Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
1,6 MB
Datum
15.03.2016
Erstellt
02.03.16, 12:03
Aktualisiert
02.03.16, 12:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Kommunales Bildungs- und
Integrationszentrum
Jahresbericht 2015
1
Inhalt
1
Vorwort: Struktur und Aufgaben des Kommunalen Bildungs- und Integrationszentrums (KoBIZ)
im Regionalen Bildungsnetzwerk .................................................................................................... 6
2
Netzwerken im Regionalen Bildungsnetzwerk .............................................................................. 10
3
Regionales Bildungsbüro ............................................................................................................... 11
3.1
3.1.1
Fachtag „Haus der kleinen Forscher“ ............................................................................ 11
3.1.2
Pädagogisches Schulnetzwerk Kreis Euskirchen............................................................ 13
3.1.3
AK KiTa – Grundschule................................................................................................... 14
3.1.4
Qualitätsoffensive Offene Ganztagsschule ................................................................... 15
3.1.5
Englisch als Kontinuum im Übergang Grundschule – SI ................................................ 16
3.2
Übergang Schule – Beruf – Studium ...................................................................................... 17
3.2.1
„komm auf Tour – meine Stärken, meine Zukunft“ ...................................................... 17
3.2.2
„Lernen im Doppelpack“ – Informationsveranstaltung zum dualen Studium für
Schüler/-innen der gymnasialen Oberstufe .................................................................. 19
3.2.3
„Helle Köpfe für Ihr Unternehmen“ – Informationsveranstaltung zum dualen Studium
für Unternehmen........................................................................................................... 21
3.2.4
ANTalive – zdi ................................................................................................................ 23
3.2.5
Berufswahl-SIEGEL......................................................................................................... 25
3.2.6
Ausbildungs- und Studienbörse Kreis Euskirchen und „Ausbildung to go“................... 27
3.2.7
Informationsveranstaltung „Übergang Schule – Ausbildung oder Studium – Wie geht
das?“ .............................................................................................................................. 29
3.2.8
Berufsorientierungsparcours Gesundheitsberufe ......................................................... 29
3.3
Bildungsprojekte.................................................................................................................... 31
3.3.1
Pädagogische Landkarte – außerschulische Lernorte ................................................... 31
3.3.2
Medienprävention: Lokale Fachtagungen für Multiplikator(inn)en im Tätigkeitsfeld
„Medienkompetenz im Netzwerk vor Ort“ in Kooperation mit dem Opfer-Netzwerk
e.V. Euskirchen .............................................................................................................. 32
3.3.3
Medienscout NRW......................................................................................................... 33
3.4
4
Übergang KiTa – Grundschule – SI ........................................................................................ 11
Kooperationen ....................................................................................................................... 36
3.4.1
Netzwerken im Regionalen Bildungsnetzwerk Kreis Euskirchen................................... 36
3.4.2
Kooperation mit Regionalen Bildungsbüros .................................................................. 37
3.4.3
Kooperation mit dem Kompetenzteam NRW ............................................................... 39
3.4.4
Konferenz der Schulpflegschaftsvorsitzenden .............................................................. 40
3.4.5
AK Elterndelegierte........................................................................................................ 41
3.4.6
Bildungsportal ............................................................................................................... 42
Kommunale Koordinierung ........................................................................................................... 45
4.1
Potenzialanalyse .................................................................................................................... 45
4.1.1
Potenzialanalyse im Schuljahr 2014/15 – Ausschreibung ............................................. 45
4.1.2
Potenzialanalyse im Schuljahr 2014/15 – Durchführung .............................................. 47
2
4.1.3
Potenzialanalyse im Schuljahr 2015/16 – Ausschreibung ............................................. 50
4.1.4
Potenzialanalyse im Schuljahr 2015/16 – Durchführung .............................................. 51
4.1.5
Kooperation mit dem Runden Tisch STAR (Schule trifft Arbeitswelt) –Potenzialanalyse
für Jugendliche mit komplexer Behinderung ................................................................ 54
4.1.6
Unterarbeitsgruppe Potenzialanalyse – Qualitätskriterien für die Gymnasien ............ 56
4.1.7
Unterarbeitsgruppe Potenzialanalyse – Qualitätskriterien für die Förderschulen ....... 57
4.1.8
Landesweite Koordinierungsstelle Kommunaler Integrationszentren (LaKI)
Unterarbeitskreis „migrationssensible Potenzialanalyse“ ............................................ 58
4.2
Portale und Austauschforen .................................................................................................. 59
4.2.1
BAN-Portal ..................................................................................................................... 59
4.2.2
Interkommunale Arbeitsgemeinschaft Datenerfassung ............................................... 61
4.2.3
qualiboXX ....................................................................................................................... 62
4.2.4
Regionaltreffen Rheinland der Kommunalen Koordinierungsstellen ........................... 64
4.2.5
Landesweite Koordinierungsstelle Kommunaler Integrationszentren (LaKI) Arbeitskreis
Übergang Schule – Beruf ............................................................................................... 65
4.3
Facharbeitsgruppen............................................................................................................... 66
4.3.1
Facharbeitsgruppe 1 „Berufs- und Studienorientierung“ ............................................. 66
4.3.2
Facharbeitsgruppe 2 „Übergangsangebote“ ................................................................. 68
4.3.3
Facharbeitsgruppe 3 „Duale Ausbildung“ ..................................................................... 70
4.4
Unterstützende und begleitende Projekte und Maßnahmen im Übergang Schule – Beruf . 71
4.4.1
Umsetzung der Praxiskurse im Schuljahr 2014/15 im Kreis Euskirchen ....................... 71
4.4.2
Umsetzung der Praxiskurse im Schuljahr 2015/16 im Kreis Euskirchen ....................... 73
4.4.3
Berufseinstiegsbegleitung ............................................................................................. 75
4.4.4
Elternfahrplan................................................................................................................ 77
4.4.5
Standardelement SBO 7.3 Koordinierte Übergangsgestaltung mit
Anschlussvereinbarung ................................................................................................. 78
4.4.6
Standardelement SBO 6.1 Berufsfelder erkunden ........................................................ 79
4.4.7
Berufsfelderkundungstage in der Kreisverwaltung ....................................................... 81
4.4.8
Berufsfelderkundungen an den Berufskollegs .............................................................. 82
4.4.9
Standardelement SBO 6.1 Berufsfelder erkunden – Online-Portal............................... 84
4.4.10
Angebotsübersicht als Handreichung für Lehrkräfte, Fachkräfte der Schulsozialarbeit
und Beratungsfachkräfte ............................................................................................... 85
4.4.11
Produktionsschule.NRW ................................................................................................ 87
4.5
Kooperationen ....................................................................................................................... 89
4.5.1
Kooperation mit der Regionalagentur bei arbeitsmarktpolitischen Programmendes
Landes NRW am Beispiel von „Jugend in Arbeit plus“ .................................................. 89
4.5.2
Patenschaftsmodell Übergang Schule – Beruf .............................................................. 90
4.5.3
Regionaler Ausbildungskonsens Kammerbezirk Aachen............................................... 91
4.5.4
AK Ausbildungsvorbereitungsklassen............................................................................ 92
4.5.5
Kooperation mit den Inklusionskoordinator(inn)en und der Inklusionsfachberaterin . 93
3
5
4.5.6
Zusammenarbeit der Schulaufsicht und der Kommunalen Koordinierungsstelle als
Umsetzungspartner/-innen vor Ort............................................................................... 94
4.5.7
„Schüler Online“ ............................................................................................................ 96
Kommunales Integrationszentrum................................................................................................ 99
5.1
Interkulturelle Öffnung.......................................................................................................... 99
5.1.1
Wegweiser für Migrant(inn)en ...................................................................................... 99
5.1.2
Übersetzungshilfe KoBIZ.............................................................................................. 100
5.1.3
Grundlagen interkultureller Kompetenz für Mitarbeitende und Führungskräfte der
Kreisverwaltung Euskirchen ........................................................................................ 101
5.1.4
Koordination von Austauschmöglichkeiten für Mitarbeitende der kreisangehörigen
Kommunen, die zum Thema „Asyl“ tätig sind ............................................................. 101
5.1.5
Unterstützung der runden Tische in den Kommunen und Kirchengemeinden .......... 103
5.1.6
Deutschkurse für Flüchtlinge ....................................................................................... 103
5.1.7
Unterstützung von freiwillig engagierten Bürger(inne)n rund um die
Flüchtlingsarbeit .......................................................................................................... 104
5.1.8
Basiswissen Flüchtlingsarbeit in Kooperation mit der Integrationsagentur des DRK . 106
5.1.9
Beratung von Institutionen in Konflikt- oder Krisensituationen im Umkreis für
Flüchtlingsunterkünften .............................................................................................. 107
5.1.10
Akquise möglicher Vormünder für minderjährige unbegleitete Flüchtlingen (in
Kooperation mit dem Jugendamt Kreis Euskirchen) ................................................... 107
5.1.11
Interkulturelle Woche ................................................................................................. 108
5.2
Bildung ................................................................................................................................. 110
5.2.1
Informationsleitfaden für Kindertagesstätten im Umgang mit Familien mit
Migrationshintergrund ................................................................................................ 110
5.2.2
Rucksack Grundschule ................................................................................................. 111
5.2.3
„Wie funktioniert Grundschule?“ – Informationsveranstaltung für Eltern mit
Migrationshintergrund ................................................................................................ 112
5.2.4
SmiLe – Sprachbildung mit individuellem Spracherfolg .............................................. 113
5.2.5
Seiteneinsteiger(innen)beratung ................................................................................ 115
5.3
Angebote für Schulen .......................................................................................................... 116
5.3.1
Besetzungsverfahren von Lehrer(inne)n im Herkunftssprachlichen Unterricht (HSU)116
5.3.2
Unterstützung der Schulaufsicht bei Integrationsstellenanträgen ............................. 117
5.3.3
Fachberatungsstelle für Herkunftssprachlichen Unterricht (HSU).............................. 118
5.3.4
Schule ohne Rassismus ................................................................................................ 119
5.3.5
Planung und Durchführung der Treffen von Lehrkräften im Herkunftssprachlichen
Unterricht (HSU) .......................................................................................................... 120
5.3.6
Seiteneinstieg für alle optimal – Arbeitskreis „Praxisgespräche Seiteneinstieg“ ....... 121
5.4
Ausbildung und Beruf .......................................................................................................... 122
5.4.1
Stadtteilmütter – Brücken bauen ................................................................................ 122
5.4.2
Kampagne „Berufliche Qualifizierung zur Integration junger Flüchtlinge im Alter von 18
– 21 Jahren“ ................................................................................................................. 123
4
5.5
Sprache ................................................................................................................................ 125
5.5.1
„Sprachstark – Qualität in sprachheterogenen Schulen – QUISS“ .............................. 125
5.5.2
Deutsch für neu zugewanderte Mütter....................................................................... 127
5.6
Gesundheit .......................................................................................................................... 128
5.6.1
Gesundheitswegweiser für Migrant(inn)en ................................................................ 128
5.6.2
Grundversorgung der Flüchtlinge................................................................................ 129
5.7
Kultur, Sport und Freizeit .................................................................................................... 130
5.7.1
Internationales Schwimmen........................................................................................ 130
5.7.2
Deutsches Sportabzeichen für Flüchtlinge .................................................................. 131
5.7.3
Interkultureller Garten Zülpich.................................................................................... 132
5.7.4
Rollende Spielkiste ...................................................................................................... 133
5.7.5
Fraueninfo international ............................................................................................. 134
5.7.6
Netzwerk „Vielfalt und Integration“............................................................................ 135
6
Ausblick des Kommunalen Bildungs- und Integrationszentrums auf 2016................................. 138
7
Kooperationspartner/-innen im Regionalen Bildungsnetzwerk.................................................. 139
8
Öffentlichkeitsarbeit.................................................................................................................... 141
8.1
Veröffentlichung der laufenden Projekte, Initiativen und Maßnahmen der
Kooperationspartner/-innen des KoBIZ .......................................................................................... 141
8.2
KoBIZ-Newsletter................................................................................................................. 141
8.3
Bericht der gemeinsamen KoBIZ-Bildungskonferenz 2015 ................................................. 141
8.4
Veröffentlichungen des Regionalen Bildungsbüros ............................................................ 141
8.4.1
Broschüre „Außerschulische Lernorte“ ....................................................................... 141
8.4.2
Kooperationspartner/-innen „komm auf Tour 2015“ ................................................. 141
8.4.3
Redaktionelle Arbeit .................................................................................................... 141
8.5
8.5.1
Elternfahrplan Übergang Schule – Beruf – Studium.................................................... 142
8.5.2
Handreichungen Übergangsangebote......................................................................... 142
8.6
9
Veröffentlichungen der Kommunalen Koordinierung......................................................... 142
Veröffentlichungen des Kommunalen Integrationszentrums ............................................. 142
8.6.1
Migrationswegweiser in mehreren Sprachen ............................................................. 142
8.6.2
Angebote zur Deutschförderung für Flüchtlinge......................................................... 142
Team Kommunales Bildungs- und Integrationszentrum (KoBIZ) ................................................ 143
Impressum
Kreis Euskirchen/Der Landrat
GBL III/49 Kommunales Bildungs- und Integrationszentrum
Leitung: Sabine Sistig
Redaktion: Bettina Ismar, Regionales Bildungsbüro
5
1 Vorwort: Struktur und Aufgaben des Kommunalen Bildungsund Integrationszentrums (KoBIZ) im Regionalen
Bildungsnetzwerk
Die Handlungsziele im KoBIZ basieren auf der Kooperation zwischen dem Kreis Euskirchen
und dem Land NRW (Ministerium für Schule und Weiterbildung, Ministerium für Arbeit,
Integration und Soziales, Landeskoordinierungsstelle der Kommunalen Integrationszentren,
Bezirksregierung Köln). Die einzelnen Säulen des KoBIZ erfahren die finanzielle
Unterstützung und Prozessbegleitung durch das Land NRW und die Europäische Union.
Diese Kooperation gelingt dadurch, dass die beteiligten Partner/-innen die jeweils anderen
Herkünfte akzeptieren und anerkennen und im Hinblick auf die gemeinsamen Ziele in enger
Abstimmung verbindlich und gleichberechtigt miteinander agieren.
Die gemeinsame Verantwortung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Kreises
Euskirchen für das Regionale Bildungsnetzwerk Kreis Euskirchen wird mit allen relevanten
Partner(inne)n weiter ausgebaut und vertieft.
Im Mittelpunkt aller Bemühungen steht dabei die Verbesserung der Lern- und
Lebenschancen aller im Kreis Euskirchen lebenden Menschen. Das Regionale
Bildungsnetzwerk ermöglicht es, alle an Bildung beteiligten Akteure einzubeziehen, um
vorhandene Ressourcen durch Vernetzung optimal zu nutzen.
Das gemeinsame Anliegen der Vertragsparteien liegt in dem Ausbau des Regionalen
Bildungsnetzwerks, um die Unterstützungs- und Beratungssysteme vor Ort effizient und
nachhaltig zum Wohl aller im Kreis Euskirchen lebenden Menschen zu nutzen.
Das Regionale Bildungsnetzwerk gilt als institutionell übergreifende Organisationsform von
Schulträgern, Schulen, Schulaufsicht, kommunalen Kooperationspartner(inne)n, Kammern,
Verbänden, Trägern und weiteren (öffentlichen) Institutionen, die sich mit schulischer und
beruflicher Bildung und Entwicklung befassen. Das Regionale Bildungsnetzwerk ermöglicht
Lernortkooperationen und unterstützt zahlreiche Funktionen in Bezug auf bildungspolitische,
arbeitsmarktpolitische und sozialpolitische Frage- und Problemstellungen. Diese können z.
B. Ermittlung der regionalen schulischen und außerschulischen Aus- und
Weiterbildungsbedarfe, Förderung der Zusammenarbeit der verschiedenen Bildungsträger
der Region, Verbesserung der Transparenz des Bildungsangebots in der Region,
Entwicklung innovativer und nachhaltiger Förder- und Bildungskonzepte in der Region u. v.
a. sein.
Die landesweit einmalige Einbindung eines kommunalen Integrationszentrums in eine
Organisationseinheit wie das Kommunale Bildungs- und Integrationszentrum (KoBIZ) mit
seinen drei Handlungsfeldern Regionales Bildungsbüro, Kommunale Koordinierung und
Kommunales Integrationszentrum innerhalb des Geschäftsbereichs III der Kreisverwaltung
findet über den Kreis Euskirchen hinaus Beachtung und stößt (bildungs)regionsweit auf
Interesse, wie Christa Kuhle, Leitende Regierungsschuldirektorin, Bezirksregierung Köln, im
Rahmen der vierten Bildungskonferenz 2015 festhält: „Der Kreis Euskirchen hat mit der
Gründung der neuen Organisationseinheit ‚Kommunales Bildungs- und Integrationszentrum‘,
kurz KoBIZ, einen ungewöhnlichen Weg eingeschlagen. Es ist der Versuch, die
Landesprogramme KAoA und KI mit dem Regionalen Bildungsbüro strukturell
zusammenzuführen. Damit ist die Zuversicht verbunden, das Problem der Parallelstrukturen
und der damit verbundenen Schnittstellenproblematik bei der Wurzel zu packen. Auch
6
andere Regionen im Regierungsbezirk Köln schauen mit Interesse auf die Entwicklung.
Unter dem Dach des Kommunalen Bildungs- und Integrationszentrums (KoBIZ) sind nun
KAoA, KI und das RBB die Säulen, die durch ein gemeinsames Entscheidungsgremium
gesteuert werden. Diesem Entscheidungsgremium gehören knapp 40 Vertreterinnen und
Vertreter aus unterschiedlichen Institutionen und Einrichtungen an. Ich bin sehr gespannt
darauf, wie es diesem großen Steuerungsgremium gelingen wird, sich abzustimmen und
tragfähige Entscheidungen zu treffen, die geeignet sind, Maßnahmen wirklich umzusetzen.
Es war und ist Ihnen hier im Kreis Euskirchen wichtig, dass die bestehenden Zuständigkeiten
dabei erhalten bleiben. Diese Auffassung teile ich ausdrücklich. Voraussetzung dafür ist
aber, dass alle Mitglieder des Gremiums ihr Mandat verantwortlich übernehmen und für
kontinuierliche Information und Abstimmung innerhalb der eigenen Institution sorgen.“
(siehe: www.kreis-euskirchen.de/service/downloads/rb/49_bildkonf_2015_4.pdf)
Folgende Gremienstruktur wird bereits im Herbst 2013 sowohl durch den Beirat Schule –
Beruf/Studium, den Lenkungskreis des Regionalen Bildungsnetzwerkes als auch durch die
damalige Steuerungsgruppe Regionales Übergangsmanagement abgestimmt:
Vorbereitungsgremium, im November 2015 umbenannt in Steuerungsgruppe KoBIZ:
Aufgaben:
- Schwerpunktsetzung für die Umsetzungsschritte des Landesvorhabens „Kein
Abschluss ohne Anschluss“, im Folgenden Abstimmungsprozesse KI
- Auftragserteilung an die Facharbeitsgruppen zu den o. g. drei Handlungsfeldern
- Sichtung und Bewertung der Arbeitsergebnisse der Facharbeitsgruppen
- Vorbereitung der Sitzungen des Entscheidungsgremiums
„Gemeinsames Entscheidungsgremium“:
Die Gremien Lenkungskreis Regionales Bildungsnetzwerk und Beirat Schule –
Beruf/Studium werden zu einem Entscheidungsgremium zusammengefasst. Der Beirat
Schule – Beruf/Studium wird verkleinert, d. h. die bislang hier vertretenen Studien- und
Berufswahlkoordinator(inn)en der SI und SII aus den Schulen im Nord- und Südkreis werden
durch jeweils eine/-n Sprecher/-in im Entscheidungsgremium vertreten, hier jedoch ohne
Abstimmungsrecht. Sie erhalten die Rolle der Expert(inn)en und vertreten die
Facharbeitsgruppen. Da sich der Lenkungskreis des Regionalen Bildungsnetzwerkes mit
weiteren Handlungsfeldern strategisch auseinandersetzt, werden Sitzungen des
Entscheidungsgremiums tagungsordnungsabhängig gestaltet.
7
Entsprechend den Vorgaben von Land und Kreis zu den einzelnen Säulen ergeben sich
folgende Handlungsfeldziele:
Das Regionale Bildungsbüro nimmt die Aufgaben der Geschäftsstelle für das Regionale
Bildungsnetzwerk wahr. Alle an Bildung beteiligten Akteure in der Bildungsregion Kreis
Euskirchen werden systematisch und strukturiert in das Bildungsnetzwerk einbezogen, um
bereits bestehende Ressourcen optimal zu nutzen und miteinander zu vernetzen. Das
Regionale Bildungsbüro stellt in der Region die zentrale Anlaufstelle für Schulen, Lehrer/innen, Schüler/-innen, Eltern, Schulträger und andere Bildungsakteure dar. Es versteht sich
als Netzwerker und Dienstleister für vielfältige Informationen und Beratungen zu aktuellen
Projekten, besonderen pädagogischen Angeboten und individuellen Fördermöglichkeiten
usw. entlang der Bildungsbiografie vom Übergang Kindertagesstätte – Grundschule bis zum
Übergang Schule – Beruf – Studium.
Die Akteure in den Kommunen organisieren vor Ort den Übergang von der Schule in den
Beruf. Die Kommunale Koordinierung ist dabei eine wichtige Schaltstelle und begleitet auf
der Fachebene die Übergangsprozesse in Ausbildung oder Studium.
Die Kommunale Koordinierung sorgt vor allem dafür, dass
• alle am Prozess beteiligten und relevanten Partner/-innen identifiziert und stärker
miteinander vernetzt werden,
• mit den regionalen Partner(inne)n ein gemeinsames Verständnis über das
Zusammenwirken der Zuständigkeit erreicht wird,
• Rollen geklärt werden,
• Absprachen und Vereinbarungen getroffen und deren Einhaltung nachgehalten werden,
• die schulische Umsetzung von Standardelementen, an denen externe Partner/-innen
beteiligt sind, koordiniert wird,
• die Themen der Qualitätssicherung und -entwicklung im Blick behalten werden.
8
Das Kommunale Integrationszentrum arbeitet an der Umsetzung von Ideen,
Konzepten und Projekten für und mit Menschen mit Migrationshintergrund im Kreis
Euskirchen.
Ziele hierbei sind: Vermittlung zwischen den Kulturen, Förderung des gegenseitigen
Verständnisses und Respekt für andere Kulturen und Religionen, Hervorheben der
gesellschaftlichen Bedeutung von Wohlfahrtsorganisationen, Kulturvereinen und anderen
Integrationspartner(inne)n, Bewahrung eines welt- und kulturoffenen Kreises Euskirchen.
Aufgaben für die Zukunft: Verbesserung der Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen
mit Migrationshintergrund, Beratung von Kindern bzw. Jugendlichen und deren Eltern zum
Schul- und Bildungssystem in Deutschland, interkulturelle Öffnung öffentlicher Institutionen,
Einrichtungen sowie Förderung und Beratung von interkulturellen Zentren, Anti-Rassismusund Anti-Diskriminierungsprojekte, Förderung der Mehrsprachigkeit an deutschen Schulen,
Beratung von Menschen mit Migrationshintergrund zu weiteren Leistungen, Unterstützung
von Migrant(inn)en bei der Bildung von Interessenvertretungen und Initiativen.
9
2 Netzwerken im Regionalen Bildungsnetzwerk
Das KoBIZ im Regionalen Bildungsnetzwerk versteht seine Hauptaufgabe in der Vernetzung
aller im Bildungsbereich verantworlichen Akteure, wobei unter dem Begriff Bildung nicht nur
die vorschulische und schulische Bildung, sondern auch die Aspekte frühkindliches Lernen,
Lebensplanung, Gesundheit, Ausbildung und Beruf sowie lebenslanges Lernen verstanden
werden.
Durch die Anbindung der Handlungsfelder Kommunales Integrationszentrum und
Kommunale Koordinierung an das Regionale Bildungsnetzwerk ist die Aufgabe der
Vernetzung sehr komplex. Weyer versteht unter einem sozialen Netzwerk „[…] eine
eigenständige Form der Koordination von Interaktionen […], deren Kern die vertrauensvolle
Kooperation autonomer, aber interdependenter […] Akteure ist, die […] zusammenarbeiten.“1
Das KoBIZ versteht sich als internes Netzwerk, welches Ressourcen und Kompetenzen der
Mitarbeiter/-innen bündelt, um mit den sehr unterschiedlichen Kooperationspartner(inne)n
und Institutionen ergebnis- und lösungsorientiert zu agieren. Darüber hinaus ist die Arbeit im
KoBIZ erfolgreich, weil jedes Handlungsfeld themen- und aufgabenzentriert über ein
externes Netzwerk verfügt, welche an Schnittstellen zur netzwerkübergreifenden
Kooperation bereit sind.
Lt. Fischer benötigen funktionierende Netzwerke „[…] Bewusstheit seitens der Akteure, wie
sie sich in das Netzwerk einbringen und wie sie mit ihren Doppel- bis Dreifachrollen
umgehen wollen. Die Akteure sind nicht nur Mitglied des Netzwerkes, sondern sie vertreten
ggf. ein System im Netzwerk […] und damit einhergehende Interessen […].“2
Die Netzwerkarbeit des KoBIZ wird im Jahresbericht 2015 durch die Projektbeschreibungen
deutlich. Die Projekte werden nach Handlungsfeld sortiert in einheitlicher Form
(Bestandsaufnahme, Ziele, Planung und Umsetzung, Ergebnis und Ausblick) aufgeführt.
1
Weyer, J. (Hrsg.), Soziale Netzwerke. Konzepte und Methoden der sozialwissenschaftlichen Netzwerkforschung. München,
2000, Seite 11.
2
Fischer, Prof. Dr. J., Das Pendeln zwischen Systemen und Netzwerken. Eine Herausforderung für die Akteure. In: J. Fischer,
T. Kosellek (Hrsg.), Netzwerke und Soziale Arbeit, Weinheim/Basek, 2013, Seite 289.
10
3 Regionales Bildungsbüro
3.1
3.1.1
Übergang KiTa – Grundschule – SI
Fachtag „Haus der kleinen Forscher“
1. Bestandsaufnahme
Mit der Initiative „Haus der kleinen Forscher“ unterstützt das Deutsche Rote Kreuz
Kreisverband Euskirchen e.V. in Kooperation mit dem Regionalen Bildungsbüro als
trägerübergreifendes Netzwerk seit 2011 pädagogische Fach- und Lehrkräfte dabei, den
Entdeckergeist von Mädchen und Jungen im Vorschul-3 und Grundschulalter zu fördern und
sie qualifiziert beim Forschen in den Bereichen Naturwissenschaft, Mathematik und Technik
zu begleiten. Das Deutsche Rote Kreuz Kreisverband Euskirchen e.V. koordiniert die
Ausbildung und den Einsatz der Trainer/-innen in den Workshops. Das Regionale
Bildungsbüro nimmt unterstützende Aufgaben wahr.
Partner der bundesweit tätigen Stiftung mit Sitz in Bonn und Geschäftsstelle in Berlin sind die
Helmholtz-Gemeinschaft, die Siemens Stiftung, die Dietmar Hopp Stiftung, die Deutsche
Telekom Stiftung sowie die Autostadt in Wolfsburg. Die Ausbreitung des „Hauses der kleinen
Forscher“ wird durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert. Durch die
gemeinsame Entdeckung von naturwissenschaftlichen Zusammenhängen werden auch die
Lern-, Sozial- und Sprachkompetenz sowie die feinmotorischen Fähigkeiten gestärkt. Die
Bildungsinitiative leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Förderung von Bildungschancen,
zur Sicherung des langfristigen Fachkräftenachwuchses im MINT-Bereich und zur
Professionalisierung des pädagogischen Personals mithilfe eines praxisnahen Ansatzes.
In den pädagogischen Ansatz der Initiative sind viele Erkenntnisse aus der modernen
Forschung in den Bereichen Frühpädagogik, Entwicklungspsychologie, Fachdidaktik und
Lernforschung eingegangen. Die Präsenzfortbildungen und die pädagogischen Materialien
sind in Anlehnung an die Bildungs- und Lehrpläne der sechzehn Bundesländer entwickelt
worden. Namhafte Expert(inn)en unterschiedlicher Fachrichtungen beraten, evaluieren und
entwickeln das pädagogisch-didaktische Konzept kontinuierlich weiter.
Nicht zuletzt bietet das unter bestimmten Kriterien verliehene Qualitätssiegel „Haus der
kleinen Forscher“ Eltern eine wichtige Orientierungshilfe hinsichtlich der KiTabeziehungsweise Grundschulwahl für ihre Kinder. Ende 2015 gibt es im Kreis Euskirchen
rund 20 KiTas und zwei Grundschulen, die das Zertifikat erworben haben.
Im Jahr 2015 gilt es, mit dem Fachtag „Haus der kleinen Forscher in KiTa, Grundschule und
OGS“ verstärkt für die Teilnahme der Grundschullehrkräfte an den Fortbildungen zu werben.
2.
a)
b)
c)
Ziele
In der Presse wird der Fachtag beworben bzw. im Nachgang darüber berichtet.
Der Fachtag wird von rund 90 Erzieher(inne)n und Lehrkräften besucht.
Es entstehen Kooperationen zwischen KiTas und Grundschulen/OGS, damit kein Bruch in
der Bildungskette im Übergang von der KiTa in die Grundschule entsteht.
d) Die Teilnehmenden melden sich für die Workshops an.
e) Die pädagogische Mitarbeiterin des Regionalen Bildungsbüros erstellt eine Dokumentation des Fachtages, die den Teilnehmenden zur Verfügung gestellt und auf der
Homepage des Kreises Euskirchen veröffentlicht wird.
3
Diese Zielgruppe umfasst drei- bis sechsjährige Kinder in Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderläden und Vorschuleinrichtungen. Im
Folgenden wird von KiTas gesprochen.
11
3. Planung und Umsetzung
Planung
Ab November 2014:
Februar 2015:
Mittelplanung:
Finanzierung:
Umsetzung
26.03.2015
TOP 1:
TOP 2:
TOP 3:
TOP 4:
TOP 5:
TOP 6:
Planung der Veranstaltung in enger Kooperation mit
dem Deutschen Roten Kreuz Kreisverband Euskirchen
e.V. und der Schulaufsicht für die Grundschulen im Kreis
Euskirchen
Einladungsversand
Pressearbeit (durch das DRK)
Cateringkosten i. H. v. 152,30 €
durch Mittel der Stiftung „Haus der kleinen Forscher“
Markt der Möglichkeiten
Vorstellung „Haus der kleinen Forscher“-Netzwerk im
Kreis Euskirchen
Inputvortrag „Kooperation Grundschule/OGS im Bereich
MINT“
Vorstellung Best Practice
Diskussionsgruppen:
Gruppe 1: Beispiele gelingender Kooperationen
Gruppe 2: Entwicklung von Vernetzungsmöglichkeiten
im Zusammenhang mit dem „Haus der kleinen Forscher“
Gruppe 3: Entdecken und Forschen im unterrichtlichen
und außerunterrichtlichen Bereich der (Ganztags)Grundschulen
Zusammenfassung der zentralen Ergebnisse und
Ausblick
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Auf den Webseiten von Profipress und der Stadt Mechernich wird der Fachtag beworben.
Im Nachgang berichtet nur der Wochenspiegel.
b) Der Fachtag wird von rund 70 Teilnehmer(inne)n besucht.
c) Konkrete Kooperationen sind nicht entstanden. Durch die Arbeit in den Gruppen stellt sich
heraus, dass eine kleinschrittige Vorgehensweise für eine erfolgreiche Vernetzung
notwendig ist, um bestehende Strukturen aufzubrechen.
d) Aufgrund des großen Interesses am Thema „Strom und Energie“ wird ein zusätzlicher
Workshop in das Programm mit aufgenommen. An den in 2015 insgesamt elf
angebotenen Workshops nehmen 110 Fachkräfte aus über 30 KiTas und 18 Lehrkräfte
12
aus drei Grundschulen teil.
e) Die Dokumentation wird zeitnah durch die pädagogische Mitarbeiterin des Regionalen
Bildungsbüros erstellt, den Teilnehmenden übersendet und auf der Homepage des
Kreises Euskirchen veröffentlicht.
Insgesamt wird das Ziel als erreicht angesehen, die Teilnehmenden zu sensibilisieren und in
der praktischen Arbeit/Vernetzung zu unterstützen. Die Kritik seitens einiger Teilnehmenden
hinsichtlich zu wenig Praxis während des Fachtages wurde angenommen und wird
voraussichtlich in einem vertiefenden Forschertag im Jahr 2016 aufgegriffen.
3.1.2
Pädagogisches Schulnetzwerk Kreis Euskirchen
1. Bestandsaufnahme
2012 gründen Schulen im sogenannten Südkreis unter der Leitung des damaligen
Schulleiters des BK Eifel in Kall das pädagogische Schulnetzwerk Südkreis. Dem Beispiel
folgend initiiert im Herbst 2012 der Schulleiter des Thomas-Eßer-Berufskollegs die Gründung
eines Pädagogischen Schulnetzwerkes für den sogenannten Nordkreis. Das Netzwerk des
Nordkreises tagt zweimal pro Schuljahr.
2. Ziele
a) fürsorgliche, leistungsgerechte pädagogisch verantwortliche Schullaufbahn ohne Brüche
für Schüler/-innen aller Schulformen
b) Impulse für die Schulentwicklung der beteiligten Schulen setzen
c) Förderung der schulischen Weiterentwicklung aller beteiligten Schulen über konkrete
Entwicklungsimpulse
d) Entwicklung eines inhaltlichen Konzeptes zur Entwicklung eines regionalen
Unterstützungskonzeptes für alle Schüler/-innen des Nordkreises
e) Sicherstellung eines reibungslosen Einstiegs in weiterführende Schulen, Ausbildung,
Beruf oder Studium
13
f) offener und reflektierter Erfahrungsaustausch im Rahmen sogenannter „Netzwerkcafés“
g) Austausch zu pädagogischen Fragestellungen
3. Planung und Umsetzung
Die Planung und Umsetzung der sogenannten „Netzwerkcafés“ obliegt der jeweiligen
Schule, in der die Treffen stattfinden. Die pädagogische Mitarbeiterin des Regionalen
Bildungsbüros nimmt an diesen Sitzungen als Gast teil.
18.03.2015:
Netzwerkcafé in der Max-Ernst-Schule, Förderschwerpunkt Hören und
Kommunikation
30.09.2015:
Netzwerkcafé im Emil-Fischer-Gymnasium
4. Ergebnisse und Ausblick
An den Netzwerkcafés nehmen 20 Lehrer/-innen aus allen Schulformen teil. Der Austausch
erfolgt themenorientiert entsprechend den Informationsbedarfen der Mitglieder des
Netzwerkes.
Thema März 2015: Hörschädigung, Inklusionspauschale
Thema September 2015: Druckschrift vs. Schreibschrift
Die Septembersitzung entfällt aufgrund zu geringer Anmeldezahlen.
3.1.3
AK KiTa – Grundschule
1. Bestandsaufnahme
Die erste Bildungskonferenz im Regionalen Bildungsnetzwerk Kreis Euskirchen hat 2010 das
Handlungsfeld „Übergang KiTa – Grundschule“ als eines von zwei Themen priorisiert. Aus
diesem Grund wurde anschließend der AK KiTa – Grundschule gegründet. Mitglieder sind
Leitungen der KiTas aus dem Kreis Euskirchen, die Fachberater/-innen der KiTas unter
Trägerschaft der AWO Rhein-Erft/Euskirchen, des DRK Kreisverbands Euskirchen und der
Stadt Euskirchen, Lehrer/-innen der Grundschulen aus dem Kreis, die untere Schulaufsicht
Grundschulen, Vertreter/-innen des Jugendamtes, des Gesundheitsamtes, des LVR Köln,
des Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung Vettweiß sowie die Lehrgangsleitung für
Erzieherausbildung Berufskolleg Füssenich. Zu Beginn tagte der AK dreimal pro Jahr. Inhalte
der Sitzungen waren u. a. die Entwicklung von Handlungsempfehlungen für den Übergang,
der Austausch über die Förderprogramme in KiTa und Grundschule. Der AK gibt sich in jeder
Sitzung das Thema für die Folgesitzung. Im Rahmen des originären Vernetzungsauftrages
besteht die Rolle des Regionalen Bildungsbüros in der Vorbereitung der Sitzungen, der
Moderation und der Protokollerstellung.
In der letzten Sitzung des AKs mit dem Themenschwerpunkt „Medienprävention“ waren für
den Bereich der Grundschulen zwei Lehrer/-innen vertreten. Aus diesem Grund hat sich der
AK für folgenden Weg entschieden: Änderung des Tagungsrhythmus auf zwei Sitzungen pro
Jahr, Bitte um stärkere Beteiligung der Grundschule, Vereinbarungen zur weiteren
Zusammenarbeit. Aufgrund vorrangiger Termine der Schulrätin für Grundschulen in der
Bezirksregierung entfällt der erste Termin im Frühjahr 2015. Die erste Sitzung findet am
22.09.2015 statt.
14
2.
a)
b)
c)
d)
Ziele
Die Grundschulen nehmen an der Sitzung teil.
Der AK entwickelt Ideen zur weiteren Zusammenarbeit.
Der AK beschließt neue Arbeitsschwerpunkte für die weitere Zusammenarbeit.
Der AK beschließt die Aufnahme von OGS-Leitungen.
3. Planung und Umsetzung
August 2015:
Absprache bzgl. Tagesordnung und Sitzungsleitung mit der
Schulrätin
für
Grundschulen,
Versand
Einladung
Tagesordnung
Umsetzung
22.09.2015:
AK-Sitzung
und
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Vertreter/-innen von 11 Grundschulen nehmen an der Sitzung teil.
b) Der AK KiTa – Grundschule entschließt sich mehrheitlich für die Weiterarbeit. Als
zukünftige Arbeitsform des AKs wird vereinbart, dass konkrete Tandems pro Region
eingeladen werden. Das Sitzungsformat wird geändert: Plenum mit Inputvortrag; Arbeit in
regionalen Gruppen; Plenum zur Ergebnissicherung. Zudem wird beschlossen, maximal
zwei Sitzungen/Jahr durchzuführen. Die nächste Sitzung in der geänderten Arbeitsform
wird für Februar/März 2016 geplant.
c) Der AK beschließt folgendes Arbeitsthema für die erste Sitzung 2016:
Erarbeitung einer Handlungsempfehlung/eines Konzeptes für die Kooperation zwischen
KiTa – Grundschule unter dem Aspekt der Regionalität; Input: Best Practice
Stephanusschule Zülpich, Stichwort DEIF-Heft, Heike Faber.
d) Der Beschluss der Aufnahme der OGS-Leitungen in den AK entfällt.
3.1.4
Qualitätsoffensive Offene Ganztagsschule
1. Bestandsaufnahme
Mehr Zeit für Lernen und Entwicklung soll in der Ganztagsschule eine verbesserte
schulische und persönliche Förderung ermöglichen. (…) Ganztagsangebote und
Ganztagsschulen gestalten vielfältige Entwicklungs- und Lernräume für Kinder und verfolgen
ein zentrales Ziel: die individuelle Förderung von Kindern. Mehr Zeit für Kinder – das ist eine
gute Voraussetzung, um auf der Grundlage der jeweiligen Begabungen, Bedürfnisse und
lebensweltlichen Rahmenbedingungen die schulische, individuelle und soziale Entwicklung
der Kinder zu stärken.
Schulen, die sich zur Ganztagsschule entwickeln wollen, erwarten vielfältige
Herausforderungen: im Team unterschiedlicher Professionen zusammenarbeiten,
gemeinsam Konzepte und Angebote zur Förderung von Kindern entwickeln, Räume
gestalten, Eltern und Kinder beteiligen sowie die Verzahnung des unterrichtlichen mit dem
außerunterrichtlichen Bereich initiieren. Jede Schule muss hierfür ihre eigenen Konzepte
entwickeln.4 Im Kreis Euskirchen wurden im Rahmen der Schulleiterkonferenz Grundschulen
zu Beginn des Schuljahres 2015/16 Unterstützungsbedarfe zu folgenden Themen genannt:
4
Quelle: www.ganztag-nrw.de.
15
-
OGS in Grundschulverbünden
kreisweiter Austausch zu OGS-Konzepten
Einsatz von BuFDis in OGS
Inklusion in OGS
Qualitätsentwicklung
2. Ziele
a) Die Schulleitungen steigen konkret in die Arbeit im Rahmen der von der Schulaufsicht
installierten Schulleiterregionalkonferenzen ein.
b) Die Prozesssteuerung bleibt in der Verantwortung der Schulaufsicht, die vom Regionalen
Bildungsbüro unterstützt wird.
c) Der Landschaftsverband Rheinland wird bei Bedarf als Unterstützer bei Fortbildungen
hinzugezogen.
d) Bildungspartner/-innen im Bereich OGS werden miteinander vernetzt.
e) Umsetzung einer Auftaktveranstaltung in Kooperation mit dem LVR
3. Planung und Umsetzung
Herbst 2015:
Planungsgespräche Schulaufsicht, RBB, Jugendamt, LVR
November 2015:
Schulleitertagung: Qualitätsoffensive OGS
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Die Schulaufsicht erstellt einen Zeitplan für die Regionalkonferenzen der Schulleitungen.
b) Im Januar 2016 wird die Schulaufsicht mit dem Regionalen Bildungsbüro eine
Projektskizze zur Bearbeitung o. g. Unterstützungsbedarfe entwickeln. Formate können
hier Informationsveranstaltungen, Fortbildungen, Beratungstermine, Vermittlung von
externen Unterstützer(inne)n etc. sein.
3.1.5
Englisch als Kontinuum im Übergang Grundschule – SI
1. Bestandsaufnahme
Sowohl für die Primarstufe wie auch die Sekundarstufe I bedeutet die Vorverlegung des
Englischunterrichts eine wesentliche Neuerung und eine große Herausforderung, die sich
zum Wohl der Kinder und im Sinne der Nachhaltigkeit am ehesten gemeinsam meistern
lässt. Für beide Schulformen gelten die gleichen grundlegenden didaktisch-methodischen
Prinzipien des modernen Fremdsprachenunterrichts, die auf den Erkenntnissen der neueren
Spracherwerbsforschung beruhen: Handlungsorientierung, Schülerorientierung, Entwicklung
von Lernerautonomie, Sprachbewusstheit und Sprachlernbewusstheit. Über die eigenen
Lehrpläne sowie die der anderen Schulform und über die grundlegenden didaktischmethodischen Prinzipien des modernen Fremdsprachenunterrichts in einen Dialog zu treten
und sich über die Inhalte, Methoden, Kompetenzerwartungen und Leistungskriterien der
anderen Schulformen zu informieren, gehört zu einer gelungenen Kooperation der
Englischlehrkräfte. Die Zusammenarbeit zwischen Grundschulen und weiterführenden
Schulen trägt dazu bei, dass der Unterricht in der Sekundarstufe I gut an die in der
Grundschule erworbenen Kompetenzen anknüpfen kann und die in der Regel hohe
Motivation der Schüler/-innen erhalten bleibt.5
5
Quelle: http://www.schulentwicklung.nrw.de/cms/angebote/egs/englisch-als-kontinuum/, 28.07.2015.
16
Im Regionalen Bildungsnetzwerk wird Ende 2011 in Kooperation mit dem Kompetenzteam
NRW ein Arbeitskreis der Moderator(inn)en sowie der Regionalkoordinator(inn)en gegründet,
der sich einmal im Jahr trifft. Verantwortlich für diese Arbeitsgruppe ist die Schulaufsicht für
Grundschulen als Generalist für Englisch als Kontinuum und die stellv. Leitung des
Kompetenzteams NRW – Rhein-Erft-Kreis/Kreis Euskirchen.
2. Ziele
a) Die Grundschulen und SI-Schulen treffen sich zweimal pro Schuljahr in den
Regionalgruppen Schleiden, Euskirchen und Zülpich.
b) Das Regionale Bildungsbüro übernimmt die Verwaltung der einzelnen Regionalgruppen.
c) Das Regionale Bildungsbüro organisiert in Absprache mit der stellv. Leitung des
Kompetenzteams NRW – Rhein-Erft-Kreis/Kreis Euskirchen und der unteren Schulaufsicht Grundschulen einmal im Jahr die Sitzung der Regionalkoordinator(inn)en, erstellt
das Protokoll und versendet dies an die Sitzungsteilnehmer/-innen.
d)
3. Planung und Umsetzung
Oktober:
Terminabsprache und Tagesordnung für Regionalkoordinatorensitzung
mit Schulaufsicht und Kompetenzteam NRW
Januar:
Durchführung der Sitzung, Protokoll, Versand Protokoll
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Die Protokolle zu den Sitzungen der Regionalgruppen Schleiden, Euskirchen und Zülpich
liegen im Regionalen Bildungsbüro vor.
b) Sitzungen der Regionalkoordinator(inn)en mit der unteren Schulaufsicht und dem
Kompetenzteam NRW finden seit 2012 regelmäßig zu Beginn eines Kalenderjahres statt.
3.2
3.2.1
Übergang Schule – Beruf – Studium
„komm auf Tour – meine Stärken, meine Zukunft“
1. Bestandsaufnahme
„komm auf Tour“ ist ein Impulsangebot zur Stärkenentdeckung mit Elementen der
Berufsorientierung und Lebensplanung für Jugendliche in der 7. Klasse der Hauptschulen
und der Gesamtschulen sowie der 8. Klasse einzelner Förderschulen. Es setzt einen
öffentlichkeitswirksamen Impuls für die regionale Beratungsarbeit, informiert die
Klassenlehrer/-innen über ihre Aufgabe in der Berufs- und Studienorientierung und
unterstützt sie, die Themen im Unterricht zu behandeln. „komm auf Tour“ motiviert die
Schüler/-innen,
sich
handlungsorientiert
mit
Zukunftsvorstellungen
persönlich
auseinanderzusetzen, und bindet auch die Eltern ein. „komm auf Tour“ wird als
gemeinsames Kooperationsprojekt örtlicher Träger/-innen der Berufsorientierung,
Lebensplanung über örtliche Kooperationstreffen vorbereitet und durchgeführt. Die
Teilnahme an „komm auf Tour“ bildet die Vorstufe zum Landesvorhaben „Kein Abschluss
ohne Anschluss“. Die stärkenorientierten Erfahrungen, die die Schüler/-innen bei „komm auf
Tour“ machen, dienen als Einstieg in die Potenzialanalyse, die ungefähr ein Jahr später in
den Schulen stattfindet. Zudem dient das Logbuch des Projektes als erstes Element in einem
17
Berufswahlportfolio und bildet somit die Grundlage für die Gespräche im Rahmen der
Anschlussvereinbarungen. Folgende Schulformen sind konkret beteiligt: vier Hauptschulen,
zwei Gesamtschulen und sieben Förderschulen.
1.
a)
b)
c)
d)
e)
f)
g)
Ziele
Alle Schüler/-innen der o. g. Jahrgänge nehmen an dem Projekt teil.
Der Elternabend wird von 120 Eltern besucht.
Die Zahl der Kooperationspartner/-innen an den Durchführungstagen wird um 20 %
erhöht.
Es wird ein/-e neue/-r Kooperationspartner/-in gewonnen.
Die Lehrer/-innen lernen das Angebot für die Berufs- und Lebensplanung im Kreis
Euskirchen kennen.
Alle Schüler/-innen werden in der Woche nach der Projektdurchführung bzgl. ihrer
Eindrücke befragt. Diese Befragung wird ausgewertet, die Ergebnisse werden in einem
schriftlichen Bericht dargestellt.
Eine Klasse der Gesamtschule Weilerswist wird im Folgeschuljahr erstmalig seit der
Projekteinführung im Kreis Euskirchen im Jahr 2008 im Anschluss an die
Potenzialanalyse bzgl. der Einflüsse von „komm auf Tour“ auf ihre Entscheidung zur
Berufsfelderkundung befragt.
2. Planung und Umsetzung
November 2014:
Mittelplanung:
Finanzierung:
Herbst 2014:
März 2015:
Mai 2015:
Terminplanung,
TONFABRIK
Klärung
der
kostenfreien
Hallennutzung
18
Kreistagsbeschluss zur Kofinanzierung, vorbehaltlich der KoFinanzierung durch die Agentur für Arbeit Brühl
Angebot der Firma Sinus BfK: 30.044,02 €
Bewilligungsbescheid der Agentur für Arbeit zur Kofinanzierung,
Übernahme von 50 % der Gesamtkosten, in Zahlen: 15.172,01 €
Personelle Ressourcen:
Aufgaben der pädagogischen Mitarbeiterin RBB: Kooperationspartner/-innen-Akquise,
Planung und Durchführung Kooperationspartner/-innen-Sitzung, Erstellen Einsatzplan
Kooperationspartner/-innen, Handout Angebot Kooperationspartner/-innen für Lehrer/-innen
und Eltern sowie Durchführungszeiträume für Schulen, Projektleitung vom 02. bis
05.11.2015, ganztätig vor Ort, Pressearbeit
Umsetzung
02.11.2015:
03.11. – 05.11.2015:
03.11.2015:
04.11.2015:
05.11.2015:
46. KW:
Parcoursaufbau und Einführung für Kooperationspartner/-innen
Projektdurchführung: drei Durchläufe pro Tag à zwei Stunden
Pressetermin
Elternabend im Parcours
Abschlussbesprechung mit Kooperationspartner(inne)n
Schülerbefragung
3. Ergebnisse und Ausblick
a) 611 von 621 angemeldeten Schüler(inne)n nehmen an dem Projekt teil.
b) Der Elternabend wird von 111 Eltern besucht.
c) Die Zahl der Kooperationspartner/-innen an den Durchführungstagen wird von 24 auf 30
Personen/Tag erhöht.
d) Es werden neue Kooperationspartner/-innen gewonnen: Wellenbrecher e.V.,
Jugendhilfeeinrichtung
e) Die Lehrer/-innen kennen anhand des während des Projektes durchgeführten
Lehrkräfteservice das Angebot für die Berufs- und Lebensplanung im Kreis Euskirchen
und verfügen alle über das Kooperationspartner/-innen-Handout.
f) 484 Fragebögen, die die Schüler/-innen in der Nachbesprechung ausgefüllt haben,
werden ausgewertet. Die Ergebnisse sind in einem schriftlichen Bericht dargestellt und
unter http://www.kreis-euskirchen.de/service/schulen/rbbaktuelles.php veröffentlicht.
g) Der Jahrgang 9 der Gesamtschule Weilerswist wird im Schuljahr 2016/17 erstmalig seit
der Projekteinführung im Kreis Euskirchen im Jahr 2008 im Anschluss an die
Potenzialanalyse und die Teilnahme an „komm auf Tour“ bzgl. der Einflüsse dieser
Maßnahmen auf die Praktikumsentscheidung befragt.
h) Während eines Durchlaufes je Durchführungstag werden die Jugendlichen in Form einer
Punktabfrage gebeten, eine Rückmeldung zur Teilnahme an „komm auf Tour“ zu geben.
Die Schülerinnen und Schüler geben ein Feedback zu der Frage: „Haben wir es geschafft,
dir heute neue Ideen für deine Zukunft zu geben?“
19
Das Projekt „komm auf Tour“ wird im Schuljahr 2016/17 vorbehaltlich der Haushaltslage
wieder durchgeführt. Aufgrund der Schließungen der Hauptschulen ist geplant, die
Gesamtschulen Euskirchen und Blankenheim in das Projekt aufzunehmen.
3.2.2
„Lernen im Doppelpack“ – Informationsveranstaltung zum dualen Studium für
Schüler/-innen der gymnasialen Oberstufe
1. Bestandsaufnahme
Eine enge Verzahnung von Theorie und Praxis – das ist das besondere Plus des dualen
Studiums. Hochschulen in der Region und Unternehmen im Kreis Euskirchen bieten die
Kombination von Ausbildung und Studium – kammergeprüfter Berufsabschluss und Bachelor
– in zahlreichen Berufen an. Das Regionale Bildungsbüro in Kooperation mit der
Wirtschaftsförderung des Kreises, der Fachhochschule Aachen und der Agentur für Arbeit
hat es sich 2012 zur Aufgabe gemacht, Schüler/-innen aus dem Kreis über diese besondere
Form der Ausbildung zu informieren. Die Veranstaltung wird jedes Jahr für Schüler/-innen
der Jahrgänge EF und Q1 der Gymnasien sowie für die Jahrgänge 11 und 12 der
Gesamtschule und des Wirtschaftsgymnasiums angeboten. Die Veranstaltung findet im
Wechsel zwischen einer Schule in Schleiden und in Euskirchen statt und richtet sich an alle
Schulen im Kreis Euskirchen.
2. Ziele
a) Drei Vorträge von Hochschulen und/oder Unternehmen informieren über das
Ausbildungsformat des dualen Studiums.
b) Drei Hochschulen und drei Unternehmen präsentieren im Anschluss an die Vorträge an
Informationsständen ihr Angebot zum dualen Studium.
c) 200 Schüler/-innen und 30 Eltern nehmen an der Veranstaltung teil.
d) Die Presse berichtet über die Veranstaltung und das duale Studium.
e) Teilnehmende Hochschule und Unternehmen bekunden Interesse an der Fortsetzung des
Veranstaltungsformates.
3. Planung und Umsetzung
Oktober 2014:
November 2014:
März 2015:
April 2015:
28. April 2015:
Mittelplanung:
Finanzierung:
Oktober 2014:
1. Vorbereitungssitzung
Akquise Hochschulen und Unternehmen
Layout Flyerdruck
Versand Einladungsflyer und Anmeldung der Schulen
Kontaktaufnahme der pädagogischen Mitarbeiterin
RBB/Moderatorin zu Referenten
Vorbereitung Veranstaltungsmoderation
Durchführung der Informationsveranstaltung
Kostenübernahme Layout und Druck des Einladungsflyers in
Höhe von 412,09 €: DemografieInitiative Kreis Euskirchen
Personelle Ressourcen:
Stellenanteil pädagogische Mitarbeiterin im RBB
Umsetzung
Oktober 2014:
Februar 2015:
März 2015:
April 2015:
28. April 2015:
29. April 2015:
Akquise der teilnehmenden Hochschulen und Unternehmen
durch Wirtschaftsförderung Kreis Euskirchen und Agentur für
Arbeit Brühl
Erstellen Pressemappe und Grußwort für den Landrat in enger
Kooperation mit der Wirtschaftsförderung Kreis Euskirchen
Versand Einladungsflyer und Anmeldung der Schulen
Detailabsprachen per Telefon und Mail bzgl.
Veranstaltungsverlauf zwischen RBB/Moderatorin und
Referenten
Vorbereitung Veranstaltungsraum
Moderation der Veranstaltung
Pressearbeit für die Homepage Kreis Euskirchen
20
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Drei Vorträge von Hochschulen und von einem Unternehmen informieren über das
Ausbildungsformat des dualen Studiums.
b) Sechs Hochschulen, die Studienberatung der Agentur für Arbeit und fünf Unternehmen
präsentieren im Anschluss an die Vorträge an Informationsständen ihr Angebot zum
dualen Studium.
c) 250 Schüler/-innen und 30 Eltern nehmen an der Veranstaltung teil.
d) Die Presse berichtet über die Veranstaltung und das duale Studium am 19.05.2015 in der
Rubrik „Schule, Freizeit, Action“.
e) In einem Abschlussinterview mit allen teilnehmenden Hochschulen und Unternehmen am
28. April 2015 bekunden diese Interesse an der Fortsetzung des Veranstaltungsformates
im kommenden Jahr.
Im Schuljahr 2015/16 wird die Veranstaltung in Kooperation mit der FH Aachen, der
Wirtschaftsförderung Kreis Euskirchen und der Agentur für Arbeit im Emil-FischerGymnasium Euskirchen am 21.04.2016 angeboten.
3.2.3
„Helle Köpfe für Ihr Unternehmen“ – Informationsveranstaltung zum dualen
Studium für Unternehmen
1. Bestandsaufnahme
Angesichts des demografischen Wandels, der Globalisierung und des zunehmenden
Wettbewerbsdrucks wird der Bedarf an hochqualifizierten Fachkräften immer größer. Gerade
für Firmen abseits der Ballungsräume und Wirtschaftsmetropolen wird es immer schwieriger,
geeignete Fachkräfte zu finden. Den einzigen Ausweg bildet die Investition in die Zukunft:
zielgerichtete Ausbildung eigener Nachwuchskräfte aus der Region. Die immer stärker
werdende Technisierung in allen Wirtschaftszweigen fordert eine möglichst schnelle und
andererseits auch bestmögliche Ausbildung. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden,
wurden in den letzten Jahren an den Hochschulen rund um den Kreis Euskirchen vermehrt
duale Studiengänge aufgebaut. Das Konzept besteht darin, Theorie und Praxis in Studium
und Ausbildung in einer besonderen Art zu verknüpfen und Absolventen in nur drei bis vier
Jahren einen staatlich anerkannten Doppelabschluss zu ermöglichen.
Es sind duale Studiengänge, die das Lernen an der Hochschule und im Betrieb verknüpfen.
Auch für viele Unternehmen im Kreis Euskirchen wird es vor dem Hintergrund des
demografischen Wandels zunehmend schwieriger, hochqualifizierte Fachkräfte zu finden.
Die beste Strategie, dem Fachkräftemangel zu begegnen, ist es, selbst auszubilden! Die
Wirtschaftsförderung sowie das Regionale Bildungsbüro Kreis Euskirchen bieten in
Kooperation mit der Agentur für Arbeit und der FH Aachen eine Informationsveranstaltung für
Unternehmen im Kreis Euskirchen an.
2. Ziele
a) Drei Vorträge von Hochschulen und/oder Unternehmen informieren über das
Ausbildungsformat des dualen Studiums.
b) Zwei Hochschulen präsentieren an Informationsständen ihr Angebot zum dualen Studium.
c) Mindestens 20 Unternehmen nehmen an der Veranstaltung teil.
d) Die Presse berichtet über die Veranstaltung und das duale Studium.
21
e) Mindestens ein Unternehmen erweitert sein Angebot um einen Ausbildungsplatz im
Bereich des dualen Studiums.
3. Planung und Umsetzung
September 2014:
Dezember 2014:
Januar 2015:
Februar 2015:
24. Februar 2015:
Mittelplanung:
Finanzierung:
Oktober 2014:
Dezember 2014:
Februar 2015:
1. Vorbereitungssitzung
Layout Flyerdruck
Kontaktaufnahme der pädagogischen Mitarbeiterin
RBB/Moderatorin zu Referenten
Vorbereitung Veranstaltungsmoderation
Durchführung der Informationsveranstaltung
Kostenübernahme Raummiete in Höhe von 500,00 € für Altes
Casino, Kaplan-Kellermann-Str., Euskirchen zu gleichen Teilen
von der FH Aachen und der Agentur für Arbeit Brühl
Kostenübernahme Layout und Druck des Einladungsflyers in Höhe
von 364,49 € durch DemografieInitiative Kreis Euskirchen
Übernahme Cateringkosten in Höhe von 77,00 € durch
DemografieInitiative Kreis Euskirchen
Personelle Ressourcen:
Stellenanteil pädagogische Mitarbeiterin im RBB
Umsetzung
Januar 2015:
Februar 2015:
24. Februar 2015:
25. Februar 2015:
22
Detailabsprachen per Telefon und Mail bzgl.
Veranstaltungsverlauf zwischen RBB/Moderatorin und Referenten
Versand Einladungsflyer durch Wirtschaftsförderung
Erstellen Pressemappe und Grußwort für den Landrat in enger
Kooperation mit der Wirtschaftsförderung Kreis Euskirchen
Vorbereitung des Veranstaltungsraums
Moderation der Veranstaltung
Pressearbeit für die Homepage Kreis Euskirchen
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Drei Hochschulen und ein Unternehmen informieren über das Ausbildungsformat des
dualen Studiums. In Form eines Interviews mit der Handwerkskammer Aachen und einer
Podiumsdiskussion mit Vertreter(inne)n der Hochschulen und Auszubildenden wird der
Vorteil des dualen Studiums anhand praktischer Beispiele verdeutlicht.
b) Vier Hochschulen präsentieren an Informationsständen ihr Angebot zum dualen Studium.
c) 30 Unternehmen nehmen an der Veranstaltung teil.
d) Die Presse berichtet über die Veranstaltung und das duale Studium.
e) Vier Unternehmen erweitern nach Auskunft der Agentur für Arbeit Brühl vom 27.07.2015
ihr Angebot um einen Ausbildungsplatz im Bereich des dualen Studiums: Ene Kall, KSK
Euskirchen, Datanet GmbH, VR Bank Nordeifel.
Das Veranstaltungsformat wird nach Bedarf wieder umgesetzt, Voraussetzung ist die
Interessensanzeige durch Unternehmen bei der Wirtschaftsförderung des Kreises
Euskirchen oder bei den Kooperationspartner(inne)n FH Aachen und Agentur für Arbeit
Brühl.
3.2.4
ANTalive – zdi
1. Bestandsaufnahme
ANTalive wurde im Jahr 2008 als eines der ersten zdi-Zentren (Zukunft durch Innovation) in
NRW für die StädteRegion Aachen sowie den Kreis Düren gegründet. Im Jahr 2009 haben
sich fünf Partner(innen)schulen und eine Reihe von weiteren Institutionen dazu
entschlossen, dem zdi-Zentrum auch eine formale Basis zu geben und den als gemeinnützig
anerkannten ANTalive e.V. gegründet. Der ANTalive e.V. ist über die Jahre sukzessive
gewachsen und hat aktuell 26 Mitgliedsschulen aus dem Kreis Düren sowie der
StädteRegion Aachen sowie eine Reihe von privaten und kommunalen Mitgliedern. Bei den
schulischen Mitgliedern handelt es sich von einer Ausnahme abgesehen ausschließlich um
Gymnasien und Gesamtschulen. An diese Schulformen richten sich bisher vornehmlich die
Angebote für Schüler/-innen der Oberstufe. Ziel ist es, in den kommenden Jahren die
Angebotsstrukturen auch auf die Sek I auszuweiten.
ANTalive finanziert sich fast ausschließlich (von gelegentlichen Spenden und Sponsorings
abgesehen) aus Zuwendungen des Landes NRW (50 %) sowie der Agentur für Arbeit (50
%). Hierzu hat das Land NRW die MATRIX GmbH & Co. KG als Erfüllungsgehilfen
beauftragt, mit den zdi-Zentren in NRW Werkverträge abzuschließen, die die Finanzierung
der zdi-Zentren sicherstellen sollen. Dies hat auch in den vergangenen sieben Jahren
hervorragend funktioniert. ANTalive wird durch diese Finanzierung in die Lage versetzt, ein
vielfältiges und spannendes Angebot für die Schüler/-innen der Mitgliedsschulen
vorzuhalten. Dieses Angebot hat sich nun auch an einigen Schulen im Kreis Euskirchen
herumgesprochen. Der Verein wurde im Frühjahr 2015 vom Clara-Fey-Gymnasium in
Schleiden sowie vom Franken-Gymnasium in Zülpich wegen einer Mitgliedschaft angefragt.
Um die Schulaufsicht und das Regionale Bildungsbüro im Kreis Euskirchen über diese
Anfragen zu informieren, hat Ende Mai 2015 ein Gespräch mit Vorstandsmitgliedern des
Vereins
stattgefunden.
In
der
Sitzungsfolge
Vorbereitungsgremium
und
Entscheidungsgremium KoBIZ im Juni 2015 wird beschlossen, dass der Kreis Euskirchen
Mitglied im Verein ANTalive e.V. wird und somit die Möglichkeit besteht, Schulen aus dem
Kreis an den Programmangeboten teilnehmen zu lassen.
Zudem wird das Regionale Bildungsbüro in der Kooperation mit dem Verein von der
Wirtschaftsförderung des Kreises unterstützt.
Die Aufgabe von ANTalive e.V. – zdi besteht vor allem darin, Schüler/-innen für
naturwissenschaftliche und technische Schulfächer zu begeistern und so den Grundstein
dafür zu legen, dass sie sich perspektivisch entweder für ein naturwissenschaftliches,
ingenieurwissenschaftliches oder technisches Studium bzw. eine entsprechende Ausbildung
entscheiden. So soll insbesondere dem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden.
23
2. Ziele
a) Der Kreis Euskirchen wird Mitglied im Verein ANTalive e.V.
b) Das Regionale Bildungsbüro organisiert in Absprache mit der Schulaufsicht, Generale
Übergang Schule – Beruf/Studium und dem Vorstand des Vereins eine
Informationsveranstaltung für Gymnasien und Gesamtschulen im Kreis Euskirchen.
c) Alle Gymnasien und Gesamtschulen nehmen an der Veranstaltung teil.
d) Das Regionale Bildungsbüro organisiert einen Pressetermin zur Veröffentlichung der
geplanten MINT-Aktivitäten.
e) Der Einstieg des Kreises Euskirchen und der Schulen wird durch das Regionale
Bildungsbüro auf der Homepage und im Newsletter KoBIZ veröffentlicht.
f) Die Teilnahme an Projekten wird als Standardelement für die gymnasiale Oberstufe im
Landesvorhaben „Kein Abschluss ohne Anschluss“ anerkannt.
g) Die Schulen stellen interessierte Schüler/-innen für die Teilnahme an Projekten vom
Unterricht frei.
3. Planung und Umsetzung
August 2015:
Winter 2015:
für Juni 2016:
Mittelplanung:
Finanzierung:
Terminabsprache/Tagesordnung RBB mit unterer Schulaufsicht
Informationsveranstaltung für Gymnasien und
Gesamtschulen/Pressetermin
Veröffentlichung Homepage und Newsletter
Aufnahme von Angeboten aus dem Kreis Euskirchen in die
Projekte GoIng, GoJob, GoIT
Der Mitgliedsbeitrag für den Verein ANTalive e.V. beträgt für
alle Mitglieder – Kreisverwaltung, Schulen – 10,00 €/Jahr.
Personelle Ressourcen:
Stellenanteil pädagogische Mitarbeiterin im RBB, Unterstützung durch Wirtschaftsförderung
Kreis Euskirchen
Umsetzung
10. Dezember 2015: Informationsveranstaltung für Gymnasien und Gesamtschulen
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Der Kreis Euskirchen ist seit August 2015 Mitglied im Verein ANTalive e.V.
b) Die Informationsveranstaltung für Gymnasien und Gesamtschulen hat am 10. Dezember
2015 im Kreis Euskirchen stattgefunden.
c) Folgende Gymnasien und Gesamtschulen nehmen an der Veranstaltung teil: Gymnasium
Marienschule,
Emil-Fischer-Gymnasium,
Hermann-Josef-Kolleg
Steinfeld,
Frankengymnasium und Clara-Fey-Gymnasium.
d) Das Frankengymnasium Zülpich und das Gymnasium Marienschule Euskirchen werden
Mitglied im Verein und werden die Angebote zur MINT-Förderung in der Schule
umsetzen.
e) Die Presse berichtet am 14.12.2015 über die geplanten MINT-Aktivitäten.
f) Der Einstieg des Kreises Euskirchen und der Schulen ist durch das Regionale
Bildungsbüro auf der Homepage und im Newsletter KoBIZ veröffentlicht.
24
g) Die Teilnahme an Projekten ist als Standardelement für die gymnasiale Oberstufe im
Landesvorhaben „Kein Abschluss ohne Anschluss“ anerkannt.
h) Die Schulen stellen interessierte Schüler/-innen für die Teilnahme an Projekten vom
Unterricht frei.
3.2.5
Berufswahl-SIEGEL
1. Bestandsaufnahme
Der Kreis Euskirchen ist mit der Schulaufsicht und der pädagogischen Mitarbeiterin des
Regionalen Bildungsbüros im Lenkungskreis des Berufswahl-SIEGELs Rheinland vertreten.
Träger des Berufswahl-SIEGELs sind das Regionale Bildungsbüro in Kooperation mit der
Schulaufsicht sowie die Sozialpartner/-innen: Arbeitgeberverband der Metall- und
Elektroindustrie Köln, Arbeitgeberverband der Metall- und Elektroindustrie Rhein- Wupper,
Arbeitgeberverband Oberberg, DGB Region Köln; die Kreishandwerkerschaften Köln und
Bergisches Land; die Kammern: Industrie- und Handelskammer zu Köln und Bonn,
Handwerkskammer zu Köln; die Agenturen für Arbeit in Köln, Bergisch Gladbach und Brühl;
sonstige Interessenten wie die Wirtschaftsjunioren oder die Koordinierungsstelle Ausbildung
Oberberg e.V. Das Berufswahl-SIEGEL wird den Schulen der SI und SII für herausragende
Arbeit im Bereich der Berufs- und Studienorientierung verliehen. Aktuell verfügen 10 Schulen
im Kreis Euskirchen über das Berufswahl-SIEGEL.
2. Ziele
a) Acht Schulen, die sich für das Berufswahl-SIEGEL erneut bewerben müssen – Gültigkeit
drei Jahre – nehmen erneut am SIEGEL-Prozess teil.
b) Acht Schulen reichen fristgerecht ihre Bewerbungen im Regionalen Bildungsbüro ein.
c) Acht Schulen erhalten nach Ablauf des Bewerbungs- und Auditverfahrens erneut das
Berufswahl-SIEGEL.
d) Alle anderen Schulen nehmen erstmalig am SIEGEL-Prozess teil.
e) Es steht eine ausreichende Zahl an Jurymitgliedern zur Verfügung.
3. Planung und Durchführung
Die Organisation des Gesamtprozesses im Kreis Euskirchen – vom Kriterienworkshop für
Schulen
über die Zusammenstellung und Durchführung des Juryprozesses bis zur
Veranstaltungsorganisation der SIEGEL-Verleihung liegt beim Regionalen Bildungsbüro.
März 2014:
Abfrage per Mail an alle Schulen SI/SII bzgl.
Teilnahmeinteresse am SIEGEL-Prozess
Mai 2014:
Versand Bewerbungsunterlagen, Kriterienworkshop für Schulen
November 2014:
Abgabefrist für die Bewerbungen
Februar 2015:
Jurysitzung zur Bewertung der Bewerbungsunterlagen
Februar/März 2015:
Audits in den Schulen
Mai 2015:
Verleihung der Berufswahl-SIEGEL
Mittelplanung:
Finanzierung:
April 2015:
Angebotsanfrage Plaketten: 309,40 € inkl. MwSt.
25
Juni 2015:
Veranstaltungskosten SIEGEL-Verleihung, Teilnahme von 100
Personen 146,90 €
Finanzierung aus Mitteln des Regionalen Bildungsbüros
Personelle Ressourcen:
Stellenanteil pädagogische Mitarbeiterin im RBB
Stellenanteil Mitarbeiter/-innen KoBIZ für die Jurysitzung, Audit und Verleihung des
SIEGELS
Umsetzung
November 2014:
Januar 2015:
02. Februar 2015:
09. Februar bis
27. März 2015:
April 2015:
Mai 2015:
09. Juni 2015:
Sichtung der eingegangenen Bewerbungen, Akquise der
Jurymitglieder, Zusammenstellung der Jurys, Einladung zur
Jurysitzung
Vervielfältigung der eingegangenen Bewerbungen für die
Jurymitglieder, Vorbereitung der Jurysitzung
Moderation der Jurysitzung
Audits in den Schulen
Abgabe der Auditberichte an das Regionale Bildungsbüro;
Vorbereitung der Feierstunde zur Verleihung der SIEGEL
Öffentlichkeitsarbeit: Presseeinladung, Grußwort Landrat
Moderation Feierstunde Berufswahl-SIEGEL-Übergabe
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Sechs Schulen haben sich für die Re-Zertifizierung um das Berufswahl-SIEGEL erneut
beworben. Eine Schule beteiligt sich nicht aufgrund der anvisierten Schulschließung, eine
Schule verfügt nicht über die notwendigen personellen Ressourcen.
b) Die sechs Schulen reichen fristgerecht ihre Bewerbungen im Regionalen Bildungsbüro
ein.
c) Fünf der sechs Schulen erhalten nach Ablauf des Bewerbungs- und Auditverfahrens
erneut das Berufswahl-SIEGEL. Die Schule, die im Audit nicht die notwendigen Punkte
erreicht, erhält durch die Jurymitglieder ein Beratungsgespräch.
d) Es gibt keine Erstbewerbung der Schulen, die sich bislang nicht beteiligt haben.
Telefonische Rückfragen ergeben folgende Gründe:
- kein Interesse aufgrund anvisierter Schulschließung
- keine personellen Ressourcen
- Umsetzung der Standardelemente von KAoA steht im Fokus
e) 18 Jurymitglieder stehen für den SIEGEL-Prozess zur Verfügung.
f) Eine Schule präsentiert der Leitung der Agentur für Arbeit Brühl sowie Mitarbeiter(inne)n
des Regionalen Bildungsbüros und der Kommunalen Koordinierung im Anschluss an die
SIEGEL-Verleihung ihren Schulentwicklungsprozess im Bereich Studien- und
Berufswahlorientierung. Diese Entwicklung und die Bausteine im Bereich Studien- und
Berufsorientierung werden im Rahmen von Regionalkonferenzen für Studien- und
Berufswahlkoordinator(inn)en als Best Practice vorgestellt. Zudem übernimmt die Agentur
für Arbeit die Kofinanzierung eines Bausteins.
g) Die Presse berichtet trotz Teilnahme während der gesamten Veranstaltung am 09. Juni
2015 nicht über die Feierstunde und den Berufswahl-SIEGEL-Prozess. Es erscheint
26
lediglich am 9. Juli 2015 in der Kölnischen Rundschau ein Artikel über die erfolgreiche
Arbeit einer SIEGEL-Schule.
Im SIEGEL-Prozess für das Schuljahr 2015/16 bewirbt sich eine Schule für die ErstZertifizierung.
3.2.6
Ausbildungs- und Studienbörse Kreis Euskirchen und „Ausbildung to go“
1. Bestandsaufnahme
Seit 2004 führt die Agentur für Arbeit in einem Zweijahresrhythmus in Kooperation mit dem
Berufsbildungszentrum, dem Stadtmarketingverein z.eu.s, der Stadt Euskirchen und dem
Schulrat des Kreises Euskirchen (vertreten durch Geschäftsführung Beirat Schule – Beruf)
die Ausbildungsbörse durch. Ort der Veranstaltung ist das Berufsbildungszentrum. Die
Federführung obliegt dem Verein Freunde und Förderer des Berufsbildungszentrums e.V.
Im Rahmen der Entwicklung des Regionalen Bildungsnetzwerkes hat das Regionale
Bildungsbüro seit 2010 die Aufgabe übernommen, das Organisationsteam zu unterstützen.
Aufgaben sind hier im Schwerpunkt: Informationstransfer an die Schulen bzgl.
Veranstaltungstermin, Organisation der Besuchszeiten, Vor- und Nachbereitung des
Börsenbesuches, Protokoll der Organisationssitzungen sowie Layout- und Korrekturarbeiten
des Schriftverkehrs. Die Ausbildungs- und Studienbörse richtet sich an Schüler/-innen aller
SI-Schulen ab Jahrgang 9 sowie an die der gymnasialen Oberstufe. Der Besuch der
Veranstaltung ist für die Schüler/-innen der SI verpflichtend.
Zudem führt die Agentur für Arbeit in Kooperation mit dem Jobcenter EU-aktiv seit 2013 zu
Beginn des Kalenderjahres die Veranstaltung „Ausbildung to go“ in den Räumen der
Kreisverwaltung durch. Zielgruppe sind hier vor allem an Ausbildung interessierte Schüler/innen des Jahrgangs 10 der SI-Schulen sowie Schüler/-innen in den Klassen für
Ausbildungsvorbereitung der Berufskollegs im Kreis Euskirchen, die zu Jahresbeginn noch
nicht über einen Ausbildungsvertrag verfügen.
2. Ziele
Ausbildungs- und Studienbörse
a) 100 Aussteller aus den Bereichen Handel, Handwerk, Industrie, Dienstleistung sowie
Vertretungen der Hochschulen aus der näheren Umgebung und der Agentur für Arbeit
Brühl präsentieren ihr Ausbildungs- und Studienangebot.
b) Die Schüler/-innen der SI-Schulen besuchen die Ausbildungs- und Studienbörse.
c) Die Oberstufen der Gymnasien und der Gesamtschule werden gesondert angesprochen,
um eine höchstmögliche Zahl an Besuchern aus diesen Systemen zu erreichen.
d) Es findet eine Vor- und eine Nachbesprechung mit den Ausstellern zur Qualitätssicherung
und Evaluation statt.
e) Es ist geplant, den Besuch der Ausbildungs- und Studienbörse als eintägige
Berufsfelderkundung im Rahmen des Landesvorhabens „Kein Abschluss ohne Anschluss“
anzuerkennen.
27
„Ausbildung to go“
a) Die Studien- und Berufswahlkoordinator(inn)en erhalten Informationen über die
Veranstaltung.
b) Die Schulen werden über das konkrete Ausbildungsangebot schriftlich durch das
Regionale Bildungsbüro informiert.
c) Das RBB veröffentlicht alle Informationen auf der Homepage des Kreises Euskirchen und
im KoBIZ-Newsletter.
3. Planung und Umsetzung
Die Veranstaltung „Ausbildung to go“ wird von der Agentur für Arbeit geplant, organisiert und
durchgeführt. Das RBB wird über alle Schritte informiert, ist aber nicht in die konkrete
Planung einbezogen, sodass hier die Darstellung der Maßnahmenplanung entfällt.
Planung und Organisation der Ausbildungs- und Studienbörse
September 2015:
Festlegung des Durchführungstermins und erstes
Organisationstreffen
Ab Oktober 2015:
Akquise der Aussteller
Finanzierung:
Ausstellerverzeichnis: Finanzierung durch die Anzeigeakquise
der Unternehmen. Diese Aufgabe übernimmt der Weiss-Verlag
in Kooperation mit dem Förderverein des BZE.
Personelle Ressourcen:
28
September 2015 bis September 2016: Teilnahme der pädagogischen Mitarbeiterin an allen
Organisationssitzungen
Umsetzung
16.02.2016:
17.09.2016:
„Ausbildung to go“
Ausbildungs- und Studienbörse
4. Ergebnisse und Ausblick
„Ausbildung to go“
a) Die Studien- und Berufswahlkoordinator(inn)en erhalten im Dezember 2014 Informationen
zur Veranstaltung.
b) Das Regionale Bildungsbüro wird eine Woche vor der Veranstaltung durch die Agentur für
Arbeit über das konkrete Ausbildungsangebot informiert. Die Liste wird anschließend
sofort an die Schulen weitergeleitet.
c) Eine Veröffentlichung findet nicht statt, da die Informationen zu spät im Regionalen
Bildungsbüro eintreffen.
d) Die Studien- und Berufswahlkoordinator(inn)en nutzen das Angebot im Rahmen der
Gespräche bzgl. Anschlussvereinbarung mit den Schüler(inne)n aufgrund der späten
Informationen nicht.
Die Veranstaltung wird am 16. Februar 2016 erneut durchgeführt. Die Kommunale
Koordinierung wird mit einem Informationsstand an der Veranstaltung teilnehmen.
Die Ergebnisse der Ausbildungs- und Studienbörse werden im Jahresbericht 2016
dargestellt.
3.2.7
Informationsveranstaltung „Übergang Schule – Ausbildung oder Studium – Wie
geht das?“
1. Bestandsaufnahme
Über 300 Ausbildungsberufe und mehr als 900 verschiedene Studiengangkombinationen
erschweren es den heutigen Jugendlichen immer mehr, eine für sie passende Entscheidung
auf dem Weg in das Berufsleben zu treffen.
Eltern, Verwandte und Freunde stehen gern mit Rat und Tat zur Seite, „beraten“ aufgrund
ihrer eigenen Ausbildungs- oder Studien- und Berufserfahrung.
Alle Schultypen bieten Orientierungsmöglichkeiten in Form von Projekten, Testverfahren und
Praktika an.
Die Berufsberatung der Agentur für Arbeit steigt ab Jahrgang 9 in die individuelle Beratung
ein und unterstützt besonders bei der Ausbildungsplatzsuche.
Die Kreishandwerkerschaft Rureifel berät nicht nur Betriebe bei der Ausbildung, sondern hilft
Jugendlichen bei der Suche nach einer passenden Ausbildung durch ansprechende
Internetangebote.
2.
a)
b)
c)
Ziele
Orientierung für interessierte Bürger/-innen im sog. „Angebotsdschungel“
Kompetenzerweiterung für Bürger/-innen, die Jugendliche im Übergang unterstützen
Austausch mit Experten
3. Planung und Umsetzung
September 2015:
Rücksprache mit Agentur für Arbeit Brühl, Kreishandwerkerschaft
Rureifel und KoKo bzgl. Format, Inhalt, Termin
Oktober 2015:
Erstellen Informationstext für Programmheft der VHS Kreis
Euskirchen
4. Ergebnisse und Ausblick
Die Veranstaltung wird im Rahmen des VHS-Programms am 15.03.2016 um 18:30 Uhr
angeboten. Über das Ergebnis der Veranstaltung wird im Jahresbericht 2016 berichtet.
3.2.8
Berufsorientierungsparcours Gesundheitsberufe
1. Bestandsaufnahme
Die Pflegeberufe leiden unter dem Negativimage einer hohen Arbeitsbelastung, die in
Verbindung mit einer geringen Vergütung steht. Zusätzlich verschärfen sinkende
Schulabgängerzahlen
zunehmend
den
Wettbewerb
um
qualifizierte
und
verantwortungsbewusste Auszubildende. Bereits jetzt zeichnen sich auf dem Arbeitsmarkt
erhebliche Schwierigkeiten bei der Besetzung freier Stellen ab und die Anzahl der Bewerber
29
auf freie Ausbildungsplätze ist allgemein rückläufig. Im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative
zum Berufsmarketing in der StädteRegion Aachen wurde unter Beteiligung von regionalen
Krankenhäusern, Pflegebildungseinrichtungen, Pflegedienstleister(inne)n, der Arbeitsagentur
und den Wirtschaftsförderungen ein Berufsorientierungsvormittag für Gesundheitsberufe
organisiert. Dieser „Berufsparcours für Gesundheitsberufe“ ist eines der Ergebnisse der
operativen Tätigkeit der Arbeitsgruppe „Attraktivität der Pflegeberufe“ und wurde erstmals im
Jahr 2011 erarbeitet und durchgeführt. Seit diesem erfolgreichen Start wird der
„Berufsparcours für Gesundheitsberufe“ jährlich ebenso erfolgreich neu aufgelegt und sehr
gut wahrgenommen.6 Der Jour fixe Competentia, Wirtschaftsförderung, Agentur für Arbeit
Brühl, Jobcenter EU-aktiv und das Regionale Bildungsbüro Kreis Euskirchen haben im
Sommer 2015 beschlossen, das Format des Berufsparcours Gesundheit im Kreis Euskirchen
umzusetzen.
2. Ziele
a) Interessierte Schüler/-innen des Jahrgangs 9 aller Schulformen lernen Gesundheits- und
Pflegeberufe in einem praktischen Segment kennen.
b) Der Berufsparcours enthält Praxisstationen, an denen einzelne Tätigkeitsbereiche, wie z.
B. Verbände-Anlegen, spielerisch ausprobiert werden können.
c) Information in Form von Workshops zu pflegerischen, medizinischen und handwerklichen
Berufen der Gesundheitsbranche
d) Teilnahme am Bewerbungstraining
e) Beratungsgespräche mit der Berufsberatung und des Arbeitgeberservices der Agentur für
Arbeit während der Veranstaltung
3. Planung und Umsetzung
ab Sommer 2015:
Frühjahr 2016:
drei Planungssitzungen mit o. g. Partner(inne)n
Einladungsschreiben an Schulen durch RBB
Einladungsschreiben mit Workshop-Anmeldung an Schulen
Auswertung der Schulanmeldungen und Einteilung der Schulen
Die Akquise der Ausstellungsräume, Aussteller, Workshop-Planung etc. erfolgt durch die
Wirtschaftsförderung in Kooperation mit Competentia und der Agentur für Arbeit.
4. Ergebnisse und Ausblick
Die Durchführung der Veranstaltung ist für den 08. Juni 2016 geplant. Die Ergebnisse
werden im Jahresbericht 2016 veröffentlicht.
6
Quelle: Konzept Berufsparcours Gesundheit, Region Aachen, Competentia 2015.
30
3.3
3.3.1
Bildungsprojekte
Pädagogische Landkarte – außerschulische Lernorte
1. Bestandsaufnahme
Biologie im Kompostwerk, Erdkunde im Eine-Welt-Laden, Chemie im Industriebetrieb,
Geschichte im Bunker oder Latein in der Klosterbibliothek: Außerhalb der Schule zu lernen,
ist an vielen Orten möglich und sinnvoll. Das Regionale Bildungsbüro hat bereits Ende 2014
eine Broschüre mit allen außerschulischen Lernorten im Kreis Euskirchen und ortsnahen
Lernorten im Kreis Düren erstellt und veröffentlicht. Aufgrund der hohen Nachfrage wird die
Broschüre – um weitere Angebote ergänzt – im Frühjahr 2015 erneut aufgelegt. Allen KiTas,
Schulen und außerschulischen Lernorten wird die Broschüre in entsprechender Anzahl
postalisch zugesendet.
Im Frühjahr 2015 entscheidet der Zweckverband Aachen im Rahmen einer
Informationssitzung mit den Leitungen der Regionalen Bildungsbüros Kammerbezirk
Aachen, diese bei der Umsetzung der geplanten „Pädagogischen Landkarte NRW“ aktiv zu
unterstützen. Mit der „Pädagogischen Landkarte NRW“ soll ein kostenfreier Internetservice
zur Verfügung gestellt werden, der Schulen aller Schulformen und anderen pädagogischen
Einrichtungen einen Überblick über außerschulische Lernorte in ihrer Nähe und im
Regierungsbezirk Köln bietet.
2.
a)
b)
c)
d)
e)
f)
g)
Ziele
qualitätsgeprüfte außerschulische Lernorte mit über 1.150 Lernangeboten
vielfältige unterrichtsnahe Angebote
passgenaue Ergänzungen zum Fachunterricht
anschauliche und strukturierte Darstellung der Orte
Präsentation als außerschulischer Lernort in einem gut vernetzten Portal
Erschließung neuer Zielgruppen
Kompetenzvermittlung für außerschulisches Lernen
3. Planung und Umsetzung
Der Zweckverband Aachen übernimmt die Akquise der außerschulischen Lernorte anhand
der bereits im Kreis Euskirchen vorliegenden Broschüre. Hierzu werden diese kontaktiert und
gebeten, das notwendige Formular für die Einstellung auf der neuen Internetplattform
ausgefüllt zurückzusenden. Ebenso übernimmt der Zweckverband zukünftig die
redaktionellen Arbeiten zur Aktualisierung der Angebote auf der Homepage.
Das Regionale Bildungsbüro unterstützt den Zweckverband durch die Übermittlung der
notwendigen Adressen der außerschulischen Lernorte sowie durch den Versand von
Erinnerungsschreiben an diese bzgl. eine Beteiligung an der neuen Homepage.
Die Veröffentlichung der Angebote ist für August 2015 geplant.
4. Ergebnisse und Ausblick
Der Rücklauf der notwendigen Formulare läuft sehr schleppend, sodass die Homepage nicht
wie geplant zu Beginn des Schuljahres 2015/16 veröffentlicht werden kann.
31
Zur weiteren Information über die bereits existierende Homepage „Pädagogische Landkarte
NRW“ in Ostwestfalen/Lippe: http://www.lwl.org/paedagogische-landkarte/Start.
3.3.2
Medienprävention: Lokale Fachtagungen für Multiplikator(inn)en im
Tätigkeitsfeld „Medienkompetenz im Netzwerk vor Ort“ in Kooperation mit dem
Opfer-Netzwerk e.V. Euskirchen
1. Bestandsaufnahme
Seit Mitte 2014 ist das Regionale Bildungsbüro Netzwerkpartner(inn)en im Opfernetzwerk
e.V. Weitere Partner/-innen sind die Kreispolizeibehörde Euskirchen, das Kreisjugendamt,
der Weiße Ring, der Kriseninterventionsdienst des DRK, die Caritas, Frauen helfen Frauen
e.V., der Runde Tisch gegen häusliche Gewalt und die Trauma-Ambulanz des
Marienhospitals in Euskirchen.
Das Regionale Bildungsbüro versteht sich in diesem Themenfeld als Netzwerker und
Dienstleister für die Förderung der Medienkompetenz und unterstützt in diesem
Aufgabenbereich das Netzwerk bei der Planung und Umsetzung von Fachtagungen.
Die Omnipräsenz der digitalen Medien hat einen erheblichen Einfluss auf das soziale
Miteinander und auf die Erlebniswelt von Kindern und Jugendlichen. Neben einer Vielzahl
von positivem Nutzen existieren auch zahlreiche Gefahrenquellen, über die sich vor allem
Kinder und Jugendliche oftmals wenig Gedanken machen. Das lückenhafte Wissen und das
eingeschränkte Urteilsvermögen von Kindern und Jugendlichen in Bezug auf diese Risiken
erhöht das vorhandene Gefahrenpotenzial für sie beträchtlich. Aufklärung und
Sensibilisierung leisten hier einen sehr wichtigen Beitrag zur Prävention von u. a.
Gewalterfahrungen.
Da es zahlreiche Fälle gibt, in denen die technische Nutzungskompetenz der Kinder und
Jugendlichen ausgeprägter ist als die der erwachsenen Bezugspersonen (Eltern, Lehrer/innen), ist es ebenso wichtig, auch diesem Personenkreis fachliche Unterstützung und Hilfe
anzubieten, damit sie sich ermutigt und befähigt fühlen, Medienkompetenzerziehung in ihrem
Alltag mit den Kindern und Jugendlichen zu praktizieren.
2. Ziele
a) Aufgrund der regionalen Struktur im Kreis Euskirchen sind zwei Fachtagungen
beabsichtigt, damit möglichst viele Fachkräfte und Eltern sowohl im Süd- als auch im
Nordkreis erreicht werden.
b) Mithilfe
der
Fachtagungen
wird
die
Kommunikation
mit
Lehrer(inne)n,
Schulsozialarbeiter(inne)n, Erzieher(inne)n, Mitarbeiter(inne)n der Jugendhilfe und
diverser anderer Bildungseinrichtungen zur Förderung der Medienkompetenz fortgesetzt.
c) Qualifizierung von Fachkräften und Eltern zu aktuellen medienpädagogischen Themen
und Fragestellungen wie z. B. Cybermobbing, Sexting, sozialen Netzwerken, WhatsApp,
YouNow
d) Den Fachkräften und Eltern soll der Zugang zu präventiven Angeboten erleichtert werden,
indem die Netzwerkpartner/-innen vor Ort vorgestellt und deren Aktivitäten bekannt
gemacht werden.
e) Informationsveranstaltungen
für
Eltern
im
Rahmen
der
kreisweiten
Schulpflegschaftssitzung zu den Themen: „Was ist (Cyber-)Mobbing und wie können
32
Eltern Lösungsprozesse unterstützen“; „Gefahren in der Nutzung digitaler Medien“;
„Medienkompetenzerziehung – Was kann zu Hause getan werden?“ in Kooperation mit
dem AK Elterndelegierte (siehe Projektskizze AK Elterndelegierte)
f) Unterstützung der Schulen bei der Ausarbeitung von schulischen Präventionskonzepten,
welche sich aktiv um die Einbindung von Medienkompetenzerziehung kümmern
3. Planung und Umsetzung
Die Planung der Fachtagungen für Februar/März 2016 erfolgt in drei Arbeitssitzungen
zwischen August und Dezember 2015. Das Regionale Bildungsbüro ist aktiv in die Planung
und Umsetzung einbezogen. Ein Antrag zur finanziellen Förderung der Fachtagungen durch
die Landesanstalt für Medien (LfM) wird im Juli 2015 erfolgreich gestellt.
Die Fachtagungen finden am 07. März 2016 im Emil-Fischer-Gymnasium Euskirchen und am
14. März 2016 im Clara-Fey-Gymnasium Schleiden statt. Geplant sind Vorträge externer
Referenten zum Thema Medienkompetenz, ein Vortrag des Opfernetzwerkes zur aktuellen
Situation im Kreis Euskirchen sowie eine Podiumsdiskussion zum Thema Smartphone in der
Schule. An dieser Stelle findet eine Vernetzung mit den neu ausgebildeten Medienscouts
statt, die an der Podiumsdiskussion beteiligt werden.
Zur Planung und Durchführung der Fachveranstaltung bringen die Mitarbeiter/-innen der
Kooperationspartner/-innen ihre Arbeitsleistung ehrenamtlich ein.
Personalkosten der Kreispolizeibehörde, des Jugendamtes und des Regionalen
Bildungsbüros werden nicht in Rechnung gestellt und somit als Eigenanteil eingebracht.
Neben der Teilnahme an den Planungssitzungen unterstützt das Regionale Bildungsbüro
den Verein Opfernetzwerk e. V. im Bereich Raumorganisation für die Durchführung der
Fachtagungen, Veröffentlichung der Aktivitäten auf der Homepage des Kreises,
Weiterleitung der Einladungen zu den Fachtagungen sowie Moderation der Fachtagung in
Schleiden.
4. Ergebnisse und Ausblick
Die Evaluation der Fachtagungen wird im Jahresbericht 2016 darstellt.
3.3.3
Medienscout NRW
1. Bestandsaufnahme
Medien sind allgegenwärtig, Kinder und Jugendliche wachsen ganz selbstverständlich mit
ihnen auf. Um nicht nur die Chancen, sondern eben auch die Risiken medialer Angebote zu
erkennen und diese selbstbestimmt, kritisch und kreativ nutzen zu können, bedarf es
Begleitung, Qualifizierung und Medienkompetenz. Der Ansatz der „Peer-Education“ ist
hierbei besonders hilfreich: Einerseits lernen junge Menschen lieber von Gleichaltrigen und
andererseits können sie Gleichaltrige aufgrund eines ähnlichen Mediennutzungsverhaltens
zielgruppenadäquat aufklären. Die Landesanstalt für Medien NRW (LfM) führt 2015 das
Projekt „Medienscouts NRW“ letztmalig NRW-weit und mit Unterstützung des Regionalen
Bildungsbüros durch, in dessen Rahmen Schüler/-innen der Sekundarstufe I im Schulkontext
zu sogenannten „Medienscouts“ ausgebildet wurden. Durch die Qualifizierung einer
vergleichsweise kleinen Schülergruppe werden weitreichende Effekte erzielt, da die
33
ausgebildeten Medienscouts anschließend selbst als Referenten agieren und ihre Mitschüler
qualifizieren sowie diesen als Ansprechpartner/-innen bei medienbezogenen Fragen und
Problemen dienen. Da die Medienscouts selbst noch Heranwachsende sind, bedarf es einer
Rückfallposition, d. h. die Scouts benötigen feste Ansprechpartner/-innen, an die sie sich
selbst bei Fragen zu Inhalten oder zum Umgang mit an sie herangetragenen Problemen
wenden können. Hierzu sind Beratungslehrer etabliert worden, die ebenfalls insbesondere
mit Blick auf Medieninhalte, rechtliche Grundlagen etc. qualifiziert wurden. Das Projekt richtet
sich schulformübergreifend an Schüler/-innen der Sekundarstufe I. Mit der Durchführung
wurde das Grimme-Institut beauftragt. Das Regionale Bildungsbüro übernimmt in der
Ausbildung zum Medienscout NRW in Kooperation mit der Unteren Schulaufsicht die
Koordinierung vor Ort.
2. Ziele
a) Zehn Schulen nehmen an der Ausbildung zum Medienscout teil.
b) Pro Schule nimmt ein Team von zwei Lehrer(inne)n und vier Schüler(inne)n des
Jahrgangs 8 teil.
c) Die Ausbildungsmodule werden von dem Regionalen Bildungsbüro dokumentiert.
d) Die Dokumentation der Module wird auf der Homepage des LfM zeitnah veröffentlicht.
e) Die Presse berichtet über das Projekt im Kreis Euskirchen.
f) Die pädagogische Mitarbeiterin des Regionalen Bildungsbüros veröffentlicht die
Aktivitäten auf der Homepage des Kreises.
g) Ortsnahe Experten aus dem Bereich Prävention, Medienkonsum etc. nehmen an einem
Ausbildungsmodul teil.
h) Organisation einer Abschlussveranstaltung mit Zertifikatübergabe
34
3. Planung und Umsetzung
Februar 2015:
März 2015:
April 2015:
ab Mai 2015:
ab Juni 2015:
Akquise teilnehmender Schulen durch Schulaufsicht
Zusage Projektteilnahme Kreis Euskirchen durch Landesanstalt
für Medien NRW, Planungssitzung mit teilnehmenden Schulen
Einführungsveranstaltung für teilnehmende Schulen und
Koordinatoren, LfM Düsseldorf
Terminplanung Modul 1 – 5, Terminplanung inkl.
Abschlusstermin mit Zertifikatübergabe durch den Landrat
Dokumentation der Module, Kooperation mit LfM
NRW/Projektbüro; Pressearbeit
Mittelplanung:
Finanzierung:
Die Trainer/-innen für die Ausbildung zum Medienscout NRW werden im Rahmen des
Landesprojektes finanziert.
Übernahme der Getränkekosten für die Durchführung von fünf ganztägigen Modulen in
Höhe von 300,00 € durch das Regionale Bildungsbüro
Personelle Ressourcen:
Stellenanteil pädagogische Mitarbeiterin im RBB
Umsetzung
22. Juni 2015:
23. Juni 2015:
Auftaktveranstaltung/Modul 1
Modul 2 + Pressetermin mit Schulaufsicht und Schulleitung
10. September 2015:
26. Oktober 2015:
03. Dezember 2015:
Modul 3
Modul 4
Modul 5, Abschlussveranstaltung und Urkundenverleihung
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Folgende Schulen nehmen an der Ausbildung Medienscout NRW teil: Gesamtschule
Euskirchen, Gesamtschule Weilerswist, Emil-Fischer-Gymnasium und Gymnasium
Marienschule Euskirchen, Gymnasium Am Turmhof Mechernich, GHS Georgschule
Euskirchen, GHS Zülpich, Realschule Blankenheim in Kooperation mit der Gesamtschule
Blankenheim, Kaplan-Kellermann-Realschule und Willi-Graf-Realschule Euskirchen.
b) Insgesamt absolvieren 20 Lehrer/-innen und 47 Schüler/-innen die Ausbildung.
c) Die Ausbildungsmodule werden von dem Regionalen Bildungsbüro dokumentiert und an
die LfM NRW/Projektbüro versendet.
d) Die Dokumentation der Module wird auf der Homepage des LfM zeitnah und regelmäßig
veröffentlicht.
e) Die Printmedien nehmen im Juni 2015 nicht an der Pressekonferenz zum Projektstart im
Kreis Euskirchen teil. Ein Reporter von Radio Euskirchen nimmt teil, führt Interviews und
veröffentlicht Nachrichtenbeiträge sowie einen Komplettbeitrag in der Morgensendung am
24.06.2015.
f) Auf der Homepage des Kreises Euskirchen wird über das Projekt berichtet.
g) Experten der Präventionsstelle der Kriminalpolizei, der Schulberatungsstelle und des
Jugendamtes Kreis Euskirchen nehmen an dem Ausbildungsmodul 4 teil. Die
Teilnehmer/-innen der Ausbildung kennen die Angebote der externen Partner/-innen und
können diese im Bedarfsfall in Anspruch nehmen.
h) Die Abschlussveranstaltung mit Zertifikatübergabe hat am 03. Dezember 2015
stattgefunden. Alle Teilnehmer/-innen der Ausbildung haben diese erfolgreich absolviert.
i) Die Ausbildung wurde per Fragebogen evaluiert, 83 % der Teilnehmer/-innen haben sich
daran beteiligt. Die Auswertung kann per Mail über das RBB angefordert werden.
Schülerbefragung:
5. Fühlst du dich jetzt als "Medienscout"?
80,0%
70,3%
70,0%
60,0%
50,0%
40,0%
30,0%
21,6%
20,0%
8,1%
10,0%
0,0%
ja
teil/teils
nein
35
Lehrerbefragung:
4. Wurden die Themen gut erklärt?
80,0%
70,0%
77,8%
60,0%
50,0%
40,0%
30,0%
0,0%
22,2%
20,0%
10,0%
0,0%
ja
3.4
3.4.1
teil/teils
nein
Kooperationen
Netzwerken im Regionalen Bildungsnetzwerk Kreis Euskirchen
1. Bestandsaufnahme
Die Bildungskonferenz Regionales Bildungsnetzwerk Kreis Euskirchen hat in ihrer Sitzung im
Jahr 2011 das Handlungsfeld „Übergänge gestalten“ abgestimmt. Durch diesen Beschluss
dehnt sich das Aufgabengebiet des Regionalen Bildungsbüros auf die gesamte
Bildungsbiografie aus. Um diesen Aufgaben gerecht zu werden, bedarf es regelmäßiger
Netzwerkarbeit mit allen am Bildungsprozess beteiligten Akteur(inn)en. Aus diesem Grund ist
die pädagogische Mitarbeiterin Mitglied in folgenden Gremien:
AK Ausbildung – Beruf – Chancengleichheit
Beirat Jobcenter EU-aktiv
Lenkungskreis Berufswahl-SIEGEL Rheinland
LVR – runder Tisch
Regionalkonferenz der Studien- und Berufswahlkoordinator/innen
Fachkonferenz der Studien- und Berufswahlkoordinator/innen Förderschulen mit den
Förderschwerpunkten Lernen sowie emotionale und soziale Förderungen
AK Competentia Kammerbezirk Aachen – Wirtschaftsförderung Kreis Euskirchen
PSAG – Projektgruppe Sucht Kreis Euskirchen
AG §78 Kreis Euskirchen
Opfernetzwerk e.V. Euskirchen
Organisationsteam Ausbildungs- und Studienbörse im Kreis Euskirchen
2. Ziele
a) Teilnahme an den Sitzungen der o. g. Gremien
36
b) Vertretung der schulischen Interessen bezogen auf Projektangebote der
Kooperationspartner/-innen
c) Unterstützung der Kooperationspartner/-innen bei der Umsetzung von Bildungsprojekten
d) Beratung der Kooperationspartner/-innen bzgl. Rahmenbedingungen im schulischen
Bereich
e) Informationstransfer bzgl. der Arbeit im KoBIZ/Regionales Bildungsbüro
f) Kompetenzerweiterung der pädagogischen Mitarbeiterin
3. Planung und Umsetzung
Die Sitzungen der o. g. Gremien finden in der Regel jeweils zweimal pro Jahr statt. Die
pädagogische Mitarbeiterin nimmt an diesen Sitzungen teil und fertigt jeweils eine Kurznotiz
an. Diese werden je nach Themenschwerpunkt an die Mitarbeiter/-innen im KoBIZ
übermittelt, um eventuell notwendige Querschnittsaufgaben, die sich aus den Sitzungen
ergeben, zu vereinbaren.
4. Ergebnisse und Ausblick
Folgende Projekte/Maßnahmen werden in 2015 entwickelt:
- zwei Fachtagungen zum Thema Medienprävention in Kooperation mit dem Opfernetzwerk
e.V. Euskirchen, Umsetzung 2016 (siehe Projektskizze 3.3.2)
- Umsetzung neues Bewerbungsverfahren Berufswahl-SIEGEL für die Bewerbungsphase
2015/16 in Kooperation mit dem Lenkungskreis Berufswahl-SIEGEL Rheinland (siehe
Projektskizze 3.2.5)
- Gesundheitsparcours in Kooperation mit Competentia Kammerbezirk Aachen –
Wirtschaftsförderung Kreis Euskirchen, Agentur für Arbeit Brühl, Jobcenter EU-aktiv,
Umsetzung Juni 2016 (siehe Projektskizze 3.2.8)
- Ausbildungs- und Studienbörse 2016 (siehe Projektskizze 3.2.6)
- Entwicklung von Handlungsempfehlungen für Schulen im Umgang mit Sucht (PSAG
Sucht)
3.4.2
Kooperation mit Regionalen Bildungsbüros
1. Bestandsaufnahme
In 2008 startet die Installierung Regionaler Bildungsnetzwerke im Regierungsbezirk Köln.
Bereits 2009 nehmen die Regionalen Bildungsbüros als Geschäftsstellen der
Bildungsnetzwerke StädteRegion Aachen, Kreis Düren und Kreis Euskirchen ihre
Kooperationsaktivitäten auf. 2011 wird die Kooperation um das Regionale Bildungsnetzwerk
Heinsberg erweitert. Die hier agierenden Regionalen Bildungsbüros treffen sich i. d. R.
dreimal pro Jahr zu Arbeitssitzungen. Darüber hinaus findet zweimal pro Jahr ein informeller
Austausch aller Geschäftsstellen der Regionalen Bildungsnetzwerke in Köln statt. Die
Bezirksregierung Köln lädt die pädagogischen Mitarbeiter/-innen dieser Geschäftsstellen
zudem zweimal pro Jahr zu Arbeitssitzungen ein. Seit 2014 findet einmal im Jahr eine
landesweite Tagung aller Regionalen Bildungsbüros unter Beteiligung des Ministeriums für
Schule und Weiterbildung NRW in Soest statt.
37
Für den Kammerbezirk Aachen ergibt sich im Frühjahr 2015 eine Veränderung, initiiert durch
den Zweckverband Aachen. Die Leitungen der Regionalen Bildungsbüros StädteRegion
Aachen, Kreis Düren, Kreis Heinsberg und Kreis Euskirchen treffen sich einmal im Quartal.
Zudem plant der Zweckverband Aachen für 2016 erstmals eine Tagung für alle Regionalen
Bildungsbüros und Kommunalen Koordinierungen in der Region.
2. Ziele
a) Die Sitzungen im Kammerbezirk Aachen dienen dem Austausch über einzelne Projekte
entlang der Bildungsbiografie.
b) Die Sitzungen der Leitungen der Regionalen Bildungsbüros im Kammerbezirk Aachen
unter der Moderation des Zweckverbandes werden für die konkrete Planung von
gemeinsamen Veranstaltungen und/oder Aktivitäten genutzt.
c) Kenntnisse über einzelne Entwicklungen in der Region führen zu einem Transfer von
Projektformaten.
d) Die enge Kooperation führt zu Ressourcenbündelung durch Umsetzung bereits erprobter
Formate in den Regionen.
e) Der informelle Austausch aller Regionalen Bildungsbüros im Regierungsbezirk Köln wird
zur Kompetenzerweiterung der Mitarbeiter/-innen im Bereich neuer Themen genutzt.
f) Die Arbeitssitzungen der pädagogischen Mitarbeiter/-innen mit der Bezirksregierung Köln
werden zur Planung von Jahressitzungen in den Regionen vor Ort genutzt.
3. Planung und Umsetzung
Der Zweckverband Aachen übernimmt im Auftrag der Regionalen Bildungsbüros im Sommer
2015 die Umsetzung des Projektes „Pädagogische Landkarte“.
Der Zweckverband Aachen übernimmt die Organisation einer Tagung aller Regionalen
Bildungsbüros und Kommunaler Koordinierungen für 2016.
Die Regionalen Bildungsbüros Kammerbezirk Aachen planen für 2016 den Transfer des
Formates „Bildungstag“ der StädteRegion Aachen in alle Regionen.
Die Herbstsitzung der Regionalen Bildungsbüros Bezirksregierung Köln dient der Kompetenzerweiterung zum Thema Medien.
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Aufgrund der Veränderungen durch die Aktivitäten des Zweckverbands Aachen findet in
2015 nur eine Sitzung der Mitarbeiter/-innen der RBBs statt.
b) Die Sitzungen der Leitungen der Regionalen Bildungsbüros im Kammerbezirk Aachen
unter der Moderation des Zweckverbandes finden drei Mal statt.
c) Der Transfer von Projektformaten erfolgt zwischen einzelnen RBBs auf telefonischem und
digitalem Weg.
d) Der informelle Austausch aller Regionalen Bildungsbüros im Regierungsbezirk Köln findet
nur im Frühjahr 2015 statt. Die geplante Sitzung für Herbst 2015 entfällt.
e) Die Arbeitssitzungen der pädagogischen Mitarbeiter/-innen mit der Bezirksregierung Köln
dienen 2015 zur Planung der ersten Werkstattgespräche am 24.09.2015 zum Thema
Rollenstärkung der Regionalkoordinator(inn)en in den Regionalen Bildungsnetzwerken.
f) Im Juli 2015 findet unter der Moderation der Transferagentur NRW eine zweitägige
Tagung aller Regionalen Bildungsbüros NRW in Soest zum Thema Netzwerk statt.
38
Ausblick 2016:
Im Anschluss an die Sitzungen bei der Bezirksregierung Köln findet im Sinne der
Ressourcenbündelung ein fachlicher Austausch der Regionalen Bildungsbüros des
Kammerbezirks Aachen statt.
3.4.3
Kooperation mit dem Kompetenzteam NRW
1. Bestandsaufnahme
Die Kooperation zwischen dem Regionalen Bildungsbüro und dem Kompetenzteam Kreis
Euskirchen/Rhein-Erft-Kreis ist in der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Kreis
Euskirchen und dem Land Nordrhein-Westfalen festgelegt. Die Leitung und Ko-Leitung sind
Mitglieder der Bildungskonferenz.
Die regelmäßige Kooperation zwischen den beiden Geschäftsstellen bezieht sich auf die
Themenschwerpunkte Schulentwicklung und Unterrichtsentwicklung. Das Regionale
Bildungsbüro erhebt hierzu Bedarfe der Lehrer/-innen der einzelnen Facharbeitsgruppen.
Folgende Fortbildungen werden gemeinsam geplant:
a) Stärkung der Beratungskompetenz von Klassenlehrer(inne)n Jahrgang 8 der Schulen, die
im Landesvorhaben „Kein Abschluss ohne Anschluss“ aktiv sind
b) Qualifizierung der Studien- und Berufswahlkoordinator(inn)en aller Schulformen
c) Englisch-Kontinuum im Übergang Grundschule – SI
2. Ziele
a) Die Kooperationspartner/-innen setzen die Meldungen der Fortbildungsbedarfe der
Lehrer/-innen im Kreis Euskirchen um.
b) Das Regionale Bildungsbüro unterstützt die Ko-Leitung des Kompetenzteams bei der
Planung der Fortbildungen.
c) Im Bereich Englisch-Kontinuum übernimmt das Regionale Bildungsbüro die Aufgabe des
Backoffice: Weiterleitung der Einladungen in den einzelnen Regionalsitzungen,
Sammlung aller Protokolle, Terminabsprachen und Protokoll der Moderatorensitzung
(einmal/Jahr).
3. Planung und Umsetzung
27.01.2015:
Moderatorensitzung Englisch-Kontinuum mit der unteren
Schulaufsicht Grundschulen
19.05.2015:
Stärkung der Beratungskompetenz in Kooperation mit dem
Kompetenzteam Düren
4. Ergebnisse und Ausblick
An der Sitzung Englisch-Kontinuum nehmen die Moderator(inn)en der Regionalgruppen, die
Ko-Leitung des Kompetenzteams, die pädagogische Mitarbeiterin des Regionalen Bildungsbüros sowie die Schulrätin für Grundschulen teil.
39
An der Fortbildung „Stärkung der Beratungskompetenz“ nehmen 15 Lehrer/-innen teil. Diese
Fortbildung wird jedes Schuljahr für die „nachrückende“ Generation der Klassenlehrer/-innen
Jahrgang 8 durchgeführt. Im Schuljahr 2015/16 finden diese im März 2016 statt.
Die Qualifizierung der Studien- und Berufswahlkoordinator(inn)en aller Schulformen wird für
das 2. Halbjahr 2015/16 geplant.
3.4.4
Konferenz der Schulpflegschaftsvorsitzenden
1. Bestandsaufnahme
Seit dem Schuljahr 2012/2013 initiiert das Regionale Bildungsnetzbüro einmal pro Schuljahr
eine kreisweite Konferenz der Schulpflegschaftsvorsitzenden der Grund-, Haupt-, Förderund Realschulen sowie der Gymnasien, Gesamtschulen und Berufskollegs. Aus diesen
Konferenzen ergeben sich zum einen Aufträge an den hier entstandenen AK
Elterndelegierte, zum anderen werden Informationsbedarfe erhoben, die anschließend in
weiteren Veranstaltungen abgedeckt werden.
2.
a)
b)
c)
d)
e)
Ziele
Die Schulpflegschaftsvorsitzenden verstehen sich als Multiplikatoren in ihren Systemen.
Die Schulpflegschaftsvorsitzenden sind Bestandteil des Regionalen Bildungsnetzwerkes.
Informationsbedarfe werden erhoben und anschl. in weiteren Veranstaltungen abgedeckt.
Schaffung von Transparenz über die aktuellen Arbeitsschwerpunkte des KoBIZ
Transparenz über die Arbeit des AK Elterndelegierte und Erweiterung des AK
Elterndelegierte durch weitere interessierte Schulpflegschaftsvorsitzende
3. Planung und Umsetzung
Sommer 2015
Planungssitzung mit dem AK Elterndelegierte
November 2015
Konferenz der Schulpflegschaftsvorsitzenden
Themenschwerpunkt: Cybermobbing
4. Ergebnisse und Ausblick
a) 40 Schulpflegschaftsvorsitzende aus allen o. g. Schulformen nehmen an der Konferenz
teil.
b) Es wird die Vereinbarung getroffen, dass die Schulpflegschaftsvorsitzenden alle
Informationen aus der Sitzung per Mail an die jeweilige Elternschaft der Schulen
weiterleiten.
c) Dem im vergangenen Jahr erhobenen Informationsbedarf zum Thema Cybermobbing wird
entsprochen: Vortrag Präventionsstelle der Polizei und der Schulsozialarbeit Jugendamt
Kreis Euskirchen zum Thema Medienprävention.
Folgende Informationsbedarfe werden erhoben:
- Rechtsradikale in der Schule (Filme, Sprüche, fehlende Aufklärung)
- Medienscout NRW/Medienpass NRW
- Schulsozialarbeit/Konfliktlösungsstrategien (Aggressivität)
- Medienkonzepte und Medienkompetenz an Grundschulen
- Drogenkonsum
- Vertiefung Medienprävention/-kompetenz
- Gewaltprävention
- das gute Gelingen bei der Bildung einer Verbundschule
40
- Medienprävention Teil II
d) Das Regionale Bildungsbüro informiert über die aktuellen Arbeitsschwerpunkte des
KoBIZ.
e) Der AK Elterndelegierte informiert über die Arbeit des vergangenen Jahres und gewinnt
drei neue Elternvertreter/-innen für den AK.
f) In der nächsten Sitzung des AK Elterndelegierte im Januar 2016 wird die weitere
Vorgehensweise für den Umgang mit o. g. Informationsbedarfen abgestimmt.
3.4.5
AK Elterndelegierte
1. Bestandsaufnahme
Die Kooperationsvereinbarung zur Installierung eines regionalen Bildungsnetzwerkes
zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Kreis Euskirchen von 2009 beinhaltet die
Einbeziehung von Elternvertreter(inne)n in die regionale Bildungskonferenz. Aus diesem
Grund hat das Regionale Bildungsbüro in Kooperation mit dem Regionalen
Übergangsmanagement (heute Kommunale Koordinierung) im Frühjahr 2013 erstmals die
Schulpflegschaftsvorsitzenden aller Schulen im Kreis Euskirchen eingeladen. Ziel dieser
Sitzung war die Bildung eines AK Elterndelegierte entsprechend dem Modell aus dem
Regionalen Bildungsnetzwerk Kreis Düren. An der konstituierenden Sitzung des AK
Elterndelegierte nahmen im Frühjahr 2013 sechs Schulpflegschaftsvorsitzende aus den
Schulformen Grundschule, Förderschule, Gymnasium und Gesamtschule teil. Die
Teilnehmer/-innen haben das Thema Inklusion als ersten Arbeitsschwerpunkt priorisiert.
Infolgedessen hat das Regionale Bildungsbüro im Frühjahr 2014 eine kreisweite
Informationsveranstaltung „Inklusion“ in Kooperation mit der Schulaufsicht Förderschulen
und den Inklusionskoordinator(inn)en stattgefunden, ebenso hat der AK einen Flyer zum
Thema „Gelingende Inklusion aus Elternsicht“ entwickelt und veröffentlicht. Die Mitglieder
des AKs entwickeln zudem seit 2014 gemeinsam mit dem Regionalen Bildungsbüro die
jährlich stattfindenden kreisweiten Schulpflegschaftssitzungen. Ebenso hat ein Mitglied
erstmalig als Elternvertreter/-in an der Bildungskonferenz im April 2015 teilgenommen,
sodass hiermit der o. g. Kooperationsvereinbarung Rechnung getragen wird. Als zweites
priorisiertes Thema und Arbeitsschwerpunkt ab dem Schuljahr 2015/16 hat die Sitzung aller
Schulpflegschaftsvorsitzenden im Herbst 2014 das Thema Medienprävention – Mobbing
priorisiert.
2. Ziele
a) Der Elternvertreter/die Elternvertreterin informiert den AK über die Bildungskonferenz.
b) Der AK Elterndelegierte beauftragt das Regionale Bildungsbüro, die Präventionsstelle der
Kriminalpolizei zur Frühjahrssitzung einzuladen.
c) Der Schulpflegschaftsvorsitzende des Frankengymnasiums Zülpich informiert über das
Präventionskonzept der Schule zum Thema Mobbing.
d) Die Präventionsstelle der Kriminalpolizei informiert die Eltern über die aktuelle Sachlage
im Bereich Cybermobbing und ihre Angebote im Bereich Medienprävention für/in Schulen.
e) Der AK beschließt die Planung und Umsetzung der kreisweiten Schulpflegschaftssitzung
2015/16.
41
3. Planung und Umsetzung
16. Juni 2015:
Sitzung AK Elterndelegierte
15. September 2015:
Sitzung AK Elterndelegierte
24. November 2015:
Sitzung kreisweite Schulpflegschaftsvorsitzende
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Ein Elterndelegierter berichtet über seine Teilnahme an der 4. Bildungskonferenz am
22.04.2015: gelungene Veranstaltung, falsche Adressaten, d. h. zu wenige Schulen, zu
viel Politik, mehr Schulpflegschaftsvorsitzende als Teilnehmer/-innen gewünscht. Für die
nächste kreisweite Schulpflegschaftssitzung empfiehlt er eine Kurzpräsentation der
Aufgaben im KoBIZ. Die Teilnahme von Elternvertreter(inne)n an zukünftigen
Bildungskonferenzen wird ausdrücklich empfohlen.
b) Der Austausch mit der Präventionsstelle der Kriminalpolizei ergibt in der Sitzung im Juni
2015 folgenden Beschluss: Zur Sitzung im September 2015 wird eine
Schulsozialarbeiterin
des
Jugendamtes
eingeladen,
die
bereits
über
Kooperationserfahrung mit der Präventionsstelle auf Elternabenden in Schulen verfügt.
Die Elterndelegierten sind sehr an der Aufgabenbeschreibung der Schulsozialarbeit im
Bereich Cybermobbing interessiert.
c) Der Schulpflegschaftsvorsitzende des Frankengymnasiums Zülpich informiert über das
Präventionskonzept der Schule zum Thema Mobbing und stellt das Konzept anschließend
zwecks Verteilung in den Schulen zur Verfügung.
d) Die Präventionsstelle und die Schulsozialarbeiterin informieren den AK Elterndelegierte
über ihre Aufgaben und über Gefahren im Umgang mit digitalen Medien.
e) Der AK entwickelt gemeinsam mit den externen Berater(inne)n folgende Tagesordnung
für die kreisweite Schulpflegschaftssitzung am 24.11.2015.
3.4.6
Bildungsportal
1. Bestandsaufnahme
Unter dem Aspekt des lebenslangen Lernens entstand die Idee für das Bildungsportal in der
Arbeitsgruppe Bildung der DemografieInitiative des Kreises Euskirchen und ging im Juli 2013
erstmals online. Das auf zunächst drei Jahre angelegte Pilotprojekt wird seit der
Freischaltung vom KoBIZ (Kommunales Bildungs- und Integrationszentrum) des Kreises
Euskirchen im Handlungsfeld des Regionalen Bildungsbüros bearbeitet. Das Bildungsportal
bietet als frei zugängige Online-Datenbank unter www.bildungsportal-kreis-euskirchen.de
eine transparente Darstellung des regionalen Weiterbildungsangebotes. Alle an
Weiterbildung Interessierten können individuelle Maßnahmen seriöser Anbieter zeitgemäß
recherchieren und sich über Fördermöglichkeiten wie den Bildungsscheck NRW oder die
Bildungsprämie informieren. Neben der Datenbank mit aktuellen Weiterbildungsangeboten
der Träger finden sich im Bildungsportal Links zu den Homepages der Anbieter.
Das Portal ermöglicht eine Stichwort- und Standortsuche sowie verschiedene
Filterkategorien wie beispielsweise Beginn der Kurse. Alle Bildungsanbieter haben die
Möglichkeit, ihre Weiterbildungsangebote für eine größere, kreisweite Nachfrage zu öffnen.
Ziel des Bildungsportals ist es, die gesamte regionale Bildungslandschaft vollständig
abzubilden und damit das virtuelle Bildungsnetzwerk im Kreis Euskirchen zu sein.
Zu Projektbeginn haben sich 14 regionale Weiterbildungsanbieter, wovon einer aufgrund
einer Zusammenlegung zweier Anbieter inzwischen nicht mehr existiert, zur aktiven
Teilnahme und regelmäßigen Befüllung des Portals mit den jeweiligen Kursen bereit erklärt.
42
Im Jahr 2015 gilt es zunächst, die Funktionalität des Portals in Kooperation mit dem
Dienstleister s-w-k Media KG wiederherzustellen bzw. zu optimieren.
2. Ziele
a) Bis Ende März 2015 sind alle technischen Voraussetzungen durch den externen
Dienstleister eingerichtet und noch bestehende Mängel des Portals behoben, damit die
Kurseinstellung erfolgen kann.
b) Alle 13 Weiterbildungsanbieter werden angesprochen und zur Wiedereinstellung ihres
Weiterbildungsangebotes für das Jahr 2015 angeregt.
c) Es werden weitere nicht kommerzielle Weiterbildungsanbieter hinsichtlich einer Teilnahme
akquiriert.
d) Mittels Öffentlichkeitsarbeit werden der Bekanntheitsgrad des Portals sowie die
Besucheranzahl der Seite gesteigert.
3.
Planung und Umsetzung
Planung
Mittelplanung:
Kosten für Support und Hosting i. H. v. monatlich 892,50 € und für die
jährliche Miete der Webseite i. H. v. 17,00 €
Finanzierung:
aus Sachmitteln des Regionalen Bildungsbüros
Umsetzung
Februar 2015: In einem persönlichen Gespräch mit dem Dienstleister und einigen
Bildungsanbietern
werden
dessen
nicht
angemessene
Reaktionszeit
und
Optimierungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit dem Portal erörtert.
Juli 2015:
Versendung einer Pressemitteilung bzgl. des Wiederaufbaus des Portals
Ab Nov. 2015: Die Anbieter erfassen ihre Kurse für 2016.
Das Regionale Bildungsbüro koordiniert die Kurseinstellung, übernimmt den
Kommunikationstransfer zwischen den Bildungsanbietern und dem Dienstleister hinsichtlich
der Kurserfassung, überprüft den Kursimport und teilt dem Dienstleister ggf.
Änderungswünsche mit.
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Ab April 2015 können die ersten Kurse erfolgreich importiert werden.
b) Von den seit Beginn 13 teilnehmenden Weiterbildungsanbietern machen sieben von der
Kurseinstellung Gebrauch. Gründe für einen ausbleibenden Kursimport sind das Fehlen
personeller Ressourcen, vorerst nicht lösbare technische Probleme seitens der
Weiterbildungsanbieter bzw. ausbleibende Rückmeldung eines Bildungsanbieters trotz
mehrmaliger Ansprache durch das Regionale Bildungsbüro. Die nicht aktiv gewordenen
Weiterbildungsanbieter bleiben mittels einer Verlinkung zu deren Homepage Teil des
Bildungsportals.
c) Ein neuer Weiterbildungsanbieter wird im Portal angelegt und stellt seine Kurse ein. Drei
weitere bekunden Interesse an einer aktiven Teilnahme, wovon einer der Anbieter
aufgrund seines Standortes und Kursangebotes außerhalb des Kreises Euskirchen nicht
aufgenommen werden kann. Die beiden anderen erfassen ihre Kurse für das Jahr 2016
und werden im Portal angelegt.
d) Über den Wiederaufbau des Bildungsportals wird neben der Veröffentlichung auf den
Seiten der Kreisverwaltung Euskirchen im Kölner Stadt-Anzeiger, im Wochenspiegel und
auf der Homepage einer Kommune berichtet. Die Anzahl der Webseitenbesuche kann
gesteigert werden. Im Juni 2015, d. h. vor Veröffentlichung der Pressemitteilung, liegt die
Anzahl der unterschiedlichen Besucher/-innen der Webseite bei 53 und im Oktober bei
einem Höchstwert von 259 und wird gegen Jahresende wieder rückläufig.
43
Die Volkshochschule des Kreises Euskirchen hat sich bereit erklärt, in ihrem
Kursprogramm des ersten Semesters 2016 eine kostenlose Werbeanzeige für das
Bildungsportal abzudrucken. Die Werbeanzeige wurde den anderen Anbietern zur
Verwendung für deren Öffentlichkeitsarbeit ebenfalls zur Verfügung gestellt. Anfang 2016
sollen möglichst viele Anbieter ihr Kursangebot aktualisiert haben.
Nach dreijähriger Laufzeit wird nach erfolgter Evaluation im Juli 2016 über die Fortführung
des Bildungsportals entschieden.
44
4 Kommunale Koordinierung
4.1
4.1.1
Potenzialanalyse
Potenzialanalyse im Schuljahr 2014/15 – Ausschreibung
1. Bestandsaufnahme
Ein wichtiger Bestandteil der individuellen Förderung für Schüler/-innen in der
Jahrgangsstufe 8 im Rahmen der Berufs- und Studienorientierung ist die Potenzialanalyse
(PoA).
Im Schuljahr 2013/14 hat die Kommunale Koordinierungsstelle (KoKo) eine Trägerliste,
bestehend aus den regionalen Trägern, zusammengestellt. Aus dieser Liste konnten die
KAoA-Schulen den Träger aussuchen, mit dem sie die PoA vor Ort durchführten.
Im Sommer 2014 teilte das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW
(MAIS) mit, dass die bisherige Verfahrensweise zur Durchführung von PoA nicht
aufrechterhalten werden kann. Das Land stellte den KoKos frei, ob sie die PoA selbst
ausschreiben (Variante 1) und die Abrechnung übernehmen oder sie aber zentral von der
Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH)
ausschreiben
lassen
und
die
Abrechnung
übergeben
(Variante
2).
Als
Durchführungszeitraum wurde das zweite Schulhalbjahr Februar bis Juni 2015 vorgegeben.
Bei der Variante 2 haben die KoKos keinen Einfluss auf die Inhalte der
Leistungsbeschreibung und werden bei der Auswahl von Trägern nicht in den Prozess
einbezogen. Um den Berufs- und Studienorientierungsprozess im Kreis Euskirchen optimal
zu steuern, auf die Inhalte der Leistungsbeschreibung besser eingehen zu können sowie die
regionalen Gegebenheiten zu berücksichtigen, hat sich die KoKo in Abstimmung mit dem/der
allgemeinen Vertreter/-in des Landrats für die Variante 1, eigene Ausschreibung,
entschieden.
2. Ziele
a) Abstimmung mit der zentralen Vergabestelle (ZVS) vom Kreis Euskirchen
b) Sicherung der Finanzierung der PoA in maximaler Höhe von 53.400,00 Euro (für 534
Schüler/-innen, maximale Fördersumme pro Schüler/-in beträgt 100,00 Euro)
c) Erstellung einer Leistungsbeschreibung, in der die schulformspezifischen Qualitätskriterien berücksichtigt werden
d) Einberufung einer Bewertungskommission, um die eingereichten Konzepte auszuwerten
und Transparenz zu gewährleisten
e) Bekanntmachung und Auftragserteilung an die Träger
f) Gewährleistung einer reibungslosen Planung zur Durchführung der PoA seitens der
Träger
g) Reibungslose Abwicklung der Abrechnung zwischen Träger und der KoKo sowie
zwischen der KoKo und der LGH
3. Planung und Umsetzung
Juli 2014:
Informationsveranstaltung der LGH „Vergabe der PoA durch die
Kommune“
45
August 2014:
Abstimmung mit dem allgemeinen Vertreter des Landrats
Kontaktaufnahme ZVS – Klärung der Ausschreibungsmodalitäten
und Richtlinien
Erstellung der Leistungsbeschreibung unter Berücksichtigung der
Qualitätskriterien für eine PoA, die die Facharbeitsgruppe 1
schulformspezifisch erarbeitet hat
Bildung von Losen nach Schulformen
Oktober 2014:
zu
Bedarfsabfrage in den sechs KAoA-Schule, um die Zahl der SuS
zu ermitteln; Sendung des Weiterleitungsvertrages an die LGH
Januar 2015:
Weiterleitungsvertrag in Höhe von 53.400,00 Euro liegt
unterschrieben vor; Anmeldung des freihändigen Vergabeverfahrens nach der VOL
Auswertung der eingereichten Trägerkonzepte durch die
Bewertungskommission
Prüfung und Bestätigung des Ergebnisses durch das Rechnungsprüfungsamt des Kreises
Information an die Träger, Schulen und an die LGH über die
Trägerauswahl nach Losen
Februar 2015:
Finanzierung:
Durch den Weiterleitungsvertrag wurde die Finanzierung der PoA gesichert.
Entsprechend der Leistungsbeschreibung bestellt der Träger nach Absprache mit der Schule
das Portfolioinstrument und verteilt es an die Schüler/-innen. Der Träger muss bei seiner
Preiskalkulation berücksichtigen, dass er die für das Portfolioinstrument anfallenden Kosten
in Höhe von maximal 5 Euro pro teilnehmendem Schüler/teilnehmender Schülerin zu tragen
hat.
Die Träger reichen nach erfolgreicher Durchführung der PoA die Rechnung bei der KoKo ein.
Die KoKo prüft die Rechnung auf Richtigkeit und fordert die entsprechenden Mittel bei der
LGH an. Nach der Prüfung der Rechnung auf ihre Richtigkeit und Formalien durch die LGH
überweist die LGH das Geld an den Kreis. Die KoKo veranlasst zeitnah die Überweisung der
entsprechenden Mittel direkt an die Träger.
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Die ZVS hat die KoKo während des ganzen Ausschreibungsprozesses mit sehr
hilfreichen Informationen und Hinweisen begleitet und unterstützt.
b) Mit der Unterstützung von ZVS wurden die Verfahrensregelungen definiert und
eingehalten.
c) Die Antragsstellung bei der LGH zur Finanzierung der PoA ist erfolgt. Ein
Weiterleitungsvertrag in Höhe von 53.400,00 Euro wurde zwischen LGH und Kreis
Euskirchen geschlossen.
d) Die Leistungsbeschreibung wurde unter Berücksichtigung der von der Facharbeitsgruppe
1 entwickelten schulformspezifischen Qualitätskriterien erstellt und die regionalen
Besonderheiten wurden berücksichtigt.
e) Eine Bewertungskommission bestehend aus den Vertreter(inne)n der KoKo, des
Regionalen Bildungsbüros sowie des Kommunale Integrationszentrums haben die
46
eingereichten Konzepte der Träger gesichtet und anhand einer Bewertungsmatrix
bewertet.
f) Nach der Bekanntmachung, dass das Los 1 für Gymnasien das Bildungsinstitut der
rheinischen Wirtschaft (BRW) und Los 2 und 3 für Real- und Förderschulen der
Internationale Bund (IB) erhalten haben, wurden die Schulen unverzüglich informiert.
Eine schnelle Kontaktherstellung zwischen Trägern und den Schulen wurde
gewährleistet.
g) Die Abwicklung der Abrechnung fand zwischen Träger und KoKo sowie zwischen KoKo
und der LGH reibungslos statt.
h) Die
kurzfristigen
Änderungen
der
Rahmenbedingungen,
Einhaltung
der
Ausschreibungsfristen sowie der Durchführungszeitraum stellten sowohl für die Schulen
und Träger als auch für die KoKo eine Herausforderung dar.
4.1.2
Potenzialanalyse im Schuljahr 2014/15 – Durchführung
1. Bestandsaufnahme
Die Potenzialanalyse (PoA) ist ein wichtiger Bestandteil der individuellen Förderung für
Schüler/-innen in der Jahrgangsstufe 8 im Rahmen ihrer Berufs- und Studienorientierung.
Sie ermöglicht es ihnen, zu Beginn ihres Orientierungsprozesses durch Selbst- und
Fremdeinschätzung sowie durch handlungsorientierte Verfahren ihre Potenziale zu
entdecken. So können Jugendliche ihre fachlichen, methodischen, sozialen und personalen
Potenziale auch unabhängig von geschlechterspezifischen Rollenerwartungen im Hinblick
auf die Lebens- und Arbeitswelt entdecken.
Das Ergebnis der PoA liefert ein breites Spektrum an Erkenntnissen, die für die weitere
Berufs- und Studienorientierung genutzt werden können. Sie stellt keine Vorfestlegungen auf
einen bestimmten Beruf dar. Bei den Aussagen und Ergebnissen der PoA handelt es sich
um die Momentaufnahme eines Tages und die PoA fördert vielmehr die Selbstreflexion und
Selbstorganisation der Jugendlichen, auch mit Blick auf die Entscheidungs- und
Handlungskompetenz für den weiteren Prozess der Berufs- und Studienwahl.
Ihre Ergebnisse sind, neben dem schulischerseits verfügbaren Erkenntnisstand, Grundlage
für den weiteren Entwicklungs- und Förderprozess bis zum Übergang in die Ausbildung bzw.
ins Studium, mit dem Ziel des Einstiegs in die Berufs- und Arbeitswelt.7
7
Quelle: http://www.berufsorientierung-nrw.de/standardelemente/potenzialanalyse/.
47
Anzahl der KAoA-Schulen
Anzahl der Schulen
3
2
2013/14
2014/15
1
0
Realschule
Gymnasium
Schulform
Förderschule
Quelle: Eigene Erhebung der Kommunalen Koordinierungsstelle.
Die Potenzialanalysen finden grundsätzlich eintägig mit mindestens sechs Zeitstunden statt.8
Aufgrund der geänderten rechtlichen Rahmen der Finanzierung wird die PoA im Kreis
Euskirchen ausgeschrieben, um den Prozess optimal zu steuern und auch auf die Inhalte der
Ausschreibung näher eingehen zu können (weitere Info unter 1.2).
2. Ziele
a) Durchführung der PoA im Schuljahr 2014/15 Februar bis Juni 2015
b) Im Schuljahr 2014/15 sollen im Rahmen der KAoA an der PoA drei Realschulen mit 292
Schüler(inne)n, zwei Gymnasien mit 235 Schüler(inne)n und eine Förderschule mit 7
Schüler(inne)n teilnehmen.
c) Meldung der Schülerzahlen an das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales
(MAIS) sowie an die Bezirksregierung Köln
d) Informationsweitergabe und Beratung der Schulen, um Unsicherheiten vorzubeugen,
eine reibungslose Durchführung zu ermöglichen und entsprechende Planungen im
Schulkalender vorzunehmen
e) Die Kommunale Koordinierungsstelle soll als Schaltstelle zwischen den Trägern,
Schulen, MAIS, Schulaufsicht und der Abrechnungsstelle LGH dienen.
3. Planung und Umsetzung
Bedarfsabfrage in den sechs KAoA-Schulen, um die Zahl der Schüler/-innen zu ermitteln.
Die schulformspezifischen Qualitätskriterien zur Durchführung von PoA, die von der
Facharbeitsgruppe 1 entwickelt worden sind, werden in der Leistungsbeschreibung
berücksichtigt.
Umsetzung
Nach der Bekanntgabe durch die Kommunale Koordinierungsstelle, welche Träger für
welche Schulformen den Zuschlag erhalten haben, bekommen die Träger eine Liste mit den
Schulnamen und die Schulen eine Liste mit den entsprechenden Trägerinformationen.
8
Im Kreis nehmen 14 Sek-I-Schulen über das auslaufende Bundesprogrammes „Vertiefte Berufsorientierung“ (BiBB BOP) mit
678 Schüler(inne)n ebenfalls an der Potenzialanalyse teil. Hierbei wird die Potenzialanalyse an zwei Tagen durchgeführt und
die Berufsfelderkundungen finden überbetrieblich statt.
48
Die Träger nehmen Kontakt zu den Schulen auf und terminieren den Elterninformationsabend, den Durchführungszeitraum der PoA und klären die Rahmenbedingungen für den
Tag vor Ort. Die Schulen tragen die Schülerzahlen und die Träger die
Durchführungszeiträume im BAN-Portal ein. Die Kommunale Koordinierungsstelle begleitet
und unterstützt die Träger und die Schulen in dieser Phase.
Nach der Durchführung der PoA finden am gleichen Tag oder aber spätestens innerhalb
einer Woche die Auswertungsgespräche mit den SuS, deren Eltern und den Trägern statt.
Das Ergebnis der PoA wird von den Schüler(inne)n im Berufswahlpass abgeheftet. Im
Anschluss wird die Durchführung der PoA evaluiert. Die Evaluationsergebnisse werden an
die Kommunale Koordinierungsstelle versandt.
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Die PoA wurde in allen sechs KAoA-Schulen im Zeitraum vom Februar bis Juni 2015
durchgeführt.
b) Im Schuljahr 2014/15 haben im Rahmen der KAoA an der PoA drei Realschulen mit 289
Schüler(inne)n, zwei Gymnasien mit 226 Schüler(inne)n und eine Förderschule mit 6
Schüler(inne)n teilgenommen.
Anzahl der durchgeführten Potenzialanalysen im Kreis Euskirchen 9
Anzahl der Schüler/innen
Schülerzahlen
600
49
500
400
300
Schülerzahlen
200
100
0
2013/14
2014/15
Schuljahr
Quelle: Eigene Erhebungen der Kommunalen Koordinierungsstelle.
c) Meldung der Schülerzahlen an das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales
(MAIS) sowie an die Bezirksregierung Köln ist erfolgt
d) Nach der Bekanntmachung, welche Träger den Zuschlag erhalten haben, sind die
Schulen unverzüglich informiert worden. Eine schnelle Kontaktherstellung zwischen
Trägern und den Schulen wurde gewährleistet.
e) Je nach Bedarf wurden die Schulen und die Eltern zum Thema PoA beraten.
f) Die Kommunale Koordinierungsstelle diente in dem ganzen Prozess als Schaltstelle
zwischen den Trägern, Schulen, MAIS, Schulaufsicht und der Abrechnungsstelle LGH.
9
Anzahl der durchgeführten Potenzialanalysen ist die Summe aus den beiden Förderprogrammen, KAoA und BiBB BOP.
4.1.3
Potenzialanalyse im Schuljahr 2015/16 – Ausschreibung
1. Bestandsaufnahme
Ein wichtiger Bestandteil der individuellen Förderung für Schüler/-innen in der
Jahrgangsstufe 8 im Rahmen der Berufs- und Studienorientierung ist die Potenzialanalyse
(PoA).
Resultierend aus den guten Erfahrungen im Schuljahr 2014/15 mit der Trägerauswahl und
Durchführung der PoA im Kreis Euskirchen wird die Potenzialanalyse (PoA) auch im
Schuljahr 2015/16 von der Kommunalen Koordinierungsstelle ausgeschrieben.
2. Ziele
a) Abstimmung mit der zentralen Vergabestelle (ZVS) vom Kreis Euskirchen
b) Sicherung der Finanzierung der PoA in maximaler Höhe von 111.100,00 Euro (für 1.111
Schüler/-innen, maximale Fördersumme pro Schüler/-in beträgt 100,00 Euro)
c) Modifizierung der Leistungsbeschreibung
d) Einberufung einer Bewertungskommission, um die eingereichten Konzepte auszuwerten
und Transparenz zu gewährleisten
e) Bekanntmachung und Auftragserteilung an die Träger
f) Gewährleistung einer reibungslosen Planung zur Durchführung der PoA seitens der
Träger
g) Reibungslose Abwicklung der Abrechnung zwischen Träger und der KoKo sowie
zwischen der KoKo und der LGH
3. Planung und Umsetzung
−
−
−
−
−
−
−
−
−
−
Bedarfsabfrage in den KAoA-Schulen, um die Zahl der Schüler/-innen, die im Schuljahr
2015/16 an der PoA teilnehmen werden, zu ermitteln
Meldung der Schülerzahlen an die Bezirksregierung
Weiterleitungsvertrag für die Durchführung der PoA in Höhe von 111.100,00 Euro liegt
genehmigt vor
Der Ausschuss für Bildung und Inklusion wurde über die geänderten
Rahmenbedingungen und Ausschreibungsformalitäten informiert.
Die Leistungsbeschreibung wurde modifiziert und neue Lose nach Schulformen wurden
gebildet.
Kontaktaufnahme ZVS: öffentliche Ausschreibung, Berücksichtigung der VOL-Richtlinien
Auswertung der eingereichten Trägerkonzepte durch die Bewertungskommission
Prüfung und Bestätigung der Ergebnisse durch das Rechnungsprüfungsamt des Kreises
Auftragserteilung an die Träger, die den Zuschlag erhalten haben
Die Schulen und die LGH wurden über die Trägerauswahl informiert.
Finanzierung:
Durch den Weiterleitungsvertrag wurde die Finanzierung der PoA gesichert.
Entsprechend der Leistungsbeschreibung bestellt der Träger nach Absprache mit der Schule
das Portfolioinstrument und verteilt es an die Schüler/-innen. Der Träger muss bei seiner
Preiskalkulation berücksichtigen, dass er die für das Portfolioinstrument anfallenden Kosten
50
in Höhe von maximal 5 Euro pro teilnehmendem Schüler/teilnehmender Schülerin zu tragen
hat.
Die Träger reichen nach erfolgreicher Durchführung der PoA die Rechnung bei der KoKo ein.
Die KoKo prüft die Rechnung auf Richtigkeit und fordert die entsprechenden Mittel bei der
LGH an. Nach der Prüfung der Rechnung auf ihre Richtigkeit und Formalien durch die LGH
überweist die LGH das Geld an den Kreis. Die KoKo veranlasst zeitnah die Überweisung der
entsprechenden Mittel direkt an die Träger.
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Die ZVS hat die KoKo während des ganzen Ausschreibungsprozesses mit sehr
hilfreichen Informationen und Hinweisen begleitet und unterstützt.
b) Mit der Unterstützung von ZVS wurden die Verfahrensregelungen definiert und
eingehalten.
c) Antragsstellung bei der LGH zur Finanzierung der PoA ist erfolgt. Ein
Weiterleitungsvertrag in Höhe von 111.100,00 Euro wurde zwischen LGH und Kreis
Euskirchen geschlossen.
d) Die Leistungsbeschreibung wurde entsprechend den Rückmeldungen vom letzten
Schuljahr modifiziert.
e) Eine Bewertungskommission, bestehend aus den Vertreter(inne)n der KoKo, Regionales
Bildungsbüro, Kommunales Integrationszentrum sowie Fachberater(inne)n der
Bezirksregierung Köln für KAoA, haben die eingereichten Konzepte der Träger gesichtet
und anhand einer Bewertungsmatrix ausgewertet.
f) Nach der Bekanntmachung, dass das Los 1 für Gymnasien das Bildungsinstitut der
rheinischen Wirtschaft (BRW) und Los 2 für Realschulen der Internationale Bund (IB)
erhalten haben, wurden die Schulen unverzüglich informiert. Eine schnelle
Kontaktherstellung zwischen Trägern und den Schulen wurde gewährleistet.
Die Abwicklung der Abrechnung fand zwischen Träger und KoKo sowie zwischen KoKo und
der LGH reibungslos statt.
4.1.4
Potenzialanalyse im Schuljahr 2015/16 – Durchführung
1. Bestandsaufnahme
Durch den Wegfall des Bundesprogrammes „Vertiefte Berufsorientierung“ und die
Überführung von „STARTKLAR!“ in das Landesvorhaben KAoA erfolgt an dem Schuljahr
2015/16 zwar eine Vereinheitlichung des Standardelements „Potenzialanalyse“ (PoA),
jedoch wird es zwei Versionen geben, über die PoA zu 100 % finanziert werden – zum einen
aus Landes- und zum anderen aus Bundesmitteln. Wird die PoA aus Landesmitteln finanziert
(Version 1), sind damit eine eintägige PoA und eine dreitägige betriebliche
Berufsfelderkundung (BFE) verknüpft. Diese Version steht grundsätzlich allen Schulen offen
und entspricht den KAoA-Standardelementen. Diese Version muss durch die Kommunale
Koordinierungsstelle (s. 1.2) ausgeschrieben werden. Bei einer Finanzierung aus
Bundesmitteln (Version 2, die nicht durch die Kommunale Koordinierungsstelle
ausgeschrieben werden muss) erfolgt nach Durchführung einer eintägigen PoA eine
dreitägige BFE bei einem überbetrieblichen Bildungsträger. Das Angebot richtet sich vor
allem an Schüler/-innen mit besonderem Unterstützungsbedarf sowie an diejenigen, die
51
voraussichtlich Schwierigkeiten haben werden, einen Abschluss der Sekundarstufe I zu
erreichen und/oder den reibungslosen Übergang in eine Berufsausbildung zu bewältigen.
Im Schuljahr 2015/16 nehmen 28 Schulen an dem Landesvorhaben KAoA teil.
Anzahl der Schulen
Anzahl der KAoA-Schulen
8
7
6
5
4
3
2
1
0
2013/14
2014/15
2015/16
Schulform
Quelle: Eigene Erhebung der Kommunalen Koordinierungsstelle.
2. Ziele
a) Durchführungszeitraum der PoA im Schuljahr 2015/16 ist vom August bis Dezember
2015
b) Gemeinsam mit der Schulaufsicht und dem schulfachlichen Berater der Bezirksregierung
soll entschieden werden, welche Schulen mit der Version 2 versorgt werden.
c) Im Schuljahr 2015/16 werden insgesamt 1.781 Schüler/-innen an der PoA teilnehmen –
aus fünf Gymnasien, sieben Haupt-, acht Real-, sechs Förderschulen und einer
Gesamtschule.
d) Meldung der Schülerzahlen an das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales
(MAIS) sowie an die Bezirksregierung Köln
e) Informationsweitergabe und Beratung der Schulen, um Unsicherheiten vorzubeugen,
eine reibungslose Durchführung zu ermöglichen und entsprechende Planungen im
Schulkalender vorzunehmen
f) Die Kommunale Koordinierungsstelle soll als Schaltstelle zwischen den Trägern,
Schulen, MAIS, Schulaufsicht und der Abrechnungsstelle LGH dienen.
3. Planung und Umsetzung
− Bedarfsabfrage in den 27 KAoA-Schulen, um die Zahl der Schüler/-innen zu ermitteln
− Für die Version 2, Finanzierung der PoA aus Bundesmitteln, erhielt die Kommunale
Koordinierungsstelle eine Bewilligung für 670 Schüler(inne)n, d. h. in Höhe von
301.500,00 Euro.
− Für das Schuljahr 2015/16 hat die Kommunale Koordinierungsstelle in Abstimmung mit
der Schulaufsicht und dem schulfachlichen Berater der Bezirksregierung entschieden, alle
52
Schüler/-innen des Jahrgangs 8 der Förder- und Hauptschulen sowie der einen Gesamtund einer Realschule mit der Version 2 zu versorgen.
− Für 1.111 Schüler/innen wird die PoA, Version 1, ausgeschrieben (siehe unter 1.4).
− Die Schulen wurden entsprechend den Versionen informiert.
Umsetzung
Version 1: Nach der Bekanntgabe durch die Kommunale Koordinierungsstelle, welche
Träger für welche Schulformen den Zuschlag erhalten haben, bekommen die Träger eine
Liste mit den Schulnamen und die Schulen eine Liste mit den entsprechenden
Trägerinformationen.
Version 2: Da es im Kreis nur einen überbetrieblichen Träger, BZE, gibt, wurden der Träger
und die Schulen ebenfalls entsprechend informiert.
Die Träger nehmen Kontakt zu den Schulen auf und terminieren den
Elterninformationsabend, den Durchführungszeitraum der PoA und klären die
Rahmenbedingungen für den Tag vor Ort. Die Schulen tragen die Schülerzahlen und die
Träger die Durchführungszeiträume im BAN-Portal ein. Die Kommunale Koordinierungsstelle
begleitet und unterstützt die Träger und die Schulen in dieser Phase.
Nach der Durchführung der PoA finden am gleichen Tag oder aber spätestens innerhalb
einer Woche die Auswertungsgespräche mit den Schüler(inne)n, deren Eltern und den
Trägern statt. Das Ergebnis der PoA wird von den Schüler(inne)n im Berufswahlpass
abgeheftet. Im Anschluss wird die Durchführung der PoA evaluiert. Die
Evaluationsergebnisse werden an die Kommunale Koordinierungsstelle versandt.
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Die PoA wurde in allen 27 KAoA-Schulen im Zeitraum vom August bis Dezember 2015
durchgeführt.
b) Eine gemeinsame Abstimmung mit der Schulaufsicht und dem schulfachlichen Berater
der Bezirksregierung, welche Schulen mit der Version 2 versorgt werden sollen, hat
stattgefunden.
c) Im Schuljahr 2015/16 haben insgesamt 1.614 Schüler/-innen im Kreis Euskirchen an der
PoA teilgenommen.
Anzahl der durchgeführten Potenzialanalysen im Kreis Euskirchen
Anzahl der Schüler/innen
1.800
1.600
1.400
1.200
1.000
Schülerzahlen
800
600
400
200
0
2013/14
2014/15
2015/16
Schuljahr
Quelle: Eigene Erhebungen der Kommunalen Koordinierungsstelle.
53
d) Die Meldung der Schülerzahlen an das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales
(MAIS) sowie an die Bezirksregierung Köln ist erfolgt.
e) Nach der Bekanntmachung, welche Träger den Zuschlag erhalten haben, sind die
Schulen unverzüglich informiert worden. Eine schnelle Kontaktherstellung zwischen
Trägern und den Schulen wurde gewährleistet.
f) Je nach Bedarf wurden die Schulen und die Eltern zum Thema PoA beraten.
g) Die Kommunale Koordinierungsstelle diente in dem ganzen Prozess als Schaltstelle
zwischen den Trägern, Schulen, MAIS, Schulaufsicht und der Abrechnungsstelle LGH.
4.1.5
Kooperation mit dem Runden Tisch STAR (Schule trifft Arbeitswelt) –
Potenzialanalyse für Jugendliche mit komplexer Behinderung
1. Bestandsaufnahme
Mit dem Vorhaben STAR und seinen vielfältigen Maßnahmen werden alle
(schwer)behinderten Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf
angesprochen.
Eine frühzeitige, intensive, dauerhafte und kontinuierliche Unterstützung und Begleitung an
der Schwelle von der Schule ins Berufsleben ist für viele behinderte Schülerinnen und
Schüler vielfach entscheidend dafür, ob und wie gut ein Wechsel ins Arbeitsleben außerhalb
der Werkstatt für behinderte Menschen gelingt.
Das Projekt „STAR – Schule trifft Arbeitswelt“ ist ein inklusiver Baustein im
Übergangssystem „Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule und Beruf in NRW“
(KAoA) und übernimmt die berufliche Orientierung der STAR-Zielgruppen.
Das STAR-Projekt hat den Auftrag, in enger Abstimmung mit den Kommunalen
Koordinierungsstellen für KAoA, die Kooperationsstrukturen im Bereich der vertieften
Berufsorientierung für die Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen systematisch aufbzw. auszubauen und diese landesweit zu implementieren. Dabei geht es auch darum,
vorhandene Bedarfe zu identifizieren sowie bereits bestehende Aktivitäten und Strukturen
systematisch auszubauen und weiter zu vernetzen.
Quelle: www.lvr.de
Die am runden Tisch teilnehmenden Schulen mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
und
körperlich-motorische
Entwicklung
haben
seit
Jahren
ein
etabliertes
Berufsorientierungskonzept, bestehend aus einer standardisierten Potenzialanalyse durch
Integrationsfachdienst
(IFD),
Berufsfelderkundungen
und
eine
vertiefte
den
Berufsfelderkundung durch Praktika. Im Rahmen von individuellen Berufswegekonferenzen
werden alle im Prozess der Berufsorientierung Beteiligten eingebunden. Die Elternarbeit
spielt während des gesamten Prozesses eine gewichtige Rolle. Ein Kernelement der
standardisierten Berufswegeplanung ist die individuelle Begleitung durch die Fachkraft im
Übergang Schule – Beruf des IFD. Hier stehen die Jugendlichen im Mittelpunkt, die aus Sicht
der Schulen für den allgemeinen Arbeitsmarkt geeignet sind.
Im Rahmen des regelmäßigen Austausches beim runden Tisch wurde deutlich, dass nicht
alle Schüler/-innen aufgrund ihres Beeinträchtigungsgrades an der durchgeführten
standardisierten Potenzialanalyse teilnehmen können. Ziel des Landessystems KAoA ist es
aber, jedem Schüler eine Anschlussperspektive nach der Schule zu eröffnen.
54
2. Ziele
a) Um die Vernetzung vor Ort aktiv zu unterstützen, nimmt die KoKo regelmäßig am zweimal
im Jahr tagenden runden Tisch mit zuständigen Akteuren im Kreis Euskirchen teil.
b) Die bereits durchgeführten Potenzialanalysen durch den IFD werden auf Wunsch der
Schulen von der KoKo durch einen Fragebogen evaluiert.
c) Eine Recherche bei den anderen kommunalen Koordinierungsstellen in NRW und
Integrationsämtern nach Trägern, die niederschwellige Analyseinstrumente für Schüler/innen mit komplexer Behinderung anwenden – neben dem Instrument Hamet e –, soll
stattfinden.
d) Eine Anfrage bei geeigneten regionalen Trägern, die bereits Erfahrung bei
Kompetenzfeststellungen bei behinderten Menschen haben, soll erfolgen.
e) Ein Konzept soll in Kooperation mit dem Träger, dem Integrationsamt des LVR und den
Schulen entwickelt werden.
3. Planung und Umsetzung
- In Kooperation mit den betroffenen Schulen werden drei Fragebögen (Schüler/-in, Eltern,
Lehrkräfte) zur Evaluation der bereits durchgeführten Potenzialanalysen entwickelt.
- Diese Fragebögen werden den Schulen zur Verfügung gestellt und sollen ausgefüllt an
die KoKo zurückgeschickt werden, damit eine Auswertung erfolgen kann.
- Die Ergebnisse der Auswertung sollen im Rahmen der Sitzung des runden Tisches
vorgestellt werden.
- Die Kommunale Koordinierungsstelle hat in Kooperation mit dem LVR landesweit im
jeweiligen Netzwerk nach einem Träger gesucht.
- Das Netzwerk wird kontinuierlich über den Sachstand der Suche nach einem Träger
informiert.
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Es hat nur eine Schule ihre ausgefüllten Fragebögen an die KoKo zurückgeschickt,
sodass keine aussagekräftige Auswertung erfolgen konnte.
b) Die Recherchen der KoKo und des LVR im Frühjahr 2015 haben ergeben, dass es
landesweit keinen Träger gibt, der Erfahrungen mit Analyseinstrumenten für die o. g.
Zielgruppe hat.
c) Die KoKo hat im Juli 2015 Kontakt zu den Nordeifel-Werkstätten (NEW) aufgenommen,
die bereits Erfahrung bei der Kompetenzfeststellung von behinderten Menschen haben.
d) Die Recherche der zuständigen Mitarbeiterin der New bei Fachkolleg(inn)en im Rheinland
und Hamburg hat ergeben, dass fast ausschließlich Hamet e als Analyseinstrument, auch
für Schüler/-innen mit starken Einschränkungen, genutzt wird.
e) Die KoKo hat die Problematik mit der Schulaufsicht Förderschulen thematisiert.
Die KoKo wird in 2016 im Rahmen der Arbeit beim runden Tisch die Problematik mit der
Schulaufsicht Förderschulen, dem Integrationsamt des LVR, den betroffenen Schulen und
dem durchführenden Träger weiterverfolgen, um weitere Schritte miteinander abzustimmen.
55
4.1.6
Unterarbeitsgruppe Potenzialanalyse – Qualitätskriterien für die Gymnasien
1. Bestandsaufnahme
Im Kreis Euskirchen fand am 6. Februar 2014 die Auftaktveranstaltung zu „Kein Abschluss
ohne Anschluss. Übergang Schule – Beruf in Nordrhein-Westfalen“ (KAoA) statt. Im Rahmen
dieser Veranstaltung wurde die Facharbeitsgruppe 1 entsprechend dem Handlungsfeld 1
„Berufs- und Studienorientierung“ im Kreis Euskirchen implementiert, bestehend aus
Vertreter(inne)n der Schulaufsicht, der Agentur für Arbeit, der IHK, der Industrieverbände,
des DGB, des Jugendmigrationsdienstes, der Abteilung „Jugend und Familie“ sowie Studienund Berufswahlkoordinator(inn)en (StuBos) aus den Schulformen Gymnasium, Berufskolleg,
Förder-, Haupt- und Realschulen sowie der Kommunalen Koordinierungsstelle.
In der Diskussion über das Standardelement Potenzialanalyse zeigte sich, dass je nach
Schulform unterschiedliche Aspekte unterschiedlich betrachtet und gewichtet werden.
Daher wurde beschlossen, dass die StuBos der jeweiligen Schulformen – hier: Gymnasien –
eine Unterarbeitsgruppe bilden, damit sie Qualitätskriterien einer Potenzialanalyse am
Gymnasium erarbeiten.
2. Ziele
a) Die Teilnehmer/-innen sollen über das Standardelement „Potenzialanalyse“ informiert
werden.
b) Erarbeitung von Qualitätskriterien einer Potenzialanalyse mit den Schwerpunkten:
− inhaltliche Vor- und Nachbereitung in der Schule
− Durchführung der Potenzialanalyse
− Qualitätssicherung
c) Vorstellung der Qualitätskriterien in der gemeinsamen Sitzung der Facharbeitsgruppe 1
d) Einbettung der Qualitätskriterien in die Ausschreibung der Potenzialanalyse
e) Evaluierung der Qualitätskriterien und ggf. Modifizierung nach einem Jahr
3. Planung und Umsetzung
Tagung der StuBos von den Gymnasien im Kreishaus. Bereits für das Schuljahr 2013/14
Sichtung der Träger anhand der erarbeiteten Qualitätskriterien. In den Schuljahren 2014/15
und 2015/16 Modifizierung und Berücksichtigung der Qualitätskriterien in den
Leistungsbeschreibungen der Potenzialanalysen für das Los „Gymnasium“.
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Die Teilnehmer/-innen werden über das Standardelement „Potenzialanalyse“ informiert.
b) Die Unterarbeitsgruppe Gymnasium hat Qualitätskriterien einer Potenzialanalyse mit
folgenden Schwerpunkten erarbeitet:
− inhaltliche Vor- und Nachbereitung in der Schule
− Durchführung der Potenzialanalyse
− Qualitätssicherung
c) Die erarbeiteten Qualitätskriterien wurden in der zweiten Sitzung der Facharbeitsgruppe 1
allen Teilnehmer(inne)n vorgestellt.
d) Die Qualitätskriterien wurden in die Leistungsbeschreibung aufgenommen und bei der
Auswertung der Trägerkonzepte berücksichtigt.
e) Die Evaluation der Qualitätskriterien ist erfolgt und entsprechende Anpassungen wurden
vorgenommen.
56
Nach Informationen des Landes werden im Schuljahr 2016/17 die Potenzialanalysen zentral
ausgeschrieben. Im Hinblick auf die geänderten Rahmenbedingungen ist es zu monieren, ob
die mit viel Einsatz entwickelten Qualitätskriterien im bisherigen Maße berücksichtigt werden
können.
4.1.7
Unterarbeitsgruppe Potenzialanalyse – Qualitätskriterien für die Förderschulen
1. Bestandsaufnahme
Im Kreis Euskirchen fand am 6. Februar 2014 die Auftaktveranstaltung zu „Kein Abschluss
ohne Anschluss. Übergang Schule – Beruf in Nordrhein-Westfalen“ (KAoA) statt. In der
Diskussion über das Standardelement Potenzialanalyse zeigte sich, dass je nach Schulform
unterschiedliche Aspekte unterschiedlich betrachtet und gewichtet werden. Daher wurde
entschieden, die Qualitätskriterien für die jeweiligen Schulformen schulformspezifisch zu
entwickeln.
Die Förderschulen, die nicht den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und körperlichmotorische Entwicklung haben, bilden eine Unterarbeitsgruppe. In dieser Unterarbeitsgruppe
nehmen die Teilnehmer/-innen des Arbeitskreises Förderschulen teil und werden die
Qualitätskriterien für eine Potenzialanalyse an den Förderschulen entwickeln.
2. Ziele
a) Die Teilnehmer/-innen sollen über das Standardelement „Potenzialanalyse“ informiert
werden.
b) Erarbeitung von Qualitätskriterien einer Potenzialanalyse mit den Schwerpunkten:
− inhaltliche Vor- und Nachbereitung in der Schule
− Durchführung der Potenzialanalyse, insbesondere der zeitliche Rahmen
− Qualitätssicherung
c) Einbettung der Qualitätskriterien in die Leistungsbeschreibung der Potenzialanalyse
d) Evaluierung der Qualitätskriterien und ggf. Modifizierung nach einem Jahr
3. Planung und Umsetzung
Tagung des Arbeitskreises zur Erarbeitung von Qualitätskriterien einer Potenzialanalyse an
den Förderschulen. Berücksichtigung der Qualitätskriterien bei der Ausschreibung der
Potenzialanalyse für das Los „Förderschulen“.
Umsetzung von gewünschten zeitlichen Rahmen – an zwei Tagen je 3 Stunden – bei der
Durchführung der Potenzialanalyse seitens der Träger.
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Die Teilnehmer/-innen wurden über das Standardelement „Potenzialanalyse“ informiert.
b) Der Arbeitskreis Förderschulen hat Qualitätskriterien einer Potenzialanalyse mit folgenden
Schwerpunkten erarbeitet:
− inhaltliche Vor- und Nachbereitung in der Schule
− Durchführung der Potenzialanalyse
− Qualitätssicherung
c) Die Qualitätskriterien wurden in die Leistungsbeschreibung aufgenommen.
d) Die Evaluation der Qualitätskriterien ist erfolgt und entsprechende Anpassungen wurden
vorgenommen.
57
Nach Informationen des Landes werden im Schuljahr 2016/17 die Potenzialanalysen zentral
ausgeschrieben. Im Hinblick auf die geänderten Rahmenbedingungen ist es zu monieren, ob
die mit viel Einsatz entwickelten Qualitätskriterien im bisherigen Maße berücksichtigt werden
können.
Auch die Möglichkeit, die Potenzialanalyse an zwei Tagen durchzuführen, wird nicht mehr
gegeben sein.
4.1.8
Landesweite Koordinierungsstelle Kommunaler Integrationszentren (LaKI)
Unterarbeitskreis „migrationssensible Potenzialanalyse“
1. Bestandsaufnahme
Aufgrund des Beschlusses des Arbeitskreises Übergang Schule – Beruf der Landesweiten
Koordinierungsstellen Kommunaler Integrationszentren (LaKI) ist die Unterarbeitsgruppe
„migrationssensible Potenzialanalyse“ gegründet, bestehend aus drei Vertreter(inne)n der
kommunalen
Integrationszentren
(KI),
zwei
Vertreterinnen
der
Kommunalen
Koordinierungsstellen und einer Vertreterin der Bezirksregierung.
Der Unterarbeitskreis bespricht die einzelnen Module der Potenzialanalyse. Im Fokus steht,
ob die interkulturellen Kompetenzen/Potenziale der Schüler/-innen bei dieser Testung erfasst
sind und wenn nicht, wie diese am besten abgebildet werden können.
2.
a)
b)
c)
d)
e)
Ziele
Regelmäßige Teilnahme an den Sitzungen
Definition der Zielgruppe
Analyse der Module der Potenzialanalyse bezüglich der Migrationssensibilität
Operationalisierung der interkulturellen Kompetenzen
Erstellung einer Empfehlung für die Träger
3. Planung und Umsetzung
Teilnahme an den Arbeitskreistreffen am:
− 25.08.2015 in Bochum
− 22.09.2015 in Dortmund
− 27.10.2015 in Dortmund
In der ersten Sitzung Definition der Zielgruppe: „migrationssensible Potenzialanalyse“ für alle
Schüler/-innen des Jahrganges 8.
Besprechung der Module einer Potenzialanalyse.
Beschluss: Entwicklung einer „Empfehlung“ für die Träger zur Durchführung einer
„migrationssensiblen Potenzialanalyse“.
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Regelmäßige Teilnahme an den Arbeitskreistreffen ist erfolgt.
b) Die Zielgruppe ist definiert.
c) Hinsichtlich der Migrationssensibilität sind verschiedene Module der Potenzialanalyse
analysiert.
58
d) Die konkrete Operationalisierung der interkulturellen Kompetenzen gestaltet sich
schwierig. Besprechung möglicher Fallbeispiele zur Abbildung der interkulturellen
Kompetenzen findet statt.
e) An der Entwicklung einer Empfehlung für die Träger wird gearbeitet.
4.2
4.2.1
Portale und Austauschforen
BAN-Portal
1. Bestandsaufnahme
„Das Belegungs-, Abrechnungs- und Nachweisportal („BAN-Portal“) ist ein Dienst der
Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH), der
unter Einbezug eines externen Dienstleisters entwickelt wurde. Die Hauptintention ist die
Gewährung einer revisionssicheren Fördermittelvergabe im Rahmen der trägergestützten
Standardelemente von „Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule – Beruf in
NRW“. Die erste Portalversion wurde von der LGH im Jahr 2010 zur finanztechnischen
Abwicklung des Projekts „STARTKLAR! – Mit Praxis fit für die Ausbildung in NRW“ in Betrieb
genommen und fortan kontinuierlich weiterentwickelt.
Das Grundkonzept des BAN-Portals ist denkbar einfach: Bildungsträger bieten ihre Kurse im
Portal an, die dann von den Schulen gebucht werden. Nach Abschluss der Kurse erstellt der
Bildungsträger mit Unterstützung des Portals seine Fördermittelabrechnungen, die direkt an
die LGH geleitet werden.
Unterstützend erhalten die Kommunalen Koordinierungen (KoKos) Lesezugänge, mit denen
sie die Kursangebote und die entsprechenden Buchungen in anonymisierter Form einsehen
können. Diese Informationen unterstützen die KoKos bei ihren Koordinierungsaufgaben.
Aufgrund der von den Schulen und den Trägern durch ihre Buchungen dokumentierten
Maßnahmedaten erstellt die LGH die von ihr vorzulegenden Verwendungsnachweise für die
verschiedenen Zuwendungsgeber. Derzeit stellen das Land Nordrhein-Westfalen unter
Einbezug des Europäischen Sozialfonds (ESF) über die Bezirksregierung Düsseldorf, das
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) über das Bundesinstitut für
Berufsbildung (BiBB) sowie die Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur
für Arbeit Fördermittel für die trägergestützten Maßnahmen bereit. Auch statistische
Auswertungen, z. B. um den benötigten Fördermittelbedarf innerhalb eines bestimmten
Zeitraums zu prognostizieren, können mithilfe des BAN-Portals erstellt werden.
59
Die LGH übernimmt gemeinsam mit einem externen Dienstleister die Aufgabe der
Programmierung des BAN-Portals und ist für die Gesamtadministration zuständig.“10
Im Kreis Euskirchen nutzen die Schulen, die Bildungsträger und die Kommunale
Koordinierungsstelle (KoKo) das BAN-Portal für die Abwicklung der Standardelemente
Potenzialanalyse, Praxiskurse sowie die trägergestützten Berufsfelderkundungen.
Seit dem Schuljahr 2014/15 wurden die Nutzungsmöglichkeiten des BAN-Portals erweitert,
sodass das BAN-Portal als Monitoringsystem genutzt wird. Die Schulen werden von der
Bezirksregierung aufgefordert, ihre Daten im BAN-Portal einzugeben. Die KoKos haben
hierbei keine Leserechte. Sie erhalten lediglich kumulierte Daten, die nach Schulform
aufgelistet und nicht schulspezifisch sind.
2. Ziele
a) Die Schulen, die an KAoA teilnehmen, werden an die LGH gemeldet, damit sie
freigeschaltet werden können.
b) Die Träger, die den Zuschlag zur Durchführung der Potenzialanalyse erhalten haben,
werden an die LGH gemeldet, damit sie freigeschaltet werden können.
c) Koordinierung der Anmeldungen für die Plätze der Potenzialanalysen
d) Koordinierung der Anmeldungen für die Plätze der Praxiskurse
e) Nutzung des BAN-Portals bei der Abrechnung der Potenzialanalysen und Überprüfung
der Teilnehmer(innen)zahlen
f) Unterstützung der Lehrkräfte bei der Nutzung des BAN-Portals
g) Die Rückmeldungen von Trägern und Schulen bzgl. der Nutzung des BAN-Portals sollen
an die LGH weitergeleitet werden.
3. Planung und Umsetzung
Das BAN-Portal wird laufend für die Koordinationsaufgaben genutzt.
10
Quelle: https://www.bo-instrumente-in-nrw.de//ueber.php.
60
4.
a)
b)
c)
d)
e)
f)
g)
Ergebnisse und Ausblick
Die Meldung der KAoA-Schulen zur Freischaltung im BAN-Portal ist an die LGH erfolgt.
Die Meldung der Träger zur Freischaltung im BAN-Portal an die LGH ist erfolgt.
Anhand des BAN-Portals wurden die Anmeldungen für die Potenzialanalysen koordiniert.
Die Schulen, die die Anmeldung nicht vorgenommen haben, wurden per Mail zum Teil
mehrmals aufgefordert, sich im BAN-Portal einzutragen.
Wie in Punkt a) beschrieben, mussten auch bei den Praxiskursen die Schulen zum Teil
mehrmals erinnert werden, sich im BAN-Portal einzutragen.
Da im Kreis Euskirchen die Potenzialanalysen ausgeschrieben worden sind, erfolgen die
Rechnungsprüfung und -bearbeitung über die KoKo. Anhand des BAN-Portals wurde
geprüft, ob die Schülerzahlen entsprechend eingetragen worden sind.
Die Kurzanleitung der LGH für die Schulen wurde an die StuBos versandt. Das BANPortal ist nicht immer selbsterklärend. Da die KoKo im BAN-Portal nur eingeschränkte
Leserechte hat, ist es nicht immer möglich, den Lehrkräften entsprechend zu helfen. In
diesen Fällen werden die Kontaktdaten der LGH, falls nicht bereits bekannt,
weitergegeben.
Die Rückmeldungen der Träger und der Schulen zur Nutzung des BAN-Portals wurden
gesammelt. Dies wurde auch in der Arbeitsgemeinschaft Datenerfassung thematisiert
(siehe unter 39 Arbeitsgemeinschaft Datenerfassung). Ziel ist es, gemeinsam mit den
anderen Kommunen an der Optimierung des BAN-Portals zu arbeiten, um allen
Beteiligten eine einfachere Eingabe zu ermöglichen.
4.2.2
Interkommunale Arbeitsgemeinschaft Datenerfassung
1. Bestandsaufnahme
Seit Mitte 2014 nimmt die Kommunale Koordinierungsstelle an den Sitzungen der
interkommunalen Arbeitsgemeinschaft Datenerfassung teil. In dieser Arbeitsgemeinschaft
treffen sich interessierte Vertreter/-innen von Kommunalen Koordinierungsstellen, der
Gesellschaft für innovative Beschäftigung (G.I.B.) und der Bezirksregierung etwa alle drei
Monate, um sich über die aktuellen Entwicklungen bei der Datenerfassung, beim Monitoring
sowie der Evaluation im Übergang Schule – Beruf (z. B. SchILD, SchülerOnline, BAN-Portal
u. a.) auszutauschen, gemeinsam Handreichungen zu entwickeln, die vom Land geplanten
Maßnahmen zur Evaluierung zu diskutieren und anschließend Rückmeldungen an die
entsprechenden Stellen zu geben.
2.
a)
b)
c)
d)
e)
Ziele
Die beteiligten Kommunen sollen ihre Bildungsberichte vorstellen.
Sammlung von bereits entwickelten Instrumenten wie Feedback- und Evaluationsbögen
Beteiligung an der Entwicklung des landesweiten Monitoringsystems im BAN-Portal
Anforderungen, die das Monitoringsystem erfüllen soll, werden gesammelt.
Unterstützung der G.I.B. bei dem Entwurf der Arbeitshilfe „Erfassung von
Datengrundlagen“
f) Optimierung des BAN-Portals
3. Planung und Umsetzung
Quartalsweise Treffen der Arbeitsgemeinschaft. Terminierung über die Doodle-Abfrage,
Überarbeitung der Dateien über docs google.
Sammlung von Ideen und Austausch über das Forum der Gruppe „Kommunale
Koordinierung“ im qualiboXX.
61
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Die beteiligten Kommunen haben ihre Bildungsberichte vorgestellt. Austausch über die
Umsetzbarkeit in anderen Kommunen.
b) Bereits entwickelte Instrumente wie Feedback- und Evaluationsbögen wurden gesammelt
und konstruktiv besprochen.
c) Eine Mitarbeit und/oder eine Hospitation des Arbeitskreises ist von den Initiatoren des
Monitoringsystems nicht erwünscht.
d) Eine Zusammenfassung über die Anforderungen, die das Monitoringsystem erfüllen soll,
wurde erstellt. Weitergabe an G.I.B.
e) Die Arbeitshilfe „Erfassung von Datengrundlagen“ ist von der G.I.B. erstellt worden.
Weiterentwicklungs- und Änderungsvorschläge wurden entsprechend erarbeitet.
f) Die Probleme/Verbesserungsvorschläge zum BAN-Portal werden gesammelt. In einer der
kommenden Sitzungen wird der Abteilungsleiter der Landes-Gewerbeförderungsstelle des
nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH) für die Berufsbildung eingeladen werden,
um mit ihm gemeinsam die Probleme/Verbesserungsvorschläge zu erörtern.
4.2.3
qualiboXX
1. Bestandsaufnahme
qualiboXX ist ein soziales Netzwerk für alle Fachkräfte und Akteure, die sich im Bereich des
Übergangs von der Schule in den Beruf engagieren. qualiboXX bietet den Nutzer(inne)n eine
geschlossene Lern- und Arbeitsplattform an. Dies ermöglicht die fachliche, bundesweite oder
regionale Vernetzung in virtuellen Gruppen, sodass die Nutzer/-innen sich in geschlossenen
Gruppen institutions- und/oder professionsübergreifend austauschen und zusammenarbeiten
können. Die Gruppenarchitektur kann an die Belange der jeweiligen Netzwerke angepasst
werden. qualiboXX wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert, vom
Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) betrieben und ist für Nutzer/-innen kostenfrei.11
In der qualiboXX hat die Kommunale Koordinierungsstelle (KoKo) des Kreises zwei Gruppen
gegründet und moderiert diese auch:
− „KAoA-Euskirchen“: Dieser Gruppe können ausschließlich alle Studien- und
Berufswahlkoordinator(inn)en (StuBos) sowie alle Mitglieder der Facharbeitsgruppen
(FAG) 1 bis 3 vom Kreis Euskirchen beitreten.
− „KoKo-Kammerbezirk-Aachen“:
Teilnehmer/-innen
sind
die
Kommunalen
Koordinierungsstellen von Kreis Düren, Kreis Heinsberg, Kreis Euskirchen und der
StädteRegion Aachen, die zum Kammerbezirk Aachen gehören.
Eine wichtige weitere geschlossene Gruppe ist die „Kommunale Koordinierung“. In dieser
Gruppe sind alle 53 KoKos in Nordrhein-Westfalen vertreten sowie die Bezirksregierung und
das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration. Die Moderation hat die Gesellschaft für
innovative Beschäftigungsförderung (G.I.B.). Die G.I.B. ist für die fachliche Begleitung der
KoKos zuständig. Die Gruppe „Kommunale Koordinierung“ unterstützt den fachlichen
Austausch mit und zwischen den KoKos zur Umsetzung des Landesvorhabens „Kein
Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA). Darüber hinaus ist die KoKo des Kreises Mitglied in
11
Quelle: www.qualiboxx.de
62
vielen anderen Gruppen, wie z. B. dem „Berufsorientierungsprogramm“, der „Integration
durch Ausbildung“, der „Jobmappe NRW“ etc.
2. Ziele
a) Sichtung der Informationen in der qualiboXX und Informationstransfer an die
Netzwerkpartner/-innen
b) Informationsaustausch u. a. mit den überregionalen KoKos über die Gruppe „Kommunale
Koordinierung“
c) Über die Gruppe „KoKo-Kammerbezirk-Aachen“ tauschen sich die KoKos im
Kammerbezirk Aachen aus.
d) Vorstellung der Gruppe „KAoA-Euskirchen“ in den Facharbeitsgruppensitzungen sowie in
Gesprächen mit den StuBos
e) Moderation der Gruppen
f) Supportleistung an die Teilnehmer/-innen der moderierten Gruppen
g) In der Gruppe „KAoA Euskirchen“ sollen den Teilnehmer(inne)n alle Einladungen,
Protokolle, Präsentationen, aber auch Neuigkeiten zu KAoA sowie Informationen zum
Thema Übergang Schule – Beruf zur Verfügung gestellt werden.
h) In der Gruppe „KAoA Euskirchen“ können sich die Teilnehmer/-innen im Forumsbereich
austauschen, sich über das „Schwarze Brett“ über die Neuigkeiten informieren, sodass
die Netzwerkarbeit intensiviert werden kann.
3. Planung und Umsetzung
Präsentation der qualiboXX im Allgemeinen und der Gruppe „KAoA Euskirchen“ im
Besonderen in den Sitzungen der Facharbeitsgruppen. Vorstellung von Anmeldemodalitäten
in der qualiboXX. Supportleistung der KoKo an die Teilnehmer/-innen.
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Die Informationen in der qualiboXX sind gesichtet. Weiterleitung der Informationen an die
Netzwerkpartner.
b) Im Forum der Gruppe „Kommunale Koordinierung“ sind Fragen bzgl. Umsetzung der
KAoA platziert. Informationsaustausch findet statt.
c) Die Gruppe „KoKo-Kammerbezirk-Aachen“ wird von den Kommunalen Koordinierungen
im Kammerbezirk Aachen zum Informationstransfer genutzt.
d) qualiboXX sowie die Gruppe „KAoA Euskirchen“ werden in den Sitzungen der
Facharbeitsgruppen vorgestellt. Bei Gesprächen werden die Studien- und
Berufswahlkoordinator(inn)en (StuBos) auf die qualiboXX hingewiesen.
e) Die KoKo moderiert die Gruppen.
f) Die KoKo steht allen Teilnehmer(inne)n bei Fragen zu den Gruppen zur Verfügung.
g) In der Gruppe „KAoA Euskirchen“ stehen alle Einladungen, Protokolle, Präsentationen zu
den Facharbeitsgruppensitzungen sowie alle Neuigkeiten und aktuelle Informationen zum
Thema Übergang Schule – Beruf zur Verfügung.
h) Die Teilnehmer/-innen der Gruppe „KAoA Euskirchen“ nutzen kaum die Möglichkeit aus,
über das Forum Fragen zu platzieren und/oder zu diskutieren.
In den kommenden Sitzungen der Facharbeitsgruppen werden erneut die qualiboXX sowie
die Vorteile der Nutzung der Gruppenfunktion vorgestellt und hervorgehoben werden.
63
4.2.4
Regionaltreffen Rheinland der Kommunalen Koordinierungsstellen
1. Bestandsaufnahme
„Das Regionaltreffen richtet sich ausschließlich an die Mitarbeiter/innen der Kommunalen
Koordinierungsstellen (KoKo) und an ausgewählte Akteure auf Landesebene.
Ziel des Regionaltreffens ist der Erfahrungsaustausch zwischen den Kommunalen
Koordinierungsstellen zur Umsetzung des Landesvorhabens ‚Kein Abschluss ohne
Anschluss‘ (KAoA). Hierbei sollen auch Beispiele guter Praxis identifiziert werden. Weiterhin
geht es darum, den Informationstransfer zwischen Kommunen und den Akteuren auf
Landesebene sicherzustellen, die im Prozess entstehenden Fragen gemeinsam zu
identifizieren sowie über den aktuellen Umsetzungsstand des Landesvorhabens zu
informieren.
Die ganztägige Veranstaltung gliedert sich wie folgt:
TOP 1: Stand der Umsetzung von KAoA – Information des Ministeriums für Arbeit,
Integration und Soziales (MAIS)
TOP 2: Fach- und Erfahrungsaustausch zu wechselnden Themen
TOP 3: Verschiedenes
Zur Vorbereitung auf das Regionaltreffen haben die Mitarbeiter/innen der Kommunalen
Koordinierungsstellen die Möglichkeit, über die qualiboXX-Gruppe ‚Kommunale
Koordinierung‘ in dem dafür eingerichteten Forum Themen vorzuschlagen und Fachfragen
zu platzieren.
Die Veranstaltung wird mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes NordrheinWestfalen finanziert.“12
2.
a)
b)
c)
d)
Ziele
Regelmäßige Teilnahme an den Regionaltreffen
Informationstransfer MAIS an KoKos
Informationsaustausch zwischen den KoKos
Verbreitung der Informationen der Regionaltreffen an Netzwerkpartner vor Ort
3. Planung und Umsetzung
Teilnahme an:
− 8. Regionaltreffen KoKos im Rheinland, Köln 11.03.2015
− 9. Regionaltreffen KoKos im Rheinland, Düsseldorf 25.06.2015
− Zentrale Treffen aller KoKos in NRW, Bochum 27.08.2015
− 11. Regionaltreffen KoKos im Rheinland, Köln 25.11.2015
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Die KoKo nimmt an den Regionaltreffen regelmäßig teil.
b) Die Vertreter des MAIS informieren die KoKos über die Neuigkeiten und den Stand des
Landesvorhabens KAoA.
c) Ein Informationsaustausch zwischen den KoKos findet sowohl in Kleingruppen als auch
im Plenum statt.
d) Die Netzwerkpartner sind zeitnah über die Inhalte des Regionaltreffens informiert.
Auch im kommenden Jahr 2016 ist eine regelmäßige Teilnahme an Regionaltreffen geplant.
12
Quelle: http://www.gib.nrw.de/service/events/9-regionaltreffen-rheinland-W15046?searchterm=Regionaltreffen.
64
4.2.5
Landesweite Koordinierungsstelle Kommunaler Integrationszentren (LaKI)
Arbeitskreis Übergang Schule – Beruf
1. Bestandsaufnahme
„Junge Menschen mit Migrationshintergrund sind noch immer – trotz positiver Entwicklung
auf dem Arbeitsmarkt und der Anstrengungen vieler Beteiligter – mehr als andere von
Brüchen und Risiken im Übergang von der Schule in den Beruf betroffen. Deshalb setzen die
Kommunalen Integrationszentren (KI) an diesem wichtigen Bildungsübergang an.
Grundlegend ist dabei die Ausrichtung an den Stärken der Jugendlichen. Ihre Kompetenzen
sollen in den Blick genommen werden. Hierzu sollen neben den schulischen auch die
außerschulischen Lernorte und Einflüsse genutzt werden.
Die Kommunalen Integrationszentren sind Partner für die Verankerung der Diversität in der
von der Landesregierung begonnenen Neugestaltung des Übergangssystems Schule –
Beruf in den Regionen. Dabei bringen sie erprobte Ansätze und Projekte in den Bereichen
‚Zusammenarbeit mit Eltern‘, ‚durchgängige Sprachbildung‘ und ‚Potenziale fördern –
Zugangsbarrieren abbauen‘ ein.“13
Im Arbeitskreis Übergang Schule – Beruf treffen sich die Mitarbeiter/-innen der KIs und der
LaKI zweimal jährlich. Ziel des Treffens ist der Erfahrungsaustausch zwischen den KIs zum
Thema Übergang Schule – Beruf. In diesem Zusammenhang wird insbesondere auch das
Landesvorhaben „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA) hinsichtlich der
Migrationssensibilität diskutiert.
Im Sinne des daraus resultierenden Querschnitts werden diese Treffen von der Kommunalen
Koordinierungsstelle (KoKo) des Kreises wahrgenommen.
2. Ziele
a) Regelmäßige Teilnahme an den Arbeitskreistreffen
b) Informationsaustausch zwischen den KIs zum Thema Übergang Schule – Beruf,
insbesondere KAoA und Seiteneinsteiger 16+
c) Berichte aus den Unterarbeitsgruppen Elternkooperation und interkulturelles Portfolio zum
Sachstand
d) Gründung
der
neuen
Unterarbeitsgruppe zum
Thema
„migrationssensible
Potenzialanalyse“
e) Verbreitung der Informationen der Arbeitskreistreffen an Netzwerkpartner vor Ort
3. Planung und Umsetzung
Teilnahme an den Arbeitskreistreffen am:
− 24. – 25. März 2015 in Münster
− 02. November 2015 in Dortmund
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Regelmäßige Teilnahme an den Arbeitskreistreffen ist erfolgt.
b) Informationstransfer zwischen den KIs zum Thema Übergang Schule – Beruf findet statt.
Im Austausch weist die KoKo die KI-Kolleg(inn)en auf die Rahmenbedingungen von KAoA
13
Quelle: http://www.kommunale-integrationszentren-nrw.de/uebergang_schule_beruf.
65
hin, denn nicht alle KIs haben den gleichen Informationsstand. Auch die Zusammenarbeit
zwischen KI und KoKo ist je nach Region sehr unterschiedlich ausgeprägt.
c) Die Unterarbeitsgruppen Elternkooperation und interkulturelles Portfolio informieren das
Plenum über ihre Ergebnisse.
d) Die Unterarbeitsgruppe „migrationssensible Potenzialanalyse“ ist gegründet.
e) Über die Inhalte des Arbeitskreistreffens sind die Netzwerkpartner zeitnah informiert.
4.3
4.3.1
Facharbeitsgruppen
Facharbeitsgruppe 1 „Berufs- und Studienorientierung“
1. Bestandsaufnahme
Die flächendeckende Einführung einer nachhaltigen geschlechtersensiblen und
systematischen Berufs- und Studienorientierung dient dem Ziel, dass die Jugendlichen zu
reflektierten Berufs- und Studienwahlentscheidungen kommen und realistische
Ausbildungsperspektiven zum Anschluss an der allgemeinbildenden Schule entwickeln.
Dazu sind Standardelemente entwickelt worden, durch die der systematische Prozess
beginnend ab der Jahrgangsstufe 8 bis hinein in eine Ausbildung bzw. alternative
Anschlusswege definiert wird. Er umfasst die Elemente zu:
prozessbegleitender Beratung (in Schule, durch BA und andere Partner/-innen, der
Eltern)
• schulischen Strukturen (Curricula, Studien- und Berufswahlkoordinator(inn)en (StuBo),
Berufsorientierungsbüros)
• Portfolioinstrument
• Potenzialanalyse
• Praxisphasen und ihrer Verbindung mit Unterricht
• koordinierter Gestaltung des Übergangs inklusive einer Anschlussvereinbarung. Dazu
wird das Instrument der individuellen Begleitung der Jugendlichen im Sinne einer
Verantwortungskette schrittweise ausgebaut.14
Zur Umsetzung des Handlungsfeldes 1 „Berufs- und Studienorientierung“ im Kreis
Euskirchen wurde im Februar 2014 die Facharbeitsgruppe 1 (FAG 1) implementiert,
bestehend aus Vertreter(inne)n der Schulaufsicht, der Agentur für Arbeit, der IHK,
Industrieverbänden, dem DGB, dem Jugendmigrationsdienst, der Abteilung „Jugend und
Familie“ sowie Studien- und Berufswahlkoordinator(inn)en (StuBos) aus den Schulformen
Gymnasium, Berufskolleg, Förder-, Haupt- und Realschulen. Moderiert werden die FAGSitzungen von einem StuBo eines Gymnasiums, der auch FAG-Sprecher ist. Die KoModeration übernimmt die pädagogische Mitarbeiterin des Regionales Bildungsbüros. Die
Geschäftsführung sowie die Organisation der Sitzungen erfolgt durch die Kommunale
Koordinierungsstelle (KoKo).
•
14
Quelle: http://www.berufsorientierung-nrw.de/cms/upload/uebergang_gesamtkonzept_instrumente.pdf.
66
2. Ziele
a) Ein regelmäßiger Austausch und Informationstransfer zwischen den Teilnehmer(inne)n
der FAG ist zu gewährleisten.
b) Alle Protokolle, Einladungen, Präsentationen sowie Neuigkeiten werden den
Teilnehmer(inn)en u. a. im qualiboXX zur Verfügung gestellt.
c) Die Sitzungen finden einmal im Quartal statt.
d) Die Sitzungen finden rotierend bei den teilnehmenden Institutionen statt.
e) Es sollen schulformspezifische Qualitätskriterien zur Durchführung der Potenzialanalyse
entwickelt werden. Dazu sollen Unterarbeitsgruppen gegründet werden.
f) Erstellung von Beobachtungsbögen für Betriebe zur Durchführung von Praktika und
Berufsfelderkundungen (BFE).
g) Alternative Modelle zur Durchführung von BFE sollen entwickelt werden.
h) Ein Austausch zum Thema „Berufsorientierung für Schüler/innen im Gemeinsamen
Lernen“ soll stattfinden.
i) Die Teilnehmer/-innen werden über die Änderungen der Ausbildungs- und
Prüfungsordnung Berufskolleg (APO-BK) informiert.
3. Planung und Umsetzung
− Die sechs Sitzungen haben in folgenden Räumlichkeiten stattgefunden:
Kreisverwaltung Euskirchen, Agentur für Arbeit Euskirchen, Emil-Fischer-Gymnasium und
GHS Georgschule
− Es wurden Unterarbeitsgruppen zu den Schulformen Gymnasium, Förderschule und Realund Förderschule gegründet. Die StuBos haben in diesen Unterarbeitsgruppen
schulformspezifische Qualitätskriterien entwickelt.
− Die IHK und Agentur für Arbeit berichten über ihr Werben um Berufsfelderkundungsplätze
und die damit verbundene Problematik.
− Die StuBos senden an die KoKo ihre Beobachtungsbögen für die Praxisphasen. Die KoKo
fasst diese Beobachtungsbögen zusammen und erstellt einen entsprechenden Entwurf.
− Terminabstimmung mit der Inklusionskoordinatorin zum Thema „Berufsorientierung für
Schüler/-innen im gemeinsamen Lernen“
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Ein regelmäßiger Austausch und Informationstransfer zwischen den Teilnehmer(inne)n
der FAG wurde gewährleistet.
b) Alle Protokolle, Einladungen, Präsentationen sowie Informationen wurden den
Teilnehmer(inne)n im qualiboXX zur Verfügung gestellt.
c) Die Sitzungen fanden regelmäßig statt.
d) Die Teilnehmer/-innen hatten die Möglichkeit, verschiedene Schulen und Institutionen
kennenzulernen, da die Sitzungen rotierend tagen.
e) In drei Unterarbeitsgruppen wurden schulformspezifische Qualitätskriterien für die
Potenzialanalyse entwickelt, die auch in der Leistungsbeschreibung für die
Potenzialanalyse berücksichtigt/eingesetzt wurden.
f) In Abstimmung mit den Teilnehmer(inne)n wurde je ein Beobachtungsbogen für Praktikum
und einer für BFE erstellt.
Der Beobachtungsbogen für BFE befindet sich zzt. in Abstimmung mit den Kreisen
Heinsberg, Düren und StädteRegion Aachen. Es ist geplant, einen überregionalen
Beobachtungsbogen für Betriebe zu entwickeln.
67
g) In Kooperation mit den Berufskollegs wurde das Projekt „1. Aktionstag Berufliche Bildung“
entwickelt (siehe 4.4.8, Seite 78).
h) Die Inklusionskoordinatorin des Kreises referiert über das Thema „Berufsorientierung für
Schüler/-innen im gemeinsamen Lernen“ und beantwortet die Fragen der FAGTeilnehmer/-innen.
i) In einem gemeinsamen Treffen aller Facharbeitsgruppen wurden die Teilnehmer/-innen
über die Änderungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg (APO-BK)
informiert.
Im nächsten Jahr sollen die ersten Evaluationen der Potenzialanalyse, BFE sowie der
Praxiskurse thematisiert werden.
4.3.2
Facharbeitsgruppe 2 „Übergangsangebote“
1. Bestandsaufnahme
Das Handlungsfeld 2 „Systematisierung des Übergangs“ beschäftigt sich mit den Angeboten
im Übergang von der allgemeinbildenden Schule in die Ausbildung, die der Realisierung
einer verbindlichen Ausbildungsperspektive dienen. Ziel ist, die Angebote im Übergang zu
systematisieren, zu reduzieren und die Zugangssteuerung in die Angebote zu optimieren.
Dazu wird bzw. werden
• die Angebote mit weitgehend identischen Zielgruppen zusammengeführt,
• die Angebote am Berufskolleg reduziert und neu strukturiert,
• eine Übersicht der künftigen Angebotsstruktur inklusive klarer Zielgruppenzuordnung allen
Akteuren im Beratungsprozess zur Verfügung gestellt (einheitliches Verständnis),
• eine Anschlussvereinbarung im Rahmen einer koordinierten Übergangsgestaltung
etabliert, um die zielgerichtete Inanspruchnahme der Angebote zu begleiten,
• der
Abgleich
von
Maßnahmeangebot
und
-nachfrage
(auf
Basis
der
Anschlussvereinbarungen) durch kommunale Koordinierung systematisiert (inklusive
daraus folgender Angebotsreduktionen oder -erweiterungen einschließlich der
erforderlichen Praktikumsstellen).15
Zur Umsetzung des Handlungsfeldes 2 „Systematisierung des Übergangs“ wurde eine
Facharbeitsgruppe (FAG) bestehend aus Vertreter(inne)n der Schulaufsicht, der Agentur für
Arbeit, des Jobcenters EU-aktiv, der Abteilung „Jugend und Familie“ des Kreises Euskirchen,
des DGB, des Jugendmigrationsdienstes, Studien- und Berufswahlkoordinator(inn)en
(StuBos) aus den Schulformen Förderschule, Hauptschule, Realschule, Berufskolleg und
einer Mitarbeiterin der KoKo, die die Geschäftsführung und die Co-Moderation übernimmt,
gebildet. Sprecher dieser Arbeitsgruppe ist ein StuBo eines Berufskollegs.
In der ersten Sitzung der Facharbeitsgruppe 2 „Übergangsangebote“ im Februar 2014 wurde
deutlich, dass ein hoher Informationsbedarf bzgl. der Angebotsstruktur am Übergang Schule
15
Quelle: http://www.berufsorientierung-nrw.de/cms/upload/uebergang_gesamtkonzept_instrumente.pdf.
68
– Beruf besteht. Daher entschieden sich die Teilnehmer/-innen im ersten Schritt, die o. g.
Angebotsübersicht in Form einer Handreichung zu erstellen (siehe auch Projekt
„Angebotsübersicht als Handreichung“).
Zum Ende des Schuljahres 2013/14 wurde das Standardelement 7.3 „Koordinierte
Übergangsgestaltung mit Anschlussvereinbarung“ in den teilnehmenden KAoA-Schulen
eingeführt.
Im Oktober 2015 wurde die FAGs über die neu strukturierten Angebote an den
Berufskollegs, die in der neuen Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Berufskollegs (APOBK) ab Schuljahr 2015/16 formuliert sind, informiert.
2. Ziele
a) Ein regelmäßiger Austausch und Informationstransfer zwischen den Teilnehmer(inne)n
der FAG ist gewährleistet.
b) Die Sitzungen finden einmal im Quartal statt.
c) Die Sitzungen finden rotierend bei den teilnehmenden Institutionen statt.
d) Kooperationen von StuBos und außerschulischen Partner(inne)n werden initiiert und
gestärkt.
e) Alle Teilnehmer/-innen erhalten Informationen über die Institutionen, die Angebote im
Übergangsgeschehen machen.
f) Alle Teilnehmer/-innen erhalten Informationen über die Inhalte, Ziele und
Anschlussoptionen der Angebote.
g) Die neue APO-BK mit ihren Auswirkungen ist vorgestellt worden.
h) Die Lehrkräfte berücksichtigen in den Beratungen der Schüler/-innen die neuen
Regelungen der APO-BK.
i) Die Anschlussvereinbarung ist in den KAoA-Schulen etabliert.
j) Bis zu den Herbstferien stehen die kumulierten Ergebnisse der durch die Schüler/-innen
der Vorabgangs- bzw. Abgangsklassen in einem Beratungsgespräch ausgefüllten
Anschlussvereinbarungen zur Verfügung.
k) Die
kumulierten
Daten
der
voraussichtlichen
Abgänger/-innen
aus
den
allgemeinbildenden Schulen mit Bedarf an Bildungsmaßnahmen werden durch die
Kommunale Koordinierung als Planungsgrundlage in die Facharbeitsgruppe gegeben.
3. Planung und Umsetzung
- Die sechs Sitzungen haben in folgenden Räumlichkeiten stattgefunden:
Kreishaus Euskirchen, Berufskolleg Kall, Agentur für Arbeit Brühl, Standort der
Maßnahme „Durchstarten“, Räumlichkeiten des Internationalen Bundes, Euskirchen
- Die Institutionen stellen ihre jeweiligen Angebote vor.
- Im Oktober 2015 findet eine Sitzung mit dem Schwerpunktthema APO-BK statt.
- Zum Ende der Schuljahre 2013/14 und 2014/15 wurden in den teilnehmenden KAoASchulen Anschlussvereinbarungen mit den Schüler(inne)n im Rahmen eines
Beratungsgespräches getroffen.
- Die Ergebnisse der Anschlussvereinbarungen werden von den Schüler(inne)n zur
Datenerfassung in das Online-Portal EckO eingegeben.
- Die Daten werden der KoKo in kumulierter Form durch das Ministerium für Schule und
Weiterbildung NRW (MSW) übermittelt.
- Die KoKo stellt der FAG die kumulierten Daten zur Verfügung.
69
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Die Informationen über Angebote im Prozess der Berufswahlorientierung sind allen
Akteuren jederzeit zugänglich.
b) Die Teilnehmer/-innen haben die Räumlichkeiten der Institutionen kennengelernt.
c) Die Teilnehmer/-innen sind über die APO-BK informiert worden.
d) Die neuen Regelungen werden in den Beratungsgesprächen mit den Schüler(inne)n
berücksichtigt.
e) Der KoKo liegen keine kumulierten Daten der Anschlussvereinbarungen aus dem
Schuljahr 2013/14 und 2014/15 vor. Daher konnten hier kein Informationstransfer in die
FAG sowie keine bedarfsgerechte Planung in der FAG erfolgen.
f) Die regelmäßige Teilnahme des Schulrates und des Fachberaters der Bezirksregierung
an den Sitzungen der FAG ist für das Jahr 2016 geplant.
g) Anhand der Handreichung und der kumulierten Daten der Anschlussvereinbarung soll
zukünftig ein Abgleich der Bedarfe und der tatsächlichen Angebote möglich sein. So
werden zukünftig mögliche Angebotslücken und mögliche Angebotsreduzierungen für
bestimmte Zielgruppen identifiziert werden können.
4.3.3
Facharbeitsgruppe 3 „Duale Ausbildung“
1. Bestandsaufnahme
Ein wichtiges Anliegen des Landesvorhabens „Kein Abschluss ohne Anschluss“ ist es, die
Attraktivität der dualen Berufsausbildung zu erhöhen. Die Berufsausbildung im dualen
System ist modern und bietet exzellente Weiterbildungsmöglichkeiten. Dennoch sind die
vielfältigen Chancen nicht ausreichend bekannt.16
Das Handlungsfeld 3 „Attraktivität der dualen Berufsausbildung“ widmet sich diesem Thema.
Im Kreis Euskirchen wurde im Februar 2014 die Facharbeitsgruppe 3 (FAG 3) „Duale
Ausbildung“ implementiert, bestehend aus Vertretern der IHK, der Kreishandwerkerschaft,
der Regional Agentur Aachen, des DGB, der Agentur für Arbeit, des Jobcenters EU, des
Jugendmigrationsdienstes sowie Studien- und Berufswahlkoordinatoren (StuBos) aus den
Schulformen Gymnasium, Berufskolleg, Förder-, Haupt- und Realschulen. Moderiert werden
die Sitzungen von einer StuBo einer Realschule, die auch die FAG-Sprecherin ist. Die
Geschäftsführung sowie die Organisation der Sitzungen erfolgt durch die Kommunale
Koordinierungsstelle (KoKo).
2. Ziele
a) Ein regelmäßiger Austausch und Informationstransfer zwischen den Teilnehmer(inne)n
der FAG ist zu gewährleisten.
b) Alle Protokolle, Einladungen, Präsentationen sowie Neuigkeiten sollen den
Teilnehmer(inne)n u. a. in der qualiboXX zur Verfügung gestellt werden.
c) Die Sitzungen finden einmal im Quartal statt.
d) Initiierung von Kooperationen zwischen StuBos und außerschulischen Partnern
16
Quelle: http://www.arbeit.nrw.de/ausbildung/uebergang_schule_beruf/index.php.
70
e) Gründung einer Unterfacharbeitsgruppe, um den „Elternfahrplan Übergang Schule –
Beruf“ zu überarbeiten
f) Bestandsaufnahme Ausbildungsmarkt im Kreis Euskirchen
g) Erfahrungsaustausch mit der Referenzkommune StädteRegion Aachen zur „Attraktivität
der dualen Ausbildung“
h) Erarbeitung von Maßnahmen, um die Attraktivität der dualen Ausbildung bei Eltern und
Jugendlichen aller Schulformen zu erhöhen
i) Erstellung von Konzepten, um die „Attraktivität der dualen Ausbildung“ zu steigern und die
Möglichkeiten/Chancen aufzuzeigen
3. Planung und Umsetzung
− Die Facharbeitsgruppe tagt bei verschiedenen Institutionen: Kreisverwaltung Euskirchen,
Agentur für Arbeit Euskirchen, Jobcenter EU-aktiv sowie in den Schulen.
− Terminabstimmung mit der Sprecherin der FAG 3 aus der StädteRegion Aachen
− Definition von Zielgruppen: Schüler/-innen, Eltern, Lehrkräfte, Unternehmen, Berater
− Besprechung von verschiedenen Maßnahmen/Konzepten zur Steigerung der Attraktivität
der dualen Ausbildung
4. Ergebnisse und Ausblick
a) In den Facharbeitsgruppensitzungen findet ein reger Austausch statt.
b) Alle Protokolle, Einladungen, Präsentationen sowie Neuigkeiten stehen den
Teilnehmer(inne)n u. a. in der qualiboXX zur Verfügung.
c) Die Sitzungen finden je nach Bedarf statt.
d) Kooperationen von StuBos und außerschulischen Partnern sind initiiert.
e) Die Gründung einer Unterarbeitsgruppe ist erfolgt.
f) Der Ausbildungsmarkt im Kreis Euskirchen ist besprochen.
g) Die Sprecherin der Facharbeitsgruppe „Attraktivität der dualen Ausbildung“ aus der
Referenzkommune StädteRegion Aachen referiert über ihr Projekt „Karriere mit Lehrer“.
4.4
4.4.1
Unterstützende und begleitende Projekte und Maßnahmen im Übergang
Schule – Beruf
Umsetzung der Praxiskurse im Schuljahr 2014/15 im Kreis Euskirchen
1. Bestandsaufnahme
Die Praxiskurse vermitteln vertiefende Einblicke in einzelne Berufsfelder bzw. berufliche
Tätigkeiten und werden bei Bildungsträgern oder in Betrieben durchgeführt. Schüler/-innen,
die im Prozess der Berufs- und Studienorientierung eine besondere Förderung benötigen,
können in den Jahrgangsstufen 9 und 10 an den Praxiskursen teilnehmen. Durch
fachpraktische Erfahrungen in Berufsfeldern haben die Schüler/-innen die Möglichkeit, sich
besser auf die Berufswahl vorzubereiten, sodass sie eine erfolgreiche Berufsausbildung oder
einen Beruf aufnehmen, eine realistische Anschlussperspektive bekommen können und
somit dazu beitragen, Ausbildungsabbrüche zu vermeiden.
71
Die Entscheidung, welche Schüler/-innen an den Praxiskursen teilnehmen, liegt bei der
Schule in Zusammenarbeit mit den Schüler(inne)n sowie deren Erziehungsberechtigten.17
Die Kommunale Koordinierungsstelle (KoKo) organisiert und koordiniert die Zusammenarbeit
zwischen Schulen, Bundesagentur für Arbeit, Trägern und Unternehmen sowie kommunalen
Einrichtungen, um ein abgestimmtes Angebot für die Schulen sicherzustellen.
Die Praxiskurse umfassen in den Klassen 9 und 10 insgesamt 24 Stunden. An dem
trägergeschützten Praxiskurs können 10 % der Schülerschaft des Kreises teilnehmen, die im
Jahrgang 8 im Rahmen des Landesvorhabens KAoA an einer Potenzialanalyse mitgewirkt
haben.
Die Förderung, pro Schüler/-in 150,00 Euro, wird vom Land NRW, der Regionaldirektion
NRW der Bundesagentur für Arbeit und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds
übernommen.
Folgende Schulformen sind im Schuljahr 2014/15 im Kreis Euskirchen beteiligt: drei Haupt-,
zwei Förder-, eine Real- und eine Gesamtschule.
2.
a)
b)
c)
d)
e)
f)
g)
h)
i)
j)
Ziele
Koordination der Abstimmung: angebotene und nachgefragte Berufsfelder
Alle KAoA-Schulen werden über die Umsetzung sowie die Anmeldemodalitäten informiert.
Bedarfsabfrage in den KAoA-Schulen
Für alle 89 angemeldeten Schüler/-innen sollen Praxiskursplätze zur Verfügung gestellt
werden.
Koordination der Abstimmung zwischen den Kooperationspartner(inne)n bzgl. der
Terminierung des Durchführungszeitraumes
Ein Matching angebotener Berufsfelder für Praxiskurse vom Träger und nachgefragte
Berufsfelder von den Schüler(inne)n wird erfolgen.
Eine kontinuierliche Zuwendung aus o. g. Mitteln in den Kreis Euskirchen soll
sichergestellt werden.
Informationsweitergabe an die Träger zur Finanzierung
Unterstützung der Schulen bei der Anmeldung im BAN-Portal
Eine Evaluation der Praxiskurse soll stattfinden.
3. Planung und Umsetzung
September 2014:
Erste Sitzung zur Abstimmung der Praxiskurse mit den Trägern,
Schulen und der Bundesagentur für Arbeit
Februar 2015:
Zweite Sitzung zur Abstimmung des Durchführungszeitraumes,
Trägerangebote bzgl. Berufsfeldern, Anmeldemodalitäten:
Angebot: sechs Kurse, Mindesteilnehmerzahl beträgt 14.
Antrag auf Freigabe der Praxiskurse im BAN-Portal durch Träger
März 2015:
Versand zusammengestellter Trägerangebote und Anmeldelisten pro
Berufsfeld inkl. Erst- und Zweitwunsch durch KoKo und Regionales
Bildungsbüro an die Schulen.
Anhand Trägerangeboten Durchführung von Beratungsgesprächen mit
Schüler(inne)n
Matching der Berufsfeldangebote mit den Präferenzen der Schüler/innen durch KoKo
17
Quelle: http://www.berufsorientierung-nrw.de/standardelemente/praxisphasen/praxiskurse/.
72
April 2015:
Mai 2015:
Versand der erstellten Anmeldelisten an Träger und Schulen
Reservierung der Praxiskursplätze für die Schulen im BAN-Portal
durch Träger
Eintrag der Schüler/-innen in BAN-Portal durch Schule
Steuerung der Eingabe im BAN-Portal durch KoKo
Durchführung der Praxiskurse durch die Träger Berufsbildungszentrum
Euskirchen (BZE), Bildungsinstitut der Rheinischen Wirtschaft (BRW)
und Internationaler Bund (IB).
Finanzierung:
Der Weiterleitungsvertrag von der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrheinwestfälischen Handwerks e.V. (LGH) wurde an die o. g. Träger versandt. Insgesamt haben
72 Schüler/-innen an den Praxiskursen teilgenommen, das bedeutet einen Mittelzufluss in
den Kreis in Höhe von 10.800,00 Euro.
4. Ergebnisse und Ausblick
a) In der ersten Sitzung signalisierten die Träger, dass sie aufgrund der verzögerten
Umsetzung von Potenzialanalysen eine sehr hohe Auslastung und somit keine freien
Kapazitäten für die Durchführung der Praxiskurse haben. Die KoKo führte intensive
Gespräche mit den Kooperationspartner(inne)n und warb für die Umsetzung der
Praxiskurse. Die Träger haben sich bereit erklärt, im zweiten Schulhalbjahr 2014/15
Praxiskurse anzubieten.
b) In der zweiten Sitzung wurden Absprachen zu Berufsfeldern, Durchführungszeitraum und
Anmeldemodalitäten getroffen.
c) Die Bedarfsabfrage in den KAoA-Schulen ist erfolgt.
d) Eine sehr enge Zusammenarbeit mit den Schulen bei der Zuweisung von Schüler(inne)n
ist erfolgt.
e) Praxiskursplätze wurden für allen Schüler(inne)n zur Verfügung gestellt. Teilgenommen
haben 72 Schüler/-innen.
f) Das Matching hat stattgefunden: Präferenzen der Schüler/-innen wurden berücksichtigt.
g) Für das Schuljahr 2015/16 wurde die Finanzierung in die Wege geleitet.
h) Die Träger haben alle Informationen bzgl. der Finanzierung und Abrechnungsmodalitäten
zeitnah erhalten.
i) Anhand der Eingaben im BAN-Portal wurden die Schülerzahlen und Trägerauslastung
justiert.
j) In der Evaluation der Praxiskurse zeigt sich, dass die Praxiskurse von den Schüler(inne)n
als ein hilfreiches Instrument der Berufsorientierung begrüßt werden.
4.4.2
Umsetzung der Praxiskurse im Schuljahr 2015/16 im Kreis Euskirchen
1. Bestandsaufnahme
Die Praxiskurse vermitteln vertiefende Einblicke in einzelne Berufsfelder bzw. berufliche
Tätigkeiten und werden bei Bildungsträgern oder in Betrieben durchgeführt. Schüler/-innen,
die im Prozess der Berufs- und Studienorientierung eine besondere Förderung benötigen,
können in den Jahrgangsstufen 9 und 10 an den Praxiskursen teilnehmen. Durch
fachpraktische Erfahrungen in Berufsfeldern haben die Schüler/-innen die Möglichkeit, sich
besser auf die Berufswahl vorzubereiten, sodass sie eine erfolgreiche Berufsausbildung oder
73
einen Beruf aufnehmen, eine realistische Anschlussperspektive bekommen können und
somit dazu beitragen, Ausbildungsabbrüche zu vermeiden.
Die Entscheidung, welche Schüler/-innen an den Praxiskursen teilnehmen, liegt bei der
Schule in Zusammenarbeit mit den Schüler(inne)n sowie deren Erziehungsberechtigten.18
Die Kommunale Koordinierungsstelle (KoKo) organisiert und koordiniert die Zusammenarbeit
zwischen Schulen, Bundesagentur für Arbeit, Trägern und Unternehmen sowie kommunalen
Einrichtungen, um ein abgestimmtes Angebot für die Schulen sicherzustellen.
Die Praxiskurse umfassen in den Klassen 9 und 10 insgesamt 24 Stunden. An dem
trägergeschützten Praxiskurs können 10 % der Schülerschaft des Kreises teilnehmen, die im
Jahrgang 8 im Rahmen des Landesvorhabens KAoA an einer Potenzialanalyse mitgewirkt
haben (Quelle: KAoAdirekt, Nr. 1).
Die Förderung, pro Schüler/-in 150,00 Euro, wird vom Land NRW, der Regionaldirektion
NRW der Bundesagentur für Arbeit und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds
übernommen.
Folgende Schulformen sind im Schuljahr 2015/16 im Kreis Euskirchen beteiligt:
drei Haupt-, zwei Förder-, eine Real- und eine Gesamtschule.
2. Ziele
a) Eine Abstimmung mit den Kooperationspartner(inne)n bzgl. der Terminierung des
Durchführungszeitraumes und angebotener Berufsfelder wird initiiert.
b) Praxiskurse sollen im ersten Schulhalbjahr 2015/16 durchgeführt werden.
c) Bedarfsabfrage in den KAoA-Schulen
d) Für alle 102 angemeldeten Schüler/-innen werden Praxiskursplätze zur Verfügung
gestellt.
e) Für die Gymnasien wird ein gesondertes Angebot erstellt.
f) Werbung und Informationsweitergabe an die Schulen zur Umsetzung von Praxiskursen
g) Ein Matching angebotener Berufsfelder für Praxiskurse vom Träger und nachgefragte
Berufsfelder von den Schüler(inne)n wird erfolgen.
h) Eine kontinuierliche Zuwendung aus o. g. Mitteln in den Kreis Euskirchen soll
sichergestellt werden.
i) Informationsweitergabe an die Träger zur Finanzierung
j) Unterstützung der Schulen bei der Anmeldung im BAN-Portal
k) Evaluation der Praxiskurse soll stattfinden
3. Planung und Umsetzung
August 2015:
Abstimmung mit Trägern, der Bundesagentur für Arbeit über die
angebotenen Berufsfelder, den Durchführungszeitraum sowie die
Anmeldemodalitäten: Angebot: zehn Kurse, Mindestteilnehmerzahl 10
September 2015:
Versand zusammengestellter Trägerangebote und Anmeldelisten pro
Berufsfeld inkl. Erst- und Zweitwunsch durch KoKo und Regionales
Bildungsbüro an die Schulen
Anhand Trägerangeboten Durchführung von Beratungsgesprächen mit
Schüler(inne)n
Oktober 2015:
Matching der Berufsfeldangebote mit den Präferenzen der
Schüler/-innen durch KoKo
Versand der erstellten Anmeldelisten an Träger und Schulen
18
Quelle: http://www.berufsorientierung-nrw.de/standardelemente/praxisphasen/praxiskurse/
74
Verbindliche Anmeldung der Schüler/-innen im BAN-Portal durch
Schule
Steuerung der Eingabe im BAN-Portal durch KoKo
30.11. - 01.12.2015: Durchführungszeitraum
der
Praxiskurse
durch
die
Träger
Berufsbildungszentrum Euskirchen (BZE), Bildungsinstitut der
Rheinischen Wirtschaft (BRW) und Internationaler Bund (IB)
Finanzierung:
Der Weiterleitungsvertrag von der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrheinwestfälischen Handwerks e.V. (LGH) wurde an die o. g. Träger versandt. Insgesamt haben
79 Schüler/-innen an den Praxiskursen teilgenommen, das bedeutet einen Mittelzufluss in
den Kreis in Höhe von 11.850,00 Euro.
4.
a)
b)
c)
d)
e)
f)
g)
h)
i)
j)
Ergebnisse und Ausblick
Insgesamt haben an den Praxiskursen 79 Schüler/-innen teilgenommen.
Die Bedarfsabfrage in den KAoA-Schulen ist erfolgt.
Die Praxiskurse haben im ersten Schulhalbjahr 2015/16 stattgefunden.
Eine Abstimmung mit den Kooperationspartner(inne)n bzgl. der Terminierung des
Durchführungszeitraumes sowie der angebotenen Berufsfelder ist erfolgt.
Für die Gymnasien wurde zwar ein gesonderter Praxiskurs im Bereich EDV/
Bürokommunikation angeboten, jedoch wurde dieses Angebot von den Gymnasien nicht
in Anspruch genommen.
Eine sehr enge Zusammenarbeit mit den Schulen bei der Zuweisung von Schüler(inne)n
ist erfolgt.
Das Matching hat stattgefunden: Die Präferenzen der Schüler/-innen wurden
berücksichtigt.
Die Träger haben alle Informationen bzgl. der Finanzierung und Abrechnungsmodalitäten
zeitnah erhalten.
Anhand der Eingaben im BAN-Portal wurden die Schülerzahlen und die
Trägerauslastung justiert.
In der Evaluation der Praxiskurse zeigt sich, dass die Praxiskurse von den Schüler(inne)n
als ein hilfreiches Instrument der Berufsorientierung begrüßt werden.
Noch vor den Sommerferien wird eine Abstimmung mit den Kooperationspartner(inne)n bzgl.
der Terminierung der Praxiskurse für das Schuljahr 2016/17 erfolgen, damit die Schulen
diesen frühzeitig in ihren Schulkalendern entsprechend berücksichtigen können.
Perspektivisch soll dieser Termin für die kommenden Schuljahre immer gleich sein.
4.4.3
Berufseinstiegsbegleitung
1. Bestandsaufnahme
Berufseinstiegsbegleitung (BerEb) soll insbesondere dazu beitragen, die Chancen der
Schüler/-innen auf einen erfolgreichen Übergang in eine Berufsausbildung deutlich zu
verbessern und diese zu stabilisieren. Vorrangig wird der Übergang in eine betriebliche
Berufsausbildung angestrebt.
Die Berufseinstiegsbegleitung ist nicht vorrangig als schulbezogene Maßnahme zu
verstehen, sondern hat vielmehr von Anfang an den Blick auf die Übergangsverläufe von der
Schule in die Arbeitswelt zu richten.
75
Für den Erfolg der Berufseinstiegsbegleitung ist maßgeblich, ob eine Eingliederung in eine
Berufsausbildung erreicht wurde. Die weiteren Ziele (z. B. erfolgreicher Schulabschluss,
Herstellung der Ausbildungsreife und Berufseignung) sind vorgelagert und dienen letztlich
dem Ziel einer dauerhaften beruflichen Eingliederung.
Mit Blick auf die angestrebten Ziele arbeitet die Berufseinstiegsbegleitung mit den
Lehrkräften der Schule sowie den Beratungsfachkräften der Agentur für Arbeit eng
zusammen. Hierbei ist es jedoch nicht Aufgabe der Berufseinstiegsbegleitung, die originären
Aufgaben der Schule (z. B. Übernahme von Unterrichtsstunden) oder der Agenturen für
Arbeit (z. B. Berufsberatung) zu übernehmen.
Die Förderung richtet sich an Jugendliche, die voraussichtlich Schwierigkeiten haben
werden, den Abschluss der allgemeinbildenden Schule zu erreichen und/oder den Übergang
in eine Berufsausbildung zu bewältigen. Dabei sind nur Schüler/-innen einzubeziehen, die
einen Förder-, Haupt- oder gleichwertigen Schulabschluss anstreben.19
2. Ziele
f) Bestandsaufnahme, welche Schulen eine Berufseinstiegsbegleitung haben
g) Klärung, welche Schulen eine Berufseinstiegsbegleitung brauchen und welche Schulen zu
diesem Förderkreis gehören
h) Enge Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit Euskirchen, dem Träger, der
Bezirksregierung und den Schulen
i) Transparenz des Prozesses der Berufseinstiegsbegleitung
3. Planung und Umsetzung
- Abstimmung mit der Agentur für Arbeit und dem Träger, der für die
Berufseinstiegsbegleitung in den Schulen zuständig ist, über die Zahl der Schulen, die
eine Berufseinstiegsbegleitung haben, und über Angebot und Nachfrage nach
Platzkontingenten
- Rückmeldung der Platzkontingente und Schulen an die Bezirksregierung Köln (MSW)
- Unterstützung beim Interessensbekundungsverfahren der Agentur für Arbeit durch die
Kommunale Koordinierungsstelle
- Weitergabe von Informationen an den Schulrat
- Teilnahme an der Hauptschulleiterdienstbesprechung
4. Ergebnisse und Ausblick
f) Ein Abgleich der Listen von der Bezirksregierung und der Agentur für Arbeit hat
stattgefunden.
g) Unstimmigkeiten wurden an die Bezirksregierung gemeldet und um Korrektur gebeten.
h) Die Weitergabe von Informationen an die Agentur für Arbeit und an den Träger ist erfolgt.
i) Weitere Schulen wurden an die Bezirksregierung gemeldet, damit diese auch eine
Berufseinstiegsbegleitung bekommen. Jedoch erfolgte keine Rückmeldung seitens der
Bezirksregierung.
j) Die Abstimmung mit der Agentur für Arbeit und der Kommunalen Koordinierungsstelle,
welche Schulen eine Berufseinstiegsbegleitung haben und welche noch eine brauchen,
hat stattgefunden. Eine Interessensbekundung seitens der Agentur für Arbeit an die
Schulen wird entsprechend erfolgen.
19
Quelle: http://www.berufsorientierung-nrw.de/projekte/berufseinstiegsbegleitung/.
76
k) An der Hauptschulleiterdienstbesprechung erfolgte der Informationstransfer zum Thema
Berufseinstiegsbegleitung.
4.4.4
Elternfahrplan
1. Bestandsaufnahme
Die Facharbeitsgruppe 3 „Duale Ausbildung“ hat entschieden, den bereits im Rahmen des
Projektes „Übergangsmanagement“ entwickelten Elternfahrplan für den Kreis Euskirchen zu
überarbeiten und den Schulen bei den Beratungsgesprächen mit den Eltern weiterhin
unterstützend zur Verfügung zu stellen.
Denn die Eltern und Erziehungsberechtigten haben eine große Bedeutung im Beratungsund Orientierungsprozess von Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Eine frühzeitige und
systematische Zusammenarbeit mit Eltern ist daher auch für den Prozess der Berufs- und
Studienorientierung grundlegend.20
Die Frage, welcher Beruf der richtige für ein Kind ist, ist schwer zu beantworten. Schließlich
gibt es über 350 staatlich anerkannte Ausbildungsberufe und mehr als 900 Studiengänge.
Die Eltern sind wichtige Berater bei der Berufs- und Studienwahlentscheidung ihrer Kinder.
Dennoch ist es nicht entscheidend, dass die Eltern immer auf jede Frage ihres Kindes eine
Antwort wissen. Wichtig ist aber, dass sie den Weg der Berufsorientierung und der Wahl des
Berufes gemeinsam mit ihrem Kind gehen und es dabei unterstützen. Der Elternfahrplan
bietet den Eltern einen Überblick über den Prozess des Übergangs von der Schule in die
Ausbildung beziehungsweise ins Studium.
Er zeigt wichtige Termine und Unterstützungsmöglichkeiten auf.
2. Ziele
a) Gründung einer Unterarbeitsgruppe, um den Elternfahrplan zu überarbeiten
b) Alle Schulen der Sekundarstufe I und II im Kreis werden über den aktualisierten
Elternfahrplan informiert und können diesen bei der Kommunalen Koordinierungsstelle
kostenlos bestellen.
c) Der Elternfahrplan soll allen Interessenten sowohl auf der Webseite des Kreises als auch
in der qualiboXX zur Verfügung gestellt werden.
3. Planung und Umsetzung
− Zur Überarbeitung/Aktualisierung des Elternfahrplans wurde eine Unterarbeitsgruppe
gegründet, bestehend aus den Vertreter(inne)n der Agentur für Arbeit Euskirchen
Berufsberatung U25, Studien- und Berufsorientierungskoordinator(inn)en der Schulformen
Gymnasium, Real- und Hauptschule sowie der Kommunalen Koordinierungsstelle. Ein
erstes Treffen fand im Kreishaus statt.
− Inhalt, Layout sowie Kontaktdaten wurden aktualisiert.
− Per Rundmail wurde über weitere Änderungen und Vorschläge kommuniziert.
− Die Kommunale Koordinierungsstelle bündelt alle Informationen und fungiert bei Bedarf
als Schaltstelle zwischen den einzelnen Institutionen und Schulen.
20
Quelle: http://www.berufsorientierung-nrw.de/standardelemente/beratung/elternarbeit/.
77
− Die Kommunale Koordinierungsstelle fügt die abgestimmten Änderungen in den
Elternfahrplan ein.
− Der Elternfahrplan wurde in der Facharbeitsgruppe 3 abgestimmt und dem
Vorbereitungsgremium zur weiteren Abstimmung vorgelegt.
− Nach der positiven Abstimmung im Vorbereitungsgremium wurde der Druckauftrag in
Höhe von XXX in Auftrag gegeben.
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Eine Unterarbeitsgruppe zur Überarbeitung des Elternfahrplans wurde gegründet.
b) Alle SI- und SII-Schulen im Kreis wurden per Mail und in verschiedenen Sitzungen über
den Elternfahrplan informiert.
c) Über 3.000 Exemplare wurden von der Kommunalen Koordinierungsstelle an SI- und SIISchulen versandt.
d) Der
Elternfahrplan
ist
abrufbar
unter
https://www.kreiseuskirchen.de/service/downloads/rb/49Elternfahrplan.pdf (Kreis-Homepage) sowie in der
qualiboXX in der Gruppe „KAoA Euskirchen“ veröffentlicht und kann von allen
Interessenten heruntergeladen werden.
e) Im Frühjahr 2016 wird der Elternfahrplan erneut aktualisiert und die 2. Auflage an die
Schulen versandt werden.
4.4.5
Standardelement SBO 7.3 Koordinierte Übergangsgestaltung mit
Anschlussvereinbarung
78
1. Bestandsaufnahme
In einem individuellen Beratungsgespräch bilanzieren Schüler/-innen ihren bisherigen
Prozess der Berufs- und Studienorientierung auf der Grundlage der Standardelemente zum
Ende des Jahrgangs 9, spätestens zu Beginn des Jahrgangs 10. Sie formulieren gemeinsam
mit ihren Eltern und Ansprechpartner(inne)n aus der Schule, wie z. B. Klassenlehrer/-innen
individuelle weitere Schritte in ihrem Berufsorientierungsprozess mit Blick auf mögliche
Berufsfelder, den weiteren Ausbildungsweg und den möglichen Einbezug weiterer
Ansprechpartner/-innen, z. B. Berufsberater der Agentur für Arbeit.
Diese individuelle Bilanz wird im Portfolioinstrument dokumentiert und ist Grundlage für die
Anschlussvereinbarung und die weitere Beratung. Die Ergebnisse werden von den
Schüler(inne)n in ein Portal zur Eckdaten-Onlineerfassung (EckO) auf der Seite des
Ministeriums für Schule und Weiterbildung eingetragen. Die Jugendlichen geben ihre
nächsten geplanten Schritte auf dem Weg zu ihrem Berufsziel ein. Die Erstellung von
kumulierten Daten auf Basis der Eingabe in EckO stellt ein Planungs- bzw.
Steuerungsinstrument für die Bereitstellung von ergänzenden Angeboten im
Übergangssystem in der Region dar. So können die Kommunalen Koordinierungsstellen auf
der Grundlage dieser anonymisierten Daten die Anschlussangebote planen. Diese OnlineBefragung unterliegt jedoch der Freiwilligkeit.
2. Ziele
a) Das standardisierte Formular wird den Schulen in ausreichender Stückzahl von der
Bezirksregierung zur Verfügung gestellt.
b) Die Schulen erhalten von der Bezirksregierung jeweils ein Informationsschreiben für
Schüler/-innen und ein Informationsschreiben für Eltern, in denen die
Anschlussvereinbarung als Standardelement in KAoA vorgestellt wird.
c) Die Schüler/-innen füllen in einem individuellen Beratungsgespräch frühestens am Ende
der Jahrgangsstufe 9, spätestens am Ende der Jahrgangsstufe 10, das Formular der
Anschlussvereinbarung aus.
d) Die Schüler/-innen tragen ihre Ergebnisse in EckO ein.
e) Bis zu den Herbstferien sollen der kommunalen Koordinierung die kumulierten
Bedarfsdaten der voraussichtlichen Abgänger/-innen aus den allgemeinbildenden Schulen
vorliegen.
3. Planung und Umsetzung
- Da es sich um ein Instrument im Rahmen der schulischen Beratung handelt, ist vorrangig
die Schulaufsicht für die Information in den Schulen zuständig, die KoKo ist hier
prozessbegleitend tätig.
- In enger Absprache mit der Kommunalen Koordinierung informiert der/die Fachberater/-in
KAoA der Bezirksregierung die Schulen sowohl im Schuljahr 2014/15 als auch im
Schuljahr 2015/16 (gemeinsame Arbeitssitzung aller StuBos im Oktober 2015).
- Der/die Fachberater/-in unterstützt die Schulen bei der Eingabe in das Portal EckO
beratend.
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Die Informationsschreiben und Formulare werden den Schulen von der Bezirksregierung
in ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt.
b) Da der KoKo bisher keine kumulierten Daten aus den vorherigen Schuljahren vorliegen,
ist weder eine Planungsgrundlage vorhanden noch eine Bedarfsfeststellung an
Anschlussoptionen, z. B. berufsverwertende Bildungsmaßnahmen, möglich.
c) Die KoKo wird auch zukünftig die Notwendigkeit der Daten zur regionalen
Bedarfserfassung beim Ministerium (MSW) und der Schulaufsicht nachdrücklich betonen.
Für das Schuljahr 2016/17 sind die weitere Einführung der Anschlussvereinbarung in den
neuen KAoA-Schulen und die Fortschreibung in den Schulen, die bereits im KAoA-System
sind, geplant.
4.4.6
Standardelement SBO 6.1 Berufsfelder erkunden
1. Bestandsaufnahme
Das Standardelement „Berufsfelder erkunden“ liefert den Jugendlichen erste Impulse,
realistische Vorstellungen über die Berufswelt und die eigenen Fähigkeiten und Interessen
zu entwickeln. Dies gilt auch für akademische Berufsfelder. Als Vorbereitung auf das
schulische Betriebspraktikum sollen alle Schüler/-innen Kenntnisse über die regionale
Berufs- und Arbeitswelt erhalten und ihre Erkenntnisse aus der Potenzialanalyse für eine
erste praxisnahe berufliche Orientierung nutzen. Dazu sollen sie mehrere Berufsfelder
vorrangig in Betrieben, d. h. an außerschulischen Lernorten, exemplarisch erkunden und ihre
Erfahrungen mit weiteren Personen (Mitschüler(inne)n, Lehrkräften, Sorgeberechtigten,
Berufsberater(inne)n sowie Wirtschaftsvertreter(inne)n) reflektieren. Die Ergebnisse der
79
Auswertung werden im Portfolioinstrument dokumentiert und sollen zu einer gezielten
Auswahl für das schulische Betriebspraktikum führen.
2. Ziele
a) Schüler/-innen orientieren sich in mehreren Berufsfeldern.
b) Schüler/-innen lernen berufliche Tätigkeiten exemplarisch in mehreren (mindestens drei)
Berufsfeldern praxisnah kennen.
c) Sie stellen Anwendungsbezüge zwischen dem Unterricht und den Aufgabenbeispielen
aus der Arbeitswelt her (Sach- und Urteilskompetenz).
d) Mit Bezug zum Ergebnis der Potenzialanalyse reflektieren sie ausgewählte Fähigkeiten
durch reale betriebliche Erfahrungen, auch als Gegenerfahrung zu traditionell als
geschlechtertypisch
angesehenen
Berufsfeldern
(Entscheidungsund
Handlungskompetenz).
(Quelle: Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule – Beruf in NRW –
Zusammenstellung der Instrumente und Angebote)
3. Planung und Umsetzung
- Die Berufsfelderkundung wird in der Regel ab dem 8. Jahrgang vor dem schulischen
Betriebspraktikum angeboten.
- Sie findet vorrangig in Betrieben statt.
- Die Berufsberatung und der Arbeitgeberservice der Agenturen für Arbeit unterstützen die
Schulen bei der Akquise von Betrieben.
- Die schulische Vorbereitung knüpft an die Ergebnisse der Potenzialanalyse an. Eltern
werden darin einbezogen.
- In der Nachbereitung dokumentieren die Schüler/-innen die Ergebnisse ihrer
Erkundungen, um zu einer begründeten Entscheidung für die spätere Wahl der
Praktikumsstelle zu gelangen.
- Auf kommunaler Ebene wird Transparenz hergestellt zum Spektrum der Berufsfelder, zu
dem Bedarf und dem Angebot an Plätzen sowie den Zeiträumen der Durchführung (siehe
4.4.9 Standardelement BFE-Online-Portal).
- Die Veranstaltungen zum Girls’ und Boys’ Day, Ausbildungs- und Studienbörsen u. Ä.
können gezielt genutzt werden.
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Die Schulen sind im Rahmen von Beratungsgesprächen durch die Kommunale
Koordinierung und in Schulleiter-Dienstbesprechungen durch die zuständige
Schulaufsicht über das Standardelement informiert worden.
b) In der Facharbeitsgruppe I „Berufs- und Studienorientierung“ sind ein
Informationsschreiben für Betriebe, ein Beurteilungsbogen Einzel-BFE für den Betrieb
sowie eine Teilnahme-Bescheinigung entwickelt worden.
c) Die Schulen nutzen ihre bereits vorhandenen und etablierten Kooperationen mit Betrieben
aus der Region, wie z. B. die KURS-Lernpartnerschaften.
d) Schulen implementieren neue Angebote in ihr Schulprogramm, z. B. lernen Schüler/-innen
den Betrieb von Eltern ihrer Mitschüler kennen.
e) Angebote wie der Girls’ und Boys’ Day werden von den Schüler(inne)n als BFE genutzt.
f) Die regelmäßige Ausbildungs- und Studienbörse wird von der Kommunalen Koordinierung
als BFE anerkannt.
80
g) In der Facharbeitsgruppe I ist das Pilotprojekt „BFE an den Berufskollegs“ entwickelt
worden. Im Rahmen eines Aktionstages „Berufliche Bildung“ lernen Schüler/-innen duale
Ausbildungsberufe kennen (4.4.8).
h) In Zusammenarbeit mit der Jugendausbildungs-Vertretung der Kreisverwaltung wird ein
Konzept zur BFE in der öffentlichen Verwaltung entwickelt (siehe 4.4.7).
i) Die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer sowie die Agentur für Arbeit
bewerben durch diverse Aktionen die BFE bei Mitgliedsbetrieben und gemeldeten
Ausbildungsbetrieben.
j) Im Rahmen der Netzwerkarbeit im KoBIZ werden kontinuierlich BFE-Plätze bei
Unternehmen, Betrieben und Arbeitgebern aus der Region akquiriert.
k) Regionale Ausbildungsbetriebe werden für die Bereitstellung von BFE-Plätzen
sensibilisiert.
Da im Schuljahr 2016/17 alle öffentlichen Sek-I- und -II-Schulen am Landesprogramm KAoA
teilnehmen, werden ca. 2.060 Schüler/-innen an jeweils drei Tagen drei verschiedene
Berufsfelder kennenlernen. In Ermangelung ausreichend vorhandener BFE-Angebote
erkennt die Kommunale Koordinierung aktuell noch Alternativveranstaltungen wie Besuche
bei Börsen als BFE an. Vorrangig sollte eine Berufsfelderkundung jedoch in Betrieben
stattfinden. Dies bedingt, dass verstärkt für die Bereitstellung von BFE-Plätzen geworben
werden muss. Aktuell hat die KoKo, neben den bestehenden Kooperationen mit der IHK, der
HWK und der Kreishandwerkerschaft sowie den Betrieben im KoBIZ-Netzwerk, bereits
Kontakt zur Landwirtschaftskammer, zum Landescluster Holz & Wald, zur
Steuerberaterkammer Köln, zum Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau
Nordrhein-Westfalen e. V., zur Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG und der
Betreuungseinrichtung Casa in Silva GmbH in Mechernich.
Durch die Installation eines BFE-Online-Portals mit Buchungsfunktion erhoffen sich die
Akteure eine systematische Erfassung der Angebote und eine Erleichterung für die Arbeit
der Schulen.
4.4.7
Berufsfelderkundungstage in der Kreisverwaltung
1. Bestandsaufnahme
Die Kreisverwaltung bietet bereits seit einigen Jahren erfolgreich Berufsfindungstage für
Realschulen an. Dort werden die Ausbildungsberufe in der nicht technischen Verwaltung
sowie im Rettungsdienst an einem Vormittag vorgestellt. Als Erweiterung dieses Angebotes
initiiert die Kommunale Koordinierung die Erstellung eines ämterübergreifenden Konzeptes
zur Durchführung von Berufsfelderkundungen für Schüler/-innen des Jahrgangs 8 unter
Einbeziehung der Auszubildenden in der Kreisverwaltung. In diesem Rahmen sollen die
Schüler/-innen die Aufgaben und Ausbildungsberufe in einer öffentlichen Verwaltung
kennenlernen.
2. Ziele
a) Der Kontakt zur Jugendausbildungsvertretung ist hergestellt.
b) Die Auszubildenden der Kreisverwaltung erhalten durch die Kommunale Koordinierung
Informationen über das Landesvorhaben KAoA und das Standardelement
Berufsfelderkundung.
81
c) Es bildet sich eine Projektgruppe der Auszubildenden, die ein Konzept für eine eintägige
BFE entwickelt.
d) Verschiedene Ämter werden motiviert, sich an der BFE aktiv zu beteiligen.
e) Bei der Durchführung erhalten die Schüler/-innen des Jahrgangs 8 Informationen direkt
von den Auszubildenden.
3. Planung und Umsetzung
- Im Januar 2015 hat ein erstes Treffen der KoKo mit der Vertretung der Auszubildenden
(JAV) stattgefunden.
- Die Vertreter/-innen der Auszubildenden bewerten die Idee positiv.
- Es wird vereinbart, dass die JAV Rücksprache mit der zuständigen Personalabteilung
hält.
- Die JAV hat bei der Personalabteilung die Idee platziert.
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Zwischenzeitlich wurde von den Auszubildenden eine neue Jugendausbildungsvertretung
gewählt.
b) Eine weitere Kommunikation mit dem Personalamt hat noch nicht stattgefunden.
Es wird eine Kontaktaufnahme mit dem Personalamt geben, um die Idee der
Konzepterstellung durch die Auszubildenden erneut vorzustellen.
4.4.8
Berufsfelderkundungen an den Berufskollegs
82
1. Bestandsaufnahme
Zur Umsetzung des Handlungsfeldes 1 „Berufs- und Studienorientierung“ im Kreis
Euskirchen wurde im Februar 2014 die Facharbeitsgruppe 1 (FAG 1) implementiert. Im
Rahmen dieser Facharbeitsgruppe wird u. a. das Standardelement „Berufsfelderkundungen“
(BFE) bearbeitet. Da aktuell noch nicht ausreichend Plätze in den Betrieben für alle Schüler/innen zur Verfügung stehen, werden noch alternative Angebote wie z. B. die Teilnahme am
Girls´ und Boys´ Day oder der Besuch der Ausbildungs- und Studienbörse als BFE
anerkannt.
In Kooperation mit den Studien- und Berufswahlkoordinatoren der Berufskollegs wurde eine
Arbeitsgruppe gegründet, die ein Konzept zur Umsetzung und Durchführung im Rahmen des
Tages der offenen Tür an den Berufskollegs als Alternativveranstaltung zur betrieblichen
BFE entwickelt. Schüler/-innen können sich in Gesprächen mit Auszubildenden über deren
Berufsalltag informieren und in der Werkstatt oder den Praxisräumen der Berufskollegs
einzelne typische praktische Tätigkeiten durchführen. Daneben gibt es Mitmachaktionen,
Kurzvorträge und Präsentationen.
2. Ziele
a) Der Tag der offenen Tür des Thomas-Eßer-Berufskollegs soll für die BFE dienen. Das
Berufskolleg Eifel plant am gleichen Tag analog erstmalig einen Tag der offenen Tür.
b) Die Berufskollegs stellen entsprechend ihren Kapazitäten die jeweiligen
Ausbildungsberufe vor.
c) Es werden konkrete Platzzahlen durch die Berufskollegs festgelegt.
d) Die teilnehmenden Schüler/-innen konzentrieren sich für ihre BFE auf ein Berufsfeld.
e) Die Schule meldet die Schüler/-innen namentlich im Vorfeld über ein Anmeldefenster an.
Die Anmeldung ist somit verbindlich.
f) Die KoKo entwickelt eine Einverständniserklärung für die Teilnahme, die von den Eltern
unterschrieben werden muss.
g) Die Anmeldungen werden zentral durch die KoKo über die Kreis-Homepage koordiniert.
h) Die KoKo erstellt anhand der Anmeldelisten die Teilnahme-Bescheinigungen und sendet
diese an die Berufskollegs.
i) Die Berufskollegs koordinieren den Einsatz entsprechender Ansprechpartner am Tag
selber, z. B. Fachlehrer, Auszubildende, Vertreter der Innungen.
j) Die Schüler/-innen werden in ihrer Schule inhaltlich vorbereitet.
k) Die Schüler/-innen erhalten vor Ort nach der BFE eine Teilnahmebescheinigung.
3. Planung und Umsetzung
März 2015:
Erstes Treffen der Arbeitsgruppe: Erste Fragestellungen werden
erörtert.
April 2015:
Zweites Treffen der Arbeitsgruppe: Erste Überlegungen seitens des
Thomas-Eßer-Berufskollegs werden vorgestellt.
Mai 2015:
Drittes Treffen der Arbeitsgruppe: Das BFE-Angebot am Thomas-EßerBerufskolleg wird abgestimmt.
Parallel dazu entwickelt das Berufskolleg Eifel eigene BFE-Angebote.
August 2015:
Verknüpfung der BFE mit einem Aktionstag „Berufliche Bildung“
Entwicklung eines Anmeldefensters auf der Kreis-Homepage durch die
KoKo und EDV-Abteilung des Kreises
September 2015:
Vorstellung und Bewerbung der Angebote im Rahmen der kreisweiten
Regionalkonferenz der Studien- und Berufswahlkoordinatoren
Versand der Angebote der Berufskollegs, des Formulars der
Einverständniserklärung für die Eltern und des Links zum
Anmeldefenster an alle infrage kommenden KAoA-Schulen durch die
KoKo
Bewerbung des Aktionstages durch die Schulleiter der Berufskollegs
bei Sek-I- und -II-Schulleitungen und Betrieben
Oktober 2015:
Nochmalige Vorstellung des Angebots im Rahmen der gemeinsamen
Sitzung aller Facharbeitsgruppen KAoA
19. bis 30.10.2015: Freischaltung des Anmeldefensters
Koordination der Anmeldungen und tägliche Pflege der
Teilnehmerlisten durch die KoKo
Oktober 2015
Bewerbung der freien Plätze bei den Schulen durch die KoKo
bis 10.11.2015:
Verlängerung der Anmeldephase
11.11.2015:
Versand der Anmelde- und Teilnehmerlisten an die Berufskollegs
durch die KoKo
17.11.2015:
Versand der Teilnahmebestätigungen an die Berufskollegs durch die
KoKo
4. Ergebnisse und Ausblick
a) In folgenden Berufsfeldern konnten die Schüler am Thomas-Eßer-Berufskolleg (TEB) an
einer BFE teilnehmen, insgesamt standen 82 Plätze zur Verfügung: Bereich Bau – Holz –
Gestaltung: Straßenbauer/-in, Tiefbaufacharbeiter/-in, Dachdecker/-in, Maler/-in und
Lackierer/-in,
Bautenund
Objektbeschichter/-in,
Tischler/-in,
Bereich
Maschinenbautechnik:
Metallbauer/-in,
Anlagenmechaniker/-in
(Heizungsund
Klimatechnik), KFZ-Mechatroniker/-in, Bereich Elektrotechnik und Mechatronik:
Elektroniker/-in – Energie- und Gebäudetechnik
b) Am Berufskolleg standen insgesamt 60 Plätze im Bereich Tourismus, Hotellerie und
Gastronomie zur Verfügung. Die Schüler/-innen konnten die Ausbildungsberufe
83
Restaurantfachleute, Hotelfachleute, Köchin/Koch, Fachkraft im Gastgewerbe, Staatlich
geprüfte/-r Assistent/-in für Ernährung und Versorgung, Staatlich geprüfter Betriebswirt –
Fachrichtung Tourismus und die Zusatzqualifikation „Tourismus und Veranstaltungen“ für
Kaufleute für Büromanagement und Hotel- und Restaurantfachleute kennenlernen.
c) Am Thomas-Eßer-Berufskolleg wurden von den Schüler(inne)n insgesamt 30 Plätze in
Anspruch genommen. Das Angebot einer BFE als Dachdecker/-in oder Straßenbauer/-in
bzw. Tiefbaufacharbeiter/-in wurde nicht wahrgenommen.
d) Am Berufskolleg Eifel haben 51 Schüler/-innen an einer BFE teilgenommen.
Im Januar 2016 wird ein Gespräch zur Nachbetrachtung unter Beteiligung der Schulleiter der
Berufskollegs, der Schulaufsicht, der Leiterin der Abteilung Schulen, dem GB III und der
KoKo stattfinden. Hier werden u. a. der Umgang mit der Bewerbung des Angebots der BFE
bzw. des Aktionstages, die verbindliche Teilnahme der Schüler/-innen etc. für eine evtl.
weitere Durchführung in 2016 thematisiert.
4.4.9
Standardelement SBO 6.1 Berufsfelder erkunden – Online-Portal
1. Bestandsaufnahme
Kammern und Verbände sind die wesentlichen Akteure in der Berufsfelderkundungsakquise.
Sie bewerben das Standardelement in diversen Aktionen. Zur Erleichterung der Akquise und
zur Systematisierung der Angebote haben bereits viele Koordinierungsstellen in NRW ein
Online-Portal installiert.
Einige der Portale haben eine direkte Buchungsfunktion, die den Betrieb und den
Jugendlichen schnell zusammenbringt. Betriebe können ihre Angebote über eine Maske
direkt in dem Portal bereitstellen. Die Schüler/-innen können so die BFE-Angebote in der
Region einsehen und direkt über das Portal ihre BFE-Plätze buchen.
2. Ziele
a) Die Kommunale Koordinierung sichtet die bereits bestehenden Portallösungen in NRW.
b) Die KoKo organisiert die Vorstellung eines Online-Portals mit Buchungsfunktion im
Vorbereitungsgremium.
c) Die Mitglieder des Vorbereitungsgremiums stimmen der Implementierung eines
Internetportals mit Buchungsfunktion zu.
d) Die Finanzierung der Umsetzung des Portals ist geklärt.
e) Weitere technische Umsetzungsschritte werden in der Kreisverwaltung abgestimmt.
3. Planung und Umsetzung
- Im Jahr 2014 nimmt die KoKo an mehreren Informationsveranstaltungen zum Thema
Online-Portal teil.
- Bei der inhaltlichen Gestaltung und für die Nutzung in der Schule ist ein Portal mit
Buchungstool sinnvoller als ein reines Angebotsportal.
- Am 11. Februar 2015 stellt ein/-e Vertreter/-in des Koordinierungsbüros „Übergang Schule
– Beruf“ des Rheinisch-Bergischen-Kreises dem Vorbereitungsgremium das von ihm
mitentwickelte Portal „Berufsfelder erkunden“ vor. Betreiber ist die Fa. Oevermann
Networks GmbH aus Bergisch Gladbach.
84
- Die Mitglieder des Vorbereitungsgremiums beschließen nach der Präsentation die
Installierung eines Internetportals mit Buchungsfunktion dieses Betreibers.
- In dieser Sitzung werden die Vertreter/-innen der anwesenden Kammern (IHK und HWK)
gebeten, in ihren Institutionen die Möglichkeit einer finanziellen Beteiligung abzustimmen.
- Die KoKo erhält den Auftrag, Kostenvoranschläge für eine Einzellösung für den Kreis
Euskirchen und den Aufbau der Datenbank für den gesamten Kammerbezirk Aachen
einzuholen.
- Die KoKo Kreis Euskirchen wird beauftragt, einen Abstimmungsprozess mit den anderen
drei Koordinierungsstellen im Kammerbezirk (StädteRegion Aachen, Kreis Düren und
Kreis Heinsberg) zu initiieren, da eine regional einheitliche Lösung präferiert wird.
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Eine erste Abstimmung über ein einheitliches Online-Portal mit allen vier KoKos im
Kammerbezirk hat am 21. Mai 2015 stattgefunden.
b) Bei diesem Termin konnte keine einheitliche Lösung gefunden werden. Zwei
Gebietskörperschaften stehen einem Online-Portal kritisch gegenüber.
c) In der Sitzung des Vorbereitungsgremiums am 08. Juni 2015 werden die eingegangenen
Kostenvoranschläge gesichtet.
d) Am 22. Juni 2015 befürwortet das Entscheidungsgremium die Einführung eines OnlinePortals.
e) Zu dem damaligen Zeitpunkt gibt es keine Kofinanzierung durch die beiden Kammern, da
eine evtl. Zusage nur bei einer kammerweit einheitlichen Lösung in Aussicht gestellt wird.
f) Im Juni 2015 beschließt der Beirat Schule-Beruf der StädteRegion Aachen die
Installierung eines Portals, sodass nun drei Gebietskörperschaften eine einheitliche
Lösung bevorzugen.
g) Bei einer weiteren Sitzung aller vier KoKos am 17. August 2015 wird für eine gemeinsame
Lösung gestimmt.
h) In jeder Gebietskörperschaft muss das Vergabeverfahren geklärt werden.
i) Die IHK und die HWK sagen jeweils eine finanzielle Beteiligung von 1.500,- € zu, wenn in
allen vier Gebietskörperschaften das gleiche Portal installiert wird, um ein überregionales
Angebot für alle Schüler/-innen vorzuhalten.
j) Eine erste Absprache zur Installierung des Portals mit der TuIV (Technikunterstützte
Informationsverarbeitung) der Kreisverwaltung ist erfolgt.
Sobald die KoKo des Kreises Heinsberg einen positiven Beschluss des Beirates SchuleBeruf hat, werden weitere Umsetzungsschritte in den entsprechenden Gremien der
Gebietskörperschaften abgestimmt bzw. für den Kreis Euskirchen konkrete
Umsetzungsschritte vorgenommen. Für das Schuljahr 2016/17 ist der Einsatz des OnlinePortals geplant.
4.4.10 Angebotsübersicht als Handreichung für Lehrkräfte, Fachkräfte der
Schulsozialarbeit und Beratungsfachkräfte
1. Bestandsaufnahme
In der ersten Sitzung der Facharbeitsgruppe 2 „Übergangsangebote“ (FAG II) wurde eine
Matrix über die im Kreis Euskirchen vorhandenen Angebote für diejenigen jungen Menschen,
die aus unterschiedlichen Gründen nicht direkt zielgerichtet eine Ausbildung bzw. einen
85
studienqualifizierenden Bildungsgang oder im Ausnahmefall eine Erwerbstätigkeit beginnen
konnten, erstellt. Allen Akteuren im Rahmen des Übergangs sollen die
Qualifizierungsangebote und deren Zielgruppen bekannt sein, damit eine zielgerichtete
Beratung und eine entsprechende Inanspruchnahme erfolgen können.
Bei den Teilnehmer(inne)n der FAG zeigte sich in dieser Sitzung ein hoher
Informationsbedarf. Es wurde angeregt, eine Übersicht der Angebote und möglicher
Anschlussoptionen in Form einer Handreichung zu erstellen.
2. Ziele
a) Transparenz über die Angebote in der schulischen und nachschulischen Phase eines
Schülers/einer Schülerin im Kreis Euskirchen ist geschaffen worden.
b) Die Informationen über Angebote im Prozess der Berufswahlorientierung sind allen
Akteuren zugänglich.
c) Eine Handreichung als Beratungsgrundlage für Beratungsfachkräfte ist erstellt worden.
d) Die kontinuierliche Aktualisierung der Handreichung ist sichergestellt.
3. Planung und Umsetzung
- Die Teilnehmer/-innen der Facharbeitsgruppe verständigen sich darauf, dass eine
Handreichung ähnlich der Vorlage der StädteRegion Aachen erstellt wird.
- In der Handreichung werden Angebote, Zielgruppe, Inhalte und Ziele, Anschlussoptionen,
Durchführungsort und Kontakte aufgelistet.
- Folgende Unterteilung der Handreichung wurde abgestimmt:
1. Angebote zur Berufsorientierung und Berufsvorbereitung während der Schulzeit
2. Übergangsangebote zur Berufsorientierung und Berufsvorbereitung
3. Angebote für Schüler/-innen nach der Sekundarstufe I an Berufskollegs
4. Übergangsangebote in außerbetriebliche Ausbildung für berufsorientierte
Schüler/-innen
5. Ausbildungsunterstützende und -begleitende Angebote
6. Informationen für Menschen mit Behinderungen
- In insgesamt ??? Sitzungen der FAG II stellen die einzelnen Institutionen ihre jeweiligen
Angebote vor.
- Die Teilnehmer/-innen verabreden, dass die KoKo als zentrale Stelle die Bearbeitung und
Aktualisierung übernimmt.
- Die Institutionen senden ihre Präsentationen mit den entsprechenden Informationen an
die KoKo.
- Die KoKo fügt die einzelnen Angebote in eine Matrix und ergänzt kontinuierlich.
- Die KoKo bündelt alle Informationen und fungiert bei Bedarf als Schaltstelle zwischen den
einzelnen Institutionen und Schulen.
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Die Informationen über Angebote und mögliche Anschlussoptionen sind allen
Teilnehmer(inne)n im Rahmen der Sitzungen der FAG II von den einzelnen Institutionen
präsentiert worden.
b) Die Handreichung ist für alle Akteure im Übergangsgeschehen erstellt worden.
c) Die Handreichung wird nicht in Papierform publiziert, sondern wird unter
https://www.kreis-euskirchen.de/service/downloads/rb/49Handreichung.pdf und in der
qualiboXX in der Gruppe „KAoA Kreis Euskirchen“ veröffentlicht.
d) Eine ständige Aktualisierung ist durch die KoKo gewährleistet.
86
e) Die
Handreichung
dient
Informationsgrundlage.
auch
in
anderen
Arbeitszusammenhängen
als
4.4.11 Produktionsschule.NRW
1. Bestandsaufnahme
Produktionsschule.NRW bezeichnet das Förderprogramm des MAIS für alle
produktionsorientierten Maßnahmen.
Produktionsschulen verbinden „Arbeiten“ und „Lernen“: Wie in einem Betrieb und
unter normalen Marktbedingungen arbeiten die Jugendlichen unter der fachlichen Anleitung
von Werkstattpädagog(inn)en an Produkten oder Dienstleistungen, die am Ort gefragt sind
und bezahlt werden.
Die Jugendlichen sind in den gesamten Produktions- und Dienstleistungsprozess
verantwortlich einbezogen und übernehmen Arbeiten vom Auftragseingang über die
Warenwirtschaft, über Lager, Logistik und Einkauf, von der Produktion bis hin zur Rechnung
und zum Kundenfeedback. Theoretisches und fachtheoretisches Hintergrundwissen wird
eingebaut, wenn es praktisch dazugehört – so verbinden sich Arbeiten und Lernen.
Aus der alltäglichen und regelmäßigen Zusammenarbeit ergeben sich für die einzelnen
Jugendlichen neue Wege für berufliches und soziales Lernen und neue Chancen für einen
Einstieg in die Ausbildung. Über die beteiligten Berufskollegs können ggfs. fehlende
Schulabschlüsse nachgeholt werden.
Das Programm „Produktionsschule.NRW“ sichert so die Startchancen für Jugendliche, die
die Schule ohne verlässliche Perspektive abschließen, und ist damit ein wichtiger Baustein
im Rahmen des Landesvorhabens von „Kein Abschluss ohne Anschluss“.
Nach der modellhaften Erprobung in acht Arbeitsmarktregionen wird das Programm seit dem
Schuljahr 2014/15 landesweit durchgeführt. Gemeinsam mit der Regionaldirektion NRW der
Bundesagentur für Arbeit, den nordrheinwestfälischen Jobcentern und den Jugendämtern
wurde das Angebot zum Schuljahr 2014/15 von 530 auf 1.900 Plätze ausgeweitet. Zum
Schuljahr 2015/2016 wurde dieses gemeinsame Angebot nochmals auf fast 2.900 Plätze
ausgebaut. Nordrhein-Westfalen ist mit diesem flächendeckenden Angebot und der
Gesamtzahl der Produktionsschulplätze bundesweit führend. Das Land finanziert jeden
Teilnehmer(innen)platz pro Monat mit 600 Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds
(ESF). Die Agenturen für Arbeit, Jobcenter und Jugendämter kofinanzieren das Angebot mit
mindestens 300 Euro pro Teilnehmer(innen)platz im Monat.21
2. Ziele
a) Das Landesprogramm Produktionsschule.NRW wird im Schuljahr 2014/15 erstmals im
Kreis Euskirchen umgesetzt.
b) Eine Abstimmung mit der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter und dem Jugendamt
bezüglich Bedarfszahlen, Berufsfeldern ist erfolgt.
c) Eine Abstimmung mit den Berufskollegs bezüglich Beschulung der Teilnehmer/-innen ist
erfolgt.
d) Eine Abstimmung mit dem durchführenden Träger hinsichtlich verbindlicher Absprachen
bei der Durchführung hat stattgefunden.
21
Aus: http://www.regionalagentur-region-koeln.de/arbeitsbereiche/jugend-und-beruf/produktionsschulenrw/index.html.
87
e) Eine enge Vernetzung zwischen allen beteiligten Akteuren findet kontinuierlich statt.
3. Planung und Umsetzung
Die KoKo erhält vom MAIS folgende Aufträge:
- Weiterleitung aller relevanten Informationen an alle Träger sowie Jugendamt, Jobcenter
und Agentur für Arbeit in Abstimmung mit der Regionalagentur
- Vereinbarung der gegenseitigen Information und Zusammenarbeit im Verfahren sowie
Unterstützung der Abstimmung unter den Akteuren
- Anfertigung einer fachlichen Stellungnahme in Abstimmung mit der Regionalagentur –
diese ist hier federführend – zur Vernetzung der an der Programmumsetzung
interessierten Träger mit regionalen Arbeitsmarktstrukturen.
- Weiterleitung von Anfragen der Träger während des Interessensbekundungsverfahrens
an die G.I.B.
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Im Oktober 2014 fand ein erstes durch die KoKo koordiniertes Abstimmungsgespräch
zwischen Agentur für Arbeit, Jobcenter und Regionalagentur im Kreis Euskirchen statt.
b) Im November 2014 wurde die Bedarfsmeldung für die Region Aachen durch die
Regionalagentur ermittelt und an das MAIS gemeldet:
Es wurden insgesamt 50 Plätze für den Kreis Euskirchen bestellt: 20 Zuweisungen über
SGB III für schulpflichtige Jugendliche und 30 Plätze SGB II für Kunden zwischen 21 und
25 Jahren.
c) Im März 2015 wurde der Projektaufruf in Abstimmung mit der Regionalagentur an alle
Träger im Kreis Euskirchen weitergeleitet.
d) Folgende Berufsfelder wurden festgelegt: Berufe im Hotel- und Gaststättengewerbe,
Berufe im Bereich Handel/Lager-Logistik und Berufe mit Holz
e) In einem gemeinsamen Termin im April 2015 wurden die eingereichten Konzepte der
Träger von der KoKo und der Regionalagentur gesichtet und die regionalen
Stellungnahmen verfasst.
f) Im Juni 2015 hat das MAIS NRW die KoKo informiert, dass den Konzepten des
Berufsbildungszentrums Euskirchen (BZE) ein positives Votum erteilt wurde. Damit
konnte die Teilnahme des Trägers an den REZ-Ausschreibungsverfahren erfolgen.
Gleichzeitig konnten die offiziellen Anträge auf Förderung aus dem ESF bei der
Bezirksregierung Köln gestellt werden.
g) Zeitnah erfolgte im Juni ein Abstimmungsgespräch mit Vertreter(inne)n der Agentur für
Arbeit, dem Jobcenter und der Berufskollegs hinsichtlich der Zielgruppe, der
Zuweisungsmodalitäten und der Beschulung durch die Berufskollegs.
h) Im Juli 2015 fand ein weiteres Kooperationsgespräch mit den beteiligten Akteuren und
dem BZE statt. In diesem Rahmen wurden verbindliche Absprachen für die Durchführung
getroffen.
i) Ende Oktober 2015 fand zum ersten Mal ein regionaler Runder Tisch
Produktionsschule.NRW unter der Beteiligung der Regionalagentur Aachen, aller Träger,
Agenturen, Jobcenter, Berufskollegs und KoKos der Region Aachen zum
Erfahrungsaustausch statt.
j) Ende November 2015 sind 32 Plätze (8 Agentur-Kunden und 24 Jobcenter-Kunden)
besetzt.
Für das Schuljahr 2015/16 wird es Veränderungen im Verfahren geben. Die Kommunalen
Koordinierungsstellen wurden vom MAIS im Oktober 2015 gebeten, die Vorabstimmung
rechtskreisübergreifend durchzuführen und die Ergebnisse bis 20.11.2015 an das MAIS
88
zurückzumelden. Dabei sind die KoKos erstmalig gebeten, diesen Prozess im Handlungsfeld
II (systematische Übergangsgestaltung) federführend zu koordinieren. Die Stellungnahmen
zu den eingereichten Konzepten der Träger sollen zukünftig ebenfalls von den KoKos
verfasst werden.
Das Jobcenter EU-aktiv hat im Oktober 2015 wieder einen Bedarf von 30 Plätzen für SGB-IIKunden Ü 21 gemeldet. Die Agentur für Arbeit und das Jugendamt haben keinen Bedarf
gemeldet. Es werden die gleichen Berufsfelder wie für das Schuljahr 2015/16
ausgeschrieben.
4.5
4.5.1
Kooperationen
Kooperation mit der Regionalagentur bei arbeitsmarktpolitischen
Programmendes Landes NRW am Beispiel von „Jugend in Arbeit plus“
1. Bestandsaufnahme
Die Situation auf dem Arbeitsmarkt nachhaltig zu verbessern und die Arbeitslosigkeit
abzubauen, sind zentrale Ziele der nordrhein-westfälischen Arbeitspolitik. Der Europäische
Sozialfonds ist dafür unverzichtbar. Die arbeitsmarktpolitischen Aktivitäten des Landes
Nordrhein-Westfalen fördern Zielgruppen mit besonderen Problemen und helfen bei der
Integration in den Arbeitsmarkt. Dazu zählen insbesondere arbeitslose Jugendliche,
behinderte Menschen, Langzeitarbeitslose oder Berufsrückkehrende, die nach einer
Familienzeit wieder berufstätig werden wollen. Sie alle brauchen berufliche Perspektiven und
die Chance auf gesellschaftliche Teilhabe.
„Jugend in Arbeit plus“ (JiAplus) ist ein Beschäftigungsangebot für Jugendliche und junge
Erwachsene unter 25 Jahren, die sich auf dem Arbeitsmarkt besonders schwertun und
arbeitslos sind. Ziel ist es, junge Menschen in eine passgenaue sozialversicherungspflichtige
Beschäftigung zu vermitteln und ihnen wertvolle Berufserfahrung zu ermöglichen. Das
Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die
Beratung und Vermittlung mit Mitteln des Landes und des Europäischen Sozialfonds.22
Das Programm ist Teil der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“. Die KoKos
werden vom MAIS aufgefordert, das Programm im Kontext der Übergangsgestaltung im
Handlungsfeld
II
einzubeziehen.
Die
Beteiligung
der
KoKos
am
Interessensbekundungsverfahren berücksichtigt den fortgeschrittenen Organisationsprozess
und die Fachkompetenz der KoKos im Handlungsfeld II.
2. Ziele
a) Die Umsetzung des Programms „Jugend in Arbeit plus“ im Kreis Euskirchen ab
01.10.2015 auf Basis der ES-Förderrichtlinie 2014-2020 wird sichergestellt.
b) Eine
Abstimmung
der
Regionalagentur
mit
der
KoKo
beim
Interessensbekundungsverfahren ist erfolgt.
c) Die Regionalagentur nimmt unter Einbeziehung der Kommunalen Koordinierungsstelle
zu den Eingängen der Bewerbungsunterlagen der Berater/-innen und der
Kammerfachkräfte über standardisierte Formulare Stellung.
d) Die KoKo bezieht das Programm als ein Angebot im Handlungsfeld II
„Übergangsangebote“ ein.
22
Quelle: www.arbeit.nrw.de.
89
3. Planung und Umsetzung
- Unterstützung der Regionalagentur beim Weiterleiten des Aufrufs des MAIS an alle
Bildungsträger im Kreis Euskirchen
- Weiterleiten aller relevanten Informationen zu Förderung, geforderten Unterlagen,
Verfahren und Fristen
- Unterstützung beim Interessensbekundungsverfahren durch die KoKo
- Abstimmung mit der Regionalagentur bezüglich der Verteilung der Stellenkontingente
und der Stellenanteile
- Abstimmung mit dem/der zuständigen Ansprechpartner/-in der Regionalagentur bei
der fachlichen Stellungnahme nach einem festgelegten Kriterienkatalog
- Information des MAIS über das Ergebnis des Bewerbungsverfahrens an KoKo und
Regionalagentur
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Die Abstimmung mit der Regionalagentur erfolgt telefonisch.
b) Das Berufsbildungszentrum Euskirchen setzt das Programm schon länger erfolgreich
um und wird auch zukünftig die Beratung mit einer 0,5-Stelle durchführen.
c) Die Industrie- und Handelskammer und die Handwerkskammer stellen wie bisher
Koordinatoren für die Vermittlung der Jugendlichen in den regionalen Arbeitsmarkt zur
Verfügung.
d) Das Programm „Jugend in Arbeit plus“ wird in die Aufstellung aller Angebote im
Übergang, die die KoKo erstellt hat, aufgenommen.
e) Eine Evaluation der Umsetzung von JiAplus im Kreis Euskirchen ab der neuen ESFFörderperiode ist für das Jahr 2016 vorgesehen.
4.5.2
Patenschaftsmodell Übergang Schule – Beruf
1. Bestandsaufnahme
Das „Patenschaftsmodell“ des Kreises wird in Kooperation des KI mit der Kommunalen
Koordinierung (KoKo) im KoBIZ des Kreises Euskirchen geplant und durchgeführt.
Zielgruppe sind die Schüler/-innen der internationalen Förderklassen (IFK) in der
Sekundarstufe sowie der Abgangsjahrgang oder Klassen der Ausbildungsvorbereitung bzw.
IFK des Thomas-Eßer-Berufskollegs, Euskirchen. Geplant ist, dass Ehrenamtliche als
Mentorinnen und Mentoren sowohl eine Begleitung des Übergangs Schule – Beruf als auch
eine
Praktikums-Begleitung
für
junge
(neu
zugewanderte)
Menschen
mit
Migrationshintergrund leisten. Die Kompetenzen, die die Senior-Pat(inn)en durch eine
erfolgreiche Berufstätigkeit und viel Lebenserfahrung erworben haben, werden kombiniert
mit
aktuellen
Informationen
(z.
B.
Hilfen
für
Jugendliche,
Infos
für
Berufswahlkoordinator(inn)en, interkulturelle Kompetenzen, Dyskalkulie etc.) und machen
aus den ehrenamtlichen Kräften qualifizierte Betreuer/-innen. Für ausländische Jugendliche,
die über die Hälfte der Betreuten ausmachen, ist die Zugewandtheit älterer deutscher
Mitbürger/-innen ein eher seltenes Erlebnis und fördert ihre Integration in unsere
Gesellschaft. Mentor(inn)en werden ebenfalls seit Jahren von der AWO RheinErft/Euskirchen e.V. begleitet.
2. Ziele
90
a) Die Arbeit der o. g. Mentor(inn)en wird auf die Zielgruppe der jugendlichen Flüchtlinge in
den Internationalen Förderklassen (IFK) an Schulen der Sekundarstufe I – hier
Abgangsjahrgang – ausgedehnt.
b) Die Mentor(inn)en begleiten den Übergang, z. B. in IFK am Berufskolleg oder in Klassen
der Ausbildungsvorbereitung.
c) Die Mentor(inn)en übernehmen die Praktikumsbegleitung und agieren als Coachs.
d) Das KoBIZ akquiriert Mentor(inn)en/Ehrenamtler/-innen.
e) Das KoBIZ identifiziert in den o. g. Schulen die zukünftig zu betreuenden jugendlichen
Flüchtlinge.
f) Die Identifizierung der Jugendlichen erfolgt durch den Kontakt zu Vormündern und durch
eine Abfrage in IFK (Klassenlehrer/-innen).
g) Es erfolgt ein fallgenauer Abgleich mit dem Projekt PIDES, um Parallelstrukturen zu
vermeiden.
3. Planung und Umsetzung
- Die Akquise der Ehrenamtlichen erfolgt durch das KoBIZ.
- Zur Vermeidung von Doppelstrukturen erfolgt eine Identifizierung der Jugendlichen auch
durch Empfehlung des Seiteneinsteigerberaters des KI. Nach Installation der IFK am
Thomas-Eßer-Berufskolleg wird eine zeitnahe Ansprache der Jugendlichen durch das KI
bzw. die KoKo erfolgen.
- Die Ehrenamtlichen sollen durch Mitarbeitende des KoBIZ anhand einer Seminarreihe auf
ihre Aufgabe vorbereitet werden.
4. Ergebnisse und Ausblick
Das Thomas-Eßer-Kolleg (TEB) hat im Schuljahr 2015/16 zwei Internationale
Förderklassen (IFK) eingerichtet. Erste Patenschaften sind entsprechend den zu
erwartenden Fortschritten in Sprachvermittlung nach Einschätzung der Schulleitung des
TEB ab Frühjahr 2016 denkbar.
4.5.3
Regionaler Ausbildungskonsens Kammerbezirk Aachen
1. Bestandsaufnahme
Der Regionale Ausbildungskonsens besteht aus Vertreter(inne)n folgender Institutionen:
IHK Aachen, HWK Aachen, Agentur für Arbeit Aachen/Düren und Brühl, Region Aachen,
JobCom Düren und Berufskolleg Heinsberg (für alle Berufskollegs im Kammerbezirk). Durch
die Installierung des Landesvorhabens „Kein Abschluss ohne Anschluss“ wird der
Ausbildungskonsens Ende 2014 um die Leitungen der Kommunalen Koordinierung aller
Gebietskörperschaften erweitert.
Aufgabe des Regionalen Ausbildungskonsenses ist u. a. die Zusammenführung von Angebot
und Nachfrage im Bereich der dualen Ausbildung. Neben diesem Ziel werden gleichzeitig
wichtige Anstöße für
die zukunftsgerichtete Weiterentwicklung
des
dualen
Ausbildungssystems gegeben. Dazu gehören z. B. Maßnahmen zur Steigerung der
Attraktivität
der
Berufsausbildung,
zur
Verbesserung
der
Qualifikation
der
Schulabgängerinnen und Schulabgänger, zur Weiterentwicklung der Zusammenarbeit
Schule-Wirtschaft, der Differenzierung in der Ausbildung und der Ausbildung von
Migrantinnen und Migranten. Ziel des Ausbildungskonsenses ist es, jedem jungen Menschen
91
im Kammerbezirk Aachen, der ausbildungswillig und -fähig ist, einen qualifizierten
Ausbildungsplatz anbieten zu können.23
2. Ziele
a) Entwicklung eines regionalen Handlungsplans im Auftrag des MAIS NRW
b) Differenzierte Analyse der Ausbildungssituation und des Fachkräftebedarfs in der Region
c) Planung von Maßnahmen zur Erhöhung der Zahl abgeschlossener Ausbildungsverträge
d) Abstimmung der Aktivitäten der Partner/-innen im Ausbildungskonsens
.
3. Planung und Umsetzung
Der regionale Handlungsplan wird in mehreren Sitzungen des Regionalen
Ausbildungskonsenses – Tagungsrhythmus alle sechs bis acht Wochen – gemeinsam
entwickelt, abgestimmt und dem MAIS zur Unterstützung des Ausbildungskonsenses NRW
zur Verfügung gestellt.
4. Ergebnisse und Ausblick
Ausbildungsmarktzahlen Stand September 2015:
Agentur für Arbeit
Brühl/Kreis Euskirchen
Bewerber bis Ende des
Monats
davon unvermittelt
Stellen bis Ende des
Monats
davon unbesetzt
1.429 1.541 -112 -7,27
85
64
21 32,81
767
57
719
56
48
1
6,68 0,54 0,47
1,79 0,67 0,88
15,0492
-23,36
Für Februar 2016 ist die Fortschreibung des regionalen Handlungsplanes auf Basis der
Erfahrungen und Ergebnisse aus 2015 geplant.
4.5.4
AK Ausbildungsvorbereitungsklassen
1. Bestandsaufnahme
Die Übergangsbegleitung in Form individueller Unterstützung von Schüler(inne)n im
Übergang in eine Ausbildung bildet ein Standardelement in KAoA. Zielgruppen sind hier vor
allem Förderschüler/-innen, die auf dem Weg in Arbeit und/oder Ausbildung eine enge
Begleitung benötigen, Schüler/-innen, die als schulmüde gelten, sowie junge Flüchtlinge, die
die internationale Förderklasse an den Berufskollegs besuchen. Begleitungsinstrumente in
den Schulen sind Berufseinstiegsbegleiter/-innen, Schulsozialarbeiter/-innen,
Jugendberufshilfe sowie die ehrenamtlich Tätigen im Projekt P.I.D.E.S.
2. Ziele
a) Frühzeitiges Profiling in der Sekundarstufe I zur Verbesserung der Übergabe in
Berufskollegs
b) Instrument der Anschlussvereinbarung in der Sekundastufe I verstärkt zur Identifizierung
nutzen
23
Quelle: https://www.ihk-nordwestfalen.de/wirtschaft/aus-undweiterbildung/ausbildung/zielgruppen/ausbildungsbetriebe/bildungspolitik/ausbildungskonsens/.
c) Unterstützung der Unternehmen, die bereit sind, der o. g. Schülerpopulation über Praktika
die Möglichkeit zur beruflichen Orientierung zu bieten
d) Ehrenamtliche Begleitung der o. g. Schüler/-innen durch Unternehmer/-innen
e) Entwicklung von Projektideen und Konzepten zur Unterstützung der o. g. Schüler/-innen
in enger Abstimmung beider Berufskollegs Kreis Euskirchen
3. Planung und Umsetzung
Erste Arbeitssitzung Oktober 2015
Teilnehmer/-innen: Verwaltungsleitung,
Leitungen
Abt. 40/51, Jobcenter EU-aktiv,
Schulaufsicht,
Schulleitungen und StuBos der
Berufskollegs
Kreis Euskirchen, Leitung KoBIZ
und
Kommunale Koordinierung
4. Ergebnis und Ausblick
Die Schulleitungen der Berufskollegs entwickeln erste Entwürfe der Projektideen und
Konzepte bis Februar 2016. Im Anschluss daran wird dieses in einem weiteren
Arbeitstreffen der genannten Partner/-innen vorgestellt und eine Zeitschiene zur
Umsetzung entwickelt.
4.5.5
Kooperation mit den Inklusionskoordinator(inn)en und der
Inklusionsfachberaterin
1. Bestandsaufnahme
Die lnklusionskoordinator(inn)en haben in allererster Linie die Aufgabe, die untere
Schulaufsicht dabei zu unterstützen, den Wunsch der Eltern nach einem Platz in der
Grundschule bzw. einem Platz in einer allgemeinen weiterführenden Schule zu erfüllen. Sie
übernehmen hier eine vorbereitende Koordinierungsfunktion. Integrationsfachberater sind als
ehemalige Leiterin oder Leiter einer ausgelaufenen Förderschule beziehungsweise eines
Kompetenzzentrums für sonderpädagogische Förderung und auch als Lehrkraft mit
langjähriger Erfahrung im gemeinsamen Unterricht und in der Sonderschulpädagogik
Experten in der Inklusion. Sie unterstützen die Schulaufsicht bei der Sicherung
sonderpädagogischer Fachlichkeit vor Ort.
Quelle: http://www.gemeinsam-leben-nrw.de
Ziel der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ ist eine systematische
Berufsorientierung für alle Schüler/-innen. Bezüglich der Umsetzung der Standardelemente
sind daher eine Vernetzung und ein Austausch mit den Experten im Bereich schulische
Inklusion unbedingt erforderlich, um eine konkrete Weiterentwicklung der Standardelemente
für Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf voranzubringen.
2. Ziele
a) Die Umsetzung der Standardelemente für Schüler/-innen mit sonderpädagogischem
Unterstützungsbedarf ist sichergestellt.
b) Eine Vernetzung und ein regelmäßiger Austausch mit den Inklusionskoordinatoren und
der Inklusionsfachberaterin sind gewährleistet.
c) Eine Abstimmung mit der Schulaufsicht Förderschulen ist erfolgt.
d) Eine Vernetzung zwischen IKos und IFa, dem LVR-Integrationsamt und dem
Integrationsfachdient als Träger, der Potenzialanalysen für Schüler/-innen mit
Unterstützungsbedarf anbietet, hat unter Beteiligung der KoKo stattgefunden.
93
e) Die Angebote des Integrationsfachdienstes im Übergang Schule – Beruf sind den
Inklusionskoordinatoren bekannt.
3. Planung und Umsetzung
September 2015:
November 2015:
Dezember 2015:
Information der Inklusionskoordinatoren und der
Integrationsfachberaterin über KAoA durch die KoKo
Identifikation gemeinsamer Schnittstellenarbeit
Austauschtermin LVR-Integrationsamt, Integrationsfachdienst,
Inklusionskoordinatoren und KoKo
Abfrage nach Schülerzahlen im gemeinsamen Lernen zur Planung der
Potenzialanalyse im Schuljahr 2016/17
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Eine verlässliche Kommunikation zwischen den Inklusionskoordinatoren, der
Inklusionsfachberaterin und der KoKo findet statt.
b) Eine Abstimmung mit der Schulaufsicht Förderschulen hinsichtlich der Umsetzung von
Standardelementen KAoA für Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf hat
stattgefunden.
c) Die Teilnahme des Integrationsfachdienstes und der Inklusionskoordinatoren in den
KAoA-Facharbeitsgruppen ist für 2016 geplant.
d) Eine Abstimmung mit der Schulaufsicht mit der Generalen Inklusion ist für das Jahr 2016
vorgesehen.
4.5.6
Zusammenarbeit der Schulaufsicht und der Kommunalen Koordinierungsstelle
als Umsetzungspartner/-innen vor Ort
1. Bestandsaufnahme
Die Kooperation zwischen der Schulaufsicht und der KoKo wird nicht durch einen
gesetzlichen Rahmen gestaltet, sondern durch Kommunikation und Miteinander zum Wohle
der Schüler/-innen. Förderlich für eine gelingende Umsetzung des Landesprogramms KAoA
ist eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen der KoKo und der
Schulaufsicht, die partnerschaftlich, aber ohne Weisungsbefugnis unter Wahrung der
jeweiligen Rechtszuständigkeiten gelebt wird. Zur Unterstützung der Umsetzung vor Ort
haben die Bezirksregierungen Fachberater/-innen benannt, die vorrangig die Aufgabe der
Beratung der Schulen übernehmen und in enger Kooperation mit der KoKo agieren sollen.
Innerschulische Aufgaben bleiben in Verantwortung der Schulen, der Schulaufsicht und des
Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW, so z. B. die Vor- und Nachbereitung sowie
Durchführung der Standardelemente. Außerschulische Aufgaben wie die Abstimmung mit
den Gremien oder die Ausschreibung der Potenzialanalyse liegen in der Verantwortung der
Kommunalen Koordinierungsstellen und des MAIS, aber auch in der Verantwortung der
Akteursgemeinschaft. Die KoKos haben nicht den Auftrag, schulische Prozesse umzusetzen.
Ergänzend dazu ergibt sich eine Schnittmenge, für die Abstimmungen in der
Aufgabenwahrnehmung zu treffen sind, so z. B. bei der Verzahnung von Schule und
außerschulischen Partner(inne)n, der Koordination von Umsetzungsprozessen sowie der
Nachhaltung der Ergebnisse.
2. Ziele
a) Austauschformate werden initiiert.
94
b)
c)
d)
e)
Kommunikationswege werden festgelegt.
Vereinbarungen zum Umgang mit Informationen werden getroffen.
Eine Abstimmung zur Erreichung gemeinsamer Ziele wird erfolgen.
Gemeinsame Jahresplanungen werden erarbeitet.
3. Planung und Umsetzung
- Regelmäßige Präsenzzeiten des Fachberaters KAoA der Bezirksregierung in der
Kreisverwaltung
- Regelmäßiger Jour fixe zwischen Unterer Schulaufsicht, Fachberater KAoA und KoKo
- Teilnahme der KoKo an Schulleiterkonferenzen
- Schneller Transfer der aktuellen Informationen der beiden Ministerien
- Gegenseitiger zeitnaher Informationsaustausch
- Informationstransfer an alle Studien- und Berufswahlkoordinator(inn)en zur Arbeit in den
Facharbeitsgruppen
- Gemeinsame
Durchführung
einer
Regionalkonferenz
aller
Studienund
Berufswahlkoordinator(inn)en (StuBos) des Kreises Euskirchen, mindestens einmal im
Jahr
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Die Präsenzzeit des Fachberaters wurde auf dienstagvormittags vereinbart, sodass ein
regelmäßiger Informationstransfer zwischen KoKo und Fachberater(inne)n stattfinden
kann.
b) Der Jour fixe findet regelmäßig am ersten Dienstag im Monat statt.
c) Der/die Fachberater/-in ist Ansprechpartner/-in für die Belange der Bezirksregierung bzw.
des MSW, die KoKo transferiert die Informationen durch das MAIS.
d) Die Kommunale Koordinierung nimmt einmal pro Schulhalbjahr an Dienstbesprechungen
der Hauptschul-Schulleiter teil.
e) Eine zeitnahe Abstimmung durch Telefon, Mail oder kurzfristige Austauschtermine ist
verabredet worden.
f) Die Regionalkonferenz der Studien- und Berufswahlkoordinator(inn)en aller Schulformen
des Kreises Euskirchen wurde gemeinsam mit der Schulaufsicht, dem/der Fachberater/-in
und der KoKo abgestimmt und hat am 09.09.2015 stattgefunden. Dort wurden alle StuBos
auch über die Arbeitsergebnisse der Facharbeitsgruppen informiert.
g) Im Rahmen der Regionalkonferenz wurden den Schulen anhand einer Jahresplanung für
das
Schuljahr
2015/16
die
Umsetzungszeiträume
der
Potenzialanalyse,
Berufsfelderkundungen, Praxiskurse und der Anschlussvereinbarung durch den/die
Fachberater/-in mitgeteilt.
h) Im Schuljahr sollen alle öffentlichen Sek-I- und -II-Schulen am Landesprogramm KAoA
teilnehmen. Der/die Fachberater/-in und die KoKo beraten Schulen beim Einstieg in
KAoA.
Nachdem alle Schulen über den Inhalt und die Umsetzung der Standardelemente informiert
wurden, müssen Absprachen zur Qualitätssicherung dieser Standardelemente erfolgen.
Die Verzahnung von Schulen mit den außerschulischen Akteuren, z. B. über die KURSLernpartnerschaften, gerade im Hinblick auf das Standardelement „Berufsfelderkundung“
muss in den Blick genommen werden.
Eine Jahresplanung über gemeinsame Aktivitäten in 2016 wird zu Beginn des Jahres
abgestimmt.
95
4.5.7
„Schüler Online“
1. Bestandsaufnahme
Seit dem Übergang zum Schuljahr 2012/2013 wird die Webanwendung „Schüler Online“ im
Kreis Euskirchen im Rahmen der Kommunalen Koordinierung und im Sinne der
Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ auf freiwilliger Basis von den abgebenden
und aufnehmenden Schulen eingesetzt. Die Webanwendung systematisiert das Anmeldeund Aufnahmeverfahren zur gymnasialen Oberstufe, zum beruflichen Gymnasium, zu allen
Bildungsgängen an den Berufskollegs inkl. der Berufsschule (= duale Berufsausbildung)
sowie zum Weiterbildungskolleg des Kreises Euskirchen. Das Verfahren erleichtert die
Schulpflichtüberwachung beim Übergang in die Sekundarstufe II. Kritische Zielgruppen wie
Schulabbrecher/-innen und Schulverweigernde werden früher erkannt und können mit
notwendigen Beratungs- und Hilfsangeboten unterstützt und begleitet werden. Nicht zuletzt
dient „Schüler Online“ auch als Informationsplattform für das regionale Bildungsangebot.
Als teilnehmende Schulen sind alle Schulformen der weiterführenden Schulen beteiligt. Im
Übergang in das Schuljahr 2015/2016 nehmen insgesamt 33 von 41 Schulen, die über
entsprechende Abgangsjahrgänge verfügen, (inklusive Weiterbildungskolleg) teil. Im
Dezember 2014 wurde nach dem jeweiligen Bedarf der Schulen eine Neu- und eine
Auffrischungsschulung durch die Kommunale Koordinierungsstelle angeboten und
organisiert und gemeinsam mit dem Dienstleister Kommunales Rechenzentrum MindenRavensberg/Lippe durchgeführt.
Für den Übergang zum Schuljahr 2015/2016 wurden die Daten der potenziellen
Abgangsschüler/-innen durch die abgebenden Schulen in das System eingestellt. In der
Regel sind dies Schüler/-innen aus der Jahrgangsstufe 10; teilweise auch aus der
Jahrgangsstufe 9, wenn diese zehn Schulbesuchsjahre absolviert haben, beziehungsweise
aus dem Jahrgang EF (= Klasse 10) und Q1 (= Klasse 11) der Gymnasien sowie dem
Jahrgang 10 und E (= Klasse 11) der Gesamtschule.
2. Ziele
a) Alle 33 teilnehmenden Schulen tragen durch Weitergabe des Flyers,
Einführungsveranstaltungen für die Schüler/-innen und durch die Einhaltung der Fristen
zu einem planmäßigen und erfolgreichen Anmeldeverfahren bei.
b) Alle vom Übergang in das Schuljahr 2015/2016 betroffenen Schüler/-innen, die von den
abgebenden Schulen in das System importiert wurden und ein Passwort zur Anmeldung
erhalten haben, sollen vor den Sommerferien 2015 nachgewiesen haben, dass sie ihre
Schulpflicht erfüllen.
c) Spätestens bis Ende November 2015 soll der Übergang aller Schüler/-innen vollständig
dokumentiert sein.
d) Regelmäßiger Informationstransfer zwischen der Kommunalen Koordinierungsstelle und
den teilnehmenden Schulen
e) Akquise weiterer Schulen bezüglich einer Teilnahme an „Schüler Online“
f) Auswertung der Daten und Ableitung von Handlungsempfehlungen für die Schulen durch
die Kommunale Koordinierungsstelle
3. Planung und Umsetzung
Planung
Januar 2015:
bis November 2015:
Versand der Informationsflyer für die Schüler/-innen an die
teilnehmenden Schulen
Evaluierung hinsichtlich möglicher Ergänzungen des Flyers
durch Abfrage bei den Berufskollegs
96
November/Dezember 2015: Erstellung und Versand des Flyers an die Schulen für die
Anmeldung zum Schuljahr 2016/2017; Bereitstellung der
Informationen auf der Kreishomepage und Grafikerstellung der
„Meilensteine“ für die Schulen
Mittelplanung:
Zweimal jährlich anfallende Anwendungs- und Supportkosten in Höhe von jeweils 6.503,80
€; 220,15 € für die Flyer-Aktualisierung; 281,61 € für den Flyer-Druck; die Schulung des neu
einsteigenden Gymnasiums erfolgt im Dezember 2015 durch die Kommunale
Koordinierungsstelle ohne weitere anfallende Kosten.
Finanzierung: aus Sachmitteln der Kommunalen Koordinierungsstelle
Umsetzung
Die Kommunale Koordinierungsstelle informiert bzw. erinnert die Schulen per E-Mail und in
Einzelfällen zusätzlich telefonisch hinsichtlich durchzuführender Schritte und der Einhaltung
von Fristen. Insbesondere informiert sie die Schulaufsicht und die Abteilung Schulen sowie
die betreffenden Schulen regelmäßig hinsichtlich der Zahl der noch unversorgten Schüler/innen. Sie ist stets Ansprechpartnerin in allen den Ablauf betreffenden Angelegenheiten und
begleitet die abgebenden und aufnehmenden Schulen koordinierend im gesamten Prozess.
Umsetzung auf Schulebene
30.01.-26.06.15:
1. und 2. Anmeldephase mit jeweils darauf folgender Entscheidung
über Aufnahme/Warteliste/Ablehnung
31.01.15:
Zentraler Beratungs- und Anmeldetag im Thomas-EßerBerufskolleg und im Berufskolleg Eifel
ab 12.08.15:
Rückmeldung
der
aufnehmenden
Schulen:
Sind
alle
aufgenommenen Schüler/-innen zum ersten Unterrichtstag
erschienen?
ab 03.09.15:
Klärung des Verbleibs nicht zum Unterricht erschienener sowie
noch unversorgter Schüler/-innen
bis 22.11.15:
Abschließende Dokumentation des Verbleibs der Schüler/-innen
ab 01.12.12015:
Systemstellung auf den Übergang zum Schuljahr 2016/2017,
Import potenzieller Abgänger//-innen
4. Ergebnisse und Ausblick
f) Aufgrund von Abweichungen hinsichtlich der Abschlusskonferenzen beziehungsweise des
Unterrichtsbeginns konnten Fristen teilweise nicht einheitlich eingehalten werden.
g) Siehe Grafik
h) Siehe Grafik
97
Fazit zum Endstand: Laut den zuletzt verfügbaren Daten gelten 102 (3,32 %) der
minderjährigen und 83 (2,70 %) der volljährigen Schüler/-innen im November 2015 als
unversorgt; im November 2014 waren es 346 (10,03 %) der minderjährigen und 91 (2,64
%) der volljährigen Schüler/-innen. Die in Spalte drei divergierenden Zahlen entstehen
aufgrund einer nicht korrekten Nutzung des Programms.
i) Im Vergleich zum Vorjahr konnte der Ablauf des Anmelde- und Aufnahmeverfahrens
aufgrund einer eingekehrten Routine und eines regelmäßigeren Informationstransfers
zwischen der Kommunalen Koordinierungsstelle und den Schulen in 2015 allgemein
optimiert werden.
e) Ein weiteres Gymnasium wird im Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2016/2017
einsteigen, sodass eine Verdichtung bezüglich der Aussage über das
Übergangsgeschehen im Kreis Euskirchen gegeben ist.
f) Das in die Webanwendung integrierte Statistik-Modul wird zum 01. Dezember 2015
freigeschaltet.
Vom 29. Januar bis zum 01. Juli 2016 wird das Verfahren zur Anmeldung und Aufnahme für
das Schuljahr 2016/2017 im Kreis Euskirchen mithilfe von „Schüler Online“ erneut innerhalb
von zwei Anmeldefenstern durchgeführt. Als Erweiterung des Systems ist die Bereitstellung
eines Zugangs für die Ausbildungsbetriebe geplant. Dieser dient der Anzeige von
Ausbildungsverhältnissen und optimiert das Verfahren. Aufgrund neuer Regelungen
hinsichtlich der Aufnahmevoraussetzungen an einem Weiterbildungskolleg nimmt dieses ab
2016 nicht mehr teil. Ab Freischaltung des Statistik-Moduls erfolgt die Auswertung des
Übergangs in das Schuljahr 2015/2016.
h) Aufgrund sehr unterschiedlicher Interessenslagen der Teilnehmer/-innen ist es der
Facharbeitsgruppe noch nicht gelungen, konkrete Konzepten und/oder Maßnahmen zu
entwickeln.
98
5 Kommunales Integrationszentrum
5.1
5.1.1
Interkulturelle Öffnung
Wegweiser für Migrant(inn)en
1. Bestandsaufnahme
Ein deutschsprachiger Wegweiser für Migrant(inn)en „Willkommen im Kreis Euskirchen“ ist
Ende 2014 vom KI in Kooperation mit der Integrationsagentur des DRK zusammengestellt
worden und wurde als Broschüre in Taschenformat veröffentlicht. Er trägt zur Transparenz
über die Dienstleistungen, Beratungsmöglichkeiten und Hilfsangebote im Bildungs- und
Sozialbereich für Menschen mit Migrationshintergrund unter Einbeziehung der
kreisangehörigen Städte und Gemeinden bei.
Interessierte (Neuzugewanderte und ehrenamtlich Engagierte) finden wichtige Informationen
(Adressen, Telefonnummern und die Öffnungszeiten der jeweiligen Stelle) unter den
Überschriften Ausländerbüro, Migrationsberatungen, Einbürgerung, Integrations- und
Deutschkurse, Anerkennung im Ausland erworbener schulischer und beruflicher Abschlüsse,
Kinder/Jugend/Familie,
allgemeine
Sozialberatung,
Hilfe
für
Frauen,
Schwangerschaftsberatung,
Senioren,
Verkehrsverbindungen,
Stadtund
Gemeindeverwaltungen, Beruf/Job, Studium, berufliche Integration, mögliche finanzielle
Hilfe,
Tafeln/Lebensmittelausgaben,
Kleiderkammern/Möbellager,
Polizeiwachen,
Krankenhäuser, Notfallnummern und Ärzte.
Da viele Menschen im Kreis die deutsche Sprache nicht genügend beherrschen, sich der
Wegweiser aber gerade an sie richtet, ist es notwendig, ihn in andere Sprachen zu
übersetzen. Der Wunsch nach einem mehrsprachigen Wegweiser ist von vielen Seiten,
insbesondere von den Ehrenamtler(inne)n, geäußert worden. Daher liegt in 2015 der Fokus
auf der Übersetzung des Wegweisers in andere Sprachen, die im Kreis Euskirchen gehäuft
gesprochen werden.
2. Ziele
a) Die Broschüre wird bis Ende 2015 in fünf weitere, im Kreis stark repräsentierte Sprachen
übersetzt.
b) Die Broschüre ist in den übersetzten Sprachen als PDF-Datei auf der Homepage des
Kreises Euskirchen ab Mitte 2015 abrufbar.
3. Planung und Umsetzung
Frühjahr 2015:
Suche geeigneter Übersetzer/-innen für Russisch, Türkisch,
Arabisch, Französisch und Englisch
Herbst 2015:
Wegweiser für Migrant(inn)en liegt in Türkisch,Russisch, Arabisch,
Englisch und Französisch vor
Herbst 2015:
Wegweiser ist auf der Homepage als PDF-Datei abgelegt
Winter 2015:
Wegweiser liegt in Albanisch, Serbisch (Kroatisch), Kurdisch
(Kurmandschi) und Tigrinisch vor
Die Übersetzung in fünf Sprachen erfolgt durch Mitarbeitende des KoBIZ-Teams und durch
mehrsprachige Mitbürgerinnen und Mitbürger.
Die Broschüre liegt neben der deutschen Ausgabe ab Mai 2015 in den Sprachen Türkisch
und Russisch vor und ist ab Juli 2015 in den Sprachen Arabisch, Französisch und Englisch
99
und ab Dezember 2015 in Albanisch, Serbisch (Kroatisch), Kurdisch und Tigrinisch
verfügbar. Alle Versionen sind auf der Homepage des Kreises als PDF-Datei verfügbar.
Die Kosten zur Erstellung der Wegweiser werden übernommen von der DemografieInitiative
Kreis Euskirchen; auch Fördergelder des Landes NRW stehen zur Finanzierung zur
Verfügung.
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Die Broschüre Wegweiser für Migrant(inn)en wird von Einzelpersonen, Ehrenamtlichen,
Beratungsstellen, Sozialämtern und vom Jobcenter angefordert. Die Rückmeldungen sind
sehr positiv, die Nachfrage ist groß.
b) Der Wegweiser wird auch von einigen Kommunen kopiert und auf ihre Belange
umgearbeitet. Das Wegweiserformat wird nun auch vom KI Krefeld übernommen.
c) Aktuelle Auflage- und Stückzahlen:
Auflage Deutsch 5.000 Stück (4. Auflage erscheint voraussichtlich im Dez. 2015)
Andere Sprachen jeweils 2.000 Stück (2. Auflage von Englisch und Arabisch im Dez.
2015)
d) 2016 sind weitere Auflagen geplant in Persisch (Dari/Farsi) und Paschtunisch.
e) Nach Bedarf werden die Wegweiser aus 2015 weiterhin aufgelegt.
5.1.2
Übersetzungshilfe KoBIZ
1. Bestandsaufnahme
100
Gelebte Willkommenskultur bedeutet auch, dass Menschen ohne Deutschkenntnisse, die
sich an die Verwaltung wenden, auf Mitarbeitende treffen, die die Anliegen der Menschen
verstehen. Dazu bedarf es einer Unterstützung der Mitarbeiter/-innen im operativen Bereich
der Kreisverwaltung, bspw. in Form eines „Pools Übersetzungshilfe“. Die Mitarbeitenden des
KI decken insgesamt fünf Sprachen ab: Türkisch, Ungarisch, Niederländisch, Französisch
und Englisch. Auch die Schulen bitten zunehmend um Unterstützung zur Einschätzung der
Seiteneinsteiger anhand mitgebrachter Zeugnisse bzgl. des jeweiligen Notensystems des
Herkunftslandes und des allgemeinen Leistungsbildes.
2. Ziele
a) Ziel ist es, in 2015 die Sprachressourcen aller Mitarbeitenden der Kreisverwaltung im
Sinne eines hausinternen Wissensmanagements zu erfassen und im Bedarfsfall zur
gegenseitigen Unterstützung in den Abteilungen einzusetzen. Bis dahin übernimmt das
KoBIZ Übersetzungstätigkeiten im Haus.
b) Die KoBIZ-Übersetzungstätigkeit wird von Abteilungen der Verwaltung regelmäßig bis zur
Einrichtung eines „allgemeinen Übersetzungspools“ in Anspruch genommen.
3. Planung und Durchführung
Die Mitarbeitenden des KI leisten unterjährig nach Absprache
Übersetzungshilfe zur Unterstützung anderer Abteilungen des Kreishauses.
anlassbezogen
4. Ergebnisse und Ausblick
Insgesamt gab es bis zum 15.05.2015 mehr als 80 Einsätze, davon 18 % Übersetzungen
und 82 % Dolmetschertätigkeiten durch KoBIZ-Mitarbeitende. Dabei wird die reine
Übersetzungshilfe durch die im KoBIZ weiter angesiedelten Qualifikationen (Mitarbeitende in
den Bereichen Sozialarbeit, Pädagogik, Sozialpädagogik, Geografie) angereichert, was zur
Unterstützung in der jeweiligen Situation beitragen kann.
Durch die unterjährige Schaffung eines „Dolmetscherpools“ bei Kooperationspartner(inne)n
(DRK/JMD) werden die Übersetzungseinsätze des KoBIZ im Verlauf des Jahres zunehmend
weniger und finden gegen Ende 2015 nur noch sporadisch statt.
Übersetzungstätigkeiten werden in 2016 wegen personeller Ressourcen nur noch in
Ausnahmefällen stattfinden.
Ermittlung des Migrationshintergrundes und Erfassung der in der Kreisverwaltung zur
Verfügung stehenden Sprachressourcen der Mitarbeitenden
5.1.3
Grundlagen interkultureller Kompetenz für Mitarbeitende und Führungskräfte
der Kreisverwaltung Euskirchen
1. Bestandsaufnahme
Eine erfolgreiche Integrationsarbeit ist auch abhängig davon, inwieweit Kommunen und
Verwaltungen über interkulturelle Sensibilisierung bei ihren Mitarbeitenden verfügen. Eine
entsprechende Fortbildung hat in der Kreisverwaltung bislang lediglich das KoBIZ-Team
durchlaufen. Vor dem Hintergrund des Selbstverständnisses als „lernende Organisation“ wird
der Bedarf einer interkulturellen Sensibilisierung für Mitarbeitende der Kreisverwaltung
erkannt.
2. Ziele
a) Nach Abstimmung innerhalb der unterschiedlichen Arbeitsebenen der Kreisverwaltung
unter Einbindung des KI sollen Qualifizierungsangebote zur interkulturellen
Sensibilisierung angeboten werden.
3. Planung und Durchführung
Das KI erstellt analog einer vergleichbaren Fortbildung, die im Jobcenter im Frühsommer
2015 stattgefunden hat, eine entsprechende Grobkonzeption.
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Ein Grobkonzept einer möglichen Seminarreihe zu interkultureller Kompetenz wird im
Herbst 2015 dem Personalmanagement der Kreisverwaltung durch das KI vorgelegt.
b) Fortbildungen im Rahmen des Konzeptes „Interkulturelle Kompetenz“ werden den
Mitarbeiter(inne)n der Kreisverwaltung Euskirchen ab 2016 angeboten.
5.1.4
Koordination von Austauschmöglichkeiten für Mitarbeitende der
kreisangehörigen Kommunen, die zum Thema „Asyl“ tätig sind
1. Bestandsaufnahme
Mit dem Thema Asyl beauftragte Mitarbeiter/-innen der kommunalen Verwaltungen
wünschen sich einen Austausch auf der Sachbearbeitungsebene. Bereits in den 1990er-
101
Jahren gab es einen entsprechenden Austausch, als die Asylbewerbungszahlen im Kreis
Euskirchen ähnlich hoch waren wie zu Beginn 2015.
Einzelne Gemeinden des Kreises Euskirchen wollen diesen Austausch wieder aufleben
lassen.
2. Ziele
a) Durch die in 2015 stark steigenden Zahlen ergeben sich in erheblichem Umfange
leistungsrechtliche Fragen. Dazu soll ein interkommunaler Austausch installiert werden.
b) In einem zweiten Schritt will man in den Austausch auch die Ausländerbehörde mit
einbeziehen, da bei den kommunalen Mitarbeitenden immer wieder ausländerrechtliche
Fragen aufkommen.
3. Planung und Durchführung
Das KI startet im Juni 2015 eine Umfrage bei allen Kommunen bzgl. eines
Austauschbedarfs.
Das KI plant und organisiert im August 2015 die Austauschtreffen mit den Kommunen.
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Das KI erstellt im Juni 2015 eine Umfrage bei allen Kommunen, um eine Bereitschaft und
inhaltliche Bedarfe für einen konstituierenden Austausch nach den Sommerferien 2015
abzuklären.
b) Im August 2015 wird eine Online-Umfrage gestartet, um den Termin mit den Kommunen
abzustimmen und ein erstes Treffen im September 2015 zu starten.
c) Für eine gleichmäßige Erreichbarkeit aller Kommunen kann im August 2015 in
Abstimmung mit der Stadt Mechernich das erste Treffen in den Räumen der Stadt
stattfinden.
d) Der Austausch findet aus Raumgründen in der Kreisverwaltung statt (in Mechernich stand
wg. Wahlvorbereitung kein Raum zur Verfügung).
Am 23.09.2015 findet das Treffen mit vier Teilnehmer(inne)n aus vier Kommunen statt.
Themen sind: Gesundheit (Zuzahlung Medikamente, Hilfsmittel, Leistung bei
Krankenhausaufenthalt),
Fahrtkostenerstattungen
bei
Anhörung,
Darlehen,
Leistungskürzung, elektronischer Aufenthaltstitel, Auszahltage.
e) Bei diesem ersten Treffen wird abgesprochen, ob das KI weiterhin koordinierende
Aufgaben übernehmen wird oder ob diese Treffen von den Kommunen selbst
weiterorganisiert werden.
f) Ein zweites Austauschtreffen kommt aus Zeitgründen der Sachbearbeiter/-innen nicht
zustande (hohes Arbeitsaufkommen wegen vieler Flüchtlingszuweisungen)
g) Bisher wird nicht geäußert, dass Kommunen den Austausch selbst organisieren. Man
wünscht, dass die Organisation der Austauschtreffen vom KI übernommen wird.
h) Ein neuer Termin ist für Frühjahr 2016 angedacht, da wegen täglicher meist kurzfristig
bekannt gegebener Zuweisungen, hoher Flüchtlingszahlen und der aktuell nicht
gegebenen Verlässlichkeit bei der Einhaltung von Terminen ein weiteres Treffen im Jahr
2015 als nicht sinnvoll erscheint.
102
5.1.5
Unterstützung der runden Tische in den Kommunen und Kirchengemeinden
1. Bestandsaufnahme
In vielen Kommunen sind in 2015 runde Tische zur Thematik Flüchtlingshilfe gebildet
worden. Dort treffen sich in regelmäßigen Abständen Ehrenamtliche, Vertreter/-innen von
Kirchen, Gemeinden, Institutionen (z. B. Caritas, DRK), Vereinen und das KI.
2. Ziele
a) Das KI beantwortet bei diesen Treffen grundsätzliche Fragen, leitet fachliche Fragen an
entsprechende Abteilungen (z. B. Ausländeramt) des Kreises oder Institutionen weiter und
gibt entsprechende Antworten an die Runden zurück.
b) Das KI erhebt Bedarfe der bürgerschaftlich Engagierten und auch der Flüchtlinge und
reagiert darauf entsprechend im Rahmen seiner Möglichkeiten.
3. Planung und Umsetzung
Das KI nimmt regelmäßig teil an Treffen des Flüchtlingsnetzwerks Nordeifel (Treffen in
Gemünd für Schleiden, Hellenthal, Nettersheim, Blankenheim, Kall, Dahlem, Zülpich) und am
Runden Tisch Flüchtlingsarbeit Stadt Euskirchen.
Das KI erstellt einen E-Mail-Verteiler dieser runden Tische und gibt regelmäßig alle wichtigen
Informationen, die es erhält, per Mail an die Teilnehmer/-innen (z. B. verständliche
Übersichten und Grafiken im Zusammenhang mit Praktika für Flüchtlinge, Zugang von
traumatisieren Flüchtlingen zur Psychotherapie etc.) weiter.
4. Ergebnis und Ausblick
a) Das KI nimmt in 2015 an acht Runder-Tisch-Treffen teil und informiert Teilnehmende
über Unterstützungsmöglichkeiten im Ehrenamt und entsprechende Kooperationen,
Netzwerkpartner/-innen und Initiativen.
b) Auch in 2016 wird das KI Einladungen zu Runder-Tisch-Treffen nachkommen und die
Teilnehmenden vor Ort über Unterstützungsmöglichkeiten informieren.
5.1.6
Deutschkurse für Flüchtlinge
1. Bestandsaufnahme
Flüchtlinge, die noch kein Bleiberecht haben, haben auch kein Recht auf staatlich finanzierte
Deutsch- bzw. Integrationskurse.
Mitunter beträgt die Wartezeit auf den Asylbescheid mehrere Monate. Diese Zeit könnten die
Asylbewerber sinnvoll nutzen, um in Sprachförderkursen Deutsch zu lernen. Da die
Asylbewerber die Kosten für einen derartigen Sprachförderkurs selbst tragen müssen,
verzichten sie in der Regel auf den Besuch eines solchen Kurses.
2. Ziel
a) Das KI stellt alle Angebote zu professionellen Sprachförderkursen für Flüchtlinge im Kreis
zusammen, die im Jahr 2015 angeboten werden.
3. Planung und Umsetzung
Das KI nimmt im Herbst 2014 mit dem Jugendmigrationsdienst, dem Caritas Kreisverband
Euskirchen, dem Katholischen Bildungswerk Euskirchen, dem Bildungsforum Düren/Eifel
103
und dem privaten Weiterbildungsträger Euro-Schulen Bonn Kontakt auf und stellt eine Liste
aller möglichen Sprachförderangebote zusammen.
Das KI hat selbst keine Finanzierungsmöglichkeiten für Sprachkurse dieser Art. Daher
unterstützt es ehrenamtliche Deutschförderangebote mit Unterlagen/Kopiervorlagen für
beginnende Kurse und fasst seit Herbst 2014 die Angebote im Kreis in einer Übersicht
zusammen.
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Die Euro-Schulen Bonn konnten lange keine Vorhersagen für berufsbezogene
Deutschkurse in Euskirchen machen, da die Voraussetzungen für die neue Förderperiode
mit ESF-Mitteln vom BAMF nicht klar waren. Es kann ein bestimmtes Kontingent an
Asylbewerber(inne)n ohne Bleiberecht an berufsbezogenen Kursen teilnehmen.
Voraussetzung ist ein Sprachniveau von A1. In 2015 finden Sprachkurse bei den EuroSchulen Bonn statt.
b) Der Jugendmigrationsdienst und das Caritas Kreisdekanat Euskirchen können innerhalb
des Jahres 2015 ihr Sprachangebot durch Mittel des Erzbistums Köln ausbauen.
c) Ziel für 2016 ist es, den weiterhin hohen Bedarf an professionellen Deutschkursen
auszubauen. Interessierte Asylbewerber/-innen werden an die Kreis-Volkshochschule und
Weiterbildungsträger weitergeleitet. Sie erhalten zudem Informationen über nicht
professionelle Sprachförderangebote der bürgerschaftlich Engagierten durch das KI.
d) Der Ausbau und die fortwährende Aktualisierung der Übersicht der Deutschförderkurse
werden auch in 2016 vom KI geleistet.
e) Aufgrund neuer Gesetzesänderungen werden voraussichtlich in 2016 Arbeitsagentur und
Jobcenter einen Integration Point anbieten, der auch Informationen über mögliche
Sprachkurse bieten wird.
5.1.7
Unterstützung von freiwillig engagierten Bürger(inne)n rund um die
Flüchtlingsarbeit
1. Bestandsaufnahme
Immer mehr Flüchtlinge leben im Kreis Euskirchen. Sie haben als Asylbewerber/-innen bis
zur Klärung ihres Aufenthaltsstatus keinen Zugang zu regulären Deutsch- bzw.
Integrationskursen. Oft erleben sie im Alltag aufgrund der fehlenden Sprachkenntnisse
Isolation. Um aus dieser Isolation herauszukommen, ist es wichtig, sie möglichst schnell an
Deutschförderkursen teilnehmen zu lassen. Deshalb haben es sich viele Bürger/-innen im
Kreis zur Aufgabe gemacht, ihnen auf ehrenamtlicher Basis in ihren Gemeinden und Städten
niederschwellige Orientierungs- und Deutschförderkurse sowie Alltagshilfen anzubieten.
Darunter fallen
- niedrigschwellige Orientierungskurse in Form von aktiver Alltagshilfe zu Themen wie
geografische Lage der Kommunen und des Kreises, Mülltrennung, Verkehrsregeln,
öffentlicher Nahverkehr, Einkaufen, Behördengänge, Arztbesuche etc.
- niedrigschwellige Deutschkurse auf Konversationsbasis
- die Übernahme der Kosten für Deutschbücher und sonstige Materialien
2. Ziele
a) Für die niedrigschwelligen Orientierungs- und Deutschkurse stellt das KI im Frühjahr 2015
Unterrichtsmaterialien zusammen.
104
b) Das KI aktualisiert viermal im Jahr die Liste der Alphabetisierungs-, Orientierungs- und
Deutschförderkurse von Ehrenamtlichen, VHS, Caritas und JMD in den einzelnen Städten
und Gemeinden.
c) Die Unterstützungsbedarfe der Ehrenamtlichen im Bereich Sprachförderung und
Orientierungshilfe für Flüchtlinge sollen erhoben und in unterschiedlichen Modulen im
Laufe des Jahres 2015 angeboten werden.
3. Planung und Umsetzung
- Die bereits bestehenden Alphabetisierungs-, Orientierungs- und Deutschförderkurse von
Ehrenamtlichen, VHS, Caritas und JMD werden seit Herbst 2014 vom KI in einer
Übersicht veröffentlicht.
- Die Übersicht ist nach Kommunen sortiert und wird als PDF-Datei an einen bestehenden
Verteiler alle 2 Monate aktualisiert seit August 2014 versendet und auf der Homepage der
Kreisverwaltung veröffentlicht.
- Das KI stellt seit August 2014 eine Sammlung von Materialien für Orientierungs- und
Deutschkurse zusammen, darin enthalten sollen sein: Deutschlandkarten, mehrsprachige
Informationen zur Mülltrennung in Deutschland, Anlauttabellen in verschiedenen
Sprachen, Verben-Domino, Materialbeispiele von Deutschförderkursen in Köln etc.
- Gespräche mit und Anfragen von Ehrenamtlichen werden genutzt, um den
Unterstützungsbedarf rund um Flüchtlingshilfe zu erfassen. Auch die Teilnahme an
runden Tischen (Flüchtlingsnetzwerk Nordeifel) zur Flüchtlingshilfe im Kreis wird als
Gelegenheit genutzt, um Bedarfe abzufragen.
- Der Jugendmigrationsdienst bietet in unregelmäßigen Abständen Informationen zur
Methodik und Didaktik an. Interessierte Bürgerinnen und Bürger werden derzeit an dieses
Angebot verwiesen.
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Die in einem Ordner zusammengestellten Kopiervorlagen werden in 2015 von insgesamt
sechs Ehrenamtlergruppen angefordert.
b) Den Einladungen zu acht Runder-Tischen-Treffen in 2015 in den Kommunen Schleiden,
Hellenthal, Nettersheim, Euskirchen, Mechernich, Weilerswist wird seitens des KI
nachgekommen. Dort kann das KI seine Unterstützungsangebote vorstellen und Bedarfe
ermitteln, die zu weiteren Ergänzungen der schon vorhandenen Kopiervorlagen führten.
c) Die Arbeitsgruppe „Sprachbildung“, die sich innerhalb der Facharbeitsgruppe „Netzwerk
für Vielfalt und Integration“ gebildet hat, kann bei ihrem ersten Treffen im März 2015 keine
konkreten Unterstützungsanforderungen an das KI erarbeiten.
d) Die Planungen zur Modulreihe finden nicht statt.
e) Veranstaltungen, die von Netzwerkpartner(inne)n im Bereich Unterstützungsangebote für
Ehrenamtler/-innen in der Flüchtlingsarbeit durchgeführt werden, werden vom KI an
Interessierte weitergeleitet.
f) Das KI legt in 2015 die Liste der Alphabetisierungs-, Orientierungs- und
Deutschförderkurse von den Ehrenamtler(inne)n, VHS, Caritas und JMD in den einzelnen
Städten und Gemeinden sechs Mal aktualisiert auf.
g) Auch im Jahr 2016 wird das KI den Ordner mit Hinweisen und Unterstützungshilfen
ergänzen und allen Interessierten als Kopiervorlage zur Verfügung stellen.
h) Das KI wird auch in 2016 die Liste der Alphabetisierungs-, Orientierungs- und
Deutschförderkurse von den Ehrenamtler(inne)n, VHS, Caritas und JMD in den einzelnen
Städten und Gemeinden auflisten und jeweils um Angebote neuer Anbieterinnen und
Anbieter ergänzen.
105
5.1.8
Basiswissen Flüchtlingsarbeit in Kooperation mit der Integrationsagentur des
DRK
1. Bestandsaufnahme
Viele engagierte Bürger/-innen in der Flüchtlingshilfe haben Fragen und suchen Antworten
rund um das Thema Flüchtlingsarbeit. Sie sind nicht immer hinreichend informiert über
Beweggründe der Flucht, über das Prozedere der Asylantragsverfahren, über Fragen rund
um die Gesundheitsversorgung und über rechtliche Bestimmungen. Oft fühlen sie sich
verunsichert, sind sehr betroffen und involviert und geraten dadurch an ihre persönlichen
Leistungsgrenzen. Es wird während der Teilnahme des KI an den Runden Tischen
Flüchtlingsarbeit bei den Kirchen und Kommunen deutlich, dass es einen großen Bedarf an
grundsätzlichen Informationen zum Thema Asylbewerber/-innen gibt.
2. Ziele
a) Das KI und ein/-e Netzwerkpartner/-in entwickeln im Frühjahr 2015 einen
Informationsvortrag für ehrenamtlich tätige Bürger/-innen in der Flüchtlingshilfe über
verschiedene Aspekte rund um das Thema Flüchtlingsarbeit und Ehrenamt.
b) Der Info-Vortrag der Integrationsagentur des Kreisverbandes DRK und des KI hat
folgende Inhalte: Informationsvermittlung zur Lebensrealität von Flüchtlingen, Grundlagen
des Asylverfahrens, Möglichkeiten des Gesundheitssystems für Asylsuchende,
Selbstfürsorge und Grenzen des Ehrenamtes und bei Bedarf: Auftragsfindung bzw.
Klärung von Einsatzmöglichkeiten in der Arbeit mit Flüchtlingen. Dieser DRK/KI-InfoVortrag soll zunächst lediglich Grundlagen vermitteln und ein Auftakt zu weiteren
geplanten Vorträgen und Informationen von Fachleuten (Rechtsanwält(inn)en,
Journalist(inn)en, ...) aus der Flüchtlingsarbeit sein.
c) Das KI und der/die Netzwerkpartner/-in halten diesen Vortrag bis Ende 2015 in 5 Städten
und Gemeinden.
3. Planung und Durchführung
Gemeinsam mit der Integrationsagentur des DRK ist vom KI ein Präsentationsformat für
engagierte Bürger/-innen im Flüchtlingsbereich im Februar 2015 entwickelt worden.
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Die Präsentation wird in den Kommunen Nettersheim (März 2015), Euskirchen (Juni
2015), Dahlem (Juni 2015) und Blankenheim (September 2015) vor interessierten
Ehrenamtler(inne)n und Hauptamtler(inne)n gezeigt. In Nettersheim erreicht sie sechs
Interessierte, in Euskirchen 14, in Dahlem 10 und in Blankenheim 20 Interessierte. In
Blankenheim und Marmagen ist die Präsentation für November 2015 angefordert.
b) Die Städte Bad Münstereifel und Mechernich haben die Präsentation für das Frühjahr
2016 gewünscht.
c) In 2016 wird die Präsentation weiter angeboten und entsprechend durchgeführt.
106
5.1.9
Beratung von Institutionen in Konflikt- oder Krisensituationen im Umkreis für
Flüchtlingsunterkünften
1. Bestandsaufnahme
In Kommunen mit Flüchtlingssammelunterkünften können aufgrund von Missverständnissen,
kulturellen Unterschieden und Kommunikationsschwierigkeiten Spannungen zwischen den
Bewohner(inne)n der Unterkunft und den Anwohnern entstehen. Eine Vermittlung auf
neutraler Ebene, die die Sensibilisierung für die Situation vor Ort und den Aufbau
gegenseitigen Verständnisses anstrebt, existiert bislang nicht und wird von den Kommunen
gewünscht.
2. Ziele
a) Das KI unterstützt und berät Gemeinden und Einrichtungen bei Konfliktsituationen
zwischen Bürgern und neuen Nachbarn im Bereich von Flüchtlingsunterkünften.
3. Planung und Umsetzung
Die KI-Leitung beauftragt eine mediativ und therapeutisch geschulte KI-Mitarbeiterin, in
akuten Konfliktsituationen zur Krisenintervention vor Ort tätig zu werden. Wird das KI
zukünftig angefragt, nimmt die Mitarbeiterin Kontakt zu den betroffenen Institutionen auf,
führt sie zusammen und begleitet sie beim Lösungsprozess.
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Das KI wird im Mai 2015 gemeinsam mit einer Vertreterin des Jugendamts zur
Besprechung der Situation in Strempt (Ortsteil von Mechernich) eingeladen.
b) Im Gespräch zwischen Beteiligten der Stadtverwaltung, des Jugendamtes und des KI wird
die Situation analysiert und es werden mögliche Ideen zur Bewältigung der Konfliktlage
überlegt.
c) In diese Überlegungen wird die Leiterin des Kindergartens integriert.
d) Über ein weiteres Gespräch im Arbeitskreis Runder Tisch für Flüchtlinge im Juni 2015
kann erreicht werden, dass im Rahmen der ehrenamtlichen Arbeit seit Sommer 2015 drei
„Kümmerer“ aus der katholischen Gemeinde in Mechernich-Strempt tätig sind, die den
Flüchtlingen im Haus Rath dort regelmäßig Unterstützung anbieten.
e) Mit Beginn des Schuljahres 2015/2016 sind zwei SmiLe-Sprachpaten für sprachliche
Förderung von Kindern im Kindergarten Strempt eingesetzt.
e) Alle beteiligten Institutionen und Menschen an einen Tisch zu bringen und die Beteiligten
im Prozess durch das KI weiterhin zu begleiten, scheint ein erfolgreiches Verfahren zu
sein.
f) Auch in 2016 bietet das KI bei ähnlich gelagerten Konfliktsituation Beratung und
Unterstützung bei Lösungsprozessen an.
5.1.10 Akquise möglicher Vormünder für minderjährige unbegleitete Flüchtlingen (in
Kooperation mit dem Jugendamt Kreis Euskirchen)
1. Bestandsaufnahme
Durch eine Gesetzesänderung im November 2015 wird es ab 2016 zu einer Verteilung von
unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen im Land NRW kommen. Auch der Kreis
107
Euskirchen erwartet eine große Anzahl. Das Jugendamt des Kreises Euskirchen rechnet mit
etwa 70 jungen Menschen. Für sie müssen Vormünder und Gastfamilien gefunden werden.
Die bestehenden Schulungen des Jugendamtes für ehrenamtliche Vormünder enthalten
noch kein Modul, das sie auf diese Jugendlichen vorbereitet.
2. Ziele
a) Das KI unterstützt das Jugendamt und die Abteilung Vormundschaft bei der Suche nach
ehrenamtlichen Vormündern für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.
b) Bei der Schulung von ehrenamtlichen Vormündern wird im Herbst 2015 ein neues Modul
„unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“ eingebaut. Dieses Modul setzt sich zusammen
aus Vorträgen des Ausländeramtes und eines Fachanwaltes für Ausländerrecht sowie
einer Präsentation des KI zu Grundlageninformationen im Asylbewerberbereich.
3. Planung und Umsetzung
- Das KI nutzt sein Netzwerk in der Flüchtlingshilfe und im Ehrenamt, um Interessierte über
die Situation unbegleiteter Flüchtlinge im Kreis Euskirchen von August bis Oktober 2015
zu informieren.
- Das KI nutzt sein Netzwerk in der Flüchtlingshilfe und im Ehrenamt, um Interessierte über
eine Veranstaltung des Jugendamtes und der Abteilung Vormundschaft bzgl. Aufnahme
und Vormundschaft von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen von August bis
Oktober 2015 zu informieren.
- Das KI unterstützt im September und November 2015 das Jugendamt und die Abteilung
Vormundschaft bei der Durchführung der Informationsveranstaltung.
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Das KI erreicht 11 Kommunen mit entsprechenden Ansprechpartner(inne)n und weiteren
vier bis sechs Ehrenamtlichen pro Kommune über seine Netzwerke und informiert sie
über die anstehende Informationsveranstaltung.
b) Zur Informationsveranstaltung am 17.09.2015 kommen 150 interessierte Bürgerinnen und
Bürger. Am 27.10. kommen über 70 Bürger/-innen.
Das KI informiert in dieser Veranstaltung mit dem Vortrag „Herkunftsländer und
Fluchtgründe der Minderjährigen“ die Anwesenden über die Fluchthintergründe.
c) Die Kooperation mit Jugendamt und Abteilung Vormundschaft ist sinnvoll, da das KI in
seinem Netzwerk viele Menschen erreicht, die in der Flüchtlingshilfe tätig sind und die
sich gerne in diesem Bereich ehrenamtlich engagieren. Daher ist auch zukünftig eine
Zusammenarbeit der Bereiche angestrebt. Dies kann zum Beispiel weiterhin durch
Unterstützung bei Info-Veranstaltungen, bei der Suche nach ehrenamtlichen
Übersetzungshelfer(inne)n und bei der Kontaktaufnahme der Ehrenamtsgruppen in den
Kommunen mit dem Jugendamt geschehen.
5.1.11 Interkulturelle Woche
1. Bestandsaufnahme
Die bundesweit stattfindende Interkulturelle Woche steht 2015 unter dem Motto „Vielfalt –
das Beste gegen Einfalt“. Während der Interkulturellen Woche bieten
Religionsgemeinschaften, Vereine, Wohlfahrtsverbände, Städte, Gemeinden und Schulen
Veranstaltungen, Aktionen sowie Diskussionen für alle Bürger/-innen mit und ohne
108
Migrationshintergrund an. Ziel ist die Begegnung unterschiedlicher Menschen zum Abbau
von Ängsten und zur Schaffung von Verständnis. Durch gesellschaftliche Teilhabe entsteht
Gleichberechtigung und findet Integration statt.
2. Ziele
a) Im Jahr 2015 finden im Kreis Euskirchen erstmalig Veranstaltungen im Rahmen der
Interkulturellen Woche (vom 27. September bis zum 03. Oktober) statt.
b) Das KI informiert Netzwerkpartner im Frühjahr 2015 über die anstehende Interkulturelle
Woche und steht bis Herbst 2015 als Koordinierungsstelle für alle Veranstaltungen im
Kreis Euskirchen zur Verfügung.
c) Das KI veröffentlicht ab Sommer 2015 alle ihm bekannten Veranstaltungen im Rahmen
der Interkulturellen Woche.
3. Planung und Umsetzung
Planung
Mittelplanung:
Filmabend von und mit Flüchtlingen (Miete, Honorar, Getränke): 477 €
Tanz-Theater für KiTa-Kinder (Honorar, Catering, GEMA*):
1.399 €
Klezmer-Konzert (finanzieller Beitrag Honorar):
500 €
Ausgaben insgesamt:
2.376 €
Finanzierung: Die Mittel wurden aus dem Demografiebudget zur Verfügung gestellt.
Umsetzung
- Besuch der bundesweiten Vorbereitungstagung in Köln, Februar 2015
- Kontaktaufnahme mit möglichen Kooperationspartnern (Jugendmigrationsdienst,
Integrationsagentur DRK, Caritasverband, KreisSportBund, Katholisches Bildungswerk,
Familienbildungsstätten, Städte und Gemeinden, Religionsgemeinschaften, Vereine etc.),
März bis Juni 2015
- Anschreiben aller Partner des „Netzwerks Integration und Vielfalt“ mit der Bitte um
Meldung von Veranstaltungen im Frühjahr 2015
- Organisation durch das KI von zwei Tanz-Theater-Vorführungen für Kindertagesstätten
Kinder zum Thema „Vielfalt und Integration“. Das Jugendamt kooperiert bei der gezielten
Einladung von KiTas zu den Veranstaltungen.
- Organisation durch das KI von zwei Filmvorführungen von Filmen von und mit
Flüchtlingen mit anschließender Diskussion/Vortragsrunde der Filmemacher und
Beteiligten in Nettersheim. Die Moderation erfolgt durch das KI.
- Unterstützung der Caritas Euskirchen bei der Organisation eines Klezmer-Konzertes
- Layout und Bewerbung des Veranstaltungskalenders auf der Internetseite
www.interkulturellewoche.de, auf der Homepage des Kreises Euskirchen, über den E
Mail-Verteiler des Netzwerkes Vielfalt und Integration sowie gezielte Einladung der
Flüchtlingshilfen vor Ort
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Insgesamt zwölf Veranstaltungen werden im Rahmen der Interkulturellen Woche
aufgeführt und beworben.
109
b) Der Filmabend ist mit rund 50 Besuchern, darunter Flüchtlingen aus Nettersheim und
Mechernich, gut besucht. Im Nachgang an die beiden Kurzfilme findet ein reger
Austausch unter den Ehrenamtlichen und Flüchtlingen aus den verschiedenen
Kommunen statt. Einzelne Flüchtlinge nehmen Kontakt zum KI im Anschluss an die
Veranstaltung auf und kommen im Verlauf der Woche in die Beratung des KI zu VHSSprachkursen.
d) Das Tanz-Theater am 02.10.2015 wird von insgesamt sechs KiTa-Gruppen besucht. Die
Kinder und deren Betreuerinnen sind von der jeweiligen Aufführung begeistert.
e) Gemeinsam mit der Katholischen Stadtpfarrgemeinde St. Martin, dem Caritasverband
Euskirchen, dem Katholischen Bildungswerk und dem KoBIZ findet am 02.10.15 in
Euskirchen ein Klezmer-Konzert des Ensembles Noisten statt.
f) Bis zum 16.10.15 kann im Foyer des Kreishauses die Ausstellung
„Kommen.Gehen.Bleiben“ des Geschichtsvereins des Kreises Euskirchen e.V. besucht
werden.
g) Die Resonanz auf die anderen Veranstaltungen ist ebenso positiv.
h) Auch 2016 wird die Interkulturelle Woche in ähnlichem Umfang wieder im Kreis
Euskirchen stattfinden. Das KI bindet weitere Partner/-innen mit ein und bewirbt die
Veranstaltungen.
5.2
5.2.1
Bildung
Informationsleitfaden für Kindertagesstätten im Umgang mit Familien mit
Migrationshintergrund
1. Bestandsaufnahme
Oft scheitert eine für Kinder, Eltern und Erzieher/-innen wertvolle Zusammenarbeit im
Bildungsbereich schon in den KiTas aufgrund sprachlicher Barrieren oder kultureller
Unterschiede. Die Erzieher/-innen in den KiTas wünschen sich daher Unterstützung und
Hinweise rund um Beratungsmöglichkeiten von zugewanderten Familien.
2. Ziele
a) In einem Kooperationsprojekt zwischen KI, Jugendamt und DRK Integrationsagentur wird
zum Schuljahresbeginn 2015/2016 ein Leitfaden für alle 140 KiTas im Kreis Euskirchen
erstellt. Darin werden alle wichtigen Informationen für die Beratung zugewanderter
Familien zusammengestellt.
3. Planung und Durchführung
In acht Planungstreffen in 2015 mit je einem Vertreter/einer Vertreterin des KI, des
Jugendamts und der Integrationsagentur des DRK werden Inhalt, Format und Zielgruppe
sowie der Versand der Broschüre besprochen und organisiert.
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Der Leitfaden (75 Seiten) wird unter dem Titel „Wegweiser Migration für KiTas“ in 150
Exemplaren gedruckt und im Oktober 2015 an alle KiTas im Kreis Euskirchen verteilt.
Inhalte des Leitfadens: Rechtliche Grundlagen in Bezug auf Flüchtlinge, Wegweiser für
Migrant(inn)en allgemein, BuT-Information, Beratung und Unterstützung für Fachkräfte
(Fortbildung, interkulturelle Öffnung, Übersetzerpool), Gesundheit (Impfung, BZGA, Erste
110
Hilfe am Kind), Sprachförderung (Rucksackprojekt, SmiLe-Sprachpaten, Sprachkurse für
Eltern), Übergang KiTa/Schule (Vortrag in einfacher Sprache, Handlungsempfehlungen,
Seiteneinsteigerberatung), allgemeine Informationen über Angebote im Kreis
b) Der Leitfaden ist inzwischen an alle KiTas ausgegeben und wird sehr positiv
angenommen. Eine Überarbeitung und Aktualisierung nach einem Jahr ist für 2016
geplant.
5.2.2
Rucksack Grundschule
1. Bestandsaufnahme
Das Projekt „Rucksack Grundschule“ richtet sich an Eltern mit Migrationshintergrund und ihre
Kinder im ersten bis vierten Schuljahr sowie an die Grundschulen, die von diesen Kindern
besucht werden. Ziel des Projekts ist die durchgängige sprachliche Bildung, wobei
Themenbereiche des Klassenunterrichts aufgegriffen werden. Die Kinder werden im
Unterricht in allen Fächern in der deutschen Sprache unterrichtet und im Rucksackprojekt
sowohl im Herkunftssprachenunterricht als auch von den Eltern in der Familiensprache
gefördert. „Rucksack Grundschule“ ist zudem ein Elternbildungsprogramm, in dem die Eltern
in wöchentlich stattfindenden Gruppentreffen in der Schule erfahren, wie sie ihre Kinder in
der allgemeinen und schulischen Entwicklung zu Hause optimal fördern können. Die
Rucksackgruppen werden von Elternbegleiter(inne)n geleitet, die selbst einen
Migrationshintergrund aufweisen.
Diese häuslichen Übungen erfolgen überwiegend in der Familiensprache. Die Gruppen
werden von Müttern unterschiedlicher Herkunft besucht, deshalb ist die Gruppensprache
Deutsch. Die Mütter nutzen sehr gerne diese Möglichkeit, ihre Deutschkenntnisse zu
erweitern und dies auch in den gemeinsamen Übungen mit dem Kind zu Hause fortzusetzen.
Durch die Teilnahme an der Rucksackgruppe werden Mütter besser in das Schulleben
eingebunden, beteiligen sich aktiv an Veranstaltungen der Schule und finden besseren
Zugang zum deutschen Bildungssystem, welches sich zum Teil erheblich von den
Bildungssystemen anderer Länder unterscheidet.
Die Grundschulen erhalten mit „Rucksack Grundschule“ ein Angebot zur mehrsprachigen
und interkulturellen Unterrichts- und Schulentwicklung, das auf Wertschätzung und
Anerkennung von Vielfalt, Ressourcen und Kompetenzen beruht und im Schulprogramm
festgeschrieben wird.
2. Ziele
a) Für das Projekt „Rucksack Grundschule“ wird neben den beiden bestehenden eine dritte
Schule im Kreis Euskirchen gewonnen.
b) Das Projekt „Rucksack Grundschule“ wird vom KI koordiniert. Die Projektumsetzung wird
verbindlich mit den federführenden Schulleitungen festgeschrieben.
c) Das KI unterstützt und informiert bei Austauschtreffen Elternbegleiter/-innen und
Lehrkräfte bedarfsentsprechend.
3. Planung und Umsetzung
- Das KI informiert die Paul-Gerhard-Schule im Februar und die Weststadtschule im Mai
2015 über das Rucksackprojekt.
- Die Weststadtschule wird für das Rucksackprojekt im Juni 2015 gewonnen.
Kontaktlehrerin und Elternbegleiter/-innen werden ab Juni 2015 in das Projekt
eingewiesen.
111
- Das KI plant und führt vier gemeinsame Austauschtreffen in Kooperation mit dem
Jugendamt für die Elternbegleiter/-innen und Kontaktpersonen der fünf KiTas und drei
Schulen durch.
- Die Elternbegleiter/-innen der Schulen treffen sich zusätzlich einmal im Monat zur
Besprechung der Themen und Materialien.
- Durch die DemografieInitiative erfolgt eine Anschubfinanzierung für zwei Projektjahre,
durch die die Elternbegleiter/-innen eine Aufwandsentschädigung erhalten und die
Gruppen mit mehrsprachigen Kinderbüchern sowie Spiel- und Bastelmaterial ausgestattet
werden.
4. Ergebnis und Ausblick
a) Das Projekt ist bis Ende 2015 an drei Schulen des Kreises Euskirchen installiert: Schule
an der Hardtburg in Euskirchen-Stotzheim (2014), Katholische Grundschule Mechernich
(2014) und Grundschule Weststadt (2015).
b) Im Schuljahr 2014/2015 nehmen 15 Mütter russischer, türkischer, arabischer und
rumänischer Herkunft mit insgesamt 32 Kindern in den drei Gruppen am Projekt teil.
c) Es finden vier Austauschtreffen zwischen Rucksack-Grundschule und Rucksack-KiTa
sowie zwei Treffen, an denen nur die Rucksack-Schulen teilnehmen, statt. Drei Lehrkräfte
und drei Elternbegleiter/-innen nehmen daran teil.
d) In zwei Gruppentreffen informieren sich 10 Mütter über die Themen „Sinnvolle
Hilfestellung für ihre Kinder beim Übergang von KiTa in Schule“ und „Möglichkeiten des
(Wieder-)Einstiegs in den Beruf für Mütter“.
e) Das Erlernen der Schriftsprache als Voraussetzung für die Bildungssprache wird durch
Ausleihe von zweisprachigen Büchern einerseits und Informationen über eine sinnvolle
Nutzung der Unterhaltungsmedien (Fernsehen, PC, Smartphone) andererseits gefördert.
Die Kinder erweitern ihr Wissen und ihren Wortschatz spielerisch.
f) 11 Mütter erhalten eine Urkunde für ihr kontinuierliches Engagement für die Förderung
ihrer Kinder im Rahmen einer Feierstunde im Juni 2015 im Kreishaus.
g) Das Projekt Rucksack-Schule ist gebunden an das Schuljahr, sodass drei Schulen bis Juli
2016 am Projekt teilnehmen. Die Grundschule Mechernich hat bereits ihr Interesse an der
Fortsetzung über das Schuljahr 2015/2016 hinaus bekundet. Im November 2015 wird die
Weiterfinanzierung im Schulausschuss der Stadt Mechernich vorgeschlagen.
h) In Stotzheim, als einem Ortsteil der Kreisstadt Euskirchen mit eher wenig zugewanderten
Familien, ist die Entscheidung über die Fortführung im Schuljahr 2016/2017 noch nicht
gefallen.
i) Die Weststadtschule in Euskirchen wird das Programm fortsetzen, die
Anschubfinanzierung ist bis Juli 2017 gesichert.
j) Zwei weitere Schulen im Kreis haben ihr Interesse bekundet. Ab 2016 kann – soweit die
Finanzierung geklärt ist – mit der Vorbereitung begonnen werden.
5.2.3
„Wie funktioniert Grundschule?“ – Informationsveranstaltung für Eltern mit
Migrationshintergrund
1. Bestandsaufnahme
Wenn Erziehungsberechtigte von Vorschulkindern die deutsche Sprache nicht sicher
beherrschen, sind sie überfordert von der Flut an Informationen rund um das Thema
Einschulung und Grundschule. Oft haben diese Menschen in ihren Heimatländern einen
ganz anderen Schulalltag erlebt, als er heutzutage in vielen Grundschulen üblich ist. Ihnen
sind Unterrichtsmethoden und Arbeitsformen in deutschen Grundschulen nicht vertraut. Eine
112
Kommunikation über diese Unterschiede findet in der Regel nicht statt. Dies führt zu
Missverständnissen und zum Zurückzug dieser Eltern von der Möglichkeit der Mitwirkung in
Schulen. Schulische Bildung hängt aber wesentlich auch von der Mitwirkung der Eltern ab.
Das KI hat im Rahmen eines Kooperationsprojekts mit der Integrationsagentur des DRK und
dem Verein Frauen helfen Frauen ein Konzept zu niedrigschwelliger Bildungsarbeit in Form
von Vorträgen und Gesprächen in einfacher Sprache in den Bereichen Bildung, Erziehung,
Gesundheit konzipiert. Dazu gehört auch der Vortrag „Wie funktioniert Grundschule?“. Er ist
für Eltern mit Migrationshintergrund entwickelt, deren Kinder im Vorschulalter sind. Damit es
ihnen gelingt, trotz ganz anderer eigener Schulerfahrungen, ihr Kind im Schulalltag in
Deutschland zu begleiten und zu unterstützen, informiert das KI in bildgestützter Sprache
über die Anmeldung und Einschulung, über das Leben und Lernen in der Grundschule, über
Leistungsbewertung und Zeugnisse und über die Möglichkeiten und Chancen der
Elternmitwirkung. Dieser Vortrag kann von KiTas abgerufen werden.
2. Ziel
a) Interessierte KiTas buchen im Rahmen von Informationsveranstaltungen
Vorschuleltern mit Migrationshintergrund diesen KI-Vortrag.
für
3. Planung und Umsetzung
- Das Jugendamt informiert alle KiTas über diesen Vortrag.
- In der DRK-Veranstaltungsbroschüre wird dieser Vortrag aufgenommen.
- KiTas melden ihren Bedarf und KI und KiTa treffen eine Absprache über Termin und
Durchführung.
- Der Vortrag wird an KiTas gehalten.
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Das Jugendamt und das DRK informieren in KiTas im Herbst 2015 über den Vortrag.
b) Eine KiTa zeigt Interesse, die Veranstaltung wird für Oktober 2015 geplant, aber letztlich
abgesagt, da sich zu wenige interessierte Eltern melden.
c) Generell muss überdacht werden, ob es zukünftig nicht sinnvoller wäre, diesen Vortrag
zentral an einem Ort für mehrere KiTas anzubieten. Für 2016 liegen keine Buchungen
vor.
5.2.4
SmiLe – Sprachbildung mit individuellem Spracherfolg
Bestandsaufnahme
Der Zustrom von Flüchtlingskindern in den Kreis ist in 2015 seit dem Frühjahr ungebrochen.
In vielen Gemeinden und Städten des Kreises finden sie und ihre Familien eine Zuflucht. Der
KiTa- und Schulbesuch stellt für diese Kinder eine Stabilisierung ihres Alltags dar. Alle
pädagogischen Kräfte stehen vor der Herausforderung, die Kinder bei Erwerb und Erlernen
von Deutsch als Zweitsprache zu unterstützen. Der sichere Umgang mit der deutschen
Sprache ist eine wesentliche Voraussetzung für den Schulerfolg und damit auch für die
gesellschaftliche Integration der Flüchtlingskinder. Damit KiTas und Schulen in ihrer Arbeit
unterstützt werden, sind seit Dezember 2014 Ehrenamtliche als Sprachpat(inn)en im Projekt
SmiLe (Sprachbildung mit individuellem Lernerfolg) in unterschiedlichen Schulen tätig.
113
2. Ziele
a) Weitere SmiLe-Sprachpat(inn)en werden in 2015 gefunden und in einer viermoduligen
Einführungsveranstaltung vom KI auf ihren Einsatz in Schulen und KiTas vorbereitet.
b) Die Einführungsveranstaltungen werden mehrmals im Jahr angeboten.
c) Für weitere Schulen und in KiTas sind neue Sprachpat(inn)en gefunden.
3. Planung und Umsetzung
- Das Projekt wird von zwei Mitarbeiter(inne)n des KI betreut. Sie sind für die Planung und
Durchführung der Einführungsveranstaltung, für das Zusammenführen von Schulen und
SmiLe-Paten bzw. SmiLe-Patinnen und für deren weitere Unterstützung und Begleitung
zuständig.
- Schulamt und Jugendamt werden über das SmiLe-Angebot informiert.
- In der Seiteneinstiegsberatung informiert ein Mitarbeiter des KI Schulen über das SmiLeAngebot.
- Alle vier Monate wird im Netzwerk, im Wochenspiegel und auf der Homepage des Kreises
ein neuer Schulungsdurchlauf für das Projekt „SmiLe“ bekannt gegeben.
- Interessenten werden von zwei Mitarbeiter(inne)n des KI jeweils in vier
Einführungsmodulen auf ihre Tätigkeit als Sprachpate bzw. Sprachpatin vorbereitet.
- Danach wird passgenau nach einem Einsatzort und einem Patenkind gesucht. Schulen
und KiTas werden konkret angefragt und über das Angebot informiert.
- Bei Interesse und Bedarf treffen sich Sprachpate/Sprachpatin, KI-Mitarbeiter/-in,
Einrichtungsleiter/-in und Gruppenleiter/-in bzw. Klassenlehrer/-in vor Ort, um sich
kennenzulernen und die Rahmenbedingungen festzulegen.
- In regelmäßigen Abständen finden Austauschtreffen statt, entweder im Kreishaus oder bei
der Netzwerkpartnerin, der Grundschule Mechernich, bei denen die Patinnen und Paten
Gelegenheit haben, den anderen ihre Erfahrungen mitzuteilen und über
Herausforderungen rund um SmiLe zu diskutieren.
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Im Oktober 2015 sind 70 „SmiLies“ aktiv. 5 KiTas, 17 Grundschulen, 2 Hauptschulen,
jeweils eine Förderschule, eine Gesamtschule, ein Gymnasium und ein Berufskolleg
nutzen das Angebot der SmiLe-Patenschaft.
b) Die Austauschtreffen finden sechsmal im Jahr 2015 statt, ungefähr alle zwei Monate.
c) Schüler/-innen des Gymnasiums Am Turmhof in Mechernich, des Emil-FischerGymnasiums, des St. Michael Gymnasiums und der Realschule Mechernich werden in
einer von ihnen initiierten Informationsversammlung über SmiLe informiert. Im November
und Dezember 2015 werden ihnen Kompaktveranstaltungen zur Vorbereitung auf die
SmiLe-Tätigkeit angeboten.
d) Mit Ende November 2015 schließt eine weitere Modulreihe ab und ca. 40 neue SmiLePaten und -Patinnen können in Schulen und KiTas vermittelt werden.
e) Mit Ende November 2015 endet eine zweiteilige Kompakteinführungsveranstaltung für
Oberstufenschüler/-innen der Gymnasien Am Turmhof in Mechernich und Emil-Fischer in
Euskirchen. Auch hier werden ca. 48 neue „SmiLies“ gewonnen, die vor allem in
benachbarten Grundschulen eingesetzt werden können.
f) Bei erfolgreicher Vermittlung im Dezember 2015 können dann über 150 „SmiLies“ Schulen
und KiTas unterstützen.
g) Im Januar findet für interessierte Oberstufenschüler/-innen des St. Michael-Gymnasiums
Bad Münstereifel eine weitere Kompakteinführungsveranstaltung statt. Zu der
Informationsveranstaltung dazu im November 2015 kamen 44 Schüler/-innen.
114
h) Aufgrund nicht abreißender Nachfragen seitens der Institutionen und seitens interessierter
Bürgerinnen und Bürger sind auch für das Jahr 2016 mindestens drei
Einführungsveranstaltungen und sechs Austauschtreffen geplant.
5.2.5
Seiteneinsteiger(innen)beratung
1. Bestandsaufnahme
Als Seiteneinsteiger/-innen werden Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund
bezeichnet, die im Laufe eines Schuljahres aus ihrem Heimatland ohne oder mit geringen
Deutschkenntnissen in den Kreis einreisen und in das hiesige Schulsystem eingegliedert
werden. Wichtig ist, die Kinder und Jugendlichen dahingehend zu beraten, dass sie die
Möglichkeiten zur Integration in das deutsche Schulsystem wahrnehmen können, schnell die
deutsche Sprache erlernen und so erfolgreich einen Schulabschluss anstreben können.
Dafür ist es erforderlich, eine passende Schule mit geeigneten Fördermöglichkeiten zu
finden. Die Seiteneinstiegsberatung erfolgt auf Anweisung und in Abstimmung mit der
unteren Schulaufsicht Generale Migration. Seit Februar 2014 bis Ende Dezember 2014 sind
86 Kinder und Jugendliche beraten worden.
2. Ziele
a) Im Rahmen der Seiteneinstiegsberatung werden alle gemeldeten schulpflichtigen Kinder
und Jugendlichen entsprechend ihrer mitgebrachten Kompetenzen (Bildungsbiografie)
bedarfsgerecht und systemoptimiert beraten und an in Betracht kommende Schulen
empfohlen.
b) Alle am Prozess des Seiteneinstiegs beteiligten Kooperationspartner/-innen
(Gesundheitsamt, Schulen, Schulaufsichten) sind über das Verfahren der Beratung
informiert.
3. Planung und Umsetzung
- Das KI stimmt sich mit der Unteren Schulaufsicht Generale Migration über das Verfahren
und die Inhalte der Beratung ab. Absprachen werden getroffen bzgl. notwendiger
personeller und schulischer Daten, Termine beim Gesundheitsamt, regelmäßiger
Austausche in Rücksprache- und Beratungstreffen, Prozedere bei Ablehnung der Schulen
usw.
- In der Seiteneinstiegsberatung werden die Personaldaten und die bisherige
Schullaufbahn aufgenommen. In einem ausführlichen Gespräch wird ermittelt, ob die
Seiteneinsteiger/-innen Kenntnisse in der deutschen Sprache haben und ob sie die
lateinische Schrift beherrschen. Die Eltern werden über das deutsche Schulsystem, die
Bedeutung eines Schulabschlusses für ihre Kinder und Fördermöglichkeiten informiert.
- Gibt es aufgrund der Sprache Verständigungsschwierigkeiten, wird eine
Übersetzungshilfe dazugebeten.
- Aufgrund der zunehmend hohen Anzahl der Seiteneinsteiger/-innen und der beengten
Bürosituation wird seit Mai 2015 ein fester Raum in der Kreisverwaltung an zwei Tagen
geblockt, in dem die Beratungen stattfinden können.
- Das KI nimmt Informationsveranstaltungen der Schulaufsicht, einzelner Schulen oder
anderer Kooperationspartner/-innen (Gemeinden, Gesundheitsamt etc.) wahr, um über
die Seiteneinstiegsberatung zu informieren.
115
4. Ergebnisse und Ausblick
a) In enger Zusammenarbeit mit der Unteren Schulaufsicht Generale Migration wird ein
Beratungsverfahren entwickelt, das alle Seiteneinsteiger/-innen erfasst und zu einer
Schulempfehlung führt. In 90 % der Fälle nimmt die Schule auf. Lehnt sie den
Schulbesuch ab, weist sie entsprechend eine Schulaufsicht zu.
b) Mit dem Gesundheitsamt wird im März 2014 ein Verfahren abgestimmt, das die
Anmeldung der Seiteneinsteiger/-innen zur Gesundheitsüberprüfung regelt.
c) Die Zahl der Seiteneinstiegsberatungen steigt fortwährend. Wurden im Schuljahr
2014/2015 insgesamt 198 Kinder und Jugendliche beraten, so wurden allein von August
2015 bis Dezember 2015 ca. 300 Seiteneinstiegsberatungen durchgeführt.
d) Die Zahl der Seiteneinstiegsberatungen wird mit hoher Wahrscheinlichkeit auch in 2016
weiter ansteigen.
5.3
5.3.1
Angebote für Schulen
Besetzungsverfahren von Lehrer(inne)n im Herkunftssprachlichen Unterricht
(HSU)
1. Bestandsaufnahme
Sprachwissenschaftler sind sich weitgehend darüber einig, dass es Kindern, die ihre
Herkunftssprache (Muttersprache, Heimatsprache ...) in Wort und Schrift beherrschen, viel
einfacher fällt, eine weitere Sprache zu erlernen. Deshalb wird in Schulen NRWs
Herkunftssprachenunterricht in vielen verschiedenen Sprachen angeboten. Ziel ist es, die
herkunftssprachlichen Fähigkeiten in Wort und Schrift zu erhalten, zu erweitern und in
Übereinstimmung mit dem Lehrplan wichtiges landeskundliches Wissen zu vermitteln. In der
Regel findet der Unterricht mit insgesamt 5 Wochenstunden am Nachmittag im Anschluss an
den regulären Unterricht statt. Im Kreis Euskirchen wird Unterricht in folgenden
Herkunftssprachen erteilt: Albanisch, Arabisch, Griechisch, Italienisch, Kroatisch, Polnisch,
Portugiesisch, Spanisch, Russisch, Türkisch.
Seit Start des KI im Februar 2014 sind zwei HSU-Stellen unter Einbeziehung des KI besetzt
worden.
2. Ziele
a) Die Untere Schulaufsicht mit der Generale Migration führt in Kooperation mit dem KI bei
Bedarf ein Besetzungsverfahren von HSU-Lehrkräften durch.
b) Das KI unterstützt die Untere Schulaufsicht Generale Migration beim Auswahlverfahren.
c) Das KI führt neue HSU-Lehrkräfte in die Schulen ein und informiert alle Beteiligten
(Schulleitung, Kollegium, HSU-Kräfte) über Wege der Zusammenarbeit.
3. Planung und Durchführung
- Bei der Stellenausschreibung unterstützt das KI bei Bedarf die Untere Schulaufsicht
Generale Migration im Februar 2014.
- Alle in Betracht kommenden HSU-Bewerbende werden im Februar 2014 im Rahmen des
Bewerbungsprozesses der zu besetzenden HSU-Stelle von der Unteren Schulaufsicht
eingeladen, die Stelle wird durch ein verbindliches Auswahlverfahren, durchgeführt von KI
und Unterer Schulaufsicht, besetzt.
116
- Der/die ausgewählte Bewerber/-in wird März 2014 vom KI in den Schuldienst eingeführt,
dem Kollegium vorgestellt und bei Bedarf begleitet.
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Im Jahr 2015 wird keine Stelle neu besetzt.
b) In 2016 wird eine Stelle für Russisch als Herkunftssprache ausgeschrieben.
5.3.2
Unterstützung der Schulaufsicht bei Integrationsstellenanträgen
1. Bestandsaufnahme
Der Erlass „Vielfalt gestalten – Teilhabe und Integration durch Bildung; Verwendung von
Integrationsstellen“ des Schulministeriums hat das erklärte Ziel, in allen Schulformen ein
Gesamtkonzept durchgängiger Sprachbildung zu installieren. Alle Schulen in NRW haben
die Möglichkeit, zusätzliche Stundenanteile durch den Integrationsstellenantrag zu
beantragen. „Mit den zusätzlichen Stellenanteilen wird in den Schulen auch zusätzliche Lernund Unterrichtszeit möglich. Unterricht, Ganztagsangebote und herkunftssprachlicher
Unterricht in 16 Sprachen sollen miteinander verknüpft werden. Die Stellen können im
Einzelnen insbesondere zur durchgängigen sprachlichen Bildung, zur Entwicklung von
Erziehungs- und Bildungspartner/innenschaften zwischen Schule und Elternhaus sowie zur
interkulturellen Verständigung, auch für Vorhaben gegen Fremdenfeindlichkeit und
Rassismus
verwendet
werden.“
(www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Integration/Schulentwicklung/PersonaleEbene/Integrationsstellen/)
Für alle Schulen gibt es ein einheitliches Antragsformular. Für das Schuljahr 2015/16 und
das Schuljahr 2016/2017 musste dieser Antrag bis zum 31.12.2014 gestellt werden. Die Frist
wurde um wenige Wochen verlängert, um dem erhöhten Beratungsbedarf der einzelnen
Schulen bezüglich der Antragsstellung nachzukommen.
2. Ziele
a) Das
KI
unterstützt
und
berät
Schulen
bei
der
Antragsstellung
der
Integrationsstellenanträge für die Schuljahre 2015/2016 und 2016/2017.
b) Das KI unterstützt die Schulaufsicht bei der Auswertung der Integrationsstellenanträge.
c) Das KI berät Schulaufsicht bei Entscheidungen rund um Einstellungen von Lehrkräften im
Bereich Deutsch als Zweitsprache (DaZ).
3. Planung und Umsetzung
- Das KI bietet Schulen eine Beratungsunterstützung an. Bei Beratungsbedarf trifft sich das
KI
mit
Schulleitung
oder
Sprachbeauftragten
und
unterstützt
im
Antragsstellungsverfahren.
- Das KI entwickelt zusammen mit der Unteren Schulaufsicht Generale Migration einen
Kriterienkatalog zur Auswertung der eingegangenen Anträge.
- Das KI erhält in Kopie die eingegangenen Integrationsstellenanträge und wertet diese
nach Absprache mit der Schulaufsicht entsprechend dem Kriterienkatalog aus.
- Auf Wunsch kann die Schulaufsicht das KI zur Beratung über mögliche Integrationsstellen
und Lehrkraftbesetzungen heranziehen.
117
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Das KI berät nach erster Durchsicht der eingegangenen Anträge im Januar 2015 gezielt
vier Schulen und unterstützt sie bzgl. inhaltlicher und formaler Aspekte beim Ausfüllen des
Antrags.
b) Alle eingegangenen Anträge werden nach Kriterien, die die Schulaufsicht gemeinsam mit
dem KI aufgestellt hat, vom KI im Februar 2015 ausgewertet.
c) Die Unteren Schulaufsichten lassen sich bei den Vorschlägen zur Stellenverteilung der
Integrationsstellen vom KI beraten.
d) Das KI berät die Schulaufsicht bei der Zuweisung von DaZ-Lehrkräften.
e) Die erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen KI und Schulaufsicht wird auch im nächsten
Jahr fortgeführt.
5.3.3
Fachberatungsstelle für Herkunftssprachlichen Unterricht (HSU)
1. Bestandsaufnahme
An 9 Schulen im Raum Euskirchen findet nachmittags Herkunftssprachlicher Unterricht
(HSU) in 10 Sprachen statt. Herkunftssprachliche Lehrkräfte unterrichten jeweils ihre
Sprache, entsprechend den HSU-Lehrplänen. Diesen Schulen und deren HSU-Lehrkräften
bietet das KI seit seiner Gründung im Februar 2014 als Fachberatungsstelle für den
Herkunftssprachlichen Unterricht (HSU) Beratung und Betreuung an.
2. Ziele
a) Schulen, an denen HSU bereits stattfindet, werden in allen Fragen zum HSU durch die
Fachberatung des KI betreut.
b) Schulen, die HSU zukünftig anbieten möchten, werden durch die Fachkräfte beraten und
betreut.
c) Die in den Schulen tätigen HSU-Lehrkräfte werden in ihrer Arbeit durch den
Fachberater/die Fachberaterin betreut und unterstützt, z. B. bei der Erstellung eines
Stundenplans und der Koordination des Unterrichts an mehreren Schulen.
d) Der/die Fachberatende organisiert die Sprachprüfungen und vertritt den/die zweite/-n
Prüfende/-n bei dessen/deren Abwesenheit in Sprachprüfungen.
e) Der/die Fachberatende/-r ist Ansprechpartner/-in für Fragen von Eltern und allen
interessierten Bürger(inne)n zum HSU.
3. Planung und Umsetzung
- Schulen und HSU-Lehrkräfte werden anlassbezogen von der Unteren Schulaufsicht
Generale Migration über die Fachberatungsstelle und deren Aufgaben informiert.
- Wenn Schulen oder HSU-Lehrkräfte Beratungs- oder Betreuungsbedarf unterjährig
anzeigen, berät und betreut die Fachberatung entsprechend.
- Im März 2015 werden Schulen über die anstehenden Sprachprüfungen informiert.
- Im März 2015 melden Schulen entsprechend Schüler/-innen zu den Sprachprüfungen an.
- Im April 2015 werden die Sprachprüfungen an den jeweiligen Schulen, wo der Unterricht
stattfindet, durchgeführt. Prüfende sind zwei HSU-Lehrkräfte bzw. bei Fehlen des/der
zweiten Prüfenden der/die Fachberatende HSU.
4. Ergebnisse und Ausblick
118
a) Die Fachberatungsstelle wird 2015 zwei- bis dreimal pro Monat von Schulen oder HSULehrkräften um Beratung gebeten.
b) Drei Sprachprüfungen werden mithilfe der Fachberatung im April 2015 durchgeführt.
c) Auch in 2016 wird die Fachberatung HSU ihre Tätigkeit wie oben beschrieben fortsetzen.
5.3.4
Schule ohne Rassismus
1. Bestandsaufnahme
Das bundesweite Projekt Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage (SoR) wird in NRW
von der Landesorganisation betreut und gesteuert, die ihren Sitz in der Landesweiten
Koordinierungsstelle der Kommunalen Integrationszentren (LaKI) in Dortmund hat. Für die
einzelnen Kommunen sind die jeweiligen KI mit der Begleitung der Schulen in ihrem
Entwicklungsprozess zur Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage und darüber hinaus
mit der weiteren Unterstützung und Koordinierung betraut.
Ziel des Programms ist die Verpflichtung von Schulen, die in dieses Netzwerk aufgenommen
werden wollen, bewusst gegen jede Form von Diskriminierung, Gewalt und Mobbing aus
welchen Gründen auch immer vorzugehen, bei Konflikten einzugreifen und in regelmäßigen
Abständen Projekttage zu dieser Thematik durchzuführen. Eine Schule erhält den Titel
„Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“, wenn mindestens 70 % aller im Schulleben
befindlichen Menschen die oben genannten Verpflichtungen einhalten wollen.
Im Kreis Euskirchen gibt es Ende 2014 drei Schulen (Emil-Fischer-Gymnasium, Realschule
Blankenheim, Grundschule Kall) mit dem Titel „Schule ohne Rassismus – Schule mit
Courage“.
2. Ziele
a) Das KI ist Ansprech- und Kooperationspartner für Schulen bei Interesse an „Schule ohne
Rassismus – Schule mit Courage“ und informiert und begleitet Schulen auf dem Prozess
hin zur Zertifizierung.
b) Das KI betreut und begleitet darüber hinaus auf Wunsch die Schulen bei Projekten zu
SoR und informiert Schulen über Veranstaltungen der LaKI in diesem Themenbereich.
3. Planung und Umsetzung
- Das KI nimmt dreimal an runden Tischen SoR der LaKI teil.
- Bei Beratungs- und Informationsbedarf zu SoR steht das KI allen Interessierten zur
Verfügung.
- Interessierte Schulen werden vom KI auf dem Weg von der ersten Interessensbekundung
über konkrete Antragstellung bis hin zur Zertifizierung begleitet.
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Das KI nimmt in 2015 einmal am runden Tisch SoR der LaKI teil.
b) Das KI begleitet die Kaplan-Kellermann-Realschule im Prozess zur SoR-Schule. Am
26.02.2015 wird der Schule im Rahmen einer Schulfeier die Urkunde zur Anerkennung als
SoR-Schule überreicht. Das KI trägt zu dieser Feier mit einer Rede bei.
c) Weitere Schulen bekunden bisher kein Interesse. Die schon bestehenden Schulen
wenden sich in diesem Jahr nicht an das KI mit der Bitte um Information und
Unterstützung.
119
d) Dem KI fehlt aufgrund erhöhten Arbeitsaufkommens rund um die Flüchtlingsthematik Zeit,
neue Schulen für SoR zu gewinnen oder schon bestehenden Schulen Projekte zu
empfehlen.
e) Die Teilnahme an den Treffen des runden Tisches „Schule ohne Rassismus – Schule mit
Courage“ wird auch in 2016 angestrebt.
f) Schulen, die sich zertifizieren lassen möchten, werden auch in 2016 vom KI begleitet und
unterstützt.
g) Zertifizierte Schulen werden auf Wunsch 2016 bei Projekten rund um Antirassismus vom
KI unterstützt.
5.3.5
Planung und Durchführung der Treffen von Lehrkräften im
Herkunftssprachlichen Unterricht (HSU)
1. Bestandsaufnahme
Die Unteren Schulaufsichten mit der Generale Migration der Kreise Euskirchen und Düren
haben festgelegt, dass sich die HSU-Lehrkräfte beider Kreise gemeinsam in der Regel
zweimal im Jahr zu einer zweitägigen Veranstaltung treffen. Im Jahr 2015 findet diese
Veranstaltung nur einmal statt, da das Tagungshaus in Kronenburg, das als Tagungshaus
für diese Treffen in der Vergangenheit zur Verfügung stand, nicht genügend Kapazitäten hat.
Für die organisatorische und inhaltliche Planung und die Durchführung dieser Austauschund Informationstreffen sind aus dem Kreis Düren der entsprechende Schulrat und ein
Mitarbeiter aus dem Schulamt und aus dem Kreis Euskirchen der entsprechende Schulrat
und die beiden KI-Lehrkräfte gemeinsam verantwortlich.
2. Ziele
a) Das KI plant und organisiert in Kooperation mit den Unteren Schulaufsichten Generale
Migration Euskirchen und Düren das HSU-Lehrkräfte-Austauschtreffen.
b) Das KI beteiligt sich gegebenenfalls auch inhaltlich an der Veranstaltung.
c) Das KI stellt in Kooperation mit den Schulaufsichten für Schulen ein Infopaket rund um
HSU zusammen.
3. Planung und Umsetzung
- Das HSU-Lehrkräftetreffen findet am 09. und 10. November 2015 in Kronenburg statt.
- Die Kooperationspartner/-innen treffen sich nach den Sommerferien 2015, um sich über
Rahmenbedingungen und Inhalte des HSU-Lehrkräfte-Treffens auszutauschen.
Referenten zu Themen werden gegebenenfalls gesucht.
- Das KI bereitet einen 3-stündigen Workshop zu interkultureller Sensibilisierung vor und
hält ihn beim HSU-Lehrkräftetreffen im November 2015.
- Das schon 2014 erarbeitete Informationspaket rund um HSU wird aktualisiert.
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Die Schulaufsicht Generale Migration der Kreise Düren und Euskirchen und die
entsprechend eingebundenen Kooperationspartner/-innen einigen sich in einem
Planungstreffen im August 2015 auf Ablauf und Inhalte des Austauschtreffens.
b) Das zweitägige Austauschtreffen findet am 09. und 10. November im
Lehrerfortbildungshaus in Kronenburg statt.
c) Inhalte des Austauschtreffens am 09./10.11.2015 in Kronenburg sind interkulturelle
Sensibilisierung (Workshop KI), Umgang mit schwierigen Kindern und Zusammenstellung
120
eines Infopaketes rund um HSU für Schulen (KI) und ein genereller Austausch rund um
Fragen der HSU-Lehrkräfte zu ihrem Einsatz (Schulaufsicht).
d) Die Referentin für das Thema „Umgang mit schwierigen Kindern“ ist Frau SchlekerHensch, Inklusionsbeauftragte in Düren.
e) Es nehmen 25 HSU-Lehrkräfte teil.
f) Auch in 2016 wird die Zusammenarbeit der beiden Schulaufsichten und der KIMitarbeiter/-innen fortgeführt. Es wird im Frühjahr und im Herbst 2016 jeweils wieder ein
zweitägiges Austauschtreffen der HSU-Lehrkräfte in Kronenburg ins Auge gefasst, das
organisatorisch und inhaltlich von KI und Schulaufsicht gemeinsam geplant wird.
5.3.6
Seiteneinstieg für alle optimal – Arbeitskreis „Praxisgespräche Seiteneinstieg“
1. Bestandsaufnahme
Viele Schulen im Kreis stehen aufgrund der hohen Zuwanderungszahlen täglich vor der
Herausforderung, eine wachsende Zahl von Kindern und Jugendlichen, die neu zuwandern
(Seiteneinsteiger/-innen) und keine oder geringe Deutschkenntnisse haben, qualitativ
hochwertig zu beschulen. Ihnen fehlen Lehrkräfte mit der Qualifikation „Deutsch als
Zweitsprache – DaZ“ und Konzepte, wie diese Kinder bestmöglich in den Unterricht integriert
und sprachlich in allen Fächern gefördert werden können.
Mit Beratungs- und Unterstützungsanfragen wenden sich viele Schulen an KI und
Schulaufsicht. Sie wünschen sich Unterstützung bei der Entwicklung ihrer pädagogischen
und didaktischen Fähigkeiten sowohl hinsichtlich sprachsensiblen Unterrichts in
mehrsprachigen Klassen als auch hinsichtlich der Sensibilisierung für interkulturelle
Haltungen und für eigenes vorurteilsbewusstes Handeln.
2. Ziele
a) Das KI plant und führt in Kooperation mit der Unteren Schulaufsicht Generale Migration
für alle interessierten Lehrkräfte aller Schulformen Informationsveranstaltungen rund um
die Beschulung von Seiteneinsteigern durch.
b) Das KI organisiert den Aufbau eines Arbeitskreises „Praxisgespräche-Seiteneinstieg“ für
interessierte Lehrkräfte aller Schulformen und begleitet und organisiert Treffen dieses
Arbeitskreises.
3. Planung und Umsetzung
- Anfang des Jahres 2015 plant das KI in Kooperation mit der Schulaufsicht eine erste
Informationsveranstaltung für das Frühjahr 2015 als Auftaktveranstaltung. Während dieser
Veranstaltung werden Bedarfe zu Inhalten weiterer Veranstaltungen bei den
Teilnehmenden abgefragt.
- Diese Inhalte werden besprochen und entsprechende Vorträge konzipiert. Ein geeigneter
Veranstaltungsort wird gesucht.
- Nach den Sommerferien 2015 werden entsprechend der Analyse der abgefragten Bedarfe
im Laufe des Jahres 2015 weitere Veranstaltungen inhaltlich von KI und Schulaufsicht für
das erste Halbjahr 2015/2016 geplant und durchgeführt.
- Interessierte Lehrkräfte werden für den Arbeitskreis Praxisgespräche-Seiteneinstieg
gewonnen. Der Arbeitskreis trifft sich ab August 2015 in regelmäßigen Abständen,
organisiert und begleitet vom KI.
- Für die Veranstaltungsreihen stehen finanzielle Mittel aus der DemografieInitiative zur
Verfügung.
121
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Seit Dezember 2014 finden regelmäßige Planungstreffen zwischen KI und Unterer
Schulaufsicht Generale Migration statt. Inhalte für die erste Auftaktveranstaltung werden
festgelegt, Kooperationspartner/-innen gesucht und gefunden.
b) Im April 2015 findet die Auftaktveranstaltung in der Georgschule in Euskirchen statt. 53
Lehrkräfte verschiedener Schulformen des Kreises nehmen teil.
c) Schulrat Herr Rellecke, Untere Schulaufsicht, informiert über allgemeine und rechtliche
Rahmenbedingungen bezüglich internationaler Förderklassen. Frau Lorenz, Lehrerin der
Georgschule, informiert über die internationale Förderklasse in der Georgschule. Herr
Güngör, KI, informiert über aktuelle Seiteneinstiegszahlen und das Prozedere der
Seiteneinstiegsberatung und Frau Bernardy, KI, über SmiLe als Unterstützungsangebot.
Anschließend werden Bedarfe abgefragt, die als Grundlage für die Planung der nächsten
Veranstaltungen dienen. Zuletzt können sich die Lehrkräfte bei Schulbuchverlagen, die
vor Ort Deutsch-als-Zweitsprache-Material ausgestellt haben, informieren.
d) Anfang November 2015 findet für alle interessierten Lehrkräfte in der Aula der
Georgschule eine weitere Veranstaltung zum Thema „Umgang mit traumatisierten
Kindern“ statt. Referentin ist Frau Bahner. Anwesend sind 60 Lehrkräfte. Für die konkrete
Arbeit in einem Arbeitskreis, der sich ab 2016 viermal im Jahr unter der Leitung des KI
treffen wird, melden sich vier interessierte Lehrkräfte.
e) Anfang Dezember 2015 findet in der Aula des Thomas-Eßer-Berufskollegs eine
Informationsveranstaltung zum Thema „Sprachsensibler Unterricht“ statt. Referentin ist
Frau Weis, Mitarbeiterin an der Uni Duisburg – Essen im Bereich pro DaZ (Deutsch als
Zweitsprache). Eingeladen sind alle Lehrkräfte aller Schulformen sowie alle SmiLeSprachpat(inn)en im Kreis.
f) Die Kosten für Referentin und Catering werden aus der DemografieInitiative gedeckt. Die
Stadt Euskirchen und das Berufskolleg haben ihre Räumlichkeiten kostenfrei zur
Verfügung gestellt.
g) Aufgrund der wachsenden Anzahl von Seiteneinsteiger(inne)n in vielen Schulen wird auch
im Jahr 2016 eine Unterstützung der Lehrkräfte durch das KI in Kooperation mit der
Schulaufsicht sinnvoll und gewünscht sein. Denkbar ist eine Workshop-Reihe zu Themen
rund um den Seiteneinstieg. Der Arbeitskreis soll seine konkrete Arbeit Anfang 2016
aufnehmen und sich regelmäßig treffen.
h) Eine Kooperation mit dem Kompetenzteam des Kreises Euskirchen erscheint sinnvoll.
5.4
5.4.1
Ausbildung und Beruf
Stadtteilmütter – Brücken bauen
1. Bestandsaufnahme
Im Integrationskonzept des Kreises Euskirchen ist die Einführung des Projektes
„Stadtteilmütter“ vorgesehen.
Im Mittelpunkt des Projektes „Stadtteilmütter – Brücken bauen“ stehen Frauen mit
Migrationshintergrund, die nach einer einschlägigen Qualifizierung als „Brückenbauer/-innen“
zwischen zugewanderten Familien ihrer Herkunft und den Institutionen des öffentlichen
Lebens fungieren. Als ausgebildete Stadtteilmütter stellen sie Kontakte zu Familien her, die
aufgrund von Sprachbarrieren und kulturellen Hürden durch die schon vorhandenen
Einrichtungen und Dienste nicht oder nur wenig erreicht werden. Ihr wichtigstes Ziel ist die
Verbesserung der Zukunftsaussichten der Kinder, v. a. in Bezug auf Bildung und
122
Gesundheit. Außerdem übernehmen sie Vorbildfunktionen für Menschen derselben
gesellschaftlichen
Herkunft
und
verkörpern
Teilhabe
an
der
deutschen
Aufnahmegesellschaft. Für die Stadteilmütter selbst führt die Teilnahme am Projekt in der
Regel zu einer Steigerung des Selbstbewusstseins, einer Erleichterung des eigenen
Familienmanagements und zu einer Aufwertung ihrer Rolle in Familie und gesellschaftlicher
Herkunft. Nicht zuletzt finden sie aufgrund der Qualifikation als „Stadtteilmütter“ einen
leichteren Zugang zum Arbeitsmarkt. So belegen Erfahrungsberichte aus dem
Stadtteilmütterprojekt in Köln-Mülheim und Köln-Meschenich, dass bereits zum Ende der
Ausbildungsphase die Teilnehmerinnen in eine Teilzeitberufsausbildung oder in den ersten
Arbeitsmarkt übergehen.
2. Ziele
a) Das KI findet geeignete Kooperationspartner/-innen und unterstützt diese mit
Informationsveranstaltungen bei der Durchführung des Projektes.
3. Planung und Umsetzung
- Das KI nimmt Kontakt zu möglichen Kooperationspartner(inne)n in den Städten und
Gemeinden des Kreises sowie den Trägern von Initiativen und Einrichtungen vor Ort auf,
informiert über das Projekt und ermittelt die Bedarfslage.
- Das KI begleitet und unterstützt Kooperationspartner/-innen bei der Umsetzung des
Projektes und vermittelt ggfs. Kooperationspartner/-innen.
4. Ergebnisse und Umsetzung
a) Während der Planungsphase des Projekts von September 2014 bis April 2015 ergeben
Gespräche mit Vertreter(inne)n der Gemeinden Zülpich, Kall und Mechernich sowie mit
der Wirkstatt und der Agentur für Arbeit, dass sich dieses Format für die ländliche Region
im Kreis Euskirchen zurzeit nicht eignet: Die Gesprächspartner/-innen der Gemeinden
berichten, dass die Familien, die schon seit längerer Zeit hier leben, gut integriert und die
Frauen vielfach in Teilzeit berufstätig seien. Der infrage kommende Personenkreis sei so
sehr
über
das
Kreisgebiet
verstreut,
dass
eine
zentral
angebotene
Qualifizierungsmaßnahme von den Teilnehmer(inne)n kaum zu erreichen sei. Auch der
spätere praktische Einsatz werde daran scheitern.
b) Die Möglichkeit, die Koordination der Arbeit der späteren Stadtteilmütter mitzugestalten,
bewerten die eingebundenen Kommunen als nicht leistbar.
c) In 2016 wird das Projekt Stadtteilmütter nicht weiterverfolgt.
5.4.2
Kampagne „Berufliche Qualifizierung zur Integration junger Flüchtlinge im Alter
von 18 – 21 Jahren“
1. Bestandsaufnahme
Die Anzahl der Menschen, die vor politscher Verfolgung nach Deutschland fliehen und hier
politisches Asyl bzw. die Gewährung internationalen Schutzes beantragen, ist in den
vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Für das Jahr 2015 prognostiziert das
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine weitere Steigerung der Zahl neuer
Asylanträge. Bei vielen Flüchtlingen ist die Bleibewahrscheinlichkeit aufgrund der politischen
Situation in ihren Herkunftsländern hoch, sodass Maßnahmen der Integration in Ausbildung
und Beschäftigung von Anfang an von Bedeutung sind.
123
Eine frühzeitige Arbeitsmarktintegration ist nicht nur ein wesentlicher Baustein zur
gesellschaftlichen Integration, sondern dient auch dazu, die Gefahr von
Langzeitarbeitslosigkeit durch langwierige Wartezeiten zu vermeiden. Auch vor dem
Hintergrund aktueller Fachkräfteengpasse in Deutschland sollte das Potenzial von
Flüchtlingen frühzeitig erhoben und für den Arbeitsmarkt genutzt werden.
Asylsuchenden ist der Arbeitsmarktzugang durch eine im November 2014 in Kraft getretene
Rechtsänderung bereits nach drei Monaten möglich. Somit gibt es sehr schnell
Handlungsbedarf bei grundlegender allgemeinsprachlicher und darauf aufbauender
berufsbezogener Deutschförderung (Integrationskurs bzw. ESF-BAMF-Programm), der bei
dieser Zielgruppe bisher aus rechtlichen bzw. finanziellen Gründen nicht gedeckt werden
konnte. Seit Einrichtung des ESF-Programms zum Modellprojekt basaler Sprachförderung im
Rahmen von „Early Intervention NRW“ ist die Grundlage für kofinanzierte Basissprachkurse
zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen geschaffen. Das Modellprojekt verfolgt exakt
den Ansatz, die Lücke der fehlenden Sprachkompetenz neu eingereister Flüchtlinge zu
schließen, mit dem Ziel, durch die Förderung von Basissprachkursen zur
Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen den Anschluss an weiterführende berufsbezogene
Sprach- und Schulungsangebote (z. B. ESF-BAMF-Kurse, Förderinstrumente des SGB II
und SGB III) zu erreichen.
KoBIZ führt nach Abstimmungsgesprächen auf Verwaltungsleitungsebene in 2015
gemeinsam mit den Partner(inne)n der Agentur für Arbeit, des Jobcenters EU-aktiv, des
Deutschen Roten Kreuzes (DKR), des Jugendmigrationsdienstes (JMD) sowie dem
Netzwerk von Dolmetschern modellhaft drei Profilingtage in den Städten Euskirchen
(19.08.2015) und Mechernich (26.08.2015) sowie der Gemeinde Kall (02.09.2015) durch.
Mit zwei multiprofessionellen Teams aus den v. g. Institutionen – Profiler Agentur für
Arbeit/Jobcenter, Sprachberater, Übersetzungshelfer, Flüchtling – werden an diesen drei
Tagen je 12 Personen pro Team, 72 Personen insgesamt während der Laufzeit der
Kampagne, profilt.
Der den Gesprächen zugrunde liegende Profilingbogen wurde von den Partner(inne)n im
Vorfeld der Kampagne gemeinsam entwickelt, in einfacher Sprache formuliert und für die
Zielgruppe mit Unterstützung von Übersetzungshelfern aus dem KoBIZ-Netzwerk in die
jeweiligen Sprachen übersetzt.
Mit einem ebenfalls in die jeweils erforderlichen Sprachen übersetzten erklärenden
Anschreiben erhalten die mit der Ausländerbehörde des Kreises abgestimmten eingeladenen
Personen den Profilingbogen beim Auszahlungstag der Geldleistungen in ihrer Kommune
bzw. über die für sie ehrenamtlich Tätigen. Dies geschieht zwei Wochen vor den
Sprechtagen zwecks Vorbereitung des Termins durch Ausfüllen, soweit möglich. Der
Profilingbogen dient mit Vorlage entsprechender Zeugnisse und Dokumente, die die
schulischen und beruflichen Qualifikationen belegen, als Gesprächsgrundlage am
Profilingtag.
Im Nachbereitungstreffen der Kampagne am 07.09.2015 werden die Ergebnisse der 61
Profilingbögen zusammengefasst, gesichtet und die Bedarfe ausgewertet; höchste Priorität
hat die Einrichtung von Intensivsprachkursen (inhaltlich analog zum BAMF-Integrationskurs
mit berufsspezifischen Lerninhalten), im weiteren Schritt die Einbindung in bestehende
Angebote zur Schulabschlusserlangung sowie Vermittlung in Maßnahmen der individuellen
Berufsorientierung. Für die Zielgruppe der Personen mit Alphabetisierungsbedarf soll
zunächst die entsprechende Bestandsgröße ermittelt und ggf. ein gesondertes Angebot
konzipiert werden.
Die Akteure des Pilotprojektes einigen sich auf nachfolgende Ziele.
124
2. Ziele
a) Zum Ausbau der Willkommenskultur im Kreis Euskirchen, zum Erhalt des sozialen
Friedens durch „Zu-tun-Haben“ und insbesondere mit Blick auf die perspektivische
Fachkräftesicherung sollen kurzfristig ab Oktober 2015 (unmittelbar nach Ende der
Herbstferien NRW, 19.10.15) zwei Basissprachkurse (max. 300 Unterrichtseinheiten pro
Kurs) mit jeweils 15 Personen (= 50 % der beratenden Personen im Pilotprojekt) auf der
Grundlage des Modellprojektes „Early Intervention NRW“ (Zielniveau A1 GER) bei der
Kreisvolkshochschule Euskirchen angeboten sein.
b) Ergänzend zu diesem Sprachangebot können im Einzelfall Fahrtkosten sowie Kosten für
Kinderbetreuung gefördert werden.
c) Kurz- und mittelfristig sollen weitere Angebote von antragsberechtigten Institutionen i. S.
der Förderkriterien erfolgen.
3. Planung und Umsetzung
- Die Akteure der Kampagne fassen sich zu einer „Projektgruppe Integration von
Flüchtlingen“ und vereinbaren regelmäßige Treffen.
- Seitens der Kreisvolkshochschule als antragsberechtigter Stelle erfolgt im Sinne der
Förderkriterien
des
ESF-Modellprojektes
„Early
Intervention
NRW“
das
Interessensbekundungsverfahren beim Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales
NRW bis zum 30.09.2015. Der Förderzeitraum ist bis zum 31.12.2016 begrenzt.
- Die Bundesagentur für Arbeit kann durch eine neue Gesetzesänderung Einstiegskurse für
Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive i. S. von § 421 SBG III
von zertifizierten Trägern durchführen lassen.
- Die Planung der Kurse im Kreisgebiet und das Zusammenkommen der Zielgruppe und
Anbieter erfolgt mit Unterstützung der v. g. Projektgruppe.
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Verstetigung und Ausbau des Settings der zuständigen Rechtskreise SGB II und SGB III
in enger Kooperation mit der Ausländerbehörde Kreis Euskirchen unter Einbindung der
jeweiligen Fördermöglichkeiten der Partner/-innen bzw. der ESF-/Bundes/Landesprogramme, bedarfsabhängig unter Koordination von KoBIZ
b) Die Agentur für Arbeit und die Jobcenter werden ab Winter 2015 in dem in Ziffer 1
beschriebenen Format einen Integration Point eröffnen, vgl. www.arbeitsagentur.de.
c) Weiterer Ausbau der gesellschaftlichen Integration und damit der Willkommenskultur im
Kreis Euskirchen
5.5
5.5.1
Sprache
„Sprachstark – Qualität in sprachheterogenen Schulen – QUISS“
1. Bestandsaufnahme
Zahlreiche Untersuchungen zum Schulerfolg von Kindern und Jugendlichen mit
Migrationshintergrund und von Kindern und Jugendlichen aus bildungsfernen deutschen
Familien belegen ihre hohe Lernmotivation und ihre positive Einstellung zur Schule. Trotz
dieser starken Lernbereitschaft erzielen diese Schüler/-innen häufig deutlich schlechtere
Lernergebnisse als ihre Altersgenossen. Es gilt daher als erwiesen, dass es einen
signifikanten Zusammenhang zwischen geringen Schulerfolgen und der schlechteren
Beherrschung der deutschen Bildungssprache gibt.
Sprachheterogene Schulen stehen vor besonderen Herausforderungen. Für ihren Auftrag,
die Schulerfolge zu verbessern und dem durchschnittlichen Niveau in ihrer Kommune
125
anzupassen, erhalten sie zusätzliche fachliche Unterstützung der Bezirksregierung Köln
durch das Programm QuisS. Schulen mit einem großen Anteil an Schüler(inne)n aus
bildungsbenachteiligten Elternhäusern oder mit Deutsch als Zweitsprache müssen gezielte
Anstrengungen unternehmen, um allen Kindern und Jugendlichen zu guten Lernleistungen
zu verhelfen. Viele Schulen stellen sich diesen Aufgaben mit großem Engagement, aber die
begrenzten Erfolge der Vergangenheit zeigen, dass zusätzliche spezifische Maßnahmen
erforderlich sind. Dabei sind die Schulen auf fachliche und finanzielle Unterstützung
angewiesen. Das Programm „sprachstark – Qualität in sprachheterogenen Schulen QuisS“
der Bezirksregierung Köln stellt ein solches Unterstützungsangebot dar. Das grundlegende
Ziel ist hier, die Bildungserfolge aller Schüler/-innen unabhängig von der sprachlichen oder
sozialen Herkunft in der Schule zu verbessern. Die Erfahrung zeigt, dass Maßnahmen zur
sprachlichen Bildung oder zur Entwicklung der Lernkompetenz und Selbstwirksamkeit allen
Kindern und Jugendlichen nutzen, egal, welche Herkunftssprache sie sprechen.
Die sukzessive Implementierung von QuisS an Schulen erstreckt sich auf mehrere
Handlungsfelder (Unterrichtsentwicklung, Schulentwicklung, Vernetzung in der Kommune,
ergänzende Angebote).
Die GGS Nordstadt in Euskirchen ist seit dem Schuljahr 2014/15 QuisS-Schule.
Eine von der Bezirksregierung Köln gesetzte Bedingung für die kreisweite Möglichkeit der
Schulen zur Teilnahme am QuisS-Programm ist eine QuisS-Koordination vor Ort. Sie wird
vom KI Kreis Euskirchen gestellt.
2. Ziel
a) Das KI unterstützt und begleitet die QuisS-Schule koordinierend zwischen Schule und
Bezirksregierung bei der Implementierung eines nachhaltigen und erfolgreichen
sprachsensiblen Unterrichts in die Schul- und Unterrichtsentwicklung.
3. Planung und Umsetzung
- In der Regel 6 mal trifft sich die QuisS-Koordinatorin des KI mit der QuisS-Projektleitung
der Bezirksregierung Köln und anderen QuisS-Koordinator(inn)en, um Inhalte und
Rahmenbedingungen des QuisS-Programmes und seine praktischen Umsetzung an
Schulen zu erarbeiten.
- In Kooperation mit der QuisS-Koordinatorin des Kreises Düren werden in 2015 zudem alle
drei bis vier Monate obligatorische QuisS-Sprachbeauftragten-Treffen geplant, organisiert
und durchgeführt.
- Regelmäßig trifft sich die QuisS-Koordinatorin mit der Sprachbeauftragten und der QuisSSteuerungsgruppe der GGS Nordstadt zur Evaluation der bisher unter QuisS-Merkmalen
stattgefundenen schulischen und unterrichtlichen Maßnahmen und zur Absprache über
mögliche weitere Maßnahmen.
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Die Kolleg(inn)en der GGS Nordstadt nehmen im Schuljahr 2014/2015 an einer
schulinternen verpflichtenden Demek-(Deutsch in mehrsprachigen Klassen)Fortbildung
teil. Wesentliche Elemente daraus übernehmen Klassenlehrer/-innen der neuen ersten
und zweiten Klassen zu Beginn des Schuljahrs 2015/2016.
b) Das Treffen mit der Steuergruppe der GGS Nordstadtschule findet auf Wunsch der
Schulleiterin im Oktober 2015 statt. Dort werden bereits installierte QuisS-Maßnahmen
vorgestellt und es wird über mögliche unterrichtliche Maßnahmen nachgedacht und
126
c)
d)
e)
f)
überlegt, welche regionalen Netzwerkpartner/-innen zur Unterstützung der QuisSImplementierung angefragt werden können.
Die Sprachbeauftragten der Kreise Düren und Euskirchen treffen sich in 2015 vier Mal
zum Austausch im KI Düren.
Die QuisS-Koordinator(inn)en treffen sich im Laufe des Jahres sieben Mal in der
Bezirksregierung Köln zum Erfahrungsaustausch und um Unterstützungsangebote für
QuisS-Schulen kennenzulernen und aufzubereiten.
Für 2016 gibt es keine Möglichkeit, eine weitere Schule im Kreis Euskirchen in den QuisSVerbund aufzunehmen, denn das Projekt QuisS 100 ist landesweit auf 111 Schulen
begrenzt und diese Zahl ist erreicht.
Die QuisS-Koordination wird im oben beschriebenen Umfang auch 2016 weiterlaufen.
5.5.2
Deutsch für neu zugewanderte Mütter
1. Bestandsaufnahme
Sprachliche Bildung für alle Mitglieder neu zugewanderter Familien ist wesentlich für ihre
gesellschaftliche Integration. Kinder und Jugendliche erhalten, sobald sie in KiTa oder
Schule sind, institutionelle Unterstützung beim Deutschlernen. Mütter hingegen haben diese
Möglichkeit nicht. Sie sind aufgrund ihrer fehlenden Deutschkenntnisse isoliert und es fällt
ihnen schwerer, im Alltag zu kommunizieren und sich außerhalb ihres Zuhauses zu
orientieren. Wichtig ist deshalb, dass nicht nur die Kinder, sondern auch die Mütter Deutsch
lernen, denn sie sind es in der Regel, die sich außerschulisch um die schulische Bildung
ihrer Kinder kümmern. Hier setzt das Projekt „Deutschkurse für neu zugewanderte Mütter“
des KI an, das in Kooperation mit der DemografieInitiative des Kreises Euskirchen
Möglichkeiten zum Erlernen der deutschen Sprache bieten möchte.
2. Ziele
a) Bis Ende 2015 stehen im Kreis Euskirchen allen neu zugewanderten Müttern, unabhängig
von ihrem Aufenthaltsstatus, Möglichkeiten zum Erlernen der deutschen Sprache zur
Verfügung.
3. Planung und Umsetzung
- An zwei Schulen (vorzugsweise in Mechernich und in Schleiden) wird für Mütter, nachdem
sie ihre Kinder zur Schule gebracht haben, einmal pro Woche ein 1,5-stündiger
niederschwelliger Deutschkurs angeboten.
- Kontaktaufnahme, Absprache und Kooperation mit Schulen wegen Räumlichkeiten
- Identifizierung und Kontaktaufnahme zu möglichen Ehrenamtlichen (z. B. pensionierte
Lehrer/-innen)
- Werbemaßnahmen für die Teilnahme an der Initiative
- Start der Kurse zum Erlernen der deutschen Sprache
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Nach
Feststellung
der
nicht
zu
leistenden
finanziellen
Aufwendungen
(Aufwandsentschädigung im Rahmen des Ehrenamts) wird das Projekt aufgrund
vorübergehender Haushaltsführung in 2015 nicht wie geplant umgesetzt.
127
b) Es finden nach Recherche des KI bereits entsprechende Sprachkurse im Haus der
Familie in Euskirchen, in Eigeninitiative einer Grundschule in Euskirchen und über den
Jugendmigrationsdienst in Mechernich im Familienzentrum statt.
c) Für Flüchtlinge gibt es von Ehrenamtlichen durchgeführte Deutschkurse in verschiedenen
Institutionen, z. B. in den katholischen Kirchengemeinden.
d) Niederschwellige Sprachkurse für Mütter werden auch in 2016 in eigener Regie der
beteiligten Institutionen und von Ehrenamtlichen durchgeführt.
5.6
5.6.1
Gesundheit
Gesundheitswegweiser für Migrant(inn)en
1. Bestandsaufnahme
Die Teilhabe der Migrant(inn)en am öffentlichen Leben sowie an der Gesundheits- und
Grundversorgung ist ein wichtiger Meilenstein für eine erfolgreiche Integration in die
deutsche Gesellschaft.
In der Praxis hat sich bei sozialen Beratungsstellen und ehrenamtlich engagierten
Bürger(inne)n gezeigt, dass die Suche nach mehrsprachigen Ärztinnen und Ärzten für
zugewanderte Menschen oft sehr mühsam ist. Durch deren steigende Zahl ist daher eine
Übersicht über die vorhandenen Sprachen in Gesundheitseinrichtungen wichtig. Viele
Zuwanderinnen und Zuwanderer fühlen sich in ihrer Heimatsprache sicherer als im
Deutschen und können ihre gesundheitlichen Probleme in ihrer Sprache eher benennen und
beschreiben.
Seit Sommer 2014 recherchiert das KI und sammelt die Adressen und Telefonnummern aller
relevanten Personen und Institutionen wie Ärzte, Apotheker und anderer Akteure im
Gesundheitswesen, die über nicht deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Eine erste
Information wurde vom KI bereits bei der Ärztevollversammlung 2014 verteilt.
2. Ziel
a) Ein deutschsprachiger Wegweiser wird bis Ende 2015 aufgelegt. Er informiert über die
Versorgungsmöglichkeiten und Hilfsangebote im Gesundheitsbereich für Menschen mit
Migrationshintergrund.
3. Planung und Umsetzung
- Rücksprache Gesundheitsamt
- schriftliche Umfrage bei den Ärztinnen und Ärzten
- schriftliche Umfrage bei Apothekerinnen und Apothekern
Suche nach Kooperationspartner(inne)n in den anderen Gesundheitseinrichtungen (als
Türöffner)
- schriftliche Umfrage bei Gesundheitseinrichtungen (Hebammen, Logopäden, …)
- Auswertung der Rückmeldung und ggf. Rückfragen bei nicht erfolgten Rückmeldungen
- Erfassung aller Daten in einer Datei
- Entwurf eines Gesundheitswegweisers
- Suche nach einer Finanzierung eines Druckes mit niedriger Auflage
- Erstellung einer PDF-Datei mit Veröffentlichung auf Homepage der Kreisverwaltung
128
- Verteilung des Gesundheitswegweisers bei entsprechenden Beratungsstellen und in
Ehrenamtsgruppen
- regelmäßige Aktualisierung der PDF-Datei im Internet mit Korrekturen und Ergänzungen
4. Ergebnis und Ausblick
a) Die Umfrage seit Sommer 2014 bei Ärztinnen, Ärzten und Apotheker(inne)n findet keine
Resonanz.
b) Weitere Planungsschritte können daher nicht umgesetzt werden.
c) Die Arbeit an einem Gesundheitswegweiser wird im Jahr 2016 nicht fortgeführt.
5.6.2
Grundversorgung der Flüchtlinge
1. Bestandsaufnahme
Bei der ärztlichen Behandlung von Flüchtlingen kommt es immer wieder zu
Verständigungsschwierigkeiten aufgrund fehlender Deutsch- und Englischkenntnisse.
Dadurch werden Behandlungen und Therapien erschwert.
2. Ziele
a) Die Herausforderungen der medizinischen Grundversorgung für Flüchtlinge im Kreis
Euskirchen werden von den betroffenen Kooperationspartner(inne)n/Netzwerkpartner(inne)n beschrieben.
b) Maßnahmen zur Behebung von Verständigungsproblemen werden von den betroffenen
Kooperationspartner(inne)n/Netzwerkpartner(inne)n festgelegt.
3. Planung und Durchführung
Das KI nimmt an Treffen beteiligter Netzwerkpartner/-innen teil und bietet ihnen Unterstützungsmöglichkeiten zur Erleichterung der medizinischen Grundversorgung an.
4. Ergebnisse und Ausblick (Stand Okt. 2015)
a) Auf Initiative einer niedergelassenen Ärztin gibt es im Juni 2015 ein Treffen zwischen
Gesundheitsamt und Sozialamt des Kreises und des KI, um über die medizinische
Behandlung von Flüchtlingen zu beraten. Die Ärztin berichtet, dass es häufig
Sprachprobleme gebe.
b) Asylbewerber in Erstaufnahmeeinrichtungen werden vom Land NRW versorgt. Das Land
NRW übergibt die Betreuung dieser Asylbewerber an einen Betreiber, der auch die
medizinische Versorgung sicherstellen muss.
c) Ein Betreiber für die geplante Erstaufnahmeeinrichtung in Euskirchen ist das DRK
Euskirchen. Es bestehen erste Überlegungen, wer die medizinische Versorgung
übernehmen soll. Möglichst sollte die medizinische Versorgung aus einer Hand erfolgen.
d) Aus Sicht der Abteilung Gesundheit ergibt sich eine Problematik bei der medizinischen
Versorgung von Asylbewerber(inne)n im laufenden Asylverfahren.
e) Erste Überlegungen gehen dahin, dass durch niedergelassene Kolleginnen und Kollegen
eine feste Sprechstunde für Asylbewerber/-innen in den Notfallpraxen durchgeführt
werden könne. Diese Idee wird weiterverfolgt.
f) Das KI wird zu keinem weiteren geplanten Treffen eingeladen.
g) Das KI ist nicht mehr eingebunden. Treffen finden zwischen Gesundheitsamt und DRK
statt und befassen sich im Schwerpunkt mit den Notunterkünften.
129
h) In 2016 ist eine Teilnahme an weiteren Treffen nicht vorgesehen.
5.7
5.7.1
Kultur, Sport und Freizeit
Internationales Schwimmen
1. Bestandsaufnahme
Gesellschaftliche Integration ohne Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der
Gemeinschaft ist nahezu unmöglich. Deshalb wurde vom Jugendmigrationsdienst (JMD) und
der Türkisch-Muslimischen Gemeinde bereits Anfang 2014 die Initiative für ein muslimisches
Frauenschwimmen ergriffen, das zunächst aus verschiedenen Gründen nicht umgesetzt
werden konnte.
Das Konzept des internationalen Frauenschwimmens wurde auf Empfehlung des KI leicht
verändert, indem man das Projekt für Frauen aller Nationalitäten und Glaubensrichtungen
öffnete. Zielgruppe sind nun Frauen, die aus den unterschiedlichsten Gründen (religiösen,
gesundheitlichen, persönlichen) im geschützten Raum ohne Anwesenheit von Männern
schwimmen wollen oder das Schwimmen erlernen wollen. In der Konzeption des
internationalen Frauenschwimmens ist vorgesehen, dass Kinder an dieser Veranstaltung
nicht teilnehmen sollen, um es den Frauen so für zwei Stunden zu ermöglichen, ohne
Verantwortung für die Kinder den eigenen sportlichen und gesundheitlichen Bedürfnissen
nachzugehen und im Sinne der Familienentwicklung für diese Zeit den Vätern die
Verantwortung für die gemeinsamen Kinder zu überlassen.
2. Ziele
a) 25 Frauen mit Migrationshintergrund
Frauenschwimmens.
nutzen
das
Angebot
des
internationalen
3. Planung und Umsetzung
- In Zusammenarbeit mit interessierten Frauengruppen und in Kooperation mit der
Gemeinde Kall und der DLRG Mechernich werden die Kurseinheiten und Modalitäten im
Nov./Dez. 2014 geplant.
- Das Kaller Schwimmbad ist als Veranstaltungsort vorgesehen und wird von der Gemeinde
Kall gegen geringe Gebühren zur Verfügung gestellt.
- Die
DLRG-Ortsgruppe
Mechernich
stellt
eine
Schwimmlehrerin
(DLRGRettungsschwimmerin).
- Das KI wirbt bei seinen Netzwerkpartnern und -partnerinnen im letzten Quartal 2014
sowie unterjährig in 2015 mit entsprechenden Flyern für das internationale
Frauenschwimmen.
- Es werden im Laufe des Jahres 2015 drei Kurse (Start Januar 2015, nach den Osterferien
2015, September 2015) für je ca. 25 Frauen innerhalb des internationalen
Frauenschwimmens angeboten. Die Teilnehmer/-innen beteiligen sich mit 30 € an den
Kurskosten.
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Im Jahr 2015 finden aufgrund der hohen Nachfrage drei Kurse (9 bzw. 10 Einheiten) mit je
25 Frauen unter Anleitung einer ausgebildeten Rettungsschwimmerin des DLRG statt.
b) Die Teilnehmerinnen der Kurse pflegen einen lebendigen Austausch über alle vertretenen
Kulturen und Altersklassen hinweg. Sie nutzen den Schwimmkurs als Zeit für die eigene
Gesundheit und Regeneration.
130
c) Die Teilnehmerinnen stammen aus Albanien, Deutschland, dem Iran, Spanien, Sri Lanka
und der Türkei.
d) Bisher nehmen insgesamt 74 Frauen an dem internationalen Schwimmen teil (1. Kurs 25
Teilnehmerinnen, 2. Kurs 24 Teilnehmerinnen, 3. Kurs 25 Teilnehmerinnen). Mehrere
Frauen haben inzwischen Schwimmen gelernt.
e) Das internationale Frauenschwimmen wird auch in 2016 voraussichtlich mit drei weiteren
Kursen angeboten. Der erste Kurs 2016 ist bereits organisiert und gebucht.
5.7.2
Deutsches Sportabzeichen für Flüchtlinge
1. Bestandsaufnahme
Um einerseits Sportmöglichkeiten für Flüchtlinge zu schaffen und andererseits Flüchtlinge
und Deutsche über Sprachbarrieren hinweg zusammenzubringen, entstand dieses Projekt,
das Patenschaften herstellen will, um regelmäßig gemeinsam Sport zu treiben und für das
Deutsche Sportabzeichen zu trainieren.
2. Ziel
a) Ca. 20 Flüchtlinge nehmen gemeinsam mit einem Paten eines Sportvereins an einem
Sportkurs teil und legen abschließend das Deutsche Sportabzeichen ab.
3. Planung und Umsetzung
- Angesprochen werden sollen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund.
- Die Federführung liegt beim KreisSportBund Euskirchen und dem KoBIZ.
Kooperationspartner/-innen sollen Kommune und Mitglieder der runden Tische Flüchtlinge
(Caritas, JMD, Integrationsagentur, KoBIZ, Städte und Gemeinden, Ausländeramt Kreis
EU, Sozialpsychiatrischer Dienst, Mitgrantenselbstorganisationen des Kreises,
Sprecherinnen und Sprecher der ehrenamtlich Tätigen) sein.
- Als Zeichen der Integrationsbemühungen des KreisSportBundes Euskirchen, des KoBIZ
und des Kreises Euskirchen soll im Rahmen des Sportabzeichentreffs des
Stadtsportverbandes Euskirchen ein Sportkurs zum Ablegen des Sportabzeichens
kombiniert mit einer Abschlussveranstaltung ein „Tag des Sportabzeichens – integrativ“
durchgeführt werden.
- Ab Mai 2015 sollte jeden Mittwoch von 17.00 - 19.00 Uhr im Erftstadion Euskirchen
(06.05.-30.09.2015) der Sportabzeichentreff vom SSV Euskirchen angeboten werden.
- Im Rahmen dieses Treffs sollte auch der Sportabzeichenkurs integrativ durchgeführt
werden.
- Dazu werden die in den jeweiligen Kommunen lebenden Flüchtlinge, die sie betreuenden
Ehrenamtler/-innen, die runden Tische in den Kommunen, die Kommunen, die
Sportvereine und auch die Sportinteressierten eingeladen.
- In diesem Kurs sollen alle Teilnehmer/-innen (ca. 20) mit einem Trainer für das
Sportabzeichen trainieren oder auch bei den Prüfern bereits Prüfungen ablegen können.
- Über die hergestellten Kontakte sollten die Flüchtlinge, die Ehrenamtler/-innen und
Sportinteressierten motiviert werden, als Vorbereitung zur Erlangung des
Sportabzeichens von Mai bis September regelmäßig ins Erftstadion zu kommen, und am
Ende der Saison (Ende September) alle Bedingungen für das Sportabzeichen erfüllt
haben. Es hätte die Teilnehmer/-innen motiviert, auch einem der Sportvereine beizutreten.
131
- Zum Ende soll das Sportabzeichen auf der Abschlussveranstaltung (30.09.2015) als
Veranstaltung im Rahmen der Interkulturellen Woche überreicht werden.
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Im Frühjahr 2015 finden drei Planungstreffen zwischen KI und KreisSportBund statt.
b) Eine Einladung an die in den jeweiligen Kommunen lebenden Flüchtlinge bzw. die sie
betreuenden Ehrenamtler/-innen, die runden Tische in den Kommunen, die Kommunen,
die Sportvereine und auch die sportinteressierten Menschen des Kreises wird über einen
Presseartikel im Frühsommer 2015 ausgesprochen und in den verschiedenen
Netzwerken kommuniziert.
c) Für dieses Projekt meldeten sich keine Interessierten. Es wird im Jahr 2016 nicht
fortgeführt.
5.7.3
Interkultureller Garten Zülpich
1. Bestandsaufnahme
Der Freizeitgarten auf dem ehemaligen Landesgartenschau-Gelände bietet sich an, um ein
Gemeinschaftsprojekt zu entwickeln, in dem zugewanderte Menschen gemeinsam in dem
Garten arbeiten und sich begegnen können, im kleinen Rahmen gemeinsam Lebensmittel
produzieren können (z. B. Marmelade kochen) und an verschiedenen Workshops zu
Themen rund um den Garten teilnehmen können.
In ein solches Gesamtprojekt können auch weitere Projekte oder Veranstaltungen, z. B.
Deutschkurse oder Feste, integriert werden.
2. Ziele
a) Das KI und Partner/-innen vor Ort arbeiten gemeinsam an der Einrichtung eines interkulturellen Gartens.
b) Das Projektteam findet eine sich kümmernde Person, die die Federführung des interkulturellen Gartens übernimmt.
c) Das Projektteam findet eine Struktur für das Projekt (Vereinsgründung oder Integration in
einen bestehenden Verein).
3. Planung und Durchführung
Gemeinsam mit Vertreter(inne)n der evangelischen und katholischen Kirche, der „Zülpicher
Tafel“, des „Fair Zülpich e.V.“, Vertreter(inne)n des Runden Tischs Zülpich für Flüchtlinge u.
a. plant das KI regelmäßige Austauschtreffen.
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Das Projektteam hat sich 2015 sechs Mal getroffen, um über erste Pläne, über mögliche
Kümmerer und über Aktivitäten zur Umsetzung zu diskutieren.
b) Im Herbst 2015 ist eine Kümmerin gefunden worden, die gemeinsam mit dem Projektteam
erste Arbeiten durchführt.
c) In 2016 werden feste Termine und weitere Veranstaltungen im Garten angeboten, an
denen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund teilnehmen. Die Integration in einen
bestehenden Verein wird angestrebt.
132
5.7.4
Rollende Spielkiste
1. Bestandsaufnahme
Die Situation für Kinder und Jugendliche in Flüchtlingsunterkünften ist nicht einfach. Es
fehlen Anreize, sich zu bewegen, ausgelassen zu spielen und sich sportlich zu betätigen. Die
Kinder und Jugendlichen sind außerhalb der Schul- und KiTa-Zeiten permanent auf engem
Raum umgeben von Erwachsenen aus unterschiedlichen Kulturen. Freiräume fehlen. Kinder
und
Jugendliche
in
Erstaufnahmeeinrichtungen
gehen
nicht
vormittags
in
Bildungseinrichtungen, sie sind komplett ohne äußere Anreize und Abwechslungen und
setzen sich ständig bewusst oder unbewusst mit den Sorgen, Konflikten und Ängsten der
Erwachsenen auseinander. Das Spielen hat einen großen Stellenwert für die persönliche
Entwicklung eines Kindes. Bewegung, Kreativität, Fantasie, Motorik, aber auch Umgang mit
Frustration und Erfolg werden gefördert. Ehrenamtlich Engagierte sollen mithilfe der
Materialien aus der „Rollenden Spielkiste“ den Kindern und Jugendlichen in den
Erstaufnahmeeinrichtungen Gelegenheit zum Spielen, zur Bewegung und Möglichkeiten zum
Ausdruck von Fantasie und Kreativität verschaffen und ihnen dabei spielerisch in ersten
Schritten das Erlernen der deutschen Sprache ermöglichen. Dazu fahren die Ehrenamtlichen
je nach Absprache einmal oder mehrmals in der Woche mit einer Kiste voller entsprechender
Spielmaterialien in die Einrichtungen.
2. Ziel
a) Kinder und Jugendliche in Flüchtlingsunterkünften des Kreises Euskirchens spielen,
basteln, singen und bewegen sich nachmittags unter Begleitung von vorab vorbereiteten
Ehrenamtlichen.
3. Planung und Umsetzung
- Das Projekt „Rollende Spielkiste“ wird vom KI geplant und betreut.
- Kooperationen werden mit den jeweiligen Kommunen (Mechernich, Kall, Schleiden,
Hellenthal), Betreibern der Einrichtungen sowie Ehrenamtsgruppen vor Ort abgesprochen.
- Mindestens zwei Begleitende pro Einsatznachmittag bieten vor Ort für ca. zwei Stunden
Kindern und Jugendlichen ihrem Alter und ihren Neigungen entsprechend ein
reichhaltiges Spiel- und Bewegungsprogramm an.
- Die konkreten Einsatztermine werden vor Ort mit den dort aktiven kommunalen und
ehrenamtlich Agierenden entsprechend den Gegebenheiten abgesprochen.
- Die Spielbegleiter/-innen sollen vorab von den Mitarbeiter(inne)n des KI Euskirchen in
Spielpädagogik und sensiblem Umgang mit zugewanderten Kindern und Jugendlichen
eingeführt und darüber hinaus während ihrer Einsatzzeit durchgehend begleitet werden.
- Die gezielte Suche nach Ehrenamtlichen und die daran anschließende Schulung starten
im Herbst 2015.
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Nach Gesprächen mit entsprechenden Verantwortlichen der Kommunen und der
Ehrenamtsgruppen vor Ort im Herbst 2015 wird das Projekt Anfang 2016 voraussichtlich
zunächst in Mechernich, Hellenthal, Kall und Schleiden starten und dann je nach
weiterem Interesse von Ehrenamtlichen und Bedarf der anderen Gemeinden und Städte
ausgeweitet.
b) Möglich sind Kooperationen mit dem Jugendamt (hinsichtlich Ausweichräumen
nachmittags in KiTas) und mit dem Kreisjugendsportbund (Schulungen im spielpäda-
133
c)
d)
e)
f)
g)
h)
i)
gogischen Bereich mit Fokus auf bestimmte Inhalte). Das KI ist mit diesen Institutionen
wegen einer möglichen Zusammenarbeit in Kontakt.
Im Oktober 2015 startet das KI einen Wochenspiegel-Aufruf.
Der Förderverein Vielfalt leben wird das Projekt finanziell unterstützen.
Die Nikolaus-Schule in Kall, der Lions Club Euskirchen und die Gesamtschule in
Euskirchen haben Spenden zugesagt. Dieses Geld wird zur Deckung der laufenden
Kosten (Erneuerung der Spiel- und Sportmaterialien, Ergänzung der Bastelmaterialien
etc.) in 2016 verwendet.
Zusätzlich fließen NRW-Fördergelder „Förderung von Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe“
(3.500,00 €) in das Projekt. Für dieses Geld sind im November 2015 Spiel-, Bastel- und
Bewegungsmaterialien bestellt.
Im Dezember 2015 finden zwei Schulungsmodule für diejenigen Menschen statt, die sich
auf den Wochenspiegel-Aufruf vom Oktober gemeldet haben.
Anfang 2016 finden Einsatzgespräche in den jeweiligen Kommunen statt. Nach den
Absprachen beginnen die Ehrenamtlichen („Rollkis“) mit ihrem Spieleinsatz.
Falls das Interesse wächst, werden weitere Interessierte in 2016 durch das KI auf ihre
Spieltätigkeit vorbereitet und nach Möglichkeiten des Einsatzes gesucht.
5.7.5
Fraueninfo international
1. Bestandsaufnahme
Im Kreis Euskirchen existiert vor Gründung des KI in 2014 kein Format, das Mütter mit
Migrationshintergrund über das deutsche Schulsystem informiert.
In einem Kooperationsprojekt zwischen der Integrationsagentur des DRK, dem Verein
Frauen helfen Frauen e.V. und dem KI wurde ein Konzept zu niedrigschwelliger
Bildungsarbeit in Form von Vorträgen und Gesprächen in bildgestützter Sprache in den
Bereichen Bildung, Erziehung, Gesundheit in 2014 konzipiert. Die erste Veranstaltung „Wie
funktioniert Schule in Deutschland?“ fand unter Beteiligung des KI im September 2014 in den
Räumlichkeiten des DRK statt und stieß auf eine sehr positive Rückmeldung der
Teilnehmer/-innen.
2. Ziele
a) Eine zweite Veranstaltung zum Thema „Erste Hilfe fürs Kind“ findet in 2015 in
Familienzentren in Euskirchen statt.
3. Planung und Umsetzung
Die Veranstaltung wird in Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendamt vom DRK geplant,
organisiert und durchgeführt. Das KI ist an der Planung und Umsetzung dieser Veranstaltung
nicht beteiligt.
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Die Veranstaltung „Erste Hilfe für das Kind“ findet im September 2015 statt; allerdings
erweist es sich als sehr schwierig, die Zielgruppe zu erreichen und viele Mütter zu
motivieren, an den Veranstaltungen teilzunehmen.
b) Die Planung und Durchführung weiterer niedrigschwelliger Bildungsveranstaltungen wird
in den Arbeitskreis der FAG 4 „Projekte für und mit Frauen mit Migrationshintergrund“,
den das KI moderiert, integriert und auch 2016 thematisiert.
134
5.7.6
Netzwerk „Vielfalt und Integration“
1. Bestandsaufnahme
Im Kreis Euskirchen werden Akteurinnen und Akteure aus Wohlfahrtsorganisationen,
Kirchen, Migrantenorganisationen, Kulturvereinen, Initiativen, Vereinen, Städten und
Gemeinden, die sich mit Themen von Integration und Vielfalt auseinandersetzen, in der
Facharbeitsgruppe „Vielfalt und Integration“ zusammengeführt. Diese Facharbeitsgruppe
bietet ihnen Möglichkeiten der Netzwerkarbeit und Kooperation.
Die Aufgabe des KI besteht in der Geschäftsführung, der Koordination und der Moderation
der Facharbeitsgruppe „Vielfalt und Integration“. Die Gründung des Netzwerks „Vielfalt und
Integration“ (= Facharbeitsgruppe 4), das innerhalb der bestehenden Gremienstruktur des
Kreises Euskirchen Entscheidungen oder Arbeitsergebnisse aus den gebildeten
Arbeitsgruppen bei Bedarf in die maßgeblichen Gremien weiterleitet, garantiert den
Akteurinnen und Akteuren transportierte Expertise in politische Entscheidungsfindungen.
Verantwortlich sind seit der konstituierenden Sitzung im September 2014 die
Kooperationspartner/-innen des KI, wie interessierte Bürger/-innen, Ehrenamtliche,
Vertreter/-innen von Kommunen und Wohlfahrtsträgern sowie Abteilungsleitungen des
Kreishauses (z. B. Ausländeramt). Beim zweiten Treffen im Dezember 2014 etablierte man
sich als feste Facharbeitsgruppe und gab sich eine formelle Struktur. Hier kam das Plenum
zu dem Ergebnis, Arbeitsgruppen zu nachfolgenden Themen zu bilden: „Sprachliche
Bildung“, „Bürgerschaftliches Engagement“, „Projekte für und mit Frauen mit
Migrationshintergrund“ und „Willkommenskultur“.
2. Ziele
a) Interessierte Netzwerkpartner/-innen nehmen an der konstituierenden Sitzung der
Arbeitsgemeinschaft „Sprachliche Bildung“ teil.
b) Interessierte Netzwerkpartner/-innen nehmen an der konstituierenden Sitzung der
Arbeitsgruppe „Bürgerschaftliches Engagement“ teil.
c) Interessierte Netzwerkpartner/-innen nehmen an der konstituierenden Sitzung der
Arbeitsgruppe „Projekte mit und für Frauen mit Migrationshintergrund“ teil.
d) Interessierte Netzwerkpartner/-innen nehmen an der konstituierenden Sitzung der
Arbeitsgruppe „Willkommenskultur“ teil.
e) Alle Arbeitsgruppen treffen sich im Laufe des Jahres zu mindestens zwei weiteren Treffen
und besprechen thematische Schwerpunkte, Arbeitsaufträge und Vorgehensweisen in
ihrem Handlungsfeld.
3. Planung und Durchführung
- In der AG Sprachliche Bildung können Konzepte erarbeitet werden, wie man
Einzelpersonen und nicht gewerbliche Institutionen, die sich schon jetzt mit sprachlicher
Bildung von Menschen mit Migrationshintergrund im Kreis Euskirchen befassen,
professionell unterstützen und begleiten kann. Es sollen mit allen bereits tätigen
bürgerschaftlich Engagierten, Verbänden, Vereinen, Gruppierungen und Institutionen
gemeinsam Ideen zu einem flächendeckenden Angebot von Sprachkursen für Menschen
mit keinen oder geringen Deutschkenntnissen aller Altersgruppen entwickelt und
Konzepte für die Umsetzung erstellt werden. Die Moderation übernimmt das KI.
- Aufgabe der Arbeitsgruppe „Bürgerschaftliches Engagement“ soll es sein, Menschen zu
unterstützen, die sich bürgerschaftlich für Flüchtlinge und schon länger hier lebende
zugewanderte Menschen engagieren. Teilnehmen können alle Mitglieder der
Facharbeitsgruppe sowie interessierte Vertreterinnen und Vertreter nicht gewerblicher
Institutionen und bürgerschaftlich engagierte Menschen. Die Teilnehmenden sollen
Fortbildungs- und Unterstützungsbedarfe auf der Grundlage der Erfahrungen der
135
Akteurinnen und Akteure definieren, einen Zeitplan festgelegen und nach geeigneten
Referenten suchen. Die Moderation übernimmt das KI.
- In der Arbeitsgruppe „Projekte mit und für Frauen mit Migrationshintergrund“ werden
wegen ihrer inhaltlichen Nähe mehrere vom Netzwerk priorisierte Themen
zusammengefasst: „Frühe Hilfen“, „Selbstbewusstsein der Frauen stärken“ und
„Stadtteilmütter“. Hier können im ersten Schritt bestehende Projekte erfasst werden, die
besonders die Lebenssituation zugewanderter Frauen, Mütter und junger Mädchen im
Fokus haben. Im Weiteren kann die Arbeitsgruppe Bedarfe erheben und Kooperationen
zur Entwicklung entsprechender Projekte eingehen. Themen, die bisher dazu
angesprochen wurden, sind u. a. Stadtteilmütter, Sportangebote für muslimische Frauen,
Gewalt gegen Frauen mit Zuwanderungsgeschichte, Frauen-Info International,
Müttercafés, bürgerschaftliches Engagement von Frauen mit Migrationshintergrund,
Moderation sowie die Gewährleistung des Informationstransfers zwischen allen
Akteur(inn)en. In dieser Arbeitsgruppe sollen Mitarbeiter/-innen unterschiedlicher
Institutionen und weitere engagierte Frauen diskutieren und über Projekte informieren, die
besonders die zugewanderten Frauen im Fokus haben. Denkbare Netzwerkpartner/-innen
sind DRK, Haus der Familie, Jobcenter, Jugendmigrationsdienst, Frauen helfen Frauen
e.V., Familienzentren sowie das Jugendamt.
- Die Arbeitsgemeinschaft „Willkommenskultur“ des Netzwerks „Vielfalt und Integration“
kann in einem ersten Schritt bestehende Projekte zur Willkommenskultur erfassen und
diejenigen präsentieren, die sich jetzt schon um eine zuwanderungsfreundliche und
mehrsprachige Willkommenskultur bemühen, damit Neuankömmlinge und Neubürger/innen unabhängig von Abstammung oder Herkunft der Eltern gleich, freundlich und offen
willkommen geheißen und beraten werden.
- In einem weiteren Schritt können mit allen aktiven Akteur(inn)en wie Städten, Gemeinden,
Verbänden, Vereinen und anderen Gruppierungen gemeinsam Ideen zu einem
flächendeckenden Konzept einer Willkommenskultur entwickelt und Strategien zur
Umsetzung ausgearbeitet werden. Die Ziele können dabei die Nutzung der kulturellen und
sprachlichen Ressourcen der zugewanderten Menschen oder der Zuzug von
ausgebildeten und auszubildenden Fachkräften sein.
4. Ergebnis und Ausblick
a) Arbeitsgruppe „Sprachliche Bildung“
Am 09.03.2015 findet die konstituierende Sitzung statt. Es nehmen Netzwerkpartner/innen aus dem Jobcenter, der Freien Christengemeinde und der türkisch-islamischen
Gemeinde teil. Den Netzwerkpartner(inne)n gelingt es aufgrund ihrer unterschiedlichen
Interessen und Erwartungen an die Arbeitsgruppe nicht, sich auf inhaltliche Schwerpunkte
zu einigen und weitere Arbeitsschritte innerhalb der Arbeitsgruppe festzulegen.
Einen Konsens findet der Wunsch nach Auflistung aller sprachlichen Bildungsmöglichkeiten im Kreis. Das KI kommt diesem Wunsch nach. Alle zwei Monate erscheint
eine aktualisierte Übersicht aller im Kreis angebotenen Sprachkurse.
AUSBLICK 2016
Im Frühjahr 2016 findet ein weiteres Treffen mit zusätzlichen Netzwerkpartner(inne)n
statt. Es werden dabei die aktuellen Änderungen zu den offiziellen Sprachkursen und die
Angebote aus dem Bereich des bürgerschaftlichen Engagements berücksichtigt.
b) Arbeitsgruppe „Bürgerschaftliches Engagement“
Die Arbeitsgruppe trifft sich am 21.04.2015 zur konstituierenden Sitzung. Der vorläufige
Name dieser Gruppe lautet „BümentInMigration“ (Bürgerschaftliches Engagement rund
um Integration von Menschen mit Migrationshintergrund). Netzwerkpartner/-innen sind
136
Vertreter/-innen aus Kirchen, runden Tischen Flüchtlingshilfe, aus kommunalen
Sozialämtern, aus DRK, AWO, Caritas, Feder e.V. und interessierte Bürger/-innen.
Ein zweites Treffen findet im Juni 2015 statt. Ein weiteres Treffen findet aufgrund des
hohen Arbeitsaufkommens in diesem Jahr nicht mehr statt.
Die von den Teilnehmenden erarbeiteten Schwerpunktthemen für 2015 sind „Digitale
Landkarte“ und „Planung und Organisation einer Veranstaltungsreihe rund um Ehrenamt
in der Flüchtlingshilfe“.
- Ein auswärtiger IT-Dienstleister wird mit der Entwicklung der „Digitalen Landkarte“
beauftragt. Die Kosten werden gedeckt durch Fördermittel aus der DemografieInitiative
(1.000,00 €), der „Förderung von Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe“ der Landesregierung
(900,00 €) und aus dem Sofortprogramm der Landesregierung (1.500 €).
- Die Planung und Organisation einer Veranstaltungsreihe rund um Themen, die für in der
Flüchtlingshilfe ehrenamtlich Tätigen relevant sind, können aus Zeitmangel in diesem Jahr
nicht von der Arbeitsgruppe umgesetzt werden. Das KI stellt der Caritas zur Buchung
eines Referenten zur Thematik „Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe“ beantragtes Fördergeld
aus der Initiative „Förderung von Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe“ der Landesregierung
zur Verfügung.
Im Frühjahr 2016 wird das nächste Treffen stattfinden.
c) Arbeitsgruppe „Projekte mit und für Frauen mit Migrationshintergrund“
Die konstituierende Sitzung findet am 14.04.2015 statt.
Den Beteiligten aus dem Jugendamt, der Integrationsagentur des DRK, dem
Jugendmigrationsdienst, dem Haus der Familie, der Arbeitsagentur, von Frauen helfen
Frauen e.V. und der Wirkstatt e.V. ist der direkte und persönliche Informationsaustausch
über bestehende Initiativen und Projekte wichtig. Diese Initiativen und Projekte werden
über die jeweiligen Verteiler der Beteiligten veröffentlicht und somit einer größeren
Gruppe zugänglich gemacht.
Bekannt gemacht werden: Babynestkurse für Flüchtlingsfrauen im Haus der Familie,
Deutschkurse in KiTas, das internationale Frauenschwimmen,
Infoveranstaltungen für
Berufsrückkehrer/-innen und zur
Teilzeit-Ausbildung,
Spielgruppen für zugewanderte Frauen und ihre Kleinkinder, Info-Reihe für Familienzentren zum Thema Erste Hilfe für Kinder, Zumba-Kurs usw.
Ein weiterer thematischer Schwerpunkt wurde im 2. und 3. Arbeitstreffen im Mai und im
September 2015 ausführlich diskutiert: Wie können Frauen erreicht und zur Teilnahme an
überwiegend niedrigschwelligen Bildungsangeboten motiviert werden?
Als drittes Schwerpunktthema der Arbeitsgruppe wird die Entwicklung des Projektes
„Gesundheitsexpert/innen“ diskutiert.
Seit Frühjahr 2015 werden von dieser Arbeitsgruppe Möglichkeiten recherchiert, im
Bereich Gesundheitswesen eine niedrigschwellige Qualifizierung für zugewanderte
Frauen zu entwickeln. Eine solche Qualifizierung soll die Frauen zu
„Gesundheitslotsinnen“ innerhalb ihrer Sprachcommunity befähigen und ihnen
andererseits Anreiz bieten, eine reguläre Ausbildung im Gesundheitsbereich
(Krankenschwester, Altenpflegerin, ...) anzustreben.
Beim Arbeitstreffen im November 2015 wird dieses Thema weiter vertieft – außerdem wird
die Situation der Frauen in den Flüchtlingsunterkünften thematisiert.
Die Arbeitsgruppe wird im Jahr 2016 weiter an den oben genannten Themen arbeiten.
d) Arbeitsgruppe Willkommenskultur in Form von Wegweisern, Flyern, Piktogrammen,
leichter Sprache
137
Im Rahmen dieses Projekts wird in einem ersten Schritt eine Bestandsaufnahme durch
die Mitglieder der AG über Verständlichkeit von Auskünften in Form von Hinweisschildern,
Flyern, Websites und anderen schriftlichen Informationen im Kreishaus vorgenommen.
Danach werden Beispiele und Ideen für leichte Sprache, Piktogramme, Wegweiser, Flyer
zusammengetragen und mit den vorhandenen Leitsystemen und Informationsmaterialien
abgeglichen und Verbesserungsvorschläge entwickelt. Das KI organisiert und begleitet
die Treffen der AG, die viermal im Jahr 2015 stattfinden. 2016 soll der Fokus auch auf
andere Einrichtungen gelegt werden.
6 Ausblick des Kommunalen Bildungs- und Integrationszentrums
auf 2016
Das Regionale Bildungsbüro plant für 2016 folgende Schwerpunktziele:
1. Qualitätsentwicklung OGS
2. Konzeptentwicklung: Lehrer(innen)sprechtag im Übergang Grundschule – SI
3. Konzeptentwicklung: Unterstützung von Beratungsteams in Schulen
Die Kommunale Koordinierung setzt für 2016 folgende Schwerpunktziele:
1. Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit
2. Übergangssysteme verstärkt in den Blick nehmen
3. Weitere Optimierung der Angebote zur Berufsfelderkundung für ca. 2.060 Schüler/-innen
Für die Jahre 2016 und 2017 werden im Kommunalen Integrationszentrum (KI) des
Kreises Euskirchen folgende Schwerpunktziele gesetzt:
1. Bildung
2. Arbeit und Ausbildung
Das Handlungsfeld „Bildung“ wird dabei als Schwerpunktthema fortgeführt. Mit dem
Querschnittsthema „Arbeit und Ausbildung“ setzt das KI ein neues Schwerpunktziel.
Die Umsetzung des neuen Schwerpunktziels – besonders für jugendliche Flüchtlinge –
erfolgt durch die enge Kooperation des KI mit der originären Zuständigkeit im Übergang
Schule – Beruf durch die Kommunale Koordinierung (KoKo) des Landesprogramms „Kein
Abschluss ohne Anschluss“ sowie das Regionale Bildungsbüro.
138
7 Kooperationspartner/-innen im Regionalen Bildungsnetzwerk
Das KoBIZ im Regionalen Bildungsnetzwerk arbeitet bei der Umsetzung der Aufgaben in den
einzelnen Handlungsfeldern mit allen Schulen im Kreis Euskirchen sowie mit folgenden
regionalen Kooperationspartner(inne)n zusammen:
Agentur für Arbeit Brühl
Arbeitgeberverband Metall Köln
Ausbildungskonsens Kammerbezirk Aachen
Ausländeramt Kreis Euskirchen
Außerschulische Lernorte Kreis Euskirchen, Kreis Düren
AWO PIDES
Berufsbildungszentrum Euskirchen
Berufskolleg Eifel in Kall
Bezirksregierung Köln
Bildungsinstitut der Rheinischen Wirtschaft e.V.
Caritasverband Kreisdekanat Euskirchen e.V.
Caritasverband für die Region Eifel e.V.
Competentia Region Aachen
DemographieInitiative Kreis Euskirchen
DGB
donum vitae
DRK Kreisverband Euskirchen e.V.
DEKRA Akademie GmbH
Ehrenamtler/-innen
Fachhochschule Aachen
FairZülpich e.V.
Flüchtlingshilfen/runde Tische in allen Kommunen
Förderverein BZE
Frauenbildungshaus Zülpich
Gesundheitsamt Kreis Euskirchen
Gleichstellungsbeauftragte Kreis Euskirchen
HWK Aachen
HWK Köln
IHK Aachen
IHK Bonn/Rhein-Sieg
Inklusionsfachberatung
Inklusionskoordinator(inn)en
Integrationsagentur DRK Euskirchen
Integrationsfachdienst
Integrationsrat Stadt Euskirchen
Internationaler Bund
Jobcenter EU-aktiv
Jugendamt Kreis Euskirchen
Jugendmigrationsdienst Euskirchen
Kommunale Koordinierung Düren, Aachen, Heinsberg
Kommunen Kreis Euskirchen
Kompetenzteam NRW
Kreishandwerkerschaft Rureifel
Landschaftsverband Rheinland
Opfernetzwerk Euskirchen
139
Präventionsstelle der Kriminalpolizei Kreis Euskirchen
Regionalagentur Aachen
Regionale Bildungsbüros Düren, Aachen, Heinsberg
RWTH Aachen
Schulamt Kreis Euskirchen
Tertia
Thomas-Eßer-Berufskolleg
Unternehmen in der Region
Verbraucherzentrale NRW
VHS Kreis Euskirchen
VIV Düren-Jülich-Euskirchen
Wellenbrecher e.V.
Wirkstatt e.V.
Wirtschaftsförderung Kreis Euskirchen
zdi-Zentrum ANTalive e.V.
ZfSL Jülich
Zweckverband Region Aachen
140
8 Öffentlichkeitsarbeit
8.1
Veröffentlichung der laufenden Projekte, Initiativen und Maßnahmen der
Kooperationspartner/-innen des KoBIZ
Unter http://www.kreis-euskirchen.de/service/schulen/kobiz.php können sich Interessierte
über laufende Projekte, Initiativen und Maßnahmen des KoBIZ im Regionalen
Bildungsnetzwerk informieren.
8.2
KoBIZ-Newsletter
Veröffentlichungen des KoBIZ-Newsletters erfolgen im Mai 2014 und im Oktober 2014. Die
Newsletter sind abrufbar unter:
http://www.kreis-euskirchen.de/service/schulen/VeroeffentlKoBIZ.php#a5
8.3
Bericht der gemeinsamen KoBIZ-Bildungskonferenz 2015
Die 4. Bildungskonferenz „Erfolgreich Netzwerken im Kreis Euskirchen“ am 22. April 2015
wird organisiert und durchgeführt vom KoBIZ Kreis Euskirchen. Die Dokumentation der
Konferenz ist online abrufbar unter:
https://www.kreis-euskirchen.de/service/downloads/rb/49_bildkonf_2015_4.pdf
8.4
8.4.1
Veröffentlichungen des Regionalen Bildungsbüros
Broschüre „Außerschulische Lernorte“
Experimentieren, beobachten, erleben mit allen Sinnen, das können Kinder und Jugendliche
im Kreis Euskirchen an vielen außerschulischen Lernorten. Die aktualisierte Broschüre mit
mehr als 30 Angeboten im Kreis Euskirchen und im Nachbarkreis Düren ist online abrufbar
unter: http://www.kreis-euskirchen.de/service/schulen/VeroeffentlKoBIZ.php#a4
8.4.2
Kooperationspartner/-innen „komm auf Tour 2015“
„komm auf Tour“ wird als gemeinsames Kooperationsprojekt örtlicher Träger/-innen der
Berufsorientierung, Lebensplanung über örtliche Kooperationstreffen vorbereitet und
durchgeführt. Eine Zusammenstellung der Angebote der Kooperationspartner/-innen ist
online abrufbar unter: http://www.kreis-euskirchen.de/service/schulen/rbbaktuelles.php#a3
8.4.3
Redaktionelle Arbeit
Die Maßnahmen, Projekte, Dokumentationen, Veranstaltungshinweise und -berichte werden
regelmäßig auf der Homepage http://www.kreis-euskirchen.de/service/schulen/kobiz.php
veröffentlicht. Zudem erhalten die Printmedien sowie Radio Euskirchen regelmäßig
Informationen und Fotos zwecks Berichterstattung.
141
8.5
8.5.1
Veröffentlichungen der Kommunalen Koordinierung
Elternfahrplan Übergang Schule – Beruf – Studium
Die Facharbeitsgruppe „Duale Ausbildung“ hat einen Elternfahrplan weiterentwickelt, der
einen Überblick über den Prozess des Übergangs von der Schule in den Beruf und in das
Studium bietet sowie auf wichtige Termine und Unterstützungsmöglichkeiten hinweist. Online
abrufbar unter: http://www.kreis-euskirchen.de/service/schulen/KokoAktuelles.php#a2
8.5.2
Handreichungen Übergangsangebote
Die Facharbeitsgruppe II im Landesvorhaben „Kein Abschluss ohne Anschluss“ hat eine
Handreichung für alle Beratungsfachkräfte, die sich mit der Berufswahlorientierung von
Schüler(inne)n befassen, erstellt, online abrufbar unter: http://www.kreiseuskirchen.de/service/schulen/KokoAktuelles.php
8.6
8.6.1
Veröffentlichungen des Kommunalen Integrationszentrums
Migrationswegweiser in mehreren Sprachen
In Kooperation des Kommunalen Bildungs- und Integrationszentrums (KoBIZ) Kreis
Euskirchen und der Integrationsagentur DRK Euskirchen ist der erste „Wegweiser für
Migrant/innen" für das Kreisgebiet Euskirchen entstanden. Der Wegweiser ist in Deutsch,
Türkisch, Russisch, Englisch, Französisch, Arabisch und Albanisch erschienen. Online
http://www.kreisabrufbar
sind
die
„Wegweiser
für
Migrant/innen“
unter:
euskirchen.de/service/schulen/VeroeffentlKoBIZ.php#a0.
8.6.2
Angebote zur Deutschförderung für Flüchtlinge
Im gesamten Kreis Euskirchen werden Deutschkurse für Flüchtlinge und Migrant(inn)en
sowohl von Bildungsträgern als auch von Ehrenamtler(inne)n angeboten. Eine Aufstellung
des aktuellen Kursangebotes (aktuell: Deutschkurse ab Oktober 2015) ist online zu finden
unter:
http://www.kreis-euskirchen.de/service/schulen/VeroeffentlKoBIZ.php#a0
142
9 Team Kommunales Bildungs- und Integrationszentrum (KoBIZ)
Leitung Sabine Sistig
Regionales Bildungsbüro:
Bettina Ismar, pädagogische Mitarbeiterin
Kommunale Koordinierung:
Christina Marx, Leitung
Bilge Yalcinkaya, Projektmitarbeiterin,
Potenzialanalyse, Praxisphasen
Sarah Goergen, Projektmitarbeiterin, Schüler
online, Bildungsportal, Haus der kleinen Forscher
Tünde Wiebe, Verwaltungsmitarbeiterin
Kommunales Integrationszentrum:
Henrike Berners, Integrationsbeauftragte,
Leitung
Ilhan Güngör, Stellv. Leitung,
Seiteneinsteigerberatung,
Herkunftssprachlicher Unterricht
Annette Bahner, Projektmitarbeiterin
Rucksack KiTa-GS, Arbeit mit Migrant(inn)en,
Krisenintervention
Jutta Bernardy, pädagogische Mitarbeiterin
SmiLe-Projekt, Seiteneinsteiger, QuisS
Roland Kuhlen, Projektmitarbeiter
Flüchtlingsarbeit, „Wegweiser für Migrant/innen“,
Gesundheitswegweiser
Vera Secker, Projektmitarbeiterin
Controlling, Sozialplanung
Irina Ruppel, Verwaltungsmitarbeiterin Backoffice
(bis 31.12.2015)
Nina Goehr, Praktikantin Backoffice (01.10.2015
bis 29.02.2016)
143