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Beschlussvorlage GB (Übernahme der kommunalen Stellen Schulsozialarbeit)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
6,5 kB
Datum
20.04.2016
Erstellt
02.03.16, 12:03
Aktualisiert
02.03.16, 12:03
Beschlussvorlage GB (Übernahme der kommunalen Stellen Schulsozialarbeit)

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Inhalt der Datei

Folgekostenberechnung zur V 184/2016 Übernahme der kommunalen Stellen "Schulsozialarbeit" Aufstellung jährlicher Personalkosten entsprechend der Mitteilung der kommunalen Träger Insgesamt handelt es sich hierbei um ein Stellenvolumen von 4,27 Stellen für SozialarbeiterInnen, eingruppiert in S 11. Stand Juni 2015 Stadt Euskirchen 2 x 0,5 Stellen an weiterführenden Schulen 3x 0,5 Stellen an Grundschulen aufgrund unterschiedlicher Stufen entstehen hier Personalkosten inkl. ZVK und SV in Höhe von p.a. Stadt Zülpich 0,75 Stelle an der Stephanusschule (Förderschule) ( S 11a/6 - indiv. Endstufe) Stadt Mechernich 0,52 Stelle Durch die Zusammenlegung der Förderschule Satzvey und Förderschule Stephanusschule Einsatz dieser beiden Schulsozialarbeiter an der selben Schule Perspektive Übernahme der Förderschule durch den Kreis? 150.000,00 € 50.000,00 € 26.500,00 € Gemeinde Blankenheim 0,5 Stelle EG 9 MA langzeiterkrankt, bei Übernahme der Stelle wird eine Eingruppierung in S11 zu prüfen sein. Derzeit Jahresgehalt: 23.500,00 € Personalkosten zzgl. 10% Overhead, (Kosten Arbeitsplatz um 10% reduziert, da Büro v.d. Schule gestellt wird) In den Haushalt ab 2017 einzuplanen 250.000,00 € 25.000,00 € 275.000,00 € Kosten für 2016 bei Aufgabenübernahme zum 01.08.2016 120.00,00 €