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Beschlussvorlage GB (Z1 V190 2016 (Soziales und Gesundheit - 03.03.2016))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
16 kB
Datum
20.04.2016
Erstellt
18.03.16, 12:05
Aktualisiert
18.03.16, 12:05
Beschlussvorlage GB (Z1 V190 2016 (Soziales und Gesundheit - 03.03.2016))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z 1 / V 190 /2016 Datum: 18.03.2016 Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 03.03.2016 A) Öffentliche Sitzung TOP 3 V 190/2016 Pflegeplanung für den Kreis Euskirchen Herr Prof. Dr. Allinger, Institut für empirische Wirtschafts- und Sozialforschung, stellt die wesentlichen Ergebnisse der Pflegeplanung für den Kreis Euskirchen vor. Hierbei geht er zunächst auf die bestehenden Angebote im Bereich der ambulanten und stationären Pflege ein, bevor er anschließend die ermittelten Bedarfe bis zum Jahr 2040 näher erläutert. Abschließend erläutert Herr Prof. Dr. Allinger die erforderlichen Maßnahmen zur Herstellung, Sicherung oder Weiterentwicklung von Angeboten und nimmt kurz Stellung zu der Frage der verbindlichen Pflegeplanung. Der Ausschuss bedankt sich für den sehr aufschlussreichen Vortrag und nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Der gesamte Vortrag ist der Niederschrift als Anlage beigefügt. Der Ausschuss stimmt der V 190/2016 zu und empfiehlt folgende Beschlussfassung: a) Der Kreistag nimmt die vom Institut für empirische Wirtschafts- und Sozialforschung (INWISO) erstellte Pflegeplanung für den Kreis Euskirchen zur Kenntnis. b) Der Kreistag beschließt von einer verbindlichen Bedarfplanung nach § 7 Abs. 6 Alten- und Pflegegesetz NRW (APG NRW) abzusehen. Abstimmungsergebnis: einstimmig, bei 0 Enthaltungen