Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
16 kB
Datum
20.04.2016
Erstellt
30.03.16, 12:09
Aktualisiert
30.03.16, 12:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 1/ V 184/2016
Datum: 29.03.2016
Vorabauszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom
10.03.2016
Öffentliche Sitzung
TOP 5
Aufgabenübertragung kommunaler Schulsozialarbeit auf den V 184/2016
Kreis Euskirchen
Die Verwaltung beantwortet offen stehende Fragen.
Das Mitglied Dirhold begrüßt das Konzept, die Schulsozialarbeit
in die Zuständigkeit des Jugendhilfeträgers zu legen.
Intensiv wird das Thema Schulsozialarbeit an Grundschulen im
Stadtgebiet Euskirchen im Ausschuss diskutiert.
AV Poth weist darauf hin, dass Schulsozialarbeit nicht schulische
Aufgaben übernehmen soll, sondern dies weiterhin in der
Verantwortung des Landes liegt.
Die Bedarfe für Schulsozialarbeit werden ermittelt, diskutiert und
über die Jugendhilfe gesteuert.
Zum Einsatz der 1,5 Stellen der Schulsozialarbeit im
Grundschulbereich erfolgt eine erste Projektbeschreibung zur
nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses.
Der Vorsitzende erinnert in diesem Zusammenhang an die
Befristung der geförderten BUT-Stellen zum Ende des Jahres
2017, über deren Fortführung nach der Sommerpause 2017 eine
Entscheidung getroffen werden sollte.
Anschließend stellt er die Vorlage mit einer Ergänzung in der
Beschlussempfehlung zur Abstimmung:
Der
Kreistag
beschließt
auf
Empfehlung
des
Jugendhilfeausschusses,
die
kommunalen
SchulsozialarbeiterInnen im Umfang von 4,27 VK-Stellen zum
01.08.2016 in die Trägerschaft des Kreises Euskirchen zu
übernehmen. Das Direktionsrecht des Kreises ist hierbei
sicherzustellen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig, bei 0 Enthaltungen