Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
34 kB
Datum
06.04.2016
Erstellt
22.02.16, 14:47
Aktualisiert
22.02.16, 14:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 192/2016
10.02.2016
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
02.03.2016
Kreisausschuss
06.04.2016
Ausbau der K 34, OD Frohngau
hier: Zustimmung zur Beantragung des vorzeitigen Baubeginns bei der Bezirksregierung
Köln
Sachbearbeiter/in: Herr Mohr
Tel.: 15 238
Abt.: 66
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt
Zeile:
X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Die Haushaltsmittel sind im Haushaltsplanentwurf 2016 beim Produkt
54201, Zeile 25, eingeplant; Investitions-Nr. I542012531.
X Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung in Anlage 2.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreisausschuss stimmt der Beantragung des vorzeitigen Baubeginns zum Ausbau der K 34, OD
Frohngau bei der Bezirksregierung Köln zu.
-2Begründung:
Mit Beschluss zu V 27/2014 stimmte der Kreisausschuss dem Bauentwurf zum Ausbau der K 34, OD
Frohngau zu und beauftragte die Verwaltung mit der Umsetzung der Baumaßnahme, sofern
entsprechende Fördermittel zur Verfügung gestellt werden.
In dem beigefügten Schreiben der Anlage 1 bittet die Gemeinde Nettersheim nun, den vorzeitigen
förderunschädlichen Baubeginn für die Maßnahme bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen. Die
Begründung liegt in der dringenden Notwendigkeit zur Erneuerung der gemeindlichen
Versorgungseinrichtungen im Bereich der Kanalisation sowie der Trinkwasserversorgung.
Wie in Info 107/2015 zum Ergebnis des Einplanungsgespräches beschrieben, wurde der Ausbau der
K 34, Frohngau als dringliche Maßnahme vorgebracht. Eine Aufnahme der Maßnahme in das
Jahresprogramm 2016 erfolgte nach bisherigem Kenntnisstand jedoch nicht. Die Aussichten auf
zukünftige Mittelbewilligungen wurden durch die Vertreter des Landes und der Bezirksregierung
aufgrund der fehlenden Anschlussregelungen zur Föri-kom-Stra sehr zurückhaltend eingeschätzt.
Während des Einplanungsgespräches wurde dennoch der Hinweis gegeben, dass bei
unaufschiebbaren Maßnahmen ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn eingereicht werden
solle. Gleichzeitig muss aufgrund der bestehenden Rahmenbedingungen bei der
Straßenbauförderung der Hinweis erfolgen, dass auch die eventuelle Genehmigung des vorzeitigen
Maßnahmenbeginns keine Finanzierungsverpflichtung durch den Fördergeber beinhaltet.
Sofern die durch die Gemeinde beschriebenen Maßnahmen aufgrund Ihrer Dringlichkeit
unaufschiebbar würden, wäre eine Auftragsvergabe ohne die Genehmigung eines vorzeitigen
Maßnahmenbeginns förderschädlich, so dass zuwendungsfähige Ausgaben nicht mehr bezuschusst
werden könnten. Dies gilt gleichermaßen für zwingende Straßenbaumaßnahmen des Kreises.
Generell ist im Zusammenhang mit der o.g. Baumaßnahme für den Kreis Euskirchen und die
Gemeinde mit Kosteneinsparungen zu rechnen, wenn die Arbeiten mit einer Baustelleneinrichtung
und ohne Zwischenbauzustand von einem Unternehmen durchgeführt werden können. Daher sollte
aus Sicht der Fachabteilung im Sinne der Kosteneinsparung eine Gemeinschaftsmaßnahme
angestrebt werden.
Vor dem Hintergrund der o.g. schlechten Aussichten auf eine Förderzusage im verbleibendem
Zeitraum bis Ende 2019 und in Verbindung mit dem näher kommenden Zwang zur Durchführung der
notwendigen Baumaßnahmen in der Ortslage Frohngau, schlägt die Fachabteilung vor, der Bitte der
Gemeinde Nettersheim nachzukommen und den vorzeitigen Maßnahmenbeginn bei der
Bezirksregierung Köln zu beantragen.
Sofern eine Zustimmung seitens der Bezirksregierung erfolgt, könnten die Maßnahmen
ausführungsreif abgestimmt, und der Bauauftrag in 2016 vergeben werden.
gez. i.V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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