Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
16 kB
Datum
20.04.2016
Erstellt
18.03.16, 12:05
Aktualisiert
18.03.16, 12:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 1 / V 190 /2016
Datum: 18.03.2016
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit
vom 03.03.2016
A)
Öffentliche Sitzung
TOP 3
V 190/2016
Pflegeplanung für den Kreis Euskirchen
Herr Prof. Dr. Allinger, Institut für empirische Wirtschafts- und
Sozialforschung, stellt die wesentlichen Ergebnisse der
Pflegeplanung für den Kreis Euskirchen vor. Hierbei geht er
zunächst auf die bestehenden Angebote im Bereich der
ambulanten und stationären Pflege ein, bevor er anschließend
die ermittelten Bedarfe bis zum Jahr 2040 näher erläutert.
Abschließend erläutert Herr Prof. Dr. Allinger die erforderlichen
Maßnahmen zur Herstellung, Sicherung oder Weiterentwicklung
von Angeboten und nimmt kurz Stellung zu der Frage der
verbindlichen Pflegeplanung.
Der Ausschuss bedankt sich für den sehr aufschlussreichen
Vortrag und nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Der gesamte Vortrag ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Der Ausschuss stimmt der V 190/2016 zu und empfiehlt folgende
Beschlussfassung:
a) Der Kreistag nimmt die vom Institut für empirische
Wirtschafts- und Sozialforschung (INWISO) erstellte
Pflegeplanung für den Kreis Euskirchen zur Kenntnis.
b) Der Kreistag beschließt von einer verbindlichen
Bedarfplanung nach § 7 Abs. 6 Alten- und Pflegegesetz NRW
(APG NRW) abzusehen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig, bei 0 Enthaltungen