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Beschlussvorlage GB (Anlage Pflegeplanung)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
8,9 MB
Datum
20.04.2016
Erstellt
25.02.16, 13:30
Aktualisiert
25.02.16, 13:30

Inhalt der Datei

Pflegeplanung für den Kreis Euskirchen Dezember 2015 Prof. Dr. Hanjo Allinger Romy Emmerich, M.Sc. Prof. Dr. Holger Lüdeke Dipl.-Kult. Andreas Siebenschuh INWISO Institut für empirische Wirtschafts- und Sozialforschung Imhofstraße 3 80805 München www.inwiso.de mail@inwiso.de 2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis ............................................................................................................................................... 2 Abbildungsverzeichnis ................................................................................................................................ 6 Tabellenverzeichnis ...................................................................................................................................... 9 1 Einleitung .......................................................................................................................................................11 2 Hintergrund ...................................................................................................................................................13 2.1 Einschlägige Rechtsvorschriften ................................................................................................13 2.2 Überblick über die differenzierten Unterstützungs- und Pflegeangebote .................14 2.3 Versorgungswünsche pflegebedürftiger Menschen ...........................................................15 3 Determinanten der Nachfrage nach Pflegeleistungen ................................................................19 3.1 Die Altersstruktur der Bevölkerung ...........................................................................................19 3.2 Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen ............................21 3.3 Ökonomische Determinanten ......................................................................................................23 3.4 Informelles Pflegepotential ...........................................................................................................24 3.4.1 Familien- und Haushaltsstrukturen ................................................................................26 3.4.2 Frauenerwerbstätigkeit .......................................................................................................27 3.4.3 Pflegebereitschaft .................................................................................................................29 3.4.4 Demographische Entwicklung des informellen Pflegepotentials ......................30 3.5 Zusammenfassung der Einflussfaktoren der Pflegeleistungsnachfrage ...................30 4 Die Entwicklung des Pflegebedarfs im demographischen Wandel .......................................32 4.1 Fertilität – der Einfluss des Geburtenrückgangs .................................................................32 4.2 Mortalität – der Einfluss einer steigenden Lebenserwartung .........................................32 4.3 Migration – der Einfluss der Zuwanderung ............................................................................33 4.4 Der demographische Wandel im Gravitationsfeld von Fertilität, Mortalität und Migration...............................................................................................................................................35 5 Kompressions- vs. Medikalisierungshypothese ............................................................................39 5.1 Medikalisierungshypothese ..........................................................................................................40 5.2 Kompressionshypothese ...............................................................................................................40 5.3 Empirische Befunde zur Geltung von Medikalisierungs- oder Kompressionshypothese ...............................................................................................................41 6 Der Kreis Euskirchen ................................................................................................................................43 6.1 Das Kreisgebiet Euskirchen .........................................................................................................43 6.2 Zur demographischen Struktur im Kreis Euskirchen .........................................................44 6.3 Zur jüngeren wirtschaftlichen Entwicklung im Kreis Euskirchen ..................................48 7 Angebot und Nachfrage vorstationärer und teilstationärer Pflegedienstleistungen im Kreis .......................................................................................................................................................................51 7.1 Komplementäre Hilfen ....................................................................................................................53 3 7.1.1 Information und Beratung ................................................................................................. 53 7.1.2 Hilfe zum Wohnen................................................................................................................ 57 7.1.3 Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI und komplementäre Hilfen....................................................................................................... 62 7.2 Ambulante Wohn- und Pflegeangebote ................................................................................. 65 7.3 Teilstationäre Wohn- und Pflegeangebote ............................................................................ 71 7.3.1 Tagespflege ............................................................................................................................ 72 7.3.2 Nachtpflege ............................................................................................................................. 74 7.4 Kurzzeitpflege ................................................................................................................................... 75 8 Angebot und Nachfrage vollstationärer Pflegebetten im Kreis .............................................. 78 8.1 Einführung in die ökonometrische Nachfrageschätzung ................................................ 80 8.1.1 Erläuterung der Einflussgrößen: Frauenanteil der potentiell Pflegebedürftigen ............................................................................................................... 84 8.1.2 Erläuterung der Einflussgrößen: Kreisfreie Stadt ................................................... 84 8.1.3 Erläuterung der Einflussgrößen: Der Wettbewerbsdruck im Kreis .................. 84 8.1.4 Erläuterung der Einflussgrößen: Einwohnerdichte ................................................ 84 8.1.5 Erläuterung der Einflussgrößen: Vollauslastung ..................................................... 85 8.1.6 Erläuterung der Einflussgrößen: Informelles Pflegepotential ............................ 85 8.1.7 Erläuterung der Einflussgrößen: Arbeitslose nach SGB II .................................. 86 8.1.8 Erläuterung der Einflussgrößen: Wanderungssaldo - Die Attraktivität der Region für Ältere ................................................................................................................. 86 8.2 Schätzung der zukünftigen Nachfrage ................................................................................... 87 8.3 Grenzen der mathematischen Bedarfsschätzung ............................................................. 88 8.4 Ergebnisse der regionalen Bedarfsschätzungen ............................................................... 89 8.4.1 Bad Münstereifel ................................................................................................................... 89 8.4.2 Blankenheim ........................................................................................................................... 93 8.4.3 Dahlem ..................................................................................................................................... 97 8.4.4 Euskirchen ............................................................................................................................ 101 8.4.5 Hellenthal ............................................................................................................................... 105 8.4.6 Kall ............................................................................................................................................ 109 8.4.7 Mechernich ........................................................................................................................... 113 8.4.8 Nettersheim .......................................................................................................................... 117 8.4.9 Schleiden ............................................................................................................................... 121 8.4.10 Weilerswist ............................................................................................................................ 125 8.4.11 Zülpich .................................................................................................................................... 129 8.5 Bauvorhaben in benachbarten Kreisen ................................................................................ 133 9 Zusammenfassende Empfehlung ..................................................................................................... 134 4 9.1 Vor- und teilstationäre Pflegeangebote ................................................................................ 134 9.2 Stationäre Pflegeangebote ........................................................................................................ 135 10 Anhang: Ökonometrisches Glossar ................................................................................................. 138 10.1 Adjustiertes Bestimmtheitsmaß ............................................................................................... 138 10.2 Standardisierter Regressionskoeffizient (Beta Wert) ..................................................... 138 10.3 Partieller Korrelationskoeffizient .............................................................................................. 139 Literaturverzeichnis ....................................................................................................................................... 140 5 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Bevorzugte Versorgungsform bei Pflegebedürftigkeit in Prozent COMPASSStudie 2010 ............................................................................................................................. 16 Abbildung 2: Bevorzugte Versorgungsform bei Pflegebedürftigkeit in Prozent AltenpflegeMonitor 2010........................................................................................................................... 16 Abbildung 3: Bevorzugte Versorgungsform bei Pflegebedürftigkeit in Prozent Generali Altersstudie 2013 .................................................................................................................. 17 Abbildung 4: Die wichtigsten Gründe für einen Umzug ins Heim in Prozent COMPASSStudie 2010 ............................................................................................................................. 18 Abbildung 5: Entwicklung der Anzahl stationär versorgter Pflegebedürftiger differenziert nach Pflegestufen (1999-2013) ...................................................................................... 21 Abbildung 6: Pflegequoten in Deutschland nach Geschlecht (Dezember 2013) .................. 22 Abbildung 7: Pflegebedürftige der Pflegeheime mit vollstationärer Dauerpflege in Deutschland nach Geschlecht (2003 bis 2013) ....................................................... 22 Abbildung 8: Prozentuale Veränderung der Bevölkerungszahl in den Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens (2011-2030) ....................................... 36 Abbildung 9: Zusammensetzung der Bevölkerung nach Altersjahren in NordrheinWestfalen im Jahr 2011 und 2030, in % ..................................................................... 37 Abbildung 10: Altersaufbau der nordrhein-westfälischen Bevölkerung am 1.1.2011 und 2050 ......................................................................................................................................... 38 Abbildung 11: Wirkungsweise der Medikalisierungs- und der Kompressionshypothese... 39 Abbildung 12: Der Kreis Euskirchen ........................................................................................................ 43 Abbildung 13: Anzahl der 75-Jährigen und Älteren pro Quadratkilometer nach Gemeinde .................................................................................................................................................... 45 Abbildung 14: Anteil der 75-Jährigen und Älteren an der Gesamtbevölkerung nach Gemeinde in Prozent ........................................................................................................ 47 Abbildung 15: Anteil der verwitweten Personen an der Gesamtbevölkerung nach Postleitzahlenbereichen .................................................................................................. 48 Abbildung 16: Jahressumme der Einkünfte pro Steuerpflichtigem in Euro nach Gemeinden ............................................................................................................................ 50 Abbildung 17: Versorgungstruktur im Kreis Euskirchen .................................................................. 53 Abbildung 18: Entwicklung der Ratsuchenden im kommunalen Pflegestützpunkt (ohne AOK-Pflegestützpunkt) .................................................................................................... 55 Abbildung 19: Themen von Beratungsgesprächen 2014 im Kreis Euskirchen (ohne AOKPflegestützpunkt) ................................................................................................................ 56 Abbildung 20: Personal in ambulanten Pflegediensten im Kreis Euskirchen ......................... 67 Abbildung 21: Verteilung ambulanter Pflegedienste und Anzahl stationärer Pflegebetten bezogen pro 100 Menschen über 75 Jahre im Kreis Euskirchen .................. 69 Abbildung 22: Tagespflegeplätze im Kreis Euskirchen .................................................................... 73 Abbildung 23: Verteilung Tagespflegeeinrichtungen und Anzahl der Menschen über 75 Jahre pro stationäres Pflegebett .................................................................................. 74 Abbildung 24: Kurzzeitpflegeplätze im Kreis Euskirchen ................................................................ 76 6 Abbildung 25: Verteilung der Kurzpflegeeinrichtungen und stationären Pflegeheimen mit eingestreuter Kurzzeitpflege und Anzahl der Menschen über 75 Jahren pro Pflegebett ................................................................................................................................77 Abbildung 26: Verteilung der stationären Pflegeheime und Anzahl der Menschen über 74 Jahre pro stationärem Pflegebett im Kreis Euskirchen .......................................80 Abbildung 27: Erklärung der Heimbewohnerzahl mit nur einer Variablen ................................81 Abbildung 28: 15-Minuten-Isochrone um die Pflegeheime in Bad Münstereifel ....................90 Abbildung 29: Erwartete Anzahl 75jähriger und Älterer von 2015 bis 2040 in Bad Münstereifel ...........................................................................................................................91 Abbildung 30: Geschätzte Entwicklung der Nachfrage nach vollstationären Pflegeplätzen bis 2040 in Bad Münstereifel ..........................................................................................91 Abbildung 31: 15-Minuten-Isochrone um die Pflegeheime in Blankenheim ............................94 Abbildung 32: Erwartete Anzahl 75jähriger und Älterer von 2015 bis 2040 in Blankenheim ....................................................................................................................................................95 Abbildung 33: Geschätzte Entwicklung der Nachfrage nach vollstationären Pflegeplätzen bis 2040 in Blankenheim ..................................................................................................95 Abbildung 34: 15-Minuten-Isochrone um die Pflegeheime in Dahlem .......................................98 Abbildung 35: Erwartete Anzahl 75jähriger und Älterer von 2015 bis 2040 in Dahlem ......99 Abbildung 36: Geschätzte Entwicklung der Nachfrage nach vollstationären Pflegeplätzen bis 2040 in Dahlem .............................................................................................................99 Abbildung 37: 15-Minuten-Isochrone um die Pflegeheime in Euskirchen ............................. 102 Abbildung 38: Erwartete Anzahl 75jähriger und Älterer von 2015 bis 2040 in Euskirchen, Stadt ....................................................................................................................................... 103 Abbildung 39: Geschätzte Entwicklung der Nachfrage nach vollstationären Pflegeplätzen bis 2040 in Euskirchen, Stadt ..................................................................................... 103 Abbildung 40: 15-Minuten-Isochrone um die Pflegeheime in Hellenthal ............................... 106 Abbildung 41: Erwartete Anzahl 75jähriger und Älterer von 2015 bis 2040 in Hellenthal ................................................................................................................................................. 107 Abbildung 42: Geschätzte Entwicklung der Nachfrage nach vollstationären Pflegeplätzen bis 2040 in Hellenthal ..................................................................................................... 107 Abbildung 43: 15-Minuten-Isochrone um die Pflegeheime in Kall ............................................ 110 Abbildung 44: Erwartete Anzahl 75jähriger und Älterer von 2015 bis 2040 in Kall ............ 111 Abbildung 45: Geschätzte Entwicklung der Nachfrage nach vollstationären Pflegeplätzen bis 2040 in Kall .................................................................................................................. 111 Abbildung 46: 15-Minuten-Isochrone um die Pflegeheime in Mechernich ............................ 114 Abbildung 47: Erwartete Anzahl 75jähriger und Älterer von 2015 bis 2040 in Mechernich, Stadt ....................................................................................................................................... 115 Abbildung 48: Geschätzte Entwicklung der Nachfrage nach vollstationären Pflegeplätzen bis 2040 in Mechernich, Stadt .................................................................................... 115 Abbildung 49: 15-Minuten-Isochrone um die Pflegeheime in Nettersheim ........................... 118 Abbildung 50: Erwartete Anzahl 75jähriger und Älterer von 2015 bis 2040 in Nettersheim ................................................................................................................................................. 119 7 Abbildung 51: Geschätzte Entwicklung der Nachfrage nach vollstationären Pflegeplätzen bis 2040 in Nettersheim ................................................................................................. 119 Abbildung 52: 15-Minuten-Isochrone um die Pflegeheime in Schleiden ................................ 122 Abbildung 53: Erwartete Anzahl 75jähriger und Älterer von 2015 bis 2040 in Schleiden123 Abbildung 54: Geschätzte Entwicklung der Nachfrage nach vollstationären Pflegeplätzen bis 2040 in Schleiden ...................................................................................................... 123 Abbildung 55: 15-Minuten-Isochrone um die Pflegeheime in Weilerswist ............................. 126 Abbildung 56: Erwartete Anzahl 75jähriger und Älterer von 2015 bis 2040 in Weilerswist .................................................................................................................................................. 127 Abbildung 57: Geschätzte Entwicklung der Nachfrage nach vollstationären Pflegeplätzen bis 2040 in Weilerswist ................................................................................................... 127 Abbildung 58: 15-Minuten-Isochrone um die Pflegeheime in Zülpich ..................................... 130 Abbildung 59: Erwartete Anzahl 75jähriger und Älterer von 2015 bis 2040 in Zülpich .... 131 Abbildung 60: Geschätzte Entwicklung der Nachfrage nach vollstationären Pflegeplätzen bis 2040 in Zülpich ........................................................................................................... 131 Abbildung 61: Bevölkerungsprognose Menschen 75 Jahre und älter 2015 bis 2040 und die jährliche Veränderung in Prozent für den Kreis Euskirchen ................... 134 8 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Leistungsempfänger der Pflegeversicherung und Pflegequoten nach Altersklassen in Deutschland (Dezember 2013) ............................................................19 Tabelle 2: Leistungsempfänger der Pflegeversicherung nach Versorgungsform in Deutschland (Dezember 2013) .............................................................................................20 Tabelle 3: Verwandtschaftsbeziehung der Hauptpflegeperson zur pflegebedürftigen Person und soziodemografische Merkmale der Hauptpflegeperson 2010 .........25 Tabelle 4: Umfang der Erwerbsbeteiligung von Pflegepersonen im erwerbsfähigen Alter, differenziert nach Pflegebedarf der zu versorgenden Person (in Prozent) ........28 Tabelle 5: Wanderungssaldo in den kreisfreien Städten und Kreisen NordrheinWestfalens (2013) .......................................................................................................................34 Tabelle 6: Bevölkerungsstand nach Gemeinde/kreisfreie Stadt und der Bevölkerungsanteil am Kreisgebiet in Prozent am 31.12.2013 ...............................44 Tabelle 7: Anteil der 75-Jährigen und Älteren pro Quadratkilometer nach Gemeinde in Prozent am 31.12.2013 ............................................................................................................45 Tabelle 8: Anteil der 75-Jährigen und Älteren an der Gesamtbevölkerung nach Gemeinde in Prozent am 31.12.2013 .......................................................................................................46 Tabelle 9: Jahressumme der Einkünfte pro Steuerpflichtigem in Euro nach Gemeinden im Jahr 2010 ........................................................................................................................................49 Tabelle 10: Schätzungen zu Bestand und Bedarf altersgerechter Wohneinheiten der Prognos AG ..................................................................................................................................58 Tabelle 11: Service-Wohnungen nach Gemeinde im Kreis Euskirchen (Stand: 16.11.2015) ...........................................................................................................................................................60 Tabelle 12: Ambulant betreute Haus- und Wohngemeinschaften Kreis Euskirchen (Stand: 16.11.2015) ...................................................................................................................................62 Tabelle 13: Anbieter von Essen auf Rädern nach Gemeinde im Kreis Euskirchen (Stand: 16.11.2015) ...................................................................................................................................63 Tabelle 14: Leistungen der Pflegeversicherung für häusliche Pflege .........................................66 Tabelle 15: Ambulante Pflegedienste nach Gemeinde (Stand: 16.11.2015) ...........................68 Tabelle 16: Anspruch auf teilstationäre Pflege (Gesamtwerte ab 01.01.2015) .......................72 Tabelle 17: Tagespflegeeinrichtungen und –plätze nach Gemeinde (Stand: 16.11.2015) .73 Tabelle 18: Kurzzeitpflege (Stand: 16.11.2015) ...................................................................................76 Tabelle 19: Versorgungsdichte und Anzahl der Menschen über 74 pro vollstationärem Pflegebett im Kreis Euskirchen und den angrenzenden Kreisen (Dezember 2013) ...............................................................................................................................................78 Tabelle 20: Versorgungsdichte und ältere Menschen pro Pflegebett im Kreis Euskirchen nach Städte und Gemeinden (2015) .................................................................................79 Tabelle 21: Zusammenfassung des Modells .........................................................................................83 Tabelle 22: Koeffizienten des Modells ......................................................................................................83 Tabelle 23: Vollstationäre Pflegeeinrichtungen in Bad Münstereifel ...........................................89 Tabelle 24: Geschätzte Entwicklung der Nachfrage nach vollstationären Pflegeplätzen bis 2040 in Bad Münstereifel ........................................................................................................92 9 Tabelle 25: Vollstationäre Pflegeeinrichtungen in Blankenheim................................................... 93 Tabelle 26: Geschätzte Entwicklung der Nachfrage nach vollstationären Pflegeplätzen bis 2040 in Blankenheim ............................................................................................................... 96 Tabelle 27: Vollstationäre Pflegeeinrichtungen in Dahlem ............................................................. 97 Tabelle 28: Geschätzte Entwicklung der Nachfrage nach vollstationären Pflegeplätzen bis 2040 in Dahlem ........................................................................................................................ 100 Tabelle 29: Vollstationäre Pflegeeinrichtungen in Euskirchen .................................................... 101 Tabelle 30: Geschätzte Entwicklung der Nachfrage nach vollstationären Pflegeplätzen bis 2040 in Euskirchen, Stadt ................................................................................................... 104 Tabelle 31: Vollstationäre Pflegeeinrichtungen in Hellenthal ....................................................... 105 Tabelle 32: Geschätzte Entwicklung der Nachfrage nach vollstationären Pflegeplätzen bis 2040 in Hellenthal ................................................................................................................... 108 Tabelle 33: Vollstationäre Pflegeeinrichtungen in Kall .................................................................... 109 Tabelle 34: Geschätzte Entwicklung der Nachfrage nach vollstationären Pflegeplätzen bis 2040 in Kall ................................................................................................................................ 112 Tabelle 35: Vollstationäre Pflegeeinrichtungen in Mechernich, Stadt ...................................... 113 Tabelle 36: Geschätzte Entwicklung der Nachfrage nach vollstationären Pflegeplätzen bis 2040 in Mechernich, Stadt .................................................................................................. 116 Tabelle 37: Vollstationäre Pflegeeinrichtungen in Nettersheim .................................................. 117 Tabelle 38: Geschätzte Entwicklung der Nachfrage nach vollstationären Pflegeplätzen bis 2040 in Nettersheim ............................................................................................................... 120 Tabelle 39: Vollstationäre Pflegeeinrichtungen in Schleiden ....................................................... 121 Tabelle 40: Geschätzte Entwicklung der Nachfrage nach vollstationären Pflegeplätzen bis 2040 in Schleiden ................................................................................................................... 124 Tabelle 41: Vollstationäre Pflegeeinrichtungen in Weilerswist .................................................... 125 Tabelle 42: Geschätzte Entwicklung der Nachfrage nach vollstationären Pflegeplätzen bis 2040 in Weilerswist ................................................................................................................ 128 Tabelle 43: Vollstationäre Pflegeeinrichtungen in Zülpich ............................................................ 129 Tabelle 44: Geschätzte Entwicklung der Nachfrage nach vollstationären Pflegeplätzen bis 2040 in Zülpich ......................................................................................................................... 132 Tabelle 45: geplante Neubauten oder Erweiterungen von Pflegeheimen an der Landkreisgrenze zu Euskirchen (Stand: 28.09.2015) ............................................. 133 Tabelle 46: Geschätzte Entwicklung der Nachfrage nach vollstationären Pflegeplätzen in 2015 in den Gemeinden/Städten und im Kreis Euskirchen gesamt .................. 136 Tabelle 47: Geschätzte Entwicklung der Nachfrage nach vollstationären Pflegeplätzen in 2040 in den Gemeinden/Städten und im Kreis Euskirchen gesamt .................. 137 10 1 Einleitung Jeder Mensch macht seine eigenen Erfahrungen mit dem Älterwerden. Dabei nimmt die Sorge um den künftigen Gesundheitszustand und die verbleibenden Möglichkeiten für eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben mit steigendem Alter zu. Der Politik kommt hier nach dem Willen des Gesetzgebers die Aufgabe zu, auch im Falle der Pflegebedürftigkeit die Rahmenbedingungen für ein möglichst lange selbstbestimmtes Leben zu schaffen. Von zentraler Bedeutung ist es dabei, ein abgestuftes System subsidiärer Hilfsangebote zu etablieren, das von Beratungsangeboten über die verschiedensten ambulanten und teilstationären Hilfen bis hin zu stationärer Vollversorgung reicht und in jedem Lebensabschnitt passende Unterstützung bieten kann. Aber wieviel soll von welchen Angeboten wann zur Verfügung stehen, dass Hilfe auch angesichts des demographischen Wandels stets in ausreichendem Ausmaß zur Verfügung steht ohne aber unnötig Ressourcen durch Überangebote zu binden? Ziel des vorliegenden Gutachtens ist es, politische Entscheidungsträger mit den Determinanten der Pflegebedarfsplanung vertraut zu machen und auf wissenschaftlicher Basis die Grundlage für die politische Einschätzung der Versorgungssituation zu schaffen. In Kapitel 2.3 ab Seite 15 wird dargelegt, welche Faktoren auf individueller Ebene für Umfang und Art der in Anspruch genommenen Pflegeleistungen ausschlaggebend sind. Es wird deutlich, dass hier nicht nur das Alter, sondern eine Vielzahl sozioökonomischer Variablen, die das private Umfeld des Pflegebedürftigen charakterisieren, zu berücksichtigen sind. Auf gesellschaftlicher Ebene wird die Nachfrage nach Pflegeleistungen wesentlich von der alters- und geschlechtsspezifischen Zusammensetzung der Bevölkerung geprägt. In Kapitel 4 wird ab Seite 32 dargestellt, wie sich die Bevölkerungszahl und zusammensetzung im Gravitationsfeld von Fertilität, Mortalität und Migration verändern wird und welche Implikationen dieser demographische Wandel auf die Zahl der Pflegefälle erwarten lässt. Allerdings lässt auch das Wissen um die künftige Anzahl hochbetagter Mitmenschen noch keinen eindeutigen Schluss auf den Bedarf an Pflegeangeboten zu. Wie hoch der zu erwartende Pflegebedarf letztlich ausfallen wird, hängt maßgeblich davon ab, wie sich der Gesundheitszustand der Bevölkerung bei ansteigender Lebenserwartung entwickeln wird. In der Literatur existieren hierzu zwei gegensätzliche Hypothesen, die Kompressions- und Medikalisierungshypothese, die in Kapitel 5 ab Seite 39 vorgestellt werden. Würde die 11 zusätzliche Lebenserwartung etwa nur zu einer Verlängerung der Pflegephase am Lebensende führen (Medikalisierungshypothese), müsste man von einem im Durchschnitt massiv steigenden Bedarf an Pflegeleistungen ausgehen. Kapitel 6 versucht in aller Kürze grob die ökonomischen Rahmenbedingungen im Kreis Euskirchen zu skizzieren während Kapitel 7 ab Seite 51 detailliert die vorhandenen vorstationären Pflegeangebote im Kreis gruppiert nach der Art des Angebots listet. Schwerpunkt des vorliegenden Gutachtens ist die Untersuchung von Angebot und gegenwärtiger sowie künftiger Nachfrage nach vollstationären Pflegeleistungen in Kapitel 8 ab Seite 78. Eine besondere Leistung besteht dabei in der expliziten Berücksichtigung der Kindergeneration, denn häufig wird die Entscheidung über die stationäre Pflege im Familienkreis getroffen. Vielfach hängt auch von den Kindern ab, ob und wie lange eine Pflege in den eigenen vier Wänden möglich ist. Nicht zuletzt auch aus finanziellen Gründen werden Kinder an der Entscheidung über die Wahl der Pflegeform mitwirken wollen. Daher fließen verschiedenste Indikatoren in unsere ökonometrischen Schätzungen der Nachfrage mit ein, um das regional vorhandene Pflegepotential der Kindergeneration und deren Pflegebereitschaft adäquat abbilden zu können. Mit Hilfe von linearen multivariaten Regressionsanalysen gelingt es, aus der Vielzahl von sozioökonomischen und demographischen Gemeindedaten entscheidende Einflussfaktoren aufzudecken und ihre Bedeutung für die Nachfrage nach Pflegeleistungen zu quantifizieren. Kapitel 9 schließlich fasst die Ergebnisse der Untersuchungen zusammen. Die Erstellung des Gutachtens erfolgte nach bestem Wissen und Gewissen. Alle verarbeiteten Zahlen wurden mehrfach unabhängig voneinander überprüft. Eine Haftung und Gewährleistung für womöglich dennoch verbliebene Fehler kann jedoch nicht übernommen werden. 12 2 Hintergrund 2.1 Einschlägige Rechtsvorschriften Die soziale Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit wird in Deutschland durch das Elfte Buch des Sozialgesetzbuches geregelt. Danach erhalten in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Pflegebedürftige Leistungen der Pflegeversicherung, wenn sie wegen der Schwere der Pflegebedürftigkeit auf Hilfe aus der Gemeinschaft angewiesen sind. Privat Krankenversicherte müssen dafür eine private Pflegeversicherung abschließen. 1 In § 3 SGB XI wird bestimmt, dass der häuslichen Pflege und der Pflegebereitschaft von Angehörigen und Nachbarn sowie den Leistungen der teilstationären Pflege und der Kurzzeitpflege Vorrang gegenüber der vollstationären Pflege zu gewähren ist. Die pflegerische Versorgung der Bevölkerung stellt eine elementare 2 gesamtgesellschaftliche Aufgabe dar , deren leistungsfähige, zahlenmäßig ausreichende 3 und wirtschaftliche pflegerische Versorgungsstruktur durch die Länder vorzuhalten ist . In Nordrhein-Westfalen ersetzte im Jahr 2014 das „Gesetz zur Weiterentwicklung des Landespflegerechtes und Sicherung einer unterstützenden Infrastruktur für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige“ (Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen – APG NRW) das Landespflegegesetz Nordrhein-Westfalen. Dieses Gesetz verpflichtet (wie auch das Gesetz davor) die Kreise und kreisfreien Städte zur 4 5 Sicherstellung der pflegerischen Angebotsstruktur und zur örtlichen Planung . Eine Pflegeplanung gemäß § 7 APG NRW beinhaltet eine Bestandsaufnahme der vorhandenen komplementären Hilfen und der ambulanten, teil- und vollstationären Wohn- und Pflegeangebote, eine Überprüfung inwieweit ausreichend Angebote für ältere und pflegebedürftige Menschen und deren Angehörigen zur Verfügung stehen und ob eine Weiterentwicklung von Angeboten erforderlich ist bzw. durch welche geeigneten Maßnahmen. Zu beachten bei der örtlichen Planung ist auch, dass übergreifende Aspekte der Teilhabe einer altengerechten Quartiersentwicklung zur Sicherung eines würdevollen, 1 Vgl. §1, §2 und §4 SGB XI 2 Vgl. § 8 SGB XI 3 Vgl. § 9 SGB XI 4 Vgl. § 4 APG NRW 5 Vgl. § 7 APG NRW 13 inklusiven und selbstbestimmten Lebens, bürgerschaftliches Engagement und das Gesundheitswesen einzubeziehen ist. 6 Auch zielgruppenspezifische Angebotsformen wie persönliche Assistenz, präventive Angebote oder Möglichkeiten des barrierefreien Wohnens spielen im Zusammenhang bei der Weiterentwicklung der örtlichen Infrastruktur eine große Rolle. 2.2 Überblick über die differenzierten Unterstützungs- und Pflegeangebote Vielfältige Lebens- und Problemlagen bedürfen ein differenziertes Spektrum von Unterstützungs- und Pflegeangeboten. So gibt es Hilfen zum Wohnen und der Aufrechterhaltung der selbstständigen Lebensführung, der Versorgung im häuslichen Bereich und der Versorgung im außerhäuslichen Bereich. a. Komplementäre Hilfen Zu den komplementären Hilfen gehören hauswirtschaftliche Hilfen, Beratungsdienste zur Wohnraumanpassung, Hausbetreuungsdienste, Hausnotrufdienste und andere ergänzende ambulante Hilfen wie persönliche 7 Assistenz. Die Lebensführung im eigenen Haushalt bleibt durch diese pflegeergänzenden, niedrigschwelligen und haushaltsnahen Dienste sichergestellt und bietet den Betroffenen und Angehörigen Sicherheit. b. Ambulante Wohn- und Pflegeangebote Zu den ambulanten Wohn- und Pflegeangeboten gehören die Leistungen nach SGB XI der Pflegedienste oder die Nutzung einer Wohngemeinschaft mit Betreuungsleistungen nach § 24 des WTG bei der ein Pflegedienst der Träger ist. 8 Hierbei erfolgt die Hilfe und Pflege in der Häuslichkeit des Hilfsbedürftigen und trägt so dazu bei, dass dieser möglichst lange im gewohnten Umfeld bleiben kann. 6 Vgl. § 7 APG NRW 7 Vgl. § 16 APG NRW 8 Vgl. § 12 APG NRW 14 c. Teilstationäre Wohn- und Pflegeangebote 9 Dazu gehören Einrichtungen der Tages-, Nacht- und der Kurzzeitpflege im Sinne des SGB XI. Durch diese Angebote werden pflegende Angehörige über eine bestimmte Tageszeit (Tag, Nacht) oder Zeitraum entlastet. d. Vollstationäre Wohn- und Pflegeangebote Dazu gehören die stationäre Versorgung in einem Pflegeheim, einer stationären Hausgemeinschaft (z.B. Intensivpflegewohngemeinschaft), eines Krankenhauses und eines Hospizes. 2.3 Versorgungswünsche pflegebedürftiger Menschen Einhergehend mit der zukünftigen Bedarfsanalyse steht die Frage im Raum, wie die Betroffenen selbst versorgt werden wollen. Die jüngsten Studien kommen dabei in wesentlichen Punkten zum selben Ergebnis. Die Mehrheit der Frauen und Männer in Deutschland möchte auch im Falle von Pflegebedürftigkeit in der gewohnten häuslichen Umgebung verbleiben. 10 Mit diesem Wunsch ist die Hoffnung verbunden, trotz Pflegebedürftigkeit ein hohes Maß an Eigenständigkeit, Sicherheit und ein Leben in vertrauter Umgebung bewahren zu können. Abbildung 1 zeigt wie sich nicht Pflegebedürftige im Alter von über 40 Jahren eine Unterstützung im Falle von einer Pflegebedürftigkeit im Alter wünschen. 20.000 Versicherungsnehmer privater Krankenkassen wurden dafür zu ihren Wünschen und Erwartungen an eine qualitativ gute Pflege und an die Absicherung bei Pflegebedarf befragt. 11 Zu ähnlichen Ergebnissen kommt eine Studie des Deutschen Altenpflege-Monitors, die jährlich (hier: 2010) die Wünsche von 500 zufällig ausgewählten und telefonisch befragten Personen über 50 Jahren erhebt. Ziel der Studie ist es, das Image der Altenpflege in der Bevölkerung zu erheben und sich mit aktuellen Themen, wie z.B. alternativen Wohnformen, Dienstleistungen in der häuslichen Pflege und der Situation der Mitarbeiter 12 in der Altenpflege, auseinanderzusetzen. Die Ergebnisse sind in Abbildung 2 dargestellt. 9 Vgl. § 42 SGB XI Kurzzeitpflege; Pflege in einer vollstationären Einrichtung bis zu vier Wochen pro Kalenderjahr 10 Vgl. Compass (2010), S. 5 11 Compass Private Pflegeberatung ist ein Tochterunternehmen des PKV-Verbandes und führte in Zusammenarbeit mit vier Versicherungsunternehmen und des Instituts für Medizinische Soziologie der CharitéUniversitätsmedizin eine Versichertenbefragung durch. Dazu schrieben sie insgesamt 20.000 private Versicherungsnehmer an. 12 Vgl. Altenpflege-Monitor (2010), S. 2 15 Abbildung 1: Bevorzugte Versorgungsform bei Pflegebedürftigkeit in Prozent COMPASS13 Studie 2010 COMPASS-Studie 2010 Prozent 0 10 20 30 40 zu Hause durch Angehörige und ambulanten… 50 40 betreutes Wohnen/Servicewohnen 18 zu Hause durch ambulanten Pflegedienst 16 zu Hause durch Angehörige 8 Heim 8 zu Hause durch Personal aus dem Ausland 5 Wohngemeinschaften 2 Mehrgenerationenhaus 2 keine davon 1 Ausland 0 Abbildung 2: Bevorzugte Versorgungsform bei Pflegebedürftigkeit in Prozent Altenpflege14 Monitor 2010 Altenpflege-Monitor 2010 0 5 10 Prozent 20 25 15 30 35 40 45 zu Hause durch amb. Pflegedienste 41 zu Hause durch Angehörige/Kinder 40 betreutes Wohnen/Servicewohnen 34 Merhgenerationenwohnen 22 selbstorganisierte Wohngemeinschaft 22 Altenpflegeheim 18 zu Hause durch Personal aus dem Ausland 15 keine davon Pflege im Ausland 13 Vgl. Compass (2010), S. 28 14 Vgl. Altenpflege-Monitor (2010), S. 20 4 3 16 Abbildung 3 veranschaulicht die Ergebnisse einer weiteren Studie, die vom Versicherungskonzern Generali in Auftrag gegeben wurde. In der Generali Altersstudie wurden rund 4.000 Personen im Alter zwischen 65 und 85 Jahren zu ihren Erwartungen, Lebensbedingungen und Herausforderungen befragt. 15 Abbildung 3: Bevorzugte Versorgungsform bei Pflegebedürftigkeit in Prozent Generali 16 Altersstudie 2013 Generali Altersstudie 2013 0 10 Prozent 30 40 20 50 eigene Wohnung mit Pflegedienst 70 59 im Seniorenheim mit eigener Wohnung 32 im Seniorenheim mit eigenem Zimmer 21 bei den Kindern, Enkeln 20 eigene Wohnung im Mehrgenerationenhaus 19 in einer WG mit anderen älteren Menschen bei anderen Verwandten 60 12 1 In allen drei o.g. Studien geben die Befragten an, dass sie als Versorgungsform im Falle einer Pflegebedürftigkeit die eigene Häuslichkeit bevorzugen und dabei die Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst gegenüber den Angehörigen präferieren. Auch die Versorgung in einer Einrichtung des Betreuten Wohnens erfährt einen relativ hohen Zuspruch. Ebenso werden die sogenannten „neueren Wohnformen“, wie Wohngemeinschaften oder Mehrgenerationenhäuser in der Bevölkerung als attraktive Alternativen zur stationären Versorgung wahrgenommen. Freiwillig für das Leben in einem Altenpflegeheim würden sich in der Compass-Studie 2010 nur 8 Prozent, in der Altenpflege-Monitor Studie 2010 18 Prozent und in der Generali Altersstudie 2013 32 Prozent, wenn sie eine eigene Wohnung darin hätten, und 21 Prozent, wenn sie ein eigenes Zimmer hätten, entscheiden. 17 15 Vgl. Generali Altersstudie (2013) 16 Vgl. Generali Altersstudie (2013) 17 Vgl. Compass (2010),S. 28; vgl. Altenpflege-Monitor (2010), S. 20; vgl. Generali Altersstudie (2013) 17 Die bereits zitierte Compass-Studie befragte in einem zweiten Block die Teilnehmer auch zu den wichtigsten Entscheidungskriterien für eine Versorgung zu Hause. Dabei spielten für viele Menschen folgende Faktoren eine wichtige Rolle: ein gutes Verhältnis zu den helfenden Angehörigen, die Nähe zu einem Pflegedienst und die Größe der eigenen Wohnung. 18 Viele Gründe können dafür ausschlaggebend sein, dass der ursprüngliche Wunsch nach einer Versorgung durch Angehörige in der häuslichen Umgebung nicht realisiert werden kann. In der Compass-Studie wurde deshalb auch nach den konkreten Umständen gefragt, die die Befragten dazu veranlassen würden, stationäre Pflegeleistungen in Anspruch zu nehmen. In Abbildung 4 sind die wichtigsten Gründe aufgeführt. Mit Abstand vorne liegt die Befürchtung, dass man als Pflegefall eine zu hohe Belastung für die helfenden Angehörigen darstellen könne gefolgt von der Angst vor einer Demenzerkrankung, die eine Versorgung in der eigenen Häuslichkeit unmöglich machen könnte. Abbildung 4: Die wichtigsten Gründe für einen Umzug ins Heim in Prozent COMPASS-Studie 19 2010 COMPASS-Studie 2010 0 10 20 30 Prozent 40 50 60 70 zu große Belastung für Angehörige 67 wenn ich verwirrt bin 60 Kosten für Heimplatz sind abgedeckt 49 Platz im Heim meiner Wahl ist vorhanden 39 Wohnung kann nicht mehr verlassen werden 34 Angehörige wollen nicht zu Hause pflegen 34 familiäre Konflikte durch Pflegesituation 34 Vereinsamung zu Hause 32 Heimplatz ist billiger als häusliche Pflege 10 unter keinen Umständen ich lebe bereits im Heim 7 4 Hervorzuheben ist, dass es sich auch hierbei bei den Befragten mehrheitlich um Menschen handelt, die noch nicht pflegebedürftig sind. Im Falle der Pflegebedürftigkeit 18 Vgl. Compass (2010), S. 33 19 Vgl. Compass (2010), S. 43 18 80 können die Befragten durchaus anders entscheiden und andere Überlegungen als die hier genannten eine Rolle spielen. 3 Determinanten der Nachfrage nach Pflegeleistungen Um abschätzen zu können, wie hoch die regionale Nachfrage nach ambulanten und (teil-) stationären Pflegedienstleistungen ist und wie sich diese in Zukunft entwickeln wird, müssen zunächst die verschiedenen Hintergründe des Pflegebedarfs untersucht werden. Neben der reinen Anzahl älterer Menschen sind dies vor allem Faktoren, die im Zusammenhang mit dem direkten Umfeld des Pflegebedürftigen und seiner Heimatregion stehen. 3.1 Die Altersstruktur der Bevölkerung Das Risiko, pflegebedürftig zu werden, steigt mit zunehmendem Alter deutlich an. Tabelle 1 liefert einen Überblick über die Anzahl der Pflegebedürftigen nach SGB XI und die Pflegequoten nach Altersklassen in Deutschland. Tabelle 1 zeigt neben der Anzahl aller Pflegebedürftigen in Deutschland auch die Pflegequoten, das heißt ihren prozentualen Anteil an der Bevölkerung der jeweiligen Altersgruppe. Tabelle 1: Leistungsempfänger der Pflegeversicherung und Pflegequoten nach Altersklassen 20 in Deutschland (Dezember 2013) Pflegebedürftige absolut Pflegequote in Prozent* unter 15 Jahre 73.848 0,7 15 bis unter 60 Jahre 283.762 0,6 60 bis unter 65 Jahre 95.262 1,9 65 bis unter 70 Jahre 117.682 3,0 70 bis unter 75 Jahre 233.249 5,0 75 bis unter 80 Jahre 380.906 9,8 80 bis unter 85 Jahre 482.827 21,0 85 bis unter 90 Jahre 538.799 38,2 90 Jahre und mehr 419.871 64,4 Insgesamt 2.626.206 3,3 Altersgruppen * Anteil der Pflegebedürftigen an der Bevölkerung dieser Altersklasse In der Altersgruppe unter 60 Jahren spielt Pflegebedürftigkeit kaum eine Rolle. Erst im höheren Alter steigen die Pflegequoten merklich an. Der Altersdurchschnitt Pflegebedürftiger in Privathaushalten liegt bei 70,2 Jahren, Heimbewohner sind mit 81,8 Jahren im Durchschnitt deutlich älter.21 Tabelle 2 zeigt, dass der 20 Statistisches Bundesamt (2015a), Pflegestatistik 2013 19 Anteil stationär versorgter Pflegebedürftiger an allen Pflegebedürftigen von Altersgruppe zu Altersgruppe ansteigt. Tabelle 2: Leistungsempfänger der Pflegeversicherung nach Versorgungsform in Deutschland 22 (Dezember 2013) Pflegebedürftige Altersgruppen nach Versorgungsform insgesamt absolut in Prozent ambulant stationär ambulant Stationär unter 15 Jahre 73.848 73.473 375 99,49 0,51 15 bis unter 60 Jahre 283.762 248.439 35.323 87,55 12,45 60 bis unter 65 Jahre 95.262 74.296 20.966 77,99 22,01 65 bis unter 70 Jahre 117.682 91.349 26.333 77,62 22,38 70 bis unter 75 Jahre 233.249 176.897 56.352 75,84 24,16 75 bis unter 80 Jahre 380.906 281.800 99.106 73,98 26,02 80 bis unter 85 Jahre 482.827 341.530 141.297 70,74 29,26 85 bis unter 90 Jahre 538.799 345.007 193.792 64,03 35,97 90 Jahre und mehr 419.871 228.984 190.887 54,54 45,46 Insgesamt 2.626.206 1.861.775 764.431 75,75 24,25 In Deutschland wurden zum Jahresende 2013 764.431 Pflegebedürftige in Heimen versorgt, 72,7 Prozent davon waren Frauen. 23 Frauen weisen eine deutlich höhere Heimein- trittswahrscheinlichkeit auf als Männer, was zu einem großen Teil darauf zurückzuführen ist, dass sie eine längere Lebenserwartung haben, im Alter häufiger verwitwet sind und damit seltener auf den Ehepartner als Pflegeperson zurückgreifen können.24 Vergleicht man den Grad der Pflegebedürftigkeit häuslich Versorgter mit dem der vollstationär untergebrachten Pflegebedürftigen wird deutlich, dass Heimbewohner häufiger der Pflegestufe II oder III angehören als Pflegebedürftige in Privathaushalten. Der Pflegestatistik zufolge weisen 63,07 Prozent aller häuslich versorgten Pflegebedürftigen Pflegestufe I auf, 28,68 Prozent haben Pflegestufe II und nur 8,25 Prozent haben mit Pflegestufe III einen ständigen Pflegebedarf (inklusive Härtefälle). 25 Von den stationär Versorgten haben 38,09 Prozent Pflegestufe I, 39,59 Prozent Pflegestufe II und 20,56 Prozent Pflegestufe III.26 Es kann jedoch nicht davon ausgegangen werden, dass sich der steigende Pflegebedarf 1:1 in einem zusätzlichen Bedarf an stationären Pflegebetten niederschlägt. Ob die Ver- 21 Vgl. Infratest Sozialforschung (2003), S. 9; Infratest Sozialforschung (2006), S. 12 22 Statistisches Bundesamt (2015a), Pflegestatistik 2013 23 Ebenda 24 Vgl. Klein (1998), S. 412f.; Voges / Borchert (2008), S. 214-216 25 Statistisches Bundesamt (2015a), Pflegestatistik 2013 26 Ebenda. Bisher ohne Zuordnung zu einer Pflegestufe sind 13.438 Heimbewohner, was 1,76 Prozent entspricht. 20 sorgung Pflegebedürftiger ambulant oder stationär erfolgt, wird wiederum von weiteren Faktoren bestimmt, die unter dem Punkt 3.2 näher erläutert werden. 3.2 Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen In Abschnitt 3.1 wurde bereits erläutert, dass das Risiko, pflegebedürftig zu werden, mit zunehmendem Alter steigt. Die Wahrscheinlichkeit mit der ein Pflegebedürftiger in ein Heim übertritt, wird aber noch von weiteren Faktoren bestimmt. So ist eine Heimübersiedlung umso wahrscheinlicher, je schlechter die gesundheitliche Verfassung des Betroffenen ist. Demenzkranke werden generell seltener von privaten Helfern versorgt und nehmen häufiger professionelle Pflegeleistungen in Anspruch - insbesondere 27 stationäre. Abbildung 5 zeigt, wie sich der Bedarf an stationären Pflegebetten in den verschiedenen Pflegestufen in den letzten Jahren entwickelt hat. Abbildung 5: Entwicklung der Anzahl stationär versorgter Pflegebedürftiger differenziert 28 nach Pflegestufen (1999-2013) 350.000 Anzahl stationär versorgter Pflegebedürftige 300.000 250.000 200.000 150.000 100.000 50.000 0 1999 2001 2003 2005 2007 2009 2011 2013 Jahr Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegstufe III Insbesondere ab dem 80. Lebensjahr werden deutliche Geschlechterdifferenzen sichtbar: Die altersspezifischen Pflegequoten der Frauen liegen hier deutlich über denen der Männer. Unter der altersspezifischen Pflegequote wird der jeweilige Anteil von Pflegebedürftigen an der gesamten Gesellschaft in derselben Altersklasse verstanden. Abbildung 6 zeigt die altersspezifischen Pflegequoten differenziert nach dem Geschlecht. 27 Vgl. Gilberg (2000), S. 246; Meller / Fichter / Schröppel (2000), S. 272 28 Statistisches Bundesamt (2015a), Pflegestatistik 2013 21 Abbildung 6: Pflegequoten in Deutschland nach Geschlecht (Dezember 2013) 29 Pflegequote in Prozent 80 60 40 20 0 unter 15 15 – 60 60 – 65 65 – 70 70 – 75 75 – 80 80 – 85 85 – 90 90 und mehr Alter von ... bis ... männlich weiblich Noch deutlicher werden geschlechtsspezifische Unterschiede, wenn man nicht wie in obiger Darstellung Empfänger aller Pflegeleistungen betrachtet, sondern sich ausschließlich auf die stationär versorgten Pflegebedürftigen konzentriert. Abbildung 7: Pflegebedürftige der Pflegeheime mit vollstationärer Dauerpflege in 30 Deutschland nach Geschlecht (2003 bis 2013) 600.000 500.000 Anzahl 400.000 300.000 200.000 100.000 0 2003 2005 2007 2009 2011 2013 Jahr männlich weiblich Frauen weisen eine deutlich höhere Heimeintrittswahrscheinlichkeit auf als Männer, was zu einem großen Teil darauf zurückzuführen ist, dass sie eine längere Lebenserwartung haben, im Alter häufiger verwitwet sind und damit seltener auf den Ehepartner als Pflegeperson zurückgreifen können. Die Nachfrage nach Pflegeleistungen wird somit 29 Vgl. Statistisches Bundesamt (2015a), Pflegestatistik 2013 30 Ebenda 22 nicht nur von der altersspezifischen, sondern vor allem auch der geschlechtsspezifischen Zusammensetzung der Bevölkerung bestimmt. Für die späteren Schätzungen der zukünftigen Nachfrage nach stationären Leistungen wird der Frauenanteil unter den Hochbetagten von nicht zu unterschätzender Bedeutung sein: Da sich die durchschnittliche Lebenserwartung von Frauen und Männern angleicht, werden immer mehr Paare gemeinsam altern können und der Anteil alleinstehender, verwitweter Frauen zurückgehen. Dieser sich kontinuierlich verstärkende Effekt hat einen deutlich bremsenden Effekt auf die Nachfrage nach stationären Pflegeleistungen. 3.3 Ökonomische Determinanten Die Pflegekassen sind verpflichtet, Kosten bis zu gesetzlich vorgesehenen Maximalbeträgen für einzelne Versorgungsformen zu übernehmen. Übersteigen die Kosten der tatsächlich in Anspruch genommenen Pflegeleistungen diese Beträge, muss der darüber hinausgehende Anteil von den Pflegebedürftigen selbst getragen werden. Reicht das Einkommen und Vermögen des Pflegebedürftigen dazu nicht aus, kann Hilfe zur Pflege bzw. laufende Hilfe zum Lebensunterhalt im Rahmen der Sozialhilfe beantragt werden. 31 Bestehen für den Zeitraum, in dem Hilfe zur Pflege gewährt wird, Unterhaltsansprüche gegenüber Angehörigen gemäß den §§ 1601ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), gehen diese bis zur Höhe der geleisteten Aufwendungen auf den Träger der Sozialhilfe über. 32 Direkte Angehörige – Kinder oder Ehepartner – sind dabei generell unterhaltsverpflichtet, sofern die finanziellen Belastungen für sie keine unbillige Härte darstellen würde. Hilfe zur Pflege wurde im Jahr 2012 bundesweit rund 439.000 Personen gewährt, 71 Prozent aller untergebracht. 33 Heimversorgung Leistungsberechtigten waren in einer stationären Einrichtung Es bleibt offen, ob dies darauf zurückzuführen ist, dass die im Gegensatz zur häuslichen Pflege kostenintensiver ist und Heimbewohner daher häufiger auf Leistungen der Sozialhilfe zurückgreifen müssen oder ob sich Sozialhilfeempfänger eher für eine Heimunterbringung entscheiden, weil Kostenaspekte für sie keine Rolle spielen. Ebenso denkbar ist, dass Einkommensstarke einfach deshalb häufiger ambulant versorgt werden, weil sie über die finanziellen Mittel verfügen, eine häusliche Versorgung aufrecht zu erhalten. Welche Rolle finanzielle 31 Vgl. §§ 27-40, 61-66 SGB XII 32 Vgl. § 94 Abs. 1 S. 1 SGB XII 33 Vgl. Statistisches Bundesamt (2015a), Pflegestatistik 2013 23 Aspekte bei der Wahl der Pflegeform spielen, scheint bislang noch nicht abschließend geklärt. 34 Fakt ist, dass je höher das Einkommen des Pflegebedürftigen ist, desto größer seine Wahlmöglichkeiten bezüglich der Versorgungsform sind. Die überwiegende Mehrheit in Deutschland möchte im Falle einer Pflegebedürftigkeit in der häuslichen Umgebung versorgt werden. 35 Aber auch die Möglichkeit zu einer Versorgung in der häuslichen Umgebung ist nicht unabhängig vom Einkommen des Pflegebedürftigen. Wohlhabendere können leichter die Kosten für eine (unterstützende) Versorgung durch ambulante Pflegedienste aufbringen als weniger Wohlhabende. Ebenfalls ist zu beobachten, dass Personen, die über Wohneigentum verfügen, seltener in stationäre Einrichtungen übersiedeln und häufiger von informellen Helfern versorgt werden als solche, die zur Miete wohnen. 3.4 36 Informelles Pflegepotential Die Wahl zwischen der Inanspruchnahme ambulanter oder stationärer Pflegeleistungen trifft der Pflegebedürftige häufig nicht alleine. Üblicherweise ist die Wahl der Pflegeform das Ergebnis eines Entscheidungsprozesses, an dem sowohl der Betroffene als auch das unmittelbare private Umfeld beteiligt ist. In manchen Fällen entscheiden sogar allein die Angehörigen darüber, welche Versorgungsform gewählt wird – beispielsweise dann, wenn der Betroffene auf Grund einer geistigen Behinderung oder einer Demenzerkrankung nicht bzw. nicht mehr in der Lage ist, an der Entscheidung mitzuwirken. Um diese Beteiligung des privaten Umfeldes an der Pflegeentscheidung adäquat abzubilden, wird im vorliegenden Gutachten besonderer Wert auf die Berücksichtigung des sozioökonomischen Status des privaten Umfeldes von potentiell Pflegebedürftigen gelegt. Ob die Versorgung eines Pflegebedürftigen in häuslicher Umgebung möglich ist oder nicht, hängt unter anderem davon ab, ob es in seinem sozialen Umfeld Personen gibt, die die Pflege übernehmen können und zur Übernahme bereit sind. In Frage kommen in erster Linie Verwandte, aber auch Nachbarn, Freunde oder Bekannte – nachfolgend zusammenfassend als informelles Pflegepotential bezeichnet. 37 Am häufigsten wird die pflegerische Versorgung in der häuslichen Umgebung durch Familienangehörige sichergestellt. Laut einer Erhebung von Infratest aus dem Jahr 2010 34 Vgl. Rothgang et al. (2008), S. 45 35 Vgl. Dittmann (2008), S. 2 36 Vgl. Gilberg (2000), S. 249; Börsch-Supan / Spieß (1995), S, 19, 23 37 Vgl. Blinkert / Klie (2008), S. 239f, 242; Mager (2002), S. 98f. 24 werden rund 93 Prozent aller Pflegebedürftigen in Privathaushalten regelmäßig von engen Familienmitgliedern versorgt. Auffällig ist, dass der Anteil der Pflegebedürftigen, die keinen privaten Helfer haben, von 4 Prozent im Jahr 1998 auf 7 Prozent im Jahr 2010 gestiegen ist, was mit dem höheren Anteil der Alleinlebenden korreliert. In den häuslichen Pflegearrangements werden die meisten Pflegebedürftigen durch nur eine private Pflegeperson gepflegt (30 Prozent, +4% gegenüber 1998), während weniger zwei, drei sowie vier und mehr Pflegepersonen sich beteiligen als im Jahr 1998. Während für den einzelnen Pflegebedürftigen jedoch weniger private Pflegepersonen bereitstehen, erhöhte sich im gleichen Zeitraum die absolute Anzahl der privaten Helfer. 38 Tabelle 3 liefert einen Überblick darüber, welche Personen am häufigsten als Hauptpflegepersonen in Erscheinung treten. Unter Hauptpflegepersonen werden dabei Privatpersonen verstanden, die stärker als andere in die Pflege des Betroffenen eingebunden sind, somit die Hauptverantwortung für die Versorgung tragen und daher geeignet sind, die notwendige Kontinuität in der häuslichen Pflege sicherzustellen. 39 Tabelle 3: Verwandtschaftsbeziehung der Hauptpflegeperson zur pflegebedürftigen Person 40 und soziodemografische Merkmale der Hauptpflegeperson 2010 Angaben in Prozent Beziehung zum Pflegebedürftigen (Ehe)-Partnerin 19 (Ehe-)Partner 15 Tochter 26 Sohn 10 Schwiegertochter 8 Schwiegersohn 1 Mutter 10 Vater 1 sonstige Verwandte 4 Nachbar/-innen, Bekannte 6 Geschlecht männlich 28 weiblich 72 Alter unter 20 Jahre - 20-39 Jahre 8 40-54 Jahre 33 55-64 Jahre 26 65-79 Jahre 24 80 Jahre und älter 9 38 Vgl. Infratest Sozialforschung (2011), S. 26 39 Vgl. Schneekloth et al. (1996), S. 131 40 Vgl. Infratest Sozialforschung (2011), S. 27 25 Der Großteil der Hauptpflegepersonen ist weiblich. Bemerkenswert ist der Anstieg bei den Männern. Er stieg um 8 Prozent in 12 Jahren auf 28 Prozent im Jahr 2010. Vermutlich hat zu diesem Effekt die Pflegeversicherung beigetragen, indem professionelle ambulante Pflegedienste als Sachleistung gewährt werden und dadurch sich pflegende Männer leichter und sicherer in die Rolle des Pflegenden einfinden können. In 34 Prozent aller Fälle erfolgt die Betreuung durch den Partner des Betroffenen, in 45 Prozent aller Fälle durch die Kindergeneration (Tochter, Sohn, Schwiegertochter, Schwiegersohn). Der Partner und die Kinder der Pflegebedürftigen stellen demnach die wichtigste Ressource der häuslichen Versorgung dar. Einige werden auch von anderen Verwandten, Nachbarn oder Bekannten betreut, wobei derartige Konstellationen quantitativ gesehen kaum eine Rolle spielen. Allerdings werden vor dem Hintergrund einer immer älter werdenden Gesellschaft mit zunehmenden Versorgungsbedarf derzeit immer wieder nachbarschaftliche und ehrenamtliche Netzwerke als Ressource diskutiert. Der Großteil der Hauptpflegepersonen ist zwischen 40 und 54 Jahre alt, 26 Prozent sind der Altersklasse zwischen 55 und 41 64 Jahren zuzuordnen, 24 Prozent sind zwischen 65 und 79 Jahre. Wer nicht auf ein stabiles privates Unterstützungsnetzwerk zurückgreifen kann, muss mit einer höheren Wahrscheinlichkeit stationär versorgt werden. Wovon die Möglichkeit des privaten Umfeldes zur Pflege abhängt, wird im Folgenden dargestellt. 3.4.1 Familien- und Haushaltsstrukturen Der Großteil der informellen häuslichen Pflege lastet auf den Partnern der Betroffenen und der Kindergeneration. Offensichtlich verfügen demnach Personen, die sich in einer Partnerschaft befinden bzw. Kinder haben, über ein größeres familiäres Hilfepotential als Alleinstehende oder Kinderlose. 60 Prozent aller in stationären Einrichtungen 42 untergebrachten Pflegebedürftigen lebten unmittelbar vor ihrem Heimeintritt alleine , 38 Prozent aller stationär versorgten Pflegebedürftigen geben an, deshalb in eine Pflegeeinrichtung eingezogen zu sein, weil sie über keine oder über zu wenige private Helfer verfügten. 43 Wenig überraschend sind unverheiratete und kinderlose Ältere daher mit einer höheren Wahrscheinlichkeit Bewohner einer stationären Pflegeeinrichtung als Verheiratete oder Pflegebedürftige, die Kinder haben. So zeigt u.a. die Münchener Hochbetagten-Studie, 41 Vgl. Infratest Sozialforschung (2011), S. 27 42 Vgl. Infratest Sozialforschung (2011), S. 123 43 Vgl. Schneekloth / v. Törne (2007), S. 99f. 26 dass die Heimeintrittswahrscheinlichkeit Alleinstehender (ledig, verwitwet, geschieden) im Vergleich zu Verheirateten fast dreimal so hoch ist. 44 Ob auch in Zukunft wie im bisherigen Umfang auf familiäre Unterstützung zurückgegriffen werden kann, erscheint fraglich. Seit den 1960er Jahren sind die Geburtenzahlen deutlich rückläufig. 45 Gleichzeitig werden immer weniger Ehen geschlossen, die aber immer häufiger geschieden werden. 46 Seit Beginn der statistischen Aufzeichnungen Ende der 1950er Jahre zeichnet sich in Deutschland ein weiterer Trend ab: Die durchschnittliche Haushaltsgröße sinkt. Bemerkenswert hierbei ist, dass Einpersonenhaushalte seit mehreren Jahren alle anderen Haushaltsgrößen dominieren, ihr Anteil weiterhin zunimmt und immer mehr ältere Menschen in Einpersonenhaushalten leben. Zweipersonenhaushalte weisen ebenfalls eine positive Entwicklung auf, wohingegen Haushalte mit drei oder mehreren Personen seit geraumer Zeit rückläufig sind. 47 Das Statistische Bundesamt rechnet damit, dass sich dieser Trend auch in der Zukunft fortsetzt. 48 Mehrpersonenhaushalte, in denen Pflegebedürftigkeit in häuslicher Versorgung aufgefangen werden kann, werden somit in Zukunft immer seltener. Es muss damit gerechnet werden, dass professionelle - insbesondere stationäre - Pflegeleistungen schon allein aus diesem Grund immer mehr an Bedeutung gewinnen werden. 3.4.2 Frauenerwerbstätigkeit Die Versorgung eines Pflegebedürftigen ist häufig mit einem erheblichen zeitlichen Aufwand verbunden. Für pflegende Angehörige stellt sich daher die Frage, wie weit Erwerbstätigkeit und Pflege überhaupt miteinander vereinbar sind. Während eine täglich stundenweise Betreuung bei gleichzeitiger Erwerbstätigkeit noch praktizierbar erscheint, ist eine Verfügbarkeit rund um die Uhr bei paralleler Berufsausübung schlichtweg unmöglich. Der Großteil aller Pflegepersonen ist demnach nicht erwerbstätig. 49 Je größer der Pflege- aufwand, desto geringer ist der Anteil erwerbstätiger Pflegepersonen. Während sich der Anteil Erwerbs- und Nichterwerbstätiger an den Pflegepersonen bei Patienten mit geringem Pflegebedarf kaum unterscheidet, sinkt bei täglichem Pflegebedarf der Anteil 44 Vgl. Meller / Fichter / Schröppel (2000), S. 272 45 Vgl. Statistisches Bundesamt (2009a), S. 29 46 Vgl. Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (2008), S. 40f. 47 Vgl. zur Entwicklung der Haushaltsgröße in Deutschland: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (2007), S. 26-28 48 Vgl. Statistische Ämter des Bundes und der Länder (2007), S. 28f. 49 Vgl. hierzu auch: Mager / Eisen (2002), S. 19 oder Schneekloth (2005), S. 79 27 berufstätiger Pflegepersonen auf 31,7 Prozent. Liegt ein ständiger Pflegebedarf vor, sind lediglich 20,5 Prozent der Betreuenden berufstätig. Für Vollzeitbeschäftigte ist ab dem Übergang von mehrfach wöchentlichem zu täglichem Pflegebedarf die Belastungsgrenze erreicht: Der Anteil Vollzeit erwerbstätiger Pflegepersonen sinkt von 30,7 Prozent auf 10,4 Prozent. Je umfangreicher der notwendige Pflegebedarf ist, desto größer ist auch der Anteil jener, die ihre Erwerbstätigkeit einschränken bzw. aufgeben müssen. 50 Tabelle 4 liefert einen Überblick über den Umfang der Erwerbsbeteiligung von Pflegepersonen im erwerbsfähigen Alter, die ältere hilfe- oder pflegebedürftige Menschen versorgen. Tabelle 4: Umfang der Erwerbsbeteiligung von Pflegepersonen im erwerbsfähigen Alter, differenziert nach Pflegebedarf der zu versorgenden Person (in Prozent) Erwerbsstatus der Pflegeperson Hilfebedarf* Mehrfach wöchentlicher Pflegebedarf** Täglicher Pflegebedarf** Ständiger Pflegebedarf** nicht erwerbstätig 50,2 52,1 68,3 79,5 geringfügig beschäftigt (unter 15 Stunden pro Woche)/ Teilzeit (15 bis unter 35 Stunden pro Woche) erwerbstätig 16,2 17,2 21,3 11,6 Vollzeit erwerbstätig 33,5 30,7 10,4 8,9 insgesamt 100 100 100 100 *ausschließliche Unterstützung bei hauswirtschaftlichen oder sozialkommunikativen Tätigkeiten (Vgl. Schneekloth et al. (1996), S. 17) **Vgl. zur Abgrenzung: Schneekloth et al. (1996), S. 5 Eigene Bearbeitung nach Dallinger (1997), S. 120 Nach wie vor wird die häusliche Versorgung Pflege- und Hilfebedürftiger vorrangig durch nicht erwerbstätige Frauen erbracht. Gerade aber die Erwerbsbeteiligung der Frauen nimmt seit geraumer Zeit trotz längerer Ausbildungszeiten zu. 51 Während die Frauen- 52 erwerbsquote in Deutschland 1972 noch bei 48 Prozent lag , ist sie bis zum Jahr 2013 auf 53 72 Prozent gestiegen und liegt somit nur noch 9,5 Prozent unter der der Männer . 54 Gründe für eine Trendwende sind nicht ersichtlich. Anhaltspunkte dafür, dass die Pflegebereitschaft der Männer zunimmt und so die sinkende Pflegebereitschaft der 55 Frauen ausgeglichen werden könnte, sind nicht erkennbar. 50 Vgl. Dallinger (1997), S. 142f.; Schneekloth (2005), S. 79; Mager / Eisen (2002), S. 19 51 Vgl. Statistisches Bundesamt (2004) 52 Vgl. Peuckert (2008), S. 231 und Statistisches Bundesamt (2008a), S. 26 53 Vgl. Eurostat Online-Datenbank (2013) 54 Vgl. Häcker / Raffelhüschen (2007), S. 396f. 55 Vgl. Rothgang (2001), S. 32f. 28 Auch von dieser Seite ist daher mit einem weiteren Rückgang des informellen Pflegepotentials und einer weiteren Verschiebung in Richtung des formellen Pflegesektors zu rechnen. 3.4.3 Pflegebereitschaft Nicht jeder Angehörige, der die häusliche Versorgung eines Pflegebedürftigen übernehmen könnte, ist dazu auch bereit. Bei der Entscheidung für oder gegen eine Pflegeübernahme spielen bei einem Großteil der potentiellen privaten Pflegepersonen Kosten56 erwägungen eine noch wichtigere Rolle als moralische Aspekte. Relevant sind hier nicht nur die direkten finanziellen Belastungen, die unmittelbar aus der Pflege entstehen, wie beispielsweise die Vergütung ambulanter Pflegedienste oder die Kosten einer Heimunterbringung, wenn diese nicht vollständig durch den Pflegepatienten getragen werden können. Die Versorgung eines Pflegebedürftigen führt darüber hinaus häufig zu Opportunitätskosten in Form entgangenen Einkommens, vor allem dann, wenn eine berufliche Tätigkeit eingeschränkt oder gar aufgegeben werden muss. Je höher das Einkommen, desto höher sind in diesem Fall auch die drohenden Einkommenseinbußen. Zusätzlich können nichtmonetäre Opportunitätskosten durch entgangene Freizeitfreuden, die Aufgabe sozialer Kontakte oder die Vernachlässigung der eigenen Familie entstehen. Familienangehörige in gehobenen sozialen Schichten haben aufgrund ihres höheren Einkommens weniger Probleme, einen Heimaufenthalt oder professionelle Pflegeleistungen zu finanzieren, falls eigene Mittel des Pflegebedürftigen und die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen. Menschen mit einem relativ hohen Einkommen vertrauen daher eher auf professionelle Pflegeleistungen und entscheiden sich für eine Heim57 unterbringung. Für Angehörige aus schwächeren Einkommensgruppen wiegen die selbst zu tragenden Kosten einer Heimunterbringung relativ schwer. Gleichzeitig ist aber die Pflegeübernahme in Eigenleistung wegen der geringeren Opportunitätskosten vergleichsweise günstig. Dies gilt umso mehr, als die eigene Pflegeleistung auch durch Geldleistungen der Pflegeversicherung honoriert wird. 58 Sinkt das verfügbare Einkommen jedoch unter einen bestimmten Schwellenwert, wird die stationäre Pflege finanziell wieder attraktiver, da dann die Kosten für die Heimpflege zumindest teilweise von der Solidargemeinschaft übernommen werden. Sind etwa sowohl 56 Vgl. Blaumeiser / Blinkert / Klie (2001), S. 414; Blinkert / Klie (2004a), S. 96-100 57 Vgl. Blaumeiser / Blinkert / Klie (2001), S. 412-414; Blinkert / Klie (2000), S. 241 58 Vgl. Blinkert / Klie (2000), S. 243 29 der Pflegebedürftige als auch seine Angehörigen so einkommensschwach, dass sie zum Bezug von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II berechtigt sind, werden die gesamten Kosten der Heimunterbringung durch die Solidargemeinschaft getragen. Es liegt auf der Hand, dass dies nicht ohne Auswirkungen auf die Entscheidung über die Pflegeform sein kann. Über alle Gesellschaftsgruppen hinweg ist die Bereitschaft zum Selberpflegen in 59 ländlichen Regionen stärker ausgeprägt als in urbanen Gegenden. Dies mag auch darauf zurückzuführen sein, dass Mehrgenerationenhaushalte auf dem Land weiter verbreitet sind als in Städten 60 und das Leben im generationenübergreifenden Familienverbund zu einem stärkeren Zusammenhalt und einer erhöhten Bereitschaft zur Pflegeübernahme führt. 3.4.4 Demographische Entwicklung des informellen Pflegepotentials Aufgrund der demographischen Verschiebungen werden in Zukunft auf einen Pflegebedürftigen weniger potentielle Pflegepersonen entfallen als heute. Zum einen liegt dies an der steigenden Zahl Pflegebedürftiger, die von 2,5 Millionen im Jahr 2011 auf 3,37 Millionen im Jahr 2030 steigen wird. 61 Zum anderen liegt es an der sinkenden Zahl von Menschen im potentiell pflegefähigen Alter, da der Anteil von Menschen im Alter zwischen 20 und 67 Jahren im selben Zeitraum von 63 Prozent der Bevölkerung auf 58 Prozent zurückgehen wird. der im Jahr Pflegepersonen 2007 im auf Jahr 62 Zusammen genommen führt das dazu, dass es anstelle einen 2030 Pflegebedürftigen nur noch 13 entfallenden potentielle 23 potentiellen Pflegepersonen pro Pflegebedürftigen geben wird. 3.5 Die Zusammenfassung der Einflussfaktoren der Pflegeleistungsnachfrage Wahrscheinlichkeit der Pflegebedürftigkeit steigt mit zunehmendem Alter exponentiell an. Hochbetagte Frauen sind dabei deutlich häufiger Empfänger von Pflegeleistungen als Männer, was vermutlich schlicht an ihrer längeren Lebenserwartung liegt. Die gegenwärtig zu beobachtenden Veränderungen in den Familien- und Haushaltsstrukturen werden sich vermutlich auch in Zukunft fortsetzen. Zudem ist 59 Vgl. Blinkert / Klie (2004a), S. 121-125 60 Vgl. Peuckert (2008), S. 301 61 Vgl. Statistische Ämter des Bundes und der Länder (2010), S. 29 62 Bevölkerungsstand zum 31.12.2007 laut Statistischem Bundesamt, voraussichtlicher Bevölkerungsstand zum 31.12.2030 laut der 12. Koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes (Variante 1-W1 Untergrenze der mittleren Bevölkerung) 30 wahrscheinlich, dass auch die Frauenerwerbstätigkeit weiter ansteigen wird. Es wird deutlich, dass künftig nicht nur mit einem geringeren Potential informeller Pflegepersonen in Relation zu den Pflegebedürftigen zu rechnen ist, sondern dass auch die potentiellen Pflegepersonen nicht mehr im selben Ausmaß wie heute Bereitschaft zur Pflege zeigen werden. Wenn sich künftige Generationen nicht mehr im bisherigen Umfang an der Versorgung pflegebedürftiger Angehöriger beteiligen werden, muss mit einer deutlich ansteigenden Nachfrage nach professionellen Pflegeleistungen - ambulanter und stationärer Art - gerechnet werden. 31 4 Die Entwicklung des Pflegebedarfs im demographischen Wandel Für die Veränderung der Nachfrage nach Pflegeleistungen in der Zukunft ist vor allem der demographische Wandel von Bedeutung. Ausgelöst und bestimmt wird der demographische Wandel durch Veränderungen in Fertilität, Mortalität und Migration einer Gesellschaft. 4.1 Fertilität – der Einfluss des Geburtenrückgangs Die Geburtenentwicklung ist abhängig von der Anzahl der Frauen im gebärfähigen Alter, das üblicherweise in der Altersklasse von 15 bis 45 Jahren angesetzt wird, und von der Anzahl der Kinder, die jede Frau zur Welt bringt. Für die Anzahl der Pflegebedürftigen in der nahen Zukunft ist die Geburtenentwicklung jedoch nur von untergeordneter Bedeutung. Wie bereits dargestellt, spielt Pflegebedürftigkeit in den Altersklassen unter 60 Jahren kaum eine Rolle. So sind Personen, die 2010 oder später geboren werden im Jahr 2050 höchstens 40 Jahre alt. Stellt man auf eine Prognose der Pflegefälle bis Mitte des Jahrhunderts ab, werden sich durch die Geburtenentwicklung kaum spürbare Effekte ergeben, da die meisten der künftigen Pflegepatienten bereits heute schon geboren sind. Entscheidender ist vielmehr, dass sich weiterhin rückläufige Geburtenzahlen negativ auf die Anzahl potentieller privater Helfer auswirken und somit zu einer verstärkten Inanspruchnahme professioneller ambulanter und stationärer Pflegeleistungen führen werden. 4.2 Mortalität – der Einfluss einer steigenden Lebenserwartung Seit Veröffentlichung der Sterbetafel des Jahres 1871 zeichnet sich ein langfristiger Trend ab: die durchschnittliche Lebenserwartung steigt. Die Differenz in der Lebenserwartung der Geschlechter scheint dabei geringer zu werden. Relevant für die zu erwartende Entwicklung der Pflegefallzahlen ist, in welchen Altersstufen es zu Mortalitätsreduktionen kommt. Sinkt die Sterblichkeit in den höheren Altersstufen ohne eine Veränderung bei den jüngeren Altersklassen, ergibt sich ein eindeutiger Alterungseffekt. Theoretisch könnte eine steigende durchschnittliche Lebenserwartung aber auch alleine durch eine Verringerung der Sterblichkeit in den jüngeren Altersgruppen verursacht werden. Anders als bis zur Mitte des letzten Jahrhunderts ist die Sterblichkeit in den ersten 35 Lebensjahren heute dank des medizinischen Fortschritts und der Ab32 wesenheit von Kriegshandlungen jedoch so gering, dass hier kaum noch mit weiteren 63 Reduktionen zu rechnen ist. Künftig wird - wie bereits in den letzten 30 Jahren auch - vor allem das Absinken der Sterblichkeit in den höheren Altersgruppen den Anstieg der Lebenserwartung beeinflussen. 64 Auf regionaler Ebene zeigen sich deutliche Unterschiede in der Lebenserwartung. Verschiedene Studien haben darauf hingewiesen, dass nicht nur der Gesundheitszustand einkommensabhängig ist, sondern in der Folge auch die Lebenserwartung. 65 Wirtschaftlich stärkere Regionen weisen eine tendenziell höhere Lebenserwartung auf. Auch gleichen sich mit steigendem Wohlstand die Unterschiede in der Lebenserwartung von Männern und Frauen an. 4.3 Migration – der Einfluss der Zuwanderung Für die Bevölkerungsentwicklung sind sowohl die Wanderungsbewegungen innerhalb Deutschlands (Binnenwanderung), als auch die Außenwanderung relevant. Wie sich die Bevölkerungsstärke migrationsbedingt verändert, wird durch den Wanderungssaldo, die Differenz zwischen Zu- und Fortzügen, bestimmt. Inwiefern sich dabei auch Veränderungen in der altersspezifischen Zusammensetzung der Bevölkerung ergeben, ist abhängig von Alter und Geschlecht der Zu- und Auswanderer. Je stärker sich die Altersstruktur der per Saldo Zugewanderten von der der heimischen Bevölkerung unterscheidet, desto stärker wird sich der Bedarf an Pflegeleistungen verändern. Die Auswirkungen der in diesem Jahr erfolgten Zuwanderung von Flüchtlingen kann wissenschaftlich seriös noch nicht abgeschätzt werden, da zum jetzigen Zeitpunkt noch völlig unklar ist, wie viele Zuwanderer wie lange bleiben. Zwischen 1955 und dem Anwerbestopp 1973 reisten rund 14 Millionen Gastarbeiter mit Familienangehörigen in die Bundesrepublik ein, ca. 12 Millionen reisten wieder aus. 66 Einiges spricht für die Vermutung, dass Pflegebedürftige der Gastarbeitergeneration deutlich häufiger von Angehörigen gepflegt werden als dies bei Pflegebedürftigen ohne Migrationshintergrund der Fall ist. Tabelle 5 zeigt die Wanderungssalden aller nordrhein-westfälischen Kreise und kreisfreien Städte. 63 Die Sterbenswahrscheinlichkeit lag für Männer und Frauen dieser Altersjahre im Zeitraum zwischen 2007 und 2009 in Deutschland jeweils unter 0,1 Prozent (Vgl. Statistisches Bundesamt, Sterbetafel 2007/2009). 64 Vgl. Statistisches Bundesamt (2015c), S. 22f 65 Vgl. bspw. Klein / Unger (2001), S. 106f.; Helmert (2003), S. 71f.; Heinzel-Gutenbrunner (2001), S. 41 oder Borchert (2008), S. 103 66 Wehler (2008), S. 41 33 Tabelle 5: Wanderungssaldo in den kreisfreien Städten und Kreisen Nordrhein-Westfalens 67 (2013) 67 Kreisfreie Stadt/Kreis Wanderungssaldo 2013 Reg.-Bez. Düsseldorf 25174 Düsseldorf (Krfr. St.) 4431 Duisburg (Krfr. St.) 2081 Essen (Krfr. St.) 5465 Krefeld (Krfr. St.) 965 Mönchengladbach (Krfr. St.) 1364 Mülheim an der Ruhr (Krfr. St.) 974 Oberhausen (Krfr. St.) 268 Remscheid (Krfr. St.) 0 Solingen (Krfr. St.) 1095 Wuppertal (Krfr. St.) 1819 Kleve (Kreis) 1592 Mettmann (Kreis) 1293 Rhein-Kreis Neuss 2369 Viersen (Kreis) 712 Wesel (Kreis) 746 Reg.-Bez. Köln 22553 Bonn (Krfr. St.) 1148 Köln (Krfr. St.) 8479 Leverkusen (Krfr. St.) 1210 Städteregion Aachen (einschl. Stadt) 3232 Düren (Kreis) 708 Rhein-Erft-Kreis 2433 Euskirchen (Kreis) 542 Heinsberg (Kreis) 1103 Oberbergischer Kreis -15 Rheinisch-Bergischer Kreis 1100 Rhein-Sieg-Kreis 2613 Reg.-Bez. Münster 7549 Bottrop (Krfr. St.) 181 Gelsenkirchen (Krfr. St.) 1420 Münster (Krfr. St.) 2678 Borken (Kreis) 695 Coesfeld (Kreis) 436 Recklinghausen (Kreis) 1052 Steinfurt (Kreis) 649 Warendorf (Kreis) 438 Reg.-Bez. Detmold 3314 Bielefeld (Krfr. St.) 1063 Gütersloh (Kreis) 1057 Herford (Kreis) 674 Höxter (Kreis) -247 Lippe (Kreis) -113 Minden-Lübbecke (Kreis) 462 Paderborn (Kreis) 418 Reg.-Bez. Arnsberg 5974 Bochum, (Krfr. St.) 943 Dortmund, (Krfr. St.) 5093 Vgl. Statistisches Bundesamt (2015b), Wanderungsstatistik 2013 34 Kreisfreie Stadt/Kreis Wanderungssaldo 2013 Hagen, (Krfr. St.) 587 Hamm (Krfr. St.) 52 Herne (Krfr. St.) 783 Ennepe-Ruhr-Kreis 394 Hochsauerlandkreis -604 Märkischer Kreis -2072 Olpe (Kreis) -199 Siegen-Wittgenstein (Kreis) 285 Soest (Kreis) 211 Unna (Kreis) 501 Im Jahr 2013 war der Wanderungssaldo Nordrhein-Westfalens positiv: netto sind 64.564 in das Land zugezogen. Die Entwicklung in den einzelnen Regierungsbezirken verläuft jedoch sehr unterschiedlich. In den fünf Regierungsbezirken sind die Wanderungssalden durchweg positiv, wobei der Regierungsbezirk Düsseldorf mit 25.174 Zuwanderungen die stärkste Zuwanderung verzeichnet. Die höchste Nettoabwanderung gibt es im Märkischen Kreis, mit 2.072 Abwanderungen in 2013. 4.4 Der demographische Wandel im Gravitationsfeld von Fertilität, Mortalität und Migration Welche Effekte im Zusammenspiel der Veränderungen von Fertilität, Mortalität und Migration zu erwarten sind, zeigen die Ergebnisse der aktuellen Regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnung des statistischen Landesamtes, Information und Technik Nordrhein-Westfalen. Abbildung 8 auf der folgenden Seite zeigt die prozentuale Veränderung der Bevölkerungszahl in den Kreisen und kreisfreien Städten NordrheinWestfalens bis 2030. 35 Abbildung 8: Prozentuale Veränderung der Bevölkerungszahl in den Kreisen und kreisfreien 68 Städten Nordrhein-Westfalens (2011-2030) Die Einwohnerzahl in Nordrhein-Westfalen wird sich in 20 Jahren von 17.845.200 am 1. Januar 2011 um 3,7 Prozent auf etwa 17.190.300 im Jahr 2030 verringern. Es ergeben sich jedoch deutliche regionale Unterschiede. Während für die Ballungsräume Köln, Düsseldorf Bonn und Münster ein Bevölkerungszuwachs erwartet wird, muss vor allem in den Regierungsbezirken Arnsberg und Detmold mit einem Bevölkerungsrückgang gerechnet werden. Die regionale Entwicklung verläuft demnach sehr unterschiedlich. Einerseits sind die Geburtenziffern in ländlichen Regionen höher als in Städten. Andererseits profitieren Städte mehr von Zuwanderungen, während ländliche Gegenden häufiger von Abwanderungen betroffen sind. Insbesondere jüngere Menschen wandern häufig in Zentren 68 Vgl. IT.NRW (2012), S. 18 36 oder stadtnahe Regionen ab, weshalb Regionen, die einen Bevölkerungsrückgang aufweisen, im Durchschnitt häufig auch älter sind, als wachsende Regionen. Im Fall Nordrhein-Westfalen kommt hinzu, dass das bisher stark industriell geprägte Ruhrgebiet seit einigen Jahren einen grundlegenden Strukturwandel durchmacht, der eine Abwanderung der jungen Erwerbstätigen mit sich bringt, während die Älteren zumeist zurückbleiben. Abbildung 9: Zusammensetzung der Bevölkerung nach Altersjahren in Nordrhein-Westfalen 69 im Jahr 2011 und 2030, in % 5,3 7,8 15 19,1 80 und älter 65 – 80 40 – 65 36,5 33,2 25 – 40 19 – 25 16 – 19 10 – 16 6 – 10 17,7 18,2 7,3 3–6 unter 3 3,4 6,2 3,6 2,6 2,5 5,6 2,6 5,2 3,4 2,5 2,4 2011 2030 Die Bevölkerungspyramide in Abbildung 10 zeigt den Altersaufbau der nordrheinwestfälischen Bevölkerung am 1. Januar 2011 und 2030. In diesen zwanzig Jahren wird sich den Ergebnissen der Bevölkerungsvorausberechnung zufolge ein deutlicher Anstieg der Personen in den höheren Altersklassen ergeben, während die jüngeren Altersgruppen schwächer besetzt sein werden. Wie eingangs erwähnt, spielt Pflegebedürftigkeit vor allem in den Altersjahren ab 75 Jahren eine bedeutende Rolle, weshalb die demographische Entwicklung zu einem deutlichen Anstieg der Pflegefallzahlen führen wird. Die folgende Abbildung zeigt, dass sich dieser Trend bis 2050 fortsetzen wird. 69 Vgl. IT.NRW (2012) 37 Abbildung 10: Altersaufbau der nordrhein-westfälischen Bevölkerung am 1.1.2011 und 70 2050 70 Vgl. IT.NRW (2012), S. 10 38 5 Kompressions- vs. Medikalisierungshypothese Das Risiko, pflegebedürftig zu werden steigt zwar mit zunehmendem Alter für jeden einzelnen an, jedoch kann die erhöhte Lebenserwartung auch zu einer Verschiebung des altersbedingten Pflegerisikos führen. Nach wie vor herrscht in Fachkreisen Unsicherheit bezüglich der Entwicklung des Gesundheitszustands der älteren Generation. Wenn die Lebenserwartung weiterhin steigt, wie gestalten sich dann diese „gewonnenen“ Jahre? Werden sie in Gesundheit oder Krankheit verbracht und welche Auswirkungen ergeben sich auf die altersspezifischen Pflegequoten? In der Literatur werden zwei Hypothesen zur Entwicklung des Gesundheitszustands bei zunehmender Lebenserwartung unterschieden. Einerseits die Kompressionshypothese, die besagt, dass die durch die gestiegene Lebenserwartung „gewonnenen“ Jahre in Gesundheit verbracht werden. 71 Andererseits die Medikalisierungshypothese, nach welcher die „gewonnenen“ Jahre vornehmlich in Krankheit verbracht werden. 72 Die Wirkungsweise der beiden Hypothesen wird in Abbildung 11 grafisch verdeutlicht. Abbildung 11: Wirkungsweise der Medikalisierungs- und der Kompressionshypothese Eigene Darstellung in Anlehnung an: Fries (2000), S. 1586 71 Vgl. Fries (1980) 72 Vgl. Verbrugge (1984) 39 Die erste Grafik in dieser Abbildung zeigt - stark vereinfacht - die Ausgangssituation bei der gegenwärtigen mittleren Lebenserwartung LE. Ab einem gewissen Lebensalter treten erstmals funktionelle Beeinträchtigungen und das Risiko der Pflegebedürftigkeit nimmt zu. Die Wahrscheinlichkeit, ein Pflegefall zu werden, steigt mit zunehmendem Alter deutlich an. In Abhängigkeit von der Hypothese ist mit unterschiedlichen Wirkungen der steigenden Lebenserwartung zu rechnen. 5.1 Medikalisierungshypothese Die Medikalisierungshypothese unterstellt, dass der medizinische Fortschritt zu einer ansteigenden Lebenserwartung führt, da akute Erkrankungen besser therapiert werden können. 73 Die Sterblichkeit krankheitsanfälliger Menschen sinkt, wodurch allerdings alters- bedingte und chronische Krankheiten verstärkt auftreten. 74 Die Lebenserwartung steigt zwar an, der Zeitpunkt, zu dem altersbedingte Einschränkungen erstmals auftreten, bleibt jedoch unverändert. 75 Die zweite Grafik in Abbildung 11 verdeutlicht dies. Die Gerade setzt sich im Vergleich zur ersten Grafik bis zum Erreichen der erhöhten Lebenserwartung fort. Die Pflegebedürftigkeit tritt trotz der gestiegenen Lebenserwartung zum selben Zeitpunkt ein und die Pflegequoten bleiben konstant. Auf Basis der Medikalisierungshypothese weist ein 80Jähriger heute dieselbe Wahrscheinlichkeit auf, ein Pflegefall zu werden wie ein 80Jähriger in zehn Jahren. 5.2 Kompressionshypothese Nach der Kompressionshypothese führt der medizinische Fortschritt nicht nur zu einer ansteigenden Lebenserwartung. Auch der Zeitpunkt des erstmaligen Auftretens beeinträchtigender Beschwerden verschiebt sich in eine spätere Lebensphase. 76 Die durch die ansteigende Lebenserwartung „gewonnenen“ Jahre werden somit vornehmlich in Gesundheit verbracht: die Pflegebedürftigkeit tritt zu einem späteren Zeitpunkt im Leben ein. Die beeinträchtigungsfreie Zeitspanne verlängert sich absolut und im Verhältnis zur gesamten Lebensdauer. 77 73 Vgl. Fetzer (2005), S. 8f.; Rothgang (2005), S. 122 74 Vgl. Fetzer (2005), S. 8f.; Rothgang (2005), S. 122 75 Vgl. Niehaus (2006), S. 16; Rothgang (2005), S. 122 76 Vgl. Fries (2000), S. 1586; Niehaus (2006), S. 15f.; Rothgang (2005), S. 122 77 Vgl. Fries (2000), S. 1586; Niehaus (2006), S. 15f.; Rothgang (2005), S. 122 40 Dies verdeutlicht die dritte Grafik in Abbildung 11. Im Vergleich zur Ausgangssituation verschiebt sich die Gerade auf horizontaler Ebene parallel um x Jahre nach rechts. Folgt man der Kompressionshypothese, müsste man davon ausgehen, dass das Pflegebedürftigkeitsrisiko eines 80-Jährigen in zehn Jahren dem Pflegebedürftigkeitsrisiko eines heute (80-x)-Jährigen entspricht. 5.3 Empirische Befunde zur Geltung von Medikalisierungs- oder Kompressionshypothese Welche Hypothese am ehesten zutrifft, konnte bislang nicht abschließend geklärt werden. Zahlreiche Studien setzen sich mit diesem Thema auseinander und liefern dabei differierende Resultate. So kommt Hof nach einer Analyse von Krankenkassendaten zu dem Ergebnis, dass im stationären Bereich die Medikalisierungshypothese Gültigkeit besitze, während er sich im ambulanten Bereich für die Gültigkeit der Kompressionshypothese ausspricht. 78 Sauvaget et al. untersuchten die Entwicklung der demenzfreien Lebenserwartung und kommen ebenfalls zu einem differenzierten Urteil. Während sich für männliche Demenzpatienten die Gültigkeit der Medikalisierungshypothese bestätige, treffe auf weibliche Patienten eher die Kompressionshypothese zu. 79 Dinkel setzte sich unter Rückgriff auf Daten des Mikrozensus mit der kohortenbezogenen Entwicklung der Healthy Life Expectancy (HLE) auseinander. Die Ergebnisse zeigen, dass später Geborene nicht nur eine längere Lebenserwartung aufweisen als ihre Vorgänger, sondern auch weniger in Krankheit erlebte Jahre. Somit wäre Dinkel zufolge von der Gültigkeit der Kompressionsthese auszugehen. 80 Auch internationale Studien scheinen einen Rückgang der altersspezifischen Pflegequoten im Zeitablauf nahezulegen. 81 Auf Basis bisheriger Forschungsarbeiten kann bislang keine Hypothese als eindeutig widerlegt betrachtet werden. Vieles spricht dafür, dass vermutlich jede Hypothese in einem bestimmten Bereich Gültigkeit beanspruchen kann und somit eine Mischform beider Hypothesen die zukünftige Gesellschaftsentwicklung am besten beschreibt. Dies bedeutet, dass einerseits ein zunehmender Anteil der Bevölkerung erst später pflegebedürftig werden wird, andererseits aber aufgrund der sich stetig verbessernden medizinischen Versorgung die durchschnittliche Dauer der Pflegebedürftigkeit dennoch 78 Vgl. Hof (2001), S. 91f. 79 Vgl. Sauvaget et al. (1999), S. 1116f. 80 Vgl. Dinkel (1999), S. 75-78 81 Vgl. Jacobzone / Cambois / Robine (2000), S. 159-165 41 ansteigen könnte. Eine einfache Extrapolation aus den Daten vergangener Jahrzehnte ist daher sinnwidrig. 42 6 Der Kreis Euskirchen 6.1 Das Kreisgebiet Euskirchen Das Kreisgebiet von Euskirchen hat insgesamt 187.437 Einwohner. Es gliedert sich in die fünf kreisangehörigen Städte Euskirchen, Mechernich, Zülpich, Bad Münstereifel, Schleiden und in die sechs Gemeinden Weilerswist, Kall, Blankenheim, Hellenthal, Nettersheim und Dahlem. 82 Die Nord-Süd-Ausdehnung des Kreises beträgt 47 km, die Ost-West-Ausdehnung 42 km. Abbildung 12: Der Kreis Euskirchen Im Jahr 2013 war die Kreisstadt Euskirchen mit 55.558 Einwohnern die mit Abstand bevölkerungsreichste Region des Kreises. Knapp 30 Prozent der gesamten Kreisbevölkerung lebt dort. Auf Platz zwei und drei folgen die kreisfreien Städte Mechernich (26.763 Einwohner, ca. 14 Prozent) und Zülpich (19.634 Einwohner, ca. 11 Prozent). 82 Vgl. IT.NRW (2015a), Bevölkerungsstand am 31.12.2013 (basierend auf Zensus 2011) 43 Tabelle 6: Bevölkerungsstand nach Gemeinde/kreisfreie Stadt und der Bevölkerungsanteil am 83 Kreisgebiet in Prozent am 31.12.2013 Gemeinde Euskirchen, kreisangehörige Stadt Mechernich, kreisangehörige Stadt Zülpich, kreisangehörige Stadt Bad Münstereifel, kreisangehörige Stadt Weilerswist Schleiden, kreisangehörige Stadt Kall Blankenheim, Ahr Hellenthal Nettersheim Dahlem, bei Kall 6.2 Bevölkerungsstand 55.558 26.763 19.634 17.236 16.131 12.918 11.162 8.414 8.011 7.438 4.172 Anteil am Kreisgebiet in Prozent 29,6 14,3 10,5 9,2 8,6 6,9 6,0 4,5 4,3 4,0 2,2 Zur demographischen Struktur im Kreis Euskirchen Am stärksten wird das Pflegerisiko durch das Alter bestimmt. Dennoch kann nicht in jeder Gemeinde mit demselben Prozentsatz älterer Menschen gerechnet werden. So gibt es einerseits Gegenden, in denen fast ausschließlich Menschen im erwerbsfähigen Alter leben und andere, in denen aus unterschiedlichen Gründen deutlich mehr alte Menschen leben als im Durchschnitt zu erwarten wäre. Die folgende Kartendarstellung und die nachstehende Tabelle zeigen die Anzahl der Menschen im Alter von 75 und mehr Jahren pro Quadratkilometer, die im Kreis Euskirchen leben. 83 Vgl. IT.NRW (2015a), Bevölkerungsstand am 31.12.2013 (basierend auf Zensus 2011), eigene Berechnung 44 Abbildung 13: Anzahl der 75-Jährigen und Älteren pro Quadratkilometer nach Gemeinde 84 Tabelle 7: Anteil der 75-Jährigen und Älteren pro Quadratkilometer nach Gemeinde in 85 Prozent am 31.12.2013 Gemeinde Euskirchen Weilerswist Zülpich Mechernich Kall Bad Münstereifel Schleiden Nettersheim Hellenthal Blankenheim, Ahr Dahlem, bei Kall Anteil der 75-Jährigen und Älteren an der Gesamtbevölkerung 36,69 25,19 18,45 18,08 16,75 13,21 12,55 8,44 6,99 6,61 5,06 Im Allgemeinen kann man feststellen, dass je näher man dem Ballungszentrum RheinRuhr kommt (nordöstlich Kreis Euskirchen), desto höher auch die Anzahl der Personen pro 84 Vgl. IT.NRW (2015a), Bevölkerungsstand am 31.12.2013 (basierend auf Zensus 2011) 85 Ebenda, eigene Berechnung 45 Quadratkilometer ist. Äquivalent zu der allgemeinen Besiedlungsdichte verhält es sich mit der Anzahl der älteren Menschen. Einerseits geben diese Zahlen einen Hinweis auf die Anzahl potentieller Pflegepatienten im Umkreis, andererseits sind sie auch Ausdruck der allgemeinen Einwohnerdichte der Region. In den weiter nördlich und östlich gelegenen Städten und Gemeinden im Kreis (Stadt Euskirchen, Gemeinde Weilerswist, Stadt Zülpich, Stadt Mechernich) ist die Anzahl der 75-Jährigen und Älteren pro Quadratkilometer folglich auch am höchsten. Innerhalb des gesamten Kreises liegen die Stadt Euskirchen mit 36,69 Personen über 74 Jahren pro Quadratkilometer auf den ersten Rang und die Gemeinde Dahlem (am südwestlichen Rand) mit 5,06 Personen auf den letzten Rang. Aufschlussreicher mag daher eine Kartendarstellung sein, die die Einwohnerdichte dadurch ausblendet, dass ausschließlich der Anteil älterer Menschen an der Gesamtbevölkerung betrachtet wird. Tabelle 8: Anteil der 75-Jährigen und Älteren an der Gesamtbevölkerung nach Gemeinde in 86 Prozent am 31.12.2013 Gemeinde Hellenthal Schleiden Blankenheim, Ahr Bad Münstereifel Dahlem, bei Kall Nettersheim Kall Zülpich Mechernich Euskirchen Weilerswist 86 Anteil der 75-Jährigen und Älteren an der Gesamtbevölkerung 12,02 11,82 11,67 11,56 11,55 10,7 9,92 9,49 9,22 9,21 8,93 Vgl. IT.NRW (2015a), Bevölkerungsstand am 31.12.2013 (basierend auf Zensus 2011), eigene Berechnung 46 Abbildung 14: Anteil der 75-Jährigen und Älteren an der Gesamtbevölkerung nach Gemeinde 87 in Prozent Am höchsten lag der Anteil der 75jährigen und älteren an der Gesamtbevölkerung 2013 in der Gemeinde Hellenthal mit 12,02 Prozent, ihre absolute Zahl bei 963 Menschen. Am niedrigsten lag der Anteil in der Gemeinde Weilerswist mit 8,93 Prozent (1.440 Menschen). Die Kreisstadt Euskirchen kommt mit der höchsten absoluten Zahl von 5.118 Menschen zu einem Anteil von 9,21 Prozent aufgrund der generell hohen Bevölkerungsdichte im Vergleich zum Kreis. Wie bereits dargelegt, ist die Nachfrage nach stationären Pflegeplätzen nicht nur abhängig von der Gesamtzahl Pflegebedürftiger, sondern auch vom familiären Umfeld der Betroffenen und dessen Bereitschaft zur Pflege. Alleinstehende Personen ziehen im Pflegefall viel häufiger in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung um als beispielsweise Verheiratete, bei denen der Partner – womöglich mit professioneller Hilfe ambulanter Pflegedienste – die Pflege leisten kann. Die Anzahl an Witwen und Witwern ist daher ein guter Indikator für den gesellschaftlichen Bedarf an Pflegebetten. Abbildung 15 zeigt die Anzahl der verwitweten Personen pro Quadratkilometer auf Ebene der Postleitzahlenbereiche. 87 Vgl. IT.NRW (2015a), Bevölkerungsstand am 31.12.2013 (basierend auf Zensus 2011) 47 Die Kartendarstellung zeigt einen vergleichsweise niedrigen Anteil Verwitweter an der Gesamtbevölkerung über das gesamte Kreisgebiet, die im Falle der Pflegebedürftigkeit nicht mehr durch den Ehepartner versorgt werden können. Einzige Ausnahme bildet der Postleitzahlenbereich 53879 der Stadt Euskirchen mit einem Anteil von 223,52 verwitweten Personen an der Gesamtbevölkerung. Dieser Wert korreliert mit der hohen Bevölkerungsdichte und der hohen absoluten Zahl der 75jährigen und älteren der Stadt Euskirchen. Abbildung 15: Anteil der verwitweten Personen an der Gesamtbevölkerung nach 88 Postleitzahlenbereichen 6.3 Zur jüngeren wirtschaftlichen Entwicklung im Kreis Euskirchen Im Kreis Euskirchen gab es im Jahr 2013 64.127 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. 89 Die Arbeitslosenquote bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen im Kreis Euskirchen lag 88 Vgl. Statistisches Bundesamt, Statistik lokal, Ausgabe 2010 und Acxiom Deutschland 2004, eigene Berechnungen 89 Vgl. Statistisches Bundesamt, Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte (Wohnort) (Anzahl), Stand 30.06.2013 48 im Jahresdurchschnitt 2014 bei 6,1 Prozent und damit unter dem nordrhein-westfälischen 90 Durchschnitt von 8,2 Prozent. Das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte pro Einwohner lag im Kreis Euskirchen in 2012 mit 19.899 Euro unter dem nordrhein91 westfälischen Wert von 20.409 Euro. Die amtliche Statistik weist im selben Jahr für den 92 Kreis Euskirchen ein Bruttoinlandsprodukt von ca. 4,47 Mrd. aus. Dies entspricht 93 0,76 Prozent des BIP von ganz Nordrhein-Westfalen (586,67 Mrd. Euro). 94 Erwerbstätigen im Kreis Euskirchen lag 2012 bei 58.268 Euro. Das BIP je Damit liegt das BIP je 95 Erwerbstätigen unter dem Wert der Landesebene, der 2012 bei 65.964 Euro lag. Die Kartendarstellung in Abbildung 16 und Tabelle 9 geben Auskunft über die Einkommenssituation der privaten Haushalte auf Gemeindeebene. Dargestellt ist die Jahressumme der Einkünfte pro Steuerpflichtigem aus dem Jahr 2010, da aktuellere Zahlen auf Gemeindeebene derzeit noch nicht verfügbar sind. Tabelle 9: Jahressumme der Einkünfte pro Steuerpflichtigem in Euro nach Gemeinden im Jahr 96 2010 Gemeinde Weilerswist Bad Münstereifel Nettersheim Mechernich Zülpich Dahlem, bei Kall Kall Euskirchen Schleiden Hellenthal Blankenheim, Ahr Jahressumme der Einkünfte pro Steuerpflichtigem in Euro 33.347 32.713 32.468 32.293 32.198 31.819 31.736 31.067 29.993 28.700 27.931 90 Vgl. Statistisches Bundesamt, Arbeitsmarktstatistik der Bundesanstalt für Arbeit, Stand 31.12.2014 91 Vgl. Statistisches Bundesamt, Regionalatlas Deutschland, Stand 31.12.2012 92 Vgl. Statistisches Bundesamt, VGR der Länder: Entstehungsrechnung, Stand 31.12.2012 93 Vgl. Statistisches Bundesamt, VGR der Länder: Entstehungsrechnung, Stand 31.12.2012, eigene Berechnung 94 ebenda 95 ebenda 96 Vgl. Statistisches Bundesamt, Lohn- und Einkommenssteuerstatistik 2010, eigene Berechnungen 49 Abbildung 16: Jahressumme der Einkünfte pro Steuerpflichtigem in Euro nach Gemeinden 97 97 Vgl. Statistisches Bundesamt, Lohn- und Einkommenssteuerstatistik, Stand 2010, eigene Berechnungen 50 7 Angebot und Nachfrage vorstationärer und teilstationärer Pflegedienstleistungen im Kreis Damit für unterstützungs- und pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen solange wie möglich ein Verbleib in der vertrauten häuslichen Umgebung möglich ist, müssen ausreichend unterstützende Angebote und Versorgungsformen vorhanden sein. Gleichzeitig muss sichergestellt sein, dass Betroffene und Angehörige auch ausreichend über die vorhandene Dienste und Einrichtungen informiert werden. Damit jeder Ratsuchende frühzeitig die notwendigen Informationen erhält, ist eine enge Kooperation und Verzahnung aller Leistungs- und Beratungsstellen notwendig. Nur wenn Betroffenen und Angehörigen genügend Informationen über ambulante und komplementäre Hilfen zur Verfügung stehen, kann eine Inanspruchnahme stationärer Hilfen möglichst lange vermieden werden. Die Versorgungsebenen lassen sich stufenartig darstellen und reichen von präventiven Angeboten über ambulante Leistungen und Formen Betreuten Wohnens bis hin zu teilstationärer Versorgung. Die letzte Stufe bildet die vollstationäre Versorgung in einer Pflegeeinrichtung. Aufgrund der hervorgehobenen Stellung im Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen ist der vollstationären Versorgung mit Kapitel 8 ab Seite 78 ein eigener Abschnitt gewidmet. Die Basis des Versorgungssystems stellt ein umfassendes Beratungsangebot dar, damit Betroffene und deren Angehörige unter den zahlreichen zur Verfügung stehenden Pflegedienstleistungen die individuell am besten passenden aussuchen können. Beratungsangebote richten sich grundsätzlich an alle Menschen. Interessierte können sich sowohl vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit als auch danach informieren und beraten lassen. Angebote der Begegnung und Geselligkeit i.S. einer vorstationären Unterstützungsform spielen ebenfalls eine Rolle, da sie zu einem längerem Verbleib in der Häuslichkeit beitragen können. Um den speziellen Bedürfnissen von Menschen mit Hilfebedarf in der eigenen Häuslichkeit gerecht zu werden, besteht zum einen die Möglichkeit, die eigene Wohnung durch kleinere bauliche Anpassungsmaßnahmen bedarfsgerechter auszustatten und zuzuschneiden. Darüber hinaus kann aber auch ein Umzug in eine barrierefreie Wohnung oder ins Betreute Wohnen („Wohnen mit Service“, Seniorenwohnanlagen) gefördert werden. Ambulante Pflegedienste unterstützen Menschen mit Hilfe- und Pflegebedarf im häuslichen Umfeld und tragen so zu deren selbstständigen Lebensführung bei. 51 Professionelle Pflegekräfte entlasten dabei pflegende Angehörige durch die Verrichtung von Pflegetätigkeiten (Grundpflege, wie bspw. die Durchführung der Körperpflege, Mobilisation und Nahrungsgabe und Behandlungspflege, wie bspw. Blutzucker messen, Tabletten verabreichen und Verbandswechsel). Auch durch Anleitungen und Kursangebote können Pflegekräfte den Angehörigen fachliche und psychologische Hilfestellung geben. Mitunter werden von den ambulanten Pflegediensten neben der originär pflegerischen Tätigkeit auch ambulante komplementäre Hilfen angeboten, die der Unterstützung bei Verrichtungen im Alltag und im Haushalt dienen. Die komplementären (ambulanten) Leistungen können sowohl von Pflegediensten im Rahmen ihres Leistungsspektrums erbracht werden als auch durch ausschließlich komplementäre Anbieter. Insbesondere gehören dazu hauswirtschaftliche Hilfen (bspw. Reinigungsarbeiten, Wäschedienst, Mahlzeitendienste), Betreuungs- und Begleitdienste und Hausnotrufdienste. Insgesamt gibt es hier eine sehr breite Palette von ergänzenden ambulanten Hilfen. Vor allem die Mahlzeitendienste („Essen auf Rädern“) und Mittagstische richten sich vorrangig an ältere Personen, da Kochen mit körperlichen oder kognitiven Einschränkungen schwerfällt und darüber oftmals soziale Kontakte gepflegt werden können. Die häusliche Pflege kann gut mit teilstationären Angeboten, wie Tagespflege, Nachtpflege oder Kurzzeitpflege kombiniert werden – je nach Bedarfslage. Kann eine Versorgung im eigenen Zuhause dauerhaft nicht mehr sichergestellt werden, weil bspw. die Belastung für die Angehörigen zu groß geworden ist oder die Demenz zu weit fortgeschritten ist, stellt ein Umzug in eine Wohngruppe oder in ein Betreutes Wohnen die Alternative zum Heim dar. Wenn alle vorstationären Unterstützungsformen ausgeschöpft sind, ist die letzte Option bzw. die letzte Stufe eine Unterbringung in einer vollstationären Pflegeeinrichtung. Auseinandersetzung Aber mit nicht dem jedes Heim angebotenen ist gleich. Pflege-, Eine sorgfältige Betreuungs- und Wohnkonzept ist daher empfehlenswert. Abbildung 17 veranschaulicht das gerade beschriebene Versorgungsangebot des Kreises Euskirchen für hilfe- und pflegebedürftige Menschen. 52 Abbildung 17: Versorgungstruktur im Kreis Euskirchen 98 Stationär Teilstationär Ambulante Angebote Hilfe zum Wohnen Information und Beratung 2 Pflegestützpunkte (davon einer kommunal und einer in AOK-Trägerschaft +1 Dependance Barrierefreie Wohnungen ServiceWohnungen 37 ambulante Pflegedienste Begegnungsangebote 9 Einrichtungen der Tagespflege (112 Plätze) 2 Einrichtungen der Kurzzeitpflege (19 Plätze) 32 stationäre Pflegeeinrichtungen (2466 Plätze), davon 28 Einrichtungen mit eingestreuter Kurzzeitpflege (157 Plätze) Seniorenorganisationen 3 ambulant betreute Wohngruppen (Intensivpflege) (18 Plätze) Niederschwellige Dienste Hilfe- und pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörige 7.1 Komplementäre Hilfen 7.1.1 Information und Beratung Um sich über alle zur Verfügung stehenden Hilfen und Angebote ausreichend informieren zu können und beraten zu lassen, sind für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen häufig zentrale Anlaufstellen hilfreich, die den Ratsuchenden weiterhelfen. Häufig müssen Beratungsleistungen kurzfristig angeboten werden, wenn schnelle Hilfe bei einer akut veränderten Lebenssituation gefragt ist. 7.1.1.1 Zentrales Informationsbüro Pflege (Z.I.P.) Der Kreis Euskirchen hat mit dem Z.I.P. eine trägerunabhängige Pflegeberatungsstelle gemäß § 4 des Landespflegegesetz Nordrhein-Westfalens und § 6 des Alten- und Pflegegesetztes Nordrhein-Westfalens geschaffen, dessen Aufgabe es ist, Menschen vor Ort über Ansprüche und Unterstützungsmöglichkeiten bei Pflegebedürftigkeit neutral, umfassend und individuell zu beraten und bei Bedarf die erforderlichen Hilfen zu 98 Vgl. Kreisverwaltung Euskirchen/Z.I.P., Stand 16.11.2015 53 vermitteln. Die Einrichtung besteht seit 1998 und ist der Abteilung Soziales des Kreises Euskirchen zugeordnet. Seit 2010 ist der kommunale Pflegestützpunkt des Kreises Euskirchen im Z.I.P. eingerichtet. 7.1.1.2 99 Pflegestützpunkte Mit § 7a SGB XI wurde seit Januar 2009 ein Rechtsanspruch auf Pflegeberatung eingeführt, der für den hilfe- und pflegebedürftigen Menschen im Bedarfsfall sachkundige Unterstützung sicherstellen soll. Im Juli 2008 trat das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz in Kraft, das u.a. die Einrichtung von Pflegestützpunkten nach § 92c SBG XI zur wohnortnahen Beratung, Versorgung und Betreuung vorsieht. Zu den Aufgaben der Pflegestützpunkte gehören Auskunft und Beratung, Koordinierung aller wohnortnahen Hilfs- und Unterstützungsangebote und Hilfestellung bei der Inanspruchnahme der Leistungen sowie die Vernetzung aufeinander abgestimmter Versorgungs- und Betreuungsangebote. Im Kreis Euskirchen gibt es seit 2010 zwei Pflegestützpunkte mit insgesamt zwei Vollzeitstellen. Beide befinden sich in der Kreisstadt Euskirchen. Träger des einen ist der Kreis Euskirchen (angegliedert an das Zentrale Informationsbüro Pflege), Träger des anderen die AOK Rheinland/Hamburg Regionaldirektion Rhein-Erft-Kreis – Kreis Euskirchen. Zusätzlich gibt es eine Dependance in Schleiden. Eine Beratung findet dort nur nach telefonischer Terminvereinbarung statt, da die angebotenen Beratungstage nicht ausreichend frequentiert wurden. 100 Desweiteren erbringen auch ambulante Pflegedienste, Pflegeeinrichtungen, Kliniken, Rehabilitationsträger, Wohlfahrtsverbände, Kirchengemeinden, Vereine, Selbsthilfe- gruppen und private Anbieter Beratungsleistungen, über deren Beratungskapazität und Auslastung jedoch keine Daten zur Verfügung stehen. In der Rahmenvereinbarung über die Einrichtung von Pflegestützpunkten in NordrheinWestfalen gemäß § 92 c Abs. 8 SGB XI, die am 02.05.2009 in Kraft getreten ist, wurde festgelegt, dass grundsätzlich drei Pflegestützpunkte je Kreis bzw. kreisfreier Stadt eingerichtet werden sollen. Die Evaluation der Pflegestützpunkte in Nordrhein-Westfalen ist bislang unveröffentlicht, so dass vergleichende Aussagen zu quantitativer und qualitativer Beratungsleistungen der Stützpunkte nicht möglich sind. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen kommt im 99 Vgl. Kreisverwaltung Euskirchen/Z.I.P., Stand 16.11.2015 100 Vgl. Kreisverwaltung Euskirchen/Z.I.P., Stand 16.11.2015 54 September 2013 in einer Stellungnahme zu dem Schluss, dass „sich die seit 2009 in 24 Kreisen und kreisfreien Städten aufgebauten Pflegestützpunkte vielerorts nicht bewährt [haben]“. 101 Die Gutachter schließen sich diesem Urteil nicht an. Der deutliche Anstieg der Ratsuchenden in den Pflegestützpunkten seit 2012 deutet eher darauf hin, dass die Beratungsangebote nach anfänglichen Anlaufschwierigkeiten zunehmend bekannter wurden und immer besser genutzt werden. Abbildung 18: Entwicklung der Ratsuchenden im kommunalen Pflegestützpunkt (ohne AOK102 Pflegestützpunkt) 1800 1600 1400 1586 1583 2014 bis 10/2015 1385 1218 1211 2011 2012 1200 1000 800 600 400 200 0 2013 Geht man bei 251 Arbeitstagen 2014 in NRW von 30 Urlaubstagen aus, errechnet sich für die eine vollzeitäquivalente Mitarbeiterstelle der Pflegestützpunkte des Kreises eine Frequentierung von rund 7,2 Ratsuchenden pro Arbeitstag. Die inhaltliche Auswertung der Statistik der Pflegestützpunkte des Kreis Euskirchen zeigt, dass die 1.586 Menschen im Jahr 2014 Anfragen zu verschiedenen Themen gestellt haben. Von insgesamt 2.597 Beratungsanfragen entfielen etwa - 17 Prozent auf Informationen zu Wohnmöglichkeiten (Alten- und Pflegeheime, Altenwohnungen, alternative Wohnformen, Behinderteneinrichtungen, gerontopsychiatrische Pflegeheime, Hospiz Service-Wohnen), - 32 Prozent auf Beratungen zu Hilfemöglichkeiten (Ambulante Pflege, ausländische Haushaltshilfen, Betreuung, Essen auf Rädern, Freizeitaktivitäten, Hausnotruf, Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Nachtpflege, niedrigschwellige Betreuungsangebote, Selbsthilfegruppen, Tagespflege, Wohnberatung) 101 Vgl. und Zit. Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (2013), S. 4 102 Vgl. Kreisverwaltung Euskirchen/Z.I.P., Stand 16.11.2015 55 - 37 Prozent auf Informationen über Heimplatzfinanzierung, Pflegeversicherung, Unterhalt (Eltern) und sonstige Finanzierungsfragen und - 14 Prozent auf sonstige (andere Beratungsstellen, Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht etc.). 103 Abbildung 19: Themen von Beratungsgesprächen 2014 im Kreis Euskirchen (ohne AOKPflegestützpunkt) 14% 17% Wohnmöglichkeiten Hilfemöglichkeiten Finanzierung 37% 7.1.1.3 32% Anderes Gerontopsychiatrische Beratungsstellen (GPB) Für den Kreis Euskirchen bietet die gerontopsychiatrische Beratungsstelle unter der Trägerschaft der Fachklinik für Psychiatrie und Psychotherapie der MARIENBORN gGmbH in Zülpich älteren Menschen mit psychischen Störungen und ihren Angehörigen Beratung und Hilfe an. Seit dem Jahr 2010 wird das Projekt durch den Kreis Euskirchen gefördert. Die Beratungsstützpunkte befinden sich in Zülpich-Hoven im Gerontopsychatrischen Zentrum Beratungsstelle Haus Theresia und in Nettersheim im Pflegestützpunkt MARIENBORN mobil gGmbH (Alter Bahnhof) sowie nach vorheriger Terminvereinbarung in Euskirchen in der Caritas Begegnungsstätte Cafe "Insel", in Mechernich im Seniorenzentrum Barbarahof und in Schleiden im St. Antonius Krankenhaus. 104 Damit wird das Beratungsangebot der Pflegestützpunkte um eine spezifische Form ergänzt. Neben den Pflegestützpunkten und der GPB sind als Beratungsstellen im Kreis Euskirchen noch die Wohnberatung des Kreiskrankenhauses Mechernich, das Seniorenbüro der 103 Vgl. Kreisverwaltung Euskirchen/Z.I.P., Stand 16.11.2015, eigene Berechnung 104 Vgl. Internetseite der Fachklinik für Psychiatrie und Psychotherapie der MARIENBORN gGmbH, www.marienborn-psychiatrie.de 56 Kreisstadt Euskirchen, die Alzheimer Gesellschaft Kreis Euskirchen e.V. und der sozialpsychiatrische Dienst der Abteilung Gesundheit des Kreises Euskirchen zu nennen. 7.1.2 7.1.2.1 Hilfe zum Wohnen Barrierefreie Wohnungen (altersgerechtes Wohnen) Eine wichtige Voraussetzung dafür, dass hilfe- und pflegebedürftige Personen so lange wie möglich zu Hause versorgt werden können, ist die Barrierefreiheit der eigenen Wohnung und ihr barrierefreier Zugang. In Nordrhein-Westfalen ist die DIN 18040-2 105 (Norm zur Barrierefreiheit in Wohnungen) als gesetzliche Forderung für Wohnungen nicht zwingend technisch umzusetzen. Die Landesbauordnung NRW bestimmt in § 49 Abs. 2 Satz 1 und 2 lediglich, dass bei mehr als zwei Wohnungen im Gebäude die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein und in diesen Wohnungen die Wohn- und Schlafräume, eine Toilette, ein Bad und die Küche oder Kochnische mit dem Rollstuhl zugänglich sein müssen, aber nicht im Sinne einer DIN. Es existieren derzeit keine örtlichen Daten über den Bestand an barrierefreien/-armen Wohnungen in Deutschland. Um dennoch die regionale Situation im Kreis Euskirchen bestimmen zu können wurden verschiedene Schätzungen zur Quantifizierung des Umfangs barrierefreier Wohneinheiten herangezogen. So geht eine Schätzung des Kuratoriums Deutsche Altenpflege, basierend auf einer bundesweiten Repräsentativbefragung 2011 in Seniorenhaushalten (über 65 Jahre), davon aus, dass derzeit gerademal 5 Prozent der Senioren (das entspricht ca. 0,5 Mio. von ca. 11 Millionen Seniorenhaushalten) in „weitgehend barrierefreien Wohnungen“ leben. 106 Aufgrund der Tatsache, dass die Anforderungen an barrierefreies Wohnen unterschiedlich gehandhabt werden, wurden hier Mindestanforderungen definiert. Als „weitgehend barrierefreie Wohneinheiten“ gelten Wohnungen, die folgende Kriterien erfüllen: - „Nicht mehr als drei Stufen zum Haus oder zum Wohnungseingang (ohne technische Hilfen zur Überwindung der Barrieren) - Keine Stufen innerhalb der Wohnung (ohne technische Hilfen zur Überwindung der Barrieren) 105 Die DIN 18040 wurde in der Bauordnung Nordrhein-Westfalens nicht als Technische Baubestimmung eingeführt, ist aber dennoch für die technische Umsetzung der Barrierefreiheit öffentlich zugänglicher baulicher Anlagen zu beachten, was sich aus § 3 Abs. 1 Satz 1 und 2 BauO NRW ergibt. [Quelle: NRW Bauministerium (2012), S. 8] 106 Vgl. KDA, Wüstenrot-Stiftung (Hrsg.) (2014), S. 19, 20 57 - Ausreichende Bewegungsflächen und Türbreiten im Sanitärbereich - Vorhandensein einer bodengleichen Dusche“. 107 Für Nordrhein-Westfalen wird ein Bestand von 307.000 „weitgehend barrierefreien Wohneinheiten“ (123.000 in Seniorenhaushalten und 184.000 barrierefreien Wohnungen, die nicht von Senioren bewohnt werden) 108 und ein Bedarf von 558.000 barrierearmen Wohnungen für mobilitätseingeschränkte Senioren geschätzt, so dass sich daraus eine 109 Versorgungslücke von 251.000 barrierefreie Wohnungen ergibt (Datenbasis 2011). Für Deutschland schätzt die Studie einen Bestand von 1.435.500, einen Bedarf von 2.555.500 und damit eine Versorgungslücke von 1.120.000 barrierefreien Wohnungen für das Jahr 110 2011. Die Prognos AG kommt in ihrer Studie im Auftrag der KfW Bankengruppe zu den folgenden, noch deutlich höheren Schätzungen zu Bestand und Bedarf altersgerechter Wohneinheiten in Deutschland. Da nicht jeder Seniorenhaushalt auf eine barrierefreie/arme Wohnung angewiesen ist, haben die Autoren verschiedene Szenariomodelle zur Schätzung des altersgerechten Wohnungsbedarfs vorgenommen und den jeweiligen Bedarf nach Personengruppen differenziert. Tabelle 10: Schätzungen zu Bestand und Bedarf altersgerechter Wohneinheiten der 111 Prognos AG Basisszenario 2013 2030 Bestand an altersgerechten Wohnungen Bedarfsszenario nach Zielgruppen Ambulante Pflegebedürftige (mit Leistungsanspruch nach SGB XI) Personen über 65 Jahren mit Bewegungseinschränkungen (ohne stationäre Pflegebedürftige) Personen über 65 Jahren (ohne stationäre Pflegebedürftige) 700.100 1.342.500 1.820.000 2.350.100 2.750.800 3.592.400 10.143.200 13.246.400 Da es keine Hinweise gibt, dass der Bestand altersgerechter Wohnungen in NRW oder im Kreis Euskirchen deutlich höher als im Bundesdurchschnitt ist, legen beide Studien einen weit über den Bestand hinausgehenden Bedarf an altersgerechten Wohnungen auch für den Kreis Euskirchen nahe. 107 Zit. KDA, Wüstenrot-Stiftung (Hrsg.) (2014), S. 20 108 Vgl. KDA, Wüstenrot-Stiftung (Hrsg.) (2014), S. 21 109 Vgl. KDA, Wüstenrot-Stiftung (Hrsg.) (2014), S. 23 110 Vgl. KDA, Wüstenrot-Stiftung (Hrsg.) (2014), S. 21, 23 111 Vgl. Prognos AG (2014), S. 25 58 7.1.2.2 Servicewohnen („Betreutes Wohnen“) Im derzeit gültigen Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) wird Servicewohnen definiert als „[…] Angebote, in denen die Überlassung einer Wohnung rechtlich verpflichtend mit der Zahlung eines Entgelts für allgemeine Unterstützungsleistungen wie Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung, die Vermittlung von Betreuungsleistungen oder Notrufdiensten (Grundleistungen) verbunden ist, die über die Grundleistungen hinausgehenden Leistungen von den Nutzerinnen und Nutzern hinsichtlich des Umfangs und der Person der Leistungsanbieterin oder des Leistungsanbieters aber frei wählbar sind.“ 112 Die Angebote des Servicewohnens unterliegen bis auf die Anzeigepflicht nicht den Anforderungen des WTG wie z.B. die Informationspflicht, Dokumentationspflicht oder Qualitätssicherung, die der Gesetzgeber an andere Wohn- und Betreuungsangebote stellt. 113 Dadurch können sich die Serviceleistungen zwischen den Anbietern in Preis, Umfang und Qualität stark unterscheiden. In einem Objekt des Servicewohnens wird ein normaler Mietvertrag abgeschlossen und zusätzlich erhält man die Möglichkeit, verschiedene Pakete an allgemeinen Unterstützungsleistungen („Servicevertrag“, „Betreuungsvertrag“) in Anspruch zu nehmen. Diese können dann entweder als „Grundleistungen“ pauschal oder je nach Umfang der Inanspruchnahme als „Wahlleistungen“ abgerechnet werden. Beispiele für „Wahlleistungen“ sind 24-Stunden-Rufbereitschaft, Notrufsysteme mit Sonderausstattung (z.B. Falldetektor, Funksender, Bewegungsmelder), Hol-, Bring- und Einkaufsservice, Haushaltsservice, Essen auf Rädern, Besuchs- und Begleitservice sowie Hausmeisterservice (Kleinreparaturen). Hierbei gibt es aber für die Leistungen und Abrechnungen keine rechtlichen Vorgaben, sodass diese zwischen den Anbietern sehr variieren können. Außerdem gibt es im Servicewohnen, wie in einer normalen Wohnung auch, die Möglichkeit von einem ambulanten Pflegedienst pflegerisch versorgt zu werden. Die Vorteile des Servicewohnens liegen dadurch in der eigenständigen Haushaltsführung und einem zielgruppenspezifischen Unterstützungs- und Betreuungsangebot, dass vielen Menschen Sicherheit und Kontakt zu einer Hausgemeinschaft bietet. 112 Vgl. § 31 WTG 113 Vgl. § 32 Satz 1 WTG 59 Im Kreis Euskirchen gibt es derzeit 489 Service-Wohnungen, die bei der Kreisverwaltung Euskirchen und dem Zentralen Informationsbüro Pflege registriert sind. 114 Tabelle 11: Service-Wohnungen nach Gemeinde im Kreis Euskirchen (Stand: 16.11.2015) Stadt/Gemeinde ServiceWohnungen Bad Münstereifel Blankenheim, Ahr Dahlem, bei Kall Euskirchen Hellenthal Kall Mechernich Nettersheim Schleiden Weilerswist Zülpich Kreis Euskirchen 159 0 0 171 24 24 62 0 21 0 28 489 7.1.2.3 115 je 1.000 Personen über 75 Jahre 79,6 0 0 32,0 23,4 20,8 24,5 0 13,4 0 14,2 25,2 Ambulant betreute Haus- und Wohngemeinschaften Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen werden im WTG definiert als „[…] Wohnund Betreuungsangebote, in denen mehrere ältere oder pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit Behinderungen in einer Wohnung mit einem gemeinsamen Hausstand leben und ihnen von einem oder mehreren Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbietern Betreuungsleistungen angeboten werden. Dies gilt nicht für Personen, die in einer Partnerschaft leben oder verwandt sind und in einem gemeinsamen Haushalt leben. Wohngemeinschaften mit anbieterverantwortet sein.“ Betreuungsleistungen können selbstverantwortet oder 116 Selbstverantwortet gilt eine Wohngemeinschaft dann, wenn rechtlich geregelt ist, dass die Wohnraumüberlassung und die Betreuungsleistungen unabhängig voneinander sind und fünf Kriterien zur Selbstverantwortung (freie Wahl des Leistungsanbieters, Ausübung des Hausrechts, freie Gestaltung der Gemeinschafträume, Verwaltung der gemeinschaftlichen Finanzmittel, gemeinschaftliche Gestaltung der Lebens- und Haushaltsführung) erfüllt sind. 117 114 Vgl. Kreisverwaltung Euskirchen/Z.I.P., Stand 16.11.2015 115 Vgl. Kreisverwaltung Euskirchen/Z.I.P., Stand 16.11.2015 116 Vgl. § 24 Satz 1 WTG 117 Vgl. § 24 Satz 2 WTG 60 Ambulante Pflegedienste dürfen auch in selbstverantworteten Wohngemeinschaften tätig werden, sie unterliegen dann den Anforderungen an ambulante Dienste nach dem WTG. 118 Anders ist dies bei den anbieterverantworteten Wohngemeinschaften, bei denen die rechtliche Unabhängigkeit von Wohnraumüberlassung und Betreuungsleistungen fehlt und die Kriterien zur Selbstverantwortung nicht erfüllt sind. 119 Sie unterliegen den Anforderungen an anbieterverantwortliche Wohngemeinschaften nach dem WTG, so müssen z.B. personelle Anforderungen und eine Qualitätssicherung gewährleistet sein. Konzeptionell können Wohngemeinschaften ganz unterschiedlich ausgerichtet sein. So stehen einige Wohngruppen allen Menschen offen und andere richten sich an spezielle Zielgruppen, wie beispielsweise Menschen mit Demenz, beatmungspflichtige oder Schlaganfallpatienten. Charakteristisch für die Wohnform ist, dass die Wohngemeinschaft meistens kleiner und familiärer ist als in einem Pflegeheim. Die Gründung von ambulanten Wohngruppen wird seit dem 1. Januar 2013 durch das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) mit einer Anschubfinanzierung von 2.500 Euro pro Bewohner, maximal 10.000 Euro pro Wohngruppe, durch die Pflegekassen gefördert. 120 Des Weiteren erhalten Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen einen pauschalen Zuschlag in Höhe von 200 Euro pro Monat, wenn die Pflege- und Betreuungsleistungen frei gewählt werden können, in der Wohngemeinschaft regelmäßig mindestens drei Pflegebedürftige leben, eine Pflegekraft tätig ist und weitere Kriterien erfüllt sind. 121 Im Kreis Euskirchen gibt es im Jahr 2015 drei ambulant betreute Wohngemeinschaften mit insgesamt 18 Plätzen. Ein Modellprojekt für „Wohnen im Alter“ ist das 2013 neu gebaute Mehrgenerationenhaus in Euskirchen, das vom Verein „Z.I.E.L - Zusammen in Euskirchen leben“ initiiert wurde und zum Ziel hat, dass durch nachbarschaftliche Hilfe alle in der Hausgemeinschaft profitieren und so z.B. auch ältere Menschen länger zu Hause leben können. 118 Vgl. § 25 Satz 2 WTG 119 Vgl. § 24 Satz 3 WTG 120 Vgl. § 45e PNG 121 Vgl. $ 38a Satz 1 und Satz 2 PNG 61 Tabelle 12: Ambulant betreute Haus- und Wohngemeinschaften Kreis Euskirchen (Stand: 122 16.11.2015) Stadt/Gemeinde Bad Münstereifel Blankenheim, Ahr Dahlem, bei Kall Euskirchen Hellenthal Kall Mechernich Nettersheim Schleiden Weilerswist Zülpich Kreis Euskirchen 7.1.3 Haus- und Wohngemeinschaften 1 0 0 0 0 1 0 1 0 0 0 3 darin Plätze 6 0 0 0 0 5 0 7 0 0 0 18 je 1.000 Personen über 75 Jahre 3,0 0 0 0 0 4,3 0 8,3 0 0 0 0,9 Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI und komplementäre Hilfen Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI richten sich sowohl an Menschen ohne festgestellte Pflegestufe als auch an Menschen mit Pflegestufe I bis III, die vorrangig noch in der eigenen Häuslichkeit leben. Auch Pflegebedürftige ohne erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz können zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen. Der Anspruch beträgt 104 Euro monatlich (Grundbetrag), bzw. 208 Euro monatlich (erhöhter Betrag), wobei eine Einzelfallprüfung durch den MDK erfolgt. Dieser Betrag ist vom Versicherten für Leistungen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der teilstationären Pflege, der Kurzzeitpflege, für Angebote der allgemeinen Anleitung und Betreuung, sowie für die hauswirtschaftliche Versorgung durch Pflegedienste (keine Grundpflege) oder für die nach § 45c SGB XI geförderten/förderfähigen niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangebote einzusetzen (Kostenerstattung, keine Auszahlung). 123 Soweit der monatliche Leistungsbetrag für ambulante Pflegesachleistungen nicht voll ausgeschöpft wird, kann der nicht verwendete Betrag (maximal 40 Prozent der jeweiligen Pflegestufe) für Leistungen niedrigschwelliger Betreuungs- und Entlastungsangebote verwendet werden. 124 122 Vgl. Kreisverwaltung Euskirchen/Z.I.P., Stand 16.11.2015 123 Vgl. § 45b Abs. 1 SGB XI 124 Vgl. § 45b Abs. 3 SGB XI 62 Zu den niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangeboten nach § 45c SGB XI gehören die Betreuung von Pflegebedürftigen in Gruppen oder im häuslichen Bereich, die Erbringung von haushaltsnahen Dienstleistungen sowie die Beratung und Entlastung pflegender Angehöriger durch Alltagsbegleitung, Pflegebegleitung, organisatorische Hilfestellungen und andere Maßnahmen. 125 Zu den komplementären Diensten zählen ergänzende und unterstützende Alltagshilfen im vorpflegerischen Bereich, die bei der Verrichtung des Alltags helfen und damit die selbständige Lebensführung unterstützen. Während die Pflegedienste die pflegerische Grundversorgung in den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität sicherstellen, erweitern komplementäre Dienste das Angebot bspw. um hauswirtschaftliche Hilfen (z.B. Einkaufshilfe, Essen auf Rädern), psychosoziale Begleitdienste (z.B. Begleitung zum Arzt, zum Frisör, zur Behörde) oder Hausnotrufdienste. Die Dienste können von ambulanten Pflegediensten, Sozialstationen, Nachbarschaftshilfen, Vereinen und anderen Akteuren erbracht werden, sodass eine aktuelle Auflistung aller Angebote nicht möglich ist. Die Kosten mit der Kranken- oder Pflegekasse abrechnen kann der Anbieter allerdings nur, wenn er eine gesetzliche Zulassung hat. Die Anerkennung der niedrigschwelligen Angebote erfolgt im Kreis Euskirchen durch die Bezirksregierung Düsseldorf. Darüber hinaus bieten viele ihre Hilfe auch ehrenamtlich an. Tabelle 13 zeigt die 12 bei der Kreisverwaltung/Z.I.P. registrierten Anbieter von Essen auf Rädern, die alle einen sehr unterschiedlichen Einzugsbereich haben. Manche beliefern ausschließlich ein paar Ortsteile um den eigenen Standort herum, andere mehrere Gemeinden. Auch hier sind letztendlich nicht alle Angebote erfasst, so dass eine Unterschätzung anzunehmen ist. So fehlen beispielsweise die Angebote der stationären Mittagstische (manche Pflegeheime bieten auch für Gäste warme Mahlzeiten an). Tabelle 13: Anbieter von Essen auf Rädern nach Gemeinde im Kreis Euskirchen (Stand: 126 16.11.2015) 125 Stadt/Gemeinde Essen auf Rädern Bad Münstereifel Blankenheim, Ahr Dahlem, bei Kall Euskirchen Hellenthal 2 0 0 4 0 je 1.000 Personen über 75 Jahre 1,0 0 0 0,7 0 Vgl. $ 45c Abs. 3 und Abs. 3a SGB XI 126 Datenquellen: Vgl. Kreisverwaltung Euskirchen/Z.I.P., Stand 16.11.2015; Statistisches Bundesamt, Fortschreibung des Bevölkerungsstandes (Basis Zensus 2011), Bevölkerungsstand; eigene Berechnungen 63 Stadt/Gemeinde Essen auf Rädern Kall Mechernich Nettersheim Schleiden Weilerswist Zülpich Kreis Euskirchen 0 2 0 1 2 2 13 je 1.000 Personen über 75 Jahre 0 0,8 0 0,6 1,3 1,0 0,7 Haushaltsnahe Dienstleistungen werden von den meisten ambulanten Pflegediensten im Kreis Euskirchen und von den Mobilen Sozialen Diensten der Wohlfahrtverbände angeboten. Auch halten die Anbieter niedrigschwelliger Angebote nach § 45 b SGB XI haushaltsnahe Dienstleistungen vor. Eine genaue Angabe kann aufgrund fehlender Daten nicht gemacht werden. Im Kreis Euskirchen werden bspw. folgende zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI von unterschiedlichen Akteuren angeboten: - Besuchsdienste bzw. Einzelbetreuung im häuslichen Bereich (Unterhaltung, Training von Alltagskompetenzen, Biografiearbeit, Validation, Gedächtnistraining, Vorlesen, Kochen, Handarbeit, Werken etc.) - Begleitservice, Unterstützung bei Behördengängen, Spaziergänge - Fahrdienst zu Beschäftigungen/Veranstaltungen - Angehörigengruppen - Beratung in der Auseinandersetzung mit der Erkrankung - Information über Hilfsangebote - Qualifizierung freiwilliger Helfer - Hundebesuchsdienst. 127 Zu den niedrigschwelligen Angeboten zählen auch die Begegnungsangebote, wie z.B. das Servicezentrum Demenz und das „Café Insel“ des Caritasverbandes Euskirchen, die Beratungsstelle Demenz des Diakonischen Werkes Euskirchen und das „Café Kompass“ oder der „VIVANT-Treff“ in Mechernich, Weilerswist und Zülpich. Diese Orte der Begegnung ermöglichen einen Austausch und ein geselliges Zusammensein von 127 Vgl. Kreisverwaltung Euskirchen/Z.I.P., Stand 16.11.2015 64 Gleichbetroffenen und die Förderung von Ressourcen durch eine gemeinsame Freizeitgestaltung. Zu Begegnung und Geselligkeit tragen auch Seniorenclubs, selbstorganisierte Gruppen und Initiativen und Vereine, wie z.B. die Alzheimer Gesellschaft Kreis Euskirchen e. V. , die Projekte „Woche der Generationen“ oder „Leihoma/Leihopa“ der Demografie-Initiative Kreis Euskirchen bei. Nicht unerwähnt soll auch die Beschäftigung von ausländischen Haushaltshilfen bleiben, deren Umfang auf Grund von nicht selten nur halb legalen Beschäftigungsverhältnissen statistisch nur unzureichend erfasst wird. Ob die Versorgung mit pflegeergänzenden und niederschwelligen Diensten im Kreis Euskirchen ausreichend ist, kann nur schwer beurteilt werden. Dafür sind die Angebote zu vielfältig, genauso wie Umfang, Qualität und Preise der Angebote. Neben den registrierten ambulanten Pflegediensten gibt es auf dem Markt schlichtweg zu viele nicht registrierte Anbieter. Mit großer Sicherheit kann jedoch davon ausgegangen werden, dass es sich um einen Wachstumsmarkt handelt, der in Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen wird. 7.2 Ambulante Wohn- und Pflegeangebote Damit hilfe- und pflegebedürftige Menschen so lange wie möglich in ihrem eigenen Zuhause und ihrem gewohnten Umfeld bleiben können, ist es unabdingbar, dass Angehörigenpflege sowie ggf. Nachbarschaftshilfe oder ehrenamtliche Hilfe mit professionellen ambulanten Diensten kombiniert werden kann. Professionelle Pflege kann pflegende Angehörige entlasten und zur Einhaltung pflegerischer Standards beitragen. Nur durch die Verzahnung von informeller privater Pflege und professioneller ambulanter Pflege kann langfristig eine adäquate und sichere häusliche Versorgung gelingen. Zu diesem Zweck können Pflegebedürftige Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Konkret werden dabei die vom Pflegedienst erbrachten Pflegeleistungen der Grundpflege, Hauswirtschaft und häuslichen Betreuung als Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI abgerechnet. Es ist aber auch möglich, anstelle der Sachleistungen Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen nach § 37 SGB XI zu beantragen. Für beide Varianten hat der Gesetzgeber nach Pflegestufen differenzierte Höchstgrenzen festgelegt. 65 Seit dem 1. Januar 2015 gelten folgende Beträge: Tabelle 14: Leistungen der Pflegeversicherung für häusliche Pflege Pflegesachleistung pro Kalendermonat nach § 36 SGB XI (mit eingeschränkter Alltagskompetenz nach § 45a SGB XI) (231 Euro) 468 Euro (689 Euro) 1.144 Euro (1.298 Euro) 1.612 Euro (1.612 Euro) 1.995 Euro (1.995 Euro) Pflegestufe Pflegestufe 0 Pflegestufe 1 Pflegestufe 2 Pflegestufe 3 in Härtefallen Pflegegeld pro Kalendermonat nach § 37 SGB XI (mit eingeschränkter Alltagskompetenz nach § 45a SGB XI) (123 Euro) 244 Euro (316 Euro) 458 Euro (545 Euro) 728 Euro (728 Euro) 728 Euro (728 Euro) Nach § 38 SGB XI besteht die Möglichkeit die Sachleistung und die Geldleistung zu kombinieren, wenn die Pflegesachleistungen nicht zu 100 Prozent ausgeschöpft wurden. Außerdem können zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von bis zu 104 Euro pro Monat (Grundbetrag) für alle Leistungsbezieher oder 208 Euro pro Monat (erhöhter Betrag) allgemeiner 128 in Anspruch genommen werden, wenn ein erheblicher Bedarf an Betreuung und Beaufsichtigung (bei Vorliegen einer erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz) nach § 45a SGB XI gegeben ist. Pflegebedürftige können sich zwischen vielen verschiedenen Leistungen, Hilfestellungen und Absicherungen, die die Pflege in der eigenen Häuslichkeit sicherstellen und erleichtern sollen, entscheiden. Dabei leisten ambulante Pflegedienste pflegerische und hauswirtschaftliche Leistungen nach SGB XI und SGB V (häusliche Krankenpflege) sowie auch niederschwellige und pflegeergänzende Hilfen. (siehe 8.1) Im September 2015 gibt es im Kreis Euskirchen 37 19.442 130 129 ambulante Pflegedienste bei Personen über 75 Jahren. Über die Behandlungskapazitäten sagt die Anzahl der Pflegedienste jedoch weniger aus als die Anzahl der dort beschäftigten Mitarbeiter. Während zwischen 2009 und 2013 die Anzahl der Pflegedienste von 31 auf 33 zunahm (+6,5%) nahm im gleichen Zeitraum die Zahl der Mitarbeiter/innen in den ambulanten 131 Pflegediensten im Kreis Euskirchen von 532 auf 652 zu (+22,6%). 128 Vgl. § 45b SGB XI 129 Vgl. Kreisverwaltung Euskirchen/Z.I.P., Stand 16.11.2015 130 Vgl. IT.NRW (2015b), Bevölkerungsvorausberechnung 131 Vgl. Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik, Stand 31.12.2013 Die Pflegekapazitäten 66 sind streng genommen aber nur dann im selben Umfang gestiegen, wenn sich weder der Umfang der Verwaltungsaufgaben noch die Teilzeitarbeit relativ verändert hat. Angaben über vollzeitäquivalente Beschäftigungsverhältnisse werden statistisch leider nicht erfasst, so dass eine Bereinigung hier nicht möglich ist. Geht man vereinfachend davon aus, dass beide Größen relativ unverändert sind, errechnet sich aus der Personalsteigerung auch bezogen auf die ebenfalls gestiegene Anzahl der Menschen über 75 Jahren eine verbesserte Versorgungslage. Die Relation von 75jährigen und älteren Menschen zu den beschäftigten Pflegekräften stieg von 3,2 im Jahr 2009 auf 3,5 im Jahr 2013. Abbildung 20: Personal in ambulanten Pflegediensten im Kreis Euskirchen 800 30.000 700 600 652 532 Anzahl 16.497 25.000 563 20.000 500 400 132 18.739 17.419 15.000 300 10.000 200 5.000 100 0 0 2009 Mitarbeiter/innen 2011 2013 Menschen 75 Jahre und älter Im Juni 2015 wurden im Kreis Euskirchen 37 Pflegedienste registriert. Tabelle 15 und Abbildung 21 liefern einen Überblick über die Verteilung der ambulanten Pflegedienste im Kreis Euskirchen. Insgesamt haben 26 Dienste ihren Sitz im Nordosten des Kreises (davon 10 in der Stadt Euskirchen, 6 in Mechernich, jeweils 4 in Bad Münstereifel und Zülpich sowie 2 in Weilerswist) und 11 Dienste im Südwesten (davon 4 in Kall, 4 in Schleiden und jeweils einen in Blankenheim, Hellenthal und Nettersheim). Ebenfalls im Südwesten aber ohne ansässigen Pflegedienst ist die Gemeinde Dahlem. 132 Vgl. Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik, Stand 31.12.2013 133 Vgl. Kreisverwaltung Euskirchen/Z.I.P., Stand 16.11.2015 133 67 Der Kreis Euskirchen verfügt darüber hinaus über Palliativ-Pflegedienste, ambulante Hospizdienste, stationäre Hospize sowie eine Palliativstation im Krankenhaus MarienHospital Euskirchen. 134 Tabelle 15: Ambulante Pflegedienste nach Gemeinde (Stand: 16.11.2015) 134 Stadt/Gemeinde Dienste insgesamt in % davon privat Bad Münstereifel Blankenheim, Ahr Dahlem, bei Kall Euskirchen Hellenthal Kall Mechernich Nettersheim Schleiden Weilerswist Zülpich Kreis Euskirchen 4 1 0 10 1 4 6 1 4 2 4 37 10,8 2,7 0,0 27,0 2,7 10,8 16,2 2,7 10,8 5,4 10,8 100 3 0 0 8 1 4 3 1 1 1 3 25 135 Dienste je 1000 Personen über 75 Jahre 2,0 1,0 0,0 1,9 1,0 3,5 2,4 1,2 2,6 1,3 2,0 1,9 Vgl. vdek (2015a) 135 Datenquellen: Vgl. Kreisverwaltung Euskirchen/Z.I.P., Stand 16.11.2015; Vgl. Statistisches Bundesamt, Fortschreibung des Bevölkerungsstandes (Basis Zensus 2011), Bevölkerungsstand; eigene Berechnungen 68 Abbildung 21: Verteilung ambulanter Pflegedienste und Anzahl stationärer Pflegebetten 136 bezogen pro 100 Menschen über 75 Jahre im Kreis Euskirchen Die Kartendarstellung zeigt, dass die verzeichneten Hauptsitze der Pflegedienste ungleichmäßig über das Kreisgebiet verteilt sind. Da Pflegedienste oftmals über Stadtund Gemeindegrenzen hinweg Leistungen erbringen, muss dies kein Problem darstellen. So geben beispielsweise drei Pflegedienste die Gemeinde Dahlem als Einsatzort an, obwohl hier kein Pflegedienst ansässig ist. 137 Eine Berechnung der Versorgungsquoten auf Gemeindeebene erscheint daher nicht sinnvoll. Im Jahr 2013 kamen auf die 652 Mitarbeiter der 33 Pflegedienste 1.603 eingestufte Pflegebedürftige mit Sachleistungsbezug und 4.037 Empfänger von Pflegegeld, wobei nicht erfasst ist, wie viele Pflegegeldempfänger Leistungen ambulanter Dienste in Anspruch genommen haben. Eindeutig berechnen lässt sich jedoch die Relation von Mitarbeiter zu Anspruchsberechtigten. Sie betrug im Dezember 2013 8,7 nach Mitarbeiter pro Anspruchsberechtigtem nach 9,4 2011 und 8,5 2009. 136 138 Vgl. Kreisverwaltung Euskirchen/Z.I.P., Stand 16.11.2015, eigene Darstellung 137 Vgl. Kreisverwaltung Euskirchen/Z.I.P., Stand 16.11.2015; Vgl. Statistisches Bundesamt, Fortschreibung des Bevölkerungsstandes (Basis Zensus 2011), Bevölkerungsstand; eigene Berechnungen 138 Vgl. Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik, Stand 31.12.2013, 31,12.2011, 31.12.2009, eigene Berechnungen 69 Im überregionalen Vergleich wird deutlich, dass die Belastung überdurchschnittlich hoch ist. Die Vergleichswerte für den Regierungsbezirk Köln lagen 2013 bei 7,6 und für NRW bei 6,3 Anspruchsberechtigten pro Mitarbeiter eines ambulanten Dienstes. 139 Nochmals sei darauf hingewiesen, dass hier nicht berücksichtigt wird, ob der Mitarbeiter eines ambulanten Pflegedienstes Vollzeit, Teilzeit oder als geringfügig Beschäftigter arbeitet. Die Teilzeitquote ist in der Pflegebranche besonders hoch. Im Jahr 2013 lag sie bei den Beschäftigten in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen (ohne geringfügig Beschäftigte) bei 45,4 Prozent im Kreis Euskirchen und bei 49,5 Prozent in Nordrhein-Westfalen. 140 Der Kennziffernvergleich sollte mithin nur vorsichtig interpretiert werden. Die Anzahl der Neugründungen von ambulanten Pflegediensten im Kreis Euskirchen lässt auf einen attraktiven Anbietermarkt schließen. Nicht auszuschließen ist jedoch, dass hier im Laufe der Zeit noch eine Marktbereinigung stattfinden wird. Ein ernsthaftes Problem stellt der Personal- und Fachkräftemangel im Pflegebereich dar. Vertreter von Pflegediensten berichten immer häufiger, dass sie eine adäquate pflegerische Versorgung nicht mehr gewährleisten können und die Übernahme neuer Patienten ablehnen müssen 141 . Aufgrund des demografischen Wandels (Kapitel 3.1) und dem Rückgang des informellen Pflegepotentials (Kapitel 3.4) ist davon auszugehen, dass die Inanspruchnahme von ambulanten Pflegeleistungen auch zukünftig weiter ansteigen wird. Auch wegen der wachsenden Bedeutung vorstationärer Pflegealternativen werden perspektivisch mehr ältere Menschen mit Pflegebedürftigkeit auf ambulante Pflegedienste angewiesen sein als heute. Die ambulanten Pflegedienste müssen sich dabei auch auf eine Zunahme von pflegebedürftigen Menschen mit Migrationshintergrund einstellen. Zu rechnen ist des Weiteren mit einer anhaltenden Zunahme der psychischen Erkrankungen, der chronischen Erkrankungen und der Schwerstpflegebedürftigkeit durch Multimorbidität im Alter, aber vor allem mit der starken Zunahme der Demenzerkrankungen 142 . 139 Vgl. Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik, Stand 31.12.2013, 31,12.2011, 31.12.2009, eigene Berechnungen 140 Vgl. IT.NRW, Pflegeeinrichtungen und Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen, Stand 15.12.2013 141 Vgl. bpa (2014), S. 2 142 Vgl. bpa (2014), S. 2 70 7.3 Teilstationäre Wohn- und Pflegeangebote Einrichtungen der Tagespflege nach § 41 SGB XI bieten hilfe- und pflegebedürftigen Menschen die Möglichkeit, sich während des Tages stundenweise pflegerisch professionell versorgen zu lassen, während die restliche Zeit die Angehörigen die Aufgaben übernehmen. Dadurch sollen in erster Linie Angehörigen entlastet werden, die die Pflege in der übrigen Zeit sicherstellen und so einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass der Pflegebedürftige möglichst lange im eigenen Zuhause leben kann. Die teilstationäre Pflege umfasst auch die Beförderung des Pflegebedürftigen zur Einrichtung und zurück. Die Tagespflege kann an einem oder an mehreren Tagen in der Woche in Anspruch genommen werden, je nach Bedarf. In der Regel haben Tagespflegeeinrichtungen an den Werktagen von morgens bis abends geöffnet. Die Nachtpflege stellt als Pendant zur Tagespflege das entsprechende Angebot für die Nacht dar. Hier geht es um die Pflege und Betreuung während der Nachtstunden. Jedoch werden Nachtpflegen bislang selten angeboten und nachgefragt. Die teilstationären Pflegeangebote haben sich in den letzten Jahren stark entwickelt. Im Jahr 2013 nahmen 57.216 Pflegebedürftige und deren Angehörige in Deutschland Leistungen für die teilstationäre Pflege in Anspruch. Das entsprach einem Zuwachs von über 45 Prozent im Vergleich zum Jahr 2009. 143 Bei der Inanspruchnahme der Tages- und Nachtpflege übernimmt die Pflegekasse des versicherten Pflegebedürftigen die Aufwendungen für die pflegerische Grundversorgung, die soziale Betreuung und die medizinische Behandlungspflege im Rahmen der teilstationären Pflege. Tabelle 16 gibt über den Anspruch auf teilstationäre Pflege nach Pflegestufen Auskunft. 143 Vgl. Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik, Stand 31.12.2013, eigene Berechnung 71 Tabelle 16: Anspruch auf teilstationäre Pflege (Gesamtwerte ab 01.01.2015) 144 Pflegegeld pro Kalendermonat nach § 41 SGB XI (mit eingeschränkter Alltagskompetenz nach § 45a SGB XI) (231 Euro) 468 Euro (689 Euro) 1.144 Euro (1.298 Euro) 1.612 Euro (1.612 Euro) (-) Pflegestufe Pflegestufe 0 Pflegestufe 1 Pflegestufe 2 Pflegestufe 3 in Härtefallen Der Versicherte kann die zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI (104 bzw. 208 Euro monatlich) auch auf die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Leistungen der Tages- und Nachtpflege anwenden, womit sich die Leistungsbeträge nochmals erhöhen lassen. 145 Die teilstationäre Tages- und Nachtpflege kann der Pflegebedürftige zusätzlich zu Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder der Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI in Anspruch nehmen. Eine Anrechnung auf diese Ansprüche erfolgt nicht mehr. 7.3.1 146 Tagespflege Nach der Pflegestatistik haben 2009 39 Pflegebedürftige, die Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung erhalten haben, teilstationäre Pflegesachleistungen im Kreis Euskirchen in Anspruch genommen, 2011 waren es 62 und im Jahr 2013 bereits 94. Das bedeutet einen Zuwachs von über 140 Prozent seit 2009 – die privat Versicherten und Selbstzahler noch nicht mit 147 eingerechnet. Aktuell stehen neun Tagespflegeeinrichtungen mit insgesamt 112 Plätzen zur Verfügung. In Planung ist eine weitere Tagespflegeeinrichtung mit 15 Plätzen im Stadtteil Kommern der Stadt Mechernich für 2016. 148 144 Vgl. § 41 Abs. 2 SGB XI 145 Vgl. § 45b Abs. 1 und 1a SGB XI 146 Vgl. § 45 Abs. 3 SGB XI 147 Vgl. Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik, Stand:31.12.2013, eigene Berechnung 148 Vgl. Kreisverwaltung Euskirchen/Z.I.P., Stand 16.11.2015 72 Abbildung 22: Tagespflegeplätze im Kreis Euskirchen 140 25.000 18.739 120 Anzahl 100 149 19.440 20.000 17.419 15.000 80 60 10.000 40 5.000 20 78 114 112 2011 2013 2015 0 0 Tagespflegeplätze Menschen 75 Jahre und älter Tabelle 17: Tagespflegeeinrichtungen und –plätze nach Gemeinde (Stand: 16.11.2015) Stadt/Gemeinde Einrichtungen insgesamt Plätze insgesamt Bad Münstereifel Blankenheim, Ahr Dahlem, bei Kall Euskirchen Hellenthal Kall Mechernich Nettersheim Schleiden Weilerswist Zülpich Kreis Euskirchen 0 1 0 3 1 1 1 0 1 0 1 9 0 14 0 42 12 10 12 0 11 0 11 112 150 Plätze je 1.000 Personen über 75 Jahre 0 14,0 0 7,8 11,7 8,7 4,7 0 7,0 0 5,6 5,8 149 Vgl. Kreisverwaltung Euskirchen/Z.I.P., Stand 16.11.2015; Vgl. Statistisches Bundesamt, Fortschreibung des Bevölkerungsstandes (Basis Zensus 2011), Bevölkerungsstand; eigene Berechnungen 150 Vgl. Kreisverwaltung Euskirchen/Z.I.P., Stand 16.11.2015; Vgl. Statistisches Bundesamt, Fortschreibung des Bevölkerungsstandes (Basis Zensus 2011), Bevölkerungsstand; eigene Berechnungen 73 Abbildung 23: Verteilung Tagespflegeeinrichtungen und Anzahl der Menschen über 75 Jahre 151 pro stationäres Pflegebett Nicht nur aus demographischen Gründen und der Stärkung der vorstationären Pflegealternativen wird die Nachfrage nach Tagespflegeangeboten vermutlich steigen. Seit Januar 2015 ist der finanzielle Anreiz für die Inanspruchnahme von Tages/Nachtpflegen zudem vom Gesetzgeber verstärkt worden – durch die Nichtanrechnung auf ambulante Pflegeleistungen. 7.3.2 Nachtpflege Im Kreis Euskirchen gibt es derzeit kein Angebot zur Nachtpflege. Dem Aufbau einer Nachtpflege sollte auch keine Priorität eingeräumt werden. In der Statistik der Pflegestützpunkte des Kreises zeigt sich, dass sich statistisch betrachtet gerade 0,67 Menschen pro Monat über Nachtpflegeangebote informieren. Zum Vergleich: Über das Angebot der Tagespflege informieren sich rund elf Mal mehr Menschen pro Monat. 151 Vgl. Kreisverwaltung Euskirchen/Z.I.P., Stand 16.11.2015, eigene Darstellung 74 7.4 Kurzzeitpflege Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI kann in Anspruch genommen, wenn die häusliche oder teilstationäre Pflege vorübergehend nicht möglich oder nicht ausreichend ist. 152 Die Pflegekassen gewähren dafür bis zu vier Wochen pro Kalenderjahr und einen 153 Leistungsbetrag von bis zu 1.612 Euro im Kalenderjahr. Damit richtet sich das Angebot vor allem an die pflegenden Angehörigen, die beispielsweise durch Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen über einen bestimmten Zeitraum die Pflege nicht übernehmen können. Der Leistungsbetrag kann dann auf 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht und auf bis zu acht Wochen ausgedehnt werden, wenn der Anspruch der Kurzzeitpflege auf den Leistungsbetrag für eine Verhinderungspflege nach § 39 Abs. 1 Satz 3 SGB XI angerechnet wird. 154 Ein Anspruch auf Kurzzeitpflege besteht auch, wenn der Pflegebedürftige nach einer stationären Behandlung nicht oder noch nicht im erforderlichen Umfang zu Hause gepflegt werden kann. 155 Im Kreis Euskirchen stehen derzeit 176 Kurzzeitpflegeplätze zur Verfügung, davon 19 Plätze in zwei Einrichtungen als solitäre Plätze und 157 Plätze in 28 Pflegeheimen als flexible Plätze innerhalb der Dauerpflege (eingestreute Kurzzeitpflege). 156 Damit liegt die Anzahl der Kurzzeitpflegeplätze im Kreis Euskirchen bei 9,1 Plätzen pro 1.000 Personen im Alter von 75 und mehr Lebensjahren. Die Abbildung 24 zeigt die Entwicklung der Kurzzeitpflegeplätze im Kreis Euskirchen seit 2011. Die Anzahl der solitären Plätze blieb mit 19 Plätzen seitdem unverändert, während die eingestreute Kurzzeitpflege im Landkreis von 134 auf 157 Plätze (+17,2%, 23 Plätze absolut) erweitert wurde. 152 Vgl. § 42 Abs. 1 SGB XI 153 Vgl. § 42 Abs. 2 Satz 2 SGB XI 154 Vgl. § 42 Abs. 2 Satz 3 SGB XI 155 Vgl. § 42 Abs. 1 SGB XI 156 Vgl. Kreisverwaltung Euskirchen/Z.I.P., Stand 16.11.2015 75 157 Abbildung 24: Kurzzeitpflegeplätze im Kreis Euskirchen 200 25.000 175 150 18.739 17.419 19.440 Anzahl 125 20.000 15.000 100 10.000 75 50 134 151 157 19 19 19 2011 2013 2015 25 0 5.000 0 eingestreute Kurzzeitpflegeplätze solitäre Kurzzeitpflegeplätze Menschen 75 Jahre und älter Tabelle 18: Kurzzeitpflege (Stand: 16.11.2015) 158 Stadt/Gemeinde eingestreute Plätze originäre Plätze Plätze insgesamt Plätze insgesamt in % Bad Münstereifel Blankenheim, Ahr Dahlem, bei Kall Euskirchen Hellenthal Kall Mechernich Nettersheim Schleiden Weilerswist Zülpich Kreis Euskirchen 12 16 5 34 8 10 37 2 23 5 5 157 6 0 0 0 0 0 0 0 0 0 13 19 18 16 5 34 8 10 37 2 23 5 18 176 10 9 3 19 5 6 21 1 13 3 10 100 Plätze insgesamt je 1000 Personen über 75 Jahre 9,0 16,0 10,2 6,4 7,8 8,7 14,6 2,4 14,7 3,3 9,1 9,1 157 Vgl. Kreisverwaltung Euskirchen/Z.I.P., Stand 16.11.2015; Vgl. Statistisches Bundesamt, Fortschreibung des Bevölkerungsstandes (Basis Zensus 2011), Bevölkerungsstand; eigene Berechnungen 158 Vgl. Kreisverwaltung Euskirchen/Z.I.P., Stand 16.11.2015; Vgl. Statistisches Bundesamt, Fortschreibung des Bevölkerungsstandes (Basis Zensus 2011), Bevölkerungsstand; eigene Berechnungen 76 Abbildung 25: Verteilung der Kurzpflegeeinrichtungen und stationären Pflegeheimen mit 159 eingestreuter Kurzzeitpflege und Anzahl der Menschen über 75 Jahren pro Pflegebett Die Nachfrage nach Kurzzeitpflegeplätzen unterliegt häufig saisonalen Schwankungen, einer urlaubsbedingt höheren Nachfrage in den Sommermonaten steht regelmäßig eine geringere Nachfrage im Winter gegenüber. Für Pflegeeinrichtungen ist es häufig wirtschaftlich attraktiv, in freien Zimmern der Dauerpflege Kurzzeitpflege anzubieten. 160 Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass die Pflegebedürftigen, die Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen, auf diese Weise das Pflegeheim besser kennenlernen können (bspw. das Personal, das Essen, die Beschäftigungsangebote, die Ausstattung und die Atmosphäre des Hauses) und vielen fällt dann die Entscheidung in ein Heim zu ziehen leichter, weil sie bereits (positive) Erfahrungen dort gemacht haben. Heimbetreiber können durch das Anbieten der Kurzzeitpflege zudem einen Wettbewerbsvorteil generieren, wenn es gelingt, den Aufenthalt für den Pflegebedürftigen so angenehm zu gestalten, dass dieser das Heim weiterempfiehlt bzw. selbst dauerhaft einzieht. 159 Vgl. Kreisverwaltung Euskirchen/Z.I.P., Stand 16.11.2015, eigene Darstellung 160 Vgl. Niewohner (2010), S. 91 77 8 Angebot und Nachfrage vollstationärer Pflegebetten im Kreis Zum Jahresende 2013 standen den 171.747 Westfalen 1.801.505 74 Jahren wurden 162 in 161 vollstationären Pflegebetten in Nordrhein- 75-Jährige und Ältere gegenüber. Pro 100 Einwohner über Nordrhein-Westfalen im Jahr 2013 demnach statistisch 9,5 vollstationäre Pflegebetten vorgehalten, im Kreis Euskirchen waren es dagegen 12,9 Betten. 163 Tabelle 19 zeigt neben der Versorgungsdichte mit dem Kehrwert der Versorgungsdichte eine anschaulichere Größe, nämlich die Anzahl der 75jährigen und älteren Menschen, für die rechnerisch ein vollstationäres Pflegebett vorgehalten wird. Dargestellt sind neben dem Kreis Euskirchen die angrenzenden Kreise, wobei Ahrweiler, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz und Vulkaneifel zu Rheinland-Pfalz gehören. Es wird deutlich, dass bezogen auf die Anzahl älterer Einwohner im Kreis Euskirchen mit Abstand die meisten vollstationären Pflegebetten vorgehalten werden. Tabelle 19: Versorgungsdichte und Anzahl der Menschen über 74 pro vollstationärem 164 Pflegebett im Kreis Euskirchen und den angrenzenden Kreisen (Dezember 2013) Versorgungsdichte: vollstationäre Pflegebetten pro 100 Einwohner über 74 Jahren Einwohner ab 75 Jahre pro vollstationärem Pflegebett Eifelkreis Bitburg-Prüm Rhein-Erft-Kreis Rhein-Sieg-Kreis Mayen-Koblenz, Landkreis 7,62 13,12 8,23 12,15 8,79 11,37 8,93 11,20 NRW 9,53 10,49 9,70 10,30 10,21 9,80 10,66 9,38 10,75 9,30 Kreis / kreisfreie Stadt Städteregion Aachen (einschl. Stadt Aachen) Bonn, Kreisfreie Stadt Düren, Kreis Ahrweiler, Landkreis Vulkaneifel, Landkreis Euskirchen, Kreis 161 11,04 9,06 12,93 7,73 Vgl. Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik, Stand 31.12.2013 162 Vgl. Statistisches Bundesamt, Fortschreibung des Bevölkerungsstandes, Stand 31.12.2013 (basierend auf Zensus 2011) 163 Vgl. Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik, Stand 31.12.2013; Vgl. Statistisches Bundesamt, Fortschreibung des Bevölkerungsstandes, Stand 31.12.2013 (basierend auf Zensus 2011); eigene Berechnung 164 Ebenda 78 Die Tabelle 20 und Abbildung 26 zeigen die Anzahl älterer Menschen pro Pflegebett in den Städten und Gemeinden des Kreis Euskirchen basierend auf den aktuellen Daten der Kreisverwaltung Euskirchen und der Bevölkerungsvorausberechnung des statistischen Landesamtes Nordrhein-Westfalens für 2015. Im Jahr 2015 wurden im Kreis Euskirchen statistisch für 7,88 Einwohner über 74 Jahren ein 165 Pflegebett vorgehalten, geringfügig mehr als 2013. Auffallend ist jedoch die extrem ungleiche Verteilung der Pflegekapazitäten im Kreis: In Kall, wo 2015 für 1.154 Menschen über 74 Jahre nur 20 vollstationäre Pflegebetten zur Verfügung stehen, teilen sich mehr als 13 mal mehr ältere Menschen ein Pflegebett wie in Blankenheim. Die Versorgungsdichte in den Städten und Gemeinden des Kreises schwankt mithin zwischen 1,73 Prozent und 23,35 Prozent. Während den älteren Menschen in Kall weit weniger Betten als durchschnittlich zur Verfügung stehen, gilt für Blankenheim und Mechernich und mit Einschränkungen auch noch für Bad Münstereifel das Gegenteil. Tabelle 20: Versorgungsdichte und ältere Menschen pro Pflegebett im Kreis Euskirchen nach 166 Städte und Gemeinden (2015) Stadt / Gemeinde Blankenheim, Ahr Mechernich Bad Münstereifel Schleiden Zülpich Dahlem, b Kall Nettersheim Euskirchen Weilerswist Hellenthal Kall Versorgungsdichte (vollstationäre Pflegebetten pro 100 Einwohner über 74 Jahren) Einwohner über 74 Jahre pro vollstationärem Pflegebett 23,35 4,28 22,51 4,44 18,32 5,46 14,18 7,05 12,23 8,18 11,43 8,75 9,42 10,62 8,99 11,13 8,05 12,43 7,42 13,47 1,73 57,7 165 Vgl. IT.NRW (2015b), Bevölkerungsvorausberechnung Analyse 2014-2040 (basierend auf Zensus 2011), Stand 01.01.2015; Vgl. Kreisverwaltung Euskirchen/Z.I.P., Stand 16.11.2015; eigene Berechnung 166 Ebenda 79 Abbildung 26: Verteilung der stationären Pflegeheime und Anzahl der Menschen über 74 167 Jahre pro stationärem Pflegebett im Kreis Euskirchen 8.1 Einführung in die ökonometrische Nachfrageschätzung Die Modelle zur Schätzung der Nachfrage nach stationären Pflegebetten beruhen auf linearen, multiplen Regressionsanalysen. Einfach gesprochen wird mit Hilfe von Regressionsanalysen versucht, auf der Grundlage von Daten aus Gemeinden, in denen statistische Angaben über die Belegung vorhandener stationärer Pflegebetten vorliegen, ein Muster zwischen der Anzahl belegter Betten und den vor Ort gegebenen Rahmenbedingungen zu finden. So ist beispielsweise auf jeden Fall zu erwarten, dass ein Zusammenhang zwischen der Anzahl der belegten stationären Pflegebetten und der Anzahl älterer Menschen vor Ort besteht. Gleichzeitig hängt die Nachfrage aber auch von anderen Faktoren ab, so dass allein die Konzentration auf eine Variable, wie beispielsweise die Anzahl älterer Menschen, nicht ausreichend sein kann. Mit einer multiplen Regressionsanalyse kann selbst bei einer Vielzahl einflussnehmender Variablen der 167 Vgl. IT.NRW (2015b), Bevölkerungsvorausberechnung Analyse 2014-2040 (basierend auf Zensus 2011), Stand 01.01.2015; Vgl. Kreisverwaltung Euskirchen/Z.I.P., Stand 16.11.2015; eigene Berechnung 80 Einfluss einer jeden einzelnen Variablen berechnet werden. Im Ergebnis erhält man eine Schätzgleichung nach dem Format Geschätzte Anzahl Heimbewohner = y * ältere Menschen - z * informelles Pflegepotential +....+.... Die Schätzung der Koeffizienten y und z beruht dabei auf dem Einfluss, den die Variablen Anzahl älterer Menschen und informelles Pflegepotential im Durchschnitt aller der Berechnung zugrunde gelegten Gebietskörperschaften haben. Ceteris paribus gilt: Je stärker der geschätzte Bedarf von der tatsächlichen Anzahl bereitgestellter oder belegter Pflegebetten nach oben abweicht, desto größer ist die gegenwärtige Versorgungslücke. Die folgende Abbildung verdeutlicht dies grafisch für den vereinfachten Fall mit nur einer Einflussgröße und den Heimbewohnern 2009 in bayerischen Kleinstädten mit 10 bis 30 tausend Einwohnern: Die schwarze, mitten durch die Punktewolke gehende Gerade ist die mathematisch ermittelte Regressionsgerade, also der durchschnittliche Zusammenhang zwischen der Anzahl an Menschen über 74 Jahren und der Anzahl an Heimbewohnern. Je weiter die tatsächliche Heimbewohnerzahl unter der vermuteten liegt, je weiter also ein Punkt unter der Regressionsgeraden liegt, desto stärker kann dies als Hinweis auf einen zusätzlichen Bedarf an Heimplätzen gedeutet werden. In der Abbildung sind diese Bereiche grün gekennzeichnet. Rot schraffiert ist dagegen der Bereich, in dem die Zahl der Heimbewohner bereits heute die erwartete Anzahl übertrifft. Abbildung 27: Erklärung der Heimbewohnerzahl mit nur einer Variablen 81 Tatsächlich wird ein leicht abgewandeltes Modell berechnet, bei dem nicht die Anzahl der Heimbewohner erklärt wird, sondern der Anteil der Heimbewohner an den Menschen über 75 Jahren in einer Gemeinde. Diese Methode hat den Vorteil, dass sie relativ unabhängig von der Ortsgröße eine gemeinsame Berechnung für Gemeinden ermöglicht und das Bestimmtheitsmaß nicht übermäßig durch die Anzahl der älteren Menschen und die Ortsgröße getrieben wird. Für die Berechnungen wurden alle bundesweit verfügbaren Daten über stationäre Pflegeeinrichtungen in allen Bundesländern sowie verschiedenste weitere Statistiken aus vier Jahren zusammengetragen: Die Pflegestatistik 2011 und 2013 168 Die Arbeitslosenstatistik 2010-2013 169 Die Bevölkerungsstatistik 2010-2013 170 Stationäre Einrichtungen für ältere Menschen und ambulant betreute Wohngemeinschaften in Bayern 2010 und 2012 Einkommensteuerstatistik 2010-2013 171 172 Der Datensatz umfasst in den vier Jahren 1.691 Gemeinden mit Pflegeheimen, nach Ausschluss aller Gemeinden mit weniger als 2000 Einwohnern und Bereinigung um Extremwerte verbleiben 1.121 Gemeinden im Sample. Die zum Einsatz kommenden Variablen werden dabei so ausgewählt, dass einerseits der Erklärungsgehalt gemessen am korrigierten Bestimmtheitsmaß R² maximiert wird und andererseits der Standardfehler so klein wie möglich gehalten wird. Bei einer Irrtumswahrscheinlichkeit von mehr als 5 Prozent wurden die betreffenden Variablen aus dem Modell entfernt. Die verbleibenden Variablen sind jedoch alle sogar auf dem 1 Prozent Niveau signifikant. Sowohl der Goldfeld-Quandt Test als auch einfache Residuenplots stützen die (naheliegende) Vermutung heteroskedastisch verteilter Störgrößen. Mit anderen Worten sinkt die Varianz des Schätzfehlers mit zunehmender Ortsgröße. Verwunderlich ist dies nicht, schließlich kann in kleinen Städten bereits eine Hand voll Pflegebedürftiger mehr als geschätzt zu deutlichen Abweichungen des tatsächlichen Anteils der Heimbewohner an den älteren Einwohnern im Vergleich zum geschätzten führen, während dies in einer 168 Statistisches Bundesamt 169 Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit 170 Statistische Ämter der Länder 171 Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung 172 Statistisches Bundesamt 82 Großstadt an dieser Anteilsgröße erst viele Stellen hinter dem Komma abzulesen wäre. Werden bei heteroskedastischen Residuen keine Gegenmaßnahmen ergriffen, sind die Grundannahmen der linearen Regression verletzt. Die geschätzten Werte sind nicht mehr effizient und die Irrtumswahrscheinlichkeiten werden aufgrund von verzerrten Standardfehlern falsch ausgewiesen. Um dem zu begegnen wurde das Sample durch eine geeignete Korrekturvariable 173 gewichtet. Im vorliegenden Fall wird zuerst die Regressionsgleichung ohne Korrektur geschätzt. Anschließend wird der natürliche Logarithmus der quadrierten Residuen dieser Schätzung über die Anzahl der Menschen über 74 pro Gemeinde (Alte) regressiert. Der so gewonnene Regressionskoeffizient in dem Korrekturfaktor wird verarbeitet, mit dem alle Beobachtungen vor der endgültigen Regression multipliziert werden. Tabelle 21: Zusammenfassung des Modells R R-Quadrat Korrigiertes R-Quadrat Standardfehler des Schätzers 0,780a 0,6084 0,6056 0,1498 Abhängige Variable: Pflegebedürftige in stationärer Dauerpflege einer Gemeinde dividiert durch Einwohner im Alter von 75 und älter multipliziert mit k Tabelle 22: Koeffizienten des Modells Variablen Nicht standardisierte Koeffizienten RegressiStandardonsfehler koeffizient Standardisierte Koeffizienten Beta T Statistik Signifikanz / PValue 6,7793 0,0000 Konstante 0,2394 0,0353 Frauenanteil im Verhältnis zur Bevölkerung 75+ 0,2004 0,0154 1,0711 12,9708 0,0000 Kreisfreie Stadt (Dummy) -0,0113 0,0064 -0,1716 -1,7622 0,0783 Versorgungsdichte im Umland der Gemeinde -0,2037 0,0509 -0,1940 -3,9991 0,0001 Einwohnerdichte -4,2 E-6 0,0000 -0,1187 -3,0383 0,0024 Vollauslastung 99% -0,0100 0,0026 -0,0737 -3,8348 0,0001 Frauen 45-65 Jahre im Ver-0,0233 0,0036 -0,2685 -6,5479 0,0000 hältnis zur Bevölkerung 75+ Wanderungssaldo der Bevölkerung 65 auf Kreisebene im 0,0340 0,0098 0,0773 3,4530 0,0006 Verhältnis zur Bevölkerung 75+ Arbeitslosengeldempfänger 0,0349 0,0123 0,0778 2,8330 0,0047 SGB II im Verhältnis zur Bevölkerung 75+ Abhängige Variable: Pflegebedürftige in stationärer Dauerpflege einer Gemeinde dividiert durch Einwohner im Alter von 75 und älter multipliziert mit k 173 Zur theoretischen Herleitung der Bestimmung des geeigneten Gewichtungsfaktors bei Heteroskedastizität sei auf beliebige Lehrbücher der Ökonometrie verwiesen. 83 8.1.1 Erläuterung der Einflussgrößen: Frauenanteil der potentiell Pflegebedürftigen Durch die Berücksichtigung des Frauenanteils an der Bevölkerung 75+ wird die geschlechtsspezifische Zusammensetzung der Altersgruppe über 74 Jahren modelliert. Wie bereits in Abschnitt 3.2 erwähnt, weisen Frauen eine deutlich höhere Heimeintrittswahrscheinlichkeit auf als Männer. Je höher der Anteil der Frauen an allen Einwohnern über 74 Jahren, desto höher die Nachfrage nach stationären Pflegebetten. 8.1.2 Erläuterung der Einflussgrößen: Kreisfreie Stadt Kreisfreie Städte bringen in der Regel eine andere Agglomerationsstruktur in ihrem Umland mit als dies nichtkreisfreie Gemeinden tun. Sie sind in der Regel nicht nur größer als die Städte und Gemeinden im direkten Umfeld, sie haben häufig auch eine höhere Dichte und bessere Verfügbarkeit vorstationärer Pflegehilfen. Die Regressionsergebnisse bestätigen die Vermutung, dass dies c.p. zu einer leicht geringeren Nachfrage nach stationären Pflegeplätzen führt. 8.1.3 Erläuterung der Einflussgrößen: Der Wettbewerbsdruck im Umfeld Die Nachfrage nach stationären Pflegebetten an einem Ort kann nicht unabhängig vom Angebot der Mitbewerber geschätzt werden. Je weniger Pflegebetten im Umland einer Gemeinde vorgehalten werden, desto größer ist der zu erwartende Zustrom von Pflegebedürftigen aus benachbarten Ortschaften. Gleichzeitig gilt, dass bei einer hohen Versorgungsdichte im Landkreis auch mit einem stärkeren Konkurrenzdruck zu rechnen ist. Als Maß für den Wettbewerbsdruck werden die außerhalb der Gemeinde in Nachbargemeinden vorgehaltenen Pflegebetten zu den dort lebenden Menschen über 74 Jahren ins Verhältnis gesetzt. Die Berechnungen zeigen das erwartete Ergebnis: Je höher die Versorgungsdichte im Umfeld, desto geringer die Nachfrage nach Pflegeplätzen am Ort. 8.1.4 Erläuterung der Einflussgrößen: Einwohnerdichte Die Einwohnerdichte ist ein guter Indikator für den Agglomerationsstärke einer Gemeinde. Für die Nachfrage nach Pflegeplätzen kann dies mehrere Auswirkungen haben. Zum einen steigt mit der Besiedlungsdichte typischerweise auch das Angebot an ambulanten Pflegeleistungen. Zum anderen leben die eigenen Kinder häufig selbst nicht mehr in der elterlichen Gemeinde auf dem Land, sondern in größeren Städten, wo mehr Arbeitsplätze vorhanden sind. Die häusliche Pflege durch die eigenen Kinder würde dann häufiger in 84 dichter besiedelten Gebieten erfolgen können. Je Mehr Menschen pro Quadratkilometer leben, desto weniger Pflegebetten werden nachgefragt. 8.1.5 Erläuterung der Einflussgrößen: Vollauslastung Ebenfalls berücksichtigt wird eine Dummy-Variable als Indikator für die Vollauslastung der Kapazitäten in der Gemeinde. Eine Dummy-Variable ist eine binäre Variable, die nur die zwei Werte 1 und 0 annehmen kann. Sie hat den Wert 1, wenn die Auslastung der Bettenkapazitäten einer Gemeinde über 99 Prozent liegt und den Wert 0, wenn die Auslastung darunter liegt. Der Koeffizient der Variable sollte stets ein negatives Vorzeichen haben, um damit die Abweichung der geschätzten von der tatsächlichen Nachfrage auszugleichen, wann immer Kapazitätsengpässe verhindern, dass alle Menschen, die gerne einen Pflegeplatz hätten, auch einen bekommen können. Ohne die Berücksichtigung dieser Variable könnte nur dann der Einfluss der anderen Faktoren fehlerfrei berechnet werden, wenn in keiner Gemeinde alle Betten belegt wären. Nur dann würde die Nachfrage tatsächlich in jeder Höhe durch die modellierten Einflussfaktoren bestimmt und nicht von exogen gegebenen Kapazitätsgrenzen gekappt. Ohne die Berücksichtigung dieser Variable würde der Einfluss jeder einzelnen berücksichtigten Größe unterschätzt und infolgedessen ein zu geringer Gesamtbedarf geschätzt. Mit gewisser Vorsicht könnte der Betrag des Koeffizienten (0,010 also 1 Prozent) als Anteil der Pflegebedürftigen an den Menschen über 74 Jahren interpretiert werden, die in Gemeinden mit voll ausgelasteten Pflegeeinrichtungen im Durchschnitt zusätzliche Pflegebetten nachfragen würden, wenn freie Betten vorhanden wären. 8.1.6 Erläuterung der Einflussgrößen: Informelles Pflegepotential Wird die Pflege männlicher Pflegebedürftiger im häuslichen Rahmen durch Angehörige erbracht, sind es meist Frauen, die die Pflegeleistung erbringen. Am häufigsten ist die Pflegeperson die Ehefrau des Pflegepatienten, an zweiter Stelle kommt die Tochter oder die Schwiegertochter des Pflegebedürftigen. Ist die Partnerin selbst schon zu alt oder die Tochter an einen anderen Ort verzogen, steigt die Wahrscheinlichkeit einer stationären Unterbringung. Als Indikator für die Größe des informellen Pflegepotentials in einer Gemeinde dient die Anzahl der dort lebenden Frauen im Alter zwischen 45 und 65 Jahren bezogen auf die Anzahl der älteren Menschen (75 Jahre und älter). 85 8.1.7 Erläuterung der Einflussgrößen: Arbeitslose nach SGB II Die Berücksichtigung der Arbeitslosenzahlen dient dem Ziel, die sozioökonomische Situation der Kindergeneration abzubilden. Verallgemeinernd kann davon ausgegangen werden, dass Arbeitslosigkeit zu Einkommenseinbußen führt und den finanziellen Spielraum der Betroffenen stark einschränkt. Zwei diametral entgegengesetzte pflegerelevante Reaktionen sind mit Hinblick auf die angespannte Einkommenssituation denkbar: einerseits pflegen arbeitslose Kinder ihre Eltern häufiger selbst als sonst, weil es ihre Zeit zulässt und das von der Pflegeversicherung der Eltern gezahlte Pflegegeld nicht auf die Lohnersatzleistungen angerechnet wird und so zu einem Nebenverdienst verhilft. Stationäre Pflegebetten würden in diesem Fall in Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit seltener in Anspruch genommen werden. Andererseits wäre aber auch denkbar, dass gerade wegen des geringen Einkommens häufiger stationäre Pflegeleistungen in Anspruch genommen werden, da die in Pflegeeinrichtungen normalerweise zu erbringenden finanziellen Eigenbeteiligungen häufiger vom Staat übernommen werden. Die vollstationäre Heimpflege von mittellosen Eltern führt nur dann zu Kosten bei deren Kindern, wenn diese über ein Einkommen verfügen, das oberhalb bestimmter Freigrenzen liegt. Dies dürfte gerade bei Langzeitarbeitslosen seltener der Fall sein. Zur besseren Vergleichbarkeit der Pflegestatistiken aus verschiedenen Jahren wurden die Arbeitslosenzahlen vor der Berechnung mit Hilfe der Jahresdurchschnittswerte normiert. Der Koeffizient der Variablen Arbeitslosengeldempfänger nach SGB II im Verhältnis zur Bevölkerung im Alter von 75 und mehr Lebensjahren ist positiv. Somit steigt die Nachfrage nach Pflegebetten mit der Anzahl der Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV Leistungen). 8.1.8 Erläuterung der Einflussgrößen: Wanderungssaldo - Die Attraktivität der Region für Ältere Wie in Kapitel 4.3 erörtert, sind Wanderungsbewegungen ein Erklärungsfaktor für die Veränderung der Alterszusammensetzung der Bevölkerung in der Zukunft. Je stärker sich die Bevölkerungsstruktur der jedes Jahr per Saldo zu- oder abwandernden Menschen von der Stammbevölkerung unterscheidet, sei es in Alter, Anzahl der Kinder, finanziellem Hintergrund oder anderen Merkmalen, desto schneller wird sich die Struktur der Gesellschaft verändern und mit ihr der Bedarf an Pflegeleistungen. Der durchschnittliche Wanderungssaldo der Menschen ab 65 Jahren aus den letzten fünf Jahren ist ein Indikator für die Attraktivität der Region für ältere Menschen. Der Wanderungssaldo ist die Differenz aus allen zu- und fortgezogenen 65-jährigen und älteren Menschen. Eine 86 Region kann für alte Menschen aus verschiedenen Gründen attraktiv sein. Denkbar ist beispielsweise, dass altersspezifische Freizeitmöglichkeiten, fußläufige Einkaufs- möglichkeiten, spezielle Kurangebote, Angebote des öffentlichen Personennahverkehrs oder auch schlicht die Attraktivität der Landschaft eine Rolle spielt. Der positive Koeffizient zeigt, dass der Bedarf an stationären Pflegebetten umso höher ausfällt, je mehr Personen im Alter von über 64 Jahren per Saldo in einen Landkreis zuwandern. Es ist davon auszugehen, dass sich dahinter nicht nur aktuelle, sondern auch zeitverschobene Einflüsse verbergen. 8.2 Schätzung der zukünftigen Nachfrage Mit Hilfe der oben gewonnenen Schätzgleichung ist es grundsätzlich nicht nur möglich, den gegenwärtigen Bedarf an Pflegebetten abzuschätzen, auch der zukünftige Bedarf kann projiziert werden. Die erwarteten Einwohnerzahlen stehen differenziert nach Altersgruppen bis zum Jahr 2040 durch die regionalisierte Bevölkerungs- vorausberechnung des statistischen Landesamtes von Nordrhein-Westfalen – Information und Technik Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. Für andere Variablen müssen jedoch auf Basis plausibler Annahmen Werte geschätzt werden. Man weiß weder heute, wie hoch die Arbeitslosenzahlen in einem Landkreis in Zukunft sein werden, noch liegen Informationen über Wanderungssalden vor. Mehr als eine sachverständige Näherung darf daher von den Zukunftsprojektionen nicht erwartet werden. Zu zahlreich sind die Annahmen, die getroffen werden müssen, um für jede der Variablen in der Schätzgleichung Werte zu erhalten. Für die von uns vorgenommene Zukunftsprojektion werden folgende Annahmen getroffen: Der durchschnittliche Wanderungssaldo der letzten fünf Jahre der 65-Jährigen und Älteren im Landkreis bleibt konstant. Die Anzahl der Empfänger von Leistungen nach dem SGB II bezogen auf das Erwerbspersonenpotential bleibt konstant. Die Einwohnerdichte bleibt konstant. Setzt man die Werte in die Gleichung zur Schätzung des Bedarfs ein, erhält man direkt die Schätzung des zukünftigen Pflegebedarfs nach der Medikalisierungshypothese. Die altersspezifischen Pflegewahrscheinlichkeiten werden dabei unverändert auch für die Zukunft unterstellt. Aus diesem Grund ist in dieser Projektion bei Gültigkeit der getroffenen Annahmen ein oberer Schätzer des Erwartungsbedarfs zu sehen. 87 Die Kompressionshypothese führt zu einer Verschiebung der altersspezifischen Pflegewahrscheinlichkeiten um die gestiegene Lebenserwartung. Wenn sich die mittlere Lebenserwartung von Männern und Frauen bis zum Jahr 2040 wie vermutet um rund drei Jahre erhöht 174 , bedeutet dies näherungsweise, dass 2040 Menschen ab 78 Jahren dieselbe Pflegewahrscheinlichkeit aufweisen wie heute Menschen ab 75 Jahren. Genauso wie heute alle Modelle das Pflegerisiko von unter 75-Jährigen vernachlässigen, können zukünftig unter 78-Jährige vernachlässigt werden. Der geringe Anteil der tatsächlich vorhandenen jüngeren Pflegefälle fließt in den Modellen in die Konstante ein. Die Kompressionshypothese kann als theoretische Grundlage zur Bestimmung eines unteren Schätzers für den künftigen erwarteten Pflegebedarfs verstanden werden. 8.3 Grenzen der mathematischen Bedarfsschätzung Es gehört zum Wesen einer Schätzung, dass es keine Garantie dafür geben kann, dass sich die Wirklichkeit wie angenommen entwickelt. Der tatsächliche Bedarf wird vom geschätzten mal nach oben, mal nach unten abweichen. Die Schätzwerte spiegeln stets das wider, was auf Basis der in anderen Gebietskörperschaften Deutschlands ermittelten Zusammenhänge zwischen Belegung und Bevölkerungsstruktur zu erwarten ist. Je mehr nicht modellierte Größen wie beispielsweise die spezifische geographische Lage eines Standorts vom statistischen Durchschnitt abweichen, desto größer können die tatsächlichen Abweichungen von den geschätzten Bedarfszahlen sein. Mit dem ökonometrischen Schätzverfahren können durch den Vergleich von geschätzter und tatsächlicher Nachfrage Gemeinden identifiziert werden, in denen die Zahl belegter Betten - gemessen an den sonst üblichen Belegungsmustern – ungewöhnlich hoch ist. Warum dies so ist, können sie nicht erklären. Möglicherweise liefern auch die empirisch nicht quantifizierbaren Größen, die naturgemäß nicht in die Schätzung mit einfließen können, eine Erklärung. Subjektive Empfindungen über die Schönheit oder die Lage eines Hauses, die Freundlichkeit des Personals, die Beliebtheit der Heimleitung, der praktizierte Personalschlüssel, besonders attraktive regionale Angebote zur ambulanten Pflege und Ähnliches können im Einzelfall ein wichtiger Erklärungsfaktor dafür sein, warum die tatsächliche Nachfrage nach Pflegeplätzen in einer bestimmten Gemeinde von der geschätzten abweicht. 174 Veränderung der ferneren Lebenserwartung im Alter von 65 Jahren bei Annahme L2, vgl. Statistisches Bundesamt (2015c), S. 36 88 8.4 Ergebnisse der regionalen Bedarfsschätzungen In diesem Abschnitt werden zunächst die vollstationären Pflegeeinrichtungen mit ihrem Einzugsgebiet dargestellt. Dazu wurde um jedes Pflegeheim eine Isochrone erstellt, die alle Orte markiert, von denen aus das jeweilige Pflegeheim 15 Fahrminuten mit dem PKW entfernt ist. Die Fahrzeit wurden mit der Routenplanungssoftware MapPoint ermittelt. Damit ist nach unserer Einschätzung das primäre Einzugsgebiet einer Pflegeeinrichtung umschrieben, da die Angehörigen der Pflegebedürftigen wegen der längeren Anfahrt sonst häufig auf ein näher gelegenes Heim drängen. Für jede Stadt und jede Gemeinde des Kreises Euskirchen wurden die Ergebnisse der Regressionsanalyse mit den regionalen Rahmendaten verknüpft umso den Bedarf an vollstationären Pflegebetten differenziert nach Medikalisierungs- und Kompressionshypothese bis ins Jahr 2040 darstellen zu können. 8.4.1 Bad Münstereifel Die folgende Tabelle zeigt die vorhandenen vollstationären Pflegeeinrichtungen in Bad Münstereifel mit ausgewählten Kennzahlen und ihrer Auslastung. 175 Tabelle 23: Vollstationäre Pflegeeinrichtungen in Bad Münstereifel Nr. Pflegeheim Vollstationäre Pflegeplätze gesamt davon frei Auslastung MDK Note MDK QualitätsPrüfung am 1 Marienheim Haus für Senioren 93 5 94,6 1,0 11.11.2014 2 Seniorenzentrum "Otterbach" 80 17 78,8 1,1 28.10.2014 3 Wohnanlage "Am Alten Stadttor" 80 12 85,0 1,4 17.07.2014 4 Senioreneinrichtung "Haus Johanna" 28 1 96,4 1,1 08.10.2014 5 Seniorenheim Haus Hardt St. Josef 85 1 98,8 1,1 26.08.2014 Insgesamt 366 175 Die stationären Einrichtungen wurden von der Kreisverwaltung mit Stand November 2015 mitgeteilt. Die Angabe zu den vorgehaltenen und belegten Pflegeplätzen (und damit die Auslastung) sind dem MDK Prüfbericht vom genannten Datum entnommen. 89 Nachstehende Kartendarstellung zeigt diese Einrichtungen mitsamt ihrem typischen Einzugsgebiet (15 Minuten Fahrzeit-Isochrone). Abbildung 28: 15-Minuten-Isochrone um die Pflegeheime in Bad Münstereifel Es zeigen sich keinerlei Flächen innerhalb der Gemeindegrenzen, von denen nicht wenigstens eine Pflegeeinrichtung gut zu erreichen ist. Vielmehr wird deutlich, dass sich die Einzugsbereiche der Pflegeeinrichtungen in Bad Münstereifel sowohl in Nachbargemeinden des Landkreises als auch in benachbarte Kreise hin erstrecken. Für die Nachfrage nach stationären Pflegeplätzen ist die Anzahl der älteren Menschen zwar nur eine von vielen, jedoch eine besonders wichtige Größe, weshalb ihr Verlauf gesondert dargestellt werden soll. Abbildung 29 zeigt, wie sich nach Einschätzung von IT.NRW die Anzahl älterer Menschen in Bad Münstereifel in den nächsten Jahren entwickeln wird. 90 Abbildung 29: Erwartete Anzahl 75jähriger und Älterer von 2015 bis 2040 in Bad 176 Münstereifel 2500 2000 1500 1000 500 2040 2039 2038 2037 2036 2035 2034 2033 2032 2031 2030 2029 2028 2027 2026 2025 2024 2023 2022 2021 2020 2019 2018 2017 2016 2015 0 Die Ergebnisse unserer Berechnungen sind in der folgenden Abbildung dargestellt. Abbildung 30: Geschätzte Entwicklung der Nachfrage nach vollstationären Pflegeplätzen bis 2040 in Bad Münstereifel 400 350 300 250 200 150 100 50 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 2036 2037 2038 2039 2040 0 Bedarf Medikalisierung Bedarf Kompression Bestand Die nachstehende Tabelle gibt die der Graphik zugrundeliegenden Werte wieder sowie die sich jährlich errechnenden Mehr- (positive Werte) und Minderbedarfe (negative Werte). 176 IT.NRW (2015) Gemeindemodellrechnung, Basisvariante 2014-2040. Die Basisvariante schließt erwartete Wanderungsbewegungen bereits ein. 91 Tabelle 24: Geschätzte Entwicklung der Nachfrage nach vollstationären Pflegeplätzen bis 2040 in Bad Münstereifel Jahr Bedarf Medikalisierung Bedarf Kompression Mehrbedarf Medikalisierung Mehrbedarf Kompression 2015 217 213 -149 -152 2016 224 217 -142 -148 2017 229 217 -137 -147 2018 222 207 -144 -156 2019 226 206 -140 -156 2020 224 201 -142 -161 2021 215 189 -151 -173 2022 214 185 -152 -177 2023 212 181 -154 -181 2024 210 176 -156 -186 2025 211 173 -155 -188 2026 216 174 -150 -187 2027 219 173 -147 -188 2028 220 171 -146 -190 2029 222 170 -144 -192 2030 227 170 -139 -191 2031 225 166 -141 -196 2032 224 162 -142 -200 2033 232 165 -134 -197 2034 235 164 -131 -198 2035 240 165 -126 -198 2036 249 168 -117 -195 2037 257 170 -109 -194 2038 267 174 -99 -191 2039 280 179 -86 -187 2040 288 181 -78 -185 92 8.4.2 Blankenheim Die folgende Tabelle zeigt die vorhandenen vollstationären Pflegeeinrichtungen in Blankenheim mit ausgewählten Kennzahlen und ihrer Auslastung. 177 Tabelle 25: Vollstationäre Pflegeeinrichtungen in Blankenheim Nr. Pflegeheim Vollstationäre Pflegeplätze gesamt davon frei Auslastung MDK Note MDK QualitätsPrüfung am 1 Haus Effata 68 9 86,8 1,2 27.08.2014 2 Clemens-Josef-Haus 85 0 100,0 1,1 21.10.2014 3 Seniorenhausgemeinschaften St. Josef & Aegidius 80 1 98,8 1,4 27.05.2015 Insgesamt 233 Nachstehende Kartendarstellung zeigt diese Einrichtungen mitsamt ihrem typischen Einzugsgebiet (15 Minuten Fahrzeit-Isochrone). 177 Die stationären Einrichtungen wurden von der Kreisverwaltung mit Stand November 2015 mitgeteilt. Die Angabe zu den vorgehaltenen und belegten Pflegeplätzen (und damit die Auslastung) sind dem MDK Prüfbericht vom genannten Datum entnommen. 93 Abbildung 31: 15-Minuten-Isochrone um die Pflegeheime in Blankenheim Es zeigen sich keinerlei Flächen innerhalb der Gemeindegrenzen, von denen nicht wenigstens eine Pflegeeinrichtung gut zu erreichen ist. Vielmehr wird deutlich, dass sich die Einzugsbereiche der Pflegeeinrichtungen in Blankenheim sowohl in Nachbargemeinden des Landkreises als auch in benachbarte Kreise hin erstrecken. Für die Nachfrage nach stationären Pflegeplätzen ist die Anzahl der älteren Menschen zwar nur eine von vielen, jedoch eine besonders wichtige Größe, weshalb ihr Verlauf gesondert dargestellt werden soll. Abbildung 32 zeigt, wie sich nach Einschätzung von IT.NRW die Anzahl älterer Menschen in Blankenheim in den nächsten Jahren entwickeln wird. 94 Abbildung 32: Erwartete Anzahl 75jähriger und Älterer von 2015 bis 2040 in Blankenheim 178 1400 1200 1000 800 600 400 200 2040 2039 2038 2037 2036 2035 2034 2033 2032 2031 2030 2029 2028 2027 2026 2025 2024 2023 2022 2021 2020 2019 2018 2017 2016 2015 0 Die Ergebnisse unserer Berechnungen sind in der folgenden Abbildung dargestellt. Abbildung 33: Geschätzte Entwicklung der Nachfrage nach vollstationären Pflegeplätzen bis 2040 in Blankenheim 250 200 150 100 50 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 2036 2037 2038 2039 2040 0 Bedarf Medikalisierung Bedarf Kompression Bestand Die nachstehende Tabelle gibt die der Graphik zugrundeliegenden Werte wieder sowie die sich jährlich errechnenden Mehr- (positive Werte) und Minderbedarfe (negative Werte). 178 IT.NRW (2015) Gemeindemodellrechnung, Basisvariante 2014-2040. Die Basisvariante schließt erwartete Wanderungsbewegungen bereits ein. 95 Tabelle 26: Geschätzte Entwicklung der Nachfrage nach vollstationären Pflegeplätzen bis 2040 in Blankenheim Jahr Bedarf Medikalisierung Bedarf Kompression Mehrbedarf Medikalisierung Mehrbedarf Kompression 2015 120 119 -113 -114 2016 123 119 -110 -114 2017 123 118 -110 -115 2018 120 113 -113 -120 2019 119 110 -114 -123 2020 115 105 -118 -128 2021 111 99 -122 -134 2022 107 94 -126 -139 2023 105 91 -128 -142 2024 106 90 -127 -143 2025 110 92 -123 -141 2026 110 91 -123 -142 2027 111 90 -122 -143 2028 110 87 -123 -146 2029 107 84 -126 -149 2030 110 84 -123 -149 2031 116 87 -117 -146 2032 118 86 -115 -147 2033 116 84 -117 -149 2034 118 83 -115 -150 2035 124 85 -109 -148 2036 126 85 -107 -148 2037 131 87 -102 -146 2038 135 88 -98 -145 2039 139 88 -94 -145 2040 146 90 -87 -143 96 8.4.3 Dahlem Die folgende Tabelle zeigt die derzeit vorhandene vollstationäre Pflegeeinrichtung in Dahlem mit ausgewählten Kennzahlen und ihrer Auslastung. 179 Tabelle 27: Vollstationäre Pflegeeinrichtungen in Dahlem Nr. 1 Pflegeheim Vollstationäre Pflegeplätze gesamt davon frei Haus Marienhöhe 56 9 Insgesamt 56 Auslastung MDK Note MDK QualitätsPrüfung am 83,9 1,0 01.10.2014 Nachstehende Kartendarstellung zeigt diese Einrichtung mitsamt ihrem typischen Einzugsgebiet (15 Minuten Fahrzeit-Isochrone). 179 Die stationären Einrichtungen wurden von der Kreisverwaltung mit Stand November 2015 mitgeteilt. Die Angabe zu den vorgehaltenen und belegten Pflegeplätzen (und damit die Auslastung) sind dem MDK Prüfbericht vom genannten Datum entnommen. 97 Abbildung 34: 15-Minuten-Isochrone um die Pflegeheime in Dahlem Es zeigen sich so gut wie keine Flächen innerhalb der Gemeindegrenzen, von denen die Pflegeeinrichtung nicht gut zu erreichen ist. Vielmehr wird deutlich, dass sich die Einzugsbereiche der Pflegeeinrichtungen in Dahlem sowohl in Nachbargemeinden des Landkreises als auch weit in das benachbarte Bundesland nach Rheinland-Pfalz hin erstrecken. Für die Nachfrage nach stationären Pflegeplätzen ist die Anzahl der älteren Menschen zwar nur eine von vielen, jedoch eine besonders wichtige Größe, weshalb ihr Verlauf gesondert dargestellt werden soll. Abbildung 35 zeigt, wie sich nach Einschätzung von IT.NRW die Anzahl älterer Menschen in Dahlem in den nächsten Jahren entwickeln wird. 98 Abbildung 35: Erwartete Anzahl 75jähriger und Älterer von 2015 bis 2040 in Dahlem 180 900 800 700 600 500 400 300 200 100 2040 2039 2038 2037 2036 2035 2034 2033 2032 2031 2030 2029 2028 2027 2026 2025 2024 2023 2022 2021 2020 2019 2018 2017 2016 2015 0 Die Ergebnisse unserer Berechnungen sind in der folgenden Abbildung dargestellt. Abbildung 36: Geschätzte Entwicklung der Nachfrage nach vollstationären Pflegeplätzen bis 2040 in Dahlem 120 100 80 60 40 20 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 2036 2037 2038 2039 2040 0 Bedarf Medikalisierung Bedarf Kompression Bestand Die nachstehende Tabelle gibt die der Graphik zugrundeliegenden Werte wieder sowie die sich jährlich errechnenden Mehr- (positive Werte) und Minderbedarfe (negative Werte). 180 IT.NRW (2015) Gemeindemodellrechnung, Basisvariante 2014-2040. Die Basisvariante schließt erwartete Wanderungsbewegungen bereits ein. 99 Tabelle 28: Geschätzte Entwicklung der Nachfrage nach vollstationären Pflegeplätzen bis 2040 in Dahlem Jahr Bedarf Medikalisierung Bedarf Kompression Mehrbedarf Medikalisierung Mehrbedarf Kompression 2015 60 60 4 4 2016 62 60 6 4 2017 65 63 9 7 2018 65 62 9 6 2019 65 62 9 6 2020 64 60 8 4 2021 64 59 8 3 2022 62 57 6 1 2023 63 56 7 0 2024 64 57 8 1 2025 64 56 8 0 2026 66 58 10 2 2027 68 59 12 3 2028 68 58 12 2 2029 68 57 12 1 2030 70 58 14 2 2031 74 61 18 5 2032 75 60 19 4 2033 80 64 24 8 2034 82 64 26 8 2035 85 66 29 10 2036 88 67 32 11 2037 94 71 38 15 2038 99 74 43 18 2039 103 75 47 19 2040 104 75 48 19 100 8.4.4 Euskirchen Die folgende Tabelle zeigt die vorhandenen vollstationären Pflegeeinrichtungen in Euskirchen mit ausgewählten Kennzahlen und ihrer Auslastung. 181 Tabelle 29: Vollstationäre Pflegeeinrichtungen in Euskirchen Nr. Vollstationäre Pflegeplätze Pflegeheim gesamt davon frei Auslastung MDK Note MDK QualitätsPrüfung am - 1 2 - 3 - 4 - 5 - 6 7 01.06.2015 - - - noch nicht veröffentlicht, da neu eröffnet im März 2015 Nachstehende Kartendarstellung zeigt diese Einrichtungen mitsamt ihrem typischen Einzugsgebiet (15 Minuten Fahrzeit-Isochrone). 181 Die stationären Einrichtungen wurden von der Kreisverwaltung mit Stand November 2015 mitgeteilt. Die Angabe zu den vorgehaltenen und belegten Pflegeplätzen (und damit die Auslastung) sind dem MDK Prüfbericht vom genannten Datum entnommen. 101 Abbildung 37: 15-Minuten-Isochrone um die Pflegeheime in Euskirchen Es zeigen sich kaum Flächen innerhalb der Gemeindegrenzen, von denen nicht wenigstens eine Pflegeeinrichtung gut zu erreichen ist. Vielmehr wird deutlich, dass sich die Einzugsbereiche der Pflegeeinrichtungen in Euskirchen, Stadt sowohl in Nachbargemeinden des Landkreises als auch in benachbarte Kreise hin erstrecken. Für die Nachfrage nach stationären Pflegeplätzen ist die Anzahl der älteren Menschen zwar nur eine von vielen, jedoch eine besonders wichtige Größe, weshalb ihr Verlauf gesondert dargestellt werden soll. Abbildung 38 zeigt, wie sich nach Einschätzung von IT.NRW die Anzahl älterer Menschen in Euskirchen, Stadt in den nächsten Jahren entwickeln wird. 102 Abbildung 38: Erwartete Anzahl 75jähriger und Älterer von 2015 bis 2040 in Euskirchen, 182 Stadt 12000 10000 8000 6000 4000 2000 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 2036 2037 2038 2039 2040 0 Die Ergebnisse unserer Berechnungen sind in der folgenden Abbildung dargestellt. Abbildung 39: Geschätzte Entwicklung der Nachfrage nach vollstationären Pflegeplätzen bis 2040 in Euskirchen, Stadt 1400 1200 1000 800 600 400 200 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 2036 2037 2038 2039 2040 0 Bedarf Medikalisierung Bedarf Kompression Bestand Die nachstehende Tabelle gibt die der Graphik zugrundeliegenden Werte sowie die sich jährlich errechnenden Mehr- (positive Werte) und Minderbedarfe (negative Werte). 182 IT.NRW (2015) Gemeindemodellrechnung, Basisvariante 2014-2040. Die Basisvariante schließt erwartete Wanderungsbewegungen bereits ein. 103 Tabelle 30: Geschätzte Entwicklung der Nachfrage nach vollstationären Pflegeplätzen bis 2040 in Euskirchen, Stadt Jahr Bedarf Medikalisierung Bedarf Kompression Mehrbedarf Medikalisierung Mehrbedarf Kompression 2015 554 549 73 68 2016 589 579 108 98 2017 615 599 134 118 2018 623 601 142 120 2019 634 606 153 125 2020 645 611 164 130 2021 640 600 159 119 2022 651 605 170 124 2023 667 614 186 133 2024 684 623 203 142 2025 709 640 228 159 2026 736 658 255 177 2027 764 676 283 195 2028 792 694 311 213 2029 816 708 335 227 2030 844 724 363 243 2031 873 742 392 261 2032 904 760 423 279 2033 941 783 460 302 2034 973 801 492 320 2035 1012 824 531 343 2036 1053 848 572 367 2037 1102 878 621 397 2038 1145 902 664 421 2039 1182 920 701 439 2040 1221 940 740 459 104 8.4.5 Hellenthal Die folgende Tabelle zeigt die in Hellenthal vorhandene vollstationäre Pflegeeinrichtung mit ausgewählten Kennzahlen und ihrer Auslastung. 183 Tabelle 31: Vollstationäre Pflegeeinrichtungen in Hellenthal Nr. 1 Pflegeheim Vollstationäre Pflegeplätze gesamt davon frei Senioren-Park carpe diem Hellenthal 76 47 Insgesamt 76 Auslastung MDK Note MDK QualitätsPrüfung am 38,2 1,1 14.10.2014 Nachstehende Kartendarstellung zeigt diese Einrichtungen mitsamt ihrem typischen Einzugsgebiet (15 Minuten Fahrzeit-Isochrone). 183 Die stationären Einrichtungen wurden von der Kreisverwaltung mit Stand November 2015 mitgeteilt. Die Angabe zu den vorgehaltenen und belegten Pflegeplätzen (und damit die Auslastung) sind dem MDK Prüfbericht vom genannten Datum entnommen. 105 Abbildung 40: 15-Minuten-Isochrone um die Pflegeheime in Hellenthal Es zeigen sich sowohl im südlichen Zipfel als auch an der Gemeindegrenze zu Dahlem kleinere Flächen innerhalb der Gemeindegrenzen, von denen die Pflegeeinrichtung weniger gut zu erreichen ist. Gleichzeitig wird deutlich, dass sich der Einzugsbereich der Pflegeeinrichtung in Hellenthal bedingt durch die Randlage weit in das Stadtgebiet von Schleiden, aber auch nach Kall erstreckt. Für die Nachfrage nach stationären Pflegeplätzen ist die Anzahl der älteren Menschen zwar nur eine von vielen, jedoch eine besonders wichtige Größe, weshalb ihr Verlauf gesondert dargestellt werden soll. Abbildung 41 zeigt, wie sich nach Einschätzung von IT.NRW die Anzahl älterer Menschen in Hellenthal in den nächsten Jahren entwickeln wird. 106 Abbildung 41: Erwartete Anzahl 75jähriger und Älterer von 2015 bis 2040 in Hellenthal 184 1800 1600 1400 1200 1000 800 600 400 200 2040 2039 2038 2037 2036 2035 2034 2033 2032 2031 2030 2029 2028 2027 2026 2025 2024 2023 2022 2021 2020 2019 2018 2017 2016 2015 0 Die Ergebnisse unserer Berechnungen sind in der folgenden Abbildung dargestellt. Abbildung 42: Geschätzte Entwicklung der Nachfrage nach vollstationären Pflegeplätzen bis 2040 in Hellenthal 250 200 150 100 50 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 2036 2037 2038 2039 2040 0 Bedarf Medikalisierung Bedarf Kompression Bestand Die nachstehende Tabelle gibt die der Graphik zugrundeliegenden Werte sowie die sich jährlich errechnenden Mehr- (positive Werte) und Minderbedarfe (negative Werte). 184 IT.NRW (2015) Gemeindemodellrechnung, Basisvariante 2014-2040. Die Basisvariante schließt erwartete Wanderungsbewegungen bereits ein. 107 Tabelle 32: Geschätzte Entwicklung der Nachfrage nach vollstationären Pflegeplätzen bis 2040 in Hellenthal Jahr Bedarf Medikalisierung Bedarf Kompression Mehrbedarf Medikalisierung Mehrbedarf Kompression 2015 113 112 37 36 2016 121 119 45 43 2017 127 123 51 47 2018 129 124 53 48 2019 131 125 55 49 2020 131 123 55 47 2021 131 122 55 46 2022 130 119 54 43 2023 131 119 55 43 2024 135 122 59 46 2025 139 123 63 47 2026 144 126 68 50 2027 149 129 73 53 2028 153 131 77 55 2029 158 134 82 58 2030 161 135 85 59 2031 166 137 90 61 2032 169 138 93 62 2033 173 140 97 64 2034 178 142 102 66 2035 186 146 110 70 2036 192 149 116 73 2037 199 152 123 76 2038 206 156 130 80 2039 217 162 141 86 2040 225 166 149 90 108 8.4.6 Kall Die folgende Tabelle zeigt die in Kall vorhandene vollstationäre Pflegeeinrichtung mit ausgewählten Kennzahlen und ihrer Auslastung. 185 Tabelle 33: Vollstationäre Pflegeeinrichtungen in Kall Nr. 1 Pflegeheim Vollstationäre Pflegeplätze gesamt davon frei EvA Pflegewohnhaus Kall 20 0 Insgesamt 20 Auslastung MDK Note MDK QualitätsPrüfung am 100,0 1,0 13.01.2015 Nachstehende Kartendarstellung zeigt diese Einrichtungen mitsamt ihrem typischen Einzugsgebiet (15 Minuten Fahrzeit-Isochrone). 185 Die stationären Einrichtungen wurden von der Kreisverwaltung mit Stand November 2015 mitgeteilt. Die Angabe zu den vorgehaltenen und belegten Pflegeplätzen (und damit die Auslastung) sind dem MDK Prüfbericht vom genannten Datum entnommen. 109 Abbildung 43: 15-Minuten-Isochrone um die Pflegeheime in Kall Es zeigen sich lediglich an der südöstlichen Gemeindegrenze zu Nettersheim kleinere Flächen innerhalb der Gemeindegrenzen, von denen die Pflegeeinrichtung weniger gut zu erreichen ist. Diese Flächen werden jedoch sehr gut durch die Pflegeeinrichtung in Nettersheim abgedeckt. Desweiteren wird deutlich, dass sich der Einzugsbereich der Pflegeeinrichtung in Kall weit in die Nachbargemeinden Schleiden und Mechernich erstreckt. Für die Nachfrage nach stationären Pflegeplätzen ist die Anzahl der älteren Menschen zwar nur eine von vielen, jedoch eine besonders wichtige Größe, weshalb ihr Verlauf gesondert dargestellt werden soll. Abbildung 44 zeigt, wie sich nach Einschätzung von IT.NRW die Anzahl älterer Menschen in Kall in den nächsten Jahren entwickeln wird. 110 Abbildung 44: Erwartete Anzahl 75jähriger und Älterer von 2015 bis 2040 in Kall 186 2500 2000 1500 1000 500 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 2036 2037 2038 2039 2040 0 Die Ergebnisse unserer Berechnungen sind in der folgenden Abbildung dargestellt. Abbildung 45: Geschätzte Entwicklung der Nachfrage nach vollstationären Pflegeplätzen bis 2040 in Kall 350 300 250 200 150 100 50 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 2036 2037 2038 2039 2040 0 Bedarf Medikalisierung Bedarf Kompression Bestand Die nachstehende Tabelle gibt die der Graphik zugrundeliegenden Werte sowie die sich jährlich errechnenden Mehr- (positive Werte) und Minderbedarfe (negative Werte). 186 IT.NRW (2015) Gemeindemodellrechnung, Basisvariante 2014-2040. Die Basisvariante schließt erwartete Wanderungsbewegungen bereits ein. 111 Tabelle 34: Geschätzte Entwicklung der Nachfrage nach vollstationären Pflegeplätzen bis 2040 in Kall Jahr Bedarf Medikalisierung Bedarf Kompression Mehrbedarf Medikalisierung Mehrbedarf Kompression 2015 131 129 111 109 2016 136 133 116 113 2017 138 134 118 114 2018 141 135 121 115 2019 143 136 123 116 2020 145 137 125 117 2021 146 136 126 116 2022 146 134 126 114 2023 150 137 130 117 2024 154 139 134 119 2025 160 143 140 123 2026 167 147 147 127 2027 172 150 152 130 2028 179 155 159 135 2029 183 156 163 136 2030 193 163 173 143 2031 197 164 177 144 2032 206 169 186 149 2033 216 175 196 155 2034 228 184 208 164 2035 238 189 218 169 2036 249 195 229 175 2037 260 201 240 181 2038 270 206 250 186 2039 284 215 264 195 2040 297 221 277 201 112 8.4.7 Mechernich Die folgende Tabelle zeigt die vorhandenen vollstationären Pflegeeinrichtungen in Mechernich mit ausgewählten Kennzahlen und ihrer Auslastung. 187 Tabelle 35: Vollstationäre Pflegeeinrichtungen in Mechernich, Stadt Nr. Pflegeheim Vollstationäre Pflegeplätze gesamt davon frei Auslastung MDK Note MDK QualitätsPrüfung am 1 Alten- und Pflegeheim "Sonnenhof" 38 4 89,5 1,0 14.01.2015 2 Casa in Silva 55 5 90,9 1,4 03.09.2014 3 Haus Agnes Bertram 119 19 84,0 1,0 28.04.2014 4 Communio in Christo 153 37 75,8 1,0 12.01.2015 5 Senioren- und Pflegeheim Falkenhorst 52 0 100,0 1,8 26.08.2014 88 6 93,2 1,4 26.08.2014 Barbarahof 65 0 100,0 1,0 24.11.2014 Insgesamt 570 6 7 Stiftung Carl Kreuser jun. Nachstehende Kartendarstellung zeigt diese Einrichtungen mitsamt ihrem typischen Einzugsgebiet (15 Minuten Fahrzeit-Isochrone). 187 Die stationären Einrichtungen wurden von der Kreisverwaltung mit Stand November 2015 mitgeteilt. Die Angabe zu den vorgehaltenen und belegten Pflegeplätzen (und damit die Auslastung) sind dem MDK Prüfbericht vom genannten Datum entnommen. 113 Abbildung 46: 15-Minuten-Isochrone um die Pflegeheime in Mechernich Es zeigen sich keinerlei Flächen innerhalb der Gemeindegrenzen, von denen nicht wenigstens eine Pflegeeinrichtung gut zu erreichen ist. Vielmehr wird deutlich, dass sich die Einzugsbereiche der Pflegeeinrichtungen in Mechernich weit in alle Nachbargemeinden des Kreises erstrecken. Für die Nachfrage nach stationären Pflegeplätzen ist die Anzahl der älteren Menschen zwar nur eine von vielen, jedoch eine besonders wichtige Größe, weshalb ihr Verlauf gesondert dargestellt werden soll. Abbildung 47 zeigt, wie sich nach Einschätzung von IT.NRW die Anzahl älterer Menschen in Mechernich, Stadt in den nächsten Jahren entwickeln wird. 114 Abbildung 47: Erwartete Anzahl 75jähriger und Älterer von 2015 bis 2040 in Mechernich, 188 Stadt 5000 4500 4000 3500 3000 2500 2000 1500 1000 500 2040 2039 2038 2037 2036 2035 2034 2033 2032 2031 2030 2029 2028 2027 2026 2025 2024 2023 2022 2021 2020 2019 2018 2017 2016 2015 0 Die Ergebnisse unserer Berechnungen sind in der folgenden Abbildung dargestellt. Abbildung 48: Geschätzte Entwicklung der Nachfrage nach vollstationären Pflegeplätzen bis 2040 in Mechernich, Stadt 600 500 400 300 200 100 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 2036 2037 2038 2039 2040 0 Bedarf Medikalisierung Bedarf Kompression Bestand Die nachstehende Tabelle gibt die der Graphik zugrundeliegenden Werte sowie die sich jährlich errechnenden Mehr- (positive Werte) und Minderbedarfe (negative Werte). 188 IT.NRW (2015) Gemeindemodellrechnung, Basisvariante 2014-2040. Die Basisvariante schließt erwartete Wanderungsbewegungen bereits ein. 115 Tabelle 36: Geschätzte Entwicklung der Nachfrage nach vollstationären Pflegeplätzen bis 2040 in Mechernich, Stadt Jahr Bedarf Medikalisierung Bedarf Kompression Mehrbedarf Medikalisierung Mehrbedarf Kompression 2015 266 263 -304 -307 2016 274 267 -296 -303 2017 277 268 -293 -302 2018 275 262 -295 -308 2019 272 256 -298 -314 2020 270 251 -300 -319 2021 265 244 -305 -326 2022 260 235 -310 -335 2023 258 231 -312 -339 2024 263 232 -307 -338 2025 269 234 -301 -336 2026 274 236 -296 -334 2027 288 245 -282 -325 2028 301 252 -269 -318 2029 306 253 -264 -317 2030 316 257 -254 -313 2031 336 269 -234 -301 2032 348 275 -222 -295 2033 362 282 -208 -288 2034 384 294 -186 -276 2035 399 302 -171 -268 2036 417 310 -153 -260 2037 439 322 -131 -248 2038 470 339 -100 -231 2039 492 349 -78 -221 2040 516 360 -54 -210 116 8.4.8 Nettersheim Die folgende Tabelle zeigt die in Nettersheim vorhandene Pflegeeinrichtung mit ausgewählten Kennzahlen und ihrer Auslastung. 189 Tabelle 37: Vollstationäre Pflegeeinrichtungen in Nettersheim Nr. 1 Pflegeheim Vollstationäre Pflegeplätze gesamt davon frei Pflegezentrum St. Hermann-Josef 79 7 Insgesamt 79 Auslastung MDK Note MDK QualitätsPrüfung am 91,1 1,0 05.11.2014 Nachstehende Kartendarstellung zeigt diese Einrichtung mitsamt ihrem typischen Einzugsgebiet (15 Minuten Fahrzeit-Isochrone). 189 Die stationären Einrichtungen wurden von der Kreisverwaltung mit Stand November 2015 mitgeteilt. Die Angabe zu den vorgehaltenen und belegten Pflegeplätzen (und damit die Auslastung) sind dem MDK Prüfbericht vom genannten Datum entnommen. 117 Abbildung 49: 15-Minuten-Isochrone um die Pflegeheime in Nettersheim Es zeigen sich keinerlei Flächen innerhalb der Gemeindegrenzen, von denen die Pflegeeinrichtung nicht gut zu erreichen ist. Vielmehr wird deutlich, dass bedingt durch die gute Verkehrsanbindung der Einzugsbereich der Pflegeeinrichtungen in Nettersheim sich weit in die Nachbargemeinden erstreckt. Für die Nachfrage nach stationären Pflegeplätzen ist die Anzahl der älteren Menschen zwar nur eine von vielen, jedoch eine besonders wichtige Größe, weshalb ihr Verlauf gesondert dargestellt werden soll. Abbildung 50 zeigt, wie sich nach Einschätzung von IT.NRW die Anzahl älterer Menschen in Nettersheim in den nächsten Jahren entwickeln wird. 118 Abbildung 50: Erwartete Anzahl 75jähriger und Älterer von 2015 bis 2040 in Nettersheim 190 2000 1800 1600 1400 1200 1000 800 600 400 200 2040 2039 2038 2037 2036 2035 2034 2033 2032 2031 2030 2029 2028 2027 2026 2025 2024 2023 2022 2021 2020 2019 2018 2017 2016 2015 0 Die Ergebnisse unserer Berechnungen sind in der folgenden Abbildung dargestellt. Abbildung 51: Geschätzte Entwicklung der Nachfrage nach vollstationären Pflegeplätzen bis 2040 in Nettersheim 300 250 200 150 100 50 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 2036 2037 2038 2039 2040 0 Bedarf Medikalisierung Bedarf Kompression Bestand Die nachstehende Tabelle gibt die der Graphik zugrundeliegenden Werte sowie die sich jährlich errechnenden Mehr- (positive Werte) und Minderbedarfe (negative Werte). 190 IT.NRW (2015) Gemeindemodellrechnung, Basisvariante 2014-2040. Die Basisvariante schließt erwartete Wanderungsbewegungen bereits ein. 119 Tabelle 38: Geschätzte Entwicklung der Nachfrage nach vollstationären Pflegeplätzen bis 2040 in Nettersheim Jahr Bedarf Medikalisierung Bedarf Kompression Mehrbedarf Medikalisierung Mehrbedarf Kompression 2015 92 91 13 12 2016 94 92 15 13 2017 97 94 18 15 2018 97 94 18 15 2019 100 95 21 16 2020 102 97 23 18 2021 103 97 24 18 2022 107 100 28 21 2023 110 101 31 22 2024 110 101 31 22 2025 115 104 36 25 2026 121 109 42 30 2027 125 112 46 33 2028 132 116 53 37 2029 138 121 59 42 2030 146 126 67 47 2031 154 132 75 53 2032 160 136 81 57 2033 170 143 91 64 2034 177 148 98 69 2035 190 157 111 78 2036 199 163 120 84 2037 211 170 132 91 2038 220 176 141 97 2039 235 186 156 107 2040 245 192 166 113 120 8.4.9 Schleiden Die folgende Tabelle zeigt die vorhanden vollstationären Pflegeeinrichtungen in Schleiden mit ausgewählten Kennzahlen und ihrer Auslastung. 191 Tabelle 39: Vollstationäre Pflegeeinrichtungen in Schleiden Nr. Pflegeheim Vollstationäre Pflegeplätze gesamt davon frei Auslastung MDK Note MDK QualitätsPrüfung am 1 Stiftung Evangelisches Alten- und Pflegeheim Gemünd 93 1 98,9 1,1 14.01.2015 2 Altenheim Kloster Maria Hilf 27 1 96,3 1,2 04.08.2014 3 Liebfrauenhof Schleiden 102 0 100,0 1,0 23.03.2015 Insgesamt 222 Nachstehende Kartendarstellung zeigt diese Einrichtungen mitsamt ihrem typischen Einzugsgebiet (15 Minuten Fahrzeit-Isochrone). 191 Die stationären Einrichtungen wurden von der Kreisverwaltung mit Stand November 2015 mitgeteilt. Die Angabe zu den vorgehaltenen und belegten Pflegeplätzen (und damit die Auslastung) sind dem MDK Prüfbericht vom genannten Datum entnommen. 121 Abbildung 52: 15-Minuten-Isochrone um die Pflegeheime in Schleiden Es zeigen sich keinerlei besiedelte Flächen innerhalb der Gemeindegrenzen, von denen nicht wenigstens eine Pflegeeinrichtung gut zu erreichen ist. Vielmehr wird deutlich, dass sich die Einzugsbereiche der Pflegeeinrichtungen in Schleiden auch in Nachbargemeinden des Kreises erstrecken. Für die Nachfrage nach stationären Pflegeplätzen ist die Anzahl der älteren Menschen zwar nur eine von vielen, jedoch eine besonders wichtige Größe, weshalb ihr Verlauf gesondert dargestellt werden soll. Abbildung 53 zeigt, wie sich nach Einschätzung von IT.NRW die Anzahl älterer Menschen in Schleiden in den nächsten Jahren entwickeln wird. 122 Abbildung 53: Erwartete Anzahl 75jähriger und Älterer von 2015 bis 2040 in Schleiden 192 2500 2000 1500 1000 500 2040 2039 2038 2037 2036 2035 2034 2033 2032 2031 2030 2029 2028 2027 2026 2025 2024 2023 2022 2021 2020 2019 2018 2017 2016 2015 0 Die Ergebnisse unserer Berechnungen sind in der folgenden Abbildung dargestellt. Abbildung 54: Geschätzte Entwicklung der Nachfrage nach vollstationären Pflegeplätzen bis 2040 in Schleiden 300 250 200 150 100 50 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 2036 2037 2038 2039 2040 0 Bedarf Medikalisierung Bedarf Kompression Bestand Die nachstehende Tabelle gibt die der Graphik zugrundeliegenden Werte sowie die sich jährlich errechnenden Mehr- (positive Werte) und Minderbedarfe (negative Werte). 192 IT.NRW (2015) Gemeindemodellrechnung, Basisvariante 2014-2040. Die Basisvariante schließt erwartete Wanderungsbewegungen bereits ein. 123 Tabelle 40: Geschätzte Entwicklung der Nachfrage nach vollstationären Pflegeplätzen bis 2040 in Schleiden Jahr Bedarf Medikalisierung Bedarf Kompression Mehrbedarf Medikalisierung Mehrbedarf Kompression 2015 185 182 -37 -40 2016 189 183 -33 -39 2017 193 184 -29 -38 2018 191 180 -31 -42 2019 187 174 -35 -48 2020 184 169 -38 -53 2021 178 161 -44 -61 2022 174 154 -48 -68 2023 171 150 -51 -72 2024 167 144 -55 -78 2025 168 143 -54 -79 2026 169 141 -53 -81 2027 172 142 -50 -80 2028 175 142 -47 -80 2029 174 139 -48 -83 2030 175 138 -47 -84 2031 175 136 -47 -86 2032 179 137 -43 -85 2033 181 137 -41 -85 2034 186 138 -36 -84 2035 191 140 -31 -82 2036 197 142 -25 -80 2037 201 143 -21 -79 2038 210 147 -12 -75 2039 214 148 -8 -74 2040 223 152 1 -70 124 8.4.10 Weilerswist Die folgende Tabelle zeigt die vorhanden vollstationären Pflegeeinrichtungen in Weilerswist mit ausgewählten Kennzahlen und ihrer Auslastung. 193 Tabelle 41: Vollstationäre Pflegeeinrichtungen in Weilerswist Nr. 1 Pflegeheim Altenzentrum Weilerswist Arbeiterwohlfahrt Vollstationäre Pflegeplätze gesamt davon frei 122 2 Auslastung MDK Note MDK QualitätsPrüfung am 98,4 1,0 02.09.2014 ab 01.01.2016: 2 Stella Vitalis Weilerswist 80 Insgesamt 202 noch nicht veröffentlicht Nachstehende Kartendarstellung zeigt diese Einrichtungen mitsamt ihrem typischen Einzugsgebiet (15 Minuten Fahrzeit-Isochrone). 193 Die stationären Einrichtungen wurden von der Kreisverwaltung mit Stand November 2015 mitgeteilt. Die Angabe zu den vorgehaltenen und belegten Pflegeplätzen (und damit die Auslastung) sind dem MDK Prüfbericht vom genannten Datum entnommen. 125 Abbildung 55: 15-Minuten-Isochrone um die Pflegeheime in Weilerswist Es zeigen sich keinerlei Flächen innerhalb der Gemeindegrenzen, von denen nicht wenigstens eine Pflegeeinrichtung gut zu erreichen ist. Vielmehr wird deutlich, dass sich die Einzugsbereiche der Pflegeeinrichtungen in Weilerswist sowohl in Nachbargemeinden des Kreises Euskirchen als auch in benachbarte Kreise hin erstrecken. Für die Nachfrage nach stationären Pflegeplätzen ist die Anzahl der älteren Menschen zwar nur eine von vielen, jedoch eine besonders wichtige Größe, weshalb ihr Verlauf gesondert dargestellt werden soll. Abbildung 56 zeigt, wie sich nach Einschätzung von IT.NRW die Anzahl älterer Menschen in Weilerswist in den nächsten Jahren entwickeln wird. 126 Abbildung 56: Erwartete Anzahl 75jähriger und Älterer von 2015 bis 2040 in Weilerswist 194 4000 3500 3000 2500 2000 1500 1000 500 2040 2039 2038 2037 2036 2035 2034 2033 2032 2031 2030 2029 2028 2027 2026 2025 2024 2023 2022 2021 2020 2019 2018 2017 2016 2015 0 Die Ergebnisse unserer Berechnungen sind in der folgenden Abbildung dargestellt. Abbildung 57: Geschätzte Entwicklung der Nachfrage nach vollstationären Pflegeplätzen bis 2040 in Weilerswist 500 450 400 350 300 250 200 150 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 2036 2037 2038 2039 2040 100 Bedarf Medikalisierung Bedarf Kompression Bestand Die nachstehende Tabelle gibt die der Graphik zugrundeliegenden Werte sowie die sich jährlich errechnenden Mehr- (positive Werte) und Minderbedarfe (negative Werte). 194 IT.NRW (2015) Gemeindemodellrechnung, Basisvariante 2014-2040. Die Basisvariante schließt erwartete Wanderungsbewegungen bereits ein. 127 Tabelle 42: Geschätzte Entwicklung der Nachfrage nach vollstationären Pflegeplätzen bis 2040 in Weilerswist Jahr Bedarf Medikalisierung Bedarf Kompression Mehrbedarf Medikalisierung Mehrbedarf Kompression 2015 158 157 36 35 2016 164 161 -38 -41 2017 174 169 -28 -33 2018 178 172 -24 -30 2019 185 177 -17 -25 2020 189 179 -13 -23 2021 192 180 -10 -22 2022 196 182 -6 -20 2023 204 188 2 -14 2024 208 189 6 -13 2025 221 199 19 -3 2026 234 209 32 7 2027 247 218 45 16 2028 259 227 57 25 2029 272 236 70 34 2030 286 245 84 43 2031 300 255 98 53 2032 316 265 114 63 2033 332 276 130 74 2034 348 287 146 85 2035 365 297 163 95 2036 380 306 178 104 2037 400 319 198 117 2038 420 330 218 128 2039 449 349 247 147 2040 475 366 273 164 128 8.4.11 Zülpich Die folgende Tabelle zeigt die vorhanden vollstationären Pflegeeinrichtungen in Zülpich, mit ausgewählten Kennzahlen und ihrer Auslastung. 195 Tabelle 43: Vollstationäre Pflegeeinrichtungen in Zülpich Nr. Pflegeheim Vollstationäre Pflegeplätze gesamt davon frei Auslastung MDK Note MDK QualitätsPrüfung am 1 Brabenderstift im GZZ 61 0 100,0 1,0 27.04.2015 2 Altenzentrum St. Elisabeth (inkl. Altbau = 26 Plätze) 180 1 99,4 1,0 18.05.2015 Insgesamt 241 Nachstehende Kartendarstellung zeigt diese Einrichtungen mitsamt ihrem typischen Einzugsgebiet (15 Minuten Fahrzeit-Isochrone). 195 Die stationären Einrichtungen wurden von der Kreisverwaltung mit Stand November 2015 mitgeteilt. Die Angabe zu den vorgehaltenen und belegten Pflegeplätzen (und damit die Auslastung) sind dem MDK Prüfbericht vom genannten Datum entnommen. 129 Abbildung 58: 15-Minuten-Isochrone um die Pflegeheime in Zülpich Es zeigen sich keinerlei Flächen innerhalb der Gemeindegrenzen, von denen nicht wenigstens eine Pflegeeinrichtung gut zu erreichen ist. Vielmehr wird deutlich, dass sich die Einzugsbereiche der Pflegeeinrichtungen in Zülpich weit in die Nachbargemeinden des Kreises Düren erstrecken. Für die Nachfrage nach stationären Pflegeplätzen ist die Anzahl der älteren Menschen zwar nur eine von vielen, jedoch eine besonders wichtige Größe, weshalb ihr Verlauf gesondert dargestellt werden soll. Abbildung 59 zeigt, wie sich nach Einschätzung von IT.NRW die Anzahl älterer Menschen in Zülpich, Stadt in den nächsten Jahren entwickeln wird. 130 Abbildung 59: Erwartete Anzahl 75jähriger und Älterer von 2015 bis 2040 in Zülpich 196 4500 4000 3500 3000 2500 2000 1500 1000 500 2040 2039 2038 2037 2036 2035 2034 2033 2032 2031 2030 2029 2028 2027 2026 2025 2024 2023 2022 2021 2020 2019 2018 2017 2016 2015 0 Die Ergebnisse unserer Berechnungen sind in der folgenden Abbildung dargestellt. Abbildung 60: Geschätzte Entwicklung der Nachfrage nach vollstationären Pflegeplätzen bis 2040 in Zülpich 550 500 450 400 350 300 250 200 150 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 2036 2037 2038 2039 2040 100 Bedarf Medikalisierung Bedarf Kompression Bestand Die nachstehende Tabelle gibt die der Graphik zugrundeliegenden Werte sowie die sich jährlich errechnenden Mehr- (positive Werte) und Minderbedarfe (negative Werte). 196 IT.NRW (2015) Gemeindemodellrechnung, Basisvariante 2014-2040. Die Basisvariante schließt erwartete Wanderungsbewegungen bereits ein. 131 Tabelle 44: Geschätzte Entwicklung der Nachfrage nach vollstationären Pflegeplätzen bis 2040 in Zülpich Jahr Bedarf Medikalisierung Bedarf Kompression Mehrbedarf Medikalisierung Mehrbedarf Kompression 2015 218 216 -23 -25 2016 223 219 -18 -22 2017 233 226 -8 -15 2018 234 224 -7 -17 2019 239 227 -2 -14 2020 240 226 -1 -15 2021 237 221 -4 -20 2022 239 220 -2 -21 2023 242 220 1 -21 2024 248 223 7 -18 2025 260 231 19 -10 2026 268 236 27 -5 2027 276 240 35 -1 2028 287 247 46 6 2029 300 255 59 14 2030 310 260 69 19 2031 322 267 81 26 2032 341 279 100 38 2033 353 286 112 45 2034 369 295 128 54 2035 388 306 147 65 2036 410 320 169 79 2037 434 334 193 93 2038 454 345 213 104 2039 483 362 242 121 2040 508 375 267 134 132 8.5 Bauvorhaben in benachbarten Kreisen Das Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen sieht die die Einbeziehung der benachbarten Kreise vor. Aus diesem Grund wurden die Kreisverwaltungen der Nachbarkreise kontaktiert und gebeten, Auskunft über bekannte Planungen zu Neubauten oder Erweiterungsbauten von stationären Pflegeeinrichtungen in einer Entfernung von bis zu 10 Kilometern zur gemeinsamen Grenze mit dem Kreis Euskirchen zu nennen. Die folgende Tabelle fasst die Auskünfte der Nachbarkreise zusammen. Tabelle 45: geplante Neubauten oder Erweiterungen von Pflegeheimen an der 197 Landkreisgrenze zu Euskirchen (Stand: 28.09.2015) Kreis / kreisfreie Stadt Städteregion Aachen (einschl. Stadt Aachen) Düren, Kreis Rhein-Erft-Kreis Rhein-Sieg-Kreis Ahrweiler, Landkreis Vulkaneifel, Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm geplante Neubauten oder Erweiterungen von Pflegeheimen an der Landkreisgrenze zu Euskirchen (ca. 10 km) Erweiterung eines Pflegeheims um 38 Plätze in Simmerath. Auskunft: Herr Xhonneux, Städteregion Aachen (Pflegeplanung) Erweiterung eines Pflegeheims um 10 Plätze und einer Tagespflege (16 Plätze) in Nideggen. Auskunft: Frau Franken, Kreisverwaltung Düren (Pflegeberatung) Erweiterung eines Pflegheims um 30 Plätze in Erftstadt. Auskunft: Frau Huck, Amt für Familien, Senioren und Soziales (Pflegeplanung und Pflegeberatung) Neubau von zwei 80-Betten-Häusern in Heimerzheim und in Buschhoven ist geplant. In Bornheim ist ein 80-Betten-Haus für 2017 geplant. Auskunft: Frau Milde, Sozialamt Grundsatzund Planungsaufgaben (Pflegeplanung) Nichts bekannt. Auskunft: Herr Porz, Kreisverwaltung Ahrweiler Nichts bekannt. Auskunft: Frau Sarnes, Pflegestützpunkt Daun Nichts bekannt. Auskunft: Frau Schuster, Kreisverwaltung (Pflegestrukturplanung) 197 Die Angaben basieren auf den telefonischen Auskünften am 28.09.2015 der in der Tabelle genannten Ansprechpartner in den jeweiligen Kreisverwaltungen bzw. Pflegestützpunkten. 133 9 Zusammenfassende Empfehlung 9.1 Vor- und teilstationäre Pflegeangebote Mit Ausnahme des Jahres 2021 geht IT NRW in den Bevölkerungsvorausberechnungen von einer jährlichen Zunahme der Menschen im Alter von 75 und mehr Jahren aus. Abbildung 61 zeigt in blauen Balken auf der linken Ordinate die Anzahl der älteren Menschen im Kreis und auf der rechten Ordinate das jährliche Wachstum dieser Bevölkerungsgruppe in Prozent. Abbildung 61: Bevölkerungsprognose Menschen 75 Jahre und älter 2015 bis 2040 und die 198 jährliche Veränderung in Prozent für den Kreis Euskirchen 40.000 5,0% 35.000 4,0% 30.000 3,0% 25.000 20.000 2,0% 15.000 1,0% 10.000 0,0% 5.000 0 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 2036 2037 2038 2039 2040 -1,0% Menschen 75 Jahre und älter (linke Achse) Jährliche Veränderung in Prozent (rechte Achse) Die jährliche prozentuale Zunahme älterer Menschen kann als absolute Untergrenze für den jährlichen zusätzlichen Bedarf an vorstationären Pflegeleistungen gesehen werden. Tatsächlich ist davon auszugehen, dass die Nachfrage nach vorstationären Leistungen in stärkerem Ausmaß zunimmt. Gründe dafür sind zum einen die in Abschnitt 2.3 dargestellten Versorgungswünsche der Bevölkerung, die klar in Richtung ambulant vor 198 Vgl. Statistisches Bundesamt, Fortschreibung des Bevölkerungsstandes (Basis Zensus 2011), eigene Berechnung, eigene Darstellung 134 stationär zielen, zum anderen die beispielsweise im „Masterplan altengerechte Quartiere“ durch die nordrhein-westfälische Politik eindeutig erklärte Absicht, die individuelle Selbstbestimmung des pflegebedürftigen Bürgers über seine Wohnform zu stärken. Gerade durch dieses sich wechselseitig beeinflussende Zusammenspiel von Bürgerwillen und Politik kann eine sich selbst verstärkende Dynamik in Gang gesetzt werden, die jedoch nur schwer zu prognostizieren ist. 9.2 Stationäre Pflegeangebote In gewachsenen Gemeindestrukturen ist kaum zu erwarten, dass die Verteilung der Pflegeeinrichtungen im theoretischen Sinne optimal ist. Daher ist auch nicht generell ein Problem darin zu sehen, wenn in einer Gemeinde weniger stationäre Pflegebetten als für die ortsansässigen Bewohner benötigt angeboten werden, solange in den gut erreichbaren Nachbargemeinden mehr angeboten wird, als für die dort ansässigen Menschen ausreichend gewesen wäre. Es spricht jedoch einiges dafür, die Ungleichverteilung der Angebote nicht aus dem Auge zu verlieren und darauf zu achten, die bestehenden Ungleichgewichte in der Verteilung bei Neubauten nicht zu verstärken, sondern durch geschickte Standortwahl wenn möglich eher zu entschärfen. Tabelle 46 fasst das derzeitige Angebot im Kreis zusammen und stellt es dem berechneten Bedarf gegenüber. Es wird deutlich, dass per Saldo 2015 deutlich mehr stationäre Pflegekapazitäten zur Verfügung stehen, als in Kenntnis der relevanten Zusammenhänge aus anderen deutschen Gemeinden notwendig wäre. 135 Tabelle 46: Geschätzte Entwicklung der Nachfrage nach vollstationären Pflegeplätzen in 2015 in den Gemeinden/Städten und im Kreis Euskirchen gesamt Gemeinde/Stadt Bestand zum Dez.2015 Bedarf Medikalisierung 2015 Bedarf Kompression 2015 Mehr-/ Minderbedarf Medikalisierung 2015 Mehr-/ Minderbedarf Kompression 2015 Bad Münstereifel 366 217 213 -149 -152 Blankenheim 233 120 119 -113 -114 Dahlem 56 60 60 4 4 Euskirchen 481 554 549 73 68 Hellenthal 76 113 112 37 36 Kall 20 131 129 111 109 Mechernich 570 266 263 -304 -307 Nettersheim 79 92 91 13 12 Schleiden 222 185 182 -37 -40 Weilerswist 122 158 157 36 35 Zülpich 241 218 216 -23 -25 Kreis Euskirchen 2466 2114 2091 -352 -374 Bis 2040 wendet sich dies jedoch ins Gegenteil. Nach unseren Berechnungen werden die heute zur Verfügung stehenden Pflegeplätze die zu erwartende Nachfrage 2040 wahrscheinlich nicht decken können. Nur bei vollständiger Gültigkeit der Kompressionshypothese könnte das Angebot ausreichend sein. Davon ist jedoch genau so wenig auszugehen, wie von einer 100prozentigen Gültigkeit der Medikalisierungshypothese. 199 Zu beachten ist sowohl 2015 als auch 2040, dass die ungünstige Verteilung der Pflegeeinrichtungen insgesamt ein größeres Angebot erfordert als bei einer gleichmäßigen Verteilung. Freie Kapazitäten einer Gemeinde am einen Rand des Kreises können nicht mit Minderkapazitäten am gegenüberliegenden Rand verrechnet werden. 199 Vergleiche dazu die Ausführungen in Kapitel 5. 136 Tabelle 47: Geschätzte Entwicklung der Nachfrage nach vollstationären Pflegeplätzen in 2040 in den Gemeinden/Städten und im Kreis Euskirchen gesamt Gemeinde/Stadt Erwarteter Bestand zum Jan.2016 Bedarf Medikalisierung 2040 Bedarf Kompression 2040 Mehr-/ Minderbedarf Medikalisierung 2040 Mehr-/ Minderbedarf Kompression 2040 Bad Münstereifel 366 288 181 -78 -185 Blankenheim 233 146 90 -87 -143 Dahlem 56 104 75 48 19 Euskirchen 481 1221 940 740 459 Hellenthal 76 225 166 149 90 Kall 20 297 221 277 201 Mechernich 570 516 360 -54 -210 Nettersheim 79 245 192 166 113 Schleiden 222 223 152 1 -70 Weilerswist 202 475 366 273 164 Zülpich 241 508 375 267 134 Kreis Euskirchen 2546 4248 3118 1702 572 Ein unmittelbarer Handlungsbedarf ist aus gutachterlicher Sicht somit zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorhanden. Bis zum Jahr 2040 sollten vor allem in der Stadt Euskirchen und in Kall zusätzliche Kapazitäten aufgebaut werden. 137 10 Anhang: Ökonometrisches Glossar 10.1 Adjustiertes Bestimmtheitsmaß Lässt man die Zahl unabhängiger Variablen bei gleichbleibender Zahl der Beobachtungen langsam steigen, so steigt definitionsgemäß auch das Bestimmtheitsmaß. Für den Grenzfall, dass die Zahl der Beobachtungen genau der Zahl der unabhängigen Variablen entspricht ergibt sich für das Bestimmtheitsmaß der Wert Eins. Diesen Effekt versucht das adjustierte Bestimmtheitsmaß auszugleichen, indem es das Bestimmtheitsmaß R² unter Berücksichtigung der Anzahl der Beobachtungen und der Variablen nach unten korrigiert. Für das adjustierte Bestimmtheitsmaß gilt: 2 Radj . mit 1 1 R² n 1 n v n Anzahl der Beobachtungen v Anzahl der Variablen 10.2 Standardisierter Regressionskoeffizient (Beta Wert) Die Höhe des Regressionskoeffizienten einer unabhängigen Variablen alleine lässt für alle Fälle, in denen er einen von Null verschiedenen Wert annimmt, keinen Rückschluss auf die relative Wichtigkeit des Einflusses der betreffenden Variablen zu. Ursache dafür sind in erster Linie die zumeist verschiedenen Dimensionen der in eine Regression einfließenden Variablen, aber auch die unterschiedlichen Streuungen der exogenen Variablen einerseits und der endogenen Variable andererseits. Wenn also ermittelt werden soll, welche der erklärenden Variablen den größten Einfluss auf die endogene Variable hat, könnten vor einer Regression alle Variablen auf den Mittelwert Null und die Standardabweichung 1 standardisiert werden. Zweckmäßiger ist allemal die nachträgliche Berechnung von standardisierten Regressionskoeffizienten mit b sj tan d . mit: bj Xj Y Xj exogene Variable j bj Regressionskoeffizient der exogenen Variable j Y endogene Variable 138 10.3 Partieller Korrelationskoeffizient Der partielle Korrelationskoeffizient (quadriert spricht man auch vom partiellen Bestimmtheitsmaß) gibt an, welcher Teil der durch die übrigen unabhängigen Variablen Xj (j≠k) nicht erklärten Varianz der abhängigen Variable Y von der untersuchten Variable X k erklärt wird, nachdem diese um den Einfluss der übrigen unabhängigen Variablen bereinigt wurde. Technisch berechnet er sich als der Korrelationskoeffizient aus den Residuen, die sich aus einer Regression der endogenen Variablen auf alle exogenen Variablen mit Ausnahme der zu untersuchenden Variablen ergeben und den Residuen aus der Regression der untersuchten erklärenden Variable auf alle anderen erklärenden Variablen. Je geringer das partielle Bestimmtheitsmaß einer Variablen ist, desto weniger trägt diese bei gegebenem Erklärungsgehalt von anderen Variablen zur Erklärung der gesamten Streuung bei. 139 Literaturverzeichnis Allinger, Lüdeke, Siebenschuh et altri (2013), Pflegeregion Egrensis – Grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der Altenpflege Altenpflege-Monitor (2010): Passt Ihr Angebot auch morgen noch zur Nachfrage? Veränderung der Kundenwünsche aus fünf Jahren Deutscher Altenpflege-Monitor, Juni 2010, http://www.konzept-undmarkt.com/tl_files/PDFs/Vortraege/Vortrag%20Veraenderungen%20der%20Kundenwu ensche%20aus%20fuenf%20Jahren%20Deutscher%20AltenpflegeMonitor%20Juni%202010.pdf [abgerufen am 14.09.2015] Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung (2011): Zensusdatenbank. Zensus 2011 der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder. Blaumeiser, Heinz / Blinkert, Baldo / Klie, Thomas (2001): Zwischen Heim und daheim. 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