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Beschlussvorlage GB (9.b Beteiligungsbericht 2014 - Teil B)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
1,4 MB
Datum
20.04.2016
Erstellt
28.01.16, 07:39
Aktualisiert
28.01.16, 07:39

Inhalt der Datei

Teil B – Angaben zu den einzelnen Gesellschaften 1. RWE Aktiengesellschaft (RWE AG) 45030 Essen Internet: http://www.rwe.com/web/cms/de/8/rwe/ A) Ziele der Beteiligung Gegenstand des Unternehmens ist die Leitung einer Gruppe von Unternehmen, die insbesondere auf den Geschäftsfeldern Erzeugung und Beschaffung von Energie einschließlich erneuerbarer Energien, Gewinnung, Beschaffung und Verarbeitung von Bodenschätzen und anderen Rohstoffen, Versorgung und Handel mit Energie, Errichtung, Betrieb und Nutzung von Transportsystemen für Energie, Versorgung mit Wasser und Behandlung von Abwasser und der Erbringung von Dienstleistungen auf den vorgenannten Gebieten einschließlich Energieeffizienzdienstleistungen tätig sind. Insbesondere mit ihrem Engagement in den Bereichen Energie- und Wasserversorgung sowie Entsorgung leistet die RWE AG einen Beitrag zur Grundversorgung der Bevölkerung und betreibt klassische kommunalwirtschaftliche Aufgaben. Die RWE AG erfüllt damit einen öffentlichen Zweck im Sinne des § 108 Abs. 1 Nr. 1 GO NW in Verbindung mit § 107a Abs. 1 GO NW. Nach Übernahme der RWE Dea (Segment Upstream Gas & Öl) zum 01.01.2014 durch die Investmentgesellschaft LetterOne ist der RWE-Konzern seit 2014 in 7 Segmente, welche auch als „Unternehmensbereiche“ bezeichnet werden, untergliedert. Die Aufgabenerfüllung erfolgt durch die in Klammern dargestellten Gesellschaften. • • • • • • • Konventionelle Stromerzeugeung Vertrieb / Verteilnetze Deutschland Vertrieb Niederlande / Belgien Vertrieb Großbritannien Zentralost- / Südosteuropa Erneuerbare Energien Trading / Gas Midstream (RWE Generation) (RWE Deutschland) (Essent) (RWE npower) (RWE East) (RWE Innogy) (RWE Supply & Trading) B) Erfüllung des öffentlichen Zwecks Auszug aus der aufgabenkritischen Untersuchung des Kreises im Jahre 2003: „1. Ist die Beteiligung zur Aufgabenerfüllung des Kreises erforderlich? Nein. Die Grundversorgung der Kreisbevölkerung kann angesichts des liberalisierten Marktes auch anderweitig sichergestellt werden. 2. Können die von der Beteiligung wahrgenommenen Aufgaben entfallen oder reduziert werden? siehe Ziffer 1. 3. Kann die Beteiligung veräußert werden? Ja. 4. Kann die Aufgabe in anderer Organisationsform (besser) wahrgenommen werden? entfällt 5. Bestehen Erfüllungsdefizite bei der Aufgabenerledigung? Nein. 6. Sind zusätzliche Leistungsanforderungen an die Beteiligung absehbar? Nein. Abschlussbewertung: Die Veräußerung der verbleibenden RWE-Aktien ist grundsätzlich möglich. Soweit eine Veräußerung erfolgen soll, ist der richtige Zeitpunkt über einen zu erzielenden Mindestpreis festzulegen. Bei der Abwägung über einen etwaigen Verkauf ist zu berücksichtigen, dass die RWE Partner des Kreises (bzw. der KVE) als Gesellschafterin der KEV sowie der Energie Nordeifel ist. Insofern sprechen durchaus strategische Erwägungen für das Halten der Aktien, da der Kreis nicht nur als Partner, sondern auch gleichzeitig als Aktionär auftritt. Zwischen diesen strategischen Überlegungen und der Veräußerungsmöglichkeit ist abzuwägen.“ C) Beteiligungsverhältnisse Gesellschafter bzw. Aktionär Kreis Euskirchen übrige Aktionäre Summe Stammaktien Anzahl der Aktien 93.850 614.651.150 614.745.000 Gezeichnetes Kapital 1.181.320 € 7.736.818.680 € 7.738.000.000 € Anteil 0,02 % 99,98 % 100,00 % Im Dezember 2011 wurden durch die RWE AG 52,3 Mio. neue und 28,1 Mio. im Eigenbestand gehaltenen RWE-Stammaktien am Kapitalmarkt platziert. Bei einem Ausgabekurs von 26 € je Aktie wurde ein Bruttoemissionserlös in Höhe von rd. 2,1 Mrd. € erzielt. Für die im Eigenbestand gehaltenen Aktien wurSeite 13 den Bezugsrechte ausgegeben. Der Kreis Euskirchen hat von seinem Bezugsrecht für 4.939 Aktien gem. Kreistagsbeschluss (D 45/2011) keinen Gebrauch gemacht. In der Eröffnungsbilanz des Kreises Euskirchen wurde der Wert der RWE-Aktien gem. § 55 Abs. 6 S. 1 i.V.m. § 55 Abs. 7 GemHVO mit dem Tiefstkurs der vergangenen 12 Wochen ausgehend von Bilanzstichtag (49,10 €) angesetzt. Der zum 01.01.2009 ausgewiesene Bilanzwert beträgt 4.608.035 €. Zum 31.12.2012 erfolgte eine außerplanmäßige Abschreibung gem. § 35 Abs. 5 GemHVO auf einen Kurswert von 28,74 € je Aktie, da eine voraussichtlich dauernde Wertminderung angenommen wird. Mit dieser Abwertung werden die sich im Besitz des Kreises Euskirchen befindlichen RWE-Aktien in der Bilanz mit dem niedrigeren beizulegenden Wert in Höhe von 2.697.249 € angesetzt. Im Rahmen des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 erfolgte eine weitere außerplanmäßige Abschreibung gem. § 35 Abs. 5 Satz 2 GemHVO auf einen Kurswert von 23,81 € je Aktie. Mit dieser Abwertung werden die sich im Besitz des Kreises Euskirchen befindlichen RWE-Aktien in der Bilanz mit dem niedrigeren beizulegenden Wert in Höhe von 2.234.850 € angesetzt. D) Wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen Über die Verwendung des Bilanzgewinns beschließt die Hauptversammlung auf Vorschlag des Vorstandes und Aufsichtsrates. Der Jahresabschluss der RWE AG ist in Teil C nur auszugsweise dargestellt. Der vollständige Geschäftsbericht ist auf der Homepage der RWE dargestellt. E) Zusammensetzung der Organe a) Hauptversammlung b) Aufsichtsrat c) Vorstand Vertreter des Kreises in der Hauptversammlung der RWE AG: bis 24.06.2014 Clas Kohlheyer, CDU ab 25.06.2014 Dirk Jahr, CDU Der Kreis ist im Aufsichtsrat und Vorstand der RWE AG nicht vertreten. Deren Zusammensetzung ist im Internet abrufbar. nachrichtlich: Vertreter des Kreises im Beirat des RWE Konzerns und im Kommunalbeirat Eifel Rur der RWE Deutschland AG Landrat Günter Rosenke Seite 14 2. Verband der kommunalen RWE-Aktionäre GmbH (VkA) Rüttenscheider Straße 62 45130 Essen Internet: http://www.vka-rwe.de/ A) Ziele der Beteiligung Gegenstand der Gesellschaft ist die Bildung einer einheitlichen Auffassung der Gesellschafter in energiewirtschaftlichen und damit zusammenhängenden kommunalpolitischen Fragen sowie die Unterstützung ihrer Gesellschafter bei deren Aufgaben zur Sicherung einer wirtschaftlich sinnvollen Daseinsvorsorge und bei der Darbietung einer sicheren und preiswerten Ver- und Entsorgung in den Bereichen Strom, Öl, Gas, Wasser, Abwasser und Abfall. B) Erfüllung des öffentlichen Zwecks Auszug aus der aufgabenkritischen Untersuchung des Kreises im Jahre 2003: „1. Ist die Beteiligung zur Aufgabenerfüllung des Kreises erforderlich? Ja. Die Beteiligung an der VkA ist so lange erforderlich wie Aktien an der RWE AG gehalten werden. Im Falle einer Veräußerung der verbleibenden RWE-Aktien kann die VkA-Beteiligung eingestellt werden. 2. Können die von der Beteiligung wahrgenommenen Aufgaben entfallen oder reduziert werden? siehe Ziffer 1 3. Kann die Beteiligung veräußert werden? siehe Ziffer 1 4. Kann die Aufgabe in anderer Organisationsform (besser) wahrgenommen werden? siehe Ziffer 1 Bestehen Erfüllungsdefizite bei der Aufgabenerledigung? siehe Ziffer 1 5. Sind zusätzliche Leistungsanforderungen an die Beteiligung absehbar? Nein. Abschlussbewertung: Die Beteiligung an der VkA steht in direktem Zusammenhang mit der Beteiligung an der RWE AG. Sofern eine Veräußerung der RWE-Aktien bejaht wird, entfällt auch der Anknüpfungspunkt zu einer Beteiligung an der VkA.“ C) Beteiligungsverhältnisse Gesellschafter Kreis Euskirchen 24 Städte/Gemeinden 30 Kreise 3 kommunale Verbände 27 weitere Gesellschafter Summe Stammkapital 1.083,94 € Anteil 0,85 % 126.739,03 € 127.822.97 € 99,15 % 100,00 % D) Wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen Die Gesellschafter sind nach dem Gesellschaftsvertrag verpflichtet, zur Deckung der laufenden Aufgaben der Gesellschaft Nachschüsse in der jeweils durch Beschluss der Gesellschafterversammlung festzusetzenden Höhe zu leisten. Die zu leistenden Nachschüsse richten sich nach dem Verhältnis der Geschäftsanteile (§ 26 Abs. 2, 3 GmbHG). E) Zusammensetzung der Organe a) Gesellschafterversammlung b) Verwaltungsrat c) Geschäftsführung a) Vertreter des Kreises in der Gesellschafterversammlung Landrat Günter Rosenke b) Vertreter des Kreises im Verwaltungsrat Der Kreis ist im Verwaltungsrat nicht vertreten. c) Geschäftsführung Staatssekretär a.D. Ernst Gerlach, Oberhausen Landrat a.D. Roger Graef, Bollendorf Seite 15 3. Aachener Gesellschaft für Innovation und Technologietransfer mbH (AGIT) Dennewartstraße 25 - 27 52068 Aachen Internet: http://www.agit.de/ A) Ziele der Beteiligung Gegenstand des Unternehmens sind die Förderung und Entwicklung der Wirtschaftsregion Aachen in allen relevanten Entwicklungsfeldern, die geeignet sind, den Wirtschaftsraum wettbewerbsfähig fortzuentwickeln. Für die gesamte Region Aachen hat die Gesellschaft die Aufgabe, mit den hierfür geeigneten Partnern aus den Bereichen Wissenschaft (Hochschulen/Qualifikationseinrichtungen), Wirtschaft, Politik und Verbänden, auch grenzüberschreitend, die gemeinsam definierten Zielprojekte zu erarbeiten und umzusetzen. Hierzu gehören die Errichtung und der Betrieb von Technologiezentren, das Angebot von Beratungs- und anderen Dienstleistungen, die Durchführung von Vorhaben auf dem Gebiet der technologieorientierten Wirtschaftsförderung, die Vermittlung und Verwertung von Urheberrechten und Know-how, die Standortwerbung für die Region im In- und Ausland und die Vermittlung und Moderation von strukturpolitischen Fördermaßnahmen des Landes NRW, des Bundes und der EU. Die Struktur- und Wirtschaftsförderung dient der wirtschaftlichen Betreuung der Einwohner gemäß § 6 Abs. 1 KrO, es handelt sich um eine Einrichtung der Wirtschaftsförderung nach § 107 Abs. 2 Nr. 3 GO. Demnach besteht ein wichtiges Interesse des Kreises im Sinne des § 108 Abs. 1 Nr. 2 GO NW i.V.m. § 53 KrO. Der Kreistag hat am 16.04.2012 gem. Vorlage V 257/2012 im Hinblick auf eine regionale Strukturreform (AGIT mbH / REGIO Aachen e.V.) beschlossen, dass die strukturpolitisch relevanten Aufgaben der AGIT durch den neu gegründeten Zweckverband Region Aachen übernommen werden. Die kommunalen Vertreter in den Gremien der AGIT mbH wurden beauftragt, deren strategische und organisatorische Neuaufstellung unter Einbeziehung externen Sachverstandes aktiv voran zu treiben. Dabei sollte sich der künftige Aufgabenkanon der AGIT mbH an direkten wirtschaftsfördernden Maßnahmen insbesondere in Zusammenarbeit mit Unternehmen ausrichten. Die Fortführung dieses Reformprozesses wurde durch den Kreistag am 31.10.2012 (V 314/2012) nochmals bestätigt. B) Erfüllung des öffentlichen Zwecks Auszug aus der aufgabenkritischen Untersuchung des Kreises im Jahre 2003: „1. Ist die Beteiligung zur Aufgabenerfüllung des Kreises erforderlich? Ja. Zum einen stellt der Kreis Euskirchen durch seine Beteiligung an der AGIT die überregionale Vermarktung des Wirtschaftsstandortes Kreis Euskirchen als Teil der Region Aachen im In- und Ausland sicher. Zum anderen partizipiert der Kreis Euskirchen an technologieorientierten Projekten (z. B. Zentrum für Automobile Innovation und Ansiedlung von Entwicklungslaboren von Automobilherstellern und Zulieferern), für die allerdings in aller Regel zusätzliche Finanzmittel aufzubringen sind. Bei der Vermarktung durch die AGIT – und dies lässt der Gesellschaftsname unterstellen – wird die in seinem Zentrum hochschulgeprägte Region Aachen durch Innovationspotenzial und Technologietransfer profiliert, wobei die positiven Standortfaktoren des Kreises Euskirchen nicht in entsprechendem Maße zur Geltung kommen können. Auch ist das Potenzial an ansiedlungs- und umsiedlungswilligen Betrieben nachweislich bundesweit zurückgegangen, sodass der AGIT erfolgreiche Neuansiedlungen im Kreis Euskirchen bislang nicht zugeschrieben werden können. Mit der Beteiligung an der AGIT hat sich der Kreis Euskirchen seinerzeit (1992) zur Wirtschaftsregion Aachen bekannt. Die regional bedeutsame Funktion der AGIT wird nunmehr durch die Einrichtung der „Regionalagentur für die Region Aachen“ (GbR) gestärkt. Ein Austritt aus der AGIT würde den Kreis in der Wirtschaftsregion Aachen isolieren, es sei denn, dass alle regional bedeutsamen Funktionen in einer anderen, regional getragenen Organisation konzentriert würden. 2. Können die von der Beteiligung wahrgenommenen Aufgaben entfallen oder reduziert werden? Nein. Die AGIT hat die Vermarktung der Region Aachen in In- und Ausland zur Aufgabe und betreibt entsprechende Geschäftskontakte. Eine Aufgabenreduzierung wäre hinsichtlich der Profilierung des Wirtschaftsstandortes Kreis Euskirchen und Akquisitionsbemühungen kontraproduktiv und nur durch Aktivitäten der Wirtschaftsförderung des Kreises und ggf. der TAE GmbH aufzufangen. 3. Kann die Beteiligung veräußert werden? Nein. Verwaltungsseitig ist an der AGIT-Mitgliedschaft festzuhalten. Gemäß § 13 bedürfen Abtretung und Veräußerung von Gesellschaftsanteilen der Zustimmung aller Gesellschafter und sind nur zum Ende eines Geschäftsjahres zulässig. Eine Verpflichtung der übrigen Gesellschafter, den Gesellschaftsanteil zu erwerben, besteht nicht. Beim Ausscheiden eines Gesellschafters wird der Geschäftsanteil des ausscheidenden Gesellschafters von der Gesellschaft eingezogen. Der ausscheidende Gesellschafter erhält als Vergütung die § 3 geleistete Stammeinlage. Die Vergütung ist nicht auszuzahlen, sondern als zinsloses Darlehen in der Gesellschaft zu belassen. Seite 16 4. Kann die Aufgabe in anderer Organisationsform (besser) wahrgenommen werden? Nein, dies ist nicht ersichtlich. 5. Bestehen Erfüllungsdefizite bei der Aufgabenerledigung? Nein. Die Erfüllungsdefizite der Vergangenheit wurden durch eine Neuausrichtung der AGIT (Schnittstellenminimierung, Konzentration auf Kompetenzfelder) aufgehoben, an der insbesondere die Kreise der Region mitgewirkt haben.“ In der Sitzung des Kreistages vom 07.09.2005 wurde der Antrag A 30/2005, die AGIT zum baldmöglichen Zeitpunkt zu verlassen, abgelehnt. C) Beteiligungsverhältnisse Gesellschafter Stammkapital Anteil Kreis Euskirchen 138.934,00 € 4,27% Industrie- und Handelskammer zu Aachen 421.242,00 € 12,95% Handwerkskammer Aachen 138.934,00 € 4,27% Stadt Aachen 971.450,00 € 29,87% StädteRegion Aachen 500.378,00 € 15,38% Wirtschaftsförderungsgesellschaft für die StädteRegion Aachen Kreis Düren 52.000,00 € 1,60% 277.867,00 € 8,54% Kreis Heinsberg 138.934,00 € 4,27% Sparkasse Aachen 467.815,00 € 14,38% Sparkasse Düren 67.296,00 € 2,07% Kreissparkasse Euskirchen 36.000,00 € 1,11% Kreissparkasse Heinsberg 39.075,00 € 1,20% 3.075,00 € 0,09 % 3.253.000,00 € 100,00% Fachhochschule Aachen Summe Die Beteiligungen der AGIT sind in der Übersicht in Teil A Nr. 4 dargestellt. Wegen der relativ geringen Bedeutung dieser Beteiligungen für den Kreis Euskirchen wird hier auf eine eingehende Berichterstattung verzichtet (s. Teil A Nr. 3). D) Wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen Für Aufgaben der internationalen Ansiedlungswerbung, des Regionalmarketings und der Beratung technologieorientierter Gründer stellen die kommunalen Gesellschafter sowie die Kammern finanzielle Zuschüsse bzw. Dienst- und Sachleistungen der AGIT zur Verfügung. Verluste aus dem Betrieb des Technologiezentrums Aachen (TZA) und des Medizinisch-Technischen Zentrums (MTZ) werden bis zum Geschäftsjahr 2012 wie nachstehend beschrieben getragen: • Für den 1. Bauabschnitt TZA durch die kommunalen Gesellschafter und die Kammern • Für den 2. Bauabschnitt TZA durch die Stadt Aachen (64%) und die StädteRegion Aachen (36%) • Für das MTZ durch die Stadt Aachen. Ab 2008 waren zusätzlich die folgenden Zuschüsse zu leisten (s. V 436/2008): • für die Regionalagentur Aachen zu gleichen Anteilen durch die kommunalen Gesellschafter (Kreis Euskirchen 20%) • für die Regionalentwicklung entsprechend dem zugrunde gelegten Finanzierungsschlüssel (Kreis Euskirchen: 6,74% des kommunal zu tragenden Aufwandes) In 2013 wurde im Rahmen der beschlossenen Neuausrichtung der Gesellschaft die interne Trennung der AGIT-Geschäftsbereiche „Technologiezentrumsmanagement“ und „Wirtschaftsförderung“ vorgenommen. Mit dieser Trennung stellt sich die Finanzierung dieser Bereiche unterschiedlich dar. Die Finanzierung des Technologiezentrumsmanagements wird bis zu einer bestimmten Höhe in die alleinige Verantwortung der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen gestellt. Für Aufgaben der Wirtschaftsförderung (internationale Ansiedlungswerbung, Regionalmarketing, Technologietransfer und Beratung technologieorientierter Gründer) werden nach Gesellschafteranteilen, entsprechend einer jährlich zu beschließenden Zuschussregelung, finanzielle Mittel durch die kommunalen Gesellschafter sowie durch die Kammern zur Verfügung gestellt. Seite 17 Sonderaufgaben im Bereich der Regionalentwicklung, des Regionalmarketing und die damit im Zusammenhang stehenden Aufgabenfelder werden entsprechend eines Zuschussschlüssels von 20 % je Gebietskörperschaft finanziert. Die vorstehenden Regelungen wurden durch den Abschluss einer entsprechenden Gesellschaftervereinbarung, welche mit der Änderung des Gesellschaftsvertrages verbunden war, getroffen (Beschluss des Kreistages vom 09.10.2013, V 59/2013). Die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages und der Vereinbarung der AGIT-Gesellschafter erfolgte am 29.11.2013. Die Regelungen der Gesellschaftervereinbarung gelten vom 01.01.2013 zunächst bis zum 30.06.2019. E) Zusammensetzung der Organe a) Gesellschafterversammlung: je 1 € Kapitalbeteiligung 1 Stimme b) Aufsichtsrat: Insgesamt 17 Sitze (Stimmen), davon 1 Kreis Euskirchen c) Geschäftsführung a) Vertreter des Kreises in der Gesellschafterversammlung Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied: Stellvertreter (gebundene Vertretung): Johannes Esser (CDU) bis 24.06.2014 Landrat Günter Rosenke bis 24.06.2014 Franz Cremer (SPD) ab 25.06.2014 Hans Peter Wasems (CDU) ab 25.06.2014 b) Vertreter des Kreises im Aufsichtsrat Landrat Günter Rosenke c) Geschäftsführung Dr. Helmut Greif Seite 18 Stellvertreter: AV Manfred Poth Stellvertreter: Franz Cremer (SPD) bis 24.06.2014 ab 25.06.2015 4. Technik-Agentur Euskirchen GmbH (TAE) In den Erken 7 53881 Euskirchen-Euenheim Internet: http://www.tae-gmbh.de/ A) Ziele der Beteiligung Gegenstand des Unternehmens ist die Verbesserung der Wirtschaftsstruktur des Kreises Euskirchen durch die Errichtung und den Betrieb einer Technik-Agentur. Hierzu gehören insbesondere das Angebot von Beratungsleistungen für Existenzgründer, Technologietransfermaßnahmen und Betriebsansiedlungen sowie das Angebot und die Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen im Bereich innovativer Technologien. B) Erfüllung des öffentlichen Zwecks Auszug aus der aufgabenkritischen Untersuchung des Kreises im Jahre 2003: „1. Ist die Beteiligung zur Aufgabenerfüllung des Kreises erforderlich? Ja. Mit der Rechtsform einer GmbH soll die TAE das Leistungsangebot des öffentlich-rechtlich organisierten BZE, der Wirtschaftsförderung des Kreises und der Aachener Gesellschaft für Innovation und Technologietransfer sinnvoll ergänzen. Die TAE ist originär technisch bzw. technologisch ausgerichtet. So zählt zu den Schwerpunkten der Beratungen der Technologietransfer (Informationen zu neuen Technologien und Fördermitteln, Vermittlung von Technologieexperten, Entwicklung und Einführung von Neuerungen), die Vermittlung von Verbundprojekten und das Durchführen von Qualifizierungsmaßnahmen bis hin zu firmenspezifischer Qualifizierung. 2. Können die von der Beteiligung wahrgenommenen Aufgaben entfallen oder reduziert werden? Auf Grund der engen organisatorischen Verbindung zwischen BZE und TAE GmbH sind die Aufgabeninhalte beider Einrichtungen in gegenseitiger Abgrenzung und in Abgrenzung zu anderen Dienstleistern zu überprüfen und es ist festzustellen, ob die Einrichtungen mit ihrem Dienstleistungsangebot in dem beabsichtigten Maß angenommen werden (Siehe auch Ausführungen zur Mitgliedschaft BZE). 3. Kann die Beteiligung veräußert werden? Gemäß § 6 des TAE Gesellschaftsvertrags vom 19.09.1994 kann der Kreis Euskirchen seit dem 31.12.2004 mit halbjährlicher Frist zum Schluss eines Geschäftsjahres seinen Austritt erklären. Der Geschäftsanteil des Kreises Euskirchen kann von der Gesellschaft unter Beachtung der Bestimmungen des GmbHG erworben oder eingezogen werden. Der ausscheidende Gesellschafter erhält als Vergütung den Buchwert seiner Einlage, maximal jedoch denn Nennwert seiner geleisteten Stammeinlage. Im Übrigen sind weitere Regelungen des Gesellschaftsvertrages zu beachten. Gemäß § 5 des Gesellschaftsvertrages bedarf diese Abtretung zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung aller Gesellschafter. 4. Kann die Aufgabe in anderer Organisationsform (besser) wahrgenommen werden? Nein. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand (Koblenz) hat in ihrer Stellungnahme vom Juli 2004 herausgearbeitet, dass die Organisationsform des Zweckverbandes für die Wahrnehmung der hoheitlichen Aufgaben und in Abgrenzung zu den Aufgaben und der Rechtsform der TAE GmbH sinnvoll ist. Dabei stellt die Mittelrheinische Treuhand (Koblenz) insbesondere darauf ab, dass sich die Angebote von BZE und TAE GmbH sinnvoll ergänzen und, da die Geschäftsführung für beide Organisationsformen in einer Hand liegt, das Angebot je nach Qualifizierungsart, -inhalt, -zielrichtung und –förderung von der einen oder der anderen Organisationsform vorgehalten werden kann. 5. Bestehen Erfüllungsdefizite bei der Aufgabenerledigung? Nein. 6. Sind zusätzliche Leistungsanforderungen an die Beteiligung absehbar? Nein. Abschlussbewertung: TAE GmbH und das BZE sind organisatorisch eng verbunden. Auf Grund der Tatsache, dass nunmehr auch private Qualifizierungsträger Angebote zur Berufsbildung erstellen, sollte in einer Prüfung festgestellt werden, ob das Angebot der TAE GmbH weiterhin aufrecht erhalten werden muss. Ggf. ist in Verbindung mit dem BZE auch für die TAE GmbH eine Entwicklungsstrategie auszuarbeiten, die die Position der Einrichtung transparent und nachvollziehbar aufzeigt und deren wirtschaftliche Zukunft beleuchtet.“ Der Bericht über die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung ist in Teil C beigefügt. Seite 19 C) Beteiligungsverhältnisse Gesellschafter Kreis Euskirchen Kreissparkasse Euskirchen Industrie- und Handelskammer zu Aachen Handwerkskammer Aachen Zweckverband Berufsbildungszentrum Euskirchen Aachener Gesellschaft für Innovation und Technologietransfer (AGIT) mbH Summe Stammkapital 13.293,59 € 5.112,92 € 1.789,52 € 1.789,52 € Anteil 52,00 % 20,00 % 7,00 % 7,00 % 1.789,52 € 7,00 % 1.789,52 € 25.564,59 € 7,00 % 100,00 % D) Wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen Der Defizitausgleich erfolgt durch Betriebskostenzuschüsse von maximal 30.000 € jährlich und wird entsprechend der Geschäftsanteile von allen Gesellschaftern getragen (beschränkte Nachschusspflicht). Ab dem Jahr 2009 erklärten die Gesellschafter ihre Bereitschaft, einen Verlust von max. 85.500 € entsprechend ihrer Gesellschafteranteile auszugleichen. Aufgrund der Änderung des Gesellschaftsvertrages vom 20.11.2014 werden die Bestimmungen zur Finanzierung der Gesellschaft nun auch im Gesellschaftsvertrag festgelegt. Die Finanzierung erfolgt durch die Gesellschafter nach den Anteilen der Stammkapitaleinlagen. Die sich aus dem Wirtschaftsplan ergebenden Finanzierungsanteile werden im Voraus an die Gesellschaft gezahlt. Etwaig verbleibende Fehlbeträge sind bis zum Ende des Folgejahres auszugleichen. Eventuell zu viel gezahlte Beträge verbleiben in der Gesellschaft. Die Einzahlungsverpflichtung einschließlich Verlustübernahme wird auf den jährlichen Betrag von insgesamt 85.500 € begrenzt (V 45/2014). E) Zusammensetzung der Organe a) Gesellschafterversammlung (11 Mitglieder, je 255,65 € Geschäftsanteil 1 Stimme) b) Geschäftsführung a) Vertreter des Kreises in der Gesellschafterversammlung Der Kreis wird gem. § 8 (5) des Gesellschaftsvertrages durch Herrn Landrat Günter Rosenke (geborenes Mitglied) und vier weitere Mitglieder vertreten: ordentliche Mitglieder: bis 24.06.2014 1. Günter Weber (Stimmführer) 2. Hans-Erhard Schneider 3. Stefanie Seidler 4. Hans Reiff Stellvertreter/innen: CDU CDU SPD FDP Bernd Kolvenbach Clas Kohlheyer Heinrich Hettmer Volker Kindler CDU CDU SPD FDP ab 25.06.2014 1. Hans-Erhard Schneider (Stimmführer) 2. Karsten Stickeler 3. Heinrich Hettmer 4. Dirk van Meenen CDU CDU SPD FDP Clas Kohlheyer Franz-Josef Nießen Stefanie Seidler Hans Reiff CDU CDU SPD FDP b) Geschäftsführung Zum 30.06.2014 wurde Frau Maria Breuer als Geschäftsführerin abberufen und Herr Michael Franssen ab 01.07.2014 zum Interimsgeschäftsführer bestellt. nachrichtlich: Zum 01.07.2015 wurde Herr Jochen Kupp zum Geschäftsführer bestellt und Herr Michael Franssen zum gleichen Zeitpunkt als Interimsgeschäftsführer abberufen. Seite 20 5. Euskirchener Gemeinnützige Baugesellschaft mbH (EUGEBAU) Kirchstr. 5 53879 Euskirchen Internet: http://www.eugebau.de/ A) Ziele der Beteiligung Gegenstand der Einrichtung ist vorrangig eine sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der breiten Schichten der Bevölkerung. Die EUGEBAU errichtet, betreut, bewirtschaftet und verwaltet Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen, darunter Eigenheime und Eigentumswohnungen. Sie führt ihre Geschäfte nach den Grundsätzen der Wohnungsgemeinnützigkeit im Sinne des Gesellschaftsvertrages. Damit liegt kommunalrechtlich ein öffentlicher Zweck im Sinne des § 107 Abs. 2 Nr. 3 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 GO vor. B) Erfüllung des öffentlichen Zwecks Auszug aus der aufgabenkritischen Untersuchung des Kreises im Jahre 2003: „1. Ist die Beteiligung zur Aufgabenerfüllung des Kreises erforderlich? Nein. Die Aufgabe der Wohnungsversorgung muss nicht über eine Beteiligung sichergestellt werden. 2. Können die von der Beteiligung wahrgenommenen Aufgaben entfallen oder reduziert werden? Ja. 3. Kann die Beteiligung veräußert werden? Die Geschäftsanteile an der EGB können mit Zustimmung des Aufsichtsrates veräußert bzw. abgetreten werden (§ 4 des Gesellschaftervertrages). Es kann unterstellt werden, dass der Aufsichtsrat immer dann seine erforderliche Zustimmung erteilt, wenn die Interessen der Gesellschaft durch die Übertragung des Geschäftsanteils in hinreichendem Umfang gewahrt bleiben, d. h. wenn der potenzielle Erwerber der Geschäftsanteile den im Gesellschaftsvertrag festgelegten Gesellschaftszweck genauso gut verwirklichen könnte wie der Kreis Euskirchen. 4. Kann die Aufgabe in anderer Organisationsform (besser) wahrgenommen werden? entfällt 5. Bestehen Erfüllungsdefizite bei der Aufgabenerledigung? entfällt 6. Sind zusätzliche Leistungsanforderungen an die Beteiligung absehbar? entfällt Abschlussbewertung: Die Anteile des Kreises an der Euskirchener Gemeinnützigen Baugesellschaft mbH (EGB) können generell veräußert bzw. abgetreten werden. Über die Veräußerungsmöglichkeiten hat der Kreistag bereits in seiner Sitzung am 02.04.2003 (Haushaltsplanberatung) sowie anschließend in nichtöffentlichen Sitzungen (siehe V 224/2003, Sitzungen des Kreistages vom 08.10.2003 und 23.06.2004) beraten. Das Thema ist anlässlich der Haushaltsplanberatungen 2005 erneut aufzugreifen (Beschluss des Kreistages vom 23.06.2004).“ Der Kreistag hat in der Sitzung vom 18.12.2006 zu A100/2006 folgende Beschlüsse gefasst: „1. Die durch die Verwaltung vorgesehene Heranziehung von angenommenen Erlösen aus dem Verkauf der Anteile des Kreises an der Euskirchener gemeinnützigen Baugesellschaft zum Ausgleich des Haushaltsentwurfes 2007 wird gestrichen. 2. Die vom Kreistag entsandten Mitglieder des Aufsichtsrates der EUGEBAU werden beauftragt, ein ergebnisoffenes externes Organisationsgutachten hinsichtlich der künftigen Unternehmensausrichtung der Gesellschaft in Auftrag zu geben. Dabei ist unter anderem die Frage zu untersuchen, welchen höheren unmittelbaren und mittelbaren Nutzen der Kreis aus einer Weiterführung einer Beteiligung erzielen kann. Diese Untersuchung soll zeitlich so angelegt werden, dass der Kreistag in die Lage versetzt wird, einen fundierten Beschluss über die weitere Beteiligung an der EugeBau in der zweiten Jahreshälfte 2007 herbeiführen zu können.“ Zur Erfüllung des öffentlichen Zweckes nimmt die Geschäftsführung im Lagebericht (Teil C) Stellung. Seite 21 C) Beteiligungsverhältnisse Gesellschafter Kreis Euskirchen Kreisstadt Euskirchen Stadt Mechernich Stadt Zülpich Gemeinde Weilerswist Bauinnung des Kreises Euskirchen Volksbank Euskirchen Eigene Anteile 5 private Gesellschafter Summe Stammkapital 1.079.850,00 € 1.507.420,00 € 2.070,00 € 6.210,00 € 2.070,00 € 5.290,00 € 2.530,00 € 2.760,00 € 2.300,00 € 2.610.500,00 € Anteil 41,37 % 57,74 % 0,08 % 0,24 % 0,08 % 0,20 % 0,10 % 0,11 % 0,08 % 100,00 % D) Wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen Aus dem Jahresüberschuss abzüglich eines Verlustvortrages ist bei der Aufstellung der Bilanz eine Rücklage zu bilden. In diese sind mindestens 10% des Jahresergebnisses einzustellen, bis die Hälfte des Stammkapitals erreicht oder wieder erreicht ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses entscheidet der Aufsichtsrat nach Beratung mit der Geschäftsführung über die Bildung einer Bauerneuerungsrücklage und beschließt über Einstellung und Entnahme. Der Bilanzgewinn kann unter die Gesellschafter als Gewinnanteil verteilt, zur Bildung von anderen Gewinnrücklagen verwandt oder auf neue Rechnung vorgetragen werden. Der ausgeschüttete Gewinnanteil soll in der Regel 4% der Einzahlungen der Gesellschafter auf die Stammeinlage nicht übersteigen (für den Kreis Euskirchen 43.194 €). Wird ein Bilanzverlust ausgewiesen, so hat die Gesellschafterversammlung über die Verlustabdeckung zu beschließen. E) Zusammensetzung der Organe a) Gesellschafterversammlung (je 10 € Geschäftsanteil 1 Stimme) b) Aufsichtsrat (12 Mitglieder) c) Geschäftsführer a) Vertreter des Kreises in der Gesellschafterversammlung Ordentliches Mitglied: bis 24.06.2014 Ingrid Berners Stellvertreter: CDU Heinrich Hettmer SPD ab 25.06.2014 Stefan Schmitz SPD Hans-Erhard Schneider CDU b) Vertreter des Kreises im Aufsichtsrat Geborenes Mitglied Landrat Günter Rosenke Stellvertreter: AV Manfred Poth Ordentliche Mitglieder: bis 24.06.2014 1. Hans-Josef Engels 2. Bernd Kolvenbach 3. Franz Albert Groß 4. Norbert Häger CDU CDU FDP SPD ab 25.06.2014 1. Hans-Josef Engels 2. Bernd Kolvenbach 3. Norbert Häger 4. Ellen Mende CDU CDU SPD B 90/Grüne c) Geschäftsführer Oliver Knuth Seite 22 6. Konzern Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH (KKM) 6.1 Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH (KKM) St. Elisabeth-Straße 2 – 6 53894 Mechernich Internet: http://www.kkhm.de/ A) Ziele der Beteiligung Gegenstand der KKM ist die Förderung der Gesundheitspflege und Altenhilfe. Dieser Zweck wird auf dem Gebiet des Kreises Euskirchen insbesondere verwirklicht durch die Erbringung von vollstationären, teilstationären und ambulanten medizinischen Leistungen, die Bereitstellung und Erbringung von Pflege-, Versorgungs- und Betreuungsleistungen für alte Menschen sowie die Erbringung aller damit zusammenhängenden Dienstleistungen. Somit liegt der öffentliche Zweck in der sozialen Betreuung der Einwohner gemäß § 6 KrO, sodass ein wichtiges Interesse des Kreises nach § 108 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 107 Abs. 2 Nr. 2 GO gegeben ist. B) Erfüllung des öffentlichen Zwecks Auszug aus der aufgabenkritischen Untersuchung des Kreises im Jahre 2003: „1. Ist die Beteiligung zur Aufgabenerfüllung des Kreises erforderlich? Nicht erforderlich, aber sinnvoll. Die Vorhaltung mindestens eines Krankenhauses im Kreisgebiet ist im Interesse der Einwohner erforderlich, allerdings ist diese Vorhaltung nicht zwingend über ein eigenes Krankenhaus (bzw. die Mehrheitsbeteiligung an einer entsprechenden Gesellschaft) sicherzustellen. Nach § 1 Abs. 2 Krankenhausgesetz NRW (KHG NRW) ist die Sicherstellung der Krankenversorgung in Krankenhäusern eine öffentliche Aufgabe des Landes. Gemeinden und Gemeindeverbände wirken nach Maßgabe des Krankenhausgesetzes NRW dabei mit. Krankenhausträger sind nach § 1 Abs. 3 KHG NRW in der Regel freie gemeinnützige, kommunale, private Träger und das Land. Falls sich kein anderer geeigneter Träger findet, sind Gemeinden und Gemeindeverbände verpflichtet, Krankenhäuser zu errichten und zu betreiben. Die stationäre Krankenversorgung ist im Kreisgebiet sichergestellt, die gegenwärtige Struktur mit 3 Krankenhäusern ist als bedarfsgerecht anzusehen. Dies ist zuletzt durch die weitgehend abgeschlossene Krankenhausplanung bestätigt worden. Letzten Endes ist im Kreis Euskirchen eine Trägerpluralität, die auch unter Wettbewerbsgesichtspunkten durchaus Vorteile bietet, realisiert: Neben den kirchlichen Krankenhäusern in Schleiden und Euskirchen wird die mit kommunalen Gesellschaftern strukturierte Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH (KKM) vorgehalten. Über die (Mit-)Trägerschaft eines eigenen Krankenhauses hat der Kreis Euskirchen unmittelbar die Möglichkeit, die für die medizinische Versorgung der Bevölkerung notwendigen Strukturen und Leistungsangebote im medizinischen Bereich vorzuhalten. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass in der jüngeren Vergangenheit immer wieder private oder auch freigemeinnützige Krankenhausträger ihren Betrieb einstellen mussten. Bei Gebietskörperschaften, die mit derartigen Betriebsaufgaben konfrontiert werden, kann durchaus eine nicht unerhebliche Reduzierung des Leistungsangebotes für die eigene Bevölkerung verbunden sein. Darüber hinaus ist der Kreis Euskirchen über die KKM in der Lage, auch bei nicht von vorneherein rentablen Aufgabenerfüllungen Leistungsangebote in entsprechenden Regionen des Kreises Euskirchen zu schaffen. Dies betrifft vor allem die Versorgung älterer Menschen in und am Schloss Schleiden, die neue Struktur des St. Antonius Krankenhauses Schleiden, aber auch die Schaffung des Geriatrischen Zentrums sowie des ambulanten OP-Zentrums Zülpich. 2. Können die von der Beteiligung wahrgenommenen Aufgaben entfallen oder reduziert werden? Nein. Die Vorhaltung eines Krankenhauses im Kreisgebiet in kommunaler Trägerschaft ist im Interesse der Einwohner erforderlich. Als Folge der demographischen Entwicklung und des medizinischen Fortschritts ist mit einer wachsenden Nachfrage nach medizinischen Leistungen zu rechnen. Ansonsten siehe Antwort zur Frage 1. 3. Kann die Beteiligung veräußert werden? Ja. Eine Übertragung des Gesellschaftsanteils wäre allerdings nur an den verbleibenden Gesellschafter (Stadt Zülpich) und nur mit dessen Zustimmung (§ 6 des Gesellschaftsvertrages) möglich. Eine entsprechende Realisierungsmöglichkeit erscheint zweifelhaft. 4. Kann die Aufgabe in anderer Organisationsform (besser) wahrgenommen werden? Nein. Die Organisationsform einer GmbH ist für diese Aufgabenstellung gut gewählt. 5. Bestehen Erfüllungsdefizite bei der Aufgabenerledigung? Nein. Wie den Prüfungsberichten für das Jahr 2003 zu entnehmen ist, ist die KKM GmbH sowohl unter Beachtung leistungsmäßiger Kriterien als auch unter Zugrundelegung von wirtschaftlichen Anforderungen als gesundes und stabiles Gesundheitsunternehmen zu bezeichnen. Trotz der nicht zuletzt auf Anlaufsituationen zurückzuführenden Verluste bei verschiedenen Tochtergesellschaften ist auch das Konzernergebnis im Jahre 2003 - wie in den Vorjahren - positiv. Wie im Lagebericht des Konzern ausgeführt, werden die Einrichtungen des Liebfrauenhofes Schleiden auch im Jahre 2004 ein negatives Ergebnis nicht vermeiden können. Ergebnisbelastend wirkt sich zum Seite 23 einen aus, dass die bis längstens 30. Juni 2005 vereinbarten Investitionskostenentgelte keine volle Refinanzierung der entsprechenden Kosten ermöglichen. Neben der Deckungslücke bei den Investitionskosten ist die Situation, dass im Haus St. Josef aufgrund der vorgegebenen Betriebsgröße kein betriebswirtschaftlich adäquates Ergebnis zu erreichen ist, zu berücksichtigen. Mit der Neustrukturierung der Wohnbereiche unter Berücksichtigung des Ersatzneubaus auf dem Sportplatzgelände werden spätestens nach Fertigstellung des Neubaus alle Verlustquellen beseitigt werden können. Bei der Ambulantes OP-Zentrum Zülpich GmbH wird in diesem Jahr die Inanspruchnahme schon auf über 1.000 Patienten steigen. Ein ausgeglichenes Ergebnis wird aber erst bei über 2.000 Patienten zu erreichen sein. Um dieses Ziel zu erreichen, wird seitens der Geschäftsführung ein Zeitraum von 2-3 Jahren veranschlagt. Die Geriatrisches Zentrum Zülpich GmbH ist eine Gesellschaft, die sich aufgrund der geringen Größe der einzelnen Leistungsangebote immer im Bereich +/- Null bewegen wird. Für das Jahr 2004 ist festzuhalten, dass aufgrund einer positiven Entwicklung in den Monaten ab März 2003 im Hauptumsatzbereich „Geriatrische Rehabilitation“ das erste Halbjahr 2004 mit einem ausgeglichenen Ergebnis abgeschlossen hat. Sofern diese Entwicklung anhält, ist für das Jahr 2004 zumindest mit einem ausgeglichenen Ergebnis zu rechnen. Den vorstehenden Ausführungen Rechnung tragend, ist davon auszugehen, dass bei den genannten Tochtergesellschaften auch auf Dauer keine größeren Ergebnisbeiträge zu erwarten sind. Allerdings werden ausgeglichene Ergebnisse angestrebt und auch als realistisch angesehen. Die Leistungsangebote der Tochtergesellschaften sind wichtig für die Attraktivität des Gesamtverbundes KKM GmbH. Auf mittlere Sicht werden Gesundheitsunternehmen nur dann erfolgreich agieren können, wenn sie umfassende Leistungsangebote in der akuten Krankenhausversorgung, in der Rehabilitation, in der Altenpflege und im ambulanten Sektor darstellen können und sie damit als regionales Dienstleistungsunternehmen wahrgenommen werden. Der Aufbau der Leistungsketten ermöglicht es, den Patienten ein umfassendes Leistungsangebot zu bieten. 6. Sind zusätzliche Leistungsanforderungen an die Beteiligung absehbar? Ja. Die Vergütung der Krankenhausbehandlung erfolgt seit dem 01.01.2003 komplett über so genannte DRG-Fallpauschalen. In den Prüfungsberichten kommt zum Ausdruck, dass die KKM GmbH gut für diese Anforderungen gewappnet ist. Darüber hinaus sind die Kompetenzen und die Managementstrukturen im Gesamtverbund so ausgestaltet, dass den sicherlich nicht einfachen Veränderungen in den Rahmenbedingungen erfolgreich begegnet werden kann. Abschlussbewertung: Für die stationäre Krankenhausversorgung ist die Vorhaltung eines eigenen Krankenhauses bzw. die Beteiligung an der KKM GmbH nicht zwingend vorgeschrieben. Ob überhaupt eine Veräußerung realisiert werden kann, ist derzeit zu bezweifeln. Bei der Beurteilung etwaiger Veräußerungsüberlegungen sind die unter Frage 1 aufgeführten Argumente in die Abwägung einzubeziehen.“ Der Bericht über die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung ist in Teil C beigefügt. C) Beteiligungsverhältnisse Die Beteiligungsverhältnisse stellen sich wie nachstehend dar: Gesellschafter Stammkapital Kreis Euskirchen 511.500,00 € Stadt Zülpich 153.500,00 € Summe 665.000,00 € Anteil 76,92 % 23,08 % 100,00 % Beteiligungen und verbundene Unternehmen der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH s. Nr. 6.2. D) Wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen Die Gesellschaft ist lt. Gesellschaftsvertrag gemeinnützig tätig. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Seit der Änderung des Gesellschaftsvertrages am 15.07.2010 sind die Gesellschafter nicht mehr verpflichtet, Jahresfehlbeträge bis zu einer bestimmten Höhe oder unbegrenzt auszugleichen. E) Zusammensetzung der Organe a) Gesellschafterversammlung (13 Mitglieder, davon 10 Vertreter des Kreises Euskirchen) b) Verwaltungsrat (11 Mitglieder, davon 8 Vertreter des Kreises Euskirchen) c) Geschäftsführung Seite 24 a) Vertreter des Kreises in der Gesellschafterversammlung bis 24.06.2014 1. Günter Rosenke Landrat 2. Manfred Schmitz (Stimmführer) CDU 3. Maria Zibell CDU 4. Ingrid Berners CDU 5. Günther Schulz CDU 6. Stefanie Seidler SPD 7. Hans Schmitz SPD 8. Nathalie Konias B 90/Grüne 9. Dr. Manfred Wolter skB/FDP 10. Wulf-Dietrich Simon UWV ab 25.06.2014 1. Günter Rosenke 2. Rita Gerdemann 3. Rudi Mießeler 4. Hans-Peter Wasems (Stimmführer) 5. Leo Wolter 6. Heinrich Hettmer 7. Hans Schmitz 8. Dr. Manfred Wolter 9. Nathalie Konias 10. Dr. Klaus Jeck Landrat CDU CDU CDU CDU SPD SPD skB/FDP B 90/Grüne AfD b) Vertreter des Kreises im Verwaltungsrat Ordentliche Mitglieder bis 24.06.2014 1. Günter Rosenke Landrat 2. Josef Reidt (Vorsitzender) CDU 3. Josef Carl Rhiem CDU 4. Günther Schulz CDU 5. Karl Vermöhlen SPD 6. Winfried Hergarten SPD 7. Hans Reiff FDP 8. Wulf-Dietrich Simon UWV Manfred Poth Hans Peter Wasems Dr. Sabine Dirhold Matthias Vogelsberg Hans Schmitz Stefanie Seidler Volker Kindler Dr. Dieter Pesch AV CDU CDU CDU SPD SPD FDP UWV ab 25.06.2014 1. Günter Rosenke 2. Josef Reidt (Vorsitzender) 3. Günther Schulz 4. Ute Stolz 5. Karl Vermöhlen 6. Wolfgang Heller 7. Hans Reiff 8. Nathalie Konias Manfred Poth Dirk Jahr Ursula Beul Dr. Sabine Dirhold Heinrich Hettmer Andreas Schulte Frederik Schorn Angela Kalnins AV CDU CDU CDU SPD SPD FDP B 90/Grüne Landrat CDU CDU CDU SPD SPD FDP B 90/Grüne Stellvertreter/innen (gebundene Vertretung) c) Geschäftsführung Dr. Hans Rossels, Hauptgeschäftsführer Dipl. Kfm. Manfred Herrmann, Geschäftsführer Verwaltung & Logistik Dipl. Kfm. Hermann Gemke, Geschäftsführer Finanzen Der Hauptgeschäftsführer der KKM GmbH, Herr Dr. Hans Rossels, vertritt diese in den Gesellschafterversammlungen der Tochtergesellschaften. Er muss lt. Beschluss des Verwaltungsrates dabei im Innenverhältnis dessen Zustimmung einholen. Seite 25 6.2 Beteiligungen der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH (KKM) Die KKM GmbH und ihre Tochterunternehmen sind innerhalb einer Konzernstruktur und im Rahmen des Leistungsaustauschs eng miteinander verbunden. Die Berichterstattung erfolgt hier zusammengefasst für alle Gesellschaften innerhalb des Konzerns. Die Unternehmensgruppe der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH bietet ein breites Spektrum an stationären und ambulanten Versorgungs- und Behandlungsformen für die Menschen im Kreis Euskirchen und der Eifel. Das Leistungsangebot reicht von Prävention, Beratung, stationärer, teilstationärer und ambulanter Behandlung im akuten Krankheitsfall, Durchführung von Rehabilitationsmaßnahmen bis hin zur Unterbringung in den verschiedenen Wohn- und Pflegeformen innerhalb der Konzerngesellschaften. Folgende Konzerngesellschaften sind unter Mehrheitsbeteiligung der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH in das Leistungsspektrum des Konzerns eingebunden: A) Ziele der Beteiligungen Geriatrisches Zentrum Zülpich GmbH Betrieb einer geriatrischen Rehabilitation unterhalb der Akutgeriatrie sowie einer Kurzzeitpflege und Vermietung betreuter Altenwohnungen. Betrieb und Unterhaltung der Altenpflegeeinrichtung Barbarahof Mechernich und des MVZ am Kreiskrankenhaus Mechernich. AmbuMed GmbH Betrieb eines Zentrums zur Durchführung ambulanter Operationen in Zülpich sowie die Erbringung aller damit zusammenhängenden Dienstleistungen. Träger des MVZ an der Olefmündung in Gemünd. VIVANT – Ihr Pflegedienst im Kreis Euskirchen gGmbH Betrieb, Unterhaltung und Verwaltung von Einrichtungen der ambulanten Pflege innerhalb des Gebietes des Kreises Euskirchen sowie die Erbringung aller damit zusammenhängenden Dienstleistungen. Liebfrauenhof Schleiden GmbH Betrieb von Einrichtungen der Altenhilfe und -betreuung in Schleiden und Zülpich. St. Antonius Krankenhaus Schleiden gGmbH Betrieb, Unterhaltung und Verwaltung von Einrichtungen der Krankenversorgung innerhalb des Gebietes des Kreises Euskirchen sowie die Erbringung aller damit zusammenhängenden Dienstleistungen. KKM Servicegesellschaft mbH Erbringung von Serviceleistungen gegenüber der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH und den mit ihr verbundenen Unternehmen; Serviceleistungen in dem Sinne sind Übernahme von Verwaltungsaufgaben, EDV, Einkauf, Speisenversorgung und Gebäudereinigung. KKM Gebäudedienste GmbH Erbringung von Gebäudereinigungsleistungen gegenüber der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH und den mit ihr verbundenen Unternehmen. Zum 01.01.2014 hat die Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH durch die Übernahme von 44,33 % der Geschäftsanteile der Caritas Trägergesellschaft West gGmbH (CTW) ihre Beteiligung an der St. Antonius Krankenhaus Schleiden gGmbH von bisher 49 % auf 93,33 % erhöht. Nach Umsetzung der Betriebsstättenlösung sollen bis spätestens 31.12.2015 auch die bei der CTW verbleibenden Geschäftsanteile von 6,67 % durch die Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH übernommen werden (Beschluss des Kreistages vom 09.10.2013, V 62/2013). nachrichtlich: Zum 01.01.2015 erhöht sich durch die Übernahme der Geschäftsanteile der Familienpflege der Franziskusschwestern e.V. Essen der Geschäftsanteil der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH an der Liebfrauenhof Schleiden GmbH von bislang 51 % auf 100 % (Beschluss des Kreistages vom 01.10.2014 V 44/2014). B) Erfüllung des öffentlichen Zwecks Das Ergebnis der aufgabenkritischen Untersuchung des Kreises im Jahre 2003 ist bei der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH in Teil B 6.1 dargestellt. Seite 26 C) Beteiligungsverhältnisse a) Geriatrisches Zentrum Zülpich GmbH Gesellschafter Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH Eifelhöhen-Klinik AG Nettersheim-Marmagen Summe Stammkapital 5.361.000,00 € 343.000,00 € 5.704.000,00 € Anteil 93,99 % 6,01 % 100,00 % zu a) Schloß Schleiden Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH Gesellschafter Stammkapital Geriatrisches Zentrum Zülpich GmbH 13.804,87 € 3 private Gesellschafter 13.804,89 € Summe 27.609,76 € Anteil 50,00 % 50,00 % 100,00 % Schloß Schleiden Immobilien GmbH & Co. KG Komplementärin: Schloß Schleiden Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH (ohne Kapitaleinlage) Kommanditisten Kommanditkapital* Anteil 24 private Kommanditisten, insgesamt: 1.407.393,42 € 100,00 % Summe 1.407.393,42 € 100,00 % *Bilanzwert 31.12.2014 b) Liebfrauenhof Schleiden GmbH Gesellschafter bis 31.12.2014 Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH Familienpflege der Franziskusschwestern e.V. Essen Summe Stammkapital 51.000,00 € 49.000,00 € 100.000,00 € Anteil 51,00 % 49,00 % 100,00 % nachrichtlich: Gesellschafter ab 01.01.2015 Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH Summe Stammkapital 100.000,00 € 100.000,00 € Anteil 100,00 % 100,00 % c) St. Antonius Krankenhaus Schleiden gGmbH Gesellschafter Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH Caritas-Trägergesellschaft West gGmbH Summe Stammkapital 28.000,00 € 2.000,00 € 30.000,00 € Anteil 93,33 % 6,67 % 100,00 % d) AmbuMed- Gesellschaft für ambulante Dienstleistungen mbH Gesellschafter Stammkapital Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH 25.000,00 € Summe 25.000,00 € Anteil 100,00 % 100,00 % e) KKM Servicegesellschaft mbH Gesellschafter Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH Summe Stammkapital 25.000,00 € 25.000,00 € Anteil 100,00 % 100,00 % zu e) KKM Gebäudedienste GmbH Gesellschafter KKM Servicegesellschaft mbH Summe Stammkapital 25.000,00 € 25.000,00 € Anteil 100,00 % 100,00 % f) VIVANT - Ihr Pflegedienst im Kreis Euskirchen – gGmbH Gesellschafter Stammkapital Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH 12.750,00 € Arbeiterwohlfahrt Regionalverband Rhein-Erft-Eus6.150,00 € kirchen e.V. Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Euskirchen 6.150,00 € e.V. Summe 25.050,00 € Anteil 50,90 % 24,55 % 24,55 % 100,00 % Seite 27 D) Wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen Die Ergebnisverwendung wird auf Vorschlag der Geschäftsführung und ggf. nach Genehmigung des Beirats bzw. Aufsichtsrates durch die Gesellschafterversammlung beschlossen. Bei St. Antonius Krankenhaus Schleiden gGmbH und VIVANT gGmbH: Die Gesellschaft ist lt. Gesellschaftsvertrag gemeinnützig tätig. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Durch notariellen Vertrag ist die Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH – als Nachfolgerin der ehemals beteiligten St. Antonius-Betreibergesellschaft – verpflichtet, die Verluste der Liebfrauenhof Schleiden GmbH, soweit diese nicht auf neue Rechnung vorgetragen und aus Gewinnen der nächsten drei Jahre ausgeglichen werden können, bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 250 T€ auszugleichen. nachrichtlich: Ab 2015 gilt für die Liebfrauenhof Schleiden GmbH gleiches wie für die St. Antonius Krankenhaus Schleiden gGmbH und die VIVANT gGmbH. Hinweis: Im Konzern Kreiskrankenhaus Mechernich besteht eine Vielzahl von gegenseitigen Finanz- und Leistungsbeziehungen (z.B. Gesellschafterdarlehen, Personalgestellung, Mieten, Lieferungen und Leistungen), die in den Jahresabschlüssen (Teil C) und Auswertungen (Teil D.1) dargestellt sind. Eine weitergehende Aufbereitung würde den Rahmen dieses Berichtes sprengen. E) Zusammensetzung der Organe Der Hauptgeschäftsführer der KKM GmbH, Herr Dr. Hans Rossels, vertritt diese in den Gesellschafterversammlungen der Tochtergesellschaften. Er muss dabei lt. geltender Beschlusslage im Innenverhältnis die Zustimmung des Verwaltungsrates einholen. Im Folgenden wird daher nur die Besetzung der sonstigen Gremien dargestellt. a) Geriatrisches Zentrum Zülpich GmbH • Gesellschafterversammlung • Beirat (6 Sitze, davon 5 von KKM besetzt) • Geschäftsführung: Dr. Hans Rossels Manfred Herrmann Hermann Gemke Vertreter der KKM im Beirat (gem. § 9 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages): 1. Vorsitzender des Verwaltungsrates der KKM: Josef Reidt 2. Erster stv. Vorsitzender des Verwaltungsrates der KKM: Bürgermeister Albert Bergmann 3. Zweiter stv. Vorsitzender des Verwaltungsrates der KKM: Josef C. Rhiem bis 12.12.2014 Zweite stv. Vorsitzende des Verwaltungsrates der KKM: Ute Stolz ab 13.12.2014 4. Landrat des Kreises Euskirchen: Günter Rosenke 5. weiteres vom Verwaltungsrat KKM benanntes Mitglied: André Heinrichs aa) Schloß Schleiden Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH • Gesellschafterversammlung (Vertretung der GZZ durch Geschäftsführer der KKM GmbH) • Geschäftsführung: Dipl. Ing. Joachim Stiller, Dr. Hans Rossels bis 31.12.2014 nachrichtlich: Dipl. Ing. Joachim Stiller, Hermann Gemke ab 01.01.2015 ab) Schloß Schleiden Immobilien GmbH & Co. KG • Gesellschafterversammlung • Geschäftsführung: Schloß Schleiden Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH b) Liebfrauenhof Schleiden GmbH • Gesellschafterversammlung • Aufsichtsrat (7 Sitze, davon 4 von KKM besetzt) • Geschäftsführung: Dr. Hans Rossels Manfred Herrmann Hermann Gemke Seite 28 Vertreter der KKM im Aufsichtsrat der Liebfrauenhof Schleiden GmbH: 1. LR Günter Rosenke 2. Josef Reidt 3. Pastor Philipp Cuck 4. Winfried Hergarten nachträglich Nach dem Ausscheiden des Gesellschafters Familienpflege der Franziskusschwestern e.V. wurde der Aufsichtsrat aufgelöst. c) St. Antonius Krankenhaus Schleiden gGmbH • Gesellschafterversammlung • Geschäftsführung: Dr. Hans Rossels Manfred Herrmann Hermann Gemke d) AmbuMed- Gesellschaft für ambulante Dienstleistungen mbH • Gesellschafterversammlung • Geschäftsführung: Dr. Hans Rossels Manfred Herrmann Hermann Gemke e) KKM Servicegesellschaft mbH • Gesellschafterversammlung • Geschäftsführung: Manfred Herrmann Hermann Gemke nachrichtlich: Im Rahmen von Aufgabenneuorganisationen ist Herr Hermann Gemke mit Wirkung zum 31.01.2015 als Geschäftsführer der Gesellschaft abberufen worden. Zum 01.02.2015 ist Herr Lothar Jentges zum weiteren gesamtvertretungsberechtigten Geschäftsführer bestellt worden. ea) KKM Gebäudedienste GmbH • Gesellschafterversammlung • Geschäftsführung: Manfred Herrmann f) VIVANT - Ihr Pflegedienst im Kreis Euskirchen - gGmbH • Gesellschafterversammlung (Vertretung der KKM GmbH durch ihren Geschäftsführer) • Aufsichtsrat (3 von 5 Mitgliedern werden von der KKM GmbH benannt) • Geschäftsführung: Dr. Hans Rossels Manfred Herrmann Hermann Gemke Vertreter der KKM im Aufsichtsrat der VIVANT – Ihr Pflegedienst im Kreis Euskirchen gGmbH: 1. LR Günter Rosenke 2. Josef Reidt 3. Winfried Hergarten bis 12.12.2014 Karl Vermöhlen ab 13.12.2014 Seite 29 7. Radio Euskirchen GmbH & Co. KG Rheinstraße 55 53881 Euskirchen Internet: http://www.radioeuskirchen.de/ A) Ziele der Beteiligung Nach § 53 des Landesmediengesetzes NW ist der l0,okale Rundfunk dem Gemeinwohl verpflichtet. Lokale Programme müssen das öffentliche Geschehen im Verbreitungsgebiet darstellen und wesentliche Anteile an Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung enthalten. Die Veranstaltung und Verbreitung von lokalem Rundfunk im Kreis Euskirchen obliegt der „Veranstaltergemeinschaft für lokalen Rundfunk im Kreis Euskirchen e.V.“, der gem. § 62 des Landesmediengesetzes u.a. der Kreis angehört. Die Verwaltungs- und Dienstleistungsaufgaben werden aufgrund des bestehenden Dienstleistungsvertrages von der Hörfunk Service GmbH Köln (HSG) wahrgenommen. Die Radio Euskirchen GmbH & Co. KG ist ein mittelbares Tochterunternehmen der M. DuMont Schauberg Expedition der Kölnischen Zeitung GmbH & Co. KG, Köln (MDS), und damit mit allen Tochterunternehmen von MDS verbunden. Sie wird in den Konzernabschluss der MDS einbezogen, der im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Sinn der Beteiligung ist aus Sicht des Kreises vor allem die kommunalpolitische Einbindung des Kreises Euskirchen in den Lokalfunk. B) Erfüllung des öffentlichen Zwecks Auszug aus der aufgabenkritischen Untersuchung des Kreises im Jahre 2003: „1. Ist die Beteiligung zur Aufgabenerfüllung des Kreises erforderlich? Nein. Die Beteiligung an einer Radiogesellschaft gehört zu den freiwilligen Aufgaben. 2. Können die von der Beteiligung wahrgenommenen Aufgaben entfallen oder reduziert werden? Siehe Frage 1. 3. Kann die Beteiligung veräußert werden? Ja. Ob sich allerdings Interessenten für die Kommanditanteile finden lassen, dürfte fraglich sein. 4. Kann die Aufgabe in anderer Organisationsform (besser) wahrgenommen werden? entfällt 5. Bestehen Erfüllungsdefizite bei der Aufgabenerledigung? Ja. Die finanzielle Lage der Einheitsgesellschaft zeigt, dass die Verluste nur durch Zuschüsse des Mitgesellschafters gedeckt werden können. 6. Sind zusätzliche Leistungsanforderungen an die Beteiligung absehbar? Nein. Abschlussbewertung: Da es sich bei der Beteiligung an der Radiogesellschaft um eine freiwillige Aufgabe des Kreises handelt, wäre eine Veräußerung der Anteile generell denkbar. Ob sich allerdings Interessenten für die Kommanditanteile finden lassen, dürfte fraglich sein.“ C) Beteiligungsverhältnisse Kommanditisten Kreis Euskirchen RRB Rheinische Rundfunkbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG (RRB), Köln Summe Einlage 127.822,97 € Anteil 25,00 % 383.468,91 € 75,00 % 511.291,88 € 100,00 % Die Radio Euskirchen GmbH ist Komplementärin bei der Radio Euskirchen GmbH & Co. KG. Gleichzeitig werden die Anteile an der Radio Euskirchen GmbH von der KG gehalten. Es liegt somit eine sog. „Einheitsgesellschaft“ vor. D) Wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen Die Haftung des Kreises Euskirchen ist auf die Höhe des Kommanditanteils beschränkt. Verluste sind gemäß Gesellschaftsvertrag auf dem für jeden Gesellschafter geführten Verlustvortragskonto zu verbuchen und dort mit dem Gewinn der folgenden Jahre vorab zu verrechnen. Es besteht keine Nachschusspflicht. Der Kreistag hat am 11.06.2008 (V 419/2008) der Zuführung der auf den Kreis Euskirchen entfallenden Gewinnanteile der Radio Euskirchen GmbH & Co. KG der Geschäftsjahre 2006 und 2007 von insgesamt 102.041,99 € zur Kapitalrücklage zugestimmt. Künftige Gewinne sollen entnommen werden, wenn die Summe aus Kapitalanteil und Rücklage des Kreises Euskirchen mehr als 250.000 € beträgt. Seite 30 E) Zusammensetzung der Organe a) Gesellschafterversammlung b) Geschäftsführung a) Vertreter des Kreises in der Gesellschafterversammlung: bis 24.06.2014 Markus Ramers (SPD) Stellvertreter: Hans-Erhard Schneider ab 25.06.2014 Dominik Schmitz (CDU) Stellvertreter: Emmanuel Kunz (CDU) (SPD) b) Geschäftsführung durch die Komplementärin (Radio Euskirchen GmbH) Geschäftsführer: Dietmar Henkel, Leichlingen Vertreter des Kreises in der Veranstaltergemeinschaft bis 24.06.2014 1. Manfred Poth Allgem. Vertr. d. Landrates 2. Maria Zibell CDU ab 25.06.2014 1. Manfred Poth 2. Stefanie Seidler Allgem. Vertr. d. Landrates SPD Seite 31 8. Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang mbH Forum Vogelsang 53937 Schleiden Internet: http://www.vogelsang-ip.de/ A) Ziele der Beteiligung Gegenstand des Unternehmens ist die nationalparkverträgliche, denkmalgerechte und geschichtsverantwortliche Entwicklung des Standortes „Burg Vogelsang“ gemäß dem Leitbild vogelsang ip zu einem „Internationaler Platz im Nationalpark Eifel“. Die Gesellschaft führt die begonnene Konversion fort und übernimmt die Steuerung der Gesamtentwicklung des Standortes unter Berücksichtigung der Interessen des Nationalparks Eifel, der Nationalparkregion und insbesondere der Kernnutzungen. Sie übernimmt folgende Aufgabenfelder: 1. Erneuerung und Sanierung der Infrastruktur gem. der noch abzuschließenden Dienstleistungsvereinbarung zwischen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und der Gesellschaft (SEV) • Gesamtkoordination aller Infrastrukturmaßnahmen • Erstellung, Fortschreibung Investitionsplanung, Controlling • Steuerung der Planungs- und Baumaßnahmen 2. Projektentwicklung Kernnutzungen • Mitwirkung, Beratung, Koordination der Kernnutzungen • Erstellung von Markt- und Machbarkeitsstudien • Entwicklung städtebaulicher Konzepte • Erstellung von Fachgutachten 3. Vermarktung und Marketing der außerhalb der Kernnutzung verbleibenden 90 ha • Betreuung Markterkundungsverfahren • Nutzer- und Investorenakquisition • Erstellung Marketingkonzept und Koordination Maßnahmen • Verkaufs- / Vertragsverhandlungen • Kundenbetreuung in Planungs-, Genehmigungs- und Bauphase • Erstellung von Markt- und Machbarkeitsstudien • Entwicklung städtebaulicher Konzepte • Erstellung von Fachgutachten 4. Betrieb und Unterhalt der nicht an Dritte übertragenen Verkehrs- und Grünflächen sowie ggf. Versorgungsinfrastruktur gem. der noch abzuschließenden Dienstleistungsvereinbarung zwischen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und der Gesellschaft (SEV) • Aufstellung Pflege- und Unterhaltskonzept • Entwicklung Kosten-Umlagemodell • Management der Dienstleistungen 5. Entwicklung Parkmanagementkonzept für Gesamtimmobilie • Erstellung eines Parkmanagementkonzeptes einschl. Finanzierungsplan • Abstimmung mit Nutzern und Eigentümern • Vorbereitung der künftigen Betreiberstruktur Die unter den Punkten 1. und 4. angesprochene Dienstleistungsvereinbarung wurde am 10.03. / 30.03.2009 abgeschlossen. Die Dauer der Gesellschaft ist befristet. Sie endet mit Ablauf des 31.12.2016. Die Verlängerung der Dauer der Gesellschaft bedarf der Zustimmung von ¾ der Stimmen der Gesellschafter. Jeder Gesellschafter ist berechtigt, mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres, erstmals zum 31.12.2016, seinen Austritt aus der Gesellschaft zu erklären. Der Kreistag hat am 09.10.2013 den Beschluss gem. V 68/2013 zur weiteren Beteiligung des Kreises Euskirchen nach dem 31.12.2013 als Gesellschafter an der Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang mbH um bis zu fünf weitere Jahre beschlossen. Die Beschlussfassung erfolgte vorbehaltlich der weiteren Beteiligung des Landes NRW, der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) und der übrigen kommunalen Gebietskörperschaften als Gesellschafter an der Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang mbH. Nachdem die übrigen Gesellschafter der Fortführung der Gesellschaft, wenn auch teilweise nur für zwei Jahre, zugestimmt haben, erfolgte die Änderung des Gesellschaftsvertrages am 03.12.2014 Seite 32 B) Erfüllung des öffentlichen Zwecks Der öffentliche Zweck besteht in der Strukturentwicklung im Rahmen der Konversion der ehem. NSOrdensburg „Vogelsang“, die bis zur Gründung der Gesellschaft als Truppenübungsplatz der belgischen Streitkräfte genutzt wurde. Die Beteiligung hat aus Sicht des Kreises Euskirchen vor allem eine strategische Bedeutung. C) Beteiligungsverhältnisse Gesellschafter Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Land NRW, vertreten durch: Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr (MBWSV) Kreis Euskirchen StädteRegion Aachen Kreis Düren Stadt Schleiden Zusammen Stammkapital 12.000 € Anteil 33,33% 12.000 € 6.480 € 2.160 € 2.160 € 1.200 € 36.000 € 33,33% 18,00% 6,00% 6,00% 3,33% 100,00% D) Wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen Der Kreistag hat am 03.04.2008 beschlossen, für die Zeit vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2013 jährlich einen finanziellen Beitrag des Kreises Euskirchen zum operativen Geschäft der "Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang GmbH" in Höhe von 81.000 € zu leisten (V 407/2008). Ferner hat der Kreistag am 09.10.2013 für bis zu fünf weiteren Jahren die Bereitstellung eines jährlichen Finanzierungsanteils in Höhe von 81.000 € beschlossen (V 68/2013). E) Zusammensetzung der Organe a) Gesellschafterversammlung b) Aufsichtsrat (13 Mitglieder, davon 3 Kreis Euskirchen) c) Geschäftsführung a) Vertreter des Kreises in der Gesellschafterversammlung Mitglied bis 24.06.2014 1. Manfred Poth Allg. Vertreter 2. Urban-Josef Jülich (Stimmführer) CDU 3. Franz Cremer SPD ab 25.06.2014 1. Manfred Poth Allg. Vertreter 2. Frank Weimbs (Stimmführer) CDU 3. Franz Cremer (stv. Stimmführer) SPD Stellvertreter Günter Rosenke Ingrid Berners Heinrich Hettmer Landrat CDU SPD Günter Rosenke Dominik Schmitz Markus Ramers Landrat CDU SPD b) Vertreter des Kreises im Aufsichtsrat Mitglied bis 24.06.2014 1. Josef Reidt CDU 2. Manfred Poth (Vorsitzender) Allg. Vertreter 3. Uwe Schmitz SPD ab 25.06.2014 1. Josef Reidt 2. Manfred Poth 3. Franz Cremer CDU Allg. Vertreter SPD Stellvertreter Günther Schulz Günter Rosenke Markus Ramers CDU Landrat SPD Ute Stolz Günter Rosenke Markus Ramers CDU Landrat SPD c) Geschäftsführung Geschäftsführer: Thomas Fischer-Reinbach Seite 33 9. vogelsang ip gGmbH Forum Vogelsang 53937 Schleiden Internet: http://www.vogelsang-ip.de/ A) Ziele der Beteiligung Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, internationaler Gesinnung, Toleranz auf allen Gebieten der Kultur, Völkerverständigung, Umwelt- und Landschaftsschutz, Denkmalschutz, regionaler Identität sowie demokratischen Gesellschaftsstrukturen. Die Gesellschaftszwecke werden verwirklicht durch die Trägerschaft von Zweckbetrieben im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Hierzu zählen ausschließlich die Errichtung und der Betrieb eines Informations-, Ausstellungs- und Bildungszentrums in Vogelsang, die Durchführung eines regelmäßigen Besucher- und Veranstaltungsprogramms in Vogelsang, die Durchführung von Informations- und Ausstellungsaktivitäten in Vogelsang sowie die Durchführung von Bildungsaktivitäten, die hiermit in Zusammenhang stehen. B) Erfüllung des öffentlichen Zwecks Kommunalrechtlich liegt eine sog. nichtwirtschaftliche Betätigung gem. § 107 Abs. 2 Nr. 2 GO vor. Der öffentliche Zweck besteht in der wirtschaftlichen und kulturellen Betreuung der Einwohner gemäß § 6 KrO. Das wichtige Interesse des Kreises ist in diesem Zusammenhang nach § 108 Abs. 1 Nr. 2 GO gegeben. C) Beteiligungsverhältnisse Gesellschafter Stammkapital Anteil 13.650 € 7.800 € 1.950 € 1.300 € 650 € 1.300 € 50,00 % 28,57 % 7,15 % 4,76 % 2,38 % 4,76 % 650 € 2,38 % 27.300 € 100,00 % Landschaftsverband Rheinland Kreis Euskirchen StädteRegion Aachen Kreis Düren Kreis Heinsberg Stadt Schleiden Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens Gesamtsumme D) Wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen Die Finanzierung der Aufgaben der Gesellschaft erfolgt durch die Gesellschafter nach den Anteilen ihrer Stammkapitaleinlagen. Abweichende Regelungen bedürfen der Zustimmung sämtlicher Gesellschafter. Die Einzahlungsverpflichtung einschließlich der Übernahme von Verlusten seitens der Gesellschafter ist auf einen Gesamtbetrag von 0,5 Mio. € jährlich begrenzt. E) Zusammensetzung der Organe a) Gesellschafterversammlung b) Aufsichtsrat (15 Mitglieder, davon 3 Kreis Euskirchen) c) Geschäftsführung a) Vertreter des Kreises in der Gesellschafterversammlung Mitglied bis 24.06.2014 1. Manfred Poth Allg. Vertreter 2. Urban-Josef Jülich (Stimmführer) CDU 3. Markus Ramers SPD Günter Rosenke Ute Stolz Uwe Schmitz Landrat CDU SPD ab 25.06.2014 1. Manfred Poth Allg. Vertreter 2. Johannes Mertens (Stimmführer) CDU 3. Emmanuel Kunz (stv. Stimmführer) SPD Günter Rosenke Urban-Josef Jülich Markus Ramers Landrat CDU SPD Seite 34 Stellvertreter Der Vorsitz der Gesellschafterversammlung wird im jährlichen Wechsel jeweils durch einen Vertreter des Landschaftsverbandes Rheinland und einen Vertreter des Kreises Euskirchen geführt, wobei der stellvertretende Vorsitzende vom anderen Gesellschafter gestellt wird. In 2014 wurde der Vorsitzende der Gesellschafterversammlung, Herr Manfred Poth, vom Gesellschafter Kreis Euskirchen gestellt. b) Vertreter des Kreises im Aufsichtsrat Mitglied bis 24.06.2014 1. Josef Reidt 2. Manfred Poth 3. Uwe Schmitz Stellvertreter CDU Allg. Vertreter SPD Bernd Kolvenbach Günter Rosenke Markus Ramers CDU Landrat SPD ab 25.06.2014 1. Josef Reidt 2. Manfred Poth 3. Markus Ramers CDU Allg. Vertreter SPD Ute Stolz Günter Rosenke Emmanuel Kunz CDU Landrat SPD Der Vorsitz des Aufsichtsrats wird im jährlichen Wechsel jeweils durch einen Vertreter des Landschaftsverbandes Rheinland und einen Vertreter des Kreises Euskirchen geführt - analog der Gesellschafterversammlung, jedoch durch den jeweils anderen Gesellschafter. Der stellvertretende Vorsitzende wird vom anderen Gesellschafter gestellt. In 2014 wurde der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrates, Herr Manfred Poth, vom Gesellschafter Kreis Euskirchen gestellt. c) Geschäftsführung Geschäftsführer: Albert Moritz Seite 35 10. Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) Theodor-Heuss-Ring 19 - 21 50668 Köln Internet: http://www.rvk.de/ A) Ziele der Beteiligung Die RVK ist ein Verkehrsunternehmen im öffentlichen Personennahverkehr. Die Leistungserstellung erfolgt sowohl auf eigenen Linien als auch im Auftrag für andere Verkehrsunternehmen. Alle das Hauptgeschäft unterstützenden Funktionen werden durch die RVK selbst erbracht bzw. können auch für andere Unternehmen erbracht werden. B) Erfüllung des öffentlichen Zwecks Die Erbringung von Leistungen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ist ein dringender öffentlicher Zweck im Sinne des § 108 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 107 Abs. 1 GO. C) Beteiligungsverhältnisse Gesellschafter 31.12.2014 Kreis Euskirchen Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) Stadtwerke Bonn Verkehrs GmbH (SWBV) Elektrische Bahnen der Stadt Bonn & des Rhein-SiegKreises OHG (SSB) Linksrheinische Verkehrsgesellschaft mbH (LVG) Oberbergische Verkehrsgesellschaft mbH (OVAG) Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH (REVG) Rheinisch-Bergischer Kreis (RBK) Summe Stammkapital 447.400,00 € 447.400,00 € 447.400,00 € Anteil 12,50 % 12,50 % 12,50 % 447.400,00 € 447.400,00 € 447.400,00 € 447.400,00 € 447.400,00 € 3.579.200,00 € 12,50 % 12,50 % 12,50 % 12,50 % 12,50 % 100,00 % nachrichtlich In der Gesellschafterversammlung am 25.06.2015 wurde der Beschluss zur Teilung des Geschäftsanteils der Oberbergischen Verkehrsgesellschaft mbH (OVAG) gefasst. Der neue Geschäftsanteil (10 %) im Nennbetrag von 357.920 € wurde durch die Gesellschaft selbst erworben und der Geschäftsanteil im Nennbetrag von 89.480 € (2,5 %) wurde von der OVAG an den Oberbergischen Kreis abgetreten (V 101/2015). Die notarielle Beurkundung fand am 22.07.2015 statt. Die Beteiligungsverhältnisse stellen sich anschließend wie folgt dar: Gesellschafter 22.07.2015 Kreis Euskirchen Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) Stadtwerke Bonn Verkehrs GmbH (SWBV) Elektrische Bahnen der Stadt Bonn & des Rhein-SiegKreises OHG (SSB) Linksrheinische Verkehrsgesellschaft mbH (LVG) Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH (REVG) Rheinisch-Bergischer Kreis (RBK) Oberbergischer Kreis Eigene Anteile Summe Stammkapital 447.400,00 € 447.400,00 € 447.400,00 € Anteil 12,50 % 12,50 % 12,50 % 447.400,00 € 447.400,00 € 447.400,00 € 447.400,00 € 89.480,00 € 357.920,00 € 3.579.200,00 € 12,50 % 12,50 % 12,50 % 12,50 % 2,50 % 10,00 % 100,00 % Die RVK ist beteiligt an: • RBR Regio-Bus-Rheinland GmbH, Köln, Alleingesellschafterin mit einem Stammkapital i.H.v. 200.000 €, • Verkehrsgesellschaft Bergisches Land mbH, Gummersbach, (VBL), mit 25 % am Stammkapital von 200.000 nachrichtlich: Der 25 %-ige Geschäftsanteil der RVK an der VBL wurde zum 22.07.2015 an den bisherigen Mehrheitsgesellschafter (75 %), die Oberbergische Verkehrsgesellschaft mbH, veräußert. Seite 36 D) Wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen Gemäß § 19 des Gesellschaftsvertrages sind auf die Gesellschafter entfallende negative Ergebnisse der Gesellschaft durch Einlagen der Gesellschafter in die Kapitalrücklage auszugleichen (beschränkte Nachschusspflicht). Überzahlungen, soweit sie nicht erforderlich sind, um auszugleichende Verluste vorangegangener Geschäftsjahre zu decken, sind zurück zu erstatten oder auf die Abschlagszahlungen des folgenden Geschäftsjahres anzurechnen. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 14.12.2011 seine Zustimmung zur Anhebung der jährlichen Höchstbeträge für die auszugleichenden negative Ergebnisse von bisher 2,5 Mio. € auf 5,5 Mio. € erteilt (V219/2011). nachrichtlich Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 25.03.2015 einer Änderung des Gesellschaftsvertrages zugestimmt (V 94/2015). Hiernach sind negative Ergebnisse der Gesellschaft durch die Gesellschafter jährlich bis zur Höhe von 0,5 Mio. € (Ausnahme: SWBV bis zu 1 Mio. €) auszugleichen. Diese Höchstbeträge sind nicht auf die Finanzierungspflicht der einzelnen Gesellschafter aus öffentlichen Dienstleistungsaufträgen anwendbar. Die notarielle Beurkundung der Änderung des Gesellschaftsvertrages erfolgte am 21.08.2015. E) Zusammensetzung der Organe • Vertreter des Kreises Euskirchen in der Gesellschafterversammlung: Hans Schmitz (SPD) • Aufsichtsrat (12 Mitglieder, davon je 1 Vertreter der Gesellschafter und 4 Arbeitnehmervertreter): Landrat Günter Rosenke (Vorsitzender) • Geschäftsführung: Eugen Puderbach, Köln Seite 37 11. Konzern Energie Nordeifel GmbH & Co KG (ene) Hindenburgstraße 13 53925 Kall Internet: http://www.ene-strom.de/ Innerhalb der Konzernstruktur bestehen die folgenden Gesellschaften Mutterunternehmen: Energie Nordeifel GmbH & Co KG (ene) Komplementärin der ene: Energie Nordeifel Beteiligungs-GmbH (enb) Tochterunternehmen: • Kreis-Energie-Versorgung Schleiden GmbH (KEV GmbH) • KEV Energie GmbH o KEVER Projekt-Betriebs-Beteiligungsgesellschaft mbH (KEVER PBB)  BWP – Bürgerwindpark Schleiden Verwaltungs-GmbH o Sun Park Kalenberg GmbH & Co. KG o Nordeifeler Regenerative GmbH & Co. KG (NER) o Sun Park Herhahn GmbH & Co. KG o BWP – Bürgerwindpark Schleiden GmbH & Co. KG • Gemeinschaftskraftwerk Steinkohle Hamm GmbH & Co. KG • eegon – Eifel-Energiegesellschaft eG • Green Gecco Beteiligungsgesellschaft-Verwaltungs GmbH • Green Gecco Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG o Green Gecco Verwaltungs GmbH o Green Gecco GmbH & Co. KG  An Suidhe Wind Farm Ltd.  WINKRA Süderdeich Windparkbetriebsgesellschaft mbH  WINKRA Hörup Windparkbetriebsgesellschaft mbH  RWE Innogy Lüneburger Heide Windparkbetriebsgesellschaft mbH  RWE Innogy Windpark GmbH Abweichend von seiner Beschlussfassung vom 09.10.2013 (V 61/2013) hat der Kreistag der Beteiligung der KEVER Projekt-Betriebs-Beteiligungsgesellschaft mbH an der „Projektentwicklung Eifel Energien GmbH“ (PEE GmbH) unter Übernahme eines Geschäftsanteils von 12.500 € (50%) gemeinsam mit der C4 Planung und Betreuungs-GmbH (50 %) zugestimmt und die Vertreter des Kreises Euskirchen in den entsprechenden Gremien des ene-Konzerns zu entsprechenden Beschlussfassungen ermächtigt (V 53/2014). Die Gesellschaftsgründung ist bislang noch nicht erfolgt (Stand: 31.08.2015). A) Ziele der Beteiligung ene: Erbringen von Dienstleistungen im Rahmen der Energieerzeugung und -versorgung auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, wie zum Beispiel: Planung und Durchführung von Energieeffizienzprojekten, die Planung, der Erwerb, die Anpachtung, Anmietung, Wartung, Instandhaltung und Bau von Energieerzeugungs-, Energieversorgungs- und Energieverbrauchsanlagen einschließlich der Vermietung, Verpachtung von Transformatorenstationen, Schaltanlagen, das Energiecontrakting sowie Energielieferungen. Weiterhin das Halten von Beteiligungen im Rahmen der vorgenannten Zwecke, insbesondere an der Kreis-Energie-Versorgung Schleiden Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Kall/Eifel und der KEV Energie Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Kall/Eifel und die Verwaltung der Beteiligungen. Entsprechend den Beschlussfassung des Kreistages vom 28.08.2012 im Wege der Dringlichkeit (D 62/2012), vom 17.07.2013 (V 30/2013) und vom 01.10.2014 (V 41/2014) zur Zukunft der Energieversorgung im Kreis Euskirchen wird sich das Unternehmensziel der ene nach Umsetzung der Maßnahmen wie folgt darstellen: Erbringen von Dienstleistungen im Rahmen der Energieerzeugung und –versorgung (insbesondere mit Strom, Gas und Wärme) auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, wie zum Beispiel: Planung und Durchführung von Energieeffizienzprojekten, die Planung, der Erwerb, die Anpachtung, Anmietung, Wartung, Instandhaltung und Bau von Energieerzeugungs-, Energieversorgungs- und Energieverbrauchsanlagen einschließlich der Vermietung, Verpachtung von Transformatorenstationen, Schaltanlagen, Engagement in neue Technologien, das Energiecontracting sowie Energielieferungen; das Erbringen von Dienstleistungen im Rahmen der Wasserversorgung auf dem Gebiet der kommunalen Gesellschafter und das Halten von Beteiligungen im Rahmen der vorgenannten Zwecke, insbesondere an der Kreis-Energie-Versorgung Schleiden Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Kall/Eifel und Seite 38 der KEV Energie Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Kall/Eifel und die Verwaltung der Beteiligungen. enb: Beteiligung als persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafterin an der ene. KEV GmbH: Versorgung mit Energie, sowie Planung, Bau und Betrieb von Energiefortleitungsanlagen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der §§ 107 ff. der Gemeindeordnung NRW. KEV Energie GmbH: Versorgung, Vertrieb und Handel mit Energie und verbundenen Dienstleistungen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der §§ 107 ff. der Gemeindeordnung NRW. KEVER PBB: Beteiligung als persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafterin ohne Stimmrecht und ohne Kapitalanteil an einer oder mehreren Projekt- und /oder Beteiligungsgesellschaften in der Rechtsform der GmbH & Co. KG. Gegenstand der vorgenannten Kommanditgesellschaft(en) sind sämtliche Aktivitäten auf dem Gebiet der Erzeugung und Bereitstellung von Energie aus regenerativen Energieträgern in Deutschland. Gegenstand des Unternehmens ist insbesondere die Entwicklung, die Planung, der Bau und/oder der Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung sowie Entwicklung, Planung, Bau und Dienstleistung / Andienung von Effizienz-Themen. Sun Park Kalenberg GmbH & Co. KG: Planung, Errichtung und Betrieb von Photovoltaikanlagen einschließlich der Veräußerung des aus dem Betrieb der Photovoltaikanlagen gewonnenen elektrischen Stroms zur Einspeisung in das öffentliche Versorgungsnetz sowie die mögliche Veräußerung der von der Gesellschaft im Rahmen ihres Unternehmenszwecks betriebenen Photovoltaikanlagen nebst zugehöriger Rechtsverhältnisse, voraussichtlich mit Wirkung zum 31. Dezember 2031. Nordeifeler Regenerative GmbH & Co. KG: Planung, Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung oder Umwandlung regenerativer Energien einschließlich der Veräußerung der aus den Anlagen gewonnenen elektrischen Stroms zur Einspeisung in das öffentliche Versorgungsnetz, die Erbringung von Versorgungsleistungen im Energiebereich und die mit diesem Bereich unmittelbar verbundenen Dienstleistungen, die dem Hauptzweck dienen sowie die mögliche Veräußerung der von der Gesellschaft im Rahmen ihres Unternehmenszwecks betriebenen Anlagen nebst zugehöriger Rechtsverhältnisse. Sun Park Herhahn GmbH & Co. KG: Planung, Errichtung und der Betrieb von Photovoltaikanlagen einschließlich der Veräußerung des aus dem Betrieb der Photovoltaikanlagen gewonnenen elektrischen Stroms zur Einspeisung in das öffentliche Versorgungsnetz sowie die mögliche Veräußerung der von der Gesellschaft im Rahmen ihres Unternehmenszwecks betriebenen Photovoltaikanlagen nebst zugehöriger Rechtsverhältnisse. BWP – Bürgerwindpark Schleiden Verwaltungs-GmbH: Beteiligung als persönlich haftende und geschäftsführende Gesellschafterin ohne Stimmrecht und ohne Kapitalanteil an der BWP Bürgerwindpark Schleiden GmbH & Co. KG mit Sitz in Schleiden. BWP – Bürgerwindpark Schleiden GmbH & Co. KG: Planung, Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung oder Umwandlung regenerativer Energien einschließlich der Veräußerung des aus dem Betrieb der Anlagen gewonnenen elektrischen Stroms zur Einspeisung in das öffentliche Versorgungsnetz oder Anlagen zur mittelbaren oder unmittelbaren Speicherung sowie die mögliche Veräußerung der von der Gesellschaft im Rahmen ihres Unternehmenszwecks betriebenen Erzeugungsanlagen nebst zugehöriger Rechtsverhältnisse auf dem Gebiet der Stadt Schleiden. Gemeinschaftskraftwerk Steinkohle Hamm GmbH & Co. KG: Errichtung und Betrieb eines Steinkohlekraftwerkes. eegon – Eifel-Energiegenossenschaft eG: Errichtung und Unterhaltung von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien, insbesondere Photovoltaikanlagen, sowie Errichtung und Betrieb von KWKAnlagen. Weiterhin die Verteilung und Vertrieb der gewonnenen Energie in Form von Strom und/oder Wärme, Unterstützung und Beratung der regenerativen Energiegewinnung und Energieeffizienz sowie gemeinsamen Einkauf von Anlagen und Betriebsstoffen zur Energieerzeugung. Green Gecco: Aktivitäten auf dem Gebiet der Erzeugung und Bereitstellung von Energie aus regenerativen Energieträgern in Deutschland und weiteren EU-Mitgliedstaaten, insbesondere Planung, Errichtung und/oder Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung. Für jedes Einzelprojekt zur regenerativen Energieerzeugung soll eine separate Projektgesellschaft als Zweckgesellschaft gegründet oder erworben werden. B) Erfüllung des öffentlichen Zwecks Die Gesellschaften sind kommunalrechtlich als Unternehmen einzuordnen und erfüllen im Rahmen der Energieversorgung einen öffentlichen Zweck im Sinne des § 108 Abs. 1 Nr. 1 GO NW in Verbindung mit §§ 107 Abs. 1 und 107a Abs. 1 GO NW. Seite 39 C) Beteiligungsverhältnisse 11.1. Unmittelbare Beteiligungen des Kreises a) Energie Nordeifel Beteiligungs-GmbH (enb) Gesellschafter Kreis Euskirchen RWE Deutschland AG Summe Stammkapital 12.500,00 € 12.500,00 € 25.000,00 € Anteil 50,00 % 50,00 % 100,00 % Der Kreistag hat am 28.08.2012 im Wege der Dringlichkeit dem Eintritt der Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG als weitere Gesellschafterin in die Energie Nordeifel Beteiligungs-GmbH zugestimmt (D 62/2012). Die Gründung der Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG erfolgte am 18.12.2014. Mit Vollzug des Vertrages (06.01.2015) zur Einbringung von Kommanditanteilen an der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG und Geschäftsanteilen an der Energie Nordeifel Beteiligungs-GmbH in die Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG wurde diese neue Kommanditistin der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG und zugleich neue Gesellschafterin der Energie Nordeifel Beteiligungs-GmbH. nachrichtlich: Gesellschafter (Stand 07.01.2015) Kreis Euskirchen RWE Deutschland AG Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG Summe b) Stammkapital 8.350,00 € 8.350,00 € 8.300,00 € 25.000,00 € Anteil 33,40 % 33,40 % 33,20 % 100,00 % Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ene) Komplementärin: Energie Nordeifel Beteiligungs-GmbH (ohne Kapitaleinlage) Kommanditisten Kreis Euskirchen RWE Deutschland AG Summe Festkapital 12.500,00 € 12.500,00 € 25.000,00 € Anteil 50,00 % 50,00 % 100,00 % Der Kreistag hat am 28.08.2012 im Wege der Dringlichkeit dem Eintritt der Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG als weitere Gesellschafterin in die Energie Nordeifel Beteiligungs-GmbH zugestimmt (D 62/2012). Die Gründung der Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG erfolgte am 18.12.2014. Mit Vollzug des Vertrages (06.01.2015) zur Einbringung von Kommanditanteilen an der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG und Geschäftsanteilen an der Energie Nordeifel Beteiligungs-GmbH in die Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG wurde diese neue Kommanditistin der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG und zugleich neue Gesellschafterin der Energie Nordeifel Beteiligungs-GmbH. nachrichtlich: Gesellschafter (Stand 07.01.2015) Kreis Euskirchen RWE Deutschland AG Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG Summe c) Stammkapital 8.350,00 € 8.350,00 € 8.300,00 € 25.000,00 € Anteil 33,40 % 33,40 % 33,20 % 100,00 % Kreis-Energie-Versorgung Schleiden GmbH (KEV GmbH) Gesellschafter Kreis Euskirchen RWE Deutschland AG Energie Nordeifel GmbH & Co KG (ene) Summe Seite 40 Stammkapital 77.550,00 € 77.550,00 € 2.944.900,00 € 3.100.000,00 € Anteil 2,50 % 2,50 % 95,00 % 100,00 % d) KEV Energie GmbH Gesellschafter Kreis Euskirchen RWE Deutschland AG Energie Nordeifel GmbH & Co KG (ene) Summe e) Stammkapital 7.500,00 € 7.500,00 € 285.000,00 € 300.000,00 € Anteil 2,50 % 2,50 % 95,00 % 100,00 % Festkapital 150.000,00 € 50.000,00 € 200.000,00 € Anteil 75,00 % 25,00 % 100,00 % Nordeifeler Regenerative GmbH & Co. KG Komplementärin: KEVER PBB (ohne Kapitaleinlage) Kommanditisten Kreis Euskirchen KEV Energie GmbH Summe 11.2. Mittelbare Beteiligungen des Kreises zu 11.1 b) Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ene) a) Gemeinschaftskraftwerk Steinkohle Hamm GmbH & Co. KG Komplementärin: Steinkohledoppelblock VerwaltungsGmbH (ohne Kapitaleinlage) Kommanditisten ene RWE AG GEKKO Vorschaltgesellschaft GmbH & Co. KG Andere Versorgungsunternehmen Summe b) Festkapital 163.398,69 € 38.562.091,50 € 2.679.738,57 € 8.594.771,24 € 50.000.000,00 € Anteil 0,33 % 77,12 % 5,36 % 17,19 % 100,00 % eegon – Eifel Energie Genossenschaft eG Die ene hat einen Genossenschaftsanteil in Höhe von 500,00 € erworben. Zum 31.12.2014 umfasste die Mitgliederliste der Genossenschaft 466 Mitglieder, die zusammen 1.866 Genossenschaftsanteile halten. c) Green Gecco Beteiligungsgesellschaft-Verwaltungs GmbH Gesellschafter ene 28 weitere Versorgungsunternehmen Summe d) Stammkapital 525,00 € 29.895,00 € 30.420,00 € Anteil 1,73 % 98,27 % 100,00 % Green Gecco Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG Komplementärin: Green Gecco Beteilgungsgesellschaft-Verwaltungs GmbH (ohne Kapitaleinlage) Gesellschafter ene 28 weitere Versorgungsunternehmen Summe e) Stammkapital 2.227.176,00 € 126.821.764,80 € 129.048.940,80 € Anteil 1,73 % 98,27 % 100,00 % Stammkapital Anteil 12.250,00 € 12.750,00 € 25.000,00 € 49,00 % 51,00 % 100,00 % Green Gecco Verwaltungs GmbH Gesellschafter Green Gecco Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG RWE Innogy Summe Seite 41 f) Green Gecco GmbH & Co. KG Komplementärin: Green Gecco Verwaltungs GmbH (ohne Kapitaleinlage) Kommanditisten Green Gecco Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG RWE Innogy Summe fa) Stammkapital 1,00 £ 1,00 £ Anteil 100,00 % 100,00 % Stammkapital 25.564,59 € 25.564,59 € Anteil 100,00 % 100,00 % Stammkapital 25.564,59 € 25.564,59 € Anteil 100,00 % 100,00 % RWE Innogy Lüneburger Heide Windparkbetriebsgesellschaft mbH Gesellschafter Green Gecco GmbH & Co. KG Summe fe) 49,00 % 51,00 % 100,00 % WINKRA Hörup Windparkbetriebsgesellschaft mbH Gesellschafter Green Gecco GmbH & Co. KG Summe fd) 490.000,00 € 510.000,00 € 1.000.000,00 € WINKRA Süderdeich Windparkbetriebsgesellschaft mbH Gesellschafter Green Gecco GmbH & Co. KG Summe fc) Anteil An Suidhe Wind Farm Limited Gesellschafter Green Gecco GmbH & Co. KG Summe fb) Festkapital Stammkapital 25.000,00 € 25.000,00 € Anteil 100,00 % 100,00 % Stammkapital 25.000,00 € 25.000,00 € Anteil 100,00 % 100,00 % RWE Innogy Windpark GmbH Gesellschafter Green Gecco GmbH & Co. KG Summe zu 11.1 d) KEV Energie GmbH a) KEVER Projekt-Betriebs-Beteiligungsgesellschaft mbH (KEVER PBB) Gesellschafter KEV Energie GmbH PE Becker GmbH Summe b) Stammkapital 12.750,00 € 12.250,00 € 25.000,00 € Anteil 51,00 % 49,00 % 100,00 % Sun Park Kalenberg GmbH & Co. KG Komplementärin: KEVER PBB (ohne Kapitaleinlage) Kommanditisten KEV Energie GmbH Stadt Mechernich Summe c) Festkapital 158.100,00 € 151.900,00 € 310.000,00 € Nordeifeler Regenerative GmbH & Co. KG siehe auch C 11.1 – Unmittelbare Beteiligungen – Buchstabe e). Seite 42 Anteil 51,00 % 49,00 % 100,00 % d) Sun Park Herhahn GmbH & Co. KG Komplementärin: KEVER PBB (ohne Kapitaleinlage) Kommanditisten KEV Energie GmbH eegon-Eifel-Energiegenossenschaft Stadt Schleiden Summe e) Anteil 33,33 % 33,33 % 33,33 % 100,00 % BWP – Bürgerwindpark Schleiden Verwaltungs-GmbH Gesellschafter KEVER Projekt-Betriebs-Beteiligungsgesellschaft mbH (KEVER PBB) Summe f) Festkapital 120.000,00 € 120.000,00 € 120.000,00 € 360.000,00 € Stammkapital Anteil 25.000,00 € 25.000,00 € 100,00 % 100,00 % BWP – Bürgerwindpark Schleiden GmbH & Co. KG Komplementärin: BWP – Bürgerwindpark Schleiden Verwaltungs-GmbH (ohne Kapitaleinlage) Kommanditisten Stand: 31.12.2013 KEV Energie GmbH PE Becker GmbH Summe Festkapital 255.000,00 € 245.000,00 € 500.000,00 € Anteil 51,00 % 49,00 % 100,00 % Im März 2014 erfolgte eine Kapitalerhöhung auf insgesamt 5,62 Mio. €. Die Kommanditanteile stellen sich zum Stichtag 12.03.2014 wie folgt dar: Kommanditisten Stand: 12.03.2014 KEV Energie GmbH PE Becker GmbH Summe Festkapital 2.866.200,00 € 2.753.800,00 € 5.620.000,00 € Anteil 51,00 % 49,00 % 100,00 % Mit Wirkung zum 31.12.2014 hat die eegon – Eifel Energiegenossenschaft eG einen Anteil von 9,26 % von den beiden bisherigen Kommanditisten erworben. Kommanditisten Stand: 31.12.2014 KEV Energie GmbH PE Becker GmbH eegon – Eifel Energiegenossenschaft eG Summe Festkapital 2.606.200,00 € 2.493.800,00 € 520.000,00 € 5.620.000,00 € Anteil 46,37 % 44,37 % 9,26 % 100,00 % D) Wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen Zwischen der ene (Organträger) und der KEV Schleiden GmbH (Organgesellschaft) wurde am 08.12.2003 ein Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, mit dem sich die KEV GmbH verpflichtet, ab dem Geschäftsjahr 2004 ihren ganzen Gewinn an die ene abzuführen. Am Gewinn oder Verlust der ene nehmen deren Gesellschafter im Verhältnis ihrer Kapitalanteile teil, also Kreis Euskirchen und RWE Deutschland AG jeweils zur Hälfte. Über die Ergebnisverwendung beschließt die Gesellschafterversammlung der ene. Die Höhe der Zuflüsse an den Kreis ist in Teil D Nr. 2 dargestellt. Zwischen der ene (Organträger) und der KEV Energie GmbH (Organgesellschaft) wurde am 23.08.2011 ein Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, mit dem sich die KEV Energie GmbH verpflichtet, ihren ganzen Gewinn dem Organträger abzuführen. Abzuführen ist - vorbehaltlich einer Bildung oder Auflösung von Rücklagen - der ohne die Gewinnabführung entstehende Jahresüberschuss vermindert um einen etwaigen Verlustvortrag aus dem Vorjahr und einen etwaigen ausschüttungsgesperrten Betrag. Die ene hat sich verpflichtet, jeden während der Vertragsdauer sonst entstehenden Jahresfehlbetrag auszugleichen, soweit dieser nicht dadurch ausgeglichen wird, dass den anderen Gewinnrücklagen Beträge entnommen werden, die während der Vertragsdauer eingestellt worden sind. Mit Vereinbarungen vom 10.12.2013 wurden die Bestimmungen zur Verlustübernahme (jeweils § 2 der v.g. Gewinnabführungsverträge) aufgehoben und vollständig neu gefasst. Seite 43 Hinweis: Neben den Gewinnabführungsverträgen und den Verlustausgleichsverpflichtungen besteht im Konzern Energie Nordeifel eine Vielzahl von gegenseitigen Finanz- und Leistungsbeziehungen (z.B. Mieten, Lieferungen und Leistungen), die in den Jahresabschlüssen (Teil C) und Auswertungen (Teil D.1) dargestellt sind. Eine weitergehende Aufbereitung würde den Rahmen dieses Berichtes sprengen. E) Zusammensetzung der Organe Gesellschaft Organ Energie Nordeifel Beteiligungs GmbH Gesellschafterversammlung Geschäftsführer Energie Nordeifel GmbH & Co. KG Gesellschafterversammlung ordentliche Mitglieder Johannes Mertens Dieter Hinze † 25.06.2014 Markus Böhm ab 23.06.2014 LR Günter Rosenke Josef Reidt Aufsichtsrat Ute Stolz CDU (bis 24.06.2014) Frank Weimbs CDU (ab 25.06.2014) Ingrid Berners CDU (bis 24.06.2014) Hans Peter Wasems CDU (ab 25.06.2014) Franz Cremer SPD (bis 24.06.2014) Gerhard Stentrup SPD (ab 25.06.2014) Jörg Grutke B90/Grüne (bis 24.06.2014) Angela Kalnins B90/Grüne (ab 25.06.2014) Frank Westerburg UWV (bis 24.06.2014) Markus Herbrand FDP (ab 25.06.2014) LR Günter Rosenke Gesellschafterversammlung Genossenschaftsversammlung Gesellschafterversammlung GF Dieter Hinze GF Markus Böhm GF Dieter Hinze GF Markus Böhm Gesellschafterversammlung Gesellschafterversammlung GF Dieter Hinze † 25.06.2014 GF Markus Böhm ab 23.06.2014 Günther Schulz CDU (bis 24.06.2014) Franz-Josef Nießen CDU (ab 25.06.2014) Helmut Klaßen Geschäftsführer Seite 44 CDU Helmut Schmitz CDU (bis 24.06.2014) Jörg Grutke B90/Grüne (bis 24.06.2014) Johannes Esser CDU (ab 25.06.2014) Thilo Waasem SPD (ab 25.06.2014) Energie Nordeifel BeteiligungsGmbH*1 GF Dieter Hinze † 25.06.2014 GF Markus Böhm ab 23.06.2014 Geschäftsführung Gemeinschaftskraftwerk Steinkohle Hamm GmbH & Co. KG eegon – EifelEnergiegenossenschaft Green Gecco Beteiligungsgesellschaft-Verwaltungs GmbH Green Gecco Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG Kreis-Energie-Versorgung Schleiden GmbH CDU Stellvertreter Winfried Hergarten (bis 24.06.2014) Thilo Waasem (ab 25.06.2014) CDU SPD AV Manfred Poth Hans Peter Wasems (bis 24.06.2014) Ute Stolz (ab 25.06.2014) Johannes Mertens CDU CDU CDU Matthias Vogelsberg CDU (bis 24.06.2014) Franz-Josef Nießen CDU (ab 25.06.2014) Stefanie Seidler SPD (bis 24.06.2014) Heinrich Hettmer SPD (ab 25.06.2014) Klaus Kaldenbach skB 90/Grüne (bis 24.06.2014) Jörg Grutke B90/Grüne (ab 25.06.2014) Thomas Pick UWV (bis 24.06.2014) Hans Reiff FDP (ab 25.06.2014) † 25.06.2014 ab 23.06.2014 † 25.06.2014 ab 23.06.2014 Franz Cremer SPD Gesellschaft Organ KEV Energie GmbH Gesellschafterversammlung Geschäftsführer ordentliche Mitglieder Günther Schulz (bis 24.06.2014) Thilo Waasem (ab 25.06.2014) Markus Böhm KEVER Projekt-BetriebsGesellschafterverBeteiligungsgesellschaft mbH sammlung Geschäftsführung GF Markus Böhm Sun Park Kalenberg GmbH & GesellschafterverCo. KG sammlung Geschäftsführung GF Markus Böhm Nordeifeler Regenerative GmbH & Co. KG Gesellschafterversammlung Geschäftsführung Sun Park Herhahn GmbH & Co. KG BWP – Bürgerwindpark Schleiden VerwaltungsGmbH Gesellschafterversammlung Geschäftsführung Gesellschafterversammlung Geschäftsführung BWP-Bürgerwindpark Schlei- Gesellschafterverden GmbH & Co. KG sammlung Geschäftsführung CDU SPD Stellvertreter Franz Cremer (bis 24.06.2014) Dominik Schmitz (ab 25.06.2014) SPD CDU Markus Mertgens KEVER Projekt-BetriebsBeteiligungsgesellschaft mbH*2 Hans Peter Wasems CDU (bis 24.06.2014) Franz Cremer SPD (ab 25.06.2014) GF Markus Böhm KEVER Projekt-BetriebsBeteiligungsgesellschaft mbH *2 GF Markus Böhm Franz Cremer (bis 24.06.2014) Hans Peter Wasems (ab 25.06.2014) SPD CDU KEVER Projekt-BetriebsBeteiligungsgesellschaft mbH *2 KEVER Projekt-BetriebsBeteiligungsgesellschaft mbH GF Markus Mertgens GF Markus Böhm BWP – Bürgerwindpark Schleiden Verwaltungs-GmbH *2 *1 Lt. Gesellschaftsvertrag der ene ist die persönlich haftende Gesellschafterin zur Geschäftsführung und Vertretung berechtigt und verpflichtet. *2 Lt. Gesellschaftsverträgen der Sun Park Kalenberg GmbH & Co. KG, der Nordeifeler Regenerative GmbH & Co. KG, der Sun Park Herhahn GmbH & Co. KG und der BWP – Bürgerwindpark Schleiden GmbH & Co. KG ist die persönlich haftende Gesellschafterin zur Geschäftsführung und Vertretung berechtigt und verpflichtet. Hinweise: • Die Ausübung der der ene aus ihren Beteiligungen an der KEV GmbH und der KEV Energie GmbH zustehenden Rechte bedarf der vorherigen Beschlussfassung durch den Aufsichtsrat der ene. • Die Geschäftsführung der KEV Energie GmbH ist verpflichtet, vor Ausübung ihres Stimmrechts in der Gesellschafterversammlung einer Beteiligungsgesellschaft bei wesentlichen Angelegenheiten die vorherige Zustimmung der Gesellschafterversammlung der KEV Energie GmbH einzuholen, z.B. Änderungen des Gesellschaftsvertrages, Feststellung des Jahresabschlusses Entlastung des Geschäftsführers. In der Gesellschafterversammlung der Energie Nordeifel Beteiligungs-GmbH am 23.06.2014 wurde Herr Markus Böhm zum Geschäftsführer bestellt. Seite 45 12. Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG (ere KG) und Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH (ere VGmbH) Hindenburgstraße 13 53925 Kall A) Ziele der Beteiligung ere KG: Halten einer Beteiligung an der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ene) und Halten einer Beteiligung an der Energie Nordeifel Beteiligungs-GmbH (enb). enb: Beteiligung als persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafterin an der ere KG. B) Erfüllung des öffentlichen Zwecks Die Gesellschaften sind kommunalrechtlich als Unternehmen einzuordnen und erfüllen im Rahmen der Energieversorgung einen öffentlichen Zweck im Sinne des § 108 Abs. 1 Nr. 1 GO NW in Verbindung mit §§ 107 Abs. 1 und 107a Abs. 1 GO NW. C) Beteiligungsverhältnisse a) Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH (ere V-GmbH) Gesellschafter Stand: 31.12.2014 Kreis Euskirchen RWE Deutschland AG Summe Stammkapital 12.500,00 € 12.500,00 € 25.000,00 € Anteil 50,00 % 50,00 % 100,00 % nachrichtlich: Der Kreistag hat am 28.08.2012 im Wege der Dringlichkeit (D 62/2012) der Veräußerung von Geschäfts- und Kommanditanteilen an der ere V-GmbH und der ere KG an die in der Anlage 3 zum Konsortialvertrag vom 18.12.2014 genannten Städte und Gemeinden zugestimmt. Die Veräußerungen an die Gemeinden Blankenheim, Hellenthal und Kall fand im Rahmen einer notariellen Beurkundung am 22.06.2015 statt. Gesellschafter (Stand 31.08.2015) Stammkapital Anteil Kreis Euskirchen 7.250,00 € 29,00 % RWE Deutschland AG 7.250,00 € 29,00 % Gemeinde Blankenheim 3.500,00 € 14,00 % Gemeinde Hellenthal 3.500,00 € 14,00 % Gemeinde Kall 3.500,00 € 14,00 % Summe 25.000,00 € 100,00 % b) Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG (ere KG) Komplementärin: Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH (ohne Kapitaleinlage) Kommanditisten (Stand 31.12.2014) Kreis Euskirchen RWE Deutschland AG Summe Festkapital 12.500,00 € 12.500,00 € 25.000,00 € Anteil 50,00 % 50,00 % 100,00 % nachrichtlich: Der Kreistag hat am 28.08.2012 im Wege der Dringlichkeit (D 62/2012) der Veräußerung von Geschäfts- und Kommanditanteilen an der ere V-GmbH und der ere KG an die in der Anlage 3 zum Konsortialvertrag vom 18.12.2014 genannten Städte und Gemeinden zugestimmt. Die Veräußerungen an die Gemeinden Blankenheim, Hellenthal und Kall fand im Rahmen einer notariellen Beurkundung am 22.06.2015 statt. Gesellschafter (Stand 31.08.2015) Stammkapital Anteil Kreis Euskirchen 7.250,00 € 29,00 % RWE Deutschland AG 7.250,00 € 29,00 % Gemeinde Blankenheim 3.500,00 € 14,00 % Gemeinde Hellenthal 3.500,00 € 14,00 % Gemeinde Kall 3.500,00 € 14,00 % Summe 25.000,00 € 100,00 % Seite 46 D) Wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen An einem Gewinn sowie an einem Verlust nehmen die Gesellschafter im Verhältnis ihrer Kapitalanteile teil. Über die Ergebnisverwendungen beschließen die Gesellschafterversammlungen der ere KG und der ere V-GmbH. E) Zusammensetzung der Organe 1.) Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH (ere V-GmbH) a) Gesellschafterversammlung b) Geschäftsführung a) Vertreter des Kreises in der Gesellschafterversammlung Ingo Hessenius, Kreiskämmerer Stellvertreter: Johannes Adams, GBL I b) Geschäftsführung Herbert Radermacher, Bürgermeister Gemeinde Kall Jens van der Crabben, RWE Deutschland AG 2.) Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG (ere KG) a) Gesellschafterversammlung b) Geschäftsführung a) Vertreter des Kreises in der Gesellschafterversammlung Ingo Hessenius, Kreiskämmerer Stellvertreter: Johannes Adams, GBL I b) Geschäftsführung 1* Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH 1* Lt. Gesellschaftsvertrag der ere KG ist die persönlich haftende Gesellschafterin zur Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet. Seite 47 13. Nordeifel Tourismus GmbH (NeT GmbH) Bahnhofstraße 13 53925 Kall Internet: http://www.nordeifel-tourismus.de/ A) Ziele der Beteiligung Gegenstand des Unternehmens ist die Wahrnehmung touristischer Strukturentwicklung und Tourismusförderung sowie touristischer Produktentwicklung des Kreises Euskirchen und seiner kommunalen Gesellschafter. Ziele sind die Optimierung der Zusammenarbeit und Nutzung von Synergieeffekten unter Berücksichtigung der einzelnen Aufgabenverteilungen auf regionaler und örtlicher Ebene, die Attraktivierung der Angebote, die Steigerung der wirtschaftlichen Effekte durch Übernachtungs- und Tagesgäste sowie die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen und Einkommen. B) Erfüllung des öffentlichen Zwecks Kommunalrechtlich liegt eine sog. nichtwirtschaftliche Beteiligung gem. § 107 Abs. 2 Nr. 3 GO vor. Der öffentliche Zweck besteht in der Fremdenverkehrsförderung. Das wichtige Interesse des Kreises ist nach § 108 Abs. 1 Nr. 2 GO gegeben. C) Beteiligungsverhältnisse Gesellschafter Stammkapital Anteil 15.600 € 1.200 € 1.200 € 1.200 € 1.200 € 1.200 € 1.200 € 59,05 % 4,55 % 4,55 % 4,55 % 4,55 % 4,55 % 4,55 % Stadt Zülpich 1.200 € 4,55 % Gemeinde Blankenheim 1.200 € 4,55 % Gemeinde Nettersheim 1.200 € 4,55 % 26.400 € 100,00 % Kreis Euskirchen Gemeinde Hellenthal Gemeinde Kall Gemeinde Weilerswist Kreisstadt Euskirchen Stadt Mechernich Stadt Schleiden Gesamtsumme Der Kreistag hat aufgrund der Vorlage V 273/2012 am 02.07.2012 die Veräußerung eigener Anteile an der Nordeifel Tourismus GmbH in Höhe von 1.200 € u.a. an die Stadt Bad Münstereifel zum 01.01.2013 beschlossen. Die Veräußerung an die Stadt Bad Münstereifel erfolgte vorbehaltlich des noch zu fassenden Stadtratsbeschlusses. Ein entsprechender Beschluss des Rates der Stadt Bad Münstereifel ist bislang (Stand: 31.08.2015) noch nicht erfolgt. D) Wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen Die Finanzierung der Aufgaben der Gesellschaft erfolgt durch die Gesellschafter nach den Anteilen ihrer Stammkapitaleinlagen. Abweichende Regelungen bedürfen der Zustimmung sämtlicher Gesellschafter. Die sich aus dem Wirtschaftsplan ergebenden Finanzierungsanteile werden als Abschlag jeweils zum 1. eines Quartals im Voraus an die Gesellschaft gezahlt. Ein etwaig verbleibender Fehlbetrag aus der Gewinn- und Verlustrechnung ist bis zum Ende des Folgejahres auszugleichen, soweit die Gesellschafterversammlung nicht etwas anderes beschließt. Die Einzahlungsverpflichtung einschließlich der Übernahme von Verlusten seitens der Gesellschafter wird jährlich für den Kreis Euskirchen auf den Betrag von 260.000 € und für die übrigen Gesellschafter auf jeweils 20.000 € begrenzt. Seite 48 E) Zusammensetzung der Organe a) Gesellschafterversammlung b) Geschäftsführung a) Vertreter des Kreises in der Gesellschafterversammlung Mitglied bis 24.06.2014 1. LR Günter Rosenke 2. Günter Weber (Stimmführer) 3. Thilo Waasem ab 25.06.2014 1. LR Günter Rosenke 2. Günter Weber (Stimmführer) 3. Thilo Waasem (stv. Stimmführer) Stellvertreter CDU SPD CDU SPD Ingo Hessenius Johannes Mertens Markus Ramers Ingo Hessenius Leo Wolter Gerhard Stentrup Kreiskämmerer CDU SPD Kreiskämmerer CDU SPD b) Geschäftsführung Geschäftsführerin: Iris Poth Seite 49 14. Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung Köln GbR Konrad-Adenauer-Straße 13 50966 Köln Internet: http://www.rheinstud.de A) Ziele der Beteiligung Das Studieninstitut vermittelt den Dienstkräften der Gesellschafter sowie ihrer kreisangehörigen Städte und Gemeinden, einschließlich deren Eigenbetriebe, durch planmäßigen Unterricht eine gründliche Berufsausbildung, nimmt die vorgeschriebenen Prüfungen ab und sorgt für die berufliche Fortbildung. Es kann darüber hinaus weitere Aufgaben übernehmen. Das Studieninstitut übernimmt auch die Ausbildung, Prüfung und Fortbildung der Dienstkräfte gemeindlicher Zweckverbände sowie solcher Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, deren Leiterin oder Leiter Beamtin oder Beamter einer Gemeinde oder eines Gemeindeverbandes ist. Das Studieninstitut hat ferner die Aufgabe, die Anstellungskörperschaften bei der Auslese der Bewerberinnen und Bewerber nach dem geltenden Beamten- sowie Arbeits- und Tarifrecht zu beraten und zu unterstützen. Insbesondere hat es die vorgeschriebenen Auswahlverfahren durchzuführen. Das Studieninstitut kann auch Dienstkräfte anderer Verwaltungen, Körperschaften und Einrichtungen, die öffentlichen Zwecken dienen, auswählen, ausbilden, prüfen und fortbilden. B) Erfüllung des öffentlichen Zwecks Kommunalrechtlich liegt eine sog. nichtwirtschaftliche Beteiligung gem. § 107 Abs. 2 Nr. 5 GO vor. Der öffentliche Zweck besteht in der Deckung des Eigenbedarfs der Gemeinden und Gemeindeverbände. Das wichtige Interesse des Kreises ist nach § 108 Abs. 1 Nr. 2 GO gegeben. C) Beteiligungsverhältnisse In die GbR wurden seitens der Gesellschafter keine Kapitalanteile eingebracht. Die Gesellschafterversammlung hat am 31.10.2008 die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 einstimmig beschlossen und die Eigenkapitalanteile für 5 Jahre festgelegt. Gesellschafter Kreis Euskirchen Rhein-Erft-Kreis Landschaftsverband Rheinland Oberbergischer Kreis Rheinisch Bergischer Kreis Rhein-Sieg-Kreis Stadt Bonn Stadt Köln Gesamtsumme Eigenkapitalanteil 59.223,72 € 157.177,24 € 174.40,43 € 98.932,30 € 90.219,03 € 207.321,95 € 118.193,35 € Anteil 5,4515 % 14,4680 % 16,0539 % 9,1066 % 8,3045 % 19,0837 % 10,8795 % 180.907,19 € 16,6523 % 1.086.381,21 € 100,0000 % D) Wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen Soweit die zur Erfüllung der Aufgaben der Gesellschaft erforderlichen Mittel nicht durch andere Einnahmen der Gesellschaft gedeckt werden, werden von den Gesellschaftern Umlagen erhoben. Den Schlüssel für die Errechnung der Umlagen setzt die Gesellschafterversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen der Vertreterinnen und Vertreter der Gesellschafter fest. E) Zusammensetzung der Organe a) Gesellschafterversammlung b) Institutsausschuss c) Institutsvorsteher Seite 50 a) Vertreter des Kreises in der Gesellschafterversammlung Stellvertreter Manfred Poth Mitglied LR Günter Rosenke Allg. Vertreter b) Institutsausschuss Stellvertreter Mitglied bis 24.06.2014 1. Manfred Poth 2. Hans Peter Wasems Allg. Vertreter CDU ab 25.06.2014 1. Johannes Adams 2. Hans Peter Wasems GBL I CDU Johannes Adams Markus Ramers Ingo Hessenius Emmanuel Kunz GBL I SPD Kreiskämmerer SPD c) Institutsvorsteher Landrat des Kreises Euskirchen, Herr Günter Rosenke, vertreten durch Frau Patricia Florack Seite 51 15. „LEP-Fläche Euskirchen/Weilerswist“ Anstalt des öffentlichen Rechts (LEP-AöR) Kölner Straße 75 53879 Euskirchen Internet: http//www.primesite-rhineregion.eu/ A) Ziele des gemeinsamen Kommunalunternehmen Aufgabe des gemeinsamen Kommunalunternehmens ist die Finanzierung und Entwicklung einer interkommunalen Ansiedlung von flächenintensiven Großvorhaben auf der im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen, ausgewiesenen und im Landesentwicklungsplan vorgesehenen Fläche in Euskirchen und Weilerswist. Zur Erfüllung dieser Aufgabe soll das gemeinsame Kommunalunternehmen die erforderlichen Grundstücksflächen erwerben oder deren Verfügbarkeit auf andere Weise sicherstellen, die Grundstücke zur Baureife entwickeln und die erworbenen Grundstücksflächen an ansiedlungswillige Unternehmen veräußern. B) Erfüllung des öffentlichen Zwecks Bei dem gemeinsamen Kommunalunternehmen handelt sich um eine wirtschaftsfördernde Einrichtung nach § 107 Abs. 2 Ziffer 3 GO. C) Beteiligungsverhältnisse Träger Kreis Euskirchen Kreisstadt Euskirchen Gemeinde Weilerswist Gesamtsumme Stammkapital Anteil 3.000 € 5.000 € 2.000 € 30,00 % 50,00 % 20,00 % 10.000 € 100,00 % D) Wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen Zur Vorbereitung, Finanzierung und Durchführung des Vorhabens wurde zwischen den beteiligten Kommunen, der LEP-AöR und dem Land Nordrhein-Westfalen eine Vereinbarung zur gemeinsamen Finanzierung und Entwicklung der interkommunalen Ansiedlung von flächenintensiven Großvorhaben auf der LEP-Fläche in Euskirchen/Weilerswist geschlossen. Die Finanzierung des Grunderwerbs einschließlich der fälligen Zinszahlungen sowie der vorbereitenden und durchzuführenden Dienstleistungen und laufenden Verwaltungskosten der AöR erfolgt durch aufzunehmende endfällige Darlehen bei Bank oder Sparkassen. Die Laufzeit der Darlehen korrespondiert mit der maximalen Laufzeit des Vorhabens. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 20.07.2011 der Abgabe einer Gewährträgerhaftungserklärung gem. § 87 GO NRW zu Gunsten der LEP-AöR gegenüber eines Darlehensgebers zugestimmt (V 179/2011). Eine entsprechende Erklärung wurde ebenfalls von der Stadt Euskirchen und der Gemeinde Weilerswist angegeben. Durch diese Erklärung bestätigen die Träger der AöR, dass sie bei Zahlungsausfall der LEP-AöR in Abänderung der gesetzlichen Gewährträgerhaftung gem. § 114 a GO NRW bereits vor Befriedigung aus dem Vermögen der LEP-AöR für deren Verbindlichkeiten entsprechend ihrer Anteile am Stammkapital der LEP-AöR bis zur Höhe von 18,4 Mio. € haften werden. E) Zusammensetzung der Organe a) Verwaltungsrat b) Vorstand c) Projektbeirat a) Vertreter des Kreises im Verwaltungsrat Mitglied bis 24.06.2014 1. LR Günter Rosenke 2. Urban-Josef Jülich 3. Norbert Häger Seite 52 Stellvertreter CDU SPD Manfred Poth Valérie Nitsche Margret Rhiem Allg. Vertreter B90/Grüne SPD Mitglied ab 25.06.2014 1. LR Günter Rosenke 2. Günter Weber (Stimmführer) 3. Stefan Schmitz (stv. Stimmführer) Stellvertreter CDU SPD Manfred Poth Karsten Stickeler Norbert Häger Allg. Vertreter CDU SPD b) Vorstand Josef Forstner Johannes Adams (Vorsitzender) Oliver Knaup c) Vertreter des Kreises im Projektbeirat Der Projektbeirat ist kein unmittelbares Organ entsprechend der Unternehmenssatzung des gemeinsamen Kommunalunternehmens. Durch die am 25.06.2009 getroffene Vereinbarung zur gemeinsamen Finanzierung und Entwicklung der interkommunalen Ansiedlung von flächenintensiven Großvorhaben auf der LEP-Fläche in Euskirchen/Weilerswist wird ihm jedoch die wichtige Aufgabe der Steuerung der Entwicklung und der Vermarktung der LEP-Fläche übertragen. Neben Vertretern der jeweiligen Trägerkommune gehören dem Projektbeirat auch Vertreter des Landes an. Die Träger der AöR und das Land wirken so gestaltend an der Entwicklung des Projektes mit und nehmen ihre das Projekt betreffende Belange in Übereinstimmung mit den Entscheidungen des Projektbeirates wahr. Der Kreistag hatte in der vergangenen Wahlperiode die personenidentische Entsendung der in den Verwaltungsrat entsandten Mitglieder und Stellvertreter als Vertreter und Stellvertreter in den Projektbeirat beschlossen. Zum Stimmführer des Projektbeirates war bis zum 24.06.2014 Urban-Josef Jülich und als dessen Stellvertreter Norbert Häger bestellt. Die Entsendung ab dem 25.06.2014 stellt sich wie folgt dar: Mitglieder 1. LR Günter Rosenke 2. Karsten Stickeler (Stimmführer) 3. Stefan Schmitz (stv. Stimmführer) CDU SPD Stellvertreter Manfred Poth Günter Weber Norbert Häger Allg. Vertreter CDU SPD Seite 53 16. Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland Anstalt des öffentlichen Rechts (CVUA Rheinland AöR) Blücherplatz 43 52068 Aachen Internet: http://www.cvua-rheinland.de/ A) Ziele des gemeinsamen Kommunalunternehmen Aufgabe des gemeinsamen Kommunalunternehmens ist die Durchführung der in § 4 des Gesetzes zur Bildung integrierter Untersuchungsanstalten für Bereiche des Verbraucherschutzes (IUAG NRW) aufgeführten Aufgaben. Hiernach führt die Untersuchungsanstalt für das Land und für die Kommunen nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen Probenahmen mit Ausnahme der Probenahmen, die von den Kreisordnungsbehörden durchgeführt werden, Untersuchungen und Kontrollen auf dem Gebiet des Lebensmittel- und Futtermittelrechts, der Tierseuchenbekämpfung, der Tiergesundheit und des Tierschutzes durch. Hierzu zählen auch Untersuchungen von kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen, Erzeugnissen der Weinwirtschaft sowie Tabakerzeugnissen. Die in Satz 1 und 2 genannten Tätigkeiten umfassen auch die Erstellung von Gutachten, Beurteilungen und Stellungnahmen, die in diesem Zusammenhang erforderlich sind. Die Untersuchungsanstalt übt diese Tätigkeiten als amtliches Laboratorium gemäß Artikel 12 Abs. 1 der Verordnung (EG) 882/2004 aus, soweit die Tätigkeiten vom Anwendungsbereich dieser Verordnung erfasst sind. Um der integrierten Untersuchungsanstalt im Regierungsbezirk Köln eine vollständige Aufgabenerfüllung zu ermöglichen, wird sie sich zur Durchführung des Chemischen- und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper Anstalt des öffentlichen Rechts (CVUA RRW) bedienen. Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Wahrnehmung hoheitlicher Untersuchungsaufgaben wurde abgeschlossen. B) Erfüllung des öffentlichen Zwecks Der öffentliche Zweck ergibt sich aus dem Gesetz zur Bildung integrierter Untersuchungsanstalten für Bereiche des Verbraucherschutzes (IUAG NRW). Nach § 2 IUAG NRW können in den Regierungsbezirken die staatlichen Veterinäruntersuchungsämter oder das Chemische Landes- und Staatliche Veterinäruntersuchungsamt und kommunale Untersuchungsämter sowie kommunale Untersuchungsämter miteinander als rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts zu integrierten Untersuchungsanstalten für Bereiche des Verbraucherschutzes (Untersuchungsanstalten) zusammengeführt werden. C) Beteiligungsverhältnisse Träger Stammkapital Anteil Kreis Euskirchen Land NRW StädteRegion Aachen Stadt Aachen 17.500 € 90.000 € 17.500 € 17.500 € 5,83 % 30,00 % 5,83 % 5,83 % Stadt Bonn 17.500 € 5,83 % Stadt Köln 17.500 € 5,83 % Stadt Leverkusen 17.500 € 5,83 % Kreis Düren 17.500 € 5,83 % Kreis Heinsberg 17.500 € 5,83 % Oberbergischer Kreis 17.500 € 5,83 % Rheinisch-Bergischer Kreis 17.500 € 5,83 % Rhein-Erft-Kreis 17.500 € 5,83 % Rhein-Sieg-Kreis 17.500 € 5,83 % 300.000 € 100,00 % Summe D) Wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen Die Finanzierung der CVUA AöR erfolgt auf der Grundlage der am 05.01.2011 beschlossenen Finanzsatzung. Soweit die amtlichen Tätigkeiten nicht durch Gebühren und sonstige Erträge gedeckt sind, erhebt die Anstalt zur Finanzierung ihrer laufenden Betriebskosten vom Land und den kommunalen Trägern Entgelte. Über die Höhe der Entgeltzahlungen hat der Verwaltungsrat der Anstalt eine jährliche Seite 54 Entgeltordnung zu erlassen. Die Bestimmung der Entgelte der kommunalen Träger erfolgt dabei einwohnerbezogen auf Basis der Einwohnerzahlen zu 30.06. des jeweiligen Vorjahres. E) Zusammensetzung der Organe a) Verwaltungsrat b) Vorstand a) Vertreter des Kreises im Verwaltungsrat Mitglied Heinz Rosell GBL II Stellvertreter Dr. Jochen Weins Abt.-Leiter 39 b) Vorstand Herr Dr. Löhr (Standort Aachen), Vorstandsvorsitzender Frau Pauly-Mundegar (Standort Leverkusen) Seite 55 17. Innovationsregion Rheinisches Revier GmbH (IRR GmbH) Karl-Heinz-Beckurts-Str. 13 52428 Jülich Internet: http://www.rheinisches-revier.de A) Ziele der Beteiligung Gegenstand des Unternehmens sind die Förderung und Gestaltung der Strukturentwicklung im Rheinischen Revier. Das Unternehmen unterstützt der Strukturentwicklung dienende Projekte mit wirtschaftsfördernder, ökologischer sowie bildungspolitischer Ausrichtung oder führt sie in eigener Regie durch. Es betreibt die Akquise der hierzu erforderlichen Finanzmittel. B) Erfüllung des öffentlichen Zwecks Kommunalrechtlich liegt eine sog. nichtwirtschaftliche Betätigung gem. § 107 Abs. 2 Nr. 3 GO vor. Der öffentliche Zweck besteht in der Wirtschaftsförderung. Das wichtige Interesse des Kreises nach § 108 Abs. 1 Nr. 2 GO ist gegeben. C) Beteiligungsverhältnisse Träger Stammkapital Anteil Kreis Euskirchen Rhein-Erft-Kreis Rhein-Kreis Neuss Kreis Heinsberg 2.000 € 2.500 € 2.500 € 2.000 € 8,00 % 10,00 % 10,00 % 8,00 % Kreis Düren 2.000 € 8,00 % StädteRegion Aachen 2.000 € 8,00 % Zweckverband Region Aachen 2.000 € 8,00 % Industriegewerkschaft Bergbau und Energie 1.000 € 4,00 % IHK Aachen 9.000 € 36,00 % 25.000 € 100,00 % Summe D) Wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen Die Finanzierung der Gesellschaft ergibt sich aus § 20 des Gesellschaftsvertrages. Die Gesellschaft teilt ihre Tätigkeit in die Geschäftsbereiche "Netzwerkaktivitäten/Betrieb der Geschäftsstelle" und "Durchführung einzelner Projekte im Bereich der Strukturentwicklung" auf. Die Gesellschafter leisten für den Geschäftsbereich "Netzwerkaktivitäten/Betrieb der Geschäftsstelle" einen jährlichen Zuschuss, der den notwendigen Eigenanteil zum Beitrag des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die nicht-förderfähigen Ausgaben in Höhe von maximal 25.000 Euro deckt. Ein höherer Betrag kommt nur in Betracht, wenn er im Wirtschaftsplan beschlossen wurde. Gesellschafter, die der Beitragserhöhung nicht zugestimmt haben, leisten keinen Zuschuss zum beschlossenen Erhöhungsbetrag. Den dann offenen Anteil des Erhöhungsbetrages tragen die übrigen Gesellschafter im Verhältnis ihrer Geschäftsanteile. Der Verteilungsschlüssel richtet sich nach dem Verhältnis der Geschäftsanteile. Weitere Zuschusspflichten bestehen nicht. Der Eigenanteil für die "Durchführung einzelner Projekte im Bereich der Strukturentwicklung", einschließlich des entstehenden projektbezogenen zusätzlichen Aufwands für die Geschäftsstelle, wird ausschließlich von den Gesellschaftern aufgebracht, die in der Gesellschafterversammlung für die Durchführung gestimmt haben. Der Eigenanteil jedes Gesellschafters wird im Teilbudget festgelegt. Über den festgelegten Betrag hinaus bestehen keine Zuschusspflichten. Der Eigenanteil kann bei entsprechendem Beschluss der Gesellschafterversammlung durch Personalgestellung, entsprechend dem im Teilbudget festgelegten Personalaufwand, erfolgen. E) Zusammensetzung der Organe a) Gesellschafterversammlung b) Aufsichtsrat (15 Mitglieder, davon 3 Kreis Euskirchen) c) Geschäftsführung Seite 56 a) Vertreter des Kreises in der Gesellschafterversammlung Mitglied bis 24.06.2014 1. LR Günter Rosenke 2. Bernd Kolvenbach (Stimmführer) 3. Hans Schmitz Stellvertreter CDU SPD Manfred Poth Günter Weber Markus Ramers Allg. Vertreter CDU SPD ab 25.06.2014 1. LR Günter Rosenke 2. Günter Weber (Stimmführer) 3. Stefan Schmitz (stv. Stimmführer) CDU SPD Manfred Poth Urban-Josef Jülich Heinrich Hettmer Allg. Vertreter CDU SPD b) Vertreter des Kreises im Aufsichtsrat Der Kreis Euskirchen wird gem. § 12 Abs. 1 Nr. 5 des Gesellschaftsvertrages durch Herrn Landrat Günter Rosenke (geborenes Mitglied) vertreten. c) Geschäftsführung Geschäftsführer: Joachim Diehl Seite 57