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Beschlussvorlage GB (Stellenplan 2016)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
185 kB
Datum
20.04.2016
Erstellt
18.02.16, 12:01
Aktualisiert
18.02.16, 12:01

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 189/2016 02.02.2016 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Arbeitsgruppe "Finanzen, Personal, Controlling" 29.02.2016 Kreisausschuss 06.04.2016 Kreistag 20.04.2016 Stellenplan 2016 Sachbearbeiter/in: Frau Rupperath x Tel.: 15 323 Abt.: 10 Die Vorlage berührt den Etat des lfd. Haushaltsjahres 2016. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt den Stellenplan 2016 nach dem vorgelegten Entwurf unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Arbeitsgruppe Finanzen, Personal, Controlling und des Kreisausschusses. -2- Begründung: A. Stellenplan der Kreisverwaltung Der Stellenplan weist alle für die Erledigung der kommunalen Aufgaben eingerichteten Stellen der Kreisverwaltung Euskirchen aus. Er bildet den quantitativen (Umfang der Personalkapazität) und qualitativen (Stellenwertigkeit) Handlungsrahmen für die Personalwirtschaft und damit die Ermächtigungsgrundlage für Einstellungen, Beförderungen und Höhergruppierungen. Der Stellenplanentwurf 2016 weist somit in der Summe 135,51 Beamtenstellen und 519,40 Stellen für tariflich Beschäftigte 654,91 Stellen aus. Gegenüber dem Stellenplan 2015 ergibt sich eine Mehrung um 32,80 Stellen, die sich wie folgt zusammensetzt und nachfolgend erläutert wird: a) b) c) d) e) f) g) h) i) j) k) Personalentwicklung für unkündbare Bedienstete (2 gD, 1 mD) Erstellung Jahres- und Gesamtabschlüsse (kw 2018) Ausländerwesen (erhebl. gestiegende Fallzahlen) Rett.Dienst (Leitstelle, Gebührenbescheide, Rett.Ing.) geb.finanz. Rett.Dienst (Rettungsassistenten, ohne Kostenhinterlegung) Veterinärwesen: Stundenaufstockung Tierarzt Schulverwaltungsaufg. f. Matth.-Hagen-Schule, diff. Kreisumlage Betreuungsbehörde, Mehrbedarf wg. Aufg.erweiterung Fachaufsicht SGB XII: Widerspr., Klagen, Unterstützung Kommunen Leistungsabwicklung/Abrechnungen U3 KiTa Kostenbeitragsrg. WJH: Verdopplung der Arbeitsbelastung wg. geändertem Abrechnungsmodus, Umwandlg. ZV l) Umwandlung ZV: Projekt Kinderschutz (Abt. 51 + 53), V94/2015 m) Verstetigung 3. Regionalteammanager ASD, Umwandlg. ZV n) Koordination Gesundh.schutz ÖDGD, Prävention, Umwandlg. ZV o) Arzt Leichenschauen Krematorium: Fallzahlensteigerung, Gegenfinanz. p) Diverse Stundenaufstockungen q) Realisierung eines kw-Vermerks im Team Personalmanagement a) Personalentwicklung für unkündbare Bedienstete (2 gD, 1 mD) 3,00 1,50 3,00 2,50 14,00 0,25 0,26 1,25 0,50 0,50 1,00 3,00 1,00 1,00 0,50 0,54 -1,00 3,00 Im Produkt "Zentrale Personalwirtschaft" sollen 3 Planstellen eingerichtet werden, die temporär mit Bediensteten ohne aktuelle planstellenmäßige Verwendungsmöglichkeit in den Facheinheiten besetzt werden können. Die Zahl blockierter Planstellen in den Facheinheiten würde so reduziert und die Attraktivität gegenüber Zeitvertragsausschreibungen erhöht. Im Verhältnis zur Gesamtstellenzahl soll hier ein Bewegungsspielraum von unter 0,5 % geschaffen werden. Die beantragten Stellen werden nicht mit Personalkosten hinterlegt (personalkostenneutrale Personalentwicklungsmaßnahme). Beispielhaft seien hier einige Anwendungsfälle aufgeführt:  Personal mit einem Rechtsanspruch gegen den Kreis (Beamte, unkündbare Beschäftigte) können z.B. aufgrund einer längerfristigen Erkrankung oder einer festgestellten Berufsunfähigkeit (z.B. Rettungsassistenten) nicht mehr in der Ihnen zugewiesenen Planstelle beschäftigt werden. Kehren diese aus ihrer Erkrankung nach längerer Zeit in den Dienst zurück, sind zum einen oft Personalentwicklungsmaßnahmen erforderlich, zum anderen muss -3ein passender Einsatzbereich mit freier Planstelle gefunden werden, der leider oft nicht kurzfristig zur Verfügung steht. Hier sollen die neu einzurichtenden Planstellen zur Überbrückung bis zu einem Einsatz in einer dauerhaften Planstelle genutzt werden.  Eine Änderung der Rechtslage hat nach Abschluss der Ausbildung im gehobenen Dienst zur Folge, dass für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis zwingend eine entsprechende Planstelle zur Verfügung stehen muss. Vor dem Hintergrund, dass der Kreis Euskirchen streng nach Bedarf ausbildet, ist eine Abwanderung des gut ausgebildeten Personals nicht wünschenswert. In diesen Fällen sollen die eingerichteten Planstellen dazu dienen, die Übernahme in das Beamtenverhältnis zu ermöglichen. Meist ist innerhalb weniger Monate die Einweisung in einer dauerhaften Planstelle möglich. Die Verwaltung würde der Arbeitsgruppe Finanzen, Personal, Controlling jährlich über die Verwendung der 3 Planstellen berichten. b) Erstellung Jahres- und Gesamtabschlüsse (kw 2018) 1,50 Vor dem Hintergrund der Bindung der Kreisumlagegenehmigung an die Abarbeitung der Jahresrechnungen und Gesamtabschlüsse ist eine weitere Personalverstärkung von 1,5 Stellen erforderlich. Die Verwaltung geht derzeit davon aus, dass die Rückstände aus den Jahresrechnungen und Gesamtabschlüssen bis 2018 abgearbeitet sind. Die Stellen sollen mit einem kw-Vermerk für 2018 versehen werden. Bis zum Abbau der Rückstände wird zu prüfen sein, ob und inwieweit die Kämmerei dauerhaft der Personalverstärkung bedarf. c) Ausländerwesen (erhebl. gestiegende Fallzahlen) 3,00 Durch den sprunghaften Anstieg der Fallzahlen besteht hier dringender Handlungsbedarf. Es sollen zunächst 3 Planstellen in der Ausländerbehörde eingerichtet werden. Ob diese Aufstockung vor dem Hintergrund der aktuellen Flüchtlingsproblematik sowie der im interkommunalen Vergleich festgestellten sehr geringen Stellenausstattung auskömmlich ist, muss beobachtet werden. Grundlage für den Planungsstand ist Oktober 2015. Die mit der Flüchtlingswelle verbundenen Personalengpässe bestehen auch in anderen Facheinheiten und die Verwaltung behält sich vor, bei weiterer Verschärfung der Situation eine personelle Nachsteuerung vorzunehmen. d) Rett.Dienst (Leitstelle, Gebührenbescheide, Rett.Ing.) geb.finanz. 2,50 Diese Stellenplanermächtigungen würden nur bei Zustimmung der Kostenträger / Krankenkassen zum novellierten Rettungsbedarfsplan in Anspruch genommen. Die steigenden Fallzahlen im Rettungsdienst erfordern eine weitere 0,5-Verwaltungsstelle für Beschaffungen und Erstellung der Gebührenbescheide. Die Einrichtung einer 1,0 Stelle für einen Rettungsingenieur für die Aufgaben Personaleinsatz- und Krisenmanagementplanung wäre bei Zustimmung der Krankenkassen zu 75 % gebührenfinanziert. Die Aufstockung der Leitstelle um eine 1,0 Planstelle Rettungsassistent ist begründet durch die steigenden Fallzahlen und der dadurch erforderlichen Besetzung der Leitstelle mit 3 Disponenten auch an Wochenenden und Feiertagen. e) Rett.Dienst (Rettungsassistenten, ohne Kostenhinterlegung) 14,00 Auf Grund der steigenden Fallzahlen wird die Fachabteilung in Verhandlungen mit den Krankenkassen eintreten, um in 2017 ein drittes Rettungsmittel in Euskirchen einzurichten. Dies wäre verbunden mit der Einstellung von 14 Rettungsassistenten in Vollzeit. Sofern eine Zustimmung der Krankenkassen erfolgt, sollen die Einstellungen zum 01.01.2017 erfolgen. Bei Einbringung des Mehrbedarfs mit Stellenplan 2017 könnte dies nicht gewährleistet werden. Daher sollen diese Stellen bereits im Stellenplan 2016 eingerichtet, jedoch in 2016 nicht mit Kosten hinterlegt werden. -4- f) Veterinärwesen: Stundenaufstockung Tierarzt 0,25 Weitere Aufgabenmehrungen im Tierschutz erfordern zusätzliche Tierarzt-Kapazitäten. Dies soll durch Stundenaufstockungen in einer vorhandenen Tierarztstelle um 0,25 aufgefangen werden. g) Schulverwaltungsaufg. f. Matth.-Hagen-Schule, diff. Kreisumlage 0,26 Durch die Übernahme der Matthias-Hagen-Schule sind seit dem 01.08.2015 alle Schulträgeraufgaben der Verbundförderschule mit ca. 210 Schüler/innen von der Stadt Euskirchen auf den Kreis übergegangen. Die auch mit dem zusätzlichen außerschulischen Betreuungsangebot entstehenden Mehraufwände können dauerhaft nicht mit den vorhandenen Stellenanteilen erledigt werden. Der Mehrbedarf von 0,26 Stellen entspricht mit 10 Wochenstunden dem Anteil, der auch bei der Stadt Euskirchen eingerichtet war. Die Kosten werden gem. KT-Beschluss vom 09.04.2014 (V 108/2014) im Wege einer differenzierten Kreisumlage umgelegt. h) Betreuungsbehörde, Mehrbedarf wg. Aufg.erweiterung 1,25 Der Trend der Fallzahlensteigerung in der Betreuungsbehörde hält demografisch bedingt weiter an. Die Zahl der Sachverhaltsaufklärung zur Feststellung eines Betreuungsbedarfes hat sich seit 2007 mehr als verdoppelt, auch die Beratungen bei Vorsorgevollmachten sind steigend. Daneben verursacht das zum 01.07.2014 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde einen erheblichen Personalmehraufwand, da die Betreuungsbehörde in allen betreuungsgerichtlichen Verfahren zwingend eingebunden ist. Mit V 80 /2014 wurde ein befristeter 0,5 Zeitvertrag für die Betreuungsbehörde eingerichtet. Auf Grund der genannten Mehrbelastungen soll die Zeitvertragslösung in eine Planstelle umgewandelt und darüber hinaus eine weitere 0,75 Stelle für die Aufgaben der Erwachsenenbetreuung in der Abteilung Soziales eingerichtet werden. i) Fachaufsicht SGB XII: Widerspr., Klagen, Unterstützung Kommunen 0,50 In der Sozialhilfefachaufsicht ist seit längerer Zeit festzustellen, dass die eingerichteten Stellen durch verstärkte Inanspruchnahme der Fachaufsicht durch die kreisangehörigen Kommunen (Ansprechpartner, Rechtsberatung SGB XII-Fälle und Qualifizierung der Sachbearbeiter/innen, Lösung schwieriger Einzelfälle) sowie die erhebliche Zunahme von Widerspruchs -und Klageverfahren nicht mehr auskömmlich ist. j) Leistungsabwicklung/Abrechnungen U3 KiTa 0,50 Die 2. Änderung des Kinderbildungsgesetzes schreibt Prüfungen bei der Leistungsabwicklung der Kita-Plätze vor. Es entstehen Mehraufwände durch die Möglichkeit der nachträglichen Meldung von Integrationsplätzen, Abrechnung und Bewilligung zusätzlicher U3-Pauschalen und der Prüfung der Verwendungsnachweise mit den neuen Leistungen (Verfügungspauschalen, KITAPlus-Einrichtungen u.ä.). Im Rahmen eines zweijährigen Projektes wird geprüft, ob die Stellenaufstockung auskömmlich ist und die Stelle mit einem kw-Vermerk versehen. k) Kostenbeitragsrg. WJH: Verdopplung der Arbeitsbelastgung wg. geändertem Abrechnungsmodus, Umwandlg. ZV 1,00 Der Rhythmus der Einkommensprüfung der Kostenbeitragsberechnung in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe (WJH) wurde durch Änderung des Kostenbeitragsverfahrens durch das Gesetz zur Verwaltungsvereinfachung in der Kinder- und Jugendhilfe (KJVVG) von dreijährig auf jährlich -5erhöht. Die fristgerechten Prüfungen sind gesetzlich vorgeschrieben, unterbleiben sie, besteht das Risiko der ausbleibenden Kostenerstattung durch Dritte. l) Umwandlung ZV: Projekt Kinderschutz (Abt. 51 + 53), V94/2015 3,00 Der Kreistag hat bereits im Projekt Kinderschutz der Umwandlung eines Zeitvertrages im ASD in einen unbefristeten Vertrag zugestimmt (s. V 94/2010 + V 115/2015). Die Änderung wird im Stellenplan nachvollzogen. Ebenso wurde der Umwandlung des Zeitvertrages für eine Arzt- und eine Assistenzkraftstelle in einen unbefristeten Vertrag zugestimmt (s. V 94/2010 + V 115/2015). Die Änderung wird im Stellenplan nachvollzogen m) Verstetigung 3. Regionalteammanager ASD, Umwandlg. ZV 1,00 Durch den Stellenzuwachs auf Sachbearbeitungsebene im ASD wurde deutlich, dass auch Leitungsanteile angeglichen werden mussten. Durch die Einführung des Fachdienstes mit Aufgabenschwerpunkt Vollzeitpflege, Einliederungshilfe gem. § 35a, Familiengerichtshilfe und außergerichtlicher Trennungs- und Scheidungsberatung wurde dem entgegengewirkt. Der Teamkoordinator ASD übernahm neben der Gesamtleitung auch die Leitung dieses Fachdienstes. Entlastung wurde durch eine weitere befristete RTM-Funktion geschaffen. Es hat sich gezeigt, dass der 3. Regionalteammanager dauerhaft erforderlich ist, um die mit den politischen Gremien abgestimmten Aufgabenerledigungsstandards zu halten. n) Koordination Gesundh.schutz ÖDGD, Prävention, Umwandlg. ZV 1,00 Zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Aufgaben im Bereich Prävention, Gesundheitsberichterstattung, Kommunale Gesundheitskonferenz, medizinische und soziale Versorgung älterer Menschen und der euregionalen Projekte ist die Schaffung einer Stelle Gesundheitskoordination erforderlich. Durch die Aufgabenkonzentration in einer Stelle ist eine effizientere und effektivere Präventionsarbeit möglich und entlastet Ärztinnen und Ärzte der Abt. Gesundheit. o) Arzt Leichenschauen Krematorium: Fallzahlensteigerung, Gegenfinanz. 0,50 Die gestiegene Zahl der Leichenschauen für das Krematorium Mechernich von 2.132 in 2012 auf 4.257 in 2014 (Tendenz weiter steigend) erfordern ein Nachsteuern in der Stellenausstattung der Ärzte der Abt. 53. Es erfolgt eine Gegenfinanzierung durch Gebührenerträge für die durchgeführten Leichenschauen. p) Diverse Stundenaufstockungen 0,54 Über die Gesamtverwaltung gesehen, sind an einigen Stellen Stundenänderungen in sehr geringem Umfang vorgenommen worden, die sich insgesamt auf 0,54 Stellenanteile summieren. q) Realisierung eines kw-Vermerks im Team Personalmanagement -1,00 Im Personalmanagement war für eine Nachwuchskraft eine kw-Stelle eingerichtet worden. Nachdem nunmehr die Nachfolge in eine dauerhafte Planstelle erfolgte, wird der hinterlegte kwVermerk vollzogen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Mehraufwände in diversen Bereichen bedingt durch den Zustrom von Flüchtlingen im Kreis Euskirchen derzeit größtenteils durch Zeitvertragslösungen, Arbeitsumverteilungen und Mehrstunden erledigt werden. Je nach Entwicklung im laufenden Jahr kann hier eine Nachsteuerung erforderlich werden. -6Stellenplanvermerke Folgende Vermerke sind im Stellenplan 2016 enthalten: ku-Vermerke 10,55 kw-Vermerke 7,35 Eine detaillierte Aufstellung der kw-Vermerke ist aus der Anlage zu ersehen. Verschiebung der Realisierung von kw-Vermerken In Abt. 20 – Finanzen sind zur vorübergehenden Verstärkung 2,5 Stellen mit kw-Vermerk eingerichtet. Die offenen Jahresabschlüsse sind einem sehr engen Zeitplan unterworfen, der ohne die zeitlich befristete personelle Verstärkung nicht einzuhalten wäre. Die Realisierung dieser kw-Vermerke soll im Laufe des Jahres 2018 erfolgen. Streichung von kw-Vermerken Der kw-Vermerk im Produkt 0101110200 Verwaltungsführung -Stelle des Persönlichen Referenten soll gestrichen werden, um die Funktionsfähigkeit der Verwaltungsleitungsunterstützung auch weiterhin zu gewährleisten. Diese Stelle hat sich in den letzten 16 Jahren bewährt und ist auch bei anderen Kreisen installiert. Neben den allgemeinen Aufgaben der organisatorischen und rechtlichen Unterstützung und Beratung der Verwaltungsleitung sind regelmäßig auch Sonderaufgaben von herausragender Bedeutung (wie beispielsweise aktuell das Thema Breitbandausbau im Kreis Euskirchen) wahrzunehmen, die der engen Anbindung an die Verwaltungsleitung bedürfen. . Im Produkt 0201260100 Gefahrenabwehr und Krisenmanagement ist ein kw-Vermerk an einer Stelle im Brandschutzzentrum hinterlegt. Inzwischen wurde eine Personalbedarfsberechnung erstellt, da es in der Vergangenheit zu Aufgabenmehrungen gekommen ist (hier insbesondere die Verkürzung der Prüfrhythmen bei Atemschutzgeräten). Die Streichung des kw-Vermerks ist danach erforderlich, um den Betrieb des Brandschutzzentrums weiterhin zu gewährleisten. Einstellung von Nachwuchskräften Im Jahr 2016 sollen insgesamt 10 Nachwuchskräfte eingestellt werden: 2 Kreisinspektoranwärter/in 4 Auszubildende/r für den Beruf Verwaltungsfachangestellte/r 1 Auszubildende/r für den Beruf Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft 1 Auszubildende/r für den Beruf Vermessungstechniker/in 2 Auszubildende/r für den Beruf Straßenwärter/in Übernahme von Nachwuchskräften Im Jahr 2016 werden voraussichtlich 9 Nachwuchskräfte ihre Ausbildung beenden: 1 Kreisinspektoranwärter/in 4 Auszubildende für den Beruf Verwaltungsfachangestellte/r 1 Auszubildende/r für den Beruf Vermessungstechniker/in 2 Auszubildende für den Beruf Rettungsassistent/in 1 Auszubildende/r für den Beruf Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik. Nach Ende der Ausbildung und einem Prüfungsergebnis mit mindestens der Note „befriedigend“ sollen die Nachwuchskräfte mit einem 2-jährigen Zeitvertrag beschäftigt werden. Ob die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis möglich sein wird, ist davon abhängig, ob freie und besetzbare Planstellen zu gegebener Zeit verfügbar sind. -7B. Stellenplan Jobcenter EU-aktiv Die Trägerversammlung des Jobcenters EU-aktiv hat folgenden Maßnahmen zugestimmt: Zur Bewältigung der im Zusammenhang mit der steigenden Zahl an anspruchsberechtigten Flüchtlingen anfallenden Arbeiten für das Haushaltsjahr 2016 benötigt das Jobcenter 5,0 Stellen. Dadurch soll der hohen Anzahl einreisender Asyl- und Schutzsuchender sowie der angekündigten schnelleren Entscheidungsverfahren über Asylanträge begegnet werden. Zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter nach dem SGB II auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sollen insgesamt 2,5 Stellen befristet für 3 Jahre geschaffen werden: 1,0 Stelle für Arbeitsplatzakquise sowie 1,5 Stellen für Jobcoaches. Es handelt sich um ein Förderprogramm mit 100%iger Refinanzierung der Personalkosten zuzüglich einer Sachkostenpauschale von 23% aus dem Europäischen Sozialfonds und Fördermitteln des BMAS im Rahmen des ESFBundesprogramms. C. Sozialer Stellenplan Im "Sozialen Stellenplan" haben sich zum Vorjahr keine Änderungen ergeben. Die Stellungnahme des Personalrates zum Stellenplanentwurf 2016 steht noch aus. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)