde Dahlem Bürgermeister Stadt Schleiden ß\ (aaAa Wilfried Pracht Sabine Preiser-Marian Bürgermeister Gemeinde Nettersheim Bürgermeisterin Stadt Bad Münstereifel Herbert Radermacher Dr. Hans-Peter Schick Bürgermeister Gemeinde Kall Bürgermeister Stadt Mechernich Rudolf Westerburg Bürgermeister Gemeinde Hellenthal