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Info Stab (Anlage 3 zu Info 132_2016)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
433 kB
Datum
07.03.2016
Erstellt
01.03.16, 14:46
Aktualisiert
01.03.16, 14:46

Inhalt der Datei

„Zukunft Region Aachen Zweckverband“ Entwicklungsperspektiven - Vorschlag für das weitere Vorgehen Vorbemerkungen Wir wollen die Region Aachen mit ihren beiden regionalen Einrichtungen, der Region Aachen Zweckverband sowie der AGIT mbH, zu einer der führenden Region in Deutschland entwickeln und dazu die vorhandenen Kompetenzen nach innen und außen stärken und sichtbar machen. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde auf Beschluss der Zweckverbandsversammlung in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe der Hauptverwaltungsbeamten, der Fraktionsvorsitzenden, der Vorsitzenden der Zweckverbandsversammlung sowie der Geschäftsführung in großem Einvernehmen ein nicht abschließender Katalog von Handlungsmöglichkeiten erarbeitet, die es jetzt gilt in einem sinnvollen und praktikablen Zeitraum in den hierfür zuständigen politischen Gremien intensiv zu diskutieren, deren Machbarkeit zu prüfen und soweit zweckdienlich gemeinsam zu realisieren. Nur durch eine zukunftsfähige Ausgestaltung und Umsetzung der vereinbarten Ziele sowie durch die Übernahme pflichtiger Aufgaben unter Wahrung und konsequenter Weiterverfolgung der bestehenden Arbeitsschwerpunkte des Region Aachen – Zweckverband kann einerseits dessen Existenz dauerhaft gesichert, sowie eine sinnvolle Bündelung von gesamtregionalen Aufgaben erreicht werden. Hierdurch wird die regionale Gremienvielfalt verringert, Organisationen schlanker und effizienter gestaltet, sowie eine inhaltliche/thematische Bündelung von Entscheidungen erreicht. Zur weiteren Ausgestaltung und Weiterentwicklung des Region Aachen – Zweckverband zu einen interkommunalen „Multizweckverband“ unter Beibehaltung der bestehenden Organisation der regionalen Kooperation ergeben sich aus der Satzung weitere Aufgaben. Das vorliegende Papier enthält unterschiedliche, nicht priorisierte Vorschläge zur weiteren Ausgestaltung der Arbeit des Zweckverbandes. Eine Umsetzung dieser Vorschläge kann nur mit Beteiligung der einzelnen Institutionen unter Einbeziehung sowohl der Fachleute zur Überprüfung der Umsetzbarkeit als auch der politisch legitimierten Gremien in den jeweiligen Gebietskörperschaften und ggf. der übergeordneten Institutionen erfolgen. Eine enge Abstimmung mit den Fachpolitikern und Fachverwaltungen ist also unabdingbar. Alle Entscheidungen sollen im regionalen Konsens erfolgen. Zur Umsetzung des Prozesses ist die Satzung/Geschäftsordnung des Region Aachen –Zweckverband an die erweiterten Aufgaben und Gegebenheiten anzupassen , damit eine sinnvolle inhaltliche und fachpolitische Willens- und Entscheidungsfindung gewährleistet ist. Um diese interfraktionellen Vorschläge in den Gremien der verschiedenen Gebietskörperschaften zu beraten, bedarf es zur Meinungsbildung der breiten Unterstützung aller Hauptverwaltungsbeamten, sowie der Fraktionsvorsitzenden des Region Aachen Zweckverbandes. Mögliche Entwicklungsperspektiven Lt. Satzung hat der Region Aachen – Zweckverband die folgenden Aufgaben: 1. Initiierung und Umsetzung von regionalen und grenzüberschreitenden Netzwerken und Kooperationsprojekten. 2. Die Förderung der Zusammenarbeit in und mit der EUREGIO Maas-Rhein. 3. Die Koordinierung, Bündelung und Vertretung der regionalen Interessen in Institutionen und Gremien der überregionalen Zusammenarbeit (z. B. Innovationsregion Rheinisches Revier, Metropolregion Rheinland). 4. Die koordinierte Steuerung und Umsetzung a) nationaler und europäischer Förderprogramme (z. B. INTERREG, ESF und EFRE), b) der regionalen Arbeitspolitik, insbesondere der regionalisierten Landesarbeitspolitik NRW, c) der regionalen und grenzüberschreitenden Kulturpolitik (insbesondere RKP NRW), sowie die Beratung von Antragstellern. 5. Die Weiterentwicklung der Bildungs-, Wissens- und Gesundheitsregion. 6. Die Befassung mit regionsweit relevanten Themen der Tourismusentwicklung, der Infrastrukturausstattung sowie der Einrichtungen der Daseinsvorsorge. 7. Regionalmarketing und regionale Imagebildung. 8. Die Zusammenarbeit mit der AGIT mit dem Ziel einer koordinierten Aufgabenwahrnehmung. 9. Die regelmäßige Information der Öffentlichkeit, insbesondere der Städte und Gemeinden, über die Arbeit des Zweckverbandes. Ein großer Teil genannten Arbeitsschwerpunkte wird z. Zt. erfolgreich bearbeitet. Die Punkte 5., 6 und 7. gilt es jedoch zu stärken und inhaltlich weiterzuentwickeln. Ohne jede Priorisierung ergeben sich zunächst für die unter 5. genannten Aufgabengebiete die folgenden zu diskutierenden Möglichkeiten:  Stärkung der Bildungs- und Wissensregion: Die Sicherung der beruflichen Bildung mit ihren vielfältigen (Aus-)bildungsangeboten wird auch in Anbetracht des demographischen Wandels zu einer zunehmenden Herausforderung. Ziel muss es sein für unsere Jugendlichen ein attraktives schulisches Angebot im Bereich der beruflichen Bildung ortsnah zu erhalten. Die Grenzlage stellt hier eine zusätzliche Herausforderung insbesondere aber eine besondere Chance unserer Region dar, deren Potenzial es gemeinsam besser zu nutzen gilt. Gleiches gilt für den Bereich der Förderschulen. Auch wenn im Rahmen der Inklusion sich die Bildungsangebote deutlich verändern, gilt es im gesetzlichen Auftrag dem Elternwillen Rechnung zu tragen und weiterhin ein umfassendes Angebot von Förderschulen möglichst ortsnah in allen Förderbereichen zu erhalten. Hier wird eine regionale Abstimmung sowie Koordination aufgrund der sich verändernden Schülerzahlen unabdingbar sein. Der Zweckverband kann hier als Plattform auch für grenzüberschreitende Vermittlung mit folgenden Aufgaben beginnen: Etablierung einer gemeinsame Schulentwicklungsplattform für die Berufskollegs, mit der Absicht der Übertragung der Verantwortung für die Organisation der regionalen Berufskollegs auf den Region Aachen Zweckverband. Dies soll auf Basis der Beibehaltung des Grundsatzes der Dezentralität der Berufskollegs geschehen. Die inhaltliche Ausgestaltung der Schulentwicklungsplattform erfolgt unter enger Beteiligung und Einbindung der Schuldezernenten und in Abstimmung mit dem Ausschuss für Kultur und (eu)regionale Bildung des Region Aachen Zweckverbandes. Die Verantwortung für den Prozess über nimmt die Geschäftsstelle des Region Aachen Zweckverband. Diskussion zu Möglichkeiten der Übernahme der regionalen Förderschulen anstoßen. Weiter Aktivitäten im Bereich Bildungs- und Wissensregion auch innerhalb des Bereiches der Hochschulen (Etablierung der Grenzregion „Region Aachen – Zweckverband“ als universitären mehrsprachigen Wissens-Hot-Spot) und EUREGIO Maas-Rhein (Ausweitung des Angebotes „Euregio-Profilschule“) sind zu erarbeiten und umzusetzen. Auch wäre die Etablierung einer Steuerungsgruppe zum Thema „Bildungs- und Wissensregion“ des Region Aachen Zweckverband wünschenswert.  Gesundheitsregion Die Aachener Region ist eine der sechs Gesundheitsregion in NRW. Auf Wunsch des Landes NRW hat die Region dabei die Themenpatenschaft für die Medizintechnik übernommen. Die Koordination liegt bei MedLife e.V.. Über die Förderung und Profilierung der Medizintechnik hinaus gilt es die Gesundheitsregion auch in anderen Themenfeldern weiter zu entwickeln. Neben den bereits gut entwickelten Formaten im Bereich Fachkräfte wird als weiteres Themenfeld die Krankenhausbedarfsplanung identifiziert. Es zeichnet sich ab, dass mittelfristig auch in der Aachener Region Krankenhausbetten abgebaut werden müssen. Ziel ist die Etablierung einer gemeinsam regional abgestimmten Krankenhausbedarfsplanung für die unter 6. genannten Aufgabengebiete h die folgenden zu diskutierenden Möglichkeiten:  Öffentlicher Personennahverkehr Die Förderung und Unterstützung des ÖPNV ist für die Stadt Aachen, die Städteregion sowie die Kreise Düren und Heinsberg über den Zweckverband AVV gebündelt. Der Kreis Euskirchen ist dem VRS angeschlossen. Hier erscheint die Einbindung des AVV in den Region Aachen Zweckverband zur Verschlankung von Strukturen und der Bündelung von Entscheidungsgremien zielführend. Hierdurch wird eine bessere Abstimmung der ÖPNV Entwicklung mit der gesamtregionalen Entwicklung, sowie eine bessere Einbindung des grenzüberschreitendenden ÖPNV in die euregionalen Kooperationsstrukturen erreicht. Mit der Überprüfung der Machbarkeit der Übertragung des AVV an den Region Aachen Zweckverband soll zeitnah begonnen werden, so dass – Umsetzbarkeit vorausgesetzt - die erforderliche Anpassung der Satzung an die erweiterten Aufgaben und Gegebenheiten erarbeitet werden kann. Ein Übergang im Rahmen der Neuorganisation der einzelnen hierfür zuständigen Entscheidungsgremien könnte dann nach der nächsten Kommunalwahl erfolgen.  Abfallwirtschaft Der Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW) trägt die kommunale Entsorgungsverantwortung für die StädteRegion Aachen, die Stadt Aachen und den Kreis Düren. Abfallwirtschaft ist ein zentrales Element der kommunalen Daseinsvorsorge. Auch hier wird vorgeschlagen, die Aufgaben auf den Region Aachen Zweckverband zu übertragen. Wichtig dabei ist –wie auch bereits beim Themenfeld ÖPNV- das der Region Aachen Zweckverband auch Aufgaben für Teile des Verbandsgebietes übernehmen kann. Bzgl. der Vorgehensweise und der erreichbaren Synergien gilt das unter Punkt 1. Gesagte. Die für die Umsetzung der unter den obigen Punkten genannten Integration des AVV und ZEW in den Region Aachen Zweckverband erforderlichen Arbeiten zu neuen Satzungsregelungen, organisatorischen Änderungen etc. sollen durch jeweils noch zu etablierenden Arbeitsgruppen erfolgen, die organisatorisch vom Region Aachen Zweckverband begleitet werden. Neben den bisher genannten zu übernehmenden Aufgaben sind die folgenden aufgeführten regional relevanten Bereiche zu bearbeiten:  Servicebereich für Verwaltungen und Bürger/innen a) Integration des Studieninstituts für kommunale Verwaltung Aachen in den Region Aachen, Zweckverband, b) Kooperation im Servicebereich D115  Kultur und Tourismus Kultur und Tourismus stellen wichtige Faktoren für die regionale Entwicklung, nicht nur als sogenannte weiche Standortfaktoren, dar. Hier gilt es noch die genauen Aufgaben und Zuständigkeiten für den Aachener Region Zweckverband zu definieren. Für das in der Satzung unter 7. Genannten Aufgabengebiet die folgenden Aufgaben:  Regionale Imagebildung/Regionalmarketing Gemeinsames Ziel der Aachener Region ist eine bessere Positionierung im Wettbewerb der Regionen und damit verbunden eine bessere Wahrnehmung der Aachener Region mit ihren vielfältigen Vorteilen und Merkmalen. Bislang gibt es –außer der Funktion als Technologieregion- keine regional einheitliche Dachmarke für die Aachener Region. Zu verschiedenen Anlässen und Möglichkeiten präsentiert sich die Region somit unterschiedlich und unspezifisch. Ziel ist es eine einheitliche Dachmarke für die Aachener Region zu entwickeln, welche die verschiedenen Merkmale: Technologieregion, Bildungs- und Wissensregion, europäische Region und Region von hoher Lebensqualität aufnimmt und verstärkt, gleichzeitig aber Raum für die differenzierte Einzeldarstellung in den verschiedenen inhaltlichen und regionalen Feldern bietet. Hierzu soll eine Dachmarkenkonzeption durch den Region Aachen Zweckverband im Diskurs mit der Gesamtregion entwickelt werden. Vorteile - Bessere Wahrnehmung der Region, - Stärkung der regionalen Identität nach innen und außen, - Synergien bei Marketingauftritte der Region durch einheitliche und gemeinschaftliche Instrumente. Weitere Voraussetzungen: Jede Aufgabenübertragung muss finanziell und personell auskömmlich organisiert werden. Der damit zusammenhängende Veränderungsprozess soll unter Berücksichtigung der Interessen der bisherigen und zukünftigen Beschäftigten vonstattengehen und mit dem Ziel verbunden sein, den Region Aachen Zweckverband als attraktiven Arbeitgeber zu etablieren. Zeitplan zur Umsetzung der Vorhaben „Zukunft Region Aachen Zweckverband“ Stand Februar 2016 1.Q. Bildungs- und Wissensregion Diskussion über die Etablierung einer gemeinsamen Schulentwicklungsplanung (BK) Abgleich und Bündelung der regionalen Schulentwicklungspläne Etablierung der Schulentwicklungsplanung Gesundheitsregion Beginn der Umsetzung mit Etablierung einer Arbeitsgruppe (aus ZV-Ausschuss Gesundheit) Umsetzung der erarbeiteten Maßnahmen ÖPNV Diskussion in den politischen Gremien * Machbarkeitsüberprüfung (incl. Satzungsüberprüfung durch BZR) Vorbereitung der Umsetzung Abfallwirtschaft Diskussion in den politischen Gremien* Machbarkeitsüberprüfung (incl. Satzungsüberprüfung durch BZR) Vorbereitung der Umsetzung *mit Grundsatzentscheid 2016 2.Q. 3.Q. 4.Q. 1.Q. 2017 2.Q. 3.Q. 4.Q. 1.Q. 2018 2.Q. 3.Q. 4.Q. 1.Q. 2019 2.Q. 3.Q. 4.Q. 1.Q. 2020 2.Q. 3.Q 4.Q. 1.Q. Servicebereich Verwaltung/Bürger Diskussion übermögliche Umsetzung der einzelnen Themen Technische und rechtliche Umsetzung Umsetzung der Arbeitsergebnisse Kultur und Tourismus Diskussion über Aufgabenverteilung und Umsetzung einzelner Themengebiete Umsetzung der Arbeitsergebnisse Regionalmarketing strategische Umsetzung mit Etablierung einer Arbeitsgruppe Umsetzung der erarbeiteten Maßnahmen 2016 2.Q. 3.Q. 4.Q. 1.Q. 2017 2.Q. 3.Q. 4.Q. 1.Q. 2018 2.Q. 3.Q. 4.Q. 1.Q. 2019 2.Q. 3.Q. 4.Q. 1.Q. 2020 2.Q. 3.Q. 4.Q.