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Beschlussvorlage GB (Antrag der Arbeiterwohlfahrt Rhein-Erft & Euskirchen e. V., Zeißstraße 1, 50126 Bergheim, auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Umbaus und der Ausstattung einer Gruppe des Gruppentyps I für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in 53894 Mechernich-Bergheim, In den Benden 2a)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
98 kB
Datum
10.03.2016
Erstellt
02.03.16, 12:03
Aktualisiert
02.03.16, 12:03
Beschlussvorlage GB (Antrag der Arbeiterwohlfahrt Rhein-Erft & Euskirchen e. V., Zeißstraße 1, 50126 Bergheim, auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Umbaus und der Ausstattung einer Gruppe des Gruppentyps I für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in 53894 Mechernich-Bergheim, In den Benden 2a) Beschlussvorlage GB (Antrag der Arbeiterwohlfahrt Rhein-Erft & Euskirchen e. V., Zeißstraße 1, 50126 Bergheim, auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Umbaus und der Ausstattung einer Gruppe des Gruppentyps I für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in 53894 Mechernich-Bergheim, In den Benden 2a)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 188/2016 20.01.2016 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 10.03.2016 Antrag der Arbeiterwohlfahrt Rhein-Erft & Euskirchen e. V., Zeißstraße 1, 50126 Bergheim, auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Umbaus und der Ausstattung einer Gruppe des Gruppentyps I für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in 53894 Mechernich-Bergheim, In den Benden 2a Sachbearbeiterin: Frau Kremer Tel.: 15-625 Abt.: 51.4 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. x Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: 365 01 Zeile: 28 (Ermächtigungsübertragung) Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Arbeiterwohlfahrt Rhein-Erft & Euskirchen e. V., Zeißstraße 1, 50126 Bergheim, zu den Kosten des Umbaus und der Ausstattung einer Gruppe des Gruppentyps I für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in 53894 MechernichBergheim, In den Benden 3a, einen Zuschuss in Höhe von 72.000,00 € zu gewähren. -2Begründung: Die Arbeiterwohlfahrt Rhein-Erft & Euskirchen e. V., Zeißstraße 1, 50126 Bergheim, bittet mit Antrag vom 15.01.2015 um Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Umbaus und der Ausstattung einer Gruppe des Gruppentyps I für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in 53894 Mechernich-Bergheim, In den Benden 2a. Es sollen 6 Plätze für unter dreijährige Kinder geschaffen werden. Der Kreis übernimmt aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom 20.07.2011 (V 193) für Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren nach Abzug der Landesförderung gemäß Runderlass des MGFFI vom 09.05.2008 den vom Land anerkannten zuwendungsfähigen Höchstbetrag. Die Kosten belaufen sich lt. Antrag der Arbeiterwohlfahrt Rhein-Erft & Euskirchen e. V., Zeißstraße 1, 50126 Bergheim, auf 72.000,00 €. Gem. Ziffer 4.4.1.1 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren ergibt sich ein zuwendungsfähiger Höchstbetrag i. H. v. 72.000,00 €. Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar: 72.000,00 € 1. Gesamtkosten 2. Landeszuschuss im Rahmen der Kinderbetreuungsfinanzierung 2015-2018 3. Kreiszuschuss 4. Trägeranteil 64.800,00 € 7.200,00 € 0,00 € gez. i. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiterin: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)