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Info GB (Jahresbericht KoBIZ 2015)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
1,6 MB
Datum
15.03.2016
Erstellt
02.03.16, 12:03
Aktualisiert
02.03.16, 12:03

Inhalt der Datei

Kommunales Bildungs- und Integrationszentrum Jahresbericht 2015 1 Inhalt 1 Vorwort: Struktur und Aufgaben des Kommunalen Bildungs- und Integrationszentrums (KoBIZ) im Regionalen Bildungsnetzwerk .................................................................................................... 6 2 Netzwerken im Regionalen Bildungsnetzwerk .............................................................................. 10 3 Regionales Bildungsbüro ............................................................................................................... 11 3.1 3.1.1 Fachtag „Haus der kleinen Forscher“ ............................................................................ 11 3.1.2 Pädagogisches Schulnetzwerk Kreis Euskirchen............................................................ 13 3.1.3 AK KiTa – Grundschule................................................................................................... 14 3.1.4 Qualitätsoffensive Offene Ganztagsschule ................................................................... 15 3.1.5 Englisch als Kontinuum im Übergang Grundschule – SI ................................................ 16 3.2 Übergang Schule – Beruf – Studium ...................................................................................... 17 3.2.1 „komm auf Tour – meine Stärken, meine Zukunft“ ...................................................... 17 3.2.2 „Lernen im Doppelpack“ – Informationsveranstaltung zum dualen Studium für Schüler/-innen der gymnasialen Oberstufe .................................................................. 19 3.2.3 „Helle Köpfe für Ihr Unternehmen“ – Informationsveranstaltung zum dualen Studium für Unternehmen........................................................................................................... 21 3.2.4 ANTalive – zdi ................................................................................................................ 23 3.2.5 Berufswahl-SIEGEL......................................................................................................... 25 3.2.6 Ausbildungs- und Studienbörse Kreis Euskirchen und „Ausbildung to go“................... 27 3.2.7 Informationsveranstaltung „Übergang Schule – Ausbildung oder Studium – Wie geht das?“ .............................................................................................................................. 29 3.2.8 Berufsorientierungsparcours Gesundheitsberufe ......................................................... 29 3.3 Bildungsprojekte.................................................................................................................... 31 3.3.1 Pädagogische Landkarte – außerschulische Lernorte ................................................... 31 3.3.2 Medienprävention: Lokale Fachtagungen für Multiplikator(inn)en im Tätigkeitsfeld „Medienkompetenz im Netzwerk vor Ort“ in Kooperation mit dem Opfer-Netzwerk e.V. Euskirchen .............................................................................................................. 32 3.3.3 Medienscout NRW......................................................................................................... 33 3.4 4 Übergang KiTa – Grundschule – SI ........................................................................................ 11 Kooperationen ....................................................................................................................... 36 3.4.1 Netzwerken im Regionalen Bildungsnetzwerk Kreis Euskirchen................................... 36 3.4.2 Kooperation mit Regionalen Bildungsbüros .................................................................. 37 3.4.3 Kooperation mit dem Kompetenzteam NRW ............................................................... 39 3.4.4 Konferenz der Schulpflegschaftsvorsitzenden .............................................................. 40 3.4.5 AK Elterndelegierte........................................................................................................ 41 3.4.6 Bildungsportal ............................................................................................................... 42 Kommunale Koordinierung ........................................................................................................... 45 4.1 Potenzialanalyse .................................................................................................................... 45 4.1.1 Potenzialanalyse im Schuljahr 2014/15 – Ausschreibung ............................................. 45 4.1.2 Potenzialanalyse im Schuljahr 2014/15 – Durchführung .............................................. 47 2 4.1.3 Potenzialanalyse im Schuljahr 2015/16 – Ausschreibung ............................................. 50 4.1.4 Potenzialanalyse im Schuljahr 2015/16 – Durchführung .............................................. 51 4.1.5 Kooperation mit dem Runden Tisch STAR (Schule trifft Arbeitswelt) –Potenzialanalyse für Jugendliche mit komplexer Behinderung ................................................................ 54 4.1.6 Unterarbeitsgruppe Potenzialanalyse – Qualitätskriterien für die Gymnasien ............ 56 4.1.7 Unterarbeitsgruppe Potenzialanalyse – Qualitätskriterien für die Förderschulen ....... 57 4.1.8 Landesweite Koordinierungsstelle Kommunaler Integrationszentren (LaKI) Unterarbeitskreis „migrationssensible Potenzialanalyse“ ............................................ 58 4.2 Portale und Austauschforen .................................................................................................. 59 4.2.1 BAN-Portal ..................................................................................................................... 59 4.2.2 Interkommunale Arbeitsgemeinschaft Datenerfassung ............................................... 61 4.2.3 qualiboXX ....................................................................................................................... 62 4.2.4 Regionaltreffen Rheinland der Kommunalen Koordinierungsstellen ........................... 64 4.2.5 Landesweite Koordinierungsstelle Kommunaler Integrationszentren (LaKI) Arbeitskreis Übergang Schule – Beruf ............................................................................................... 65 4.3 Facharbeitsgruppen............................................................................................................... 66 4.3.1 Facharbeitsgruppe 1 „Berufs- und Studienorientierung“ ............................................. 66 4.3.2 Facharbeitsgruppe 2 „Übergangsangebote“ ................................................................. 68 4.3.3 Facharbeitsgruppe 3 „Duale Ausbildung“ ..................................................................... 70 4.4 Unterstützende und begleitende Projekte und Maßnahmen im Übergang Schule – Beruf . 71 4.4.1 Umsetzung der Praxiskurse im Schuljahr 2014/15 im Kreis Euskirchen ....................... 71 4.4.2 Umsetzung der Praxiskurse im Schuljahr 2015/16 im Kreis Euskirchen ....................... 73 4.4.3 Berufseinstiegsbegleitung ............................................................................................. 75 4.4.4 Elternfahrplan................................................................................................................ 77 4.4.5 Standardelement SBO 7.3 Koordinierte Übergangsgestaltung mit Anschlussvereinbarung ................................................................................................. 78 4.4.6 Standardelement SBO 6.1 Berufsfelder erkunden ........................................................ 79 4.4.7 Berufsfelderkundungstage in der Kreisverwaltung ....................................................... 81 4.4.8 Berufsfelderkundungen an den Berufskollegs .............................................................. 82 4.4.9 Standardelement SBO 6.1 Berufsfelder erkunden – Online-Portal............................... 84 4.4.10 Angebotsübersicht als Handreichung für Lehrkräfte, Fachkräfte der Schulsozialarbeit und Beratungsfachkräfte ............................................................................................... 85 4.4.11 Produktionsschule.NRW ................................................................................................ 87 4.5 Kooperationen ....................................................................................................................... 89 4.5.1 Kooperation mit der Regionalagentur bei arbeitsmarktpolitischen Programmendes Landes NRW am Beispiel von „Jugend in Arbeit plus“ .................................................. 89 4.5.2 Patenschaftsmodell Übergang Schule – Beruf .............................................................. 90 4.5.3 Regionaler Ausbildungskonsens Kammerbezirk Aachen............................................... 91 4.5.4 AK Ausbildungsvorbereitungsklassen............................................................................ 92 4.5.5 Kooperation mit den Inklusionskoordinator(inn)en und der Inklusionsfachberaterin . 93 3 5 4.5.6 Zusammenarbeit der Schulaufsicht und der Kommunalen Koordinierungsstelle als Umsetzungspartner/-innen vor Ort............................................................................... 94 4.5.7 „Schüler Online“ ............................................................................................................ 96 Kommunales Integrationszentrum................................................................................................ 99 5.1 Interkulturelle Öffnung.......................................................................................................... 99 5.1.1 Wegweiser für Migrant(inn)en ...................................................................................... 99 5.1.2 Übersetzungshilfe KoBIZ.............................................................................................. 100 5.1.3 Grundlagen interkultureller Kompetenz für Mitarbeitende und Führungskräfte der Kreisverwaltung Euskirchen ........................................................................................ 101 5.1.4 Koordination von Austauschmöglichkeiten für Mitarbeitende der kreisangehörigen Kommunen, die zum Thema „Asyl“ tätig sind ............................................................. 101 5.1.5 Unterstützung der runden Tische in den Kommunen und Kirchengemeinden .......... 103 5.1.6 Deutschkurse für Flüchtlinge ....................................................................................... 103 5.1.7 Unterstützung von freiwillig engagierten Bürger(inne)n rund um die Flüchtlingsarbeit .......................................................................................................... 104 5.1.8 Basiswissen Flüchtlingsarbeit in Kooperation mit der Integrationsagentur des DRK . 106 5.1.9 Beratung von Institutionen in Konflikt- oder Krisensituationen im Umkreis für Flüchtlingsunterkünften .............................................................................................. 107 5.1.10 Akquise möglicher Vormünder für minderjährige unbegleitete Flüchtlingen (in Kooperation mit dem Jugendamt Kreis Euskirchen) ................................................... 107 5.1.11 Interkulturelle Woche ................................................................................................. 108 5.2 Bildung ................................................................................................................................. 110 5.2.1 Informationsleitfaden für Kindertagesstätten im Umgang mit Familien mit Migrationshintergrund ................................................................................................ 110 5.2.2 Rucksack Grundschule ................................................................................................. 111 5.2.3 „Wie funktioniert Grundschule?“ – Informationsveranstaltung für Eltern mit Migrationshintergrund ................................................................................................ 112 5.2.4 SmiLe – Sprachbildung mit individuellem Spracherfolg .............................................. 113 5.2.5 Seiteneinsteiger(innen)beratung ................................................................................ 115 5.3 Angebote für Schulen .......................................................................................................... 116 5.3.1 Besetzungsverfahren von Lehrer(inne)n im Herkunftssprachlichen Unterricht (HSU)116 5.3.2 Unterstützung der Schulaufsicht bei Integrationsstellenanträgen ............................. 117 5.3.3 Fachberatungsstelle für Herkunftssprachlichen Unterricht (HSU).............................. 118 5.3.4 Schule ohne Rassismus ................................................................................................ 119 5.3.5 Planung und Durchführung der Treffen von Lehrkräften im Herkunftssprachlichen Unterricht (HSU) .......................................................................................................... 120 5.3.6 Seiteneinstieg für alle optimal – Arbeitskreis „Praxisgespräche Seiteneinstieg“ ....... 121 5.4 Ausbildung und Beruf .......................................................................................................... 122 5.4.1 Stadtteilmütter – Brücken bauen ................................................................................ 122 5.4.2 Kampagne „Berufliche Qualifizierung zur Integration junger Flüchtlinge im Alter von 18 – 21 Jahren“ ................................................................................................................. 123 4 5.5 Sprache ................................................................................................................................ 125 5.5.1 „Sprachstark – Qualität in sprachheterogenen Schulen – QUISS“ .............................. 125 5.5.2 Deutsch für neu zugewanderte Mütter....................................................................... 127 5.6 Gesundheit .......................................................................................................................... 128 5.6.1 Gesundheitswegweiser für Migrant(inn)en ................................................................ 128 5.6.2 Grundversorgung der Flüchtlinge................................................................................ 129 5.7 Kultur, Sport und Freizeit .................................................................................................... 130 5.7.1 Internationales Schwimmen........................................................................................ 130 5.7.2 Deutsches Sportabzeichen für Flüchtlinge .................................................................. 131 5.7.3 Interkultureller Garten Zülpich.................................................................................... 132 5.7.4 Rollende Spielkiste ...................................................................................................... 133 5.7.5 Fraueninfo international ............................................................................................. 134 5.7.6 Netzwerk „Vielfalt und Integration“............................................................................ 135 6 Ausblick des Kommunalen Bildungs- und Integrationszentrums auf 2016................................. 138 7 Kooperationspartner/-innen im Regionalen Bildungsnetzwerk.................................................. 139 8 Öffentlichkeitsarbeit.................................................................................................................... 141 8.1 Veröffentlichung der laufenden Projekte, Initiativen und Maßnahmen der Kooperationspartner/-innen des KoBIZ .......................................................................................... 141 8.2 KoBIZ-Newsletter................................................................................................................. 141 8.3 Bericht der gemeinsamen KoBIZ-Bildungskonferenz 2015 ................................................. 141 8.4 Veröffentlichungen des Regionalen Bildungsbüros ............................................................ 141 8.4.1 Broschüre „Außerschulische Lernorte“ ....................................................................... 141 8.4.2 Kooperationspartner/-innen „komm auf Tour 2015“ ................................................. 141 8.4.3 Redaktionelle Arbeit .................................................................................................... 141 8.5 8.5.1 Elternfahrplan Übergang Schule – Beruf – Studium.................................................... 142 8.5.2 Handreichungen Übergangsangebote......................................................................... 142 8.6 9 Veröffentlichungen der Kommunalen Koordinierung......................................................... 142 Veröffentlichungen des Kommunalen Integrationszentrums ............................................. 142 8.6.1 Migrationswegweiser in mehreren Sprachen ............................................................. 142 8.6.2 Angebote zur Deutschförderung für Flüchtlinge......................................................... 142 Team Kommunales Bildungs- und Integrationszentrum (KoBIZ) ................................................ 143 Impressum Kreis Euskirchen/Der Landrat GBL III/49 Kommunales Bildungs- und Integrationszentrum Leitung: Sabine Sistig Redaktion: Bettina Ismar, Regionales Bildungsbüro 5 1 Vorwort: Struktur und Aufgaben des Kommunalen Bildungsund Integrationszentrums (KoBIZ) im Regionalen Bildungsnetzwerk Die Handlungsziele im KoBIZ basieren auf der Kooperation zwischen dem Kreis Euskirchen und dem Land NRW (Ministerium für Schule und Weiterbildung, Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales, Landeskoordinierungsstelle der Kommunalen Integrationszentren, Bezirksregierung Köln). Die einzelnen Säulen des KoBIZ erfahren die finanzielle Unterstützung und Prozessbegleitung durch das Land NRW und die Europäische Union. Diese Kooperation gelingt dadurch, dass die beteiligten Partner/-innen die jeweils anderen Herkünfte akzeptieren und anerkennen und im Hinblick auf die gemeinsamen Ziele in enger Abstimmung verbindlich und gleichberechtigt miteinander agieren. Die gemeinsame Verantwortung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Kreises Euskirchen für das Regionale Bildungsnetzwerk Kreis Euskirchen wird mit allen relevanten Partner(inne)n weiter ausgebaut und vertieft. Im Mittelpunkt aller Bemühungen steht dabei die Verbesserung der Lern- und Lebenschancen aller im Kreis Euskirchen lebenden Menschen. Das Regionale Bildungsnetzwerk ermöglicht es, alle an Bildung beteiligten Akteure einzubeziehen, um vorhandene Ressourcen durch Vernetzung optimal zu nutzen. Das gemeinsame Anliegen der Vertragsparteien liegt in dem Ausbau des Regionalen Bildungsnetzwerks, um die Unterstützungs- und Beratungssysteme vor Ort effizient und nachhaltig zum Wohl aller im Kreis Euskirchen lebenden Menschen zu nutzen. Das Regionale Bildungsnetzwerk gilt als institutionell übergreifende Organisationsform von Schulträgern, Schulen, Schulaufsicht, kommunalen Kooperationspartner(inne)n, Kammern, Verbänden, Trägern und weiteren (öffentlichen) Institutionen, die sich mit schulischer und beruflicher Bildung und Entwicklung befassen. Das Regionale Bildungsnetzwerk ermöglicht Lernortkooperationen und unterstützt zahlreiche Funktionen in Bezug auf bildungspolitische, arbeitsmarktpolitische und sozialpolitische Frage- und Problemstellungen. Diese können z. B. Ermittlung der regionalen schulischen und außerschulischen Aus- und Weiterbildungsbedarfe, Förderung der Zusammenarbeit der verschiedenen Bildungsträger der Region, Verbesserung der Transparenz des Bildungsangebots in der Region, Entwicklung innovativer und nachhaltiger Förder- und Bildungskonzepte in der Region u. v. a. sein. Die landesweit einmalige Einbindung eines kommunalen Integrationszentrums in eine Organisationseinheit wie das Kommunale Bildungs- und Integrationszentrum (KoBIZ) mit seinen drei Handlungsfeldern Regionales Bildungsbüro, Kommunale Koordinierung und Kommunales Integrationszentrum innerhalb des Geschäftsbereichs III der Kreisverwaltung findet über den Kreis Euskirchen hinaus Beachtung und stößt (bildungs)regionsweit auf Interesse, wie Christa Kuhle, Leitende Regierungsschuldirektorin, Bezirksregierung Köln, im Rahmen der vierten Bildungskonferenz 2015 festhält: „Der Kreis Euskirchen hat mit der Gründung der neuen Organisationseinheit ‚Kommunales Bildungs- und Integrationszentrum‘, kurz KoBIZ, einen ungewöhnlichen Weg eingeschlagen. Es ist der Versuch, die Landesprogramme KAoA und KI mit dem Regionalen Bildungsbüro strukturell zusammenzuführen. Damit ist die Zuversicht verbunden, das Problem der Parallelstrukturen und der damit verbundenen Schnittstellenproblematik bei der Wurzel zu packen. Auch 6 andere Regionen im Regierungsbezirk Köln schauen mit Interesse auf die Entwicklung. Unter dem Dach des Kommunalen Bildungs- und Integrationszentrums (KoBIZ) sind nun KAoA, KI und das RBB die Säulen, die durch ein gemeinsames Entscheidungsgremium gesteuert werden. Diesem Entscheidungsgremium gehören knapp 40 Vertreterinnen und Vertreter aus unterschiedlichen Institutionen und Einrichtungen an. Ich bin sehr gespannt darauf, wie es diesem großen Steuerungsgremium gelingen wird, sich abzustimmen und tragfähige Entscheidungen zu treffen, die geeignet sind, Maßnahmen wirklich umzusetzen. Es war und ist Ihnen hier im Kreis Euskirchen wichtig, dass die bestehenden Zuständigkeiten dabei erhalten bleiben. Diese Auffassung teile ich ausdrücklich. Voraussetzung dafür ist aber, dass alle Mitglieder des Gremiums ihr Mandat verantwortlich übernehmen und für kontinuierliche Information und Abstimmung innerhalb der eigenen Institution sorgen.“ (siehe: www.kreis-euskirchen.de/service/downloads/rb/49_bildkonf_2015_4.pdf) Folgende Gremienstruktur wird bereits im Herbst 2013 sowohl durch den Beirat Schule – Beruf/Studium, den Lenkungskreis des Regionalen Bildungsnetzwerkes als auch durch die damalige Steuerungsgruppe Regionales Übergangsmanagement abgestimmt: Vorbereitungsgremium, im November 2015 umbenannt in Steuerungsgruppe KoBIZ: Aufgaben: - Schwerpunktsetzung für die Umsetzungsschritte des Landesvorhabens „Kein Abschluss ohne Anschluss“, im Folgenden Abstimmungsprozesse KI - Auftragserteilung an die Facharbeitsgruppen zu den o. g. drei Handlungsfeldern - Sichtung und Bewertung der Arbeitsergebnisse der Facharbeitsgruppen - Vorbereitung der Sitzungen des Entscheidungsgremiums „Gemeinsames Entscheidungsgremium“: Die Gremien Lenkungskreis Regionales Bildungsnetzwerk und Beirat Schule – Beruf/Studium werden zu einem Entscheidungsgremium zusammengefasst. Der Beirat Schule – Beruf/Studium wird verkleinert, d. h. die bislang hier vertretenen Studien- und Berufswahlkoordinator(inn)en der SI und SII aus den Schulen im Nord- und Südkreis werden durch jeweils eine/-n Sprecher/-in im Entscheidungsgremium vertreten, hier jedoch ohne Abstimmungsrecht. Sie erhalten die Rolle der Expert(inn)en und vertreten die Facharbeitsgruppen. Da sich der Lenkungskreis des Regionalen Bildungsnetzwerkes mit weiteren Handlungsfeldern strategisch auseinandersetzt, werden Sitzungen des Entscheidungsgremiums tagungsordnungsabhängig gestaltet. 7 Entsprechend den Vorgaben von Land und Kreis zu den einzelnen Säulen ergeben sich folgende Handlungsfeldziele: Das Regionale Bildungsbüro nimmt die Aufgaben der Geschäftsstelle für das Regionale Bildungsnetzwerk wahr. Alle an Bildung beteiligten Akteure in der Bildungsregion Kreis Euskirchen werden systematisch und strukturiert in das Bildungsnetzwerk einbezogen, um bereits bestehende Ressourcen optimal zu nutzen und miteinander zu vernetzen. Das Regionale Bildungsbüro stellt in der Region die zentrale Anlaufstelle für Schulen, Lehrer/innen, Schüler/-innen, Eltern, Schulträger und andere Bildungsakteure dar. Es versteht sich als Netzwerker und Dienstleister für vielfältige Informationen und Beratungen zu aktuellen Projekten, besonderen pädagogischen Angeboten und individuellen Fördermöglichkeiten usw. entlang der Bildungsbiografie vom Übergang Kindertagesstätte – Grundschule bis zum Übergang Schule – Beruf – Studium. Die Akteure in den Kommunen organisieren vor Ort den Übergang von der Schule in den Beruf. Die Kommunale Koordinierung ist dabei eine wichtige Schaltstelle und begleitet auf der Fachebene die Übergangsprozesse in Ausbildung oder Studium. Die Kommunale Koordinierung sorgt vor allem dafür, dass • alle am Prozess beteiligten und relevanten Partner/-innen identifiziert und stärker miteinander vernetzt werden, • mit den regionalen Partner(inne)n ein gemeinsames Verständnis über das Zusammenwirken der Zuständigkeit erreicht wird, • Rollen geklärt werden, • Absprachen und Vereinbarungen getroffen und deren Einhaltung nachgehalten werden, • die schulische Umsetzung von Standardelementen, an denen externe Partner/-innen beteiligt sind, koordiniert wird, • die Themen der Qualitätssicherung und -entwicklung im Blick behalten werden. 8 Das Kommunale Integrationszentrum arbeitet an der Umsetzung von Ideen, Konzepten und Projekten für und mit Menschen mit Migrationshintergrund im Kreis Euskirchen. Ziele hierbei sind: Vermittlung zwischen den Kulturen, Förderung des gegenseitigen Verständnisses und Respekt für andere Kulturen und Religionen, Hervorheben der gesellschaftlichen Bedeutung von Wohlfahrtsorganisationen, Kulturvereinen und anderen Integrationspartner(inne)n, Bewahrung eines welt- und kulturoffenen Kreises Euskirchen. Aufgaben für die Zukunft: Verbesserung der Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund, Beratung von Kindern bzw. Jugendlichen und deren Eltern zum Schul- und Bildungssystem in Deutschland, interkulturelle Öffnung öffentlicher Institutionen, Einrichtungen sowie Förderung und Beratung von interkulturellen Zentren, Anti-Rassismusund Anti-Diskriminierungsprojekte, Förderung der Mehrsprachigkeit an deutschen Schulen, Beratung von Menschen mit Migrationshintergrund zu weiteren Leistungen, Unterstützung von Migrant(inn)en bei der Bildung von Interessenvertretungen und Initiativen. 9 2 Netzwerken im Regionalen Bildungsnetzwerk Das KoBIZ im Regionalen Bildungsnetzwerk versteht seine Hauptaufgabe in der Vernetzung aller im Bildungsbereich verantworlichen Akteure, wobei unter dem Begriff Bildung nicht nur die vorschulische und schulische Bildung, sondern auch die Aspekte frühkindliches Lernen, Lebensplanung, Gesundheit, Ausbildung und Beruf sowie lebenslanges Lernen verstanden werden. Durch die Anbindung der Handlungsfelder Kommunales Integrationszentrum und Kommunale Koordinierung an das Regionale Bildungsnetzwerk ist die Aufgabe der Vernetzung sehr komplex. Weyer versteht unter einem sozialen Netzwerk „[…] eine eigenständige Form der Koordination von Interaktionen […], deren Kern die vertrauensvolle Kooperation autonomer, aber interdependenter […] Akteure ist, die […] zusammenarbeiten.“1 Das KoBIZ versteht sich als internes Netzwerk, welches Ressourcen und Kompetenzen der Mitarbeiter/-innen bündelt, um mit den sehr unterschiedlichen Kooperationspartner(inne)n und Institutionen ergebnis- und lösungsorientiert zu agieren. Darüber hinaus ist die Arbeit im KoBIZ erfolgreich, weil jedes Handlungsfeld themen- und aufgabenzentriert über ein externes Netzwerk verfügt, welche an Schnittstellen zur netzwerkübergreifenden Kooperation bereit sind. Lt. Fischer benötigen funktionierende Netzwerke „[…] Bewusstheit seitens der Akteure, wie sie sich in das Netzwerk einbringen und wie sie mit ihren Doppel- bis Dreifachrollen umgehen wollen. Die Akteure sind nicht nur Mitglied des Netzwerkes, sondern sie vertreten ggf. ein System im Netzwerk […] und damit einhergehende Interessen […].“2 Die Netzwerkarbeit des KoBIZ wird im Jahresbericht 2015 durch die Projektbeschreibungen deutlich. Die Projekte werden nach Handlungsfeld sortiert in einheitlicher Form (Bestandsaufnahme, Ziele, Planung und Umsetzung, Ergebnis und Ausblick) aufgeführt. 1 Weyer, J. (Hrsg.), Soziale Netzwerke. Konzepte und Methoden der sozialwissenschaftlichen Netzwerkforschung. München, 2000, Seite 11. 2 Fischer, Prof. Dr. J., Das Pendeln zwischen Systemen und Netzwerken. Eine Herausforderung für die Akteure. In: J. Fischer, T. Kosellek (Hrsg.), Netzwerke und Soziale Arbeit, Weinheim/Basek, 2013, Seite 289. 10 3 Regionales Bildungsbüro 3.1 3.1.1 Übergang KiTa – Grundschule – SI Fachtag „Haus der kleinen Forscher“ 1. Bestandsaufnahme Mit der Initiative „Haus der kleinen Forscher“ unterstützt das Deutsche Rote Kreuz Kreisverband Euskirchen e.V. in Kooperation mit dem Regionalen Bildungsbüro als trägerübergreifendes Netzwerk seit 2011 pädagogische Fach- und Lehrkräfte dabei, den Entdeckergeist von Mädchen und Jungen im Vorschul-3 und Grundschulalter zu fördern und sie qualifiziert beim Forschen in den Bereichen Naturwissenschaft, Mathematik und Technik zu begleiten. Das Deutsche Rote Kreuz Kreisverband Euskirchen e.V. koordiniert die Ausbildung und den Einsatz der Trainer/-innen in den Workshops. Das Regionale Bildungsbüro nimmt unterstützende Aufgaben wahr. Partner der bundesweit tätigen Stiftung mit Sitz in Bonn und Geschäftsstelle in Berlin sind die Helmholtz-Gemeinschaft, die Siemens Stiftung, die Dietmar Hopp Stiftung, die Deutsche Telekom Stiftung sowie die Autostadt in Wolfsburg. Die Ausbreitung des „Hauses der kleinen Forscher“ wird durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert. Durch die gemeinsame Entdeckung von naturwissenschaftlichen Zusammenhängen werden auch die Lern-, Sozial- und Sprachkompetenz sowie die feinmotorischen Fähigkeiten gestärkt. Die Bildungsinitiative leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Förderung von Bildungschancen, zur Sicherung des langfristigen Fachkräftenachwuchses im MINT-Bereich und zur Professionalisierung des pädagogischen Personals mithilfe eines praxisnahen Ansatzes. In den pädagogischen Ansatz der Initiative sind viele Erkenntnisse aus der modernen Forschung in den Bereichen Frühpädagogik, Entwicklungspsychologie, Fachdidaktik und Lernforschung eingegangen. Die Präsenzfortbildungen und die pädagogischen Materialien sind in Anlehnung an die Bildungs- und Lehrpläne der sechzehn Bundesländer entwickelt worden. Namhafte Expert(inn)en unterschiedlicher Fachrichtungen beraten, evaluieren und entwickeln das pädagogisch-didaktische Konzept kontinuierlich weiter. Nicht zuletzt bietet das unter bestimmten Kriterien verliehene Qualitätssiegel „Haus der kleinen Forscher“ Eltern eine wichtige Orientierungshilfe hinsichtlich der KiTabeziehungsweise Grundschulwahl für ihre Kinder. Ende 2015 gibt es im Kreis Euskirchen rund 20 KiTas und zwei Grundschulen, die das Zertifikat erworben haben. Im Jahr 2015 gilt es, mit dem Fachtag „Haus der kleinen Forscher in KiTa, Grundschule und OGS“ verstärkt für die Teilnahme der Grundschullehrkräfte an den Fortbildungen zu werben. 2. a) b) c) Ziele In der Presse wird der Fachtag beworben bzw. im Nachgang darüber berichtet. Der Fachtag wird von rund 90 Erzieher(inne)n und Lehrkräften besucht. Es entstehen Kooperationen zwischen KiTas und Grundschulen/OGS, damit kein Bruch in der Bildungskette im Übergang von der KiTa in die Grundschule entsteht. d) Die Teilnehmenden melden sich für die Workshops an. e) Die pädagogische Mitarbeiterin des Regionalen Bildungsbüros erstellt eine Dokumentation des Fachtages, die den Teilnehmenden zur Verfügung gestellt und auf der Homepage des Kreises Euskirchen veröffentlicht wird. 3 Diese Zielgruppe umfasst drei- bis sechsjährige Kinder in Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderläden und Vorschuleinrichtungen. Im Folgenden wird von KiTas gesprochen. 11 3. Planung und Umsetzung Planung Ab November 2014: Februar 2015: Mittelplanung: Finanzierung: Umsetzung 26.03.2015 TOP 1: TOP 2: TOP 3: TOP 4: TOP 5: TOP 6: Planung der Veranstaltung in enger Kooperation mit dem Deutschen Roten Kreuz Kreisverband Euskirchen e.V. und der Schulaufsicht für die Grundschulen im Kreis Euskirchen Einladungsversand Pressearbeit (durch das DRK) Cateringkosten i. H. v. 152,30 € durch Mittel der Stiftung „Haus der kleinen Forscher“ Markt der Möglichkeiten Vorstellung „Haus der kleinen Forscher“-Netzwerk im Kreis Euskirchen Inputvortrag „Kooperation Grundschule/OGS im Bereich MINT“ Vorstellung Best Practice Diskussionsgruppen: Gruppe 1: Beispiele gelingender Kooperationen Gruppe 2: Entwicklung von Vernetzungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit dem „Haus der kleinen Forscher“ Gruppe 3: Entdecken und Forschen im unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Bereich der (Ganztags)Grundschulen Zusammenfassung der zentralen Ergebnisse und Ausblick 4. Ergebnisse und Ausblick a) Auf den Webseiten von Profipress und der Stadt Mechernich wird der Fachtag beworben. Im Nachgang berichtet nur der Wochenspiegel. b) Der Fachtag wird von rund 70 Teilnehmer(inne)n besucht. c) Konkrete Kooperationen sind nicht entstanden. Durch die Arbeit in den Gruppen stellt sich heraus, dass eine kleinschrittige Vorgehensweise für eine erfolgreiche Vernetzung notwendig ist, um bestehende Strukturen aufzubrechen. d) Aufgrund des großen Interesses am Thema „Strom und Energie“ wird ein zusätzlicher Workshop in das Programm mit aufgenommen. An den in 2015 insgesamt elf angebotenen Workshops nehmen 110 Fachkräfte aus über 30 KiTas und 18 Lehrkräfte 12 aus drei Grundschulen teil. e) Die Dokumentation wird zeitnah durch die pädagogische Mitarbeiterin des Regionalen Bildungsbüros erstellt, den Teilnehmenden übersendet und auf der Homepage des Kreises Euskirchen veröffentlicht. Insgesamt wird das Ziel als erreicht angesehen, die Teilnehmenden zu sensibilisieren und in der praktischen Arbeit/Vernetzung zu unterstützen. Die Kritik seitens einiger Teilnehmenden hinsichtlich zu wenig Praxis während des Fachtages wurde angenommen und wird voraussichtlich in einem vertiefenden Forschertag im Jahr 2016 aufgegriffen. 3.1.2 Pädagogisches Schulnetzwerk Kreis Euskirchen 1. Bestandsaufnahme 2012 gründen Schulen im sogenannten Südkreis unter der Leitung des damaligen Schulleiters des BK Eifel in Kall das pädagogische Schulnetzwerk Südkreis. Dem Beispiel folgend initiiert im Herbst 2012 der Schulleiter des Thomas-Eßer-Berufskollegs die Gründung eines Pädagogischen Schulnetzwerkes für den sogenannten Nordkreis. Das Netzwerk des Nordkreises tagt zweimal pro Schuljahr. 2. Ziele a) fürsorgliche, leistungsgerechte pädagogisch verantwortliche Schullaufbahn ohne Brüche für Schüler/-innen aller Schulformen b) Impulse für die Schulentwicklung der beteiligten Schulen setzen c) Förderung der schulischen Weiterentwicklung aller beteiligten Schulen über konkrete Entwicklungsimpulse d) Entwicklung eines inhaltlichen Konzeptes zur Entwicklung eines regionalen Unterstützungskonzeptes für alle Schüler/-innen des Nordkreises e) Sicherstellung eines reibungslosen Einstiegs in weiterführende Schulen, Ausbildung, Beruf oder Studium 13 f) offener und reflektierter Erfahrungsaustausch im Rahmen sogenannter „Netzwerkcafés“ g) Austausch zu pädagogischen Fragestellungen 3. Planung und Umsetzung Die Planung und Umsetzung der sogenannten „Netzwerkcafés“ obliegt der jeweiligen Schule, in der die Treffen stattfinden. Die pädagogische Mitarbeiterin des Regionalen Bildungsbüros nimmt an diesen Sitzungen als Gast teil. 18.03.2015: Netzwerkcafé in der Max-Ernst-Schule, Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation 30.09.2015: Netzwerkcafé im Emil-Fischer-Gymnasium 4. Ergebnisse und Ausblick An den Netzwerkcafés nehmen 20 Lehrer/-innen aus allen Schulformen teil. Der Austausch erfolgt themenorientiert entsprechend den Informationsbedarfen der Mitglieder des Netzwerkes. Thema März 2015: Hörschädigung, Inklusionspauschale Thema September 2015: Druckschrift vs. Schreibschrift Die Septembersitzung entfällt aufgrund zu geringer Anmeldezahlen. 3.1.3 AK KiTa – Grundschule 1. Bestandsaufnahme Die erste Bildungskonferenz im Regionalen Bildungsnetzwerk Kreis Euskirchen hat 2010 das Handlungsfeld „Übergang KiTa – Grundschule“ als eines von zwei Themen priorisiert. Aus diesem Grund wurde anschließend der AK KiTa – Grundschule gegründet. Mitglieder sind Leitungen der KiTas aus dem Kreis Euskirchen, die Fachberater/-innen der KiTas unter Trägerschaft der AWO Rhein-Erft/Euskirchen, des DRK Kreisverbands Euskirchen und der Stadt Euskirchen, Lehrer/-innen der Grundschulen aus dem Kreis, die untere Schulaufsicht Grundschulen, Vertreter/-innen des Jugendamtes, des Gesundheitsamtes, des LVR Köln, des Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung Vettweiß sowie die Lehrgangsleitung für Erzieherausbildung Berufskolleg Füssenich. Zu Beginn tagte der AK dreimal pro Jahr. Inhalte der Sitzungen waren u. a. die Entwicklung von Handlungsempfehlungen für den Übergang, der Austausch über die Förderprogramme in KiTa und Grundschule. Der AK gibt sich in jeder Sitzung das Thema für die Folgesitzung. Im Rahmen des originären Vernetzungsauftrages besteht die Rolle des Regionalen Bildungsbüros in der Vorbereitung der Sitzungen, der Moderation und der Protokollerstellung. In der letzten Sitzung des AKs mit dem Themenschwerpunkt „Medienprävention“ waren für den Bereich der Grundschulen zwei Lehrer/-innen vertreten. Aus diesem Grund hat sich der AK für folgenden Weg entschieden: Änderung des Tagungsrhythmus auf zwei Sitzungen pro Jahr, Bitte um stärkere Beteiligung der Grundschule, Vereinbarungen zur weiteren Zusammenarbeit. Aufgrund vorrangiger Termine der Schulrätin für Grundschulen in der Bezirksregierung entfällt der erste Termin im Frühjahr 2015. Die erste Sitzung findet am 22.09.2015 statt. 14 2. a) b) c) d) Ziele Die Grundschulen nehmen an der Sitzung teil. Der AK entwickelt Ideen zur weiteren Zusammenarbeit. Der AK beschließt neue Arbeitsschwerpunkte für die weitere Zusammenarbeit. Der AK beschließt die Aufnahme von OGS-Leitungen. 3. Planung und Umsetzung August 2015: Absprache bzgl. Tagesordnung und Sitzungsleitung mit der Schulrätin für Grundschulen, Versand Einladung Tagesordnung Umsetzung 22.09.2015: AK-Sitzung und 4. Ergebnisse und Ausblick a) Vertreter/-innen von 11 Grundschulen nehmen an der Sitzung teil. b) Der AK KiTa – Grundschule entschließt sich mehrheitlich für die Weiterarbeit. Als zukünftige Arbeitsform des AKs wird vereinbart, dass konkrete Tandems pro Region eingeladen werden. Das Sitzungsformat wird geändert: Plenum mit Inputvortrag; Arbeit in regionalen Gruppen; Plenum zur Ergebnissicherung. Zudem wird beschlossen, maximal zwei Sitzungen/Jahr durchzuführen. Die nächste Sitzung in der geänderten Arbeitsform wird für Februar/März 2016 geplant. c) Der AK beschließt folgendes Arbeitsthema für die erste Sitzung 2016: Erarbeitung einer Handlungsempfehlung/eines Konzeptes für die Kooperation zwischen KiTa – Grundschule unter dem Aspekt der Regionalität; Input: Best Practice Stephanusschule Zülpich, Stichwort DEIF-Heft, Heike Faber. d) Der Beschluss der Aufnahme der OGS-Leitungen in den AK entfällt. 3.1.4 Qualitätsoffensive Offene Ganztagsschule 1. Bestandsaufnahme Mehr Zeit für Lernen und Entwicklung soll in der Ganztagsschule eine verbesserte schulische und persönliche Förderung ermöglichen. (…) Ganztagsangebote und Ganztagsschulen gestalten vielfältige Entwicklungs- und Lernräume für Kinder und verfolgen ein zentrales Ziel: die individuelle Förderung von Kindern. Mehr Zeit für Kinder – das ist eine gute Voraussetzung, um auf der Grundlage der jeweiligen Begabungen, Bedürfnisse und lebensweltlichen Rahmenbedingungen die schulische, individuelle und soziale Entwicklung der Kinder zu stärken. Schulen, die sich zur Ganztagsschule entwickeln wollen, erwarten vielfältige Herausforderungen: im Team unterschiedlicher Professionen zusammenarbeiten, gemeinsam Konzepte und Angebote zur Förderung von Kindern entwickeln, Räume gestalten, Eltern und Kinder beteiligen sowie die Verzahnung des unterrichtlichen mit dem außerunterrichtlichen Bereich initiieren. Jede Schule muss hierfür ihre eigenen Konzepte entwickeln.4 Im Kreis Euskirchen wurden im Rahmen der Schulleiterkonferenz Grundschulen zu Beginn des Schuljahres 2015/16 Unterstützungsbedarfe zu folgenden Themen genannt: 4 Quelle: www.ganztag-nrw.de. 15 - OGS in Grundschulverbünden kreisweiter Austausch zu OGS-Konzepten Einsatz von BuFDis in OGS Inklusion in OGS Qualitätsentwicklung 2. Ziele a) Die Schulleitungen steigen konkret in die Arbeit im Rahmen der von der Schulaufsicht installierten Schulleiterregionalkonferenzen ein. b) Die Prozesssteuerung bleibt in der Verantwortung der Schulaufsicht, die vom Regionalen Bildungsbüro unterstützt wird. c) Der Landschaftsverband Rheinland wird bei Bedarf als Unterstützer bei Fortbildungen hinzugezogen. d) Bildungspartner/-innen im Bereich OGS werden miteinander vernetzt. e) Umsetzung einer Auftaktveranstaltung in Kooperation mit dem LVR 3. Planung und Umsetzung Herbst 2015: Planungsgespräche Schulaufsicht, RBB, Jugendamt, LVR November 2015: Schulleitertagung: Qualitätsoffensive OGS 4. Ergebnisse und Ausblick a) Die Schulaufsicht erstellt einen Zeitplan für die Regionalkonferenzen der Schulleitungen. b) Im Januar 2016 wird die Schulaufsicht mit dem Regionalen Bildungsbüro eine Projektskizze zur Bearbeitung o. g. Unterstützungsbedarfe entwickeln. Formate können hier Informationsveranstaltungen, Fortbildungen, Beratungstermine, Vermittlung von externen Unterstützer(inne)n etc. sein. 3.1.5 Englisch als Kontinuum im Übergang Grundschule – SI 1. Bestandsaufnahme Sowohl für die Primarstufe wie auch die Sekundarstufe I bedeutet die Vorverlegung des Englischunterrichts eine wesentliche Neuerung und eine große Herausforderung, die sich zum Wohl der Kinder und im Sinne der Nachhaltigkeit am ehesten gemeinsam meistern lässt. Für beide Schulformen gelten die gleichen grundlegenden didaktisch-methodischen Prinzipien des modernen Fremdsprachenunterrichts, die auf den Erkenntnissen der neueren Spracherwerbsforschung beruhen: Handlungsorientierung, Schülerorientierung, Entwicklung von Lernerautonomie, Sprachbewusstheit und Sprachlernbewusstheit. Über die eigenen Lehrpläne sowie die der anderen Schulform und über die grundlegenden didaktischmethodischen Prinzipien des modernen Fremdsprachenunterrichts in einen Dialog zu treten und sich über die Inhalte, Methoden, Kompetenzerwartungen und Leistungskriterien der anderen Schulformen zu informieren, gehört zu einer gelungenen Kooperation der Englischlehrkräfte. Die Zusammenarbeit zwischen Grundschulen und weiterführenden Schulen trägt dazu bei, dass der Unterricht in der Sekundarstufe I gut an die in der Grundschule erworbenen Kompetenzen anknüpfen kann und die in der Regel hohe Motivation der Schüler/-innen erhalten bleibt.5 5 Quelle: http://www.schulentwicklung.nrw.de/cms/angebote/egs/englisch-als-kontinuum/, 28.07.2015. 16 Im Regionalen Bildungsnetzwerk wird Ende 2011 in Kooperation mit dem Kompetenzteam NRW ein Arbeitskreis der Moderator(inn)en sowie der Regionalkoordinator(inn)en gegründet, der sich einmal im Jahr trifft. Verantwortlich für diese Arbeitsgruppe ist die Schulaufsicht für Grundschulen als Generalist für Englisch als Kontinuum und die stellv. Leitung des Kompetenzteams NRW – Rhein-Erft-Kreis/Kreis Euskirchen. 2. Ziele a) Die Grundschulen und SI-Schulen treffen sich zweimal pro Schuljahr in den Regionalgruppen Schleiden, Euskirchen und Zülpich. b) Das Regionale Bildungsbüro übernimmt die Verwaltung der einzelnen Regionalgruppen. c) Das Regionale Bildungsbüro organisiert in Absprache mit der stellv. Leitung des Kompetenzteams NRW – Rhein-Erft-Kreis/Kreis Euskirchen und der unteren Schulaufsicht Grundschulen einmal im Jahr die Sitzung der Regionalkoordinator(inn)en, erstellt das Protokoll und versendet dies an die Sitzungsteilnehmer/-innen. d) 3. Planung und Umsetzung Oktober: Terminabsprache und Tagesordnung für Regionalkoordinatorensitzung mit Schulaufsicht und Kompetenzteam NRW Januar: Durchführung der Sitzung, Protokoll, Versand Protokoll 4. Ergebnisse und Ausblick a) Die Protokolle zu den Sitzungen der Regionalgruppen Schleiden, Euskirchen und Zülpich liegen im Regionalen Bildungsbüro vor. b) Sitzungen der Regionalkoordinator(inn)en mit der unteren Schulaufsicht und dem Kompetenzteam NRW finden seit 2012 regelmäßig zu Beginn eines Kalenderjahres statt. 3.2 3.2.1 Übergang Schule – Beruf – Studium „komm auf Tour – meine Stärken, meine Zukunft“ 1. Bestandsaufnahme „komm auf Tour“ ist ein Impulsangebot zur Stärkenentdeckung mit Elementen der Berufsorientierung und Lebensplanung für Jugendliche in der 7. Klasse der Hauptschulen und der Gesamtschulen sowie der 8. Klasse einzelner Förderschulen. Es setzt einen öffentlichkeitswirksamen Impuls für die regionale Beratungsarbeit, informiert die Klassenlehrer/-innen über ihre Aufgabe in der Berufs- und Studienorientierung und unterstützt sie, die Themen im Unterricht zu behandeln. „komm auf Tour“ motiviert die Schüler/-innen, sich handlungsorientiert mit Zukunftsvorstellungen persönlich auseinanderzusetzen, und bindet auch die Eltern ein. „komm auf Tour“ wird als gemeinsames Kooperationsprojekt örtlicher Träger/-innen der Berufsorientierung, Lebensplanung über örtliche Kooperationstreffen vorbereitet und durchgeführt. Die Teilnahme an „komm auf Tour“ bildet die Vorstufe zum Landesvorhaben „Kein Abschluss ohne Anschluss“. Die stärkenorientierten Erfahrungen, die die Schüler/-innen bei „komm auf Tour“ machen, dienen als Einstieg in die Potenzialanalyse, die ungefähr ein Jahr später in den Schulen stattfindet. Zudem dient das Logbuch des Projektes als erstes Element in einem 17 Berufswahlportfolio und bildet somit die Grundlage für die Gespräche im Rahmen der Anschlussvereinbarungen. Folgende Schulformen sind konkret beteiligt: vier Hauptschulen, zwei Gesamtschulen und sieben Förderschulen. 1. a) b) c) d) e) f) g) Ziele Alle Schüler/-innen der o. g. Jahrgänge nehmen an dem Projekt teil. Der Elternabend wird von 120 Eltern besucht. Die Zahl der Kooperationspartner/-innen an den Durchführungstagen wird um 20 % erhöht. Es wird ein/-e neue/-r Kooperationspartner/-in gewonnen. Die Lehrer/-innen lernen das Angebot für die Berufs- und Lebensplanung im Kreis Euskirchen kennen. Alle Schüler/-innen werden in der Woche nach der Projektdurchführung bzgl. ihrer Eindrücke befragt. Diese Befragung wird ausgewertet, die Ergebnisse werden in einem schriftlichen Bericht dargestellt. Eine Klasse der Gesamtschule Weilerswist wird im Folgeschuljahr erstmalig seit der Projekteinführung im Kreis Euskirchen im Jahr 2008 im Anschluss an die Potenzialanalyse bzgl. der Einflüsse von „komm auf Tour“ auf ihre Entscheidung zur Berufsfelderkundung befragt. 2. Planung und Umsetzung November 2014: Mittelplanung: Finanzierung: Herbst 2014: März 2015: Mai 2015: Terminplanung, TONFABRIK Klärung der kostenfreien Hallennutzung 18 Kreistagsbeschluss zur Kofinanzierung, vorbehaltlich der KoFinanzierung durch die Agentur für Arbeit Brühl Angebot der Firma Sinus BfK: 30.044,02 € Bewilligungsbescheid der Agentur für Arbeit zur Kofinanzierung, Übernahme von 50 % der Gesamtkosten, in Zahlen: 15.172,01 € Personelle Ressourcen: Aufgaben der pädagogischen Mitarbeiterin RBB: Kooperationspartner/-innen-Akquise, Planung und Durchführung Kooperationspartner/-innen-Sitzung, Erstellen Einsatzplan Kooperationspartner/-innen, Handout Angebot Kooperationspartner/-innen für Lehrer/-innen und Eltern sowie Durchführungszeiträume für Schulen, Projektleitung vom 02. bis 05.11.2015, ganztätig vor Ort, Pressearbeit Umsetzung 02.11.2015: 03.11. – 05.11.2015: 03.11.2015: 04.11.2015: 05.11.2015: 46. KW: Parcoursaufbau und Einführung für Kooperationspartner/-innen Projektdurchführung: drei Durchläufe pro Tag à zwei Stunden Pressetermin Elternabend im Parcours Abschlussbesprechung mit Kooperationspartner(inne)n Schülerbefragung 3. Ergebnisse und Ausblick a) 611 von 621 angemeldeten Schüler(inne)n nehmen an dem Projekt teil. b) Der Elternabend wird von 111 Eltern besucht. c) Die Zahl der Kooperationspartner/-innen an den Durchführungstagen wird von 24 auf 30 Personen/Tag erhöht. d) Es werden neue Kooperationspartner/-innen gewonnen: Wellenbrecher e.V., Jugendhilfeeinrichtung e) Die Lehrer/-innen kennen anhand des während des Projektes durchgeführten Lehrkräfteservice das Angebot für die Berufs- und Lebensplanung im Kreis Euskirchen und verfügen alle über das Kooperationspartner/-innen-Handout. f) 484 Fragebögen, die die Schüler/-innen in der Nachbesprechung ausgefüllt haben, werden ausgewertet. Die Ergebnisse sind in einem schriftlichen Bericht dargestellt und unter http://www.kreis-euskirchen.de/service/schulen/rbbaktuelles.php veröffentlicht. g) Der Jahrgang 9 der Gesamtschule Weilerswist wird im Schuljahr 2016/17 erstmalig seit der Projekteinführung im Kreis Euskirchen im Jahr 2008 im Anschluss an die Potenzialanalyse und die Teilnahme an „komm auf Tour“ bzgl. der Einflüsse dieser Maßnahmen auf die Praktikumsentscheidung befragt. h) Während eines Durchlaufes je Durchführungstag werden die Jugendlichen in Form einer Punktabfrage gebeten, eine Rückmeldung zur Teilnahme an „komm auf Tour“ zu geben. Die Schülerinnen und Schüler geben ein Feedback zu der Frage: „Haben wir es geschafft, dir heute neue Ideen für deine Zukunft zu geben?“ 19 Das Projekt „komm auf Tour“ wird im Schuljahr 2016/17 vorbehaltlich der Haushaltslage wieder durchgeführt. Aufgrund der Schließungen der Hauptschulen ist geplant, die Gesamtschulen Euskirchen und Blankenheim in das Projekt aufzunehmen. 3.2.2 „Lernen im Doppelpack“ – Informationsveranstaltung zum dualen Studium für Schüler/-innen der gymnasialen Oberstufe 1. Bestandsaufnahme Eine enge Verzahnung von Theorie und Praxis – das ist das besondere Plus des dualen Studiums. Hochschulen in der Region und Unternehmen im Kreis Euskirchen bieten die Kombination von Ausbildung und Studium – kammergeprüfter Berufsabschluss und Bachelor – in zahlreichen Berufen an. Das Regionale Bildungsbüro in Kooperation mit der Wirtschaftsförderung des Kreises, der Fachhochschule Aachen und der Agentur für Arbeit hat es sich 2012 zur Aufgabe gemacht, Schüler/-innen aus dem Kreis über diese besondere Form der Ausbildung zu informieren. Die Veranstaltung wird jedes Jahr für Schüler/-innen der Jahrgänge EF und Q1 der Gymnasien sowie für die Jahrgänge 11 und 12 der Gesamtschule und des Wirtschaftsgymnasiums angeboten. Die Veranstaltung findet im Wechsel zwischen einer Schule in Schleiden und in Euskirchen statt und richtet sich an alle Schulen im Kreis Euskirchen. 2. Ziele a) Drei Vorträge von Hochschulen und/oder Unternehmen informieren über das Ausbildungsformat des dualen Studiums. b) Drei Hochschulen und drei Unternehmen präsentieren im Anschluss an die Vorträge an Informationsständen ihr Angebot zum dualen Studium. c) 200 Schüler/-innen und 30 Eltern nehmen an der Veranstaltung teil. d) Die Presse berichtet über die Veranstaltung und das duale Studium. e) Teilnehmende Hochschule und Unternehmen bekunden Interesse an der Fortsetzung des Veranstaltungsformates. 3. Planung und Umsetzung Oktober 2014: November 2014: März 2015: April 2015: 28. April 2015: Mittelplanung: Finanzierung: Oktober 2014: 1. Vorbereitungssitzung Akquise Hochschulen und Unternehmen Layout Flyerdruck Versand Einladungsflyer und Anmeldung der Schulen Kontaktaufnahme der pädagogischen Mitarbeiterin RBB/Moderatorin zu Referenten Vorbereitung Veranstaltungsmoderation Durchführung der Informationsveranstaltung Kostenübernahme Layout und Druck des Einladungsflyers in Höhe von 412,09 €: DemografieInitiative Kreis Euskirchen Personelle Ressourcen: Stellenanteil pädagogische Mitarbeiterin im RBB Umsetzung Oktober 2014: Februar 2015: März 2015: April 2015: 28. April 2015: 29. April 2015: Akquise der teilnehmenden Hochschulen und Unternehmen durch Wirtschaftsförderung Kreis Euskirchen und Agentur für Arbeit Brühl Erstellen Pressemappe und Grußwort für den Landrat in enger Kooperation mit der Wirtschaftsförderung Kreis Euskirchen Versand Einladungsflyer und Anmeldung der Schulen Detailabsprachen per Telefon und Mail bzgl. Veranstaltungsverlauf zwischen RBB/Moderatorin und Referenten Vorbereitung Veranstaltungsraum Moderation der Veranstaltung Pressearbeit für die Homepage Kreis Euskirchen 20 4. Ergebnisse und Ausblick a) Drei Vorträge von Hochschulen und von einem Unternehmen informieren über das Ausbildungsformat des dualen Studiums. b) Sechs Hochschulen, die Studienberatung der Agentur für Arbeit und fünf Unternehmen präsentieren im Anschluss an die Vorträge an Informationsständen ihr Angebot zum dualen Studium. c) 250 Schüler/-innen und 30 Eltern nehmen an der Veranstaltung teil. d) Die Presse berichtet über die Veranstaltung und das duale Studium am 19.05.2015 in der Rubrik „Schule, Freizeit, Action“. e) In einem Abschlussinterview mit allen teilnehmenden Hochschulen und Unternehmen am 28. April 2015 bekunden diese Interesse an der Fortsetzung des Veranstaltungsformates im kommenden Jahr. Im Schuljahr 2015/16 wird die Veranstaltung in Kooperation mit der FH Aachen, der Wirtschaftsförderung Kreis Euskirchen und der Agentur für Arbeit im Emil-FischerGymnasium Euskirchen am 21.04.2016 angeboten. 3.2.3 „Helle Köpfe für Ihr Unternehmen“ – Informationsveranstaltung zum dualen Studium für Unternehmen 1. Bestandsaufnahme Angesichts des demografischen Wandels, der Globalisierung und des zunehmenden Wettbewerbsdrucks wird der Bedarf an hochqualifizierten Fachkräften immer größer. Gerade für Firmen abseits der Ballungsräume und Wirtschaftsmetropolen wird es immer schwieriger, geeignete Fachkräfte zu finden. Den einzigen Ausweg bildet die Investition in die Zukunft: zielgerichtete Ausbildung eigener Nachwuchskräfte aus der Region. Die immer stärker werdende Technisierung in allen Wirtschaftszweigen fordert eine möglichst schnelle und andererseits auch bestmögliche Ausbildung. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, wurden in den letzten Jahren an den Hochschulen rund um den Kreis Euskirchen vermehrt duale Studiengänge aufgebaut. Das Konzept besteht darin, Theorie und Praxis in Studium und Ausbildung in einer besonderen Art zu verknüpfen und Absolventen in nur drei bis vier Jahren einen staatlich anerkannten Doppelabschluss zu ermöglichen. Es sind duale Studiengänge, die das Lernen an der Hochschule und im Betrieb verknüpfen. Auch für viele Unternehmen im Kreis Euskirchen wird es vor dem Hintergrund des demografischen Wandels zunehmend schwieriger, hochqualifizierte Fachkräfte zu finden. Die beste Strategie, dem Fachkräftemangel zu begegnen, ist es, selbst auszubilden! Die Wirtschaftsförderung sowie das Regionale Bildungsbüro Kreis Euskirchen bieten in Kooperation mit der Agentur für Arbeit und der FH Aachen eine Informationsveranstaltung für Unternehmen im Kreis Euskirchen an. 2. Ziele a) Drei Vorträge von Hochschulen und/oder Unternehmen informieren über das Ausbildungsformat des dualen Studiums. b) Zwei Hochschulen präsentieren an Informationsständen ihr Angebot zum dualen Studium. c) Mindestens 20 Unternehmen nehmen an der Veranstaltung teil. d) Die Presse berichtet über die Veranstaltung und das duale Studium. 21 e) Mindestens ein Unternehmen erweitert sein Angebot um einen Ausbildungsplatz im Bereich des dualen Studiums. 3. Planung und Umsetzung September 2014: Dezember 2014: Januar 2015: Februar 2015: 24. Februar 2015: Mittelplanung: Finanzierung: Oktober 2014: Dezember 2014: Februar 2015: 1. Vorbereitungssitzung Layout Flyerdruck Kontaktaufnahme der pädagogischen Mitarbeiterin RBB/Moderatorin zu Referenten Vorbereitung Veranstaltungsmoderation Durchführung der Informationsveranstaltung Kostenübernahme Raummiete in Höhe von 500,00 € für Altes Casino, Kaplan-Kellermann-Str., Euskirchen zu gleichen Teilen von der FH Aachen und der Agentur für Arbeit Brühl Kostenübernahme Layout und Druck des Einladungsflyers in Höhe von 364,49 € durch DemografieInitiative Kreis Euskirchen Übernahme Cateringkosten in Höhe von 77,00 € durch DemografieInitiative Kreis Euskirchen Personelle Ressourcen: Stellenanteil pädagogische Mitarbeiterin im RBB Umsetzung Januar 2015: Februar 2015: 24. Februar 2015: 25. Februar 2015: 22 Detailabsprachen per Telefon und Mail bzgl. Veranstaltungsverlauf zwischen RBB/Moderatorin und Referenten Versand Einladungsflyer durch Wirtschaftsförderung Erstellen Pressemappe und Grußwort für den Landrat in enger Kooperation mit der Wirtschaftsförderung Kreis Euskirchen Vorbereitung des Veranstaltungsraums Moderation der Veranstaltung Pressearbeit für die Homepage Kreis Euskirchen 4. Ergebnisse und Ausblick a) Drei Hochschulen und ein Unternehmen informieren über das Ausbildungsformat des dualen Studiums. In Form eines Interviews mit der Handwerkskammer Aachen und einer Podiumsdiskussion mit Vertreter(inne)n der Hochschulen und Auszubildenden wird der Vorteil des dualen Studiums anhand praktischer Beispiele verdeutlicht. b) Vier Hochschulen präsentieren an Informationsständen ihr Angebot zum dualen Studium. c) 30 Unternehmen nehmen an der Veranstaltung teil. d) Die Presse berichtet über die Veranstaltung und das duale Studium. e) Vier Unternehmen erweitern nach Auskunft der Agentur für Arbeit Brühl vom 27.07.2015 ihr Angebot um einen Ausbildungsplatz im Bereich des dualen Studiums: Ene Kall, KSK Euskirchen, Datanet GmbH, VR Bank Nordeifel. Das Veranstaltungsformat wird nach Bedarf wieder umgesetzt, Voraussetzung ist die Interessensanzeige durch Unternehmen bei der Wirtschaftsförderung des Kreises Euskirchen oder bei den Kooperationspartner(inne)n FH Aachen und Agentur für Arbeit Brühl. 3.2.4 ANTalive – zdi 1. Bestandsaufnahme ANTalive wurde im Jahr 2008 als eines der ersten zdi-Zentren (Zukunft durch Innovation) in NRW für die StädteRegion Aachen sowie den Kreis Düren gegründet. Im Jahr 2009 haben sich fünf Partner(innen)schulen und eine Reihe von weiteren Institutionen dazu entschlossen, dem zdi-Zentrum auch eine formale Basis zu geben und den als gemeinnützig anerkannten ANTalive e.V. gegründet. Der ANTalive e.V. ist über die Jahre sukzessive gewachsen und hat aktuell 26 Mitgliedsschulen aus dem Kreis Düren sowie der StädteRegion Aachen sowie eine Reihe von privaten und kommunalen Mitgliedern. Bei den schulischen Mitgliedern handelt es sich von einer Ausnahme abgesehen ausschließlich um Gymnasien und Gesamtschulen. An diese Schulformen richten sich bisher vornehmlich die Angebote für Schüler/-innen der Oberstufe. Ziel ist es, in den kommenden Jahren die Angebotsstrukturen auch auf die Sek I auszuweiten. ANTalive finanziert sich fast ausschließlich (von gelegentlichen Spenden und Sponsorings abgesehen) aus Zuwendungen des Landes NRW (50 %) sowie der Agentur für Arbeit (50 %). Hierzu hat das Land NRW die MATRIX GmbH & Co. KG als Erfüllungsgehilfen beauftragt, mit den zdi-Zentren in NRW Werkverträge abzuschließen, die die Finanzierung der zdi-Zentren sicherstellen sollen. Dies hat auch in den vergangenen sieben Jahren hervorragend funktioniert. ANTalive wird durch diese Finanzierung in die Lage versetzt, ein vielfältiges und spannendes Angebot für die Schüler/-innen der Mitgliedsschulen vorzuhalten. Dieses Angebot hat sich nun auch an einigen Schulen im Kreis Euskirchen herumgesprochen. Der Verein wurde im Frühjahr 2015 vom Clara-Fey-Gymnasium in Schleiden sowie vom Franken-Gymnasium in Zülpich wegen einer Mitgliedschaft angefragt. Um die Schulaufsicht und das Regionale Bildungsbüro im Kreis Euskirchen über diese Anfragen zu informieren, hat Ende Mai 2015 ein Gespräch mit Vorstandsmitgliedern des Vereins stattgefunden. In der Sitzungsfolge Vorbereitungsgremium und Entscheidungsgremium KoBIZ im Juni 2015 wird beschlossen, dass der Kreis Euskirchen Mitglied im Verein ANTalive e.V. wird und somit die Möglichkeit besteht, Schulen aus dem Kreis an den Programmangeboten teilnehmen zu lassen. Zudem wird das Regionale Bildungsbüro in der Kooperation mit dem Verein von der Wirtschaftsförderung des Kreises unterstützt. Die Aufgabe von ANTalive e.V. – zdi besteht vor allem darin, Schüler/-innen für naturwissenschaftliche und technische Schulfächer zu begeistern und so den Grundstein dafür zu legen, dass sie sich perspektivisch entweder für ein naturwissenschaftliches, ingenieurwissenschaftliches oder technisches Studium bzw. eine entsprechende Ausbildung entscheiden. So soll insbesondere dem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden. 23 2. Ziele a) Der Kreis Euskirchen wird Mitglied im Verein ANTalive e.V. b) Das Regionale Bildungsbüro organisiert in Absprache mit der Schulaufsicht, Generale Übergang Schule – Beruf/Studium und dem Vorstand des Vereins eine Informationsveranstaltung für Gymnasien und Gesamtschulen im Kreis Euskirchen. c) Alle Gymnasien und Gesamtschulen nehmen an der Veranstaltung teil. d) Das Regionale Bildungsbüro organisiert einen Pressetermin zur Veröffentlichung der geplanten MINT-Aktivitäten. e) Der Einstieg des Kreises Euskirchen und der Schulen wird durch das Regionale Bildungsbüro auf der Homepage und im Newsletter KoBIZ veröffentlicht. f) Die Teilnahme an Projekten wird als Standardelement für die gymnasiale Oberstufe im Landesvorhaben „Kein Abschluss ohne Anschluss“ anerkannt. g) Die Schulen stellen interessierte Schüler/-innen für die Teilnahme an Projekten vom Unterricht frei. 3. Planung und Umsetzung August 2015: Winter 2015: für Juni 2016: Mittelplanung: Finanzierung: Terminabsprache/Tagesordnung RBB mit unterer Schulaufsicht Informationsveranstaltung für Gymnasien und Gesamtschulen/Pressetermin Veröffentlichung Homepage und Newsletter Aufnahme von Angeboten aus dem Kreis Euskirchen in die Projekte GoIng, GoJob, GoIT Der Mitgliedsbeitrag für den Verein ANTalive e.V. beträgt für alle Mitglieder – Kreisverwaltung, Schulen – 10,00 €/Jahr. Personelle Ressourcen: Stellenanteil pädagogische Mitarbeiterin im RBB, Unterstützung durch Wirtschaftsförderung Kreis Euskirchen Umsetzung 10. Dezember 2015: Informationsveranstaltung für Gymnasien und Gesamtschulen 4. Ergebnisse und Ausblick a) Der Kreis Euskirchen ist seit August 2015 Mitglied im Verein ANTalive e.V. b) Die Informationsveranstaltung für Gymnasien und Gesamtschulen hat am 10. Dezember 2015 im Kreis Euskirchen stattgefunden. c) Folgende Gymnasien und Gesamtschulen nehmen an der Veranstaltung teil: Gymnasium Marienschule, Emil-Fischer-Gymnasium, Hermann-Josef-Kolleg Steinfeld, Frankengymnasium und Clara-Fey-Gymnasium. d) Das Frankengymnasium Zülpich und das Gymnasium Marienschule Euskirchen werden Mitglied im Verein und werden die Angebote zur MINT-Förderung in der Schule umsetzen. e) Die Presse berichtet am 14.12.2015 über die geplanten MINT-Aktivitäten. f) Der Einstieg des Kreises Euskirchen und der Schulen ist durch das Regionale Bildungsbüro auf der Homepage und im Newsletter KoBIZ veröffentlicht. 24 g) Die Teilnahme an Projekten ist als Standardelement für die gymnasiale Oberstufe im Landesvorhaben „Kein Abschluss ohne Anschluss“ anerkannt. h) Die Schulen stellen interessierte Schüler/-innen für die Teilnahme an Projekten vom Unterricht frei. 3.2.5 Berufswahl-SIEGEL 1. Bestandsaufnahme Der Kreis Euskirchen ist mit der Schulaufsicht und der pädagogischen Mitarbeiterin des Regionalen Bildungsbüros im Lenkungskreis des Berufswahl-SIEGELs Rheinland vertreten. Träger des Berufswahl-SIEGELs sind das Regionale Bildungsbüro in Kooperation mit der Schulaufsicht sowie die Sozialpartner/-innen: Arbeitgeberverband der Metall- und Elektroindustrie Köln, Arbeitgeberverband der Metall- und Elektroindustrie Rhein- Wupper, Arbeitgeberverband Oberberg, DGB Region Köln; die Kreishandwerkerschaften Köln und Bergisches Land; die Kammern: Industrie- und Handelskammer zu Köln und Bonn, Handwerkskammer zu Köln; die Agenturen für Arbeit in Köln, Bergisch Gladbach und Brühl; sonstige Interessenten wie die Wirtschaftsjunioren oder die Koordinierungsstelle Ausbildung Oberberg e.V. Das Berufswahl-SIEGEL wird den Schulen der SI und SII für herausragende Arbeit im Bereich der Berufs- und Studienorientierung verliehen. Aktuell verfügen 10 Schulen im Kreis Euskirchen über das Berufswahl-SIEGEL. 2. Ziele a) Acht Schulen, die sich für das Berufswahl-SIEGEL erneut bewerben müssen – Gültigkeit drei Jahre – nehmen erneut am SIEGEL-Prozess teil. b) Acht Schulen reichen fristgerecht ihre Bewerbungen im Regionalen Bildungsbüro ein. c) Acht Schulen erhalten nach Ablauf des Bewerbungs- und Auditverfahrens erneut das Berufswahl-SIEGEL. d) Alle anderen Schulen nehmen erstmalig am SIEGEL-Prozess teil. e) Es steht eine ausreichende Zahl an Jurymitgliedern zur Verfügung. 3. Planung und Durchführung Die Organisation des Gesamtprozesses im Kreis Euskirchen – vom Kriterienworkshop für Schulen über die Zusammenstellung und Durchführung des Juryprozesses bis zur Veranstaltungsorganisation der SIEGEL-Verleihung liegt beim Regionalen Bildungsbüro. März 2014: Abfrage per Mail an alle Schulen SI/SII bzgl. Teilnahmeinteresse am SIEGEL-Prozess Mai 2014: Versand Bewerbungsunterlagen, Kriterienworkshop für Schulen November 2014: Abgabefrist für die Bewerbungen Februar 2015: Jurysitzung zur Bewertung der Bewerbungsunterlagen Februar/März 2015: Audits in den Schulen Mai 2015: Verleihung der Berufswahl-SIEGEL Mittelplanung: Finanzierung: April 2015: Angebotsanfrage Plaketten: 309,40 € inkl. MwSt. 25 Juni 2015: Veranstaltungskosten SIEGEL-Verleihung, Teilnahme von 100 Personen 146,90 € Finanzierung aus Mitteln des Regionalen Bildungsbüros Personelle Ressourcen: Stellenanteil pädagogische Mitarbeiterin im RBB Stellenanteil Mitarbeiter/-innen KoBIZ für die Jurysitzung, Audit und Verleihung des SIEGELS Umsetzung November 2014: Januar 2015: 02. Februar 2015: 09. Februar bis 27. März 2015: April 2015: Mai 2015: 09. Juni 2015: Sichtung der eingegangenen Bewerbungen, Akquise der Jurymitglieder, Zusammenstellung der Jurys, Einladung zur Jurysitzung Vervielfältigung der eingegangenen Bewerbungen für die Jurymitglieder, Vorbereitung der Jurysitzung Moderation der Jurysitzung Audits in den Schulen Abgabe der Auditberichte an das Regionale Bildungsbüro; Vorbereitung der Feierstunde zur Verleihung der SIEGEL Öffentlichkeitsarbeit: Presseeinladung, Grußwort Landrat Moderation Feierstunde Berufswahl-SIEGEL-Übergabe 4. Ergebnisse und Ausblick a) Sechs Schulen haben sich für die Re-Zertifizierung um das Berufswahl-SIEGEL erneut beworben. Eine Schule beteiligt sich nicht aufgrund der anvisierten Schulschließung, eine Schule verfügt nicht über die notwendigen personellen Ressourcen. b) Die sechs Schulen reichen fristgerecht ihre Bewerbungen im Regionalen Bildungsbüro ein. c) Fünf der sechs Schulen erhalten nach Ablauf des Bewerbungs- und Auditverfahrens erneut das Berufswahl-SIEGEL. Die Schule, die im Audit nicht die notwendigen Punkte erreicht, erhält durch die Jurymitglieder ein Beratungsgespräch. d) Es gibt keine Erstbewerbung der Schulen, die sich bislang nicht beteiligt haben. Telefonische Rückfragen ergeben folgende Gründe: - kein Interesse aufgrund anvisierter Schulschließung - keine personellen Ressourcen - Umsetzung der Standardelemente von KAoA steht im Fokus e) 18 Jurymitglieder stehen für den SIEGEL-Prozess zur Verfügung. f) Eine Schule präsentiert der Leitung der Agentur für Arbeit Brühl sowie Mitarbeiter(inne)n des Regionalen Bildungsbüros und der Kommunalen Koordinierung im Anschluss an die SIEGEL-Verleihung ihren Schulentwicklungsprozess im Bereich Studien- und Berufswahlorientierung. Diese Entwicklung und die Bausteine im Bereich Studien- und Berufsorientierung werden im Rahmen von Regionalkonferenzen für Studien- und Berufswahlkoordinator(inn)en als Best Practice vorgestellt. Zudem übernimmt die Agentur für Arbeit die Kofinanzierung eines Bausteins. g) Die Presse berichtet trotz Teilnahme während der gesamten Veranstaltung am 09. Juni 2015 nicht über die Feierstunde und den Berufswahl-SIEGEL-Prozess. Es erscheint 26 lediglich am 9. Juli 2015 in der Kölnischen Rundschau ein Artikel über die erfolgreiche Arbeit einer SIEGEL-Schule. Im SIEGEL-Prozess für das Schuljahr 2015/16 bewirbt sich eine Schule für die ErstZertifizierung. 3.2.6 Ausbildungs- und Studienbörse Kreis Euskirchen und „Ausbildung to go“ 1. Bestandsaufnahme Seit 2004 führt die Agentur für Arbeit in einem Zweijahresrhythmus in Kooperation mit dem Berufsbildungszentrum, dem Stadtmarketingverein z.eu.s, der Stadt Euskirchen und dem Schulrat des Kreises Euskirchen (vertreten durch Geschäftsführung Beirat Schule – Beruf) die Ausbildungsbörse durch. Ort der Veranstaltung ist das Berufsbildungszentrum. Die Federführung obliegt dem Verein Freunde und Förderer des Berufsbildungszentrums e.V. Im Rahmen der Entwicklung des Regionalen Bildungsnetzwerkes hat das Regionale Bildungsbüro seit 2010 die Aufgabe übernommen, das Organisationsteam zu unterstützen. Aufgaben sind hier im Schwerpunkt: Informationstransfer an die Schulen bzgl. Veranstaltungstermin, Organisation der Besuchszeiten, Vor- und Nachbereitung des Börsenbesuches, Protokoll der Organisationssitzungen sowie Layout- und Korrekturarbeiten des Schriftverkehrs. Die Ausbildungs- und Studienbörse richtet sich an Schüler/-innen aller SI-Schulen ab Jahrgang 9 sowie an die der gymnasialen Oberstufe. Der Besuch der Veranstaltung ist für die Schüler/-innen der SI verpflichtend. Zudem führt die Agentur für Arbeit in Kooperation mit dem Jobcenter EU-aktiv seit 2013 zu Beginn des Kalenderjahres die Veranstaltung „Ausbildung to go“ in den Räumen der Kreisverwaltung durch. Zielgruppe sind hier vor allem an Ausbildung interessierte Schüler/innen des Jahrgangs 10 der SI-Schulen sowie Schüler/-innen in den Klassen für Ausbildungsvorbereitung der Berufskollegs im Kreis Euskirchen, die zu Jahresbeginn noch nicht über einen Ausbildungsvertrag verfügen. 2. Ziele Ausbildungs- und Studienbörse a) 100 Aussteller aus den Bereichen Handel, Handwerk, Industrie, Dienstleistung sowie Vertretungen der Hochschulen aus der näheren Umgebung und der Agentur für Arbeit Brühl präsentieren ihr Ausbildungs- und Studienangebot. b) Die Schüler/-innen der SI-Schulen besuchen die Ausbildungs- und Studienbörse. c) Die Oberstufen der Gymnasien und der Gesamtschule werden gesondert angesprochen, um eine höchstmögliche Zahl an Besuchern aus diesen Systemen zu erreichen. d) Es findet eine Vor- und eine Nachbesprechung mit den Ausstellern zur Qualitätssicherung und Evaluation statt. e) Es ist geplant, den Besuch der Ausbildungs- und Studienbörse als eintägige Berufsfelderkundung im Rahmen des Landesvorhabens „Kein Abschluss ohne Anschluss“ anzuerkennen. 27 „Ausbildung to go“ a) Die Studien- und Berufswahlkoordinator(inn)en erhalten Informationen über die Veranstaltung. b) Die Schulen werden über das konkrete Ausbildungsangebot schriftlich durch das Regionale Bildungsbüro informiert. c) Das RBB veröffentlicht alle Informationen auf der Homepage des Kreises Euskirchen und im KoBIZ-Newsletter. 3. Planung und Umsetzung Die Veranstaltung „Ausbildung to go“ wird von der Agentur für Arbeit geplant, organisiert und durchgeführt. Das RBB wird über alle Schritte informiert, ist aber nicht in die konkrete Planung einbezogen, sodass hier die Darstellung der Maßnahmenplanung entfällt. Planung und Organisation der Ausbildungs- und Studienbörse September 2015: Festlegung des Durchführungstermins und erstes Organisationstreffen Ab Oktober 2015: Akquise der Aussteller Finanzierung: Ausstellerverzeichnis: Finanzierung durch die Anzeigeakquise der Unternehmen. Diese Aufgabe übernimmt der Weiss-Verlag in Kooperation mit dem Förderverein des BZE. Personelle Ressourcen: 28 September 2015 bis September 2016: Teilnahme der pädagogischen Mitarbeiterin an allen Organisationssitzungen Umsetzung 16.02.2016: 17.09.2016: „Ausbildung to go“ Ausbildungs- und Studienbörse 4. Ergebnisse und Ausblick „Ausbildung to go“ a) Die Studien- und Berufswahlkoordinator(inn)en erhalten im Dezember 2014 Informationen zur Veranstaltung. b) Das Regionale Bildungsbüro wird eine Woche vor der Veranstaltung durch die Agentur für Arbeit über das konkrete Ausbildungsangebot informiert. Die Liste wird anschließend sofort an die Schulen weitergeleitet. c) Eine Veröffentlichung findet nicht statt, da die Informationen zu spät im Regionalen Bildungsbüro eintreffen. d) Die Studien- und Berufswahlkoordinator(inn)en nutzen das Angebot im Rahmen der Gespräche bzgl. Anschlussvereinbarung mit den Schüler(inne)n aufgrund der späten Informationen nicht. Die Veranstaltung wird am 16. Februar 2016 erneut durchgeführt. Die Kommunale Koordinierung wird mit einem Informationsstand an der Veranstaltung teilnehmen. Die Ergebnisse der Ausbildungs- und Studienbörse werden im Jahresbericht 2016 dargestellt. 3.2.7 Informationsveranstaltung „Übergang Schule – Ausbildung oder Studium – Wie geht das?“ 1. Bestandsaufnahme Über 300 Ausbildungsberufe und mehr als 900 verschiedene Studiengangkombinationen erschweren es den heutigen Jugendlichen immer mehr, eine für sie passende Entscheidung auf dem Weg in das Berufsleben zu treffen. Eltern, Verwandte und Freunde stehen gern mit Rat und Tat zur Seite, „beraten“ aufgrund ihrer eigenen Ausbildungs- oder Studien- und Berufserfahrung. Alle Schultypen bieten Orientierungsmöglichkeiten in Form von Projekten, Testverfahren und Praktika an. Die Berufsberatung der Agentur für Arbeit steigt ab Jahrgang 9 in die individuelle Beratung ein und unterstützt besonders bei der Ausbildungsplatzsuche. Die Kreishandwerkerschaft Rureifel berät nicht nur Betriebe bei der Ausbildung, sondern hilft Jugendlichen bei der Suche nach einer passenden Ausbildung durch ansprechende Internetangebote. 2. a) b) c) Ziele Orientierung für interessierte Bürger/-innen im sog. „Angebotsdschungel“ Kompetenzerweiterung für Bürger/-innen, die Jugendliche im Übergang unterstützen Austausch mit Experten 3. Planung und Umsetzung September 2015: Rücksprache mit Agentur für Arbeit Brühl, Kreishandwerkerschaft Rureifel und KoKo bzgl. Format, Inhalt, Termin Oktober 2015: Erstellen Informationstext für Programmheft der VHS Kreis Euskirchen 4. Ergebnisse und Ausblick Die Veranstaltung wird im Rahmen des VHS-Programms am 15.03.2016 um 18:30 Uhr angeboten. Über das Ergebnis der Veranstaltung wird im Jahresbericht 2016 berichtet. 3.2.8 Berufsorientierungsparcours Gesundheitsberufe 1. Bestandsaufnahme Die Pflegeberufe leiden unter dem Negativimage einer hohen Arbeitsbelastung, die in Verbindung mit einer geringen Vergütung steht. Zusätzlich verschärfen sinkende Schulabgängerzahlen zunehmend den Wettbewerb um qualifizierte und verantwortungsbewusste Auszubildende. Bereits jetzt zeichnen sich auf dem Arbeitsmarkt erhebliche Schwierigkeiten bei der Besetzung freier Stellen ab und die Anzahl der Bewerber 29 auf freie Ausbildungsplätze ist allgemein rückläufig. Im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative zum Berufsmarketing in der StädteRegion Aachen wurde unter Beteiligung von regionalen Krankenhäusern, Pflegebildungseinrichtungen, Pflegedienstleister(inne)n, der Arbeitsagentur und den Wirtschaftsförderungen ein Berufsorientierungsvormittag für Gesundheitsberufe organisiert. Dieser „Berufsparcours für Gesundheitsberufe“ ist eines der Ergebnisse der operativen Tätigkeit der Arbeitsgruppe „Attraktivität der Pflegeberufe“ und wurde erstmals im Jahr 2011 erarbeitet und durchgeführt. Seit diesem erfolgreichen Start wird der „Berufsparcours für Gesundheitsberufe“ jährlich ebenso erfolgreich neu aufgelegt und sehr gut wahrgenommen.6 Der Jour fixe Competentia, Wirtschaftsförderung, Agentur für Arbeit Brühl, Jobcenter EU-aktiv und das Regionale Bildungsbüro Kreis Euskirchen haben im Sommer 2015 beschlossen, das Format des Berufsparcours Gesundheit im Kreis Euskirchen umzusetzen. 2. Ziele a) Interessierte Schüler/-innen des Jahrgangs 9 aller Schulformen lernen Gesundheits- und Pflegeberufe in einem praktischen Segment kennen. b) Der Berufsparcours enthält Praxisstationen, an denen einzelne Tätigkeitsbereiche, wie z. B. Verbände-Anlegen, spielerisch ausprobiert werden können. c) Information in Form von Workshops zu pflegerischen, medizinischen und handwerklichen Berufen der Gesundheitsbranche d) Teilnahme am Bewerbungstraining e) Beratungsgespräche mit der Berufsberatung und des Arbeitgeberservices der Agentur für Arbeit während der Veranstaltung 3. Planung und Umsetzung ab Sommer 2015: Frühjahr 2016: drei Planungssitzungen mit o. g. Partner(inne)n Einladungsschreiben an Schulen durch RBB Einladungsschreiben mit Workshop-Anmeldung an Schulen Auswertung der Schulanmeldungen und Einteilung der Schulen Die Akquise der Ausstellungsräume, Aussteller, Workshop-Planung etc. erfolgt durch die Wirtschaftsförderung in Kooperation mit Competentia und der Agentur für Arbeit. 4. Ergebnisse und Ausblick Die Durchführung der Veranstaltung ist für den 08. Juni 2016 geplant. Die Ergebnisse werden im Jahresbericht 2016 veröffentlicht. 6 Quelle: Konzept Berufsparcours Gesundheit, Region Aachen, Competentia 2015. 30 3.3 3.3.1 Bildungsprojekte Pädagogische Landkarte – außerschulische Lernorte 1. Bestandsaufnahme Biologie im Kompostwerk, Erdkunde im Eine-Welt-Laden, Chemie im Industriebetrieb, Geschichte im Bunker oder Latein in der Klosterbibliothek: Außerhalb der Schule zu lernen, ist an vielen Orten möglich und sinnvoll. Das Regionale Bildungsbüro hat bereits Ende 2014 eine Broschüre mit allen außerschulischen Lernorten im Kreis Euskirchen und ortsnahen Lernorten im Kreis Düren erstellt und veröffentlicht. Aufgrund der hohen Nachfrage wird die Broschüre – um weitere Angebote ergänzt – im Frühjahr 2015 erneut aufgelegt. Allen KiTas, Schulen und außerschulischen Lernorten wird die Broschüre in entsprechender Anzahl postalisch zugesendet. Im Frühjahr 2015 entscheidet der Zweckverband Aachen im Rahmen einer Informationssitzung mit den Leitungen der Regionalen Bildungsbüros Kammerbezirk Aachen, diese bei der Umsetzung der geplanten „Pädagogischen Landkarte NRW“ aktiv zu unterstützen. Mit der „Pädagogischen Landkarte NRW“ soll ein kostenfreier Internetservice zur Verfügung gestellt werden, der Schulen aller Schulformen und anderen pädagogischen Einrichtungen einen Überblick über außerschulische Lernorte in ihrer Nähe und im Regierungsbezirk Köln bietet. 2. a) b) c) d) e) f) g) Ziele qualitätsgeprüfte außerschulische Lernorte mit über 1.150 Lernangeboten vielfältige unterrichtsnahe Angebote passgenaue Ergänzungen zum Fachunterricht anschauliche und strukturierte Darstellung der Orte Präsentation als außerschulischer Lernort in einem gut vernetzten Portal Erschließung neuer Zielgruppen Kompetenzvermittlung für außerschulisches Lernen 3. Planung und Umsetzung Der Zweckverband Aachen übernimmt die Akquise der außerschulischen Lernorte anhand der bereits im Kreis Euskirchen vorliegenden Broschüre. Hierzu werden diese kontaktiert und gebeten, das notwendige Formular für die Einstellung auf der neuen Internetplattform ausgefüllt zurückzusenden. Ebenso übernimmt der Zweckverband zukünftig die redaktionellen Arbeiten zur Aktualisierung der Angebote auf der Homepage. Das Regionale Bildungsbüro unterstützt den Zweckverband durch die Übermittlung der notwendigen Adressen der außerschulischen Lernorte sowie durch den Versand von Erinnerungsschreiben an diese bzgl. eine Beteiligung an der neuen Homepage. Die Veröffentlichung der Angebote ist für August 2015 geplant. 4. Ergebnisse und Ausblick Der Rücklauf der notwendigen Formulare läuft sehr schleppend, sodass die Homepage nicht wie geplant zu Beginn des Schuljahres 2015/16 veröffentlicht werden kann. 31 Zur weiteren Information über die bereits existierende Homepage „Pädagogische Landkarte NRW“ in Ostwestfalen/Lippe: http://www.lwl.org/paedagogische-landkarte/Start. 3.3.2 Medienprävention: Lokale Fachtagungen für Multiplikator(inn)en im Tätigkeitsfeld „Medienkompetenz im Netzwerk vor Ort“ in Kooperation mit dem Opfer-Netzwerk e.V. Euskirchen 1. Bestandsaufnahme Seit Mitte 2014 ist das Regionale Bildungsbüro Netzwerkpartner(inn)en im Opfernetzwerk e.V. Weitere Partner/-innen sind die Kreispolizeibehörde Euskirchen, das Kreisjugendamt, der Weiße Ring, der Kriseninterventionsdienst des DRK, die Caritas, Frauen helfen Frauen e.V., der Runde Tisch gegen häusliche Gewalt und die Trauma-Ambulanz des Marienhospitals in Euskirchen. Das Regionale Bildungsbüro versteht sich in diesem Themenfeld als Netzwerker und Dienstleister für die Förderung der Medienkompetenz und unterstützt in diesem Aufgabenbereich das Netzwerk bei der Planung und Umsetzung von Fachtagungen. Die Omnipräsenz der digitalen Medien hat einen erheblichen Einfluss auf das soziale Miteinander und auf die Erlebniswelt von Kindern und Jugendlichen. Neben einer Vielzahl von positivem Nutzen existieren auch zahlreiche Gefahrenquellen, über die sich vor allem Kinder und Jugendliche oftmals wenig Gedanken machen. Das lückenhafte Wissen und das eingeschränkte Urteilsvermögen von Kindern und Jugendlichen in Bezug auf diese Risiken erhöht das vorhandene Gefahrenpotenzial für sie beträchtlich. Aufklärung und Sensibilisierung leisten hier einen sehr wichtigen Beitrag zur Prävention von u. a. Gewalterfahrungen. Da es zahlreiche Fälle gibt, in denen die technische Nutzungskompetenz der Kinder und Jugendlichen ausgeprägter ist als die der erwachsenen Bezugspersonen (Eltern, Lehrer/innen), ist es ebenso wichtig, auch diesem Personenkreis fachliche Unterstützung und Hilfe anzubieten, damit sie sich ermutigt und befähigt fühlen, Medienkompetenzerziehung in ihrem Alltag mit den Kindern und Jugendlichen zu praktizieren. 2. Ziele a) Aufgrund der regionalen Struktur im Kreis Euskirchen sind zwei Fachtagungen beabsichtigt, damit möglichst viele Fachkräfte und Eltern sowohl im Süd- als auch im Nordkreis erreicht werden. b) Mithilfe der Fachtagungen wird die Kommunikation mit Lehrer(inne)n, Schulsozialarbeiter(inne)n, Erzieher(inne)n, Mitarbeiter(inne)n der Jugendhilfe und diverser anderer Bildungseinrichtungen zur Förderung der Medienkompetenz fortgesetzt. c) Qualifizierung von Fachkräften und Eltern zu aktuellen medienpädagogischen Themen und Fragestellungen wie z. B. Cybermobbing, Sexting, sozialen Netzwerken, WhatsApp, YouNow d) Den Fachkräften und Eltern soll der Zugang zu präventiven Angeboten erleichtert werden, indem die Netzwerkpartner/-innen vor Ort vorgestellt und deren Aktivitäten bekannt gemacht werden. e) Informationsveranstaltungen für Eltern im Rahmen der kreisweiten Schulpflegschaftssitzung zu den Themen: „Was ist (Cyber-)Mobbing und wie können 32 Eltern Lösungsprozesse unterstützen“; „Gefahren in der Nutzung digitaler Medien“; „Medienkompetenzerziehung – Was kann zu Hause getan werden?“ in Kooperation mit dem AK Elterndelegierte (siehe Projektskizze AK Elterndelegierte) f) Unterstützung der Schulen bei der Ausarbeitung von schulischen Präventionskonzepten, welche sich aktiv um die Einbindung von Medienkompetenzerziehung kümmern 3. Planung und Umsetzung Die Planung der Fachtagungen für Februar/März 2016 erfolgt in drei Arbeitssitzungen zwischen August und Dezember 2015. Das Regionale Bildungsbüro ist aktiv in die Planung und Umsetzung einbezogen. Ein Antrag zur finanziellen Förderung der Fachtagungen durch die Landesanstalt für Medien (LfM) wird im Juli 2015 erfolgreich gestellt. Die Fachtagungen finden am 07. März 2016 im Emil-Fischer-Gymnasium Euskirchen und am 14. März 2016 im Clara-Fey-Gymnasium Schleiden statt. Geplant sind Vorträge externer Referenten zum Thema Medienkompetenz, ein Vortrag des Opfernetzwerkes zur aktuellen Situation im Kreis Euskirchen sowie eine Podiumsdiskussion zum Thema Smartphone in der Schule. An dieser Stelle findet eine Vernetzung mit den neu ausgebildeten Medienscouts statt, die an der Podiumsdiskussion beteiligt werden. Zur Planung und Durchführung der Fachveranstaltung bringen die Mitarbeiter/-innen der Kooperationspartner/-innen ihre Arbeitsleistung ehrenamtlich ein. Personalkosten der Kreispolizeibehörde, des Jugendamtes und des Regionalen Bildungsbüros werden nicht in Rechnung gestellt und somit als Eigenanteil eingebracht. Neben der Teilnahme an den Planungssitzungen unterstützt das Regionale Bildungsbüro den Verein Opfernetzwerk e. V. im Bereich Raumorganisation für die Durchführung der Fachtagungen, Veröffentlichung der Aktivitäten auf der Homepage des Kreises, Weiterleitung der Einladungen zu den Fachtagungen sowie Moderation der Fachtagung in Schleiden. 4. Ergebnisse und Ausblick Die Evaluation der Fachtagungen wird im Jahresbericht 2016 darstellt. 3.3.3 Medienscout NRW 1. Bestandsaufnahme Medien sind allgegenwärtig, Kinder und Jugendliche wachsen ganz selbstverständlich mit ihnen auf. Um nicht nur die Chancen, sondern eben auch die Risiken medialer Angebote zu erkennen und diese selbstbestimmt, kritisch und kreativ nutzen zu können, bedarf es Begleitung, Qualifizierung und Medienkompetenz. Der Ansatz der „Peer-Education“ ist hierbei besonders hilfreich: Einerseits lernen junge Menschen lieber von Gleichaltrigen und andererseits können sie Gleichaltrige aufgrund eines ähnlichen Mediennutzungsverhaltens zielgruppenadäquat aufklären. Die Landesanstalt für Medien NRW (LfM) führt 2015 das Projekt „Medienscouts NRW“ letztmalig NRW-weit und mit Unterstützung des Regionalen Bildungsbüros durch, in dessen Rahmen Schüler/-innen der Sekundarstufe I im Schulkontext zu sogenannten „Medienscouts“ ausgebildet wurden. Durch die Qualifizierung einer vergleichsweise kleinen Schülergruppe werden weitreichende Effekte erzielt, da die 33 ausgebildeten Medienscouts anschließend selbst als Referenten agieren und ihre Mitschüler qualifizieren sowie diesen als Ansprechpartner/-innen bei medienbezogenen Fragen und Problemen dienen. Da die Medienscouts selbst noch Heranwachsende sind, bedarf es einer Rückfallposition, d. h. die Scouts benötigen feste Ansprechpartner/-innen, an die sie sich selbst bei Fragen zu Inhalten oder zum Umgang mit an sie herangetragenen Problemen wenden können. Hierzu sind Beratungslehrer etabliert worden, die ebenfalls insbesondere mit Blick auf Medieninhalte, rechtliche Grundlagen etc. qualifiziert wurden. Das Projekt richtet sich schulformübergreifend an Schüler/-innen der Sekundarstufe I. Mit der Durchführung wurde das Grimme-Institut beauftragt. Das Regionale Bildungsbüro übernimmt in der Ausbildung zum Medienscout NRW in Kooperation mit der Unteren Schulaufsicht die Koordinierung vor Ort. 2. Ziele a) Zehn Schulen nehmen an der Ausbildung zum Medienscout teil. b) Pro Schule nimmt ein Team von zwei Lehrer(inne)n und vier Schüler(inne)n des Jahrgangs 8 teil. c) Die Ausbildungsmodule werden von dem Regionalen Bildungsbüro dokumentiert. d) Die Dokumentation der Module wird auf der Homepage des LfM zeitnah veröffentlicht. e) Die Presse berichtet über das Projekt im Kreis Euskirchen. f) Die pädagogische Mitarbeiterin des Regionalen Bildungsbüros veröffentlicht die Aktivitäten auf der Homepage des Kreises. g) Ortsnahe Experten aus dem Bereich Prävention, Medienkonsum etc. nehmen an einem Ausbildungsmodul teil. h) Organisation einer Abschlussveranstaltung mit Zertifikatübergabe 34 3. Planung und Umsetzung Februar 2015: März 2015: April 2015: ab Mai 2015: ab Juni 2015: Akquise teilnehmender Schulen durch Schulaufsicht Zusage Projektteilnahme Kreis Euskirchen durch Landesanstalt für Medien NRW, Planungssitzung mit teilnehmenden Schulen Einführungsveranstaltung für teilnehmende Schulen und Koordinatoren, LfM Düsseldorf Terminplanung Modul 1 – 5, Terminplanung inkl. Abschlusstermin mit Zertifikatübergabe durch den Landrat Dokumentation der Module, Kooperation mit LfM NRW/Projektbüro; Pressearbeit Mittelplanung: Finanzierung: Die Trainer/-innen für die Ausbildung zum Medienscout NRW werden im Rahmen des Landesprojektes finanziert. Übernahme der Getränkekosten für die Durchführung von fünf ganztägigen Modulen in Höhe von 300,00 € durch das Regionale Bildungsbüro Personelle Ressourcen: Stellenanteil pädagogische Mitarbeiterin im RBB Umsetzung 22. Juni 2015: 23. Juni 2015: Auftaktveranstaltung/Modul 1 Modul 2 + Pressetermin mit Schulaufsicht und Schulleitung 10. September 2015: 26. Oktober 2015: 03. Dezember 2015: Modul 3 Modul 4 Modul 5, Abschlussveranstaltung und Urkundenverleihung 4. Ergebnisse und Ausblick a) Folgende Schulen nehmen an der Ausbildung Medienscout NRW teil: Gesamtschule Euskirchen, Gesamtschule Weilerswist, Emil-Fischer-Gymnasium und Gymnasium Marienschule Euskirchen, Gymnasium Am Turmhof Mechernich, GHS Georgschule Euskirchen, GHS Zülpich, Realschule Blankenheim in Kooperation mit der Gesamtschule Blankenheim, Kaplan-Kellermann-Realschule und Willi-Graf-Realschule Euskirchen. b) Insgesamt absolvieren 20 Lehrer/-innen und 47 Schüler/-innen die Ausbildung. c) Die Ausbildungsmodule werden von dem Regionalen Bildungsbüro dokumentiert und an die LfM NRW/Projektbüro versendet. d) Die Dokumentation der Module wird auf der Homepage des LfM zeitnah und regelmäßig veröffentlicht. e) Die Printmedien nehmen im Juni 2015 nicht an der Pressekonferenz zum Projektstart im Kreis Euskirchen teil. Ein Reporter von Radio Euskirchen nimmt teil, führt Interviews und veröffentlicht Nachrichtenbeiträge sowie einen Komplettbeitrag in der Morgensendung am 24.06.2015. f) Auf der Homepage des Kreises Euskirchen wird über das Projekt berichtet. g) Experten der Präventionsstelle der Kriminalpolizei, der Schulberatungsstelle und des Jugendamtes Kreis Euskirchen nehmen an dem Ausbildungsmodul 4 teil. Die Teilnehmer/-innen der Ausbildung kennen die Angebote der externen Partner/-innen und können diese im Bedarfsfall in Anspruch nehmen. h) Die Abschlussveranstaltung mit Zertifikatübergabe hat am 03. Dezember 2015 stattgefunden. Alle Teilnehmer/-innen der Ausbildung haben diese erfolgreich absolviert. i) Die Ausbildung wurde per Fragebogen evaluiert, 83 % der Teilnehmer/-innen haben sich daran beteiligt. Die Auswertung kann per Mail über das RBB angefordert werden. Schülerbefragung: 5. Fühlst du dich jetzt als "Medienscout"? 80,0% 70,3% 70,0% 60,0% 50,0% 40,0% 30,0% 21,6% 20,0% 8,1% 10,0% 0,0% ja teil/teils nein 35 Lehrerbefragung: 4. Wurden die Themen gut erklärt? 80,0% 70,0% 77,8% 60,0% 50,0% 40,0% 30,0% 0,0% 22,2% 20,0% 10,0% 0,0% ja 3.4 3.4.1 teil/teils nein Kooperationen Netzwerken im Regionalen Bildungsnetzwerk Kreis Euskirchen 1. Bestandsaufnahme Die Bildungskonferenz Regionales Bildungsnetzwerk Kreis Euskirchen hat in ihrer Sitzung im Jahr 2011 das Handlungsfeld „Übergänge gestalten“ abgestimmt. Durch diesen Beschluss dehnt sich das Aufgabengebiet des Regionalen Bildungsbüros auf die gesamte Bildungsbiografie aus. Um diesen Aufgaben gerecht zu werden, bedarf es regelmäßiger Netzwerkarbeit mit allen am Bildungsprozess beteiligten Akteur(inn)en. Aus diesem Grund ist die pädagogische Mitarbeiterin Mitglied in folgenden Gremien: AK Ausbildung – Beruf – Chancengleichheit Beirat Jobcenter EU-aktiv Lenkungskreis Berufswahl-SIEGEL Rheinland LVR – runder Tisch Regionalkonferenz der Studien- und Berufswahlkoordinator/innen Fachkonferenz der Studien- und Berufswahlkoordinator/innen Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Lernen sowie emotionale und soziale Förderungen AK Competentia Kammerbezirk Aachen – Wirtschaftsförderung Kreis Euskirchen PSAG – Projektgruppe Sucht Kreis Euskirchen AG §78 Kreis Euskirchen Opfernetzwerk e.V. Euskirchen Organisationsteam Ausbildungs- und Studienbörse im Kreis Euskirchen 2. Ziele a) Teilnahme an den Sitzungen der o. g. Gremien 36 b) Vertretung der schulischen Interessen bezogen auf Projektangebote der Kooperationspartner/-innen c) Unterstützung der Kooperationspartner/-innen bei der Umsetzung von Bildungsprojekten d) Beratung der Kooperationspartner/-innen bzgl. Rahmenbedingungen im schulischen Bereich e) Informationstransfer bzgl. der Arbeit im KoBIZ/Regionales Bildungsbüro f) Kompetenzerweiterung der pädagogischen Mitarbeiterin 3. Planung und Umsetzung Die Sitzungen der o. g. Gremien finden in der Regel jeweils zweimal pro Jahr statt. Die pädagogische Mitarbeiterin nimmt an diesen Sitzungen teil und fertigt jeweils eine Kurznotiz an. Diese werden je nach Themenschwerpunkt an die Mitarbeiter/-innen im KoBIZ übermittelt, um eventuell notwendige Querschnittsaufgaben, die sich aus den Sitzungen ergeben, zu vereinbaren. 4. Ergebnisse und Ausblick Folgende Projekte/Maßnahmen werden in 2015 entwickelt: - zwei Fachtagungen zum Thema Medienprävention in Kooperation mit dem Opfernetzwerk e.V. Euskirchen, Umsetzung 2016 (siehe Projektskizze 3.3.2) - Umsetzung neues Bewerbungsverfahren Berufswahl-SIEGEL für die Bewerbungsphase 2015/16 in Kooperation mit dem Lenkungskreis Berufswahl-SIEGEL Rheinland (siehe Projektskizze 3.2.5) - Gesundheitsparcours in Kooperation mit Competentia Kammerbezirk Aachen – Wirtschaftsförderung Kreis Euskirchen, Agentur für Arbeit Brühl, Jobcenter EU-aktiv, Umsetzung Juni 2016 (siehe Projektskizze 3.2.8) - Ausbildungs- und Studienbörse 2016 (siehe Projektskizze 3.2.6) - Entwicklung von Handlungsempfehlungen für Schulen im Umgang mit Sucht (PSAG Sucht) 3.4.2 Kooperation mit Regionalen Bildungsbüros 1. Bestandsaufnahme In 2008 startet die Installierung Regionaler Bildungsnetzwerke im Regierungsbezirk Köln. Bereits 2009 nehmen die Regionalen Bildungsbüros als Geschäftsstellen der Bildungsnetzwerke StädteRegion Aachen, Kreis Düren und Kreis Euskirchen ihre Kooperationsaktivitäten auf. 2011 wird die Kooperation um das Regionale Bildungsnetzwerk Heinsberg erweitert. Die hier agierenden Regionalen Bildungsbüros treffen sich i. d. R. dreimal pro Jahr zu Arbeitssitzungen. Darüber hinaus findet zweimal pro Jahr ein informeller Austausch aller Geschäftsstellen der Regionalen Bildungsnetzwerke in Köln statt. Die Bezirksregierung Köln lädt die pädagogischen Mitarbeiter/-innen dieser Geschäftsstellen zudem zweimal pro Jahr zu Arbeitssitzungen ein. Seit 2014 findet einmal im Jahr eine landesweite Tagung aller Regionalen Bildungsbüros unter Beteiligung des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW in Soest statt. 37 Für den Kammerbezirk Aachen ergibt sich im Frühjahr 2015 eine Veränderung, initiiert durch den Zweckverband Aachen. Die Leitungen der Regionalen Bildungsbüros StädteRegion Aachen, Kreis Düren, Kreis Heinsberg und Kreis Euskirchen treffen sich einmal im Quartal. Zudem plant der Zweckverband Aachen für 2016 erstmals eine Tagung für alle Regionalen Bildungsbüros und Kommunalen Koordinierungen in der Region. 2. Ziele a) Die Sitzungen im Kammerbezirk Aachen dienen dem Austausch über einzelne Projekte entlang der Bildungsbiografie. b) Die Sitzungen der Leitungen der Regionalen Bildungsbüros im Kammerbezirk Aachen unter der Moderation des Zweckverbandes werden für die konkrete Planung von gemeinsamen Veranstaltungen und/oder Aktivitäten genutzt. c) Kenntnisse über einzelne Entwicklungen in der Region führen zu einem Transfer von Projektformaten. d) Die enge Kooperation führt zu Ressourcenbündelung durch Umsetzung bereits erprobter Formate in den Regionen. e) Der informelle Austausch aller Regionalen Bildungsbüros im Regierungsbezirk Köln wird zur Kompetenzerweiterung der Mitarbeiter/-innen im Bereich neuer Themen genutzt. f) Die Arbeitssitzungen der pädagogischen Mitarbeiter/-innen mit der Bezirksregierung Köln werden zur Planung von Jahressitzungen in den Regionen vor Ort genutzt. 3. Planung und Umsetzung Der Zweckverband Aachen übernimmt im Auftrag der Regionalen Bildungsbüros im Sommer 2015 die Umsetzung des Projektes „Pädagogische Landkarte“. Der Zweckverband Aachen übernimmt die Organisation einer Tagung aller Regionalen Bildungsbüros und Kommunaler Koordinierungen für 2016. Die Regionalen Bildungsbüros Kammerbezirk Aachen planen für 2016 den Transfer des Formates „Bildungstag“ der StädteRegion Aachen in alle Regionen. Die Herbstsitzung der Regionalen Bildungsbüros Bezirksregierung Köln dient der Kompetenzerweiterung zum Thema Medien. 4. Ergebnisse und Ausblick a) Aufgrund der Veränderungen durch die Aktivitäten des Zweckverbands Aachen findet in 2015 nur eine Sitzung der Mitarbeiter/-innen der RBBs statt. b) Die Sitzungen der Leitungen der Regionalen Bildungsbüros im Kammerbezirk Aachen unter der Moderation des Zweckverbandes finden drei Mal statt. c) Der Transfer von Projektformaten erfolgt zwischen einzelnen RBBs auf telefonischem und digitalem Weg. d) Der informelle Austausch aller Regionalen Bildungsbüros im Regierungsbezirk Köln findet nur im Frühjahr 2015 statt. Die geplante Sitzung für Herbst 2015 entfällt. e) Die Arbeitssitzungen der pädagogischen Mitarbeiter/-innen mit der Bezirksregierung Köln dienen 2015 zur Planung der ersten Werkstattgespräche am 24.09.2015 zum Thema Rollenstärkung der Regionalkoordinator(inn)en in den Regionalen Bildungsnetzwerken. f) Im Juli 2015 findet unter der Moderation der Transferagentur NRW eine zweitägige Tagung aller Regionalen Bildungsbüros NRW in Soest zum Thema Netzwerk statt. 38 Ausblick 2016: Im Anschluss an die Sitzungen bei der Bezirksregierung Köln findet im Sinne der Ressourcenbündelung ein fachlicher Austausch der Regionalen Bildungsbüros des Kammerbezirks Aachen statt. 3.4.3 Kooperation mit dem Kompetenzteam NRW 1. Bestandsaufnahme Die Kooperation zwischen dem Regionalen Bildungsbüro und dem Kompetenzteam Kreis Euskirchen/Rhein-Erft-Kreis ist in der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Kreis Euskirchen und dem Land Nordrhein-Westfalen festgelegt. Die Leitung und Ko-Leitung sind Mitglieder der Bildungskonferenz. Die regelmäßige Kooperation zwischen den beiden Geschäftsstellen bezieht sich auf die Themenschwerpunkte Schulentwicklung und Unterrichtsentwicklung. Das Regionale Bildungsbüro erhebt hierzu Bedarfe der Lehrer/-innen der einzelnen Facharbeitsgruppen. Folgende Fortbildungen werden gemeinsam geplant: a) Stärkung der Beratungskompetenz von Klassenlehrer(inne)n Jahrgang 8 der Schulen, die im Landesvorhaben „Kein Abschluss ohne Anschluss“ aktiv sind b) Qualifizierung der Studien- und Berufswahlkoordinator(inn)en aller Schulformen c) Englisch-Kontinuum im Übergang Grundschule – SI 2. Ziele a) Die Kooperationspartner/-innen setzen die Meldungen der Fortbildungsbedarfe der Lehrer/-innen im Kreis Euskirchen um. b) Das Regionale Bildungsbüro unterstützt die Ko-Leitung des Kompetenzteams bei der Planung der Fortbildungen. c) Im Bereich Englisch-Kontinuum übernimmt das Regionale Bildungsbüro die Aufgabe des Backoffice: Weiterleitung der Einladungen in den einzelnen Regionalsitzungen, Sammlung aller Protokolle, Terminabsprachen und Protokoll der Moderatorensitzung (einmal/Jahr). 3. Planung und Umsetzung 27.01.2015: Moderatorensitzung Englisch-Kontinuum mit der unteren Schulaufsicht Grundschulen 19.05.2015: Stärkung der Beratungskompetenz in Kooperation mit dem Kompetenzteam Düren 4. Ergebnisse und Ausblick An der Sitzung Englisch-Kontinuum nehmen die Moderator(inn)en der Regionalgruppen, die Ko-Leitung des Kompetenzteams, die pädagogische Mitarbeiterin des Regionalen Bildungsbüros sowie die Schulrätin für Grundschulen teil. 39 An der Fortbildung „Stärkung der Beratungskompetenz“ nehmen 15 Lehrer/-innen teil. Diese Fortbildung wird jedes Schuljahr für die „nachrückende“ Generation der Klassenlehrer/-innen Jahrgang 8 durchgeführt. Im Schuljahr 2015/16 finden diese im März 2016 statt. Die Qualifizierung der Studien- und Berufswahlkoordinator(inn)en aller Schulformen wird für das 2. Halbjahr 2015/16 geplant. 3.4.4 Konferenz der Schulpflegschaftsvorsitzenden 1. Bestandsaufnahme Seit dem Schuljahr 2012/2013 initiiert das Regionale Bildungsnetzbüro einmal pro Schuljahr eine kreisweite Konferenz der Schulpflegschaftsvorsitzenden der Grund-, Haupt-, Förderund Realschulen sowie der Gymnasien, Gesamtschulen und Berufskollegs. Aus diesen Konferenzen ergeben sich zum einen Aufträge an den hier entstandenen AK Elterndelegierte, zum anderen werden Informationsbedarfe erhoben, die anschließend in weiteren Veranstaltungen abgedeckt werden. 2. a) b) c) d) e) Ziele Die Schulpflegschaftsvorsitzenden verstehen sich als Multiplikatoren in ihren Systemen. Die Schulpflegschaftsvorsitzenden sind Bestandteil des Regionalen Bildungsnetzwerkes. Informationsbedarfe werden erhoben und anschl. in weiteren Veranstaltungen abgedeckt. Schaffung von Transparenz über die aktuellen Arbeitsschwerpunkte des KoBIZ Transparenz über die Arbeit des AK Elterndelegierte und Erweiterung des AK Elterndelegierte durch weitere interessierte Schulpflegschaftsvorsitzende 3. Planung und Umsetzung Sommer 2015 Planungssitzung mit dem AK Elterndelegierte November 2015 Konferenz der Schulpflegschaftsvorsitzenden Themenschwerpunkt: Cybermobbing 4. Ergebnisse und Ausblick a) 40 Schulpflegschaftsvorsitzende aus allen o. g. Schulformen nehmen an der Konferenz teil. b) Es wird die Vereinbarung getroffen, dass die Schulpflegschaftsvorsitzenden alle Informationen aus der Sitzung per Mail an die jeweilige Elternschaft der Schulen weiterleiten. c) Dem im vergangenen Jahr erhobenen Informationsbedarf zum Thema Cybermobbing wird entsprochen: Vortrag Präventionsstelle der Polizei und der Schulsozialarbeit Jugendamt Kreis Euskirchen zum Thema Medienprävention. Folgende Informationsbedarfe werden erhoben: - Rechtsradikale in der Schule (Filme, Sprüche, fehlende Aufklärung) - Medienscout NRW/Medienpass NRW - Schulsozialarbeit/Konfliktlösungsstrategien (Aggressivität) - Medienkonzepte und Medienkompetenz an Grundschulen - Drogenkonsum - Vertiefung Medienprävention/-kompetenz - Gewaltprävention - das gute Gelingen bei der Bildung einer Verbundschule 40 - Medienprävention Teil II d) Das Regionale Bildungsbüro informiert über die aktuellen Arbeitsschwerpunkte des KoBIZ. e) Der AK Elterndelegierte informiert über die Arbeit des vergangenen Jahres und gewinnt drei neue Elternvertreter/-innen für den AK. f) In der nächsten Sitzung des AK Elterndelegierte im Januar 2016 wird die weitere Vorgehensweise für den Umgang mit o. g. Informationsbedarfen abgestimmt. 3.4.5 AK Elterndelegierte 1. Bestandsaufnahme Die Kooperationsvereinbarung zur Installierung eines regionalen Bildungsnetzwerkes zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Kreis Euskirchen von 2009 beinhaltet die Einbeziehung von Elternvertreter(inne)n in die regionale Bildungskonferenz. Aus diesem Grund hat das Regionale Bildungsbüro in Kooperation mit dem Regionalen Übergangsmanagement (heute Kommunale Koordinierung) im Frühjahr 2013 erstmals die Schulpflegschaftsvorsitzenden aller Schulen im Kreis Euskirchen eingeladen. Ziel dieser Sitzung war die Bildung eines AK Elterndelegierte entsprechend dem Modell aus dem Regionalen Bildungsnetzwerk Kreis Düren. An der konstituierenden Sitzung des AK Elterndelegierte nahmen im Frühjahr 2013 sechs Schulpflegschaftsvorsitzende aus den Schulformen Grundschule, Förderschule, Gymnasium und Gesamtschule teil. Die Teilnehmer/-innen haben das Thema Inklusion als ersten Arbeitsschwerpunkt priorisiert. Infolgedessen hat das Regionale Bildungsbüro im Frühjahr 2014 eine kreisweite Informationsveranstaltung „Inklusion“ in Kooperation mit der Schulaufsicht Förderschulen und den Inklusionskoordinator(inn)en stattgefunden, ebenso hat der AK einen Flyer zum Thema „Gelingende Inklusion aus Elternsicht“ entwickelt und veröffentlicht. Die Mitglieder des AKs entwickeln zudem seit 2014 gemeinsam mit dem Regionalen Bildungsbüro die jährlich stattfindenden kreisweiten Schulpflegschaftssitzungen. Ebenso hat ein Mitglied erstmalig als Elternvertreter/-in an der Bildungskonferenz im April 2015 teilgenommen, sodass hiermit der o. g. Kooperationsvereinbarung Rechnung getragen wird. Als zweites priorisiertes Thema und Arbeitsschwerpunkt ab dem Schuljahr 2015/16 hat die Sitzung aller Schulpflegschaftsvorsitzenden im Herbst 2014 das Thema Medienprävention – Mobbing priorisiert. 2. Ziele a) Der Elternvertreter/die Elternvertreterin informiert den AK über die Bildungskonferenz. b) Der AK Elterndelegierte beauftragt das Regionale Bildungsbüro, die Präventionsstelle der Kriminalpolizei zur Frühjahrssitzung einzuladen. c) Der Schulpflegschaftsvorsitzende des Frankengymnasiums Zülpich informiert über das Präventionskonzept der Schule zum Thema Mobbing. d) Die Präventionsstelle der Kriminalpolizei informiert die Eltern über die aktuelle Sachlage im Bereich Cybermobbing und ihre Angebote im Bereich Medienprävention für/in Schulen. e) Der AK beschließt die Planung und Umsetzung der kreisweiten Schulpflegschaftssitzung 2015/16. 41 3. Planung und Umsetzung 16. Juni 2015: Sitzung AK Elterndelegierte 15. September 2015: Sitzung AK Elterndelegierte 24. November 2015: Sitzung kreisweite Schulpflegschaftsvorsitzende 4. Ergebnisse und Ausblick a) Ein Elterndelegierter berichtet über seine Teilnahme an der 4. Bildungskonferenz am 22.04.2015: gelungene Veranstaltung, falsche Adressaten, d. h. zu wenige Schulen, zu viel Politik, mehr Schulpflegschaftsvorsitzende als Teilnehmer/-innen gewünscht. Für die nächste kreisweite Schulpflegschaftssitzung empfiehlt er eine Kurzpräsentation der Aufgaben im KoBIZ. Die Teilnahme von Elternvertreter(inne)n an zukünftigen Bildungskonferenzen wird ausdrücklich empfohlen. b) Der Austausch mit der Präventionsstelle der Kriminalpolizei ergibt in der Sitzung im Juni 2015 folgenden Beschluss: Zur Sitzung im September 2015 wird eine Schulsozialarbeiterin des Jugendamtes eingeladen, die bereits über Kooperationserfahrung mit der Präventionsstelle auf Elternabenden in Schulen verfügt. Die Elterndelegierten sind sehr an der Aufgabenbeschreibung der Schulsozialarbeit im Bereich Cybermobbing interessiert. c) Der Schulpflegschaftsvorsitzende des Frankengymnasiums Zülpich informiert über das Präventionskonzept der Schule zum Thema Mobbing und stellt das Konzept anschließend zwecks Verteilung in den Schulen zur Verfügung. d) Die Präventionsstelle und die Schulsozialarbeiterin informieren den AK Elterndelegierte über ihre Aufgaben und über Gefahren im Umgang mit digitalen Medien. e) Der AK entwickelt gemeinsam mit den externen Berater(inne)n folgende Tagesordnung für die kreisweite Schulpflegschaftssitzung am 24.11.2015. 3.4.6 Bildungsportal 1. Bestandsaufnahme Unter dem Aspekt des lebenslangen Lernens entstand die Idee für das Bildungsportal in der Arbeitsgruppe Bildung der DemografieInitiative des Kreises Euskirchen und ging im Juli 2013 erstmals online. Das auf zunächst drei Jahre angelegte Pilotprojekt wird seit der Freischaltung vom KoBIZ (Kommunales Bildungs- und Integrationszentrum) des Kreises Euskirchen im Handlungsfeld des Regionalen Bildungsbüros bearbeitet. Das Bildungsportal bietet als frei zugängige Online-Datenbank unter www.bildungsportal-kreis-euskirchen.de eine transparente Darstellung des regionalen Weiterbildungsangebotes. Alle an Weiterbildung Interessierten können individuelle Maßnahmen seriöser Anbieter zeitgemäß recherchieren und sich über Fördermöglichkeiten wie den Bildungsscheck NRW oder die Bildungsprämie informieren. Neben der Datenbank mit aktuellen Weiterbildungsangeboten der Träger finden sich im Bildungsportal Links zu den Homepages der Anbieter. Das Portal ermöglicht eine Stichwort- und Standortsuche sowie verschiedene Filterkategorien wie beispielsweise Beginn der Kurse. Alle Bildungsanbieter haben die Möglichkeit, ihre Weiterbildungsangebote für eine größere, kreisweite Nachfrage zu öffnen. Ziel des Bildungsportals ist es, die gesamte regionale Bildungslandschaft vollständig abzubilden und damit das virtuelle Bildungsnetzwerk im Kreis Euskirchen zu sein. Zu Projektbeginn haben sich 14 regionale Weiterbildungsanbieter, wovon einer aufgrund einer Zusammenlegung zweier Anbieter inzwischen nicht mehr existiert, zur aktiven Teilnahme und regelmäßigen Befüllung des Portals mit den jeweiligen Kursen bereit erklärt. 42 Im Jahr 2015 gilt es zunächst, die Funktionalität des Portals in Kooperation mit dem Dienstleister s-w-k Media KG wiederherzustellen bzw. zu optimieren. 2. Ziele a) Bis Ende März 2015 sind alle technischen Voraussetzungen durch den externen Dienstleister eingerichtet und noch bestehende Mängel des Portals behoben, damit die Kurseinstellung erfolgen kann. b) Alle 13 Weiterbildungsanbieter werden angesprochen und zur Wiedereinstellung ihres Weiterbildungsangebotes für das Jahr 2015 angeregt. c) Es werden weitere nicht kommerzielle Weiterbildungsanbieter hinsichtlich einer Teilnahme akquiriert. d) Mittels Öffentlichkeitsarbeit werden der Bekanntheitsgrad des Portals sowie die Besucheranzahl der Seite gesteigert. 3. Planung und Umsetzung Planung Mittelplanung: Kosten für Support und Hosting i. H. v. monatlich 892,50 € und für die jährliche Miete der Webseite i. H. v. 17,00 € Finanzierung: aus Sachmitteln des Regionalen Bildungsbüros Umsetzung Februar 2015: In einem persönlichen Gespräch mit dem Dienstleister und einigen Bildungsanbietern werden dessen nicht angemessene Reaktionszeit und Optimierungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit dem Portal erörtert. Juli 2015: Versendung einer Pressemitteilung bzgl. des Wiederaufbaus des Portals Ab Nov. 2015: Die Anbieter erfassen ihre Kurse für 2016. Das Regionale Bildungsbüro koordiniert die Kurseinstellung, übernimmt den Kommunikationstransfer zwischen den Bildungsanbietern und dem Dienstleister hinsichtlich der Kurserfassung, überprüft den Kursimport und teilt dem Dienstleister ggf. Änderungswünsche mit. 4. Ergebnisse und Ausblick a) Ab April 2015 können die ersten Kurse erfolgreich importiert werden. b) Von den seit Beginn 13 teilnehmenden Weiterbildungsanbietern machen sieben von der Kurseinstellung Gebrauch. Gründe für einen ausbleibenden Kursimport sind das Fehlen personeller Ressourcen, vorerst nicht lösbare technische Probleme seitens der Weiterbildungsanbieter bzw. ausbleibende Rückmeldung eines Bildungsanbieters trotz mehrmaliger Ansprache durch das Regionale Bildungsbüro. Die nicht aktiv gewordenen Weiterbildungsanbieter bleiben mittels einer Verlinkung zu deren Homepage Teil des Bildungsportals. c) Ein neuer Weiterbildungsanbieter wird im Portal angelegt und stellt seine Kurse ein. Drei weitere bekunden Interesse an einer aktiven Teilnahme, wovon einer der Anbieter aufgrund seines Standortes und Kursangebotes außerhalb des Kreises Euskirchen nicht aufgenommen werden kann. Die beiden anderen erfassen ihre Kurse für das Jahr 2016 und werden im Portal angelegt. d) Über den Wiederaufbau des Bildungsportals wird neben der Veröffentlichung auf den Seiten der Kreisverwaltung Euskirchen im Kölner Stadt-Anzeiger, im Wochenspiegel und auf der Homepage einer Kommune berichtet. Die Anzahl der Webseitenbesuche kann gesteigert werden. Im Juni 2015, d. h. vor Veröffentlichung der Pressemitteilung, liegt die Anzahl der unterschiedlichen Besucher/-innen der Webseite bei 53 und im Oktober bei einem Höchstwert von 259 und wird gegen Jahresende wieder rückläufig. 43 Die Volkshochschule des Kreises Euskirchen hat sich bereit erklärt, in ihrem Kursprogramm des ersten Semesters 2016 eine kostenlose Werbeanzeige für das Bildungsportal abzudrucken. Die Werbeanzeige wurde den anderen Anbietern zur Verwendung für deren Öffentlichkeitsarbeit ebenfalls zur Verfügung gestellt. Anfang 2016 sollen möglichst viele Anbieter ihr Kursangebot aktualisiert haben. Nach dreijähriger Laufzeit wird nach erfolgter Evaluation im Juli 2016 über die Fortführung des Bildungsportals entschieden. 44 4 Kommunale Koordinierung 4.1 4.1.1 Potenzialanalyse Potenzialanalyse im Schuljahr 2014/15 – Ausschreibung 1. Bestandsaufnahme Ein wichtiger Bestandteil der individuellen Förderung für Schüler/-innen in der Jahrgangsstufe 8 im Rahmen der Berufs- und Studienorientierung ist die Potenzialanalyse (PoA). Im Schuljahr 2013/14 hat die Kommunale Koordinierungsstelle (KoKo) eine Trägerliste, bestehend aus den regionalen Trägern, zusammengestellt. Aus dieser Liste konnten die KAoA-Schulen den Träger aussuchen, mit dem sie die PoA vor Ort durchführten. Im Sommer 2014 teilte das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW (MAIS) mit, dass die bisherige Verfahrensweise zur Durchführung von PoA nicht aufrechterhalten werden kann. Das Land stellte den KoKos frei, ob sie die PoA selbst ausschreiben (Variante 1) und die Abrechnung übernehmen oder sie aber zentral von der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH) ausschreiben lassen und die Abrechnung übergeben (Variante 2). Als Durchführungszeitraum wurde das zweite Schulhalbjahr Februar bis Juni 2015 vorgegeben. Bei der Variante 2 haben die KoKos keinen Einfluss auf die Inhalte der Leistungsbeschreibung und werden bei der Auswahl von Trägern nicht in den Prozess einbezogen. Um den Berufs- und Studienorientierungsprozess im Kreis Euskirchen optimal zu steuern, auf die Inhalte der Leistungsbeschreibung besser eingehen zu können sowie die regionalen Gegebenheiten zu berücksichtigen, hat sich die KoKo in Abstimmung mit dem/der allgemeinen Vertreter/-in des Landrats für die Variante 1, eigene Ausschreibung, entschieden. 2. Ziele a) Abstimmung mit der zentralen Vergabestelle (ZVS) vom Kreis Euskirchen b) Sicherung der Finanzierung der PoA in maximaler Höhe von 53.400,00 Euro (für 534 Schüler/-innen, maximale Fördersumme pro Schüler/-in beträgt 100,00 Euro) c) Erstellung einer Leistungsbeschreibung, in der die schulformspezifischen Qualitätskriterien berücksichtigt werden d) Einberufung einer Bewertungskommission, um die eingereichten Konzepte auszuwerten und Transparenz zu gewährleisten e) Bekanntmachung und Auftragserteilung an die Träger f) Gewährleistung einer reibungslosen Planung zur Durchführung der PoA seitens der Träger g) Reibungslose Abwicklung der Abrechnung zwischen Träger und der KoKo sowie zwischen der KoKo und der LGH 3. Planung und Umsetzung Juli 2014: Informationsveranstaltung der LGH „Vergabe der PoA durch die Kommune“ 45 August 2014: Abstimmung mit dem allgemeinen Vertreter des Landrats Kontaktaufnahme ZVS – Klärung der Ausschreibungsmodalitäten und Richtlinien Erstellung der Leistungsbeschreibung unter Berücksichtigung der Qualitätskriterien für eine PoA, die die Facharbeitsgruppe 1 schulformspezifisch erarbeitet hat Bildung von Losen nach Schulformen Oktober 2014: zu Bedarfsabfrage in den sechs KAoA-Schule, um die Zahl der SuS zu ermitteln; Sendung des Weiterleitungsvertrages an die LGH Januar 2015: Weiterleitungsvertrag in Höhe von 53.400,00 Euro liegt unterschrieben vor; Anmeldung des freihändigen Vergabeverfahrens nach der VOL Auswertung der eingereichten Trägerkonzepte durch die Bewertungskommission Prüfung und Bestätigung des Ergebnisses durch das Rechnungsprüfungsamt des Kreises Information an die Träger, Schulen und an die LGH über die Trägerauswahl nach Losen Februar 2015: Finanzierung: Durch den Weiterleitungsvertrag wurde die Finanzierung der PoA gesichert. Entsprechend der Leistungsbeschreibung bestellt der Träger nach Absprache mit der Schule das Portfolioinstrument und verteilt es an die Schüler/-innen. Der Träger muss bei seiner Preiskalkulation berücksichtigen, dass er die für das Portfolioinstrument anfallenden Kosten in Höhe von maximal 5 Euro pro teilnehmendem Schüler/teilnehmender Schülerin zu tragen hat. Die Träger reichen nach erfolgreicher Durchführung der PoA die Rechnung bei der KoKo ein. Die KoKo prüft die Rechnung auf Richtigkeit und fordert die entsprechenden Mittel bei der LGH an. Nach der Prüfung der Rechnung auf ihre Richtigkeit und Formalien durch die LGH überweist die LGH das Geld an den Kreis. Die KoKo veranlasst zeitnah die Überweisung der entsprechenden Mittel direkt an die Träger. 4. Ergebnisse und Ausblick a) Die ZVS hat die KoKo während des ganzen Ausschreibungsprozesses mit sehr hilfreichen Informationen und Hinweisen begleitet und unterstützt. b) Mit der Unterstützung von ZVS wurden die Verfahrensregelungen definiert und eingehalten. c) Die Antragsstellung bei der LGH zur Finanzierung der PoA ist erfolgt. Ein Weiterleitungsvertrag in Höhe von 53.400,00 Euro wurde zwischen LGH und Kreis Euskirchen geschlossen. d) Die Leistungsbeschreibung wurde unter Berücksichtigung der von der Facharbeitsgruppe 1 entwickelten schulformspezifischen Qualitätskriterien erstellt und die regionalen Besonderheiten wurden berücksichtigt. e) Eine Bewertungskommission bestehend aus den Vertreter(inne)n der KoKo, des Regionalen Bildungsbüros sowie des Kommunale Integrationszentrums haben die 46 eingereichten Konzepte der Träger gesichtet und anhand einer Bewertungsmatrix bewertet. f) Nach der Bekanntmachung, dass das Los 1 für Gymnasien das Bildungsinstitut der rheinischen Wirtschaft (BRW) und Los 2 und 3 für Real- und Förderschulen der Internationale Bund (IB) erhalten haben, wurden die Schulen unverzüglich informiert. Eine schnelle Kontaktherstellung zwischen Trägern und den Schulen wurde gewährleistet. g) Die Abwicklung der Abrechnung fand zwischen Träger und KoKo sowie zwischen KoKo und der LGH reibungslos statt. h) Die kurzfristigen Änderungen der Rahmenbedingungen, Einhaltung der Ausschreibungsfristen sowie der Durchführungszeitraum stellten sowohl für die Schulen und Träger als auch für die KoKo eine Herausforderung dar. 4.1.2 Potenzialanalyse im Schuljahr 2014/15 – Durchführung 1. Bestandsaufnahme Die Potenzialanalyse (PoA) ist ein wichtiger Bestandteil der individuellen Förderung für Schüler/-innen in der Jahrgangsstufe 8 im Rahmen ihrer Berufs- und Studienorientierung. Sie ermöglicht es ihnen, zu Beginn ihres Orientierungsprozesses durch Selbst- und Fremdeinschätzung sowie durch handlungsorientierte Verfahren ihre Potenziale zu entdecken. So können Jugendliche ihre fachlichen, methodischen, sozialen und personalen Potenziale auch unabhängig von geschlechterspezifischen Rollenerwartungen im Hinblick auf die Lebens- und Arbeitswelt entdecken. Das Ergebnis der PoA liefert ein breites Spektrum an Erkenntnissen, die für die weitere Berufs- und Studienorientierung genutzt werden können. Sie stellt keine Vorfestlegungen auf einen bestimmten Beruf dar. Bei den Aussagen und Ergebnissen der PoA handelt es sich um die Momentaufnahme eines Tages und die PoA fördert vielmehr die Selbstreflexion und Selbstorganisation der Jugendlichen, auch mit Blick auf die Entscheidungs- und Handlungskompetenz für den weiteren Prozess der Berufs- und Studienwahl. Ihre Ergebnisse sind, neben dem schulischerseits verfügbaren Erkenntnisstand, Grundlage für den weiteren Entwicklungs- und Förderprozess bis zum Übergang in die Ausbildung bzw. ins Studium, mit dem Ziel des Einstiegs in die Berufs- und Arbeitswelt.7 7 Quelle: http://www.berufsorientierung-nrw.de/standardelemente/potenzialanalyse/. 47 Anzahl der KAoA-Schulen Anzahl der Schulen 3 2 2013/14 2014/15 1 0 Realschule Gymnasium Schulform Förderschule Quelle: Eigene Erhebung der Kommunalen Koordinierungsstelle. Die Potenzialanalysen finden grundsätzlich eintägig mit mindestens sechs Zeitstunden statt.8 Aufgrund der geänderten rechtlichen Rahmen der Finanzierung wird die PoA im Kreis Euskirchen ausgeschrieben, um den Prozess optimal zu steuern und auch auf die Inhalte der Ausschreibung näher eingehen zu können (weitere Info unter 1.2). 2. Ziele a) Durchführung der PoA im Schuljahr 2014/15 Februar bis Juni 2015 b) Im Schuljahr 2014/15 sollen im Rahmen der KAoA an der PoA drei Realschulen mit 292 Schüler(inne)n, zwei Gymnasien mit 235 Schüler(inne)n und eine Förderschule mit 7 Schüler(inne)n teilnehmen. c) Meldung der Schülerzahlen an das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS) sowie an die Bezirksregierung Köln d) Informationsweitergabe und Beratung der Schulen, um Unsicherheiten vorzubeugen, eine reibungslose Durchführung zu ermöglichen und entsprechende Planungen im Schulkalender vorzunehmen e) Die Kommunale Koordinierungsstelle soll als Schaltstelle zwischen den Trägern, Schulen, MAIS, Schulaufsicht und der Abrechnungsstelle LGH dienen. 3. Planung und Umsetzung Bedarfsabfrage in den sechs KAoA-Schulen, um die Zahl der Schüler/-innen zu ermitteln. Die schulformspezifischen Qualitätskriterien zur Durchführung von PoA, die von der Facharbeitsgruppe 1 entwickelt worden sind, werden in der Leistungsbeschreibung berücksichtigt. Umsetzung Nach der Bekanntgabe durch die Kommunale Koordinierungsstelle, welche Träger für welche Schulformen den Zuschlag erhalten haben, bekommen die Träger eine Liste mit den Schulnamen und die Schulen eine Liste mit den entsprechenden Trägerinformationen. 8 Im Kreis nehmen 14 Sek-I-Schulen über das auslaufende Bundesprogrammes „Vertiefte Berufsorientierung“ (BiBB BOP) mit 678 Schüler(inne)n ebenfalls an der Potenzialanalyse teil. Hierbei wird die Potenzialanalyse an zwei Tagen durchgeführt und die Berufsfelderkundungen finden überbetrieblich statt. 48 Die Träger nehmen Kontakt zu den Schulen auf und terminieren den Elterninformationsabend, den Durchführungszeitraum der PoA und klären die Rahmenbedingungen für den Tag vor Ort. Die Schulen tragen die Schülerzahlen und die Träger die Durchführungszeiträume im BAN-Portal ein. Die Kommunale Koordinierungsstelle begleitet und unterstützt die Träger und die Schulen in dieser Phase. Nach der Durchführung der PoA finden am gleichen Tag oder aber spätestens innerhalb einer Woche die Auswertungsgespräche mit den SuS, deren Eltern und den Trägern statt. Das Ergebnis der PoA wird von den Schüler(inne)n im Berufswahlpass abgeheftet. Im Anschluss wird die Durchführung der PoA evaluiert. Die Evaluationsergebnisse werden an die Kommunale Koordinierungsstelle versandt. 4. Ergebnisse und Ausblick a) Die PoA wurde in allen sechs KAoA-Schulen im Zeitraum vom Februar bis Juni 2015 durchgeführt. b) Im Schuljahr 2014/15 haben im Rahmen der KAoA an der PoA drei Realschulen mit 289 Schüler(inne)n, zwei Gymnasien mit 226 Schüler(inne)n und eine Förderschule mit 6 Schüler(inne)n teilgenommen. Anzahl der durchgeführten Potenzialanalysen im Kreis Euskirchen 9 Anzahl der Schüler/innen Schülerzahlen 600 49 500 400 300 Schülerzahlen 200 100 0 2013/14 2014/15 Schuljahr Quelle: Eigene Erhebungen der Kommunalen Koordinierungsstelle. c) Meldung der Schülerzahlen an das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS) sowie an die Bezirksregierung Köln ist erfolgt d) Nach der Bekanntmachung, welche Träger den Zuschlag erhalten haben, sind die Schulen unverzüglich informiert worden. Eine schnelle Kontaktherstellung zwischen Trägern und den Schulen wurde gewährleistet. e) Je nach Bedarf wurden die Schulen und die Eltern zum Thema PoA beraten. f) Die Kommunale Koordinierungsstelle diente in dem ganzen Prozess als Schaltstelle zwischen den Trägern, Schulen, MAIS, Schulaufsicht und der Abrechnungsstelle LGH. 9 Anzahl der durchgeführten Potenzialanalysen ist die Summe aus den beiden Förderprogrammen, KAoA und BiBB BOP. 4.1.3 Potenzialanalyse im Schuljahr 2015/16 – Ausschreibung 1. Bestandsaufnahme Ein wichtiger Bestandteil der individuellen Förderung für Schüler/-innen in der Jahrgangsstufe 8 im Rahmen der Berufs- und Studienorientierung ist die Potenzialanalyse (PoA). Resultierend aus den guten Erfahrungen im Schuljahr 2014/15 mit der Trägerauswahl und Durchführung der PoA im Kreis Euskirchen wird die Potenzialanalyse (PoA) auch im Schuljahr 2015/16 von der Kommunalen Koordinierungsstelle ausgeschrieben. 2. Ziele a) Abstimmung mit der zentralen Vergabestelle (ZVS) vom Kreis Euskirchen b) Sicherung der Finanzierung der PoA in maximaler Höhe von 111.100,00 Euro (für 1.111 Schüler/-innen, maximale Fördersumme pro Schüler/-in beträgt 100,00 Euro) c) Modifizierung der Leistungsbeschreibung d) Einberufung einer Bewertungskommission, um die eingereichten Konzepte auszuwerten und Transparenz zu gewährleisten e) Bekanntmachung und Auftragserteilung an die Träger f) Gewährleistung einer reibungslosen Planung zur Durchführung der PoA seitens der Träger g) Reibungslose Abwicklung der Abrechnung zwischen Träger und der KoKo sowie zwischen der KoKo und der LGH 3. Planung und Umsetzung − − − − − − − − − − Bedarfsabfrage in den KAoA-Schulen, um die Zahl der Schüler/-innen, die im Schuljahr 2015/16 an der PoA teilnehmen werden, zu ermitteln Meldung der Schülerzahlen an die Bezirksregierung Weiterleitungsvertrag für die Durchführung der PoA in Höhe von 111.100,00 Euro liegt genehmigt vor Der Ausschuss für Bildung und Inklusion wurde über die geänderten Rahmenbedingungen und Ausschreibungsformalitäten informiert. Die Leistungsbeschreibung wurde modifiziert und neue Lose nach Schulformen wurden gebildet. Kontaktaufnahme ZVS: öffentliche Ausschreibung, Berücksichtigung der VOL-Richtlinien Auswertung der eingereichten Trägerkonzepte durch die Bewertungskommission Prüfung und Bestätigung der Ergebnisse durch das Rechnungsprüfungsamt des Kreises Auftragserteilung an die Träger, die den Zuschlag erhalten haben Die Schulen und die LGH wurden über die Trägerauswahl informiert. Finanzierung: Durch den Weiterleitungsvertrag wurde die Finanzierung der PoA gesichert. Entsprechend der Leistungsbeschreibung bestellt der Träger nach Absprache mit der Schule das Portfolioinstrument und verteilt es an die Schüler/-innen. Der Träger muss bei seiner Preiskalkulation berücksichtigen, dass er die für das Portfolioinstrument anfallenden Kosten 50 in Höhe von maximal 5 Euro pro teilnehmendem Schüler/teilnehmender Schülerin zu tragen hat. Die Träger reichen nach erfolgreicher Durchführung der PoA die Rechnung bei der KoKo ein. Die KoKo prüft die Rechnung auf Richtigkeit und fordert die entsprechenden Mittel bei der LGH an. Nach der Prüfung der Rechnung auf ihre Richtigkeit und Formalien durch die LGH überweist die LGH das Geld an den Kreis. Die KoKo veranlasst zeitnah die Überweisung der entsprechenden Mittel direkt an die Träger. 4. Ergebnisse und Ausblick a) Die ZVS hat die KoKo während des ganzen Ausschreibungsprozesses mit sehr hilfreichen Informationen und Hinweisen begleitet und unterstützt. b) Mit der Unterstützung von ZVS wurden die Verfahrensregelungen definiert und eingehalten. c) Antragsstellung bei der LGH zur Finanzierung der PoA ist erfolgt. Ein Weiterleitungsvertrag in Höhe von 111.100,00 Euro wurde zwischen LGH und Kreis Euskirchen geschlossen. d) Die Leistungsbeschreibung wurde entsprechend den Rückmeldungen vom letzten Schuljahr modifiziert. e) Eine Bewertungskommission, bestehend aus den Vertreter(inne)n der KoKo, Regionales Bildungsbüro, Kommunales Integrationszentrum sowie Fachberater(inne)n der Bezirksregierung Köln für KAoA, haben die eingereichten Konzepte der Träger gesichtet und anhand einer Bewertungsmatrix ausgewertet. f) Nach der Bekanntmachung, dass das Los 1 für Gymnasien das Bildungsinstitut der rheinischen Wirtschaft (BRW) und Los 2 für Realschulen der Internationale Bund (IB) erhalten haben, wurden die Schulen unverzüglich informiert. Eine schnelle Kontaktherstellung zwischen Trägern und den Schulen wurde gewährleistet. Die Abwicklung der Abrechnung fand zwischen Träger und KoKo sowie zwischen KoKo und der LGH reibungslos statt. 4.1.4 Potenzialanalyse im Schuljahr 2015/16 – Durchführung 1. Bestandsaufnahme Durch den Wegfall des Bundesprogrammes „Vertiefte Berufsorientierung“ und die Überführung von „STARTKLAR!“ in das Landesvorhaben KAoA erfolgt an dem Schuljahr 2015/16 zwar eine Vereinheitlichung des Standardelements „Potenzialanalyse“ (PoA), jedoch wird es zwei Versionen geben, über die PoA zu 100 % finanziert werden – zum einen aus Landes- und zum anderen aus Bundesmitteln. Wird die PoA aus Landesmitteln finanziert (Version 1), sind damit eine eintägige PoA und eine dreitägige betriebliche Berufsfelderkundung (BFE) verknüpft. Diese Version steht grundsätzlich allen Schulen offen und entspricht den KAoA-Standardelementen. Diese Version muss durch die Kommunale Koordinierungsstelle (s. 1.2) ausgeschrieben werden. Bei einer Finanzierung aus Bundesmitteln (Version 2, die nicht durch die Kommunale Koordinierungsstelle ausgeschrieben werden muss) erfolgt nach Durchführung einer eintägigen PoA eine dreitägige BFE bei einem überbetrieblichen Bildungsträger. Das Angebot richtet sich vor allem an Schüler/-innen mit besonderem Unterstützungsbedarf sowie an diejenigen, die 51 voraussichtlich Schwierigkeiten haben werden, einen Abschluss der Sekundarstufe I zu erreichen und/oder den reibungslosen Übergang in eine Berufsausbildung zu bewältigen. Im Schuljahr 2015/16 nehmen 28 Schulen an dem Landesvorhaben KAoA teil. Anzahl der Schulen Anzahl der KAoA-Schulen 8 7 6 5 4 3 2 1 0 2013/14 2014/15 2015/16 Schulform Quelle: Eigene Erhebung der Kommunalen Koordinierungsstelle. 2. Ziele a) Durchführungszeitraum der PoA im Schuljahr 2015/16 ist vom August bis Dezember 2015 b) Gemeinsam mit der Schulaufsicht und dem schulfachlichen Berater der Bezirksregierung soll entschieden werden, welche Schulen mit der Version 2 versorgt werden. c) Im Schuljahr 2015/16 werden insgesamt 1.781 Schüler/-innen an der PoA teilnehmen – aus fünf Gymnasien, sieben Haupt-, acht Real-, sechs Förderschulen und einer Gesamtschule. d) Meldung der Schülerzahlen an das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS) sowie an die Bezirksregierung Köln e) Informationsweitergabe und Beratung der Schulen, um Unsicherheiten vorzubeugen, eine reibungslose Durchführung zu ermöglichen und entsprechende Planungen im Schulkalender vorzunehmen f) Die Kommunale Koordinierungsstelle soll als Schaltstelle zwischen den Trägern, Schulen, MAIS, Schulaufsicht und der Abrechnungsstelle LGH dienen. 3. Planung und Umsetzung − Bedarfsabfrage in den 27 KAoA-Schulen, um die Zahl der Schüler/-innen zu ermitteln − Für die Version 2, Finanzierung der PoA aus Bundesmitteln, erhielt die Kommunale Koordinierungsstelle eine Bewilligung für 670 Schüler(inne)n, d. h. in Höhe von 301.500,00 Euro. − Für das Schuljahr 2015/16 hat die Kommunale Koordinierungsstelle in Abstimmung mit der Schulaufsicht und dem schulfachlichen Berater der Bezirksregierung entschieden, alle 52 Schüler/-innen des Jahrgangs 8 der Förder- und Hauptschulen sowie der einen Gesamtund einer Realschule mit der Version 2 zu versorgen. − Für 1.111 Schüler/innen wird die PoA, Version 1, ausgeschrieben (siehe unter 1.4). − Die Schulen wurden entsprechend den Versionen informiert. Umsetzung Version 1: Nach der Bekanntgabe durch die Kommunale Koordinierungsstelle, welche Träger für welche Schulformen den Zuschlag erhalten haben, bekommen die Träger eine Liste mit den Schulnamen und die Schulen eine Liste mit den entsprechenden Trägerinformationen. Version 2: Da es im Kreis nur einen überbetrieblichen Träger, BZE, gibt, wurden der Träger und die Schulen ebenfalls entsprechend informiert. Die Träger nehmen Kontakt zu den Schulen auf und terminieren den Elterninformationsabend, den Durchführungszeitraum der PoA und klären die Rahmenbedingungen für den Tag vor Ort. Die Schulen tragen die Schülerzahlen und die Träger die Durchführungszeiträume im BAN-Portal ein. Die Kommunale Koordinierungsstelle begleitet und unterstützt die Träger und die Schulen in dieser Phase. Nach der Durchführung der PoA finden am gleichen Tag oder aber spätestens innerhalb einer Woche die Auswertungsgespräche mit den Schüler(inne)n, deren Eltern und den Trägern statt. Das Ergebnis der PoA wird von den Schüler(inne)n im Berufswahlpass abgeheftet. Im Anschluss wird die Durchführung der PoA evaluiert. Die Evaluationsergebnisse werden an die Kommunale Koordinierungsstelle versandt. 4. Ergebnisse und Ausblick a) Die PoA wurde in allen 27 KAoA-Schulen im Zeitraum vom August bis Dezember 2015 durchgeführt. b) Eine gemeinsame Abstimmung mit der Schulaufsicht und dem schulfachlichen Berater der Bezirksregierung, welche Schulen mit der Version 2 versorgt werden sollen, hat stattgefunden. c) Im Schuljahr 2015/16 haben insgesamt 1.614 Schüler/-innen im Kreis Euskirchen an der PoA teilgenommen. Anzahl der durchgeführten Potenzialanalysen im Kreis Euskirchen Anzahl der Schüler/innen 1.800 1.600 1.400 1.200 1.000 Schülerzahlen 800 600 400 200 0 2013/14 2014/15 2015/16 Schuljahr Quelle: Eigene Erhebungen der Kommunalen Koordinierungsstelle. 53 d) Die Meldung der Schülerzahlen an das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS) sowie an die Bezirksregierung Köln ist erfolgt. e) Nach der Bekanntmachung, welche Träger den Zuschlag erhalten haben, sind die Schulen unverzüglich informiert worden. Eine schnelle Kontaktherstellung zwischen Trägern und den Schulen wurde gewährleistet. f) Je nach Bedarf wurden die Schulen und die Eltern zum Thema PoA beraten. g) Die Kommunale Koordinierungsstelle diente in dem ganzen Prozess als Schaltstelle zwischen den Trägern, Schulen, MAIS, Schulaufsicht und der Abrechnungsstelle LGH. 4.1.5 Kooperation mit dem Runden Tisch STAR (Schule trifft Arbeitswelt) – Potenzialanalyse für Jugendliche mit komplexer Behinderung 1. Bestandsaufnahme Mit dem Vorhaben STAR und seinen vielfältigen Maßnahmen werden alle (schwer)behinderten Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf angesprochen. Eine frühzeitige, intensive, dauerhafte und kontinuierliche Unterstützung und Begleitung an der Schwelle von der Schule ins Berufsleben ist für viele behinderte Schülerinnen und Schüler vielfach entscheidend dafür, ob und wie gut ein Wechsel ins Arbeitsleben außerhalb der Werkstatt für behinderte Menschen gelingt. Das Projekt „STAR – Schule trifft Arbeitswelt“ ist ein inklusiver Baustein im Übergangssystem „Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule und Beruf in NRW“ (KAoA) und übernimmt die berufliche Orientierung der STAR-Zielgruppen. Das STAR-Projekt hat den Auftrag, in enger Abstimmung mit den Kommunalen Koordinierungsstellen für KAoA, die Kooperationsstrukturen im Bereich der vertieften Berufsorientierung für die Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen systematisch aufbzw. auszubauen und diese landesweit zu implementieren. Dabei geht es auch darum, vorhandene Bedarfe zu identifizieren sowie bereits bestehende Aktivitäten und Strukturen systematisch auszubauen und weiter zu vernetzen. Quelle: www.lvr.de Die am runden Tisch teilnehmenden Schulen mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und körperlich-motorische Entwicklung haben seit Jahren ein etabliertes Berufsorientierungskonzept, bestehend aus einer standardisierten Potenzialanalyse durch Integrationsfachdienst (IFD), Berufsfelderkundungen und eine vertiefte den Berufsfelderkundung durch Praktika. Im Rahmen von individuellen Berufswegekonferenzen werden alle im Prozess der Berufsorientierung Beteiligten eingebunden. Die Elternarbeit spielt während des gesamten Prozesses eine gewichtige Rolle. Ein Kernelement der standardisierten Berufswegeplanung ist die individuelle Begleitung durch die Fachkraft im Übergang Schule – Beruf des IFD. Hier stehen die Jugendlichen im Mittelpunkt, die aus Sicht der Schulen für den allgemeinen Arbeitsmarkt geeignet sind. Im Rahmen des regelmäßigen Austausches beim runden Tisch wurde deutlich, dass nicht alle Schüler/-innen aufgrund ihres Beeinträchtigungsgrades an der durchgeführten standardisierten Potenzialanalyse teilnehmen können. Ziel des Landessystems KAoA ist es aber, jedem Schüler eine Anschlussperspektive nach der Schule zu eröffnen. 54 2. Ziele a) Um die Vernetzung vor Ort aktiv zu unterstützen, nimmt die KoKo regelmäßig am zweimal im Jahr tagenden runden Tisch mit zuständigen Akteuren im Kreis Euskirchen teil. b) Die bereits durchgeführten Potenzialanalysen durch den IFD werden auf Wunsch der Schulen von der KoKo durch einen Fragebogen evaluiert. c) Eine Recherche bei den anderen kommunalen Koordinierungsstellen in NRW und Integrationsämtern nach Trägern, die niederschwellige Analyseinstrumente für Schüler/innen mit komplexer Behinderung anwenden – neben dem Instrument Hamet e –, soll stattfinden. d) Eine Anfrage bei geeigneten regionalen Trägern, die bereits Erfahrung bei Kompetenzfeststellungen bei behinderten Menschen haben, soll erfolgen. e) Ein Konzept soll in Kooperation mit dem Träger, dem Integrationsamt des LVR und den Schulen entwickelt werden. 3. Planung und Umsetzung - In Kooperation mit den betroffenen Schulen werden drei Fragebögen (Schüler/-in, Eltern, Lehrkräfte) zur Evaluation der bereits durchgeführten Potenzialanalysen entwickelt. - Diese Fragebögen werden den Schulen zur Verfügung gestellt und sollen ausgefüllt an die KoKo zurückgeschickt werden, damit eine Auswertung erfolgen kann. - Die Ergebnisse der Auswertung sollen im Rahmen der Sitzung des runden Tisches vorgestellt werden. - Die Kommunale Koordinierungsstelle hat in Kooperation mit dem LVR landesweit im jeweiligen Netzwerk nach einem Träger gesucht. - Das Netzwerk wird kontinuierlich über den Sachstand der Suche nach einem Träger informiert. 4. Ergebnisse und Ausblick a) Es hat nur eine Schule ihre ausgefüllten Fragebögen an die KoKo zurückgeschickt, sodass keine aussagekräftige Auswertung erfolgen konnte. b) Die Recherchen der KoKo und des LVR im Frühjahr 2015 haben ergeben, dass es landesweit keinen Träger gibt, der Erfahrungen mit Analyseinstrumenten für die o. g. Zielgruppe hat. c) Die KoKo hat im Juli 2015 Kontakt zu den Nordeifel-Werkstätten (NEW) aufgenommen, die bereits Erfahrung bei der Kompetenzfeststellung von behinderten Menschen haben. d) Die Recherche der zuständigen Mitarbeiterin der New bei Fachkolleg(inn)en im Rheinland und Hamburg hat ergeben, dass fast ausschließlich Hamet e als Analyseinstrument, auch für Schüler/-innen mit starken Einschränkungen, genutzt wird. e) Die KoKo hat die Problematik mit der Schulaufsicht Förderschulen thematisiert. Die KoKo wird in 2016 im Rahmen der Arbeit beim runden Tisch die Problematik mit der Schulaufsicht Förderschulen, dem Integrationsamt des LVR, den betroffenen Schulen und dem durchführenden Träger weiterverfolgen, um weitere Schritte miteinander abzustimmen. 55 4.1.6 Unterarbeitsgruppe Potenzialanalyse – Qualitätskriterien für die Gymnasien 1. Bestandsaufnahme Im Kreis Euskirchen fand am 6. Februar 2014 die Auftaktveranstaltung zu „Kein Abschluss ohne Anschluss. Übergang Schule – Beruf in Nordrhein-Westfalen“ (KAoA) statt. Im Rahmen dieser Veranstaltung wurde die Facharbeitsgruppe 1 entsprechend dem Handlungsfeld 1 „Berufs- und Studienorientierung“ im Kreis Euskirchen implementiert, bestehend aus Vertreter(inne)n der Schulaufsicht, der Agentur für Arbeit, der IHK, der Industrieverbände, des DGB, des Jugendmigrationsdienstes, der Abteilung „Jugend und Familie“ sowie Studienund Berufswahlkoordinator(inn)en (StuBos) aus den Schulformen Gymnasium, Berufskolleg, Förder-, Haupt- und Realschulen sowie der Kommunalen Koordinierungsstelle. In der Diskussion über das Standardelement Potenzialanalyse zeigte sich, dass je nach Schulform unterschiedliche Aspekte unterschiedlich betrachtet und gewichtet werden. Daher wurde beschlossen, dass die StuBos der jeweiligen Schulformen – hier: Gymnasien – eine Unterarbeitsgruppe bilden, damit sie Qualitätskriterien einer Potenzialanalyse am Gymnasium erarbeiten. 2. Ziele a) Die Teilnehmer/-innen sollen über das Standardelement „Potenzialanalyse“ informiert werden. b) Erarbeitung von Qualitätskriterien einer Potenzialanalyse mit den Schwerpunkten: − inhaltliche Vor- und Nachbereitung in der Schule − Durchführung der Potenzialanalyse − Qualitätssicherung c) Vorstellung der Qualitätskriterien in der gemeinsamen Sitzung der Facharbeitsgruppe 1 d) Einbettung der Qualitätskriterien in die Ausschreibung der Potenzialanalyse e) Evaluierung der Qualitätskriterien und ggf. Modifizierung nach einem Jahr 3. Planung und Umsetzung Tagung der StuBos von den Gymnasien im Kreishaus. Bereits für das Schuljahr 2013/14 Sichtung der Träger anhand der erarbeiteten Qualitätskriterien. In den Schuljahren 2014/15 und 2015/16 Modifizierung und Berücksichtigung der Qualitätskriterien in den Leistungsbeschreibungen der Potenzialanalysen für das Los „Gymnasium“. 4. Ergebnisse und Ausblick a) Die Teilnehmer/-innen werden über das Standardelement „Potenzialanalyse“ informiert. b) Die Unterarbeitsgruppe Gymnasium hat Qualitätskriterien einer Potenzialanalyse mit folgenden Schwerpunkten erarbeitet: − inhaltliche Vor- und Nachbereitung in der Schule − Durchführung der Potenzialanalyse − Qualitätssicherung c) Die erarbeiteten Qualitätskriterien wurden in der zweiten Sitzung der Facharbeitsgruppe 1 allen Teilnehmer(inne)n vorgestellt. d) Die Qualitätskriterien wurden in die Leistungsbeschreibung aufgenommen und bei der Auswertung der Trägerkonzepte berücksichtigt. e) Die Evaluation der Qualitätskriterien ist erfolgt und entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen. 56 Nach Informationen des Landes werden im Schuljahr 2016/17 die Potenzialanalysen zentral ausgeschrieben. Im Hinblick auf die geänderten Rahmenbedingungen ist es zu monieren, ob die mit viel Einsatz entwickelten Qualitätskriterien im bisherigen Maße berücksichtigt werden können. 4.1.7 Unterarbeitsgruppe Potenzialanalyse – Qualitätskriterien für die Förderschulen 1. Bestandsaufnahme Im Kreis Euskirchen fand am 6. Februar 2014 die Auftaktveranstaltung zu „Kein Abschluss ohne Anschluss. Übergang Schule – Beruf in Nordrhein-Westfalen“ (KAoA) statt. In der Diskussion über das Standardelement Potenzialanalyse zeigte sich, dass je nach Schulform unterschiedliche Aspekte unterschiedlich betrachtet und gewichtet werden. Daher wurde entschieden, die Qualitätskriterien für die jeweiligen Schulformen schulformspezifisch zu entwickeln. Die Förderschulen, die nicht den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und körperlichmotorische Entwicklung haben, bilden eine Unterarbeitsgruppe. In dieser Unterarbeitsgruppe nehmen die Teilnehmer/-innen des Arbeitskreises Förderschulen teil und werden die Qualitätskriterien für eine Potenzialanalyse an den Förderschulen entwickeln. 2. Ziele a) Die Teilnehmer/-innen sollen über das Standardelement „Potenzialanalyse“ informiert werden. b) Erarbeitung von Qualitätskriterien einer Potenzialanalyse mit den Schwerpunkten: − inhaltliche Vor- und Nachbereitung in der Schule − Durchführung der Potenzialanalyse, insbesondere der zeitliche Rahmen − Qualitätssicherung c) Einbettung der Qualitätskriterien in die Leistungsbeschreibung der Potenzialanalyse d) Evaluierung der Qualitätskriterien und ggf. Modifizierung nach einem Jahr 3. Planung und Umsetzung Tagung des Arbeitskreises zur Erarbeitung von Qualitätskriterien einer Potenzialanalyse an den Förderschulen. Berücksichtigung der Qualitätskriterien bei der Ausschreibung der Potenzialanalyse für das Los „Förderschulen“. Umsetzung von gewünschten zeitlichen Rahmen – an zwei Tagen je 3 Stunden – bei der Durchführung der Potenzialanalyse seitens der Träger. 4. Ergebnisse und Ausblick a) Die Teilnehmer/-innen wurden über das Standardelement „Potenzialanalyse“ informiert. b) Der Arbeitskreis Förderschulen hat Qualitätskriterien einer Potenzialanalyse mit folgenden Schwerpunkten erarbeitet: − inhaltliche Vor- und Nachbereitung in der Schule − Durchführung der Potenzialanalyse − Qualitätssicherung c) Die Qualitätskriterien wurden in die Leistungsbeschreibung aufgenommen. d) Die Evaluation der Qualitätskriterien ist erfolgt und entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen. 57 Nach Informationen des Landes werden im Schuljahr 2016/17 die Potenzialanalysen zentral ausgeschrieben. Im Hinblick auf die geänderten Rahmenbedingungen ist es zu monieren, ob die mit viel Einsatz entwickelten Qualitätskriterien im bisherigen Maße berücksichtigt werden können. Auch die Möglichkeit, die Potenzialanalyse an zwei Tagen durchzuführen, wird nicht mehr gegeben sein. 4.1.8 Landesweite Koordinierungsstelle Kommunaler Integrationszentren (LaKI) Unterarbeitskreis „migrationssensible Potenzialanalyse“ 1. Bestandsaufnahme Aufgrund des Beschlusses des Arbeitskreises Übergang Schule – Beruf der Landesweiten Koordinierungsstellen Kommunaler Integrationszentren (LaKI) ist die Unterarbeitsgruppe „migrationssensible Potenzialanalyse“ gegründet, bestehend aus drei Vertreter(inne)n der kommunalen Integrationszentren (KI), zwei Vertreterinnen der Kommunalen Koordinierungsstellen und einer Vertreterin der Bezirksregierung. Der Unterarbeitskreis bespricht die einzelnen Module der Potenzialanalyse. Im Fokus steht, ob die interkulturellen Kompetenzen/Potenziale der Schüler/-innen bei dieser Testung erfasst sind und wenn nicht, wie diese am besten abgebildet werden können. 2. a) b) c) d) e) Ziele Regelmäßige Teilnahme an den Sitzungen Definition der Zielgruppe Analyse der Module der Potenzialanalyse bezüglich der Migrationssensibilität Operationalisierung der interkulturellen Kompetenzen Erstellung einer Empfehlung für die Träger 3. Planung und Umsetzung Teilnahme an den Arbeitskreistreffen am: − 25.08.2015 in Bochum − 22.09.2015 in Dortmund − 27.10.2015 in Dortmund In der ersten Sitzung Definition der Zielgruppe: „migrationssensible Potenzialanalyse“ für alle Schüler/-innen des Jahrganges 8. Besprechung der Module einer Potenzialanalyse. Beschluss: Entwicklung einer „Empfehlung“ für die Träger zur Durchführung einer „migrationssensiblen Potenzialanalyse“. 4. Ergebnisse und Ausblick a) Regelmäßige Teilnahme an den Arbeitskreistreffen ist erfolgt. b) Die Zielgruppe ist definiert. c) Hinsichtlich der Migrationssensibilität sind verschiedene Module der Potenzialanalyse analysiert. 58 d) Die konkrete Operationalisierung der interkulturellen Kompetenzen gestaltet sich schwierig. Besprechung möglicher Fallbeispiele zur Abbildung der interkulturellen Kompetenzen findet statt. e) An der Entwicklung einer Empfehlung für die Träger wird gearbeitet. 4.2 4.2.1 Portale und Austauschforen BAN-Portal 1. Bestandsaufnahme „Das Belegungs-, Abrechnungs- und Nachweisportal („BAN-Portal“) ist ein Dienst der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH), der unter Einbezug eines externen Dienstleisters entwickelt wurde. Die Hauptintention ist die Gewährung einer revisionssicheren Fördermittelvergabe im Rahmen der trägergestützten Standardelemente von „Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule – Beruf in NRW“. Die erste Portalversion wurde von der LGH im Jahr 2010 zur finanztechnischen Abwicklung des Projekts „STARTKLAR! – Mit Praxis fit für die Ausbildung in NRW“ in Betrieb genommen und fortan kontinuierlich weiterentwickelt. Das Grundkonzept des BAN-Portals ist denkbar einfach: Bildungsträger bieten ihre Kurse im Portal an, die dann von den Schulen gebucht werden. Nach Abschluss der Kurse erstellt der Bildungsträger mit Unterstützung des Portals seine Fördermittelabrechnungen, die direkt an die LGH geleitet werden. Unterstützend erhalten die Kommunalen Koordinierungen (KoKos) Lesezugänge, mit denen sie die Kursangebote und die entsprechenden Buchungen in anonymisierter Form einsehen können. Diese Informationen unterstützen die KoKos bei ihren Koordinierungsaufgaben. Aufgrund der von den Schulen und den Trägern durch ihre Buchungen dokumentierten Maßnahmedaten erstellt die LGH die von ihr vorzulegenden Verwendungsnachweise für die verschiedenen Zuwendungsgeber. Derzeit stellen das Land Nordrhein-Westfalen unter Einbezug des Europäischen Sozialfonds (ESF) über die Bezirksregierung Düsseldorf, das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) über das Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) sowie die Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit Fördermittel für die trägergestützten Maßnahmen bereit. Auch statistische Auswertungen, z. B. um den benötigten Fördermittelbedarf innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu prognostizieren, können mithilfe des BAN-Portals erstellt werden. 59 Die LGH übernimmt gemeinsam mit einem externen Dienstleister die Aufgabe der Programmierung des BAN-Portals und ist für die Gesamtadministration zuständig.“10 Im Kreis Euskirchen nutzen die Schulen, die Bildungsträger und die Kommunale Koordinierungsstelle (KoKo) das BAN-Portal für die Abwicklung der Standardelemente Potenzialanalyse, Praxiskurse sowie die trägergestützten Berufsfelderkundungen. Seit dem Schuljahr 2014/15 wurden die Nutzungsmöglichkeiten des BAN-Portals erweitert, sodass das BAN-Portal als Monitoringsystem genutzt wird. Die Schulen werden von der Bezirksregierung aufgefordert, ihre Daten im BAN-Portal einzugeben. Die KoKos haben hierbei keine Leserechte. Sie erhalten lediglich kumulierte Daten, die nach Schulform aufgelistet und nicht schulspezifisch sind. 2. Ziele a) Die Schulen, die an KAoA teilnehmen, werden an die LGH gemeldet, damit sie freigeschaltet werden können. b) Die Träger, die den Zuschlag zur Durchführung der Potenzialanalyse erhalten haben, werden an die LGH gemeldet, damit sie freigeschaltet werden können. c) Koordinierung der Anmeldungen für die Plätze der Potenzialanalysen d) Koordinierung der Anmeldungen für die Plätze der Praxiskurse e) Nutzung des BAN-Portals bei der Abrechnung der Potenzialanalysen und Überprüfung der Teilnehmer(innen)zahlen f) Unterstützung der Lehrkräfte bei der Nutzung des BAN-Portals g) Die Rückmeldungen von Trägern und Schulen bzgl. der Nutzung des BAN-Portals sollen an die LGH weitergeleitet werden. 3. Planung und Umsetzung Das BAN-Portal wird laufend für die Koordinationsaufgaben genutzt. 10 Quelle: https://www.bo-instrumente-in-nrw.de//ueber.php. 60 4. a) b) c) d) e) f) g) Ergebnisse und Ausblick Die Meldung der KAoA-Schulen zur Freischaltung im BAN-Portal ist an die LGH erfolgt. Die Meldung der Träger zur Freischaltung im BAN-Portal an die LGH ist erfolgt. Anhand des BAN-Portals wurden die Anmeldungen für die Potenzialanalysen koordiniert. Die Schulen, die die Anmeldung nicht vorgenommen haben, wurden per Mail zum Teil mehrmals aufgefordert, sich im BAN-Portal einzutragen. Wie in Punkt a) beschrieben, mussten auch bei den Praxiskursen die Schulen zum Teil mehrmals erinnert werden, sich im BAN-Portal einzutragen. Da im Kreis Euskirchen die Potenzialanalysen ausgeschrieben worden sind, erfolgen die Rechnungsprüfung und -bearbeitung über die KoKo. Anhand des BAN-Portals wurde geprüft, ob die Schülerzahlen entsprechend eingetragen worden sind. Die Kurzanleitung der LGH für die Schulen wurde an die StuBos versandt. Das BANPortal ist nicht immer selbsterklärend. Da die KoKo im BAN-Portal nur eingeschränkte Leserechte hat, ist es nicht immer möglich, den Lehrkräften entsprechend zu helfen. In diesen Fällen werden die Kontaktdaten der LGH, falls nicht bereits bekannt, weitergegeben. Die Rückmeldungen der Träger und der Schulen zur Nutzung des BAN-Portals wurden gesammelt. Dies wurde auch in der Arbeitsgemeinschaft Datenerfassung thematisiert (siehe unter 39 Arbeitsgemeinschaft Datenerfassung). Ziel ist es, gemeinsam mit den anderen Kommunen an der Optimierung des BAN-Portals zu arbeiten, um allen Beteiligten eine einfachere Eingabe zu ermöglichen. 4.2.2 Interkommunale Arbeitsgemeinschaft Datenerfassung 1. Bestandsaufnahme Seit Mitte 2014 nimmt die Kommunale Koordinierungsstelle an den Sitzungen der interkommunalen Arbeitsgemeinschaft Datenerfassung teil. In dieser Arbeitsgemeinschaft treffen sich interessierte Vertreter/-innen von Kommunalen Koordinierungsstellen, der Gesellschaft für innovative Beschäftigung (G.I.B.) und der Bezirksregierung etwa alle drei Monate, um sich über die aktuellen Entwicklungen bei der Datenerfassung, beim Monitoring sowie der Evaluation im Übergang Schule – Beruf (z. B. SchILD, SchülerOnline, BAN-Portal u. a.) auszutauschen, gemeinsam Handreichungen zu entwickeln, die vom Land geplanten Maßnahmen zur Evaluierung zu diskutieren und anschließend Rückmeldungen an die entsprechenden Stellen zu geben. 2. a) b) c) d) e) Ziele Die beteiligten Kommunen sollen ihre Bildungsberichte vorstellen. Sammlung von bereits entwickelten Instrumenten wie Feedback- und Evaluationsbögen Beteiligung an der Entwicklung des landesweiten Monitoringsystems im BAN-Portal Anforderungen, die das Monitoringsystem erfüllen soll, werden gesammelt. Unterstützung der G.I.B. bei dem Entwurf der Arbeitshilfe „Erfassung von Datengrundlagen“ f) Optimierung des BAN-Portals 3. Planung und Umsetzung Quartalsweise Treffen der Arbeitsgemeinschaft. Terminierung über die Doodle-Abfrage, Überarbeitung der Dateien über docs google. Sammlung von Ideen und Austausch über das Forum der Gruppe „Kommunale Koordinierung“ im qualiboXX. 61 4. Ergebnisse und Ausblick a) Die beteiligten Kommunen haben ihre Bildungsberichte vorgestellt. Austausch über die Umsetzbarkeit in anderen Kommunen. b) Bereits entwickelte Instrumente wie Feedback- und Evaluationsbögen wurden gesammelt und konstruktiv besprochen. c) Eine Mitarbeit und/oder eine Hospitation des Arbeitskreises ist von den Initiatoren des Monitoringsystems nicht erwünscht. d) Eine Zusammenfassung über die Anforderungen, die das Monitoringsystem erfüllen soll, wurde erstellt. Weitergabe an G.I.B. e) Die Arbeitshilfe „Erfassung von Datengrundlagen“ ist von der G.I.B. erstellt worden. Weiterentwicklungs- und Änderungsvorschläge wurden entsprechend erarbeitet. f) Die Probleme/Verbesserungsvorschläge zum BAN-Portal werden gesammelt. In einer der kommenden Sitzungen wird der Abteilungsleiter der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH) für die Berufsbildung eingeladen werden, um mit ihm gemeinsam die Probleme/Verbesserungsvorschläge zu erörtern. 4.2.3 qualiboXX 1. Bestandsaufnahme qualiboXX ist ein soziales Netzwerk für alle Fachkräfte und Akteure, die sich im Bereich des Übergangs von der Schule in den Beruf engagieren. qualiboXX bietet den Nutzer(inne)n eine geschlossene Lern- und Arbeitsplattform an. Dies ermöglicht die fachliche, bundesweite oder regionale Vernetzung in virtuellen Gruppen, sodass die Nutzer/-innen sich in geschlossenen Gruppen institutions- und/oder professionsübergreifend austauschen und zusammenarbeiten können. Die Gruppenarchitektur kann an die Belange der jeweiligen Netzwerke angepasst werden. qualiboXX wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert, vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) betrieben und ist für Nutzer/-innen kostenfrei.11 In der qualiboXX hat die Kommunale Koordinierungsstelle (KoKo) des Kreises zwei Gruppen gegründet und moderiert diese auch: − „KAoA-Euskirchen“: Dieser Gruppe können ausschließlich alle Studien- und Berufswahlkoordinator(inn)en (StuBos) sowie alle Mitglieder der Facharbeitsgruppen (FAG) 1 bis 3 vom Kreis Euskirchen beitreten. − „KoKo-Kammerbezirk-Aachen“: Teilnehmer/-innen sind die Kommunalen Koordinierungsstellen von Kreis Düren, Kreis Heinsberg, Kreis Euskirchen und der StädteRegion Aachen, die zum Kammerbezirk Aachen gehören. Eine wichtige weitere geschlossene Gruppe ist die „Kommunale Koordinierung“. In dieser Gruppe sind alle 53 KoKos in Nordrhein-Westfalen vertreten sowie die Bezirksregierung und das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration. Die Moderation hat die Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung (G.I.B.). Die G.I.B. ist für die fachliche Begleitung der KoKos zuständig. Die Gruppe „Kommunale Koordinierung“ unterstützt den fachlichen Austausch mit und zwischen den KoKos zur Umsetzung des Landesvorhabens „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA). Darüber hinaus ist die KoKo des Kreises Mitglied in 11 Quelle: www.qualiboxx.de 62 vielen anderen Gruppen, wie z. B. dem „Berufsorientierungsprogramm“, der „Integration durch Ausbildung“, der „Jobmappe NRW“ etc. 2. Ziele a) Sichtung der Informationen in der qualiboXX und Informationstransfer an die Netzwerkpartner/-innen b) Informationsaustausch u. a. mit den überregionalen KoKos über die Gruppe „Kommunale Koordinierung“ c) Über die Gruppe „KoKo-Kammerbezirk-Aachen“ tauschen sich die KoKos im Kammerbezirk Aachen aus. d) Vorstellung der Gruppe „KAoA-Euskirchen“ in den Facharbeitsgruppensitzungen sowie in Gesprächen mit den StuBos e) Moderation der Gruppen f) Supportleistung an die Teilnehmer/-innen der moderierten Gruppen g) In der Gruppe „KAoA Euskirchen“ sollen den Teilnehmer(inne)n alle Einladungen, Protokolle, Präsentationen, aber auch Neuigkeiten zu KAoA sowie Informationen zum Thema Übergang Schule – Beruf zur Verfügung gestellt werden. h) In der Gruppe „KAoA Euskirchen“ können sich die Teilnehmer/-innen im Forumsbereich austauschen, sich über das „Schwarze Brett“ über die Neuigkeiten informieren, sodass die Netzwerkarbeit intensiviert werden kann. 3. Planung und Umsetzung Präsentation der qualiboXX im Allgemeinen und der Gruppe „KAoA Euskirchen“ im Besonderen in den Sitzungen der Facharbeitsgruppen. Vorstellung von Anmeldemodalitäten in der qualiboXX. Supportleistung der KoKo an die Teilnehmer/-innen. 4. Ergebnisse und Ausblick a) Die Informationen in der qualiboXX sind gesichtet. Weiterleitung der Informationen an die Netzwerkpartner. b) Im Forum der Gruppe „Kommunale Koordinierung“ sind Fragen bzgl. Umsetzung der KAoA platziert. Informationsaustausch findet statt. c) Die Gruppe „KoKo-Kammerbezirk-Aachen“ wird von den Kommunalen Koordinierungen im Kammerbezirk Aachen zum Informationstransfer genutzt. d) qualiboXX sowie die Gruppe „KAoA Euskirchen“ werden in den Sitzungen der Facharbeitsgruppen vorgestellt. Bei Gesprächen werden die Studien- und Berufswahlkoordinator(inn)en (StuBos) auf die qualiboXX hingewiesen. e) Die KoKo moderiert die Gruppen. f) Die KoKo steht allen Teilnehmer(inne)n bei Fragen zu den Gruppen zur Verfügung. g) In der Gruppe „KAoA Euskirchen“ stehen alle Einladungen, Protokolle, Präsentationen zu den Facharbeitsgruppensitzungen sowie alle Neuigkeiten und aktuelle Informationen zum Thema Übergang Schule – Beruf zur Verfügung. h) Die Teilnehmer/-innen der Gruppe „KAoA Euskirchen“ nutzen kaum die Möglichkeit aus, über das Forum Fragen zu platzieren und/oder zu diskutieren. In den kommenden Sitzungen der Facharbeitsgruppen werden erneut die qualiboXX sowie die Vorteile der Nutzung der Gruppenfunktion vorgestellt und hervorgehoben werden. 63 4.2.4 Regionaltreffen Rheinland der Kommunalen Koordinierungsstellen 1. Bestandsaufnahme „Das Regionaltreffen richtet sich ausschließlich an die Mitarbeiter/innen der Kommunalen Koordinierungsstellen (KoKo) und an ausgewählte Akteure auf Landesebene. Ziel des Regionaltreffens ist der Erfahrungsaustausch zwischen den Kommunalen Koordinierungsstellen zur Umsetzung des Landesvorhabens ‚Kein Abschluss ohne Anschluss‘ (KAoA). Hierbei sollen auch Beispiele guter Praxis identifiziert werden. Weiterhin geht es darum, den Informationstransfer zwischen Kommunen und den Akteuren auf Landesebene sicherzustellen, die im Prozess entstehenden Fragen gemeinsam zu identifizieren sowie über den aktuellen Umsetzungsstand des Landesvorhabens zu informieren. Die ganztägige Veranstaltung gliedert sich wie folgt: TOP 1: Stand der Umsetzung von KAoA – Information des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS) TOP 2: Fach- und Erfahrungsaustausch zu wechselnden Themen TOP 3: Verschiedenes Zur Vorbereitung auf das Regionaltreffen haben die Mitarbeiter/innen der Kommunalen Koordinierungsstellen die Möglichkeit, über die qualiboXX-Gruppe ‚Kommunale Koordinierung‘ in dem dafür eingerichteten Forum Themen vorzuschlagen und Fachfragen zu platzieren. Die Veranstaltung wird mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes NordrheinWestfalen finanziert.“12 2. a) b) c) d) Ziele Regelmäßige Teilnahme an den Regionaltreffen Informationstransfer MAIS an KoKos Informationsaustausch zwischen den KoKos Verbreitung der Informationen der Regionaltreffen an Netzwerkpartner vor Ort 3. Planung und Umsetzung Teilnahme an: − 8. Regionaltreffen KoKos im Rheinland, Köln 11.03.2015 − 9. Regionaltreffen KoKos im Rheinland, Düsseldorf 25.06.2015 − Zentrale Treffen aller KoKos in NRW, Bochum 27.08.2015 − 11. Regionaltreffen KoKos im Rheinland, Köln 25.11.2015 4. Ergebnisse und Ausblick a) Die KoKo nimmt an den Regionaltreffen regelmäßig teil. b) Die Vertreter des MAIS informieren die KoKos über die Neuigkeiten und den Stand des Landesvorhabens KAoA. c) Ein Informationsaustausch zwischen den KoKos findet sowohl in Kleingruppen als auch im Plenum statt. d) Die Netzwerkpartner sind zeitnah über die Inhalte des Regionaltreffens informiert. Auch im kommenden Jahr 2016 ist eine regelmäßige Teilnahme an Regionaltreffen geplant. 12 Quelle: http://www.gib.nrw.de/service/events/9-regionaltreffen-rheinland-W15046?searchterm=Regionaltreffen. 64 4.2.5 Landesweite Koordinierungsstelle Kommunaler Integrationszentren (LaKI) Arbeitskreis Übergang Schule – Beruf 1. Bestandsaufnahme „Junge Menschen mit Migrationshintergrund sind noch immer – trotz positiver Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt und der Anstrengungen vieler Beteiligter – mehr als andere von Brüchen und Risiken im Übergang von der Schule in den Beruf betroffen. Deshalb setzen die Kommunalen Integrationszentren (KI) an diesem wichtigen Bildungsübergang an. Grundlegend ist dabei die Ausrichtung an den Stärken der Jugendlichen. Ihre Kompetenzen sollen in den Blick genommen werden. Hierzu sollen neben den schulischen auch die außerschulischen Lernorte und Einflüsse genutzt werden. Die Kommunalen Integrationszentren sind Partner für die Verankerung der Diversität in der von der Landesregierung begonnenen Neugestaltung des Übergangssystems Schule – Beruf in den Regionen. Dabei bringen sie erprobte Ansätze und Projekte in den Bereichen ‚Zusammenarbeit mit Eltern‘, ‚durchgängige Sprachbildung‘ und ‚Potenziale fördern – Zugangsbarrieren abbauen‘ ein.“13 Im Arbeitskreis Übergang Schule – Beruf treffen sich die Mitarbeiter/-innen der KIs und der LaKI zweimal jährlich. Ziel des Treffens ist der Erfahrungsaustausch zwischen den KIs zum Thema Übergang Schule – Beruf. In diesem Zusammenhang wird insbesondere auch das Landesvorhaben „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA) hinsichtlich der Migrationssensibilität diskutiert. Im Sinne des daraus resultierenden Querschnitts werden diese Treffen von der Kommunalen Koordinierungsstelle (KoKo) des Kreises wahrgenommen. 2. Ziele a) Regelmäßige Teilnahme an den Arbeitskreistreffen b) Informationsaustausch zwischen den KIs zum Thema Übergang Schule – Beruf, insbesondere KAoA und Seiteneinsteiger 16+ c) Berichte aus den Unterarbeitsgruppen Elternkooperation und interkulturelles Portfolio zum Sachstand d) Gründung der neuen Unterarbeitsgruppe zum Thema „migrationssensible Potenzialanalyse“ e) Verbreitung der Informationen der Arbeitskreistreffen an Netzwerkpartner vor Ort 3. Planung und Umsetzung Teilnahme an den Arbeitskreistreffen am: − 24. – 25. März 2015 in Münster − 02. November 2015 in Dortmund 4. Ergebnisse und Ausblick a) Regelmäßige Teilnahme an den Arbeitskreistreffen ist erfolgt. b) Informationstransfer zwischen den KIs zum Thema Übergang Schule – Beruf findet statt. Im Austausch weist die KoKo die KI-Kolleg(inn)en auf die Rahmenbedingungen von KAoA 13 Quelle: http://www.kommunale-integrationszentren-nrw.de/uebergang_schule_beruf. 65 hin, denn nicht alle KIs haben den gleichen Informationsstand. Auch die Zusammenarbeit zwischen KI und KoKo ist je nach Region sehr unterschiedlich ausgeprägt. c) Die Unterarbeitsgruppen Elternkooperation und interkulturelles Portfolio informieren das Plenum über ihre Ergebnisse. d) Die Unterarbeitsgruppe „migrationssensible Potenzialanalyse“ ist gegründet. e) Über die Inhalte des Arbeitskreistreffens sind die Netzwerkpartner zeitnah informiert. 4.3 4.3.1 Facharbeitsgruppen Facharbeitsgruppe 1 „Berufs- und Studienorientierung“ 1. Bestandsaufnahme Die flächendeckende Einführung einer nachhaltigen geschlechtersensiblen und systematischen Berufs- und Studienorientierung dient dem Ziel, dass die Jugendlichen zu reflektierten Berufs- und Studienwahlentscheidungen kommen und realistische Ausbildungsperspektiven zum Anschluss an der allgemeinbildenden Schule entwickeln. Dazu sind Standardelemente entwickelt worden, durch die der systematische Prozess beginnend ab der Jahrgangsstufe 8 bis hinein in eine Ausbildung bzw. alternative Anschlusswege definiert wird. Er umfasst die Elemente zu: prozessbegleitender Beratung (in Schule, durch BA und andere Partner/-innen, der Eltern) • schulischen Strukturen (Curricula, Studien- und Berufswahlkoordinator(inn)en (StuBo), Berufsorientierungsbüros) • Portfolioinstrument • Potenzialanalyse • Praxisphasen und ihrer Verbindung mit Unterricht • koordinierter Gestaltung des Übergangs inklusive einer Anschlussvereinbarung. Dazu wird das Instrument der individuellen Begleitung der Jugendlichen im Sinne einer Verantwortungskette schrittweise ausgebaut.14 Zur Umsetzung des Handlungsfeldes 1 „Berufs- und Studienorientierung“ im Kreis Euskirchen wurde im Februar 2014 die Facharbeitsgruppe 1 (FAG 1) implementiert, bestehend aus Vertreter(inne)n der Schulaufsicht, der Agentur für Arbeit, der IHK, Industrieverbänden, dem DGB, dem Jugendmigrationsdienst, der Abteilung „Jugend und Familie“ sowie Studien- und Berufswahlkoordinator(inn)en (StuBos) aus den Schulformen Gymnasium, Berufskolleg, Förder-, Haupt- und Realschulen. Moderiert werden die FAGSitzungen von einem StuBo eines Gymnasiums, der auch FAG-Sprecher ist. Die KoModeration übernimmt die pädagogische Mitarbeiterin des Regionales Bildungsbüros. Die Geschäftsführung sowie die Organisation der Sitzungen erfolgt durch die Kommunale Koordinierungsstelle (KoKo). • 14 Quelle: http://www.berufsorientierung-nrw.de/cms/upload/uebergang_gesamtkonzept_instrumente.pdf. 66 2. Ziele a) Ein regelmäßiger Austausch und Informationstransfer zwischen den Teilnehmer(inne)n der FAG ist zu gewährleisten. b) Alle Protokolle, Einladungen, Präsentationen sowie Neuigkeiten werden den Teilnehmer(inn)en u. a. im qualiboXX zur Verfügung gestellt. c) Die Sitzungen finden einmal im Quartal statt. d) Die Sitzungen finden rotierend bei den teilnehmenden Institutionen statt. e) Es sollen schulformspezifische Qualitätskriterien zur Durchführung der Potenzialanalyse entwickelt werden. Dazu sollen Unterarbeitsgruppen gegründet werden. f) Erstellung von Beobachtungsbögen für Betriebe zur Durchführung von Praktika und Berufsfelderkundungen (BFE). g) Alternative Modelle zur Durchführung von BFE sollen entwickelt werden. h) Ein Austausch zum Thema „Berufsorientierung für Schüler/innen im Gemeinsamen Lernen“ soll stattfinden. i) Die Teilnehmer/-innen werden über die Änderungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg (APO-BK) informiert. 3. Planung und Umsetzung − Die sechs Sitzungen haben in folgenden Räumlichkeiten stattgefunden: Kreisverwaltung Euskirchen, Agentur für Arbeit Euskirchen, Emil-Fischer-Gymnasium und GHS Georgschule − Es wurden Unterarbeitsgruppen zu den Schulformen Gymnasium, Förderschule und Realund Förderschule gegründet. Die StuBos haben in diesen Unterarbeitsgruppen schulformspezifische Qualitätskriterien entwickelt. − Die IHK und Agentur für Arbeit berichten über ihr Werben um Berufsfelderkundungsplätze und die damit verbundene Problematik. − Die StuBos senden an die KoKo ihre Beobachtungsbögen für die Praxisphasen. Die KoKo fasst diese Beobachtungsbögen zusammen und erstellt einen entsprechenden Entwurf. − Terminabstimmung mit der Inklusionskoordinatorin zum Thema „Berufsorientierung für Schüler/-innen im gemeinsamen Lernen“ 4. Ergebnisse und Ausblick a) Ein regelmäßiger Austausch und Informationstransfer zwischen den Teilnehmer(inne)n der FAG wurde gewährleistet. b) Alle Protokolle, Einladungen, Präsentationen sowie Informationen wurden den Teilnehmer(inne)n im qualiboXX zur Verfügung gestellt. c) Die Sitzungen fanden regelmäßig statt. d) Die Teilnehmer/-innen hatten die Möglichkeit, verschiedene Schulen und Institutionen kennenzulernen, da die Sitzungen rotierend tagen. e) In drei Unterarbeitsgruppen wurden schulformspezifische Qualitätskriterien für die Potenzialanalyse entwickelt, die auch in der Leistungsbeschreibung für die Potenzialanalyse berücksichtigt/eingesetzt wurden. f) In Abstimmung mit den Teilnehmer(inne)n wurde je ein Beobachtungsbogen für Praktikum und einer für BFE erstellt. Der Beobachtungsbogen für BFE befindet sich zzt. in Abstimmung mit den Kreisen Heinsberg, Düren und StädteRegion Aachen. Es ist geplant, einen überregionalen Beobachtungsbogen für Betriebe zu entwickeln. 67 g) In Kooperation mit den Berufskollegs wurde das Projekt „1. Aktionstag Berufliche Bildung“ entwickelt (siehe 4.4.8, Seite 78). h) Die Inklusionskoordinatorin des Kreises referiert über das Thema „Berufsorientierung für Schüler/-innen im gemeinsamen Lernen“ und beantwortet die Fragen der FAGTeilnehmer/-innen. i) In einem gemeinsamen Treffen aller Facharbeitsgruppen wurden die Teilnehmer/-innen über die Änderungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg (APO-BK) informiert. Im nächsten Jahr sollen die ersten Evaluationen der Potenzialanalyse, BFE sowie der Praxiskurse thematisiert werden. 4.3.2 Facharbeitsgruppe 2 „Übergangsangebote“ 1. Bestandsaufnahme Das Handlungsfeld 2 „Systematisierung des Übergangs“ beschäftigt sich mit den Angeboten im Übergang von der allgemeinbildenden Schule in die Ausbildung, die der Realisierung einer verbindlichen Ausbildungsperspektive dienen. Ziel ist, die Angebote im Übergang zu systematisieren, zu reduzieren und die Zugangssteuerung in die Angebote zu optimieren. Dazu wird bzw. werden • die Angebote mit weitgehend identischen Zielgruppen zusammengeführt, • die Angebote am Berufskolleg reduziert und neu strukturiert, • eine Übersicht der künftigen Angebotsstruktur inklusive klarer Zielgruppenzuordnung allen Akteuren im Beratungsprozess zur Verfügung gestellt (einheitliches Verständnis), • eine Anschlussvereinbarung im Rahmen einer koordinierten Übergangsgestaltung etabliert, um die zielgerichtete Inanspruchnahme der Angebote zu begleiten, • der Abgleich von Maßnahmeangebot und -nachfrage (auf Basis der Anschlussvereinbarungen) durch kommunale Koordinierung systematisiert (inklusive daraus folgender Angebotsreduktionen oder -erweiterungen einschließlich der erforderlichen Praktikumsstellen).15 Zur Umsetzung des Handlungsfeldes 2 „Systematisierung des Übergangs“ wurde eine Facharbeitsgruppe (FAG) bestehend aus Vertreter(inne)n der Schulaufsicht, der Agentur für Arbeit, des Jobcenters EU-aktiv, der Abteilung „Jugend und Familie“ des Kreises Euskirchen, des DGB, des Jugendmigrationsdienstes, Studien- und Berufswahlkoordinator(inn)en (StuBos) aus den Schulformen Förderschule, Hauptschule, Realschule, Berufskolleg und einer Mitarbeiterin der KoKo, die die Geschäftsführung und die Co-Moderation übernimmt, gebildet. Sprecher dieser Arbeitsgruppe ist ein StuBo eines Berufskollegs. In der ersten Sitzung der Facharbeitsgruppe 2 „Übergangsangebote“ im Februar 2014 wurde deutlich, dass ein hoher Informationsbedarf bzgl. der Angebotsstruktur am Übergang Schule 15 Quelle: http://www.berufsorientierung-nrw.de/cms/upload/uebergang_gesamtkonzept_instrumente.pdf. 68 – Beruf besteht. Daher entschieden sich die Teilnehmer/-innen im ersten Schritt, die o. g. Angebotsübersicht in Form einer Handreichung zu erstellen (siehe auch Projekt „Angebotsübersicht als Handreichung“). Zum Ende des Schuljahres 2013/14 wurde das Standardelement 7.3 „Koordinierte Übergangsgestaltung mit Anschlussvereinbarung“ in den teilnehmenden KAoA-Schulen eingeführt. Im Oktober 2015 wurde die FAGs über die neu strukturierten Angebote an den Berufskollegs, die in der neuen Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Berufskollegs (APOBK) ab Schuljahr 2015/16 formuliert sind, informiert. 2. Ziele a) Ein regelmäßiger Austausch und Informationstransfer zwischen den Teilnehmer(inne)n der FAG ist gewährleistet. b) Die Sitzungen finden einmal im Quartal statt. c) Die Sitzungen finden rotierend bei den teilnehmenden Institutionen statt. d) Kooperationen von StuBos und außerschulischen Partner(inne)n werden initiiert und gestärkt. e) Alle Teilnehmer/-innen erhalten Informationen über die Institutionen, die Angebote im Übergangsgeschehen machen. f) Alle Teilnehmer/-innen erhalten Informationen über die Inhalte, Ziele und Anschlussoptionen der Angebote. g) Die neue APO-BK mit ihren Auswirkungen ist vorgestellt worden. h) Die Lehrkräfte berücksichtigen in den Beratungen der Schüler/-innen die neuen Regelungen der APO-BK. i) Die Anschlussvereinbarung ist in den KAoA-Schulen etabliert. j) Bis zu den Herbstferien stehen die kumulierten Ergebnisse der durch die Schüler/-innen der Vorabgangs- bzw. Abgangsklassen in einem Beratungsgespräch ausgefüllten Anschlussvereinbarungen zur Verfügung. k) Die kumulierten Daten der voraussichtlichen Abgänger/-innen aus den allgemeinbildenden Schulen mit Bedarf an Bildungsmaßnahmen werden durch die Kommunale Koordinierung als Planungsgrundlage in die Facharbeitsgruppe gegeben. 3. Planung und Umsetzung - Die sechs Sitzungen haben in folgenden Räumlichkeiten stattgefunden: Kreishaus Euskirchen, Berufskolleg Kall, Agentur für Arbeit Brühl, Standort der Maßnahme „Durchstarten“, Räumlichkeiten des Internationalen Bundes, Euskirchen - Die Institutionen stellen ihre jeweiligen Angebote vor. - Im Oktober 2015 findet eine Sitzung mit dem Schwerpunktthema APO-BK statt. - Zum Ende der Schuljahre 2013/14 und 2014/15 wurden in den teilnehmenden KAoASchulen Anschlussvereinbarungen mit den Schüler(inne)n im Rahmen eines Beratungsgespräches getroffen. - Die Ergebnisse der Anschlussvereinbarungen werden von den Schüler(inne)n zur Datenerfassung in das Online-Portal EckO eingegeben. - Die Daten werden der KoKo in kumulierter Form durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW (MSW) übermittelt. - Die KoKo stellt der FAG die kumulierten Daten zur Verfügung. 69 4. Ergebnisse und Ausblick a) Die Informationen über Angebote im Prozess der Berufswahlorientierung sind allen Akteuren jederzeit zugänglich. b) Die Teilnehmer/-innen haben die Räumlichkeiten der Institutionen kennengelernt. c) Die Teilnehmer/-innen sind über die APO-BK informiert worden. d) Die neuen Regelungen werden in den Beratungsgesprächen mit den Schüler(inne)n berücksichtigt. e) Der KoKo liegen keine kumulierten Daten der Anschlussvereinbarungen aus dem Schuljahr 2013/14 und 2014/15 vor. Daher konnten hier kein Informationstransfer in die FAG sowie keine bedarfsgerechte Planung in der FAG erfolgen. f) Die regelmäßige Teilnahme des Schulrates und des Fachberaters der Bezirksregierung an den Sitzungen der FAG ist für das Jahr 2016 geplant. g) Anhand der Handreichung und der kumulierten Daten der Anschlussvereinbarung soll zukünftig ein Abgleich der Bedarfe und der tatsächlichen Angebote möglich sein. So werden zukünftig mögliche Angebotslücken und mögliche Angebotsreduzierungen für bestimmte Zielgruppen identifiziert werden können. 4.3.3 Facharbeitsgruppe 3 „Duale Ausbildung“ 1. Bestandsaufnahme Ein wichtiges Anliegen des Landesvorhabens „Kein Abschluss ohne Anschluss“ ist es, die Attraktivität der dualen Berufsausbildung zu erhöhen. Die Berufsausbildung im dualen System ist modern und bietet exzellente Weiterbildungsmöglichkeiten. Dennoch sind die vielfältigen Chancen nicht ausreichend bekannt.16 Das Handlungsfeld 3 „Attraktivität der dualen Berufsausbildung“ widmet sich diesem Thema. Im Kreis Euskirchen wurde im Februar 2014 die Facharbeitsgruppe 3 (FAG 3) „Duale Ausbildung“ implementiert, bestehend aus Vertretern der IHK, der Kreishandwerkerschaft, der Regional Agentur Aachen, des DGB, der Agentur für Arbeit, des Jobcenters EU, des Jugendmigrationsdienstes sowie Studien- und Berufswahlkoordinatoren (StuBos) aus den Schulformen Gymnasium, Berufskolleg, Förder-, Haupt- und Realschulen. Moderiert werden die Sitzungen von einer StuBo einer Realschule, die auch die FAG-Sprecherin ist. Die Geschäftsführung sowie die Organisation der Sitzungen erfolgt durch die Kommunale Koordinierungsstelle (KoKo). 2. Ziele a) Ein regelmäßiger Austausch und Informationstransfer zwischen den Teilnehmer(inne)n der FAG ist zu gewährleisten. b) Alle Protokolle, Einladungen, Präsentationen sowie Neuigkeiten sollen den Teilnehmer(inne)n u. a. in der qualiboXX zur Verfügung gestellt werden. c) Die Sitzungen finden einmal im Quartal statt. d) Initiierung von Kooperationen zwischen StuBos und außerschulischen Partnern 16 Quelle: http://www.arbeit.nrw.de/ausbildung/uebergang_schule_beruf/index.php. 70 e) Gründung einer Unterfacharbeitsgruppe, um den „Elternfahrplan Übergang Schule – Beruf“ zu überarbeiten f) Bestandsaufnahme Ausbildungsmarkt im Kreis Euskirchen g) Erfahrungsaustausch mit der Referenzkommune StädteRegion Aachen zur „Attraktivität der dualen Ausbildung“ h) Erarbeitung von Maßnahmen, um die Attraktivität der dualen Ausbildung bei Eltern und Jugendlichen aller Schulformen zu erhöhen i) Erstellung von Konzepten, um die „Attraktivität der dualen Ausbildung“ zu steigern und die Möglichkeiten/Chancen aufzuzeigen 3. Planung und Umsetzung − Die Facharbeitsgruppe tagt bei verschiedenen Institutionen: Kreisverwaltung Euskirchen, Agentur für Arbeit Euskirchen, Jobcenter EU-aktiv sowie in den Schulen. − Terminabstimmung mit der Sprecherin der FAG 3 aus der StädteRegion Aachen − Definition von Zielgruppen: Schüler/-innen, Eltern, Lehrkräfte, Unternehmen, Berater − Besprechung von verschiedenen Maßnahmen/Konzepten zur Steigerung der Attraktivität der dualen Ausbildung 4. Ergebnisse und Ausblick a) In den Facharbeitsgruppensitzungen findet ein reger Austausch statt. b) Alle Protokolle, Einladungen, Präsentationen sowie Neuigkeiten stehen den Teilnehmer(inne)n u. a. in der qualiboXX zur Verfügung. c) Die Sitzungen finden je nach Bedarf statt. d) Kooperationen von StuBos und außerschulischen Partnern sind initiiert. e) Die Gründung einer Unterarbeitsgruppe ist erfolgt. f) Der Ausbildungsmarkt im Kreis Euskirchen ist besprochen. g) Die Sprecherin der Facharbeitsgruppe „Attraktivität der dualen Ausbildung“ aus der Referenzkommune StädteRegion Aachen referiert über ihr Projekt „Karriere mit Lehrer“. 4.4 4.4.1 Unterstützende und begleitende Projekte und Maßnahmen im Übergang Schule – Beruf Umsetzung der Praxiskurse im Schuljahr 2014/15 im Kreis Euskirchen 1. Bestandsaufnahme Die Praxiskurse vermitteln vertiefende Einblicke in einzelne Berufsfelder bzw. berufliche Tätigkeiten und werden bei Bildungsträgern oder in Betrieben durchgeführt. Schüler/-innen, die im Prozess der Berufs- und Studienorientierung eine besondere Förderung benötigen, können in den Jahrgangsstufen 9 und 10 an den Praxiskursen teilnehmen. Durch fachpraktische Erfahrungen in Berufsfeldern haben die Schüler/-innen die Möglichkeit, sich besser auf die Berufswahl vorzubereiten, sodass sie eine erfolgreiche Berufsausbildung oder einen Beruf aufnehmen, eine realistische Anschlussperspektive bekommen können und somit dazu beitragen, Ausbildungsabbrüche zu vermeiden. 71 Die Entscheidung, welche Schüler/-innen an den Praxiskursen teilnehmen, liegt bei der Schule in Zusammenarbeit mit den Schüler(inne)n sowie deren Erziehungsberechtigten.17 Die Kommunale Koordinierungsstelle (KoKo) organisiert und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Schulen, Bundesagentur für Arbeit, Trägern und Unternehmen sowie kommunalen Einrichtungen, um ein abgestimmtes Angebot für die Schulen sicherzustellen. Die Praxiskurse umfassen in den Klassen 9 und 10 insgesamt 24 Stunden. An dem trägergeschützten Praxiskurs können 10 % der Schülerschaft des Kreises teilnehmen, die im Jahrgang 8 im Rahmen des Landesvorhabens KAoA an einer Potenzialanalyse mitgewirkt haben. Die Förderung, pro Schüler/-in 150,00 Euro, wird vom Land NRW, der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds übernommen. Folgende Schulformen sind im Schuljahr 2014/15 im Kreis Euskirchen beteiligt: drei Haupt-, zwei Förder-, eine Real- und eine Gesamtschule. 2. a) b) c) d) e) f) g) h) i) j) Ziele Koordination der Abstimmung: angebotene und nachgefragte Berufsfelder Alle KAoA-Schulen werden über die Umsetzung sowie die Anmeldemodalitäten informiert. Bedarfsabfrage in den KAoA-Schulen Für alle 89 angemeldeten Schüler/-innen sollen Praxiskursplätze zur Verfügung gestellt werden. Koordination der Abstimmung zwischen den Kooperationspartner(inne)n bzgl. der Terminierung des Durchführungszeitraumes Ein Matching angebotener Berufsfelder für Praxiskurse vom Träger und nachgefragte Berufsfelder von den Schüler(inne)n wird erfolgen. Eine kontinuierliche Zuwendung aus o. g. Mitteln in den Kreis Euskirchen soll sichergestellt werden. Informationsweitergabe an die Träger zur Finanzierung Unterstützung der Schulen bei der Anmeldung im BAN-Portal Eine Evaluation der Praxiskurse soll stattfinden. 3. Planung und Umsetzung September 2014: Erste Sitzung zur Abstimmung der Praxiskurse mit den Trägern, Schulen und der Bundesagentur für Arbeit Februar 2015: Zweite Sitzung zur Abstimmung des Durchführungszeitraumes, Trägerangebote bzgl. Berufsfeldern, Anmeldemodalitäten: Angebot: sechs Kurse, Mindesteilnehmerzahl beträgt 14. Antrag auf Freigabe der Praxiskurse im BAN-Portal durch Träger März 2015: Versand zusammengestellter Trägerangebote und Anmeldelisten pro Berufsfeld inkl. Erst- und Zweitwunsch durch KoKo und Regionales Bildungsbüro an die Schulen. Anhand Trägerangeboten Durchführung von Beratungsgesprächen mit Schüler(inne)n Matching der Berufsfeldangebote mit den Präferenzen der Schüler/innen durch KoKo 17 Quelle: http://www.berufsorientierung-nrw.de/standardelemente/praxisphasen/praxiskurse/. 72 April 2015: Mai 2015: Versand der erstellten Anmeldelisten an Träger und Schulen Reservierung der Praxiskursplätze für die Schulen im BAN-Portal durch Träger Eintrag der Schüler/-innen in BAN-Portal durch Schule Steuerung der Eingabe im BAN-Portal durch KoKo Durchführung der Praxiskurse durch die Träger Berufsbildungszentrum Euskirchen (BZE), Bildungsinstitut der Rheinischen Wirtschaft (BRW) und Internationaler Bund (IB). Finanzierung: Der Weiterleitungsvertrag von der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrheinwestfälischen Handwerks e.V. (LGH) wurde an die o. g. Träger versandt. Insgesamt haben 72 Schüler/-innen an den Praxiskursen teilgenommen, das bedeutet einen Mittelzufluss in den Kreis in Höhe von 10.800,00 Euro. 4. Ergebnisse und Ausblick a) In der ersten Sitzung signalisierten die Träger, dass sie aufgrund der verzögerten Umsetzung von Potenzialanalysen eine sehr hohe Auslastung und somit keine freien Kapazitäten für die Durchführung der Praxiskurse haben. Die KoKo führte intensive Gespräche mit den Kooperationspartner(inne)n und warb für die Umsetzung der Praxiskurse. Die Träger haben sich bereit erklärt, im zweiten Schulhalbjahr 2014/15 Praxiskurse anzubieten. b) In der zweiten Sitzung wurden Absprachen zu Berufsfeldern, Durchführungszeitraum und Anmeldemodalitäten getroffen. c) Die Bedarfsabfrage in den KAoA-Schulen ist erfolgt. d) Eine sehr enge Zusammenarbeit mit den Schulen bei der Zuweisung von Schüler(inne)n ist erfolgt. e) Praxiskursplätze wurden für allen Schüler(inne)n zur Verfügung gestellt. Teilgenommen haben 72 Schüler/-innen. f) Das Matching hat stattgefunden: Präferenzen der Schüler/-innen wurden berücksichtigt. g) Für das Schuljahr 2015/16 wurde die Finanzierung in die Wege geleitet. h) Die Träger haben alle Informationen bzgl. der Finanzierung und Abrechnungsmodalitäten zeitnah erhalten. i) Anhand der Eingaben im BAN-Portal wurden die Schülerzahlen und Trägerauslastung justiert. j) In der Evaluation der Praxiskurse zeigt sich, dass die Praxiskurse von den Schüler(inne)n als ein hilfreiches Instrument der Berufsorientierung begrüßt werden. 4.4.2 Umsetzung der Praxiskurse im Schuljahr 2015/16 im Kreis Euskirchen 1. Bestandsaufnahme Die Praxiskurse vermitteln vertiefende Einblicke in einzelne Berufsfelder bzw. berufliche Tätigkeiten und werden bei Bildungsträgern oder in Betrieben durchgeführt. Schüler/-innen, die im Prozess der Berufs- und Studienorientierung eine besondere Förderung benötigen, können in den Jahrgangsstufen 9 und 10 an den Praxiskursen teilnehmen. Durch fachpraktische Erfahrungen in Berufsfeldern haben die Schüler/-innen die Möglichkeit, sich besser auf die Berufswahl vorzubereiten, sodass sie eine erfolgreiche Berufsausbildung oder 73 einen Beruf aufnehmen, eine realistische Anschlussperspektive bekommen können und somit dazu beitragen, Ausbildungsabbrüche zu vermeiden. Die Entscheidung, welche Schüler/-innen an den Praxiskursen teilnehmen, liegt bei der Schule in Zusammenarbeit mit den Schüler(inne)n sowie deren Erziehungsberechtigten.18 Die Kommunale Koordinierungsstelle (KoKo) organisiert und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Schulen, Bundesagentur für Arbeit, Trägern und Unternehmen sowie kommunalen Einrichtungen, um ein abgestimmtes Angebot für die Schulen sicherzustellen. Die Praxiskurse umfassen in den Klassen 9 und 10 insgesamt 24 Stunden. An dem trägergeschützten Praxiskurs können 10 % der Schülerschaft des Kreises teilnehmen, die im Jahrgang 8 im Rahmen des Landesvorhabens KAoA an einer Potenzialanalyse mitgewirkt haben (Quelle: KAoAdirekt, Nr. 1). Die Förderung, pro Schüler/-in 150,00 Euro, wird vom Land NRW, der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds übernommen. Folgende Schulformen sind im Schuljahr 2015/16 im Kreis Euskirchen beteiligt: drei Haupt-, zwei Förder-, eine Real- und eine Gesamtschule. 2. Ziele a) Eine Abstimmung mit den Kooperationspartner(inne)n bzgl. der Terminierung des Durchführungszeitraumes und angebotener Berufsfelder wird initiiert. b) Praxiskurse sollen im ersten Schulhalbjahr 2015/16 durchgeführt werden. c) Bedarfsabfrage in den KAoA-Schulen d) Für alle 102 angemeldeten Schüler/-innen werden Praxiskursplätze zur Verfügung gestellt. e) Für die Gymnasien wird ein gesondertes Angebot erstellt. f) Werbung und Informationsweitergabe an die Schulen zur Umsetzung von Praxiskursen g) Ein Matching angebotener Berufsfelder für Praxiskurse vom Träger und nachgefragte Berufsfelder von den Schüler(inne)n wird erfolgen. h) Eine kontinuierliche Zuwendung aus o. g. Mitteln in den Kreis Euskirchen soll sichergestellt werden. i) Informationsweitergabe an die Träger zur Finanzierung j) Unterstützung der Schulen bei der Anmeldung im BAN-Portal k) Evaluation der Praxiskurse soll stattfinden 3. Planung und Umsetzung August 2015: Abstimmung mit Trägern, der Bundesagentur für Arbeit über die angebotenen Berufsfelder, den Durchführungszeitraum sowie die Anmeldemodalitäten: Angebot: zehn Kurse, Mindestteilnehmerzahl 10 September 2015: Versand zusammengestellter Trägerangebote und Anmeldelisten pro Berufsfeld inkl. Erst- und Zweitwunsch durch KoKo und Regionales Bildungsbüro an die Schulen Anhand Trägerangeboten Durchführung von Beratungsgesprächen mit Schüler(inne)n Oktober 2015: Matching der Berufsfeldangebote mit den Präferenzen der Schüler/-innen durch KoKo Versand der erstellten Anmeldelisten an Träger und Schulen 18 Quelle: http://www.berufsorientierung-nrw.de/standardelemente/praxisphasen/praxiskurse/ 74 Verbindliche Anmeldung der Schüler/-innen im BAN-Portal durch Schule Steuerung der Eingabe im BAN-Portal durch KoKo 30.11. - 01.12.2015: Durchführungszeitraum der Praxiskurse durch die Träger Berufsbildungszentrum Euskirchen (BZE), Bildungsinstitut der Rheinischen Wirtschaft (BRW) und Internationaler Bund (IB) Finanzierung: Der Weiterleitungsvertrag von der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrheinwestfälischen Handwerks e.V. (LGH) wurde an die o. g. Träger versandt. Insgesamt haben 79 Schüler/-innen an den Praxiskursen teilgenommen, das bedeutet einen Mittelzufluss in den Kreis in Höhe von 11.850,00 Euro. 4. a) b) c) d) e) f) g) h) i) j) Ergebnisse und Ausblick Insgesamt haben an den Praxiskursen 79 Schüler/-innen teilgenommen. Die Bedarfsabfrage in den KAoA-Schulen ist erfolgt. Die Praxiskurse haben im ersten Schulhalbjahr 2015/16 stattgefunden. Eine Abstimmung mit den Kooperationspartner(inne)n bzgl. der Terminierung des Durchführungszeitraumes sowie der angebotenen Berufsfelder ist erfolgt. Für die Gymnasien wurde zwar ein gesonderter Praxiskurs im Bereich EDV/ Bürokommunikation angeboten, jedoch wurde dieses Angebot von den Gymnasien nicht in Anspruch genommen. Eine sehr enge Zusammenarbeit mit den Schulen bei der Zuweisung von Schüler(inne)n ist erfolgt. Das Matching hat stattgefunden: Die Präferenzen der Schüler/-innen wurden berücksichtigt. Die Träger haben alle Informationen bzgl. der Finanzierung und Abrechnungsmodalitäten zeitnah erhalten. Anhand der Eingaben im BAN-Portal wurden die Schülerzahlen und die Trägerauslastung justiert. In der Evaluation der Praxiskurse zeigt sich, dass die Praxiskurse von den Schüler(inne)n als ein hilfreiches Instrument der Berufsorientierung begrüßt werden. Noch vor den Sommerferien wird eine Abstimmung mit den Kooperationspartner(inne)n bzgl. der Terminierung der Praxiskurse für das Schuljahr 2016/17 erfolgen, damit die Schulen diesen frühzeitig in ihren Schulkalendern entsprechend berücksichtigen können. Perspektivisch soll dieser Termin für die kommenden Schuljahre immer gleich sein. 4.4.3 Berufseinstiegsbegleitung 1. Bestandsaufnahme Berufseinstiegsbegleitung (BerEb) soll insbesondere dazu beitragen, die Chancen der Schüler/-innen auf einen erfolgreichen Übergang in eine Berufsausbildung deutlich zu verbessern und diese zu stabilisieren. Vorrangig wird der Übergang in eine betriebliche Berufsausbildung angestrebt. Die Berufseinstiegsbegleitung ist nicht vorrangig als schulbezogene Maßnahme zu verstehen, sondern hat vielmehr von Anfang an den Blick auf die Übergangsverläufe von der Schule in die Arbeitswelt zu richten. 75 Für den Erfolg der Berufseinstiegsbegleitung ist maßgeblich, ob eine Eingliederung in eine Berufsausbildung erreicht wurde. Die weiteren Ziele (z. B. erfolgreicher Schulabschluss, Herstellung der Ausbildungsreife und Berufseignung) sind vorgelagert und dienen letztlich dem Ziel einer dauerhaften beruflichen Eingliederung. Mit Blick auf die angestrebten Ziele arbeitet die Berufseinstiegsbegleitung mit den Lehrkräften der Schule sowie den Beratungsfachkräften der Agentur für Arbeit eng zusammen. Hierbei ist es jedoch nicht Aufgabe der Berufseinstiegsbegleitung, die originären Aufgaben der Schule (z. B. Übernahme von Unterrichtsstunden) oder der Agenturen für Arbeit (z. B. Berufsberatung) zu übernehmen. Die Förderung richtet sich an Jugendliche, die voraussichtlich Schwierigkeiten haben werden, den Abschluss der allgemeinbildenden Schule zu erreichen und/oder den Übergang in eine Berufsausbildung zu bewältigen. Dabei sind nur Schüler/-innen einzubeziehen, die einen Förder-, Haupt- oder gleichwertigen Schulabschluss anstreben.19 2. Ziele f) Bestandsaufnahme, welche Schulen eine Berufseinstiegsbegleitung haben g) Klärung, welche Schulen eine Berufseinstiegsbegleitung brauchen und welche Schulen zu diesem Förderkreis gehören h) Enge Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit Euskirchen, dem Träger, der Bezirksregierung und den Schulen i) Transparenz des Prozesses der Berufseinstiegsbegleitung 3. Planung und Umsetzung - Abstimmung mit der Agentur für Arbeit und dem Träger, der für die Berufseinstiegsbegleitung in den Schulen zuständig ist, über die Zahl der Schulen, die eine Berufseinstiegsbegleitung haben, und über Angebot und Nachfrage nach Platzkontingenten - Rückmeldung der Platzkontingente und Schulen an die Bezirksregierung Köln (MSW) - Unterstützung beim Interessensbekundungsverfahren der Agentur für Arbeit durch die Kommunale Koordinierungsstelle - Weitergabe von Informationen an den Schulrat - Teilnahme an der Hauptschulleiterdienstbesprechung 4. Ergebnisse und Ausblick f) Ein Abgleich der Listen von der Bezirksregierung und der Agentur für Arbeit hat stattgefunden. g) Unstimmigkeiten wurden an die Bezirksregierung gemeldet und um Korrektur gebeten. h) Die Weitergabe von Informationen an die Agentur für Arbeit und an den Träger ist erfolgt. i) Weitere Schulen wurden an die Bezirksregierung gemeldet, damit diese auch eine Berufseinstiegsbegleitung bekommen. Jedoch erfolgte keine Rückmeldung seitens der Bezirksregierung. j) Die Abstimmung mit der Agentur für Arbeit und der Kommunalen Koordinierungsstelle, welche Schulen eine Berufseinstiegsbegleitung haben und welche noch eine brauchen, hat stattgefunden. Eine Interessensbekundung seitens der Agentur für Arbeit an die Schulen wird entsprechend erfolgen. 19 Quelle: http://www.berufsorientierung-nrw.de/projekte/berufseinstiegsbegleitung/. 76 k) An der Hauptschulleiterdienstbesprechung erfolgte der Informationstransfer zum Thema Berufseinstiegsbegleitung. 4.4.4 Elternfahrplan 1. Bestandsaufnahme Die Facharbeitsgruppe 3 „Duale Ausbildung“ hat entschieden, den bereits im Rahmen des Projektes „Übergangsmanagement“ entwickelten Elternfahrplan für den Kreis Euskirchen zu überarbeiten und den Schulen bei den Beratungsgesprächen mit den Eltern weiterhin unterstützend zur Verfügung zu stellen. Denn die Eltern und Erziehungsberechtigten haben eine große Bedeutung im Beratungsund Orientierungsprozess von Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Eine frühzeitige und systematische Zusammenarbeit mit Eltern ist daher auch für den Prozess der Berufs- und Studienorientierung grundlegend.20 Die Frage, welcher Beruf der richtige für ein Kind ist, ist schwer zu beantworten. Schließlich gibt es über 350 staatlich anerkannte Ausbildungsberufe und mehr als 900 Studiengänge. Die Eltern sind wichtige Berater bei der Berufs- und Studienwahlentscheidung ihrer Kinder. Dennoch ist es nicht entscheidend, dass die Eltern immer auf jede Frage ihres Kindes eine Antwort wissen. Wichtig ist aber, dass sie den Weg der Berufsorientierung und der Wahl des Berufes gemeinsam mit ihrem Kind gehen und es dabei unterstützen. Der Elternfahrplan bietet den Eltern einen Überblick über den Prozess des Übergangs von der Schule in die Ausbildung beziehungsweise ins Studium. Er zeigt wichtige Termine und Unterstützungsmöglichkeiten auf. 2. Ziele a) Gründung einer Unterarbeitsgruppe, um den Elternfahrplan zu überarbeiten b) Alle Schulen der Sekundarstufe I und II im Kreis werden über den aktualisierten Elternfahrplan informiert und können diesen bei der Kommunalen Koordinierungsstelle kostenlos bestellen. c) Der Elternfahrplan soll allen Interessenten sowohl auf der Webseite des Kreises als auch in der qualiboXX zur Verfügung gestellt werden. 3. Planung und Umsetzung − Zur Überarbeitung/Aktualisierung des Elternfahrplans wurde eine Unterarbeitsgruppe gegründet, bestehend aus den Vertreter(inne)n der Agentur für Arbeit Euskirchen Berufsberatung U25, Studien- und Berufsorientierungskoordinator(inn)en der Schulformen Gymnasium, Real- und Hauptschule sowie der Kommunalen Koordinierungsstelle. Ein erstes Treffen fand im Kreishaus statt. − Inhalt, Layout sowie Kontaktdaten wurden aktualisiert. − Per Rundmail wurde über weitere Änderungen und Vorschläge kommuniziert. − Die Kommunale Koordinierungsstelle bündelt alle Informationen und fungiert bei Bedarf als Schaltstelle zwischen den einzelnen Institutionen und Schulen. 20 Quelle: http://www.berufsorientierung-nrw.de/standardelemente/beratung/elternarbeit/. 77 − Die Kommunale Koordinierungsstelle fügt die abgestimmten Änderungen in den Elternfahrplan ein. − Der Elternfahrplan wurde in der Facharbeitsgruppe 3 abgestimmt und dem Vorbereitungsgremium zur weiteren Abstimmung vorgelegt. − Nach der positiven Abstimmung im Vorbereitungsgremium wurde der Druckauftrag in Höhe von XXX in Auftrag gegeben. 4. Ergebnisse und Ausblick a) Eine Unterarbeitsgruppe zur Überarbeitung des Elternfahrplans wurde gegründet. b) Alle SI- und SII-Schulen im Kreis wurden per Mail und in verschiedenen Sitzungen über den Elternfahrplan informiert. c) Über 3.000 Exemplare wurden von der Kommunalen Koordinierungsstelle an SI- und SIISchulen versandt. d) Der Elternfahrplan ist abrufbar unter https://www.kreiseuskirchen.de/service/downloads/rb/49Elternfahrplan.pdf (Kreis-Homepage) sowie in der qualiboXX in der Gruppe „KAoA Euskirchen“ veröffentlicht und kann von allen Interessenten heruntergeladen werden. e) Im Frühjahr 2016 wird der Elternfahrplan erneut aktualisiert und die 2. Auflage an die Schulen versandt werden. 4.4.5 Standardelement SBO 7.3 Koordinierte Übergangsgestaltung mit Anschlussvereinbarung 78 1. Bestandsaufnahme In einem individuellen Beratungsgespräch bilanzieren Schüler/-innen ihren bisherigen Prozess der Berufs- und Studienorientierung auf der Grundlage der Standardelemente zum Ende des Jahrgangs 9, spätestens zu Beginn des Jahrgangs 10. Sie formulieren gemeinsam mit ihren Eltern und Ansprechpartner(inne)n aus der Schule, wie z. B. Klassenlehrer/-innen individuelle weitere Schritte in ihrem Berufsorientierungsprozess mit Blick auf mögliche Berufsfelder, den weiteren Ausbildungsweg und den möglichen Einbezug weiterer Ansprechpartner/-innen, z. B. Berufsberater der Agentur für Arbeit. Diese individuelle Bilanz wird im Portfolioinstrument dokumentiert und ist Grundlage für die Anschlussvereinbarung und die weitere Beratung. Die Ergebnisse werden von den Schüler(inne)n in ein Portal zur Eckdaten-Onlineerfassung (EckO) auf der Seite des Ministeriums für Schule und Weiterbildung eingetragen. Die Jugendlichen geben ihre nächsten geplanten Schritte auf dem Weg zu ihrem Berufsziel ein. Die Erstellung von kumulierten Daten auf Basis der Eingabe in EckO stellt ein Planungs- bzw. Steuerungsinstrument für die Bereitstellung von ergänzenden Angeboten im Übergangssystem in der Region dar. So können die Kommunalen Koordinierungsstellen auf der Grundlage dieser anonymisierten Daten die Anschlussangebote planen. Diese OnlineBefragung unterliegt jedoch der Freiwilligkeit. 2. Ziele a) Das standardisierte Formular wird den Schulen in ausreichender Stückzahl von der Bezirksregierung zur Verfügung gestellt. b) Die Schulen erhalten von der Bezirksregierung jeweils ein Informationsschreiben für Schüler/-innen und ein Informationsschreiben für Eltern, in denen die Anschlussvereinbarung als Standardelement in KAoA vorgestellt wird. c) Die Schüler/-innen füllen in einem individuellen Beratungsgespräch frühestens am Ende der Jahrgangsstufe 9, spätestens am Ende der Jahrgangsstufe 10, das Formular der Anschlussvereinbarung aus. d) Die Schüler/-innen tragen ihre Ergebnisse in EckO ein. e) Bis zu den Herbstferien sollen der kommunalen Koordinierung die kumulierten Bedarfsdaten der voraussichtlichen Abgänger/-innen aus den allgemeinbildenden Schulen vorliegen. 3. Planung und Umsetzung - Da es sich um ein Instrument im Rahmen der schulischen Beratung handelt, ist vorrangig die Schulaufsicht für die Information in den Schulen zuständig, die KoKo ist hier prozessbegleitend tätig. - In enger Absprache mit der Kommunalen Koordinierung informiert der/die Fachberater/-in KAoA der Bezirksregierung die Schulen sowohl im Schuljahr 2014/15 als auch im Schuljahr 2015/16 (gemeinsame Arbeitssitzung aller StuBos im Oktober 2015). - Der/die Fachberater/-in unterstützt die Schulen bei der Eingabe in das Portal EckO beratend. 4. Ergebnisse und Ausblick a) Die Informationsschreiben und Formulare werden den Schulen von der Bezirksregierung in ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt. b) Da der KoKo bisher keine kumulierten Daten aus den vorherigen Schuljahren vorliegen, ist weder eine Planungsgrundlage vorhanden noch eine Bedarfsfeststellung an Anschlussoptionen, z. B. berufsverwertende Bildungsmaßnahmen, möglich. c) Die KoKo wird auch zukünftig die Notwendigkeit der Daten zur regionalen Bedarfserfassung beim Ministerium (MSW) und der Schulaufsicht nachdrücklich betonen. Für das Schuljahr 2016/17 sind die weitere Einführung der Anschlussvereinbarung in den neuen KAoA-Schulen und die Fortschreibung in den Schulen, die bereits im KAoA-System sind, geplant. 4.4.6 Standardelement SBO 6.1 Berufsfelder erkunden 1. Bestandsaufnahme Das Standardelement „Berufsfelder erkunden“ liefert den Jugendlichen erste Impulse, realistische Vorstellungen über die Berufswelt und die eigenen Fähigkeiten und Interessen zu entwickeln. Dies gilt auch für akademische Berufsfelder. Als Vorbereitung auf das schulische Betriebspraktikum sollen alle Schüler/-innen Kenntnisse über die regionale Berufs- und Arbeitswelt erhalten und ihre Erkenntnisse aus der Potenzialanalyse für eine erste praxisnahe berufliche Orientierung nutzen. Dazu sollen sie mehrere Berufsfelder vorrangig in Betrieben, d. h. an außerschulischen Lernorten, exemplarisch erkunden und ihre Erfahrungen mit weiteren Personen (Mitschüler(inne)n, Lehrkräften, Sorgeberechtigten, Berufsberater(inne)n sowie Wirtschaftsvertreter(inne)n) reflektieren. Die Ergebnisse der 79 Auswertung werden im Portfolioinstrument dokumentiert und sollen zu einer gezielten Auswahl für das schulische Betriebspraktikum führen. 2. Ziele a) Schüler/-innen orientieren sich in mehreren Berufsfeldern. b) Schüler/-innen lernen berufliche Tätigkeiten exemplarisch in mehreren (mindestens drei) Berufsfeldern praxisnah kennen. c) Sie stellen Anwendungsbezüge zwischen dem Unterricht und den Aufgabenbeispielen aus der Arbeitswelt her (Sach- und Urteilskompetenz). d) Mit Bezug zum Ergebnis der Potenzialanalyse reflektieren sie ausgewählte Fähigkeiten durch reale betriebliche Erfahrungen, auch als Gegenerfahrung zu traditionell als geschlechtertypisch angesehenen Berufsfeldern (Entscheidungsund Handlungskompetenz). (Quelle: Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule – Beruf in NRW – Zusammenstellung der Instrumente und Angebote) 3. Planung und Umsetzung - Die Berufsfelderkundung wird in der Regel ab dem 8. Jahrgang vor dem schulischen Betriebspraktikum angeboten. - Sie findet vorrangig in Betrieben statt. - Die Berufsberatung und der Arbeitgeberservice der Agenturen für Arbeit unterstützen die Schulen bei der Akquise von Betrieben. - Die schulische Vorbereitung knüpft an die Ergebnisse der Potenzialanalyse an. Eltern werden darin einbezogen. - In der Nachbereitung dokumentieren die Schüler/-innen die Ergebnisse ihrer Erkundungen, um zu einer begründeten Entscheidung für die spätere Wahl der Praktikumsstelle zu gelangen. - Auf kommunaler Ebene wird Transparenz hergestellt zum Spektrum der Berufsfelder, zu dem Bedarf und dem Angebot an Plätzen sowie den Zeiträumen der Durchführung (siehe 4.4.9 Standardelement BFE-Online-Portal). - Die Veranstaltungen zum Girls’ und Boys’ Day, Ausbildungs- und Studienbörsen u. Ä. können gezielt genutzt werden. 4. Ergebnisse und Ausblick a) Die Schulen sind im Rahmen von Beratungsgesprächen durch die Kommunale Koordinierung und in Schulleiter-Dienstbesprechungen durch die zuständige Schulaufsicht über das Standardelement informiert worden. b) In der Facharbeitsgruppe I „Berufs- und Studienorientierung“ sind ein Informationsschreiben für Betriebe, ein Beurteilungsbogen Einzel-BFE für den Betrieb sowie eine Teilnahme-Bescheinigung entwickelt worden. c) Die Schulen nutzen ihre bereits vorhandenen und etablierten Kooperationen mit Betrieben aus der Region, wie z. B. die KURS-Lernpartnerschaften. d) Schulen implementieren neue Angebote in ihr Schulprogramm, z. B. lernen Schüler/-innen den Betrieb von Eltern ihrer Mitschüler kennen. e) Angebote wie der Girls’ und Boys’ Day werden von den Schüler(inne)n als BFE genutzt. f) Die regelmäßige Ausbildungs- und Studienbörse wird von der Kommunalen Koordinierung als BFE anerkannt. 80 g) In der Facharbeitsgruppe I ist das Pilotprojekt „BFE an den Berufskollegs“ entwickelt worden. Im Rahmen eines Aktionstages „Berufliche Bildung“ lernen Schüler/-innen duale Ausbildungsberufe kennen (4.4.8). h) In Zusammenarbeit mit der Jugendausbildungs-Vertretung der Kreisverwaltung wird ein Konzept zur BFE in der öffentlichen Verwaltung entwickelt (siehe 4.4.7). i) Die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer sowie die Agentur für Arbeit bewerben durch diverse Aktionen die BFE bei Mitgliedsbetrieben und gemeldeten Ausbildungsbetrieben. j) Im Rahmen der Netzwerkarbeit im KoBIZ werden kontinuierlich BFE-Plätze bei Unternehmen, Betrieben und Arbeitgebern aus der Region akquiriert. k) Regionale Ausbildungsbetriebe werden für die Bereitstellung von BFE-Plätzen sensibilisiert. Da im Schuljahr 2016/17 alle öffentlichen Sek-I- und -II-Schulen am Landesprogramm KAoA teilnehmen, werden ca. 2.060 Schüler/-innen an jeweils drei Tagen drei verschiedene Berufsfelder kennenlernen. In Ermangelung ausreichend vorhandener BFE-Angebote erkennt die Kommunale Koordinierung aktuell noch Alternativveranstaltungen wie Besuche bei Börsen als BFE an. Vorrangig sollte eine Berufsfelderkundung jedoch in Betrieben stattfinden. Dies bedingt, dass verstärkt für die Bereitstellung von BFE-Plätzen geworben werden muss. Aktuell hat die KoKo, neben den bestehenden Kooperationen mit der IHK, der HWK und der Kreishandwerkerschaft sowie den Betrieben im KoBIZ-Netzwerk, bereits Kontakt zur Landwirtschaftskammer, zum Landescluster Holz & Wald, zur Steuerberaterkammer Köln, zum Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Nordrhein-Westfalen e. V., zur Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG und der Betreuungseinrichtung Casa in Silva GmbH in Mechernich. Durch die Installation eines BFE-Online-Portals mit Buchungsfunktion erhoffen sich die Akteure eine systematische Erfassung der Angebote und eine Erleichterung für die Arbeit der Schulen. 4.4.7 Berufsfelderkundungstage in der Kreisverwaltung 1. Bestandsaufnahme Die Kreisverwaltung bietet bereits seit einigen Jahren erfolgreich Berufsfindungstage für Realschulen an. Dort werden die Ausbildungsberufe in der nicht technischen Verwaltung sowie im Rettungsdienst an einem Vormittag vorgestellt. Als Erweiterung dieses Angebotes initiiert die Kommunale Koordinierung die Erstellung eines ämterübergreifenden Konzeptes zur Durchführung von Berufsfelderkundungen für Schüler/-innen des Jahrgangs 8 unter Einbeziehung der Auszubildenden in der Kreisverwaltung. In diesem Rahmen sollen die Schüler/-innen die Aufgaben und Ausbildungsberufe in einer öffentlichen Verwaltung kennenlernen. 2. Ziele a) Der Kontakt zur Jugendausbildungsvertretung ist hergestellt. b) Die Auszubildenden der Kreisverwaltung erhalten durch die Kommunale Koordinierung Informationen über das Landesvorhaben KAoA und das Standardelement Berufsfelderkundung. 81 c) Es bildet sich eine Projektgruppe der Auszubildenden, die ein Konzept für eine eintägige BFE entwickelt. d) Verschiedene Ämter werden motiviert, sich an der BFE aktiv zu beteiligen. e) Bei der Durchführung erhalten die Schüler/-innen des Jahrgangs 8 Informationen direkt von den Auszubildenden. 3. Planung und Umsetzung - Im Januar 2015 hat ein erstes Treffen der KoKo mit der Vertretung der Auszubildenden (JAV) stattgefunden. - Die Vertreter/-innen der Auszubildenden bewerten die Idee positiv. - Es wird vereinbart, dass die JAV Rücksprache mit der zuständigen Personalabteilung hält. - Die JAV hat bei der Personalabteilung die Idee platziert. 4. Ergebnisse und Ausblick a) Zwischenzeitlich wurde von den Auszubildenden eine neue Jugendausbildungsvertretung gewählt. b) Eine weitere Kommunikation mit dem Personalamt hat noch nicht stattgefunden. Es wird eine Kontaktaufnahme mit dem Personalamt geben, um die Idee der Konzepterstellung durch die Auszubildenden erneut vorzustellen. 4.4.8 Berufsfelderkundungen an den Berufskollegs 82 1. Bestandsaufnahme Zur Umsetzung des Handlungsfeldes 1 „Berufs- und Studienorientierung“ im Kreis Euskirchen wurde im Februar 2014 die Facharbeitsgruppe 1 (FAG 1) implementiert. Im Rahmen dieser Facharbeitsgruppe wird u. a. das Standardelement „Berufsfelderkundungen“ (BFE) bearbeitet. Da aktuell noch nicht ausreichend Plätze in den Betrieben für alle Schüler/innen zur Verfügung stehen, werden noch alternative Angebote wie z. B. die Teilnahme am Girls´ und Boys´ Day oder der Besuch der Ausbildungs- und Studienbörse als BFE anerkannt. In Kooperation mit den Studien- und Berufswahlkoordinatoren der Berufskollegs wurde eine Arbeitsgruppe gegründet, die ein Konzept zur Umsetzung und Durchführung im Rahmen des Tages der offenen Tür an den Berufskollegs als Alternativveranstaltung zur betrieblichen BFE entwickelt. Schüler/-innen können sich in Gesprächen mit Auszubildenden über deren Berufsalltag informieren und in der Werkstatt oder den Praxisräumen der Berufskollegs einzelne typische praktische Tätigkeiten durchführen. Daneben gibt es Mitmachaktionen, Kurzvorträge und Präsentationen. 2. Ziele a) Der Tag der offenen Tür des Thomas-Eßer-Berufskollegs soll für die BFE dienen. Das Berufskolleg Eifel plant am gleichen Tag analog erstmalig einen Tag der offenen Tür. b) Die Berufskollegs stellen entsprechend ihren Kapazitäten die jeweiligen Ausbildungsberufe vor. c) Es werden konkrete Platzzahlen durch die Berufskollegs festgelegt. d) Die teilnehmenden Schüler/-innen konzentrieren sich für ihre BFE auf ein Berufsfeld. e) Die Schule meldet die Schüler/-innen namentlich im Vorfeld über ein Anmeldefenster an. Die Anmeldung ist somit verbindlich. f) Die KoKo entwickelt eine Einverständniserklärung für die Teilnahme, die von den Eltern unterschrieben werden muss. g) Die Anmeldungen werden zentral durch die KoKo über die Kreis-Homepage koordiniert. h) Die KoKo erstellt anhand der Anmeldelisten die Teilnahme-Bescheinigungen und sendet diese an die Berufskollegs. i) Die Berufskollegs koordinieren den Einsatz entsprechender Ansprechpartner am Tag selber, z. B. Fachlehrer, Auszubildende, Vertreter der Innungen. j) Die Schüler/-innen werden in ihrer Schule inhaltlich vorbereitet. k) Die Schüler/-innen erhalten vor Ort nach der BFE eine Teilnahmebescheinigung. 3. Planung und Umsetzung März 2015: Erstes Treffen der Arbeitsgruppe: Erste Fragestellungen werden erörtert. April 2015: Zweites Treffen der Arbeitsgruppe: Erste Überlegungen seitens des Thomas-Eßer-Berufskollegs werden vorgestellt. Mai 2015: Drittes Treffen der Arbeitsgruppe: Das BFE-Angebot am Thomas-EßerBerufskolleg wird abgestimmt. Parallel dazu entwickelt das Berufskolleg Eifel eigene BFE-Angebote. August 2015: Verknüpfung der BFE mit einem Aktionstag „Berufliche Bildung“ Entwicklung eines Anmeldefensters auf der Kreis-Homepage durch die KoKo und EDV-Abteilung des Kreises September 2015: Vorstellung und Bewerbung der Angebote im Rahmen der kreisweiten Regionalkonferenz der Studien- und Berufswahlkoordinatoren Versand der Angebote der Berufskollegs, des Formulars der Einverständniserklärung für die Eltern und des Links zum Anmeldefenster an alle infrage kommenden KAoA-Schulen durch die KoKo Bewerbung des Aktionstages durch die Schulleiter der Berufskollegs bei Sek-I- und -II-Schulleitungen und Betrieben Oktober 2015: Nochmalige Vorstellung des Angebots im Rahmen der gemeinsamen Sitzung aller Facharbeitsgruppen KAoA 19. bis 30.10.2015: Freischaltung des Anmeldefensters Koordination der Anmeldungen und tägliche Pflege der Teilnehmerlisten durch die KoKo Oktober 2015 Bewerbung der freien Plätze bei den Schulen durch die KoKo bis 10.11.2015: Verlängerung der Anmeldephase 11.11.2015: Versand der Anmelde- und Teilnehmerlisten an die Berufskollegs durch die KoKo 17.11.2015: Versand der Teilnahmebestätigungen an die Berufskollegs durch die KoKo 4. Ergebnisse und Ausblick a) In folgenden Berufsfeldern konnten die Schüler am Thomas-Eßer-Berufskolleg (TEB) an einer BFE teilnehmen, insgesamt standen 82 Plätze zur Verfügung: Bereich Bau – Holz – Gestaltung: Straßenbauer/-in, Tiefbaufacharbeiter/-in, Dachdecker/-in, Maler/-in und Lackierer/-in, Bautenund Objektbeschichter/-in, Tischler/-in, Bereich Maschinenbautechnik: Metallbauer/-in, Anlagenmechaniker/-in (Heizungsund Klimatechnik), KFZ-Mechatroniker/-in, Bereich Elektrotechnik und Mechatronik: Elektroniker/-in – Energie- und Gebäudetechnik b) Am Berufskolleg standen insgesamt 60 Plätze im Bereich Tourismus, Hotellerie und Gastronomie zur Verfügung. Die Schüler/-innen konnten die Ausbildungsberufe 83 Restaurantfachleute, Hotelfachleute, Köchin/Koch, Fachkraft im Gastgewerbe, Staatlich geprüfte/-r Assistent/-in für Ernährung und Versorgung, Staatlich geprüfter Betriebswirt – Fachrichtung Tourismus und die Zusatzqualifikation „Tourismus und Veranstaltungen“ für Kaufleute für Büromanagement und Hotel- und Restaurantfachleute kennenlernen. c) Am Thomas-Eßer-Berufskolleg wurden von den Schüler(inne)n insgesamt 30 Plätze in Anspruch genommen. Das Angebot einer BFE als Dachdecker/-in oder Straßenbauer/-in bzw. Tiefbaufacharbeiter/-in wurde nicht wahrgenommen. d) Am Berufskolleg Eifel haben 51 Schüler/-innen an einer BFE teilgenommen. Im Januar 2016 wird ein Gespräch zur Nachbetrachtung unter Beteiligung der Schulleiter der Berufskollegs, der Schulaufsicht, der Leiterin der Abteilung Schulen, dem GB III und der KoKo stattfinden. Hier werden u. a. der Umgang mit der Bewerbung des Angebots der BFE bzw. des Aktionstages, die verbindliche Teilnahme der Schüler/-innen etc. für eine evtl. weitere Durchführung in 2016 thematisiert. 4.4.9 Standardelement SBO 6.1 Berufsfelder erkunden – Online-Portal 1. Bestandsaufnahme Kammern und Verbände sind die wesentlichen Akteure in der Berufsfelderkundungsakquise. Sie bewerben das Standardelement in diversen Aktionen. Zur Erleichterung der Akquise und zur Systematisierung der Angebote haben bereits viele Koordinierungsstellen in NRW ein Online-Portal installiert. Einige der Portale haben eine direkte Buchungsfunktion, die den Betrieb und den Jugendlichen schnell zusammenbringt. Betriebe können ihre Angebote über eine Maske direkt in dem Portal bereitstellen. Die Schüler/-innen können so die BFE-Angebote in der Region einsehen und direkt über das Portal ihre BFE-Plätze buchen. 2. Ziele a) Die Kommunale Koordinierung sichtet die bereits bestehenden Portallösungen in NRW. b) Die KoKo organisiert die Vorstellung eines Online-Portals mit Buchungsfunktion im Vorbereitungsgremium. c) Die Mitglieder des Vorbereitungsgremiums stimmen der Implementierung eines Internetportals mit Buchungsfunktion zu. d) Die Finanzierung der Umsetzung des Portals ist geklärt. e) Weitere technische Umsetzungsschritte werden in der Kreisverwaltung abgestimmt. 3. Planung und Umsetzung - Im Jahr 2014 nimmt die KoKo an mehreren Informationsveranstaltungen zum Thema Online-Portal teil. - Bei der inhaltlichen Gestaltung und für die Nutzung in der Schule ist ein Portal mit Buchungstool sinnvoller als ein reines Angebotsportal. - Am 11. Februar 2015 stellt ein/-e Vertreter/-in des Koordinierungsbüros „Übergang Schule – Beruf“ des Rheinisch-Bergischen-Kreises dem Vorbereitungsgremium das von ihm mitentwickelte Portal „Berufsfelder erkunden“ vor. Betreiber ist die Fa. Oevermann Networks GmbH aus Bergisch Gladbach. 84 - Die Mitglieder des Vorbereitungsgremiums beschließen nach der Präsentation die Installierung eines Internetportals mit Buchungsfunktion dieses Betreibers. - In dieser Sitzung werden die Vertreter/-innen der anwesenden Kammern (IHK und HWK) gebeten, in ihren Institutionen die Möglichkeit einer finanziellen Beteiligung abzustimmen. - Die KoKo erhält den Auftrag, Kostenvoranschläge für eine Einzellösung für den Kreis Euskirchen und den Aufbau der Datenbank für den gesamten Kammerbezirk Aachen einzuholen. - Die KoKo Kreis Euskirchen wird beauftragt, einen Abstimmungsprozess mit den anderen drei Koordinierungsstellen im Kammerbezirk (StädteRegion Aachen, Kreis Düren und Kreis Heinsberg) zu initiieren, da eine regional einheitliche Lösung präferiert wird. 4. Ergebnisse und Ausblick a) Eine erste Abstimmung über ein einheitliches Online-Portal mit allen vier KoKos im Kammerbezirk hat am 21. Mai 2015 stattgefunden. b) Bei diesem Termin konnte keine einheitliche Lösung gefunden werden. Zwei Gebietskörperschaften stehen einem Online-Portal kritisch gegenüber. c) In der Sitzung des Vorbereitungsgremiums am 08. Juni 2015 werden die eingegangenen Kostenvoranschläge gesichtet. d) Am 22. Juni 2015 befürwortet das Entscheidungsgremium die Einführung eines OnlinePortals. e) Zu dem damaligen Zeitpunkt gibt es keine Kofinanzierung durch die beiden Kammern, da eine evtl. Zusage nur bei einer kammerweit einheitlichen Lösung in Aussicht gestellt wird. f) Im Juni 2015 beschließt der Beirat Schule-Beruf der StädteRegion Aachen die Installierung eines Portals, sodass nun drei Gebietskörperschaften eine einheitliche Lösung bevorzugen. g) Bei einer weiteren Sitzung aller vier KoKos am 17. August 2015 wird für eine gemeinsame Lösung gestimmt. h) In jeder Gebietskörperschaft muss das Vergabeverfahren geklärt werden. i) Die IHK und die HWK sagen jeweils eine finanzielle Beteiligung von 1.500,- € zu, wenn in allen vier Gebietskörperschaften das gleiche Portal installiert wird, um ein überregionales Angebot für alle Schüler/-innen vorzuhalten. j) Eine erste Absprache zur Installierung des Portals mit der TuIV (Technikunterstützte Informationsverarbeitung) der Kreisverwaltung ist erfolgt. Sobald die KoKo des Kreises Heinsberg einen positiven Beschluss des Beirates SchuleBeruf hat, werden weitere Umsetzungsschritte in den entsprechenden Gremien der Gebietskörperschaften abgestimmt bzw. für den Kreis Euskirchen konkrete Umsetzungsschritte vorgenommen. Für das Schuljahr 2016/17 ist der Einsatz des OnlinePortals geplant. 4.4.10 Angebotsübersicht als Handreichung für Lehrkräfte, Fachkräfte der Schulsozialarbeit und Beratungsfachkräfte 1. Bestandsaufnahme In der ersten Sitzung der Facharbeitsgruppe 2 „Übergangsangebote“ (FAG II) wurde eine Matrix über die im Kreis Euskirchen vorhandenen Angebote für diejenigen jungen Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht direkt zielgerichtet eine Ausbildung bzw. einen 85 studienqualifizierenden Bildungsgang oder im Ausnahmefall eine Erwerbstätigkeit beginnen konnten, erstellt. Allen Akteuren im Rahmen des Übergangs sollen die Qualifizierungsangebote und deren Zielgruppen bekannt sein, damit eine zielgerichtete Beratung und eine entsprechende Inanspruchnahme erfolgen können. Bei den Teilnehmer(inne)n der FAG zeigte sich in dieser Sitzung ein hoher Informationsbedarf. Es wurde angeregt, eine Übersicht der Angebote und möglicher Anschlussoptionen in Form einer Handreichung zu erstellen. 2. Ziele a) Transparenz über die Angebote in der schulischen und nachschulischen Phase eines Schülers/einer Schülerin im Kreis Euskirchen ist geschaffen worden. b) Die Informationen über Angebote im Prozess der Berufswahlorientierung sind allen Akteuren zugänglich. c) Eine Handreichung als Beratungsgrundlage für Beratungsfachkräfte ist erstellt worden. d) Die kontinuierliche Aktualisierung der Handreichung ist sichergestellt. 3. Planung und Umsetzung - Die Teilnehmer/-innen der Facharbeitsgruppe verständigen sich darauf, dass eine Handreichung ähnlich der Vorlage der StädteRegion Aachen erstellt wird. - In der Handreichung werden Angebote, Zielgruppe, Inhalte und Ziele, Anschlussoptionen, Durchführungsort und Kontakte aufgelistet. - Folgende Unterteilung der Handreichung wurde abgestimmt: 1. Angebote zur Berufsorientierung und Berufsvorbereitung während der Schulzeit 2. Übergangsangebote zur Berufsorientierung und Berufsvorbereitung 3. Angebote für Schüler/-innen nach der Sekundarstufe I an Berufskollegs 4. Übergangsangebote in außerbetriebliche Ausbildung für berufsorientierte Schüler/-innen 5. Ausbildungsunterstützende und -begleitende Angebote 6. Informationen für Menschen mit Behinderungen - In insgesamt ??? Sitzungen der FAG II stellen die einzelnen Institutionen ihre jeweiligen Angebote vor. - Die Teilnehmer/-innen verabreden, dass die KoKo als zentrale Stelle die Bearbeitung und Aktualisierung übernimmt. - Die Institutionen senden ihre Präsentationen mit den entsprechenden Informationen an die KoKo. - Die KoKo fügt die einzelnen Angebote in eine Matrix und ergänzt kontinuierlich. - Die KoKo bündelt alle Informationen und fungiert bei Bedarf als Schaltstelle zwischen den einzelnen Institutionen und Schulen. 4. Ergebnisse und Ausblick a) Die Informationen über Angebote und mögliche Anschlussoptionen sind allen Teilnehmer(inne)n im Rahmen der Sitzungen der FAG II von den einzelnen Institutionen präsentiert worden. b) Die Handreichung ist für alle Akteure im Übergangsgeschehen erstellt worden. c) Die Handreichung wird nicht in Papierform publiziert, sondern wird unter https://www.kreis-euskirchen.de/service/downloads/rb/49Handreichung.pdf und in der qualiboXX in der Gruppe „KAoA Kreis Euskirchen“ veröffentlicht. d) Eine ständige Aktualisierung ist durch die KoKo gewährleistet. 86 e) Die Handreichung dient Informationsgrundlage. auch in anderen Arbeitszusammenhängen als 4.4.11 Produktionsschule.NRW 1. Bestandsaufnahme Produktionsschule.NRW bezeichnet das Förderprogramm des MAIS für alle produktionsorientierten Maßnahmen. Produktionsschulen verbinden „Arbeiten“ und „Lernen“: Wie in einem Betrieb und unter normalen Marktbedingungen arbeiten die Jugendlichen unter der fachlichen Anleitung von Werkstattpädagog(inn)en an Produkten oder Dienstleistungen, die am Ort gefragt sind und bezahlt werden. Die Jugendlichen sind in den gesamten Produktions- und Dienstleistungsprozess verantwortlich einbezogen und übernehmen Arbeiten vom Auftragseingang über die Warenwirtschaft, über Lager, Logistik und Einkauf, von der Produktion bis hin zur Rechnung und zum Kundenfeedback. Theoretisches und fachtheoretisches Hintergrundwissen wird eingebaut, wenn es praktisch dazugehört – so verbinden sich Arbeiten und Lernen. Aus der alltäglichen und regelmäßigen Zusammenarbeit ergeben sich für die einzelnen Jugendlichen neue Wege für berufliches und soziales Lernen und neue Chancen für einen Einstieg in die Ausbildung. Über die beteiligten Berufskollegs können ggfs. fehlende Schulabschlüsse nachgeholt werden. Das Programm „Produktionsschule.NRW“ sichert so die Startchancen für Jugendliche, die die Schule ohne verlässliche Perspektive abschließen, und ist damit ein wichtiger Baustein im Rahmen des Landesvorhabens von „Kein Abschluss ohne Anschluss“. Nach der modellhaften Erprobung in acht Arbeitsmarktregionen wird das Programm seit dem Schuljahr 2014/15 landesweit durchgeführt. Gemeinsam mit der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit, den nordrheinwestfälischen Jobcentern und den Jugendämtern wurde das Angebot zum Schuljahr 2014/15 von 530 auf 1.900 Plätze ausgeweitet. Zum Schuljahr 2015/2016 wurde dieses gemeinsame Angebot nochmals auf fast 2.900 Plätze ausgebaut. Nordrhein-Westfalen ist mit diesem flächendeckenden Angebot und der Gesamtzahl der Produktionsschulplätze bundesweit führend. Das Land finanziert jeden Teilnehmer(innen)platz pro Monat mit 600 Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF). Die Agenturen für Arbeit, Jobcenter und Jugendämter kofinanzieren das Angebot mit mindestens 300 Euro pro Teilnehmer(innen)platz im Monat.21 2. Ziele a) Das Landesprogramm Produktionsschule.NRW wird im Schuljahr 2014/15 erstmals im Kreis Euskirchen umgesetzt. b) Eine Abstimmung mit der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter und dem Jugendamt bezüglich Bedarfszahlen, Berufsfeldern ist erfolgt. c) Eine Abstimmung mit den Berufskollegs bezüglich Beschulung der Teilnehmer/-innen ist erfolgt. d) Eine Abstimmung mit dem durchführenden Träger hinsichtlich verbindlicher Absprachen bei der Durchführung hat stattgefunden. 21 Aus: http://www.regionalagentur-region-koeln.de/arbeitsbereiche/jugend-und-beruf/produktionsschulenrw/index.html. 87 e) Eine enge Vernetzung zwischen allen beteiligten Akteuren findet kontinuierlich statt. 3. Planung und Umsetzung Die KoKo erhält vom MAIS folgende Aufträge: - Weiterleitung aller relevanten Informationen an alle Träger sowie Jugendamt, Jobcenter und Agentur für Arbeit in Abstimmung mit der Regionalagentur - Vereinbarung der gegenseitigen Information und Zusammenarbeit im Verfahren sowie Unterstützung der Abstimmung unter den Akteuren - Anfertigung einer fachlichen Stellungnahme in Abstimmung mit der Regionalagentur – diese ist hier federführend – zur Vernetzung der an der Programmumsetzung interessierten Träger mit regionalen Arbeitsmarktstrukturen. - Weiterleitung von Anfragen der Träger während des Interessensbekundungsverfahrens an die G.I.B. 4. Ergebnisse und Ausblick a) Im Oktober 2014 fand ein erstes durch die KoKo koordiniertes Abstimmungsgespräch zwischen Agentur für Arbeit, Jobcenter und Regionalagentur im Kreis Euskirchen statt. b) Im November 2014 wurde die Bedarfsmeldung für die Region Aachen durch die Regionalagentur ermittelt und an das MAIS gemeldet: Es wurden insgesamt 50 Plätze für den Kreis Euskirchen bestellt: 20 Zuweisungen über SGB III für schulpflichtige Jugendliche und 30 Plätze SGB II für Kunden zwischen 21 und 25 Jahren. c) Im März 2015 wurde der Projektaufruf in Abstimmung mit der Regionalagentur an alle Träger im Kreis Euskirchen weitergeleitet. d) Folgende Berufsfelder wurden festgelegt: Berufe im Hotel- und Gaststättengewerbe, Berufe im Bereich Handel/Lager-Logistik und Berufe mit Holz e) In einem gemeinsamen Termin im April 2015 wurden die eingereichten Konzepte der Träger von der KoKo und der Regionalagentur gesichtet und die regionalen Stellungnahmen verfasst. f) Im Juni 2015 hat das MAIS NRW die KoKo informiert, dass den Konzepten des Berufsbildungszentrums Euskirchen (BZE) ein positives Votum erteilt wurde. Damit konnte die Teilnahme des Trägers an den REZ-Ausschreibungsverfahren erfolgen. Gleichzeitig konnten die offiziellen Anträge auf Förderung aus dem ESF bei der Bezirksregierung Köln gestellt werden. g) Zeitnah erfolgte im Juni ein Abstimmungsgespräch mit Vertreter(inne)n der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter und der Berufskollegs hinsichtlich der Zielgruppe, der Zuweisungsmodalitäten und der Beschulung durch die Berufskollegs. h) Im Juli 2015 fand ein weiteres Kooperationsgespräch mit den beteiligten Akteuren und dem BZE statt. In diesem Rahmen wurden verbindliche Absprachen für die Durchführung getroffen. i) Ende Oktober 2015 fand zum ersten Mal ein regionaler Runder Tisch Produktionsschule.NRW unter der Beteiligung der Regionalagentur Aachen, aller Träger, Agenturen, Jobcenter, Berufskollegs und KoKos der Region Aachen zum Erfahrungsaustausch statt. j) Ende November 2015 sind 32 Plätze (8 Agentur-Kunden und 24 Jobcenter-Kunden) besetzt. Für das Schuljahr 2015/16 wird es Veränderungen im Verfahren geben. Die Kommunalen Koordinierungsstellen wurden vom MAIS im Oktober 2015 gebeten, die Vorabstimmung rechtskreisübergreifend durchzuführen und die Ergebnisse bis 20.11.2015 an das MAIS 88 zurückzumelden. Dabei sind die KoKos erstmalig gebeten, diesen Prozess im Handlungsfeld II (systematische Übergangsgestaltung) federführend zu koordinieren. Die Stellungnahmen zu den eingereichten Konzepten der Träger sollen zukünftig ebenfalls von den KoKos verfasst werden. Das Jobcenter EU-aktiv hat im Oktober 2015 wieder einen Bedarf von 30 Plätzen für SGB-IIKunden Ü 21 gemeldet. Die Agentur für Arbeit und das Jugendamt haben keinen Bedarf gemeldet. Es werden die gleichen Berufsfelder wie für das Schuljahr 2015/16 ausgeschrieben. 4.5 4.5.1 Kooperationen Kooperation mit der Regionalagentur bei arbeitsmarktpolitischen Programmendes Landes NRW am Beispiel von „Jugend in Arbeit plus“ 1. Bestandsaufnahme Die Situation auf dem Arbeitsmarkt nachhaltig zu verbessern und die Arbeitslosigkeit abzubauen, sind zentrale Ziele der nordrhein-westfälischen Arbeitspolitik. Der Europäische Sozialfonds ist dafür unverzichtbar. Die arbeitsmarktpolitischen Aktivitäten des Landes Nordrhein-Westfalen fördern Zielgruppen mit besonderen Problemen und helfen bei der Integration in den Arbeitsmarkt. Dazu zählen insbesondere arbeitslose Jugendliche, behinderte Menschen, Langzeitarbeitslose oder Berufsrückkehrende, die nach einer Familienzeit wieder berufstätig werden wollen. Sie alle brauchen berufliche Perspektiven und die Chance auf gesellschaftliche Teilhabe. „Jugend in Arbeit plus“ (JiAplus) ist ein Beschäftigungsangebot für Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren, die sich auf dem Arbeitsmarkt besonders schwertun und arbeitslos sind. Ziel ist es, junge Menschen in eine passgenaue sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu vermitteln und ihnen wertvolle Berufserfahrung zu ermöglichen. Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die Beratung und Vermittlung mit Mitteln des Landes und des Europäischen Sozialfonds.22 Das Programm ist Teil der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“. Die KoKos werden vom MAIS aufgefordert, das Programm im Kontext der Übergangsgestaltung im Handlungsfeld II einzubeziehen. Die Beteiligung der KoKos am Interessensbekundungsverfahren berücksichtigt den fortgeschrittenen Organisationsprozess und die Fachkompetenz der KoKos im Handlungsfeld II. 2. Ziele a) Die Umsetzung des Programms „Jugend in Arbeit plus“ im Kreis Euskirchen ab 01.10.2015 auf Basis der ES-Förderrichtlinie 2014-2020 wird sichergestellt. b) Eine Abstimmung der Regionalagentur mit der KoKo beim Interessensbekundungsverfahren ist erfolgt. c) Die Regionalagentur nimmt unter Einbeziehung der Kommunalen Koordinierungsstelle zu den Eingängen der Bewerbungsunterlagen der Berater/-innen und der Kammerfachkräfte über standardisierte Formulare Stellung. d) Die KoKo bezieht das Programm als ein Angebot im Handlungsfeld II „Übergangsangebote“ ein. 22 Quelle: www.arbeit.nrw.de. 89 3. Planung und Umsetzung - Unterstützung der Regionalagentur beim Weiterleiten des Aufrufs des MAIS an alle Bildungsträger im Kreis Euskirchen - Weiterleiten aller relevanten Informationen zu Förderung, geforderten Unterlagen, Verfahren und Fristen - Unterstützung beim Interessensbekundungsverfahren durch die KoKo - Abstimmung mit der Regionalagentur bezüglich der Verteilung der Stellenkontingente und der Stellenanteile - Abstimmung mit dem/der zuständigen Ansprechpartner/-in der Regionalagentur bei der fachlichen Stellungnahme nach einem festgelegten Kriterienkatalog - Information des MAIS über das Ergebnis des Bewerbungsverfahrens an KoKo und Regionalagentur 4. Ergebnisse und Ausblick a) Die Abstimmung mit der Regionalagentur erfolgt telefonisch. b) Das Berufsbildungszentrum Euskirchen setzt das Programm schon länger erfolgreich um und wird auch zukünftig die Beratung mit einer 0,5-Stelle durchführen. c) Die Industrie- und Handelskammer und die Handwerkskammer stellen wie bisher Koordinatoren für die Vermittlung der Jugendlichen in den regionalen Arbeitsmarkt zur Verfügung. d) Das Programm „Jugend in Arbeit plus“ wird in die Aufstellung aller Angebote im Übergang, die die KoKo erstellt hat, aufgenommen. e) Eine Evaluation der Umsetzung von JiAplus im Kreis Euskirchen ab der neuen ESFFörderperiode ist für das Jahr 2016 vorgesehen. 4.5.2 Patenschaftsmodell Übergang Schule – Beruf 1. Bestandsaufnahme Das „Patenschaftsmodell“ des Kreises wird in Kooperation des KI mit der Kommunalen Koordinierung (KoKo) im KoBIZ des Kreises Euskirchen geplant und durchgeführt. Zielgruppe sind die Schüler/-innen der internationalen Förderklassen (IFK) in der Sekundarstufe sowie der Abgangsjahrgang oder Klassen der Ausbildungsvorbereitung bzw. IFK des Thomas-Eßer-Berufskollegs, Euskirchen. Geplant ist, dass Ehrenamtliche als Mentorinnen und Mentoren sowohl eine Begleitung des Übergangs Schule – Beruf als auch eine Praktikums-Begleitung für junge (neu zugewanderte) Menschen mit Migrationshintergrund leisten. Die Kompetenzen, die die Senior-Pat(inn)en durch eine erfolgreiche Berufstätigkeit und viel Lebenserfahrung erworben haben, werden kombiniert mit aktuellen Informationen (z. B. Hilfen für Jugendliche, Infos für Berufswahlkoordinator(inn)en, interkulturelle Kompetenzen, Dyskalkulie etc.) und machen aus den ehrenamtlichen Kräften qualifizierte Betreuer/-innen. Für ausländische Jugendliche, die über die Hälfte der Betreuten ausmachen, ist die Zugewandtheit älterer deutscher Mitbürger/-innen ein eher seltenes Erlebnis und fördert ihre Integration in unsere Gesellschaft. Mentor(inn)en werden ebenfalls seit Jahren von der AWO RheinErft/Euskirchen e.V. begleitet. 2. Ziele 90 a) Die Arbeit der o. g. Mentor(inn)en wird auf die Zielgruppe der jugendlichen Flüchtlinge in den Internationalen Förderklassen (IFK) an Schulen der Sekundarstufe I – hier Abgangsjahrgang – ausgedehnt. b) Die Mentor(inn)en begleiten den Übergang, z. B. in IFK am Berufskolleg oder in Klassen der Ausbildungsvorbereitung. c) Die Mentor(inn)en übernehmen die Praktikumsbegleitung und agieren als Coachs. d) Das KoBIZ akquiriert Mentor(inn)en/Ehrenamtler/-innen. e) Das KoBIZ identifiziert in den o. g. Schulen die zukünftig zu betreuenden jugendlichen Flüchtlinge. f) Die Identifizierung der Jugendlichen erfolgt durch den Kontakt zu Vormündern und durch eine Abfrage in IFK (Klassenlehrer/-innen). g) Es erfolgt ein fallgenauer Abgleich mit dem Projekt PIDES, um Parallelstrukturen zu vermeiden. 3. Planung und Umsetzung - Die Akquise der Ehrenamtlichen erfolgt durch das KoBIZ. - Zur Vermeidung von Doppelstrukturen erfolgt eine Identifizierung der Jugendlichen auch durch Empfehlung des Seiteneinsteigerberaters des KI. Nach Installation der IFK am Thomas-Eßer-Berufskolleg wird eine zeitnahe Ansprache der Jugendlichen durch das KI bzw. die KoKo erfolgen. - Die Ehrenamtlichen sollen durch Mitarbeitende des KoBIZ anhand einer Seminarreihe auf ihre Aufgabe vorbereitet werden. 4. Ergebnisse und Ausblick Das Thomas-Eßer-Kolleg (TEB) hat im Schuljahr 2015/16 zwei Internationale Förderklassen (IFK) eingerichtet. Erste Patenschaften sind entsprechend den zu erwartenden Fortschritten in Sprachvermittlung nach Einschätzung der Schulleitung des TEB ab Frühjahr 2016 denkbar. 4.5.3 Regionaler Ausbildungskonsens Kammerbezirk Aachen 1. Bestandsaufnahme Der Regionale Ausbildungskonsens besteht aus Vertreter(inne)n folgender Institutionen: IHK Aachen, HWK Aachen, Agentur für Arbeit Aachen/Düren und Brühl, Region Aachen, JobCom Düren und Berufskolleg Heinsberg (für alle Berufskollegs im Kammerbezirk). Durch die Installierung des Landesvorhabens „Kein Abschluss ohne Anschluss“ wird der Ausbildungskonsens Ende 2014 um die Leitungen der Kommunalen Koordinierung aller Gebietskörperschaften erweitert. Aufgabe des Regionalen Ausbildungskonsenses ist u. a. die Zusammenführung von Angebot und Nachfrage im Bereich der dualen Ausbildung. Neben diesem Ziel werden gleichzeitig wichtige Anstöße für die zukunftsgerichtete Weiterentwicklung des dualen Ausbildungssystems gegeben. Dazu gehören z. B. Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität der Berufsausbildung, zur Verbesserung der Qualifikation der Schulabgängerinnen und Schulabgänger, zur Weiterentwicklung der Zusammenarbeit Schule-Wirtschaft, der Differenzierung in der Ausbildung und der Ausbildung von Migrantinnen und Migranten. Ziel des Ausbildungskonsenses ist es, jedem jungen Menschen 91 im Kammerbezirk Aachen, der ausbildungswillig und -fähig ist, einen qualifizierten Ausbildungsplatz anbieten zu können.23 2. Ziele a) Entwicklung eines regionalen Handlungsplans im Auftrag des MAIS NRW b) Differenzierte Analyse der Ausbildungssituation und des Fachkräftebedarfs in der Region c) Planung von Maßnahmen zur Erhöhung der Zahl abgeschlossener Ausbildungsverträge d) Abstimmung der Aktivitäten der Partner/-innen im Ausbildungskonsens . 3. Planung und Umsetzung Der regionale Handlungsplan wird in mehreren Sitzungen des Regionalen Ausbildungskonsenses – Tagungsrhythmus alle sechs bis acht Wochen – gemeinsam entwickelt, abgestimmt und dem MAIS zur Unterstützung des Ausbildungskonsenses NRW zur Verfügung gestellt. 4. Ergebnisse und Ausblick Ausbildungsmarktzahlen Stand September 2015: Agentur für Arbeit Brühl/Kreis Euskirchen Bewerber bis Ende des Monats davon unvermittelt Stellen bis Ende des Monats davon unbesetzt 1.429 1.541 -112 -7,27 85 64 21 32,81 767 57 719 56 48 1 6,68 0,54 0,47 1,79 0,67 0,88 15,0492 -23,36 Für Februar 2016 ist die Fortschreibung des regionalen Handlungsplanes auf Basis der Erfahrungen und Ergebnisse aus 2015 geplant. 4.5.4 AK Ausbildungsvorbereitungsklassen 1. Bestandsaufnahme Die Übergangsbegleitung in Form individueller Unterstützung von Schüler(inne)n im Übergang in eine Ausbildung bildet ein Standardelement in KAoA. Zielgruppen sind hier vor allem Förderschüler/-innen, die auf dem Weg in Arbeit und/oder Ausbildung eine enge Begleitung benötigen, Schüler/-innen, die als schulmüde gelten, sowie junge Flüchtlinge, die die internationale Förderklasse an den Berufskollegs besuchen. Begleitungsinstrumente in den Schulen sind Berufseinstiegsbegleiter/-innen, Schulsozialarbeiter/-innen, Jugendberufshilfe sowie die ehrenamtlich Tätigen im Projekt P.I.D.E.S. 2. Ziele a) Frühzeitiges Profiling in der Sekundarstufe I zur Verbesserung der Übergabe in Berufskollegs b) Instrument der Anschlussvereinbarung in der Sekundastufe I verstärkt zur Identifizierung nutzen 23 Quelle: https://www.ihk-nordwestfalen.de/wirtschaft/aus-undweiterbildung/ausbildung/zielgruppen/ausbildungsbetriebe/bildungspolitik/ausbildungskonsens/. c) Unterstützung der Unternehmen, die bereit sind, der o. g. Schülerpopulation über Praktika die Möglichkeit zur beruflichen Orientierung zu bieten d) Ehrenamtliche Begleitung der o. g. Schüler/-innen durch Unternehmer/-innen e) Entwicklung von Projektideen und Konzepten zur Unterstützung der o. g. Schüler/-innen in enger Abstimmung beider Berufskollegs Kreis Euskirchen 3. Planung und Umsetzung Erste Arbeitssitzung Oktober 2015 Teilnehmer/-innen: Verwaltungsleitung, Leitungen Abt. 40/51, Jobcenter EU-aktiv, Schulaufsicht, Schulleitungen und StuBos der Berufskollegs Kreis Euskirchen, Leitung KoBIZ und Kommunale Koordinierung 4. Ergebnis und Ausblick Die Schulleitungen der Berufskollegs entwickeln erste Entwürfe der Projektideen und Konzepte bis Februar 2016. Im Anschluss daran wird dieses in einem weiteren Arbeitstreffen der genannten Partner/-innen vorgestellt und eine Zeitschiene zur Umsetzung entwickelt. 4.5.5 Kooperation mit den Inklusionskoordinator(inn)en und der Inklusionsfachberaterin 1. Bestandsaufnahme Die lnklusionskoordinator(inn)en haben in allererster Linie die Aufgabe, die untere Schulaufsicht dabei zu unterstützen, den Wunsch der Eltern nach einem Platz in der Grundschule bzw. einem Platz in einer allgemeinen weiterführenden Schule zu erfüllen. Sie übernehmen hier eine vorbereitende Koordinierungsfunktion. Integrationsfachberater sind als ehemalige Leiterin oder Leiter einer ausgelaufenen Förderschule beziehungsweise eines Kompetenzzentrums für sonderpädagogische Förderung und auch als Lehrkraft mit langjähriger Erfahrung im gemeinsamen Unterricht und in der Sonderschulpädagogik Experten in der Inklusion. Sie unterstützen die Schulaufsicht bei der Sicherung sonderpädagogischer Fachlichkeit vor Ort. Quelle: http://www.gemeinsam-leben-nrw.de Ziel der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ ist eine systematische Berufsorientierung für alle Schüler/-innen. Bezüglich der Umsetzung der Standardelemente sind daher eine Vernetzung und ein Austausch mit den Experten im Bereich schulische Inklusion unbedingt erforderlich, um eine konkrete Weiterentwicklung der Standardelemente für Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf voranzubringen. 2. Ziele a) Die Umsetzung der Standardelemente für Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf ist sichergestellt. b) Eine Vernetzung und ein regelmäßiger Austausch mit den Inklusionskoordinatoren und der Inklusionsfachberaterin sind gewährleistet. c) Eine Abstimmung mit der Schulaufsicht Förderschulen ist erfolgt. d) Eine Vernetzung zwischen IKos und IFa, dem LVR-Integrationsamt und dem Integrationsfachdient als Träger, der Potenzialanalysen für Schüler/-innen mit Unterstützungsbedarf anbietet, hat unter Beteiligung der KoKo stattgefunden. 93 e) Die Angebote des Integrationsfachdienstes im Übergang Schule – Beruf sind den Inklusionskoordinatoren bekannt. 3. Planung und Umsetzung September 2015: November 2015: Dezember 2015: Information der Inklusionskoordinatoren und der Integrationsfachberaterin über KAoA durch die KoKo Identifikation gemeinsamer Schnittstellenarbeit Austauschtermin LVR-Integrationsamt, Integrationsfachdienst, Inklusionskoordinatoren und KoKo Abfrage nach Schülerzahlen im gemeinsamen Lernen zur Planung der Potenzialanalyse im Schuljahr 2016/17 4. Ergebnisse und Ausblick a) Eine verlässliche Kommunikation zwischen den Inklusionskoordinatoren, der Inklusionsfachberaterin und der KoKo findet statt. b) Eine Abstimmung mit der Schulaufsicht Förderschulen hinsichtlich der Umsetzung von Standardelementen KAoA für Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf hat stattgefunden. c) Die Teilnahme des Integrationsfachdienstes und der Inklusionskoordinatoren in den KAoA-Facharbeitsgruppen ist für 2016 geplant. d) Eine Abstimmung mit der Schulaufsicht mit der Generalen Inklusion ist für das Jahr 2016 vorgesehen. 4.5.6 Zusammenarbeit der Schulaufsicht und der Kommunalen Koordinierungsstelle als Umsetzungspartner/-innen vor Ort 1. Bestandsaufnahme Die Kooperation zwischen der Schulaufsicht und der KoKo wird nicht durch einen gesetzlichen Rahmen gestaltet, sondern durch Kommunikation und Miteinander zum Wohle der Schüler/-innen. Förderlich für eine gelingende Umsetzung des Landesprogramms KAoA ist eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen der KoKo und der Schulaufsicht, die partnerschaftlich, aber ohne Weisungsbefugnis unter Wahrung der jeweiligen Rechtszuständigkeiten gelebt wird. Zur Unterstützung der Umsetzung vor Ort haben die Bezirksregierungen Fachberater/-innen benannt, die vorrangig die Aufgabe der Beratung der Schulen übernehmen und in enger Kooperation mit der KoKo agieren sollen. Innerschulische Aufgaben bleiben in Verantwortung der Schulen, der Schulaufsicht und des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW, so z. B. die Vor- und Nachbereitung sowie Durchführung der Standardelemente. Außerschulische Aufgaben wie die Abstimmung mit den Gremien oder die Ausschreibung der Potenzialanalyse liegen in der Verantwortung der Kommunalen Koordinierungsstellen und des MAIS, aber auch in der Verantwortung der Akteursgemeinschaft. Die KoKos haben nicht den Auftrag, schulische Prozesse umzusetzen. Ergänzend dazu ergibt sich eine Schnittmenge, für die Abstimmungen in der Aufgabenwahrnehmung zu treffen sind, so z. B. bei der Verzahnung von Schule und außerschulischen Partner(inne)n, der Koordination von Umsetzungsprozessen sowie der Nachhaltung der Ergebnisse. 2. Ziele a) Austauschformate werden initiiert. 94 b) c) d) e) Kommunikationswege werden festgelegt. Vereinbarungen zum Umgang mit Informationen werden getroffen. Eine Abstimmung zur Erreichung gemeinsamer Ziele wird erfolgen. Gemeinsame Jahresplanungen werden erarbeitet. 3. Planung und Umsetzung - Regelmäßige Präsenzzeiten des Fachberaters KAoA der Bezirksregierung in der Kreisverwaltung - Regelmäßiger Jour fixe zwischen Unterer Schulaufsicht, Fachberater KAoA und KoKo - Teilnahme der KoKo an Schulleiterkonferenzen - Schneller Transfer der aktuellen Informationen der beiden Ministerien - Gegenseitiger zeitnaher Informationsaustausch - Informationstransfer an alle Studien- und Berufswahlkoordinator(inn)en zur Arbeit in den Facharbeitsgruppen - Gemeinsame Durchführung einer Regionalkonferenz aller Studienund Berufswahlkoordinator(inn)en (StuBos) des Kreises Euskirchen, mindestens einmal im Jahr 4. Ergebnisse und Ausblick a) Die Präsenzzeit des Fachberaters wurde auf dienstagvormittags vereinbart, sodass ein regelmäßiger Informationstransfer zwischen KoKo und Fachberater(inne)n stattfinden kann. b) Der Jour fixe findet regelmäßig am ersten Dienstag im Monat statt. c) Der/die Fachberater/-in ist Ansprechpartner/-in für die Belange der Bezirksregierung bzw. des MSW, die KoKo transferiert die Informationen durch das MAIS. d) Die Kommunale Koordinierung nimmt einmal pro Schulhalbjahr an Dienstbesprechungen der Hauptschul-Schulleiter teil. e) Eine zeitnahe Abstimmung durch Telefon, Mail oder kurzfristige Austauschtermine ist verabredet worden. f) Die Regionalkonferenz der Studien- und Berufswahlkoordinator(inn)en aller Schulformen des Kreises Euskirchen wurde gemeinsam mit der Schulaufsicht, dem/der Fachberater/-in und der KoKo abgestimmt und hat am 09.09.2015 stattgefunden. Dort wurden alle StuBos auch über die Arbeitsergebnisse der Facharbeitsgruppen informiert. g) Im Rahmen der Regionalkonferenz wurden den Schulen anhand einer Jahresplanung für das Schuljahr 2015/16 die Umsetzungszeiträume der Potenzialanalyse, Berufsfelderkundungen, Praxiskurse und der Anschlussvereinbarung durch den/die Fachberater/-in mitgeteilt. h) Im Schuljahr sollen alle öffentlichen Sek-I- und -II-Schulen am Landesprogramm KAoA teilnehmen. Der/die Fachberater/-in und die KoKo beraten Schulen beim Einstieg in KAoA. Nachdem alle Schulen über den Inhalt und die Umsetzung der Standardelemente informiert wurden, müssen Absprachen zur Qualitätssicherung dieser Standardelemente erfolgen. Die Verzahnung von Schulen mit den außerschulischen Akteuren, z. B. über die KURSLernpartnerschaften, gerade im Hinblick auf das Standardelement „Berufsfelderkundung“ muss in den Blick genommen werden. Eine Jahresplanung über gemeinsame Aktivitäten in 2016 wird zu Beginn des Jahres abgestimmt. 95 4.5.7 „Schüler Online“ 1. Bestandsaufnahme Seit dem Übergang zum Schuljahr 2012/2013 wird die Webanwendung „Schüler Online“ im Kreis Euskirchen im Rahmen der Kommunalen Koordinierung und im Sinne der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ auf freiwilliger Basis von den abgebenden und aufnehmenden Schulen eingesetzt. Die Webanwendung systematisiert das Anmeldeund Aufnahmeverfahren zur gymnasialen Oberstufe, zum beruflichen Gymnasium, zu allen Bildungsgängen an den Berufskollegs inkl. der Berufsschule (= duale Berufsausbildung) sowie zum Weiterbildungskolleg des Kreises Euskirchen. Das Verfahren erleichtert die Schulpflichtüberwachung beim Übergang in die Sekundarstufe II. Kritische Zielgruppen wie Schulabbrecher/-innen und Schulverweigernde werden früher erkannt und können mit notwendigen Beratungs- und Hilfsangeboten unterstützt und begleitet werden. Nicht zuletzt dient „Schüler Online“ auch als Informationsplattform für das regionale Bildungsangebot. Als teilnehmende Schulen sind alle Schulformen der weiterführenden Schulen beteiligt. Im Übergang in das Schuljahr 2015/2016 nehmen insgesamt 33 von 41 Schulen, die über entsprechende Abgangsjahrgänge verfügen, (inklusive Weiterbildungskolleg) teil. Im Dezember 2014 wurde nach dem jeweiligen Bedarf der Schulen eine Neu- und eine Auffrischungsschulung durch die Kommunale Koordinierungsstelle angeboten und organisiert und gemeinsam mit dem Dienstleister Kommunales Rechenzentrum MindenRavensberg/Lippe durchgeführt. Für den Übergang zum Schuljahr 2015/2016 wurden die Daten der potenziellen Abgangsschüler/-innen durch die abgebenden Schulen in das System eingestellt. In der Regel sind dies Schüler/-innen aus der Jahrgangsstufe 10; teilweise auch aus der Jahrgangsstufe 9, wenn diese zehn Schulbesuchsjahre absolviert haben, beziehungsweise aus dem Jahrgang EF (= Klasse 10) und Q1 (= Klasse 11) der Gymnasien sowie dem Jahrgang 10 und E (= Klasse 11) der Gesamtschule. 2. Ziele a) Alle 33 teilnehmenden Schulen tragen durch Weitergabe des Flyers, Einführungsveranstaltungen für die Schüler/-innen und durch die Einhaltung der Fristen zu einem planmäßigen und erfolgreichen Anmeldeverfahren bei. b) Alle vom Übergang in das Schuljahr 2015/2016 betroffenen Schüler/-innen, die von den abgebenden Schulen in das System importiert wurden und ein Passwort zur Anmeldung erhalten haben, sollen vor den Sommerferien 2015 nachgewiesen haben, dass sie ihre Schulpflicht erfüllen. c) Spätestens bis Ende November 2015 soll der Übergang aller Schüler/-innen vollständig dokumentiert sein. d) Regelmäßiger Informationstransfer zwischen der Kommunalen Koordinierungsstelle und den teilnehmenden Schulen e) Akquise weiterer Schulen bezüglich einer Teilnahme an „Schüler Online“ f) Auswertung der Daten und Ableitung von Handlungsempfehlungen für die Schulen durch die Kommunale Koordinierungsstelle 3. Planung und Umsetzung Planung Januar 2015: bis November 2015: Versand der Informationsflyer für die Schüler/-innen an die teilnehmenden Schulen Evaluierung hinsichtlich möglicher Ergänzungen des Flyers durch Abfrage bei den Berufskollegs 96 November/Dezember 2015: Erstellung und Versand des Flyers an die Schulen für die Anmeldung zum Schuljahr 2016/2017; Bereitstellung der Informationen auf der Kreishomepage und Grafikerstellung der „Meilensteine“ für die Schulen Mittelplanung: Zweimal jährlich anfallende Anwendungs- und Supportkosten in Höhe von jeweils 6.503,80 €; 220,15 € für die Flyer-Aktualisierung; 281,61 € für den Flyer-Druck; die Schulung des neu einsteigenden Gymnasiums erfolgt im Dezember 2015 durch die Kommunale Koordinierungsstelle ohne weitere anfallende Kosten. Finanzierung: aus Sachmitteln der Kommunalen Koordinierungsstelle Umsetzung Die Kommunale Koordinierungsstelle informiert bzw. erinnert die Schulen per E-Mail und in Einzelfällen zusätzlich telefonisch hinsichtlich durchzuführender Schritte und der Einhaltung von Fristen. Insbesondere informiert sie die Schulaufsicht und die Abteilung Schulen sowie die betreffenden Schulen regelmäßig hinsichtlich der Zahl der noch unversorgten Schüler/innen. Sie ist stets Ansprechpartnerin in allen den Ablauf betreffenden Angelegenheiten und begleitet die abgebenden und aufnehmenden Schulen koordinierend im gesamten Prozess. Umsetzung auf Schulebene 30.01.-26.06.15: 1. und 2. Anmeldephase mit jeweils darauf folgender Entscheidung über Aufnahme/Warteliste/Ablehnung 31.01.15: Zentraler Beratungs- und Anmeldetag im Thomas-EßerBerufskolleg und im Berufskolleg Eifel ab 12.08.15: Rückmeldung der aufnehmenden Schulen: Sind alle aufgenommenen Schüler/-innen zum ersten Unterrichtstag erschienen? ab 03.09.15: Klärung des Verbleibs nicht zum Unterricht erschienener sowie noch unversorgter Schüler/-innen bis 22.11.15: Abschließende Dokumentation des Verbleibs der Schüler/-innen ab 01.12.12015: Systemstellung auf den Übergang zum Schuljahr 2016/2017, Import potenzieller Abgänger//-innen 4. Ergebnisse und Ausblick f) Aufgrund von Abweichungen hinsichtlich der Abschlusskonferenzen beziehungsweise des Unterrichtsbeginns konnten Fristen teilweise nicht einheitlich eingehalten werden. g) Siehe Grafik h) Siehe Grafik 97 Fazit zum Endstand: Laut den zuletzt verfügbaren Daten gelten 102 (3,32 %) der minderjährigen und 83 (2,70 %) der volljährigen Schüler/-innen im November 2015 als unversorgt; im November 2014 waren es 346 (10,03 %) der minderjährigen und 91 (2,64 %) der volljährigen Schüler/-innen. Die in Spalte drei divergierenden Zahlen entstehen aufgrund einer nicht korrekten Nutzung des Programms. i) Im Vergleich zum Vorjahr konnte der Ablauf des Anmelde- und Aufnahmeverfahrens aufgrund einer eingekehrten Routine und eines regelmäßigeren Informationstransfers zwischen der Kommunalen Koordinierungsstelle und den Schulen in 2015 allgemein optimiert werden. e) Ein weiteres Gymnasium wird im Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2016/2017 einsteigen, sodass eine Verdichtung bezüglich der Aussage über das Übergangsgeschehen im Kreis Euskirchen gegeben ist. f) Das in die Webanwendung integrierte Statistik-Modul wird zum 01. Dezember 2015 freigeschaltet. Vom 29. Januar bis zum 01. Juli 2016 wird das Verfahren zur Anmeldung und Aufnahme für das Schuljahr 2016/2017 im Kreis Euskirchen mithilfe von „Schüler Online“ erneut innerhalb von zwei Anmeldefenstern durchgeführt. Als Erweiterung des Systems ist die Bereitstellung eines Zugangs für die Ausbildungsbetriebe geplant. Dieser dient der Anzeige von Ausbildungsverhältnissen und optimiert das Verfahren. Aufgrund neuer Regelungen hinsichtlich der Aufnahmevoraussetzungen an einem Weiterbildungskolleg nimmt dieses ab 2016 nicht mehr teil. Ab Freischaltung des Statistik-Moduls erfolgt die Auswertung des Übergangs in das Schuljahr 2015/2016. h) Aufgrund sehr unterschiedlicher Interessenslagen der Teilnehmer/-innen ist es der Facharbeitsgruppe noch nicht gelungen, konkrete Konzepten und/oder Maßnahmen zu entwickeln. 98 5 Kommunales Integrationszentrum 5.1 5.1.1 Interkulturelle Öffnung Wegweiser für Migrant(inn)en 1. Bestandsaufnahme Ein deutschsprachiger Wegweiser für Migrant(inn)en „Willkommen im Kreis Euskirchen“ ist Ende 2014 vom KI in Kooperation mit der Integrationsagentur des DRK zusammengestellt worden und wurde als Broschüre in Taschenformat veröffentlicht. Er trägt zur Transparenz über die Dienstleistungen, Beratungsmöglichkeiten und Hilfsangebote im Bildungs- und Sozialbereich für Menschen mit Migrationshintergrund unter Einbeziehung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden bei. Interessierte (Neuzugewanderte und ehrenamtlich Engagierte) finden wichtige Informationen (Adressen, Telefonnummern und die Öffnungszeiten der jeweiligen Stelle) unter den Überschriften Ausländerbüro, Migrationsberatungen, Einbürgerung, Integrations- und Deutschkurse, Anerkennung im Ausland erworbener schulischer und beruflicher Abschlüsse, Kinder/Jugend/Familie, allgemeine Sozialberatung, Hilfe für Frauen, Schwangerschaftsberatung, Senioren, Verkehrsverbindungen, Stadtund Gemeindeverwaltungen, Beruf/Job, Studium, berufliche Integration, mögliche finanzielle Hilfe, Tafeln/Lebensmittelausgaben, Kleiderkammern/Möbellager, Polizeiwachen, Krankenhäuser, Notfallnummern und Ärzte. Da viele Menschen im Kreis die deutsche Sprache nicht genügend beherrschen, sich der Wegweiser aber gerade an sie richtet, ist es notwendig, ihn in andere Sprachen zu übersetzen. Der Wunsch nach einem mehrsprachigen Wegweiser ist von vielen Seiten, insbesondere von den Ehrenamtler(inne)n, geäußert worden. Daher liegt in 2015 der Fokus auf der Übersetzung des Wegweisers in andere Sprachen, die im Kreis Euskirchen gehäuft gesprochen werden. 2. Ziele a) Die Broschüre wird bis Ende 2015 in fünf weitere, im Kreis stark repräsentierte Sprachen übersetzt. b) Die Broschüre ist in den übersetzten Sprachen als PDF-Datei auf der Homepage des Kreises Euskirchen ab Mitte 2015 abrufbar. 3. Planung und Umsetzung Frühjahr 2015: Suche geeigneter Übersetzer/-innen für Russisch, Türkisch, Arabisch, Französisch und Englisch Herbst 2015: Wegweiser für Migrant(inn)en liegt in Türkisch,Russisch, Arabisch, Englisch und Französisch vor Herbst 2015: Wegweiser ist auf der Homepage als PDF-Datei abgelegt Winter 2015: Wegweiser liegt in Albanisch, Serbisch (Kroatisch), Kurdisch (Kurmandschi) und Tigrinisch vor Die Übersetzung in fünf Sprachen erfolgt durch Mitarbeitende des KoBIZ-Teams und durch mehrsprachige Mitbürgerinnen und Mitbürger. Die Broschüre liegt neben der deutschen Ausgabe ab Mai 2015 in den Sprachen Türkisch und Russisch vor und ist ab Juli 2015 in den Sprachen Arabisch, Französisch und Englisch 99 und ab Dezember 2015 in Albanisch, Serbisch (Kroatisch), Kurdisch und Tigrinisch verfügbar. Alle Versionen sind auf der Homepage des Kreises als PDF-Datei verfügbar. Die Kosten zur Erstellung der Wegweiser werden übernommen von der DemografieInitiative Kreis Euskirchen; auch Fördergelder des Landes NRW stehen zur Finanzierung zur Verfügung. 4. Ergebnisse und Ausblick a) Die Broschüre Wegweiser für Migrant(inn)en wird von Einzelpersonen, Ehrenamtlichen, Beratungsstellen, Sozialämtern und vom Jobcenter angefordert. Die Rückmeldungen sind sehr positiv, die Nachfrage ist groß. b) Der Wegweiser wird auch von einigen Kommunen kopiert und auf ihre Belange umgearbeitet. Das Wegweiserformat wird nun auch vom KI Krefeld übernommen. c) Aktuelle Auflage- und Stückzahlen: Auflage Deutsch 5.000 Stück (4. Auflage erscheint voraussichtlich im Dez. 2015) Andere Sprachen jeweils 2.000 Stück (2. Auflage von Englisch und Arabisch im Dez. 2015) d) 2016 sind weitere Auflagen geplant in Persisch (Dari/Farsi) und Paschtunisch. e) Nach Bedarf werden die Wegweiser aus 2015 weiterhin aufgelegt. 5.1.2 Übersetzungshilfe KoBIZ 1. Bestandsaufnahme 100 Gelebte Willkommenskultur bedeutet auch, dass Menschen ohne Deutschkenntnisse, die sich an die Verwaltung wenden, auf Mitarbeitende treffen, die die Anliegen der Menschen verstehen. Dazu bedarf es einer Unterstützung der Mitarbeiter/-innen im operativen Bereich der Kreisverwaltung, bspw. in Form eines „Pools Übersetzungshilfe“. Die Mitarbeitenden des KI decken insgesamt fünf Sprachen ab: Türkisch, Ungarisch, Niederländisch, Französisch und Englisch. Auch die Schulen bitten zunehmend um Unterstützung zur Einschätzung der Seiteneinsteiger anhand mitgebrachter Zeugnisse bzgl. des jeweiligen Notensystems des Herkunftslandes und des allgemeinen Leistungsbildes. 2. Ziele a) Ziel ist es, in 2015 die Sprachressourcen aller Mitarbeitenden der Kreisverwaltung im Sinne eines hausinternen Wissensmanagements zu erfassen und im Bedarfsfall zur gegenseitigen Unterstützung in den Abteilungen einzusetzen. Bis dahin übernimmt das KoBIZ Übersetzungstätigkeiten im Haus. b) Die KoBIZ-Übersetzungstätigkeit wird von Abteilungen der Verwaltung regelmäßig bis zur Einrichtung eines „allgemeinen Übersetzungspools“ in Anspruch genommen. 3. Planung und Durchführung Die Mitarbeitenden des KI leisten unterjährig nach Absprache Übersetzungshilfe zur Unterstützung anderer Abteilungen des Kreishauses. anlassbezogen 4. Ergebnisse und Ausblick Insgesamt gab es bis zum 15.05.2015 mehr als 80 Einsätze, davon 18 % Übersetzungen und 82 % Dolmetschertätigkeiten durch KoBIZ-Mitarbeitende. Dabei wird die reine Übersetzungshilfe durch die im KoBIZ weiter angesiedelten Qualifikationen (Mitarbeitende in den Bereichen Sozialarbeit, Pädagogik, Sozialpädagogik, Geografie) angereichert, was zur Unterstützung in der jeweiligen Situation beitragen kann. Durch die unterjährige Schaffung eines „Dolmetscherpools“ bei Kooperationspartner(inne)n (DRK/JMD) werden die Übersetzungseinsätze des KoBIZ im Verlauf des Jahres zunehmend weniger und finden gegen Ende 2015 nur noch sporadisch statt. Übersetzungstätigkeiten werden in 2016 wegen personeller Ressourcen nur noch in Ausnahmefällen stattfinden. Ermittlung des Migrationshintergrundes und Erfassung der in der Kreisverwaltung zur Verfügung stehenden Sprachressourcen der Mitarbeitenden 5.1.3 Grundlagen interkultureller Kompetenz für Mitarbeitende und Führungskräfte der Kreisverwaltung Euskirchen 1. Bestandsaufnahme Eine erfolgreiche Integrationsarbeit ist auch abhängig davon, inwieweit Kommunen und Verwaltungen über interkulturelle Sensibilisierung bei ihren Mitarbeitenden verfügen. Eine entsprechende Fortbildung hat in der Kreisverwaltung bislang lediglich das KoBIZ-Team durchlaufen. Vor dem Hintergrund des Selbstverständnisses als „lernende Organisation“ wird der Bedarf einer interkulturellen Sensibilisierung für Mitarbeitende der Kreisverwaltung erkannt. 2. Ziele a) Nach Abstimmung innerhalb der unterschiedlichen Arbeitsebenen der Kreisverwaltung unter Einbindung des KI sollen Qualifizierungsangebote zur interkulturellen Sensibilisierung angeboten werden. 3. Planung und Durchführung Das KI erstellt analog einer vergleichbaren Fortbildung, die im Jobcenter im Frühsommer 2015 stattgefunden hat, eine entsprechende Grobkonzeption. 4. Ergebnisse und Ausblick a) Ein Grobkonzept einer möglichen Seminarreihe zu interkultureller Kompetenz wird im Herbst 2015 dem Personalmanagement der Kreisverwaltung durch das KI vorgelegt. b) Fortbildungen im Rahmen des Konzeptes „Interkulturelle Kompetenz“ werden den Mitarbeiter(inne)n der Kreisverwaltung Euskirchen ab 2016 angeboten. 5.1.4 Koordination von Austauschmöglichkeiten für Mitarbeitende der kreisangehörigen Kommunen, die zum Thema „Asyl“ tätig sind 1. Bestandsaufnahme Mit dem Thema Asyl beauftragte Mitarbeiter/-innen der kommunalen Verwaltungen wünschen sich einen Austausch auf der Sachbearbeitungsebene. Bereits in den 1990er- 101 Jahren gab es einen entsprechenden Austausch, als die Asylbewerbungszahlen im Kreis Euskirchen ähnlich hoch waren wie zu Beginn 2015. Einzelne Gemeinden des Kreises Euskirchen wollen diesen Austausch wieder aufleben lassen. 2. Ziele a) Durch die in 2015 stark steigenden Zahlen ergeben sich in erheblichem Umfange leistungsrechtliche Fragen. Dazu soll ein interkommunaler Austausch installiert werden. b) In einem zweiten Schritt will man in den Austausch auch die Ausländerbehörde mit einbeziehen, da bei den kommunalen Mitarbeitenden immer wieder ausländerrechtliche Fragen aufkommen. 3. Planung und Durchführung Das KI startet im Juni 2015 eine Umfrage bei allen Kommunen bzgl. eines Austauschbedarfs. Das KI plant und organisiert im August 2015 die Austauschtreffen mit den Kommunen. 4. Ergebnisse und Ausblick a) Das KI erstellt im Juni 2015 eine Umfrage bei allen Kommunen, um eine Bereitschaft und inhaltliche Bedarfe für einen konstituierenden Austausch nach den Sommerferien 2015 abzuklären. b) Im August 2015 wird eine Online-Umfrage gestartet, um den Termin mit den Kommunen abzustimmen und ein erstes Treffen im September 2015 zu starten. c) Für eine gleichmäßige Erreichbarkeit aller Kommunen kann im August 2015 in Abstimmung mit der Stadt Mechernich das erste Treffen in den Räumen der Stadt stattfinden. d) Der Austausch findet aus Raumgründen in der Kreisverwaltung statt (in Mechernich stand wg. Wahlvorbereitung kein Raum zur Verfügung). Am 23.09.2015 findet das Treffen mit vier Teilnehmer(inne)n aus vier Kommunen statt. Themen sind: Gesundheit (Zuzahlung Medikamente, Hilfsmittel, Leistung bei Krankenhausaufenthalt), Fahrtkostenerstattungen bei Anhörung, Darlehen, Leistungskürzung, elektronischer Aufenthaltstitel, Auszahltage. e) Bei diesem ersten Treffen wird abgesprochen, ob das KI weiterhin koordinierende Aufgaben übernehmen wird oder ob diese Treffen von den Kommunen selbst weiterorganisiert werden. f) Ein zweites Austauschtreffen kommt aus Zeitgründen der Sachbearbeiter/-innen nicht zustande (hohes Arbeitsaufkommen wegen vieler Flüchtlingszuweisungen) g) Bisher wird nicht geäußert, dass Kommunen den Austausch selbst organisieren. Man wünscht, dass die Organisation der Austauschtreffen vom KI übernommen wird. h) Ein neuer Termin ist für Frühjahr 2016 angedacht, da wegen täglicher meist kurzfristig bekannt gegebener Zuweisungen, hoher Flüchtlingszahlen und der aktuell nicht gegebenen Verlässlichkeit bei der Einhaltung von Terminen ein weiteres Treffen im Jahr 2015 als nicht sinnvoll erscheint. 102 5.1.5 Unterstützung der runden Tische in den Kommunen und Kirchengemeinden 1. Bestandsaufnahme In vielen Kommunen sind in 2015 runde Tische zur Thematik Flüchtlingshilfe gebildet worden. Dort treffen sich in regelmäßigen Abständen Ehrenamtliche, Vertreter/-innen von Kirchen, Gemeinden, Institutionen (z. B. Caritas, DRK), Vereinen und das KI. 2. Ziele a) Das KI beantwortet bei diesen Treffen grundsätzliche Fragen, leitet fachliche Fragen an entsprechende Abteilungen (z. B. Ausländeramt) des Kreises oder Institutionen weiter und gibt entsprechende Antworten an die Runden zurück. b) Das KI erhebt Bedarfe der bürgerschaftlich Engagierten und auch der Flüchtlinge und reagiert darauf entsprechend im Rahmen seiner Möglichkeiten. 3. Planung und Umsetzung Das KI nimmt regelmäßig teil an Treffen des Flüchtlingsnetzwerks Nordeifel (Treffen in Gemünd für Schleiden, Hellenthal, Nettersheim, Blankenheim, Kall, Dahlem, Zülpich) und am Runden Tisch Flüchtlingsarbeit Stadt Euskirchen. Das KI erstellt einen E-Mail-Verteiler dieser runden Tische und gibt regelmäßig alle wichtigen Informationen, die es erhält, per Mail an die Teilnehmer/-innen (z. B. verständliche Übersichten und Grafiken im Zusammenhang mit Praktika für Flüchtlinge, Zugang von traumatisieren Flüchtlingen zur Psychotherapie etc.) weiter. 4. Ergebnis und Ausblick a) Das KI nimmt in 2015 an acht Runder-Tisch-Treffen teil und informiert Teilnehmende über Unterstützungsmöglichkeiten im Ehrenamt und entsprechende Kooperationen, Netzwerkpartner/-innen und Initiativen. b) Auch in 2016 wird das KI Einladungen zu Runder-Tisch-Treffen nachkommen und die Teilnehmenden vor Ort über Unterstützungsmöglichkeiten informieren. 5.1.6 Deutschkurse für Flüchtlinge 1. Bestandsaufnahme Flüchtlinge, die noch kein Bleiberecht haben, haben auch kein Recht auf staatlich finanzierte Deutsch- bzw. Integrationskurse. Mitunter beträgt die Wartezeit auf den Asylbescheid mehrere Monate. Diese Zeit könnten die Asylbewerber sinnvoll nutzen, um in Sprachförderkursen Deutsch zu lernen. Da die Asylbewerber die Kosten für einen derartigen Sprachförderkurs selbst tragen müssen, verzichten sie in der Regel auf den Besuch eines solchen Kurses. 2. Ziel a) Das KI stellt alle Angebote zu professionellen Sprachförderkursen für Flüchtlinge im Kreis zusammen, die im Jahr 2015 angeboten werden. 3. Planung und Umsetzung Das KI nimmt im Herbst 2014 mit dem Jugendmigrationsdienst, dem Caritas Kreisverband Euskirchen, dem Katholischen Bildungswerk Euskirchen, dem Bildungsforum Düren/Eifel 103 und dem privaten Weiterbildungsträger Euro-Schulen Bonn Kontakt auf und stellt eine Liste aller möglichen Sprachförderangebote zusammen. Das KI hat selbst keine Finanzierungsmöglichkeiten für Sprachkurse dieser Art. Daher unterstützt es ehrenamtliche Deutschförderangebote mit Unterlagen/Kopiervorlagen für beginnende Kurse und fasst seit Herbst 2014 die Angebote im Kreis in einer Übersicht zusammen. 4. Ergebnisse und Ausblick a) Die Euro-Schulen Bonn konnten lange keine Vorhersagen für berufsbezogene Deutschkurse in Euskirchen machen, da die Voraussetzungen für die neue Förderperiode mit ESF-Mitteln vom BAMF nicht klar waren. Es kann ein bestimmtes Kontingent an Asylbewerber(inne)n ohne Bleiberecht an berufsbezogenen Kursen teilnehmen. Voraussetzung ist ein Sprachniveau von A1. In 2015 finden Sprachkurse bei den EuroSchulen Bonn statt. b) Der Jugendmigrationsdienst und das Caritas Kreisdekanat Euskirchen können innerhalb des Jahres 2015 ihr Sprachangebot durch Mittel des Erzbistums Köln ausbauen. c) Ziel für 2016 ist es, den weiterhin hohen Bedarf an professionellen Deutschkursen auszubauen. Interessierte Asylbewerber/-innen werden an die Kreis-Volkshochschule und Weiterbildungsträger weitergeleitet. Sie erhalten zudem Informationen über nicht professionelle Sprachförderangebote der bürgerschaftlich Engagierten durch das KI. d) Der Ausbau und die fortwährende Aktualisierung der Übersicht der Deutschförderkurse werden auch in 2016 vom KI geleistet. e) Aufgrund neuer Gesetzesänderungen werden voraussichtlich in 2016 Arbeitsagentur und Jobcenter einen Integration Point anbieten, der auch Informationen über mögliche Sprachkurse bieten wird. 5.1.7 Unterstützung von freiwillig engagierten Bürger(inne)n rund um die Flüchtlingsarbeit 1. Bestandsaufnahme Immer mehr Flüchtlinge leben im Kreis Euskirchen. Sie haben als Asylbewerber/-innen bis zur Klärung ihres Aufenthaltsstatus keinen Zugang zu regulären Deutsch- bzw. Integrationskursen. Oft erleben sie im Alltag aufgrund der fehlenden Sprachkenntnisse Isolation. Um aus dieser Isolation herauszukommen, ist es wichtig, sie möglichst schnell an Deutschförderkursen teilnehmen zu lassen. Deshalb haben es sich viele Bürger/-innen im Kreis zur Aufgabe gemacht, ihnen auf ehrenamtlicher Basis in ihren Gemeinden und Städten niederschwellige Orientierungs- und Deutschförderkurse sowie Alltagshilfen anzubieten. Darunter fallen - niedrigschwellige Orientierungskurse in Form von aktiver Alltagshilfe zu Themen wie geografische Lage der Kommunen und des Kreises, Mülltrennung, Verkehrsregeln, öffentlicher Nahverkehr, Einkaufen, Behördengänge, Arztbesuche etc. - niedrigschwellige Deutschkurse auf Konversationsbasis - die Übernahme der Kosten für Deutschbücher und sonstige Materialien 2. Ziele a) Für die niedrigschwelligen Orientierungs- und Deutschkurse stellt das KI im Frühjahr 2015 Unterrichtsmaterialien zusammen. 104 b) Das KI aktualisiert viermal im Jahr die Liste der Alphabetisierungs-, Orientierungs- und Deutschförderkurse von Ehrenamtlichen, VHS, Caritas und JMD in den einzelnen Städten und Gemeinden. c) Die Unterstützungsbedarfe der Ehrenamtlichen im Bereich Sprachförderung und Orientierungshilfe für Flüchtlinge sollen erhoben und in unterschiedlichen Modulen im Laufe des Jahres 2015 angeboten werden. 3. Planung und Umsetzung - Die bereits bestehenden Alphabetisierungs-, Orientierungs- und Deutschförderkurse von Ehrenamtlichen, VHS, Caritas und JMD werden seit Herbst 2014 vom KI in einer Übersicht veröffentlicht. - Die Übersicht ist nach Kommunen sortiert und wird als PDF-Datei an einen bestehenden Verteiler alle 2 Monate aktualisiert seit August 2014 versendet und auf der Homepage der Kreisverwaltung veröffentlicht. - Das KI stellt seit August 2014 eine Sammlung von Materialien für Orientierungs- und Deutschkurse zusammen, darin enthalten sollen sein: Deutschlandkarten, mehrsprachige Informationen zur Mülltrennung in Deutschland, Anlauttabellen in verschiedenen Sprachen, Verben-Domino, Materialbeispiele von Deutschförderkursen in Köln etc. - Gespräche mit und Anfragen von Ehrenamtlichen werden genutzt, um den Unterstützungsbedarf rund um Flüchtlingshilfe zu erfassen. Auch die Teilnahme an runden Tischen (Flüchtlingsnetzwerk Nordeifel) zur Flüchtlingshilfe im Kreis wird als Gelegenheit genutzt, um Bedarfe abzufragen. - Der Jugendmigrationsdienst bietet in unregelmäßigen Abständen Informationen zur Methodik und Didaktik an. Interessierte Bürgerinnen und Bürger werden derzeit an dieses Angebot verwiesen. 4. Ergebnisse und Ausblick a) Die in einem Ordner zusammengestellten Kopiervorlagen werden in 2015 von insgesamt sechs Ehrenamtlergruppen angefordert. b) Den Einladungen zu acht Runder-Tischen-Treffen in 2015 in den Kommunen Schleiden, Hellenthal, Nettersheim, Euskirchen, Mechernich, Weilerswist wird seitens des KI nachgekommen. Dort kann das KI seine Unterstützungsangebote vorstellen und Bedarfe ermitteln, die zu weiteren Ergänzungen der schon vorhandenen Kopiervorlagen führten. c) Die Arbeitsgruppe „Sprachbildung“, die sich innerhalb der Facharbeitsgruppe „Netzwerk für Vielfalt und Integration“ gebildet hat, kann bei ihrem ersten Treffen im März 2015 keine konkreten Unterstützungsanforderungen an das KI erarbeiten. d) Die Planungen zur Modulreihe finden nicht statt. e) Veranstaltungen, die von Netzwerkpartner(inne)n im Bereich Unterstützungsangebote für Ehrenamtler/-innen in der Flüchtlingsarbeit durchgeführt werden, werden vom KI an Interessierte weitergeleitet. f) Das KI legt in 2015 die Liste der Alphabetisierungs-, Orientierungs- und Deutschförderkurse von den Ehrenamtler(inne)n, VHS, Caritas und JMD in den einzelnen Städten und Gemeinden sechs Mal aktualisiert auf. g) Auch im Jahr 2016 wird das KI den Ordner mit Hinweisen und Unterstützungshilfen ergänzen und allen Interessierten als Kopiervorlage zur Verfügung stellen. h) Das KI wird auch in 2016 die Liste der Alphabetisierungs-, Orientierungs- und Deutschförderkurse von den Ehrenamtler(inne)n, VHS, Caritas und JMD in den einzelnen Städten und Gemeinden auflisten und jeweils um Angebote neuer Anbieterinnen und Anbieter ergänzen. 105 5.1.8 Basiswissen Flüchtlingsarbeit in Kooperation mit der Integrationsagentur des DRK 1. Bestandsaufnahme Viele engagierte Bürger/-innen in der Flüchtlingshilfe haben Fragen und suchen Antworten rund um das Thema Flüchtlingsarbeit. Sie sind nicht immer hinreichend informiert über Beweggründe der Flucht, über das Prozedere der Asylantragsverfahren, über Fragen rund um die Gesundheitsversorgung und über rechtliche Bestimmungen. Oft fühlen sie sich verunsichert, sind sehr betroffen und involviert und geraten dadurch an ihre persönlichen Leistungsgrenzen. Es wird während der Teilnahme des KI an den Runden Tischen Flüchtlingsarbeit bei den Kirchen und Kommunen deutlich, dass es einen großen Bedarf an grundsätzlichen Informationen zum Thema Asylbewerber/-innen gibt. 2. Ziele a) Das KI und ein/-e Netzwerkpartner/-in entwickeln im Frühjahr 2015 einen Informationsvortrag für ehrenamtlich tätige Bürger/-innen in der Flüchtlingshilfe über verschiedene Aspekte rund um das Thema Flüchtlingsarbeit und Ehrenamt. b) Der Info-Vortrag der Integrationsagentur des Kreisverbandes DRK und des KI hat folgende Inhalte: Informationsvermittlung zur Lebensrealität von Flüchtlingen, Grundlagen des Asylverfahrens, Möglichkeiten des Gesundheitssystems für Asylsuchende, Selbstfürsorge und Grenzen des Ehrenamtes und bei Bedarf: Auftragsfindung bzw. Klärung von Einsatzmöglichkeiten in der Arbeit mit Flüchtlingen. Dieser DRK/KI-InfoVortrag soll zunächst lediglich Grundlagen vermitteln und ein Auftakt zu weiteren geplanten Vorträgen und Informationen von Fachleuten (Rechtsanwält(inn)en, Journalist(inn)en, ...) aus der Flüchtlingsarbeit sein. c) Das KI und der/die Netzwerkpartner/-in halten diesen Vortrag bis Ende 2015 in 5 Städten und Gemeinden. 3. Planung und Durchführung Gemeinsam mit der Integrationsagentur des DRK ist vom KI ein Präsentationsformat für engagierte Bürger/-innen im Flüchtlingsbereich im Februar 2015 entwickelt worden. 4. Ergebnisse und Ausblick a) Die Präsentation wird in den Kommunen Nettersheim (März 2015), Euskirchen (Juni 2015), Dahlem (Juni 2015) und Blankenheim (September 2015) vor interessierten Ehrenamtler(inne)n und Hauptamtler(inne)n gezeigt. In Nettersheim erreicht sie sechs Interessierte, in Euskirchen 14, in Dahlem 10 und in Blankenheim 20 Interessierte. In Blankenheim und Marmagen ist die Präsentation für November 2015 angefordert. b) Die Städte Bad Münstereifel und Mechernich haben die Präsentation für das Frühjahr 2016 gewünscht. c) In 2016 wird die Präsentation weiter angeboten und entsprechend durchgeführt. 106 5.1.9 Beratung von Institutionen in Konflikt- oder Krisensituationen im Umkreis für Flüchtlingsunterkünften 1. Bestandsaufnahme In Kommunen mit Flüchtlingssammelunterkünften können aufgrund von Missverständnissen, kulturellen Unterschieden und Kommunikationsschwierigkeiten Spannungen zwischen den Bewohner(inne)n der Unterkunft und den Anwohnern entstehen. Eine Vermittlung auf neutraler Ebene, die die Sensibilisierung für die Situation vor Ort und den Aufbau gegenseitigen Verständnisses anstrebt, existiert bislang nicht und wird von den Kommunen gewünscht. 2. Ziele a) Das KI unterstützt und berät Gemeinden und Einrichtungen bei Konfliktsituationen zwischen Bürgern und neuen Nachbarn im Bereich von Flüchtlingsunterkünften. 3. Planung und Umsetzung Die KI-Leitung beauftragt eine mediativ und therapeutisch geschulte KI-Mitarbeiterin, in akuten Konfliktsituationen zur Krisenintervention vor Ort tätig zu werden. Wird das KI zukünftig angefragt, nimmt die Mitarbeiterin Kontakt zu den betroffenen Institutionen auf, führt sie zusammen und begleitet sie beim Lösungsprozess. 4. Ergebnisse und Ausblick a) Das KI wird im Mai 2015 gemeinsam mit einer Vertreterin des Jugendamts zur Besprechung der Situation in Strempt (Ortsteil von Mechernich) eingeladen. b) Im Gespräch zwischen Beteiligten der Stadtverwaltung, des Jugendamtes und des KI wird die Situation analysiert und es werden mögliche Ideen zur Bewältigung der Konfliktlage überlegt. c) In diese Überlegungen wird die Leiterin des Kindergartens integriert. d) Über ein weiteres Gespräch im Arbeitskreis Runder Tisch für Flüchtlinge im Juni 2015 kann erreicht werden, dass im Rahmen der ehrenamtlichen Arbeit seit Sommer 2015 drei „Kümmerer“ aus der katholischen Gemeinde in Mechernich-Strempt tätig sind, die den Flüchtlingen im Haus Rath dort regelmäßig Unterstützung anbieten. e) Mit Beginn des Schuljahres 2015/2016 sind zwei SmiLe-Sprachpaten für sprachliche Förderung von Kindern im Kindergarten Strempt eingesetzt. e) Alle beteiligten Institutionen und Menschen an einen Tisch zu bringen und die Beteiligten im Prozess durch das KI weiterhin zu begleiten, scheint ein erfolgreiches Verfahren zu sein. f) Auch in 2016 bietet das KI bei ähnlich gelagerten Konfliktsituation Beratung und Unterstützung bei Lösungsprozessen an. 5.1.10 Akquise möglicher Vormünder für minderjährige unbegleitete Flüchtlingen (in Kooperation mit dem Jugendamt Kreis Euskirchen) 1. Bestandsaufnahme Durch eine Gesetzesänderung im November 2015 wird es ab 2016 zu einer Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen im Land NRW kommen. Auch der Kreis 107 Euskirchen erwartet eine große Anzahl. Das Jugendamt des Kreises Euskirchen rechnet mit etwa 70 jungen Menschen. Für sie müssen Vormünder und Gastfamilien gefunden werden. Die bestehenden Schulungen des Jugendamtes für ehrenamtliche Vormünder enthalten noch kein Modul, das sie auf diese Jugendlichen vorbereitet. 2. Ziele a) Das KI unterstützt das Jugendamt und die Abteilung Vormundschaft bei der Suche nach ehrenamtlichen Vormündern für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. b) Bei der Schulung von ehrenamtlichen Vormündern wird im Herbst 2015 ein neues Modul „unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“ eingebaut. Dieses Modul setzt sich zusammen aus Vorträgen des Ausländeramtes und eines Fachanwaltes für Ausländerrecht sowie einer Präsentation des KI zu Grundlageninformationen im Asylbewerberbereich. 3. Planung und Umsetzung - Das KI nutzt sein Netzwerk in der Flüchtlingshilfe und im Ehrenamt, um Interessierte über die Situation unbegleiteter Flüchtlinge im Kreis Euskirchen von August bis Oktober 2015 zu informieren. - Das KI nutzt sein Netzwerk in der Flüchtlingshilfe und im Ehrenamt, um Interessierte über eine Veranstaltung des Jugendamtes und der Abteilung Vormundschaft bzgl. Aufnahme und Vormundschaft von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen von August bis Oktober 2015 zu informieren. - Das KI unterstützt im September und November 2015 das Jugendamt und die Abteilung Vormundschaft bei der Durchführung der Informationsveranstaltung. 4. Ergebnisse und Ausblick a) Das KI erreicht 11 Kommunen mit entsprechenden Ansprechpartner(inne)n und weiteren vier bis sechs Ehrenamtlichen pro Kommune über seine Netzwerke und informiert sie über die anstehende Informationsveranstaltung. b) Zur Informationsveranstaltung am 17.09.2015 kommen 150 interessierte Bürgerinnen und Bürger. Am 27.10. kommen über 70 Bürger/-innen. Das KI informiert in dieser Veranstaltung mit dem Vortrag „Herkunftsländer und Fluchtgründe der Minderjährigen“ die Anwesenden über die Fluchthintergründe. c) Die Kooperation mit Jugendamt und Abteilung Vormundschaft ist sinnvoll, da das KI in seinem Netzwerk viele Menschen erreicht, die in der Flüchtlingshilfe tätig sind und die sich gerne in diesem Bereich ehrenamtlich engagieren. Daher ist auch zukünftig eine Zusammenarbeit der Bereiche angestrebt. Dies kann zum Beispiel weiterhin durch Unterstützung bei Info-Veranstaltungen, bei der Suche nach ehrenamtlichen Übersetzungshelfer(inne)n und bei der Kontaktaufnahme der Ehrenamtsgruppen in den Kommunen mit dem Jugendamt geschehen. 5.1.11 Interkulturelle Woche 1. Bestandsaufnahme Die bundesweit stattfindende Interkulturelle Woche steht 2015 unter dem Motto „Vielfalt – das Beste gegen Einfalt“. Während der Interkulturellen Woche bieten Religionsgemeinschaften, Vereine, Wohlfahrtsverbände, Städte, Gemeinden und Schulen Veranstaltungen, Aktionen sowie Diskussionen für alle Bürger/-innen mit und ohne 108 Migrationshintergrund an. Ziel ist die Begegnung unterschiedlicher Menschen zum Abbau von Ängsten und zur Schaffung von Verständnis. Durch gesellschaftliche Teilhabe entsteht Gleichberechtigung und findet Integration statt. 2. Ziele a) Im Jahr 2015 finden im Kreis Euskirchen erstmalig Veranstaltungen im Rahmen der Interkulturellen Woche (vom 27. September bis zum 03. Oktober) statt. b) Das KI informiert Netzwerkpartner im Frühjahr 2015 über die anstehende Interkulturelle Woche und steht bis Herbst 2015 als Koordinierungsstelle für alle Veranstaltungen im Kreis Euskirchen zur Verfügung. c) Das KI veröffentlicht ab Sommer 2015 alle ihm bekannten Veranstaltungen im Rahmen der Interkulturellen Woche. 3. Planung und Umsetzung Planung Mittelplanung: Filmabend von und mit Flüchtlingen (Miete, Honorar, Getränke): 477 € Tanz-Theater für KiTa-Kinder (Honorar, Catering, GEMA*): 1.399 € Klezmer-Konzert (finanzieller Beitrag Honorar): 500 € Ausgaben insgesamt: 2.376 € Finanzierung: Die Mittel wurden aus dem Demografiebudget zur Verfügung gestellt. Umsetzung - Besuch der bundesweiten Vorbereitungstagung in Köln, Februar 2015 - Kontaktaufnahme mit möglichen Kooperationspartnern (Jugendmigrationsdienst, Integrationsagentur DRK, Caritasverband, KreisSportBund, Katholisches Bildungswerk, Familienbildungsstätten, Städte und Gemeinden, Religionsgemeinschaften, Vereine etc.), März bis Juni 2015 - Anschreiben aller Partner des „Netzwerks Integration und Vielfalt“ mit der Bitte um Meldung von Veranstaltungen im Frühjahr 2015 - Organisation durch das KI von zwei Tanz-Theater-Vorführungen für Kindertagesstätten Kinder zum Thema „Vielfalt und Integration“. Das Jugendamt kooperiert bei der gezielten Einladung von KiTas zu den Veranstaltungen. - Organisation durch das KI von zwei Filmvorführungen von Filmen von und mit Flüchtlingen mit anschließender Diskussion/Vortragsrunde der Filmemacher und Beteiligten in Nettersheim. Die Moderation erfolgt durch das KI. - Unterstützung der Caritas Euskirchen bei der Organisation eines Klezmer-Konzertes - Layout und Bewerbung des Veranstaltungskalenders auf der Internetseite www.interkulturellewoche.de, auf der Homepage des Kreises Euskirchen, über den E Mail-Verteiler des Netzwerkes Vielfalt und Integration sowie gezielte Einladung der Flüchtlingshilfen vor Ort 4. Ergebnisse und Ausblick a) Insgesamt zwölf Veranstaltungen werden im Rahmen der Interkulturellen Woche aufgeführt und beworben. 109 b) Der Filmabend ist mit rund 50 Besuchern, darunter Flüchtlingen aus Nettersheim und Mechernich, gut besucht. Im Nachgang an die beiden Kurzfilme findet ein reger Austausch unter den Ehrenamtlichen und Flüchtlingen aus den verschiedenen Kommunen statt. Einzelne Flüchtlinge nehmen Kontakt zum KI im Anschluss an die Veranstaltung auf und kommen im Verlauf der Woche in die Beratung des KI zu VHSSprachkursen. d) Das Tanz-Theater am 02.10.2015 wird von insgesamt sechs KiTa-Gruppen besucht. Die Kinder und deren Betreuerinnen sind von der jeweiligen Aufführung begeistert. e) Gemeinsam mit der Katholischen Stadtpfarrgemeinde St. Martin, dem Caritasverband Euskirchen, dem Katholischen Bildungswerk und dem KoBIZ findet am 02.10.15 in Euskirchen ein Klezmer-Konzert des Ensembles Noisten statt. f) Bis zum 16.10.15 kann im Foyer des Kreishauses die Ausstellung „Kommen.Gehen.Bleiben“ des Geschichtsvereins des Kreises Euskirchen e.V. besucht werden. g) Die Resonanz auf die anderen Veranstaltungen ist ebenso positiv. h) Auch 2016 wird die Interkulturelle Woche in ähnlichem Umfang wieder im Kreis Euskirchen stattfinden. Das KI bindet weitere Partner/-innen mit ein und bewirbt die Veranstaltungen. 5.2 5.2.1 Bildung Informationsleitfaden für Kindertagesstätten im Umgang mit Familien mit Migrationshintergrund 1. Bestandsaufnahme Oft scheitert eine für Kinder, Eltern und Erzieher/-innen wertvolle Zusammenarbeit im Bildungsbereich schon in den KiTas aufgrund sprachlicher Barrieren oder kultureller Unterschiede. Die Erzieher/-innen in den KiTas wünschen sich daher Unterstützung und Hinweise rund um Beratungsmöglichkeiten von zugewanderten Familien. 2. Ziele a) In einem Kooperationsprojekt zwischen KI, Jugendamt und DRK Integrationsagentur wird zum Schuljahresbeginn 2015/2016 ein Leitfaden für alle 140 KiTas im Kreis Euskirchen erstellt. Darin werden alle wichtigen Informationen für die Beratung zugewanderter Familien zusammengestellt. 3. Planung und Durchführung In acht Planungstreffen in 2015 mit je einem Vertreter/einer Vertreterin des KI, des Jugendamts und der Integrationsagentur des DRK werden Inhalt, Format und Zielgruppe sowie der Versand der Broschüre besprochen und organisiert. 4. Ergebnisse und Ausblick a) Der Leitfaden (75 Seiten) wird unter dem Titel „Wegweiser Migration für KiTas“ in 150 Exemplaren gedruckt und im Oktober 2015 an alle KiTas im Kreis Euskirchen verteilt. Inhalte des Leitfadens: Rechtliche Grundlagen in Bezug auf Flüchtlinge, Wegweiser für Migrant(inn)en allgemein, BuT-Information, Beratung und Unterstützung für Fachkräfte (Fortbildung, interkulturelle Öffnung, Übersetzerpool), Gesundheit (Impfung, BZGA, Erste 110 Hilfe am Kind), Sprachförderung (Rucksackprojekt, SmiLe-Sprachpaten, Sprachkurse für Eltern), Übergang KiTa/Schule (Vortrag in einfacher Sprache, Handlungsempfehlungen, Seiteneinsteigerberatung), allgemeine Informationen über Angebote im Kreis b) Der Leitfaden ist inzwischen an alle KiTas ausgegeben und wird sehr positiv angenommen. Eine Überarbeitung und Aktualisierung nach einem Jahr ist für 2016 geplant. 5.2.2 Rucksack Grundschule 1. Bestandsaufnahme Das Projekt „Rucksack Grundschule“ richtet sich an Eltern mit Migrationshintergrund und ihre Kinder im ersten bis vierten Schuljahr sowie an die Grundschulen, die von diesen Kindern besucht werden. Ziel des Projekts ist die durchgängige sprachliche Bildung, wobei Themenbereiche des Klassenunterrichts aufgegriffen werden. Die Kinder werden im Unterricht in allen Fächern in der deutschen Sprache unterrichtet und im Rucksackprojekt sowohl im Herkunftssprachenunterricht als auch von den Eltern in der Familiensprache gefördert. „Rucksack Grundschule“ ist zudem ein Elternbildungsprogramm, in dem die Eltern in wöchentlich stattfindenden Gruppentreffen in der Schule erfahren, wie sie ihre Kinder in der allgemeinen und schulischen Entwicklung zu Hause optimal fördern können. Die Rucksackgruppen werden von Elternbegleiter(inne)n geleitet, die selbst einen Migrationshintergrund aufweisen. Diese häuslichen Übungen erfolgen überwiegend in der Familiensprache. Die Gruppen werden von Müttern unterschiedlicher Herkunft besucht, deshalb ist die Gruppensprache Deutsch. Die Mütter nutzen sehr gerne diese Möglichkeit, ihre Deutschkenntnisse zu erweitern und dies auch in den gemeinsamen Übungen mit dem Kind zu Hause fortzusetzen. Durch die Teilnahme an der Rucksackgruppe werden Mütter besser in das Schulleben eingebunden, beteiligen sich aktiv an Veranstaltungen der Schule und finden besseren Zugang zum deutschen Bildungssystem, welches sich zum Teil erheblich von den Bildungssystemen anderer Länder unterscheidet. Die Grundschulen erhalten mit „Rucksack Grundschule“ ein Angebot zur mehrsprachigen und interkulturellen Unterrichts- und Schulentwicklung, das auf Wertschätzung und Anerkennung von Vielfalt, Ressourcen und Kompetenzen beruht und im Schulprogramm festgeschrieben wird. 2. Ziele a) Für das Projekt „Rucksack Grundschule“ wird neben den beiden bestehenden eine dritte Schule im Kreis Euskirchen gewonnen. b) Das Projekt „Rucksack Grundschule“ wird vom KI koordiniert. Die Projektumsetzung wird verbindlich mit den federführenden Schulleitungen festgeschrieben. c) Das KI unterstützt und informiert bei Austauschtreffen Elternbegleiter/-innen und Lehrkräfte bedarfsentsprechend. 3. Planung und Umsetzung - Das KI informiert die Paul-Gerhard-Schule im Februar und die Weststadtschule im Mai 2015 über das Rucksackprojekt. - Die Weststadtschule wird für das Rucksackprojekt im Juni 2015 gewonnen. Kontaktlehrerin und Elternbegleiter/-innen werden ab Juni 2015 in das Projekt eingewiesen. 111 - Das KI plant und führt vier gemeinsame Austauschtreffen in Kooperation mit dem Jugendamt für die Elternbegleiter/-innen und Kontaktpersonen der fünf KiTas und drei Schulen durch. - Die Elternbegleiter/-innen der Schulen treffen sich zusätzlich einmal im Monat zur Besprechung der Themen und Materialien. - Durch die DemografieInitiative erfolgt eine Anschubfinanzierung für zwei Projektjahre, durch die die Elternbegleiter/-innen eine Aufwandsentschädigung erhalten und die Gruppen mit mehrsprachigen Kinderbüchern sowie Spiel- und Bastelmaterial ausgestattet werden. 4. Ergebnis und Ausblick a) Das Projekt ist bis Ende 2015 an drei Schulen des Kreises Euskirchen installiert: Schule an der Hardtburg in Euskirchen-Stotzheim (2014), Katholische Grundschule Mechernich (2014) und Grundschule Weststadt (2015). b) Im Schuljahr 2014/2015 nehmen 15 Mütter russischer, türkischer, arabischer und rumänischer Herkunft mit insgesamt 32 Kindern in den drei Gruppen am Projekt teil. c) Es finden vier Austauschtreffen zwischen Rucksack-Grundschule und Rucksack-KiTa sowie zwei Treffen, an denen nur die Rucksack-Schulen teilnehmen, statt. Drei Lehrkräfte und drei Elternbegleiter/-innen nehmen daran teil. d) In zwei Gruppentreffen informieren sich 10 Mütter über die Themen „Sinnvolle Hilfestellung für ihre Kinder beim Übergang von KiTa in Schule“ und „Möglichkeiten des (Wieder-)Einstiegs in den Beruf für Mütter“. e) Das Erlernen der Schriftsprache als Voraussetzung für die Bildungssprache wird durch Ausleihe von zweisprachigen Büchern einerseits und Informationen über eine sinnvolle Nutzung der Unterhaltungsmedien (Fernsehen, PC, Smartphone) andererseits gefördert. Die Kinder erweitern ihr Wissen und ihren Wortschatz spielerisch. f) 11 Mütter erhalten eine Urkunde für ihr kontinuierliches Engagement für die Förderung ihrer Kinder im Rahmen einer Feierstunde im Juni 2015 im Kreishaus. g) Das Projekt Rucksack-Schule ist gebunden an das Schuljahr, sodass drei Schulen bis Juli 2016 am Projekt teilnehmen. Die Grundschule Mechernich hat bereits ihr Interesse an der Fortsetzung über das Schuljahr 2015/2016 hinaus bekundet. Im November 2015 wird die Weiterfinanzierung im Schulausschuss der Stadt Mechernich vorgeschlagen. h) In Stotzheim, als einem Ortsteil der Kreisstadt Euskirchen mit eher wenig zugewanderten Familien, ist die Entscheidung über die Fortführung im Schuljahr 2016/2017 noch nicht gefallen. i) Die Weststadtschule in Euskirchen wird das Programm fortsetzen, die Anschubfinanzierung ist bis Juli 2017 gesichert. j) Zwei weitere Schulen im Kreis haben ihr Interesse bekundet. Ab 2016 kann – soweit die Finanzierung geklärt ist – mit der Vorbereitung begonnen werden. 5.2.3 „Wie funktioniert Grundschule?“ – Informationsveranstaltung für Eltern mit Migrationshintergrund 1. Bestandsaufnahme Wenn Erziehungsberechtigte von Vorschulkindern die deutsche Sprache nicht sicher beherrschen, sind sie überfordert von der Flut an Informationen rund um das Thema Einschulung und Grundschule. Oft haben diese Menschen in ihren Heimatländern einen ganz anderen Schulalltag erlebt, als er heutzutage in vielen Grundschulen üblich ist. Ihnen sind Unterrichtsmethoden und Arbeitsformen in deutschen Grundschulen nicht vertraut. Eine 112 Kommunikation über diese Unterschiede findet in der Regel nicht statt. Dies führt zu Missverständnissen und zum Zurückzug dieser Eltern von der Möglichkeit der Mitwirkung in Schulen. Schulische Bildung hängt aber wesentlich auch von der Mitwirkung der Eltern ab. Das KI hat im Rahmen eines Kooperationsprojekts mit der Integrationsagentur des DRK und dem Verein Frauen helfen Frauen ein Konzept zu niedrigschwelliger Bildungsarbeit in Form von Vorträgen und Gesprächen in einfacher Sprache in den Bereichen Bildung, Erziehung, Gesundheit konzipiert. Dazu gehört auch der Vortrag „Wie funktioniert Grundschule?“. Er ist für Eltern mit Migrationshintergrund entwickelt, deren Kinder im Vorschulalter sind. Damit es ihnen gelingt, trotz ganz anderer eigener Schulerfahrungen, ihr Kind im Schulalltag in Deutschland zu begleiten und zu unterstützen, informiert das KI in bildgestützter Sprache über die Anmeldung und Einschulung, über das Leben und Lernen in der Grundschule, über Leistungsbewertung und Zeugnisse und über die Möglichkeiten und Chancen der Elternmitwirkung. Dieser Vortrag kann von KiTas abgerufen werden. 2. Ziel a) Interessierte KiTas buchen im Rahmen von Informationsveranstaltungen Vorschuleltern mit Migrationshintergrund diesen KI-Vortrag. für 3. Planung und Umsetzung - Das Jugendamt informiert alle KiTas über diesen Vortrag. - In der DRK-Veranstaltungsbroschüre wird dieser Vortrag aufgenommen. - KiTas melden ihren Bedarf und KI und KiTa treffen eine Absprache über Termin und Durchführung. - Der Vortrag wird an KiTas gehalten. 4. Ergebnisse und Ausblick a) Das Jugendamt und das DRK informieren in KiTas im Herbst 2015 über den Vortrag. b) Eine KiTa zeigt Interesse, die Veranstaltung wird für Oktober 2015 geplant, aber letztlich abgesagt, da sich zu wenige interessierte Eltern melden. c) Generell muss überdacht werden, ob es zukünftig nicht sinnvoller wäre, diesen Vortrag zentral an einem Ort für mehrere KiTas anzubieten. Für 2016 liegen keine Buchungen vor. 5.2.4 SmiLe – Sprachbildung mit individuellem Spracherfolg Bestandsaufnahme Der Zustrom von Flüchtlingskindern in den Kreis ist in 2015 seit dem Frühjahr ungebrochen. In vielen Gemeinden und Städten des Kreises finden sie und ihre Familien eine Zuflucht. Der KiTa- und Schulbesuch stellt für diese Kinder eine Stabilisierung ihres Alltags dar. Alle pädagogischen Kräfte stehen vor der Herausforderung, die Kinder bei Erwerb und Erlernen von Deutsch als Zweitsprache zu unterstützen. Der sichere Umgang mit der deutschen Sprache ist eine wesentliche Voraussetzung für den Schulerfolg und damit auch für die gesellschaftliche Integration der Flüchtlingskinder. Damit KiTas und Schulen in ihrer Arbeit unterstützt werden, sind seit Dezember 2014 Ehrenamtliche als Sprachpat(inn)en im Projekt SmiLe (Sprachbildung mit individuellem Lernerfolg) in unterschiedlichen Schulen tätig. 113 2. Ziele a) Weitere SmiLe-Sprachpat(inn)en werden in 2015 gefunden und in einer viermoduligen Einführungsveranstaltung vom KI auf ihren Einsatz in Schulen und KiTas vorbereitet. b) Die Einführungsveranstaltungen werden mehrmals im Jahr angeboten. c) Für weitere Schulen und in KiTas sind neue Sprachpat(inn)en gefunden. 3. Planung und Umsetzung - Das Projekt wird von zwei Mitarbeiter(inne)n des KI betreut. Sie sind für die Planung und Durchführung der Einführungsveranstaltung, für das Zusammenführen von Schulen und SmiLe-Paten bzw. SmiLe-Patinnen und für deren weitere Unterstützung und Begleitung zuständig. - Schulamt und Jugendamt werden über das SmiLe-Angebot informiert. - In der Seiteneinstiegsberatung informiert ein Mitarbeiter des KI Schulen über das SmiLeAngebot. - Alle vier Monate wird im Netzwerk, im Wochenspiegel und auf der Homepage des Kreises ein neuer Schulungsdurchlauf für das Projekt „SmiLe“ bekannt gegeben. - Interessenten werden von zwei Mitarbeiter(inne)n des KI jeweils in vier Einführungsmodulen auf ihre Tätigkeit als Sprachpate bzw. Sprachpatin vorbereitet. - Danach wird passgenau nach einem Einsatzort und einem Patenkind gesucht. Schulen und KiTas werden konkret angefragt und über das Angebot informiert. - Bei Interesse und Bedarf treffen sich Sprachpate/Sprachpatin, KI-Mitarbeiter/-in, Einrichtungsleiter/-in und Gruppenleiter/-in bzw. Klassenlehrer/-in vor Ort, um sich kennenzulernen und die Rahmenbedingungen festzulegen. - In regelmäßigen Abständen finden Austauschtreffen statt, entweder im Kreishaus oder bei der Netzwerkpartnerin, der Grundschule Mechernich, bei denen die Patinnen und Paten Gelegenheit haben, den anderen ihre Erfahrungen mitzuteilen und über Herausforderungen rund um SmiLe zu diskutieren. 4. Ergebnisse und Ausblick a) Im Oktober 2015 sind 70 „SmiLies“ aktiv. 5 KiTas, 17 Grundschulen, 2 Hauptschulen, jeweils eine Förderschule, eine Gesamtschule, ein Gymnasium und ein Berufskolleg nutzen das Angebot der SmiLe-Patenschaft. b) Die Austauschtreffen finden sechsmal im Jahr 2015 statt, ungefähr alle zwei Monate. c) Schüler/-innen des Gymnasiums Am Turmhof in Mechernich, des Emil-FischerGymnasiums, des St. Michael Gymnasiums und der Realschule Mechernich werden in einer von ihnen initiierten Informationsversammlung über SmiLe informiert. Im November und Dezember 2015 werden ihnen Kompaktveranstaltungen zur Vorbereitung auf die SmiLe-Tätigkeit angeboten. d) Mit Ende November 2015 schließt eine weitere Modulreihe ab und ca. 40 neue SmiLePaten und -Patinnen können in Schulen und KiTas vermittelt werden. e) Mit Ende November 2015 endet eine zweiteilige Kompakteinführungsveranstaltung für Oberstufenschüler/-innen der Gymnasien Am Turmhof in Mechernich und Emil-Fischer in Euskirchen. Auch hier werden ca. 48 neue „SmiLies“ gewonnen, die vor allem in benachbarten Grundschulen eingesetzt werden können. f) Bei erfolgreicher Vermittlung im Dezember 2015 können dann über 150 „SmiLies“ Schulen und KiTas unterstützen. g) Im Januar findet für interessierte Oberstufenschüler/-innen des St. Michael-Gymnasiums Bad Münstereifel eine weitere Kompakteinführungsveranstaltung statt. Zu der Informationsveranstaltung dazu im November 2015 kamen 44 Schüler/-innen. 114 h) Aufgrund nicht abreißender Nachfragen seitens der Institutionen und seitens interessierter Bürgerinnen und Bürger sind auch für das Jahr 2016 mindestens drei Einführungsveranstaltungen und sechs Austauschtreffen geplant. 5.2.5 Seiteneinsteiger(innen)beratung 1. Bestandsaufnahme Als Seiteneinsteiger/-innen werden Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund bezeichnet, die im Laufe eines Schuljahres aus ihrem Heimatland ohne oder mit geringen Deutschkenntnissen in den Kreis einreisen und in das hiesige Schulsystem eingegliedert werden. Wichtig ist, die Kinder und Jugendlichen dahingehend zu beraten, dass sie die Möglichkeiten zur Integration in das deutsche Schulsystem wahrnehmen können, schnell die deutsche Sprache erlernen und so erfolgreich einen Schulabschluss anstreben können. Dafür ist es erforderlich, eine passende Schule mit geeigneten Fördermöglichkeiten zu finden. Die Seiteneinstiegsberatung erfolgt auf Anweisung und in Abstimmung mit der unteren Schulaufsicht Generale Migration. Seit Februar 2014 bis Ende Dezember 2014 sind 86 Kinder und Jugendliche beraten worden. 2. Ziele a) Im Rahmen der Seiteneinstiegsberatung werden alle gemeldeten schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen entsprechend ihrer mitgebrachten Kompetenzen (Bildungsbiografie) bedarfsgerecht und systemoptimiert beraten und an in Betracht kommende Schulen empfohlen. b) Alle am Prozess des Seiteneinstiegs beteiligten Kooperationspartner/-innen (Gesundheitsamt, Schulen, Schulaufsichten) sind über das Verfahren der Beratung informiert. 3. Planung und Umsetzung - Das KI stimmt sich mit der Unteren Schulaufsicht Generale Migration über das Verfahren und die Inhalte der Beratung ab. Absprachen werden getroffen bzgl. notwendiger personeller und schulischer Daten, Termine beim Gesundheitsamt, regelmäßiger Austausche in Rücksprache- und Beratungstreffen, Prozedere bei Ablehnung der Schulen usw. - In der Seiteneinstiegsberatung werden die Personaldaten und die bisherige Schullaufbahn aufgenommen. In einem ausführlichen Gespräch wird ermittelt, ob die Seiteneinsteiger/-innen Kenntnisse in der deutschen Sprache haben und ob sie die lateinische Schrift beherrschen. Die Eltern werden über das deutsche Schulsystem, die Bedeutung eines Schulabschlusses für ihre Kinder und Fördermöglichkeiten informiert. - Gibt es aufgrund der Sprache Verständigungsschwierigkeiten, wird eine Übersetzungshilfe dazugebeten. - Aufgrund der zunehmend hohen Anzahl der Seiteneinsteiger/-innen und der beengten Bürosituation wird seit Mai 2015 ein fester Raum in der Kreisverwaltung an zwei Tagen geblockt, in dem die Beratungen stattfinden können. - Das KI nimmt Informationsveranstaltungen der Schulaufsicht, einzelner Schulen oder anderer Kooperationspartner/-innen (Gemeinden, Gesundheitsamt etc.) wahr, um über die Seiteneinstiegsberatung zu informieren. 115 4. Ergebnisse und Ausblick a) In enger Zusammenarbeit mit der Unteren Schulaufsicht Generale Migration wird ein Beratungsverfahren entwickelt, das alle Seiteneinsteiger/-innen erfasst und zu einer Schulempfehlung führt. In 90 % der Fälle nimmt die Schule auf. Lehnt sie den Schulbesuch ab, weist sie entsprechend eine Schulaufsicht zu. b) Mit dem Gesundheitsamt wird im März 2014 ein Verfahren abgestimmt, das die Anmeldung der Seiteneinsteiger/-innen zur Gesundheitsüberprüfung regelt. c) Die Zahl der Seiteneinstiegsberatungen steigt fortwährend. Wurden im Schuljahr 2014/2015 insgesamt 198 Kinder und Jugendliche beraten, so wurden allein von August 2015 bis Dezember 2015 ca. 300 Seiteneinstiegsberatungen durchgeführt. d) Die Zahl der Seiteneinstiegsberatungen wird mit hoher Wahrscheinlichkeit auch in 2016 weiter ansteigen. 5.3 5.3.1 Angebote für Schulen Besetzungsverfahren von Lehrer(inne)n im Herkunftssprachlichen Unterricht (HSU) 1. Bestandsaufnahme Sprachwissenschaftler sind sich weitgehend darüber einig, dass es Kindern, die ihre Herkunftssprache (Muttersprache, Heimatsprache ...) in Wort und Schrift beherrschen, viel einfacher fällt, eine weitere Sprache zu erlernen. Deshalb wird in Schulen NRWs Herkunftssprachenunterricht in vielen verschiedenen Sprachen angeboten. Ziel ist es, die herkunftssprachlichen Fähigkeiten in Wort und Schrift zu erhalten, zu erweitern und in Übereinstimmung mit dem Lehrplan wichtiges landeskundliches Wissen zu vermitteln. In der Regel findet der Unterricht mit insgesamt 5 Wochenstunden am Nachmittag im Anschluss an den regulären Unterricht statt. Im Kreis Euskirchen wird Unterricht in folgenden Herkunftssprachen erteilt: Albanisch, Arabisch, Griechisch, Italienisch, Kroatisch, Polnisch, Portugiesisch, Spanisch, Russisch, Türkisch. Seit Start des KI im Februar 2014 sind zwei HSU-Stellen unter Einbeziehung des KI besetzt worden. 2. Ziele a) Die Untere Schulaufsicht mit der Generale Migration führt in Kooperation mit dem KI bei Bedarf ein Besetzungsverfahren von HSU-Lehrkräften durch. b) Das KI unterstützt die Untere Schulaufsicht Generale Migration beim Auswahlverfahren. c) Das KI führt neue HSU-Lehrkräfte in die Schulen ein und informiert alle Beteiligten (Schulleitung, Kollegium, HSU-Kräfte) über Wege der Zusammenarbeit. 3. Planung und Durchführung - Bei der Stellenausschreibung unterstützt das KI bei Bedarf die Untere Schulaufsicht Generale Migration im Februar 2014. - Alle in Betracht kommenden HSU-Bewerbende werden im Februar 2014 im Rahmen des Bewerbungsprozesses der zu besetzenden HSU-Stelle von der Unteren Schulaufsicht eingeladen, die Stelle wird durch ein verbindliches Auswahlverfahren, durchgeführt von KI und Unterer Schulaufsicht, besetzt. 116 - Der/die ausgewählte Bewerber/-in wird März 2014 vom KI in den Schuldienst eingeführt, dem Kollegium vorgestellt und bei Bedarf begleitet. 4. Ergebnisse und Ausblick a) Im Jahr 2015 wird keine Stelle neu besetzt. b) In 2016 wird eine Stelle für Russisch als Herkunftssprache ausgeschrieben. 5.3.2 Unterstützung der Schulaufsicht bei Integrationsstellenanträgen 1. Bestandsaufnahme Der Erlass „Vielfalt gestalten – Teilhabe und Integration durch Bildung; Verwendung von Integrationsstellen“ des Schulministeriums hat das erklärte Ziel, in allen Schulformen ein Gesamtkonzept durchgängiger Sprachbildung zu installieren. Alle Schulen in NRW haben die Möglichkeit, zusätzliche Stundenanteile durch den Integrationsstellenantrag zu beantragen. „Mit den zusätzlichen Stellenanteilen wird in den Schulen auch zusätzliche Lernund Unterrichtszeit möglich. Unterricht, Ganztagsangebote und herkunftssprachlicher Unterricht in 16 Sprachen sollen miteinander verknüpft werden. Die Stellen können im Einzelnen insbesondere zur durchgängigen sprachlichen Bildung, zur Entwicklung von Erziehungs- und Bildungspartner/innenschaften zwischen Schule und Elternhaus sowie zur interkulturellen Verständigung, auch für Vorhaben gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus verwendet werden.“ (www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Integration/Schulentwicklung/PersonaleEbene/Integrationsstellen/) Für alle Schulen gibt es ein einheitliches Antragsformular. Für das Schuljahr 2015/16 und das Schuljahr 2016/2017 musste dieser Antrag bis zum 31.12.2014 gestellt werden. Die Frist wurde um wenige Wochen verlängert, um dem erhöhten Beratungsbedarf der einzelnen Schulen bezüglich der Antragsstellung nachzukommen. 2. Ziele a) Das KI unterstützt und berät Schulen bei der Antragsstellung der Integrationsstellenanträge für die Schuljahre 2015/2016 und 2016/2017. b) Das KI unterstützt die Schulaufsicht bei der Auswertung der Integrationsstellenanträge. c) Das KI berät Schulaufsicht bei Entscheidungen rund um Einstellungen von Lehrkräften im Bereich Deutsch als Zweitsprache (DaZ). 3. Planung und Umsetzung - Das KI bietet Schulen eine Beratungsunterstützung an. Bei Beratungsbedarf trifft sich das KI mit Schulleitung oder Sprachbeauftragten und unterstützt im Antragsstellungsverfahren. - Das KI entwickelt zusammen mit der Unteren Schulaufsicht Generale Migration einen Kriterienkatalog zur Auswertung der eingegangenen Anträge. - Das KI erhält in Kopie die eingegangenen Integrationsstellenanträge und wertet diese nach Absprache mit der Schulaufsicht entsprechend dem Kriterienkatalog aus. - Auf Wunsch kann die Schulaufsicht das KI zur Beratung über mögliche Integrationsstellen und Lehrkraftbesetzungen heranziehen. 117 4. Ergebnisse und Ausblick a) Das KI berät nach erster Durchsicht der eingegangenen Anträge im Januar 2015 gezielt vier Schulen und unterstützt sie bzgl. inhaltlicher und formaler Aspekte beim Ausfüllen des Antrags. b) Alle eingegangenen Anträge werden nach Kriterien, die die Schulaufsicht gemeinsam mit dem KI aufgestellt hat, vom KI im Februar 2015 ausgewertet. c) Die Unteren Schulaufsichten lassen sich bei den Vorschlägen zur Stellenverteilung der Integrationsstellen vom KI beraten. d) Das KI berät die Schulaufsicht bei der Zuweisung von DaZ-Lehrkräften. e) Die erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen KI und Schulaufsicht wird auch im nächsten Jahr fortgeführt. 5.3.3 Fachberatungsstelle für Herkunftssprachlichen Unterricht (HSU) 1. Bestandsaufnahme An 9 Schulen im Raum Euskirchen findet nachmittags Herkunftssprachlicher Unterricht (HSU) in 10 Sprachen statt. Herkunftssprachliche Lehrkräfte unterrichten jeweils ihre Sprache, entsprechend den HSU-Lehrplänen. Diesen Schulen und deren HSU-Lehrkräften bietet das KI seit seiner Gründung im Februar 2014 als Fachberatungsstelle für den Herkunftssprachlichen Unterricht (HSU) Beratung und Betreuung an. 2. Ziele a) Schulen, an denen HSU bereits stattfindet, werden in allen Fragen zum HSU durch die Fachberatung des KI betreut. b) Schulen, die HSU zukünftig anbieten möchten, werden durch die Fachkräfte beraten und betreut. c) Die in den Schulen tätigen HSU-Lehrkräfte werden in ihrer Arbeit durch den Fachberater/die Fachberaterin betreut und unterstützt, z. B. bei der Erstellung eines Stundenplans und der Koordination des Unterrichts an mehreren Schulen. d) Der/die Fachberatende organisiert die Sprachprüfungen und vertritt den/die zweite/-n Prüfende/-n bei dessen/deren Abwesenheit in Sprachprüfungen. e) Der/die Fachberatende/-r ist Ansprechpartner/-in für Fragen von Eltern und allen interessierten Bürger(inne)n zum HSU. 3. Planung und Umsetzung - Schulen und HSU-Lehrkräfte werden anlassbezogen von der Unteren Schulaufsicht Generale Migration über die Fachberatungsstelle und deren Aufgaben informiert. - Wenn Schulen oder HSU-Lehrkräfte Beratungs- oder Betreuungsbedarf unterjährig anzeigen, berät und betreut die Fachberatung entsprechend. - Im März 2015 werden Schulen über die anstehenden Sprachprüfungen informiert. - Im März 2015 melden Schulen entsprechend Schüler/-innen zu den Sprachprüfungen an. - Im April 2015 werden die Sprachprüfungen an den jeweiligen Schulen, wo der Unterricht stattfindet, durchgeführt. Prüfende sind zwei HSU-Lehrkräfte bzw. bei Fehlen des/der zweiten Prüfenden der/die Fachberatende HSU. 4. Ergebnisse und Ausblick 118 a) Die Fachberatungsstelle wird 2015 zwei- bis dreimal pro Monat von Schulen oder HSULehrkräften um Beratung gebeten. b) Drei Sprachprüfungen werden mithilfe der Fachberatung im April 2015 durchgeführt. c) Auch in 2016 wird die Fachberatung HSU ihre Tätigkeit wie oben beschrieben fortsetzen. 5.3.4 Schule ohne Rassismus 1. Bestandsaufnahme Das bundesweite Projekt Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage (SoR) wird in NRW von der Landesorganisation betreut und gesteuert, die ihren Sitz in der Landesweiten Koordinierungsstelle der Kommunalen Integrationszentren (LaKI) in Dortmund hat. Für die einzelnen Kommunen sind die jeweiligen KI mit der Begleitung der Schulen in ihrem Entwicklungsprozess zur Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage und darüber hinaus mit der weiteren Unterstützung und Koordinierung betraut. Ziel des Programms ist die Verpflichtung von Schulen, die in dieses Netzwerk aufgenommen werden wollen, bewusst gegen jede Form von Diskriminierung, Gewalt und Mobbing aus welchen Gründen auch immer vorzugehen, bei Konflikten einzugreifen und in regelmäßigen Abständen Projekttage zu dieser Thematik durchzuführen. Eine Schule erhält den Titel „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“, wenn mindestens 70 % aller im Schulleben befindlichen Menschen die oben genannten Verpflichtungen einhalten wollen. Im Kreis Euskirchen gibt es Ende 2014 drei Schulen (Emil-Fischer-Gymnasium, Realschule Blankenheim, Grundschule Kall) mit dem Titel „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“. 2. Ziele a) Das KI ist Ansprech- und Kooperationspartner für Schulen bei Interesse an „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ und informiert und begleitet Schulen auf dem Prozess hin zur Zertifizierung. b) Das KI betreut und begleitet darüber hinaus auf Wunsch die Schulen bei Projekten zu SoR und informiert Schulen über Veranstaltungen der LaKI in diesem Themenbereich. 3. Planung und Umsetzung - Das KI nimmt dreimal an runden Tischen SoR der LaKI teil. - Bei Beratungs- und Informationsbedarf zu SoR steht das KI allen Interessierten zur Verfügung. - Interessierte Schulen werden vom KI auf dem Weg von der ersten Interessensbekundung über konkrete Antragstellung bis hin zur Zertifizierung begleitet. 4. Ergebnisse und Ausblick a) Das KI nimmt in 2015 einmal am runden Tisch SoR der LaKI teil. b) Das KI begleitet die Kaplan-Kellermann-Realschule im Prozess zur SoR-Schule. Am 26.02.2015 wird der Schule im Rahmen einer Schulfeier die Urkunde zur Anerkennung als SoR-Schule überreicht. Das KI trägt zu dieser Feier mit einer Rede bei. c) Weitere Schulen bekunden bisher kein Interesse. Die schon bestehenden Schulen wenden sich in diesem Jahr nicht an das KI mit der Bitte um Information und Unterstützung. 119 d) Dem KI fehlt aufgrund erhöhten Arbeitsaufkommens rund um die Flüchtlingsthematik Zeit, neue Schulen für SoR zu gewinnen oder schon bestehenden Schulen Projekte zu empfehlen. e) Die Teilnahme an den Treffen des runden Tisches „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ wird auch in 2016 angestrebt. f) Schulen, die sich zertifizieren lassen möchten, werden auch in 2016 vom KI begleitet und unterstützt. g) Zertifizierte Schulen werden auf Wunsch 2016 bei Projekten rund um Antirassismus vom KI unterstützt. 5.3.5 Planung und Durchführung der Treffen von Lehrkräften im Herkunftssprachlichen Unterricht (HSU) 1. Bestandsaufnahme Die Unteren Schulaufsichten mit der Generale Migration der Kreise Euskirchen und Düren haben festgelegt, dass sich die HSU-Lehrkräfte beider Kreise gemeinsam in der Regel zweimal im Jahr zu einer zweitägigen Veranstaltung treffen. Im Jahr 2015 findet diese Veranstaltung nur einmal statt, da das Tagungshaus in Kronenburg, das als Tagungshaus für diese Treffen in der Vergangenheit zur Verfügung stand, nicht genügend Kapazitäten hat. Für die organisatorische und inhaltliche Planung und die Durchführung dieser Austauschund Informationstreffen sind aus dem Kreis Düren der entsprechende Schulrat und ein Mitarbeiter aus dem Schulamt und aus dem Kreis Euskirchen der entsprechende Schulrat und die beiden KI-Lehrkräfte gemeinsam verantwortlich. 2. Ziele a) Das KI plant und organisiert in Kooperation mit den Unteren Schulaufsichten Generale Migration Euskirchen und Düren das HSU-Lehrkräfte-Austauschtreffen. b) Das KI beteiligt sich gegebenenfalls auch inhaltlich an der Veranstaltung. c) Das KI stellt in Kooperation mit den Schulaufsichten für Schulen ein Infopaket rund um HSU zusammen. 3. Planung und Umsetzung - Das HSU-Lehrkräftetreffen findet am 09. und 10. November 2015 in Kronenburg statt. - Die Kooperationspartner/-innen treffen sich nach den Sommerferien 2015, um sich über Rahmenbedingungen und Inhalte des HSU-Lehrkräfte-Treffens auszutauschen. Referenten zu Themen werden gegebenenfalls gesucht. - Das KI bereitet einen 3-stündigen Workshop zu interkultureller Sensibilisierung vor und hält ihn beim HSU-Lehrkräftetreffen im November 2015. - Das schon 2014 erarbeitete Informationspaket rund um HSU wird aktualisiert. 4. Ergebnisse und Ausblick a) Die Schulaufsicht Generale Migration der Kreise Düren und Euskirchen und die entsprechend eingebundenen Kooperationspartner/-innen einigen sich in einem Planungstreffen im August 2015 auf Ablauf und Inhalte des Austauschtreffens. b) Das zweitägige Austauschtreffen findet am 09. und 10. November im Lehrerfortbildungshaus in Kronenburg statt. c) Inhalte des Austauschtreffens am 09./10.11.2015 in Kronenburg sind interkulturelle Sensibilisierung (Workshop KI), Umgang mit schwierigen Kindern und Zusammenstellung 120 eines Infopaketes rund um HSU für Schulen (KI) und ein genereller Austausch rund um Fragen der HSU-Lehrkräfte zu ihrem Einsatz (Schulaufsicht). d) Die Referentin für das Thema „Umgang mit schwierigen Kindern“ ist Frau SchlekerHensch, Inklusionsbeauftragte in Düren. e) Es nehmen 25 HSU-Lehrkräfte teil. f) Auch in 2016 wird die Zusammenarbeit der beiden Schulaufsichten und der KIMitarbeiter/-innen fortgeführt. Es wird im Frühjahr und im Herbst 2016 jeweils wieder ein zweitägiges Austauschtreffen der HSU-Lehrkräfte in Kronenburg ins Auge gefasst, das organisatorisch und inhaltlich von KI und Schulaufsicht gemeinsam geplant wird. 5.3.6 Seiteneinstieg für alle optimal – Arbeitskreis „Praxisgespräche Seiteneinstieg“ 1. Bestandsaufnahme Viele Schulen im Kreis stehen aufgrund der hohen Zuwanderungszahlen täglich vor der Herausforderung, eine wachsende Zahl von Kindern und Jugendlichen, die neu zuwandern (Seiteneinsteiger/-innen) und keine oder geringe Deutschkenntnisse haben, qualitativ hochwertig zu beschulen. Ihnen fehlen Lehrkräfte mit der Qualifikation „Deutsch als Zweitsprache – DaZ“ und Konzepte, wie diese Kinder bestmöglich in den Unterricht integriert und sprachlich in allen Fächern gefördert werden können. Mit Beratungs- und Unterstützungsanfragen wenden sich viele Schulen an KI und Schulaufsicht. Sie wünschen sich Unterstützung bei der Entwicklung ihrer pädagogischen und didaktischen Fähigkeiten sowohl hinsichtlich sprachsensiblen Unterrichts in mehrsprachigen Klassen als auch hinsichtlich der Sensibilisierung für interkulturelle Haltungen und für eigenes vorurteilsbewusstes Handeln. 2. Ziele a) Das KI plant und führt in Kooperation mit der Unteren Schulaufsicht Generale Migration für alle interessierten Lehrkräfte aller Schulformen Informationsveranstaltungen rund um die Beschulung von Seiteneinsteigern durch. b) Das KI organisiert den Aufbau eines Arbeitskreises „Praxisgespräche-Seiteneinstieg“ für interessierte Lehrkräfte aller Schulformen und begleitet und organisiert Treffen dieses Arbeitskreises. 3. Planung und Umsetzung - Anfang des Jahres 2015 plant das KI in Kooperation mit der Schulaufsicht eine erste Informationsveranstaltung für das Frühjahr 2015 als Auftaktveranstaltung. Während dieser Veranstaltung werden Bedarfe zu Inhalten weiterer Veranstaltungen bei den Teilnehmenden abgefragt. - Diese Inhalte werden besprochen und entsprechende Vorträge konzipiert. Ein geeigneter Veranstaltungsort wird gesucht. - Nach den Sommerferien 2015 werden entsprechend der Analyse der abgefragten Bedarfe im Laufe des Jahres 2015 weitere Veranstaltungen inhaltlich von KI und Schulaufsicht für das erste Halbjahr 2015/2016 geplant und durchgeführt. - Interessierte Lehrkräfte werden für den Arbeitskreis Praxisgespräche-Seiteneinstieg gewonnen. Der Arbeitskreis trifft sich ab August 2015 in regelmäßigen Abständen, organisiert und begleitet vom KI. - Für die Veranstaltungsreihen stehen finanzielle Mittel aus der DemografieInitiative zur Verfügung. 121 4. Ergebnisse und Ausblick a) Seit Dezember 2014 finden regelmäßige Planungstreffen zwischen KI und Unterer Schulaufsicht Generale Migration statt. Inhalte für die erste Auftaktveranstaltung werden festgelegt, Kooperationspartner/-innen gesucht und gefunden. b) Im April 2015 findet die Auftaktveranstaltung in der Georgschule in Euskirchen statt. 53 Lehrkräfte verschiedener Schulformen des Kreises nehmen teil. c) Schulrat Herr Rellecke, Untere Schulaufsicht, informiert über allgemeine und rechtliche Rahmenbedingungen bezüglich internationaler Förderklassen. Frau Lorenz, Lehrerin der Georgschule, informiert über die internationale Förderklasse in der Georgschule. Herr Güngör, KI, informiert über aktuelle Seiteneinstiegszahlen und das Prozedere der Seiteneinstiegsberatung und Frau Bernardy, KI, über SmiLe als Unterstützungsangebot. Anschließend werden Bedarfe abgefragt, die als Grundlage für die Planung der nächsten Veranstaltungen dienen. Zuletzt können sich die Lehrkräfte bei Schulbuchverlagen, die vor Ort Deutsch-als-Zweitsprache-Material ausgestellt haben, informieren. d) Anfang November 2015 findet für alle interessierten Lehrkräfte in der Aula der Georgschule eine weitere Veranstaltung zum Thema „Umgang mit traumatisierten Kindern“ statt. Referentin ist Frau Bahner. Anwesend sind 60 Lehrkräfte. Für die konkrete Arbeit in einem Arbeitskreis, der sich ab 2016 viermal im Jahr unter der Leitung des KI treffen wird, melden sich vier interessierte Lehrkräfte. e) Anfang Dezember 2015 findet in der Aula des Thomas-Eßer-Berufskollegs eine Informationsveranstaltung zum Thema „Sprachsensibler Unterricht“ statt. Referentin ist Frau Weis, Mitarbeiterin an der Uni Duisburg – Essen im Bereich pro DaZ (Deutsch als Zweitsprache). Eingeladen sind alle Lehrkräfte aller Schulformen sowie alle SmiLeSprachpat(inn)en im Kreis. f) Die Kosten für Referentin und Catering werden aus der DemografieInitiative gedeckt. Die Stadt Euskirchen und das Berufskolleg haben ihre Räumlichkeiten kostenfrei zur Verfügung gestellt. g) Aufgrund der wachsenden Anzahl von Seiteneinsteiger(inne)n in vielen Schulen wird auch im Jahr 2016 eine Unterstützung der Lehrkräfte durch das KI in Kooperation mit der Schulaufsicht sinnvoll und gewünscht sein. Denkbar ist eine Workshop-Reihe zu Themen rund um den Seiteneinstieg. Der Arbeitskreis soll seine konkrete Arbeit Anfang 2016 aufnehmen und sich regelmäßig treffen. h) Eine Kooperation mit dem Kompetenzteam des Kreises Euskirchen erscheint sinnvoll. 5.4 5.4.1 Ausbildung und Beruf Stadtteilmütter – Brücken bauen 1. Bestandsaufnahme Im Integrationskonzept des Kreises Euskirchen ist die Einführung des Projektes „Stadtteilmütter“ vorgesehen. Im Mittelpunkt des Projektes „Stadtteilmütter – Brücken bauen“ stehen Frauen mit Migrationshintergrund, die nach einer einschlägigen Qualifizierung als „Brückenbauer/-innen“ zwischen zugewanderten Familien ihrer Herkunft und den Institutionen des öffentlichen Lebens fungieren. Als ausgebildete Stadtteilmütter stellen sie Kontakte zu Familien her, die aufgrund von Sprachbarrieren und kulturellen Hürden durch die schon vorhandenen Einrichtungen und Dienste nicht oder nur wenig erreicht werden. Ihr wichtigstes Ziel ist die Verbesserung der Zukunftsaussichten der Kinder, v. a. in Bezug auf Bildung und 122 Gesundheit. Außerdem übernehmen sie Vorbildfunktionen für Menschen derselben gesellschaftlichen Herkunft und verkörpern Teilhabe an der deutschen Aufnahmegesellschaft. Für die Stadteilmütter selbst führt die Teilnahme am Projekt in der Regel zu einer Steigerung des Selbstbewusstseins, einer Erleichterung des eigenen Familienmanagements und zu einer Aufwertung ihrer Rolle in Familie und gesellschaftlicher Herkunft. Nicht zuletzt finden sie aufgrund der Qualifikation als „Stadtteilmütter“ einen leichteren Zugang zum Arbeitsmarkt. So belegen Erfahrungsberichte aus dem Stadtteilmütterprojekt in Köln-Mülheim und Köln-Meschenich, dass bereits zum Ende der Ausbildungsphase die Teilnehmerinnen in eine Teilzeitberufsausbildung oder in den ersten Arbeitsmarkt übergehen. 2. Ziele a) Das KI findet geeignete Kooperationspartner/-innen und unterstützt diese mit Informationsveranstaltungen bei der Durchführung des Projektes. 3. Planung und Umsetzung - Das KI nimmt Kontakt zu möglichen Kooperationspartner(inne)n in den Städten und Gemeinden des Kreises sowie den Trägern von Initiativen und Einrichtungen vor Ort auf, informiert über das Projekt und ermittelt die Bedarfslage. - Das KI begleitet und unterstützt Kooperationspartner/-innen bei der Umsetzung des Projektes und vermittelt ggfs. Kooperationspartner/-innen. 4. Ergebnisse und Umsetzung a) Während der Planungsphase des Projekts von September 2014 bis April 2015 ergeben Gespräche mit Vertreter(inne)n der Gemeinden Zülpich, Kall und Mechernich sowie mit der Wirkstatt und der Agentur für Arbeit, dass sich dieses Format für die ländliche Region im Kreis Euskirchen zurzeit nicht eignet: Die Gesprächspartner/-innen der Gemeinden berichten, dass die Familien, die schon seit längerer Zeit hier leben, gut integriert und die Frauen vielfach in Teilzeit berufstätig seien. Der infrage kommende Personenkreis sei so sehr über das Kreisgebiet verstreut, dass eine zentral angebotene Qualifizierungsmaßnahme von den Teilnehmer(inne)n kaum zu erreichen sei. Auch der spätere praktische Einsatz werde daran scheitern. b) Die Möglichkeit, die Koordination der Arbeit der späteren Stadtteilmütter mitzugestalten, bewerten die eingebundenen Kommunen als nicht leistbar. c) In 2016 wird das Projekt Stadtteilmütter nicht weiterverfolgt. 5.4.2 Kampagne „Berufliche Qualifizierung zur Integration junger Flüchtlinge im Alter von 18 – 21 Jahren“ 1. Bestandsaufnahme Die Anzahl der Menschen, die vor politscher Verfolgung nach Deutschland fliehen und hier politisches Asyl bzw. die Gewährung internationalen Schutzes beantragen, ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Für das Jahr 2015 prognostiziert das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine weitere Steigerung der Zahl neuer Asylanträge. Bei vielen Flüchtlingen ist die Bleibewahrscheinlichkeit aufgrund der politischen Situation in ihren Herkunftsländern hoch, sodass Maßnahmen der Integration in Ausbildung und Beschäftigung von Anfang an von Bedeutung sind. 123 Eine frühzeitige Arbeitsmarktintegration ist nicht nur ein wesentlicher Baustein zur gesellschaftlichen Integration, sondern dient auch dazu, die Gefahr von Langzeitarbeitslosigkeit durch langwierige Wartezeiten zu vermeiden. Auch vor dem Hintergrund aktueller Fachkräfteengpasse in Deutschland sollte das Potenzial von Flüchtlingen frühzeitig erhoben und für den Arbeitsmarkt genutzt werden. Asylsuchenden ist der Arbeitsmarktzugang durch eine im November 2014 in Kraft getretene Rechtsänderung bereits nach drei Monaten möglich. Somit gibt es sehr schnell Handlungsbedarf bei grundlegender allgemeinsprachlicher und darauf aufbauender berufsbezogener Deutschförderung (Integrationskurs bzw. ESF-BAMF-Programm), der bei dieser Zielgruppe bisher aus rechtlichen bzw. finanziellen Gründen nicht gedeckt werden konnte. Seit Einrichtung des ESF-Programms zum Modellprojekt basaler Sprachförderung im Rahmen von „Early Intervention NRW“ ist die Grundlage für kofinanzierte Basissprachkurse zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen geschaffen. Das Modellprojekt verfolgt exakt den Ansatz, die Lücke der fehlenden Sprachkompetenz neu eingereister Flüchtlinge zu schließen, mit dem Ziel, durch die Förderung von Basissprachkursen zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen den Anschluss an weiterführende berufsbezogene Sprach- und Schulungsangebote (z. B. ESF-BAMF-Kurse, Förderinstrumente des SGB II und SGB III) zu erreichen. KoBIZ führt nach Abstimmungsgesprächen auf Verwaltungsleitungsebene in 2015 gemeinsam mit den Partner(inne)n der Agentur für Arbeit, des Jobcenters EU-aktiv, des Deutschen Roten Kreuzes (DKR), des Jugendmigrationsdienstes (JMD) sowie dem Netzwerk von Dolmetschern modellhaft drei Profilingtage in den Städten Euskirchen (19.08.2015) und Mechernich (26.08.2015) sowie der Gemeinde Kall (02.09.2015) durch. Mit zwei multiprofessionellen Teams aus den v. g. Institutionen – Profiler Agentur für Arbeit/Jobcenter, Sprachberater, Übersetzungshelfer, Flüchtling – werden an diesen drei Tagen je 12 Personen pro Team, 72 Personen insgesamt während der Laufzeit der Kampagne, profilt. Der den Gesprächen zugrunde liegende Profilingbogen wurde von den Partner(inne)n im Vorfeld der Kampagne gemeinsam entwickelt, in einfacher Sprache formuliert und für die Zielgruppe mit Unterstützung von Übersetzungshelfern aus dem KoBIZ-Netzwerk in die jeweiligen Sprachen übersetzt. Mit einem ebenfalls in die jeweils erforderlichen Sprachen übersetzten erklärenden Anschreiben erhalten die mit der Ausländerbehörde des Kreises abgestimmten eingeladenen Personen den Profilingbogen beim Auszahlungstag der Geldleistungen in ihrer Kommune bzw. über die für sie ehrenamtlich Tätigen. Dies geschieht zwei Wochen vor den Sprechtagen zwecks Vorbereitung des Termins durch Ausfüllen, soweit möglich. Der Profilingbogen dient mit Vorlage entsprechender Zeugnisse und Dokumente, die die schulischen und beruflichen Qualifikationen belegen, als Gesprächsgrundlage am Profilingtag. Im Nachbereitungstreffen der Kampagne am 07.09.2015 werden die Ergebnisse der 61 Profilingbögen zusammengefasst, gesichtet und die Bedarfe ausgewertet; höchste Priorität hat die Einrichtung von Intensivsprachkursen (inhaltlich analog zum BAMF-Integrationskurs mit berufsspezifischen Lerninhalten), im weiteren Schritt die Einbindung in bestehende Angebote zur Schulabschlusserlangung sowie Vermittlung in Maßnahmen der individuellen Berufsorientierung. Für die Zielgruppe der Personen mit Alphabetisierungsbedarf soll zunächst die entsprechende Bestandsgröße ermittelt und ggf. ein gesondertes Angebot konzipiert werden. Die Akteure des Pilotprojektes einigen sich auf nachfolgende Ziele. 124 2. Ziele a) Zum Ausbau der Willkommenskultur im Kreis Euskirchen, zum Erhalt des sozialen Friedens durch „Zu-tun-Haben“ und insbesondere mit Blick auf die perspektivische Fachkräftesicherung sollen kurzfristig ab Oktober 2015 (unmittelbar nach Ende der Herbstferien NRW, 19.10.15) zwei Basissprachkurse (max. 300 Unterrichtseinheiten pro Kurs) mit jeweils 15 Personen (= 50 % der beratenden Personen im Pilotprojekt) auf der Grundlage des Modellprojektes „Early Intervention NRW“ (Zielniveau A1 GER) bei der Kreisvolkshochschule Euskirchen angeboten sein. b) Ergänzend zu diesem Sprachangebot können im Einzelfall Fahrtkosten sowie Kosten für Kinderbetreuung gefördert werden. c) Kurz- und mittelfristig sollen weitere Angebote von antragsberechtigten Institutionen i. S. der Förderkriterien erfolgen. 3. Planung und Umsetzung - Die Akteure der Kampagne fassen sich zu einer „Projektgruppe Integration von Flüchtlingen“ und vereinbaren regelmäßige Treffen. - Seitens der Kreisvolkshochschule als antragsberechtigter Stelle erfolgt im Sinne der Förderkriterien des ESF-Modellprojektes „Early Intervention NRW“ das Interessensbekundungsverfahren beim Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW bis zum 30.09.2015. Der Förderzeitraum ist bis zum 31.12.2016 begrenzt. - Die Bundesagentur für Arbeit kann durch eine neue Gesetzesänderung Einstiegskurse für Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive i. S. von § 421 SBG III von zertifizierten Trägern durchführen lassen. - Die Planung der Kurse im Kreisgebiet und das Zusammenkommen der Zielgruppe und Anbieter erfolgt mit Unterstützung der v. g. Projektgruppe. 4. Ergebnisse und Ausblick a) Verstetigung und Ausbau des Settings der zuständigen Rechtskreise SGB II und SGB III in enger Kooperation mit der Ausländerbehörde Kreis Euskirchen unter Einbindung der jeweiligen Fördermöglichkeiten der Partner/-innen bzw. der ESF-/Bundes/Landesprogramme, bedarfsabhängig unter Koordination von KoBIZ b) Die Agentur für Arbeit und die Jobcenter werden ab Winter 2015 in dem in Ziffer 1 beschriebenen Format einen Integration Point eröffnen, vgl. www.arbeitsagentur.de. c) Weiterer Ausbau der gesellschaftlichen Integration und damit der Willkommenskultur im Kreis Euskirchen 5.5 5.5.1 Sprache „Sprachstark – Qualität in sprachheterogenen Schulen – QUISS“ 1. Bestandsaufnahme Zahlreiche Untersuchungen zum Schulerfolg von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund und von Kindern und Jugendlichen aus bildungsfernen deutschen Familien belegen ihre hohe Lernmotivation und ihre positive Einstellung zur Schule. Trotz dieser starken Lernbereitschaft erzielen diese Schüler/-innen häufig deutlich schlechtere Lernergebnisse als ihre Altersgenossen. Es gilt daher als erwiesen, dass es einen signifikanten Zusammenhang zwischen geringen Schulerfolgen und der schlechteren Beherrschung der deutschen Bildungssprache gibt. Sprachheterogene Schulen stehen vor besonderen Herausforderungen. Für ihren Auftrag, die Schulerfolge zu verbessern und dem durchschnittlichen Niveau in ihrer Kommune 125 anzupassen, erhalten sie zusätzliche fachliche Unterstützung der Bezirksregierung Köln durch das Programm QuisS. Schulen mit einem großen Anteil an Schüler(inne)n aus bildungsbenachteiligten Elternhäusern oder mit Deutsch als Zweitsprache müssen gezielte Anstrengungen unternehmen, um allen Kindern und Jugendlichen zu guten Lernleistungen zu verhelfen. Viele Schulen stellen sich diesen Aufgaben mit großem Engagement, aber die begrenzten Erfolge der Vergangenheit zeigen, dass zusätzliche spezifische Maßnahmen erforderlich sind. Dabei sind die Schulen auf fachliche und finanzielle Unterstützung angewiesen. Das Programm „sprachstark – Qualität in sprachheterogenen Schulen QuisS“ der Bezirksregierung Köln stellt ein solches Unterstützungsangebot dar. Das grundlegende Ziel ist hier, die Bildungserfolge aller Schüler/-innen unabhängig von der sprachlichen oder sozialen Herkunft in der Schule zu verbessern. Die Erfahrung zeigt, dass Maßnahmen zur sprachlichen Bildung oder zur Entwicklung der Lernkompetenz und Selbstwirksamkeit allen Kindern und Jugendlichen nutzen, egal, welche Herkunftssprache sie sprechen. Die sukzessive Implementierung von QuisS an Schulen erstreckt sich auf mehrere Handlungsfelder (Unterrichtsentwicklung, Schulentwicklung, Vernetzung in der Kommune, ergänzende Angebote). Die GGS Nordstadt in Euskirchen ist seit dem Schuljahr 2014/15 QuisS-Schule. Eine von der Bezirksregierung Köln gesetzte Bedingung für die kreisweite Möglichkeit der Schulen zur Teilnahme am QuisS-Programm ist eine QuisS-Koordination vor Ort. Sie wird vom KI Kreis Euskirchen gestellt. 2. Ziel a) Das KI unterstützt und begleitet die QuisS-Schule koordinierend zwischen Schule und Bezirksregierung bei der Implementierung eines nachhaltigen und erfolgreichen sprachsensiblen Unterrichts in die Schul- und Unterrichtsentwicklung. 3. Planung und Umsetzung - In der Regel 6 mal trifft sich die QuisS-Koordinatorin des KI mit der QuisS-Projektleitung der Bezirksregierung Köln und anderen QuisS-Koordinator(inn)en, um Inhalte und Rahmenbedingungen des QuisS-Programmes und seine praktischen Umsetzung an Schulen zu erarbeiten. - In Kooperation mit der QuisS-Koordinatorin des Kreises Düren werden in 2015 zudem alle drei bis vier Monate obligatorische QuisS-Sprachbeauftragten-Treffen geplant, organisiert und durchgeführt. - Regelmäßig trifft sich die QuisS-Koordinatorin mit der Sprachbeauftragten und der QuisSSteuerungsgruppe der GGS Nordstadt zur Evaluation der bisher unter QuisS-Merkmalen stattgefundenen schulischen und unterrichtlichen Maßnahmen und zur Absprache über mögliche weitere Maßnahmen. 4. Ergebnisse und Ausblick a) Die Kolleg(inn)en der GGS Nordstadt nehmen im Schuljahr 2014/2015 an einer schulinternen verpflichtenden Demek-(Deutsch in mehrsprachigen Klassen)Fortbildung teil. Wesentliche Elemente daraus übernehmen Klassenlehrer/-innen der neuen ersten und zweiten Klassen zu Beginn des Schuljahrs 2015/2016. b) Das Treffen mit der Steuergruppe der GGS Nordstadtschule findet auf Wunsch der Schulleiterin im Oktober 2015 statt. Dort werden bereits installierte QuisS-Maßnahmen vorgestellt und es wird über mögliche unterrichtliche Maßnahmen nachgedacht und 126 c) d) e) f) überlegt, welche regionalen Netzwerkpartner/-innen zur Unterstützung der QuisSImplementierung angefragt werden können. Die Sprachbeauftragten der Kreise Düren und Euskirchen treffen sich in 2015 vier Mal zum Austausch im KI Düren. Die QuisS-Koordinator(inn)en treffen sich im Laufe des Jahres sieben Mal in der Bezirksregierung Köln zum Erfahrungsaustausch und um Unterstützungsangebote für QuisS-Schulen kennenzulernen und aufzubereiten. Für 2016 gibt es keine Möglichkeit, eine weitere Schule im Kreis Euskirchen in den QuisSVerbund aufzunehmen, denn das Projekt QuisS 100 ist landesweit auf 111 Schulen begrenzt und diese Zahl ist erreicht. Die QuisS-Koordination wird im oben beschriebenen Umfang auch 2016 weiterlaufen. 5.5.2 Deutsch für neu zugewanderte Mütter 1. Bestandsaufnahme Sprachliche Bildung für alle Mitglieder neu zugewanderter Familien ist wesentlich für ihre gesellschaftliche Integration. Kinder und Jugendliche erhalten, sobald sie in KiTa oder Schule sind, institutionelle Unterstützung beim Deutschlernen. Mütter hingegen haben diese Möglichkeit nicht. Sie sind aufgrund ihrer fehlenden Deutschkenntnisse isoliert und es fällt ihnen schwerer, im Alltag zu kommunizieren und sich außerhalb ihres Zuhauses zu orientieren. Wichtig ist deshalb, dass nicht nur die Kinder, sondern auch die Mütter Deutsch lernen, denn sie sind es in der Regel, die sich außerschulisch um die schulische Bildung ihrer Kinder kümmern. Hier setzt das Projekt „Deutschkurse für neu zugewanderte Mütter“ des KI an, das in Kooperation mit der DemografieInitiative des Kreises Euskirchen Möglichkeiten zum Erlernen der deutschen Sprache bieten möchte. 2. Ziele a) Bis Ende 2015 stehen im Kreis Euskirchen allen neu zugewanderten Müttern, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus, Möglichkeiten zum Erlernen der deutschen Sprache zur Verfügung. 3. Planung und Umsetzung - An zwei Schulen (vorzugsweise in Mechernich und in Schleiden) wird für Mütter, nachdem sie ihre Kinder zur Schule gebracht haben, einmal pro Woche ein 1,5-stündiger niederschwelliger Deutschkurs angeboten. - Kontaktaufnahme, Absprache und Kooperation mit Schulen wegen Räumlichkeiten - Identifizierung und Kontaktaufnahme zu möglichen Ehrenamtlichen (z. B. pensionierte Lehrer/-innen) - Werbemaßnahmen für die Teilnahme an der Initiative - Start der Kurse zum Erlernen der deutschen Sprache 4. Ergebnisse und Ausblick a) Nach Feststellung der nicht zu leistenden finanziellen Aufwendungen (Aufwandsentschädigung im Rahmen des Ehrenamts) wird das Projekt aufgrund vorübergehender Haushaltsführung in 2015 nicht wie geplant umgesetzt. 127 b) Es finden nach Recherche des KI bereits entsprechende Sprachkurse im Haus der Familie in Euskirchen, in Eigeninitiative einer Grundschule in Euskirchen und über den Jugendmigrationsdienst in Mechernich im Familienzentrum statt. c) Für Flüchtlinge gibt es von Ehrenamtlichen durchgeführte Deutschkurse in verschiedenen Institutionen, z. B. in den katholischen Kirchengemeinden. d) Niederschwellige Sprachkurse für Mütter werden auch in 2016 in eigener Regie der beteiligten Institutionen und von Ehrenamtlichen durchgeführt. 5.6 5.6.1 Gesundheit Gesundheitswegweiser für Migrant(inn)en 1. Bestandsaufnahme Die Teilhabe der Migrant(inn)en am öffentlichen Leben sowie an der Gesundheits- und Grundversorgung ist ein wichtiger Meilenstein für eine erfolgreiche Integration in die deutsche Gesellschaft. In der Praxis hat sich bei sozialen Beratungsstellen und ehrenamtlich engagierten Bürger(inne)n gezeigt, dass die Suche nach mehrsprachigen Ärztinnen und Ärzten für zugewanderte Menschen oft sehr mühsam ist. Durch deren steigende Zahl ist daher eine Übersicht über die vorhandenen Sprachen in Gesundheitseinrichtungen wichtig. Viele Zuwanderinnen und Zuwanderer fühlen sich in ihrer Heimatsprache sicherer als im Deutschen und können ihre gesundheitlichen Probleme in ihrer Sprache eher benennen und beschreiben. Seit Sommer 2014 recherchiert das KI und sammelt die Adressen und Telefonnummern aller relevanten Personen und Institutionen wie Ärzte, Apotheker und anderer Akteure im Gesundheitswesen, die über nicht deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Eine erste Information wurde vom KI bereits bei der Ärztevollversammlung 2014 verteilt. 2. Ziel a) Ein deutschsprachiger Wegweiser wird bis Ende 2015 aufgelegt. Er informiert über die Versorgungsmöglichkeiten und Hilfsangebote im Gesundheitsbereich für Menschen mit Migrationshintergrund. 3. Planung und Umsetzung - Rücksprache Gesundheitsamt - schriftliche Umfrage bei den Ärztinnen und Ärzten - schriftliche Umfrage bei Apothekerinnen und Apothekern Suche nach Kooperationspartner(inne)n in den anderen Gesundheitseinrichtungen (als Türöffner) - schriftliche Umfrage bei Gesundheitseinrichtungen (Hebammen, Logopäden, …) - Auswertung der Rückmeldung und ggf. Rückfragen bei nicht erfolgten Rückmeldungen - Erfassung aller Daten in einer Datei - Entwurf eines Gesundheitswegweisers - Suche nach einer Finanzierung eines Druckes mit niedriger Auflage - Erstellung einer PDF-Datei mit Veröffentlichung auf Homepage der Kreisverwaltung 128 - Verteilung des Gesundheitswegweisers bei entsprechenden Beratungsstellen und in Ehrenamtsgruppen - regelmäßige Aktualisierung der PDF-Datei im Internet mit Korrekturen und Ergänzungen 4. Ergebnis und Ausblick a) Die Umfrage seit Sommer 2014 bei Ärztinnen, Ärzten und Apotheker(inne)n findet keine Resonanz. b) Weitere Planungsschritte können daher nicht umgesetzt werden. c) Die Arbeit an einem Gesundheitswegweiser wird im Jahr 2016 nicht fortgeführt. 5.6.2 Grundversorgung der Flüchtlinge 1. Bestandsaufnahme Bei der ärztlichen Behandlung von Flüchtlingen kommt es immer wieder zu Verständigungsschwierigkeiten aufgrund fehlender Deutsch- und Englischkenntnisse. Dadurch werden Behandlungen und Therapien erschwert. 2. Ziele a) Die Herausforderungen der medizinischen Grundversorgung für Flüchtlinge im Kreis Euskirchen werden von den betroffenen Kooperationspartner(inne)n/Netzwerkpartner(inne)n beschrieben. b) Maßnahmen zur Behebung von Verständigungsproblemen werden von den betroffenen Kooperationspartner(inne)n/Netzwerkpartner(inne)n festgelegt. 3. Planung und Durchführung Das KI nimmt an Treffen beteiligter Netzwerkpartner/-innen teil und bietet ihnen Unterstützungsmöglichkeiten zur Erleichterung der medizinischen Grundversorgung an. 4. Ergebnisse und Ausblick (Stand Okt. 2015) a) Auf Initiative einer niedergelassenen Ärztin gibt es im Juni 2015 ein Treffen zwischen Gesundheitsamt und Sozialamt des Kreises und des KI, um über die medizinische Behandlung von Flüchtlingen zu beraten. Die Ärztin berichtet, dass es häufig Sprachprobleme gebe. b) Asylbewerber in Erstaufnahmeeinrichtungen werden vom Land NRW versorgt. Das Land NRW übergibt die Betreuung dieser Asylbewerber an einen Betreiber, der auch die medizinische Versorgung sicherstellen muss. c) Ein Betreiber für die geplante Erstaufnahmeeinrichtung in Euskirchen ist das DRK Euskirchen. Es bestehen erste Überlegungen, wer die medizinische Versorgung übernehmen soll. Möglichst sollte die medizinische Versorgung aus einer Hand erfolgen. d) Aus Sicht der Abteilung Gesundheit ergibt sich eine Problematik bei der medizinischen Versorgung von Asylbewerber(inne)n im laufenden Asylverfahren. e) Erste Überlegungen gehen dahin, dass durch niedergelassene Kolleginnen und Kollegen eine feste Sprechstunde für Asylbewerber/-innen in den Notfallpraxen durchgeführt werden könne. Diese Idee wird weiterverfolgt. f) Das KI wird zu keinem weiteren geplanten Treffen eingeladen. g) Das KI ist nicht mehr eingebunden. Treffen finden zwischen Gesundheitsamt und DRK statt und befassen sich im Schwerpunkt mit den Notunterkünften. 129 h) In 2016 ist eine Teilnahme an weiteren Treffen nicht vorgesehen. 5.7 5.7.1 Kultur, Sport und Freizeit Internationales Schwimmen 1. Bestandsaufnahme Gesellschaftliche Integration ohne Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft ist nahezu unmöglich. Deshalb wurde vom Jugendmigrationsdienst (JMD) und der Türkisch-Muslimischen Gemeinde bereits Anfang 2014 die Initiative für ein muslimisches Frauenschwimmen ergriffen, das zunächst aus verschiedenen Gründen nicht umgesetzt werden konnte. Das Konzept des internationalen Frauenschwimmens wurde auf Empfehlung des KI leicht verändert, indem man das Projekt für Frauen aller Nationalitäten und Glaubensrichtungen öffnete. Zielgruppe sind nun Frauen, die aus den unterschiedlichsten Gründen (religiösen, gesundheitlichen, persönlichen) im geschützten Raum ohne Anwesenheit von Männern schwimmen wollen oder das Schwimmen erlernen wollen. In der Konzeption des internationalen Frauenschwimmens ist vorgesehen, dass Kinder an dieser Veranstaltung nicht teilnehmen sollen, um es den Frauen so für zwei Stunden zu ermöglichen, ohne Verantwortung für die Kinder den eigenen sportlichen und gesundheitlichen Bedürfnissen nachzugehen und im Sinne der Familienentwicklung für diese Zeit den Vätern die Verantwortung für die gemeinsamen Kinder zu überlassen. 2. Ziele a) 25 Frauen mit Migrationshintergrund Frauenschwimmens. nutzen das Angebot des internationalen 3. Planung und Umsetzung - In Zusammenarbeit mit interessierten Frauengruppen und in Kooperation mit der Gemeinde Kall und der DLRG Mechernich werden die Kurseinheiten und Modalitäten im Nov./Dez. 2014 geplant. - Das Kaller Schwimmbad ist als Veranstaltungsort vorgesehen und wird von der Gemeinde Kall gegen geringe Gebühren zur Verfügung gestellt. - Die DLRG-Ortsgruppe Mechernich stellt eine Schwimmlehrerin (DLRGRettungsschwimmerin). - Das KI wirbt bei seinen Netzwerkpartnern und -partnerinnen im letzten Quartal 2014 sowie unterjährig in 2015 mit entsprechenden Flyern für das internationale Frauenschwimmen. - Es werden im Laufe des Jahres 2015 drei Kurse (Start Januar 2015, nach den Osterferien 2015, September 2015) für je ca. 25 Frauen innerhalb des internationalen Frauenschwimmens angeboten. Die Teilnehmer/-innen beteiligen sich mit 30 € an den Kurskosten. 4. Ergebnisse und Ausblick a) Im Jahr 2015 finden aufgrund der hohen Nachfrage drei Kurse (9 bzw. 10 Einheiten) mit je 25 Frauen unter Anleitung einer ausgebildeten Rettungsschwimmerin des DLRG statt. b) Die Teilnehmerinnen der Kurse pflegen einen lebendigen Austausch über alle vertretenen Kulturen und Altersklassen hinweg. Sie nutzen den Schwimmkurs als Zeit für die eigene Gesundheit und Regeneration. 130 c) Die Teilnehmerinnen stammen aus Albanien, Deutschland, dem Iran, Spanien, Sri Lanka und der Türkei. d) Bisher nehmen insgesamt 74 Frauen an dem internationalen Schwimmen teil (1. Kurs 25 Teilnehmerinnen, 2. Kurs 24 Teilnehmerinnen, 3. Kurs 25 Teilnehmerinnen). Mehrere Frauen haben inzwischen Schwimmen gelernt. e) Das internationale Frauenschwimmen wird auch in 2016 voraussichtlich mit drei weiteren Kursen angeboten. Der erste Kurs 2016 ist bereits organisiert und gebucht. 5.7.2 Deutsches Sportabzeichen für Flüchtlinge 1. Bestandsaufnahme Um einerseits Sportmöglichkeiten für Flüchtlinge zu schaffen und andererseits Flüchtlinge und Deutsche über Sprachbarrieren hinweg zusammenzubringen, entstand dieses Projekt, das Patenschaften herstellen will, um regelmäßig gemeinsam Sport zu treiben und für das Deutsche Sportabzeichen zu trainieren. 2. Ziel a) Ca. 20 Flüchtlinge nehmen gemeinsam mit einem Paten eines Sportvereins an einem Sportkurs teil und legen abschließend das Deutsche Sportabzeichen ab. 3. Planung und Umsetzung - Angesprochen werden sollen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund. - Die Federführung liegt beim KreisSportBund Euskirchen und dem KoBIZ. Kooperationspartner/-innen sollen Kommune und Mitglieder der runden Tische Flüchtlinge (Caritas, JMD, Integrationsagentur, KoBIZ, Städte und Gemeinden, Ausländeramt Kreis EU, Sozialpsychiatrischer Dienst, Mitgrantenselbstorganisationen des Kreises, Sprecherinnen und Sprecher der ehrenamtlich Tätigen) sein. - Als Zeichen der Integrationsbemühungen des KreisSportBundes Euskirchen, des KoBIZ und des Kreises Euskirchen soll im Rahmen des Sportabzeichentreffs des Stadtsportverbandes Euskirchen ein Sportkurs zum Ablegen des Sportabzeichens kombiniert mit einer Abschlussveranstaltung ein „Tag des Sportabzeichens – integrativ“ durchgeführt werden. - Ab Mai 2015 sollte jeden Mittwoch von 17.00 - 19.00 Uhr im Erftstadion Euskirchen (06.05.-30.09.2015) der Sportabzeichentreff vom SSV Euskirchen angeboten werden. - Im Rahmen dieses Treffs sollte auch der Sportabzeichenkurs integrativ durchgeführt werden. - Dazu werden die in den jeweiligen Kommunen lebenden Flüchtlinge, die sie betreuenden Ehrenamtler/-innen, die runden Tische in den Kommunen, die Kommunen, die Sportvereine und auch die Sportinteressierten eingeladen. - In diesem Kurs sollen alle Teilnehmer/-innen (ca. 20) mit einem Trainer für das Sportabzeichen trainieren oder auch bei den Prüfern bereits Prüfungen ablegen können. - Über die hergestellten Kontakte sollten die Flüchtlinge, die Ehrenamtler/-innen und Sportinteressierten motiviert werden, als Vorbereitung zur Erlangung des Sportabzeichens von Mai bis September regelmäßig ins Erftstadion zu kommen, und am Ende der Saison (Ende September) alle Bedingungen für das Sportabzeichen erfüllt haben. Es hätte die Teilnehmer/-innen motiviert, auch einem der Sportvereine beizutreten. 131 - Zum Ende soll das Sportabzeichen auf der Abschlussveranstaltung (30.09.2015) als Veranstaltung im Rahmen der Interkulturellen Woche überreicht werden. 4. Ergebnisse und Ausblick a) Im Frühjahr 2015 finden drei Planungstreffen zwischen KI und KreisSportBund statt. b) Eine Einladung an die in den jeweiligen Kommunen lebenden Flüchtlinge bzw. die sie betreuenden Ehrenamtler/-innen, die runden Tische in den Kommunen, die Kommunen, die Sportvereine und auch die sportinteressierten Menschen des Kreises wird über einen Presseartikel im Frühsommer 2015 ausgesprochen und in den verschiedenen Netzwerken kommuniziert. c) Für dieses Projekt meldeten sich keine Interessierten. Es wird im Jahr 2016 nicht fortgeführt. 5.7.3 Interkultureller Garten Zülpich 1. Bestandsaufnahme Der Freizeitgarten auf dem ehemaligen Landesgartenschau-Gelände bietet sich an, um ein Gemeinschaftsprojekt zu entwickeln, in dem zugewanderte Menschen gemeinsam in dem Garten arbeiten und sich begegnen können, im kleinen Rahmen gemeinsam Lebensmittel produzieren können (z. B. Marmelade kochen) und an verschiedenen Workshops zu Themen rund um den Garten teilnehmen können. In ein solches Gesamtprojekt können auch weitere Projekte oder Veranstaltungen, z. B. Deutschkurse oder Feste, integriert werden. 2. Ziele a) Das KI und Partner/-innen vor Ort arbeiten gemeinsam an der Einrichtung eines interkulturellen Gartens. b) Das Projektteam findet eine sich kümmernde Person, die die Federführung des interkulturellen Gartens übernimmt. c) Das Projektteam findet eine Struktur für das Projekt (Vereinsgründung oder Integration in einen bestehenden Verein). 3. Planung und Durchführung Gemeinsam mit Vertreter(inne)n der evangelischen und katholischen Kirche, der „Zülpicher Tafel“, des „Fair Zülpich e.V.“, Vertreter(inne)n des Runden Tischs Zülpich für Flüchtlinge u. a. plant das KI regelmäßige Austauschtreffen. 4. Ergebnisse und Ausblick a) Das Projektteam hat sich 2015 sechs Mal getroffen, um über erste Pläne, über mögliche Kümmerer und über Aktivitäten zur Umsetzung zu diskutieren. b) Im Herbst 2015 ist eine Kümmerin gefunden worden, die gemeinsam mit dem Projektteam erste Arbeiten durchführt. c) In 2016 werden feste Termine und weitere Veranstaltungen im Garten angeboten, an denen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund teilnehmen. Die Integration in einen bestehenden Verein wird angestrebt. 132 5.7.4 Rollende Spielkiste 1. Bestandsaufnahme Die Situation für Kinder und Jugendliche in Flüchtlingsunterkünften ist nicht einfach. Es fehlen Anreize, sich zu bewegen, ausgelassen zu spielen und sich sportlich zu betätigen. Die Kinder und Jugendlichen sind außerhalb der Schul- und KiTa-Zeiten permanent auf engem Raum umgeben von Erwachsenen aus unterschiedlichen Kulturen. Freiräume fehlen. Kinder und Jugendliche in Erstaufnahmeeinrichtungen gehen nicht vormittags in Bildungseinrichtungen, sie sind komplett ohne äußere Anreize und Abwechslungen und setzen sich ständig bewusst oder unbewusst mit den Sorgen, Konflikten und Ängsten der Erwachsenen auseinander. Das Spielen hat einen großen Stellenwert für die persönliche Entwicklung eines Kindes. Bewegung, Kreativität, Fantasie, Motorik, aber auch Umgang mit Frustration und Erfolg werden gefördert. Ehrenamtlich Engagierte sollen mithilfe der Materialien aus der „Rollenden Spielkiste“ den Kindern und Jugendlichen in den Erstaufnahmeeinrichtungen Gelegenheit zum Spielen, zur Bewegung und Möglichkeiten zum Ausdruck von Fantasie und Kreativität verschaffen und ihnen dabei spielerisch in ersten Schritten das Erlernen der deutschen Sprache ermöglichen. Dazu fahren die Ehrenamtlichen je nach Absprache einmal oder mehrmals in der Woche mit einer Kiste voller entsprechender Spielmaterialien in die Einrichtungen. 2. Ziel a) Kinder und Jugendliche in Flüchtlingsunterkünften des Kreises Euskirchens spielen, basteln, singen und bewegen sich nachmittags unter Begleitung von vorab vorbereiteten Ehrenamtlichen. 3. Planung und Umsetzung - Das Projekt „Rollende Spielkiste“ wird vom KI geplant und betreut. - Kooperationen werden mit den jeweiligen Kommunen (Mechernich, Kall, Schleiden, Hellenthal), Betreibern der Einrichtungen sowie Ehrenamtsgruppen vor Ort abgesprochen. - Mindestens zwei Begleitende pro Einsatznachmittag bieten vor Ort für ca. zwei Stunden Kindern und Jugendlichen ihrem Alter und ihren Neigungen entsprechend ein reichhaltiges Spiel- und Bewegungsprogramm an. - Die konkreten Einsatztermine werden vor Ort mit den dort aktiven kommunalen und ehrenamtlich Agierenden entsprechend den Gegebenheiten abgesprochen. - Die Spielbegleiter/-innen sollen vorab von den Mitarbeiter(inne)n des KI Euskirchen in Spielpädagogik und sensiblem Umgang mit zugewanderten Kindern und Jugendlichen eingeführt und darüber hinaus während ihrer Einsatzzeit durchgehend begleitet werden. - Die gezielte Suche nach Ehrenamtlichen und die daran anschließende Schulung starten im Herbst 2015. 4. Ergebnisse und Ausblick a) Nach Gesprächen mit entsprechenden Verantwortlichen der Kommunen und der Ehrenamtsgruppen vor Ort im Herbst 2015 wird das Projekt Anfang 2016 voraussichtlich zunächst in Mechernich, Hellenthal, Kall und Schleiden starten und dann je nach weiterem Interesse von Ehrenamtlichen und Bedarf der anderen Gemeinden und Städte ausgeweitet. b) Möglich sind Kooperationen mit dem Jugendamt (hinsichtlich Ausweichräumen nachmittags in KiTas) und mit dem Kreisjugendsportbund (Schulungen im spielpäda- 133 c) d) e) f) g) h) i) gogischen Bereich mit Fokus auf bestimmte Inhalte). Das KI ist mit diesen Institutionen wegen einer möglichen Zusammenarbeit in Kontakt. Im Oktober 2015 startet das KI einen Wochenspiegel-Aufruf. Der Förderverein Vielfalt leben wird das Projekt finanziell unterstützen. Die Nikolaus-Schule in Kall, der Lions Club Euskirchen und die Gesamtschule in Euskirchen haben Spenden zugesagt. Dieses Geld wird zur Deckung der laufenden Kosten (Erneuerung der Spiel- und Sportmaterialien, Ergänzung der Bastelmaterialien etc.) in 2016 verwendet. Zusätzlich fließen NRW-Fördergelder „Förderung von Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe“ (3.500,00 €) in das Projekt. Für dieses Geld sind im November 2015 Spiel-, Bastel- und Bewegungsmaterialien bestellt. Im Dezember 2015 finden zwei Schulungsmodule für diejenigen Menschen statt, die sich auf den Wochenspiegel-Aufruf vom Oktober gemeldet haben. Anfang 2016 finden Einsatzgespräche in den jeweiligen Kommunen statt. Nach den Absprachen beginnen die Ehrenamtlichen („Rollkis“) mit ihrem Spieleinsatz. Falls das Interesse wächst, werden weitere Interessierte in 2016 durch das KI auf ihre Spieltätigkeit vorbereitet und nach Möglichkeiten des Einsatzes gesucht. 5.7.5 Fraueninfo international 1. Bestandsaufnahme Im Kreis Euskirchen existiert vor Gründung des KI in 2014 kein Format, das Mütter mit Migrationshintergrund über das deutsche Schulsystem informiert. In einem Kooperationsprojekt zwischen der Integrationsagentur des DRK, dem Verein Frauen helfen Frauen e.V. und dem KI wurde ein Konzept zu niedrigschwelliger Bildungsarbeit in Form von Vorträgen und Gesprächen in bildgestützter Sprache in den Bereichen Bildung, Erziehung, Gesundheit in 2014 konzipiert. Die erste Veranstaltung „Wie funktioniert Schule in Deutschland?“ fand unter Beteiligung des KI im September 2014 in den Räumlichkeiten des DRK statt und stieß auf eine sehr positive Rückmeldung der Teilnehmer/-innen. 2. Ziele a) Eine zweite Veranstaltung zum Thema „Erste Hilfe fürs Kind“ findet in 2015 in Familienzentren in Euskirchen statt. 3. Planung und Umsetzung Die Veranstaltung wird in Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendamt vom DRK geplant, organisiert und durchgeführt. Das KI ist an der Planung und Umsetzung dieser Veranstaltung nicht beteiligt. 4. Ergebnisse und Ausblick a) Die Veranstaltung „Erste Hilfe für das Kind“ findet im September 2015 statt; allerdings erweist es sich als sehr schwierig, die Zielgruppe zu erreichen und viele Mütter zu motivieren, an den Veranstaltungen teilzunehmen. b) Die Planung und Durchführung weiterer niedrigschwelliger Bildungsveranstaltungen wird in den Arbeitskreis der FAG 4 „Projekte für und mit Frauen mit Migrationshintergrund“, den das KI moderiert, integriert und auch 2016 thematisiert. 134 5.7.6 Netzwerk „Vielfalt und Integration“ 1. Bestandsaufnahme Im Kreis Euskirchen werden Akteurinnen und Akteure aus Wohlfahrtsorganisationen, Kirchen, Migrantenorganisationen, Kulturvereinen, Initiativen, Vereinen, Städten und Gemeinden, die sich mit Themen von Integration und Vielfalt auseinandersetzen, in der Facharbeitsgruppe „Vielfalt und Integration“ zusammengeführt. Diese Facharbeitsgruppe bietet ihnen Möglichkeiten der Netzwerkarbeit und Kooperation. Die Aufgabe des KI besteht in der Geschäftsführung, der Koordination und der Moderation der Facharbeitsgruppe „Vielfalt und Integration“. Die Gründung des Netzwerks „Vielfalt und Integration“ (= Facharbeitsgruppe 4), das innerhalb der bestehenden Gremienstruktur des Kreises Euskirchen Entscheidungen oder Arbeitsergebnisse aus den gebildeten Arbeitsgruppen bei Bedarf in die maßgeblichen Gremien weiterleitet, garantiert den Akteurinnen und Akteuren transportierte Expertise in politische Entscheidungsfindungen. Verantwortlich sind seit der konstituierenden Sitzung im September 2014 die Kooperationspartner/-innen des KI, wie interessierte Bürger/-innen, Ehrenamtliche, Vertreter/-innen von Kommunen und Wohlfahrtsträgern sowie Abteilungsleitungen des Kreishauses (z. B. Ausländeramt). Beim zweiten Treffen im Dezember 2014 etablierte man sich als feste Facharbeitsgruppe und gab sich eine formelle Struktur. Hier kam das Plenum zu dem Ergebnis, Arbeitsgruppen zu nachfolgenden Themen zu bilden: „Sprachliche Bildung“, „Bürgerschaftliches Engagement“, „Projekte für und mit Frauen mit Migrationshintergrund“ und „Willkommenskultur“. 2. Ziele a) Interessierte Netzwerkpartner/-innen nehmen an der konstituierenden Sitzung der Arbeitsgemeinschaft „Sprachliche Bildung“ teil. b) Interessierte Netzwerkpartner/-innen nehmen an der konstituierenden Sitzung der Arbeitsgruppe „Bürgerschaftliches Engagement“ teil. c) Interessierte Netzwerkpartner/-innen nehmen an der konstituierenden Sitzung der Arbeitsgruppe „Projekte mit und für Frauen mit Migrationshintergrund“ teil. d) Interessierte Netzwerkpartner/-innen nehmen an der konstituierenden Sitzung der Arbeitsgruppe „Willkommenskultur“ teil. e) Alle Arbeitsgruppen treffen sich im Laufe des Jahres zu mindestens zwei weiteren Treffen und besprechen thematische Schwerpunkte, Arbeitsaufträge und Vorgehensweisen in ihrem Handlungsfeld. 3. Planung und Durchführung - In der AG Sprachliche Bildung können Konzepte erarbeitet werden, wie man Einzelpersonen und nicht gewerbliche Institutionen, die sich schon jetzt mit sprachlicher Bildung von Menschen mit Migrationshintergrund im Kreis Euskirchen befassen, professionell unterstützen und begleiten kann. Es sollen mit allen bereits tätigen bürgerschaftlich Engagierten, Verbänden, Vereinen, Gruppierungen und Institutionen gemeinsam Ideen zu einem flächendeckenden Angebot von Sprachkursen für Menschen mit keinen oder geringen Deutschkenntnissen aller Altersgruppen entwickelt und Konzepte für die Umsetzung erstellt werden. Die Moderation übernimmt das KI. - Aufgabe der Arbeitsgruppe „Bürgerschaftliches Engagement“ soll es sein, Menschen zu unterstützen, die sich bürgerschaftlich für Flüchtlinge und schon länger hier lebende zugewanderte Menschen engagieren. Teilnehmen können alle Mitglieder der Facharbeitsgruppe sowie interessierte Vertreterinnen und Vertreter nicht gewerblicher Institutionen und bürgerschaftlich engagierte Menschen. Die Teilnehmenden sollen Fortbildungs- und Unterstützungsbedarfe auf der Grundlage der Erfahrungen der 135 Akteurinnen und Akteure definieren, einen Zeitplan festgelegen und nach geeigneten Referenten suchen. Die Moderation übernimmt das KI. - In der Arbeitsgruppe „Projekte mit und für Frauen mit Migrationshintergrund“ werden wegen ihrer inhaltlichen Nähe mehrere vom Netzwerk priorisierte Themen zusammengefasst: „Frühe Hilfen“, „Selbstbewusstsein der Frauen stärken“ und „Stadtteilmütter“. Hier können im ersten Schritt bestehende Projekte erfasst werden, die besonders die Lebenssituation zugewanderter Frauen, Mütter und junger Mädchen im Fokus haben. Im Weiteren kann die Arbeitsgruppe Bedarfe erheben und Kooperationen zur Entwicklung entsprechender Projekte eingehen. Themen, die bisher dazu angesprochen wurden, sind u. a. Stadtteilmütter, Sportangebote für muslimische Frauen, Gewalt gegen Frauen mit Zuwanderungsgeschichte, Frauen-Info International, Müttercafés, bürgerschaftliches Engagement von Frauen mit Migrationshintergrund, Moderation sowie die Gewährleistung des Informationstransfers zwischen allen Akteur(inn)en. In dieser Arbeitsgruppe sollen Mitarbeiter/-innen unterschiedlicher Institutionen und weitere engagierte Frauen diskutieren und über Projekte informieren, die besonders die zugewanderten Frauen im Fokus haben. Denkbare Netzwerkpartner/-innen sind DRK, Haus der Familie, Jobcenter, Jugendmigrationsdienst, Frauen helfen Frauen e.V., Familienzentren sowie das Jugendamt. - Die Arbeitsgemeinschaft „Willkommenskultur“ des Netzwerks „Vielfalt und Integration“ kann in einem ersten Schritt bestehende Projekte zur Willkommenskultur erfassen und diejenigen präsentieren, die sich jetzt schon um eine zuwanderungsfreundliche und mehrsprachige Willkommenskultur bemühen, damit Neuankömmlinge und Neubürger/innen unabhängig von Abstammung oder Herkunft der Eltern gleich, freundlich und offen willkommen geheißen und beraten werden. - In einem weiteren Schritt können mit allen aktiven Akteur(inn)en wie Städten, Gemeinden, Verbänden, Vereinen und anderen Gruppierungen gemeinsam Ideen zu einem flächendeckenden Konzept einer Willkommenskultur entwickelt und Strategien zur Umsetzung ausgearbeitet werden. Die Ziele können dabei die Nutzung der kulturellen und sprachlichen Ressourcen der zugewanderten Menschen oder der Zuzug von ausgebildeten und auszubildenden Fachkräften sein. 4. Ergebnis und Ausblick a) Arbeitsgruppe „Sprachliche Bildung“ Am 09.03.2015 findet die konstituierende Sitzung statt. Es nehmen Netzwerkpartner/innen aus dem Jobcenter, der Freien Christengemeinde und der türkisch-islamischen Gemeinde teil. Den Netzwerkpartner(inne)n gelingt es aufgrund ihrer unterschiedlichen Interessen und Erwartungen an die Arbeitsgruppe nicht, sich auf inhaltliche Schwerpunkte zu einigen und weitere Arbeitsschritte innerhalb der Arbeitsgruppe festzulegen. Einen Konsens findet der Wunsch nach Auflistung aller sprachlichen Bildungsmöglichkeiten im Kreis. Das KI kommt diesem Wunsch nach. Alle zwei Monate erscheint eine aktualisierte Übersicht aller im Kreis angebotenen Sprachkurse. AUSBLICK 2016 Im Frühjahr 2016 findet ein weiteres Treffen mit zusätzlichen Netzwerkpartner(inne)n statt. Es werden dabei die aktuellen Änderungen zu den offiziellen Sprachkursen und die Angebote aus dem Bereich des bürgerschaftlichen Engagements berücksichtigt. b) Arbeitsgruppe „Bürgerschaftliches Engagement“ Die Arbeitsgruppe trifft sich am 21.04.2015 zur konstituierenden Sitzung. Der vorläufige Name dieser Gruppe lautet „BümentInMigration“ (Bürgerschaftliches Engagement rund um Integration von Menschen mit Migrationshintergrund). Netzwerkpartner/-innen sind 136 Vertreter/-innen aus Kirchen, runden Tischen Flüchtlingshilfe, aus kommunalen Sozialämtern, aus DRK, AWO, Caritas, Feder e.V. und interessierte Bürger/-innen. Ein zweites Treffen findet im Juni 2015 statt. Ein weiteres Treffen findet aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens in diesem Jahr nicht mehr statt. Die von den Teilnehmenden erarbeiteten Schwerpunktthemen für 2015 sind „Digitale Landkarte“ und „Planung und Organisation einer Veranstaltungsreihe rund um Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe“. - Ein auswärtiger IT-Dienstleister wird mit der Entwicklung der „Digitalen Landkarte“ beauftragt. Die Kosten werden gedeckt durch Fördermittel aus der DemografieInitiative (1.000,00 €), der „Förderung von Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe“ der Landesregierung (900,00 €) und aus dem Sofortprogramm der Landesregierung (1.500 €). - Die Planung und Organisation einer Veranstaltungsreihe rund um Themen, die für in der Flüchtlingshilfe ehrenamtlich Tätigen relevant sind, können aus Zeitmangel in diesem Jahr nicht von der Arbeitsgruppe umgesetzt werden. Das KI stellt der Caritas zur Buchung eines Referenten zur Thematik „Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe“ beantragtes Fördergeld aus der Initiative „Förderung von Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe“ der Landesregierung zur Verfügung. Im Frühjahr 2016 wird das nächste Treffen stattfinden. c) Arbeitsgruppe „Projekte mit und für Frauen mit Migrationshintergrund“ Die konstituierende Sitzung findet am 14.04.2015 statt. Den Beteiligten aus dem Jugendamt, der Integrationsagentur des DRK, dem Jugendmigrationsdienst, dem Haus der Familie, der Arbeitsagentur, von Frauen helfen Frauen e.V. und der Wirkstatt e.V. ist der direkte und persönliche Informationsaustausch über bestehende Initiativen und Projekte wichtig. Diese Initiativen und Projekte werden über die jeweiligen Verteiler der Beteiligten veröffentlicht und somit einer größeren Gruppe zugänglich gemacht. Bekannt gemacht werden: Babynestkurse für Flüchtlingsfrauen im Haus der Familie, Deutschkurse in KiTas, das internationale Frauenschwimmen, Infoveranstaltungen für Berufsrückkehrer/-innen und zur Teilzeit-Ausbildung, Spielgruppen für zugewanderte Frauen und ihre Kleinkinder, Info-Reihe für Familienzentren zum Thema Erste Hilfe für Kinder, Zumba-Kurs usw. Ein weiterer thematischer Schwerpunkt wurde im 2. und 3. Arbeitstreffen im Mai und im September 2015 ausführlich diskutiert: Wie können Frauen erreicht und zur Teilnahme an überwiegend niedrigschwelligen Bildungsangeboten motiviert werden? Als drittes Schwerpunktthema der Arbeitsgruppe wird die Entwicklung des Projektes „Gesundheitsexpert/innen“ diskutiert. Seit Frühjahr 2015 werden von dieser Arbeitsgruppe Möglichkeiten recherchiert, im Bereich Gesundheitswesen eine niedrigschwellige Qualifizierung für zugewanderte Frauen zu entwickeln. Eine solche Qualifizierung soll die Frauen zu „Gesundheitslotsinnen“ innerhalb ihrer Sprachcommunity befähigen und ihnen andererseits Anreiz bieten, eine reguläre Ausbildung im Gesundheitsbereich (Krankenschwester, Altenpflegerin, ...) anzustreben. Beim Arbeitstreffen im November 2015 wird dieses Thema weiter vertieft – außerdem wird die Situation der Frauen in den Flüchtlingsunterkünften thematisiert. Die Arbeitsgruppe wird im Jahr 2016 weiter an den oben genannten Themen arbeiten. d) Arbeitsgruppe Willkommenskultur in Form von Wegweisern, Flyern, Piktogrammen, leichter Sprache 137 Im Rahmen dieses Projekts wird in einem ersten Schritt eine Bestandsaufnahme durch die Mitglieder der AG über Verständlichkeit von Auskünften in Form von Hinweisschildern, Flyern, Websites und anderen schriftlichen Informationen im Kreishaus vorgenommen. Danach werden Beispiele und Ideen für leichte Sprache, Piktogramme, Wegweiser, Flyer zusammengetragen und mit den vorhandenen Leitsystemen und Informationsmaterialien abgeglichen und Verbesserungsvorschläge entwickelt. Das KI organisiert und begleitet die Treffen der AG, die viermal im Jahr 2015 stattfinden. 2016 soll der Fokus auch auf andere Einrichtungen gelegt werden. 6 Ausblick des Kommunalen Bildungs- und Integrationszentrums auf 2016 Das Regionale Bildungsbüro plant für 2016 folgende Schwerpunktziele: 1. Qualitätsentwicklung OGS 2. Konzeptentwicklung: Lehrer(innen)sprechtag im Übergang Grundschule – SI 3. Konzeptentwicklung: Unterstützung von Beratungsteams in Schulen Die Kommunale Koordinierung setzt für 2016 folgende Schwerpunktziele: 1. Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit 2. Übergangssysteme verstärkt in den Blick nehmen 3. Weitere Optimierung der Angebote zur Berufsfelderkundung für ca. 2.060 Schüler/-innen Für die Jahre 2016 und 2017 werden im Kommunalen Integrationszentrum (KI) des Kreises Euskirchen folgende Schwerpunktziele gesetzt: 1. Bildung 2. Arbeit und Ausbildung Das Handlungsfeld „Bildung“ wird dabei als Schwerpunktthema fortgeführt. Mit dem Querschnittsthema „Arbeit und Ausbildung“ setzt das KI ein neues Schwerpunktziel. Die Umsetzung des neuen Schwerpunktziels – besonders für jugendliche Flüchtlinge – erfolgt durch die enge Kooperation des KI mit der originären Zuständigkeit im Übergang Schule – Beruf durch die Kommunale Koordinierung (KoKo) des Landesprogramms „Kein Abschluss ohne Anschluss“ sowie das Regionale Bildungsbüro. 138 7 Kooperationspartner/-innen im Regionalen Bildungsnetzwerk Das KoBIZ im Regionalen Bildungsnetzwerk arbeitet bei der Umsetzung der Aufgaben in den einzelnen Handlungsfeldern mit allen Schulen im Kreis Euskirchen sowie mit folgenden regionalen Kooperationspartner(inne)n zusammen: Agentur für Arbeit Brühl Arbeitgeberverband Metall Köln Ausbildungskonsens Kammerbezirk Aachen Ausländeramt Kreis Euskirchen Außerschulische Lernorte Kreis Euskirchen, Kreis Düren AWO PIDES Berufsbildungszentrum Euskirchen Berufskolleg Eifel in Kall Bezirksregierung Köln Bildungsinstitut der Rheinischen Wirtschaft e.V. Caritasverband Kreisdekanat Euskirchen e.V. Caritasverband für die Region Eifel e.V. Competentia Region Aachen DemographieInitiative Kreis Euskirchen DGB donum vitae DRK Kreisverband Euskirchen e.V. DEKRA Akademie GmbH Ehrenamtler/-innen Fachhochschule Aachen FairZülpich e.V. Flüchtlingshilfen/runde Tische in allen Kommunen Förderverein BZE Frauenbildungshaus Zülpich Gesundheitsamt Kreis Euskirchen Gleichstellungsbeauftragte Kreis Euskirchen HWK Aachen HWK Köln IHK Aachen IHK Bonn/Rhein-Sieg Inklusionsfachberatung Inklusionskoordinator(inn)en Integrationsagentur DRK Euskirchen Integrationsfachdienst Integrationsrat Stadt Euskirchen Internationaler Bund Jobcenter EU-aktiv Jugendamt Kreis Euskirchen Jugendmigrationsdienst Euskirchen Kommunale Koordinierung Düren, Aachen, Heinsberg Kommunen Kreis Euskirchen Kompetenzteam NRW Kreishandwerkerschaft Rureifel Landschaftsverband Rheinland Opfernetzwerk Euskirchen 139 Präventionsstelle der Kriminalpolizei Kreis Euskirchen Regionalagentur Aachen Regionale Bildungsbüros Düren, Aachen, Heinsberg RWTH Aachen Schulamt Kreis Euskirchen Tertia Thomas-Eßer-Berufskolleg Unternehmen in der Region Verbraucherzentrale NRW VHS Kreis Euskirchen VIV Düren-Jülich-Euskirchen Wellenbrecher e.V. Wirkstatt e.V. Wirtschaftsförderung Kreis Euskirchen zdi-Zentrum ANTalive e.V. ZfSL Jülich Zweckverband Region Aachen 140 8 Öffentlichkeitsarbeit 8.1 Veröffentlichung der laufenden Projekte, Initiativen und Maßnahmen der Kooperationspartner/-innen des KoBIZ Unter http://www.kreis-euskirchen.de/service/schulen/kobiz.php können sich Interessierte über laufende Projekte, Initiativen und Maßnahmen des KoBIZ im Regionalen Bildungsnetzwerk informieren. 8.2 KoBIZ-Newsletter Veröffentlichungen des KoBIZ-Newsletters erfolgen im Mai 2014 und im Oktober 2014. Die Newsletter sind abrufbar unter: http://www.kreis-euskirchen.de/service/schulen/VeroeffentlKoBIZ.php#a5 8.3 Bericht der gemeinsamen KoBIZ-Bildungskonferenz 2015 Die 4. Bildungskonferenz „Erfolgreich Netzwerken im Kreis Euskirchen“ am 22. April 2015 wird organisiert und durchgeführt vom KoBIZ Kreis Euskirchen. Die Dokumentation der Konferenz ist online abrufbar unter: https://www.kreis-euskirchen.de/service/downloads/rb/49_bildkonf_2015_4.pdf 8.4 8.4.1 Veröffentlichungen des Regionalen Bildungsbüros Broschüre „Außerschulische Lernorte“ Experimentieren, beobachten, erleben mit allen Sinnen, das können Kinder und Jugendliche im Kreis Euskirchen an vielen außerschulischen Lernorten. Die aktualisierte Broschüre mit mehr als 30 Angeboten im Kreis Euskirchen und im Nachbarkreis Düren ist online abrufbar unter: http://www.kreis-euskirchen.de/service/schulen/VeroeffentlKoBIZ.php#a4 8.4.2 Kooperationspartner/-innen „komm auf Tour 2015“ „komm auf Tour“ wird als gemeinsames Kooperationsprojekt örtlicher Träger/-innen der Berufsorientierung, Lebensplanung über örtliche Kooperationstreffen vorbereitet und durchgeführt. Eine Zusammenstellung der Angebote der Kooperationspartner/-innen ist online abrufbar unter: http://www.kreis-euskirchen.de/service/schulen/rbbaktuelles.php#a3 8.4.3 Redaktionelle Arbeit Die Maßnahmen, Projekte, Dokumentationen, Veranstaltungshinweise und -berichte werden regelmäßig auf der Homepage http://www.kreis-euskirchen.de/service/schulen/kobiz.php veröffentlicht. Zudem erhalten die Printmedien sowie Radio Euskirchen regelmäßig Informationen und Fotos zwecks Berichterstattung. 141 8.5 8.5.1 Veröffentlichungen der Kommunalen Koordinierung Elternfahrplan Übergang Schule – Beruf – Studium Die Facharbeitsgruppe „Duale Ausbildung“ hat einen Elternfahrplan weiterentwickelt, der einen Überblick über den Prozess des Übergangs von der Schule in den Beruf und in das Studium bietet sowie auf wichtige Termine und Unterstützungsmöglichkeiten hinweist. Online abrufbar unter: http://www.kreis-euskirchen.de/service/schulen/KokoAktuelles.php#a2 8.5.2 Handreichungen Übergangsangebote Die Facharbeitsgruppe II im Landesvorhaben „Kein Abschluss ohne Anschluss“ hat eine Handreichung für alle Beratungsfachkräfte, die sich mit der Berufswahlorientierung von Schüler(inne)n befassen, erstellt, online abrufbar unter: http://www.kreiseuskirchen.de/service/schulen/KokoAktuelles.php 8.6 8.6.1 Veröffentlichungen des Kommunalen Integrationszentrums Migrationswegweiser in mehreren Sprachen In Kooperation des Kommunalen Bildungs- und Integrationszentrums (KoBIZ) Kreis Euskirchen und der Integrationsagentur DRK Euskirchen ist der erste „Wegweiser für Migrant/innen" für das Kreisgebiet Euskirchen entstanden. Der Wegweiser ist in Deutsch, Türkisch, Russisch, Englisch, Französisch, Arabisch und Albanisch erschienen. Online http://www.kreisabrufbar sind die „Wegweiser für Migrant/innen“ unter: euskirchen.de/service/schulen/VeroeffentlKoBIZ.php#a0. 8.6.2 Angebote zur Deutschförderung für Flüchtlinge Im gesamten Kreis Euskirchen werden Deutschkurse für Flüchtlinge und Migrant(inn)en sowohl von Bildungsträgern als auch von Ehrenamtler(inne)n angeboten. Eine Aufstellung des aktuellen Kursangebotes (aktuell: Deutschkurse ab Oktober 2015) ist online zu finden unter: http://www.kreis-euskirchen.de/service/schulen/VeroeffentlKoBIZ.php#a0 142 9 Team Kommunales Bildungs- und Integrationszentrum (KoBIZ) Leitung Sabine Sistig Regionales Bildungsbüro: Bettina Ismar, pädagogische Mitarbeiterin Kommunale Koordinierung: Christina Marx, Leitung Bilge Yalcinkaya, Projektmitarbeiterin, Potenzialanalyse, Praxisphasen Sarah Goergen, Projektmitarbeiterin, Schüler online, Bildungsportal, Haus der kleinen Forscher Tünde Wiebe, Verwaltungsmitarbeiterin Kommunales Integrationszentrum: Henrike Berners, Integrationsbeauftragte, Leitung Ilhan Güngör, Stellv. Leitung, Seiteneinsteigerberatung, Herkunftssprachlicher Unterricht Annette Bahner, Projektmitarbeiterin Rucksack KiTa-GS, Arbeit mit Migrant(inn)en, Krisenintervention Jutta Bernardy, pädagogische Mitarbeiterin SmiLe-Projekt, Seiteneinsteiger, QuisS Roland Kuhlen, Projektmitarbeiter Flüchtlingsarbeit, „Wegweiser für Migrant/innen“, Gesundheitswegweiser Vera Secker, Projektmitarbeiterin Controlling, Sozialplanung Irina Ruppel, Verwaltungsmitarbeiterin Backoffice (bis 31.12.2015) Nina Goehr, Praktikantin Backoffice (01.10.2015 bis 29.02.2016) 143