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Beschlussvorlage GB (Ausbau der K 34, OD Frohngau hier: Zustimmung zur Beantragung des vorzeitigen Baubeginns bei der Bezirksregierung Köln)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
34 kB
Datum
06.04.2016
Erstellt
22.02.16, 14:47
Aktualisiert
22.02.16, 14:47
Beschlussvorlage GB (Ausbau der K 34, OD Frohngau
hier: Zustimmung zur Beantragung des vorzeitigen Baubeginns bei der Bezirksregierung Köln) Beschlussvorlage GB (Ausbau der K 34, OD Frohngau
hier: Zustimmung zur Beantragung des vorzeitigen Baubeginns bei der Bezirksregierung Köln)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 192/2016 10.02.2016 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 02.03.2016 Kreisausschuss 06.04.2016 Ausbau der K 34, OD Frohngau hier: Zustimmung zur Beantragung des vorzeitigen Baubeginns bei der Bezirksregierung Köln Sachbearbeiter/in: Herr Mohr Tel.: 15 238 Abt.: 66 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt Zeile: X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: Produkt: Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer Die Haushaltsmittel sind im Haushaltsplanentwurf 2016 beim Produkt 54201, Zeile 25, eingeplant; Investitions-Nr. I542012531. X Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung in Anlage 2. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreisausschuss stimmt der Beantragung des vorzeitigen Baubeginns zum Ausbau der K 34, OD Frohngau bei der Bezirksregierung Köln zu. -2Begründung: Mit Beschluss zu V 27/2014 stimmte der Kreisausschuss dem Bauentwurf zum Ausbau der K 34, OD Frohngau zu und beauftragte die Verwaltung mit der Umsetzung der Baumaßnahme, sofern entsprechende Fördermittel zur Verfügung gestellt werden. In dem beigefügten Schreiben der Anlage 1 bittet die Gemeinde Nettersheim nun, den vorzeitigen förderunschädlichen Baubeginn für die Maßnahme bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen. Die Begründung liegt in der dringenden Notwendigkeit zur Erneuerung der gemeindlichen Versorgungseinrichtungen im Bereich der Kanalisation sowie der Trinkwasserversorgung. Wie in Info 107/2015 zum Ergebnis des Einplanungsgespräches beschrieben, wurde der Ausbau der K 34, Frohngau als dringliche Maßnahme vorgebracht. Eine Aufnahme der Maßnahme in das Jahresprogramm 2016 erfolgte nach bisherigem Kenntnisstand jedoch nicht. Die Aussichten auf zukünftige Mittelbewilligungen wurden durch die Vertreter des Landes und der Bezirksregierung aufgrund der fehlenden Anschlussregelungen zur Föri-kom-Stra sehr zurückhaltend eingeschätzt. Während des Einplanungsgespräches wurde dennoch der Hinweis gegeben, dass bei unaufschiebbaren Maßnahmen ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn eingereicht werden solle. Gleichzeitig muss aufgrund der bestehenden Rahmenbedingungen bei der Straßenbauförderung der Hinweis erfolgen, dass auch die eventuelle Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns keine Finanzierungsverpflichtung durch den Fördergeber beinhaltet. Sofern die durch die Gemeinde beschriebenen Maßnahmen aufgrund Ihrer Dringlichkeit unaufschiebbar würden, wäre eine Auftragsvergabe ohne die Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns förderschädlich, so dass zuwendungsfähige Ausgaben nicht mehr bezuschusst werden könnten. Dies gilt gleichermaßen für zwingende Straßenbaumaßnahmen des Kreises. Generell ist im Zusammenhang mit der o.g. Baumaßnahme für den Kreis Euskirchen und die Gemeinde mit Kosteneinsparungen zu rechnen, wenn die Arbeiten mit einer Baustelleneinrichtung und ohne Zwischenbauzustand von einem Unternehmen durchgeführt werden können. Daher sollte aus Sicht der Fachabteilung im Sinne der Kosteneinsparung eine Gemeinschaftsmaßnahme angestrebt werden. Vor dem Hintergrund der o.g. schlechten Aussichten auf eine Förderzusage im verbleibendem Zeitraum bis Ende 2019 und in Verbindung mit dem näher kommenden Zwang zur Durchführung der notwendigen Baumaßnahmen in der Ortslage Frohngau, schlägt die Fachabteilung vor, der Bitte der Gemeinde Nettersheim nachzukommen und den vorzeitigen Maßnahmenbeginn bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen. Sofern eine Zustimmung seitens der Bezirksregierung erfolgt, könnten die Maßnahmen ausführungsreif abgestimmt, und der Bauauftrag in 2016 vergeben werden. gez. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)